1922 / 165 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 28 Jul 1922 18:00:01 GMT) scan diff

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renßen.

Gesetz über die Bereitstellung von Staats mitteln zur Gewährung staatlicher Arbeitgeberdarlehen.

Vom 7. Juni 1922. (Veröffentlicht in der Preußischen Gesetzsammlung 192, S. 167.)

Der Landtag hat folgendes Gesetz beschlossen:

§1.

Zwecks Gewährung besonderer Beihilfen (Arbeitgeberdarlehen) zur Abbürdung der Baukostenüberteuerung bei der Schaffung neuer Wohnungen, die Beamten, Angestellten und Arheitern der Staats— verwaltung zugute kommen, dürfen vierhundert Millionen Mark ver⸗

wendet werden. 2

() Der Finanzminister wird ermächtigt, zur Bereitstellung der nach 5 1 bewilligten Mittel eine Anleihe, durch Veräußerung eines entsprechenden Betrags von Schuldverschreibungen aufzunehmen. Die Anleihe ist sährlich mit 3 vom Hundert des ursprünglichen Kapitals zu tilgen unter Hinzurechnung der durch die Tilgung ersparten Zinsen, diese zu OH vom Hundert gerechnet.

(2) An Stelle der Schuldverschreibungen können vorübergehend Schatzanweisungen oder Wechsel ausgegeben werden. In den Schatz⸗ anweisungen ist der Fälligkeitstermin anzugeben. Die Wechsel werden pon der Hauptverwaltung der Staatsschulden mittels Unterschrift zweier Mitglieder ausgestellt.

3) Schuldverschreibungen, Schatzanweisungen, etwa dazugehörige Zinsscheine und Wechsel können sämtlich oder teilweise auf ausländische oder auch nach einem bestimmten Wertverhältnisse gleichzeitig auf in⸗ und ausländische Währungen sowie im Auslande zahlbar gestellt werden.

(4) Schatzanweisungen können wiederholt ausgegeben werden.

5 Die Mittel zur Einlösung von Schatzanweisungen und Wechseln können durch Ausgabe von Schatzanweisungen und Wechseln oder von Schuldverschreibungen in dem erforderlichen Nennbetrage beschafft werden.

(6) Schuldverschreibungen, Schatzanweisungen und Wechsel, die zur Einlösung fällig werdender Schatzanweisungen oder Wechsel bestimmt sind, hat die Hauptverwaltung der Staalsschulden auf An⸗ ordnung des Finanzministers 14 Tage vor der Fälligkeit zur Ver— fügung zu halten. Die Verzinsung oder Umlaufszeit der neuen Schuldpapiere darf nicht vor dem Zeltpunkte beginnen, mit dem die Verzinsung oder Umlaufszeit der einzulösenden Schatzanweisungen oder Wechsel aufhört.

(7 Wann, durch welche Stelle und in welchen Beträgen, zu welchem Zins⸗ oder Diskontsatze, zu welchen Bedingungen der Kündigung oder mit welcher Umlaufezeit sowie zu welchen Kursen die Schuldverschreibungen, Schatzanweisungen und Wechsel qusgegeben werden sollen, bestimmt der Finanzmintister. Ebenso bleibt ihm im Falle des Abs. 3 die Festsetzung des Wertverhältnisses sowie der näheren Bedingungen für Zahlungen im Ausland überlassen.

(8) Im übrigen sind wegen Verwaltung und Tilgung der An⸗ leihe die Vorschriften des Gesetzes vom 19. Dezember 13569 (Gesetz⸗ samml. S. 1197), des Gesetzes vom 8. März 1897 (Gesetzsamml. S. 45) und des Gesetzes vom 3. Mai 190353 (Gesetzsamml. S. 1656) anzuwenden.

83.

Die Ausführung dieses Gesetzes erfolgt durch die zuständigen Minister.

Das vorstehende, vom Landtage beschlossene Gesetz wird hiermit verkündet. Die verfassungsmäßigen Rechte des Staatsrats sind gewahrt.

