1922 / 156 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 18 Jul 1922 18:00:01 GMT) scan diff

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schweren Eingriff in die Justizhoheit des bayerischen Staates, während

das Reichskriminalpolizeigesetz einen ebenso schweren, wenn nicht noch ren Eingriff ö der Länder mache. Von Bayern rohe der Republik keine Gefahr, und wenn im Neichstag von einem

Abgeordneten t sei, daß 80 vH der Bayern Monarchisten seien,

so wären min , ebenso viele Bayern der Ansicht, daß die Er⸗

richtung einer Monarchie unter den gegebenen Verhältnissen heller

Wahnstnn wäre. Redner bezweifelte dann, ob im gegenwärtigen

Augenblick das Reichskriminalpolizeigesetz unbedingt erforderlich fei, zumal der Regierungsentwurf selbst vorsehe, daß das Gesetz erst nach

einer gewissen Zeit in Kraft treten solle; er wandte sich dann ganz

besonders gegen die erwähnte Bestimmung des 5 7; keine bayerische

Regierung konne es wagen, wenn sie noch vor dem Lande bestehen wolle,

solchen Bestimmungen zuzustimmen. Man befürchte in Bayern, daß ziese einzelnen Fälle der Ausdehnung der Rechte des Reichs schließlich bie Regel werden würden. Bayern sei bereit, dem Reich zu geben,

was dag Reich verlangen könne. In dem Fall Rathenau habe die bayerische Regierung die Berliner Polizei, die nach München ge⸗ kommen sei, in jeder Weise unterstützt; alle anderen Nachrichten seien absolut erlogen. Redner legte schließlich einen Gegenentwurf über eine Vereinbarung, betreffend die Errichtung eines Reichspolizeiamts und von Landeskriminalpolizeibehörden, vor. Abg. Koch⸗Weser (Dem.) bedauerte, daß solche rein sachliche agen nicht aus sachlichen Gründen geprüft würden, sondern zu Zuständigkeitsfragen gemacht würden, wie sonst zwischen Behörden, so hier zwischen den Ländern. Gewiß solle man die Zentralifation in Berlin nicht überspannen, aber das Verbrechertum mache vor den Landesgrenzen nicht halt, und der Verbrecher warte nun einmal die Akten⸗ versendung nicht ab. Bisher wären Ueberwachungen einfach von Preußen Berlin aus gemacht worden, und das Reich habe keinerlei Ein⸗ S3 darauf. Waͤhrend seiner Amtsführung als Reichsminister des Innern seien häufig die notwendigen Polizeimaßnahmen an dem Widerspruch der Länder gescheitert. Die Morde an Erzberger und Rathenau wären zu verhindern gewesen, wenn von Reichswegen ein⸗ heitlich hätte vorgegangen werden können. Die Versuche, ein solches Gesetz zu schaffen, seien damals am Widerstande Preußens gescheitert. Jetzt sei Bayern in diese Stelle eingerlickt, während es damals nur gewisse Vorbehalte machte. Bayern könne den Umsturz nicht an der Mainlinie aufhalten. Vielleicht würde man die, Bestimmungen über die Erweiterung der Befugnisse des Reichs schärfer fassen müssen. Das Gesetz sei wichtiger für die Bekämpfung der Verbrecher und den Schutz der Republik als die anderen bezüglichen Gesetze. Wenn man aus dem Gesetze nach dem Vorschlage der bayerischen Regierung die po⸗ litische Polizei und die Exekutive herausnehmen würde, so wäre das ö wirkungslos. bg. Dr. Be ll (3) behielt seiner Fraktion die Stellungnahme vor. Wir müssen uns bei diesem Gesetz auf das nötigste beschränken. Wie weit es notwendig sei, werde sehr gründlich zu prüfen sein, aber den Notwendigkeiten müßte man unbedingt Rechnung tragen. In Bayern habe man anscheinend den Eindruck, daß die ganze Polizei⸗ hoheit Bayern genommen werden solle, tatsächlich solle aber nur ein kleiner Teil der Kriminalpolizei auf das Reich übertragen werden. Bayern könnte es unter Uunständen nur erwünscht sein, in der jetzigen gespannten Zeit nicht die Verantwortung für die Durchführung polizei⸗ licher , ,. zu tragen. Die Bedenken, daß man nun neben den Landegpolizeibehörden auch eine Reichsbehörde schaffe und so ein gewisser Dualismus entstände, müßten beseitigt werden. Man müsse prüfen, wie man den Bedenken Bayerns möglichst entgegen⸗ kommen könnte, ohne die Absicht des Gesetzentwurfs zu durchkreuzen.

Reichsminister des Innern Dr. Köst er wandte sich gegen die Ausführungen des bayerischen Gesandten und betonte noch einmal die Notwendigkeit, daß das Reich selbständig vorgehen könne. Das Reich habe sich in seinen Forderungen selbst Beschränkungen auferlegt, wie es nur irgend möglich gewesen sei; wenn aber auch diese Beschränkungen noch erweitert würden, dann habe das Reichskriminalvolizeigesetz keinen praktischen Wert mehr. Im Reichsrat habe dieser Entwurf schließlich nur noch den Widerspruch Bayerns gefunden, so daß dies doch auch die bayerische Regierung zum Nachdenken veranlassen müsse— Noch allgemeiner werde die Ueberzeugung von der Notwendigkeit dieses Gesetzes sein, wenn man erst einmal in der Oeffentlichkeit er⸗ fahre, welche großen Schwierigkeiten bei der Verfolgung der Rathenau—⸗ mörder sich ergeben haben und welche Verzögerungen dadurch ent⸗ standen seien, daß das Material über die Organifation O an ver— schiedenen Stellen verzettelt sei; dann werde das Urteil sich auch dort ändern, wo es heute vielleicht noch gegen das Gesetz sei. Der Minister wandte sich dann im einzelnen gegen den von Bayern vor— gelegten Entwurf einer Vereinbarung.

