1922 / 175 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 09 Aug 1922 18:00:01 GMT) scan diff

chiedenen Gemeinderats Franz Karl runner in Seitingen ist jetzt Vorstands⸗ mitglied: Landwirt Johann Georg Hermann in Seitingen. Den 25. Juli 1922 Amtsgericht Tuttlingen. Not.⸗Prakl. Vollmer.

Ulm, Donanm. 6560643 In das Genossenschaftsregister wurde heute eingetragen:

1. bei dem Darlehnskassenverein Göttingen eingetr. Gen. mit unbeschr. Daftpfl. In der Generalversammlung vom 8. Juni 1922 wurden für David Gerstleuer und Christof Gröner, Marx Blessing, Landwirt in Göttingen, und Georg Dechsle, Landwirt in Göttingen, als Vorstandsmitglieder bestellt.

2. bei der Einkaufsgenossenschaft für das Bäckergewerbe Ulm, ein⸗ getragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht in Ulm: Durch Beschluß der Generalversammlung vom 11. Juli 1922 wurde § 4 des Statuts geändert. Als weiteres Vorstandsmitglied ö. bestellt Friedrich Boos, Kaufmann in

m.

3. bei dem Einkaufsverein der Kolonialwarenhändler Ulm, ein⸗ getragene Genossenschaft mit be⸗ schränker Haftpflicht in Um: Durch I glu der Generalversammlung vom 9.17. Mai 1922 wurden die §§ 1, 9, 10 und 39 des Statuts geändert. Die Firma lautet nun: Edeka Grost⸗ handel, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Jeder Genosse kann bis zu 100 Geschäfts⸗ anteilen erwerben.

Den 21. Juli 1922.

Amtsgericht Ulm. Obersekretär Reichle.

Verden, Aller. 49768

In das Genossenschaftsregister ist bei der Genossenschaft Konsnm⸗ und Spar⸗ verein für Verden und Umgegend, eingetr. Gen. mit beschr. Haftpfl. zu Verden, heute eingetragen:

Das Statut ist in der Generalver⸗ sammlung vom 23. Juni 1922 geändert. Amtsgericht Verden, den 10. Juli 1922.

Walllen bk, Schles. 50160 In unser Genossenschaftsregister ist bei Nr. 32 „Einkaufsverein der Kolonialwarenhändler zu Altwasser in Schles. E. G. m. b. H. mit dem Sitze in Altwasser“ am 22. Juli 1922 eingetragen: Durch Beschluß der ordent⸗ lichen Generalversammlung vom 12. Juli 1922 sind die 55 9 Abs. 2, 10 und 38 der Satzung geändert worden. Die Be⸗ kanntmachungen erfolgen nur noch in der Edeka Handelsrundschau in Berlin“. Amtsgericht Waldenburg, Schles.

Wiesloch. 50644 Im Genossenschaftsregister Band 1 wurde zu O.⸗3. 7, Firma Ländlicher Kreditverein Baiertal, e. G. m. n. S. in Baiertal, eingetragen: Kauf⸗ mann Friedrich Eichhorn ist aus dem Vorstand ausgeschieden und an seiner Stelle Landwirt Georg Zimmermann II in Baiertal in den Vorstand gewählt. Wiesloch, den 22. Juli 1922. Badisches Amtsgericht.

Wiesloch. 50645

Im Genossenschaftsregister Band Lwurde zu O.⸗Z3. 37, Firma Landwirtschaft⸗ liche Ein⸗ und Verkaufsgenossenschaft Dielheim, e. G. m. b. 5. in Dielheim, Amt Wiesloch, eingetragen: Die Haft⸗ summe ist auf 1000 M erhöht durch Be⸗ schluß der Generalversammlung vom 2. Juli 1922.

Wiesloch, den 25. Juli 1922.

Badisches Amtsgericht.

Wiesloch. 60646 Im Genossenschaftsregister Band 1 wurde zu O.⸗3. 9, Firma Ländlicher Kreditverein Rot, e. G. m. u. H., eingetragen: Michael Thome und Pius Becker sind aus dem Vorstand ausgeschieden und an ihrer Stelle Franz Back IV. und Valentin Steger II., beide Landwirt in Rot, in den Vorstand gewählt. Wiesloch, den 25. Juli 1922. Badisches Amtsgericht.

Wismar. 50162 In unser Genossenschaftsregister ist heute zu Nr. 20 bei der „Wismarschen Fischverwertungsgenossenschaft, e. G. m. b. S.“ zu Wismar das Ausscheiden der Mitglieder Saufklever und Froh aus dem Vorstand und der Eintritt des Fischers Hans Sommer d. J. zu Kirch⸗ dorf und der vorübergehende Eintritt des bisherigen Aufsichtsratsmitglieds W. Bernier zu Redentin in den Vorstand eingetragen.

Wismar, den 25. Juli 1922.

Das Amtsgericht. Wittstock, Bosse. 50647

Bei der unter Nr. 28 in unser Ge⸗ nossenschaftsregister eingetragenen Strom⸗ versorgungsgenossenschaft ist heute eingetragen worden:

Die Genossenschaft ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 9. Mai 1922 aufgelöst.

Liguidatoren sind: Hermann Plagemann und Wilhelm Seelig, beide in Gadow.

Wittstock., den 22. Juli 1922.

Das Amtsgericht.

9) Musterregister.

(Die ausländischen Muster werden unter Leipzig veröffentlicht) Harmen. H3982 In unser Musterregister wurde einge—

tra ö. ö ⸗‚ e 1. JFJirmg A. & 2. Feldheim in Barmen, Umschlag mit 45 Mustern

für Besatzartikel, versiegelt, Flächenmuster, Fabriknummern 3147 44, 56450 —– 62, 17045 - 60, 17062 74, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 4. Juli 1922, Vor⸗ mittags 11 Uhr 45 Minuten.

