iehr ist, sie müssen diejenige Achtung und tüchtige Mensch fü zu beans . K haben, um den wir hier trauern, in uns zu 33 ö.
3 sagen, wir sind nicht rein g Menschheit und unseres Volks. Die . . um. Deutschland, * er sein .
zicht des Sa ände, die die deutsche ydepublik schützen
eine Arbeit, an der sich alle beteiligen können, wenn sie wollen
Wenn wir jetzt Gesetze machen, um die Reyublit ü kel, f. an der Bahre dieses 3539 3
nn en wir Gesinnung unseres Volks appellieren, auf ö. reinigt
Fehr, halten!
. . ist geblieben, bleibt in Ewigkeit. Der Trauermarsch aus Wagners „Götterdämmerung“ beschloß die Trauerfeier. Die sterbliche Hülle Dr. . wurde darauf nach Oberschöneweide übergeführt, wo die Bei⸗ setzung im Kreise der Angehörigen in der Familiengruft erfolgte
Der diplomatische Vertreter der russischen sozialisti föderativen K Krestins ki ö Während seiner Abwesenheit führt Legationsrat Paschukanis die Geschäfte der diplomatischen Vertretung.
Parlamentarische Nachrichten.
Dem Reichstag sind zugegangen: Der Gesetzentwurf über
den deutsch⸗russischen Vertrag von Rapallo . erläuternden Denkschrift, der Gesetzentwurf zur Ueberleitung von Rechtsangelegenheiten der Schutzgebiete, ferner der Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt des Reichs zu dem Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Fabrik⸗ oder Handelsmarken, der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Reichsh aushaltsplän für das Rech⸗ nungsjahr 1922 und der Entwurf eines Gesetzes zur Neu— regelung der im 8 68 Ab 1, im 8 74a Abs. 2 Satz 1 und im 8 75h Satz 2 des Handelsgesetzbuchs sowie im 133 ab Abs. 1 der Gewerbeordnung vorgesehenen ehaltsgrenzen.
K 6. . und Wohnungs⸗ es vorläufigen Reichswirtschaftsrat ĩ heute eine Sitzung. . .
Der Reichsgusschuß für Volkswirtschaft setzte am Montag die erste Beratung des Gesetzentwurfs üher 6. . treideum lage aus der Ernte 192 bei 8? Oberver⸗ teilung) fort. Nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsberleger wurde zunächst der Antrag Kraetzig (Saz) abgelehnt, in dem verlangt wird, daß Weizen anbauende Land- Kirke mindestens ein Fünftel ihres Liefersells in Weizen zu erfüllen haben, ebenso ein Antrag Schiele (D. Nat.), der für die Be= messung der Umlage die Altenteise und Deputatleistungen erück⸗ sichtigen will. Staatssekretär Heinrici betonte, daß diese Frage nur bei der Unterverteilung in Betracht kommen könne, . es sich hier um die Oberverteilung handele. . Ein Zentrumsantrag will eine Bestimmung in das Gesetz aufnehmen, nach der für zegenden mit Mißernte . Umlage⸗ menge entsprechend , . ist. Ueber den Antrag entspann sich eine längere Debatte, in der Unterstaatssekretär Heinrici erklärte, daß diese Verhältnisse bei der Untewerteilung im Gesetz schon berück= sichtigt seien, dagegen empfehle es sich nicht, den Reichsernährungs⸗ minister eine solche Ermächtigung im Gesetz zu geben, weil dann bie Länder alle an die Reichsregierung herantreten würden. Der Reichs⸗ minister für Ernährung und Landwirtschaft Dr. Fehr betonte gleich. falls, daß mit einer solchen Bestimmung die Oberverteilung niemals 6 Ruhe käme, selbstyerständlich werde aber die Regienung nach dem zrundsatz verfahren: Wo nichts ist, hat der Kaiser sein Recht ver⸗ . . , des Zentrums wurde sodann abgelehnt.
u nterverteilung durch die Länder lag ein n,, (D. . vor, die Ermächtigung . ene über das Umlagesell in sgesamt bis zu 15 25 jum Ausgleich von Aus— fällen hinauszugehen, auf 19 35. herabzusetzen. Der Antragsteller
chiele „(daß im Vorjahre die Kommunalverbände schon weit über die damals festgesetzten 10 . hinausgegangen wären. Reichs- ö Dr. Fehr, erklärte, das wäre nicht zu befürchten, da die 5 3 augdrücklich die Höchstgrenze für die gesamten Zuschläge der r, Provinzen und Kommunalverbände bedeuten. Der Antrag wurde mil Stimmengleichheit abgelehnt. Sodann wurde der letzte . 6 . Länder ö ,, auch die gesamte u an ĩ i . e, . ganz oder zum Teil der Verteilung
uf atzan * 5 nech 89 . rag tele (D. Nat.) wollte den hi ö henden Ausfall von dem gesamten Umbagesoll kö = ö. rung wurde ausgeführt, daß von einer stärkeren Bindung r mit der Unterverteilung beauftragten Behörden Abstand ge= n , worden sei, da allzu sehr in das einzelne gehende Richt⸗ inien für die Unterverteilung den Behörden den erforderlichen Sieh. den nberschi wie sie in den
. . r ; . . . j ei f E
e wonach befreit wenn die Unterverteilung
ichen wurde auch die Be⸗
ö . 36
die Buße, die der Versailler Vertrag ung au schuldig an diesem Unglück bekennen . ug gewesen im . hat jeder hlar ewissen er⸗ h hat einziehen lassen Haß und Leidenschaft. wir vergessen, daß wir Söhne einer Nation sind. An⸗ rges von Dr. Rathenau reichen wir willig allen denen die und aufbauen wollen, das ist
ĩ de seine Atmosphäre ge⸗ In seinem Geiste rufen wir alle auf: Laßt uns Ein⸗ ; Ihm aber rufe ich im Auftrage der Deutschen demo= kratischen Partei zu: Ruhe in Frieden! das Ändenken des Gerechten
bet in Segen, was wir bergen in den Särgen ist der Erde gleich,
Die Paragraphen 5 bis 13 wurden mit einigen Aenderungen, im wesentlichen aber nach den Regierungsvorlagen in erster Lesung angenommen. ; 2
Zu Paragraph 14 wurde ein Antrag der Rechten angenommen, wenach an der Aufbringung des Getreides außer 3 Unter⸗ nehmern von Mühlenvereinigungen und landwirtschaftlichen Ge— nossenschaften, Berufskreise und Organisationen anderer Art nicht beteiligt werden jollen. Auf Antrag des Abg. Them sen * at wurde bei Paragraph 14 ein Satz gestrichen, der die kommunalverbände ermachtigt hatte, daß sie fur k die nur eine geringe Menge zu liefern haben, eine einmalige Lieferfrist fest⸗ setzen können.
