1922 / 179 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 14 Aug 1922 18:00:01 GMT) scan diff

Die Reglerungsbaumeister des Hochbaufachs: Roeper, beim H. B. A. Königsberg, N. M., von Steinwehr, 8 . beurlaubt zur Elbstrombauverwaltung in Magdeburg, Stolter⸗ foht, bei der Regierung in Stade, Poppendieck, bei der Regierung in Magdeburg, Jeb eng, beim H.-B.-A. Ortels⸗ burg, Fritz el, Leilung der Bauausführungen hei den landwirt⸗ schaftlichen Versuchs⸗ und Forschungsanstalten in Landsberg a. W., Wolff, Kurt, beurlaubt zur Dienstleistung für die Freie Stadt Danzig, Kraatz, beim H-B.⸗A. Lötzen, Dassen, beurlaubt zur Reichsschatz verwaltung, Stachowitz, beim H⸗B. A. Königs⸗ berg⸗Ost, Rohr, beim H-B.⸗A. Templin, Schürmann, beim H. B.⸗A. Allenstein, Hunold, bei der Regierung in Gumbinnen, Rommel, beim H⸗B. A. Uelzen, Rech enbach, beim H⸗B.⸗A. Koblenz sind zu Regierungs⸗ und Bauräten ernannt.

Den Regierungs- und Bauräten Roever in Königsberg N. M., Jebens in Ortelsburg, Kraatz in Lötzen, Stacho⸗ witz in Königsberg-Ost, Rohr in Templin, Schürmann in Allenstein und Rommel in Uelzen sind die Vorstandsstellen der Hochbauämter daselbst verliehen.

Versetzt sind: die Regierungs⸗ und Bauräte Dohmen vom H.⸗B.A. Kreuznach an das H.⸗B.⸗A. Koblenz zur ver⸗ tretungsweisen Verwaltung, Peters vom H⸗B.⸗A. Oppeln an das H⸗B⸗A. Kreuznach, Fromm von der Regierung in Gum⸗ binnen an die Regierung in Potsdam, Blell vom H⸗B.⸗A. Guben an die Regierung in . Lehmann, Konrad, bisher beurlaubt, jetzt als Vorstand an das H⸗B.⸗A. Jüterbog.

Beauftragt: Der Regierungs⸗ und Baurat Müller, Karl, vom H⸗B⸗A. Koblenz nach Köln an die Regierung zur Unterstützung des Oberbaurats.

Befördert: Dem Regierungs⸗ und Baurat Blümel bei der Regierung in Gumbinnen ist eine Beförderungsstelle bei dieser Regierung verliehen; dem Regierungs- und Baurat Marcinowski, Finanzministerium, Hochbauabteilung, ist eine Beförderungsstelle unter Belassung in seiner Tätigkeit verliehen.

Verliehen sind: die Oberförsterstelle in Rudschanny, Reg.-Bez. Allenstein, dem Forstassessor Neuser in Potsdam; die Oherförsterstelle Schwalgendorf, Reg.⸗Bez. Königsberg, dem Forstassessor Fischer in Hildesheim; die Oberförsterstelle Hersfeld⸗Ost, Reg⸗Bez. Cassel, zum 1. Oktober 1922 dem Forstassessor Kolster in Köslin; die Oberförsterstelle in Wittlich, Reg. Bez. Trier, zum 1. September 1922 dem Forst—

assessor Bonse in Koblenz; die Oberförsterstelle in Burgstall, Reg.⸗Bez. Magdeburg, zum 1. Oktober 1922 dem Forstassessor von Bismarck in Neubruchhausen, Reg. Bez. Hannover; die Oberförsterstelle in Grimnitz, Reg. Bez. Potsdam, zum 1. Ok— tober 192 dem Forstassessor Hausen dorf in Eberswalde; die Oberförsterstelle in Dillenburg, Reg. Bez. Wiesbaden, zum 1. September 1922 dem reichsländ. Forstmeister Hobrecker.

Versetzt werden: der Oberförster von Münch in Kreuz⸗ burgerhütte, Reg. Bez. Oppeln, zum 1. Oktober 1922 nach Neuhaus, Reg.⸗Bez. Frankfurt a. O.; der Forstmeister Brüning, in Frankenau, Reg.⸗Bez. Cassel, zum 1. Oktober 1922 nach Cladow⸗Ost, Reg.⸗Bez. Frankfurt a. O.; der Forst⸗ meister Kanzow in Neuenstein, Reg.⸗Bez. Cassel, zum J. Ok⸗ tober 1922 nach Schuenhagen, Reg.⸗Bez. Stralsund; der Ober⸗ förster Krösch in Schmiedefeld. Reg. Bez. Erfurt, zum 1. Oktober 1922 nach Diez, Reg. Bez. Wiesbaden; der Forst= meister Dan jels, in Kempfeld, Reg.⸗Bez. Trier, (der Zeit⸗ punkt ist noch nicht bestimmt) nach Niederkalbach, Reg.Bez. Cassel; der Forstrentmeister Brandhoff in Hammerstein, , Schneidemühl, nach Groß Ziegenort, Reg.⸗Bez.

ettin.

Ministerium für Wissenschaft, Kun st ö und Volksbildung.

Der ordentliche Professor Dr. Sieverts in Greifswald ist in gleicher Eigenschaft in die naturwissenschaftliche Fakultät der Universität in Frankfurt a. M. versetzt worden.

Der außerordentliche Professor in der philosophischen Fakultät der Universität Frankfurt . M. Dr. Schultze ist zum ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität in Königsberg ernannt worden.

Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. S. 357) sind bekanntgemacht:

1. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 3. Fe⸗ bruar 1922, betreffend die Verleihung des Enteignung srechts an das Elektrizitätswerk Sachsen⸗Anhalt in Halle a. S. für den Bau einer elektrischen Fernleitung vom Kraftwerk Groß Kayna nach Osmünde, durch das Amtsblatt der Regierung in Merseburg Nr. 20 S. 107, ausgegeben am 20. Mai 1922;

2. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 23. Fe⸗ bruar 1922, betreffend die Genehmigung des von der General versammlung des Kur⸗ und Neumärkischen Ritterschaftlichen Kredit⸗ instituts am 16. Dezember 1921 beschlossenen Nachtrags zu den reglementarischen Bestimmungen des Instituts, durch die Amtablätter

der Regierung in Potsdam und der Stadt Berlin Nr. 17 Sonderbeilage, ausgegeben am 29. April 1922,

der Regierung in Frankfurt a. D. Nr. 16 Sonderbeilage, aus⸗ gegeben am 22. April 1922,

der Regierungsstelle in Schneidemühl Nr. 16 Sonderbeilage, ausgegeben am 29. April 1922.

der Regierung in Stettin Nr. 16 Sonderbeilage, ausgegeben am 22. April 1922,

der Regierung in Köslin Nr. 19 Sonderbeilage, ausgegeben am 13. Mai 1922,

der Regierung in Liegnitz Nr. 16 Sonderbeilage, ausgegeben am 22. April 1922, und

der Regierung in Magdeburg Nr. 18 Sonderbeilage, ausgegeben am 6. Mai 1922;

3. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 21. März 1922, betreffend die Genehmigung der bon der Generasversammlung des Kur⸗ und Neumärkischen Ritterschaftlichen Kreditinstituts am 16. Dezember 1921 beschlossenen neuen Satzung der Kur⸗ und Neu⸗ ,, Ritterschaftlichen Darlehnskasse in Berlin, durch die Amts⸗

atter

der Regierung in Potsdam und der Stadt Berlin Nr. 17 Sonderbeilage, ausgegeben am 29. April 1922,

der Regierung in Frankfurt a. D. Nr. 18 Sonderbeilage, aus⸗ gegeben am 6. Mai 1922,

der Regierungsstelle in Schneidemühl Nr. 17 Sonderbeilage, ausgegeben am 6. Mai 1922

der Regierung in Stettin Nr. 19 Sonderbeilage, ausgegeben am 13. Mai 1922,

der Regierung in Köslin Nr. 19 Sonderbeilage, ausgegeben am 13. Mai 1922,

der Regierung in Liegnitz Nr. 17 Sonderbeilage, ausgegeben am 29. April 1923, und

der Regierung in Magdeburg Nr. 18 Sonderbeilage, aus⸗

aus den bei der Liquidation des deutschen

4. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 22. März 1822. betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an das Rheinisch⸗Westfälische Elektrizitälzwerk. Aktiengesellschaft in Essen, für den Bau von Starkstromleitungsanlagen vom Goldenbergwerk bei Brühl nach Sinzig, durch die Amtsblätter der Lcgierung in Köln Nr. 16 S. 127, ausgegeben am 15. April 1927 und der Regierung in Koblenz Nr. 33 S. 190, ausgegeben am 29 Juli 1922;

5. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 20. Mai 1922, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an den Kreis Düren für den Ausbau des elektrischen Leitungsnetzes im Kreise Düren und die anderweite Legung seiner dort vorhandenen 5000 Voltleitung, durch das Amtsblatt der Regierung in Aachen Nr. 26 S. 153, ausgegeben am 1. Juli 1922

6. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 30. Mai 1922, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadt Bonn für die Schaffung von Industrieanlagen, durch das Amtsblatt der Regierung in Köln Nr. 28 S. 207, ausgegeben am 8. Juli 1922

7. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 16. Juli 1922, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Nieder⸗ lausitzer Wasserwerksgesellschaft m. b. H. in Senftenberg N. L. für die Anlage eines neuen, der Versorgung der Bevölkerung mit Trink⸗ und Wirtschaftswasser dienenden Wasserwerks, durch das Amtsblatt der Regierung in Frankfurt a. O. Nr. 30 S. 159, ausgegeben am 29. Juli 1922.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 33 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter

Nr. 12 330 ein Gesetz über ein vereinfachtes Enteignungs⸗ verfahren, vom 26. Juli 1922, unter

Nr. 12331 ein Gesetz zur Erhaltung des Baumbestandes und Erhaltung und Freigabe von Uferwegen im Interesse der Volksgesundheit, vom 29. Juli 1922, und

die Bekanntmachung der nach dem Gesetze vom 10. April 1872 durch die Regierungsamtsblätter veröffentlichten Erlasse, Urkunden usw.

Berlin, den 12. August 1922.

Gesetzsammlungsamt.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 34 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter

Nr. 12332 das Gesetz über die Gehaltsverhältnisse der Beamten der Preußischen Staatsbank (Seehandlung) und der Preußischen Zentralgenossenschaftskasse, vom 31. Juli 1922,

Nr. 12333 das Gesetz über die Feststellung des Haus⸗ haltsplans für das Rechnungsjahr 1922, vom 4. August 1922,

Nr. 12 334 das Gesetz über die Regelung des Körwesens und des Pferderennwesens durch Polizeiverordnung. Vom 4. August 1922.

Nr. 12 335 eine Verordnung zur Abänderung der Ver⸗ ordnung vom 15. November 1899, betreffend das Verwaltungs⸗ zwangsverfahren wegen Beitreibung von Geldbeträgen (Gesetz= samml. S. 545). Vom 11. Mai 1922. ö

Berlin, den 12. August 1922.

Gesetzsammlungsamt. Krüer.

Krüer.

Bekanntmachung.

Den Händler August Müller, Essen⸗West, Siemensstraße 18, habe ich zum Handel mit Lebens- und Futtermit tze n aller Art und Gegenständen des täg⸗ lichen Bedarfs sowie zur Vermittkertätigkeit hierfür wieder zug elassen. .

Essen, den 12. August 1922.

Städtische Polizeiverwaltung. J. V.: Richter.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 603), habe ich der Händlerin Bernhard Kettler aus Wanne, Schlachthofstraße 52, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Nahrungs- und Futtermitteln aller Art sowie rohen Naturerzeugnissen, Heiz⸗ und Leuchtstoffen, bis auf weiteres untersagt.

Gelsenkirchen, den 8. August 1922.

Der Landrat. J. V.: Moll.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Berlin, 12. August. Die deutsche Botschaft in Paris hat der französischen Regierung am Sonnabend im Auftrage der deutschen Regierung folgende beide Noten übergeben:

1

Herr Ministerpräsibent!

Im Auftrage der deutschen Regierung beehre ich mich, auf die Note vom 5. August d. J. Ihnen folgendes mitzuteilen:

.Die deutsche Regierung muß zu ihrem Bedauern feststellen, daß

die französische Regierung ihrem Wunsche, die weitere Behandlung der Ausgleichsangelegenheit bis zu den in Aussicht stehenden Ver— handlungen der beteiligten alliierten Mächte zurückzustellen, nicht ent⸗ sprochen hat. Die von der französischen Regierung mitgeteilten be— sonderen Maßnahmen finden in dem Vertrage von Versailles und in den mit der deutschen Regierung getroffenen ergänzenden Ab— kommen, insbesondere dem Abkommen vom 10. Juni 1921, keine Grundlage und können auch mit den Regeln des Völkerrechts nicht begründet werden:

1. Die Weisung an die Ausgleichsämter in Paris und Straß— burg, bis auf weiteres jede Bekanntgabe der anerkannten deutschen Forderungen aufzuschieben, widerstreitet der positiven Bestimmung des 8b der Anlage zu Artikel 296, in dem vorgesehen ist, daß das Schuldneramt binnen angemessener Frist die anerkannten Forde⸗ rungen bekanntzugeben hat. Unter einer angemessenen Frist kann nur eine Frist verstanden werden, wie sie sich aus dem Geschäfts⸗ gange der Ausgleichtämter ergibt. Eine Anweijung einer Regierung, jede Bekanntgabe von Anerkenntnissen an das gegnerische Ausgleichs— amt bis auf weiteres zu unterlassen, ist daher mit dem Vertrage von Versagilles unvereinbar und steht mit dem Grundgedanken des auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit beruhenden Ausgleichsverfahrens im Widerspruch.

2. Die vorläufige Einstellung der Zahlung der durch Urteile der emischten Schiedsgenichtshöfe festgesetzßsen Entschädigungen aus dem Frlös der Liquidationen des deutschen Eigentums in Frankreich widerspricht dem Abkommen über die Bezahlung der Schadensbeträge aus Artikel 297 vom 26. August (3. September) 1921. Hierin hat sich die französische Regierung verpflichtet, die im Artikel 2576 borgesehenen Entschädigungen auf Grund von Urteilen des gemischten Schiedsgerichtshofs oder von rechtsgültig ,. Vergleichen

i igentums erzielten Er⸗ lösen zu bezahlen.

aus der Liquidation des deutschen Eigentums in Frankreich nicht mehr bekanntzugeben, macht die Durchführung des auf dem Grund satz der Gegenseitigkeit beruhenden Artikels 297 des Versailler Vertrages unms i. Diese Maßnahme widerspricht ferner dem Artikel I. des Abkommens vom 31. März (9. April) 19821, worin vorgesehen ist, daß die Liquidationserlöse binnen bestimmter kurzer Fristen dem Reichsausgleichsamte gutzuschreiben und mitzuteilen sind.

4. In dem Abkommen vom 15. Nobember 1919 hat sich die französische Regierung verpflichtet, die Möbel und Kleidungsstücke der früher in Elsaß⸗Lothringen ansässig gewesenen Deutschen freizugeben. Das Verbot der weiteren Möbelausfuhr bedeutet eine Verletzung dieses Abörommeng, von der durchweg minderbemittelte und ohnehin unter den Kriegsfolgen schwer leidende deutsche Reichsangehörige be—⸗ troffen werden. Diese Maßnahme erscheint der deutschen Regierung um so ungerechter, als sie die ihr nach dem Abkommen obliegende Leistung seit geraumer Zeit vereinbarungsgemäß erfüllt hat.

5. Schließlich werden nicht näher bezeichnete Sicherheitsmaß⸗ nahmen in Elsaß⸗Lothringen in Aussicht gestellt. Inzwischen hat das Generalkommissariat in Straßburg den deutschen Reichsangehörigen jede Verfügung über ihre Konten oder ihre Depositen bei Banken oder anderen Finanzinstituten in Elsaß⸗Lothringen entzogen und diese unter Zwangsverwaltung gestellt, gleichgültig, zu welchem Zeitpunkt sie errichtet worden sind. Soweit Einzahlungen nach dem 16. Januar 1920 erfolgt sind, werden derartige Anordnungen durch den Vertrag von Verfatlles nicht gedeckt und enthalten daher eine schwere Ver— letzung des Grundsatzes der Unverletzlichkeit des Privateigentums.

Die deutsche Regierung hat mit ihrer Note vom 12. Juli d. J. lediglich die Abänderung eines bestehenden Vertrags beantragt, dessen Lasten infolge der inzwischen eingetretenen Markentwertung für Deutsch— land untragbar geworden waren. Die deutsche Regierung hat hiermit nur die unausweichlichen Folgerungen aus einer Entwicklung gezogen, die unabhängig von ihrem Willen und entgegen ihren Interessen ein⸗ getreten ist. Wenn die französische , , das Stundungsgesuch, ohne die Fälligkeit der Verpflichtungen der deutschen Regierung ab— zuwarten, mit Zwangsmaßnahmen beantwortet hat, die bestehende Ver⸗ träge verletzen, so liegt darin ein schweres Unrecht.

Ich bin daher beauftragt, gegen die Maßnahmen Verwahrung einzulegen und um ihre Aufhebung e ersuchen. Sollte die französische Regierung auf ihrem Standpunkt beharren, so schlägt die deutsche Regierung vor, einen internationalen Schiedsspruch über die Recht⸗ mäßigkeit der ergangenen Anordnungen herbeizuführen.

Genehmigen Sie ....

II

Durch Verbalnote vom 11. August hat die französische Regierung der Botschaft mitgeteilt, daß sie sich in Ermangelung von deutschen Zusagen hinsichtlsch der am 15. August vom Reichsausgleichsamt zu bewirkenden Zahlungen und in Ermangelung des Erfolges der bisherigen Retorsionsmaßnahmen zu weiteren Maßnahmen veranlaßt sehe und deshalb ihrem Generalkommissar in Straßburg Anweisung erteilt habe, 500 deutsche Staatsangehörige bis zum 12. August aus Elsaß-Lothringen auszuweisen. Die Ausge⸗ wiesenen dürfen nur Handgepäck und den Gegenwert von 10000 4A für die Familie oder von 5000 Æ für den Unverheirateten über 25 Jahre mitnehmen. Ihr Vermögen soll vorläufig unter Zwangs— verwaltung gestellt werden. Die Ausweisung weiterer 500 deutscher Staatsangehöriger aus Elsaß Lothringen wird vorbehalten.

Die Botschaft beehrt sich hierauf im Auftrage der deutschen Regierung das Folgende zu erwidern:

Nach den Grundsätzen des Völkerrechts ist es zwar jedem Staate unbenommen, einzelne fremde Staatsangehörige aus fremdenpolizei⸗ lichen Gründen aus seinem Gebiete auszuweisen. Eine . weisung, die Hunderte von Angehörigen eines bestimmten Staates plötzlich und umorbereitet ihrer Existenz beraubt, widerspricht da—⸗ gegen jedem völkerrechtlichen Herkommen und aller natürlichen mensch— lichen Rücksichtnahme. Diese Maßnahme muß die Ausgewiesenen um so härter treffen, als die französische Regierung ihnen fast vier Jahre lang nach Aufhören der Feindseligkeiten den Auf⸗ enthalt in Elsaß⸗Lothringen gestattet und damit die Hoffnung in ihnen erweckt hat, weiter in ihrer Heimat bleiben und ihrem Erwerbe nachgehen zu können. Im übrigen ist ein innerer Zusammen hang zwischen den Ausweisungen und der von der franzöfischen Re— gierung zum Anlaß genommenen Frage der Ausgleichszahlungen nicht erfindlich. Die Ge . deren Mitnahme gestattet ist, sind völlig unzureichend. Der für eine ganze Familie festgesetzte Betrag von 10 000 A entspricht zurzeit dem Wert von 23 englischen Pfunden oder 114 Dollar. Die Ausgewiesenen werden somit tatsächlich als Bettler auf die Straße gesetzt.

Die deutsche Regierung legt gegen die getroffenen und in Aus— sicht gestellten Maßnahmen der französischen Regierung hiermit nach— drücklichst Verwahrung ein.

Die Aus fuhrmindestpreise für Hirschhornsalz, Salmiak, sublimiert, und Salmiakgeist 0,910 nach den valutaschwachen Ländern wurden heraufgesetzt.

Die Ausfuhrmindestpreise für Schwefelna trium und Antichlor nach dem valutaschwachen Ausland sind geändert worden.

Die Ausfuhrmindestpreise für Bleiweiß, Zin? weiß und der Auslands markpreis für Bleimennigs sind abgeändert worden.

Die Ausfuhrmindestpreise für chemisch reine Salzsäure zu Genußzwecken nach den untervalutarischen Ländern (Finnland, Randstaaten, Polen und Oesterreich) sind erhöht worden. Desgleichen haben sich die Preise für Ballon⸗ verpackung nach den untervalutarischen Ländern erhöht.

Näheres ist durch die Außenhandelsstelle Chemie zu erfahren.

Die Außenhandelsstelle für Schnitz- und Former⸗ stoffe und Knöpfe hat eine neue Ausfuhrminde stpreis⸗ liste für Frisierkäm me und Haarschmuck aus Zelluloid, gültig ab 16. August 1922, herausgegeben.

Sandel und Gewerbe.

Der Ankauf von Gold für das Reich durch die Reichg⸗ bank und die Post erfolgt laut Meldung des W. T. B. in der Woche vom 14. bis 20. August d. J. unverändert wie in der Vorwoche zum Preise von 2590 für sein Zwanzigmaxrkstück, 12850 A für ein Zehnmarkstück. Für die ausländischen Goldmünzen werden ent⸗ sprechende Preise gezahlt. Der Ankguf von Reichssilber« münzen durch die Reichsbank und Post sindet unverändert zum b0 fachen Betrage des Nennwerts statt.

Ueber die Lage der Eisen⸗ und Stahlwaren⸗ indust rie im Monat Juli teilt der Eisen, und Stahlwaren⸗ Industriebund in Elberfeld u. a. mit: Die Lage hat sich gegen die des Vormongts wesentlich nicht geändert. Im Hagener Bezirk macht sich in der Kleineisen industrie der scharfe Sturz der Mark in einer Ver= minderung des Auftragseingangs bemerkbar. Die Werke sind im all⸗ gemeinen aber noch gut beschäftigt, sodaß vor der Hand Arbeits⸗ losigkeit verhütet ist. Die Erschwerung der Einfuhr nach Spanien durch die neuen ,, der spanischen Regierung übt auf die Ausfuhr einen lähmenden Einfluß aus. Die Versorgung der Werke mit Kohlen ist unbefriedigend. Im Solinger Bezirk hat sich der Beschäftigungsgrad gegenüber dem Vor— monat nicht wesentlich geändert. Trotz des Marksturzes erreichen immer mehr Artikel den Weltmarktprels. Im Remscheider Bezirk war die Beschäftigung noch durchgängig ausreichend. Der Auftrags—

gegeben am 6. Mai 1923;

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3. Die an die französischen Ausgleichsämter erteilte Anweisung, bis auf weiteres dem deutschen Ausgleichtamt die Höhe der Wi f.

eingang war im allgemeinen befriedigend, wenn auch von einzelnen Werken über einen starken Rückgang geklagt wurde. Die inf

ertigerzeugnisse haben infolge der Robstoffpreiserhöhungen n. 9 ee en, der Löhne weiterhin auf der ganzen Linie nge jogen. Dadurch hat sich der Abschluß von Lieserungen ins Lugland erschwert, Die Rohstoffe, Koble, Eisen und Stahi, gehen zuch weiterhin schleppend ein. Außerdem wird über die gelicferten nalitäten und die Lieferbedingungen der eisgnerzeugenden Werke Föbaft geklagt. In der Velberter Schloß, und Beschlagindustrie war bie Veschäftigung noch qugreichend. Vereinzelt mird ebenfalls über pas Nachlassen des Auftrageinganges geklagt. Die Preise mußten infolge des Anziehens der Rohstoffpreise und, der g5hne im gleichen Ausmaß erböht werden. In der süddeutschen Eisen⸗ und Stahl⸗ warenindustrie war der Beschäftigungsgrad, und der Absatz, vor allem nach dem Ausland, immer noch efriedigend aber dle Rohstoff⸗, Kohlen und Kokgpersorgung bereitet der süddeutschen Industrie immer zrößere Schwierigkeiten und nötigt sie in immer größerem Umfange, sich aus dem Ausland einzudecken, was nur unter außerordentlichen Dpfern geschehen kann.

Die Stahlwerke Becker A.- G. Wäl ich, berichten, wie W. T. B.“ mitteilt. über den Abschluß des im Juni veröffent⸗ lichten Geschäftsjahrs: Die Verselbständigung der Zechen Präsident“ unnd „Herbede“ brachte folgende Zahlen: Ueberschuß 123,9 Millionen Mark gegen 448 Millionen Mark im Vorjahr, Schuldner 23338 Millionen Mark gegen 142,5 Millionen Mark im Vorjahr, Vorräte i4i. Millionen Mark gegen J. Millionen Mark im Vorjabr, Rücklagen 69,, Millionen Mark gegen 22,3 Millionen im Vor— pr, Gläubiger 2352 Milllonen Mark gegen 2203 Millionen Rark im Voriahr, Unkosten 28,5 Millionen Mark gegen jo 3 Millionen Mark im Vorjahr, offene Abschreibungen S609 Millionen Mark. Reingewinn 37, Millionen Mark gegen 1577 Millionen Mark im Vorjahre. Für die am 25. August in Willich stattfindende Hauptversammlung wird eine Dividende von 360 vH gegen 2 vH auf die Stammaktien und als Gewinnanteile 35 Millonen Mark gegen 1,1 Millionen Mark sowie 458 Millionen Mark gegen 2,8 Millionen Mark im e fr als Vortrag vor⸗ geschlagen. Der Ueberschuß hat sich verdreifacht.

ö. Wien, 10. August. (W. T. B.) Wochenausweis der Qester⸗ eeichisch- Ungarischen Bank Gsterreichische Geschäfts⸗ führung), vom 31. Juli (in Klammern Zunahme und Abnahme im Veraleich mit dem Stande vom 23. Juli) in tausend Kronen; Metallschatz 1393 (Abn. 181), Kriegsdarlehngkassenscheine 181 756 Abn. 879), Eskomptierte Wechsel, Warrants und Effekten 255 116 595 ö . 21 717 696), Darlehen 1214 972 (Abn. 88 409), Effekten 2033 Gun. 400), Desterreichische Staatsschatzscheine 55h 416 777 (un. W430 0009, DOesterreichisch Ungarische Bank (Liquidationsmasse) J 727610 (unverändert), andere Aktiva 61 247 955 (Jun. 6 318 347), Banknotenumlauf 786 225 601 (Zun. M4 455 123), Sicht kassenscheine S663 (Abn. c), Girogutbaben 36 688 849 (Abn. 21 995 769),

Guthaben der Desterreichisch⸗Ungarischen Bank (Liquidationsmasse

g30 266 (Abn. 64 835), sonstige Passiva 57 0658 634 (Abn. 3 817 549).

Paris, 10. August. (W. T. B.) Ausweis der Bank von Frankreich vom 3. August (in Klammern Zu⸗ und Abnahme im Ver⸗ gleich mit dem Stande am 27. Juli) in Franken: Gold in den Kassen

. 223 000 (Zun. 230 000) Fr., Gold im Ausland 1 948 3670009

(unverändert) Fr., Barvorrat in Silber 285 409 909 (gun. 53 000)

Frank, Guthaben im Ausland 577 892 0900 (Abn. 1233 000) Fr.

vom Moratorium nicht betroffene Wechsel 1 234 057 000 (Abn. bz 205 900) Fr., gestundete Wechsel 34 927 0090 (Abn. 116 000) Fr.,

) Verschnsse aufe Werthad ere r Sg od (Jun. 35 47 Goo) r,

Vorschüffe an den Staat 23 500 090 0090 (Abn. 100 000 009) Fr. Vor-

(Zun. 2 760 446), Sichtguthaben im Ausland 42 320700 (Zun. Is 500), Lombardvorschüsse 36 294 32 (Abn. 188 202), ert⸗ schriften 8 418 411 (Abn. 1186) Korrespondenten 18 816 530 (Abn. 2173 126), sonstige Aktiva 22 178 205 (Zun. 3 263 732), eigene Gelder 30 440 858 (unverändert), Notenumlauf 752 653 700 (Abn. 16 460 225), Girodepot 250 772 489 (3un. 19 387 459), sonstige Passiva 24 475 081 (Abn. 24 469).

—!

Die Glektrelytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldun des W. T. B.“ am 12. August auf 25 571 4 (am 11. August au 27 017 4) für 100 kg.

Berlin, 12. August. (W. T. B) Großhandels- preise in Berlin, offiziell festgestellt durch den Verband deutscher Großhändler der Nahrungsmittel⸗ und verwandten Branchen, Verbandsgruppe Berlin (6. V., Berlin). Die Preise verstehen sich für b0 kg frei Haus Groß Berlin, soweit nicht auf Grund des Orts⸗ gebrauchs Rollgeld berechnet wird. Gerstenflocken, l᷑ose M., Gersten, graupen, lose 2600-2750 *, Gerstengrütze, lose 2600-2700 4 aferflocken, lose 3350 = 3500 6, Hafergrütze, lose 3800 —- 3550 z,

sermehl, lose , Kartoffelstäͤrkemehl 3800—– 4109 ,

aisflocken, lose 2425— 2525 M. Maisgrieß 26900 - 2800 , Mais- mehl 2350-2550 4A, Maispuder, lose 3206 —- 3300 , Makkaroni, sofe 3700-3800 A, Schnittnudeln, lose 3350 3450 M, Reis, Birma 3150 - 3350 , glas. Tafelreis 3200 4600 , grober Bruch⸗ reis 2600 - 2900 M6, Reismehl, Jose 2500 2609 , Reis⸗ grieß, lose 2600 N00 4, Ringäpfel, amerik. 25 150 - 25 309 M, etr. Aprikosen, cal. 24 150 24 600 A, getr. Birnen, cal. 16 3590 . 16750 4A, getr. Pfirsiche, cal. 13 125 13 500 , getr. Pflaumen hoo -= 6500 M, Korinthen, i821 Ernte 10 000 10 205 A, Rosinen, kiup. carab. 1921 Ernte 7300 - 8000 4A, Sultaninen in Kisten 1821 21 400 -= 23 000 A, Mandeln, bittere 14 0090 15 500 A,. Mandeln. füße 22 000-24 0600 Æ, Kaneel 19 000— 21 990 4A, Kümmel, 9900 bis 11 000 A, schwarzer Pfeffer 11 000 —- 11 750 , w Hr Pfeffer 18 oh = 20 000 4, Kaffee prime 2 S00 - 23 200 A4, Kaffee Superior 2 200 - 23 600 A. Bohnen, weiße 2500 —= 2700 M. Weizen- mehl 2600 - 3000 4, Speiseerbsen 200 —– 3200 A, Purelard 13 260 bis 13 450 4, Bratenschmalz 12 500 - 12 900 , Marmelade 2709 bis 8oo0 4A, