Das Verzeichnis ver öffentlichen Blätter, die für die B Genossenschaftsregister bestimmt sind (Besondere Beilage zu. Nr. 1
berichtigen:
ekanntmachungen aus dem Handels- und 2 vom 14. Januar 1922), ist, wie folgt, zu
reer
Amtsgericht 2 ꝛ
Blätter, die neben dem Reichsanzeiger bestimmt sind füt die Bekanntmachungen
aus dem Genossenschaftsregister
( Oberlandesgerichth. aus dem Handelsregister.
bei kleineren Genossenschaften.
bei anderen Genossenschaften.
Iserlohn (G Hamm)
tritt der Iserlohner Kreisanzeiger.
An Stelle des Iserlohner Tageblatts ae n des Ierlohner Tage⸗ An Stelle des Iserlohner T J atts Kreisanzeiger.
tritt der Iserrohner tritt der Iserlohner Kreisanzeiger.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 55
bes Reichsgesetzblatts Teil L enthält odas Gesetz über Bezüge von Sozialrentnern, vom 18. Jul
k
das Gesetz über Teuerungsmaßnahmen für Militärrentner, vom 21. Juli 1922,
das Gesetz zur Neuregelung der im 3 68 Abs. 1, im 8 74a Abs. 2 Satz JL und im 3 755 Satz 2 des Handelsgesetzbuchs
sowie im 8 13326 Abf. I der Gewerbeordnung vorgesehenen
Gehaltsgrenzen, vom 21. Juli 1922,
das Gesetz über Aenderungen in der Seeunfallversicherung,
vom 21. Juli 1922, das Gesetz über Aenderungen ordnung, vom 21. Juli 1922 und das Gesetz, betreffend Lohnstatistik, vom 27. Juli 1922. Berlin, den 1. August 192. Gesetzsammlungsamt.
der Reichsversicherungs⸗
Krüer.
Preußen. Ministerium des Innern.
Der Regierungsrat Kürten in Düsseldorf ist auf Grund des 5 28 des Landesverwaltungsgesetzes vom 30. Juli 1883 (Gesetzsamml. S. 195) zum Mitglied des Bezirksausschusses in Trier und zum Stellvertreter des Negierungspräsidenten im Vor— sitze dieser Behörde mit der Amtsbezeichnung „Verwaltungs— gerichts direktor“ ernannt worden. ;
—
Bekanntmachung des Ministers des Innern v. 28. 7. 1922 II G L099 zu der Verordnung des Reich .. v. 23. J. 1992 zur Aufhebung d erordnung zum . d (RGBl.
Nachdem infolge Inkrafttretens des Reichsgesetzes zum Schutze der Republik v. 31. 7. 1922 (RGB. S. 385) die Verordnungen des Reichspräsidenten zum Schutze der Republik v. 26. 6. 1922 (NGBl. S. 521) und v. 29. 6. 1922 (RGöl. S. 532) durch Verordnung v. 23. 7. 1922 (RGBl. S. 730) mit Wirkung v. 25. 7. 1922 unbeschadet der Be⸗ stimmungen der 385 26, 27 des erwähnten Gesetzes aufgehoben worden sind, hebe ich hiermit meine zu diesen Verordnungen ergangenen Bekanntmachungen v. 26. 6. 1922 — II G 1318 (MBlix. S. 669) und v. 30. 6. 1922 — IL G 13182 (MBliB. S. 669) gleichfalls auf.
Auch mein Erl. v. 15. 7. 192 — II G 1520 (MBliV. S. 663) hat hiermit in seinem 1. Teile die Bedeutung ver— loren. Ich weise hierbei auf meine unter dem heutigen Tage erlassene Ausführungsverordnung ) für das Ges. zum Schuhe der Republik v. 21. 7. 1922 (RGB. S. 585) und ferner darauf hin, daß gemäß 5 26 dieses Gesetzes die nach den auf⸗ , ., Verordnungen ergangenen Auflösungs- und Ver—⸗ otsverfügungen ihre Wirksamkeit behalten, daß sich das Ver— fahren bei Beschwerden gegen solche Verfügungen nach den hierüber im Gesetze ergangenen Vorschriften richtet und daß der Staatsgerichtshof einstweilen in seiner bisherigen Zu— sammensetzung entscheidet.
Ferner weise ich darauf hin, daß die Verordnung des Reichsprästdenten über das Verbot bestimmter Versamm— lungen v. 26. 6. 1922 (RGBl. S. 523) und meine zu dieser Verordnung ergangene Bekanntmachung v. 26. 6. 1922 (MBliV. S. 669) nicht aufgehoben sind. Zu dem von mir in dieser Bekanntmachung erlassenen einstweiligen Verbote von Regimentsfeiern und anderen Versammlungen von An— gehörigen ehemaliger Truppenteile bemerke ich im Nachgang zum 2. Teil meines Erlasses v. 185. 7. 192 — 11 6 1526 (MBliV. S. 664) noch folgendes:
1. Solche Vereinigungen von Angehörigen ehemaliger Truppenteile, die, wie der Bund deutscher Militäranwärker, der Reichsbund der Kriegsbeschädigten, der Bund ehemaliger Kriegsgefangenen, nicht wesentlich auf dem Grundsatze der Traditions⸗ und Kameradschaftspflege beruhen, sondern in der Hauptsache die Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Belange ihrer Mitglieder bezwecken, werden von dem Verbote ausgenommen.
2. Nur den Mitgliedern zugängliche Veranstaltungen rein gesellschaftlicher Art der Vereinigungen von Angehörigen ehemaliger Truppenteile gelten nicht als Versammlungen im Sinne meines Verbotes, sofern sie in gedeckten Räumen stattfinden.
3. Die geschlossene Teilnahme der Mitglieder solcher Ver— einigungen an Feierlichkeiten anläßlich der Beerdigung von Mitgliedern kann von den Ortspolizeibehörden zugelassen werden, wenn hierbei Waffen nicht mitgeführt, schwarzweiß— rote Abzeichen nicht gezeigt werden und auch sonst eine Ge— ö, der öffentlichen Ruhe, Sicherheit und Ordnung in⸗ olge der Teilnahme der Vereinigung an der Beerdigungs— feierlichkeit nicht zu besorgen ist. .
