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schweren Eingriff in die Justizhobeit des bayerischen Staates, während . Reichskriminalpolizeigesetz einen ebenfo schweren, wenn nicht noch ereren drohe der Republik keine Gefahr, und wenn im Neichstag von einem Abgeordneten gesagt sei, daß 85 v der Bayern he hien seien, fe, wären mindestens ebenfo viele Bayern der Ansicht, daß die Er— chtung einer Monarchie unter den gegebenen Verhältniffen heller abnstnn wäre. Redner bezweifelte dann, ob im gegenwärtigen Augenblick das Reichskriminalpolizeigesetz unbedingt erforderlich fei, zumal der Regierungsentwurf selbst borsehe, daß das Gesetz erst nach einer gewissen Zeit in Kraft treten solle; er wandte sich dann ganz sonders gegen die erwähnte Bestimmung des § 7; keine bayerische Regierung könne es wagen, wenn sie noch vor dem Lande bestehen wolle, solchen Bestimmungen zuzustimmen. Man befürchte in Bayern, daß diese einzelnen Fälle der Ausdehnung der Rechte des Reichs schließlich bie Regel werden würden. Bayern sei bereit, dem Reich zu geben, was das Reich verlangen könne. In dem Fall Rathenau habe die bayerische Regierung die Berliner Polizei, die nach München ge⸗ kommen sei, in jeder Weise unterstützt; alle anderen Nachrichten seien absolut erlogen. Redner legte schließlich einen Gegenentwurf über eine Vereinbarung, betreffend die Errichtung eines Reichspolizeiamts und von Landeskriminalpolizeibehörden, vor.
Abg. Koch⸗Weser (Dem.) bedauerte, daß solche rein sachliche
agen nicht aus sachlichen Gründen geprüft würden, fondern zu Zuständigkeitsfragen gemacht würden, wie sonst zwischen Behörden, so bier zwischen den Ländern. Gewiß solle man die Zentralifation in Berlin nicht überspannen, aber das Verbrechertum mache vor den Landesgrenzen nicht halt, und der Verbrecher warte nun einmal die Akten⸗ versendung nicht ab. Bisher wären Ueberwachungen einfach von Preußen . Berlin aus gemacht worden, und das Reich habe keinerlei Ein⸗ 63 darauf. Wahrend seiner Amtsführung als Reichsminister des Innern seien häufig die notwendigen Polizeimaßnahmen an dem Widerspruch der Länder gescheitert. Die Morde an Erzberger und Rathenau wären zu verhindern gewesen, wenn von Reichswegen ein⸗ heitlich hätte vorgegangen werden können. Die Verfuche, ein folches Gesetz zu schaffen, seien damals am Widerstande Preußens gescheitert. Jetzt sei Bavern in diese Stelle eingerückt, während es damals nur gewisse Vorbehalte machte. Bayern könne den Umsturz nicht an der Mainlinie aufhalten. Viefleicht würde man die, Bestimmungen über die Erweiterung der Befugnisse des Reichs schärfer fassen müssen. Das Gesetz sei wichtiger für die Bekämpfung der Verbrecher und den Schutz der Republik als die anderen bezüglichen Gesetze. Wenn man aus dem Gesetze nach dem Vorschlage der bayerischen Regierung die po⸗ litische Polizei und die Exekutive herausnehmen würde, so wäre das Geses wirkungslos.
Abg. Dr. Bell (3) behielt seiner Fraktion die Stellungnahme vor. Wir müssen uns bei diesem Gesetz auf das nötigste beschränken. Wie weit es notwendig sei, werde sehr gründlich zu prüfen fein, aber den Notwendigkeiten müßte man unbedingt Rechnung tragen. In Bayern habe man anscheinend den Eindruck, daß die ganze Polizei⸗ hoheit Bayern genommen werden solle, tatsächlich solle aber nur ein kleiner Teil der Kriminalpolizei auf das Reich übertragen werden. Bayern könnte es unter Umständen nur erwünscht sein, in der jetzigen gespannten Zeit nicht die Verantwortung für die Durchführung polizei⸗ licher Verfolgungen zu tragen. Die Bedenken, daß man nun neben den Landespolizeibehörden auch eine Reichsbehörde schaffe und so ein gewisser Dualismus entstände, müßten beseitigt werden. Man müsse prüfen, wie man den Bedenken Bayerns möglichst entgegen— kommen könnte, ohne die Absicht des Gesetzentwurfs zu durchkreuzen.
Reichsminister des Innern Dr. Kö ster wandte sich gegen die Ausführungen des bayerischen Gesandten und betonte noch einmal die Notwendigkeit, daß das Reich selbständig vorgehen könne. Das Reich
habe sich in seinen Forderungen selbst Beschränkungen auferlegt, wie es nur irgend möglich gewesen sei; wenn aber auch diese Beschränkungen noch erweitert würden, dann habe das Reichskriminalvolizeigesetz keinen praktischen Wert mehr. Im Reichsrat habe dieser Entwurf schließlich nur nech den Widerspruch Bayerns gefunden, so daß dies doch auch die bayerische Regierung zum Nachdenken veranlassen müsse' Noch allgemeiner werde die Ueberzeugung von der Notwendigkeit dieses Gesetzes sein, wenn man erst einmal in der Deffentlichkeit er⸗ fahre, welche großen Schwierigkeiten bei der Verfolgung der Rathenau—= mörder sich ergeben haben und welche Verzögerungen dadurch ent— standen seien, daß das Material über die Organisation O an ver— schiedenen Stellen verzettelt sei; dann werde das Urteil sich auch dort ändern, wo es heute vielleicht noch gegen das Gesetz sei. Der Minister wandte sich dann im einzelnen gegen den von Bayern vor⸗ gelegten Entwurf einer Vereinbarung.
Abg. Hoffmann -⸗Kaiserslautern (Soz.) wandte sich scharf gegen die bisherige Haltung Bayerns. Bayern betone immer seine Treue zum Reich, aber die Taten Bayerns widersprächen dem durchaus. Immer sei Bayern in der Opposition gewesen, ob es sich um große oder kleine Fragen gehandelt habe. In diesem schwierigen Zeitpunkt hätte sich Bayern auf den Boden der Notwendigkeiten des Reichs stellen müssen. Diese Politik werde nicht von dem ganzen bayerischen Volke geteilt, nicht nur nicht von den Arbeitern, fondern auch nicht von großen Teilen des Bürgertums. Deshalb solle sich die baverische Regierung noch einmal überlegen, ob sie ihre bisherige Stellungnahme beibehalten wolle.
Abg. von Kardoxrff (D. Vp.) vermißte die Vorlegung einer Begründung zu diesem Gesetz. Das einzige, was uns noch geblieben sei, sei die Einheit des Reichs, und wenn seine Freunde fähen, daß die Einheit gefährdet würde, dann träten sie mit größter Vorsicht an ein solches Gesetz heran. Eine besonders glückliche Hand in der Behand—⸗ lung bayerischer Empfindlichkeiten hätte die Reichsregierung in letzter Zeit nicht gehabt; vielleicht sei aber auch in Bayern nicht immer alles mit der nötigen Zurückhaltung vor sich gegangen. Deshalb bedaure er, daß hier keine Verständigung mit Bayern erzielt worden sei. Den Bedenken, die die bayerische Regierung insbesondere gegen die Möglichkeit einer Erweiterung der Zuständigkeit der Polizel geäußert habe, konne man vielleicht durch ausreichende Kautelen Rechnung tragen, etwa durch eine qualifizierte Mehrheit im Reichsrat.
Abg. Leicht (B. Vp.) betonte, daß die Situation dadurch sehr erschwert werde, daß jetzt eine so große Anzahl von Gesetzen zu⸗ sammenkomme. Man muͤsse sich häten, in diesen vollen Becher den letzten Tropfen hineinzuschütten, der den Becher zum NUeberlaufen bringe. Man dürfe nicht den letzten Rest der Hoheit der Länder auch noch aushöhlen.
Abg. Dr. Spahn (8) verlangte, daß jetzt unbedingt etwas geschehe; schon bei dem Erzbergermord hätte man diese Frage ener gisch angreifen müssen. Wenn jetzt so viele Gesetzentwürfe auf einmal gekommen seien, fo liege das daran, daß man bisher zu lang⸗ sam vorgegangen sei.
Abg. Unterleit ner (J. S.) führte aus, es handle sich jetzt darum die Verbrecher energisch zu bekämpfen, die sich in letzter Zeit organisiert hätten, und deshalb verstände er den Widerstand der baverischen Regierung nicht. Bayern habe den Offenburger Unter⸗ suchungsrichtern die größten Schwierigkeiten gemacht. Die National⸗ sozialisten seien nur eine Gruppe der Organifation C; das zeige, daß das Reich Befugnisse bekommen müsse, um in Bayern nach dem Rechten zu sehen, um gegen diejenigen vorgehen zu können, die den . organisieren. Sonst sei es unmöglich, in Bayern etwas zu erreichen.
Abg. Dr. Barth (D. Nat.) widersprach auf das entschiedenste der Vorlage. Insbesondere seien die von der bayerischen Regierung beanstandeten Stellen seinen Freunden ganz unannehmbar. Die Vor⸗ lage sei unter dem Drucke der Straße entstanden und ein weiterer Schritt auf dem Wege der Mediatisierung der Länder. Die deutsche Kriminalpolizei habe sich durchaus bewährt, keine Polizei der Welt
be so gut gearbeitet wie die deutsche. ö.
Abg. Dr. Levi (U. Soz) wieg auf Gtund einer Reichsgerichta⸗ entscheidung nach, daß auch heute schen die Polizei die meisten Auf⸗ gaben, die das Gesetz dem Reichspolizeiamt zuweisen wolle, erfüllen 6 Im übrigen behalte er sich für seine Fraktion die Ent⸗
idung vor.
Abg. Lübbering (Soz) bezeichnete die Behauptung des Abg. Barth, daß die deutsche Polizei vollkommen auf der Höhe sei, a sehr gewagt, für die er den Beweis nicht erbringen könne.
Eingriff in die Polizeihoheit der Länder mache. Von Bayern“
rundlegende Paragraph, der hier so angegriffen worden sei, gehe . politischen Freunden noch nicht weit genug. Auch für seine Freunde behalte er sich die Stellungnahme im einzelnen vor, lehne aber den bayerischen Gegenentwurf mit Entschiedenheit ab.
