nüber für die 6 5 . erungen dãch . bm ann (Soz. ) wandte üher d
e ; zu dem sünffachen Lebensmittel auf das Achtzig. biz
Nach kurzer weiterer Debatte * diese Frage zurückzustell ich vorläge, und vertagte darauf
gie, We. Dr Curtius tr zebaltung der Vorschriften des : , : ammeln. — run Ministeria n Grund 8
Berkehrswesen.
it der Schwein. Vom 1. Juli ch der Schweiz auch dringende Eilpakete 6 kg . ö keiner Aus⸗
0 Sendungen kosten wie ge⸗ t —; 440 Goldfrank Flugzuschla
Flugpostverkehr m en mit Flugpost na den, die nicht mehr 65 em überschreiten. 1 Kg 2,90 Goldfrank, über 1 bis 5 en, außerdem 25 gzusch Flugpostpakete werden mit besor Vorrang vor Allen übrigen Sendungen ver⸗ fort durch Eilboten abgetragen. schert daher bei den Paketen über der gewöhnlichen Beförderung ei gewinn als bei den Briefsendungen.
dehnung
wöhnlich bis 1 oh an Paket · und Cilbestellgebühr es angefangene Ki
At und 6 ung sichert
Die Flugpost⸗ in den meisten Fällen gegen⸗ nen noch erheblicheren Jeit⸗
Zur Aufklãrun
ost. herausgegeben, stimmungen über
Sandel und Gewerbe. Telegraphische Au Sia bLung.
Ge f Id. sterdam · Rotterdam 13083650 13116340 O5 12765, 95
Buenos Aires (Papier-
Ghristiania Kopenhagen holm und G
9 9 9 9 9 9 9 , , ,
rn. ih r . Desterr) .
Konstantin
Ans tändische Banknoten vom 24 Juni—
Amerikanische Banknoten 1000-5 Do. 2 und 1 Doll. für 100 Fres.
(ld - So 2siel. L. u. darun
Italienische
alte (1000 Kr.). alte (10 - 100 Kr.) 1000 Kr.). 10 u. 199 Kr.) 500 u. 1000 Lei unter 509 Lei für 100 Kr. für 100 Fr..
nene (io r u. ter 1ö0 Kr.
Rumãnische Schwedische
2 9 9 2 2 2 — 2 —
9 7 9 9 2 2 2 2 4
Tschecho⸗flow. Staatsnot.,
—
Buenos Aires, Sofia und Kopenhagen liegen der Handelskammer zu Berlin vertrauliche Mitteilungen vor. Nähere schriftliche Auskunft erhalten Firmen des Berliner Handelskammerbezirks im Verkehrsbüro der Handelskammer, Berlin C. 2, Klosterstraße 41. ; — In der letzten Au fsichtsratzsi medes Aktiengeselsichaft für Sta 1 in du strie wurde, laut Meldung des W. T. B., beschlossen, der am 13. Juli 1922 stattfindenden au erordentlichen Generalversammlung die Erhöhung des Kapitals auf. 39. Millionen Mark vorzuschlagen. Bezugtrecht von vier neuen Aktien im 200 vH auf drei alte Aktien ein
während der Rest der Kapitalgvergrößerung Verwendu
zur Beteiligung bei ähnlichen
Firmen in
2
—— — . 2
ung der Archi⸗ I- und Eisen⸗
Den bisherigen Altignären soll ein . äumt werden
zum Kurse von ng finden solt
Die Elektrolvttkupfernetie gung der Vereinigung Vtrolytkupfemotiz stellte sich laut Berliner Me ; am 25. Juni auf 10224 4 (am 22. Juni auf für 100 Eg.
er Meldung
tten Nachrichten über größerer Ertrag als im B mannigfach, den
einen größeren Anbau als Woche ö nach Europa ab
Vor acht Tagen be
go dM Duarlers.
Inlandsweizen aber nur
Deckung ⸗
G. zu ˖
beitern
nach
Preise
gesteigert b
darũber 2
Getreidenotierungen in Mark für die Tonne (Welt marktpreise umgerechnet zu dem jeweiligen e, e. e). .
Berlin, 22. Juni. Weizen, mãärkischer 16 100 — 16400, westpyreußischer 17 806, Roggen, mãrkischer 11 960 - 121090, pommerscher 1 900— 11 9609. Sommer ge rste 14200 —- 14400, Hafer, markischer 12 560-12 760, Mais. ehne Provenienz. angabe, 10 59 = II I00, ab Hamburg, loko ab Speicher Berlin 11 640 bis 11 720.
9 bis 16 S5), Roggen 12200 — 1240, Hafer 13 200-13 409, , e d , 14 0605 14 400, ausländische 13 000 —- 13 200, Ma is loko 11 100 - 11 300. .
Mannheim, 22. Juni. We iz en 18 000 - 18 250, Roggen 14 255 -= 14 500, Ha fer 14 750-15 00, Futtergerste 15 000, Mais, Mixed, 12 2009.
Köln a. Rb. 20. Juni. Weizen, inländischer 16300 17099,
14 300, Futterg er ste, ausländische 14 000 - 14200, Winter er ste, hnländische 14 400 - 14 700, Mais, grober 11 300 - 11 500, kenn 13 200 — 13 500.
12 2065 17 400. Som mergerste (lsächsische) 14 100 — 14500, Hafer 14000 - 14200.
Chicago, 19. Juni. Weizen, , 13 134, September ⸗Lieferung 135 238, Mais, Juli⸗ zember⸗Lieferung 8317.
