1922 / 151 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 12 Jul 1922 18:00:01 GMT) scan diff

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Breußischer

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 219 Mh. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin auher

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den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer

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Wilhelmstraße Nr. 32. Tel.: Schriftleitung Zentr. 10 986, Geschäftsstelle Zentr. 1573.

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Anzeigen nimmt an:

die Geschäftsstelle des Reichs und Staatsanzeigers

Bersin SMW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Mr. 151. eichabaneateotenco. Berlin, Mittwoch, den 12. Juli, Abends. Poftschecktonto Vernin 1628. 1922

GSinzelnummern oder einzelne Beilagen

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Wegen Ausftandes der Buchdrucker konnte der Reichs⸗ und Staatsanzeiger vom 30. Juni bis 12. Juli nicht ausgegeben werden. Die während dieser Zeit von

den Reichs⸗ und Staatsbehörden erlassenen Verord. nungen und Bekanntmachungen fowie die Berichte über pächter, Professor an der Dr. von Bassermann⸗Jordan, Weinbaukommissar, Deides⸗ heim i. d. Pfalz; Dr. Curt Albert,

die Verhandlungen des Reichsrats und der parla— mentarischen Körperschaften werden nachträglich in der heutigen und den folgenden Nummern des Blattes ver söffentlicht werden.

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Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich.

Ernennungen ꝛc.

Exequaturerteilung.

Erlaß, betreffend Verleihung des Enteignungsrechts an die Elektrowerke Akt.⸗Ges. in Berlin.

2 über den Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik.

Bekanntmachung, betreffend die Reichsfuttermittelstelle, Ge⸗ schäftsabteilung, G. m. b. H. i. E. in Berlin.

Bekanntmachung, betreffend eine Ergänzung des Verzeichnisses der größeren Dampfmaschinenbauanstalten.

Bekanntmachung über Zulaufsgenehmigungen für Wein im Vertehr mit ben besetzten westlichen Reichsgebieten.

Ausführungsbestimmungen des Reichsversicherungsamts über das Verfahren nach dem Gesetz über Erhöhung der Zu⸗ lagen in der Unfallversicherung vom 3. Juni 1923.

Bekanntmachung, betreffend Abänderung der Nr. 2 der Be⸗ kanntmachung zur Erläuterung der Bestimmungen über die Anmeldung von Gebrauchsmustern vom 21. November 1919.

Bekanntmachung, betreffend den vor der Eintragung eines Waren⸗ zeichens zu entrichtenden Druckkostenbeitrag.

Bekanntmachung über Höchstpreise für Zement.

Bekanntmachung des Eisenwirtschaftsbundes über Höchstpreise für Roheisen, Ferromangan und Ferrosilizium.

Handels verbot.

Anzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummern 45 und 46 des Reichsgesetzblatts Teil I und der Nummer 14 des Reichs⸗ gesetzblatts Teil II.

Erste Beilage:

Entscheidungen der Filmprüfstellen in Berlin in der Zeit vom 21. bis 27. Juni 1923 und in München in der Zeit vom 21. bis 28. Juni 1922.

Preußen.

Ernennungen und sonstige Personalveranderungen.

Gesetz, betreffend Beteiligung Preußens an der Ostpreußenwerk⸗ Akt.⸗Ges.

Erlaß, betreffend Verleihung des Enteignungsrechts an das Ostpreußenwerk Akt⸗Ges. in Königsberg i. Er.

Anordnung, betreffend die Auflöfung der Staatlichen Ver⸗ en n en, für Groß Berlin. .

Bekanntmachung, betreffend Auflösung des Verbandes national⸗ gesinnter Soldaten EG. V.

Bekanntmachung des Ministers des Innern zur Ausführung der Ergänzungsverordnung des Reichspräsidenten zum Schutze der Nepublik. .

Bekanntmachung, betreffend Auflösung des Deutschvölkischen Schutz⸗ und Trutzbundes.

Bekanntmachung, betreffend Auflösung des Bundes der Auf⸗ rechten.

,, . betreffend Auflösung der beim Oberpräsidium in Hannover bestehenden Abteilung für Vorarbeiten in An⸗ gelegenheiten des Mittellandkanals. .