Abg. Hof fim ann -⸗Kaiserslautern (Soz.) wandte sich scharf gegen die bisherige Haltung Bayerns. Bayern betone immer seine Treue zum Reich, aber die Taten Bayerns widersprächen dem durchaus. Immer sei Bayern in der Opposition gewesen, ob es sich um große oder kleine Fragen gehandelt habe. In diesem schwierigen Zeitpunkt hätte sich Bayern auf den Boden der Notwendigkeiten des Reichs stellen müssen. Diese Politik werde nicht von dem ganzen bayerischen Volke geteilt, nicht nur nicht von den Arbeitern, fondern auch nicht von großen Teilen des Bürgertums. Deshalb solle sich die baverische Regierung noch einmal überlegen, ob sie ihre bisherige Stellungnahme beibehalten wolle. .

Abg. von Kardorff (D. Vp.) vermißte die Vorlegung einer Begründung zu diesem Fesetz. Das einzige, was uns noch geblieben sei, sei die Einheit des Reichs, und wenn seine Freunde jähen, daß die Einheit gefährdet würde, dann träten sie mit größter Vorsicht an ein solches Gesetz heran. Eine besonders glückliche Hand in der Behand—⸗ lung bayerischer Empfindlichkeiten hätte die Reichsregierung in letzter Zeit nicht gehabt; vielleicht sei aber auch in Bayern nicht immer alles mit der nötigen Zurückhaltung vor sich gegangen. Deshalb bedaure er, daß hier keine Verständigung mit Bahern erzielt worden sei. Den Bedenken, die die bayerische Regierung insbesondere gegen die Möglichkeit einer Erweiterung der Zuständigkeit der Polizei geäußert habe, konne man vielleicht durch ausreichende Kautelen Rechnung tragen, etwa durch eine qualifizierke Mehrheit im Reichsrat.

Abg. Leicht (B. Vp.) betonte, daß die Situation dadurch sehr erschwert werde, daß jetzt eine so große Anzahl von Gesetzen zu— sammenkomme. Man müsse sich hüten, in diesen vollen Becher den letzten Tropfen hineinzuschütten, der den Becher zum Ueberlaufen

bringe. Man dürfe nicht den letzten Rest der Hoheit der Länder auch noch aushöhlen. /

Abg. Dr. Spahn (3) verlangte, daß jetzt unbedingt etwas geschehe; schon bei dem Erzbergermord hätte man diefe Frage energisch angreifen müssen. Wenn jetzt so viele Gesetzentwürfe auf einmal gekommen seien, so liege das daran, daß man bisher zu lang⸗ sam vorgegangen sei.

Abg. Un terleit ner (n. S.) führte aus, es handle sich jetzt darum die Verbrecher energisch zu bekämpfen, die sich in letzter Zeit organisiert hätten, und deshalb verstände er den Widerstand der baverischen Regierung nicht. Bayern habe den Offenburger Unter—⸗ suchungsrichtern die größten Schwierigkeiten gemacht. Die National-

sozialisten seien nur eine Gruppe der Organisation G; das zeige, daß das Reich Befugnisse bekommen müsse, um in Bayern nach dem Rechten zu sehen, um gegen diejenigen vorgehen zu können, die ö organisieren. Sonst sei es unmöglich, in Bayern etwas zu erreichen.

Abg. Dr. Barth (D. Nat.) widersprach auf das entschiedenste der Vorlage. Ingbesendere seien die von der bayerischen Regierung beanstandeten Stellen seinen Freunden ganz unannehmbar. Die Vor⸗ lage sei unter dem Drucke der Straße entstanden und ein weiterer hrilf auf dem Wege der Meyßiatisierung der Länder. Die deutsche Kriminalpolizei habe sich durchaus bewährt, keine Polizei der Welt habe so gut gearbeitet wie die deutsche.

Abg. Dr. Levi (U. Soz) wieg auf Gtund einer Reichsgerichts⸗

entscheidung nach, daß auch heute schon die Polizei die meisten Auf⸗ gaben, die das Gesetz dem Reichspolizeiamt zuweisen wolle, erfüllen

. Im übrigen behalte er sich für seine Fraktion die Ent⸗

eidung vor. ( .

Abg. Lübbering (Soß) bezeichnete die Behauptung des 16 Barth, daß die deutsche Polizei vollkommen auf, der Höhe sei, a sehr gewagt, für die er den Beweis nicht erbringen könne.

rundlegende Paragraph, der hier so angegriffen worden sei, gehe . politischen Freunden noch nicht weit genug. Auch für seine Freunde behalte er sich die Stellungnahme im einzelnen vor, lehne aber den bayerischen Gegenentwurf mit Entschiedenheit ab.

