13. Der 5 196 wird dahin geändert: ; ;
a) im Abf. 1 werden hinter dem Worte entscheidet? die
Worte ,, wenn die Sache zur Zuständigkeit der Schöffen . gerichte gehört, der Amtsrichter, anderen falls eingesetzt;
b) im Äbf. 3 Satz 1 werden hinter dem Worte Antrag“ die
Worte dem Amtsrichter oder eingefügt.
14. Der 5 197 erhält folgende Fassung: ;
„Erhebt die Staats anwaltschaft, ↄhne daß eine Voruntersuchung Ftattgefunden hat, die Anklage, se ist die Anklageschrift mit den Akten bei dem Amtsrichter einzureichen.
15. Der 5 197 a fällt weg.
16. Der 5 198 Abf. 2 wird dahin geändert:
a) im Satz 1 wird das Wort „Landgerichten“ ersetzt durch die
Worte „großen Schöffengerichten ?; b) im Satz? wird vor dem Worte „Schöffengerichten' das Wort „kleinen“ eingefügt. ;
17. Der 5 199 Abs. 4 erhält folgende Fassung:
Auf die vor den Schöffengerichten zu , Sachen finden die vorstehenden Bestimmungen nur Anwendung, wenn ein Verbrechen den Gegenstand der Anklage bildet oder die Sache vor dem großen Schöffengericht zu verhandeln ist. Beantragt der Angeschuldigte eine Voruntersuchung, so hat der Amtsrichter die Akten mit dem Antrag durch Vermittlung der Staatsanwaltschaft dem Landgericht zur Entscheidung vorzulegen.“
18. Der § 200 erhält folgende Fassung:
„Zur besseren Aufklärung der Sache kann das Gericht eine Ergänzung der Voruntersuchung anordnen. Hält der Amtsrichter zur besseren Aufklärung der Sache eine Voruntersuchung oder ihre Ergänzung für nötig, f, hat er die Sache unter Begründung seiner Auffassung dem Landgericht zur Entscheidung darüber vorzulegen, ob eine Voruntersuchung zu eröffnen oder die geführte Vorunter, suchung ju ergänzen sei. Einzelne Beweiserhebungen kann auch der Amtsrichter anordnen. .
Eine Anfechtung der Beschlüsse findet nicht statt.“
19. Im 5 211 Abs. 2 wird vor dem Worte Schöffengerichts“ das Wort kleinen“ eingefügt.
20. Der 5 244 Abs. 2 erhält folgende a g.
In den Verhandlungen vor den Schöffengerichten und den Strafkammern bestimmt das Gericht den Umfang der Beweis⸗ aufnahme, sofern die Verhandlung eine Uebertretung betrifft oder auf erhobene Privatklage erfolgt.“
21. Der §5 A0 Abs. 4 fällt weg.
22. Im 3 Al Abs. 2 eg. 2 werden hinter dem Worte genügt“ die Worte eingefügt „im kleinen Schöffengerichte“.
253. Der 5 A3 Abf. 2 wird gestrichen.
24. Der F 280 wird dahin geändert, daß in den Abs. 1 und 4 das Wort vierundzwanzig“ durch zwanzig“ und in den Abs. 1 und 5 das Wort „dreißig“ durch „vierundzwanzig, ersetzt wird.
25. Im 5§ 288 wird zwischen den Abs. 4 und 5 folgender neuer Absatz eingefügt:
„Vor der , n,. soll der Vorsitzende die Geschworenen darüber belehren, daß der Eid auch in der Weise geleistet werden könne, daß der Schwörende unter Weglassung der religiösen Eides⸗ formel erklärt: ich schwöre “.“
25. Der 5 332 Abs. 2 fällt weg.
27. Im g 369 Abs. 3 fallen die Worte oder, wenn es selbst in erster Instanz zuständig ist, zu erkennen“ weg.
25. Der § 380 fallt 96
29. Der 3 447 Abs. 1 Satz 2 fällt weg.
30. Im 8 462 Abs. 1 tritt an die Stelle der Worte „zuständigen Gerichte“ das Wort „Schöffengerichte“.
31. Der § 463 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
„Ueber die Umwandlung entscheidet der Amtsrichter.“
32. Der Vierte Abschnitt des Sechsten Buches sällt weg.
33. Der 5 477 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
„An die Stelle des Schwurgerichts tritt das Schöffengericht.“
34. Im § 480 fallen die Worte und auf die im § 140 des Strafgesetzbuchs vorgesehene Beschlagnahme die Bestimmungen der S§ 325, 326 weg.
