1922 / 142 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 21 Jun 1922 18:00:01 GMT) scan diff

15511 1921. W. F. Bu Station Farge, Bez. Bremen.

Geschäftsbetrieb: Weinhandlung.

ren: Weinbrand.

Rekum, 1922. Wa⸗

H

19.2 1922. Gruschwitz Tertilwerke Aktiengesellschaft,

Neusalz (Oder). 2015 1922.

Geschäftsbetrieb: Flachs,. Werg⸗ und Hanfgarn⸗ Spinnerei sowie Ersatzfaserstosfe⸗Spinnerei, Leinen⸗ und Ersatzfaserstoffe⸗Zwirnerei, Fabrik von Baumwoll⸗ und deren Ersatzfaser⸗Nähfäden, Hanfbindfäden, Seilerei, Bleicherei, Färberei, Appretur, Waren: Papiergarne und

Hanfgarn⸗Zwirnerei sowie

Kartonnagen⸗ Fabrikation etc. zwirne sowie andere Garne und Gespinstfasern.

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17,2 1922. Fa. Joh. Gottl. Hafftmann A. G., Pirna, S. 20 5 1922. Geschäftsbetrieb: Großdestillation und Weinbren⸗

Zwirne, Seilerwaren, nerei. Waren: Spirituosen, insbesondere Liköre.

166.

172 1922 Fa.

Geschäftsbetrieb: Weinbrennerei. besondere Liköre.

Waren: Spiri

Joh., Gottl. ; mann A. G., Pirna, S. 22/5 1922. . Großdestillation und 2

286499. S5. 1741.

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So. J Joh. ottl. Hasst AktiengesSllschoft Pirna

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14/2 1922. Matheus Müller, Komm. ⸗Ges. a. Alt., Eltville a. Rh. 2775 1922.

Geschäftsbetrieb: Schaum⸗ weinfabrik, Wein- und Spiri⸗ tuosenhandlung. Waren: Still⸗ und Schaumweine, Liköre und andere Spirituofen, alkoholfreie Getränke.

286501. M. 33982.

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Cltville,

2

Berlag der Expedition (Mengering) in Berlin.

1713 1922. 353. Joh. Gottl. Hafftmann A. G., Pirna, S. 22/5 1922. Geschäftsbetrieb: Großdestillation und Wein⸗ brennerei. Waren: Spirituosen, insbesondere Liköre.

14,2 1922. Matheus Müller, Komm.⸗Ges. a. Att., Eltville a. Rh. 22/5 1922.

Geschäftsbet rieb: Schaum⸗ weinfabrik, Wein⸗ und Spiri⸗ tuosenhandlung. Waren: Still⸗ und Schaumweine, Liköre und andere Spirituosen, alkoholfreie Getränke.

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10766 1925 Sociétßöé, en Commandite Pfister C Daul Grande Distillerie Strasbour⸗ geoise, Straßburg i. Els. Vertr.: Dr. Antoine⸗ Feill, Dr. Geert Seelig, Dr. P. Ehlers, Hamburg. 22/5 1922.

Geschäftsbetrieb: Likörfabrik. Liköre.

Waren:

286503.

286505. C. 23511.

fihrani

ö ö Fa. Wilhelm Carstens, Hamburg. 22/5

Geschäftsbetrieb: Elektrochemische Fabrik. Waren: Elektrische Beleuchtungs- und Heizungsapparate und Geräte und Bestandteile derselben, chemische Produkte für industrielle Zwecke, Erregesalz, Lötmittel, Vulkan⸗ fiber, Firnisse, Lacke, Harze, Gummi und Waren daraus für technische Zwecke, Waren aus hornartigen Kunststoffen, physikalische und elektrotechnische Apparate, Instrumente und Geräte, Isoliermittel und Isolier⸗ stoffe, insbesondere Plattenisoliermaterial für elektro⸗ . Zwecke, Leitungsmaterial und Elementfül⸗ ungen.

22h.

286506. C. 22576.

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13537 1921. Fa. Wilhelm Carstens, Hamburg. 22/5

1922.

Geschäftsbetrieb: Elektrochemische Fabrik. Waren:

Elektrische Beleuchtungs- und Heizungsapparate und

*.

Gerate und Bestandteile derselben, physikalische n elektrotechnische Apparate, Instrumente und Gerit Leitungsmaterial und Elementfüllungen.