Berlin, den 28. Juli 1922.
Der Preußische Minister des Innern. Severing.
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7 M. Bl. 4. V. S. 735.
—
Ausführungsverordnung des Ministerz des Innern v. 28. 7. 1922 II G 2060 — für das Ges. zu m Schutze der Republik v. 21. 7. 1922 (KGG. S. 585.
J. Strafanzeigen und Ermittlungsvorgänge wegen solcher
Betroffenen erfolgt ist, im „Reichs⸗ und Staatsanzeiger“ zu ver⸗
Zuständigkeit des Staatsgerichtshofs begründet ist (85 1— 3 des Gesetzes), von den mit dem Verfahren befaßten Polizeibehörden unmittelbar der Reichsanwaltschaft in Leipzig, soweit diese Zu⸗ ständigkeit nicht begründet ist (65 19, 20, 22 d. Ges. ), der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft zu übersenden. Mir selbst ist über solche Verfahren nur in Fällen von besonderer politischer Be⸗ Xutung durch die Hand des Staatskommissars für die öffentliche Ordnung zu berichten.
II. Zu Maßnahmen nach 5 14 Abs. 1,2 und § 21 des Gesetzes sind außer der Landeszentralbehörde die Oberpräfidenten für den Bereich ihrer Provinz, für den Bezirk der Stadtgemeinde Groß Berlin der Polizeipräsident in Berlin zuständig. G 17 Abs. I des Gesetzes.)
Die DOberpräsidenten bzw. der Polizeipräsident in Berlin
haben alle Vorkehrungen zu treffen, die zu ihrer rechtzeitigen Unterrichtung über Versammlungen, Aufzüge und Kundgebungen der im 5 14 Abs. 1 d. Ges. sowie über Vereine und Vereinigungen der im 8 14 Abs. 2 des Gesetzes bezeichneten Art, ferner über den nach s 21 des Gesetzes zu beanstandenden Inhalt periodischer Druckschriften erforderlich sind. Eine Anmeldepflicht kann zu diesem Behufe für Versamm⸗ lungen durch polizeiliche Maßnahmen der Oberpräsidenten bzw. des Polizeipräfidenten in Berlin nicht geschaffen werden; solche Pflicht kann außer auf Grund des Art. 48 der RV. nur durch Gesetz für Versammlungen unter freiem Himmel begründet werden. (Art. 123 Abs. 2 RV.)
Die amtliche Ueberwachung von öffentlichen Versammlungen durch Beauftragte der Polizeibehörde ist zulässig. Unzulässig ist dagegen die amtliche Ueberwachung nichtöffentlicher Verfamm— lungen; eine überraschende Kontrolle ist bei solchen Versamm— lungen nur im Rahmen der Bestimmungen der StPO. zulässig, also wenn der Verdacht einer strafbaren Handlung begründet ist.
Die Auflösung einer Versammlung gemäß § 16 des Gesetzes durch den Beauftragten der Polizeibehörde und die Beschlagnahme von Druckschriften gemäß § 20 des Gesetzes sind Maßnahmen der örtlichen Polizeibehörde, über die dem Oberpräsidenten sofort zu berichten ist.
Vor Verbot oder Auflösung von studentischen Vereinen und von mit studentischen Angelegenheiten befaßten Vereinigungen ist mir zu berichten, damit meinerseits im Benehmen mit dem Herrn Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung zunächft ge— prüft werden kann, ob Maßnahmen der studentifchen Difziplin ausreichen.
Die Verbote und Auflösungsverfügungen gemäß 5 14 Abs. 2
und § 21 des Gesetzes sind stets, auch wenn die Zustellung an den
öffentlichen, und zwar ohne Angabe der Gründe.
Von dent Verbote ist den zuständigen Behörden der Eisen⸗ bahn⸗ bzw. Postverwaltung Mitteilung zu machen, sofern für ver⸗ botene Veranstaltungen die Gestellung von Sonderzügen, Fahr⸗ preisermäßigungen ünd dergleichen in Frage stand, oder sofern die weitere Bersendung einer verbotenen Druckschrift zu be⸗
Handlungen, die nach den Bestimmungen des Gesctzes zum Ech 3 . ö ) * 8 3 Be 3 utze der Republit strafbar sind, sind, soweit nach 5 13 des Gesetzes die
sorgen ist.
Die Verfügungen selbst sind bei ihrem Erlaß mit Gründen abzusetzen. In den Gründen sind die Tatsachen, die im Falle des §s 14 Abs. 1 des Gesetzes die Besorgnis der dort behandelten Art rechtfertigen und in den Fällen der 85 14 Abs. 2 und 2A den Nachweis der Begründetheit der Maßnahme erbringen, eingehend darzulegen.
Die Gründe sind den Betroffenen in den Fällen des § 14 Abs. 2 und des 5 21 des Gesetzes ohne weiteres, in den Fällen des § 14 Abs. 1 des Gesetzes nur auf Antrag mitzuteilen (8 14 Abs. 3 des Gesetzes). Mir selbst sind von jeder Verfügung dieser Art sofort nach ihrem Erlaß vier beglaubigte Abschriften durch die Hand des Staatskommissars für die öffentliche Ordnung zu übersenden. Das gleiche gilt hinsichtlich der bei den Oberpräsi⸗ denten eingehenden Berichte über Maßnahmen einer Ortspolizei⸗ behörde gemäß 5 16 des Gesetzes. Bei Verboten gemäß 5 21 des Gesetzes sind den Abschriften möglichst vier Exemplare der Druck— schrift, die den Anlaß zu dem Verbot gegeben hat, beizufügen.