. . Im 5 484 wird das Wort „Kaiser“ ersetzt durch das Wort Reiche).
36. Im 5 485 Abs. 1 Satz 2 werden die Worte . des Staats- oberhauptes und in ., in denen das Reichsgericht in erster Instanz erkannt hat, die Entschließung des Kaisers“ ersetzt durch die Worte „der zur Ausübung des Gnadenrechts berufenen Stelle“.
Artikel V.
Der Höchstbetrag der Geldstrafen, die in dem Gerichts verfassungs⸗ esetz und der Strafprozeßordnung vorgesehen sind, wird auf das ehnfache erhöht.
Artikel VI.
Im § 66 der Rechtsanwaltsordnung treten an die Stelle der Worte zur k der Landgerichte gehörigen die Worte „vor den großen Schöffengerichten zu verhandelnden“.
Artikel VII.
In. den s5 63 und 67 der Gebührenordnung für Rechtsanwälte fallen die Nummern 2 weg; die Nummern 3 erhalten die Nr. 2.
Artikel VIII.
Im 5 17 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zur. Militärstraf⸗ gerichtsordnung wird das Wort „Strafkammern“ ersetzt durch das Wort. „Schöffengerichten'; die Worte dem Reichsgerichte das Reichs⸗ militärgericht“ fallen weg.
Artikel T.
Die Verordnung über Sondergerichte gegen Schleichhandel und Preistreiberei (Wuchergerichte)ꝰ vom 27. Nobember 19198 (RGGBl. S. 1909) wird im Artikel L dahin geändert:
1. Im 5 1 Abs. 2 fallen die Worte „oder der Straf⸗ kammern“ weg. ö.
2. Im 5 12 werden die Worte „ordentliche Gerichte“ durch Schöffengericht und die Worte „auf Antrag der Staatsanwaltschaft ist die Sache an das Schöffengericht zu verweisen, wenn sie zwar an sich zur . der Strafkammer gehört, der Staatsanwalt aber die Zuständigkeit des Schöffengerichts hätte begründen können“ durch folgenden zweiten Satz ersetzt: Solange der Termin zur Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht noch nicht bestimmt ist, kann die Staatsanwaltschaft beantragen, daß die Hauptverhandlung vor dem großen Schöffengericht stattfindet.“
3. Im 5 14 Abs. 3 Satz 1 treten an die Stelle der Worte der Strafkammer“ die Werte dem Schöffengericht“; der Satz 2 erhält die Fassung „Die Vorschrift des 5 12 Satz 2 findet An⸗
wendung. Artikel X.
Die Reichsabgabenordnung vom 13. Dezember 1919 (RGBl. S. 1993) wird dahin geändert: ᷣ 1. Der 5 427 Abs. 2 fällt weg. 2. Der 435 Satz 3 erhält die Fassung: „Die Entscheidung steht dem Amtsrichter zu, bei dem für die Sache ein Gerichtsstand begründet gewesen wäre.“ Artikel XI. Das Gesetz, betreffend Aufhebung der Militärgerichtsbarkeit, vom 17. August 1920 (R GGBl. S. 1575) wird dahin geändert: 1. Der 5 4 Abs. 1 fällt weg. 2. Im 54 Abs. 2 wird das Wort „Strafkammern“ ersetzt durch das Wort „Schöffengerichte“. t ser 3. Der 5 19 wird dahin geändert: a) der Abs. 2 Satz 3 erhält die Fassung: Die Staatzanwaltschaft kann bei der Uebersendung der Akten beantragen, daß die Hauptverhandlung vor dem gere Schöffengerichte stattfindet (5 27 Abs. 2 Nr. 2 des Gerichts vwerfassungsgesetzes)); J b) im Abs. 3 werden das Wort „Strafkammern“ im Saß 1 lowie der leßte Satz gestrichen;
) der Abs. 4 erhält folgenden dritten rr „Das gleiche gilt, wenn die sachliche Zuständigkeit der Schwurgerichte gegeben ist, das Urteil aber nur in der Straffrage angegriffen ist.“
Artikel XII.