162. 286504.

A. 157

23,31 1922. Man Angermann, Dresden-, Nor straße 8. 22.5 1922. ö

Geschäftsbetrieb: Restaurationsbetrieb und rungsmittel⸗Versand Waren: Bier, Weine, 94 tuosen, Mineralwässer, alkoholfreie Getränke, Vrunh und Babesalze, Fleisch und Fischwaren, Fleischertzn Konserven, Gemüse, Obst, Fruchtsäfte, Gelees, n Milch, Butter, Käse, Margarine, Speiseöle und . Kaffee, Kaffeesurrogate, Tee, Zucker, Sirup, e Mehl und Vorkost, Teigwaren, Gewürze, Saucen, 1 Senf, Kochsalz, Kakao, Schokolade, Zuckerwaren eh und Kondltorlbaren, Hese, Backpulver, Tabakfabti

(Schluß in der solgenden Beilage.)

Druck von P. Stanliewicz' Buchdruckerei G. m. b. H., Berlin 8W. 11, Bernburger Straße 14.

S. 215

Deutscher Reichsanzeiger Preußischer Staatsanzeiger.

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Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich. Ernennungen ꝛc.

ö über Aenderung der Branntweinübernahme⸗

preise.

Bekanntmachung, betreffend Zulassung von Ausnahmen von der Vorschrift des 5 100 Abs. 3 des Gesetzes über das Brannt⸗ wein monopol. ;

Preußen.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Urkunde über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Waldenburg und Anwendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens durch diese.

Urkunden über die Anwendung des vereinfachten Enteignungs⸗ verfahrens durch die Gewerkschaft Friedrich Thyssen in Ham⸗ born und die Gewerkschaft Quolsdorf Braunkohlen⸗ und Tonwerke in Quolsdorf.

Bekanntmachung, betreffend ein Uebereinkommen mit Bremen wegen . Anerkennung der Befähigungszeugnisse für Kindergärtnerinnen.

Bekanntmachung, betreffend eine Ermächtigung zur Ausführung von Markscheiderarbeiten.

Aufhebung eines Handelsverbots. Handelsverbot.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Die Ministerialamtmänner in der Reichskanzlei Pukaß, Hofrat Walter und Hofrat Westphal sind zu Regierungs⸗ räten ernannt worden.

—··

Im Bereiche des Reichsministeriums für Wiederaufbau sind ernannt worden:

der Oberrichter, Geheimer Justizrat Bach, der Geheime Regierungsrat Dr. Bergmann, der Abteilungspräsident Runge, der Oberregierungsrat, Geheimer Baurat Ruthe, ber Geheime Justizrat Wirz zu Direktoren beim Reichs— entschädigungsamt für Kriegsschäden, . .

der Oberregierungsrat Krehl zum Direktor des Reichs— kommissars beim Reichswirtschaftsgericht,

die Landgerichtsdirektoren Streckert und Durand, die Landgerichtsräte Dr. Winkelmann und Borchert, die Ge— heimen Regierungsräte Kirchhof, Giese und Clausnitzer, die Regierungsräte Clément und . sowie der Staatsanwaltschaftsrat Viktor Fuchs zu Oberregierungsräten,

der Reichsbankrat Dr. Pflüger, der preußische Re—⸗ gierungsrat Dr. Dalchow, der Gerichtsassessor Dr. Adam, der Jinanzdirektor Vogler und der DOekonomierat Dr. Schwonder zu Regierungsräten.

Bekanntmachung über Aenderung der Branntweinübernahmepreise.

Auf Grund des am 13. Juni 1922 von der Reichs⸗ monopolverwaltung gemeinschaftlich mit dem Beirat gefaßten Beschkusses werden in Abänderung der Bekanntmachungen vom W. September 1921 und 2. April 1922 folgende Preisände⸗ rungen bekanntgegeben:

Zu Ziffer J.

1. Für Branntwein aus Hefebrennereien tritt für den innerhalb des Jahresbrennrechts in der Zeit vom 16. Juni his ein— schließlich 15. August 1922 aus Mais hergestellten Brannt⸗ wein an Stelle des Zuschlags zum Branntweingrundpreise von 1I1600 4 ein solcher bon 3150 4 für 1 hl Wenngeist,

2. Fir den in den Übrigen Brennereien innerhalb des Jahres,

rennrechts in der Zeit von 16. Juni bis einschließlich 15. August

1527 aus Mais hergestellten Branntwein wird ein Zuschla zum Branntweingrundpreise von 3100 4 für 1 hl Weingeist gewährt.