Landwirtfchaftsrats. Erzeugerpreise für Speisekartoffeln in
Mark je Zentner ab Verladestation:
geschãftslos. ; Großhandelspreise: Frankfurt a. M. 19. Juni: Norddeutsche weiße 110-200 4, frachtfrei Frankfurt a. M.
Importeurgewinn. Butterversteigerungen: Berlin, 20. Juni. Zugefübrt und versteigert wurden 520 Faß.
6890 4, Ostfriesland 68650 - 6890 4, Schleswig⸗Holstein 6490 .
Hamburg, 21. Juni. Versteigert wurden 578 Faß J. Qual. zu 6390 4K im Durchschnitt, höchffer Preis 6490 , niedrigster Preis zz 00 4A, 260 Faß II. Qual. zu 6166 4 im Durchschnitt.
Bremen, 20. Juni. ig hrt und versteigert wurden 265 Faß J. Qual. Höchster Preis 6710. 4, niedrigster Preis 61099 . Die erzielten Preise , für Hannover 6106 - 6710 A. Olden⸗ burg 64560-5710 A4, Ostfriesland 6400 - 5700 4, Westfalen dog , w G alitãt lcp Th .
Schlachtviehpreise in Mark für den Zentner Lebendgewicht.
Berlin Damburg Köln, Rh. Mannheim
21. Juni 72. Juni 19. Juni 19. Juni Ochsen ‚. 2800-3080 3300 - 3500 3000 - 3050 . — 3000 - 3200 2900 - 3000 2300-2700 2300-2650 2400 - 2600 . . = 1700-200 1700 - 2000 1800 - 2100 Bullen. a 2600 - 2900 3000-3200 2600 - 2809 ö J 2150-2500 2550 - 2800 2400 - 2600 . k 1600-2000 1800-2400 2000 2400 Färsen u. Kühe 2800 - 3080 3200 - 3400 2950 - 3050
b
2200 - 26500 2300- 2700 2600 - 27590 1600 - 2000 1800 - 2200 2200 —- 2400 S0ob0 - I300 1000 - 16090 1300 - 1800 — 3400 -= 4000 — 3300 - 3700 3200 - 3300 3409 – 3600 2700 - 3200 2700 - 31090 3200- 3400 No0 = 26650 2350 - 2500 2800 - 3000 1800 - 2200 — 2600 - 2800
— 2600-200 1809- 2109 ̃ — D060 = S260 159606 - 960 . — 106 - I565 1706 - 5390 Weidemast zooo - 3169 — 1600 - 1560 . 1609-206 — 1659-1569 Schweine dbb v6 0 1306 – 496 ö — 4800 - 90 4F5o0- 4596 1850 6900 Tip) = io 47G = 6b 1656. - 4666 4650 1650 45665 - 460 — 10006 = 1100 ooo 69 — 46609 = 48 ah = 500 200-700 2αον · itiCas
Schafe: . Stallmast
keine Notierungen
Berichte von auswärtigen Wertpapiermärkten.
Köln, 23. Juni. (B. T. B.) (Amtliche Devisenkurse.) olland 13 759 90 G., 12 71.90 B., Frankreich 2828, 95 G., 2336,95 B., ien 2684,10 G., 2690,50 B., Amerika 331,55 G., 332.45 B., 896 d 1465,15 G. 1468.35 B., Schweiz 6283,10 G., 6297.90 B., 3. ien 1683,90 G., 1587, 00 B. Dänemark 7041, 15 G. 7058, Sy B.,
ie H.
hob Hh. Sa
96 e , e r, Wee, a, 49 r
eng n. Ge. dem
D
amburg, 22. Juni. Weizen, vorrãtige Ware 16 600
auslandischer 17 660 = 7 200, Roggen, inländischer 13 200 bis 13 400, a fer, inländischer 1 306-14 709, ausländischer 14 000
Dresden, 19. Juni. Weizen 16 400 16 600 Roggen
ieferung 7869, De⸗
Kartoffelpreise der , des Deutschen
Beriin, 25. Juni: Weiße und rote 100— 105 4. Frühmarkt
Köln a. Rh., 16. Juni. Späte norddeutsche gelbe 260 bis 260 4, weiße 160-1835 16, Großhandelseinstandspreis plus
Höchfler Preis 695 A, niedrigster Preis 5960 4 Durchschnitt⸗ preis 6506 A. Die erzielten Preise betragen für Ostvyreußen 6090 big 6686 Æ, Westpreußen 59609 —= 66809 Æ, Pommern 6150 -= 6390 4A, Mecklenburg Gaz -= 6656 M6, Altmark 534g = - 5590 . Brandenburg sioh == 6485 Æ, Braunschweig 6450 - 6470 , Hanngver 5210 bis
2300-2700 2800 - 3100 2800 - 29090
innerei S820, 00, o Schneider 647 09. Wutgner Kunstmübl. 3 Krietsch 2 all. Zucker ⸗ Fabrik 866 Mittweidaer ; Fritz Schul; jun. Nö. on, Riebed u. Co, ö, Co ing. Gas 307 05. Dallesche Pfännerschaft 100.00. — Fester Hamburg, 25. Juni. (W. E. B. ( Börlenschlußturse. De fe r e . Damwvfschiff⸗GHeijeüschaft 70Gb bis zo o bez. Jamburger Paketfahrt 380, 09 bis 396, 00 bez, Hamburg Südam eri = bez., Norddeutscher Lloyd 293, 89 bis 27 560 bez. Ver einigte Elbeschiffabrt — — bez. Schantungbahn 420 00 bis 44h, bh bez, Brasilianische Bank 117009 bis 1200099 bez, Gommerz⸗· und Pribat- Bank 293.00 is 296, 09 bez. Vereing. bank 284 05 bis 258, 0 bez, Alfen - Portland ⸗ Zement. 