912 19231. Fa. Schwarze C Hahne, Haan,
Rhld. 27/5 1922. Geschäftsbetrieb: Metallwarenfabrik. Wa⸗ — Beschr.
ren: Haken, Osen, Agraffen, Knöpfe.
Sch. 28759.
76 5 w
.
Farbe: Ausführung:
e . e . e
*
912 1921. Fa. Schwarze Hahne, Haan, Rhld. 2715 1922.
Geschäftsbetrieb: Metallwarenfabrik. Wa⸗ ren: Haken, Osen, Agraffen, Knöpfe. — Beschr.
farbe:
Ausführung: Ve BEBUHSGE m Fin ee, , e, r.
912 1921. Fa. Schwarze & Hahne, Haan, Rhld. 2715 1922.
Geschäftsbetrieb: Metallwarenfabrik. Wa⸗ ren: Haken, Osen, Agraffen, Knöpfe. — Beschr.
. L 88
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Qualit
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k
286840.
* ö . 33 7
Gustary Bertram Söhne,
B. 42025.
sI 1975 2715 1922.
Geschäftsbetrieb: Werkzeug⸗ und Kleineisenwaren⸗ fabrik. Waren:
Kl.
9b. Sensen, Sicheln.
C. Nadeln, Fischangeln.
e. Emaillierte und verzinnte Waren.
f. Kleineisenwaren, Schlosser⸗ und Schmiedearbeiten, Schlösser, Beschläge, Drahtwaren, Blechwaren, Ketten, Reit⸗ und Fahrgeschirrbeschläge, Glocken, Schlittschuhe, Haken und Osen.
Fahrräder, Automobil⸗ und Fahrradzubehör. Maschinen, Maschinenteile, Haus⸗ und Küchen⸗ geräte, Stall, Garten⸗ und landwirtschaftliche Geräte.
Remscheid.
286841. F. 18927. 25
Arti
11112 1920. Farbwerk Emin . & Co., Barmen. 27/5 1922.
Geschäftsbetrieb: Fabrikation von Farbstoffen und technischen Spezialitäten für die Industrie, Import⸗ und Exportgeschäft. Waren: Farkstoffe, Farben, Beizen, Firnisse, Lacke, Polituren, Harze, Klebstoffe, Wachs, Appretur⸗ und Gerbmittel, technische Ole und Fette, chemische Produkte für industrielle, wissenschaftliche und photographische Zwecke, Wasch⸗ und Bleichmittel für Wäschereien, Fleckenentfernungs mittel, Rostschutzmittel, Putz- und Poliermittel, Schleifmittel, Backpulver, Pud⸗ dingpulver, Gewürze, Farbbänder für Schreib⸗ maschinen, Lehrmittel, Tintenpulver.
13. 286842. M. 32986.
*
25.7 1921. Gebr. Meyers, Höchst a. M. 27/5
1922.
Geschäftsbetrieb: Chemische Fabrik. Waren: Firnisse, Lacke, Wichse, Schuhcreme, Lederputz⸗ und Lederkonservierungsmittel, Appretur⸗ und Gerbmittel, Bohnermasse, technische Ole und Fette, Schmiermittel, kosmetische Mittel, Seifen, Wasch⸗ und Bleichmittel, Stärkemittel, Fleckenentfernungsmittel, Putze und Po⸗ liermittel, Schleifmittel, Rostschutzmittel, Blechembal⸗ lagen, He leni en Kreide, Sand, Schmirgel, Graphit und Ruß.
Gannaref Roßrfnug] . ao sn kr aunanrfif Rr Bosrkt!
ü Gannnfiß RI Bosa!
135311 1919. mi n, Prym G. m. b. S., Stol⸗
berg, Rhld. 275 192
ge ah fis bestieb? gel swarenfabritatson und Ex⸗ Waren: Nadeln, Schlingen, Korsett⸗ und Taillen⸗ und Korsettschließen,
portgeschäft. Doppelösen, Schuhösen, Taillenverschlüsse, Rockverschlüsse, Knöpfe.
13. 286852. 4274
. w.
3/4 1922. Frl. Frieda Bramberger, Berlin, Berg⸗
mannstr. 12. 27 5 1922. Geschäftsbetrieb:
Klebstoffen. Waren: Klebstoff.
2.
Herstellung und Vertrieb von
264. 286853.
„Ess- Hss*
25/2 1922. Georg Groß, Umm a. Donau, Wieland⸗
straße 37. 27/5 1922.
Geschäftsbetrieb: Lebensmittel verkauf. Haferkakago, Schokoladepulver, Schokolade, Süßwaren.
G. 23480.
Waren: Kindermehl,
13/123 1921. teur Pierre, Nanterre (Seine). Rechtsanwälte Dr. Antoine⸗Feill, Geert Seelig, Dr. P. Ehler, burg. 7 / 5 1922.
Geschäftsbetrieb:
Les Séritiers du Doc⸗ Vertr.:
Dr. Ham⸗
Fabrik und Ver⸗
trieb von Mundwasser und hygienischen
Präparaten. Waren:
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Zahnpasta.
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13.12 1921. Les Séritiers du Docteur Pierre, Nanterre (Seine). Vertr.. Rechtsanwälte Dr. An⸗ toine⸗Feill, Dr. Geert Seelig, Dr. P. Ehlers, Hamburg. 27/5 1922.
Geschäftsbetrieb: Fabrikation und Vertrieb von Mundwasser und hygienischen Präparaten. Wa⸗ ren: Zahnwasser. — Beschr.
13312 1921. Les Héritiers du Docteur Pierre, Nanterre (Seine). Vertr.. Rechtsanwälte Dr. An⸗ toine⸗Feill, Dr. Geert Seelig, Dr. P. Ehlers, Hamburg. 27/5 1922
Geschäftsbetrieb: Fabrikation und Vertrieb von Mundwasser und hygienischen Präparaten. Wa⸗ ren: Zahnpasta. — Beschr.
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. 14 Docltasß 2. ht.
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1312 1921 Les Séritiers du Docteur Pierre, Nanterre (Seinez. Vertr.: Rechtsanwälte Dr. Antoine⸗ Feill, Dr. Geert Seelig, Dr. P. Ehlers, Hamburg. 27/5 1922.
Geschäftsbetrieb: Fabrikation und Vertrieb von Mundwasser und hygie⸗ nischen Präparaten. Waren Zahn⸗ wasser. — Beschr.
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(Schluß in der folgenden Beilage.)
Verlag der Expedition (Nengering) in Berlin.
Druck von P. Stankiewicz' Buchdruckerei G. m. b. H., Berlin 8M. 11, Bernburger Straße 14.
Deutsche
ö. Staats a eiger.
Alle talt 2. auch die Geschäftsstelle
Einzelne Nummern kosten
Tel.: Schriftleitung Zentr. 10 966, 2 Jentr. 1575. U
9 * 9 Der Bezugspreis beträgt viertelsährlich 75 Mỹ. , A für Berlin . . 6
eitungs vertrieben für Selbst
W. *. Wilhel 82. n 6.
abholer
Nr. 1as. . Berlin. Mittwoch, en 28. Zum Abends.
genpreis für den Raum einer 5 gespaltenen zn, n,, 2 om 1. Juli 1922 ab 20 Mh.), Einheits zeile 25 Mh. om 1. Juli 1922 ab 3
einer 1 Mk.). Anzeigen nimmt an:
die ,. des Reichs ⸗ und Staatsanzeigers,
Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 82.
1922
Poftschecktonto: Berlin 41 s2i.
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Cue een oder aun ae Beilagen werden nur gegen arbezahtung oder vorherige e ,. des Setrages
—
Juhalt des auitlichen Teiles:
Dentsches Reich. Gesetz über die Sicherung beweglicher Sachen in Schlesien. Bekanntmachung über die Einfuhr von Lebens⸗ und Genuß⸗ mitteln und Holz. Richtlinien zu der Bekanntmachung zur Verordnung über die schiedsgerichtliche Erhöhung von Preisen bei der ,,. von elektrischer Arbeit, Gas und Leitungswasser vom 1. Fe⸗
bruar 1919 in der Fa ssnng des Gesetzes vom 9. Juni 1983.