Reichsminister des Innern Dr. Köst er wies darauf hin, daß im Laufe der letzten Jahre im Mittelpunkt aller politischen Fragen Bayern gestanden habe. Auf Bayern sei stets in jeder Weise Rücksicht genommen worden wie auf keinen anderen Staat. Heute mache die bayerische Regierung das Reich für alle Maßnahmen Preußens verantwortlich, auf die das Reich keinen Einfluß habe. Deshalb müsse das Verhältnis hier gereinigt werden.
Darauf vertagte sich der Ausschuß.
Am 16. Juli setzte der Rechtsausschuß die Beratung des Gesetzentwurfs über die Errichtung eines Reichspolizeiamts und von Landeskriminalpolizeibehörden fort, und zwar trat der Ausschuß in die Einzelberatung ein.
Den § 1 (Aufgabe des Reichspolizeiamts) beantragten die ss⸗ on Kardorff (D. Volksp.⸗Marx Zentr.), wie folgt, zu fassen:
„Zur Verhütung gemeiner Verbrechen wird das Reichspolizei⸗ amt errichtet, das seinen Sitz in Berlin hat und dem Reichsminister des Innern unterstellt ist.“
Abg. Koch (Dem.) sprach seine Verwunderung darüber aus, daß dieser Antrag gemeine Verbrechen enthalte, da dieses Gesetz sich doch gerade auf das politische Verbrechertum erstrecken solle. Deshalb beantrage er, in dem Antrage das Wort „gemeiner“ zu streichen. Reichminister des Innern Dr. Köster erklärte, daß sich praktisch nicht trennen lasse, was ein gemeines und ein politisches Verbrechen
sei. Rein organisatorisch wollte die Regierung die kriminalpolitische
Abteilung von der politischen Polizei trennen. Abg. Dr. Levi (U. Soz) stimmte dem Antrag in der Fassung Koch zu. Eine politische Bespitzelung müsse. unbedingt vermieden werden. Abg. Emminger (D. Vp.) beantragte, ohne damit etwa grund⸗ sätzlich seine Zustimmung zu dem Gesetz zu erklären, in 51 zu sagen: „Zur Bekämpfung des Verbrechertums, soweit es seine Kätigkeit nicht auf bestimmte Orte oder Landesgebiete beschränkt, wird ein Reichs— kriminalpolizeiamt und Landeskriminalpolizeibehörden errichtet. Ferner soll überall das Wort „Reichspolizeiamt“ durch „Reichskriminal⸗ polizeiamt“ ersetzt werden. Die Ernennung des Vorstands sollte der Zustimmung des Reichsrats bedürfen. Die Bespitzelung, gegen die sich Abg. Levi gewendet habe, scheine ihm der Hauptzweck des ganzen Gesetzes zu sein. Reichsminister des Innern Dr. Köster wies gegenüber den Ausführungen des Vorrednes darauf hin, daß in den „Münchener Neuesten Nachrichten“ ein bayerischer Justizbeamter Klage über die Schwierigkeiten geführt habe, solche Verbrecher zu verfolgen. Den Gedanken der Jentralisierung der Kriminalpolizei habe schon der frühere bayerische Justizminister Dr. Müller⸗Meiningen nachdrücklich vertreten. Abg. Koch (Dem.) wandte sich gegen die Zustimmung des Reichsrats hei der Ernennung des Vorstands des Reichspolizeiamts. Abg. Dr. Barth (D. Nak.) betonte, daß heute schon die Verfolgung der Verbrecher an die Landesgrenzen nicht gebunden sei. Abg. Koch (Dem.) hob demgegenüber hervor, daß das nicht aus— reichend sei. Nicht nur darauf käme es an, die Verbrecher zu verfolgen, sondern das Verbrechertum müsse schon vor der Tat beobachtet werden können. Man könne nicht die einheit⸗ liche Leistung durch ein Zusfammenarbeiten verschiedener Landes—⸗ verwaltungen ersetzen. Reichsjustizminister Dr. Radbruch führte gegenüber dem Abg. Emminger nochmals aus, daß auf Grund der geltenden Bestimmungen es nicht einmal möglich sei, dem Verbrecher voraus auf ein fremdes Landes— gebiet hinüberzugehen und ihm den Weg abzuschneiden. Verfolgungen, wie die der Organisation C, müßten einheitlich geleitet werden, weil ein zu schnelles oder zu langsames Vorgehen einzelner Stellen den . strategischen Plan verderben könnte. Heute sei das Ver⸗ rechertum wieder sehr stark entwickelt, bei dem durch ein weit⸗ verzweigtes Netz von Banden die Gelegenheiten ausgekundschaftet würden. Diesem Netz könnte man nur beikommen, wenn man die ganzen Fäden in der Hand hätte, sonst klärte man vielleicht das einzelne Verbrechen auf, aber nicht die weiteren Zusammenhänge. Das gleiche gelte für die Spionage. Heute hätten wir schon für unzüͤchtige Schristen und für Falschmünzerei zentrale Verfolgungseinrichtungen, und das müsse sich auch auf, die anderen Gebiete erstrecken. Abg. Geck (U. Soz.) betonte die Notwendigkeit einer solchen einheitlichen Organifation und wandte sich dagegen, daß, wie im „Vorwärts“ geschehen sei, Berichte über die Verfolgung von Verbrechern veröffentlicht würden, solange das Verfahren noch schwebte.