1470 00 bis 15606 95 bez, Anglo⸗Continental 1550,09 bez, Asbest Calmon 43500 bis 450, 00 bez., Dynamit Nobel 606,0) bis I5,00 bez, Gerbstoff Renner 1250, 00 bez. Norddeutsche Jutespinnerei · — G. —— B., Merck Guano 88099 bez., Harburg Wiener Gummi 1310 00 bez, Kaoko — — bez, Sloman Salpeter G., — — B. e, n, — — bez, Otabi. Minen⸗Aktien — — bez. — Etwas ebessert. 6 z re erung a. M, 23. Juni. (W. T. B.). Desterr. Kredit 80 50, Badische Anilin 710,00, Chem. Griesheim 7290 00, Höchster Farbwerke 6I8, 50, Holzverkohlungs-Industrie Konstan; . Deutsche Gold. und Silberscheideanstaht Das, 0, Ablerwerke Kleher 429. 00, Hilpert Armaturen 360 ex. Pokorny u. Wittekind 546 00, Aschaffenburg Zellstoff 705,00, Phil. Holzmann 485.0), ee. u. Freytag 540 95, Lothringer Zement —— Zuckerfabrit Waghäusel 812, 05, 3 oo Mexikanische Silberanleiht —— Banzsög, 23. Juni. (W. T. B.), Noten; Amerikanische zs e Gr gzo 33 int Belnksche , Ge, i, d, ee. graphischs Auszahlungen? London 1ätzl C0 G. 1454909 B. Holland 12 757,15 G., 12 822,85 B., Paris 2822,15 G., 2827,85 B., Polen 7,41 43 14 B., Der 14 , B., Polen —— G. —— B., Danziger Privatbank —— G.. Wien 23 Fun. (W. T. B) Tärkische Lose 130 M0, Mai rente 495, Februarrente 495, DOesterreichische Kronenrentz 450 R, Sesterreichische Goldrente 9350, Ungarische Goldrente⸗ = Ungarische Kronenrente 58655. Anglobank 27 600. Wiener Bankverein 10900. Desterreichische Kreditan tast 10 300, Ungarische Kreditanstalt 48 800. Tänderbank 29 0600, Defterreichisch⸗Ungarische Bank 62 000. Wiener Unionbank go75, Lloyd Triestina — — Staatsbahn 310090, Süd⸗ bahn 61 Hos, Südbahnprioritäten 104 960, Siemens u. Halske 14 000, Alpine Montan 146 000, Poldihütte 142 9900, Prager isen 315 000, Jima Murany 595 00. Skoda Werke 141 000, Brüxer Kohlen — — Salgo. Kohlen 157 506, Daimler Motoren S390. Veitschet Magnet Sid 5609, Waffenfabrik 10 009, Galiziag ˖ Petroleum 110000, Kaiser⸗ Ferdinand⸗Rordbahn — —, Leylamaktien 46 70. : Wien, 23. Juni. (W. T. B.) Notierungen der Devisen⸗ zentrale: Ainsferdam 6s4 756 00 G. Berlin 3545.0 G. Kopen hagen 392 375,00 G., London 78 675,0 G., Paris 1582 60, 00 G. 6 337 375, 69 G., Marknoten 5370, 09 G., Lirenoten 8] 470, 00 G. Jugoflawische Noten 22768, 00 G. Tschecho ⸗Slowakische Noten 34 1506 G., Polnische Noten 401, 00 G., Dollar 17744, 00 G., Ungarische Noten 1832,00 G. . Prag, 23. Juni. (W. T. B.) Notierungen der Devisen zentrale (¶ Durchschnittskurse): Amsterdam 2017, 90, Berlin 15,52, Stoch, holm 137756, Christiania 872 00, Kopenhagen. 112990, Zürich Sh z, o, London 2305s, New Jork 52, 20, Wien G31, Mark⸗ noten 15, 85, Polnische Noten 1,ů 173. w London“ 22. Funi. (W. T. B.) Privatdiskont 250, 4 oo fundierte Kriegsanleihe S55/s.,. 5 ojso Kriegsanleihe 3,15, 4 oso Sieges anleihe 885 / . . . London, 23. Juni. (W. T. B.) Silber 367g. Silber auf Lieferung 35! /s. . / 1 London, 23. Juni. (W. T. B.) Devisenkurse. Paris 51.89) Belgien 54,183. Schweiz 2331. Holland 11,48, New Vork 441. , Sbanien 28 353, Italien S3, 18, Deutschland 1465, Wien 73 000, Bukarest 690,00. . aris, 23. Juni. (W. T. B.) Devisenkurse. Deutschland
Pe ; e. Amerika i I7l5G,. Belgien M4 90, England I. 75, Holland 450, . Italien ö, ś. Schwelz 222.60. Spanien 18325.
Zürich, 25. Juni. (W. T. B.) Devisenturse. Berlin 1,60, Wien Hsoz50, Prag 1007, Holland 203,25, New Jork 27d, London 23 32. Paris 45, 10, Italien 25,25, Brüssel 4286, Kopen⸗ hagen 11915, Stockholm 135325, Christignia S7. b0, Madrid 8290. Buenos Aires 155, 0, Budapest 6,53, Bukarest —, Agram 172,90, Warschau O. 1175. . .