Reichsminister des Innern Dr. Köst er wies darauf hin, daß im Laufe der letzten Jahre im Mittelpunkt aller politischen Fragen Bayern gestanden habe. Auf Bayern sei stets in jeder Weise Rücksicht genommen worden wie auf keinen anderen Staat. Heute mache die bayerisch Regierung das Reich für alle Maßnahmen Preußens verantwortlich, auf die das Reich keinen Einfluß habe. Deshalb müsse das Verhältnis hier gereinigt werden.

Darauf vertagte sich der Ausschuß.

Am 16. Juli setzte der Rechtsausschuß die Beratung des Gesetzentwurfs über die Errichtung eines Reichspolizeiamts und von Landeskriminalpolizeibehörden fort, und zwar trat der Ausschuß in die Einzelberatung ein.

Den 5 1 (Aufgabe des Reichspolizeiamts) beantragten die 66 on Kardorff (D. Volksp.⸗Marx Gentr.), wie folgt, zu fassen:

. „Zur Verhütung gemeiner Verbrechen wird das Reichspolizei⸗ amt errichtet, das seinen Sitz in Berlin hat und dem Reichsminister des Innern unterstellt ist.“

Abg. Koch (Dem.) sprach seine Verwunderung darüber aus, daß dieser Antrag gemeine Verbrechen enthalte, da dieses Gesetz sich doch gerade auf das politische Verbrechertum erstrecken solle. Deshalb beantrage er, in dem Antrage das Wort „gemeiner“ zu streichen.

Reichminister des Innern Dr. Köster erklärte, daß sich praktisch

nicht trennen lasse, was ein gemeines und ein politisches Verbrechen

sei. Rein organisatorisch wollte die Regierung die kriminalpolitische

Abteilung von der politischen Polizei trennen. Abg. Dr. Levi (U. Soz.) stimmte dem Antrag in der Fassung Koch zu. Eine politische Bespitzelung müsse unbedingt vermieden werden. Abg. Emminger (D. Vp.) beantragte, ohne damit etwa grund— ö seine Zustimmung zu dem Gesetz zu erklären, in 1 zu . „»Zur Bekämpfung des Verbrechertums, soweit es seine Tätigkeit nicht auf bestimmte Orte oder Landesgebiete beschränkt, wird ein Reichs kriminalpolizeiamt und Landeskriminalpolizeibehörden errichtet. Ferner soll überall das Wort „Reichspolizeiamt“ durch „Reichskriminal⸗ polizeiamt“ ersetzt werden. Die Ernennung des Vorstands sollte der Zustimmung des Reichsrats bedürfen. Die Bespitzelung, gegen die sich Abg. Levi gewendet habe, scheine ihm der Hauptzweck des ganzen Gesetzes zu sein. Reichsminister des Innern Dr. Köster wies gegenüber den Ausführungen des Vorrednes darauf hin, daß in den „Münchener Neuesten Nachrichten“ ein bayerischer Justizbeamter Klage über die Schwierigkeiten geführt habe, solche Verbrecher zu verfolgen. Den Gedanken der ZJentralisierung der Kriminalpolizei habe schon der frühere bayerische Justizminister Dr. Müller⸗Meiningen nachdrücklich vertreten. Abg. Koch (Dem.) wandte sich gegen die Zustimmung des Reichsrats bei der Ernennung des Vorstands des Reichspolizeiamts. Abg. Dr. Barth (D. Nat.) betonte, daß heute schon die Verfolgung der Verbrecher an die Landesgrenzen nicht gebunden sei. Abg. Koch (Dem, ) hob demgegenüber hervor, daß das nicht aus— reichend sei. Nicht nur darauf käme es an, die Verbrecher zu verfolgen, sondern das Verbrechertum müsse schon vor der Tat beobachtet werden können. Man könne nicht die einheit⸗ liche Leistung durch ein Zusammenarbeiten verschiedener Landes—⸗ verwaltungen ersetzen. Reichsjustizminister Dr. Radbruch führte gegenüber dem Abg. Emminger nochmals aus, daß auf Grund der geltenden Bestimmungen es nicht einmal möglich sei, dem Verbrecher voraus auf ein fremdes Landes gebiet hinüberzugehen und ihm den Weg abzuschneiden. Verfolgungen, wie die der Organisation C, müßten einheitlich geleitet werden, weil ein zu schnelles oder zu langsames Vorgehen einzelner Stellen den ann strategischen Plan verderben könnte. Heute sei das Ver— rechertum wieder sehr stark entwickelt, bei dem durch ein weit⸗ verzweigtes Netz von Banden die Gelegenheiten ausgekundschaftet würden. Diesem Netz könnte man nur beikommen, wenn man die ganzen Fäden in der Hand hätte, sonst klärte man vielleicht das einzelne Verbrechen auf, aber nicht die weiteren Zusammenhänge, Das gleiche gelte für die Spionage. Heute hätten wir schon für unzüchtige Schriften und für Falschmünzerei zentrale Verfolgungseinrichtungen, und das müsse fich auch auf, die anderen Gebiete erstrecken. Abg. Geck (Ü. Soz.) betonte die Notwendigkeit einer solchen einheitlichen Organifation und wandte sich dagegen, daß, wie im „Vorwärts“ geschehen sei, Berichte über die Verfolgung von Verbrechern veröffentlicht würden, solange das Verfahren noch schwebte.

