1922 / 157 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 19 Jul 1922 18:00:01 GMT) scan diff

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; Rech mnnsfter bes Innern Dr. Khster: Melne Damen und Herren! Der Herr Abgeordnete Scholz und der Herr Abgeordnete Schulze haben sich heute zu besonderen Herolden der Freiheit der Beamtenschaft gemacht. Ich will nicht die Frage aufwerfen, ob der Herr Abgeordnete Scholz und der Herr Abgeordnete Schul ze sich dafür einsetzen wollten, daß z. B. das Reichskommissariat für öffentliche Ordnung mit einem Kommunisten besetzt werden kann, und ob sie von hier aus schon von vornherein feststellen wollten, daß, wenn demnächst in der Reichskanzlei ein Ministerialdirektor sich zum Kommunismus bekennt, gegen diesen auf keinen Fall irgend etwas getan werden kann. Sehr gut! bei den Sozialdemo⸗ kraten Ich lasse diese Frage hier ganz unerörtert. Aber ich glaube, es wäre, damit auch in den Beratungen und Reden hier jene Ruhe eintritt, die am zweiten Tage, als die Herren den Ge⸗ setzentwurf etwas näher angesehen hatten, auch im Ausschuß ein⸗ getreten ist, ganz gut, wenn wir uns einmal einige Aeußerungen darüber ansehen, wie die früheren Regierungen, mit denen wir ja jetzt verglichen werden, diese Frage behandelten. (Abgeordneter Dr. Becker (Hessen): Sie wollen es ja besser machen) Sie werden gleich sehen, Herr Kollege Becker, daß wir durchaus nicht an das heranreichen, was die früheren Regierungen in dieser Be⸗ ziehung gemacht haben. Der Herr Reichsjustizminister hat sich schon neulich bemüht, Ihnen zu zeigen, wie ein Sozialistengesetz ins Monarchistische umgeändert heute aussehen würde. Ich möchte Ihnen vorlesen, wie die bekannte Rede des Fürsten Bülow vom 14. Dezember 1906 aussehen würde, wenn ex sie hier nicht für Sozialdemokraten, sondern für Monarchisten gehalten hätte: Ich nehme keinen Anstand, zu erklären, daß ein Beamter nicht Deutschnationaler, nicht Deutschwvolksparteiler sein kann. (Hört, hört! links.) Jeder Beamte hat der Republik den Eid der Treue geleistet. Die Deutsche Volkspartei und die Deutschnationale Volkspartei bekennen sich zum Monarchismus. Ein Beamter also, der für diese Parteien wirkt, bricht seinen Eid. (Hört, hört! links.) Ein Beamter, der Beamter bleibt mit deutschnmationalen oder deutschvolksparteilichen Anschauungen, macht sich des Eid⸗ und Treubruchs schuldig. Einen solchen Beamten werde ich nicht dulden.

(Lebhafte Rufe links: Hört, hört! Zurufe rets.) Das hat da⸗

mals der Fürst Bülow über die Sozialdemokraten gesagt. Wenn wir so wären, wie Sie uns heute einschätzen, dann würden wir ein solches Gesetz einbringen. (Zurufe vechts: Bülow hat aber kein neues Gesetz eingebracht!)

Im Jahve 1911 hat das bayerische Staatsministerium Sie haben sich eben daran gestoßen, daß das nur eine Rede war einen Erlaß herausgegeben. Dieser Erlaß würde heute von uns, wie Sie uns einschätzen, herausgegeben, folgendermaßen lauten:

Daß der Staatsbeamte sich nicht zu einer Partei be⸗ kennen darf, die grundsätzlich die bestehende Staatsordnung be⸗ kämpft, folgt ohne weiteres aus seiner Stellung im republikani⸗ schen Staat. Ebensowenig kann der Staatsbeamte einem Verein angehören, der antirepublikanische Bestrebungen fördert.

*. Gört, hört! links) Der Herr Staatsminister Dr. Graf v. Podewils

Hat diesen Erlaß des Staatsministeriums noch durch folgende Worte wieder ins Antirepublikanische übersetzt erläutert:

Das Verhältnis des Staatsbeamten ist öffentlich⸗rechtlicher Ratur. Der Staatsbeamte unterwirft sich der Staatsdisziplin. Gr bekräftigt seine Diensttreue durch einen Eid, indem er nicht nur Gehorsam dem Gesetz, sondern auch Treue „der Republik“ schwört, fich also in feierlichem Gelöbnis auf das republikanische Prinzip verpflichtet. Ein Staatsbeamter, welcher sich zu einer politischen Richtung bekennt, die die Grundlagen der republikani⸗ schen Verfassung verneint, setzt sich damit in einen unlöslichen Widerspruch zu seinem ganzen Dienstverhältnis, namentlich zu dem feierlich geschworenen Diensteide. Der Staat muß ver⸗ langen, daß der Beamte und jeder, der Beamter werden will, ihm in Wort und Tat, hauptsächlich in der Tat, in treuer Pflicht⸗ erfüllung ergeben ist, und daß vor allem der Staatsbeamte die Grundlagen respektiert, auf denen das Staatsgebäude ruht, die republikanische Verfassung.

Cebhafte Rufe links: Hört, hörth

Meine Damen und Herren, sehen Sie fich das, was früher gefordert worden ift, einmal an und vergleichen Sie es mit dem, was wir jetzt in diesem Gesetz fordern. Wenn Sie sich dieses Gesetz genau durchlesen, so verbieten wir nichts weiter als folgendes. Wir verbieten den Mißbrauch des Amtes für Bestrebun⸗ gen zur Aenderung der republikanischen Staatsform. Wir verbieten Aeußerungen im Amt gegen diese Staatsform, gegen die Reichsflagge, gegen die verfassungsmäßigen Regierungen des Reiches oder eines Landes als Bekundung einer Mißachtung, die geeignet ist, sie in der öffentlichen Meinung herabzusetzen. Wollen Sie (nach rechts) das verteidigen? Wir verbieten nichts weiter, als daß der Beamte bei Ausübung der Amtstätigkeit oder unter Miß⸗ brauch seiner amtlichen Stellung auf die ihm unterstellten oder zugewiesenen Beamten, Angestellten und Arbeiter, Zöglinge oder Schüler im Sinne mißachtender Herabsetzung der republikanischen Staatsform oder der verfassungsmäßigen Regierungen des Reichs oder eines Landes einzuwirken versucht. Wir verbieten, daß Hand⸗ lungen dieser Art im Dienst geduldet werden. Will der Herr Kollege Schulze, will der Herr Kollege Scholz dies ausdrücklich freistellen? Wenn die Herren das nicht wollen, dann müssen sie für das Gesetz stimmen. Dies ist alles, was wir von den Beamten im Dienst fordern.