Am st er dam, 23. Juni. (W. T. B.) 5 M Riederlandische Staatsanleihe von 1918 39066, 3 (/a. Niederlandische Staats. anleihe 60, 0), 3 CM. Deutsche gleicht anlelihe Januar. Juli. Coupon —— Königlich Niederländ. Petroleum 458, 909, Holland ⸗Amerika⸗ Linie 11460, Atchison, Topeka & Santa FS 1054s, Reck Island —— Southern Pacifie Hos, Sguthern Railway 2400, Union n,, Anaconda 1051sr4, ÜUntted States Steel Corp. 103,00. — Ruhig. ;
Am sterd am, 23. Juni. (W. T. B.) Devisenkurse. Lenden 11,483, Berlin 7864. Paris 22 221, Schweiz 49,25. Wien O, olöö, Kopenhagen oö, 5b, Stockholm 56,566, Christianiʒa 43,25, New Jork 266,25, Brüssel l, O78, Madrid 4050, Italien 12.50.
, 25. Juni. (W. T. B.) Devyisenkurse. London Wäg, New YJork To. 900, Hamburg 145, Paris 4940, zrberpen, 3 0d, Zürich 535, Amsterdam S6 25. Stocktälnm I20 00, Christiania 7ü,50. Helsingfors 10,40, Prag 9,19.
Stockholm, 25. Funi. (W. T. B.) Devisen kurse. Lendon 1726, Berlin 1,Ü25, Paris 33,55. Brüssel 32,0, schweiz. Plätze 7c. 20, Amsterdam 156,50, Kopenhagen 83, 75, CEhristiania 64,75, Washington 391,50, Helsingfors 8, 65, Prag 7.55.
EChristian a, 23. Juni. (W. T. B. Deyisen kurse. London 26,85. Hamburg 1,90, Paris 52.25. New Hork 607, 00, Amsterdam 254,00, Zärich 115, 50, Helsingfors 13,50, Antwerpen 4950, Stock holm 156, 09), Kopenhagen 1306,25, Prag 11,75.
Berichte von auswärtigen Warenmärkten.
London, 22. Juni. (W. T. B.) Auf der heutigen Woll: auktion wurden 12 209 Ballen angehoten, hauptsächlich neu see⸗ ländische Wolle, die zu stetigen Preisen abgesetzt wurde.
Xondon, 25. Juni. (W. T. B.) An der heutigen Woll⸗ auktion wurden 11443 Ballen angeboten, die durchweg aus feinen Sorten bestanden. Gewaschene und ungewaschene Qualitäten fanden
Tnveränderten Preifen willigen Abfatz. Mittesfeine australische 8... mußten häufig zurückgezogen werden, da die dafür ver= langten Preise den Käufern zu hoch erscheinen.
Liverpool, 27. Juni. (W. T. B. Baum wolnlle. Umsatz 15 900 Ballen, ginfuhr Jo0 Ballen. Juniljeferung 1328, Juli⸗ lieferung 1314, Augustlieferung 13,04. — Amerikanische und bra⸗ silianische Baumwolle je 7 Punkte niedriger, ägypytische unverändert.
Manche ste r. 5. Juni. (BW. T. B Das Geschäft auf dem Tu ch- und Garnmarkt weist eine Besserung auf. Water⸗ twist notierte 1 s 83 d, Printerscloth 43 s.
Bradford, 22. Jmni. W. T. B. Das Geschäft am Woll⸗ markt war von begrenztem Umfang, jedoch herrschte zubersichlichere Stimmung.
(Fortsetzung des gichtamtlichen in der Crsten Veilage)
mn
Verantwortlicher Schrfftleiter Z V: Web eg in Berlin. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftestelle — echnungsrat ö. engering in Berlin.
Verlag der Geschäftsstelle (Mengering in Berlin. Druck der Norddeulschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt,
ö. Berlin, Wilhelmstr. 32. * *
J Fünf Beilagen J
Anfragen des demokratischen Abgeordneten Dr. Petersen De. nationalen, betr. Beschwerden darüber, daß. an öffentliche Kranken-, Entbin dungs und ähnliche Anstalten an öffentliche wissenschaftliche Lehr⸗ stalten unvergällter Branntwein
nicht mehr abgegeben werden dar tungs vertreter wie
und der Deutsch
m ermäßigten werden von einem Regie⸗ . olgt beantwortet: Nach dem Brannt⸗ weinmonopolgesetz vom 8. April d. J. darf unvergällter Brannt⸗ wein an die betreffenden Anstalten nur noch Verkaufspreis geliefert werden. Von dem zum fügung gestellten Betrage bis zu 40 Millionen Mark jährli der Monopoleinnahme sind vorläufig 20 Millionen Ma Lindern zur Verteilung an die Anstalten überwiesen worden. Der Rest wird sofort nach endgültiger Festlegung der für die Vertei⸗ m ; Richtlinien zur Verfügung gestellt werden. 0 Millionen reichen aus für den Bezug von unvergälltem Brannt⸗ wein. Im übrigen können sich die vergällkten Branntwein in größerem Umfange als bisher zum Reinigen von Geräten, zur Desinfektion, zur Heizung von Inhala⸗ tionsgeräten usw. zu benutzen.
Abg. Unterleit ner (U. Soz) führt in einer Anfrage Be⸗ chwerde darüber,
egimentsfeier der General Schoch nach dem sittlichen Grundsatz der allgemeinen Wehrpflicht gebaut wird, und bei dem es auch wieder ein Infanterieregiment König' geben wird.“ — Der Oberst i appelliert, die alten Farben Schwarz ⸗Weiß⸗Rot hoch zu halten und in ihrem Sinn und Geist die heranwachsende Jugend zu erziehen. hätten zahlreich an der Feier teil⸗ nommen, darunter auch der Kommandeur der Reichswehr in ayern, General von Moehl. Ihren Höhepunkt hätten die Kund⸗ gebungen in einem Festzug erreicht, der in wehr auf dem Marsfeld aufgestellt wurde, und wozu sich als Ehrengäste u. a. Kronprinz Rupprecht und mehrere Prinzen ein- funden hätten. — An der Ettstraße habe der Kronprinz den Vo eimarsch abgenommen.
