; * — . r / /
22
— — — — —
renßen.
Gesetz über die Bereitstellung von Staats mitteln zur Gewährung staatlicher Arbeitgeberdarlehen.
Vom 7. Juni 1922. (Veröffentlicht in der Preußischen Gesetzsammlung 192, S. 167.)
Der Landtag hat folgendes Gesetz beschlossen:
§1.
Zwecks Gewährung besonderer Beihilfen (Arbeitgeberdarlehen) zur Abbürdung der Baukostenüberteuerung bei der Schaffung neuer Wohnungen, die Beamten, Angestellten und Arheitern der Staats— verwaltung zugute kommen, dürfen vierhundert Millionen Mark ver⸗
wendet werden. 2
() Der Finanzminister wird ermächtigt, zur Bereitstellung der nach 5 1 bewilligten Mittel eine Anleihe, durch Veräußerung eines entsprechenden Betrags von Schuldverschreibungen aufzunehmen. Die Anleihe ist sährlich mit 3 vom Hundert des ursprünglichen Kapitals zu tilgen unter Hinzurechnung der durch die Tilgung ersparten Zinsen, diese zu OH vom Hundert gerechnet.
(2) An Stelle der Schuldverschreibungen können vorübergehend Schatzanweisungen oder Wechsel ausgegeben werden. In den Schatz⸗ anweisungen ist der Fälligkeitstermin anzugeben. Die Wechsel werden pon der Hauptverwaltung der Staatsschulden mittels Unterschrift zweier Mitglieder ausgestellt.
3) Schuldverschreibungen, Schatzanweisungen, etwa dazugehörige Zinsscheine und Wechsel können sämtlich oder teilweise auf ausländische oder auch nach einem bestimmten Wertverhältnisse gleichzeitig auf in⸗ und ausländische Währungen sowie im Auslande zahlbar gestellt werden.
(4) Schatzanweisungen können wiederholt ausgegeben werden.
5 Die Mittel zur Einlösung von Schatzanweisungen und Wechseln können durch Ausgabe von Schatzanweisungen und Wechseln oder von Schuldverschreibungen in dem erforderlichen Nennbetrage beschafft werden.
(6) Schuldverschreibungen, Schatzanweisungen und Wechsel, die zur Einlösung fällig werdender Schatzanweisungen oder Wechsel bestimmt sind, hat die Hauptverwaltung der Staalsschulden auf An⸗ ordnung des Finanzministers 14 Tage vor der Fälligkeit zur Ver— fügung zu halten. Die Verzinsung oder Umlaufszeit der neuen Schuldpapiere darf nicht vor dem Zeltpunkte beginnen, mit dem die Verzinsung oder Umlaufszeit der einzulösenden Schatzanweisungen oder Wechsel aufhört.
(7 Wann, durch welche Stelle und in welchen Beträgen, zu welchem Zins⸗ oder Diskontsatze, zu welchen Bedingungen der Kündigung oder mit welcher Umlaufezeit sowie zu welchen Kursen die Schuldverschreibungen, Schatzanweisungen und Wechsel qusgegeben werden sollen, bestimmt der Finanzmintister. Ebenso bleibt ihm im Falle des Abs. 3 die Festsetzung des Wertverhältnisses sowie der näheren Bedingungen für Zahlungen im Ausland überlassen.
(8) Im übrigen sind wegen Verwaltung und Tilgung der An⸗ leihe die Vorschriften des Gesetzes vom 19. Dezember 13569 (Gesetz⸗ samml. S. 1197), des Gesetzes vom 8. März 1897 (Gesetzsamml. S. 45) und des Gesetzes vom 3. Mai 190353 (Gesetzsamml. S. 1656) anzuwenden.
83.
Die Ausführung dieses Gesetzes erfolgt durch die zuständigen Minister.
Das vorstehende, vom Landtage beschlossene Gesetz wird hiermit verkündet. Die verfassungsmäßigen Rechte des Staatsrats sind gewahrt.
Berlin, den 7. Juni 1922.
(Siegel) Das Preußische Staatsministerium. Braun. v. Richter. Hirtsiefer.
Finanzministerium.
Der Regierungspräsident, Wirkliche Geheime Ober⸗ regierungsrat Dr. Tilmann aut Osnabrück ist zum Ministerial⸗ direktor im preußischen Finanzministerium,
der Regierungsrat Schwalbe zum Oberregierungsrat im Fürsorgeamt für Beamte aus den Grenzgebieten und der Minlsterialsekretär Fraatz zum kassentechnischen Regierungsrat
bei demselben Amt ernannt worden.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Die Domänenrentmeisterstelle in Hanau ist zum
1. Oktober d. J. neu zu besetzen. Bewerbungen von in Do⸗
mänenverwaltungssachen erfahrenen Beamten sind bis 15. August
u se dn richten an die Regierung, Domänenverwaltung in assel.
Hauptverwaltung der Staatsschulden. Bekanntmachung.
Die im Jahre 1911 verloste, um 1. Januar 1912 zur baren Rückzahlung gekündigte Bergisch⸗Märkische Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Obligation II. Sexie Nr. 84 253 über 300 M, welche ungeachtet des nach 89 des Privilegiums vom 20. Oktober 1856 (Gesetzsamml. S. 874) in Verbindung mit 1 des Privilegiums vom 25. August 1862 (Gesetzlamml. S. 310) alljährlich wiederholten Aufrufs bis jetzt nicht zur Einlösung eingereicht worden ist, ist nunmehr wertlos geworden und jeder Anspruch aus ihr an den Staat erloschen.
Berlin, den 24. Juli 1922. Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Ministerium für Wissenschaft, Kun und n .
Die Wahl des Studienrats Friedrich Müller an der e r gan Luckenwalde zum Oberstudienrat an der⸗ elben Anstalt ist bestätigt worden.
Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. S. 357) sind bekanntgemacht:
1. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 16. Mai 1922, betreffend die Verleihung deg Enteignungsrechts an die Ueber⸗ landzentrale Ostharz, Aktiengesellschaft in Dessau, für die Errichtung von Hochspannungsieitungsnetzen im Mansfelder Gebirgskreise und dem Kreise Quedlinburg, durch die Amtsblätter
der Regierung in Merseburg Nr. 22 S. 118, ausgegeben am 3. Juni 1922, und
der Regierung zu Magdeburg Nr. 25 S. 143, ausgegeben am 24. Juni 1922; J
2. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 27. Mal 1922, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Gewerk⸗ schaft Hohenzollernhall in Bösau im Kreise Weißenfels für die Fort⸗ fetzung des Betriebs ihrer Braunkohlengrube Hedwig bei Bösau, durch das Amtsblatt der Regierung in Merseburg Nr. 24 S. 1269, ausgegeben am 17. Juni 1922;
3. der Erlaß des Preußischen Stgatsministerlumz vom 30, Mai
1922, betreffend die ung des Euteignungsrechts an die Stadt
Hameln für die Erwelkerung der städtischen Wasserversorgungsanlage, durch das Amtsblatt der Regierung in Hannober Nr. 24 S. 123, ausgegeben am 17. Juni 1922 J —
der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 31. Mai 1922, betreffend die . des Enteignungsrechts an das Rheinisch⸗Westfälische Glettrizitätswerk, Aktiengesellschaft in Essen a. Ruhr, für die Weiterführung ihrer Starkstromleitung von Emmerich zu dem Grundstück der Clever Straßenbahn, durch das Amtsblatt der Regierung in Düsseldorf Nr. 28 S. 235, ausgegeben am 24. Juni 1922 ö .
D. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 2. Juni 1922, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die evange⸗ lische Kirchengemeinde Groß Särchen im Kreise Poperswerda für die Erweiterung ihres Kirchhofs, durch das Amtsblatt der Regierung in Liegnitz Rr. 27 S. 184, ausgegeben am 8 Juli 1922
H. der Erlaß des Preussschen Staatzministeriums vom 3. Juni 1922, betreffend die Verleihung des Enteignungtrechttß an den Ziegeleibesitzer Dr. Karl Peters in Schierstein (Rhein) für die Er⸗ weiterung seines Ziegeleibetriebs, durch das Amtsblatt der Regierung in Wiesbaden Nr. 34 S. 157, ausgegeben am 17. Juni 1922;
7. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 8. Juni 1922, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die staat⸗ liche Elektrizitätsverwaltung in Hannober für den Bau von Ueber⸗ landleitungen in den Stadt⸗ und Landkreisen Hannover, Linden und Hildesheim und in den Landkreisen Marienburg, Springe, Gronau, Ilfeld und Neustadt a. Rbge., durch die Amteblãtter
der Regierung in Hannover Nr. 25 S. 132, ausgegeben am 24. Juni 1922, und .
der Regierung in Hildesheim Nr. 25 S. 10, ausgegeben am 24. Juni 1922; .
8. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 12. Juni 1922, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadt⸗ gemeinde Waldenburg (Schlesien) für die Herstellung einer Reserve⸗ wasserfassung, durch das Amtsblatt der Regierung in Liegnitz Nr. 27 S. 184, ausgegeben am 8. Juli 1922 . .
g. der Eilaß des Preußlschen Staatsministeriums vom 24. Juni 1922, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Gewerk⸗ schaft Großkraftwerk Main⸗Weser zu Borken, Provinz Hessen⸗Nassau, für die Errichtung eines Großkraftwerks in Borken, die Herstellung eines Werkbahnhofs am dortigen Reichsbahnhof, des Gleisanschlusses und der Seilbahn zum Großkraftwerk und für den Bau einer 60 gob— Voltleitung vom Großkraftwerk zum Umspannwerk. Felsberg bei Gen⸗ sungen, durch das Amtsblatt der Regierung in Cassel Nr. 26 S. 169, ausgegeben am 1. Juli 1922;
160. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 28. Juni 1922, betreffend die Genehmigung der von dem Venwaltungsrat der Westpreußischen Landschaft und der neuen Westpreußischen Landschaft am 24. Juni 1922 gefaßten, die Auflösung der Landschaftlichen Bank der Prodinz Westpreußen in Danzig, betreffenden Beschlüsse, durch das Amteblatt der Regierung in Marienwerder Nr. 2 S. 127, aus⸗ gegeben am 8. Juli 1922.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betr. die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 603), habe ich den Eheleuten Bäckermeister Fa ver Meyer, Dortmund, Winterfeldstraße 2, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Lebensmitteln aller Art. und mit sonstigen Gegenständen des tägl. Bedarfs sowie die Herstellung jeglicher Backwaren wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diefen Handelsbetrieb un tersagt. — Die Untersagung wirkt für das Reichsgebiet.
Dortmund, den 20. Juli 1922.
Wucherstelle der Polizeiverwaltung. von Cossel, Regierungsrat.
ĩ ; Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesrattzperordnung vom 23. September 1915, betr, die Fernhaltung unzuverlässiger Perlonen vom Handel (RGGBl. S. 603) habe ich dem Händler Fosef Jüde, hier, Treibstraße 37, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Lebens⸗ mitteln alker Art, sowie mit sonstigen Gegen ständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. — Die Untersagung wirkt für das Reichsgebiet.
Dortmund, den 20. Juli 1922.
Wucherstelle der Polizeiverwaltung. von Cossel, Regierungsrat.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsberordnung vom 29. September 1915, betr., die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (GBl. S. 603) habe ich den Eheleuten Heinrich Groß, Doxt⸗ mund, Stiftstraße 7, wohnhaft, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Möbeln und mit sonstigen Gegen⸗ ständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unt ersagt. — Die Untersagung wirkt für das Reichsgebiet.
Dortmund, den 22. Juli 1922.
Wucherstelle der Polizeiverwaltung. von Cossel, Regierungsrat.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1315 ist dem Landwirt Wilhelm Schulz in Sten dal, Haackestraße 22, der Ver⸗ kauf von Milch und Molkereierzeugnissen unter⸗ sagt worden.
Stendal, den 17. Juli 1922.
Der Magistrat. Dr. Schütz e.
J 7 ; 7 ä ä ä
Nichtamtliches.
