Entwurf § 436 32. D 90 fallt w . Bekanntmachung. ur Ausführun * . ö. . . j v: ĩ ö w . . ö er 5 4 eg. . ; !. ihrung der Verordnung über die Regelung der Ein. Die Cinfuhr von Gegenständen des täglichen Bckarfss die au ; Wird die Wabl eines Schöffen gemäß 8 433 Abs. 1 be— 35 Im 391 Abf. ji Satz 1è wird das Wort „dreißig. dur Der Reichstag hat in seiner heutigen Plenarsitzung be⸗ ehr vom 16. Januar 1917 (RGBl. S. 41) 22. März 1920 dem Ausland nachweißlich mmentgeltlich zum eigenen Ge⸗ oder eines den,. zur Neuordnung der Strafgerichte. anstandet, so entscheidet der Ausschuß. ob 6 be⸗ das . — ch Verbrauch der inländischen Empfänger eingehen. Im Neichs justizministerium ist der nachstehende Entwurf gründet ist; dem Schöffen ist vorher Gelegenheit zur Aeußerung 34. Der 3 85 Abs. 2 fällt weg. zu geben. Die Entscheldung ist zu Protokoll zu vermerken und 35. Der 3 123 wird dahin geändert;
schlossen, die zu den Gesetzentwürfen RGBl. S. 334 in der Fassung der Bekanntmachung vom erbfg npfang⸗ ö 3 6 des n. . 25 1921 . . und , , ; . von Schiffäprobiant für den eigenen Bedarf der eines Gesetzes zur Neuordnung der Strafgerichte aufgestellt: Kun! nwähst n beten nter chez, Heschwerde finbeß nicht statt On der diem , en, de Werte der Berufungsinstanz über die Zwangsanleihe,; ; vom 8. Ap zum zwei ale abgeändert Se Binfuhr von Dienstge für die diplo⸗ Der Rei 8 n ; . a in der Nr. V werden die Worte in der Berufungeinstan 8 n 3 — J genständen aller Art für die diplo Der Reichstag hat das folgende Gesetz beschlosse . Scheidet infolge der Beanstand t s, ĩ einge 82 2m . , , . ꝛ w vorgenannte 5 3 hat damit folgenden Wortlaut matischen und konsulgrischen Vertreter fremder Regierungen. stimmung des Reichsrats ker verkündet wird: e ,, tritt an seine Stelle nach 83 r,, 2 gen , — ! k gegangenen Petitionen urch die Beschlußfassung über die alten: *) . Die Einfuhr von Gesandtschaftsgut im Sinns von Teil II Artikel ber den Vedars bingus zu Däuptsche fen gewählten Perfonen ) G ere went of gende Haffung: Zollabfertigung, und ⸗ foweit ein Kintritt nicht stattfindet, bleiben die über den Bedarf der Reriston gegen Arteile der Strafkammern, wenn in
genannten Gesetze für erledigt zu erklären. . § 3. Jiffer 9 und 22 der Anleitung für die 2 ; Keiner Einfuhrbewilligung bedarf: don Lebensmitteln, Kleidun gsstücken und sonstigen Gegenstanden . Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetze wird dahin hinaus gewählten Perfonen für das weitere Verfahren außer erster Instanz das grohe Schöffengericht entschieden hat und g ; Betracht. die Reöision ausschtießlich auf die Verletzung einer in den
Eine weitere Benachrichtigung erfolgt nicht. In h g ö . zebe dungẽst . Berlin, den 17. Juli 1922. ñ̃ . 3 ,, . . nn, 7 . . . . 8 . e, . Erther g s vid gestrichen . . r ; — Verwendun = für ihre = . ichen. . zblte“ di . ö 2. Der Dire ktor beim Reichstag. ehen. ; 7 66 lar n sl e , oha. ; 2. Im 8 ] tritt an die Stelle des Satzteils sowie das landes · eingefügt . ö. . 2 . , . , id di ͤ3 . ö. 3 9 6 *. ö e m nn * 3, k gewährte Rechk auf Lustrage werden ˖ Warte werden,. die, Worte eingefügt nach Erledigung des Be 9 ar 5 2 Gig ,, . ö D nnn ö. eigenen Benutzung, ferner von allen als Ausstattungs⸗ inländi t ütern, . ö . 385. ö * — x ; ö zegenftände.r Braut- und, Hechteitsgeschente gigehenden . ö e , , 3. Der 8 13 wird gestrichen. unt n g e i , 2 Satz z erhält im Eingang folgende Fassung: 36 * 2 33 * e , m. in. Bekanntmachung. Dächen, sgfern sie füt Ansfänder odet im Augtgnz wohnhaft im'teßteren Fase, sofern der Ginpfangsberechtigte nicht, auch Artikel II. SIst fuͤr eine Sitzung des kleinen Schsffengerichts eine Frau K ⸗ e . . ;. . gewesene Inländer bestimmt sind, die aus Anlaß der Ver⸗ nicht im Wege des Aufgebotsverfahrens, ermittelt ist und daher Das Gericht nn,, 3 oder find für eine Sitzung des großen Schöffengerichts zwei Frauen S 123 a. Der Reichstag hat in seiner 259. Plenarsitzung beschlossen, heirgtung mit einer im Inland wohnhaften Person ihren die Gegenstände, soweit es sich um in Seenot vom Strand 7 ö. ir n , wird dahin geändert: ausgelost worden, ... Hält das Oberlandesgericht bei der Entscheidun über eine die zi dem Entwurf eines Arheitzngchweiggesetzes einge gangenen Vohnstz nach dem Inland verlegen. ö. geborgene Güter oder um Seeauswurf eder um strandtriftige . Dic e der 9 . 27 Krelen folgende V ö 15. Der 3 49 wird dahin geändert: Revislon in einer Straffache zur Klärung einer R tsfrage von ö en durch I. Beschlußfassung über den Gesegentwurf . ö. K Gegenständen, die nachweislich in 9. 7 . . . um ver⸗ ; . . reten folgende Vorschriften: a) (. ö. ö an die Stelle des Wortes letzteren. die grundsätzlicher Bedeutung eine ene, e. des Reichsgerichts für r erledigt zu erklären. Di Ein fuh Ge . . unkene oder feetriftige Gegenstände handelt, dem Berger zu⸗ . orte „Hilfsschöffen nach der Reihenfolge der Jahresliste“; geboten, so hat es die Sache unter Begründung seiner Auffassung Eine weitere Benachrichtigung erfolgt nicht. e) Die Einsubr bons Ge rauchsgegenständen aller Art, auch fallen. . Die Schöffengerichte sind zuständig: b) als Abs. 3 wird hinzugefügt; dem Reichsgerichte vorzulegen. Berlin, den J7. Juli 19397. folgt nich ghiff men . i . Fuhrleute, Schiffer und Die Ein fuhr von Katalogen, voln Schriften L für alle Nebertretungen; Die Vor h f . 1è und 2 gelten entsprechend, Der Beschluß fiber die Vorlegung und die Stellungnahme J . . n nn,, schtffer ind Hersongl der offent⸗ mit Anpreisungen geschzäftlichen 3 halts und 2. für alle Vergehen; ; wenn für eine einzelne Sache die Zuziehung eines dritten des Sberlandteszerlchts find der Staatzanwaltschaft und dem An⸗ Der Direktor beim Reichstag. 16 2 zum persönlichen Gehrauch oder von Ankündigungstafeln, welche Geschäftt⸗ 3. für folgende Verbrechen: Schöffen erforderlich wird.“ geklahten bekanntzumachen. J. V.: Galle. zur Ausübung ihres Berufs während der Reise mit sich häufer des Auslandes jüär ihre Werbezwecke a) für die Verbrechen, welche mit Zuchthaus don höchstens 16. Im § BI wird zwischen den Abs. 4 5 Das Reichsgericht entscheidet über die Rechtsfrage nach An⸗ führen, von gebrauchten auch dann, wenn sie ihnen zu diesem versenden so wie von G tsLdrucksachen, ; ef Rahten regen der n, Verbindang mit andeien Strafen Absatz e J sat⸗ zwischen den Abs. 4 und 5 folgender neuer höͤru ng der Sr reich an wa llt ohne mündliche Verhandlung. ; b) ö . 2 ö ö 9. . . ,, 1 sind, mit Ausnahme der Verbrechen gegen die . 2 r Gidesleistung soll der Vorsitzende die Schöffen darüber sch Die i n. ist für das Oberlandesgericht in der zu ent · Fir ; gz ; . ihre Unter munge s§ 86 und 106 des Strafgesetzbuchs belehten, daß der Eid ; Wes ; eidenden Sache bindend. Künstlern bei Äusübung ihres Berufs oder zur Schau— r die Ne ; 6. elehten, daß der Cid auch in der Weise geleistet werden kann, daß ; Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer bo n en ü a,. f z h . 19 . f j 6 . ö . b) he. 2. , 6 de § 1765 Nr. 3, der Schwörende, unter Weglassung der religiösen Eidesformel er⸗ 37. Der 136 wird dahin geändert: . . des Reichsgefetzblatts Teil Lenthält 5 8 ; gf , 9 unterrichten. in en . ur 8 s * . 2 e . . se. ö. ; 3 . 95 ,, w Die Einfuhr aus dem Ausland zurückkommender gebraucht Die Einf cks, 8 26. ; , ; 6. Der § h] erhält folgende ; . e , , r g rr n ng ffn m, e, rl 7 ö Rääbc, er Urkunde nsellchung, i den Fälle ze ' Bs zu welchem i der i . zu berufen ist und die 38. Der 8 143 wird dahin geändert: n
das Gesetz über die Regelung des Verkehrs mit Getreide ; sen. Koffer, Reisetaschen und sonstigen Reisegeräts ö 6 1a r Ernte 1922, 4. 2 ß igen Reisegeräts, wenn darin ge zu Büchern oder Heften vereinigt, e lch Abf. 1 Rr. 27 ; * u we ̃ ; hin aus . ü a k g ag der Schöffen, Ge— w , menhe. von Reisenden in das Ausland verbracht Banken des Auslandes an ihre inkändische . 9 . gie n ,,,, 3 ,. . bestimmt die dandesjust iz verwaltung. a) Abs. 69. 6 er. ales J. g geneigten barc schworenen und Vertrauenspersonen, vom 4. Juli 193) . 62 ier Hersonen, die als Reisende, Fuhrleute, Schiffer und ; . Em n,, ö . q em n lden und plastischen . 9 3. , . betrüglichen. Bankrottg; in den ,, einen oder mehrere r an lte oder Amtõanwãlte n; eine Verordnung über die Entschädigung der Schöffen, Schiffsmannschaften, Luftschiffer oder Personal der öffent⸗ Funstwerken, fofern fie von staatlichen der alen er dds n ö , ] . b) Abs. 2 wird gestrichen. Geschworenen und Vertrauengpersonen, vom 8. Juli 1922, lichen. Verkehrsanstalten die Grenze überschreiten, die städtischen Museen zum Zwecke der Aus , . e. ö, ö. * i Bei der Hestthnnn der Mitglieder der Kammern soll das 39. Der z 149 Abs. 2 erhält folgende Fassung: eine Verordnung über Rekurse gegen Urteile des Militär⸗ Einfuhr des zum eigenen Verbrauch während der Reise sterlung eingeführt werden, unter der Be— des s 11 des Gesetzes, betreffend die Pflichten der Ker ee, 1. Bedacht nehmen, daß zi. Mitglieper der Ziyil⸗ „Ju diefen Aemtern sowie zu Staatsanwälten können nur zum versorgungsgerichts in Danzig, vom 5. Juli 1922, mitgeführten Mundvorratg. bingung der Wiederaus fuhr, lente bei Ausbemähkung fremder Wertpapiere, vom 5. Juli d . und der Sirastammern von Zeit zu Zeit miteinander Richleramte befahigte Beamte ernannt werden;. eöne Verordnung über das Branntweinmonopol, vom Für Persenen, die als Reisende die Grenze überschreiten, Die erforderlichen leberwachungs maßnahmen sind von den 1885 RGBI. S. 185 19h. ⸗ ; wechseln. . 45. Im 8§ 155 Abs. 2 wird das Wort Dieselben“ durch die 4. Juli 1922, ! die Cinfuhr von im Reisegut Handgepäck und aufgegebene Landesfinanzämtern anzuordnen. . ; 19. Der 8 72 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung: Worte Der Oberreichsanwalt und die Reichsanwälte ersetzt. eine Verorbnung über den Rohrpostverkehr in München . a,. , ,, e m mme, e, §8 3a Die Schöff h . sch i n, . . , n. 6. . . * . st k , J ⸗ ; München, afran, Vanille, Kaviar, Kaviarersatzstoffe, Kaviagrlake, ; . ö ( J Die Schöffengerichte bestehen aus einem Amtsrichter als Vor— zriften der Strafyrozeßordnung von dem Herichte zu erlassenden gestrichen. l vom 1. Juli 1922, ] ; Langusten, Hummern und Austern. bis zum Gewicht von Die Landes finanzãmter sind ermächtigt, nach Prüfung des ört⸗ stitzenden und zwei Schöffen e es Schöffengericht) ö aus =. Ent cheidungen, welche die Voruntersuchung und, wenn die Sache 42. Der 5 183 wird dahin geändert: eine Bekanntmachung, betreffend Einfuhrerleichterungen, 21 kg jedes Lebensmittels ohne Beschränkung der Gefamt⸗ lichen Bedürfniffes und der wirtschaftlichen Iweckmäßigkeit, unter Amtsrichtern mit Cinschluß des Vorsitzen den und dre Schöffen (großes zur Zuständigkeit der Schwurgerichte gehört, die Ergebnisse der a) im Abf. 1 wird die Zahl 1830 gestrichen; vom 30. Juni 19220, menge zum Verbrauch im eigenen Haushalt. Schokolade Anordnung der erforderlichen lÜieberwagchungsmaßnahmen, für den Schoͤffengerichhh. Mindessens ein Schöffe muß ein Mann sein. Vornnterfuchung betreffen; sie entscheiden über Beschwerden gegen b im Abf. 2 treten an die Stelle der Worte? den Fällen des eine Verordnung über Manganerze und Eisenerze, vom 3 . 2 im Reisegut bis. um Gewicht von ,,, eh den r, . . gelegenen . . Das Schoͤffengericht entscheidet als großes Schaffengericht: , des ünterfuchungsrichters, des Amtsrichters sowie §z 180 und“ die Worte dem Falle“. : , e gehen ene JJ ä, , , , n, , ö für di [. z her Gch , . K Für Personen, die aus sonstiger Veranlassung die Grenze 1. Ber Erzeugniffen des Ackerbaueg und der Viehzucht Hon den= . Strg gese z bie 21. Im 8'768 wird das Wort „ferner“ gestrichen. l, Richter fimpsr, mags, ben erer, m . r die Haugarbeit in der Stickerei und Spitzen löppelei in den überschreiten, die Einfuhr von mitgeführten Lebentmitt ö senigen un? jen feitigen Grenzbesirk gelegenen Gründstückens die D., wenn die Staatz anwaltschaft bei Ginreichung der Anlage 2. Der 3 77 Satz? erhält fälgende Faffung: Dien falter nach Bem Lebenzalter. Handelsr chte un öfen ö Reglerungsbezirken Oberfranken und Oberpfalz, vom ausgenommen Ananaz, Safran, n Kaviar, 23 eng en seit! ber Chollgrenz . befindlichen Wohn. und Wirt , , . ö. die Dauptverhandlung vor dem großen Schöffen= „Die Skrafkammern sind in der He nup her bandlung mit zwei Rach, dem Kebensaltet; der linge, img, bor dem alt gen. ie Juni 1922. . ersatzstoffe, Kaviarlake, Langusten, Hummern und Austern schaftsgebäuden aus bewirtschaftet werden; ferner bei Erzeug⸗ gerichte stattfin det . 3 N ; ö ⸗ Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden und mit drel Schoͤffen Schöffen stimmen ber den Hichteen, Wem em Br cht erftette Berlin, den 17. Juli 1922. bis zum Gewicht von 1 kg jedes Lebensmittels, ferner nissen der Waldwirtschaft von im jenseitigen Grenzbezirk , . die , . we, ne. zu besetzen; mindestens ein Schöffe muß ein Mann sein.“ ernannt ist, so stimmt er zuerst. Zuletzt stimmt der Vorfttzende. Gesetzsammlungsamt. Krüer Weine bis zur. Menge von 1 Liter Die Gesamtmenge gelegenen Wäldern, sofern diese ein Zubehsr zu diesseits der er n g. bern, z a, . e en . . 25. Hinter dem 5 77 wird folgende Vorschrift eingefügt: Artikel III. . . darf jedoch fär jede Penon 10 Eg und 1 Liter nicht äber. Del enge gele ent ante gern ulteten Grund ü eile äg' fnnk cher Weise wie die Staats anwalischaft stel Na. Das Cinführungegesetz zur Strafproteßordnung wird dahin ge= steigen. 2) Bei den zur Bewirtschaftung von im, diesseitigen Grenz 9 ! 3 1, . e . waltschast stellen. K . ) . ,, ,,, . renn n, dn, ie s Ch , nnn s, Sasran, . . ersatzstoff , Kaviarlake, 1 . ge . ie, , stellung der Urliste“ erfetzt durch die Worte „ihrer Auswahl gabe: ö Der 8 ; 3. weg. Preußen. Langusten, Hummern und Aust im ei bet den‘ beiden letzteren unter der Bedingung der he,, , . ersetzt durch zie Worte ihrgr flug wahl äum Maßgabe: ; at — . *. i re en, , ,,, . Wiederausfuhr), sofern die Grundstücke von ang der ͤ a ; en, ,, . 6. Nr. . die Stelle der Wyrte . Die Landesiustizperwaltung verteilt die Zahl der erforderlichen Artikel T. Staatsministerium. ⸗ . , , dürfen Margarine, Zuckerwerk und ae, gelegenen Wohn. und Wirtschaftsgebäuden aus . , en der Urliste die Worte „dem Zeitpunkt ihrer Aus. ö . dz an e , . . Die Strafprozeßordnung wird dahin geändert: zn . ö andere Waren der Zolltarif Nr. 202, Ile dewirtschaftet werden. , . sgerichtsbezirke. Die Hilfsschöffen, wählt, der Auckchuß bei dem . 5 23 Abf. 3 erhält die Fassung: end 6 i e, Staatsministerium hat die für die Zeit bis Kakao nur bis n e ü . se ,, und b) Bei ,,. und Geräten, die von Bewohnern des 5. Im 5 34 erhalten die Nrn. 1 und 2 folgende Fassung: Amtsgericht, in dessen Bezirk das Landgericht seinen Sitz hat; hat *. 96. k * 6. Strafkammer darf der e Dezember d. J. erfolgte Wahl detz früheren Sberhof⸗ g) Die Einfuhr von zur Personen⸗ oder Warenbefʒr derung Dlegfeitigen Grenzbenirks wieder eingeführt werden, nachdem „1 der Reichspräsident und der Präsident eines deutschen das HZandgericht seinen Sitz auferhalß feine BHerirks. so befhimmnt Richter, welcher bei, der Gntfcheldung über dig Eröffnung dee t . = Landes; die Landetjustizyerwaltung, welcher Ausschuß der, zum Bezirk des Dauptverfahrens Bericht über den Ankrag der Staats anwaltschaft
Fauratß Geyer zum Präsidenten der Akademie des Bau⸗ piener Michi * jz we irt j rn dienenden Fahrzeugen aller Art einschließl h ö nachweislich zum Zweck der Bewirtschaftun ihrer im . . . z ; s z ĩ 6schuß der. ö ; , n , d, nnn rn ĩ , 6 J 2. die Mitglieder der Reichsregierung oder einer Landes. Landgerichtz gehörenden Ämtegerichte di. hifeschsffen wählt., Die erstattet hatte, nicht telk nehmen.“
wesens und des Wirkl. Geheimen Oberbaurats Sar re zum Außzrüftungsgegenstände und Betriebsmittel, wenn sie nur jenseltigen Grenzbezirf gelegenen Grundstücke ausgeführt . J . regierung.
Dirigenten der Abteilung für das Ingenieur— und Maschinen⸗ aus dieser Veranlasfung eingeführt werden, unter der Be⸗ worden waren. 6. , . 3 9 wesen dieser Akademie bestätigt. dingung der Wiederausfuhr oder wenn sie nachweislich aus Bei Saatgut, P tanz gut, Düngemitteln, und Futter⸗ 6. Der § 35 wird dahin geändert: Danptschöffen nd. Nllfe schösfen werden wach Erlezigttiig des Be Uebel das Vbiehnungsge fu f gnstandunn g erf hren von dem Amtsrichter dein Präsidenten Des Abgelehnte angehört; wird . richterliches Mitglied der erkennenden ) J
dieser Veranlassung ausgeführt worden waren. mitteln, die für Bewohner des diesseitigen Grenzbezirks zur a) Die Nr. 1 erhält folgende Fassung: 9 ; , . —ĩ Minister kum für Landwirt = Die Einfuhr bon Pferden und anderen Tieren einschließlich Verwendung in ihren eigenen Wirtschaftsbetrieben im dies- Mitglieder des Reichstags, des Neichsrats, des Reichs⸗ . ae e r, ng f, ,, nner der Hauptschoff en Strafkammer abgelehnt, fo entscheidet die Strafkammer in der für andwirtschaft, Domänen der zugehörigen Geschirre und Decken, wenn sie als Reit⸗ seitigen, Grenzbezirk dienen. wirtschaftstats, eines Landtags oder Stagtsrats; ĩ in bie Stelle 6 e iht ert' für die Auslosung d sntscheidungen außerhalb der Hauptherhandlung vorgeschriebenen . und Forsten. liere, zur Fortbewegung von Fahrzeugen aller Art ader zum .Bei Vieh, das zur Weide, jum Schneiden, Belegen, Ver⸗ b) in der Rr. 5 werden die Worte der Ausstsllung Her Ur⸗ Reihenfolge, in 3 ii. e. ats zöffen au den 5 h w 6 (. Befetzung. Wird daz Gericht Furch Ausscheiden deg abgelehnten D 1 Warentragen dienen und nur aus dieser Veranlassung die wiegen, Beschlagen zur ärztlichen Behandlung in den liste“ ersetzt durch die Worte ihrer Auswahl zum ö 2. 2 Ytlch ; einzel gen rden, Mitglieds beschlußunfähig, so entscheidet das zunächst obere Gericht. er Tierarzt Maak aus Berlin und der kommissarische j ; 98. Hi, ; ; z i e,, ,., w lichen Sitzungen der Strafkammern teilnehmen und für die *. ; Kreis i,, S n e feld imissarn Grenze überschreiten, unter der Bedingung der Wieder⸗ diesseltigen Brenzbeßirk verbracht wird, unter der Bedingung Schöffen“. Slreich ncs Schöff Jahrebliste des Landgeri 3. Im § zi Abf. 23 Satz 1 wird das Wort Amtsrichter durch ĩ . r. huh in Hünfeld sind zu Kreistierärzten ausfuhr, oder wenn sie in das Inland zurückkehren, nachdem der Wiederausfuhr. . 7. Die S5 36 bis 39 fallen weg. F ift uren, , d 36 , . . ; ö ; n 6 der das Wort Vorsitzenden' ersetzt. . rsterem 1st bie Krelstiergrztstelle 9 in Berlin, sie beim Ausgang in der angegebenen Weise verwendet Bei Vieh aus dem diesseitigen Grenzbezirk, das von det Weide 8. Der 40 erhält folgende Fassung: , ber ( f . rr f n, . elle des 1. Der 3 45 ÄÜbs. 2 erbält folgende Fassung: etzterem die Kreistterarztstelle in Hünfeld (Bezirk Cassel) über— worden sind; auch von Pferden und anderen Tieren, wenn im jenfeitigen Grenzbezirk oder nach Belegen, Schneiden oder ( „Bei dem Amtsgerichte tritt alljährlich ein Ausschuß zusammen. * 9 ĩ „Die Ladung eines Soldaten als Zeugen erfolgt durch Er⸗ l . art, m, . 5 . , ⸗ n gr ĩ . zurüchehracht wird, sosern die Nämlich . Der Ausschuß besteht aus gewählten Vertrauenspersonen. Ihre 6 , Zahl der erforderlichen suchen der Mitre herbe ; n das Ausland zu verbrt ; ĩ ; steht. ö ñ ö f desti ö inde . ulli z ö Der Kreiztierarzt Utendzr fer in Zeven (Regierungsbezirk kJ J = r und Genußfnittetn: Fi n ben denden ehh ehe n ien Ts ns Haupschöffen auf die Beilrke der Ämter chte. für welche die e,, Stade) ist in die Kreistierarztst lle in Kolb e, 3 . ö ; . sieben betragen. Außerdem nimmt an den Sitzungen des usschusses Strast bildet worben ist. Die Hilfsschöff ꝗ „Ser Reichspräfident und der Präsident eines deutschen Landes ztstelle olberg versetzt worden. ö. ö von Futter, das zum Unterwegsperbrauch zur a) für Bewohner des Hiesseitigen Grenzbezirks für den eigenen ö ber Amtsrichter ais Vorfitzender ohne Stimmrecht teil. gr ne. . ö e n t bei e, , rte ,. 69 . sind in ihrer Wohnung zu vernehmen. Zur Hauptverhandlung infahr gelangender Tien mitgeführt wird, in einer der Zahl Bedgrf in kleinen Mengen, 2 - Die Vertrauenspersonen werden aus den Einwohnern, det ö bildet word 36. Die 7a d Ei, , n,. werden sie nicht geladen. Das Protokoll über ihre gerichtliche der Tiere und der voraussichtlichen Reisedauer, jedoch höchstens b) ür Arbeiter, die zum Zweck des Aufsucheng ihrer Arbeits= . . ; ̃ ammer gebildet worden ist. Dicim s dem Prästdenten des ist e kannt , ; . , d, m, ne. . Amts ichtebezirkg durch die nach den Grundsäͤtzen des Artilels 4! Land , z z Vernehmung ift in der Hauptverhandlung zu verlesen. machung. einem Zeitraum von zwei Tagen entsprechenden Menge flätten die Grenze äberschreiten und nach Tages. oder 1 . 3 örei Landgerichts zugewieffnen Heschäfte werden von dem Vorsizenden je Mitali Vom 1. August d. J. ab den bei d i Die Einfuhr von Ümschließungen sowie Ihe en en d Wochenschluß wieder in den jenfeitigen Gren zb * irũck - Abf. ? der Reichsverfassung gewählten Vertretungen der Kreise, der Strafkammer wahrgenommen.. Die Mitglieder der Reichsregierung oder einer Landesregierung August d. J. ab werden hei der Ein fuhr von . ö ⸗ ö . e n ,, . 6. gen Grenzbeziet zurud.= . Aemter, Gemeinden oder der landesgesetzlich diesen Verbänden 265. Als 78a wird folgende Vorschrift eingestellt: ind an ihrem Amtzsitz oder, wenn sie sich außerhalb ihres Amts⸗ ; anderen Verpackungsmitteln, auch Webeb . kehre ĩ f ) ö ö ö 9 st eing ö Vieh und Wild aus dem Auslande für die Erteilung Vephrellen und ed ee. , n, ch it ebebäumen, Holz und v. ö , n g Menge, die sie mit sich sähren oder . gleichstehenden Verbände gewählt; das Nähere über die Wahl⸗ itzes aufhalten, an ihrem Aufenthaltsorte zu vernehmen. der Einfuhrbewilligungen zur Deckung der entstehenden . , etten, , m,, bon ihren Angehbrigen zugetragen erhalten, um sie gwähäend ö ebe bestimmen die Landesgeseße. Die Wah! geschieht nach hem — 78 e. Die Mitgli ; . 8 8) dazu bestimmt find, zur Ausfuhr von Waren an den Ab— ihres Aufenthalts an ihren Arbeitsstätten zu verbrauchen. ö. ᷣ a ( ; g 8 ; s ĩ zftzz 13 fñ Die Mitglieder des Reichsrats gꝛer des Staateratz eines Kosten Gebühren na folgenden Sätzen erhoben: sender im Herkunftslande zu dienen, unter der Bedingun .Bei Brenn- und Nutzholz, das für Bew zhner des diesfeitigen i n und geheimen Wahlrecht und den Grundsäßen, dee Ver. 8 Niemand soll für, dag selbe Geschãfts jahr zu leich für. das deutschen Landes sind während ihres Aufenthalts am Sitze des ihrer Miedẽrauzfuhr dorthin, oder / gung ; 3. . Nee eitig ältutzwahl. Bie Landesgefetzehnng kann eine andere Art der Schöffengericht und für die Strafkammer als S öffe bestimmt Heihörats oder des Staatsrats an diesem Sitze und die Mitglieder
1. für Rinder von 16 Jahren und darüber, * ö Grenzbezirks zum eigenen Verbrauch in der Wirtschaft oder im ö ĩ ; zItui e n ; ̃ ; Jahren und darliber, Kamele, Dromedare, D) ure dem Auslanbe zurkickgebtacht werden, nachdem sie nach— handwerksmäßigen Betrieb dient, in beschränkten . ö gleichen und geheimen Wahl voischre ben wenn die Verhältniswahl werden; des Reichstags. des Reicht wirtschaftsrats oder eines Landtags
Hirsche (Rot. und Damwlld), Elche, Rennttere für Jedes 6. . ̃ ĩ ů ; ö ] r Lede zur weislich zur Warenausfnhr gedient bahen, Bei Lebensmstteln, Brennholz und Kohlen, die im jenseitigen . er ne en en mn, fr a,,, . , . e dane i . . ö . g. . ie n ,
Einfuhr zugelassene Stück 3 , mindestens jedoch 30 4 für : jede Einfuhrgenehmigung:; „Die Einfuhr von handelsüblichen Mu st ern Grenlbesirk arbeitende Bewohner des diesseitigen Grenzherirks . ? . pi Amtsri / Finfuhrgenehmigung; für Ferkel (. 6 alle Schweine im Gewicht Gebrauch als selche geignet s find, nter das übliche, nach dem Bedarf der eigenen Wirtschaft bemessene ( z 75. Im 8 86 tritt an die Stelle des Wortes Strafkammern“ behge e unter 2 Pfund die' Hälfe die er Sätze; der Bedingung der Wiederausfuhr. Diese Maß nicht üherschreiten. . 9d. Der 41 fällt weg, das Wort . Schöffengerichte ) z für die, Mitglieder der Reichsregierung der Genehmigung der g. für Köber und Jungrinder unter Jahr, Schafe, Ziegen, Bedingung entfällt, Bei Arzneimitteln und Verbandmitteln für den eigenen Ver⸗ . 10. Der z 42 wird dahin geũndert 77. Ber 5 83 hr 1 Satz 2 erhält folgenden Zusatz; Re ichsregierung,
Rehe, Muffelwsz und Wilks schweine js Stück 1, mindeflent ah wenn die Mußster und Proben dem in kän; brauch von Bewohnern des diesseitigen Grenzbezirks; bei nicht a) im Eingang treten an die Stelle der Worte: . oder ans der Jahl der un Bezirke des Dberlandesgerichts an⸗= für die Mitglieder einer Landegreglerung der Genehmigung der
jedoch für jede Einfuhrgenehmigung 10 4 dischen Empfänger unentgeltlich geliefert zum Handverkauf , n. Arzneimitteln jedoch nur, sofern . Aus der berichtigten Urliste wählt der, Ausschuß“ die gestellten Amtsrichter. ö 4. für Geflügel: ö werden oder ⸗ sie . Rezepte approbierter Aerzte gekauft sind. ;. Worle „Der Autschuß wählt aus den Einwohnern des 5. Der 8 53 Abs. 1 fällt weg. für die Mitglieder des Reichstags, des Reichsrats, des Reichs⸗
a) für Puten, Göänse und Enten je Stüc 20 8, mindestent b) wenn sie dazu bestimmt sind, zur Beur⸗ Bei Gegenständen, die Bewohner des jenseitigen Grenzbezirks ( Amtsgerichts bezir kes, . ö 29. Der 3 87 erhält folgende Fassung: wirtschaftsrats, eines Landtags oder eines Staatgrats der Ge⸗
Hoch 16 vs ir ede Ginfühhrgenehnighng; teikung ihrer Cigenschaften be oder ver- ür ihren eigenen Bedarf von Handwerkern im diegheitigen b) als Ji. Z wir ol gende Vorschift Pine ; Oe afl fg lr er le, ilefar die Wahl der Schs nebutigung dieler Wersamànmlungen. b für Hühner, Tauben ung fon tig, s Ge füge, ie Stück 10 4 arbeitet zu werden, oder ͤ Grenzbezirk verarbeiten oder vervollkommnen lassen wollen, be⸗ ö „An Hauptschöffen ist ein 3 mehr zu wählen, usarm ,, , ng i aer nt leich eng di g offen 6. Der § 53 wird dahin geandert: undesteng jedoch 5 . für jede Ginfuhrgenehmigung. “? c) wenn die für die grteilung einer Gin fuhr⸗ schränkt auf: Zeugstoffe zu Kleidungsstücken, Leder zu Fuß⸗ als nach der Bestimmung der andes justizverwaltung er⸗ ⸗ 5 ; d 66 die Geschw . für das ali e e hefe . a) der Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung: Die Gebührenerhebung erfolgt, sofern die Gebühr nicht 3 . gung zuständige Stelle von ihr bekleidungen, Gisen zu Schmiedearbeiten, Holz zum Schneiden forderlich sind.“ , schworenen für eschäfts jahr aus ˖ i die Mltgliecber n dẽr ge ge en paare n den
. 66 n, auf die Einfuhrbewilligung im voraus an Die kinn r 9 Gegenständen, auch Zeichnungen und ähn Wie ,, , . n 3 un. dine bn s n nn, ,,, 1 . Tun bei dem Amte gericht i den. Weir er — JJ .
e Bürokasse des Ministerlums für Landmixtschaft ig⸗ scchen Unterlagen, di icli l z iche ü J am ien r, . 422. Sitz: ngsork des Schwurgerichts (ehört, wäblt Peiter die Oil fe= . n, , , , , nn. esreglerung;
f schaft, König ch gen, die nachweislich dazu bestimmt sind, als Bleichen, Getreide oder Oelsaat zum Mahlen oder Schlagen, . fi che bie Peiseng ö Kcrrbtenen us den n die fem Srte bder in deffen nächster ÜUm— b) als Abs. 3 wird . Vorschrift hinzugefügt:
rätzer Straße 123, bezahlt ist, chreitt 1 . , . ; . i , nnn J n ,, , nn hr der — Der Autschuß Tatzeit bung wohnenden Personen. Liegt der Sine n, des Schwur⸗ Der Reichspräfldent und der Präsident einen deutschen o bestimmt die Landes- Landes können unter der Voraussetzung des Abs. 2 das
mit der Zustellung der Einfuhrbewilligung Besteller zu dienen und deren Uebersendung ohne Berech erti ini ĩ õ für geei i di 9e. . gung. hnung tigwaren, des Mahlguts oder gewonnenen Oels. einigen, die er zum Schöffenamte für geeignet hält. Für die Wa ,
Berlin, den 10. Ju 2. eriolgt; H . Bei Gegenständen des persönlichen Bedarfs od landwirt⸗ ĩ erson darf nuär maßgebend sein daß von ihr eine gewissen⸗ ßerichts nicht mm nn, e n,, ] ; . ; e . ĩ . . Die Hinfuht von inländischen Erzeugnissen, die auf Bestellung, schaftlichen Gebrauchs 6 . ber reha, , . if l . ö e, , lange ere mts fu erwarten it; justiz verwaltung welcher Ausschuß . zum Bezirk des Schwur ,, Dies , für einen früheren er Minister für 3 irt het Domänen und Forsten. . . h . in , Aus⸗ , n . ausgebesfert oder instand gesetzt werden nach der Zugehörigkeit zu bestimmten Bevdlkerungskreisen darf kein gern, e ,,, s. i m, 5 * 6 j . 9 A.: s ellung oder zum vorübergehenden Gebrauch nach dem Aug⸗ ollen, unter der Bedingung der Wiederausfuhr. U ies gemacht werden. ö . 37) ĩ .
J waren und von dort zurückkommen (Rück⸗ ö . des kö rer n versönlichen . . . Einigung zustandekommt, entscheidet das Los. ed l ie gil. m enn, . 7 . , . 3 ö ... , mn edarfs, die nicht unter Ziffer J bis 11 fall ür di ; . . . ᷓ 5 ; ; . n .
„Die Einfuhr von Gegenständen in einem zollamtlich zu— wohner des diesseitigen h lung ann elf, . ö. . ig n hne , n, 6 ,,,, br nnz 30. Der g 88 erhält folgende Fa „Vor der Leiffung des Eides soll der Richter den Zeugen in
Namen der gewählten eder gemäß H Ab. 3. ausgelosten 2. Der 5 27 Abs. 4 erhält r m, . Gericht, dem d en eide dem der
z ung: 5 ; ner Cinigung noch an der gema „Fir die Wahl und dat ann gn sverfahren gelten die angemessener Wesse auf die Bedeutung des Eides hinweisen und
gelassenen Veredlungsberkehr und Ausbesserungzverkehr, schließlich zum Verbrauch innerhalb des eigenen Hausstandes t. und' Hilfsschöffen fehlen. Das Los
„Die Ginfuhr von Akten und Manuskripten der Nr. 674 b bestimmt sind. Fe 16 . ,, , I erfprderlich n Zahl von paupt, un hi hsm , en, Gtg⸗· Vorschristen der ss 422, 43 e. 452 entsprechend. shn belehren, daß er den Eid auch in det Weise leisten nne, da
gichtamtiches. JJ, deere eee e. Ji , , , , , , , d, e w,. .
Di . ö , h . . rr hr von Särgen mit Leichen und von Urnen mit . ö 8. Dinter dem 8 43 werden n Borschristen eingestelt: ö ö , ö. ö ö 3 i. 986 i das Wort Religionsbekenntnis“ weg.
ie vereinigten Ausschüsse des Reichsrats ür Steuer⸗ e verbrannter Leschen einschließlich der Kränze und ähnlicher S 43 a. zeichnis aufgenommen; über die zu Hilfsgeschworenen gewählten . allt weg. z
ĩ . t ᷓ J ; ö ö z ĩ j mtsgeri 106. Im 5 140 Abs. 2 tret
,,, , , , der,, ve, dd, rr, . n Ber e dd, , , e r ed , ee, ,,, , h
Zollwesen unb für Volkswirtschaft hielten heit Sihungen Die Einfuhr bon , . die nachweislich zur Aus⸗ ,, . 27 einigs Aengerungen un? Ex— gesetzlich der Gemeinde gleichftehenden Verbandes mit, in dem die herzustellen. ; sind. die Worte In anderen Sachen.
; stattung oder Ausschmigkung von , bestimmt sind. 3 . ! . ö age O zur Eisen bahnverkehrs⸗ Gewählten wohnen. Der en em pero ge sezt den Amtsrichter 31. Der 5 89 , Fassung: 11. Der 5 176 wird dahin geändert: . y Die Einfuhr von wissenschaftlichen Präparaten so wie von . , verfügt; letztere betreffen die Beförderung von davon in Kennini, ob sich unter den ewählten jemand befindet, „Der Amtsrichter übersendet dem Präsidenten des Landgerichts a) im Äbs. 2 treten an die Stelle der Worte ¶ In denjenigen
Sprengstoffen. Das Nähere geht aus der Bekanntmachung in Babu bten mt eines Schöffen unfaͤhig ist oder nicht Flürsen das Pereichni der Hauptgeschworenen und das Verzeichnis der k 9 Sen, fe Landgerichte ge⸗ n, die Worte „In anderen Strafsachen';
Durch eine im Reichs esetzblatt“ auf S. 563 und in der le benden Pflanzen (lauch Stecklingemz sofern sie J n ysgeser (auf für öffentliche Sammlungen oder öffentliche Lehr⸗ . Nr. 15 des Reichsgesetzblatts hervor. werden soll. dil egeschnr argen, ĩ . 3 fã Per Präsident des Landgerichts stellt die Verzeichnisse der b) der Abs. 3 fällt weg.
ti . Reich⸗ Staat igers“ veröffent⸗ h
ö . J Forschungsanstalten bestimnit sind. Wird dem Gr g ner fh n . . auch bee ent me Jah enn, dr k 13 n 3 Lis hen e . n betreffen nfuhrerleichterungen, ist der . Gewählten zum Schöffenamt unfähig ist der nicht berufen werden ß . Worte — ⸗
86 . Belmnitmachung vom T3. März 1936 (iG i. 6j , stnd dach Sy ert sn bervar, a d lle cee enn 1 amunen. ' z iich · orunter suchung