Hierauf wurde der 1 in folgender Fassung angenommen:
„»Zur Verhütung und Bekämpfung von Verbrechen, deren Be⸗ gehung nicht auf bestimmte Orte oder Landesteile beschränkt ei, wird ein Reichskriminalpolizeiamt errichtet. Es hat seinen Sitz in Berlin und wird dem Reichsminister des Innern unterstellt.“
Der Ausdruck „Reichspolizeiamt“ soll überall durch „Reichs⸗ kriminalpolizeiamt . werden. Der Antrag, daß die Ernennung . ö der Zustimmung des Reichsrats bedarf, wurde ab⸗ gelehnt.
S 2 (Errichtung von Landes kriminalpolizei⸗ äm tern) wurde unverändert angenommen.
Bei §5 3 (Aufgaben der Landeskriminalpolizei⸗ ämter wandte sich der bayer. Gesandte von Preger dagegen, daß die Landeskriminalpolizeistellen Aufträge des Reichspolizeiamts aus⸗ zuführen haben. Das widerspreche dem Art. 15 der Reichsverfassung. Reichskommissar für öffentliche Ordnung Kuenzer hielt dem enk— gegen, daß nach Art. 14 ein solches Vorgehen des Reichs durchaus: gerechtfertigt wäre. Abg. Koch (Dem.) widersprach ebenfalls den Ausführungen des bayr. Gesandten von Preger. 5 3 wurde hierauf in der Fassung der Vorlage mit einer nur redaktionellen Streichung angenommen, ebenso die 55 4 und H.
§z 6 will für die einheitliche Geschäfts führung der Landes kriminalpolizeibehörden sorgen. Abgeordneter Emminger (Bayer. Vp) wollte das durch Vereinbarung zwischen den Ländern regeln. Reichsminister des Innern Köster trat für die Fassung der Regierungsvorlage ein, um wirklich eine Einheitlichkeit herbeizuführen. Nach längerer Debatte wurde der erste Satz des § 6 in der redaktionellen Faffung des Antrags Emminger angenommen und lautet nunmehr; „Das Reichskriminalpolizeiamt stellt Richtlinien für die einheitliche Geschäftsführung der Landes— Polizeibehörden und für entsprechende Ausbildung der Beamten auf.“ Im übrigen wurde der Paragraph nach der Regierungsborlage ange⸗ nommen.
Es folgte 5 7, der die Reichsexekutive regelt. Ein An⸗ trag Marx JZentr.) will die Fälle, in denen das Reich ohne An⸗ trag selbständig vorgehen kann, auf Hochverrat gegen das Reich und die Länder sowie auf Verbrechen gegen die Beamten des Reichs be— schränken und den vierten Absatz streichen, welcher die Uebertragung von Sondergebieten polizeilicher Tätigkeit auf das Reich vorfieht. Ein Antrag Levi (U. Soz) sieht die Reichsexekutive für alle Fälle vor, durch die Interessen des Reichs berührt werden, und wendet, sich gegen die Streichung des Üb satzes 4. Ministerialdtrektor Meister vom preußischen Innenministerium sprach sich gegen den Antrag Levi aus, der im Gegensatz zu dem Antrage Marx eine außerordentliche Er⸗ weiterung der Befugnisse des Reichs darstelle. Bayer. Gesandter von
reger wünschte in dem Gesetz ausdrücklich zu bestimmen, daß die Reichspolizei bei ihren Ermittlungen sich stets mit der Landespolizei ins Benehmen setzen müsse. Abg. Hags (Dem.) erklärte, daß der Antrag Marx die Anwendbarkeit für Fälle wie Erzberger, Scheidemann und, Harden und die Verfolgung der Srganj⸗ sation 9 ausschließe. Der Streichung des Absatzes 4 stimmten sein? Freunde zu. Reichsjustizminister Dr. Radbruch unter strich diese Ausführungen; durch die Fassung des Antrag Marx würde nicht einmal die Zuständigkeit des Reichsgerichts bei Spionage und Landesverrat, ebensowenig wie beim Mäbchen— handel, unzüchtigen Schriften und Falschmünzerei gegeben sein. Reichs minister des Innern Dr. Köster ergänzte die Ausführungen dahin, daß man auch Fälle müsse verfolgen können, die zunãchst
gemeine Verbrechen u sein scheinen. So sei der Mord an dem südischen Kaufmann Aronsfrau in Mannheim zunächst als gemeines Verbrechen behandelt worden, jedoch habe sich herausgestellt, daß dieser Mord auch von der antisemitischen Hamburger Mörderzentrale ausgegangen sei. Nach gründlichster Prüfung der gestrigen Ausschuß— verhandlungen habe er sich überzeugen müssen, daß eine andere Fassung wie die Regierungsfassung nicht ihren Zweck erfülle. yy. von Kardorff schloß sich den letzten Ausführungen für seine Person an und empfahl, um den bayerischen Bedenken Rechnung zu tragen, hinzuzufügen, daß auch die örtlich zuständigen Landes⸗ polizeibeamten