Hierauf wurde der § 1 in folgender Fassung angenommen: »Zur Verhütung und Bekämpfung von Verbrechen, deren Be⸗ gehung nicht auf bestimmte Orte oder Landesteile beschränkt sei, wird ein Reichskriminalpolizeiamt errichtet. Es hat seinen Sitz in

Berlin und wird dem Reichsminister des Innern unterstellt.“

Der Ausdruck „Reichspolizeiamt“ soll überall durch „Reichs⸗ kriminalpolizeiamt“ ersetzt werden. Der Antrag, daß die Ernennung 3 ö der Zustimmung des Reichsrats bedarf, wurde ab⸗ gelehnt.

S 2 (Errichtung von Landeskriminalpolizei⸗ ämter n) wurde unverändert angenommen.

Bei §3 (Aufgaben der Landes kriminalpolizei⸗ äm ter) wandte sich der bayer. Gesandte von Preger dagegen, daß die Landegkriminalpolizeistellen Aufträge des Reichspolizeiamts aus— zuführen haben. Das widerspreche dem Art. 15 der Reichsverfassung. Reichskommissar für öffentliche Ordnung Kuenzer hielt dem enk— gegen, daß nach Art 14 ein solches Vorgehen des Reichs durchaus“ gerechtfertigt wäre. Abg. Koch (Dem.) widersprach ebenfalls den Ausführungen des bayr. Gesandten von Preger. 53 wurde hierauf in der Fassung der Vorlage mit einer nur redaktionellen Streichung angenommen, ebenso die 55 4 und Hö.

§z 6 will für die einheitliche Geschäfts führung der Landeskriminalpolizeibehörden sorgen. Abgeordneter Emminger (Bayer. Vp) wollte das durch Vereinbarung zwischen den Ländern regeln. Reichsminister des Innern Köster trat für die Fassung der Regierungsvorlage ein, um wirklich eine Einheitlichkeit herbeizuführen. Nach längerer Debatte wurde der erste Satz des § 6 in der redaktionellen Fassung des Antrags Emminger angenommen, und lautet nunmehr; „Das Reichskriminalpolizeiamt stellt Richtlinien für die einheitliche Geschäftsführung der Landes Polizeibehörden und für entsprechende Ausbildung der Beamten auf.“ Im übrigen wurde der Paragraph nach der Regierungsborlage ange⸗ nommen.

Es folgte 5 7, der die Reich sexekutive regelt. Ein An⸗ trag Marx Zentr) will die Fälle, in denen das Reich ohne An— trag selbständig vorgehen kann, auf Hochverrat gegen das Reich und die Länder sowie auf Verbrechen gegen die Beamten des Reichs be⸗ schränken und den vierten Absatz streichen, welcher die Üebertragungœ von Sondergebieten polizeilicher Tätigkeit auf das Reich vorsieht. Cin Antrag Levi (ü. Soz) sieht die Reichserekutive für alle Fälle vor, durch die Interessen des Reichs berührt werden, und wendet, sich gegen die Streichung des Ab satzes 4. Ministerialdirektor Meister vom preußischen Innenministerium sprach gegen den Antrag Levi aus, der im Gegensatz zu dem Antrage Marx, eine außerordentliche Er⸗ weiterung der Befugnisse des Reichs darstelle. Bayer. Gesandter von

reger wünschte in dem Gesetz ausdrücklich zu bestimmen, daß die ichspolizei bei ihren Ermittlungen sich stets mit der Landespolizei Benehmen setzen müsse. Abg. Haas (Dem.) erklärte, daß der Antrag Marx die Anwendbarkeit für Fälle wie Erzberger, Scheidemann und Harden und die Verfolgung der Srgani⸗ sation 9 ausschließe. Der Streichung des Abfatzes 4 stimmten seine Freunde zu. Reichsjustizminister Dr. Radbruch unter⸗ strich diese Augführungen; durch die Fassung des Antrag Marx würde nicht einmal die Zuständigkeit des Reichsgerichts bei Spionage und Landesverrat, ebensowenig wie beim Mädchen— handel, unzüchtigen Schriften und Falschmünzerei gegeben fein. Reichsminister des Innern. Dr. Köster ergänzte die Ausführungen dahin, daß man auch Fälle müsse verfolgen können, die zunächst!