Deutsches Reich. Der Reichsrat stimmte gestern in seiner öffentlichen
Sitzung unter dem Vorsitz des Reichspostministers Giesberts
einer größeren Reihe von Gesetzentwürfen und Verordnungen ohne wesenlliche Erörterungen zu, darunter dem Gesetz über das Deutsch⸗polnische Oberschlesische Bergwerksabkommen, der Ver⸗ ordnung über Gewährung von Beihilfedarlehen zur Förderung des Wohnungsbaues, wodurch die Darlehnssätze an die Ge— meinden verdoppelt werden sollen, der Abänderung der Arznei⸗ taxe mit Rücksicht auf die Geldentwertung, der Erhöhung der Entschädigung der Gemeinden für die Steuereinziehung, wonach diese Entschädigung verdoppelt und die Erhöhung für die Zeit vom 1. April 1932 bis 31. März 1923 nachgezahlt werden soll, sowie der Erhöhung der Tage⸗ und Uebernachtungsgelder der Reichsbeamten.
An Stelle eines bayerischen Antrags auf Wieder⸗ einführung der Melde⸗ und . für Koks wurde ein preußischer Antrag angenommen, wonach die Eisenbahnkontrolle durch das Reichsverkehrsministerium mit dem Reichskohlenkommissar gewährleistet und den Versorgungs⸗ bezirken das Recht zur Beschlagnahme wieder eingeräumt werden soll.
Die Richtlinien für die Verwendung der Reichs⸗
zuschüsse für notleidende Kleinrentner wurden ge— 61 . ein Antrag des sächsischen Gesandten Dr. Gradnauer keine genügende Unterstützung gefunden hatte; nach diesem Antrag 41 i Länder und Gemeinden zusammen ein Drittel der Auf— wendungen dafür aufbringen.
ten das Reich zwei Drittel und die
Die Vorschläge für die Ausprägung von Ersatz⸗ münzen zum Nennbetrage von 1, 3 und 5 „S wurden gut ge eißen. Diese Münzen sollen aus einer Legierung von , num mit einem Prozent Kupfer bestehen. Zur Aus⸗ prägung sollen gelangen für 400 Millionen Mark Ein⸗Mark⸗ stücke, für Gog Millionen Mark. Drei⸗Markstücke und für S0 Millionen Mark Fünf⸗Markstücke.
Das vom Reichstag auf Initiativantrag beschlossene Gesetz über die Erhöhung der Tagegelder der Abgeordneten wurde genehmigt. Danach erhöht sich der Bezug im Monat von fünf⸗ auf zehntausend Mark, im Jahr also von sechzig⸗ tausend auf linhunder tzwan igtau end Mark. Die Aufwand entschädigung des Reichstagspräsidenten wird von 60 000 A auf 140 000 M erhöht. Dadurch wird eine Mehrausgabe von insgesamt 380 Millionen Mark erforderlich.
Die vereinigten Ausschüsse des Reichs rats für Haushalt und Rechnung wesen, für Volkswirtschaft, für innere Verwaltung, für Verkehrswesen, für Steuer- und Zollwesen, für Rechtspflege, für Reichswehrangelegenheiten und für Seewesen, die vereinigten Ausschüsse für Volkswirtschaft und für Nechtspflege, die ver⸗ einigten Ausschüsse für Volkswirtschaft, und für Steuer⸗ und Zollwesen sowie die vereinigten Ausschüsse für Volkswirtschaft und für Haushalt und Rechnungswesen hielten heute Sitzungen ab.
Die Ausfuhrmindestpreise für Mineralwasser sowie die Mark Ausfuhrmindestpreise für Ruß und Lithopone ind abgeändert worden. Näheres ist bei der Außenhandelsstelle Chemie zu erfahren.
Statistik und Volkswirtschaft.
Zunahme des Gefangenen bestandes in den Straf⸗
anstalten, der gewalt samen Todesfälle infolge
von Verbrechen und Vergehen, und der gericht
lichen Verurteilungen jug endlicher Personen in Baden.
Nach den „Statistischen Mitteilungen über das Land Baden“ (Jahrgang 1922, Heft 6) hat der Gefangenen stand in den badifchen Landesstrafanst alten während der letzten Jahre erheblich zugenommen. Am 1. Januar 1914 waren insgesamt 1451 Gefangene in den Landesstrafanstalten untergebracht; am 1. April 1922 betrug diese Zahl 1737, das sind rund 20 vo mehr als im Jahre 1914.
Urfache der Verurteilung waren bei dem Bestande vom J. April 1922 in rund 80 vy aller Fälle Verbrechen und Ver⸗ gehen gegen das Vermögen, in rund 15 vH Verbrechen und Vergehen gegen die Person, in den übrigen Fällen Verb rechen gegen Staat, öffent⸗ liche Ordnung und Religion. Besonders bemerkenswert ist, daß die Zahl der Verurteilungen wegen Diebstahls von 748 im Jahre 1914 auf 1282 bei dem Gefangenenhestande vom 1. April 1922 gestiegen ist, unter denen sich 5865 Fälle (308 Fälle mehr als im Jahre 1914) von Verurteilungen wegen schweren Diebstahls befanden. In 50 Fällen war das Verbrechen oder Vergehen in Trunkenheit begangen. Die Zahl der wegen Totschlags verurteilten und in Landeßs⸗ strafanstalten untergebrachten Personen ist von 27 im Jahre 1914 auf 50 am 1. April 1922 gestiegen. .
In welchem Umfang der über vierjährige Weltkrieg auf einen Teil der Bevölkerung verrohend gewirkt hat, zeigt die Zunahme der gewaltfamen Todesfälle infolge Lon Verbrechen und Vergehen in den letzten Jahren. Im Durchschnitt des zehn⸗ jährigen Zeitraums 1903/12 betrug deren Zahl 63, 1913 843 im Jahre 1919 wurde mit 122 die Höchstzahl erreicht. 1920 sank die Zahl auf 90, um dann wieder im Jahre 1921 auf g8 zu steigen. Die Zahl der an Mord oder Totfchlag Gestorbenen betrug im Durch- schnitt der Jahre 1903.12 15, im Jahre 1913 21, 1919 bereits 47, 1920 36 und im Jahre 1921 39. Die Zahl der Kin desm o rde ist von 16 im Jahre 1913 auf 41 im Jahre 1921 gestiegen.
Durch die badischen Jugendgerichte, die als besondere Abteilungen bei den Amtsgerichten in Freiburg, Karlsruhe, Pforzheim, Heidelberg und Mannheim bestehen, wurden im Vorkriegsjahre 1913 insgefamt sz Perfonen (darunter 1066 Mädchen) im Alter von 12 bis 18 Jahren verurteilt. Im Jahre 1921 betrug die Zahl 823 (darunter 174 Mädchen), Die Zahl der mit Gefängnis Beftraften ist von 553 im Jahre 1913 auf. 627 im Jahre 1921 gestiegen. Wie in den Vorjahren erhielt im Jahre 1921 eine größere Zahl von jugendlichen Personen (3609) Strafaufschub auf Wohl⸗ verhalten.
*
Nr. 30 des Ministerialblatts für die P—reußische innere Verwaltung“ (Ausgabe B), herausgegeben im Preußi⸗ schen Minislerium des Innern, vom 19. Juli 1922 hat folgenden Inhalt: Persönliche Angelegenheiten. — Staatshaushalt, Kassen⸗ und Rech⸗ nungswesen. Kaffenanschl. d. Verwalt. d. Inn. . Wiebereinziehung überhob. Diensteink-⸗Bezüge. — Verträge über Satz⸗, Druck- u. Buchbinderarbeiten.— Polizeiverwaltung. Auf⸗ gaben der Polizei. Bek. zur Ausf. d. Vd. des Reichspräsidenten zum Schutz d. Republik. — Bek. auf Grund d. Vd. des Reichspräsidenten sber das Verbot bestimmter Versammlungen. — Bek. zur Ausf. d. Ergänzungsverordnung des Reichspräsidenten zum Schutz d. Republik. — Einrichtung, Behoͤrden, Beamte: Im allgemeinen. Kundgebung d. Hauptaussch. d. staatl. Pol. Beamten. — Ermittlung eines Pol. Be⸗ gamten. — Rachrichtensammesstelle f. Vermißte u. unbekannte Tote im Rheinstromgebiet. — Pol.