K
Bekanntmachung.
Nachstehend werden die gemäß Artikel 1 Ziffer 7 des Gesetzes über Aenderung des Kohlensteuergesetzes vom 8. April on (RGBl. 1 Seite 378) bei der Versteuerung von August 1923 ab maß⸗
Auslandskohlen vom 1. gebenden Vergleichs werte bekanntgegeben:
1. Steuerwert einer Tonne Fettstückkohle des niederrheinisch⸗west⸗ 1383, — 4A
fälischen Steinkohlenbergbaues J 2. Steuerwert einer Tonne Hausbrandbriketts des Kernbezirks des mitteldeutschen Braunkohlenberg⸗ J w. Berlin, den 3. August 1922 Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Ernst.
Ergänzungsverordnung
i Verordnung vom 3. September 1921 über die teuerliche Behandlung der Deutschen in den auf Grund des Friedensvertrags aus bem Deutschen im Saar⸗
Reiche ausgeschiedenen Gebieten und beckengebiete (RGBl. S. 1260).
Vom 3. August 1922.
Auf Grund des ] und des § 108 Abs. 2 der Reichs⸗ Reichsrats
abgabenordnung wird folgendes bestimmt: Im 8§ 2 Abs. 4 der Verordnung über die steuerliche Behand⸗ lung der Deutschen in den auf Grund des Friedensvertrags aus dem Deutschen Reiche ausgeschiedenen Gebieten und im Saarbeckengebiete vom 3. September 1921 (RGBl. S. 1266) werden hinter den Worten „nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung“, in § 3 Abf. 4 der genannten Verordnung hinter den Worten „nach dem 30. Juni 1919 die Worte „bis zum 31. Dezember 1922 eingefügt. Berlin, den 3. August 1922.
Der Reichsminister der Finanzen. Dr. Hermes.
mit Zustimmung des
Bekanntmachung,
betreffend die Ausgabe neuer Reichs banknoten zu 500, — Mark.
In der nächsten Zeit werden neue Reichsbanknote zu 500 Mark ausgegeben werden. Sie sind 90 X 174 mm groß 9. . Druck auf Faserpapier mit Wasserzeichen ergestellt.
Der schwarze, in deutscher Schrift hergestellte Druck lautet:
„Reichsbanknote
Fünfhundert Mark
zahlt die Reichsbankhauptkasse in Berlin gegen diese Banknote dem Einlieferer.
Vom 1. Januar 1923 ab kann diese Banknote aufgerufen und unter Umtausch gegen andere gesetzliche Jahlungsmittel eingezogen werden.
Berlin, den 7. Juli 1922
601 * 5 * Reichs bankdirektorium Hanenstein v. CGlasenapp v. Grimm Kauffmann Schneider Budczies Bernhard TFJeiffert Vocke Friedrich Fuchs P. Schneider.
Daneben wird eine zweite Ausgabe mit dem Aufrufstage 1. April 1923 hergestellt.
Rechts und links neben den Unterschriften stehen die Kontrollstempel mit dem Reichsadler und der Umschrift „Reichs bankdirektorium 500 **. Links quer steht dreizeilig der Strafsatz, rechts quer die farbige Nummer; sie ist rot bei der ersten, grün bei der zweiten Ausgabe.
Das Papier enthält rechts dunkelrote Fasern auf himmel⸗ blau getöntem Grunde.
ie Rückseite ist frei von Druck und Fasern. Hält man die Nate gegen das Licht, so erscheint auf der linken Seite ein gut ausgeprägtes, von oben nach unten verlaufendes Wasser⸗ eichen, das sich aus zwei seilartig verschlungenen Bändern zu⸗ . Von diesen trägt das eine mit dunkler Rand— , die helle Wertzahl „500 M, das andere, um⸗ gekehrt mit heller Randbegrenzung, die dunkle Inschrift „H00 M,“.
Bei der Durchsicht ist die Eigenart des uu erkennen, auch werden diejenigen Fasern ie infolge tieferer Einbettung in die P wahrzunehmen sind.
Berlin, den 4. August 1922.
Reichsbank⸗Direktorium. Havenstein. v. Glasen app.
aserpapiers gut rn deutlich sichtbar, apiermasse sonst nicht
Am 14. August 1922 wird in Erlan gen eine von der Reichsbankhauptstelle in Nürnberg abhängige Reichs bank⸗ nebenstelle mit Kasseneinrichting und beschränktem Giro— verkehr eröffnet werden.
Berlin 8W. 19, den 1. August 1922.
Reichsbank⸗Direktorium. v. Glasenapp. v. Grimm.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 56 des Reichsgesetzblatts Teil Ienthaͤlt
das Arbeitsnachweisgesetz, vom 2X2. Juli 1922,
das Gesetz über den Ausschluß eines Teils des Kieler Hafens aus dem Zollgebiete, vom 21. Juli 1922,
das Gesetz über die Neuregelung der statistischen Gebühr, vom 18. Juli 1922,
eine Verordnung über Ausdehnung der Zulagen in der Unfallversicherung, vom 29. Juli 1922, ;
eine Verordnung über die Erhöhung der Entschädigung der Schöffen, Geschworenen und Vertrauenspersonen, vom 29. Juli 1922,
eine Verordnung über den Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik, vom 29. Juli 1922,
eine Verordnung über das , vor dem Staats⸗ gerichtshofe zum Schutze der Republik in Verwaltungssachen, vom 1. August 1922,
eine Bekanntmachung des Wortlauts des Gesetzes über Notstands maßnahmen zur Unterstützung von Rentenem ängern
, eine AusfüKungs verordnung zum Gesetz über Notstands⸗ maßnahmen zur Unterstützung von Rentenempfängern der Invaliden⸗ und der 2 tenversicherung. Zweiter Nachtrag, vom 29. Juli 1922 un eine Bekanntmachung des Wortlauts der Ausführungs⸗ verordnung zum Gesetz über Notstandsmaßnahmen zur Unter— stützung von Rentenempfängern der Invaliden⸗ und Angestellten⸗ versicherung, vom 29. Juli 192.
Berlin, den 4. August 1922. Gesetzsammlungsamt. Krüer.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 19 des Reichsgefetzblatts Teil ' enthalt das 6. über die Abänderung des Gesetzes, betreffend die Metallreserven der Privatnotenbanken, vom 13. Juli 1921, vom 25. Juli 1922, das Gesetz, betreffend die Feststellung eines zweiten Nach⸗ trags zum Reichshaushaltsplane für das Rechnungsjahr 1922, vom . * . ö as Gesetz über die Ersatzleistung für beschädigte Reichs— banknoten, vom 24. Juli . ö ö . eine Bekanntmachung, betreffend die Ersatzleistung für beschädigte Reichs banknoten, vom 4. August 1922, eine Verordnung, betreffend die A änderung des Statuts der Reichsbank, vom 24. Juli 192, das Gesetz über die Versorgung der infolge des Ultimatums vom 5. Mai 1921 entlassenen Soldaten Ultimatums⸗ versorgungsgesetz, vom V. Juli 1922, eine Verordnung über die Regelung der Schrottwirtschaft, vom 22. Juli 1922, eine Verordnung zum Staatsangehörigkeits abkommen zwischen Deutschland und Dänemark, vom 24. Juli 1922, Ausführungsbestimmungen zur Verordnung zum Staats⸗ angehörigkeits abkommen zwischen Deutschland und Dä nemark, vom 27. Juli 1922, eine Verordnung über Börsentermingeschäfte in Wechseln und ausländischen Zahlungsmitteln, vom X. Juli 1922 und eine Verordnung zur Ausführung des deutsch⸗polnischen Abkommens, betreffend die Ueberleitung der Rechtspflege im oberschlesischen Abstimmungsgebiet, vom 31. Juli 1922. Berlin, den 4. August 1922.
Gesetzlammlungsamt. Krüer.
Preußen.
Gesetz zur Regelung der Grenzen von Bergwerksfeldern.
Der Landtag hat folgendes Gesetz beschlossen:
Feldesteile, deren Abbau von einem angrenzenden Feld aus im allgemeinwirtschaftlichen Interesse liegt, sind diesem Feld auf Antrag des Bergwertseigentümers zuzulegen. Sie werden dadurch Teile des angrenzenden Feldes.
Die Zulegung soll sich der Regel nach auf solche Feldesteile be⸗ schränken, die ihrer Form oder Größe nach so beschaffen sind, daß eine selbständige Gewinnung des Minerals nicht lohnen würde. Aus⸗ nahmen bedürfen der Genehmigung des Ministers für Handel und Gewerbe.
582
Ueber die Zulegung von Jeldesteilen entscheidet, wenn eine . n g. e, T isren nicht stattfindet, das Oberbergamt. Die 55 191, 192 Abs. J des Aligemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865 finden Anwendung. ö
§ 3.
Wird ein Antrag auf Zulegung von Feldesteilen gestellt, so werden die beteiligten Bergwerkseigenkümer zu einem Termin geladen, in dem ein Kommissar des Oberbergamts die Sach⸗ und Rechts lage mit den Erschienenen erörtert. ;
Hierbei ist, soweit dies zweckmäßig erscheint, darauf hinzuwirken, daß durch Austausch von Feldesteilem eine gradlinige Feldes begrenzung herbeigeführt wird. Auf die in Austausch gegebenen Feldesteile finden die Bestimmungen über die Zulegung entsprechende An—
§5 4. Für die Abtretung von Feldesteilen ist, sowelt nicht ein Aus— lausch gleichwertiger Feldesteile eintritt, vom Erwerber angemessene Entschädigung zu leisten. ‚
§ 5.
Die Entschädigung gemäß 54 setzt ein Schiedsamt fest, das aus dem zuständigen Oberlandesgerichtspräsidenten oder einem von ihm zu bestimmenden Mitgliede des Oberlandesgerichts als Vorfitzenden und zwei vom Oberbergamte zu berufenden Sachverständigen als Bei⸗ sitzern besteht. Das Schiedsamt entscheidet nach Anhörung der Berg⸗ werkseigentümer mit Stimmenmehrheit. An den Verhandlungen nimmt ein Oberbergamtsmartscheider mit beratender Stimme heil.
§6. Gegen die ,. des Schiedsamts findet innerhalb vier Wochen von der Zustellung an die Klage im Verwaltungsstreitver⸗ fahren bei dem Bergausschuß statt. Die Entscheidung des Bergaus⸗ schusses ist endgültig.
An Stelle der Klage im Verwaltungsstreitverfahren kann auch innerhalb der gleichen Frist die Klage im ordentlichen Rechtsweg erhoben werden. Geschieht dies, so ist ein von dem Gegner herbei— geführtes Verwaltungsstreitverfahren einzustellen.