Paragraph 15 wurde nach der Regierunggvorlage angenommen. Mit Stimmengleichheit abgelehnt wurde ein Antrag Thom sen D. Nat), daß im Falle der Nichterfüllung der auferlegten Getreide lieferung Ersatz für daz ahlieferungspflichtige Getreide in Geld nach Maßgabe des freien Handelspreises geleistet werden könne. Die Paragraphen 25 und 26 wurden nach den Regierungsvorlagen an⸗ genommen. —
Zu Paragraph 27 beantragte der Abg. Diez (Gtr.) einen Zu⸗ satz wonach von der Uebernahme des Getreides durch die Kommunal- verbände bis zum Verkauf des Markenbrotes an die Versorgungs. berechtigten Aufwendungen für Getreide, Mehl und Brot, Tie aus Tran orten mit reichseigenem Verkehrsunternehmungen, Steuern und Verwaltungskosten entstehen, dem Brgtpreise nicht zugeschlagen werden dürfen. Reichsernährungsminister Dr. Fehr machte auf die sincnötechni chen großen , aufmerksam, die bei Durch⸗ führung dieses Antrages entstehen würden. Die Summen, die höchstensfalls hieraug qufkämen, würden außerdem nicht ausreichen, um eine wesentliche Verbilligung des Brotes zu erzielen. Auch gußen, politische Gründe sprechen gegen eine solche Verbilligung des Brotes mit öffentlichen Mitteln. Der Antrag wurde hierauf abgelehnt. Bezüglich der Berechtigung zum Empfang von Brotkarten beschloß der Ausschuß, daß die Versorgungsberechtigten auf Antrag ein treten solle. Versorgungsberechtigt sind jedoch nicht Personen, bei denen nach ihren eigenen oder nach den Ein kommensverhältnissen dessen, der verpflichtet ist, in seinem Haushalt für ihren Unterhalt . sorgen, ein Hedürfnis nicht anerkannt werden kann, Brot im Wege der öffentlichen Versorgung zu erhalten.
Angenommen wurde ferner eine Ent schließung Roesiche (D. Na), daß die in einem Kommunalverband liegenden Mühlen in erster Linie und nach Möglichkeit bis zu ihrer Vollbeschäftigung mit der Ausmahlung des Kommunalverbandsgetreides beauftragt werden sollen. Weiter wurde gemäß Anträgen des Abgeordneten Esser IItr) vom Ausschuß beschlossen, daß, wenn bei der Preisbemessung fur das von den Kommunalverbänden abgegebene Mehl Uebherschüsse erzielt werden, der Mehlpreis entsprechend herunterzusetzen sei. Bei der Mehlverteilung follen Bäcker⸗Groß und Kleinbetriebe hinsichtlich der ihnen zu berechnenden Mehspreise gleich behandelt werden. Bei der Preisfestsetzung für Tas gb zu liefernde Getreide, kam es zu einer ausführlichen . ,, . Kraeßtzig (Soz) wollte für die erste Hälfte des diefersolls den Preis festgesetzt wissen auf. ö300 Mark für eine Tonne Roggen, 6909 M. für eine Tonne Weizen. — Abg. Die; Str) befümporte den Preis don 3009 Mark für gen. von 8806 Mark für Weizen, 7800 M. für Gerste und. z5hg Mark für Hafer pro Tonne, Abgeordneter Dr. Pachnicke (Dem) erklärte in bezug auf dig Preisfrage, daß bei vollig freier Wirtschaft eine Jurückhaltüng der Vorräte und damit eine künstliche Preissteigerung nicht zu verhindern wäre. Ueber die jetz ig , Krisis kommen wir vielleicht hinweg, weng nicht weitere Morde verüht werden. Schwerste Sorge aber bereitet die Teuerung, deren soziale Wirkungen noch gar nicht abzusehen sind. Teinesfalls dürfen wir die drohenden Gefahren durch eine über mäßige Erhöhung gerade hes Brotpreises noch verschärfen. Die demokratische Pan kei sthnme dem Zenttumganttag in der Emartung zu, Daß sich zwischen erster und zweiter esung die Differenzen noch ausgleichen werden. Abg. ö (Un abhg r machte Targuf - aufrmerksam, daß die Preisfestsehung sich nicht nach der kommenden Markverschlechterung richfen dürfe, fonst würde ja denjenigen Kreisen eine Prämie gezahlt werden, die fich bestreben, den Markkurs nicht zur Erholung kommen 9. affen. In diesem Zufammenhang erinnerte Redner daran, daß der bg. Stinnes (D. J im Auswärtigen Ausschuß eine Mark⸗ dn, als verderhlich für die deutsche Jndustrie bezeichnet habe, und daß der Abg. Helfferich (Dnt.) vom Standpunkt, der deutschen Wirtschaft das Scheitern der Anleihe als ein Glück bezeichnet habe. — Zu einem Beschlusse konnte jedoch in der Preisfrage der Ausschuß nicht kommen. Alle eingebrachten Anträge wurden nacheinander ab⸗ gelehnt, ebenso auch die egierungsborlage. Es bleibt also die Preis rage wie die Frage der abzuliefernden ,, . noch offen. Mit Unterstützung der Sozialdemokraten und der Unabhängigen wurde sodann, ein deutschngtionaler Antrag vom Ausschuß angengmmen, wo— nach bie aus dem UÜmlagegetreide anfallende Kleie den Lieferern des Getreides U, zu einem in angemessenem Verhältnis zum Umlagegetreide stehenden Preise angeboten werden soll. Nachdem hierauf die erste Lesung des Gefetzentwurfs beendet war, vertagte sich der Ausschuß.