Ein Vertreter des Wehrm inisterinms erwidert: Die Reden des Generals Schoch und des Qberst Prieser wurden nicht bei der Gedenkfeier gehalten, am Tage vorher, an dem weder der Wehrkreiskommem deur noch teilgenommen hat. es erfolgte nicht in einer Kaserne der Reichs⸗ hemaligen Kaserne, die schon längst an Zivilbehörden abgegeben und nur von solchen bewohnt war. Di diensttiche Teilnahme einer Kompagnie der Reichsweh Erinnerungsfeier anläßlich der Enthüllun we Gefallenen des früheren bayerischen 1. der St. Michaels⸗Kirche zu München war vom tium genehmigt worden. waren auch einige Angehö Beziehung zu dem 1.
Zu monarchistis
um regelmäßigen
nstalten darauf einrichten,
München bei gefordert habe
Prieser habe an die Angehörige der Reichswehr
der Kaserne der Reichs⸗
sondern bei einem Festabend
Abordnung der Reichswehr Die Zusammei⸗ stellung des Festzug
wehr, sondern in einer e
r an der g einer Gedenkigfel für Infanterie regiments in Reichs weh rministe⸗ (Hört! Hört! links. Bei dieser Feier rige des ehemaligen Königshauses, die in Infanterie regiment gestanden hatten, an- en Kundgebungen ist es nach der Mel⸗ dung des Vehrkreiskommandos nicht gekommen. Anterleitner Ma. Soz) bemerkt ergänzend, daß die ob die Reichswehrparade vom Gine Antwort hierauf wird nicht
Adams (D. B.) über Mißhandlung in den Buderusschen Eis erungsvertreter, daß chen Ministers des Innern, mit Verbindung gesetzt habe, infolge
erwidert Ober⸗ daß nach den von der Regierung ange⸗ s ausgeschlossen gelten könne, daß der fabrikanten beschlossen habe, seinen die Ausfuhr von Teigwaren ins zßlich des besetzten Gebiets nicht mehr zu ge⸗
och (D. VB.) über die Re⸗ raftwagen durch den kom⸗ Rheinarmee in einer darstelle, erwidert Ge⸗ quisitionabefeh le der nen Ausschnitt aus dem mannig⸗ biet der Verordnung Nr. 64 der Inter⸗ Dezember 1920, wogegen chdrücklich Protest erhoben hat. b dem Protest keine Folge, hob aber gus⸗ cht in ihrer Absicht liege, von der V der im Widerspruch zu der rde. Als dann im Mai 1920 ormarsch ins Ruhrgebiet vorgenommen ierung bei den Regierun chdrücklich Einspruch erhoben. Darauf g geantwortet, die die Beitreibungen das es sich bei e. . des kriegerisches nternehmen handle. . ö Ansicht, daß derartige Re⸗ der Besatzungsarmee hinaus⸗ den Regiermgen der Besatzumgz⸗ Maßnahmen des franzö⸗
Frage nicht beantwortet worden sei Fronprinzen abgenommen wumwe.
Auf Anfrage des Abg. von Arbeitswilligen bei dem Streik werken, Wetzlar, erwidert ; eine Stellungnahme des preußis dem sich die Reichsregierung in der Kürze der Zeit noch nicht ein
Auf Anfrage d regierungsrat Heinitz sellten Ermittelungen es 9 Verband Deutscher Teigwaren Mitgliedern vom Ausland einschlie
Anfrage des Abg. von S quisition einer großen mandierenden General der fra die eine vollständige Mobil m amndter von Mutäus: ischen Rheinarmee saltigen Anwendungsgebie alliierten Rheinlandkommis die Reichsregierung sof Rheinlandkommission gab NMücklich hervor, daß es ni ordnung einen G daager Landkriegsordnun Beitreibungen für den wurden, hat die Reichsreg satzungsmächte abermals na hat nur die belgische Regierun damit zu rechtfertigen suchte, Ruhrgebiets nicht um ein Reichsregierung ist nach guisitionsbefehle über die B — Sie wird deshalb von nächte Aufklärung über sichen Sberkommandierenden verlangen. mbach (D. Nat) Delegation nach Genug zur Widerlegung genden, auch durch die Presse verbre erträgliche Höhe dieser Kosten z Ein an, ,,, nen Pressenachri . . weit über die Wi Derpflegung u
ein Regi
egangen sei.
des Abg. Esser entr.)
15. Inli ab
Anzahl von französischen bilden nur ei
sion vom 16.
ebrauch zu machen,
ch wie vor de
den Zweck de
was die Entsendung geklostet habe und was die Bevölkerung beunruhi⸗ iteten Gerüchte über eine un⸗
der deutschen Reichs regierung
u tun gedenke.
treter erwidert: Die in ein⸗ Höhe der Kosten der Entsendung enuga enthaltenen Angaben gehen Die sämtlichen Ausgaben für Tagegelder und sonstige laufende der dentschen Delegation in 16 Millionen Mark — betragen. n Räumen statt, die hierfür von der Auch die Verpflegungs⸗ n Regierung festgesetzt und für alle
ten über die tion nach G ichkeit hin nd Unterbringung, den Aufenthalt haben rund 1015 009 Lire — Die Unterbringung fand ir talienischen Regierung bestim sitze maren von der italienische Delegationen die gleichen.
mt waren.
rvorgehobenen Reden
1 it Aus . Syerrd ö r mr e,. wiedergegeben sind.