Berlin, den 7. Juni 1922.

(Siegel) Das Preußische Staatsministerium. Braun. v. Richter. Hirtsiefer.

Finanzministerium.

Der Regierungspräsident, Wirkliche Geheime Ober⸗ regierungsrat Dr. Tilmann aut Osnabrück ist zum Ministerial⸗ direktor im preußischen Finanzministerium,

der Regierungsrat Schwalbe zum Oberregierungsrat im Fürsorgeamt für Beamte aus den Grenzgebieten und der Minlsterialsekretär Fraatz zum kassentechnischen Regierungsrat

bei demselben Amt ernannt worden.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Die Domänenrentmeisterstelle in Hanau ist zum

1. Oktober d. J. neu zu besetzen. Bewerbungen von in Do⸗

mänenverwaltungssachen erfahrenen Beamten sind bis 15. August

u se dn richten an die Regierung, Domänenverwaltung in assel.

Hauptverwaltung der Staatsschulden. Bekanntmachung.

Die im Jahre 1911 verloste, um 1. Januar 1912 zur baren Rückzahlung gekündigte Bergisch⸗Märkische Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Obligation II. Sexie Nr. 84 253 über 300 M, welche ungeachtet des nach 89 des Privilegiums vom 20. Oktober 1856 (Gesetzsamml. S. 874) in Verbindung mit 1 des Privilegiums vom 25. August 1862 (Gesetzlamml. S. 310) alljährlich wiederholten Aufrufs bis jetzt nicht zur Einlösung eingereicht worden ist, ist nunmehr wertlos geworden und jeder Anspruch aus ihr an den Staat erloschen.

Berlin, den 24. Juli 1922. Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Ministerium für Wissenschaft, Kun und n .

Die Wahl des Studienrats Friedrich Müller an der e r gan Luckenwalde zum Oberstudienrat an der⸗ elben Anstalt ist bestätigt worden.

Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. S. 357) sind bekanntgemacht:

1. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 16. Mai 1922, betreffend die Verleihung deg Enteignungsrechts an die Ueber⸗ landzentrale Ostharz, Aktiengesellschaft in Dessau, für die Errichtung von Hochspannungsieitungsnetzen im Mansfelder Gebirgskreise und dem Kreise Quedlinburg, durch die Amtsblätter

der Regierung in Merseburg Nr. 22 S. 118, ausgegeben am 3. Juni 1922, und

der Regierung zu Magdeburg Nr. 25 S. 143, ausgegeben am 24. Juni 1922; J

2. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 27. Mal 1922, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Gewerk⸗ schaft Hohenzollernhall in Bösau im Kreise Weißenfels für die Fort⸗ fetzung des Betriebs ihrer Braunkohlengrube Hedwig bei Bösau, durch das Amtsblatt der Regierung in Merseburg Nr. 24 S. 1269, ausgegeben am 17. Juni 1922;

3. der Erlaß des Preußischen Stgatsministerlumz vom 30, Mai

1922, betreffend die ung des Euteignungsrechts an die Stadt

Hameln für die Erwelkerung der städtischen Wasserversorgungsanlage, durch das Amtsblatt der Regierung in Hannober Nr. 24 S. 123, ausgegeben am 17. Juni 1922 J

der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 31. Mai 1922, betreffend die . des Enteignungsrechts an das Rheinisch⸗Westfälische Glettrizitätswerk, Aktiengesellschaft in Essen a. Ruhr, für die Weiterführung ihrer Starkstromleitung von Emmerich zu dem Grundstück der Clever Straßenbahn, durch das Amtsblatt der Regierung in Düsseldorf Nr. 28 S. 235, ausgegeben am 24. Juni 1922 ö .

D. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 2. Juni 1922, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die evange⸗ lische Kirchengemeinde Groß Särchen im Kreise Poperswerda für die Erweiterung ihres Kirchhofs, durch das Amtsblatt der Regierung in Liegnitz Rr. 27 S. 184, ausgegeben am 8 Juli 1922

H. der Erlaß des Preussschen Staatzministeriums vom 3. Juni 1922, betreffend die Verleihung des Enteignungtrechttß an den Ziegeleibesitzer Dr. Karl Peters in Schierstein (Rhein) für die Er⸗ weiterung seines Ziegeleibetriebs, durch das Amtsblatt der Regierung in Wiesbaden Nr. 34 S. 157, ausgegeben am 17. Juni 1922;

7. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 8. Juni 1922, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die staat⸗ liche Elektrizitätsverwaltung in Hannober für den Bau von Ueber⸗ landleitungen in den Stadt⸗ und Landkreisen Hannover, Linden und Hildesheim und in den Landkreisen Marienburg, Springe, Gronau, Ilfeld und Neustadt a. Rbge., durch die Amteblãtter

der Regierung in Hannover Nr. 25 S. 132, ausgegeben am 24. Juni 1922, und .

der Regierung in Hildesheim Nr. 25 S. 10, ausgegeben am 24. Juni 1922; .

8. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 12. Juni 1922, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadt⸗ gemeinde Waldenburg (Schlesien) für die Herstellung einer Reserve⸗ wasserfassung, durch das Amtsblatt der Regierung in Liegnitz Nr. 27 S. 184, ausgegeben am 8. Juli 1922 . .

g. der Eilaß des Preußlschen Staatsministeriums vom 24. Juni 1922, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Gewerk⸗ schaft Großkraftwerk Main⸗Weser zu Borken, Provinz Hessen⸗Nassau, für die Errichtung eines Großkraftwerks in Borken, die Herstellung eines Werkbahnhofs am dortigen Reichsbahnhof, des Gleisanschlusses und der Seilbahn zum Großkraftwerk und für den Bau einer 60 gob— Voltleitung vom Großkraftwerk zum Umspannwerk. Felsberg bei Gen⸗ sungen, durch das Amtsblatt der Regierung in Cassel Nr. 26 S. 169, ausgegeben am 1. Juli 1922;

160. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 28. Juni 1922, betreffend die Genehmigung der von dem Venwaltungsrat der Westpreußischen Landschaft und der neuen Westpreußischen Landschaft am 24. Juni 1922 gefaßten, die Auflösung der Landschaftlichen Bank der Prodinz Westpreußen in Danzig, betreffenden Beschlüsse, durch das Amteblatt der Regierung in Marienwerder Nr. 2 S. 127, aus⸗ gegeben am 8. Juli 1922.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betr. die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 603), habe ich den Eheleuten Bäckermeister Fa ver Meyer, Dortmund, Winterfeldstraße 2, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Lebensmitteln aller Art. und mit sonstigen Gegenständen des tägl. Bedarfs sowie die Herstellung jeglicher Backwaren wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diefen Handelsbetrieb un tersagt. Die Untersagung wirkt für das Reichsgebiet.

Dortmund, den 20. Juli 1922.

Wucherstelle der Polizeiverwaltung. von Cossel, Regierungsrat.

ĩ ; Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesrattzperordnung vom 23. September 1915, betr, die Fernhaltung unzuverlässiger Perlonen vom Handel (RGGBl. S. 603) habe ich dem Händler Fosef Jüde, hier, Treibstraße 37, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Lebens⸗ mitteln alker Art, sowie mit sonstigen Gegen ständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Die Untersagung wirkt für das Reichsgebiet.

Dortmund, den 20. Juli 1922.

Wucherstelle der Polizeiverwaltung. von Cossel, Regierungsrat.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsberordnung vom 29. September 1915, betr., die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (GBl. S. 603) habe ich den Eheleuten Heinrich Groß, Doxt⸗ mund, Stiftstraße 7, wohnhaft, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Möbeln und mit sonstigen Gegen⸗ ständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unt ersagt. Die Untersagung wirkt für das Reichsgebiet.

Dortmund, den 22. Juli 1922.

Wucherstelle der Polizeiverwaltung. von Cossel, Regierungsrat.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1315 ist dem Landwirt Wilhelm Schulz in Sten dal, Haackestraße 22, der Ver⸗ kauf von Milch und Molkereierzeugnissen unter⸗ sagt worden.

Stendal, den 17. Juli 1922.

Der Magistrat. Dr. Schütz e.

J 7 ; 7 ä ä ä

Nichtamtliches.

Deutsches Reich. Der Reichsrat stimmte gestern in seiner öffentlichen

Sitzung unter dem Vorsitz des Reichspostministers Giesberts

einer größeren Reihe von Gesetzentwürfen und Verordnungen ohne wesenlliche Erörterungen zu, darunter dem Gesetz über das Deutsch⸗polnische Oberschlesische Bergwerksabkommen, der Ver⸗ ordnung über Gewährung von Beihilfedarlehen zur Förderung des Wohnungsbaues, wodurch die Darlehnssätze an die Ge— meinden verdoppelt werden sollen, der Abänderung der Arznei⸗ taxe mit Rücksicht auf die Geldentwertung, der Erhöhung der Entschädigung der Gemeinden für die Steuereinziehung, wonach diese Entschädigung verdoppelt und die Erhöhung für die Zeit vom 1. April 1932 bis 31. März 1923 nachgezahlt werden soll, sowie der Erhöhung der Tage⸗ und Uebernachtungsgelder der Reichsbeamten.

An Stelle eines bayerischen Antrags auf Wieder⸗ einführung der Melde⸗ und . für Koks wurde ein preußischer Antrag angenommen, wonach die Eisenbahnkontrolle durch das Reichsverkehrsministerium mit dem Reichskohlenkommissar gewährleistet und den Versorgungs⸗ bezirken das Recht zur Beschlagnahme wieder eingeräumt werden soll.

Die Richtlinien für die Verwendung der Reichs⸗

zuschüsse für notleidende Kleinrentner wurden ge— 61 . ein Antrag des sächsischen Gesandten Dr. Gradnauer keine genügende Unterstützung gefunden hatte; nach diesem Antrag 41 i Länder und Gemeinden zusammen ein Drittel der Auf— wendungen dafür aufbringen.

ten das Reich zwei Drittel und die

Die Vorschläge für die Ausprägung von Ersatz⸗ münzen zum Nennbetrage von 1, 3 und 5 „S wurden gut ge eißen. Diese Münzen sollen aus einer Legierung von , num mit einem Prozent Kupfer bestehen. Zur Aus⸗ prägung sollen gelangen für 400 Millionen Mark Ein⸗Mark⸗ stücke, für Gog Millionen Mark. Drei⸗Markstücke und für S0 Millionen Mark Fünf⸗Markstücke.

Das vom Reichstag auf Initiativantrag beschlossene Gesetz über die Erhöhung der Tagegelder der Abgeordneten wurde genehmigt. Danach erhöht sich der Bezug im Monat von fünf⸗ auf zehntausend Mark, im Jahr also von sechzig⸗ tausend auf linhunder tzwan igtau end Mark. Die Aufwand entschädigung des Reichstagspräsidenten wird von 60 000 A auf 140 000 M erhöht. Dadurch wird eine Mehrausgabe von insgesamt 380 Millionen Mark erforderlich.

Die vereinigten Ausschüsse des Reichs rats für Haushalt und Rechnung wesen, für Volkswirtschaft, für innere Verwaltung, für Verkehrswesen, für Steuer- und Zollwesen, für Rechtspflege, für Reichswehrangelegenheiten und für Seewesen, die vereinigten Ausschüsse für Volkswirtschaft und für Nechtspflege, die ver⸗ einigten Ausschüsse für Volkswirtschaft, und für Steuer⸗ und Zollwesen sowie die vereinigten Ausschüsse für Volkswirtschaft und für Haushalt und Rechnungswesen hielten heute Sitzungen ab.