Der Reichstagsausschuß für Volkswirtschaft nahm gestern die zweite Lesung des Gesetzentwurfs über die Regelung des Verkebrs mit Getreide aus der Ernte 1922 vor. Nach dem Bericht des. Nachrichtenbürgs des Verejns Deutscher Zeitungsverleger wurde ein Antrag Schiele (D. Nat.) die Umlagemenge auf 1,ů5 Millionen Tonnen n en, abgelehnt, ebenso ein Antrag Gerguer (Payr. Volksp,) auf, 2. Mil⸗ lionen und ein Antrag Dr. Böhme (Dem) auf 2.2 Millionen; hierauf wurde ein Antrag Käppler (Soz.) auf Wiederherstellung der Regierungsvorlage mit 25 Millionen angenommen.
Ein Antrag Diez Gentr.) für die Oberverteilung die Grundsätze des Vorjahrs wieder einzuführen, wurde abgelehnt, nachdem der Reichsernährungsminister Dr. Fehr erklärt hatte, daß dadurch die ganzen bisherigen Vereinbarungen mit den Ländern durch⸗ kreuzt würden. — Der Abg. Schmidt-Cöpenick (Soz.) nahm den Antrag wieder auf, daß landwirtschaftliche Betriebe, die Weizen anbauen, ein Fünftel des Liefersolls in Weizen liefern sollen. Nachdem auch heute der Präsident der Reichsgetreidestelle sich gegen den Antrag ausgesprochen hatte, wurde er abgelehnt. Abg. Schmidt (Soz.) fragte, oh die Regierung sich mit den Beschlüssen erster Les un die landwirtschaftlich a,, bei der Oberverteilung zugrunde zu legen, abgefunden habe. = Reichsernährungsminister Dr. Fehr betonte, daß dadurch die Oberverteilung im höchsten Grade erschwert werde. — Abg. Thöne (Soz.) schloß sich dem Minister an, Abg. Dr. Böhme (Dem.) betonte demgegenüber, daß die Getreid eanbau⸗· fläche sich seit 1907 weit mehr verändert hätte, als die landwirt⸗ schaftlich ,,, Fläche, so daß die Veranlagung weit einfacher würde. Sollte der Beschluß erster Lesung wieder beseitigt werden, so müßten auch die Grun dfätze bei der Unterverteilung entsprechend 6 werden. Im Falle der Beseitigung des Beschlusseg erster efung behalte er sich die erforderlichen Anträge jür das Plenum e, n, , e d . z ( rage bei der Unterverteilung geklärt ist. r Ausschuß stimmte dem zu. ö
Zu 5 3 Unterverteilung durch die Länder) wurde ein Antrag Schiele (D. Nat) angenommen, wonach bei der Unterverteilung durch die Vermittlungsstellen und Kommunal- verbände ebenfalls die Berufsvertretungen der Landwirtschaft zuzu⸗ ziehen sind.
Ein Antrag Schmidt (So) zu 5 4 will für die Frei⸗ renze die Regierungs vorlage mit 1 ha Getreidegnbaufläche, aber in Gebieten, wo mehr als 10 p der landwirtschaftlich genutzten
; ir, von dem LT 6 . . ö die , ; iche erfolgt. Außerdem wurde ain gli nige,
n i cke ( Dem)
leiben vom Lieferungs⸗ 20 . chaft⸗
.
Die Ausschußmitglieder ö
10 ha, für die
erwald (Zentr.) begründete einen
ilasung von ha, A - Sch mi dt (So; ) 2 ntrags auf 2 ha. bg. Hertz (M. So; a. — Reichsernährungsminister Fe hr bat um Annahme des Abg. Käppler (Soz) will, die Frei—= saffung aus einer Sollvorschrift zu einer zwangsvorschrift machen. Diesem Antrage entspricht auch der Vermittlungsantrag des
Zentrums, der im übrigen die i ,,, wieder herstellen Vill. Der Antrag Hertz (U. Soz.) auf 3 ha wurde zurfick. gejogen. Der Antrag Käppler auf 2 ha wurde mit 14 gegen 13 abgelehnt, der Jentrumsantrag mit den 19 ha angenommen.