Berlin, den 18. Juni 1922. (

Reichsmonopolamt für Branntwein. J. V.: Dr. Fritz weiler.

Bekanntmachung.

Auf Grund des am 13. Juni 1922 von der Reichs⸗ monopolverwaltung gemeinschaftlich mit dem Beirat gefaßten Beschlusses werden folgende Ausnahmen von der Vor⸗ schrift des 5 100 Abs. 3 des Gesetzes über das Branntweinmonopol vom 8. April 1922 zugelassen:

Für Eier⸗ und Schokoladenliköre Mindestgehalt an Weingeist auf 20, für Kakao⸗, Tee und

wird der zulässige

Kaffeeliköre sowie für schwedischen Punsch auf 25, für alle

übrigen Liköre einschließlich der Bitterliköre (Bitteren) auf

30 Raumhundertteile festgesetzt.

Als Liköre im Sinne dieser Vorschrift gelten nur solche

süße Branntweine, die mindestens 20 vH Extrakt enthalten. Berlin, den 18. Juni 1922.

Reichsmonopolamt für Branntwein. J. V.: Dr. Fritz weiler.

Preußen.

Der Stadtgemeinde Waldenburg (Schlesien) wird hierdurch auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetz⸗ samml. S. 221) das Recht verliehen, das zur Herstellung einer Reservewasserfassung erforderliche Grundeigentum im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten. Auf stagtliche Grundstücke und staatliche Rechte an fremden Grundstücken findet dieses Recht keine Anwendung.

Gleichzeitig wird auf Grund des § 1 der Verordnung, be⸗ treffend ein vereinfachtes Enteignungs verfahren, vom 11. September 1914 (Gesetzsamml. S. 1659) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. August 1921 (Gesetzsamml. S. 513) bestimmt, daß die Vorschriften dieser Verordnung bei der Ausübung des verliehenen Enteignungtzrechts Anwendung zu finden hat.

Berlin, den 12 Juni 192.

Das Preußische Staats ministerium. Zugleich für den Minister für Handel und Gewerbe. Der Minister des Innern.

Severing.

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Auf Grund der 85 1, 9a der Verordnung, betreffend ein vereinfachtes Enteignungs verfahren, vom 11. Sep⸗ tember 1914 (Gesetzsamml. S. 169) in der af der Be⸗ kanntmachung vom 31. August 1921 (Geset a un. S. 513) wird bestimmt, daß die Vorschriften dieser Verordnung auf das Enteignungsverfahren Anwendung zu finden haben, das die Gewerkschaft 2 Thyssen in Hamborn zur Ver⸗ legung neuer Kabel von ihrer elektrischen Zentrale Schacht 265 nach den Schachtanlagen Wehofen und Lohberg gemäß 135 ff. des Allgemeinen Berggesetzes für die Preußischen Staaten vom 24. Juni 1865 (Gesetzlamml. S. 705) gegen die Eigentümer der Parzellen Gemeinde Walsum Flur 6 Nr. 414/83, 383 / 83 ꝛc. und 2 / 83 beantragt hat.

Berlin, den 16. Juni 192.

Im Namen des Preußischen Staatsministeriums. Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Cleff. Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. J. A.: Articus.

Auf Grund der S5 1, 9a der Verordnung, betreffend ein vereinfachtes Enteignungsverfahren, vom 11. Sep— tember 1914 (Gesetzsamml. S. 159) in der Faffung der Bekanntmachung vom 31. August 1921 (Gesetzsamml. S. 513) wird bestimmt, daß die Vorschriften dieser Verordnung auf das Enteignungsverfahren Anwendung zu finden haben, das die Gewerkschaft Quolsderf. Braunkohlen⸗ und Tonwerke in Quolsdorf, Kreis Sagan, als Eigen⸗ tümerin des Braunkohlenbergwerks Hela bei Quolsdorf zum Zwecke der Kohlengewinnung gemäß S5 135ff. des All⸗ gemeinen Berggesetzes für die preußischen Staaten vom 24. Juni 1865 (Gesetzsamml. S. 705) gegen die Eigentümerin und den Nutzungsberechtigten der Parzellen emarkung Quolsdorf Kartenblatt 2 Nr. 25 / 1093 ꝛc., Ml / lo4, 38 / 104 2c. V6 / loꝛ ꝛc., / lo ꝛc. und NA / 83 2c. beantragt hat.