an diesen Verfahren zu beteiligen seien. Nach weiteren Ausführungen der Abgg. Dr. Ze vi und Emminger beantragte Dr. Barth (D. Nat.), den Antrag Marx durch eine Bestimmung zu ergänzen, daß auch die Verbrechen im Sinne des Ge— setzes zum Schutze der Republik in diesen Antrag auf— genommen werden. Neichsminister des Innern Dr. Köster wandte sich, gegen eine Streichung des Absatzes, da eine solche Erweiterung des Tätigkeitsbereichs des Reichskriminal— polizeiamts gerade im Interesse der Länder erfolgen dürfte, auch nach dem Ergänzungsantrag Barth würden antisemitische Verbrechen und die Verfolgung von Verbrecherbanden nicht unter das Gesetz fallen. Reichsjustizminister Dr. Radbruch wies darauf hin, daß auch durch die Ergänzung des Antrag Barth weder die Spionage noch die Fälle Rathenau, Scheidemann und Harden unter dieses Gesetz fallen würden. Abg. Maxx Gentr,) erklärte sich bereit, auch weitere Ver⸗ rechen in seinen Antrag aufzunehmen, hielt aber mit Räöchsicht auf die Länder eine genaue Umschreibung der Reichs⸗ exekutive für notwendig. Abg. Koch (Dem.) glaubte, daß eine solche Aufzählung niemals erschöpfend sein werde. Auch die Zu⸗ ziehung des ortszuständigen Landespolizeiamts, wie es der Antrag Kardorff vorsehe, gefährde von vornherein den polizeilichen Zweck. Abg. Maretz ki (D. Vp.) hatte die gleichen Bedenken gegen die Aufzählung einzelner Verbrechen. Unter Ablehnung aller Abänderungs—⸗ anträge wurde hierauf die Regierungsvorlage angenommen, gestrichen wurde aber die Bestimmung, nach welcher mit Zustimmung des n, die Befugnisse des Reichspolizeiamts erweitert werden önnen.
Die Frage des Verkehrs des Reichskriminal polizeiamts mit ausländischen Behörden. wurde auf Antrag Koch dahin geregelt, daß das Reichskriminalpolizeiamt den Verkehr mit ausländischen Behörden ausschließlich auf sich über— . kann, wenn es für die zweckmäßige Durchführung erforderlich erscheint.
Zu der Kostenfrage liegen zwei Fassungen vor. Regierungsvorlage will die Kosten der Landeskriminalpolizei nach festen Satzen (56090 Pfg. auf den Kopf der Bevölkerung) festsetzen, während der Beschluß des Reichsrats sie zu gleichen Teilen auf das Reich und die Länder verteilen will. Der Ausschuß schloß sich dem Beschluß des Reichsrats an mit der Maßgabe, daß das Reich ein Drittel, die Länder zwei Drittel tragen sollen.
Damit war die zweite Lesung im Ausschuß beendet. Die Ueberschrift des Gesetzes wurde im Reichskriminalpolizeigesetz geändert und S 1 nachträglich in folgender Fassung ange⸗ nommen: .
»Zur Bekämpfung des Verbrechertums, das sein Tätigkeitsfeld nicht auf bestimmte Orte oder Landesgebiete beschränkt, wird ein Reichskriminalpolizeiamt errichtet. Es hat seinen Sitz in Berlin und wird dem Reichsminister des Innern unterstellt.“
Der volkswirschaftliche Ausschuß des Reichstags beschäftigte sich am 15. Juli mit dem Gesetzentwurf über Maßnahmen gegen die wirtschaftliche Not der Presse.
der allgemeinen Aussprache wurden gegen den Grund— gedanken des Gesetzentwurfs keine Einwendungen erhoben, dagegen die Bestimmungen über die Ausfuhrabgabe zugunsten der Presse als unbillig bezeichnet. Reichswirtschaftsminister Schmidt wandte sich gegen diese Auffassung und empfahl die Annahme des Gesetzes, das zu den schwierigsten Vorlagen gehöre, die von ihm zu bearbeiten ge— wesen seien, da es sich hierbei nach der einstimmigen Aufforderung des Reichstags darum handelte, in ganz kurzer Zeit etwas zu schaffen, das der Notlage der Presse schnell und wirksam entgegentrete. -