Herren Minister, die im
Erste Beilage
zun Deutschen Reichsanzeiger und Preußische Nr. 145.
Nichtamtliches.
(Fortsetzung aus dem Hauptblatt) Deutscher Reichstag.
23. Sitzung vom 23. Juni 1922, Nachmittags 2 Uhr. Gericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungeverleger *)) Auf der Tagesordnung stehen zuerst kleine An⸗
Verlin, Sonnabend, den 24. Juni
Auf eine Anfrage der Abgg. Dr. Zapf und Dr. Runkel (D. Vp), in der unter Hinweis auf die Zunahme der Geschlechts⸗ krankheiten auf dem linken Rheinufer die Errichtung eines Krankenhauses für weibliche Geschlechts kranke aus Reichsmitteln verlangt wird, läßt die Reichsregierung erwidern, daß die i ob die Zunahme der Geschlechts krankheiten im besetzten sheinland besondere Maßnahmen des Reiches erforderlich mache, bereits geprüft werde, daß die Ergebnisse dieser Prüfung jedoch noch nicht festständen.
Die nachgesuchte Genehmigung zur Strafverfolgung der Abgg Puchta . Soz) und Vogt herr [u. Soz) wegen Beleidigung wird dem Antrage des Geschäftsordnungsaus⸗ schusses gemäß nicht erteilt.
Ohne Aussprache wird in allen drei Lesungen der Ge⸗ setzentwurf zur Aenderung des 5 91 des Reichsbeamtengesetzes (Su sam mensetzung des Disziplinarhofes) angenommn. Ebenso stimmt das Haus in allen drei Lesungen ohne Debatte dem Schutz⸗ gesetz für die durch die Abtretung der ehem als preußischen Teilgebiete Polens betroffenen Schuldner zu. ;
Der Entwurf einer Reichshaushalts⸗ ordnung geht an den Haushaltsausschuß.
Hierauf wird die Beratung über die Sachlieferungs⸗ abkommen und die damit verbundenen Inter⸗ pellationen fortgesetzt.
Staats sekretãr im Reichsministerium für Wiederaufbau Dr.⸗ Ing. Müller: Meine Damen und Herren! Der Gang der estrigen Verhandlungen und die Ausführungen derjenigen Herren Redner die sich gegen die drei Abkommen gewandt haben, wie sie dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf beigefügt sind, veranlassen mich, einige Gegenbemerkungen zu machen, da ich die Aus⸗ führungen der Herren Gegner der Vorlage nicht unwidersprochen in die lt hinausgehen lassen kann. Ich darf das hauptsächlichste Gegenargument, wie es sowohl von dem Herrn Abgeordneten Reichert als auch von dem Herrn Abgeordneten Dauch geltend gemacht worden ist, kurz dahin zusammenfassen: das Wiesbadener Abkommen bringe auch in Verbindung mit dem Bemelmans⸗ Abkommen und dem Gillet⸗Abtommen für das Deutsche Reich eine Mehrbelastung über den Friedensvertrag hinaus, eine Mehrbelastung, die namentlich dadnrch begründet sei, daß wir an Frankreich einen langfristigen Kredit geben; eine Mehrbelastung aber auch insofern, als wir über die Lieferungen für den eigentlichen Wiederaufbau der zerstörten Gebiete hinaus im Wege der Sachleistungsabkommen zu liefern versprächen. Ich babe bereits bei Beantwortung der Intervellation Arnstedt und Genossen in der Sitzung am 21. d. M. darauf gaufmerksam gemacht, daß das Wiesbadener Abkommen über den Friedensvertrag und das Londoner Ultimatum hinaus Mehrleistungen dem Reiche nicht auferlegt. Die Abkommen haben in dieser Hinsicht keinerlei Vor⸗ , . und Vereinbarungen getroffen, die, an den Bestimmungen
's Frieden wertrages und des Londoner Ultimatums gemessen, zu⸗ ungunsten Deutschlands sind. Ehenso wenig tritt, im ganzen be⸗ trachtet, eine Erhöhung der dem Reiche durch den Friedensvertrag und das Londoner Ultimatum auferlegten Zahlungs verpflichtyngen ein. Allerdings liegt im Wiesbadener r· . vor seiner Uodifizierung durch das Bemelmans⸗Abkommen und das. Mo⸗ ratorium eine zeitweilige Verschiebung eines Teils der Leistungen im Rahmen des Gesamtzahlungsplans. (Hört, hört! bei den Deutschnationalen) Nachdem aber das Moratorium eingetreten ist, nachdem eine oberste Grenze in Höhe von 960 Millionen Goldmark Frankreich gegenüber festgelegt worden ist, ist ein Hin⸗ ausgehen über die Verpflichtungen des Friedensvvmertrages und des Londoner Ultimatums absolut ausgeschlossen und auch die zeit⸗ weilige Verschiebung eines Teils der Leistungen dadurch wesentlich eingeschrãnkt, daß die Reparationskommission das Wiesbadener Abkommen nur auf drei Jahre genehmigt hat. Die ganze Kredit⸗ frage, die im Oktober vorigen Jahres eine so erhebliche Rolle im der öffentlichen Diskussion und auch bei den Erörterungen im Auswärtigen Ausschuß gespielt hat, ist durch das Moratorium und durch die Festsetzung einer obersten Grenze für uns he⸗ deutungslos geworden. Die Frage ist derzeit nicht mehr akut. Ich stesle also fest, daß die Kreditierung, solange das Moratorium dom 21. März 1922 in Kraft bleibt, einerlei Mehr⸗ belastung für Deutschland zur Folge hat. Ich habe ferner festzustellen, daß die infolge der Anwendung der Stun⸗ dungsvorschriften in diesem Jahre nicht auf Reparationskonto gutgeschriebenen Beträge nicht etwa durch entsprechende Juschläge zu den späteren Jahresverpflichtungen M einer Mehr⸗ belastung des Reiches in den folgenden Jahren führen können. Ich beziehe mich in dieser Hinsicht auf die Entscheidung der Repa⸗ rationskommission vom 21. März 1922. Wenn in dieser Note ausdrücklich bestimmt ist., daß der Unterschied zwischen den auf Grund des Londoner Zahlungsplens und für die Besatzungsarmee geschuldeten Beträgen und den tatsächlich bezahlten Summer spãter neben den Annuitäben des Zohlungsplns abgedeckt werden soll, sobald die Reparationskommission Deutschland dazu in der Lage erachten wird, so ergibt Wort und Sinn dieser Vorschrift, daß bei Errechnung der nachträglich anzufordernden Beträge die Sach⸗ fieferungen in der vollen Höhe ihres Gegenwertes und nicht etwa nur zu dem in dem Wiesbadener Abkomnien vorgesehenen Prozent- satze angesetzt werden sollen. Gegenüber den Ausführungen der Herren Gegner der Verträge, daß der Kredit für uns eine Mehr⸗ belastung und eine Schädigung des deutschen Wirtschaftslebens in sich schließt, stelle ich ausdrücklich noch fest, daß die Bedeutung des Kredits bei der geltenden Regelung der Neparationsverpflichtungen sich lediglich in einer Priorität Frankreichs im Ver⸗ hältnis zu den übrigen repgrationsberechtigten alliierten Ländern erschöpft. Daraus erklärt sich auch der Widerstand der anderen allüerten Länder in der Reparationskommission, die sich dawon nber= zeugt haben, daß das Wiesbadener Abkommen in seinen Kredit⸗ e ,, in erster Linie Frankreich auf Kosten der anderen alliierten Länder Vorteile zuführt. Ich glaube aber, ich habe es nicht nötig, Ihnen diese rein sachlichen Gründe weiter auszuführen; ich kann mich auf einen Kronzeugen berufen, der einwandfrei fest⸗ stellt, daß infolge des Moratoriums eine Vorausleistung oder Mehr⸗ seistung tatsächfich nicht eintritt. Ich beziehe mich da auf den Ge⸗ schäftsführer des Vereins Deutscher Eisen⸗ und Stahlindustrieller, . Dr. Reichert, der identisch ist mit dem Abg. Dr. Reichert, Heiterkeit Herr Dr. Reichet bat in der Quuptversammlung des Vereins Deutscher Eisen⸗ und Stahlindustrieller am 2 Mai 1922 wörtlich folgendes ausgeführt: „Erfreulicherweise werden in dem mit Bemelmans geschlossenen Abkommen eine Reihe Wiesbadener Fehler vermieden. Von einer Mehrleistung gegen⸗ Eber dem Londoner Ultimatum kann nicht mehr die Rede sein, denn ein Moratorium ist in Kraft getreten.“ (Hört, hört) Der Herr Geschäftsführer des ge= nannten Vereins anerkennt also hier ausdrücklich, daß seit Inkraft⸗ treten des Moratoriums eine Mehrleistung gegenüber dem Friedensvertrag und dem Londoner Ultimatum nicht mehr vor⸗ siegt. Herr Dr. Reichert führt dann weiter aus: „Ferner spielt im Bemelmans⸗Abkommen für dessen Wirkungsbereich Deutsch⸗ land nicht mehr den Bankier der Alliierten, sondern kann auf so⸗
n Staatsanzeiger
41922
zor misation nicht mehr
fortige Gutschrift rechnen. Außerdem fällt die weg, und der freie Verkehr zwischen feindli deutschen Lieferanten tritt an die Stelle, Endlich ist au inderbewertung der deutschen Ware die Rede . Deutschland die Mindestausfuhrpreise, also die Weltmarktpreise, dem Bemelmans⸗Ablommen sondern nur be⸗
rner können na e 2 arenbestellungen erfolgen, schränkte Aufträge erteilt werden. Schließlich und nicht zewissen Einschränkungen de ; der ausländischen Rohstoffanteile eingeführt, von iesbadener Abkommen nichts zu lesen ist. Es verdient
niemand verpflichtet ist, nehmer anzunehmen.
neuen Abkommen mit der Vergũtun
rner hervorgehoben zu werden, Reparationsbestellungen feindlicher ist klar, ein anderer Geist durchweht das Bemelmans⸗Abkommen.“
des Vereins
Damen und SGeschãftsführer ztahlindustrieller hier gegeben hat, kann ich nur voll und ganz . . zu berichten, muß ich allerdings hinzu⸗ ügen, daß Herr Dr. Reichert weiter ausführt: „Allein die achteile sind nicht zu übersehen. In der Verwendung der Vertrag für den Wiederaufbau vorgesehene renze fallen gelassen worden. Nunmehr können die Reparations⸗ waren auch nach den Kolonien der feindlichen Länder weiter aus- ührt werden. Somit droht dem freien Export Deutschlands der Aber auch mit einer Preissenkung auf dem Weltmarkt muß man infolge des Reparationsexportes rechnen, weil die Feinde gewisse Vergünstigungen gewähren können. Entscheidend ist jedoch, daß die Reparationslast nach wie vor un⸗ Meine Damen und Herren, ich habe mir schon erlaubt, darauf hinzuweisen, daß eine Zusatzverpflichtung über den Rahmen des Vexsailler Vertrags und das Londoner Ultimatum hinaus nicht vorliegt. Ich muß daran erinnern, daß Ziffer VIII des Londoner Zahlungsplanes Deutschland Lieferungen auferlegt zweds der Wiederherstellung der zerstörten Gebiete und für den Fortgang der Wiederherstellung oder die Ent wicklung ih yes in du striellen oder wirtschaftlichen Lebens“. sind also durch das Bemelmans⸗Abkommen, worin wir Sach⸗ seistungen auch für die Kolonien, Dominions usw. zugestanden haben, nur im Rahmen desjenigen geblieben, was uns durch das Londoner Ultimatum vongeschrieben worden ist. und Herren, der Herr Abgeordnete Dauch hat gestern ein neues Argument denjenigen hinzugefügt, die ich soeben gegen das Wies⸗ badener Abkommen als aus dem Munde des Herrn Ab Dr. Reichert stammend mitgeteilt habe, nämlich das Argument, das Abkommen sei unvereinbar mit dem Artikel 248 des Nach diesem Artikel 248 haftet für die n das gesamte deutsche
Um objektiv
ist die im Versoailler
rlust von Absatzgebieten.