Nr. 13 337. Firma Schmahl & Schulz in Barmen, Umschlag mit 5 Modellen fũr . und Gürtelbesätze, ver⸗ siegelt. Muster für plastische Erzeugnisse, Fabriknummern 407, 408, 411, 412, 6617, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 8. ö. 1922, Vormittags 10 Uhr 45 Mi⸗ nuten.

Nr. 13 338. Firma . Indnustrie Aktiengesellschaft in Barmen, Um⸗ schlag mit einem Muster für Klöppelspitzen, versiegelt, Flächenmuster, Fabriknummern 2041, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 11. Juli 1922, Nachmittags 1 Uhr.

Nr. 13 339. Firma W. Weddigen Gesellschaft mit beschr. Saftung in Barmen, Umschlag mit 35 Mustern für Besatzartikel, versiegelt, Flächenmuster, Fabriknummern 25636 25659, 265661 bis 25663, 25670 —- 25677, Schutzyfrist drei Jahre, angemeldet am 12. Juli 1922, Vormittags 8 Uhr 50 Minuten.

Nr. 13 340/41. Firma Fritz Moll in Barmen, Umschlag mit 58 Mustern für Wäschegarnituren, versiegelt, Flächen⸗ muster, Fabriknummern 479 482, 484 bis 537, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 18. Juli 1922, Vormittags 11 Uhr 10 Minuten.

Nr. 13 342. Firma Fritz Moll in Barmen, Umschlag mit 45 Mustern für baumwollene und leinene Klöppelspitzen und Einsätze, versiegelt, Flächenmuster, Fabriknummern 54322, 3, 5, 7, 9, 5432 1D, 5433/2, 4, h, 7 9, 5433 11213 162, 545 4sß, 7, 9, 5454 12s5, 7650 12/6, 7068 112/164, 7081/52, 7081 112144, 7082 112 40, 7083/26, 7083 112/22, 7084 / 26, 7084 112/22, 7085/26, 7085 112 / 22, 7086/44 7086 112/40, 7087 112144, 798840, 7088 12626, 7085 152/26, 7596 a6. 7090 / 26, 709126, 7091 112/28, 7092 / 86, 70921 / 276, 7093122, 7094/34, 7094 112/26, 7095/22, 709726, 7097 112/26, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 18. Juli 1922, Vormittags 11 Uhr 10 Minuten.

Nr. 13 343. Firma Fritz Moll in Barmen, Umschlag mit 27 Mustern für baumwollene Wäschebesätze, versiegelt, Flächenmuster, Fabriknummern 122921, 2 12293 bis 12296, 12298 12312, 12313 / 1,2, 12314 bis 12317, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 18. Juli 1922, Vor⸗ mittags 11 Uhr 10 Minuten.

Nr. 13 344. Firma Rittershaus Sohn in Barmen, Umschlag mit 42 Mustern für Besatzartikel, versiegelt, Flächenmuster, Fabriknummern 13103 bis 3167, 1310, iziit, i132, 13865, 13866, 13870, 13873, 144020, 144724, 1447460, 144854, 144840, 144954, 14940, 145024, 145638, 148724, 148824, 149126, 149124, 149220, 149920, 150718, 151938, 152970, 153552, 27563, 27572, 27574, 27576, 27580, 27581, 27582, 27584, 2756586, 27583, 27589, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 21. Juli 1922, Vormittags 10 Uhr 40 Minuten.

Nr. 13 345. Firma W. Weddigen Gesellschaft mit beschr. Haftung in Barmen, Umschlag mit 47 Mustern für Besatzartikel, versiegelt, Flächenmuster, Fabriknummern 1158— 1187, P 101 - 116, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 22. Juli 1922, Vormittags 8 Uhr 30 Minuten.

Nr. 13 346. Firma H. A. Schmitz in Barmen, Umschlag mit 31 Mustern für Besatz und Putzartikel, versiegelt, Flächen⸗ muster, Fabriknummern 1149, 1151, 1155, 1157, Ji5g, 1I69, 1171, 1173, 1187, 1185, 1191, 1195, io, 125, 1227, 1231 1257 1239 1h s s his 2590, 2592 2594, 3102 3104, Schutz⸗ frist drei Jahre, angemeldet am 24. Juli 1922, Vormittags 12 Uhr 30 Minuten.

Nr . 10774: Firma Ernst Schwartner in Barmen: Die Schutzfrist ist für das Muster Nr. 462 (Umschlagetikett) um weitere fünf Jahre verlängert.

Nr. 12919: Firma Graphische Kunst⸗ anstalt Ernst Klein in Barmen: Die Schutzfrist ist für die Muster Nr. 5111, 5112 und 5122 um sieben Jahre ver⸗ längert.

Amtsger icht Barmen.

Herncastel-Cmes. 539831

In das Musterschutzregister ist ein— getragen:

Nr. 5. Franz Wehr jr., Bern⸗ castel⸗Cnes, eine Etikette für Wein, flächenartiges Erzeugnis, Geschäfts⸗ nummer F. W. 1922/1, Schutzfrist 15 Jahre, angemeldet am 20. Juli 1922, Vormittags 1095 Uhr.

Berncastel⸗Cues, den 3. August 1922.

Das Amtsgericht.