„In den Verfügungen ist auf die Bestimmungen des Gesetzes hinsichtlich der Einlegung der Beschwerde hinzuweisen und darauf hinzuwirken, daß bei Einlegung der Beschwerde zwei Abschriften der Beschwerdeschrift beigefügt werden. Die Beschwerdeschrift ist, sofern die Verfügung von der entscheidenden Stelle aufrecht—
erhalten wird, mir mit Begleitbericht, in dem zu den Darlegungen. der Beschwerdeschrift Stellung genommen und das die Verfügung begründende Material, soweit dies nicht schon in der Verfügung selbst geschehen ist, übersichtlich erörtert wird, unter Beifügung
je einer Abschrift der Beschwerdeschrift und des Begleitberichts sowie mit dem übersichtlich geordneten und gehefteten Material unverzüglich durch die Hand des Staatskommiffars für die öffent⸗
iche Ordnung zu übersenden. Bei Beschwerden gegen Ver⸗
fügungen von Srtspolizeibehörden gemäß 8 16 des Gesetzes ge⸗
schieht die Uebersendung von der DOrtspolizeibehörde durch die
Hand des Oberpräsidenten und mit dessen Stellungnahme weiter durch die Hand des Staatskommissars für die öffentliche Ordnung
en mich. Hält die entscheidende Stelle ihre Verfügung auf Grund
der Beschwerde nicht aufrecht, so ist mir die Beschwerdeschrift und
die letztere abändernde Entscheidung in vier beglaubigten Ab⸗
shriften durch die Hand des Staatskommissars für die öffentliche
Ordnung zu übersenden.
Handelt es sich um eine Beschwerde gegen ein Verbot gemäß 8 21 des Gesetzes, so sind nach Möglichkeit zehn Exemplare der heanstandeten Druckschrift mit der Beschwerdeschrift zu über⸗ senden.
Die Bearbeitung aller Beschwerdesachen hat mit größter Be⸗ schleunigung zu geschehen und ist so zu fördern, daß spätestens drei Tage nach Eingang der Beschwerde die Vorgänge an mich ab⸗ gesandt werden. j
Berlin, den 28. Juli 1922.
Der Preußische Minister des Innern. Severing.
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. Auf Grund des 51 Abs. 1 und 2 der Verordnung des eich prä sidenten Zum Schutze der Republik vom 26. Juni 10. ( GBI. J. S. 52) habe ich die Jugendvereinigung „Die Knappenschaft“ (Hauptsitz in Caffe) mit ihren ge⸗ amten Gauleitungen und Unterabteilungen für den Bereich des Freistaats Preußen aufgelöst.
Berlin, den 31. Juli 1922. Der Minister des Innern. Seyering.
— ——
ageblatts
Ministerium für Landwirtschaft, Dom *nen und Forsten.
Die Oberförsterstelle Nentershausen im Negie—
werbungen müssen bis zum 25. August 1922 eingehen.
Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.
Der Pastor i. R. D. Otto Albrecht in Naumburg
ist zum Honorarprofessor in der theologischen Fakultä
Universität in Halle a. S. ernannt worden.
Generallotteriedirektion. Bekanntmachung. Die Neulose 3. der
der 3. Klasse beginnt der 15. August d. J., Morgens 8 Uhr, im Ziehungssaal des Lotterie gebäudes, Jägerstraße Nr. 56. Berlin W. 56, den 1. August 1922. Preußische Generallotteriedirektion. Gramms.
Dienstag,
Nichtamtliches.
Statistik und Bolkswirtschaft.
Ueber den Arbeitsmarkt in Deutschland im Monat Juni 1922 .
berichtet nach den Ergebnissen der statistischen Erhebungen Reichsarbeitsblatt“:
Der Arbeitsmarkt bot auch während des verflossenen im ganzen das gleiche Bild wie in den Vormonaten, so daß die V nach wie vor als im ganzen günstig angesprochen we darf. Allerdings ließ das Maß, in welchem sich die feit einem halben Jahre eingetretene Besserung auswirkt, — klich nach. Für weibliche Arbeitskräfte trat sogar schon, wenn auch in geringem Maße, ein Rückschlag ein, doch herrschte an männlichen, zumal gelernten Facharbeitern fühlbare Knappheit. Als Folge war in verschiedenen Gebieten eine Abwanderung in andere Berufe wahrzunehmen. —
Die Krankenkassenstatistik zeigt eine weitere Zu⸗ nahme der Zahl der Beschäftigten. Bei den 5547 Kassen, von welchen Meldungen vorlagen, stieg die Mitglieder— zahl von 12875 326 am 1. Juni auf 12 963 592 am J. Jul 1922, also um 27 266 oder 90? vH (im Vormonat um 2,3 v9). Be—⸗ merkenswert ist, daß die Zunahme der Versichertenzahl sich nur beim männlichen Geschlecht geltend machte, während bei den Frauen ein Rückgang in der Zahl der Versicherten bezw. Beschäftigten fest— zustellen war.
Nach der Arbeitslosenstatistik der Arbeitnehmer— organisationen ging die Arbeitslosigkeit im Juni weiterhin etwas zurück, so daß der absolut tiefste bisher festgestellte Stand erreicht wurde. Von 5239 397 durch die Erhebung erfaßten Mitgliedern waren am Stichtage 36 350 oder G6 vy ohne Arbeit. Auch hier steht einem Sinken der Arbeitslosigkeit bei den männlichen Arbeitnehmer n ein Steigen bei den weiblichen gegenüber. Die Statistik der unterstützten Erwerbslosen läßt, für den Berichtsmonat ein weiteres Anhalten der bereits seit April beobachteten Besserung erkennen. Insgesamt wurden am 1. Juli nur noch 19 864 Vollerwerbskose aus den Mitteln der öffentlichen Erwer hslosenfürsorge unterstützt; hiervon waren 13 9ö0, Männer, 5914 Frauen. Außerdem wurden noch 25 833 Familienangehörzge Erwerbsloser mitunterstützt (sog. Zu— schlagsempfänger). Verglichen mit dem Stande vom J. März, ist die Zahl der Unterstützten auf weniger als ein Zehntel der damaligen Anzahl heruntergebracht worden. Zukfolge der Statistik der Arbeitsnachweise hatte deren Inanspruchnahme insbesondere seitens der Arbeitnehmer im Juni einen gewissen Rückgang aufzuweisen, fo daß in vielen Berufs— gruppen eine Knappheit an Facharbeitern, hier und da sogar ein fühl— barer Mangel bemerkbar wurde. Insgesamt wurden im Juni 726 526 im Vorm ongt 764 899) Stellenangebote, 749 940 (im Vor- monat s3I18 819) Arbeitsgesuche und 489 186 (im Vormonat 526 538) Vermittlungen gezählt. Auf je 100 Stellenangebote entfielen im ganzen 199 (im Vormonat 107) Arbeitsgefuche bei Trennung der Geschlechter: Männer 109, Frauen 91). Von je 100 Arbeitsgefuchen führten je 65, 28 (im Vormonat 64,39) zu Vermittlungen von je 100 Stellenangeboten je 67, zz (im Vormonat 68, 34.