Nun kommt die Bastimmung über die Betätigung des Beamten außerhalb des Dienstes. Da sind wir der Meinung, daß die Förderung antirepublikanischer Bestrebungen in der Oeffentlichkeit in gehässiger und aufreizender Form seitens der Beamten zu ver⸗ meiden ist. Sind Sie (nach rechts) der Meinung, daß solche Aeußerungen gehässiger und aufreizender Natur öffentlich zu dulden sind? Wenn Sie dieser Meinung nicht sind, dann stimmen Sie doch dem Gesetz zu.

Sie sagen, das Gesetz sei nicht nötig, es sei überflüssig. Wir sind der Meinung, daß bei der allgemeinen Verwirrung, die nach dem Umsturz eingetreten ist, es von sehr guter und heilsamer Wtrkung sein kann, wenn allen denen, die verwirrt sind, klar gesagt wird, was dieser 5 10 unter den heutigen Umständen bedeutet. Daß dieses nicht neues Recht ist, sondern nur eine Inter⸗ pretation ist, Ae nicht wir geben, sondern die heute bereits durch⸗ gängig Judikatur ist, habe ich den Herren im Ausschuß gezeigt, indem ich das Urteil des Reichsdisziplinarhofs verlas, das in der

Fekannken Angelegenhelt Ponflck⸗ Braun ergangen sst. Ich werde dieses Urteil hier noch einmal verlesen, damit alle die⸗ jenigen Herren, die uns Vorwürfe machen, sehen, daß das, was wir hier von den Beamten verlangen, gar nichts weiter ist als eine klipp und klare Interpretation dessen, was auch nach dem Urteil des Reichsdisziplinarhofs heute schon im Detail dieser §z 10 bedeutet. (Zuruf von der D. Vp.: Wozu dann das neue Gesetz?)

Das Recht der freien Meinungsäußerung unterliegt bei den Beamten einer stärkeren Beschränkung als bei Nichtbeam⸗ ten. Er hat sich bei dessen Ausübung nicht nur wie jeder andere Staatsbürger innerhalb der Schranken der allgemeinen Gesetze zu halten, sondern dabei auch den besonderen Pflich⸗ ten Rechnung zu tragen, welche sich aus seiner Beamteneigen⸗ schaft ergeben, und welche für die Reichsbeamten in § 10 des Reichsbeamtengesetzes festgelegt find. Dadurch, daß der Ge⸗ setzgeber den Beamten hier neben der gewissenhaften und der Verfassung und den Gesetzen entsprechenden Wahrnehmung des Amtes ein würdiges Verhalten in und außer dem Amte vorschreibt, bringt er zum Ausdruck, daß der Pflichtenkreis der Beamten über die Verwaltung des Amtes hinausgreift, und daß er auch außerhalb des Amtes, insbesondere also auch bei politischen Kundgebungen auf die staatlichen Interessen, denen er in seinem Amte zu dienen hat, gebührende Rücksicht nehmen muß.

(Sehr richtig! rechts. Das ist also geltendes Recht und die geltende Judikatur. Ich verstehe nicht, warum Sie (nach rechts) sich, wenn dies Ihre Auffassung ist, mit einem solchen Aufwand von Worten dagegen wehren, daß dies einmal klipp und klar für die Beamten festgestellt ist. Es gibt nämlich eine ganze Reihe von Beamten, die sich hierüber noch nicht klar sind. urufe.

Der zweite Weg, den wir Ihnen vorschlagen, ist der, die Liste der politischen Beamten, derjenigen Beamten, für die be— sondere Bestimmungen gelten, die Liste derjenigen Beamten, die auf Wartegeld gesetzt werden können, zu erweitern. Da ist hier nun ein großes Geschrei darüber erhoben worden, daß die Re⸗ gierung diese Liste von sich aus ganz einfach erweitert hat. Auch da gestatten Sie mir, Sie darauf hinzuweisen, daß die frühere Regierung in dieser Beziehung ganz kurzen Prozeß machte. Als z. B. die Kaiserlich Regierung zu der Ueberzeugung kam es war das im Jahre 1907 daß es im Regierungsinteresse läge, die leitenden Techniker im Schiff⸗ und Maschinenbau in der damaligen Kaiserlichen Marine, also reine Techniker, unter die Ziffer dieses Beamtengesetzes hinüberzunehmen, da brachte die Regierung ein Gesetz ein, das auch angenommen ist, und in dessen Begründung es heißt:

Neu aufgenommen sind die Ressortdirektoren für Schiffs⸗

bau und Maschinenbau in der Kaiserlichen Marine. Die Ent⸗

wicklung des modernen Kriegsschiffsbaus macht es unbedingt

erforderlich, daß eine fortdauernde Uebereinstimmung in

grundsätzlichen Ansichten zwischen dem Staatssekretär des

Marineamts und den leitenden Technikern vorhanden ist. (Hört! Hört! bei den D. Dem. und links.) Und da be schwert sich ein Kollege darüber, daß in unsere Vorschläge die Leiter von Oberpostdirektionen und Eisenbahndirektionen mit aufgenommen find.