EIberfeld. 53984

In das Musterregister ist eingetragen worden:

Nr. 3014. Firma Lothar von Dreden & Co. in Elberfeld, Um⸗ schlag mit 47 Mustern für Schriftband mit eingewebten Namen, versiegelt, Flächenmuster, Fabriknummern 2540 his 2552, 2554 bis 2556, 2558, 2560 bis 2562, 2566, 2468, 2469, 2609 bis 2612, 2614 bis 2618, 2628, 2654, 2655, 2630 bis 2634, 2636, 2638 bis 2643, Schutz⸗ frist drei Jahre, angemeldet am 31. Juli 1922, Vormittags 11 Uhr.

Elberfeld, den 31. Juli 1922.

Das Amtsgericht.

Erfurt. 53985

In unser Musterregister ist unter Nr. 50] heute eingetragen Otto Richters Co., Lithographische Anstalt in Erfurt, ein Muster für Schokoladenumschläge, dargestellt in dem Muster Voll⸗Milch Schokolade Ur⸗Rein mit Alpenhorn,

6.

Fabriknummer 3603, offen, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 4. Juli 1922, Vor⸗ mittags 9 45 Uhr. Erfurt, den 31. Juli 1922. Das Amtsgericht. Abteilung 14.

Grein. 539861

Die Porzellanfabrik Fraureuth, Aktiengesellschaft in Fraureuth hat am 2. August 1922 für die unter Nr. 459 und 481 des hiesigen Musterregisters ein⸗ getragenen Flächenmuster die Verlängerung der Schutzfrist auf weitere drei Jahre an⸗ gemeldet.

Greiz, den 3. August 1922.

Thüringisches Amtsgericht.

Lũbechke. 563988 In das Musterregister ist eingetragen Nr. 375. Lübecker Lachsräucherei und Fischkonservenfabriken Nicolai Jäger jr. und Heinr. Ihde Nachf. Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung, Lübeck, ein Umschlag mit einem Muster für Fischdosen, unversiegelt, ohne Ge⸗ schäftsnummer, Flächenerzeugnis, Schutz⸗ frist drei Jahre, angemeldet am 26. Juli 1922, Vorm. 10 Uhr 50 Min. Lübeck. Das Amtsgericht. Abt. II.

München. 53989 In das Musterregister ist eingetragen: A) 1. Nr. 3046. Viktor Klöpfer, Firma

in München, zwei Muster für Klubsessel,

Geschäftsnummer 493 und 498, versiegelt,

Muster für Flächenerzeugnisse, Schutzfrist

drei Jahre, angemeldet am 3. Juli 1922,

Nachmittags 4 Uhr 5 Minuten.

2. Nr. 3047. Verlag der Bremer Presse G. m. b. S. in München, ein Muster für eine Antiquaschrift, Geschäfts⸗ nummer 1, offen, Muster für Flächen⸗ erzeugnisse, Schutzfrist drei Jahre, ange⸗ meldet am 26. Juli 1922, Vormittags 10 Uhr 55 Minuten.

3. Nr. 3048. Willy Heitzer, Kunst⸗ maler in München, ein Muster eines Scherzanhängers und Nadelkissens, Ge⸗ schäftsnummer 50, versiegelt, Muster für plastische Erzeugnisse, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 27. Juli 1922, Vormittags 9 Uhr 30 Minuten.

4. Nr. 57 sI M. II. Clara Neumann, Majorswitwe in Tutzing, ein Muster für Häkelarbeit (Schmetterling), Geschäfts⸗

nummer 1, offen, Muster für Flächen⸗

erzeugnisse, Schutzfrist drei Jahre, an⸗ gemeldet am 12. Juli 1922, Vormittags 11 Uhr 15 Minuten.

B) 1. Bei Nr. 2498 G. Pschorr, Firma in München, Schutzfrist für die Gesch.⸗Nrn. 101 mit 104 verlängert um weitere fünf Jahre.

2. bei Nr. 2857 Hans Seidl, Tape⸗ zierermeister in München, Schutzfrist für die Geschäftsnummern 41 und 42 um weitere sieben Jahre verlängert.

München, den 1. August 1922.

Das Amtsgericht.

Oberstein. h3990

In unser Musterregister ist heute unter Nr. 616 eingetragen: Firma Automa⸗ Werk. Haspel, Scholl Fries in Oberstein, Gegenstand ein verschlossener Briefumschlag, angeblich enthaltend ein Muster Gürtel Nr. 105, ein Muster Armband Nr. 106 und ein Muster Kolliers⸗ anhänger Nr. 197, Muster für plastische Erzeugnisse, Schutzfrist drei Jahre, an⸗ gemeldet am 27. Juli 1922, Nachmittags 6 Uhr.

Amtsgericht Oberstein.

Offen bach. Maim. (53991) In unser Musterregister wurde einge— tragen: . Nr. 4919. Firma Gustav Böhm zu Offenbach a. M., Flächenerzeugnisse, versiegelt, Etiketten für Extraits und Essenzen, Puder und Seife, Mundwasser und Toiletteessig, Pomade, Lotion 2e., Gesch⸗Nrn. 4709, 4901, 46023, 5768 / 0, 64095, 6293 / 11, 8661, 8681, 8231, S978, 26140, 57650, 5762, 21851, 8981, 42122, 3571, 8231, 8474, angemeldet am 1. Juli 1922, Vormittags 11 Uhr, Schutzfrist drei Jahre.

Nr. 4920. G. Ph. Hinkel zu Offen⸗

bach a. M.. versiegelt, plastisches Er⸗ zeugnis, Gesch. Nr. 263, angemeldet am 26. Juli 1922, Vormittags 114 Uhr, Schutzfrist drei Jahre. Nr. 4921. Karl Müller zu Mühl⸗ heim a. M., plastische Erzeugnisse, ver⸗ siegelt, Schloßauflagen für Täschnerwaren mit einer Gold⸗ oder Silberfadenbespinnung, Gesch⸗Nrn. 810— 819, angemeldet am 28. Juli 1922, Vormittags 103 Uhr, Schutzfrist drei Jahre.

Offenbach a. M., den 1. August 1922.

Das Amtsgericht.

11) Konkurse.

E lankenese. 539671 Ueber den Nachlaß der am 2. Dezember 1921 verstorbenen Witwe des Tapezi ers Friedrich Franz, Marie Franz, geb. Främcke, in Blankenese, wird heute am 4 August 1922, Vormittags 11 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkurs— verwalter ist Hausmakler Otto Michelsen in Blankenese. Offener Arrest mit An⸗ zeigepflicht bis 3. September 1922. An⸗ meldefrist bis 26. August 1922. Erste Gläubigerversammlung und allgemeiner Prüfungstermin am 4. September 1922, Vormittags 10 uhr. Amtsgericht Blankenese.

Detmold. 53968

Ueber das Vermögen der Firma Bruno Pfitzner in Detmold ist am 4 August 1922, Vormittags 9 Uhr, das Kontur berfahren eröffnet. Der Kauf⸗ mann Ernst Brockmann in Detmold ist

. zum Konkursverwalter ernannt. Konkurs⸗

anzumelden. Erste Gläubigerversammlung am 1. September 1922, Vormittags 19 Uhr. Offener Arrest und Anzeige frist bis zum 1. September 1922. All⸗ gemeiner Prüfungstermin am 9. Oktober 1922, Vormittags 10 Uyr. Detmold, den 4 August 1922. Lippisches Amtsgericht. J.

PDůlken. 53969 Ueber das Vermögen der offenen Sandelsgesellschaft Gebrüder Lenzen in Amern St. Anton, und deren per⸗ sönlich haftenden Gesellschafter 1. Kauf⸗ mann Conrad Lenzen in Waldniel, 2. Kaufmann Heinrich Lenzen in Amern St. Anton, ist am 4 August 1922, Mittags 12 Uhr, das Konkursver⸗ fahren eröffnet worden. Verwalter ist der Rechtsanwalt Justizrat Brücker in Dülken. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 26. August 1922. Ablauf der Anmelde⸗ frist an demselben Tage. Erste Gläu⸗ bigerversammlung am 6. September 1222, Vormittags 11 Uhr, und all⸗ gemeiner Prüfungstermin am 6. Sep⸗ tember 1922, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer 3 (Sitzungssaal). Dülken, den 4. August 1922. Das Amtsgericht.

Hamburg. 53970

Ueber das Vermögen des Julius Her⸗ mann Nissen, alleinigen Inhabers der Firma Hermann Nissen, Geschäfts⸗ zweig: Leder, Gummi und Schumacher⸗ bedarfsartikel, zuletzt wohnhaft gewesen Hamburg, Marienthaler Straße 156, Hths. part., zurzeit unbekannten Aufent⸗ halts, wird heute, Vormittags 114 Uhr, Konkurs eröffnet. Verwalter: beeidigter Bücherrevisor Erwin Mühleck. Neuer⸗ wall 61. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 5. September d. J. einschließlich. Anmeldefrist bis zum 4. Oktober d. J. ein⸗ schließlich. Erste Gläubigerversammlung den 6. September d. J., Vorm. 1130 Uhr. Allgemeiner Prüfungstermin den 1. November d. J., Vorm. 11 Uhr.

Hamburg, den 4. August 1922.

Das Amtsgericht. Abteilung für Konkurssachen.

Alverdissem. 53971 Das Konkursverfahren über das Ver— mögen des Gutspächters Ernst Fried⸗ richsmeier in Struchtrup wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hiermit aufgehoben. Alverdissen, den 1. August 1922. Das Amtsgericht.

Berlin- Schöneberg. 539721] Das Konkursverfahren über den Nachlaß des am 9. August 1916 in Deutsch⸗Ost⸗ afrika gefallenen, im Inlande zuletzt in Berlin⸗Schöneberg wohnhaft gewesenen Regierungslandmessers Otto Brock ist nach erfolgter Abhaltung des Schluß⸗ term ins hierdurch aufgehoben. Berlin⸗Schöneberg, den 31. Juli 1922. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts

Berlin⸗Schöneberg. Abteilung 9. 5639731

Cxeseld.

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Richard Müller, Inhaber der Niederrheinischen Kamm⸗ fabrik Richard Müller in Crefeld, wird nach erfolgter Abhaltung des Schluß⸗ termins hierdurch aufgehoben.

Crefeld, den 3. August 1922.

Darmstadt. 53974 Das Konkursverfahren über das Ver— mögen des Karl Ludwig Nürnberger von Darmstadt wird nach erfolgter Ab⸗ haltung des Schlußtermins hierdurch auf⸗ gehoben. Darmstadt, den 1. August 1922. Hessisches Amtsgericht. J.

Essling em. 53975

Das Konkursverfahren über das Ver— mögen der Firma Maschinen⸗ und Metallwarenfabrik Neuhausen Karl Wahl in Neuhausen ist durch Beschluß vom 4. August nach Abhaltung des Schluß⸗ termins und erfolgter Schlußverteilung aufgehoben.

Den 4. August 1922.

Amtsgericht Eßlingen. Notar. Prakt. Obermeyer.

Geseke. 53976

In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Kalk- und Zementwerke „Planet“ Gesellschaft mit beschränk⸗ ter Haftung in Geseke ist Termin zur Anhörung der Gläubigerversammlung über das festzusetzende Honorar für die Mit— glieder des Gläubigerausschusses und Schlußtermin auf den 27. September 1922, Vormittags 19 Uhr, vor dem hiesigen Amtsgericht anberaumt.

Geseke, den 4. August 1922.

Das Am tsgericht.

Hagen, Westf. 53977

Das Konkursverfahren über das Ver— mögen der Firma Franzowitz Lauz G. m. b. S. zu Hagen ist durch Schluß⸗ verteilung beendet und wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.

Hagen Westf.), den 3. August 1922.

Das Amtsgericht.

Jena. 653978

Das Konkursverfahren über das Ver— mögen des Kaufmanns Walther Fritz Bez in Jena⸗Ost wird, nachdem der in dem Vergleichstermine vom 5. Juli 1922 angenommene zwangsbergleich durch rechts- kräftigen Beschluß vom selben Tage be⸗ stätigt worden ist, aufgehoben.

Jena, den 4. August 1922.

Thüringisches Amtsgericht.

sorderungen sind bis zum 1. Oktober 1922

Langendreer. 3979] Das Konkursverfahren äber das Ver— mögen der Kaufleute Heinrich und Otto Bickmann, beide früher in Langen dreer, wird eingestellt, da eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Masse nicht vorhanden ist.

Langendreer, den 3. August 1922.

Das Amtsgericht.

Lũdenschei d. b3SS2] Das Konkursverfahren über das Ver—⸗ mögen des Kaufmanns und Fabrikanten Wilhelm Bochmann in Lüdenscheid wird, nachdem der im Vergleichstermin vom 21. Juni 1922 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Be⸗ schluß vom 21. Juni 1922 bestaͤtigt ist, hierdurch aufgehoben. : Lüdenscheid, den 31. Juli 1922. Das Amtsgericht.

Lüdenscheid. lõ3 83] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Albert Vedder zu Lüdenscheid wird, nachdem der in dem Vergleichstermine vom 21. Juni 1922 angenommene Zwangs vergleich durch rechts⸗ kräftigen Beschluß vom 21. Juni 1922 bestätigt ist, hierdurch aufgehoben. Lüdenscheid, den 31. Juli 1922. Das Amtsgericht.

Venenburꝶ. h3980]

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Hermann Lamm, Schrift⸗ stellers, früher in Herrenalb, nun in Danzig⸗Oliva, wurde am 29. Juli 1922 nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins und Vornahme der Schluß— verteilung aufgehoben.

Neuenbürg, den 3. August 1922. Amtsgericht Neuenbürg. Obersekretär Dürr.

Vengęss. 538801 dem Konkursverfahren über das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft SHaasen und Behre in Neuß, vertreten durch den bestellten Sequester Dr. Hein⸗ rich Olap in Neuß wird zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen der Schluß⸗ termin auf Montag, den 25. August 1922, Vormittags 113 Uhr vor dem Amtsgerichte hierselbst, Zimmer 13, be⸗ stimmt. . Amtsgericht Neuß, den 29. Juli 1922.

Siegen. 639811

In dem Konkursverfahren über den Nachlaß des verstorbenen Friedrich Lotz in Eisern ist Schlußtermin und Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen auf den 31. Angust 1922, Vorm. S Uhr, Zimmer Nr. 17 des Amtsgerichts im Unteren Schloß, bestimmt.

Amtsgericht Siegen.

12) Tarif⸗ und Jahrplanbekannt⸗ machungen der Eisenbahnen.

53992 Binnenpersonen⸗ und Gepäcktarif der Vorwohle⸗Emmerthaler Eisenbahn.

Ab 1. Oktober 1922 tritt zum vor⸗ bezeichneten Tarif der Nachtrag 9 in Kraft. Durch diesen Nachtrag werden im Personen⸗ und Gepäckverkehr die gleichen Tariferhöhungen wie auf der Reichsbahn eingeführt.

Das alsbaldige Inkrafttreten der Tarif⸗ erhöhungen gründet sich auf die vorüber⸗ gehende Aenderung des § 6 der E. V. O. (RGBl. 1914 Seite 455).

Eschershausen, den 4. August 1922. Vorwohle⸗Emmerthaler Eisenbahn⸗

gesellschaft. Die Direktion.

53881) Bekanntmachung.

Mit Gültigkeit vom 1. August 1922 werden die Ueberfuhrgebühren für Bremen, Bremerhaven, Geestemünde und Lehe (Tarifheft O Ib Nr. 200 des Tarif⸗ verzeichnisses) auf das Fünffache der bis⸗ hengen Sätze erhöht.

Hannover, den 31. Juli 1922.

Reichsbahndirektion.

. dd hdd Kundmachung.

Cechoslovakische Staatsbahnen. Erhöhnng der Beförderungspreise des Lechoslonakischen Eisenbahn⸗ personentarifs, Teil II, Heft 1, gültig vom 1. August 1922. Mit Gültigkeit vom 1. August 1922 werden bis auf Widerruf auf der Lokal⸗ bahn Arnsgrün— Adorf (Vogtl.) Teil⸗ strecke der Lokalbahn Asch— Roßbach Adorf (Vogt!) die bisherigen in der Markwährung angegebenen und im oben⸗ angeführten Personentarife in der Tafel 1 angeführten Beförderungspreise aufgehoben und durch die neuen, um 100 09 von den in der Markwährung angegebenen und mit der Kundmachung fortl. Nr. (163) im 2Vöstuist pro zelen nico a plavbu?“

lautbarten erhöhten Preise, ersetzt.

slovakischen Währung angegebene Preis der Arbeiterwochenkarte für eine Richtung von Thonbrunn Friedenreuth nach Frei⸗ berg bleibt unverändert. Zahl 36. 373 1922.

Prag, am 12. Juli 1922.

Eisenbahnministerium.

Nr. 29 und 30 vom 15. April 1922 ver⸗ Der in der Tafel 1 B in der zecho ·

Deutscher Reichsanzeiger

Preußischer Ciaatsanzeiger.

2

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 219 Mh. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle Sw. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

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die Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzeigers,

Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

einschließlich des Portos abgegeben.

Betrages

Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich. Ernennungen ꝛc. Verordnung über die Regelung der Schrottwirtschaft. Bekanntmachung, betreffend Genehmigung zur Herstellung von Mischfutterarten. Bekanntmachung, betreffend Belieferung und Meldepflicht ge⸗ werblicher Verbraucher von Kohle und Briketts. . Bekanntmachung, betreffend Anzeigepflicht von Zechen⸗(Hütten⸗) Koks und ausländischer Steinkohle.

Preußen.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Bekanntmachung, betreffend das Verbot des Erscheinens von Zeitungen.

Bescheid über die Zulassung von Sprengstoffen.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Der Herr Reichspräsident hat den Oberstleutnant a. D. Sickel zum Oberregierungsrat und den Oberstleutnant a. D. Gieße zum Regierungsrat ernannt und bestellt.

Dem Regierungsrat Heil im Bereiche des Reichsarbeits⸗ ministeriums ist der Abschied aus dem Reichsdienste unter Gewährung des gesetzlichen Ruhegehalts bewilligt worden.

Herr Luis G. Reboredo Isla ist zum Konsularagenten in Villagarcia de Arosa (Spanien) bestellt worden.

r r n. über die Regelung der Schrottwirtschaft. Vom 22. Juli 1922. (Veröffentlicht im Reichsgesetzblatt 1922, Teil , S. 685.)

Auf Grund der 88 15, 16 der Verordnung zur Regelung der Eisenwirtschaft vom 1. April 1920 Reichsgesetzblatt S. 435) wird nach Anhörung des Eisenwirtschaftsbundes, nachdem der Reichsrat seine Zustimmung gemäß 8 15 Abs. 2 und 3 dieser Verordnung erteilt hat, gemäß 5 16 im Ein⸗ vernehmen mit dem Reichsminister der Justiz verordnet, was

folgt:

5§5 1.

Das Eigentum an Schrott (Eisen⸗ und Stahlschrott aller Art sowie Gußbruch und Späne) kann durch Anordnung des Reichs⸗ kommissars für die Eisenwirtschaft (Kommissar des Reichswirtschafts— ministeriums beim Eisenwirtschaftsbund) entzogen und auf eine in der Anordnung zu bezeichnende Person, Firma oder behördliche Stelle (Erwerber) übertragen werden, soweit eg dem Reichskommissar zur Versorgung der Großeiseninduftrie mit Schrott erforderlich erscheint.

§ 2.

Der Erwerber hat im Falle der Enteignung an den Eigentümer für den enteigneten Schrott (G6 1) eine den jeweils festgesetzten Höchst⸗ preis nicht übersteigende angemessene Entschädigung zu zahlen. Kommt eine Vereinbarung über die Höhe der Enschädigung zwischen dem Er⸗ werber und dem Eigentümer nicht zustande, so setzt der Reichskom⸗ missar auf Antrag den Uebernahmepreis fest und teilt die Festsetzung innerhalb zehn Tagen nach Eingang des Antrags dem Erwerber und dem Eigentümer mit. Gegen die Festsetzung des Preises kann der Eigentümer die Entscheidung des Reichswirtschaftsgerichts anrufen. Der Antrag ist beim Reichswirtschaftsgericht oder beim Reichs⸗ kommissar binnen zwei Wochen seit der Mitteilung der Preisfest⸗ setzung einzureichen. Das Reichswirtschaftsgericht entscheidet endgültig.

8 5.

Die Enteignungsanordnung ist dem Besitzer durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen. Sie hat zugleich die Wirkung einer Beschlag⸗ nahme im Sinne des 55. Das Eigentum geht auf den in der Anordnung bezeichneten Erwerber über, sobald der vereinbarte oder der vom Reichswirtschaftsgericht festgesetzte Uebernahmepreis gezahlt oder hinterlegt ist; solange der Uebernahmepreis durch das Reichs wirtschaftsgericht noch nicht festgesetzt ist, genügt die Zahlung oder Hinterlegung des vom Reichskommissar festgesetzten Uebernahmepreises.

Der Besitzer ist nach Uebergang des Eigentums auf den Erwerber verpflichtet, den Schrott (5 1) herauszugeben und auf Verlangen und Kosten des Erwerbers nach Anordnung des Reichskommissars unbe—⸗ schadet der Vorschrift des 5 6 zu verarbeiten und zu versenden.

Weigert sich der Besitzer, seinen Verpflichtungen nachzukommen, so können auf Anordnung des Reichskommissars die Verarbeitung und die Versendung durch Dritte vorgenommen werden. In diesem Falle hat der Besitzer auf Verlangen seine Verladungseinrichtungen zum Vetsande zur Verfügung zu stellen. Die durch seine Weigerung entstehenden Mehr⸗ kosten fallen dem Besitzer zur Last; sie werden vom Reichskommissar festgesetzt. Auf die Beitreibung der Mehrkosten finden die landes⸗ rechtlichen Vorschriften über die Beitreibung öffentlicher Abgaben ent⸗ sprechende Anwendung. 3 ,

Auf Verlangen des Besitzers hat der Erwerber für die ihm zur Last fallenden Kosten nach näherer Anordnung des Reichskommissars Sicherheit zu leisten.

4.

Der Reichskommissar kann die Enteignungsanordnung mit Zu⸗ stimmung des Erwerbers und des früheren Eigentümers widerrufen. Der Widerruf ist an den früheren Eigentümer zu richten. Wird der Schrott (6 1) zurückgegeben, so gilt die Enteignungsanordnung als nicht erfolgt und Rechte, mit denen der Schrott (6 1) zur Zeit der Enteignung belastet war sowie Zurückbehaltungsrechte gelten als nicht erloschen.

8 5.

Der Reichskommissar kann Schrott (G6 1), soweit es ihm zur Versorgung der Großeisenindustrie mit Schrott erforderlich erscheint, beschlagnahmen. Die Beschlagnahmeverfügung ist dem Besitzer durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen. Sie wird wirksam, sobald die Mitteilung dem Besitzer zugeht.

Die Beschlagnahme hat die Wirkung, daß ohne die Zustimmung des Reichskommissars die Vornahme von Veränderungen an dem von ihr betroffenen Schrott (5 1) verboten ist und rechtsgeschäftliche Ver⸗ fügungen darüber nichtig sind. Den rechtsgeschäftlichen Verfügungen stehen Verfügungen gleich, die im Wege der Zwangsvollstreckung oder Arrestvollziehung erfolgen.

Die Beschlagnahme endigt mit ihrer Aufhebung oder mit der Enteignung oder, wenn vorher die Enteignung oder Aufhebung nicht erfolgt ist, nach Ablauf von vier Wochen.

Der Besitzer beschlagnahmten Schrotts (5 1) ist verpflichtet, diesen während der Dauer der Beschlagnahme zu verwahren und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.

Hierfür sowie für die durch die Beschlagnahme bewirkte Ver⸗ fügungsbeschränkung kann ihm eine angemessene Entschädigung gewährt werden, soweit dies aus befonderen Gründen der Billigkeit enktspricht. Die Entscheidung erfolgt endgültig durch den Reichskommissar.

§ 6.

Eine Enteignung oder Beschlagnahme soll nur für Mengen er⸗ folgen, die das Arbeitsbedürfnis von Schrottaufbereitungsanstalten oder schrottverbrauchenden Werken oder den Auftragsbestand von Händlern für Lieferungen an Schrott verbrauchende Werke über⸗ schreiten und in einem uicht angemessenen Verhältnis zu ihrer Leistungsfähigkeit stehen.

8 7

Der Reichskommissar kann bestimmen, daß Hochofenwerke Schrott (6 1) nur in einer von ihm festgesetzten Höchstmenge im Hochofen verwenden dürfen. 88

Der Reichskommissar kann bestimmen, daß die Versendung von Schrott (51) durch die Eisenbahn oder durch Schiffe seiner Genehmi⸗ gung bedarf. Die Genehmigung wird durch Abstempelung der Beförderungsurkunde erteilt. Die näheren Vorschriften erläßt der Reichskommissar.

§ 9. Bei dem Reichskommissar wird zur n,, Schrott⸗ i

fragen ein Beirat aus höchstens zwölf Fachleuten gebildet, die von den Ausschüssen des Eisenwirtschaftsbundes für Stahlschrott und für Gußbruch und Gußspäne in gleicher Anzahl aus den Kreisen der Unternehmer und der Arbeitnehmer gewählt werden. Der Reichs⸗ kommissar hat den Beirat auf Antrag eines Mitglieds zusammen⸗ zurufen. Er soll den Beirat vor Enteignungen und vor der Fest⸗ setzung von Uebernahmepreisen und vor Anwendung des 7 hören. § 10.

Der Reichskommissar kann mit Genehmigung des Reichswirt⸗ schaftsministers zur Deckung der Unkosten, die aus der Durchführung der Schrottbewirtschaftung entstehen, Gebühren erheben.

§11.

Der Reichskommissar kann die Befugnisse, die ihm nach dieser

Verordnung zustehen, auf andere Behörden übertragen. Erfolgt die

Uebertragung, so ist bei dieser Behörde ein Beirat aus den Kreisen

der Unternehmer und der Arbeitnehmer des betreffenden Gebiets zu bilden. Im übrigen finden die Vorschriften des 5 9 entsprechende Anwendung.

§ 12.

Mit Geldstrafe bis zu fünfhunderttausend Mark wird, soweit nicht nach allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind, bestraft, wer vorsätz lich

J. der Verpflichtung, enteigneten Schrott (5 1) herauszugeben

oder auf Verlangen des Erwerbers zu verarbeiten oder zu ver⸗ senden oder seine Verladeeinrichtungen zum Versand zur Ver⸗ fügung zu stellen, zuwiderhandelt; unbefugt beschlagnahmten Schrott (5 1) beiseiteschafft, ver⸗ braucht, beschädigt oder zerstört, verkauft oder kauft oder ein anderes Veräußerungs⸗ oder Erwerbsgeschäft über ihn abschließt;

der Verpflichtung, beschlagnahmten Schrott (51) zu verwahren und zu schützen, zuwiderhandelt;

den gemäß §S§ 7, 8 erlassenen Bestimmungen des Reichs⸗

kommissars oder der von ihm nach 11 ermächtigten Behörden zuwiderhandelt.

Ist die Zuwiderhandlung fahrlässig begangen, so ist auf Geld⸗ strafe bis zu hunderttausend Mark zu erkennen.“

Neben der Strafe kann Schrott (6 1), auf den sich die strafbare Handlung bezieht, eingezogen werden, ohne Unterschied, ob er dem

äter gehört oder nicht.

Berlin, den 22. Juli 1922. Der Reichswirtschaftsminister. Schmidt.

——

Bekanntmachung.

Die der Firma „Kaufmann G Faltin, Reform⸗-Nährmittel⸗ Industrie in Arnstadt / Thüringen“ durch Erlaß vom 28. De⸗ zember 1920 V4. M. 713 erteilte Genehmigung zur Herstellung der Mischungen

„Marke Drei

1. Gewürzter phosphorsaurer Gleichen“,

2. Gewürzter kohlensaurer Futterkalk, „Marke Drei Gleichen“ veröffentlicht im „Deutschen Reichsanzeiger“ Jahrgang 1921 Nr. 6 wird infolge Abänderung der herstellenden Firma in „Karl Kaufmann in Arnstadt, Nährmittel⸗ C Chem. Fabrik“, auf diese Firma übertragen.

Berlin, den 21. Juni 1922.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. J. A.: Niklas.

Futterkalk,

Bekanntmachung,

betreffend Belieferung und Meldepflicht gewerblicher Verbraucher von Kohle und Briketts.

Auf Grund der 1, 2, 6 der Verordnung über Regelung des Verkehrs mit Kohle vom 24. Februar 1917, der 55 1,7 der Bekanntmachung über die Bestellung eines Reichskommissars für die Kohlenverteilung vom 28. Februar 1917 und der 88 1, 2, 3 und 5 der Verordnung über Aug⸗ kunftspflicht vom 12. Juli 1917 sowie der Verordnung deg Reichswirtschaftsministers über die Veröffentlichung der Bekannt⸗ machung des Reichskommissars für die Kohlenverteilung vom 25. Januar 1922 (RGBl. S. 191) sowie die Bekanntmachung des Reichskommissars für die Kohlenverteilung, betreffend Ver⸗ öffentlichung seiner Bekanntmachung vom 9g. Februar 1922 (Reichsanzeiger Nr. 44), wird bestimmt:

SI. Meldepflicht und Zeitpunkt der Meldungen.

1. Zu melden sind alle aus dem Bergwerksbetrieb stammenden einheimischen Steinkohlen und die daraus hergestellten Briketts ein⸗ schließlich der Ersatzbriketts, ferner oberbayerische Pechkohle, polnisch⸗ oberschlesische sowie böhmische Steinkohle, Braunkohlenbriketts ein⸗ schließlich der Brikettspäne und Brikettabrieb und böhmische Braun⸗ kohle. (Meldepflichtige Brennstoffe.)

2. Meldepflichtige Brennstoffe dürfen im Oktober 1922 nur bezogen werden, wenn der gewerbliche Verbraucher bezüglich dieser Brennstoffe den Bestimmungen der vorliegenden Bekanntmachung im September pünktlich nachgekommen ist.

3. Meldepflichtige Brennstoffe dürfen im Oktober an einen meldepflichtigen Verbraucher unmittelbar oder mittelbar nur abgegeben werden, wenn dem Lieferer (Händler) im September die ordnungsmäßige Meldekarte für diese Brennstoffe vorgelegen hat.

Von den Bestimmungen unter Ziffer ? und 3 kann für die Be—= zieher von Ersatzbriketts, Stollen kohle und Magereiformbriketts ab⸗ gesehen werden, alsdann gelten die Bestimmungen über Aushilfs⸗ lieferungen nach § Za.

4. Meldungen über Kohlenverbrauch und ⸗bedarf sind in der Zeit vom 1. bis spätestens 5. September 1922 erneut zu erstatten.

5. In jedem Monat darf nur eine einzige Meldung erfolgen; wegen Aushilfslieferungen siehe 3al und § 12.

§ 2. Meldepflichtige Personen.

1. Zur allmonatlichen Meldung verpflichtet sind alle gewerblichen Verbraucher (natürliche und juristische Personen), die seit dem 1. Juli 1921 in mindestens drei beliebigen Monaten monatlich 10t Steinkohle, Koks, Braunkohle und Briketts jeder Art verbraucht haben. (1 t 10900 kg 20 3Ztr.) Verbraucher, die seit dem 1. Juli 1921 nur nichtmeldepflichtige Brennstoffe bezogen haben, sind nicht zur Meldung verpflichtet, sofern sie nicht meldepflichtige Brenn⸗ stoffe zu beziehen gedenken oder Bestände in solchen haben. Auch die Betriehe des Reichs, der Freistaaten, Kommunen, öffentlich⸗rechtlichen Körperschaften und Verbände (z. B. Gasanstalten, Werften, Straßen bahnen) sind meldepflichtig.

2. Wegen Bunkerkohlen siehe § 7.

3. Der Meldepflicht unterliegen nicht, und zwar ohne Rücksicht auf die Höhe des Verbrauchs:

a) die Staatseisenbahnen;

b) die Reichsmarine für ihre Bunkerkohlen und soweit sie auf Militärbedarfsscheine beliefert wird; ;

e) die Reichswehr bezw. Landes(Schutzpolizei, soweit ihr Be⸗ ö. . bezw. Schutzpolizeibedarfoͤschein ge⸗ eckt wird; .

d) Zechenbesitzer, soweit sie selbst erzeugte Kohlen und Briketts als Deputatkohle und zur Aufrechterhaltung ihres Grubenbetriebs (Zechenselbstverbrauch) oder zum Hen e eigener Kokereien (mit oder ohne Nebenproduktenanlagen) oder Brikettfahriken verwenden (berkolen, brikettieren), wenn diese Werke in unmittelbarem Anschluß an die dem- selben Zechenbesitzer . Zechenanlage errichtet sind; die landwirtschaftlichen Nebenbetriehe, d. h. solche Betriebe, die im wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem land wirtschaftlichen Betriebe von dessen Inhgber geführt wer soweit sie nicht Gegenstand eines selbständigen gewerbliche

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f) Schlachthöfe, Gastwirtschaften, Gasthöfe, adeanstalten, Warenhãuser, Ladengeschã ar e f, . en,

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