Im § 6 des . über Verschärfung der Strafen gegen Schleichhandel, Preistreiberei und verbotene Ausfuhr lebenswichtiger Gegenstände vom 18. Dezember 1920 (RGB. S. 2107) wird das Wort „Strafkammern“ durch das Wort „Schöffengerichte“ ersetzt.
Artikel XIII.
In dem Gerichtsverfassungsgesetz und der Strafprozeßordnung werden, soweit nicht in diesem Gesetz etwas anderes bestimmt ist, die Worte „Bundesstaat., durch „Deutscheg Land., „ Bundegrat. durch Reichgrat . Kaiser' durch Reichtpräsident .. Kaiserlich. durch des Reichspräsidenten , Reichskanzler durch „Reichsminister der Justiz“ ersetzt. Das gleiche gilt für die S§ 3, 8, g, 11, 17 des Ein⸗ führungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz.
Artikel TTV.
Dieses Gesetz tritt am Wo in Reichs, oder Landesgesetzen auf Vorschriften verwiesen ist, die durch dieses Gesetz abgeändert werden, treten die neuen Vor⸗ schriften an ihre Stelle. ö
Die Anordnungen, die erforderlich sind, um die Besetzung der Strafgerichte bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes nach f Vor⸗ schriften herbeizuführen, trifft die Landesjustizverwaltung.
8 3.
Die am Tage des Inkrafttretens dieses 1 in erster Instanz anhängigen Strafsachen, für die durch dieses Gesetz die Zuständigkeit des Schöffengerichts begründet wird, gehen in der Lage, in der sie sich befinden, auf das Schöffengericht über. In den auf die Schöffen⸗ gerichte übergehenden Sachen kann die Staatsanwaltschaft, solange der Termin zur Hauptverhandlung vor dem Schöffengerichte noch nicht hestimmt ist, beantragen, daß die Hauptverhandlung vor dem großen Schöffengerichte stattfindet. Die zur Ueberleitung des Verfahrens erforderlichen Bestimmungen trifft die Landesjustizverwaltung.
Eine begonnene Hauptverhandlung ist nach den bisherigen Vor⸗ schriften zu Ende zu führen.
Gegen die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes oder auf Grund des vorstehenden Absatzes erlassenen Urteile der Strafkammern findet die Revision nach den bisherigen Vorschriften statt.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Haushaltsausschuß des Reichstags behandelte gestern den Gesetzent wurf über die Bereitstellung von. Mitteln zum ö der Republik. Aus der Mitte des Ausschusses wurde der Wunsch geäußert, daß die Regierung über die Verwendung der Mittel bei der nächsten Etatsberatung über die persönlichen und sachlichen Ausgaben eingehende Mitteilung mache. Die Regierung sagte das zu. Von deutschnationaler Seite wurde an sich anerkannt, daß der Regierung Mittel zur Verfügung gestellt werden müßten, um die geschaffenen Gesetze zur Durchführung zu bringen, Man hielt für diesen Zweck aber 25 Millionen für aus⸗ reichend. Dieser deutschnationale Antrag wurde abgelehnt und die Forderung von 75 Millionen angenommen.
Der Arbeitsausschuß des Vorläufigen Reichs⸗ wirtschaftsrats zur Beratung des Arbeitszeitgesetzes hielt gestern und heute Sitzungen.
Land⸗ und Forstwirtschaft.
Der Saatenstand in Preußen zu Anfang Juli 1922. Die Entwicklung der Feldfrüchte ist Anfang Juli im allgemeinen
so weit fortgeschritten, daß für die Winterfrüchte ein fast endgültiges, für die Sommersaaten ein ziemlich wahrscheinliches Urteil über den voraussichtlichen Ernteausfall gebildet werden kann, obwohl in diesem Jahre ein Rückstand gegen sonst um etwa zwei Wochen festzustellen ist. Während des ganzen ri hia brs war die Witterung in den meisten Gegenden dem achstum nicht besonders günstig, da Trockenheit und kühle Luft vorherrschten; in den ersten Junitagen traten sogar in zstlichen und nördlichen Bezirken vielfach noch Reif⸗ bildungen und Nachtfröste auf, ohne jedoch ernstlichen Schaden an—⸗ zurichten. Von Mitte Mai bis Mitte Juni blieb es fast im ganzen Staatsgebiete trocken; nur strichweise stellten sich leichte Gewitterregen ein, die aber nirgends den durch Sonne und Wind ausgedörrten Feldern fühlbaren Nutzen brachten. Dann wurde das Wetter in den meisten Landesteilen unbeständig. Die Niederschläge ver⸗ mehrten fich sie traten aber auch zumeist nur als örtliche Gewitter⸗ regen auf, die einzelne Gebiete wiederholt und oftmals recht ergiebig bedachten, andere dagegen wenig oder überhaupt nicht erreichten. Schwere Gewitter und solche mit Hagelschlag waren vereinzelt. Aus verschiedenen Bezirken wird mitgeteilt, daß seit 6 Wochen kein Tropfen Regen gefallen ist. Am geringsten waren dia Niederschläge in Ost⸗ preußen, Schleswig⸗Holstein, Rheinland sowie in Teilen von Schlesien, Hannover, Westfalen und HessenNassau. Nach den zuletzt eingegangenen Nachrichten hat die letzte Juniwoche jedoch fast allen Landesteilen reichliche Feuchtigkeit gebracht. gn lh im ganzen Monat war die Witterung nur in dem Hohenzollernschen Lande. In welcher Weise die Witterung auf die Fruchtarten eingewirkt hat, ist aus den folgenden Angaben ersichtlich, die wie die vorstehenden Bemerkungen der „Stat. Korr.“ entnommen und nach den ein⸗ gegangenen 3517 Berichten der landwirtschaftlichen Vertrauensmänner gemacht sind. In Staatsdurchschnitt ergeben sich für den Stand der Feldfrüchte, Futtergewächse und Wiesen zu Anfang Juli 1922 folgende Begutachtungsziffern, wenn 1 sehr gut“, 2 „gut“, 3 mittel (durchschnittlich“, 4 „gering“ 5 „sehr gering“ be⸗ deufet: Winterweizen 3,8 (zu Anfang des Vormonats Juni d. J. ebenfalls 3, gegen 24 zu Anfang Juli des Vorjahres 1921), Sommerweizen 31 (gegen 2,7 Anfang Juni D. J. . und Anfang Juli des , Winterspelz, auch mit Beimischung von Weizen oder Roggen, 3, (gegen 3,0 bezw. 2,4), Winterroggen 3,9 (gegen 3,9 bezw. 2.5), So mmerroggen 3,3 (gegen 3,6 bezw. 3,1), Wintergerste 34 (gegen 3,6 bezw. So mmergerste 3,0 (gegen 27 bezw. 2,8, Gemenge s den Wintergetreidearten 3,3 (gegen 3,1 bezw. 2.9), fer 3.3 (gegen 2,8 bezw. 5 Gemenge aus Ge⸗ eide aller Art mit Hafer 3,2 (gegen 2,8 bezw. . Erbsen und Futtererbsen aller l chken) 3,09 (gegen 2, bezw. 30), Acker⸗(Sau⸗-, bohnen 3,0 (gegen 2, bezw. 29), Lin sen und Wicken 3,2 (gegen 2,9 bezw. 3,2, Kartoffeln 27 (gegen 2,9 bezw. 2,83), Zuckerrüben 2,7 (wie in den beiden k
utterrüben (Runkeln) 2,9 (wie in den beiden Vergleichsmonaten),
interraps und rü hen 335 (gegen 39 bezw. 3M, Flachs (Lein) 3,2 (gegen 2,9 bezw. 3, 9), Klee, auch mit Beimischung von Gräsern, 3,8 (gegen 35 bezw. 3,2, Luzerne 29 (wie in den , Vergleichsmonaten), R ref lwiesen 3,0 (wie in den beiden Ver⸗ gleichsmonaten), andere Wiesen 3,5 (gegen 33 zu Anfang Juni d. J. und 3,4 zu Anfang Juli 1921).
Von Wintergetreide ist das wichtigste, und zwar Weizen und Roggen, mit den Begutachtungsziffern 33 und 3,9 gegen den Stand des Vormonats unverändert geblieben. Wie fast alle Berichte übereinstimmend mitteilen, ist die Blüte dieser Früchte recht erfreulich verlaufen; der Körneransatz der normal gebildeten Aehren soll be⸗ sonders bei Roggen bis zum kleinsten Hinterkorn und Halm recht voll sein. Ueber Lagern der Halme verlautet bis jetzt nichts, und Schädigungen durch Rost und Brand waren nur verelnzelt. Danach
kann jedenfalls mit einer leidlichen Mittelernte an Körnern unserer
2
wichtigsten Brotfrucht gerechnet werden. Das Stroh wird bei Roggen ziemlich kurz ausfallen, bei Weizen kann bei der jetzigen feuchten Witterung noch eine Besserung eintreten. Raps bringt im ganzen eine mäßige Ernte, da er sich von den Winterschäden schwer erholen konnte und dann noch vom Rapgkäfer stark beschädigt worden ist. Etwa isg der ganzen Rapsfläche mußte zudem, wie bekannt, im Frühjahr umgeackert werden. Spelz und Wintergerste sowie Gemenge aus Wintergetreide versprechen auch nur eine mäßige Ernte, doch kommen sie wegen der Geringfügigkeit ihres Anbaues weniger in Frage.
