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Nr. 17. Sosungsverfahren bei Pfandbriefen Lit. A und C.
Zu §§ 22 Buchst. a, 13 Abs. 2, 29 Abs. 1 Reg. vom 22. Nov. 1868, Nr. 2, 7, 9, 11 Reg. vom 22. Jan. 1872.
In 5 2 Buchst. a des Regulativs vom 22. November 1868 werden hinter dem Worte Auslosung“ die Worte eingefügt „nach einem von der Aufsichtsbehörde zu genehmigenden Verfahren“.
Nr. 18 Wiederausgabe eingelieferter Ablösungspfandbriefe. Lit. A und c.
Zu §5 6 Buchst. b, 12 Buchst. . 17, 18 Reg. vom 22. Nov. 1868, . Nr. 3, 8, 8 Abf. 2, 1 Reg. vom X. Jan. IS 72.
1. Die Generallandschaftsdirektion ist befugt, die zur Rück⸗ zahlung von Pfandbriefdarlehen eingelieferten far d'r Lit. A und C an Stelle von Neuausfertigung zur Belegung neuer Pfand⸗ briefdarlehen h verwenden und bezüglich ihrer die Löschung im Pfandbriefregister, die Kassation und Vernichtung zu unterlassen. 2. In solchen Fällen wird die Ablösung des Pfandbriefdarlehns im Landschafts⸗ und Darlehnsregister vermerkt, auf dem Hypothekenbriefe über das zurückgezahlte Darlehen bescheinigt, daß ie Pfandbriefe aus dem Verkehr gezogen sind, und dieses im Pfandbriefregister eingetragen. 3. Die zur Wiederausgabe bestimmten Pfandbriefe mit Zins⸗ scheinen sind sofort nach ihrer Einlieferung unter Mitberschluß des Generallandschaftssyndikus in der Niederlegungsstelle der General— landschaftsdirekltion bis zur erneuten Verwendung in Verwahrung zu nehmen. Die Zinsscheine sind nach Eintritt der Fälligkeit zu ö ‚. ; Die Verwendung und Wiederausreichung der Pfandbriefe setzt die Bewilligung der entsprechenden Darlehen ö 53 wiederholte Zeichnung und Beglaubigung der Pfandbriefe findet nicht statt. Dagegen bescheinigt die Generallandschaftsdirektion in einem von ihr zu führenden Register durch Vollziehung des betreffenden Vermerks und Beidrückung des Amtssiegels, daß eine dem Nennwerte der Pfandbriefe gleichkommende Darlehns⸗ forderung für die Landschaft eingetragen ist, und vermerkt dies Bescheinigung auf dem Hypothekenbriefe. Demnächst wird im Pfandbriefs register vermerkt, daß die Pfandbriefe wieder in Ver⸗ kehr gesetzt sind.
Nr. 19. Beleihung nach der Grundsteuer. Zu Generallandtagsbeschluß Nr. 8 von 1914.
Bis auf weiteres kann der Multiplikator 40 bis auf 68 er⸗ Köht werden. Diese Bestimmung findet Anwendung auch auf schon beliehene Güter. Festsetzung und Kreditbewilligung können durch den Landschaftsdirektor erfolgen.
Verpachtete Güter, deren lebendes und totes Zubehör nicht im Gigentum des Verhächters steht, sind von der Erhöhung des , . im allgemeinen ausgeschlossen. In unbedenk⸗ ichen Fällen können mit Zustimmung der Generallandschafts⸗ direktion Ausnahmen eintreten.
Nr. 20. Behandlung des Reichsnotzinses. Zu Generallandtagsbeschluß Nr. 14 Abs. 3 von 1920.
Im Generallandtagsbeschluß Nr. 14 Abs. 3 von 1920 erhält der letzte Satz des ersten Abschnitts die Fassung: Die Beleihung des fünften 8h ch geschieht durch Pfandbriefe Lit. C nach den für die Beleihung des vierten Sechstels geltenden Vorschriften.
Nr. 21. Wiederbenutzung der Amortisations⸗ fonds.
Zu Generallandtagsbeschluß Nr. 19 von 1991, Nr. 11, 12 von 1914. Bei Gütern, denen auf Grund der Beschlüsse des 24. General⸗ landtages Zuschläge zu dem Taxwerte oder eine Erhöhung des NMultiplikators bei der Beleihung nach der Grundsteuer gewährt worden sind, sind die Amortisationsfonds sämtlicher haftender landschaftlicher Darlehen anderen Verfügungen des Schuldners als zun Zwecke der Abbürdung entzogen.
; Die estimmungen über die Verwendung des aufgesammelten ondsbestandes und der laufenden Beiträge zur Bezahlung von Lebensversicherungsprämien, Tilgung von Kursunterschieds—⸗ ilch en, Bauzuschuß⸗ und Bodenbesserungsdarlehen und über ie Beleihung bei der landschaftlichen Bank bleiben unberührt.
IV. Beleihung des nicht inkorporierten Grund- eigentums. Nr. 22. Verbindlichkeiten des Darlehnsnehmers. Zu 55 11 Buchst. f, 13 Beleihungsordnung von 1888. In § 11 Buchst. k der Beleihungsordnung vom 10. August Hs88 werden hinter den Worten „dieser Beleihungsordnung“ die Worte eingefügt „und ihren künftigen Aenderungen“.
Nr. 23. Master zu Pfandbriefen Lit. D, Zins— schei nen und Erneuerungsscheinen.
Zu 5§§ 31, 32 Beleihungsordnung von 1888. Die Generallandschaftsdirektion ist befugt, mit Zustimmung ber Aufsichtsbehörde das Muster für die Pfandbriefe, Zins⸗ scheine und Erneuerungsscheine bedürfnisgemäß zu ändern.
Nr. 24. e . bei Pfandbriefen
V
Zu 55 35 Buchst. a, 27 Abs. 2 der Beleihungsordnung von 1888. In § 35 Buchst. a der Beleihungsordnung vom 10. August 1888 werden hinter dem Worte „Auslosung“ die Worte eingefügt h einem von der Aufsichtsbehörde zu genehmigenden Ver⸗ ren“. Nr. 25. Wie derausgabe eingelieferter Ab⸗ lösung spfandbriefe Lit. D.
i 3u* ; S5 23 B uchft. . Belle hun i833 dunn don 1888
1. Die Genergllandschaftsdirektion ist befugt, die zur Rück⸗ zahlung von Pfandbriefdarlehen eingelieferten andbriefe Tit. H an Stelle von Neuausfertigung zur Belegung neuer Pfandbriefdarlehen zu verwenden und bezuglich ihrer die Löschung 3 Pfandbriefregister, die Kassation und Vernichtung zu unter⸗
en.