,,,, betreffend Diplomprüfung für den mittleren Bibliotheksdienst usw.

Handels verbot.

Anzeige, betreffend die Ausgabe Lreußischen Gesetzsammlung.

der Nummer 26 der

. Amtliches.

Deu tsches Reich.

Der Herr Reichspräsident hat dem ständigen Mitglied des Reichsversicherungsamts Oberregierungsrat Dr. Kahl die nach— gesuchte Entlassung aus dem Reichsdienst erteilt.

Der Reichsjustizminister hat den Landgerichtsdirektor Dr. Alken in Frankfurt 9. M. zum Untersuchungsrichter beim Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik bestellt.

Landwirtschat vom 22.

Universität in Göttingen,

einschließlich des Portos abgegeben.

werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages

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Durch Erlaß des Reichsministers für Ernährung und n n 22. März 1922 sind zu Mitgliedern des geirats der Biologischen Reichsanstalt für Land- und Forfst— irtschaft für die Zeit bis zum Ablauf des Jahres 1926 be— worden: Ackermann, Oekonomierat, Domänen—

Irlbach bei. Straßkirchen. Dr. Aereboe, Landwirtschaftlichen Hochschule, Berlin;

rufen

Berendt, Direktor der Chem. Werke Amöneberg b. Bieberich; Freiherr von Berlepsch, Major a. D. Seebach (Kr. Langensalza); Bier⸗ mann, Weingutsbesitzer, Bingerbrück; Dr. Eckste in, Professor, Dirigent der Zoologischen Abteilung der Hauptstation des forst⸗ lichen Versuchswesens, Eberswalde; Sr. Edler, Professor, Geh. Hofrat, Direktor des Landw. Instituts der Universität Jena, Jena; Eh att, Landesökonomierat, Trier; Engelbrecht, Hofbesitzer, Ehrendoktor der Universität Breslau, Sbendeich b. Glückstadt; Prof. Dr. Esche rich, Vorsteher der Zollabteilung der forst⸗ lichen Untersuchungsanstalt, Leiter des Forschungsinstituts für angewandte Zoologie, München; Falk, Landesobstbauinspektor, Weimar; Peter Giese, Hofbesitzer, Mittelfirchen⸗ÄAlteland; Herrmann, Geh. Reg. und Forstrat, Breslau; Dr. Hey⸗ monz, Prof. an der Landwirtschaftlichen Hochschule, Berlin; Dr. Hiltner, Prof., Direktor der Landesanftalt für Pflanzen⸗ bau⸗ und Pflanzenschufß, München; Dr. Honcamp, Prof., Leiter der Landwirtschaftlichen Versuchsstation, Rostock i. Mecklbg.; Janetz i, Rittergutsbesitzer, Walt— dorf in Schlesien; Kettlltz, Gärtnereibesitzer, Berlin⸗Buchholz; Dr. L. Klein, Prof, Geh. Hofrat, Direktor des Botanischen Instituts und des Botanischen Gartens und der Technischen Vochschule, Karlsruhe in Baden; Dr. Alfred Koch, Prof., Direktor des landwirtschaftlich-bakteriologischen Instituts der ͤ Göttingen; Kofahl, Gekonomierat, Zernikow bei Glöwen i. S. Mark; Koestle in, Landes⸗ dkonomierat, Ochsenhausen i. Württemberg; Dr. Mölker, Prof, Oberforstmeister, Direktor der Forstakademie, Eberswalde Hinrich Müller, Dekonomierat, Alinenhof, Post Rüstringen i. Oldenburg; Dr. Muth, Prof,, Direktor der Lehranstalt für Wein⸗, Obst- und Gartenbau, Geisenheim a. Rh.; Rabeth ge, Kommerzienrat, Klein Wanzleben; Dr. Remy, zrof., Direktor der Landwirtschaftlichen Akademie, Bonn⸗Poppels dorf, Rin glehen, Rittergutsbesitzer. Götsdorf bei Stade; Dr. Rös icke, Rittergutsbesitzer, Görsdorf i. d. Mark; Dr, von Rüm ker, Geheimer Regierungsrat, Emersleben bei Halberstadt; Säu berlich, Geheimer Oekonomierat, Vorsitzender der Landwirtschaftskammer für Anhalt, Gröbzig; Scheibe, Rittergutsbesitzer, i r i. Vorpommern; Schof fer, Landes⸗ ölonomierat, Vorstand der Weinbauschule, Weinsberg in Württemberg; Freiherr von Schorlemer⸗Lieser, Staats⸗ minister a. D., Schloß Lieser a. d. Mosel; Prof. Dr. Steglich, Regierungsrat, Dresden, Stübelallee 2; Steiger, Geheimer Dekonomierat, Rittergutsbesitzer, Dresden A. Bergstr. 23; Franz Steinweg, zweiter Vorsitzender des Zentral⸗ verbandes der Kleingärtnereien Deutschlands, Berlin, Köpenicker Straße 32a; Professor Dr. Freiherr von Tub euf, Vorstand der hotanischen Abteilung der forstlichen Verfüchsanstalt, München; Vibrans, Sekonomierat, Calvörde i. Braun— schweig; von Vogelsang, Major a. D. Hovedissen b. Leopoldshöhe; Profefsor Dr. Voigt, Diretntor des Institutz für angewandte Botanik, Hamburg; Dr. Wagner, Professor, Geheimer Hofrat, Vorstand der Landwirtschaftlichen Versuchsstation, Darmstabt: von Webski, Präsident der deutschen Landwirtschaftsgesellschaft, Karlsdorf Kr. Nimptsch i. Schles ); Wunderking, Kurt, Ritterguts⸗ besitzer, Neukirchen b. Deutschenbora (Amtsh. Meißen); Dr. Zopes, Direktor der Terra Aktien⸗-Gesellschaft, Aschersleben.