Bekanntmachungen der Kaliprüfungsstelle über die Zuerkennung von Beteiligungsziffern. Aufhebung eines Handels verbots.
Preußen. Ernennungen und sonstige Personalverãnderungen.
Bekanntmachung, betreffend das Inkrafttreten der Neuausgabe
der Deutschen Arzneitare 1922. Aufhebung eines dandels verbot.
Amtliches.
Deutsches Reich. Gesetz
über die Sicherung beweglicher Sachen in Schlesien. .
Vom 24. Juni 1922 (Veröffentlicht im RGBl. 1922, Teil 1 S. 518/519)
Der Reichstag hat das folgende Gese
mit Zustimmung des Reichsrats hiermit ve ndet wird:
§ 1. Das Reich ist befugt diejenigen beweglichen Sachen, die aus
Anlaß der Abstimmung oder der eie ns Schlesiens ganz oder zum Teil aus öffentlichen Mitteln für Zwecke 1. det im Abstimmungsgebiet untergebrachten interalliierten Kommissionen und Truppenteile, 2. des Reichs, der Länder, der schlesischen Gemeinden und sonstigen Selbsiverwaltungskõr per oder Sonderor gan sationen
beschafft worden sind, einstweilen in meg, ju nehmen und ihre
Sicherstellung f die Polizeibehörden zur , , n . der Eigentumsverhältnisse zu deranlassen. Die Polizeibehörden habe dem Ersuchen der im . des 96 . bezelchneten Be hörde e. Vornahme der Sicherstellung zu entsprechen.
Entschädigung wegen der ,, kann nicht verlangt werden. Zur Vermeidung besonderer Härten kann der Reichsschatz= minister ausnahmsweise eine Entschädigung zubilligen.
Dag Reich ist berechtigt, unbeschadet der Vorschriften über den Mieterschutz, zum Zwecke der Verwahrung der Sachen Räume in Anspruch zu nehmen. Für die Ingnspruchnahme hat das Reich eine ahgemessene Entschädigung zu zahlen. Ueber die Höhe der Ent schädigung entscheidet im . ö. Feststellungsbehörde in Oppeln.
Rech ee e fl liche Verfũgu . über die im 5 1 genannten chen sind verboten und er Dasselbe gilt für Verfügungen im Wege der e me nr mn. oder der Arrestvollziehung. Das Verf lung erbat endet mit dem Eigentumserwerbe durch das Reich, 1 er Freigabe oder mit der rechtskräftigen Feststellung
des eigen kumgansprucht eines andern.
83.
Das Reich kann zur Anmeldung von Cigentumsansprũchen an den von ihm in e genommenen Sachen der im 8 1 genannten Art mit einer Anmeldefrist von einem Monat auffordern. Die Aufforderung zur Anmeldung, die Bekanntgabe des Beginns der e r,. und derjenigen Behörden, bei denen die Anmeldung zu zesch 3 hat, erfolgen durch öffentliche Bekanntmachung.
t dem Ablauf der , geht das Eigentum an den nicht oder nicht m e angemeldeten Sachen auf das Reich über. Wird ein Eigentumzanspruch verspãätet angemeldet, so steht dem bisherigen . gegen das Reich lediglich ein Anspruch auf Entschädigung
in Geld zu. Ueber die Höhe dieser er, de g. entscheidet im It eien 53 Feststellungs 6 . Oppeln.
ür das Verfahren zur üer der Gntschadigun gemãß 55 i 3 dieses Gesetzes finden die Vorschriften der Bekannt⸗ . über das Verfahren zur . der Vergütung hon
uli ne und , en im 9 etzten und geräumten Reichs⸗ 6. , vom 22. April 1919 66 3Bl. S. 405) und vom 26. Mai 1920 e dr S. 1086) entsprechende Anwendung.
85 Die De n i des Reich werden vom igessgg en in se aus⸗ ei
geübt. Der oschatzminister ist ermächtigt, seine Befugnisse ganz oder teilweise zu übertragen.
edermann ist verpflichtet, dem Reichsschatzminister oder ö
Beauftragten die bon ihnen für die Erfüllung der Zwecke dieses Ge; setzes als erforderlich erachteten 1 zu erteilen. Die Auskunft kann durch öffentliche Bekanntmachung verlangt werden. . er Reichsschatzminister 1 ö. die Vorlegung sämtlicher zur g richtiger Angaben erforderl w n , verlangen.
beschlossen, das
einschließzlich des Portos abgegeben.