Gin Antrag Schiele (D. Nat. will die Bestimmung ein. führen, daß bei der Unterverteilung etwaige Ernteausfälle in fol ge Mißwuchses zu herücksichtigen sind; daß auch den Erzeugern die Möglichkeit zur Zurückhaltung des nötigen Saatgetreides, Deputaf= etreides usw. zur Erbaltung der Wirtschaft zu geben ist. Dadurch oll die zu schematische Veranlagung verhindert werden. — Abg. Schmidt (Soz.) warnte vor Annahme des Antrags, der nur zu einer Sabotierung des Gesetzes Veranlassung geben würde; schon die jetzigen Bestimmungen des 8 4 gäben genügend Möglichkeit, den Verhältnisfen der einzelnen Betriebe gerecht zu werden. — Reichsernährungsminister Dr. Fehr bezeichnete den Antrag Schiele für unannehmbar, weil er vielen Betrieben die Möglichkeit gebe, sich der Lieferungeber= pflichtung vollkommen zu entziehen. Sache, der Sachverständigen— ausschüfse wäre es, den besonderen Verhältnissen gerecht zu werden. Der Antrag Schiele (D. Nat) wurde nach längerer Debatte ab⸗
J. — Ein weiterer Antrag Schiele, die Erzeugermitglieder ür diese Ausschüsse nach den Vorschlägen der landwirtschaftlichen Organisationen zu ernennen, wurde ebenfalls abgelehnt.
Hierauf wurde 5 2 in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt, ebenso der Absatz? des 8 3 der Regierungsvorlage als Konsequenz der Beschlüsse zu 8 4 außerdem wurde in § 2 der Minister ermächtigt, für Gegenden mit Mißernte die Mengen ent sprechend herabzusetzen. .
Zu der Preisfrage beantra ten die Abgg. Schiele und Genossen, zu bestimmen, daß bei der rice an der Preise von dem Grundsatze auszugehen ist, daß dem Erzeuger die Gestehungskosten ersetzt werden, ein angemessener Gewinn gesichert werde und daß ein Ersatz der Steigerung der Unkosten der künftigen Erzeugung geboten werde. Ein. Antrag Käppler und Genossen wollte den Preis für die erste Hälfte der Umlage auf 6300 4 für Roggen und 6900 4A für Weizen festsetzen, ein Zentrumsantrag für das erste Viertel auf 80900 K für Roggen, 8800 M fijr Weizen, 7800 A für Gerste und 7500 4 für Hafer, für das zweite, dritte und letzte Viertel soll, der Preis nach Anhörung eines Ausschusses festgesetzt werden, wobei spätere Erhöhungen für vorherige Lieferung nachgezahlt werden. In den Ausschuß sollen die vol kswirtschaftlichen Ausschüsse des Reichsrats und des Reichstags, die Landwirtschaft und die Verbraucher je fünf Mitglieder entsenden. Die Anträge Schiele und Käppler wurden abgelehnt; der Zentrumsantrag wurde Hon den bürgerlichen Parteien gegen die Stimmen der sozialistischen Parteien angenommen.
Die Abgg. Schie le und Genossen beantragten ferner die Auf⸗ nahme einer Bestimmung, wonach das Gesetz erst dann in Kraft tritt, wenn die Landwirtschaft die Mengen nicht rechtzeitig freiwillig ge⸗ liefert habe. Reichsernährungsminister Dr. Fehr wiederholte seine Bedenken gegen den Antrag. Abg. von Gusraxd GSentr) be⸗ antragte den Zusatz, daß diese Lieferung zu den Preisen des Gesetzes erfolgen soll. Nach einer längeren Aussprache wurde der Zusatzantrag von Gusrard angenommen; nach dieser Einschränkung ihres Antrags verzichteten die Antragsteller des Antrags Schiele auf eine Abstimmung. Damit war die zweite Lesung beendet. . . für Sozialpolitik
— Der ,, hatte heute eine Besprechung . w mit der Reichs⸗ ozialrentner). Ueber die
regierung über die Frage der Altrentner C . Notwendigkeit einer die Lage der Sozialrentner aufbessernden Aktion herrschte Finstimmigkelt, Von Regierungsseite wurde darauf hin gewiesen, daß man w die gun ig , Frage klären müsse, ob imgn mit den vermehrten Ausggben das Reich oder die Gemeinden be⸗ lLästen solle oder Eb man die Mittel durch Eihöhung der Beiträge Fer Arkeitgebet und Ätbeifnehmer zur Soßialbersicherimg aufbringen solle Det Vyrsitzende regte an einen Unterausschuß einzusetzen, der sich mit der Reichsregierung und dem. Reichsrat auf eine Vorlage verständigen olle, die von der Reichsregierung einzubringen wäre und, die der Reichstag dann möglichst in drei Lesungen ohne Ausschußberatung erledigen solle.
MWinisterialdirektor von Schlieben betonte die Notwendigkeit, die Mittel durch Erhöhung der Versicherungsumlagen aufzubringen. 9 rachen sich für ihre Person grundsäßzlich für dieses Verfahren aus. Hierauf setzt⸗ der Ausschuß einen Unteraus⸗ schuß unter dem Vorsitz des Andre (tr.) ein.
— Der Reich stagsausschuß zur Untersuchung des Falles Hermes beschaffint⸗ sich heute in einer kurzen, nicht öffentlichen Sitzung nur mit dem Verfahren, das zum mäöglichst schleunigen Abschluß der Untersuchung einzuschlagen ist. Wann die nächste Sitzung stattfindet, hängt don dem noch festzustellenden Arbeitsplan des Reichstags ab. Der Ausschuß hat jedenfalls das Be⸗ streben, seine Arbeiten noch vor den Parlamentsferien zu erledigen.
i ̃ v ö ber er auch jetzt eintrete. — Abg. 5640 mittlungsantrag auf Freil urũckziehu
Zentrums antrags.
Berkehrswesen.
Die verzzgerte Beförderung von Post lendungen ist in vielen Fällen auf ein Verschulden des Absenders, nämlich auf die Anwendung einer mangelhaften Aufschrift, zurückzuführen.
Namentlich ist der Bestimmungsort oft so undeutlich geschrieben,
6 nicht nur die Verteilung der Sendungen bei den Postdienst⸗ stellen sehr erschwert und verzögert wird, sondern auch Ver— wechselungen mit gleich, oder ähnlichlautenden Ortsnamen vorkommen, was Fehlleitungen und Verzögerungen zur Folge hat. Es ist daher unbedingt notwendig, den Namen des Heth n Zorts oder, wenn dieser keine Postanstalt hat, des zuständigen Bestellpostamts durch große deutliche, sogleich ins Auge fallende Schrift und durch Unterstreichung hervorzuheben. Dies gilt besonders auch für Pakete. Bei Herstellung der Aufschrift ist zweckmäßig schwarze Tinte oder kräftiger Farbstift anzuwenden. Die Lage nicht allgemein bekannter Orte und solcher Orte, von denen eg mehrere gleichen Namens gibt, muß näber be⸗ zeichnet werden. Welche zusätzliche Bezeichnung im Einzelfalle zu wählen ist, ergibt sich aus den Poststempeln oder aus dem „Orts verzeichnis zu den Postleitheften', das bei den Postanstalten eingesehen werden kann und auch das Ausland umfaßt.
Die Lloyd Luftverkehr Sablatnig G. m. b. H. Berlin, hat den Flugverkehr guf der Bäderlinie 5 ö . . , . können . ihn auch in dieser Flugzeit nicht eröffnen, weil der Flugplatz in Norderney noch nicht benutzbar ist. , ,,,,
*.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage)
Verantwortlicher Schriftleiter: J V.: Weber in Berlin.
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstellt . ,, engering in Berlin.
Verlag der Geschäftsstelle (Mengering in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstr. 32.
Fünf Beilagen (einschließlich Börsenbeilage)
Fläche in Großbetrieben von mehr als 100 ha. Betriebsgröße bewirt⸗ ef. werden, 2 ha fieilassen. Abg. Dr. Böhme e e .
und Erste und Zweite Zentral⸗ Handels register Beilage.
n Ve r-
Sr ste Beilage
zun Deutschen Reichsan zeiger und Preuß ischen Staatsanzeiger
Berlin, Mittwoch, den 28. Juni
1922
—
Nr. 148.
Nichtamtliches.
(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)
Deutscher Reichstag.
B.7. Sitzung vom 26. Juni 1922, Mittags 12 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger“))
Die Interpellation Tr. Reichert (D. Nat) über die Eisen⸗ bahngütertarife und Dr. Peter sen (Dem) über die Auf⸗ klärung der Kriegsschuldfrage werden innerhalb der geschäfts— ordnungsmäßigen Frist beantwortet werden.
Der Gesetzentwurf über Verlängerung der Geltungsdauer des Wohnungsmangel⸗ gesetzes bis Ende März 1923 wird ohne Erörterung in drei Lesungen erledigt, ebenso der Gesetzentwurf. über Kündigungsbeschränkungen zugunsten Schwerbeschädigter. Die bestehenden Bestimmungen zugunsten der Schwerbeschädigten sollen danach zunächst bis zum 1. Januar 1933 bestehen bleiben.
Die Vorlage über die Erhöhung der patentamt⸗ lichen Gebühren, die die Gebühren im wesentlichen ver⸗ doppelt und eine Verlängerung der Geltungsdauer der Patente auf 15 Jahre vorsieht, wird in zweiter und dritter Lesung ohne Erörterung angenommen.
Es folgt die zweite Lesung des Gesetzentwurfes zur Ver⸗ längerung der Pachtschutzordnung. Die Landeszentral⸗ behörden werden nach der Vorlage ermächtigt, Pachteinigungs⸗ ämter zu errichten für Grundstücke, die landwirtschaftlich, obst⸗ baulich und gärtnerisch genutzt werden. Die Regierungsvor⸗ lage wollte den Schutz der Pächter auf Grundstücke bis 5 ha beschränken. Der Ausschuß hat statt dessen 10 ha angenommen. Als Rechtsmittel gegen die Entscheidungen der Aemter ist eine Berufungsstelle vorgesehen, deren Vorsitzender zum Richter⸗ amt oder zum höheren Verwaltungsdienst befähigt sein muß. Die Beisitzer sind je zur Hälfte Pächter und Verpächter. Das Gesetz soll am 1. Juli in Kraft treten und bis zum 30. Sep⸗ tember 1924 gelten.
Dazu liegt vor ein Antrag Hagemann Gentr.) un d Genosfen, der den 5 4 des Gesetzes dahin abändern will, daß auf die nach diesem Gesetz und den dazu erlassenen landesrechtlichen e m den Vertragsteilen zustehenden Rechte nur bei Neuabschluß des Vertrages soll verzichtet werden knnen. Im gleichen Umfange, in dem ein Verzicht möglich ist, soll — Abrede ö sein, daß die Entscheidung durch besondere Schiedsgerichte erfolgt., Ein weiterer Abänderungs⸗ antrag der Abgg. Korell und Dr. Bö h me (Dem) verlangt Einfügung von en un gen in das Gesetz, wonach die Pacht⸗ einigungsämter von ihren Befugnissen nicht Gebrauch machen sollen, wenn der lanbwirtschaftlich genutzte Grundbesitz des Verpächters 50 ha nicht überschre e und bereits mehr als
W oH dieser Fläche durch das setz seiner Verfügung entzogen sst. Die glelche Vorschrift soll für Verpächter gelten, deren landwirtschaftlich genutzte Flãche 50 = 1090 ha umfaßt.
Ein dritter . i. . 9 ö. 4 .
rö ger (Soz) fordert Aufnahme der Vestim . ö bc . Deputatland landwirtschaftlicher Arbeiter bis zum Ablauf des Wirtschafts jahres dem Deputanten zur vollen Nutznießung verbleibt.
Reichsarbeitsminister Dr. Brauns: Meine Damen und Herren! Nach den ausführlichen Darlegungen des Herrn Bericht⸗ erstatters darf ich auf weitere Ausführungen über den Zweck und Inhalt des Gesetzes wohl verzichten, zumal die Regierung den Beschlůssen des Ausschusses zustimmt. Ich möchte nur die Ver⸗ sicherung hinzufügen, daß der Arbeitsminister nach wie vor der Entwicklung der Pachtverhältnisse seine besondere Aufmerksamkeit zuwenden wird. Eine umfangreiche Enquete vom Institut für Agrar⸗ und Siedlungswesen, das dem Arbeitsministerium ange⸗ gliedert ist, ist seit Monaten eingeleitet und hat bereits gute Er⸗ gebnisse gezeitigt. Wir werden an der weiteren Durchführung dieser Enquete arbeiten, und ich bin überzeugt, daß die wissen⸗
schaftliche Untersuchung sowohl wie auch die praktischen Er⸗ fahrungen der nächsten Jahre die notwendigen Grundlagen für die Gestaltung des Pachtrechts liefern werden.
Dann, meine Damen und Herren, gestatten Sie mir wenige Worte zu den vorliegenden Anträgen. Gegen den Antrag dage⸗ mann unter Nr. 4556 der Drucksachen hat die Regierung gewisse
Bedenken. Der Antrag verfolgt den begreiflichen Zweck, das An⸗ gebot von Pachtland zu sichern und zu vermehren. Insofern hat der Antrag — das gestehen wir gerne — eine gewisse Berechtigung. Auf der anderen Seite glauben wir aber, daß sich aus Absatz 12 dieses Antrags als Folge ergeben wird, daß mehrere Angebote bei Verpachtungen vorliegen werden, Angebote, wonach die Pachtung unter Verzicht auf den Pachtschutz sich vollziehen J. und andere, wonach das nicht der Fall sein soll. Sehr richtig! bei den Soz) Das würde allerdings dem Grundgedanken der Vorlage bis zu einem gewissen Grade widersprechen. Auch glauben wir, daß die Feststellungen, die nach Absatz 10 dieses Antrags notwendig sein werden, immerhin gewisse praktische Schwierig⸗ keiten herbeiführen. Der Gedanke, der in dem Absatz 2 des Antrags Hagemann ausge sprochen ist, könnte von der Regierung aufgenommen werden Ich würde dann eventuell vorschlagen, zu erwägen, ob nicht in §z 4 zwischen dem ersten und zweiten Satz eingefügt werden sollte etwa: „Eine Abrede, daß die Entscheidung durch ein Schiedsgericht erfolgen soll, ist zulässig-. Gegen eine solche Einfügung in 5 4 würde die Regierung keine Bedenken haben. Dann zu dem Antrag Korell⸗Dr. Böhme unter Rr. qö5d6. Der Antrag bezweckt auch in seiner neuen Fassung, einen Ver⸗ pächterschutz in der Vorlage einzuführen. Dem Grundgedanken eines gewissen ablehnend gegenüber. Wir glauben aber, iffern Regelung, wie sie hier vorgeschlagen wird, schematisch ist, und haben dagegen Bedenken. Wir glauben vielmehr, daß in 16
Verpächt s steht auch die Regierung nicht . daß die ziffernmäßige
bereits der notwendige Verpächterschutz enthalten ist. (Sehr richtig! bei den Soz) Wir glauben ferner, daß, wenn auch der 5 12 in erster Linie dem Pächterschutz dient, doch auch in diesem Para⸗ graphen ein gewisser Verpächterschutz liegt, weil bei den Ent⸗ scheidungen der Pachteinigungsämter die Interessen beider Parteien die nötige Berücksichtigung finden müssen.
Was die Einschränkung der Größengrenze von 10 Hektar auf, wie es in der neuen Formulierung heißt, 775 Hektar angeht, so ist dazu bei den Ausschußberatungen das Notwendige gesagt worden. Ich beziehe mich auf die Ausführungen des Herrn Be⸗ richterstatters, die wir eben gerade über diesen Punkt gehört haben. Dann noch ein Wort zu dem Antrag Jäcker (Ostpreußen)⸗ Kröger (Rostoch) auf Nr. 4571. Gegen diesen Antrag hat die Regierung das Bedenken, daß sie nicht reine Arbeits verhãltnisse — ich betone das Wort „reine“ Arbeitsverhältnisse — in die Pachtschutzordnung einbegreifen möchte. Sie glaubt, daß der ge⸗ machte Vorschlag auch bei seiner praktischen Durchführung eine Reihe von unüberwindlichen Schwierigkeiten ergeben würde. Diese Angelegenheit hat eine gewisse Regelung bereits erfahren durch die vorläufige Landarbeitsordnung. Der 5 18 der Land⸗ arbeitsordnung enthält in dieser Richtung schon die wichtigsten Bestimmungen. Wenn sie dem Antragsteller nicht genügen sollten, müßte hier eine Abänderung erstrebt werden, aber nicht eine Ein⸗ fügung in die Pachtschutzordnung.
Im übrigen möchte ich das hohe Haus bitten, die Beschlüũsse des Ausschusses anzunehmen.
Abg. Dr. David (Soz): Die Vorlage will denjenigen, die aus der kö auf das Land zurüchwollen, den Weg, dazu er— leichtern. Und sie will auch der Massenkündigung von Kleinpaͤchtern infolge der Geldentwertung einen Riegel vorschieben, wozu die alte Pachtschutzordnung nicht die genügende Handhabe bietet. Wir haben ims bemüht, den Schutz der kleinen Pächter vor Kündigung zu ver— stärken. Die Hauptfrage ist, bis zu welcher Grenze man. den land⸗ wirtschaftlichen Betrieben den sozialen Pachtschutz angedeihen lassen soll. isher betrug die Grenze 2,5 ha, damit ist aber nicht die Grenze erreicht, wo der wirtschaftlich Schwache aufhört und der land— wirtschaftliche Beruf aus dem Arbeitsbauernberuf in den , bauernstand übergeht. Auch die Regierung hat in dieser Vorlage die Grenze des sozialen Pachtschutzes 1, 5 ha erweitert, aber der Ausschuß ist bis auf 10 ha gegangen. as ist die Grenze, bei der im Reichsdurchschnitt eine Familie ihre gesamte Arbeitskraft ohne fremde Arbeitskräfte entfalten kann und eine rn n, Heim⸗ ., eine sogenannte k Familienwirtschaft oder „selb⸗ ständige Ackernahrung“ hat. Den Antrag Böhme, die Grenze auf 7is, ha festzusetzen, bitte ich abzulehnen. In . und Han⸗ nober gibt es 6 jahrhundertealte Rechte, für die sogar eine Grenze von 10 ha nicht genügend ist; zum Beispiel, wenn ein Pächter Oed⸗ land urbar n d hat, . man ihn besonders schützen. Die Pacht⸗ höhe hat große Unstimmigkeiten unter den Parteien gefunden, aber
Auf diese Besitzer sollen sich daher die Befugnisse der Pachteinigungsämter nicht erstrecken, wenn es sich um landwirtschaft⸗ lich genutzte Flächen von nicht mehr als 0 resp 1099 Hektar han zelt; 1 H mehr als . resp. 39 e. 4 , . dieser An angenommen, sind wir it, unter Zurückziehung unferes entsprechenden Abänderungsantrags für die Ausdehnung der e , n, bn der Aufhebung der Kündigung auf
wollen.
Grunbstücke bis Hektar zu stümmen. ; .
Abg. Dr. Gildem eister (D. Vp.: Die Pachtschutzordnung soll und darf weder ein ein seitiger Verpächterschutz, noch ein qusschließ= licher Pächterschutz sein. Das Gesetz soll vielmehr allein der Gerechtig- keit dienen. Deshalb muß vor allem Gelegenheit gegeben sein, die Pacht der Geldentwertung anzupassen., Besondere Bedenken haben wir gegen die Größengrenze bon 10 kbar, wir werden für den demo⸗ kratischen Antrag auf Herabsetzung auf 795 Hektar stimmen. Wir hoffen, daß die Vorlage einen Fortschritt auf rechtlichem Gehiete bringen wird. Seine Bedeutung gewinnt das Gesetz erst durch seine Anwendung, die so sein muß, daß die Interessen aller Beteiligten gleichmäßig gewahrt werden. Bei allen Entscheidungen werden die . darauf Rücksicht nehmen müssen, daß die Pacht- chutzordnung auf 2 Jahre begrenzt ist.
bg. Heydem ann (Komm.): Auch hier hat man wieder die Gelegenheit versäumt, eine reichsgesetzliche Regelung zu treffen, und will leider die Durchführung der Pachtschutzordnung den Länder überlaffen. Bedauerlich ist auch, daß die Vorlage nur ein Provi⸗ sorium darstellt. Preise für die landwirtschaftlichen Erzeugnisse, wird auch dieses Gesetz nicht verhindern. .
Abg. Jäcke r (Soz.) empfiehlt seinen Antrag, daß das Deputat⸗ land landwirtschaftlicher Arbeiter jahres dem Deputanten zur vollen Nutznießung verbleibt.
Die Vorlage wird auch in dritter Lesung ebenso in der Gesamtabstimmung. eiche Dr. Rathenaus.
zur Aufbahrung der
nächsten Sitzung zu bestimmen.
Schluß 4M Uhr.
238. Sitzung, Abends 8 Uhr.
die FLereinbarung der deutschen und der pol
nischen Regierung mit . ⸗ Kommission für Sberschlesien über gewi ragen der Rechtsüberleitung im ober
ber Ausschuß hat wenigstens den Schutz bestimmt, daß, nicht allein nach 61. gesunkenen Geldwert gerechnet wird. Dieser ist zwar
ten Fällen nicht dem kleinen
denn sie bringt dem kleinen
ÜUnruhe und Unsicherheit, verschleppt
3. daß schließlich sogar ein
r 1. Vorlage ist nur ein offentlich ein definitives
äß dem Ar-
; chaffen werden kö 11
erf
e r ,, ., sst ungeheuer groß, nicht zum wenigsten auch wegen mittel- , ie Entziehung des Pachllandes wurden zahlreiche wirtschaftliche Existenzen und damit wichtige kulturelle Werte ver⸗ nichtet. Der 6 ift auch nohwendig im Interesse der Pro⸗ duktionsförderung. ner begründet dann seinen , . Der Vertragsfreiheit muß mehr Spielraum gelgssen werden. Dur freie . muß insbesondere eine Anhassung des acht zin es n die Geldentwertung auch bei laufenden vagen möglich sein. Das Heuerlingswesen 3 namen lich im Interess mittleren landwirtschaftlichen Betriebe 6 des Verhältmisses zwischen Bauer lingẽbertrag An.