Nach dem Kieler Werftprozeß hielt es der damalige Staats sekretär des Reichsmarineamts für notwendig, auch Werftver⸗ waltungsdirektoren in diese Liste mit aufzunehmen. Das ist im Sande verlaufen. Aber es interessiert Sie doch vielleicht zu hören, wie der damalige Staatssekvetär des Reichsmarineamts über diefe Dinge dachte:

Die Bedeutung, welche die baiserlichen Werften in militär⸗ technischer und wirtschaftlicher Beziehung seit dem letzten Jahr⸗ zehnt gewonnen haben, erfordert es, daß eine fortdauernde Uebereinstimmung in prinzipiellen Ansichten und in der Auf⸗ fassung über die Richtlinien der Verwaltung zwischen dem Staatssekretär des Reichsmarineamts und den leitenden Ver waltungsbeamten der Werft gewährleistet ist. Deshalb ist es um= erläßlich, dem Chef der Marineverwaltung die Möglichkeit zu geben, die Werftdirektoren ebenso wie die Marineintendanten

jederzeit im Reichsinteresse ihrer Tätigkeit zu entheben. Genau aus demselben Grunde und aus noch viel stärkerven Gründen sind wir der Meinung, daß sich heute Stellen von Leitern von Reichsbehörden zu einer solchen politischen und wirtschaft= lichen Bedeutung durch die Entwicklung der letzten Jahre erhoben haben, daß auch sie aus vein sachlichen Gründen mit in diefe Liste aufgenommen werden müßten. Sehr richtig! bei den Sozialdemo⸗ kraten) Im Oktober 1918, als es im Gebäude des alten Systems schon merkwürdig knackte, hat das preußische Staatsministerium über diefe polttischen Beanrten noch einmal einen besondeven Erlaß herausgegeben. Es ist vielleicht nicht uninteressant, hier vorzu- lesen, was das preußische Staatsministerium am 21. Oktober 1918 von seinen politischen Beamten forderte. Sie dürfen

nämlich die politischen Beamten; Sie wissen, daß in Preußen

die politischen Beamten bis zum Landrat heruntergehen wegen ber Eigenart ihrer Stellung, kraft deven sie berufen sind, die Politik der Staatsregierung nach außen hin zu vertreten, sich an der Agitation für eine bestimmte politische Partei oder Vereinigung nach außen nicht beteiligen, weil hierdurch das Mißverständnis erweckt werden kann, daß sich die Ziele der Staatz vegierung mit den Zielen jener Partei unter allen Um⸗ ständen decken. Von diesen Beamten wird nicht verlangt, daß sie für die Maßnahmen der Staatsregierung agitatorisch ein⸗ treten oder sie als mit ihrer persönlichen Ueberzeugung über⸗ einstimmend darstellen, wenn das nicht der Fall ist; wohl aber haben sie die Pflicht, gegenüber Verdunklungen und Entstellungen der Politik der Staatsregierung über Ansichten, Ziele und Gründe der Staatsregierung unter Zurückstellung etwaiger eigener Ansichten auf Grund der ihnen verfügbaren Kenntnisse objektive Auskunft und sachliche Aufklärung zu geben und sich jeder Förderung von Bestrebungen zu enthalten, die gegen die Politik der Regierung gerichtet sind.

(Hört, hört! bei den Sozialdemokvaten) Unter diesem Erlaß stehen

die Namen Dr. Friedberg, Graf Roedern, Spahn, Drews, Schmidt,

Max v. Baden, Fischbeck und der Herr Kollege Hergt. (Lebhaftes

Hört, hört! bei den Sozialdemokraten.) Nun vergleichen Sie das, was hier für die politischen Beamten

vorgeschtieben ist, mit dem, was wir vorgesehen haben! Zunächst

Fikfe ich Ste, Loch nicht zu veraessen, daß wir keine neue Kale gern von Beamten zweiter Klasse einführen. Ich bitte Ste, doch daran zu denken, daß jeder Landrat, jeder Regierungspräsident. jeder Oberpräsident heute schon unter denselben Bedingungen lebt, wie wir sie jetzt für eine Reihe von weiteren Kategorien vorschreiben. Ich habe noch niemals gehört, daß die bereits bestehenden Vor⸗ schriften über die politischen Beamten das Beamtentum in Preußen, wie es im Ausschuß genannt wurde, „helotisiert“ oder, wie einer der Herren sogar sagte, „eunuchisiert“ hätten. Ich habe nichts davon gehört, daß dadurch die Auslese schlechter ge⸗ worden sei, oder daß dadurch der Andrang zu diesen oberen Stellen geringer geworden sei. So etwas können Sie vielleicht draußen in Ihren Versammlungen sagen, wo Sie Unmut schaffen wollen ich komme gleich darauf zurück aber hier bleiben Sie uns fern damit! Wir führen keine neue Kategorie von Beamten ein, sondern wir sind der Ueberzeugung, daß durch die Entwicklung der letzten Jahre die Kategorie der politischen Beamten längst erweitert werden mußte und heute erweitert werden muß.

Die große Masse der Beamten, wenn ihnen auseinander⸗ gesetzt wird, welches die Gründe und welches die Ziele dieser Gesetzgebung sind, wird diese Gründe und Ziele einsehen und sie billigen. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten) Ich bin der Ueberzeugung, daß die Beamten einsehen werden, daß sie nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten haben (sehr wahr! bei den Sozialdemokraten), und daß die besonderen Beamten es sind die Beamten, denen der Schutz der Republik besonders anvertraut ist nicht nur besondere Rechte, sondern auch besondere Pflichten haben. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten)

Es ist im Ausschuß damit gedroht worden, daß Sie mit diesem Gesetz hinausgehen, Beunruhigung unter den Beamten schaffen und die Beamten wegen dieses Gesetzes mobil machen werden. Wie Sie das mit Ihrer Staatsgesinnung vertreten wollen, überlasse ich vollkommen Ihnen (nach rechts). Ich bin der Auffassung, daß, wenn wir und wenn auch Sie, meine Damen und Herren, bei der Wahrheit bleiben und den Beamten sagen, aus was für Gründen dieses Gesetz eingebracht worden ist, in welchen Grenzen sich dieses Gesetz hält, daß die Beamten dann auch die staatspolitische Notwendigkeit dieses Gesetzes einsehen werden. (Beifall bei den Sozialdemokraten) Abg. Dr. Le vi (Komm: Von einem Ausnahmegesetz und einem Eingriff in die Rechte der Beamten kann nicht die Rede sein. Die Summe der Pflichten der Beamten ergibt sich aus den jeweiligen besonderen Verhältnissen des Staates. Neue Grund⸗ sätze werden mit diesem Gesetz nicht eingeführt, es handelt sich nur um eine neue Definition dessen, was der 5 19 des Beamten⸗ gesetzes besagt. Es mag sein, daß ein Teil der Beamten, die bei der staatlichen Umwälzung mit dem alten System nicht zerfallen waren, sich auf einem gewissen Pflichtgefühl gegen die Allgemein⸗ heit heraus auch der neuen Staatsreform zur Verfügung gestellt hatten. Die überwiegende Mehrzahl der Beamten aber, die inner⸗ lich mit dem früheren Syftem nicht gebrochen hatten, hatten sich nicht etwa auf den Boden der Tatsachen, sondern lediglich auf den Boden der fortgesetzten Nahrung gestellt. (Heiterkeit und Sehr i links.) ö des Umstandes, daß es sich heute darum andelt, eine Sabotage des Beamtentums zu brechen, müssen wir an dem Gesetze rügen, daß es sich nicht auch auf die beamteten Richter bezieht. Ea ist kein Zweifel darüber, daß die zahlreichen Vergewaltigungen des Rechts auf die Tatsache zurückzuführen sind, daß die Richter sich infolge ihrer Unabsetzbarkeit sicher fühlen. Der Widerstand der Verwaltungsbeamten wird sich so lange nicht