In der Einzelbesprechung wurde § 1, der der Regierung die Er— mächtigung zur Ermittlung der Selbstkosten und Festsetzung der Preise fur Holzstoff, Zellstofsf und Druckpapier gibt und sie weiter ermächtigt, die Hersteller zu Vereinigungen zusammen— zuschließen, unverändert angenommen, mit dem Zusatz, daß dazu neben der Zustimmung des Reichsrats auch die des fünften Ausschusses des Reichstags erforderlich sei. S2 legt dem Forstbesitz eine Abgabe von J vo des Verkaufspreises auf. Ein Antrag Herold (Itr.), nicht nur Grundstücke unter 10 Hektar Größe, sondern solche bis zu 1090 Hektar von der Abgabe freizulassen, wurde gegen drei Stimmen abgelehnt. Anträge, die Abgabe von vᷣH auf 1 vH zu erhöhen, wurden zurückgezogen, nachdem die Re— gierung erklärt hatte, daß bei Annahme solcher Anträge das ganze Gesetz gefährdet sei, da der Reichsrat einer folchen Erhöhung ent— schieden Widerstand entgegensetzen würde. 5 3 der Regierungsvorlage wollte eine Ausfuhrabgabe bei Erteilung einer Ausfuhr⸗ bewilligung erheben; dadurch wären die ausfuhrfreien Waren auch abgabefrei geworden. Dem Ausschuß lag ein Antrag Dauch (D. Vp.) — Sch lack (Ztr.) vor, eine AMusfuhrabgabe von 1. pro Mille für alle Waren zu erheben. Der Ausschuß nahm diesen Antrag an mit einem Zusatzantrage Dr. Hertz (Unabh. Soz.), der, den Satz von 11 pro Mille nach der Regierungsvorlage wieder⸗ herstellt. 5 4 regelt die Verteilung der Rückvergü⸗ tungen an die Presse auf den Druckpapierpreis. An die Stelle der Bestimmung der Regierungsvorlage, daß in erster Linie die kleinere und mittlere Presse berücksichtigt werden solle, trat ein von mehreren Parteien gestellter Antrag: ‚Die Rückvergütung erfolgt nach der Menge des Papierverbrauchs. Als Verbrauch ist das Papier nicht in Ansatz zu bringen, das zum Abdruck von Inseraten verwandt wird.“ Da die Regierung erklärte, daß sie den Grundgedanken dieses Antrags vollkommen zustimme, wurde davon abgesehen, über den Umfang der Zeitungen nähere Bestimmungen zu treffen oder die Höhe der Vergütung je nach der Menge des verbrauchten Papiers geseßzlich festzulegen. Sodann wurde auf Antrag der Arbeitsgemeinschaft der sozialistischen Parteien beschlossen, daß das Gesetz nicht am 31. März 1923, wie die Regierungs vorlage vorsieht, sondern erst am 31. März 1924 außer Kraft tritt.
Die
Der Beamtenausschuß des Reichstags beschäftigte sich gestern zunächst mit der Frage des Aufrückens der Sekretäre der Gruppe VI in die Gruppe VII und nahm hierzu Entschließungen an, die die Zustimmung der Regierung fanden. Sodann gab zu der Frage der Teuerungsmaßnahmen ein Ver— treter des Neichsfinanzministers die Erklärung ab, daß der Reichsfinanz— minister sich nicht der Notwendigkeit verschließe, in eine erneute Teuerungsaltion einzutreten, und daß der Reichsfinanzminister noch in dieser Woche in Verhandlungen mit den Spitzenorganisationen eintreten werde. Die Mitglieder des Ausschusses sollen in der gleichen Weise wie bisher an diesen Verhandlungen teilnehmen.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten, und Zweiten Beilage.)
Verantwortlicher Schriftleiter: J V.: Weber in Berlin.
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle J. V.: Rechnungsrat Meyer in Berlin.
Verlag der Geschäftsstelle (J. V. Meyer) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin,. Wilhelmstr. 32.
Neun Beilagen Jseinschließlich Börsenbeilage und Warenzeichenbeilage Nr. 55 A und B) und Erste, Zweite und Dritte Zentral Handels register⸗ Beilage.
Erste Beilage
Berlin, Dienstag, den 18. Juli
zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 156.
1922
4. Nachtrag und Berichtigungen
zum Verzeichnis der Originalzüchter und Vermehrungsste 30, 77 und 109 des Deutschen Reichsanzeigers vom 13.
und 11. Mai 1922.
llen von Sommersaatgetreide in Nr. A, Dezember 1921, 11. März, 31. März
Amtliches.
(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.) Deutsches Reich.
Name und Stand
Wohn⸗ bezw. Anbauort
Anerkannt Eisenbahnstation Fruchtart = durch
82
Name und Stand
J ; T Wohnort oder Vermehrungsstellen Eisenbahnstation Fruchtart Seen
ö.
Größe der mit Driginal⸗ saatgut
Flache
24 Peacock, Oberamtmann ] Gr. Kirsteinedorf
64 Schmidt, Rittergutsbes. Warnin b. Kratzig
11Schliephacke, Ober⸗ 1ã1Mooradministration,
1 Farmsen, Staatl. Ham⸗
zum Verzeichnis der anerkannten Abs
Nr. 1. Provinz Ostpreußen.
Nr. 4. Provinz Pommern.
Nr. 6. Provinz Schlesien. E. Regierungsbezirk Liegnitz. Mittel Gerlachsheim
amtmann
Klein Offenseth Staatl.
Nr. 33. Staatsgebiet Hamburg.
Vermehrungsstelle für Staatl. Hamburgische Guts⸗ verwaltung, Farmsen. SchlesUwig⸗Holstein: von Lassensche Gutsverw., Siggen
burgische Gutsverw.
des Deutschen Reichsanzeigers vom 18. Februar, 11. März, 31.