87 Mit Gessngnit bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe his zu , Mark oder mit einer dieser Strafen wird behalt wer vorsãtzli
1. dem Verbot des 5 2 zuwiderhandelt,
2. die von ihm auf Grund des § 6 1 Auskunft nicht
oder nicht innerhalb der gesetzten Frist oder unrichtig oder un⸗
vollständig erstattet. Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Geldstrafe bis zu ein⸗ hunderttausend Mark bestraft.
88. Der Reichs scha tzminister ist e,. nurn bestumnge zu diesem Gesetze zu erlassen.
52 Das Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkindung in Kraft. Es tritt mit dem 31. Mär; 1523 außer Kraft. . den 24. Juni 1922.
Der Reichsprãsident. Ebert.
Der Reichskanzler. Dr. Wirth.
Sekanntmachung über die Einfuhr von Lebens⸗ und Genußmitteln und Holz. Vom 26. Juni 1977. Auf Grund des 8 4 Abs. 3 der Verordmun
Regelung der Einfu . . 16. ö 1929 (RGB .
über die 4 . l. S. 41), und auf Grund der Ver⸗
k über kö vom 2. delete 1918 ö
S. Mh mird bestimmt:
I. Ohne de nach ö 1è der ö über die Rege lung der ECin⸗= . vom 16. Januar 1917 (RGGBl. S. 41) 22. März n (RGBl.
S. 334) vorgeschrlebene Bewilllgung wird die Einfuhr gestattet für:
Einfuhrnummer
des Statistischen Waren verzeichnissez
, (Heidekorn 1, und son bearbeitet aus 5 69 e, geschält und 9 earbeitet. aus 6 üchengewächse, einschließl. der ais solche dienenden Feldrüben, zerkleinert, hen gepreßt, getrocknet, gedarrt, gebacken oder sonst ein fach zubereitet, soweit sie nicht unter Nr. 34 bis 36 fallen, unreife Speise⸗ bohnen und unreife Erbsen, getrocknet; 6 bohnen und Erhfen reife Und untelfe), backen oder sonst einfach zubereitet; i, zerkleinert (aus⸗ genommen Graupen und & aus tlolcken gedarrt, gebacken oder sonst n g 6 . . Andere Nüsse als Hasel., und Walnüsse, unreife rüne) und reife, auch guggeschält, gemahlen oder sonst zer⸗ kleinert oder einfach zuhereltet; 2 und Walnũsse, unreife (grüne), gemahlen oder sonst zerkleinert oder einfach zubereitet Anderes Obst als Wein iruben und Nüsse, . He echt . oder 3 sonstiger Weise ö. kleinert, auch eingesalzen, ohne Zucker eingek (Mus) oder sonst einfach zubereitet, gegoren. 49 Datteln, getrocknet. aus 53 Pomeranzen und anderer Südfruchtsaft, Obstkraut, imbeersast und andere Säfte von Obst, ungegoren, irkenwasser, ungegoren und andere vorstehend oder anderweit nicht genannte Säfte zum Genusse, nicht äther oder weingeisthaltig, uneingekocht oder ohne 23n eingekocht, auch entkeimt , m. mit Ausnahme des . 5 1a. . gebran Paprika (spanis geren t giyties siayanischer ef e gema 6. gepulvert oder in Salzwasser eingeleg e, , . Ingwer, Kardamomen, Mukkatblüten, mnüsse, 6 Piment), Nel fenstengel Nelken 66 Pfeffer, schwarzer und weißer; Zimt, echter Kaneel), nf, imtblüten * ö Mutterzimt, Zimtholz), alle diese auch geschält, . gemahlen, geprlbert oder in Salzwasser ein geleg
Vanille, Galgant Guinea körner, Mutternelken, Nelken⸗ rinde, langer n. Safran (Krokus), Sternanis . mt, Zimtwurzel und andere Gewürze, i. 64 auch geschält, entölt, gemahlen, 2 oder in . er eingelegt
(aus 765 - ] Bau⸗ und Nutzhol in der garigerichtung gesãgt oder in anderer m vorgesägt, nicht gehobelt,
dar gern 9 nicht getränkt (impr . und nicht
st auf chemischem Wege ;
2 hichenbol K * ,,
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aus 46a u. h
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aus 679 und i ĩ
aus 76e aus 768 aus 76e
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. en⸗ und anderez hartes Sol . — Cl beli (Dirten Grlen Linden. Payrcl· lauch
ö. 6b.