Berlin, den 16. Juni 1922. Im Namen des Preußischen Staatsministeriums. Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Cleff. Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. J. A.: Articus.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Der Oberbergrat Kieserling bei dem Obergbergamt in Dortmund ist zum Abteilungsleiter ernannt worden.

Dem bei dem Steinkohlenbergwerk . beschftigten Bergrat Zix ist die Bergrevierbeamtenstelle des Bergreviers Essen J übertragen worden.

Ministerium für Volkswohlfahrt.

Der Direktor des Medizinaluntersuchungsamts in Düssel⸗ dorf Dr. phil. Heck ist in gleicher Eigenschaft nach Koblenz versetzt worden.

Ministerium für Wissenschaft, Kun und r d en fene i

Mit der Senatskommission für das Unterrichts⸗ wesen zu Bremen ist ein Ueberein kommen wegen gegenseitiger Anerkennung der Befähigungszeug⸗ nisse für Kindergärtnerinnen getroffen worden. Das Uebereinkommen erstreckt sich auf die Zeugnisse, die auf Grund der staatlichen Bestimmungen über die Prüfung der Kinder⸗ gärtnerinnen in Bremen an dem staatlich anerkannten Kinder⸗ gãrtnerinnenseminar des Frauenerwerbs⸗ und ausbildungs⸗ vereins in Bremen und die in Preußen an Oberlyzeen (Frauenschulen) oder an staatlich anerkannten Kindergärtnerinnen⸗ seminaren erworben sind.

Vorstehendes wird zur Beachtung mitgeteilt.

Berlin, den 8. Juni 1922.

Der Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung. J. A.: Klotz sch.

Akademie der Wissenschaften.

Die preußische Akademie der Wissnschaften hat den ordentlichen Professor an der Universität Heidelberg, Geheimen Hofrat Dr. Braune zum korrespondierenden Mitglied ihrer philosophisch⸗historischen Klasse gewählt.

Bekanntmachung.

Dem Markscheider Rellens mann ist von uns unterm 18. April 1922 die Berechtigung zur selbständigen Ausführung von Markscheiderarbeiten innerhalb des preußischen Staatsgebiets erteilt worden. Derselbe hat seinen Wohnsitz in Hannover genommen.

Dortmund, den 13. Juni 1922.

Preußisches Qberbergamt. Stocker.

Bekanntmachung.

Die gegen den Kaufmann Hermann Schaller, Köln, Ohmstraße 3, auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. Sep⸗ tember 1915, betr. Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, am 29. November 1920 ausgesprochene Handelsuntersagung wird hiermit aufgehoben.

Köln, den 29. Mai 1922.

Der Oberburgermeister. J. V.: Schäfer.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernbaltung unzuberlässiger ,. vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 663) habe ich dem Zigarrenhändler Karl Trautmann in Berlin, Swinemünder Straße 12, durch Verfügung vom heutigen Tage den RTand.el mit Tabak und Tabakwaren wegen Unzuver⸗ lässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Berlin, den 7. Juni 1922.

Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Froitzheim.

Nichtamtliches. Dentsches Reich.

Der Ausschuß des Reichs rats für tspflege, die ver⸗ einigten Ausschüsse für Haushalt und Re —— ür Volkswirtschaft und für Rechtspflege, die vereinigten Ausschilsse e Rechtspflege und für Volkswirtschaft, die vereinigten Aug⸗ Hat für Volkswirtschaft, für Recht e und für auswärtige

ngelegenheiten, ferner bie vereinigten Ausschüsse für Steuer⸗ und Zollwesen und für Volkswirtschaft, der Ausschuß für Volks wirischaft, die vereinigten Ausschüsse für Haushalt und Rechnungswesen, . Volkswirtschaft und für pflege sowie die vereinigten Ausschüsse für Haushalt und Rechnungsmwesen und für Volkswirtschaft hielten heute Sitzungen.

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