Wohn⸗ bezw. Anbauort
Geierswalde
Nassow
Lauban
Nr. S. Provinz Schleswig⸗Holstein. . Dauenhof, Holst. Hafer 25, — 0
Heringsdorf, Holstein
4. Nachtrag und Berichtigungen
aaten von Sommersaatgetreide in Nr. 42, 60, 77 und 109
Eisenbahnstation Fruchtart Absaat glache ö
von Esmarch, Ritter⸗
24 Elgeti, Gutspächter 45 ; Roggen gutsbesitzer
44 Eggers, Oberamtmann
Gerste
38 Scheibe, Rittergutsp.
Dafer 59 Schulz, Rittergutsbes. 54 gulsbesitzer
3. streichen Wendt, Oberamtmann
24 Bünger, Gutspächter
30 Eschenburg, Gutsbesitzer 34 Gottesgabe, Gutsverw. Gerste 10,— 55 Petersdorf, Klosterguts⸗
; . streichen pächter 3 35 Groß Gievitz, Gutsverw.
2 von Bismarcksche Guts⸗ März und 11. Mai 1922. verwaltung, Fürstl.
v eee — . Aner⸗ kannte
Anerkannt
6 Bündgens, Gutsverw.
171 Bärenwalde, Gutsberw. ] Bärenwalde
Nr. 2. Grenzmark. ᷣBãrenwalde Hafer
Nr. 4. Provinz Pommern.
A. Regierungsbezirk Stettin. Reckow Ruhnow Hafer b. Zeitlit Streithof ; Grambow Hafer b. Hohen holz . Hafer B. Regierungsbezirk Köslin. Kempen⸗Freist Gabel b. Gambin von Gerlach⸗Parsow, Parsow, Fideikommißbefitzer 4 ö Hoppenrath, Rittergutsb. Lan kom, ö ; ; Schivelbein Günters hagen b. Stöwen Persanzig Drosedow
von Borcke, Ritterguts⸗ besitzer Steinicke, Rittergutsp.
Anhalt, Rittergutsbes. Nassow
Schivelbein
Koch, Amtsrat Koch, Gutsbesitzer
Schimmelpfennig, Rittergutspächter Schniewind, Ritterguts⸗ besttzer
Tucknitz b. Bärwalde
Nichtamtliches.
(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)
Preußhischer Landtag.
162. Sitzung vom 7. Juli 1922, Vormittags 11 Uhr.
Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger“) Prästdent Le in ert eröffnet die Sitzung gegen 114 Uhr. Der von den Koalitionsparteien und den J, nalen gemeinsam H 6 ö w 4 0 5j = ; 3 . 3 . . . 8 ur Aenderung . ,, zu den Ge bühren ö. Rotare, Rechtsanwälte und ö zie her und zu den Gerichts kosten wird . drei Lesungen ohne Erörterung verabschiedet und unveränder
angenommen. . Entwurf eines Gesetzes zur Ab⸗
i ĩ tein⸗ ä des NMittelschullehrerdiens — 1 vom 14. Januar 1921, wie er ö Staatsministerium le, ,. d ö i inistey ige worden ist, h 2 ir , . Abänderungen erfahren. Die Beamtenfragen eine Reihe von Abänd g . J, ufgesetzt, außerdem sollen ü . 9. — Zusch ůsse an diejenigen Leiter und 3 ö werden können, die die Befähigung zur Anstellung als Studienrat bzw. zum Pfarramt erlangt haben. ; Ein Vertreter der Staatsregierung erklärt, aß das Staatsministerium die zn e n n . bar hält, daß insbesondere die Einreih ö zordnung nicht verträglich sei, Da staatsmini , h e Hhiefen Vorschlägen nicht zu folgen, sondern es bei der Vorlage zu belassen.
Hafer Hafer
Gerste Hafer Gerste
Hafer Gerste Hafer Hafer
19 Guts verwaltung - 26 Mackeprang, N., Hofbes.
Oldenburgische Guts⸗ verwaltung, Großh. Plöger, Gutẽpächter
deo
34 Schomacker, Hofbesitzer
2 * 37 Treimer, Hofbesitzer
= — — — C — — d
ung tritt nur Abg. Frau Giese Gentr.) für die gr rn ( n Tg fs. als eine berechtigte 4 ö. die Abgg. König⸗Swinemünde Soz.) Holtz Aschers ö en U. Soz., und König-⸗Weißenfels (Komm.) lehnen die us⸗ schußvorschläge ab. . . 96 J. Abstimmung wird Artikel 1 mit den Stimmen der drei Linksparteien, deren Bänke heute voll besetzt . gegen die bürgerlichen Parteien unter Ablehnung der Aus⸗ schußvorschläge in der Fassung der Vorlage angenommen. Auch im übrigen wird die Regierungsvorlage wieder . gestellt und davauf in dritter Beratung mit großer Mehrheit ültig genehmigt. . 6 über die Gehaltsver⸗ hältnisse der Beamten der Preußischen Staatsbank (Seehandlung) und der Preußi⸗ schen Zentral 9 ö s ö. 1, k in itter Lesung ohne Aussprache endgulti ge ; ö Es 66 . zweite Beratung des Antrags der Koglitionsparteien auf Annahme eines Gesetz⸗ entwurfs, betreffend die Regelung de v Selb⸗ ständigkeitsrechte der Provinz Ober⸗ esien. (. — ö. k ige tte Abg. Beyer-⸗Oberschlesien Gentr) berichtet über die Verhandlungen des Verfassungsausschusses, bleibt aber bei der im Hause fortdauernd herrschenden großen Unruhe, die der Präsident wiederholt ehne Erfolg zu dämpfen sich bemüht, auf der Presseempore unverständlich. Die Anträge des Verfassungs⸗ ausschuffes liegen den Pressevertretern nicht vor. .
Nachdem sich die Vertreter der unabhängigen Sozialisten und der Kommunisten gegen die Ausschußvorschläge erklärt haben, wird der Gesetzentwurf gegen die Stimmen dieser beiden Parteien in der Ausschußfassung angenommen.
In zweiter und dritter Lesung nimmt das Haus darauf den don den Sozialdemokraten, Demokraten und der Deutschen Volkspartei eingebrachten Gesetzent m üurf über eine vorläufige Regelung der Ven gltang in den zum oberschlefischen Abstim mungs—
e n m. durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden
1 snal der r der . wir em? im Wortlaute wiedergegeben sind.
gebiet gehörigen Kommunalverbänden ohne
Züůssow
Bömitz. Kl. Bünzow von Veltheim, Ritter⸗ Neklade, Bergen Bergen
Wampen, Greifswald
ö / Bornhöft, Gutspächter Kühren, Preetz Preetz
b. Oldesloe 9 Esselsgroth, Hofbesitzer Ellerdorf Nortorf, Holst.
Freiherr von Jenischsche Blumendorf, d Oldesloe
Burg a. Fehm.
Güldenstein, Lensahn Hohenfelde
Oejendorf, f Schiffbek Hafer
Niendorf, / Burg a. Fehm. . Veröffentlicht auf Grund des 8 20 des Gesetzes über die Regelung des Verkehrs mit Getreide vom 21. Juni 1921 (RGBl. S. 737). Berlin, den 30. Juni 1922. Direktorium der Reichsgetreidestelle.
C. Regierungsbezirk Stralsund.
57 Albrecht, Rittergutsbes. Wüstenfelde E Brandshagen 57 Becker, Rittergutsbes. Eldena⸗Bolten⸗ Greifswald hagen Jarkvitz b. Altefãhr Varnkewitz, Altenkirchen Tribbervitz, Neuenkirchen 58 Plate, Rittergutsbesitzer Voigtsdorf, Langenfelde
Weizen Gerste Hafer Gerste Hafer
Hafer Weizen Gerste Weizen Hafer Hafer Gerste
Hafer
Hafer Hafer
Wüstenfelde
Bergen
Altefähr
Bergen
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Voigtsdorf
Zũssow
Klein Bünzow
8 do = — C = = — — — — F — — rr — do
Greifswald
Nr. 19. Mecklenburg⸗Schwerin.
Netzehand Netzeband Banzin Gottesgabe Carlewitz
Groß Gievitz Nr. 33.
Schönau, Aumühle
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Erörterung ebenfalls nach den Vorschlägen des Verfassunga⸗ ausschusses an. Jĩᷣ wendet sich das Haus zur Fortsetzung der Be⸗ ratung über die vorliegenden Anträge zum S ch utz e der Republik und zur zweiten Beratung der vom Ver⸗ fassungsausschuß vorgeschlagenen Gesetzentwürfe ü ber Gewährung von Amnestie, über Aenderung des Beamtkendißziplinargesetzes und über Aenderung des Richterdiszizlinargesetzes, sowie zur zweiten Beratung des von den Sozialdemokrgten und Demokraten eingebrachten Gesetzentwur fs über Festigung der republitanischen Staatsform. Zunächst tritt das Haus in die Einzelberatung des Ent⸗ wurfs eines Amnestiegesetzes ein. Nach dieser Vorlage wird für Straftaten, die mit den politischen Unruhen des Frühjahres 1921 oder mit der Abwehr. des Kapy⸗ Putsches oder mit den Kundgebungen für die Renublit im Jahre 1921 nach dem Erzberger⸗Mord eder wit ern,, Fahnerstreik im Februar 1922 zusammenhängen, Straffreihei gewährt, soweit das Begnadigungsrecht dem 3 Preußen zusteht. Ausgenommen sind jedoch Straftaten, ö. auf Roheit, persönlicher Gewinnsucht und anderem beru en oder die sich als eine schwere e,, als schwerer Raub, als Brandstiftung usw. darstellen. . u,, r st 6 (Comm) wendet sich a die Vor- lage, die nicht weit genug gehe und eine ganze Reihe * . der Amnestie ausschließe. Den Kapꝑisten werde nach der 5 age gleichfalls Straffreiheit gewährt. Sei einem ernsthaften ampf gegen die Reaktion müßte das fürchterliche Unrecht gutgemacht werden, das den Arbeitern zugefügt sei. Rednerin ritt für ö kommunistischen Antrag ein. der die Straffreibeit auf, alle Straftaten ausdehnen will, die im Zusammenhang mit wirtschaft. sichen und politischen Kämpfen der Ärbeiterklasse begangen ,. sind, sofern sie nicht r, Ee, . dienten o diʒ ionären Kämpjer geri garen. . a — 23 66 - 6 n 23 Nat.) erklärt, daß die Son el demokraten im Ausschuß immer nur von Amnestie für politische Delikte gesprochen hätten, Nin werde aber eine generelle Am · nestie geschaffen. Seine Freunde warnten wor einer solch weit ·