ins

zu sein scheinen. So sei der Mord an dem jüdischen Kaufmann Aronsfrau in Mannheim zunächst als geèmeines Verbrechen behandelt worden, jedoch habe sich herausgestellt, daß dieser Mord auch von der antisemitischen Hamburger Mörderzentrale ausgegangen sei. Nach gründlichster Prüfung der gestrigen Ausschuß— verhandlungen habe er sich überzeugen müssen, daß eine andere Fassung wig die Regierungsfassung nicht ihren Zweck erfülle. Lb von Kardorff schloß sich den letzten Ausführungen für seine Person an und empfahl, um den bayerischen Bedenken Rechnung zu tragen, hinzuzufügen, daß auch die örtlich zuständigen Landes— polizeibeamten an diesen Verfahren zu beteiligen seien. Nach weiteren Ausführungen der Abgg. Dr. Le vi und Emminger beantragte Dr. Barth (D. Nat), den Antrag Marx durch eine Bestimmung zu ergänzen, daß auch die Verbrechen im Sinne des Ge— setzes zum Schutze der Republik in diesen Antrag auf— genommen werden. Neichsminister des Innern Dr. Köster wandte sich, gegen eine Streichung des Absatzes, da eine solche Erweiterung des Tätigkeitsbereichs des Reichskriminal— polizeiamts gerade im Interesse der Länder erfolgen dürfte, auch nach dem Ergänzungsantrag Barth würden antisemitische Verbrechen und die Verfolgung von Verbrecherbanden nicht unter das Gesetz fallen. Reichsiustizminister Dr. Radbruch wies darauf hin, daß auch durch die Ergänzung des Antrag Barth weder die Spionage noch die Fälle Rathenau, Scheidemann und Harden unter dieses Gesetz fallen würden. Abg. Maxx Gentr) erklärte sich bereit, auch weitere Mer brechen in seinen Antrag aufzunehmen, hielt aber mit Rüchsicht auf die Länder eine genaue Umschreibung der Reichs— exekutive für notwendig. Abg. Koch ö glaubte, daß eine solche Aufzählung niemals erschöpfend sein werde. Auch die Zu—⸗ ziehung des ortszuständigen Landespolizeiamts, wie es der Antrag Kardorff vorsehe, gefährde von vornherein den polizeilichen Zweck. Abg. Maretz ki (D. Vy.) hatte die gleichen Bedenken gegen die Aufzählung einzelner Verbrechen. Unter Ablehnung aller Abänderungs⸗ anträge wurde hierguf die Regierungsvorlage angenommen, gestrichen wurde aber die Bestimmung, nach welcher mit Zustimmung des . die Befugnisse des Reichspolizeiamts erweitert werden önnen.

Die Frage des Verkehrs des Reichskriminal.⸗ polizeiamts mit ausländischen Behörden, wurde auf Antrag Koch dahin geregelt, daß das Reichskriminalpolizeiamt den Verkehr mit ausländischen Behörden ausschließlich auf sich über . kann, wenn es für die zweckmäßige Durchführung erforderlich erscheint.

Zu der Kostenfrage liegen zwei Fassungen vor. Regierungsvorlage will die Kosten der Landeskriminalpolizei nach festen Sätzen (59 Pfg. auf den Kopf der Bevölkerung) festsetzen, während der Beschluß des Reichsrats sie zu gleichen Teilen auf das Reich und die Länder verteilen will. . dem Beschluß des Reichsrats an mit der Maßgabe, daß das Reich ein Drittel, die Länder zwei Drittel tragen sollen.

Damit war die zweite Lesung im Ausschuß beendet. Die Ueberschrift des Gesetzes wurde im Reichskriminalpolizeigesetz geändert und 5 1 nachträglich in folgender Fassung ange⸗ nommen: .

»Zur Bekämpfung des Verbrechertums, das sein Tätigkeitsfeld nicht auf bestimmte Orte oder Landesgebiete beschränkt, wird ein Reichskriminalpolizeiamt errichtet. Es hat seinen Sitz in Berlin und wird dem Reichsminister des Innern unterstellt.“

Der volkswirschaftliche Ausschuß des Reichstags beschäftigte sich am 15. Juli mit dem Gesetzentwurf über Maßnahmen gegen die wirtschaftliche Not der Presse.

In der allgemeinen Aussprache wurden gegen den Grund— gedanken des Gesetzentwurfs keine Einwendungen erhoben, dagegen die Bestimmungen über die Ausfuhrabgabe zugunsten der Presse als unbillig bezeichnet. Reichswirtschaftsminister Schmidt wandte sich gegen diese Auffassung und empfahl die Annahme des Gesetzes, das zu den schwierigsten Vorlagen gehöre, die von ihm zu bearbeiten ge— wesen seien, da es sich hierbei nach der einstimmigen Aufforderung des Reichstags darum handelte, in ganz kurzer Zeit etwas zu schaffen, das der Notlage der Presse schnell und wirksam entgegentrete. ö

In der Einzelbesprechung wurde § 1, der der Regierung die Er⸗ mächtigung zur Ermittlung der Selbstkosten und Festsetzung der Preise für Holzstoff, Zellstofß und Druckpapier gibt und sie weiter ermächtigt, die Hersteller zu Vereinigungen zusammen⸗ zuschließen, unverändert angenommen, mit dem Zusatz, daß dazu neben der Zustimmung des Reichsrats auch die des fünften Ausschusses des Reichstags erforderlich sei. 52 legt dem Forstbesitz eine Abgabe von z vh des Verkaufspreises auf. Ein Antrag Herold (Ztr.), nicht nur Grundstücke unter 10 Hektar Größe, sondern solche bis zu 100 Hektar von der Abgabe freizulassen, wurde gegen drei Stimmen abgelehnt. Anträge, die Abgabe von d vH auf 1 vH zu erhöhen, wurden zurückgezogen, nachdem die Re— gierung erklärt hatte, daß bei Annahme solcher Anträge das ganze Gesetz gefährdet sei, da der Reichsrat einer solchen Erhöhung ent— schieden Widerstand entgegensetzen würde. S 3 der Regierungsvorlage wollte eine Ausfuhrabgabe bei Erteilung einer Ausfuhr⸗ bewilligung erheben; dadurch wären die ausfuhrfreien Waren auch abgabefrei geworden. Dem Ausschuß lag ein Antrag Dauch (D. Vp. Schlack (tr.) vor, eine Ausfuhrabgabe von 1. pro Mille für alle Waren zu erheben. Der Ausschuß nahm diesen Antrag an mit einem Zusatzantrage Dr. Hertz (Unabh. Soz.), der, den Satz von 14 pro Mille nach der Regierungsvorlage wieder⸗ herstellt. 5 4 regelt die Verteilung der Rückvergü— tungen an die Presse auf den Druckpapierpreis. An die Stelle der Bestimmung der Regierungsvorlage, daß in erster Linie die kleinere und mittlere Presse berücksichtigt werden solle, trat ein von mehreren Parteien gestellter Antrag: ‚Die Rückvergütung erfolgt nach der Menge des Papierverbrauchs. Als Verbrauch ist das Papier nicht in Ansatz zu bringen, das zum Abdruck von Inseraten verwandt wird.“ Da die Regierung erklärte, daß sie den Grundgedanken diefes Antrags vollkommen zustimme, wurde davon abgesehen, über den Umfang der Zeitungen nähere Bestimmungen zu treffen oder die Höhe der Vergütung je nach der Menge des verbrauchten Papiers geseßlich festzulegen. Sodann wurde auf Antrag der Arbeitsgemeinschaft der sozialistischen Parteien beschlossen, daß das Gesetz nicht am 31. März 1923, wie die Regierungkvorlage vorsieht, sondern erft am 31. März 1924 außer Kraft tritt.

gemeine Verbrechen

2

Die

Der Beamtenausschuß des Reichstags beschäftigte sich gestern zunächst mit der Frage des Aufrüäckens der Sekretäre der Gruppe VI in die Gruppe VII und nahm hierzu Entschließungen an, die die Zustimmung der Regierung fanden. Sodann gab zu der Frage der Teuerungsmaßnahmen ein Ver— treter des Neichsfinanzministers die Erklärung ab, daß der Reichsfinanz⸗ minister sich, nicht der Notwendigkeit verschließe, in eine erneute Teuerungaktion einzutreten, und daß der Reichsfinanzminister noch in dieser Woche in Verhandlungen mit den Spitzenorganisationen eintreten werde. Die Mitglieder des Ausschusses sollen in der gleichen Weise wie bisher an diesen Verhandlungen teilnehmen.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten, und Zweiten Beilage.)

Verantwortlicher Schriftleiter: J. V: Weber in Berlin. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle J. V.: Rechnungsrat Meyer in Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (J. V.: Meyer) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt,

Berlin. Wilhelmstr. 32. Neun Beilagen seinschließlich Börsenbeilage und Warenzeichenbeilage Nr. 665 A und B) und Erste, Zweite und Dritte Sentral Handels register⸗ Beilage.

Der Ausschuß schloß sich.

zum Deutschen Reichsan

Nr. 156.

Erste Beilage

Berlin, Dienstag, den 18. Juli

zeiger und Preußischen Staatsanzeiger

1922

e

4. Nachtrag und Berichtigungen

zum Verzeichnis der Originalzüchter und Vermehrungsstellen von Sommersaatget reide in Nr. 37 0, 77 3 des Deutschen Reichsanzeigers vom 13. Dezember 1921, 11. März, 31. März

und 11. Mai 1922.

Amtliches.

(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.) Deutsches Reich.

a

Name und Stand

Wohnort oder Vermehrungsstellen Eisenbahnstation Fruchtart (len

mtt Driginal⸗

saatgut Fläche ha

24 Peacock, Oberamtmann] Gr. Kirsteins dorf

64 Schmidt, Rittergulsbes.! Warnin b. Kratzig

Schliephacke, Ober⸗

amtmann

Mooradministration, Staatl.

Farmsen, Staatl. Ham⸗ burgische Gutsverw.

4. Nachtrag und Berichtigungen

zum Verzeichnis der anerkannten Absaaten von Sommersaatgetreide in Nr. 42, 6 des Deutschen Reichsanzeigers vom 18. Februar, 11. Mär;

Mittel Gerlachsheim

von Lassensche Gutsverw., Siggen

Nr. 1. Provinz Ostpreußzen. Geierswalde

Nr. 4. Provinz Pommern.

Nassow

Nr. 6. Provinz Schlesien. KEK. Regierungsbezirk Liegnitz. Lauban

Nr. S. Provinz Schleswig⸗Holstein. Klein Offenseth

Nr. 33. Staatsgebiet Hamburg.

Vermehrungsstelle für Staatl. Hamburgische Guts⸗ verwaltung, Fern fen

z 5 w 1 2 0 I te i n: Schle J! Heringsdorf,

Holstein

ö Name und Stand

Wohn⸗ bezw.

Eisenbahnstation Anbauort het nf,

Fruchtart A

Dauenhof, Holst.

31. März und 11.

¶Aner⸗

Roggen

¶Gerste

Hafer

Hafer

Gerste

l

kannte Fläche ha

bsaat

O, 77 und 109 Mai 1922.

9

1.

17,50

25, 3. streichen

. 3. streichen

Wohn⸗ bezw.

Name und Stand Anbau

Anerkannt

Eisenbahnstation Fruchtart durch

ort

24 Bünger, Gutspächter

Anerkannt durch

Bärenwalde, Guts verw. Bãärenwalde

52 von Borcke, Ritterguts⸗ besitzer 47 Steinicke, Rittergutsp.

Anhalt, Rittergutsbes.

3 von Gerlach⸗Parsow, Fideikommißbefitzer Hoppenrath, Rittergutsb.

Koch, Amtsrat

3 Koch, Gutsbesitzer 2 Schimmelpfennig, Rittergutspächter Schniewind, Ritterguts⸗ besitzer

Nichtamtliches.

(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.

Preußischer Landtag. 162. Sitzung vom 7. Juli 192, Vormittags 11 Uhr. Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger)

(Bericht des

Präsident Leinert eröffnet Der von den Koalitionspart

, ee, eingebrachte naht dem nnn, ,,,,

zur

setzes

Teuerungszuschläge, Rotare, Rechtsanwältze zieher und zu den drei Lesungen ohne Erör

angenommen. Der Entwurf änderung des kommengesetzes Staatsministerium e finanzministerxs vorg Beamtenfragen eine

pflichtigen Zuschüsse an werden können, Studienrat bzw. zum

Ein Vertreter der Staats das . die bar hält, daß insbesondere reih

; 3 nicht verträglich sei. 1 . ö Vorschlägen nicht zu folgen, sondern es bei der Vorlage zu belassen.

durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden . . wiedergegeben sind.

rium bi

*Mit Ausnahme der Herren Minister,

ittelfchullehrerdien stein⸗ . . 1921, wie er vom ntsprechend den Wünschen des Reichs⸗ legt worden ist, hat im Ausschuß für Reihe von . Grundgehäller in Gruppe 1 und ind ge 3 außerdem sollen durch die S

die die . Pfarramt erlangt haben.

terung verabschiedet und unverändert

Nr. 2. Grenzmark. ᷣBãrenwalde ] Hafer

Nr. 4. Provinz Pommern.

A. Regierungsbezirk Stettin. Reckow Ruhnow Hafer b. Zeitli Streithof ; Grambow Hafer b. Hohen holz . Hafer E. Regierungsbezirk Köslin. Kempen⸗Freist Gabel Haser

b. Gambin Nassow K

Parsew, Schwemmin Schivelbein Gerste Hafer

Lankow, . Schivelbein ; K Gerste b. Stöwen Persanzig 8. / Hafer Hafer J

Drosedow

Tucknitz b. Bärwalde

die

die Sitzung gegen 11. Uhr. eien und den Deutschnatio⸗

Entwurf eines Ge⸗ über

den Gebühren der . und Gevichtsvoll⸗ Gerichtskosten wird in allen

St sch

eines Gesetzes zur Ab⸗

sch

erfahren. Die n den Entwurf ulunterhaltungs⸗ Leiter und Lehrer geleistet Anstellung als

der der

diejenigen Befähigung zur

re ö ierung. ere e. Ausschußvorschläge nicht für durchführ— ie Einrei mit den Bestimmungen ö. ö Das Staatsministe⸗

die die Köni U. 9 ö

ußvorschläge ab. . . y. . der Abstimmung wird Artikel 1 mit den Stimmen der drei Linksparteien, gegen die bürgerlichen schußvorschläge in der s Auch im übrigen wird die gestellt und darauf in dritter

ülti hmigt. : , k über die Gehaltsver⸗

Beamten aatsbank (Seehandlung) und der Pveußi⸗ Zentralgenossenschaftskasse Aussprache endgültig angenommen.

Es folgt die zweite Beratung des Antrags der Koalitionsparteien auf Annahme eines Gesetz⸗ entwurfs, betreffend die Regelung ständigkeitsrechte

Abg. Beyer-⸗Oberschlesien Gentr. berichtet über die . des Verfassungsausschusses, bleibt aber bei der im Hause fortdauernd herrschenden Präsident wiederholt ohne Erfolg zu dämp ö ö . , 8 s liegen den Pressevertretern r. . . ,, sich die Vertreter der unabhängigen Sozialisten und der Kommunisten gegen die Ausschußvorschläge erklärt haben, wird der Gesetzentwurf beiden Parteien in der Ausschußfassung angenommen. In zweiter und dritter Lesung nimmt das Haus darauf zialdemokraten, Demokraten und der Deutschen n Gesetzentwurf über eine Regelung der Verwaltung in oberschlesischen hörigen RKommunalverbänden ohne

hältnisse

do

c do

n der Besprechung tritt nur Ab es Ausschusses als eine g⸗Swinemünde und König⸗Weißenfels

Abgg.

en

dritter Lesung ohne

lesien.

Berichterstatter

den von den So Volkspartei eingebrachte vorläufige den gebiet ge

zu m

der

C. Regierungsbezirk Stralsund.

Albrecht, Rittergutsbes. Wüstenfelde ö . b. Brandshagen Eldena Bolten

Becker, Rittergutsbes. Elgeti, Gutspächter von Esmarch, Ritter⸗ gutsbesitzer Eggers, Oberamtmann

Plate, Rittergutsbesitzer

hagen Jarkyitz

Scheibe, Rittergutsp. Züssow

Schulz, Rittergutsbes. Bömitz,

von Veltheim, Ritter. Neklade gutsbesitzer

Wendt, Oberamtmann

30 Eschenburg, Gutsbesitzer Banzin 34 Gottesgabe, Gutsverw. 55 Petersdorf, Klosterguts⸗

pächter

Carlewi

35 Groß Gievitz, Guts verw. Groß Gievitz Nr. 33.

Ichönau— Aumühle

2 von Bismarcksche, Guts— verwaltung, Fürstl.

3 Bornhöft, Gutspächter 6 Bündgens, Gutsverw. 9

Esselsgroth, Hofbesitzer

Gutsverwaltung

Mackeprang, N., Hofbes. Burg

verwaltung, Großh. Plöger, Guts pächter 34 Schomacker, Hofbesitzer

Oldenburgische Guts⸗ P

37 Treimer, Hofbesitzer

de ven Parteien unter Ablehnung der Aus⸗ Fassung der Vorlage angenommen.

Abg. Frau Giese (Zentr.) für berechtigte Regelung ein; Holtz⸗Aschersleben

(Soz.) j lehnen die Aus⸗

(Komm. Bänke heute voll besetzt sind,

Regie rungsvorlage wieder her⸗ Beratung mit großer Mehrheit

der Preußischen

wird in

der Selb⸗

Ober⸗

der Provinz

roßen Unruhe, die 3. sich bemüht, auf Die Anträge des Verfassungs⸗

gegen die Stimmen dieser

Ab stimmungs⸗

b. Altefähr Varnkewitz,

Altenkirchen Tribbervitz,

Neuenkirchen Voigtsdorf, Langenfelde

Kl. Buünzow

Wampen, Greifswald

Nr. 19. Mecklenburg⸗Schwerin. Netzeband

Gottesgabe

W nelce Ellerdorf

: ö 2 Blumendorf, Freiherr von Jenischsche ldesloe

Güldenstein, Lensahn Hohenfelde

Dejendorf,

Schiffbek

Niendorf, Burg a. Fehm.

Veröffentlicht auf Grund des 3 2 des Gesetzes über die Regelung des Verkehrs mit Getreide vom 21. Juni 1921 (RGBl. S. 737). Berlin, den 30. Juni 1922. Direktorium der Reichsgetreidestelle.

Weizen Gerste Hafer Gerste Hafer

Hafer Weizen Gerste Weizen Hafer Hafer Gerste

Hafer

Hafer

Hafer

Wüũstenfelde Greifswald Altefähr Bergen Bergen Voigtsdorf

6

Züůssow

Klein Bünzow Bergen Bergen

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O * =* * do do = * C = ——

Netzeband Hafer Brahlsdorf Hafer Groß Brütz ö Ribnitz afer

Hafer Klein Pasten Hafer

Staatsgebiet Hamburg. Aumühle, Holst. Hafer Hafer Hafer Gerste Hafer

Weizen Hafer

Gerste

Gerste Gerste

Lensahn, Holst. Hafer

ö Sehestedt, Holst. Hafer ö st. gef

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Preetz Oldesloe Nortorf, Holst.

Oldesloe

a. Fehm. Burg

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Schiff bek

Burg

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Merz.

Erörterung ebenfalls nach den Vorschlägen des Verfassungs⸗ ausschusses an.

ö wendet sich das Haus zur Fortsetzung der Be⸗ ratung über die vorliegenden Anträge zum Schutze der Republik und zur zweiten Beratung der vom Ver⸗ fassungsausschuß vorgeschlagenen Gesetzent wür fe über Gewährung von Amnestie, über Aenderung des Beamtendisziplinargesetzes und über Aenderung des Richterdiszizlinargesetz es, sowie zur zweiten Beratung des von den Sozialdemokraten und Demokraten eingebrachten Gesetzentwur fs über Festigung der republik anischen Staatsform.

Zunächst tritt das Haus in die Einzelberatung des Ent⸗ wurfs eines Amnestiegesetzes ein, Nach dieser Vorlage wird für Straftaten, die mit den politischen Unruhen des Frühjahres 1921 oder mit der Abwehr des Kapp⸗ Putsches oder mit den Kundgebungen für die Republik im Jahre 1921 nach dem Erzberger-Mord oder mit dem . bahnerstreik im Februar 1922 zusammenhängen, *, gewährt, soweit das Begnadigungsrecht, dem rei, Preußen zusteht. Ausgenommen sind jedoch Straftaten, die auf Roheit, persönlicher Gewinnsucht und anderem beruhen oder die sich . eine . , , als schwerer

als Brandstiftung usw. darstellen. .

ö Frau ij ste in (Komm) wendet sich gegen die Vor- lage, die nicht weit genug 39. und eine ganze Reihe e,. . der Amnestie ausschließe. Den Kappisten werde nach der . age gleichfalls Straffreiheit gewährt. Bei einem ernst 53 1. gegen die Reaktion müßte das fürchterlich Unrecht gurgemag

verden, das den Arbeitern zugefügt sei. Rednerin tritt für ö. kommunistischen Antrag ein, der die Straffreiheit auf alle Straftaten ausdehnen will, die im , mit ,,,. sichen und politischen Kämpfen der Ärbeiterklasse begangen ,. sind, sofern sie nicht monarchistischen Bestrebungen dienten oder gegen die revolutionären Kämpfer gerichtet waren, .

Abg. Dr. Seel mann (Dt. Nat.) erklärt, daß die Sosial= demokrafen im Ausschuß immer nur von Amnestie für politische Delikte gesprochen hätten, Nimm werde aber eine generelle Am⸗ nestie geschaffen. Seine Freunde warnten wr einer solch weit⸗·