Der günstige Stand der Sommer saaten zu Anfang Juni mit gut bis mittel hat sich seitdem durchweg verschlechtert. Vom Sommergetreide ging Roggen um 9.3 (von 3,9 auf 3, 8) zurück, ebenso Ger ste von 27 auf 3, ,, Weizen und Gemenge um CO, und Hafer sogar um O,5 svon 28 auf 3,3). Auch die Hülsen⸗ früchte büßten O2 bis 0,3 Punkte ein. Als Ursache ist die schon vor Mitte Mai einsetzende Trockenheit anzusehen, durch die die kaum bestellten jungen Saaten in der Entwicklung und Bestockung behindert wurden und nach dem Auflaufen zurückblieben. Besonders der Hafer ist vielfach lückenhaft und gelblich geworden; auch zeigt er in manchen Gegenden starken Rostbefall. Nach den Niederschlägen in der letzten Juniwoche hat sich schon vieles gebessert; es sind aber noch weltere durchdringende Regenfälle zur Förderung des Wachstums erforderlich.
Von den Hackfrüchten haben die frühen und auch die späten Kartoffeln mit wenigen Ausnahmen einen günstigen Stand; sie werden im ganzen Staatsgebiet durchweg mit mittel bis gut be⸗ wertet, sind meist lückenlos aufgegangen, und die Stauden haben frisches und kräftiges Aussehen. Irgendwelche Schädigungen wurden nirgends beobachtet. Bei den Rüben ist die Beurteilung zurück⸗ haltender, da die Entwicklungszeit für diese erst beginnt und jetzt noch das Setzen der Pflanzen im Gange ist, teils weil die Trockenheit es nicht früher zuließ, teils weil viele Felder zum zweiten und dritten Male nachgesetzt werden müssen. Die Pflanzen werden von den Erd— flöhen und Rübenfliegen stark angegriffen, in einzelnen Bezirken sogar völlig vernichtet, besonders die der Steckrüben, bei denen stellenweise der ganze Anbau in Frage gestellt ist. Wurzelbrand wird vereinzelt beobachtet.
Ueber Futterpflanzen und Wiesen lauten die Nach—⸗ richten fast überall ungünstig. Die Dürre und Hitze des vorigen Sommers und Herbstes, der eisige Winter mit den weitverbreiteten Kahl⸗ frösten sowie die vorherrschend kühle und trockene Witterung des Früh⸗ jahrs haben Klee und Wiesen sehr heruntergebracht. Klee war zudem im Herbst noch von Feldmäusen heimgesucht worden. Auf den mageren und hochgelegenen Wiesen fehlt das Untergras meist völlig, und die Erträge des im Gange befindlichen ersten Schnittes bringen
bis höchstens 3 einer sonst gewöhnlichen Ernte; die Beschaffen⸗ eit der Erträge ist jedoch gut. Als Merkmal für die Knappheit an Rauhfutter kann gelten, daß für den Zentner Heu auf den Wiesen 300 bis 400 4 und für leidlich gute Grasschläge 9000 bis 12 000 4 pro Morgen bezahlt werden. Luzerne und Esparsette ergeben zwar bessere Ernteerträge, weil die Wurzeln tief gehen, doch kommen sie wegen der Geringfügigkeit des Anbaues wenig in Betracht. Die Heuernte ist bisher im allgemeinen glatt vonstatten gegangen, wenn auch hier und dort unbeständiges Wetter etwas gestört hat.