ren ee e, Oe. Dande zu dienen geeignet ist. . Gesetz soll auch den
die Interessen der Allgemeinheit über den Gro rn uuneh men, die zu den wirtschaftl ; . Ionders vo
Dehn fat land ö. land rl Arbeit berg ista sses ß
0 . ö e, dere fe ben fein,
zum Ablauf des Wirtschaftssahres zur N unterstützen wir, denn der Ertrag des Teil bes Uibeitslohnes. Es müssen Ma das land nicht an Leute verpachtet werd weit höheren Pachtzins zahlen wollen aber nicht fäl i bewirt Die teinigungsämter müssen bor daß der ins micht so hoch bemessen der Pã beranleßt werden könnte, Lebensmittel. D emokrenischen Antrag, mur Grnndftücke bis tschutzo nung hinsi des Küũndigungs · lehnen wir ab. Dem) Wir hoffen, daß die Pachtschutzardmmg Stadt und Land mildern wörh, Cine So)igli= i Mittel, eine solche
, fähig sind, das Land
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als ima das Ve Ewi
voliijschen
chlesischen Ab stimmungsgebiet.
setzten rheinischen Gebiet abbüßen dürfen. In der ersten Lesung nimmt zur Begründung das Wort
Gesandter von Eckardt: zusprechen, daß wir das Haus Angelegenheit befassen müssen. eilig, weil die Bestimmungen
15. Juni geschlofsenen Uebergabeabkommens bilden.
erledigt werden mũssen. Die Zustimmung nur unter der Voraussetzun
Ratifikation des vorbehaltlosen Teils so schne und hat es auch an Drohungen nicht fehlen lassen, da Ratifikation nicht rechtzeitig erfolgt. ungünstige Wendung nehmen würde,
wangslage, wenn wir Sie bitten, möglichst bald der Vorlage Ih
der Strafvollstreckung wie Verfahren notwendig ist. Schwierigkeiten zu erreichen, ausgeübt wird, daß friedigend, aber immerhin besser als das, was uns drohte, dem Druck der zu geben. Damit schließt die erste Beratung. Die Vorla auch in zweiter und dritter Beratung und in der abstimmung ohne Debatte einstimmig angenommen.
woch, 1 Uhr,
kleinere Vorlagen; Abkommen zwischen
Beamte; ü polnischen Regierung, betre
2 und ommen zum ̃ Erleichterung des ,, Grenzverkehrs betre eberleitung von fiskalischem Berg⸗ und Hütte polnischen Besitz, und betreffend eine Amnestie, des Gefetzentwurfs, betreffend Regelung des Ver mit. treide dus der Ernte 1822; Gesetzentwurf über Arbeitszeit Stein kohlenbergwerken; Arbeits nachweisgesetz: Gesetz Ausführung des Artikels 18 der Reichs verfassung.
Präsident Löbe bemerkt sodann:
Da wir am Mittwoch diese können, . . sa,, katholischen Feiertages am eitag sitzungen abzuhalten. Dann allerdings hat der Aeltesten eine Rause bon vielleicht einer Woche ins Auge gefaßt, weil
trotz des dazwischentret
schafts steuergesetz, das Einkommensterergesetz, das
asbchieder werden können. Ich bitte aber, nicht als endgültig anzunehmen, da der Freitag noch einmal beraten wird.
Schluß Sk Uhr.
— .
M. Uusnahme der durch hervorgehobenen. Reden der d e Painister, die im Wortlante wiedergegeben ind.
k 6. ĩ dern ahten mußten, mu aber ihr
Den Landwucher, den eigentlichen Grund der hohen
bis zum Ablauf des Wirtschafts⸗
Die Abänderungsanträge werden zumeist abgelehnt. Ueber einen Antrag betreffend die Fälle der Verzichtleistung auf die Rechte aus dem Pachtschutzgesetz wird durch Hammelsprung entschieden. Er wird mit 126 gegen 116 Stimmen angenommen. — Im übrigen bleiben die . unverändert. —
angenommen,
. vertagt sich das Haus wegen der Vorbereitungen
ö. ident wird ermächtigt, den Zeitpunkt der i
Auf der Tagesordnung steht der Gesetzentwurf. betreffend
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der Interalliierten sse
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Die Vorlage enthält als wesentlichste Bestimmung, daß die von dem Sonder⸗ gericht in Oppeln wegen Vergehens gegen die alliierten Mächte Verurteilten ben Rest ihrer Strafe in Gefängnissen im be⸗
Ich habe das Bedauern aus⸗ noch in dieser Sitzung mit dieser Die Sache ist aber deswegen so dieses Gesetzes einen Teil des am in Oppeln mit der Interalliierten Kommission ab⸗ Dieses Abkommen ist bereits in Kraft gekreten und gegenwärtig nur soweit sistiert, als es sich um Fragen der Gesetzgebung handelt, die vom Reichstag ie Interalliierte Kommission hat ihre egeben, daß die als möglich erfolgt, ö wenn die
das Los der Gefangenen eine Wir handeln also in einer
re
Zustimmung zu geben. Die Interalliierte Kommission hat sich auf den Standpunkt gestellt, daß eine Kontrolle für die Durchführung für die Fortführung der schwebenden Es ist uns gelungen, mit großen daß die Kontrolle nicht in der Weise die Gefangenen nach Polen oder womöglich
nach Frankreich gebracht werden. Die jetzige Lösung ist nich ö. nter
Verhältnisse möchte ich Sie bitten, Ihre Zustimmung
wird samt⸗
Präsident Löbe beraumt die nächste Sitzung auf Mitt⸗ an mit folgender Tagesordnung: Nachtragsetat,
betreffend Cr dh un gb er Te un gn nn gs du lagen fü,
end ein Zusatz⸗
Genfer Vertrage über Oberschlesien, betre in weilte Lesung ehrs mit Ge⸗
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Tagesordnung nicht erledigen
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und Sonnabend Plenar⸗
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kaum damit zu rechnen ist, daß das , ,,, .
Schutze der Republik und über die Amnestie im Plenum 3 — am