2. In solchen Fällen wird die Ablös des Pfandbrief⸗ darlehens im Darlehnsregister vermerkt, . dem , briefe über das zurückge zahlte Darlehen bescheinigt, daß die Pfandbriefe aus dem Verkehr gezogen sind und dieses im Dar⸗
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3. Die zur Wiederausgabe bestimmten Pfandbriefe mit Zins⸗
en sind sofort mach ihrer Einlieferung unter Mitverschluß s Generallandschaftssyndikus in der Niederlegungsstelle der
Generallandschaftsdirektion bis zur erneuten , . in
Verwahrung zu nehmen. Die Zinsscheine sind nach Eintritt der
Fälligkeit zu vernichten.
4. Die Verwendung und Wiederausreichung der Pfandbriefe setzt die Bewilligung der entsprechenden Darlehen voraus. Eine wiederholte Zeichnung und Beglaubigung der Pfandbriefe findet nicht statt. Dagegen age n, die Generallandschaftsdirektion in einem von ihr zu führenden Register durch Vollziehung des be⸗ treffenden Vermerks und Beidrückung des Amtssiegels, daß eine dem Nennwerte der Pfandbriefe gleichkommende Darlehnsforde⸗ rung für die Landschaft eingetragen 6 und vermerkt diese Be⸗ scheinigung auf dem SHypothekenbriefe. Demnächst wird im Pfandbriefregister vermerkt, daß die Pfandbriefe wieder in den Verkehr gesetzt sind. Nr. 25. Wertsermittlung nach der Grundsteuer.
Zu Generallandtagsbeschluß Nr. 13 von 1914. Bis auf weiteres kann der Multiplikator 40 bis auf 65 er⸗ höht werden. Diese Bestimmung findet Anwendung auch auf schon beliehene Grundstücke.
Festsetzung und Kreditbewilligung können durch den Land— schaf dir ettor erfolgen. ch den Land
des Multiplikators im allgemeinen ausgeschlossen. In unbedenk⸗ lichen Fällen können mit Zustimmung der Generallandschafts⸗ direktion Ausnahmen eintreten.
Nr. 2. Behandlung des Reichs notzinses. Zu Generallandtagsbeschluß Nr. 22 von 1920.
Im Generallandtagsbeschluß Nr. 22 von 1920 erhält der dritte Satz des Abs. 3 folgende Fassung: Die Beleihung des fünften Sechstels geschieht durch Pfandbriefe Lit. D nach den Vorschriften der Beleihungs⸗ ordnung.
Nr. 28. Wiederbenutzung des Tilgungsfonds. Zu Generallandtagsbeschluß Nr. 21 von 1895, Nr. 16 von 1914.
Bei Grundstücken, denen auf Grund der Beschlüsse des 24. Generallandtages Zuschläge zu dem Taxwerte oder eine Er⸗ höhung des Multiplikators bei der Wertsermittelung nach der Grundsteuer gewährt worden sind sind die Tilgungssonds sämt⸗ licher haftender landschaftlicher Darlehen anderen Verfügungen des Schuldners als zum Zwecke der Abbürdung entzogen.
Die Bestimmungen über die Verwendung des aufge— sammelten Fondsbestandes und der laufenden Beiträge zur Be⸗ zahlung von Lebensversicherungsprämien, Tilgung von Kurs⸗ unterschiedszuschüssen, Bauzuschuß⸗ und Bobdenbesserungsdarlehen und über die Beleihung bei der landschaftlichen Bank bleiben un⸗
berührt. Nr. 29. Verwaltungs kostenbeitrag.
Zu 5§§ 11 Buchst. a, 15 Beleihungsordnung von 1888, Generallandtagsbeschluß Nr. 25 von 1920.
Der Beitrag zu den Verwaltungskosten kann, mit Wirkung erstmalig an Weihnachten 1921, durch Beschluß des Fürstentums⸗ tages mit Genehmigung des Engeren Ausschusses nach Bedarf auf 1 vH erhöht werden.
Dem Engeren Ausschuß bleibt eine entsprechende weitere Er⸗ höhung für den Fall vorbehalten, daß die allgemeine Gesetzgebung eine solche vorsieht.
V. Sandschaftliche Bank.
Nr. 30. Erhöhung des Stammkapitals der land⸗ schaftlichen Bank. Zu Generallandtagsbeschluß Nr. 17 von 1914.
1. Die Schlesische Landschaft ist befugt, das Stammkapital der Schlesischen landschaftlichen Bank unter Hinzurechnung der einer Zurückziehung nicht unterliegenden Mittel von 7 Milllonen Mark bis auf 18 Millionen Mark zu erhöhen und hierzu 1 Million Mark aus dem reservierten Kapitale zu verwenden.
2. Die Generallandschaftsdirektion wird zur Ausführung dieses Beschlusses und zur Aufbringung der erforderlichen Mitteß, unter Umständen auch durch Aufnahme eines auswärtigen Dar⸗ lehns und Ausgabe verzinslicher Schuldverschreibungen, er⸗ mächtigt.
. 3. Die Vermehrung der einer Zurückziehung nicht unter⸗ liegenden Mittel der landschaftlichen Bank kann an Stelle der über die Heranziehung des reservierten Kapitals hinausgehenden Erhöhung des Stammkapitals auch dadurch ausgeführt werden, daß die Bank selbst verzinsliche Schuldverschreibungen bis zum Nennbetrage von 10 Millionen Mark ausgibt.
4. In beiden Fällen wird die Ausgabe durch eine von der Generallandschaftsdirektion zu erlassende, der Genehmigung der Staatsregierung bedürfende Ordnung geregelt.
Nr. 31. Geschäfte der landschaftlichen Bank. Zu Generallandtagsbeschluß Nr. 18 von 1914. Im Generallandtagsbeschluß Nr. 18 von 1914 Gu den Satzungen der landschaftlichen Bank) werden eingefügt 1. unter 1 Nr. 1 am Schlusse die Worte: und gegen sichere Bürgschaft,—
2. unter Lhinter Ny. 8 als Nr. 9 die Worte: kurzfristig, 8d. h. nicht länger als 1 Jahr laufend, an Eigentümer und Pächter landschaftlich beliehener Grund⸗ stücke auf einstimmigen Beschluß des Kuratoriums in jedem Einzelfalle und unter den von ihm festzusetzenden Bedingungen. . . Kö, n er bichen
ank.
Zu 5§§ 1 Abs. 2. 19 Regulativ vom 13. November 1848 für die
schlesische landschaftliche Darlehnskasse. Die landschaftliche Bank ist befugt, mit Genehmigung des Kuratoriums Zweigniederlassungen und Nebenstellen innerhalb des Bereiches der Schlesischen Landschaft zu errichten.
Nr. 33. Oeffentliche Bekanntmachungen.
Zu V Nr. 3 des Regulativnachtrags vom 6. Oktober 1868. Im Regulativnachtrag vom 6. Oktober 1868 unter V Nr. 3 werden die Worte „und in mindestens zwei ö aus zuwählenden ezeichnenden Zeitungen“ gestrichen.
Nr. 32.
von der Generallandschafts⸗ und in den Amtsblättern zu
Genehmigung. Die vom XXIV. Generallandtage der Schlesischen Landschaft am 3. und 4. Mai 1922 gefaßten, in der anliegenden Zusammen⸗ stellung unter Nr. 1L bis 306, 31 Ziffer 1 und 2 sowie 32 bis 33 aufgeführten Beschlüsse werden hierdurch mit folgenden Zusätzen genehmigt: . In den Beschlüssen Nr. 16 und 23 tritt hinter das Wort „befugt“ der Zusatz mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde“. —— — Ju dem Beschlusse Nr. 30 Ziffer 1 werden hinter dem
34
Worte „Bank“ die Worte „unter Hinzurechnung der einer Zu— rückziehung nicht unterliegenden Mittel“ eingeschaltet. Berlin, den 19. Juni 1922. Das Preußische Staatsministerium. . Mügel. Benn In Vertretung des Justizministers.
Vorstehende Abschrift stimmt mit der Urschrift wörtlich überein. Breslau, den 6. Juli 1922.
Schlesische Generallandschaftsdirektion. Nickisch v. Rosenegk. von Stegmann.
Nichtamtliches. (Fortsetzung aus dem Hauptblatt.) Deutscher Reichstag. 253. Sitzung vom 17. Juli 1922, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger)
Präsident Löbe eröffnet die Sitzung um 114, Uhr mit der Mitteilung, daß gegen die von ihm nachträglich infolge der Beschlußn fahigkeit des Reichstags am Sonnabend abend noch auf die Tagesordnung ge ee. Beratung des Gesetzent⸗ wurfs über Bereitstellung von Reichsmitteln zum Schutze der Republik von deutschnatlonaler Seite Einspruch erhoben ist, weil diese Vorlage noch nicht im Druck vorhanden war. Die Entscheidung darüber wird vorbehalten, eventuell soll der Gegenstand in einer heute noch anzuberaumenden zweiten Sitzung verhandelt werden.
Gemäß dem Antrage des Geschäftsausschusses wird die nachgesuchte Genehmigung zur Strafverfolgung des
Verpachtete Grundstücke, deren lebendes und totes Zubehör nicht im . des Verpächters steht, sind von der ee, .,
Der Gesetzent wurf über die Ausgabe und Einlösung von Notgeld wird in allen drei Lesungen e, w. und endgültig angenommen.
g. Dr. Mu mm 6 Nat.) richtet dabei an die Reichs⸗ regierung das dringende Ersuchen, zur beschleunigten Wiederaus⸗ gabe von Hartgeld zu schreiten. Die Ausgabe von 14 5⸗ und 10⸗Mark⸗Stücken sei geplant worden, aber bis jetzt nicht * geführt, weil man fürchte, daß dieses Hartgeld in der Hauptsache wieder in die Hände der Sammler fallen werde. Dieses Argument spreche doch nur für eine vermehrte Ausgabe dieser Stücke, darüber hinaus habe sich im Verkehr ein dringendes Bedürfnis auch nach Hartgeld für den Betrag von 50 und 160 Mark geltend gemacht.
Es folgt die zweite Beratung des Gesetzentwurfs über Maßnahmen gegen die wirtschaftliche Notlage der Presse. Der volkswirtschaftliche Ausschuß hat die Vorlage vorberaten und mit einer Reihe von Abände⸗ rungen angenommen. S 1 ermächtigt die Reichsregierung, auf Grund von Selbstkostenermittlungen die Preise von Holz⸗ stoff, Zellstoff und Druckpapier zu bestimmen und diese Preise für Höchstpreise zu erklären. Weiter wird in 5 1 die Er⸗ mächtigung der Reichsregierung ausgesprochen, mit Zu⸗ stimmung des Reichstags die Erzeuger von Zellstoff, Holzstoff und Druckpapier zu Zwangssyndikaten zusammenzuschließen und Einheitspreise für die Erzeuger festzusetzen. Hier hat der Ausschuß die Ermächtigung der Reichsregierung auch an die Zustimmung des volkswirtschaftlichen Ausschusses des Reichs⸗ tags gebunden. Nach § 2 soll bei der Holzveräußerung von den zur Gewinnung des Holzes von forstwirtschaftlich ge⸗ nutzten Grundstücken Berechtigten eine Abgabe von ie Prozent des Verkaufspreises erhoben werden, wobei Grundstücke unter 10 Hektar freizulassen sind. Nach 5 3 der Ausschußvorschläge werden alle Ausfuhrwaren mit einer Abgabe von 11½ pro Mille des Ausfuhrwertes zugunsten der Rückvergütungskasse für die deutsche Presse belegt. 3 4 bestimmt, daß die nach Ss§5 2 und 3 aufkommenden Beträge als Rückvergütung auf den Druckpapierpreis für die Presse zu verwenden sind. Die Vorlage bestimmte ferner, daß in erster Linie die kleine und mittlere Presse berücksichtigt werden sollte. Der Ausschuß hat dafür folgende Bestimmung getroffen: „Die Rückvergütung erfolgt nach der Menge des Papierverbrauchs. Als Verbrauch ist das Papier nicht in Ansatz zu bringen, das zum Abdruck von Inseraten verwandt wird.“ Zu § 4 ist von den Demo⸗ kraten, dem Zentrum, der Deutschen Volkspartei und den Deutschnationalen die Zufügung des folgenden Passus be⸗ antragt:
, , . ist eine Staffelung zugrunde zu legen, nach der für Zeitungen mit geringerem Papierverbrauch für das Kilogramm des Verbrauchs eine höhere Vergütung gezahlt wird als für Zeitungen mit größerem Verbrauch. In den Aus⸗ führungsbestimmungen wird das Nähere festgesetzt.“
Berichterstatter Abg. Dr. Hertz (U. Soz.) referiert über die Ausschußverhandlungen. Zu 5 4 ist im Ausschuß ein Antrag, die Rückvergütungen auch auf Sonntagsblätter, Gewerkschaftsblätter, Genossenschaftsblätter, wissenschaftliche Fachzeitschriften und Zeit⸗ schriften für Handwerk und Bauernvereine n , , abgelehnt worden. Der Ausschuß hielt es für erforderlich, den Grundsatz im Gesetz festzulegen, daß die Rückvergütung nach der Menge des Papierverbrauchs zu erfolgen habe. Ferner hat der Ausschuß es für zweckmäßig erachtet, der Reichsregierung im S5 neben der Er⸗ mächtigung zum Erlaß der Ausführungsbestimmungen auch die Ermächtigung zur Androhung von Strafen zu erteilen. Die Gel⸗ tungsdauer des Gesetzes ist um ein Jahr über den Termin der Vor⸗ lage hinaus bis Ende 1924 ausgedehnt worden. Ein Antrag auf Aufhebung der Inseratensteuer und zeitweilige Außerhebungs⸗ setzung der Umsatzsteuer hat keine Mehrheit gefunden.
Reichswirtschaftsminister Schmidt: Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf, der nach vielerlei Gefahrenstationen, die er durchlaufen mußte, Ihnen vorliegt, kommt einem Wunsche der Zeitungsverleger entgegen, der Notlage der Presse zu steuern. Ob der Entwurf, der die Mittel flüssig machen will, um der Presse Hilfe zu bringen, diese Hilfe wirklich in umfangreicher Weise bringen wird, erscheint fraglich. Ich mache keinen Hehl daraus, daß ich über das finanzielle Ergebnis, das der Gesetzesvorlage zu⸗ grunde liegen wird, wenig erfreut bin.
Der Anlaß, weshalb wir uns hier damit zu beschäftigen haben, eine besondere Aktion zur Unterstützung der Presse zu be⸗ treiben, liegt im wesentlichen begründet in den übermäßig starken Preissteigerungen des Papiers und noch viel mehr in den außer⸗ ordentlich hohen Kosten, die bei der Erwerbung von Papierholz entstehen. Ich darf darauf hinweisen, daß wir im Jahre 1913 für Papierholz einen Preis von 10 4A pro Raummeter hatten, der gegenwärtig, d. h. Anfang Juli, auf 1250 4 hinaufgegangen ist und augenblicklich sogar bis 1800 M beträgt, also eine Preis⸗ steigerung um das Hundertachtzigfache. Es gibt kaum eine Ware, die einen so übermäßigen Preisaufschlag zu verzeichnen hat wie Holz. Der Holzstoff ist in demselben Zeitraum pro 100 Kilo von 10,0 4A auf 1400 4A, also rund um das 133fache, gestiegen. Der Zellstoff ist um das 104fache gestiegen und der Papierpreis von 21 M pro 100 Kilo auf 2000 A, also ungefähr auf das göfache, wobei noch nicht abzufehen ist, drß micht weilere Preissteigerungen durch eine starke Beengung des Marktes in der Versorgung mit Papierholz eintreten wird.
Diese Preisentwicklung hat uns mit großer Sorge über die Lebensfähigkeit der Presse erfüllt. Es unterliegt keinem Zweifel, daß wir ein Interesse daran haben, die Erhaltung und Verbreitung der Presse zu begünstigen. Wir müssen einen gewissen Stand der Presse erhalten; denn in einem demokratischen Staate ist die Presse eine Notwendigkeit für die Aufklärung der Bevölkerung, denn das Volk übt in hohem Maße Einfluß auf die politische Verwaltung des Landes aus. Die Presse ist ein Kulturfaktor für unser Volk. Der Rückgang in der Verbreitung würde das allgemeine Bildungs⸗ niveau senken. Dazu kommt, daß wir der Gefahr entgegengehen, daß große kapitalkräftige Unternehmungen sich einflußreiche Presse⸗ unternehmungen angliedern. (Abg. Höllein: Ist heute schon der Fall! Es besteht die Gefahr, daß die Presse in die Hände finanziell gut ausgerüsteter kapitalistischer Interessengruppen ge⸗— langt, die von ihrem einseitigen Standpunkt die öffentliche Meinung beeinflussen, was für das Volk im allgemeinen eine Gefahr bedeutet. Es kommt hinzu, daß bei einer bedrängten Lage der Presse eine gewisse Anreizung zur Korruption gegeben werden kann (Zuruf von den Kommunisten), ein Zustand, wie wir ihn zu einem Teil in der Auslandspresse finden.
Der Reichstag hat am 7. November einstimmig beschlossen, eine Hilfsaktion für die Presse zu unternehmen. Der Weg, den wir wählen sollten, um diese Aktion auszuführen, ist uns damals nicht vorgezeichnet worden. Wir haben eingehend geprüft, welche Möglichkeiten vorliegen. Das Nächstliegende war, daß wir bei der Preisbestimmung für Holz einsetzten, weil Holz im Preise stark in die Höhe gegangen ist, weit über den Durchschnitt hinaus, den
Abg. Rauschmayer (Bayer. Vp.) versagt.
wir sonst zu verzeichnen haben. Aber es ergaben sich bei Durch⸗
führung einer Abgabe für Holz, wie es das Reichswirtschafts⸗ ministerium als notwendig erachtete, erhebliche Bedenken, die geltend gemacht wurden besonders von den Einzelstaaten, weil Holz für einzelne Länder eine bedeutsame Einnahmequelle bildet. Wir mußten deshalb zu einem Teile das Vorhaben, erhebliche Be⸗ träge aus dem Holz flüssig zu machen, zurückstellen und haben uns in der Reichsregierung einem Vermittlungsvorschlag des Reichs⸗ wirtschaftsrats angeschlossen, der darauf hinausging, eine Holz⸗ abgab mit einer Velastung der gesamten Ausfuhrware zu ver⸗ binden. So kommen wir in dem Gesetzentwurf dazu, daß die Holzabgabe in Höhe von 1 Prozent erhoben wird, während eine Ausfuhrabgabe nach den Beschlüssen des Ausschusses durchweg für alle Waren in Höhe von 1,35 pro Mille gefordert wird. Diese Be⸗ lastung ist eine geringe. Und ich glaube, daß die Interessenten, die hier in Frage kommen, auch diese Abgabe ohne irgendwelche wirtschaftliche Gefahren oder Schädigungen leisten können.
Die Regierung hat also gegen diese Lösung, wie sie jetzt in der Vorlage auch durch die Kommissionsbeschlüsse gutgeheißen wird, grundsätzlich keine Bedenken. Wird der Regierung die Befugnis erteilt, fernerhin für Holzstoffe, Zellstoffe und Druckpapierunter⸗ nehmungen Höchstpreise festzusetzen, so wird die Regierung nur davon Gebrauch machen, wenn sich bei den Preiskalkulationen er⸗ gibt, daß eine übermäßige Preisfestsetzung vorliegt. Die Regierung hat veranlaßt, daß die Frachttarife und Postgebühren herabgesetzt werden. Auch das kommt der Presse zugute. Ich hoffe, daß es uns mit Hilfe dieses Gesetzes möglich sein wird, der Presse über die schwere Notlage hinwegzuhelfen. Ich darf Sie bitten, diesem Gesetz zuzustimmen, damit wir recht bald zur praktischen An⸗ wendung übergehen können.
Abg. Fortmann SZentr) hat zu 52 die Fyveilassung der forstwirtschaftlichen Grundstücke unter 80 Hektar be⸗ antragt. .
Abg. Höllein (Komm.): Der Reichswirtschaftsminister hat erkennen lassen, daß er sich der Gefahr bewußt ist, die ein weite ves
usammenschrumpfen der deutschen Presse bedeutet. Ebenso gefähr- lich für den Bestand der deutschen Republit, wie die Attentate auf ihre Vertreter, ist die Entwicklung, die die deutsche Presse in letzter Zeit genommen hat und weiter nehmen wird. Es gilt, der Ver⸗ sälschung der Demokrgtie durch eine gewisse Presse entgegenzutveten, und andererseits die übrige Presse — namentlich die politische und die Arbeiterpresse — vor der Beschränkung ihrer Entfaltung zu bewahren. Demokratie ist so lange ein fahles Schlagwort, so lange das privatkapitalistische Eigentum stehen bleibt. Auch der vor⸗ tiegende Gesetzentwurf hält das privatkapitalistische System aufrecht und daher wird er keine wirkliche Hilfe bringen. Wir werden selbst⸗ verständlich für den im Gesetz vorgesehenen staatlichen Eingriff in das Papierkapital stimmen, da die Zwangssyndizierung einen kleinen Fortschritt bedeutet. Aber wir wissen aus den Erfahrungen der Zwangsbewirtschaftung während und nach der Kriegszeit, daß die Eingriffsmöglichkeiten des Stagtes nur gering sind. Die Preise der für die Herstellung der Zeitungen notwendigen Mate⸗ rialien, besonders des Holzes, sind in ungeheuerlichem Maße gestiegen, in Vergleich stärker als die Löhne, und es ist daher unerhört, von einem Taxrifbruch der Buchdrucker zu reden, die nur gegen den Hunger sich aufbäumten. Der Rückgang der Auflagen der Zeitungen, trotz der verhältnismäßig geringen Erhöhung der Abonnementspreise zeigt deutlich, daß kleine Behelfsmittel, wie sie die Vorlage anwendet, nicht mehr genügen, sondern daß durch⸗ greifendere Maßnahmen getroffen werden müssen. Die vor⸗ gesehenen Abgaben find viel zu gering. Der Preis für das Kilo⸗
gramm Papier müßte mindestens um 14 Mart ermäßigt werden.
Dazu wäre (ine Beihllfe von 4 Millick den Mark ngtwen ig;
plese Summe wäre sehr wohl aufzubringen und auch tragbar.
Abgabe auf den Holzverkaufspreis ist mit „ Prozent geradezu lächerlich gering bemessen. Wir beantragen . Erhöhung auf 735 Prozent und die Festsetzung der Ausfuhrabgabe auf 3 Prozent statt auf 1, pro Mille. Im Falle der Ablehnung dieser Anträge beantragen wir Streichung der Bestimmung, daß die Kosten der Selbstkostenermittlungen von der zu errichtenden Rückvergütungskasse für die deutsche Presse getragen werden sollen und Ergänzung der Vorlage dahin, daß die Ausführungsbestim⸗ mungen seitens der Regierung nur nach Anhörung des Reichs⸗ wirtschaftsrats und mit Zustimmung des Reichsrats und des volks⸗ wirtfchaftlichen Ausschusses des Reichstages zu erlassen sind. Lehnen Sie unsere Anträge ab, so zeigen Sie damit nur, daß Ihnen nicht darum zu tun ist, der deutschen Presse zu helfen, sondern bekunden damit, daß Sie gewillt sind, den Raubzug des Kapitals auf. die Spitze zu treiben. Eine wirklich freie Presse kann es allerdings erst nach Beseitigung des Kapitalistensystems geben.
Reichswirtschaftsminister Schmidt: Meine Damen und Herren! Ich möchte dringend bitten, den Antrag auf Drucksache Nr. 4513 abzulehnen. Er will im S2 die Waldfläche, die von der Abgabe frei ist, von 10 Hektar auf 80 Hektar erhöhen. Das Er⸗ gebnis würde sein, daß von der Forstfläche, die nach der Berufs⸗ zählung vom Jahre 1907 festgestellt ist, bei einer Freigrenze auf 100 Hektar ginge, 28 vH freigelassen würden; also nach dem An⸗ trage würden meiner Schätzung nach mindestens 25 vH der forst⸗ wirtschaftlichen Fläche von der Abgabe freibleiben. Das würde bedeuten, daß die Aufgabe, die dieses Gesetz erfüllen soll, im wesentlichen unwirksam gemacht wird. (Gustimmung./ Dann streichen Sie lieber das ganze Gesetz, aber machen Sie kein Gesetz, das der Presse nur ein paar Bettelpfennige gibt.
Wenn ich weiter berücksichtige, welche Zahl von Betrieben, die mit Forstwirtschaft und Landwirtschaft verbunden sind, in Frage kommen, so schalte ich schon bei 10 Hektar Valdbesit 9g0 v8 der landwirtschaftlichen und der sorstwirtschaftlichen Be⸗ triebe (hört! hört! bei den Sozialdemokraten) und bei 100 Seltar 98 v5 aus. Es bleiben also nur 2 vH der landwirtschaftlichen Betriebe übrig, die zur Linderung der Notlage der Presse mit herangezogen werden sollen. .
Meine Herren, ich bedaure im höchsten Maße, daß heute der Antrag hier eingebracht worden ist, der unsere sehr wichtige Aktion außerordentlich gefährdet. Ich muß sagen, es beschleicht mich ein deprimierendes Gefühl, daß bei einem dolzhreis von 1800 Mark pro Raummeter eine Interessentengruppe sich dagegen sträubt, daß sie 9 Mark davon für die Presse geben soll. (Lebhafte Zustimmung bei den Sozialdemokraten.) Das ist doch ein Betrag, über den man den Mund nicht aufmachen sollte; bei diesen BVreisen kommt doch die geringe Abgabe, wenn man ihr grundsãtzlich zu⸗ stimmt, gar nicht in Frage. (Bravo! bei den Soʒialdemokraten)
Abg. Herold (Zentr.) bittet um Annahme des erwähnten Antrages. Der Antrag sei einstimmig im Zentrum be n, worden. Die dadurch erfolgende Einbuße werde nicht sehr
roba dow (Soz.) wendet sich ebenfalls gegen den Zen⸗
santrag. ö , a rum . Er Abstimmung werden die katnmuni ti chen, Ab⸗ äinderungsanträge und der Zentrumsantrag abgelehnt, h. Antrag der Abgg. Bruhn (D. Nat.) und Fort m a
ent. wonach
; , die Zeitungen mit geringerem er rauch bei der Rückvergütung verhältnismäßig besser bedacht
stimmt.
10 . ; ĩ wird Uuge i 3 ker en Alen i hie gzeten Zeitungen, wird zughhth , nn .
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eine Reihe von Verbesserungsanträgen der Regierungs⸗
Desterreich den Depotzwang aufheben und das Bankgeheimnis
Mit dieser Aenderung wird der Vorlage nach den Ausschußh⸗ beschlüssen zugestimmt.
Gegen die hr Vornahme der dritten Lesung erhebt der Abg. Hugenberg (D. Nat.) Widerspruch, so daß diese nicht erfolgen kann.
. wird die wegen Se g n ben e , am Sonn⸗ abend abgebrochene Abstimmung über die Novelle zum Erb⸗ schaftssteuergesetz fortgesetzt.
bei begründet .
Abg. D. Mumm einen Abänderungsantrag, der Zuwendungen, die ausschließlich mildtätigen oder gemein⸗ , . Zwecken gemacht werden, steuerfrei lassen will. Die Gebefreiheit würde sonst sehr beeinträchtigt werden. Die Geber würden einen Vorteil daraus nicht haben, sondern diejenigen, denen die Zuwendungen zugedacht sind.
Abg Bernstein (Soz,) wendet sich gegen den Antrag. Die Gebefreudigkeit würde keineswegs eingeschräntt werden. Der deutschnationale Antrag wird abgelehnt. ;
Im übrigen werden die Ausschußanträge und zu diesen
parteien ohne weitere Erörterung angenommen.
Das Haus behandelt dann in zweiter Lesung den Ge⸗ setzentwurf über die Zwangsanleihe, über den Abg. Kahmann (Soz) einen ausführlichen schriftlichen Bericht erstattet hat.
Abg. Dr. Helfferich (D. Nat): Wir haben gegen den Grundgedanken der Vorlage 3a en , Wider spruch er⸗ hoben. Das hat uns nicht abgehalten, im Ausschuß 26 mit⸗ zuarbeiten, und es ist uns auch gelungen, wesentliche Verbesse⸗ rungen durchzusetzen. Dazu gehört einmal die Verbesserung der Verzinsung, die nicht nur für die Zinsempfänger von Ber deutung ist, sondern auch den größeren wirtschaftlichen Vorteil mit sich bringt, daß der Anleihekurs sich günstiger stellen wird und daß somit mehr Geld flüssig gemacht werden kann. Ferner ist es gelungen, den Termin für die Pflichteinzahlungen um zwei Monate hinauszuschieben. Auch ist es ermöglicht worden, die Kapitalentziehung auf einen größeren Zeitraum zu ver⸗ teilen, als die Vorlage in Aussicht genommen hatte. Alle diese wesentlichen Verbesserungen aber reichen nicht aus, unsere grundsätzlichen Bedenken zu überwinden; wir können auch der Vorlage in der jetzigen Gestalt nicht zustimmen. Sie bedingt einen Eingriff in die deutsche Vermögenssubstanz in einer Zeir fortgesetzter bedrohlicher Geldverknappung. (Jurufe links). Der Hauptübelstand ist keineswegs die Inflation. Uebermäßige Vermehrung der Geldzeichen und eine Geldknappheit sind ein Widerspruch in sich. Es handelt sich aber auch gar nicht um eine Inflation in dem Sinne, wie der Ausdruck in der Volkswirt⸗ schaft verstanden wird, nämlich daß mehr Geld vorhanden ist, als die Volkswirtschaft verdauen kann. Bei uns ist das Gegenteil der Fall. Die Preise sind in die Höhe ö worden durch den Rückgang der Valuta, was mit der Vermehrung der Geld⸗ mittel gar nichts zu tun hat. Der Geldumlauf hak sich gegen die Friedenszeit höchstens auf das 20fache erhöht, . sind die Kleinhandelspreise einschließlich der Löhne und Mieten auf das 40⸗ bis 50fache, die Großhandelspreise auf das 70fache, der Dollarkurs und die Devisenkurse auf das 100fache hochgegangen. Diese Steigerungen können unmöglich von einer Vermehrung des Geldumlaufs auf das 20fache herrühren. Die Industrie gibt neue Aktien aus, nicht um das Kapital zu berwässern, sondern weil eben das Geld knapp ist und die Unternehmungen Geld brauchen. Die Zeiten sind vorbei, in denen die jungen Aktien begehrt waren. Jetzt werden sie ausgeboten wie sauer Bier. Auch wir wünschen keine weitere Vermehrung des Papier⸗ geldes, aber es bieten sich andere Auswege dar, wir müssen wie
wieder einführen. Die Entziehung von Substanz des deut schen Volksvermögens trifft nicht nur die Unternehmer, sondern auch die Arbeiter, trifft auch die Landwirtschaft und bringt damit die Volksernährung in Gefahr. Davor wollen wir Deutschland be⸗ wahren. Diese Gefahr wird noch dadurch vermehrt, daß es nicht gelungen ist, bei dem Tarif für die Zeichnun spflicht eine Milde⸗ rung durchzusetzen. Wir haben die große Besorgnis, daß auf diesem Wege dem deutschen Volksvermögen nicht nur 60 3 oder S0 Milliarßen entzogen werden, sondern wesentlich mehr. Der Umstand, daß die Sinkommensteuer in den ersten drei Monaten des Rechnungsjahres nicht weniger als 16 Milliarden Ertrag gebracht hat, also der Steuereingang eine so erfreuliche Entwick⸗ kung aufweist, hat uns veranlaßt, noch in letzter Stunde einen Abänderungsantrag wieder einzubringen. Neben die Gefahr, die aus der Le er n., droht, stellt sich die weitere, daß der Eingriff in die Vermögens substanz vorgenommen werden soll zu einer Zeit, wo das Reparationsproblem noch in der Schwebe ist, wo eine annehmbare Regelung noch aussteht. Wir müssen befürchten, daß unter diesen Umständen die Zwangs⸗ anleihe nichts weiter bedeutet, als wertvolle Teile der deutschen Vermögensfubstanz in den Rachen des Reparationsmolochs hineinzuwerfen. (Lebhafte Zustimmung rechts. Wir beantragen darum, die Zeichnungspflicht erst eintreten zu lassen, wenn bis zum 31. Dezemher eine endgültige der deutschen Leistungs⸗ fähigkeit angepaßte Regelung der eparationen erfolgt ist. Die Reichsregierung hat jetzt erklärt, daß sie über den 18. Jult hinaus nicht zahlen kann. Genau dasselbe habe ich unmittelbar nach dem Scheitern der Anleihe verhandlungen in der „Deutschen Tageszeitung“ verlangt, und der Reichs minister Dr. Rathenau hat mir selbst gesagt, ich hätte damit den Nagel auf den Kopf getroffen. Hieraus ergibt sich nicht bloß die Berechtigung, sondern die Notwendigkeit einer nationalen Opposition, wie wir sie treiben. Nicht erst bei einem Dollarkurs von bo0, sondern schon bei einem solchen von 300 hätte sie diese Erklärung ab⸗ geben müssen. Wir müssen entschlossen sein, immer und immer wieder unser Verlangen nach einer vi e e gen der Reparationsberpflichtung zu wiederholen; es ist höchst bedauer⸗ lich, wenn jetzt der Reichstag auseinandergeht, wo so schwer⸗ wiegende Souberänitäts⸗ und Schicksals fragen Deutschlands in den? Schwebe bleiben. Solange dieses Danaidenfaß nicht abge⸗ dichtet ist, können wir uns für die Zwangsanleihe nicht erklären. Beifall rechts. ; held . ö (U. Soz ): Die Herabsetzung der Repara⸗ tionsverpflichtungen ist nicht mit den Methoden der Den hngt, nalen zu erreichen. Die sogenannte nationale Dphosition . augenblicklich vor dem Zwange, die Erfolge der Erfüllungspoliti anerkennen zu müssen, und der Abg. Dr. Helfferich hat heute hier den Versuch gemacht, die bisher erreichten Erfolge für leine Partei zu reklamieren. Wir verkennen nicht, daß unsere Zwangsanleihe anders aussieht, als derartige Anleihen sonst ausgesehen haben, sie gt Wer dennoch durchaus unzursichend. Vor allem 9. . Hie , zu niedrig, der. Zinsfuß dagegen ju h ch. Wir sehen in der Zwangsanleihe nichts anderes als die Ablösung 6. schärferen Vermögenssteuer durch die besitzenden Klassen. Wir befinden uns gegenwärtig in einer Inflation periode, die ein wesentliches Moment für die Erhöhung des Preisniveaus ist. 23 Vordergrunde unserer Finanzpolitik steht daher die e, . Abbau der Inflation. Wir fordern in unserem Antrage vor z em die Höhe der Zwangsanleihe auf eine Goldmilliarde, eventue auf mindestens 80 Milliarden Mark festzusetzen. Weiter verlangen 6 die Herstellung der Regierungsvorlage über die Verzinsung. 4 werden an der Ausgestaltung der Zwangsanleihe mitarbeiten, wei sie uns für die soʒialdemolratische Arbeitsgemeinschaft als ein ge⸗ eignetes finanzpolitisches Mittel erscheint, der Inflation entgegen⸗ uwirken. ͤ . Abg. Höllein (Comm): Der Schug der Republik wird durch den Bürgerblock sabotiert. Die Koalitionsparteien arbeiten gegen die Finanzvorlagen der Regierung. Die n, ,. ein Schemen geworden und ein Mittel des grausamsten 8⸗
nichts und erhält Benefizien über Benefizien. Der Ausschuß hat 3 710 . Papiermark eingesetzt, das sind nicht einmal 75 Milstonen Goldmark, während eine Milliarde aufgebracht werden sollte. Beim , hat das Kapital sein liebes deutsches Vaterland wieder um Steuern geprellt. Es war ein Verbrechen, die Steuern auseinanderzuziehen und so dem Kapital große Vorteile gegenüber dem bankerotten Vaterland zu⸗ zuschanzen. Nicht nur mit dem Maul, sondern mit dem Geld- beutel sollten die Kapitalisten für ihr Vaterland ein treten. Unsere Erbschaftssteuer beträgt nur den 240. Teil der en ischen Erb- ,. Unterstehen Sie (nach rechts) 9. hier noch einmal von Patriotismus zu reden. Ihre Vater andzliebe ist offener Landesverrat. Die Mißachtung des Versprechen;. im Steuerkompromiß, eine Milliarde Goldmark durch die Zwangs anleihe aufzubringen, ist unerhört. Wir beantragen, den Zeich ⸗ nungspreis von Monat zu Monat zu erhöhen, damit die späteren Einzahlungen bestraft werden. Die , die ja ein sichtbares Opfer des Besitzes darstellen soll, darf höchstens mit 2 Prozent verzinst werden; nach Ablauf, der fünf Jahre mit 3 Prozent. Das Kinderprivileg ist in die Zwangsanleihe auch hineingeschmuggelt worden; das lehnen wir selbstverständlich ab- Die Zwangsanleihe ist die Verschleierung eines großen Betruges, deshalb lehnen wir sie ab. Das Proletariat wird bei jeder Ge⸗ legenheit vom Bürgertum . über den Löffel barbiert.
Abg. Eurtius D. Vp.): Die Einführung der Goldmark in die Zwangsanleihe ist ein währungstechnisches Unding. Wir haben keine Währung mehr, sondern nur noch Waren. Die ganze deutsche Wirtschaft ny von dem Dollarkurs abhängig gemacht werden, das machen wir nicht mit. Dann würde die Zwangs⸗ anleihe ein Devisentermingeschäft sein. Vir wollen auch an 69 Milliarden festhalten. Auch der Reparations : c nmission gegen⸗ über hielt man an 60 Milliarden fest. Dr, 8 hatte im Reichswirtschafts rat 50 Milliarden als ein ho Opfer des Be⸗ sitzes e, ,,. Wir stimmen der Vorlage zu. Aus außen⸗ polstischen Gründen ist es notwendig, daß die Zw. gsanleihe nicht fällt. Der Verwendungszweck muß aber sichergestellt werden. Gegen eine andere Verwendung als zur Finanzierung der Sach⸗ leiftungen wenden wir uns ganz enkschieben. (Beifall rechts)
In der Einzelberatung befürwortet . Rog. Soldmann (Un. Soz) einen Antrag der sozial⸗ demokratischen Arbeitsgemeinschaft, den , Anleihe auf 235 bzw. 4 Prozent ,. wie es die Regierungsvorlage vob .
lbg. Hartleib Soz.) schließt sich dem. Vorredner an. Der kommunistische Antrag auf Erhöhung des Zeich⸗ nungspreises bei späterer Einzahlung wird abgelehnt, ebenso der Antrag auf Aenderung des Zinsfußes. Der sozialdemo⸗ kratische Antrag auf Biede rherstellmng der Regierungs vorlage bezüglich des Zinsfußes fällt gleichfalls gegen die sozialistischen Stimmen. Die kommunistischen und die r n. nträge über die Höhe der Zwangsanleihe werden leichfalls abge⸗ lehnt, ebenso der vollsparkeiliche Antrag, 60 Milliarden ein⸗ usetzen. . . uf 9. FS§ 1 bis 8 werden nach den Ausschußbeschlüssen mit
oßer Mehrheit angenommen. 4 i. 55 wird ein Antrag Kahmann. (Soz ) an⸗ genommen, wonach sich die Zeichnungspflicht bei zwei oder mehr zum Haushalt gehörigen Kindern für jedes Kind um 1s3.0 ermäßigt, 3 das zeichnungspflichtige Vermogen nicht mehr als drei Millionen Mark beträgt. . . um 5 126, der eine Erhöhung der Zeichnun pflicht bei . in der Vorauszeichnung gegenüber r end⸗ ültigen Vermögensfeststellung um mehr als ein Viertel vor⸗ . wenn diese Abmachung auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit
t, beantragt . ; = ni Hoch 3 eine Ergänzung dahin, daß diese Erhöhnng mindestens den Betrag exreichen muß, um den am an, das Verhältnis zur Goldmark ungünstiger ist als 1: 70. 1 solche Bestimmung sei notwendig, da sonst den 8e ö , ein Anreiz gegeben werde, auf den Sturz unserer Valuta inzugrbeiten. . ; ;
Staatsfekretär Zapf tritt für die Regierungsvorlage ein, wach der 9 den einen eichnungspflichtigen aus der das juli si Maß überschreitenden Abweichung bei der i, , 2. stehenden ,, . Nachteil lediglich der objektive Tat estan
bend sein soll. . ä, . Debatte wird 126 unter Ablehnung aller Abänderungsanträge in der Ausschußfassung angengmmen.
Nach einem Antrag der Ræealitionsparteien, der Bayerischen Volkspartei und der Deutschen Volkspartei wird beschlossen, daß gleichzeitig mit dem Gesetz über die Zwangs anleihe die Novellen zum 4 und zum Einkommen⸗ teuergesetz in Kraft treten sollen.
. . 2 die , . zum Einkommen⸗ e se r dritten Bevatung.
16 1 . (Komm) erklärt, daß seine Freunde den Vor⸗
lage die Zustimmung versagen müßten, weil die besitzenden Klassen
durch fie gegenüber der werktätigen Bevölkerung weit mehr ent-
lastet würden. ö
Bei der Abstimmung wird . ng nach den Be⸗
üssen der zweiten Lesung zugestimmt. ö 9 orm zum Ei ha fes steu grgeset wird ebenfalls nach den Beschlüssen der zweiten Lesung in
itter Lesung angenommen. ,, die Z3wangsanleihe wird in dritter Lesung endgültig gegen die deutschnationalen Stimmen angenommen. Die Kommunisten stimmen bei der Schlußabstimmung auch dafür, was bei der Mehrheit schallen⸗ des Gelächter auslöst. .
Darauf kommt der vom Zentrum, von den Demokraten und den Sozialdemokraten eingebrachte Gesetzent wurf über die Bereitstellung von Mitteln zum Schutze der , n n. zur Beratung. Die vor⸗
ne Bestimmung lautet: : . elch — r Finanzen wird ermächtigt, der . gierung für Maßnahmen zum Schutze der Republik einen Kredi bon vorläufig 75 Millionen Mark zur Verfiigung zu stellen.
Abg. . (D. Nat): Die angeforderten 5 Millionen Mark stellen einen Reptil ienfonds vor, gegen den sich früher die Sozialdemokraten stets in schärfster Form gewendet haben. Die ses Geld wird sicherlich zur Stärkung der jetz! in der Regierung . tretenen Parteien verwendet werden. e , . Sie noch wei er solche Fonds, dann graben Sie durch solche em ,,, Methoden der demokratischen Idee das Grab. Wir lehnen iese Vorlage, der übrigens jede Begründung ö entschieden ab.
chli e. Minister Lipinski stellt unter Bezugnahme auf die vom Vorredner erwähnte Enthas rn. höheren Beamten fest, daß gegen diesen Beamten ein Difziplinawwerfahren 6 und an 6 . sich vorbehalte, Beamte zu e rnen die nicht ihre t tun. . ö Abg. Müller⸗Franken (Soz ): Der Abg. Philipp hat, in⸗ dem er die früher vorhandenen Reptil ienfonds erwähnte, die ganze n, . des basserlichen Systems aufgedeckt, die übertrumpfen wo 4 6. fie f. . i haben. Der vorliegende Gef entwu a tver i 8 keiner B a Es ist selbstwerständ egierung die Mittel in die 9 geben muß, um die 6 Sch der Republik geschaffenen Gesetze auch durchführen zu können.
Gründen. pt ein Vorwurf gegen die
3 der breiten Massen. Die indirekten Steuern lasten ganz , .
etheben ist, so ist es der, Saß in khr ein viel zu geringer Vetrah . —
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den Vorgängen der letzten 5 daß man der
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