An Schädlingen werden Feldmäuse wenig erwähnt; sie sind gewiß im Winter äußerst stark vermindert worden, und die noch vorhandenen Tiere können in den jetzt hochgewachsenen Feldern nicht gesehen werden. Dagegen hat die trockene Witterung der letzten Zeit andere Schädlinge hervorgebracht, wie Brand an Weizen und Gerste, Rost an Roggen und Hafer sowie viele Arten von Insekten. Von letzteren ist besonders, wie schon erwähnt, der Erdfloh und die Rübenfliege an den Rüben⸗ und Kohlpflanzen tätig. Draht— würmer, Frit⸗ und Blumenfliegen finden sich auf den Getreide⸗ und Hülsenfruchtfeldern und Engerlinge an den Hackfrüchten ein. Un⸗— kraut tritt hauptsächlich im Sommergetreide auf. Hederich, Disteln und Kornmelle überwuchern oftmals die dünn und kurz gebliebenen Saaten. Die Reinigung der Hackfrüchte von Unkraut wird eifrig betrieben
Verkehrswesen.
Post , Telegraphen⸗ und Fernsprechverkehr mit Oberschlesien. Nachdem die Postanstalten im polnischen Abstimmungsgebiet Oberschlesiens am 18. Juni an die polnische Postverwaltung übergeben worden sind, gelten für den Post⸗, Tele⸗ graphen⸗ und Fernsprechverkehr mit diesem Gebiete die Bestimmungen des Genfer Abkommens. Dieses unterscheidet zwischen dem Verkehr innerhalb des bisherigen Abstimmungsgebiets und dem Verkehr zwischen dem übrigen Deutschland und Polnisch⸗Oberschlesien. Im Verkehr zwischen Deutsch⸗ und Polnisch⸗Oberschleslien wird der Postverkehr nach den bisherigen innerdeutschen Vorschriften fort⸗ geführt. Im Telegrammverkehr beträgt die Wortgebühr 2 4 10 6, im Fernsprechverkehr gelten die innerdeutschen Gebühren. Die in Deutschland am 1. Juli eingetretenen Gebührenerhöhungen erlangen im bisherigen Abstimmungsgebiet erst nach seiner vollständigen Räumung durch die Interalliierte Kommission Geltung, also erst im Laufe des Juli. Der Verkehr zwischen dem übrigen Deutschland und Polnisch⸗Oberschlesien gilt grundsätzlich als Auslandsverkehr, doch werden alle bisherigen Dienst— zweige aufrechterhalten. Nur Postprotestaufträge, Briefe mit Zu— stellungsurkunde und Päckchen sind bis auf weiteres nicht zugelassen. Der Paketverkehr ist vorläufig gesperrt; für ihn sind ermäßigte Aus⸗ landsgebühren vorgesehen. Die Wortgebühr eines Telegramms beträgt 12 A 60 98. Im n ren eh. bleiben die Sätze des innerdeutschen Verkehrs in Kraft. Die am 1. Juli eingetretene allgemeine Gebühren⸗ erhöhung gilt auch für Sendungen nach Deutsch- und Polnisch— Oberschlesien.
Nr. 29 des Reichs⸗Verkehrsblattes“, herausgegeben im Reichsverkehrsministerium, Abteilung für Eisenbahnen, vom 15. Juli 1922 hat folgenden Inhalt: Gesetz vom 3. Juni 19232 über Erhöhung der Zulagen in der Unfallversicherung; Gesetz vom 9. Juni 1922 über Versicherungspflicht in der Krankenversicherung; Gesetz vom 9. Juni 1922 über Grundlöhne und Vorstandswahl bei den Kranken⸗ kassen; Gesetz vom 9. Juni 1922 über Wochenhilfe; Gesetz vom 9 Juni 1927 über Aenderung von Geldbeträgen in der Sozial⸗ versicherung; Gesetz vom 11. Juni 1922 über vorläufige Umgestaltung der Angestelltenversicherung; Erlaß vom 30. Juni 1922, betr. Ver⸗ ütung für Benutzung von eigenen Fahrrädern für Dienstzwecke; rlaß vom 6. Juli 1922, betr. Bezeichnung der Behörden und sonstsgen Stellen der Reichsbahn. — Nachrichten.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten, und Zweiten Beilage.)
Verantwortlicher Schriftleiter: J. V.: Weber in Berlin.
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle J. V.: Rechnungsrat Meyer in Berlin.
Verlag der Geschäftsstelle (J. V.: Meyer) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Lerlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstr. 32.
Sieben Beilagen
leinschließlich Börsenbeilage. und Erste, Zweite, Dritte, Vierte und Fünfte ; trale Handelgregister - Beilaat .