Vorsitzender des Beirats ist der Direktor der Biologischen Reichsanstalt für Land- und Forstwirtschaft, Geheimer Re⸗ gierungsrat Professor Dr. Appel.

Der Legationsrat von Scharfenberg ist zum Gesandt⸗ sch aftsrat J. Klasse bei der Gesandtschaft in Wien ernannt worden.

Der Segationssekretär von Kamphövener ist zum Gesandschaftsrat IJ. Klasse bei der Botschaft in London ernannt worden.

Dem Leiter des Königlich rumänischen Generalkonsulats in Leipzig, Königlich rumänischen Konsul Prager ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.

Auf, Grund des Gesetzes, betreffend die Sozialisierung der Elektrizitätswirtschaft, vom 31. Dezember 1919 (RGBl. 1920 S. 19) 5 15 Absatz 1 und 2 wird der Elektrowerke Aktiengesellschaft in Berlin, Kurfürstenstr. 112.1122,

das Recht verliehen, in dem Kreis Hoyerswerda des Regierungsbezirks Liegnitz im Wege der Enteignung Grundeigentum zu erwerben, das erforderlich ist, um zur Kohlenversorgung des Kraftwerks Trattendorf bei Sprem⸗ berg eine eingleisige, normalspurige Verbindungsbahn zu bauen zwischen der der Ilse Bergbau⸗Aktiengesellschaft gehörigen Grube Erika in der Nähe des Dorfes Laubusch, Kreis Hoyers⸗ werda, und dem schon bestehenden Anschlußgleis der Grube Brigitta, das von dem Bahnhof Bluno der Reichseisenbahn— strecke Hoyerswerda = Petershain abzweigt. Soweit es zu diesem . ausreichend ist, kann statt des Eigentumserwerbs auch eine Belastung des Grundeigentums mit einer dauernden Beschränkung erfolgen.

Berlin, den 14. Juni 1

Der Reichskanzler. Wirth.

Der Reichsschatz minister. Bauer.

Verordnung über den Staatsgerichtshof zum Schutze

der Republik.

Veröffentlicht im RGBl. 1922, Teil 1 S. 534/536)

Auf Grund des 56 Abs. 2 Satz 4 und des Abs. 4 Se.

der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze der

Republik vom 26. Juni 1922 (RGBl. JL S. 521) wird ver⸗

ordnet:

X *

Auf den Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik finden die Bestimmungen des 13. bis 16. Titels des Gerichts berfassungsgesetzes mit folgenden Maßgaben entsprechende Anwendung:

J. Das Ersuchen um Rechtshilfe darf nicht abgelehnt werden.

2. Der Gerichtshof kann an jedem Srte innerhalb des Deutschen Reichs Sitzungen abhalten und Amtshandlungen durch einen beauftragten Richter vornehmen lassen.

3. Die nicht zum Richteramte befähigten Mitglieder stimmen vor den zum Richteramte befähigten Mitgliedern; der Vorsttzende stimmt zuletzt, der Berichterstatter zuerst. ö

§ 2.

Die zur Erledigung der Geschäfte des Staatsgerichtshofes er—⸗ forderlichen Gerichtsschrelberei⸗, Kanzlei⸗ und Unterbeamten beruft der Präsident des Reichsgerichts.

Der Präsident des Reichsgerichts trifft die erforderlichen An—⸗ ordnungen über die Geschäftsräume und Geschäftsbedürfnisse des Staatsgerichtshofs.

83.

Die Entscheidungen außerhalb der Hauptverhandlung trifft der Staatsgerichtshof in der Besetzung von drei Mitgliedern mit Ein⸗ schluß des Vorsitzenden.

Auf das Verfahren in den zur Zuständigkeit des Staatsgerichts⸗ hofs gehörenden Sachen finden, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist, bie Vorschriften der Strafprozeßordnung über die zur Zuständigkeit der Strafkammern gehörenden Sachen entsprechende Anwendung.

85.

Ueber die Ablehnung eines Richters entscheidet der Staats⸗ gerichtshof, nachdem an die Stelle des abgelehnten Richters dessen Stellpertreter getreten ist. Die Ablehnung des Stellvertreters ist unzulãässig.

§6.

Die nach den Vorschriften der Strafprozeßordnung im vor⸗ bereitenden Verfahren dem Amtsrichter obliegenden Geschäfte können auch durch einen vom Reichsminister der Justiz besonders bestimmten Ermittlungsrichter des Staatsgerichtshofs vorgenommen werden.

Soweit nach der Strasprozeßordnung die Verfügungen des Amts⸗ richters einer Beschwerde unterliegen, gilt dies auch für die Ver⸗ fügungen des Ermittlungsrichters. Ueber die Beschwerde gegen Ver fügungen des Amtsrichters und des Ermittlungsrichters entscheidet der Staatsgerichtshof. Das gleiche gilt für die nach 5 8 der Verord⸗ nung des Reichspräsidenten vom 26, Juni 1922 zugelassene Beschwerde.

X J.

Der Amtsrichter oder der Ermittlungsrichter hat den vor Er⸗ hebung der öffentlichen Klage erlassenen Haftbefehl aufzuheben, wenn der Oberreichsanwalt es beantragt oder wenn ihm nicht vor Ablauf bon, drei Wochen nach der Vollstreckung des Haftbefehls die Ent scheidung des Staatsgerichtshofs bekannt wird, daß der Haftbefehl aufrechterhalten wird. ;

Erhält der Staatsgerichtshof den Haftbefehl aufrecht, so stehen ibm alle weiteren Entscheidungen über die Untersuchungshaft zu. So⸗ lange die öffentliche Klage noch nicht erhoben ist, hat der OQberreichs⸗ anwalt nach Ablauf je eines Monats seit der letzten Entscheidun des Staatsgerichtshofs dessen Entscheidung darüber herbeizuführen, ob die Untersuchungshaft fortdauern soll. Der Staatgzgerichtshof hat den Haftbefehl, solange die öffentliche Klage noch . erhoben ist, auf zuheben, wenn der Oberreichsanwalt es beantragt. .

88. , Die Verteidigung ist in allen Sachen notwendig, die vor dem Staatsgerichtshof zu verhandeln sind. J

82 ö. Die Voruntersuchung wird durch einen ständigen Untersuchungs

richter geführt, den der Reichsminister der Justiz bei dem gerichtshof ernennt. Der n, des Staatsgerichtshofs kann ir einzelnen Falle einen anderen Untersuchungsrichter bestimmen;