erträglich wirkt.“
Meine Damen
rie den svertrags. rfüllung der Reyarationsverpflichtu Reichs⸗ und Staatseigentum, nicht aber, worin ich dem Herrn ustimme, das Vermögen der Privat⸗ r ̃ steht es durchgus nicht im Widerspruch, wenn das Deutsche Reich selbst zur Erfüllung der ihm obliegenden Verpflichtungen gegenüber seinen ri an Von einem unmittelbaren Anfordern von Leistungen feitens der Ententestagten bei den deutschen Privat- ersonen ist ja auch im Wiesbadener Abkommen nirgends die Rede. Die zwangsweisen Anforderungen der deutschen stehen wieder mit dem Wiesbadener Abkommen in kleinem sammenhang. Sie sind ebenso notwendig zur Durchführung Reparationskeistungen in dem durch den Friedensvertrag vor- Die rechtliche Grundlage für die Zwangs⸗ ; im Wiesbadener ꝛ̃ esetze vom 31. August 1919 über die Durch⸗ Verordnung vom Juli v. J. ; n kann also nicht die Lasten, die auf Grund des Wiesbadener Abkommens zweifellos — das wird auch von der Regierung nicht geleugnet — innerhalb der Grenzen des Friedensvertrages und des Londoner Ultimatums der deutschen Volkswirtschaft auferlegt werden, auf Kosten des Wiesbadener Ab- kommens setzen, sondern sie sind genau so wie dies bei vielen anderen Einwürfen, die gemacht worden sind, der Fall ist, lediglich eine Folge des Friedensvertrages und des von uns angenommenen Londoner Ultimatums, aber nicht des Wiesbadener (Abg. Dauch: Ich halte mich gar nicht für widerlegt! Es ist esagt worden, daß der Lieserverband, der auf Grund iesbadener Abkommens zu bilden war, eine Art ätte und daß damit eine Schematisierung der erbeigeführt worden wäre. auf diesen Lieserverband heute näher einzugehen. verband ist durch den Abschluß des Bemelmans⸗Abkommens und des das Wiesbadener Abkommen modifizierenden Gillet⸗Abkommens lusgrisch Es widerstrebt dem Gedanken des freien Sachlieferungsverkehrs. Es hat also heute rein akademische Bedeutung, ob man hierin eine Schemgtisierung der Wi ̃ anderes sehen will. J stern noch davon gesprochen, daß die Durchführung Verankerung der Auch das trifft nicht zu.
Abgeordneten vollstã Mit dieser
; taatsange⸗ hörigen Zwang ausübt.
gesehenen Verfahren. anforderungen liegt nicht etwa sondern in dem des Friedensve stungsverbände.
Abkommen,
Abkommens.
wohl versagen,
Ich kann es e Der Liefer⸗
illusorisch geworden.
Dauch hat bkommen eine handels stellen bedeuten würde. Die Außenhandelsstellen sind in den drei Abkommen in keiner l (Abg. Dauch: Die Außenhandelskontrolle!) Die Frage, ob die Außenhandelsstellen, oder die Au ßenhandelskontrolle aufrechtzuerhalten ist, ist in ganz anderem Zusammenhang zu ng mit den drei in Rede stehenden lieferungen auf Grund der Ab⸗ kommen werden nach allgemeinen Handelsgebräuchen ausgeführt, und wenn ar Sele * jetzigen Außenhandelskontrolle und der jetzigen Außenhandel
Weise verankert.
klären, als im Zusamme
Abkommen. Die freien
n sstellen andere Kontrollen und andere Stellen eingeführt werden sollten, so gelten eben guch sie für diese Liefe rungen auf Grund der Abkommen. Diese Frage ist also rein nach nhandelspolitik und nach den Grund⸗ nd sind für die nach dem Ausland Waren und hat an sich mit dem Wieshadengr und Bemelmans⸗Abkommen nichts zu tun. Der Derrr Abg. Reichert „daß wir in den Nebenabkommen r e bkommen auf wertvolle Rechte ver hätten, indem wir den Fobpreis für die Kohlen anders gestaltet hätten, als wir nach dem Friedensvertrag ve habe bereits im Auswärtigen Ausschuß die führen, daß diese Nebenablommen noch Gegenstand von Verhandlungen sind. Ich glaube, es würde unnütz sein,
den Grundsätzen unserer Auße sätzen zu entscheiden, die maßge
hat dann noch ge zum Wiesbadener
lichtet seien. Ich e gehabt, auszu⸗