in hinreichendem Maße brechen lassen, als es nicht auch gelingt,

das Richtertum zu säubern. Wir halten an der Forderung der Errichtung eines Disziplinarsenats für das zanze Reich, wie ihn die Regierungs vorlage vorsah, fest. Eine ach Disziplinarkammer ist unbedingt notwendig, wenn das Gesetz seine Pflicht erfüllen soll. An der Katastrophe von 1914 und 1918 trägt mit die Haupt⸗ schuld die von Bismarck großgezogene Beamtenkaste, die bewußt im Gegensatz zu den Anschauungen der übergroßen Mehrheit des deutschen Volkes herangebildet worden ist. Bismarck war es, der allen liberalen Geist aus dem Bürgertum zu verdrängen suchte, und das hat sich an unserem Volke schwer gerächt (sehr wahr! links). Diejenigen, die verlangen, daß die Beamten machen können, was sie wollen, verstehen den Begriff der Demokratie nicht. Demokratie heißt Pflichterfüllung gegenüber der Allgemein⸗ heit. Die Regierung muß sich darüber klar sein, daß sie mit der Schaffung dieses Gesetzes ihrer Pflicht noch nicht Genüge getan hat. Mit der Zuchtrute allein schafft man keine demohratischen Beamten. Es gilt vielmehr, im Interesse der Deutschen Republik alle befähigten Kräfte aus allen Kreisen des Volkes, besonders aus der Arbeiterschaft, zum Dienst an der Deutschen Republik und der deutschen Demokratie heranzuziehen. Staaten können nur er⸗ halten werden von den Kräften, die sie geschaffen haben.

Abg. Dr. S aas (Dem.): Es macht sich merkwürdig, daß die Herren der Rechten uns Intoleranz zum Vorwurf machen, während sie die selbe ehedem solange übten. Es ist aber nicht wahr, daß jetzt daz Umgekehrte geschieht, was früher gewesen war. Diese Zeit gibt aber vielleicht ein Recht, Methoden anzuwenden, die in ruhigeren Zeiten unzulässig waren. (Zustimmung.) Wir wissen, daß der größte Teil der deutschen Beamtenschaft hinter dem deutschen Staate und der Republik steht. Schrankenlos ist die Freiheik auch in der Republik nicht, Das Wesen der Demokratie besteht nicht in erster Linie in der Freiheit, sondern in der Pflicht⸗ erfüllung gegenüber der Allgemeinheit (lebhafte Zustimmung bei den Demokraten). Zuerst der Staat, zuerst die Allgemeinheit und dann die Rechte des einzelnen (Zustimmung). Es ist Tatsache, daß einzelne Beamte sich in einer Weise monarchisch betätigen, die mit dem Interesse des Staates nicht vereinbar ist. Wenn im alten Staate ein Beamter den Staat oder den Monarchen ver⸗ ächtlich gemacht hätte, dann hätten wir auch gesagt, ein solcher Beamter kann aus Gründen der Staatsraison nicht ertragen werden (Sehr wahr!). Die Schranken, die der Takt gebietet, dürfen nicht überschritten werden. Wir können es nicht dulden, daß Beamte den Staat und seine Führer verächtlich machen. Das Gesetz ist im besten Sinne des Wortes ein staatserhaltendes Gesetz Zustimmung). Sonderbar ist, . sich gerade die Rechte jetzt zu Hütern der Freiheit der Beamtenschaft macht (Lachen und Sehr wahr! links und bei den Demokraten). Angesichts der früheren Methoden, müßten die Herren der Rechten ein Gefühl der Scham empfinden. Nach peußischen Anschauungen war es mit der Stellung des Beamten nicht vereinbar, ein Wahlbündnis mit den Sozialdemokraten einzugehen. Wenn man weiß, wie brutal im alten Staat die Gesinnung wirklich gegeben wurde, und wenn man jetzt das Gesetz kennt, dann kann man die leidenschaftliche Er⸗ regung auf der Rechten nicht , Wir verlangen, daß im Dienste der Beamte der Republik es gibt keine anderen Beamten als Beamte der Republik für die Republik eintritt ssehr richtig). Jeder Vorgesetzte hätte ganz von selber gegen Beamte einschreiten müssen, die die Republik verächtlich machen. Das Recht zur Suspendierung könnte 3 die Reichsregierung haben. Aus Beamtenkreisen begrüßen viele Stimmen das Gesetz Wir leisten der Beamtenschaft und der Republik einen Dienst wenn wir die Vorlage annehmen (Beifall bei den Demokraten).

(Fortsetzung in der Zweiten Beilage.)

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zum Deutschen Reichsan

Mr. 157.

Zweite Beilage zeiger und Preußischen Staatsanzeiger .