9. ö 2 keine Anwendung.
2 er
tischen ve n, , . Aspen⸗ Espen, Zitterpappel⸗I, Roßftaftanien⸗ Weidenholz usw.) Nadelholz . gespickt oder sonst zubereitet aarwild, gespickt oder sonst zubereitet Federwild, sespigt oder sonst n, , leischextrakt und Fleischbrühtafeln; 16 ige und eingedickte Fleis irie i e Wür . 3. leisch von Vieh, Federvieh oder 4. wür
e) Salmoniden (das sind Schnãpel Marãnen, 2 en,
. Lachse, . aller Arten) aus 1156, e, e
J 1174 1176
zum feineren . oder eingesalsen, efreit KJ
125b . 80 3 muscheln, Schnecken und S roschkeulen ö . Weise als . i. i
. oder , eg e , 124
. 2 — 2
Künstlicher Honig.
Maismehl
aus 1660 . ö und Grütze aus Getreide; auch Relzgrieñ
onstige Müllereierzeugnisse aus hetreide (auch ge⸗ malztem) mit . von . auch . walzter Reis Kakaobutter h Zudlerwerk und feissig anderweit uicht beranmfe uckerwaren ö . Nicht gebackene Waren mit uckerzufatz, B. Ba ssorin· und Tragantwaren, mit Zucker versetzt; Fruchtferng⸗ Bewürze, Kastanien, Küuchengewächse, 6 Obst, Sämereien, Sĩüdfruchtschalen, Südfrüchte und son⸗ aer, , und Pflanzenteile, äberzuckert, (kan · iert, glasiert Kakao, gebrannter oder gerösteter, dig gemahlen. a. oder sonst zerkleinert, auch in Tafeln oder 8 öcke , (Kakaomasse); mehr 65 . akaomasse (GRakaopreßkuchen); K
mahlen
en,. (Marmelade) und andere Säfte von Früchten (mit Ausnahme der Weintrauben) und von Pflanzen, nicht äther⸗ oder d,, mit
Zucker oder Siruy versetzt oder mit Zusatz von
der Sirup eingekocht, einschließlich der pflanzlichen Gallerten ( Gelees)
Säfte von Früchten (mit Ausnahme der Weintrauben) . von Pflanzen zum Genuß äther oder weingeist⸗
8 3. Branntwein zubereitet oder in . eingeleg Nahr eng und Genußmittel, anderweit
icht nannt. frisch, getrocknet oder zubereitet, z. 2 e. mit Ausnahme der Kunstmilch und der Ku akne aus as Sardinen und andere Fische . , , ., in luftdicht verschlossenen Behältn 2192 dle gh von Federvieh oder Wild, ngewãchse, Dt. alle diese in luftdicht i , Säfte von Früchten (mit Ausnahme der u 5 und von Pflanzen zum Genusse, nicht oder den,, ,,. uneingelecht, oder mit usatz einge ocht, uch entkeimt (sterilisiert), in luftdicht ver⸗ schlossenen Be altnisseen , ber en e r be, ö . . über die Auslandsfleischbeschau un n . r r , , n. . 3 . 56 en erinärpolizeilichen e Ein Fleis md Fett nicht hrt. . ö 61 der Bekanntmach kimmungen zur . aber R
1 bis 3, 5 4 15. Mai 1919 (Rei setzbl. 458 kö . . . ? ich . .
inführnum mern 1
Diese Bekanntmachung tritt Berlin, den 26. Juni 1922.
Der Reichaminister far . n d