Die Ausfuhrmindestpreise für Mineralwasser sowie die Mark Ausfuhrmindestpreise für Ruß und Lithopone ind abgeändert worden. Näheres ist bei der Außenhandelsstelle Chemie zu erfahren.

Statistik und Volkswirtschaft.

Zunahme des Gefangenen bestandes in den Straf⸗

anstalten, der gewalt samen Todesfälle infolge

von Verbrechen und Vergehen, und der gericht

lichen Verurteilungen jug endlicher Personen in Baden.

Nach den „Statistischen Mitteilungen über das Land Baden“ (Jahrgang 1922, Heft 6) hat der Gefangenen stand in den badifchen Landesstrafanst alten während der letzten Jahre erheblich zugenommen. Am 1. Januar 1914 waren insgesamt 1451 Gefangene in den Landesstrafanstalten untergebracht; am 1. April 1922 betrug diese Zahl 1737, das sind rund 20 vo mehr als im Jahre 1914.

Urfache der Verurteilung waren bei dem Bestande vom J. April 1922 in rund 80 vy aller Fälle Verbrechen und Ver⸗ gehen gegen das Vermögen, in rund 15 vH Verbrechen und Vergehen gegen die Person, in den übrigen Fällen Verb rechen gegen Staat, öffent⸗ liche Ordnung und Religion. Besonders bemerkenswert ist, daß die Zahl der Verurteilungen wegen Diebstahls von 748 im Jahre 1914 auf 1282 bei dem Gefangenenhestande vom 1. April 1922 gestiegen ist, unter denen sich 5865 Fälle (308 Fälle mehr als im Jahre 1914) von Verurteilungen wegen schweren Diebstahls befanden. In 50 Fällen war das Verbrechen oder Vergehen in Trunkenheit begangen. Die Zahl der wegen Totschlags verurteilten und in Landeßs⸗ strafanstalten untergebrachten Personen ist von 27 im Jahre 1914 auf 50 am 1. April 1922 gestiegen. .

In welchem Umfang der über vierjährige Weltkrieg auf einen Teil der Bevölkerung verrohend gewirkt hat, zeigt die Zunahme der gewaltfamen Todesfälle infolge Lon Verbrechen und Vergehen in den letzten Jahren. Im Durchschnitt des zehn⸗ jährigen Zeitraums 1903/12 betrug deren Zahl 63, 1913 843 im Jahre 1919 wurde mit 122 die Höchstzahl erreicht. 1920 sank die Zahl auf 90, um dann wieder im Jahre 1921 auf g8 zu steigen. Die Zahl der an Mord oder Totfchlag Gestorbenen betrug im Durch- schnitt der Jahre 1903.12 15, im Jahre 1913 21, 1919 bereits 47, 1920 36 und im Jahre 1921 39. Die Zahl der Kin desm o rde ist von 16 im Jahre 1913 auf 41 im Jahre 1921 gestiegen.

Durch die badischen Jugendgerichte, die als besondere Abteilungen bei den Amtsgerichten in Freiburg, Karlsruhe, Pforzheim, Heidelberg und Mannheim bestehen, wurden im Vorkriegsjahre 1913 insgefamt sz Perfonen (darunter 1066 Mädchen) im Alter von 12 bis 18 Jahren verurteilt. Im Jahre 1921 betrug die Zahl 823 (darunter 174 Mädchen), Die Zahl der mit Gefängnis Beftraften ist von 553 im Jahre 1913 auf. 627 im Jahre 1921 gestiegen. Wie in den Vorjahren erhielt im Jahre 1921 eine größere Zahl von jugendlichen Personen (3609) Strafaufschub auf Wohl⸗ verhalten.

*

Nr. 30 des Ministerialblatts für die P—reußische innere Verwaltung“ (Ausgabe B), herausgegeben im Preußi⸗ schen Minislerium des Innern, vom 19. Juli 1922 hat folgenden Inhalt: Persönliche Angelegenheiten. Staatshaushalt, Kassen⸗ und Rech⸗ nungswesen. Kaffenanschl. d. Verwalt. d. Inn. . Wiebereinziehung überhob. Diensteink-⸗Bezüge. Verträge über Satz⸗, Druck- u. Buchbinderarbeiten.— Polizeiverwaltung. Auf⸗ gaben der Polizei. Bek. zur Ausf. d. Vd. des Reichspräsidenten zum Schutz d. Republik. Bek. auf Grund d. Vd. des Reichspräsidenten sber das Verbot bestimmter Versammlungen. Bek. zur Ausf. d. Ergänzungsverordnung des Reichspräsidenten zum Schutz d. Republik. Einrichtung, Behoͤrden, Beamte: Im allgemeinen. Kundgebung d. Hauptaussch. d. staatl. Pol. Beamten. Ermittlung eines Pol. Be⸗ gamten. Rachrichtensammesstelle f. Vermißte u. unbekannte Tote im Rheinstromgebiet. Pol.⸗Beamte mit fremden Sprachen. Zivil kräfte bei d. Schutzpol. DOtganisation. Terminverlängerung. Kassen⸗ und Rechnungswesen. Kassenanschläge für d. Schutzpol. An⸗ meldungen zum Haushalt d. Landjägerei für 1923. Unterstützung für Landjägereibeamte. Anstellung, Gebührnisse, Dienstvorschriften. Tagegelder f. Polizei⸗ u. Kriminalassistenten. Kommandozulagen für Landjägereibeamte. Dienstaufwandsentschädig. u. Dien stversamml. d. Land sägereibeamten. Verpflegung, Bekleidung, Ausrüstung, Unter⸗ kunst, Ausbildung: Mehlportion d. Schutzpol. Preisverzeichnis f. Bekleidungs- usw. Stücke d. Schutzpol. Vergütung f. . v. Kraftfahrzeugen. Uhren an Unterkunftsgebäuden d. Schutzpol. Unterkunftsgerät d. Schutzpol. Lehrgang f. Kommissaranwärter.— Aerztliche Angelegenheiten: Versorgungskrankenhauskosten. Arzt verträge. So zlale Fürsorge. Preuß. Staatskommissar f. d. Regelung d. Wohlfahrtspflege. Einstellung Schwerbeschädigter in die in Groß Berlin belegenen Dienststellen d. inn. Verwaltung. Versorgung der minderbemittelten Bevölk. mit Textilwaren. Staatsangehörigkeit. Paß⸗ u. Fremdenpolizei. Paßwesen. Ver⸗ sagung von Heimatscheinen aus steuerl. Gründen. Reisen nach d. Ukraine. In Polen eingebürgerte frühere Deutsche. Kriegsübergangswirtschaft. Verrechnung v. Kriegsleistungsvergütungen.

Reisegepäck der ehem. russ. Reichsangehörigen. fe nn fer. Steuern und Abgaben. Ueberweisung v. hre lchzein ommen⸗ u. Körperschaftssteueranteilen f. 1922. Nacht⸗ oder Hockersteuer. Besteuerung des Herbergsvertrags. Anteile an der Reichseinkommen⸗ und Körperschaftssteuer für 1931. Bau⸗ und Verkehrswesen. Luft⸗

M schriftliche Berichtigungen. Neuerscheinungen auf dem

fahrzeugbau. Verschiedenes. Landesaufnahme. Umfrage. Hand

Vorläufige Ergebnisse des deutschen Außenhandels im Juni 1922.

Die Werte sind in Papiermark angegeben, sie beruhen in Aus und Einfuhr auf Anmeldungen.

Einfuhr

r

Ausfuhr

Warengruppe

Mengen Jan. / Juni

Juni

Werte in 1000 4Az

Juni

Jan. / Juni

Mengen

Juni

Jan. / Juni

Werte in 1000 4

Juni

Jan. / dani

ES pr

s

*

.

3

*

6

S8

*

.

*

gr.

*

Hüte

Leder Lederwaren

Abfälle..

stoffen

Holzwaren Korkwaren

Tonwaren

5:

Maschinen

Fahrzeuge

Feuerwaffen Uhren

Pferde

.

münzen;

Berlin, den 26. Juli 1922.

Erzengnisse der Land⸗ und und pflanzliche Nature mittel

Forstwirtschaft und andere tierische rzeugnisse; Nahrungs⸗ und Genuß⸗

9 9 4 9 9

Erze, Schlacken, Aschen ??? Fossile Brennstoffe

Sprengstoffe, Schießbedarf und Zündwaren.... Chemische und pharmazeutische Erzeugnisse, anderweit Bearbeitete tierische und pflanzliche Spinnstoffe und Waren daraus; ; zugerichtete Schmuckfedern; Fächer und

nicht genannt K

Menschenhaare

Andere pflanzliche Spinnstoffe .. Buchbinderzeugstoffe, Pausleinwand, getragenen Schleif⸗ oder Poliermitteln; Linoleum und ähnliche Stoffe Watte, Filze und nicht genähte Filzwaren .. Pferdehagre (aus der Mähne oder dem Schwei Kleider, Putzwaren und sonstige genähte Gegenstände aus Gespinstwaren oder Filzen, anderweit nicht genannt. Künstliche Blumen aus Gespinstwaren, Schuhe aus Gespinstwaren oder Filzen. Menschenhaare und Waren daraus, zugeri und Hüte.

fe) und Waren daraus

Abfälle von Gespin

Leder und Lederwaren, Kürschnerwaren, Waren

Kürschnerwaren Waren aus Därmen.

Kantschukwaren . Wären aus weichem K Hartkautschuk und Hartkautschukware = Geflechte und Flechtwaren ans pflanzli nahme der Gespinstfasern

Geflechte (mit Ausnahme der Sparterie) . Flechtwaren (mit Ausnahme der Hüte und der Sparterie und Sparteriewaren ö Besen, Bürsten, PBinsel und Siebwa Waren aus tierischen oder pflanzlichen

d , , , n n n, n.

Waren aus tieris

21212

*

PRavpier, Eappe und Waren daraus Bücher, Bilder, Gemälde

Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen Ausnahme der Tonwaren) sowie aus fossilen Stoffen...

Glas und Glasw

Edle Metalle und Waren daraus

Gold (Gold, Platin und Platinmetalle, Bruch und Abfãälle Metallen, Gold⸗ und Platinwaren) ..

Silber (Silber, Silbergekrätz, Bruchsilber, Silberwaren).

unedle Metalle und Waren daraus ö

Eisen und Eisenlegierungen ..

Aluminium und Aluminiumlegi

Blei und Bleilegierungen

Zink und Zinklegierungen.

ernn nnn, .

Zinn und Zinnlegierungen Nickel und Nickellegierungen

n n n ne 8 , , , n, n.

lertrotechnif

che Grzengniffe .

Feuerwaffen, Uhren, Tonwerkzeuge, Kinderspielzeug

Tonwerkzeuge .. Kinderspielzeug

Unvollständig angemeldete Waren.

10 651 932 9347

5 197 502 3 221 004 51 M8 9347 1320617

61 781

25 745 812 1565 820 12909953 10 759 958 435 620 7h 361

19 187 8 64

309 937 5 909 319

18 855 614 559 1047 36 138

190 275 4355

33 293 108 371 17 962

12 83 90

80

11 145 296 9737 616

496 135 495 2 439

4092

90 474 6279

10

19

51

2 408 204 2150 216 3259

59 270 4728

3 926 518

185 620

667 28 343 28 15188 3294 4861 28 267

4

51 119 93

46 810 595

34317

24213 534 12 417 801 5 282 814

34317

4542733

353 713

107 707 609 6 145 268 G63 6 960 33 635 283 3712591

297 507

98 02

3 705 770 1355155

35 104 1729

72 721

2 034 854

3026 203 181

S8 6hbꝰ 265 h28

182 422 492 040 78 303

72 405 1004

676 46

577 N h 89 39978 30 518

2370 2304 2 4284 2 8564 2780 74

6 159 5 245 899 15 619

79 2090 1297 68 573 6 541

2789 459 401 12 321

33 439 502 485 71 829 1154

292 862

11015 256 91079795

10312 498 543 28 742 40 695 12 438

1344350

2201 101 373 126

58 461 18213 24 699 126 1838 66 308 986 478 6185

21 0633 8oz

10 830 612 1ẽ 160407

6 223 577 2 507 998

331 299 3 849 035 432 635 1318341 1356301 691 698 50 060

45 507 S31 709

326 314 14949 837

134730 216 389

6191 132 299

4972478 975 549

10022478 2764 674 163 495

496 1342 4799

8 394 351

21 156 29 784 251 034 88 788 9122 151 625

1499 9711 9174

537

15 697 14902 795

6

51 974 21 904 14 820

4757

10493 170 189 16 063

8 659 26 652 40 625 27 316

14 889

12 427

2 723 385 1240449 29 674 136 579 11670 55 650 11496 1226034 11 833 243 791 31 791 26 680 185 323 43 385 116

37 680

4240 1349

S9 O30 53

46 294 827 4 239 495

29 742 709 7275618

1477882 13 807 786 1402 6384 4980098 3 266 772 4034164 124 068

181 369 3 140 346

121177 106 213

5118

535 540

596 738

61h 855

4 668 625

10287 286 552 418

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135 480 7109 780 225 17432716

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265 179 258 650 38 394 826 588 33 949 107 598

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1516 319 1 46 11

54 800

152 229

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766 644 129 438 129 250

29 792 1508 228

55h 455 496 993 447 889 5 588 2301 338 531 303 0903 35 528

52 224 1620 50 523 81

hb 381

S883 140

28 460 414460 14 651

425 b69 1015341 177 679

210 212

10 28 482 812

15217

333 241 162 4965

170 746

6 739 417 4986 094 191 549 83 010 152 479 32 676

8 693 774 670

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10 905 788

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1983 300 3 201 560

987373 6544 954 1107919

132731 4536 925

137 892

629 487

544 477 14 724736

6 561 293 5691 834 167 265

505 034 46 483 383 692 1469135

24 129 607 41537 686

6 043 054 7635 586 787 371

344 274 1418 627 37 131

3 627 358 hh S6 4

71 885 161771 71222 566 2816681 2 266 525 2112263 13914 23 183 1314824 1169 954 145 770

250 353 8 3566 241 510 487 340 985

3743 537 138 725 2037 16565 60 Scl

1509816 5 135 174 645 374

88 569 2348 148 3062135 1528039

806 028 22 911

27 395 79 20 990 027 762 533 334 715 559 176 179 0904 30 9390

3 224 082

2 215 326 14 997 70

8 545 263 3 947 213

2 505 231

4 8dõß 845 192 919 37 h89

1837142

1989195 156 707

Waren aller Art. außerdem:

Wa sserfahrzeuge

Davon: reiner W

Edelmetalle:

Feingold, legiertes G

gold, Goldasche,

Feinfilber, legiertes Silber, Silbergekrätz

arenberkehr .

arren aus Bruchgold, Goldmünzen; Bruch⸗ Ausfuhr unter Silber)

egekrätz (bei der 966 in Barren

Bruchsilber,

40 291 769

9347 28

Zusammen Edelmetalle. Statistisches Reichsamt. J. V.: Dr. Platzer.

171 5655 218

34 317 126

34 zi 712

34 363 694

7 699 10319

192 851 425

142 602 871

208 729 38 825

18797 865

73 451

120 755 905

731 1493

30 341 000

30 231 702

31 831 7467

130 836 309

130 361 339

191 748 23 222

18018

248 bd

109 2981

474 970