Verkehrswesen.
lc gpost Berlin Hamburg Westerland. Vom . August an findet auf der Flugpostlinie Berlin Hamburg — Wester⸗ land in jeder Nichtung werktäglich nur einmaliger Flugdienst statt Flugplan ab Berlin (Staaken) 1,360 N., ab Hamburg 3.45, an Westerland h.30, zurück ab Westerland 3, 15 N., ab Hamburg 5, 165, an Berlin 7,5. ö ö
Handel und Gewerbe.
= Die Betrieb slage im Ruhrbezirk war laut Meldung des W. T. B.“ auch in der abgelaufenen Woche unverändert gut. Vereinzelt entstanden geringe Schwierigkeiten in der rechtzeitigen Bedarfsdeckung einiger Zechen, da der Leerwagenzulauf aus nördlicher Richtung infolge erheblichen Leerwagenbedarss in den nördlichen Umschlagplätzen zur Abbeförderung englischer Kohlen fast ganz aussetzte und dadurch erhebliche ÜUm— verfügungen der Leerwagenbestände erforderlich wurden. Für Kohlen, Koks. und. Britetts wurden in“ der vergangenen Woche. im arbeitstäglichen Durchschnitt einschließlich der nachträglich bestellten Wagen 21 137 Wagen (gerechnet zu je 10 t) angefordert. Gestellt wurden arbeitstäglich durchschnittlich 21 025 Wagen (Höchstgestellung am 24. Juli 3i 312) Im gleichen Zeit— raum des Vorjahrs betrug die Durchschnittsgestellung 20 282 Wagen. Der Wasserstand des Rheins ist immer noch recht günstig. An den Kippern der Duisburg-Ruhrorter Häfen wurden werktäglich 17713 (18402) t, in den Zechenhäfen der Kanäle 277 536 (25 374) t um⸗ geschlagen. ;
T. Die Verkaufsstelle Vereinigter Fabrikanten ü elierter Leitunggsdrähte, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin SW. 6l, Tempelhofer Ufer 11, teilt dem ‚W. T. B.“ mit, daß für alle ab 3. August 1922 bei ihr eingehenden Aufträge bis, auf weiteres folgende Teuerungszuschläge maßgebend sind: EGA NG aB, NG AE, Nd AZ, NG Ac, NFA schwar) imprägniert 16g nF. NEbr Nrl⸗ke, NFrs, Ms, Na. mit Glanzgarn— beflechtung 180 vH, für alle übrigen Typen' 260 v. . — Aenderungen des Zzolltarifes in Oesterreich.
Der österreichische Nationalrat dat, wie der Deutsch⸗Oesterreichi J ö . . ell lch⸗ hisch⸗ Ungarische Wirtschaftsberband in Berlin mitteilt, neuerdings .
,, Cassel ist zum 1. Oktober 1922 zu besetzen. Be⸗
ndderung des sog Fingnzzohstarifs vom 15. Juli 1921 beschlossen * den Zollsatz für eine Reihe von Waren herabgesetzt. so für Kaffee, Tee, Zucker und Petroleum. Für mehrere andere Waren ist dagegen der Zollsatz erhöht worden, so z. B. für Wein, Parfümerie⸗ waren und Halbedelsteine. Auch auf die neuen Zollsätze ist das ubliche Zollaufgeld zu entrichten, das gegenwärtig 7 500 Kr. beträgt. Interessenten erfahren Näheres bei der Geschäftsstelle des Deutsch— Desterreichisch⸗Un garischen Wirtschaftsverbandes (Abteilung Oesterreich), Berlin W. 35, Am Karlsbad 16.
Wien, 1 August. (W. T. B.) Das Finanzministerium hat in Anbetracht der überaus großen Valutaansprüche, die in letzter Zeit an die Devisenzentrale gestellt wurden und welche auf eine überaus starke Versorgung von Industrie und Handel sowie auf Angstkäufe schließen lassen, die Devisenzentrale angewiesen, den Bedarf an ausländischen Zahlungsmitteln bis auf weiteres nur nach Maßgabe der all semeinen wirtschaftlichen Notwendigkeit und Dring⸗ lichkeit zu befriedigen. Ein Ansuchen um Zuteilung von Devisen an die Devisenzentrale ist mit das Schuldverhältnis gegenüber dem Aus⸗ land beweisenden Belegen sowie mit einer eidesstattlichen Erklärung zu versehen, daß die betreffende Partei nicht über eigene frei verfüg⸗ bare ausländische Zahlungsmittel verfügt. Morgen findet wieder Clearingverkehr statt. Am 3. August fällt aus technischen Gründen das Clearing aus, das ab 4. August wieder täglich stattfindet.
Kopenhagen, 2. August. (W. T. B). Wochenausweis der Nationalbank in Kopenhagen vom 29. Juli (in Klammern der Stand vom 22. Juli) in Kronen: Goldbestand 228 304222 (E228 313 102), Silberbestand 3 998 272 (3 987 822), zusammen 232 302 494 (232 300 924). Notenumlauf 413 405 560 (401 167 399), Deckungsberhältnis in 56, vH (57,9).