⸗Beamte mit fremden Sprachen. — Zivil kräfte bei d. Schutzpol. — DOtganisation. Terminverlängerung. — Kassen⸗ und Rechnungswesen. Kassenanschläge für d. Schutzpol. — An⸗ meldungen zum Haushalt d. Landjägerei für 1923. — Unterstützung für Landjägereibeamte. — Anstellung, Gebührnisse, Dienstvorschriften. Tagegelder f. Polizei⸗ u. Kriminalassistenten. — Kommandozulagen für Landjägereibeamte. — Dienstaufwandsentschädig. u. Dien stversamml. d. Land sägereibeamten. — Verpflegung, Bekleidung, Ausrüstung, Unter⸗ kunst, Ausbildung: Mehlportion d. Schutzpol. — Preisverzeichnis f. Bekleidungs- usw. Stücke d. Schutzpol. — Vergütung f. . v. Kraftfahrzeugen. — Uhren an Unterkunftsgebäuden d. Schutzpol. — Unterkunftsgerät d. Schutzpol. — Lehrgang f. Kommissaranwärter.— Aerztliche Angelegenheiten: Versorgungskrankenhauskosten. — Arzt verträge. — So zlale Fürsorge. Preuß. Staatskommissar f. d. Regelung d. Wohlfahrtspflege. — Einstellung Schwerbeschädigter in die in Groß Berlin belegenen Dienststellen d. inn. Verwaltung. — Versorgung der minderbemittelten Bevölk. mit Textilwaren. — Staatsangehörigkeit. Paß⸗ u. Fremdenpolizei. Paßwesen. — Ver⸗ sagung von Heimatscheinen aus steuerl. Gründen. — Reisen nach d. Ukraine. — In Polen eingebürgerte frühere Deutsche. Kriegsübergangswirtschaft. Verrechnung v. Kriegsleistungsvergütungen.
Reisegepäck der ehem. russ. Reichsangehörigen. fe nn fer. Steuern und Abgaben. Ueberweisung v. hre lchzein ommen⸗ u. Körperschaftssteueranteilen f. 1922. — Nacht⸗ oder Hockersteuer. — Besteuerung des Herbergsvertrags. — Anteile an der Reichseinkommen⸗ und Körperschaftssteuer für 1931. Bau⸗ und Verkehrswesen. Luft⸗
M schriftliche Berichtigungen. Neuerscheinungen auf dem
fahrzeugbau. Verschiedenes. Landesaufnahme. — Umfrage. Hand
Vorläufige Ergebnisse des deutschen Außenhandels im Juni 1922.
Die Werte sind in Papiermark angegeben, sie beruhen in Aus und Einfuhr auf Anmeldungen.
Einfuhr
—
r —
Ausfuhr
Warengruppe
Mengen Jan. / Juni
Juni
Werte in 1000 4Az
Juni
Jan. / Juni
Mengen
Juni
Jan. / Juni
Werte in 1000 4
Juni
Jan. / dani
ES pr
s
*
.
—
—
3
*
6
S8
*
.
—
*
gr.
*
Hüte
Leder Lederwaren
Abfälle..
stoffen
Holzwaren Korkwaren
Tonwaren
5:
Maschinen
Fahrzeuge
Feuerwaffen Uhren
Pferde
.
münzen;
Berlin, den 26. Juli 1922.
Erzengnisse der Land⸗ und und pflanzliche Nature mittel
Forstwirtschaft und andere tierische rzeugnisse; Nahrungs⸗ und Genuß⸗
9 9 4 9 9
Erze, Schlacken, Aschen ??? Fossile Brennstoffe
Sprengstoffe, Schießbedarf und Zündwaren.... Chemische und pharmazeutische Erzeugnisse, anderweit Bearbeitete tierische und pflanzliche Spinnstoffe und Waren daraus; ; zugerichtete Schmuckfedern; Fächer und
nicht genannt K
Menschenhaare
Andere pflanzliche Spinnstoffe .. Buchbinderzeugstoffe, Pausleinwand, getragenen Schleif⸗ oder Poliermitteln; Linoleum und ähnliche Stoffe Watte, Filze und nicht genähte Filzwaren .. Pferdehagre (aus der Mähne oder dem Schwei Kleider, Putzwaren und sonstige genähte Gegenstände aus Gespinstwaren oder Filzen, anderweit nicht genannt. Künstliche Blumen aus Gespinstwaren, Schuhe aus Gespinstwaren oder Filzen. Menschenhaare und Waren daraus, zugeri und Hüte.
fe) und Waren daraus
Abfälle von Gespin
Leder und Lederwaren, Kürschnerwaren, Waren
Kürschnerwaren Waren aus Därmen.
Kantschukwaren . Wären aus weichem K Hartkautschuk und Hartkautschukware = Geflechte und Flechtwaren ans pflanzli nahme der Gespinstfasern
Geflechte (mit Ausnahme der Sparterie) . Flechtwaren (mit Ausnahme der Hüte und der Sparterie und Sparteriewaren ö Besen, Bürsten, PBinsel und Siebwa Waren aus tierischen oder pflanzlichen
d , , , n n n, n.
Waren aus tieris
21212
*
PRavpier, Eappe und Waren daraus Bücher, Bilder, Gemälde
Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen Ausnahme der Tonwaren) sowie aus fossilen Stoffen...
Glas und Glasw
Edle Metalle und Waren daraus
Gold (Gold, Platin und Platinmetalle, Bruch und Abfãälle Metallen, Gold⸗ und Platinwaren) ..
Silber (Silber, Silbergekrätz, Bruchsilber, Silberwaren).
unedle Metalle und Waren daraus ö
Eisen und Eisenlegierungen ..
Aluminium und Aluminiumlegi
Blei und Bleilegierungen
Zink und Zinklegierungen.
ernn nnn, .
Zinn und Zinnlegierungen Nickel und Nickellegierungen
n n n ne 8 , , , n, n.
lertrotechnif
che Grzengniffe .
Feuerwaffen, Uhren, Tonwerkzeuge, Kinderspielzeug
Tonwerkzeuge .. Kinderspielzeug
Unvollständig angemeldete Waren.
10 651 932 9347
5 197 502 3 221 004 51 M8 9347 1320617
61 781
25 745 812 1565 820 12909953 10 759 958 435 620 7h 361
19 187 8 64
309 937 5 909 319
18 855 614 559 1047 36 138
190 275 4355
33 293 108 371 17 962
12 83 90
80
11 145 296 9737 616
496 135 495 2 439
4092
90 474 6279
10
19
51
2 408 204 2150 216 3259
59 270 4728
3 926 518
185 620
667 28 343 28 15188 3294 4861 28 267
4
51 119 93
46 810 595
34317
24213 534 12 417 801 5 282 814
34317
4542733
353 713
107 707 609 6 145 268 G63 6 960 33 635 283 3712591
297 507
98 02
3 705 770 1355155
35 104 1729
72 721
2 034 854
3026 203 181
S8 6hbꝰ 265 h28
182 422 492 040 78 303
72 405 1004
676 46
577 N h 89 39978 30 518
2370 2304 2 4284 2 8564 2780 74
6 159 5 245 899 15 619
79 2090 1297 68 573 6 541
2789 459 401 12 321
33 439 502 485 71 829 1154
292 862
11015 256 91079795
10312 498 543 28 742 40 695 12 438
1344350
2201 101 373 126
58 461 18213 24 699 126 1838 66 308 986 478 6185
21 0633 8oz
10 830 612 1ẽ 160407
6 223 577 2 507 998
331 299 3 849 035 432 635 1318341 1356301 691 698 50 060
45 507 S31 709
326 314 14949 837
134730 216 389
6191 132 299
4972478 975 549
10022478 2764 674 163 495
496 1342 4799
8 394 351
21 156 29 784 251 034 88 788 9122 151 625
1499 9711 9174
537
15 697 14902 795
6
51 974 21 904 14 820
4757
10493 170 189 16 063
8 659 26 652 40 625 27 316
14 889
12 427
2 723 385 1240449 29 674 136 579 11670 55 650 11496 1226034 11 833 243 791 31 791 26 680 185 323 43 385 116
37 680
4240 1349
—
S9 O30 53
46 294 827 4 239 495
29 742 709 7275618
1477882 13 807 786 1402 6384 4980098 3 266 772 4034164 124 068
181 369 3 140 346
121177 106 213
5118
535 540
596 738
61h 855
4 668 625
10287 286 552 418
3491 4833 31 290
44 087 1195
108 055 90 214 1041138 623 267 57 902 356 739 60
3120
63 489
61 519 1970
83 hã2 78 283 4486 883 409
28933 26 839 78 963 63 316
50 220 441351 715 508
54 203 134405 182 985 308 701
260 5903 48198
12 927 795 4 452 808 77716 976 529 51 868 4561 440 144333
6 733 h516
39 585 814293
132 807 107 320
574 166
177764 465 148 973 24 432 3 894 86668
9705
20 086 694
4295 200
2 w 9 9 9 2
27212
2 2
n d nan a ae .
— W 2 —— .
88
5
w
1146 843
73
186 148 591 701 58 728 73
292 059
18 207
10 947 028 3 849 255
236 185
6 666 7091 29 705
165 182
21 802
2010 7738
1 809 467 163 316 ö
— — 90
d
. — D O t- —— O0
13 383 618
3421 47 3 372
2 3 65! 116 233
379 99 084 4027
12713 zy ig 1d gꝛʒ
511 098 392 986
oz 8 839 451 4156 268 8 203 Ih 368 451
82 295 5b 8d 71514 21 687 52 636 1794
8 372 357 7131 1285 619
4136120 486 919 731
2 328 219
135 480 7109 780 225 17432716
1353708 50 624774 153 829 1215198
120 86g 14 039 255 12 990 787
712 413 32190
31 344 105 345 54900
112 276
980 223 36 992
150 807
239 580
107 725
3 ö 1
0 49 445 15 424
4184 324 259
158 8353
48 503 54 680 7791 36
87 943 710 151
67 284
2867
n
23 26 356
* . 2 ' C C , Q N - L =
de e s 282 S
— — 21 — — —
Goo Ce C
788 363 959
72 441
3 181 363 1493
2 289 136 418 177 44 059 1493 430 689 4032
41 969 125 834 268 Sh 4 10 028
2093 4538 741 970
236 035 432 231 494271
188 931
265 179 258 650 38 394 826 588 33 949 107 598
125 079 3 796 1898
1516 319 1 46 11
54 800
152 229
5610 175051 396 459
766 644 129 438 129 250
29 792 1508 228
55h 455 496 993 447 889 5 588 2301 338 531 303 0903 35 528
52 224 1620 50 523 81
hb 381
S883 140
28 460 414460 14 651
425 b69 1015341 177 679
210 212
10 28 482 812
15217
333 241 162 4965
170 746
6 739 417 4986 094 191 549 83 010 152 479 32 676
8 693 774 670
hlo 246 3 351 972 1909098 897 670
bah 204
1243999 42176 201 700 456 275 544 848 43202
10 905 788
3 444177 1289 378
1983 300 3 201 560
987373 6544 954 1107919
132731 4536 925
137 892
629 487
544 477 14 724736
6 561 293 5691 834 167 265
505 034 46 483 383 692 1469135
24 129 607 41537 686
6 043 054 7635 586 787 371
344 274 1418 627 37 131
3 627 358 hh S6 4
71 885 161771 71222 566 2816681 2 266 525 2112263 13914 23 183 1314824 1169 954 145 770
250 353 8 3566 241 510 487 340 985
3743 537 138 725 2037 16565 60 Scl
1509816 5 135 174 645 374
88 569 2348 148 3062135 1528039
806 028 22 911
27 395 79 20 990 027 762 533 334 715 559 176 179 0904 30 9390
3 224 082
2 215 326 14 997 70
8 545 263 3 947 213
2 505 231
4 8dõß 845 192 919 37 h89
1837142
1989195 156 707
Waren aller Art. außerdem:
Wa sserfahrzeuge
Davon: reiner W
Edelmetalle:
Feingold, legiertes G
gold, Goldasche, —
Feinfilber, legiertes Silber, Silbergekrätz
arenberkehr .
arren aus Bruchgold, Goldmünzen; Bruch⸗ Ausfuhr unter Silber)
egekrätz (bei der 966 in Barren
Bruchsilber,
40 291 769
9347 28
Zusammen Edelmetalle. Statistisches Reichsamt. J. V.: Dr. Platzer.
171 5655 218
34 317 126
34 zi 712
34 363 694
7 699 10319
192 851 425
142 602 871
208 729 38 825
18797 865
73 451
120 755 905
731 1493
30 341 000
30 231 702
31 831 7467
130 836 309
130 361 339
191 748 23 222
18018
248 bd
109 2981
474 970