Durch die Erhebung der Klage wird die Entscheidung des Ober⸗ bergamts über die Zulegung von Felde steilen nicht aufgehalten.
bisherigen dinglichen Belastung frei. Die an dem anderen Felde be⸗ stehenden dinglichen Rechte gehen ohne weiteres auf fie über. Auf die nach § 4 zu leistende Entschädigung finden die Artikel 52, 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch entsprechende Anwendung. 58
Ueber die Aenderung der Feldesgrenzen stellt das Oberbergamt für jedes dabon betroffene Bergwerk eine Urkunde aus, mit der die bisherige Verleihungsurkunde verbunden wird.
Situattongrisse, die der geänderten Feldesbegrenzung entsprechen, sind von dem Antragsteller in je zwei Stücken vorzulegen. Geschieht dies nicht innerhalb einer vom Bberbergamt zu bestimmenden Frist, so läßt das Oberbergamt die Risse auf Kosten des Antragstellers anfertigen.
Hinsichtlich der Beglaubigung, Aushändigung und Aufbewahrung der Risse finden die Bestimmungen des 5 33 des Allgemeinen Berg⸗ gesetzes vom 24. Juni 1865 Anwendung.
§ 9.
Das Oberbergamt hat das Grundbuchamt unter Mitteilung einer beglaubigten Abschrift der nach 8 8 auszustellenden Urkunden um Bewirkung der erforderlichen Eintragungen zu ersuchen.
§ 10.
Das Oberbergamt prüft drei Jahre nach Beginn der Auf— schließung, ob die in Betrieb genommenen zugelegten Feldesteile dem Erwerber einen über die von ihm gezahlte angemessene Entschädigung hinausgehenden Mehrvorteil bieten. Ist dies anzunehmen, so be⸗ auftragt es ein Schiedsamt (6 5) mit Der Feststellung der Höhe des Mehrvorteils. Einen vom Schiedsamt zu bestimmenden angemessenen Teilbetrag dieses Mehrvorteils, und zwar bis zu h0 vH, hat der Bergwerkzeigentümer an den Knappschaftsverein abzuführen—
Die Festsetzung des Schiedsamts kann vom Bergwerkseigentümer nach 6 durch Klage im Verwaltungsstreitverfahren oder im ordent⸗ lichen Rechtsweg angefochten e,
ß Die Kosten des Zulegungsverfahrens trägt der Antragsteller.
Das vorstehende, vom Landtage beschlossene Gesetz wird hiermit verkündet. Die verfassungsmäßigen Rechte des Staats⸗ rats sind gewahrt. Berlin, den 22. Juli 1922. Das Preußische Staatsministerium. Braun. Siering.
Ministerium des Innern.
Das Preußische Staatsministerium hat auf Grund des sz 28 des Landesverwaltungsgesetzes vom 36. Juli 1883 (Gesetzsamml. S. 195) den Regierungsassessor Nuyken in Allenstein zum Stellvertreter des zweiten Mitglieds des Bezirks⸗ ausschusses in Allenstein auf die Dauer seines Hauptamts am Sitze des Bezirksausschusses ernannt.
Ministerium für Vo lksGwohlfahrt. Beim Ministerium für Volkswohlfahrt ist der Regierungs⸗
wendung.
rat Dr. Beyer zum Oberregierungsrat ernannt worden.
des Krieges vom 15. Februar 1917 genehmigte öffentliche Sammlungen.
In der Woche vom X. bis 29. Juli 192 auf Grund der Bundesratsvverordnung über Wohl fahrtspflege während
Name und Wohnort
, , n e, Zu fördernder Wohlfahrts
. . Zeit und Bezirk, aba lh 4 n, . ausgeführt wird
X
zweck
Die „Altershilfe des deutschen Volkes“, Frankfurt a. M., Stiftstraße 30
Hilfswerk für das Waisenhaus und die Stiftungen August Her⸗ mann Franckes in . a. S.
Zugunsten seiner Aufgaben
Berlin, den 3. August 1922.
Fürsorge für notleidende alte Leute
Altershilfe Verlängert bis 31. Dezember 1922 für Preußen. — Sammlung von Geld⸗ und Sachspenden durch Auf⸗ rufe und Werbeschreiben.
31. Dezember 1922 für Preußen. — Sammlung von Geldspenden durch Zeitungsaufsätze, Handzettel und Werbeschreiben.
Hilfswerk
Der Minister für Volkswohlfahrt. J. A.: Bracht.
versität Göttingen Dr. Sieg el ist zum ordentlichen Professor der naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Frank⸗ furt a. M. ernannt worden.
an dem staatlichen ymnasium in Duisburg Dr. Wiesenthal zum Oberstudiendirektor an einer staatlichen höheren Lehranstalt ernannt. , des Wilhelms ⸗Gymnasiums in Cassel übertragen worden.
Wahl der Studienräte Bradhering am König⸗-Wilhelmgt⸗ Gymnasium in Magdeburg, Brunk' am Realgymnasium in Magdeburg, Dr. Plettenberg an der Bismarckschule in Magdeburg, Dr. Potinecke an der Guericke⸗Oberrealschule in Magdeburg und Dr. Kleinfeldt an der Luisenschule in Magdeburg zu Oberstudienräten, ferner
Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.
Der Privatdozent in der philosophischen Fakultät der Uni—
Das Preußische Staatsministerium hat den Studiendirektor
Als solchem ist ihm vom 1. Oktober 5. J. ab die
Namens des Preußischen Staatsministeriums ist die
die Wahl des Studiendirektors des in der Entwicklung
der Invaliden⸗ und Angestelltenversicherung, vom 29. Juli 1922,
begriffenen Realgymnasiums in
Berlin ⸗Niederschönhausen
Dr. - Sto lze zum Studiendirektor des Realgymnasiums in Berlin⸗Niederschönhausen bestätigt worden.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 30 der Preußischen Gesetzsammkung enthält unter
Nr. 12318 das Gesetz zur Ergänzung und Abänderung der Wahlvorschriften für die Provinzialräte, Bezirksausschüsse und andere Verwaltungsbeschluß⸗ und streitbehörden, vom 25. Juli 1922, unter
Nr. 12319 das Gesetz, betreffend Reisekosten und Auf⸗ wandsentschädigung für die Mitglieder und den Präsidenten des Staatsrats, vom 25. Juli 1922, unter
Nr. 12 320 das Gesetz über eine vorläufige Regelung der Verwaltung in den zum oberschlesischen Abstimmungsgebiete gehörigen Kommunalverbänden, vom 2X7. Juli 1922 und unter
Nr. 12 321 eine Ausführungsanweisung zum Gesetz über
die Regelung des Verkehrs mit Getreide aus der Ernte 192 vom 4. Juli 1922 (RGGBl. S. 5357), vom 22. Juli 1922.
Berlin, den 4. August 1922.
Gesetzsammlungsamt. Krüer.
57. Die einem anderen Felde zugelegten Feldesteile werden von ihrer
Nichtamtliches.
Dentsches Reich. Die Ausfuhrmindestpreise für Bleiweiß in Pulver und
Bleiweiß in Oel sowie für Aetzkali sind geändert worden. Die Ausfuhrmindestpreise für Zinkweiß sind erhöht worden. Für Zinkweiß L Rotsiegel ist der Auslandsmarkpreis und der
Preis für Danzig geändert worden.
Die Ausfuhrmindestpreise für Schwefelnatrium nach Holland sind herabgesetzt, die Preise für die schwachvalutarischen Länder sind erhöht worden.
Die Ausfuhrmindestpreise für Ammoniak und Salmiakgeist 9MQMl0 sowie für Hirschhornsalz nach den valutaschwachen Ländern sind heraufgesetzt. Für Salmiak sublimiert sind Aus fuhr⸗ mindestpreise festgesetzt.
Näheres ist durch die Außenhandelsstelle Chemie zu er— fahren.
Technik.
Die Tätigkeit des Materialprüfungsamts zu Berlin-Dahlem im Betriebs jahre 1920/21.
Die Güte der gewerblichen Erzeugnisse hängt außer von der Geschicklichkeit der Verarbeitung der Rohmaterialien und Zwischen⸗ erzeugnisse in hohem Maße von den guten Eigenschaften der ver⸗ wandten Stoffe ab. Je mehr und besser man sich davon überzeugen kann, daß ein Ausgangsstoff für die in Betracht kommende Verarbeitung wirklich zweckmäßig ist, um so mehr gewinnt man die Ueberzeugung, daß die Fertigerzeugnisse den höchsten Anforderungen genügen, alse die geleistete Arbeit nicht vergeblich sein wird. In Deutschland hat daher auch die Materialprüfung einen hohen Muf— schwung genommen. Wichtige Ergebnisse derartiger Untersuchungen, die in dem staatlichen Materlalprüfungsamt in Berlin-Dahlem durch⸗ geführt worden sind, das der Technischen Hochschule in Berlin an— gegliedert ist, aber unter der Leitung eines Direktors selbständig arbeitet, werden in den Mitteilungen aus dem Materialprũfungsamt zu Berlin⸗Dahlem“ und in seinen Jahresberichten ausführlich behandelt. Auch der neueste, die Tätigkeit des Amts im Betriebssahre vom L April 1920 bis 31. März 1921 schildernde Bericht enthält wieder Mitteilungen über lehrreiche Versuche in den beiden versuchstechnischen Betriebszweigen, dem mechanischen und dem chemischen, die neben dem allgemeinen technischen und dem Verwaltungsbetriebe bei dem Amt bestehen und sich in sieben Abteilungen gliedern. In der Abteilung 1 jür Metallprüfung, in der vornehmlich Materialien und Konstruktionsteile für den Eisen⸗ und den Maschinenbau geprüft und Festigkeitsuntersuchungen aller Art, physikalische Prüfungen, Unter⸗ suchungen von Prüfungsmaschinen, Apparaten ufw. ausgeführt werden, sind im Berichtsjahre 369 Ar äge (im Vorjahre 338) mit nach mehreren Tausenden zählenden Einzelversuchen erledigt worden, und zwar 345 Anträge für private Auftraggeber (davon 5 ausländische) und 24 Anträge für Behörden. Auf allen Gebieten, denen sich die Ab— teilung zu widmen hat, mußte mit äußerster Anftrengung aller Kräfte gearbeitet werden, um die vorliegenden Anträge in angemessener Zeit erledigen zu können: ein beredtes Zeichen dafür, mit welchem ungebrochenen Eifer trotz der ungünstigen politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Reiches allenthalben in den für die Abteilung in Frage kommenden Industrien am Wiederaufbau des Wirtschaftslebens ge⸗ arbeitet wird. Auch die Tätigkeit der Abteilung 2 für Bau— materialprüfung, in der Materialien und Konstruktionsteile fütr das Baufach, Steine, Bindemittel, Mörtel, Beton usw. auf Be— schaffenheit nnd Festigkeit geprüft, Belastungsproben, Brandproben, Ab⸗ nutzungsversuche, Gefrierversuche usw. vorgenommen und Einrichtungen und Geräte zur Baumaterialyrüfung unterfucht und verglichen werden, hat im Berichtsjahre einen bedeutenden Aufschwung genommen trotz des Fort⸗ bestehens der Bundesratsverordnung vom 29. Juni 1916, durch die nicht nur jeder Neubau und jede Erweiterung von Zementfabriken verboten, sondern auch die Produktionsfähigkeit der Jementindustrie auf etwa ein Drittel eingeschränkt worden ist, und krotz der außer⸗ ordentlichen Hemmung, die die Ziegelindustrie durch die Beschlag⸗ nahme ihrer Waren und den Kohlenmangel erlitt, und der gleich artigen Hemmungen, denen die Kalkindustrie, die Gipsindustrie und die Zementwarenindustrie einschließlich der Herstellung der Ersatzstoffe unterworfen waren. Es gelangten 568 Aufträge mit 18 943 Versuchen (gegen 387 Aufträge mit 8257 Versuchen im Vorjahre) zur Ausführung. Der Mangel an Baustoffen hat dazu geführt, der Lehm bau⸗ weise wieder erhöhte Aufmerksamkeit zuzuwenden und insbesondere diejenigen Verfahren zu studieren, die in Vorschlag gehracht worden sind, um Lehmwände widerstandsfähiger gegen die Einflüsse der Witterung zu machen. Es wurden Lehmbauten der Siedlungsgesell⸗ schaften zu Sorau, Zepernick und einige Bauten in Bethel bei Biele⸗ feld besichtigt und an diesen festgestellt, daß sich aus manchen Lehm— arten hei zweckentsprechender Verwendung und unter Ausnutzung neuerlicher Erfahrungen sehr wohl Wohnbauten, die allen hygieni⸗ schen Anforderungen entsprechen, herstellen lassen. Insbesondere wird das alte Lehmschindeldach zu erhöhter Bedeutung gelangen. Im Auftrage des preußischen Ministers für Volkswohlsfahrt wurden Brandproben mit Lehmschindeldächern im Vergleich mit Strohdächern und anderen Dächern vorbereitet. In der Abteilung 3 für Papier⸗ prüfung wurden im Berichtssahre 427 (im. Vorjahre 401) Prüfungsanträge erledigt, und zwar 101 (169) im Auftrage von Behörden und 326 6 in dem von Privaten. Geprüft wurden 524 (494) zapiere (Schreibe, Druck, Pack. Spinn⸗, Sackpapser usw), 31. Invalidenkartons, 8 Zigaretten papiere, 9 Farbbänder, 3 Papiergarne, 15 Rohpappen, 63 Dach⸗ pappen, 13 Asbestproben, 9 Zellstoffe, 3 Holzstoffe 4 Schmirgel⸗ papiere, 1 Harzsubstanz, 3 Holzproben, 2 Klebstoffe, 1 Zelluloid⸗ probe, 2 Proben „Glashaut', 1 Vulkanfiber, 1 Kunsthornmasse, 2 Apparate. Die Abteilung 4 für Metaleceographie, in der be⸗ sonders metallurgische, metallographische, mikrofkopische, chemische und physikalische Untersuchungen des Eisens und anderer Metalle ausgeführt werden, erledigte im Berichtsjahre 141 Antrãge (gegen 105 im Vorjahre). In der Abteilung 5 für allge mine Chem ie, in der die chemisch⸗analytische Untersuchung der Materialien für die Technik be⸗ sorgt wird, insbesondere Heizwertbestimmungen, Wasseranalysen, Erz⸗ und Metalluntersuchungen, Baumaterial, Anstrichfarben⸗, Kautschuk⸗ Tintenprüfungen usw. vorgenommen, Zollstreitfragen u. 4. m. be⸗ handelt werden, sind im Berichtsiahre 608 Anträge, mit 1115 Untersuchungen erledigt worden, von denen 51 Anträge mit 93 Untersuchungen auf Behörden und 5h? mit 1022 Unter— suchungen auf. Private entfielen. Von den in erheblicher
ahl in dieser Abteilung durchgeführten Eisen⸗ und Stahl¶unter— — betraf ein großer Prozentsatz die mit Wolfram, hom, Vanadin oder Molybdän legierten Stahlsorten. Eine große Rolle spielte im Berichtssahre die Untersuchung von He a fi ff n in Anbetracht des Umstandes, daß infolge der Schwierigkeit der Be— schaffung von Heizmaterialien zu Produkten von geringerem Heizwert gegriffen werden mußte. Bei der Untersuchung von Torfprgben stellte sich immer wieder heraus, daß in weiten Kreisen von Inter essenten nicht die nötige Klarheit über die Faktoren, die den Heizwert des Torfs beeinflussen, insbesondere über die Feucht igkeit herrscht. Das Materialprüfungsamt weist desbalb in seinem Bericht auf diese
aktoren, namentlich darauf hin, daß beim Torf die Er— . der Feuchtigkeit um je 1/½ den Den wert um je 40 bis 50 Wärmeeinheiten herabdrückt. Die Abteilung 6 fuͤr Oelprüfung, in der die chemischen und physikalischen Unter= suchungen von Oelen, Fetten, Wachsen, Kerzenmaterialien, Seifen, Petroleumprodukten, Teeren, Asphalten usw. ausgeführt ö. ebenfalls Zollstreitfragen u. a. m. behandelt werden, un er uchte 45 Proben zu 346 Anträgen (gegen 369 Proben zu 242 Ant egen . Vorjahr). Am 1. Juni 1926 wurde noch eine selbständige Abteilung. är Lextilprüßumg en neu errichtet, nachdem big dahin, die lle z neben den paplertechnischen Prüfungen die Untersuchung
/
von Textilfaserstoffen (Rohstoffen, Halbfabrikaten und Erzeugnissen) auf ihre Art und Eigenschaften miterledigt hatte. Die Beanspruchung der neuen Abteilung nahm während des ersten Jahres ihres Bestehens stetig ju. Am Schluß des Berichtsjahrs war fie mit Anträgen ver⸗ schiedenster Art überhäuft und konnte deshalb den an sie in bezug auf schnelle Erledigung der Arbeiten zu stellenden Anforderungen kaum noch gerecht werden. Es kamen im Berichtsjahre 220 Anträge zur Er— ledigung, davon 15 für Staatsbehörden und 205 für Private. Im ganzen wurden 410 perschiedene Proben untersucht. Mit einem großen Teil der Untersuchungen wurden Gutachten verbunden. Die untersuchten Materialien bestanden aus: Stoffen (279), Garnen (851), fertigen Kleidungsstücken, Strumpfwaren, Decken, Bindegarnen, Kunstseide und Stapelfaser, Schappeseiden, Seiden, Seidenschals, Seidenbändern, Filtertüchern, Kunstwollen, Treibriemen, Maschinenband, Gurtband, Fasermassen, Zwirn, Zellulongarn, Transportband, Agavefaser, Papierseide, Asbest, Stroh, Farbstoffen, Bleich⸗ und Waschmitteln ufw. — Bei allen sieben Abteilungen befanden sich unter den erledigten Anträgen auch solche, die aus dem Ausland von Behörden oder Privaten eingegangen waren. 3
Verkehrswesen.
Nach dem Ausland, besonders nach Holland, werden häufig Mischsendungen aufgeliefert, die Gegenstände enthalten, deren Ver⸗ sendung gegen die ermäßigten Gebühren nicht zulässig ist, da sie weder als Drucksachen, Geschäftsvapiere, Blindenschriften oder Waren⸗ proben anzusehen sind. Es besteht die Gefahr, daß solche Sendungen, wenn sie versehentlich weiterbefördert werden, im Ausland beschlag⸗ nahmt werden. Den Auflieferern wird daher die genaue Beachtung der bestehenden Versendungsvorschriften angeraten.
Nr. 33 des „Reichs⸗Verkehrsblattes“, herausgegeben im Reichsverkehrsministerium, Abteilung A für Eisenbahnen, vom 3. August 1922, hat folgenden Inhalt: Erlaß vom 29. Juli 1922, betr. Merkblatt zur Verhütung von Betriebsstörungen durch Frost und Schnee.
Handel und Gewerbe.
Von den Abrechnungsstellen der Reichsbank wurden im Monat Juli 1922 243 492 912 200 . abgerechnet.
.
Nach der Wochenübersicht der Reichsbank vom 31. Juli 1922 betrugen (in Klammern 4 und — im Vergleich mit der Vorwoche) 1922 1921 1920 Metallbest. *) 124850000 1105815 000 1098013000 ö 1560 006) (4 170 000666 206 000) 1004860 000 1091157000 1091675000 4. 1000 (4 1000 (— 40 000)
13 983 23 909) 5 397 594 900 17 873 764 000 3 751 S656 000 ( — ga7 343 00 .. 6189 2665 6600)
4890 000 1198000 1562000
3 562 000) (— 3 507 000) (— 703 000)
8 122066 000 1135 529 009 3537 6D 25 552
» 1 113 533 ge. 335 258 000) 46 093 364 000
207 S8 232 000 79 981 967 00 . go3 G00)
N 1840 534 0 .. 442 646 00) 141 276 ooo 10 686 ooo forderungen (4 90772 000) (4 1 009 000) (4 ) Effekten.. 313 488 000 283 381 000 307 076 006 (4 3 1654 00.- , gh (, , , gs sonst. Aktiven 4 223 346 000 6 174 613 000 11 754 324000 ( 279 311 0ο— S3 56 «. 314 765 00) die Passiva:
Grundkapital
darunter Gold“) . Reichs⸗ und Darlehns⸗ kassenscheine Noten anderer Banken Wechsel und Schecks ... diskontierte Reichsschatz⸗ anweisungen Lombard⸗
10109 000 1605000)
. . .
180 000 000 (unverändert) 104 258 000
180 000 000 (unverändert)
121 413000 (unverändert) (unverändert) (unverändert) 189 794 722 0900 77 390 853 000 55 768 596 000 I 1I2767 668 000 . Æ2393 728 000) 1 785 449 000)
180 000 000 (unverändert) Reservefonds 127 264 000 umlaufende
Noten.. sonstige tägl. fällige Ver⸗ bindlichkeiten: a) Reichs u. 9 19 77 00. Staatsgut · [. 235 jz 6c) (4. 1 16 6s 6) l 17281 809 oœoo h b ; 7 382222 , . (abs 35850 600ο/ b) Privat · 30 778 439 000 11014130 e guthaben .. 1 (44143738 000) (4 4748 926 900) . sonst. Passina 4 692 969 000 574 361 O00 .. 3 803 549 90090 ö. S5 466 00οο -. 38 121 000) 4 I48 177 6960) ) Bestand an kursfähigem deutschen Gelde und an Gold in Barren oder ausländischen Münzen, das Kilogramm fein zu 2784 berechnet. ) und zwar; Goldkassenbestand M 954 828 000 (4 1000), Golddepot (unbelastet) bei der Bank von England A 50 032 000 (unverändert).
4810 026 000
J *
Wien, 4. August. (W. T. B.) Die Oesterreichisch-ungarische Bank teilt mit, daß die Goldpaxrität im Umrechnungsverhältnis, betreffend die Zollzahlung in Gold für die Zeit vom 7. bis 13. August, mit 19570 Kronen festgesetzt worden ist. ;
Warschau, 2. August. (W. T. B.) Nach einer amtlichen Statistik weist die Petroleleumproduktion in Ostgalizien eine ständig fallende Richtung auf. Im Jahre 1919 wurden S831 000 Tonnen, im Jahre 1920 765 09069 und im Jahre 1921 704 C90 Tonnen Petroleum erzeugt. Die Abnahme der Förderung hat schon im Jahre 1909 begonnen und ist durch die Erschöpfung der Prtroleumquellen verschuldet. Den größten Ausfall haben die Petroleumreviere von Boryslaw und Tustanowice, er beträgt dort 60 000 Tonnen jährlich.
Landon, 3. August. (W. T. B.) Wochenausweis der Bank von England vom 3. August (in Klammern Zu⸗ und Abnahme im Vergleich zum Stande vom 27. Juli): Gesamtreserve 20 O76 000 (Abn. 1 6021 000) Pfd. Sterl., Notenumlauf 125 774 O00 (Sun. 1 01600) Pfd. Sterl.,, Barvorrat 127 400 000 (Abn. 4000) Pfd. Sterl., Wechselbestand 76 918 000 (3un. 4 675 000) Pfd. Sterl,, Guthaben der Privaten 107 970 000 (Zun, 394 900) Pfd. Sterl, Guthaben des Staates 15 356 000 (Zun. 1059 000) Pfd. Sterl. Notenreserve 18 254 900 (Abn. 10912000) Pfd. Sterl.,, Regierungssicherheiten 44 280 000 (Abn. 2225 0009) Pfd. Sterl. — Verhältnis der Re⸗ serven zu den Passiven 16,28 gegen 17,30 vo in der Vorwoche. , „0 Millionen, gegen die entsprechende Woche des Vorjahres 112 Millionen mehr.
Bern, 3. August. (W. T. B. Wochenausweis der Schweizeri- schen Nationalbank vom 31. Juli (in Klammern Zunghme und Abnahme im Vergleich zu dein Stande vom 24. Juli) in Franken: Metallbestand 635 691 932 (Abn. 4310712), Darlehns. kassenscheine 12 138 675 (3un. 23 700, Wechselbestand 251 461 580 (Abn. 2 095 057), Sichtguthaben im Ausland 41 322 200 (Zun. 13 496 900), Lombardvorschüsse 36 482 524 (3un. 91 279), Wert⸗ schriften 8 419 628 (Abn. 64 931), Korrespondenten 21 019 656 (Zun. 2 624 080), sonstige Aktiva 18914472 (Abn. 1075 198), eigene Gelder 30 440 58 (unverändert), Notenumlauf 769 113 825 (gun. 36 ghz oö), Girodepot 231 zss 454 (abn. I1 S383 338), sonstige Passiha 24 199 55l (Jun. 53h 53)
Kopenhagen, 4 August. (W. T. B.). Monatsausweis der Nattonalbant in Kopenhagen vom 31. Juli (in Klammern
Stand vom 30. Juni) in Kronen: Goldbestand 2258 304 361
(228 310 551), Sllberbestand 5 Ml 1099 G84 Be), Fnlandswechlel 185 710 736 (176 288 223), Auslandswechsel 2 43 128 2990 68) Lombarddarlehen 387 243 699 (84 201 149), Dänische Wertpapiere 12 450 4309 (10 055 250), Ausländische Wertpapiere 3818 080 (3 958 5590), Auslandsguthaben 25 939 477 (23 459 557), Guthaben bei der schwedischen Reichsbank, Bank von Norwegen und Deutschen Reichsbank 2 503 863 (1 818 105), Debitoren 127 677 011 (128 423 362) Notenumlauf 432 305 984 (41 940 810), Giroguthaben 141 706 622 (118 795 939), Kreditoren 36 065 335 (38 109 439).
Telegraphische Auszahlung.
5. August 4. August Geld Brief Geld Brief 303862, — 30438 — 90363, 25 29436, 75
286,625 28587,B,37 276,55 277,35 6072, 490 6087,59 5902,60 5917.40 3430,15 13466,85 12933, 80 12966, 20
6903,89 16946, 20 16304, 55 16345, 45
20574, 25 20625, 5 19675, 5 19724, 65 1677,09 1682,19 1598,90 16020 3595,30 3604,50 3455,65 3464,35 3505,60 3514,40 ] 3375,?ʒ5 3384,25 88,01 789,99 76 l, O4 762.96 bob! = 6383 — 6142, 0 6157,70 14771,50 14808,59 1413230 14167, 70
12009, 95 12040, 95 1460,65 11489, 35,
105 36 106 14
Amsterdam⸗Rotterdam Buenos Aires (Papier⸗ J Brüssel und Antwerpen Christiania. ö Kopenhagen Stockholm und Gothen⸗ 1 ö Helsingfors .. . London . New Jork... Paris. ö Schweiz... Spanien... nö,, Rio de Janeiro 1 Wien (Dtsch.⸗Oesterr.) abgestemp. . ö 1,53 1357 J 1902,60 1907,40 Budape t . 37,20 37,30 JJ ‚ 474,40 475,60 Konstantinopel.. . — —
9 4
—
Au sländische Banknoten vom . Brief Amerikanische Banknoten 1000-5 Doll... 772, 809 ö. 8 und le 7162 80 Belgische für 100 Frezßz... 584400 58666 00 Dänische für 100 Rer. 687399 Englische große (100 - 500 Lstrl.) 3446,50 3453,50 LLstrl. u. darunter. 3426,50 3433,50 J 1673,25 1676,75 6253,50 6266 50 30344,50 30405,50 3521,25 33528, 75 13361,50 13388, 50
* *
1675 1,5775 4 256 73575 , 2053555 20370 55 Iä5sd 5 1453975 115385509 115862. 00 1597606 185760
Finnische Französische Hollandische Italienische Norwegische Oesterreichische
alte (1000 Kr.). ĩ alte (10 - 100 Kr.). . neue (1000 Kr.)... neue (10 u. 100 Kr.). 500 u. 10090 Lei. ö unter 500 Lei .
Rumãnis che
Schwedische für 199 Kr.. Schweizer für 100 Fr.. Spanische k. J Tschecho⸗slow. Staatsnot., neue (100 Kr. u. darüber) 1893,00 nnter , 1883, 00
2 * 5.
2 7 7 7 77 77777121
Die Elektrelytkupfernotiernng der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldun des W. T. B.“ am 4. August auf 23 929 Æ (am 3. August a 5 263 M) für 106 kg.
Nach dem Wochenbericht der Preisberichtstelle des Deutschen Landwirtschaftsrats vom 29. Juli bis 4. August 1922 wurde der Pro⸗ duktenmarkt infolge der erneuten Steigerung des Dollars weiter in die Höhe getrieben. Die Provinz hielt mit Offerten schließlich fast ganz zurück. Die Mühlen hatten keine Gelegenheit, noch größere Mengen Inlandweizen für ihre Produktion zu kaufen, und waren deshalb ebenfalls nicht mehr neue Abgeber für Mehl oder doch nur zu außerordentlich hohen Preisen, während andererseits besonders die Bäcker sich kauflustig zeigten und auch für die Detaillisten große Mengen Mehl gesucht wurden. Von Roggen kam in den letzten Tagen etwas mehr Angebot neuer Ware, meist auf August⸗ oder Septemberablieferung heraus. Wintergerste wurde in den letzten Tagen als einziger Artikel ziemlich kräftig angeboten, fand aber nur schwerfällig Unterkommen, weil die wenig befriedigenden, vielfach noch feuchten Qualitäten und besonders ihr Auswuchs die Reflektanten abstigßen. Für Hafer sowie für Mais gingen die Preise um etwa bo M in die Höhe, wobei die eigenkliche Triebfeder natürlich die Entwertung unserer Mark war.
Getreidenotierungen in Mark für die Tonne (Welt⸗ marktpreise umgerechnet zu dem jeweiligen Wechselkurse).
Berlin, 3. August. Weizen, märkischer 33 000—- 34 000, Roggen, märkischer 27 499— 27 3090. Wintergerste 25 506 bis 26 9000, Hafer, märkischer 30 o0— 31 200, Mais, ohne Provenienzangabe, prompt, 23 800 —27 200 ab Hamburg, loko Berlin 28 000 - 28 560.
Hamburg, 3. August. Weizen, loko, 31 000 - 33 O00, Roggen, loko, 290 000 –25 600, Hafer, loko, 25 500 —9 H0b, Sommergerste 31 000, neue Winterernte 28 000, ausländische 30 000, Ma is loko 28 400-29 000, September⸗Dezember⸗Lieferung 28 400 - 29 000. .
Köln a. Rb., 1. August. Weizen, inländischer 28 500 - 29 000, Roggen, inländischer 23 0M —24 500, Hafer, inländischer und ausländischer 26 000 - 27 500, Futtergerste, ausländische 26 006 bis 2 509. Wintergerste, inländische (neue Ernte) 24 hoh bis 25 500, Mais, grober 27 00027 500 kleiner 29 000 29 500.
Chicago, 2. August. We i zen, September Lieferung 29 915, Dezember⸗Lieserung 30 480, Mais, September⸗Lieferung 18 644, Dezember⸗Lieferung 17 467.
Kartoeffelpreise der Notierungskommifssion des Deutschen Landwirtschaftsrats. Erzeugerpreise für Speisekartoffeln in Mark je Zentner ab Verladestation:
Berlin, 4. August: Weiße 270 — 280, Rosen 240 250, blaue 280 - 300 4A.
Großhandelspreise:
Frankfurt a. M., 31. Juli. Wetterauer Frühkartoffeln 360
bis 370 4, frachtfrei Frankfurt a. M.
Butterversteigerungen:
Berlin, 1. August. Zugeführt und versteigert wurden 209 Faß. Höchster Preis 10 519 4A, niedrigster Preis 85699 A. Durchschnitts. preis 19138 . Vie erzielten Preise betragen für Ostpreußen S990 bis 19349 A. Westpreußen 9666 - 10 N70 M, Mecklenburg 94ho big 19260 A, Ostfriesland 10 010 - 10 570 AÆ, Hannover 10160 bis 10 400 A, Oldenburg 9400 — 10 610 4, Altmark 10 260 4.
Ham burg, 2. August. Versteigert wurden 387 Faß 1. Qual zu 19433 4 im Durchschnitt, höchster Preis 10 460 4, niedrigster Preis 1l0 300 A, 5 Faß II. Qual. zu 10 260 4 im Durchschnitt.
Bremen, 1. August. Zugeführt und versteigert wurden Al? Faß J. Qual. Höchster Preis 19 910 4A, niedrigster Preis g) . Die erzielten Preise betragen für Hannober 9950 - 10 0580 M, Olden⸗ burg 10 2503410 919 6, Ostfriesland 10 000 - 0910 4A, Brauh⸗ schweig 10 70 - 10 780 4. ĩ