Erste Beilage
zum Deutschen Reichsanzeiger und Preuß ischen Staatsanzeiger
Nr. 157.
Berlin, Mittwoch, den 19. Juli
1922
Nichtamtliches.
(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)
mae mem ener
Mart ogtrte
Rinder leinschl. Jungrinder)
Marktverkehr mit Vieh ) auf den 386 bedeutendsten Schlachtviehmärkten Deutschlands im Monat Juni 1822. . . 36 Schafe
RäIber
Schweine
ebend
ausgeführt
nach nach K
einem
der an⸗ Markt⸗
deren Sp. 1 Orten zugeführt
dem Vieh. ñ markt nach m (Sp. 1)
. in schlachtet führt Markt. der
debend Lebend
Lebend
Dem Vieh⸗ markt (Sp. I) einge⸗ nach
ge⸗ an⸗ schlachtet
ausgeführt ausgefũhrt
ö ; Schlacht⸗ einem hof
im Orte
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ausgeführt
ge⸗ schlachtet zuge⸗
ge⸗
schlachtet S Sp. 1 zug zugeführt führt *)
Sp. 1 Auge: zugeführt fübrt )
3
7
15 k
Chemnitz Coblenz . Crefeld
Di ß sso F711 6
Frankfurt a. Vamburg Dannover
Mannheim München Nürnberg.. Plauen i. V. Stettin Stuttgart. w Würzburg.. Zwickau ..
Summe Juni 1922. Dagegen im Mai
Aachen
Barmen
Berlin.
Bremen
Chemnitz
Crefeld , Dresden. Düsseldorf. .. Elberfeld
Essen
Frankfurt a. M. .. Hamburg.... Kiel
Köln
Königsberg i. Pr..... Leipzig
k Magdeburg.... Mannheim. ... München
Nürnberg.
Gin nnnee, Zwickau
Summe Juni 1922
Dagegen im Mai 19292..
ö April 1922 .. März 1992. ö. i dn,
803 904 438 15 654 1074 4800 477 2 261 779 124 2566 2 517 965 2309 2598 5 329 9217 1700
722 1761 3712
970 1917
444 2860 1506 5268 7819 3008
296 1279 5305
906 1182
844
1832 1458 674 — 13 890 1132 1314 184 4793 308 3 445 1095
1920 5 095 1132 1815 3677 5729 7539
1561
880 462 5588 1183 4290 80 20090 1400 2274 9 648 4432 359 13902 3190 2289 7288 180
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5 363 2990 353 298
3 568 1246 6 202 4743 27651 2677 3 544 1598 5812 2064 7436 4 6590 21 762 12037 4108 3779
1391 990
836 752 6 445 4916 2157 2 157 5 674 5 328
411 358 5 300 3175 1755 1185 6 657 2 36565 7 638 5 735 5 64 5723
7485 715 2507 2225 5787 2 1565 166 1 1587
775 775 2 655 635
180 794 120151 26d 612 173 294 240 372 162 885 253 823 187 384 156 073 111 558
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) Außer Schlachtvieh gegebenenfalls auch Nutzrieb.— ) Halbe u,nd viertel Tiere find, in ganze Tiere umgerechnet, in den nachstehenden Zahlen mit enthalten. — ) Außerdem 18 233 Kg Fleisch und Fleischwaren. H) Außerdem 2 267 kg Gefrierfleisch verschiedener Art.
Berlin, den 18. Jull 1922.
Statistisches Reichgzamt. J. V.: Dr. Platz er.
Deutscher Reichstag. 251. Sitzung vom 14. Juli 1922, Nachmittags 3 Uhr. Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger) väsident Lo ebe eröffnet die if nach 314 Uhr.
ur ersten Bevatung ste . l k Teiles des Kieler
IIgebiet. Die näheren Anord⸗
treffend den Ausschlu
Hafens aus dem Zo
der Gesetzent wurf, be⸗
nungen für den Ausschluß trifft nach der Vorlage der Reichs⸗
inanzminister mit Zustimmun t . 33 , .
des Reichsvats. D. Nat.): Der Entwurf kommt
langgehegten 'in. der Stadt Kiel und ihrer Bevölkerung ent-
gegen. Jahrzehnte . 25 deren rasche Entwi
ung maßgebend
ang ist fur Kiel der Ausbau der Kriegsflotte
ewesen. Der Versailler
. hat die deutsche Kriegsmarine auf einen geringen Bruch⸗ e
il ihres früheren Bestandes zusammenschrumpfen
assen, und
damit sind die Vorteile, die dem wirtschaftlichen Leben Kiels durch die Kriegsmarine erwuchsen, verloren gegangen. Es ist für Kiel
eine wirtschaftliche Umste
ung eine unbedingle Notwendigkeit. Die
Entwicklung des Handelshafens war bisher ganz hintangehalten worden. Der Handelshafen von Kiel soll nunmehr zu einem Groß⸗ hafen für den Sandel mit Ost⸗ und Nordeuropa ausgebaut werden.
—
) Mit Ausnahme der dur e ge , mn, eme
Sxerrdruck
rgehobenen Reden orllaute wi link.
Diesem Zwecke dient auch die Anlage eines Freihafengebiets, der um so mehr erforderlich ist, als fen der Umschlagberkehr des Ueberseegroßhandels sich Kopenhagen und dem Hafen Rönne auf der Insel Bornholm zuwenden würde. Als Durchgangs⸗ und Um- schlagshafen hat Kiel unzweifelhaft eine er ukunft., deshalb 64 es sich auch seit Jahren um einen Freihafen bemüht. Endlich oll jetzt diesem Bedürfnis entsprochen werden.
Abg. E , (Soz ,): Die Vorlage entspricht einem dringenden Bedürfnis. Nur auf diesem Wege wird Kiel sich er⸗ holen können von den Schäden, die ihm durch den Verlust des Weltkrieges zugefügt worden sind. Auf den großen Schiffswerften werden in der Hauptsache nur noch durch das Ausland Reparg- turen in e, . und es steht zu fürchten, daß auch diese Aufträge allmählich aufhören. Nach n,, en Verhandlungen mit den maßgebenden Marinebehörden hat sich die Stadt endlich an der Föhrde das erforderliche Industriegelände gesichert; im ,, . wird ,, zu Ansiedlungen der dustrie⸗ bevölkerung gegeben sein. Drei 33 schon kämpft die Stadt um den Freihafen. Es sollte alles g , um mit der größten Be⸗ schleunigung das Projekt zu verwirklichen.
Ag. Diß mann (U. Soz.): Als Kriegshafen ist Kiel er⸗ ledigt. Darum trauern wir nicht, aber die Umstellung der wirt⸗ i fflicha Verhältnisse in Kiel muß mit allen Mitteln gefördert werden. Die großen Werftanlagen in Kiel haben tatsächlich nur noch mit Reparaturen und mit dem Ausbau der neuen Schiffs-
Saudeln flotte wieder
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aufgebaut wird. Das wird aber Anfang nächsten res zum Ab⸗ . kommen, und dann stehen eventitell die Schiffswerften vor einer ernsten Katastrophe. Nun ist Flensburg mit einem Einspruch an uns herangetreten, weil man guch ihm einen Freihafen und Industriegeländ e hat. Hier heißt es, das eine tun und das andere 23 lassen. Auch bei Flensburg liegen dringende wirtschaftliche Notwendigkeiten vor. Immer wieder zeigt sich bei . irtschaftsfragen, daß seitens der Regierung mit Unter- tützung des Reichstags viel rascher, planmäßiger und intensiver gearbeitet werden ,
Abg. Dr. Gildemeister Vp): Das vorliegende Projekt findet unsere 13 . g u g Das große . der Aufrichtung des Wirtschafts lebens unserer e,. Kriegs⸗ . Kiel und Wilhelmshaven bedarf dringend ber Lösung. Für eide müssen nach dem Aus des ltkrieges mit größter Energie neue Wirtschaftsmöglichkeiten geschaffen werden. r n,, große Apparat der Kieler Schiffswerften muß in anderer Weise für die Stadt gemacht werden. Das stellt das Reich, . und die Stadt vor neue . Aufgaben. Der Industrie ist jede Gelegenheit zu geben, Kiel als Handels⸗ platz zu entwickeln. Die Einwürfe, auch den von Flensburg, werden wir im Ausschuß zu prüfen haben. Jedenfalls muß mit größter Beschleunigung gearbeitet werden, und es scheinen 3 6 k ie 9 ö weg der Entwurf nach
ung im irtschaftlichen Ausschu vor unserem Aus ·