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 1. August 1922:
Ruhrrevier Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen
Gestellt 20 720 1 893 Nicht gestellt.. — 513
Beladen zurück⸗ geliefert 20 287 1816
— Berlin, 2. August. (W. T. B.) Großhandels preise in Berlin, offiziell festgestellt durch den Verband deutscher Großhändler der Nahrungsmittel- und verwandten Branchen, Verbandsgruppe Berlin (e. V., Berlin). Die Preise verstehen sich für 50 kg frei Haus Groß Berlin, soweit nicht auf Grund des Orts— gebrauchs Rollgeld berechnet wird. Gerstenflocken, lose — , Gersten⸗ graupen, lose 2350 2450 A, Gerstengrütze, lose 2350— 2400 Az, Haferflocken, lose 28502925 46, Hafergrütze, lose 2900 2950 z; Hafermehl, lose — M, Kartoffelstärkemehl 3100 — 3450 , Maisflocken, lose 2100 — 200 6, Maisgrieß 20502150 M, Mais⸗ mehl 1850 — 1950 M, Maispuder, lose 2600-2700 1M, Makkaroni, lose 3100— 3600 „MA, Schnittnudeln, lose 2600-3100 Su, Reis, Birma 3100— 3200 MM, glas. Tafelreis 3200 —-4800 M6, grober Bruch⸗ reis 2600 - 2800 A6, Reismehl, lose 2550-2650 MS, Reis⸗ grieß, lose 2250 - 2550 A, Ringäpfel, amerik 21 800— 22 000 , getr. Aprikosen, cal. 22 500 —23 900 A, getr. Birnen, cal. 15 500 bis 15 7090 A, getr. Pfirsiche, cal. 12 060 —–- 12 275 A, getr. Pflaumen 5150-5350 , Korinthen, 1921 Ernte 9969 — 10 000 A, Rosinen, kinp. carab. 1921 Ernte 7900— 8100 „M, Sultaninen in Kisten 1921 18 500— 18 700 M, Mandeln, bittere 12 195 — 12570 S6, Mandeln, süße 21 650 — 21 9060 M1, Kaneel 19 90020 100 S, Kümmel 14375 bis 14500 , schwarzer Pfeffer 11 56090 —– 11 680 1, weißer Pfeffer 16 520— 16 780 M, Kaffee superior roh 19 800—- 20 200 A, Kaffee prime roh 20 300 - 20 800 4.
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Die Elektrolvtkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „W. T. B.“ am 2. August auf 25 181 4 (am 1. August auf 19941 4) für 100 kg.
Karteffelpreise der Notierungskommission des Deutschen Landwirtschaftsrats. Erzeugerpreise für Speisekartoffeln in Mark je Zentner ab Verladestation:
Berlin, 1. August: Weiße 270 — 280, Rosen 240 - 260, blaue 280 - 300 A.
Großhandelspreise:
Frankfurt 4. M., 31. Juli. Wetterauer Frühkartoffeln 360
bis 370 4, frachtfrei Frankfurt a. M.
Svpeisefette. Bericht von Gebr. Gause. Berlin, den 2. August 1922. Butter. Die Festigkeit der übrigen Fett⸗ märkte wirkte auch auf den Buttermarkt. Die Eingänge sind sehr knapp und mußten die Preise, um überhaupt Ware zu bekommen, um A 15 per Pfund erhöht werden. Die heutige amtliche Notierung
ist: Einstandspreise ver Pfund inkl. Faß frei Berlin Ta Qualität 1065 A, IIa Qualität 95 — 97 M, abfallende — Margarine. Infolge der Teuerung der Rohstoffe mußten die Preise abermals um 14 M per Pfund erhöht werden. Dieselben sind 77 — 388 A per Pfund. Schmalz. Die Preise steigen sprunghaft im Einklang mit den Dollarkursen. Die Vorräte am Platze sind knapp, da der Handel sich scheut, bei diesen Preisen die Ware zu übernehmen. Die Preise sind daher nur nominell und z. Zt. auf Grund der Kurse: Choice Western Steam 120 AÆ, Pure Lard in Tierces 125 4A, do. Firkins und Kisten 126 M6, Berliner Bratenschmalz 126 4 — Speck. Rege Nachfrage bei knappen Vorräten. Amerikanischer gesalzener Rückenspeck notiert 98 — 100 M je nach Stärke.
Berichte von auswärtigen Wertpapier märkten.
Köln 2. August. (W. T. B.) (Amtliche Devisenkurse.) Holland 31 180 45 G. 31 259 55 B., Frankreich 6566.75 G. 6583,25 B., Belgien 6192.25 G. 6207 75 B., Amerika 820,959 G. S823 05 B. England 3675,40 G. 3684 60 B. Schweiz 15790, 29 G., 15829, 80 B. Italien 3765,25 G. 3774,75 B. Dänemark 1779770 G. 17842, 30 B., Norwegen 14042, 40 G. 14077560 B., Schweden 21632, 90 G., 2168710 B., Spanien 12983575 G. 1301625 B. Prag 202745 G., 2032,55 B., Budapest 31,45 (G. 31,55 B., Wien 1.33 G.. 1,R37 B.
Hamburg, 2. August. (W. T. B. (Börsenschlußkurse.) Deutsch⸗Australische Dampfschiff⸗Gesellschaft 543.00 bis 583, 00 bez., Hamburger Paketfahrt 510 00 bis 536,00 bez., Hamburg⸗Südamerika Sö8, 00 bis 86700 bez., Norddeutscher Lloyd 349,00 bis 360, 00 bez., Vereinigte Elbheschiffahrt 1200,00 bis 1250,00 bez., Schantungbahn 440,00 bis 460 00 bez., Brasilianische Bank 219000 bis 2310,00 bez. Commerz und Privat⸗ Bank 278,00 bis 280 00 bez., Vereint⸗ bank 287.00 bis 292.00 bez., Alsen⸗Portland⸗Zement 1645,09 bis 1685,00 bez, Analo-Continental —— G.. —— B. Asbest Calmon 572, 00 bis 582, 00 bez., Dynamit Nobel 810,00 bis 834,00 bez. Gerbstoff Renner 1925,00 bez., Norddeutsche Jutespinnerei —— G., — — B., Merck Guano 1000 00 bez., Harburg⸗Wiener Gummi 1375,00 bez., Kaoko 260,00 bez., Sloman Salpeter 440,90 bez., Neu⸗ guinea — —, Otavpi⸗Minen⸗Aktien 1900,00 bez. — Fest.
Leipzig, 2. August. (W. T. B. Sächsische Rente 64 00, 5 o/o Leipziger Stadtanleihe 95,50, Allgemeine Deutsche Gredit⸗ anstalt 227,900), Bank für Grundbesitz 174,00, Chemnitzer Bank⸗ verein 240,900, Ludwig Hupfeld 620,00, Piano Zimmermann 765,00, Leipziger Baumwollspinnerei 940,009. Sächs. Emaillier⸗ u. Stanz⸗ werke vorm. Gebr. Gnüchtel 435 00, Stöhr u. Co. 2260, 00, Thür. Wollgarnspinnerei 1125,00, Sächf. Wollgt. vorm. Tittel u. Krüger 1300,90. Tränkner u. Würker 80,00, Zimmermann-⸗Werke 425,90, Germania 600,00, Peniger Maschinenfabrik 353,00, Leipziger Werk⸗ zeug Pittler u. Co. 1000,00. Wotan⸗Werke 9gh0o, 00, Leipz. Kammgarn spinnerei 1010 00, Hugo Schneider 684,900, Wurzner FKunstmühl. borm. Krietsch 545, 00, Hall. Zucker Fabrik 1012, 900, Mittweidaer Kratzen — —, Fritz Schulz sun. 1199,90, Riebeck u. Co. 526,00, Thüring. Gas 350,00, Hallesche Pfännerschaft 536.00. — Fest.
Frankfurt a. MR.. 2. August. (W. T. B) Desterr. Kredit 8490, Badische Anilin 865,00, Chem. Griesheim 890,00, Höchster Farbwerke 793 00, Holzverkohlungs-Industrie Konstanz 730,00, Deutsche Gold- und Silberscheideanstalt 1150,00, Adlerwerke Klever 514 00, Hilpert Armaturen 495,00, Pokorny u. Wittekind 65g, 00, Aschaffenburg Zellstoff 900,00. Phil. Holzmann 50000, Wayß u. Freytag 529,00, Lothringer Zement 735,00, Zuckerfabrik Waghäusel 717,00, 3 o, Mexikanische Silberanleihe — —.
DYanzig, 2. August. (W. T. B.) Noten: Amerikanische 759 24 G., 766 75 B., Polnische 16555 G., 11.563 B. — Tele— graphische Auszahlungen: London 3386 60 G., 3393,40 B.,. Holland 29 670,30 G., 29 729,70 B., Paris 6143,85 G., 6156,15 B., Posen 11 684 G., 11,783 B., Warschau 11,633 G. 11,669 B., Posen 11, 683 G. 1I,785 B., Danziger Privatbank — — G.
Wien, 2. August. (W. T. B.) Türkische Lose ——, Mai rente — = Februarrente —— Desterreichische Fronenrente —— Oesterr. Goldrente — —, Ungarische Goldrente — — Ungarische Kronenrente — —, Angkobank 95 000, Wiener Bankverein 17 400, Oesterreichische Kreditanstalt 18 200 Ungarische Kreditanstalt 106 000, Länderbank 130 900, Oesterreichisch⸗Ungarische Bank — —, Wiener Unionbank 16 6090, Aloyd Triestina — — Staatsbahn 910 000, Süd⸗ bahn 148 100, Südbahnprioritäten 277 000, Siemens u. Schuckert 34990, Alpine Montan 530 9000, Poldihütte 680 0090, Prager Eisen n Rima Murany 265 000, Skoda Werke 880 600, Brüxer Kohlen 1025 000. Salgo⸗Kohlen 735 000, Daimler Motoren 14990, Veitscher Magnesit — —, Waffenfabrik 32 000, Galizia⸗Petroleum 420 000, Kaiser⸗Ferdinand⸗Nordbahn 10 900 009, Leykamaktien — —, Nordbahn — —
Wien, 2. August. (W. T. B.) zentrale: Amsterdam 19 705,900 G., Berlin 6585,90 G.. Kopen⸗ hagen 10 942,900 G., London 226 700,90 G., Paris 4137,00 G., Zürich 9693,90 G., Marknoten 6575,00 G., Lirenoten 2278,00 G., FJugoslawische Noten 616,00 G. Tschecho⸗Slowakische Noten 1247,50 G.. Polnische Noten 770,00 G., Dollar 50 825,090 G., Ungarische Noten 226400 G. .
Prag, 2. August. (W. T. B.) Notierungen der Devisen⸗ zentrale (Durchschnittskurse)) Amsterdam 1587,50, Berlin h,00, Christiania 693 50, Kopenhagen 877,50. Stockholm 1070,00, Zürich 780,00, London 182,00. New Jork 40,874, Wien O071 g. Mark⸗
.
Notierungen der Devisen⸗
noten 5, 15, Polnische Noten G63, Pariser Devisen 331,60.
London, 2. August. (W. T. B.) Devisenkurse. Paris 54 82, Belgien 57974, Schweiz 2337, Holland 1121, Nem Vork 441319 Spanien 28,68. Italien 98,18, Deutschland 37,090, Wien 24 000,069,
re zz o. “ Butgef ö d Rugust. (B. . B) Silber 3 2, Sitter au
Lieferung 351 /.
Zürich, 2. August. (W. T. B.) Devisenkurse. Berlin O,ß8, Wien 0,91, Prag 13,00, Holland 203,60 New Nork 526,50, London 23,37, Paris 42,57. Italien 23,574, Brüssel 40 50, Kopen= hagen 113.00, Stockholm 13700, Christiania 88, 75, Madrid 31,59
Buenos Aires 191,00, Budapest 0,24, Bukarest —— Agram 162,50
Warschau O 083.
Am sterdam, 2. August. (W. T. B.) 5 9 Niederländische Staatsanleihe von 1918 8779, 3 o½ Niederländische Staats. anleihe 615/14. 3 C9 Deutsche Reichsanleihe Januar-Juli-Coupon — Königlich Niederländ. Petroleum 10,50, Holland ⸗Amerkka⸗ Linie 108,25, Atchison, Topeka & Santa Fe — —, Rock Island — —, Southern Pacifie —— , Southern Railway 2578, Unien Pacifie 151, 00 Anaconda 109,25, United States Steel Corp. 10450.
Flau. 8 openhagen, 2. August. (W. T. B.) Devisenkurse. Hamburg O53, Paris 37,65,
London 20,66, New Jork 46600, Antwerpen 35, h, Zürich 88,20, Amsterdam 18000, Stockholm Prag 11,50. )
121,40, Christiania 79,50, Helsingfors 9. 8h, Stockholm, 2. August. (W. T. B.) Devisenkurse. London 17.06, Berlin 0,53, Paris 31,15, Brüssel 29,75, schweiz. Plätze 73,25, Amsterdam 148.40, Kopenhagen 82, 75. Christiania 66,75, Washington 384,590, Helsingfors 8, 10, Prag 9,70. Christiania, 2. August. (W. T. B.) Depisenkurse. London 26,05, Hamburg 0.85, Paris 48,00, New Jork 5587,00, Amsterdam 227, 00. Zürich 112,00, Helsingfors 12,50, Antwerpen 45, 00, Stock⸗ holm 153,00, Kopenhagen 126,50, Prag 14,60.
1
Berichte von auswärtigen Waren märkten.
London, 1. August. (W. T. B. Wollaukti on. Die Anzahl der heute angebotenen Ballen betrug 12 300. Bei sehr reger Nachfrage waren die Preise den Verkäufern günstig.
London, 2. August. (W. T. B.) Auf der heutigen Woll⸗ auktion wurden 11 200 Ballen angeboten. Bei lebhafter Nach⸗ frage wurden die zuletzt notierten Preise erzielt.
Liverpool, 2. August. (W. T. B. Ba um wolle. Umsatz 14 000 Ballen, Einfuhr 7500 Ballen. Augustlieferung 12,98, Sep⸗ temberlieferung 12,380, Oktoberlieferung 1268. — Anmerikanische Baumwolle 13 Punkte, brasilianische 28 Punkte niedriger, ägyptische unverändert.
Manchester, 1. August. (W. T. B.) Die Tendenz am Tuchmarkt war sehr ruhig und zurückhaltend. Garne waren willig.
Nr. 32 des, Min isterialblatts für die Preußische innere Verwaltung“ (Ausgabe B), herausgegeben im Preußischen Ministerium des Innetn, vom 2. August 1922 hat folgenden Inhalt: Persönliche Angelegenheiten. — Allgemeine Ver⸗ waltungssachen. Aufbewahrung der Gesetzblätter usw. — Mieter in staatseigenen Gebäuden. — Monarchische Hoheitszeichen. — Be⸗ flaggung d. Dienstgebäude. — Aeußere Kennzeichnung dienstl. Sen⸗ dungen. — Beglaubigung v. Urkunden — Ehejubelfeier. — Dienst⸗ alter d. Beamten. — Bezüge ehem. els.⸗lothr. Beamten. — Studien⸗ leiter f. Neg⸗Ref. — Angelegenheiten der Kommunalverbände. Gut⸗ achterausschüsse bei d. Besoldungsregelung d. Kommunalbeamten. — Besoldung d. Kommunalbeamten. — Nebenbezüge d. Gemeindeforst⸗ beamten. — Polizeiverwaltung. Aufgaben der Polizei. Aufhebung d. Vd.
schädenausschüssen. — Staatskommissare b. d. Aufruhrschädenaus⸗ schüssen. — Gefangenensammeltransporte in Thüringen. — Ge⸗ fangenensammeltransporte. — Bildstreifen „Ostpreußenreise Hinden⸗ burg“. — Einrichtung, Behörden, Beamte: Im allgemeinen. Ermittelung eines Polizeibeamten. — Orgunisation. Heiratserlaubnis f. Schutzpol.⸗ Beamte. — Kassen⸗ u. Rechnungswesen. Rechnunglegende Kassen d. Schutzpolizei. — Gebührnisse, Dienstvorschriften. Kommando⸗ zulage usw. f. Landi. Beamte. — Gebührnisre gelung d. Schutzpol⸗ Beamten. — Verpflegung, Bekleidung, Ausrüstung, Unterkunft, Ausbildung. Waffentragen in Kurorten usw. — Unterkunftsgerät d. Schutzpol. Wohnraumabzüge für Schutzpol. Beamte. Waffenver⸗ teilung d. Polizei. — Lehrgang f. PolÜ.⸗Offiz. an d. höh. Pol⸗Schule, desgl. bis zum Pol.⸗Hauptm. — Badeanstalten f. d. Schutzpol. — Veterinärwesen. Dienstgespanne d. Schutzpol. J. Prtvatzwecke. — Pferdeankauf b. d. Schutzpol. — Staatsangehsrigkeit. Einbürgerung v. Ausländern. — Optionen. — Kriegsübergangswirtschaft. Anmelde⸗ fristen in den Schädenges. — Vorentschädigungsbehörden f. Kriegs. schäden. Steuern. Realsteuerzuschläge d. Gemeinden. — Fortfall v. Stempelbogen. — Reichswehr. Quartierleistungsgesetz — Handschrift⸗ liche Berichtigungen. — Nichtamtlicher Teil. Münchener Beschlüsse u. Berliner Richtlinien (Schluß). — Neuerscheinungen auf dem Bücher⸗ markt.
1. Untersuchungssachen. 2. Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ze. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren. ;
5. Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.
Sffentticher anzeiger.
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 20 4K.
genossenschaften.
6. Erwerbs⸗ und Wirtscha 7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.
8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 3. Bankausweise. 10. Verschiedene Bekanntmachungen. 11. Privatanzeigen.
— — * —— —
e, Befriftete Anzeigen müffen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsftelle eingegangen sein. MG
II. Küstenwehrabteilung
I) Untersuchungs⸗ fachen.
Das Landgericht.
haven, geboren am 25. Juni 1901 in au
Hannover, wird für fahnenflüchtig ertlärt. 10. QOldrenburg, den 25. Juli 1922.
Strafkammer JI.
beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den April 1923 vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Ringstraße 19, Zimmer Nr. 15, anberaumten Aufgebotgtermin seine Rechte anzumelden und den Pfandschein
in Wilhelms⸗
52287 Beschluß
vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗
7 Aufgebot,
in der Strafsache gegen den ehem. Ge⸗ freiten Stanislaus Batog, geboren am 2. November 1895 zu Hohensalza, wegen Vergehens nach 55 64, 69, 760 und 138 M. Gtr. G. BS. und 5 216, 74 Str. G. BS.: Der ehem. Gefreite Stanislaus Batog, geboren am 2. November 1895 zu Hohensalza, wird für fahnenflüchtig erklärt. Bremen, den 17. Juli 1922. Das Amtsgericht. Abteilung für Strafsachen. Ditzen.
52348 Aufgebot.
brannten
52592 Reichsbank in Kiel
1. Der Reiter Heinrich Mai, geboren
1916 Nr. 1916 Nr. 7328191. 1915 Nr. 265 202. 1917 Nr. 10580 122. 1917 Nr. 10580121. 1917 Nr. 10580120. 1917 Nr. 16580119. 1917 Nr. 10580 118. 1917 Nr. 10580117.
Schwelm, 2. der Reiter Otto Berndt, eboren am 28. Dezember 18938 zu Bad Flster i. Vogtl,, beide von der 4 Es— kadron Reiterregiments 159 zu Münster i. W, werden für fahnenflüchtig erklärt.
Münster i. W., den 19. Juli 1922.
õ2h9i s̃ Der Obermatrose Rudolf Georg Eduard August Haage von der 3. Komp.
und Zundsachen, stellungen u. dergl.
Kapltänleutnant 4. D. Kurt Maletz aus 52631] Kiel hat das Aufgebot des angeblich ver,! Auf Darlehnskassenpfandscheins Nr. 1450 über folgende von ihm bei der der lombardierte 50 / Deutsche Reichsanleihestücke: am 15. Juli 1900 in Lengsfeld, Kreis 50/o , ,
328 * ö
zusammen . 10000
erklärung des Pfandscheins erfolgen wird. Kriegsanleihe . Verlust⸗ Die f anderen Nr. 533 8834 zu je Nr. J 61212116 zu je 5000 A verboten, an einen anderen Inhaber als die oben⸗ genannte Antragstellerin eine Leistung zu insbesondere neue Zinsschei ze 4. oder einen Erneuerungsschein auszugeben. — 81. F. 345. 22.
Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abteilung 81,
den 2. August 1922.
Reichsbank darf an einen ar Inhaber des aufgeboten en Pfandscheins nicht Leistungen bewirken.
Kiel, den 21. Juli 1922. Das Amtsgericht. Abteilung 18.
Zu
bewirken,
Zahlungssperre. Antrag des Rentners Hermann Kirchner zu Blankenhain i. Thür. wird Deutschen Hypothekenbank Aktien⸗ gesellschast zu Berlin betreffs der gugeb⸗ lich abhanden gekommenen 4 9½ Pfand⸗ briefe der genannten Gesellschaft, Serie VII 1000 Lit. F Nr. 14 191, 5924, 7405, Serie XI 1000 Lt. T Nr. 18086, 1185, Ser. X n 2000 Nr. 1292, 1424, 1527, verboten, an einen 1000 anderen Inhaber als den obengenannten 1000 Antragsteller eine Leistung zu bewirken, 1000 insbesondere neue Zinsscheine oder einen 1000 . Erneuerungsschein auszugeben. 84 F. 12022 1000 M Amtsgericht Berlin-Mitte, Abteilung 84, 1000 1. den 2. August 1922.
52345
562629
burg Nr. Mantel Zwickauer
( 52632] Zahtun ge sherre 0
Auf Antrag Credit⸗Anstalt Abt. Dresden in Dresden, vertreten durch den Vorstand, wird der Reichsschuldenverwaltung in Berlin be⸗ treffs der angeblich abhandengekommenen Schuldverschreibungen der
Die Zahlungssperre hinsichtlich der 50 / Kriegsanleihe Nr. 1 313 229 über 2000 4 ist aufgehoben.
Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 83.
Abhanden gekommen: 3 Stck ige. Aktien der Rudolf Karstadt A.-G. Ham⸗ 212 8024 — einer Maschinenfabrik Zwickau Nr. Berlin, den 2. 8. 1922. (Wp. 229/22.) Der Polizeipräsident. Abteilung IV. E.⸗D.
62630 Abhanden gekommen: 41000 406 Ungarische Goldrente Nr. 299 gö0 — 111000. Berlin, den 2. 8. 1522. (Wp. 228225 Der Polizeipräsident. Abteilung IV. G.⸗-D
52628 . Als verlustig gemeldet wurden: 4 23090 35 0 Ostpreuß. landschaftl. fandbriefe Lit. G 3493 — 1 à 4A 1909 Lit. D 38 420, 38 424 — 2 à2 Æ 500 Lit. E 26230 — 1 à A 300, mit Zing scheinen ab 1. Januar 1922. . 6000 Daimler Motorenaktien Nr. 95 3065, 53 2930 — 3 * 8 1 mit Erneuerungsscheinen und Dividenden scheinen für die Geschäftsjahre 1921 f (Nr. 2 bis mit 10) sowie Nr. 13 239 41 — 3 à M 1000, mit Erneuerungsscheinen und vollständigen Dividendenscheinbogen, enthaltend die Dividendenscheine für die Geschäftsjahre 1921 bis mit 390... Nachricht erbittet Polizeipräsidium Dresden, Fundamt, ju Verlustbuch 38 B / 22. . Das Polizeipräsidium. Abteilung H. J. A.: D̊ᷣ . 52633 Bekanntmachung Nr. S9. Am 22. Mai 1922
er Allgemeinen Deutschen
5prozentigen des Deutschen Reichs 10000 4 und
3/1000 u. ein über ÆK 1000 A.⸗G. in
Aktie ; ellte der Verband der Beinwarenfabrikanten G. m. B. H. hier, auf die Firma Männel n. Löhme Schönheide i. Erig. einen Wechsel aut
10633.
zum Schutze der Nepublit. — Wiederherstellung d. öffentl. Sicherheit. — Polizeil. Vernehmungen. — Beifitzer b. d. Aufruhr ⸗
3