Berlin, Mittwoch, den 19. Juli

1922

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(Fortsetzung aus der Ersten Beilage) 21777 * Abg. Dr. De erm ann (Bayer. Vp. : Gegen die Politik, wie sie in den letzten Tagen hier in Berlin getrieben wird, müssen wir Einspruch erheben. Um vor Verächtlichmachungen die Republik zu schützen, ist das Gesetz zum Schutze der Republit da. Der Vorlage hat nur der sozialistische Allgemeine deutsche Beamtenbund zugestimmt. Die Vorlage ist ein Ausnahme⸗ gesetz gegen die Beamten und ist verfassungsändernd. Es ist ein merkwürdiger Schutz der Verfassung, der durch eine Aufhebung der Verfassung geübt wird. Von den feierlichen Versprechungen . die Beamten in Weimar ist nichts übrig geblieben, wenn ieses Gesetz angenommen wird. Trotz der Verbesserungen, die der Ausschuß vorgenommen hat, ist es für uns unannehmbar, Gesinnungsschnüffelei und neuer Byzantinismus wird groß⸗ gezogen werden. Im Ausschuß hat ein Vertreter der Linken von gesinnungslosem Beamtentum gesprochen. Dieses Gesetz ist geeignet, das Beamtentum gesinnungslos zu machen. Wenn es notwendig ist, gegen die politischen Beamten ein Gesetz zu stellen, um die Republik zu schützen, dann ist es schon zu Ende. Als Ausnahmegesetz hätte die Vorlage befristet werden müssen. ein dahingehender Antrag wurde leider abgelehnt. Die Be⸗ amtenrechte werden noch schlechter gestellt als früher. Die Grundlagen des Beamtentums werden durch das Gesetz zer⸗ stßrt. Wenn unsere Bedenken nicht beseitigt werden, werden wir dem Gesetz nicht zustimmen können.

Abg. Ste in kopf (Soz.): Von einer Gesinnungs⸗ umstellung“ kann keine Rede sein. Wir halten das Gesetz für dringend notwendig. In der Beamtenschaft ist es jetzt glück⸗ lich so weit gekommen, daß es als unanständig gilt, Republikaner zu sein. Beschimpfungen des Reichspräsidenten sind an der Tagesordnung, und wir müssen mit Bedauern konstatieren, daß selbst Reichsministerien darüber einfach weggegangen sind. Ist doch 19i in der Republik Bahern ein Gymnafialprofessor wegen Verächtlichmachung der Monarchie zur Dienstentlassung urteilt worden! (Redner führt eine große Anzahl weiterer Fälle an, in denen von Beamten die Republik, ihre Repräsen⸗ anten und Einrichtungen beschimpft und verleumdet worden sind. Ist das Lohalitiät, ist das Pflichterfüllung? Die Vor⸗ lage hält die Meinungsfreiheit des Beamten unbedingt aufrecht, aber sie verlangt Respekt vor den Pflichten des Anstandes; sonst sinkt das Amt in der Tat zu einer Futterkrippe herab, und das wollen doch gerade die Parteien der, Rechten nicht. Die republikanischen Beamten begrüßen das Gesetz und haben dafür volles Verständnis, denn es wird sie von den Schikanen und Quälereien befreien, denen sie bisher ausgesetzt sind. Der Deutsche Beamtenbund hat eine Lohalitätsadresse an die Re⸗ gierung nach der Ermordung Rathenaus gerichtet, lehnt aber zen Entwurf ab, weil er wohlerworbene Rechte der Beamten be⸗ einträchtigt. Auch diese Rechte finden an dem Wohl und an der Existenzberechtigung der Republik ihre Grenze. Redner be⸗ fürworket dann einige von seiner Partei beantragte Aende⸗ rungen; besonderen Wert lege sie auf die Wiederherstellung der Vorlage im Punkte des Difziplinarhofs. Vor allem komme es darauf an, wer mit der Ausführung des Gesetzes beauftragt werde! Die Revublik sei großmütig gewesen, müsse sich aber jetzt gegen den Mißbrauch ihrer Großmut ganz entschieden zur Wehr setzen. ;

Abg. Eichhorn (gomm.): Von einer Freiheit der Beamten hinsichtlich seiner politischen Ueberzeugung war im alten Staat niemals die Rede. Wir sind sonst gegen jede Ausnahmegesetz⸗ gebung; aber jetzt gilt es, die Republik zu sichern, und da die entscheidenden Stellen für die Handhabung der Di sziplinargewalt in den Händen von Monarchisten und Antirevublikanern sich be⸗ finden, muß die Republik hier den Hebel ansetzen. Am 9. No⸗ vember 1915 und unmittelbar nach diesem Tage stellte sich die ganze Beamtenschaft auf den Boden der neuen Verhältnisse, äber es hat doch niemand glauben können, daß sie so plötzlich alle ihre Auffassung ändern könnten. Viel ehrlicher wäre es von den Beamten gewesen, wenn sie sich weiter zu dem bekannt hätten, was jahrzehntelang ihr wirklicher Glaube gewesen. Sie haben alle am 10. Nobember und an den folgenden Tagen der neuen Regierung den Eid geleistet, und die letztere war eben zu ver⸗ tranensselig. Jetzt hat sie den Schaden. Wie lange Jahre har es gedauert, bis sich die Regierung, und auch erst auf Druck pon unten herauf, zur Abwehr entschloß. Die Bureau kratie ö. zunächst gründlich gesäubert werden. Dann müssen i. Gesetz selbst die antirepublikanischen Bestrebungen und Bet , . näher definiert werden. Diesem Zwecke sollen unsere A . rungsanträge dienen. Nicht nur die monarchistischen = strehungen sind zu bekämpfen, sondern es ist der Kampf geger . überhaupt zu führen, der Reichskanzler hat ja aus⸗ iert, der Kampf gehe gegen rechts. Die linarhofs müssen sämtlich auf Vorschlag

der ernannt

Dispositions

werden, daß sie zum Republik ausschlägt. uns noch viel zu eng, Reichs justizministerium werden. Damit schließ In der Einz g w , , Reichsbeamtengesetzes Ausschußfassung . . danach zieht die Eidesverwe Nichtigkeit e nennung des Beamten in s

ach sich. . . ö den 8 104, der den Reichsbeamten er d lichtet gin seiner amtlichen Tätigkeit für die verfassungamãßi ge . kanische Staatsgewalt einzutreten, und aufzählt, a e Beamte als mit seiner Stellung nicht vereinbar zu unterlassen hat. . erk (D. Nat.), der diese Bestimmungen als 54 Beschränkung der verfassungsmäßigen Rechte bezeichnet. . daß im Ausschuß der Reichsminister des Innern. sich gegen . Antrag wandte, der das Verbot der parteipolitischen Pro n. z

Beamten forderte, geht doch e h 6 . ö ö

e epubli . l

89 nrg 4 nd der Republik;

Streik zuläßt, undament des

Staates. ö

der n, ,,, Verleumdung auch au i i ird.

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Yéstellt dem Vorredner gegenüber fest,

, 6h . Beamtenrechten

; abe, an den jetzigen daß er im Ausschuß erkl ,. . geld Keiger Ausbau der

i ütteln zu wollen, da näßig . i . cum und Angestellte und Arbeiter im Staats dienst

schen Beamte

wenigstens auch das

einbezogen

V Abg. Deglerk befürwortete Abänderungsantrag,

Der vom ͤ 2. den auch das Zentrum gestellt hat, wird angenommen. 3 23 auch ein Antrag 5 wonach den

ten rteipolitische Propaganda Amte verboten

ö 1 6. Maßgabe wird der S 10a in der Ausschuß⸗ en.

sasujß e e g aller Anträge wird der Rest der Vor⸗

boge hach den Ausschußbeschtüssfen gutgehethen.

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Das Haus stimmt. dann noch den usschußent= schließungen zu, wonach die Personalreferate in allen Zweigen der Reichsverwaltung nur sachkundigen Personen ühertragen werden sollen, die zugleich zuverlässige Republikaner sind, und die Bestellung von Personalreferenten bei den nachgeordneten Behörden der Bestätigung durch den zuständigen Minister bedarf, ferner einer Entschließung, die die Reichsregierung ersucht, dafür zu sorgen, daß im Dienst bei den Behörden keinerlei parteipolitische Propaganda getrieben wird.

Es folgt die zweite Beratung der Novelle zum Einkommensteuergesetz.

Nach den Ausschußbeschlüfsen beträgt die Einkommen⸗ steuer 10 vH bei einem 160 05 Mark, für weitere 55 009 Mark Einkommen 15 vo; der Prozentsatz steigert sich dann bis zu. 60. vd. Der Steuer⸗ betrag ermäßigt sich für den Steuerpflichtigen und für seine zur Haushaltung zählende Ehefrau oi, um je 40 Mark, sür sedes minderjährige Kind um 80 Mark monatlich. Die abzuziehenden Werbungskosten betragen monatlich 90 Mark.

Thüringischer Finanzminister Hartmann: Im Auftrage der n, ,, Regierung halte ich mich für verpflichtet, auf die schweren Bebenken der Länder gegen die Vorlage hinzuweisen. Es gibt in Deutschland Steuern, die ungerechter wirken und die viel eher der Geldentwertung angepaßt werden müßten als die Ein⸗ tommensteuer. Die Kohlensteuer ist ganz außerordentlich belastet. Wir befürchten, wenn die Kohlenbesteuerung und die schlechte Be⸗ lieferung so weiter geht, daß wir im kommenden Winter in den Waldgegenden eine Katastrophe für unseren Waldbestand be⸗ kommen. Die Kohlensteuer, die sich versiebenundsiebzigfacht hat, hätte viel eher nötig, der Geldentwertung angepaßt zu werden. Soll die Steuerherabfetzung allgemeine Vorteile bringen, so ö, man sagen, daß der Erfolg gleich null sein wird, wenn eine all⸗ gemeine Erhöhung der Steuerbeträge eintritt und eine allgemeine Derabsetzung der Prozentsätze. Die besonders Notleidenden müssen Begünstigungen erhalten. Einer allgemeinen Aenderung des 3 wie sie ja vorliegt, kann die Regierung nicht zu⸗ stimmen. Die Gemeinden find 2169 mehr imstande, auf dem Ge⸗ biete der e, ,,, und im Wohnungsbau ihre Aufgaben zu . Wenn über die Aenderung des Landessteuergesetzes ge⸗ redet werden wird, dann wird das Reichsfinanzministerium ein starkes Rückgrat gegen die Forderungen der Länder und Gemeinden bekommen. Für das, was ihnen jetzt genommen werden soll, wird es keinen Ersatz geben. Wenn so einschneidende Steuergesetze gemacht werden sollen, dann ist es unbedingt notwendig, daß vorher nit den verantwortlichen Ministerien der Länder verhandelt wird und daß auch Vertreter der Städte herangezogen werden. Die Einkommensteuer . die e,, n, und Steuer. Eine Ermäßigung für alle Steuerzahler nützt der großen Masse nichts, weil sie unabänderlich zu weiterer Verteuerung, weiterer Not und Geldentwertung führen muß. Den Ländern und Gemeinden werden damit bie notwendigsten Einnahmen geschmälert. So kann der Rot nicht abgeholfen werden. Solange für Länder und Ge⸗ meinden für den Einnahmeausfall, der durch diese Aenderung herbeigeführt wird, kein Ersatz gegeben wird, muß ich bitten, diese ö abzulehnen. ö. ; ;

Abg. ,, n, (Soz): Wir haben für die finanziellen Schwierigkeiten der Länder und Gemeinden volles Verständnis und wünschen, daß das Reichsfinanzministerium sich in Zukunft bei derartigen Gesetzesänderungen vorher mit den Ländern und Kommunen ins Benehmen setzt. Die deutschnationalen Ab⸗ änderungsanträge lehnt die soʒlalistische Arbeitsgemeinschaft ab.

Abg. Koenen (Komm.) ist der Ansicht, daß es nicht darauf ankomme, der Geldentwertung Rechnung zu tragen, wovon die Besitzenden den größten Vorteil hätten, sondern daß es gelte, die untersten Einkommen ganz steuerfrei zu lassen. Will man den breiten Massen wirksam helfen, dann sollte man alle Einkommen bis oo 500 M von der Steuerpflicht befreien und die die große Masse der Bevölkerung belastenden indirekten Steuern ermäßigen, besonders die Kohlen⸗ und Umsatzsteuer. Der Redner beantragt Beseitigung der Vorschußzahlung durch die Festbesoldeten, da sie eine Ausnahmebestimmung darstelle.

Abg. Hartwig (D. Nat.) befürwortet den Antrag seiner Partei, der auf eine e, ,. Berücksichtigung der kinderreichen Familien hinausgeht und wendet sich gn die Unterstellung des Abg. Kahmann, daß die , dieses Antrages jetzt im Plenum agitatorischen Zwecken dienen solle.

Abg. Dr. Hertz (U. Soz.) wendet sich gegen den deutsch⸗ nationalen Antrag und gegen die von den Kommunisten verlangte Beseitigung des Lohnabbauverfahrens.

Nach weiteren Ausführungen der Abgg. Koenen und Dr. Hertz wird der Gesetzentwurf unter Ablehnung 66 nationaler und kommunistischer Abãnderungsantrãge in der Ausschußfassung mit unwesentlichen Aenderungen an⸗ genommen. Es i die zweite Beratung der Novelle zum Erbschaftssteuer gesetz, die der Geldentwertung Rechnung trägt, nachdem um Sis⸗ Uhr ein Vertagungsantrag des Abg. Koenen (omm.) abgelehnt worden war. .

Abg. Heudem ann (Komm.): Dieser Entwurf zeigt, daß die Scham verloren gegangen zu sein scheint, um ein Wort Helfferichs zu . Bon einer derartigen Steuer sagte die Rechte, daß sie den Besitz . und den Mittelstand vernichten wirß.“ Eine wirklich durchgreifende Erbschaftssteuer muß ander? aussehen. Der Besitz muß mit voller Schärfe zur Steuer heran=

ezogen werden. Die deutsche Republik muß ihr Geld aus dem e en derjenigen herausholen, die das deutsche Volk ins Unglück gebracht haben. Beifall.)

Bei der Abstimmung wird die Vorlage in den ersten 5 ir, angenommen. Bei der Abstimmung über ift. 8

czweifell Abg. Ro enen (Comm die Beschluß sähigteit des Hauses; das Büro stellt die ,, fest. . dessen vertagt sich das Haus auf Montag, 1 Uhr. der Presse, Zwangsanleihe, Erbschaftssteuergesetznovelle, Reich s⸗ kriminalgesetz).

Schluß nach 9 Uhr.

Handel und Gewerbe.

Wien, 19. Juli. (C. T. B) Das beute erscheinende Bundesgesetzblatt enthält n er , Bundesministerium⸗ für Finanzen vom 18. Juli 1522, betr. Beschränkung des

aändels und Verkehrs mit ausländischen amitte ln. Auf Grund des Gesetzeg vom 24. Juli

1917, Bl. z07, wird verordnet: § 1. Jeder freie Handel mit augländischen Zahlungsmitteln (auch an der Börse und von Bürs i Buro) und die Vermittlung von Geschäften mit solchen ist bis auf weiteres verboten. Dieses Verbot gilt auch für die im Sinne dez z 3 der Devisenordnung befugten Personen. Ausgenommen jedoch ist die im S 19 Abs. 1 der Devisenordnung vorgesehene Ab⸗ Bestreitung von Neise ·

gabe von auslandischen Zahlungtmitteln mur

teuerbaren Einkommen bis zu

spesen. Alle nach der Devisenerdnung zugelassenen Geschãfte mit ausländischen Zahlungsmitteln sind ausschließlich im Clearing der Deyvifen zentrale abzuwickeln. 5 2. Als Preise für ausländische ,, dürfen nur von der Devisenzentrale veröffentlichte urse berlautbart werden; jede andere, auch nicht ziffernmaßige Mit⸗ teilung über die Bewertung der Zahlungsmittel ist verboten. 5 53. NUebertretungen dieser Verordnungen werden nach den Straf⸗ bestimmungen der Devisenordnung geahndet. 5 4. Die Verordnung tritt am 195. Juli 1922 in Kraft.

Die Elektrolytkupferneotierung der Vereinigung für deutsche EClektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des . W. T. B.“ am 18. Juli auf 14465 4 (am 17. Juli auf 14165 4) für 100 kg.

Berichke von auswärtigen Weritpapiermäãrkten.

Köln, 18. Juli. (W. T. B.) (Amtliche Devisenkurse.) Holland 15 406 85 G., 18 5153. 15 B., Frankreich 3935 o0 G., 3995,00 B., , . 3796, 5 G., 3799, 75 B., Amerika 474,50 G., 475,50 B., England 2101. 35 G. 2106,55 B., Schweiz 9048.55 G., 9071.35 B., Italien 77 35 G., 21 82,75 B. Dãnemark 10047, 30 G. 10172, 70 B., Norwegen 7915,16 G., 7934,99 B. Schweden 12140,80 G., 12145, 30 B. Spanien 7141,95 G., 7158,95 B. Prag 1063,55 G., 15666 35 B. Budapest 36.45 G., Ih. 85 B. Wien L. 60 G., 13541 B.

amburg, 18. Juli. (W. T. B.) (Börsenschlußkurse.) Deutfch. Australifche Damwfschiff · Gesellschaft 540 00 bis 7 God . Jamburger Paketfahrt 447,09 bis 456 00 bez. Hamburg · Sũdamerika 7456 50 bis 759. 55 bes, Norddeutscher Lloyd 336,29 bez., Ver⸗ einigte Glbeschiffabrt 20.90 bis 36.00 bez; Schantungbahn 20 0b big 30, 66 ber, Brafilianische Bank. 1805 90 bis 1835.90 bez., Commerz. und Privat⸗ Bank 284 00 bis 288,00 bez., Vereing⸗ bank 2594 00 bis 298, 0 bez., Alsen⸗ Portland Zement 1600, 00 big 1666 00 bez, Änglo⸗Sontinental 1660, 00 bez., Asbest Calmon 539g, 00 bis a6 00 bez, Dynamit Nobel 710,00 bis 715,00 bez., Gerbstoff Renner 1500 00 bez., Norddeutsche Jutespinnerei;⸗ -= bez., Merck Guano 1025, 00 bez, Harburg Wiener Gummi 1310,00 bis 1335.00 bez. Kaoko bez, Sloman Salpeter G., B., IYteuguinea bez., Otavi · Minen Aktien 1280,00 bez.

Still.

Teipzig, 18. Juli. (W. T. B). Sächsische Rente 6s Oh, 5 oo Leibziger Stadtanleihe 96, 25, Allgemeine Deutsche Credit⸗ anstalt Bo. 00, Bank für Grundbesitz 156,90, Chemnitzer Bank verein 250 00, Ludwig Hupfeld 76,00, Pigno Zimmermann 725,00, deivziger , g9h, o. Sächs. Emaillier˖ u. Stanz⸗ werke vorm. Gebr. Gnüchtel 425.00, Stöhr u. Co. 1875,00, Thür. Wollgarnfpinnerei 1066.00, Sächs. Wollgf. vorm. Tittel u. Krüger 1275, 50, Tränkner u. Würker 820, 00, Zimmermann⸗Werke 405, 090, Germania 552, 00, Peniger Maschinenfabrik 342.00 Leipziger Werk⸗ zeug Pittler u. Co. 50,00, Wotan⸗Werke 880, 00, beipz. Kammgarn · spinnerei 990, o, Hugo Schneider 682,00, Wurzner Kunstmühl. vorm. Krietsch M20, 90, Hall. Zucker- Fahrik 969,09, Mittweidaer Kratzen ——. Fritz Schul; sun. 1086, 00, Riebeck u. Co. 500 00. Thüring. Gas 369,00, Hallesche Pfännerschaft 300,09. Abgeschwãcht:

Frankfurt a. M., 18. Juli. W. T. B.) Desterr Kredit bai 06, Badische Anilin 802 00, Chem. Griesheim 814 00, Höchster Farbwerke 728.09, Holzverkohlungs⸗Industrie Konstanz 690, 00, Deutsche Gold und Silberscheidean stalt Dao, 00, Adlerwer ke Kleber Söh, So, Hilpert Armaturen 440, 00, Pokerny u. Wittekind 640, 0, Ilha enh ny] Zellstoff 50 00, Phil. Holzmann 496.09, 6 u. Freytag 26 0, Lothringer Zement Zuckerfabrik Waghãufel 710, G60, 3 . Mexikanische Silberanleihe 2600, 00.

Danzig, 18. Juli. (WB. T. B.). Noten; Amerikanische 475,553 G., T7748 B, Polnische 8231 G.,, 826 B. Tele⸗ graphische Auszahlungen: London 2130,35 G;, 2134,65 B.. Holland 18 681,34 G., 18718570 B., Paris 4045,95 G., 4054,05 B., Posen 8, 183 G. 8, 1 B. Warschau 8, 183 G., S, 214 B., Polen . G.,

B.,, Danziger Privatbank —— G.

Wien, 18. Juli. (W. T. B.) Notierungen der Devisen⸗ zentrale (Unoffiziell l Amsterdam —— G. Berlin 8650, 09 C., Ropenhagen G., London 170 00 0 Ge Paris 313 00909 G. Zurich 760 ooo, 00 G., Marknoten & Lirenoten 177 000,90 G., Jugoflawische Noten —— G.. Tschecho⸗ Slowakische Noten si 6 G., Polnische Noten 706,090 G., Dollar 38 000,00 G., Ungarische Noten 3009,00 G.

Prag, 18. Juli. (W. T. B.) Notierungen der Deyisen-⸗ zentrale (Durchschnittskurse): Amsterdam 175000, Berlin 9,75, Stock⸗ hbolm 1775, 05, Christianig 755. 00. Kopenhagen 977 o, Zürich S67 50, London —— New Jork 45. 05 Wien O, 10, Mark⸗ noten 9. 90, Polnische Noten 82, Pariser Devisen 375.

25 n don, 17. Juli. (B. T. B.) Privatdiskont 11I8, 4 o fundierte Kriegzanleihe S8 / . 8 oso Kriegsanleihe 100, 25, 4 oo Sieges anleihe 0, 25.

London, 18. Juli. (W. T. B.) Devisenkurse. Paris 52, 85, Belgien 6, 323. Schweiz 23, 135, Dolland II, 454, New Vork 4455 /g, Spanien J Italien 96, , Deutschland 21,97, Wien 1685 00,

Bukarest 780, (W. T. B.) Silber 35,50, Silber auf

London, 18. Juli. Lieferung Zh / g

Paris, 18. Juli. (W. T. B.). Devisenkurse. Deutschland 2,525, AÄmerika 1153,50, Belgien S4 00, England 53, 12. Holland 462, 9, Itallen 5. 80. Schwe 229, 00. Spanien 184,50.

Zürich, 18. Juli. (W. T. B.) Devisenkurse. Berlin 1,13, Wien Golf, Prag 11570 Holland 202,69. New Vork b2l, 26, London 25, 203, Paris 5, 60, Italien 2400, Brüssel 4.25, Kopen⸗ Fagen 117 50, Stockholm 135 50, Christiania o6, 10, Madrid S9, 59, Buenos Aires 155,55, Budapest 6,41, Bukarest Agram 152,50 Warschau O, 93.

Am sterdam, 18. Juli. (W. T. B.) Devisenkurse. London 11,40, Berlin 9.54, . 21,50, Schweiz 49,473. Wien o, 075 FRopenhagen ö, 50, Stockholm 67.10. Christiania 42.30, New Yor Br 75, Brüffei Jo 35, Piadrid zh, 5H. Jtalien 11.60.

,, 18. Jull. (B. T. B. Devisenkurse. London 3M, 6b, Rew YJork Go, 00, Hamburg 100, Paris 39,00, Antwerpen z6, 85, Zürich S925, Amsterdam 180,50, Stockholm 120, 90. hriftlanla 77,10 n, mr. 9, Sy, Prag —.

Stockholm, 18. Full. (W. T. B.) Devhsenkurse. London 17,1, Berlin O, 87, Paris 31, 90. Brüssel 30, 15, schweiz. Plätze 74.00, Amsterdam 145 65, Kopenhagen S3. 26, Christiania 64, 00, Washington 386,00, Helsingfors 8, 10, Prag 8.6.

Ehristian ika, 18. Juli. (W. T. B. Devisenkurse, London 25. 85. n. 140, Paris ho, 90, New York 605, 00, Amsterdam 234, o, Zürich 116,59, Helsingforg is, 00. Antwerpen 47,28, Stock bolm ib / 00, Kopenhagen 136,50, Prag 13,765.

Berichte von auswärtigen Warenmärkten.

Liverpool, 17. Juli. (W. T. B. Baumwolle. Ums zoo0 Ballen, Einfuhr 26 130 Ballen. Julilieferung 13. 10. Augusf⸗ sieferung 12,92, Septemberlieferung 12,18. Amerikanlsͤe und , . Baumwolle je 13 Punkte niediger, ägyptische unver-

ndert. 26. 1 & * * Auf a en,, er Umsa renzt, da man den Beginn ondoner Woll enktion abwartet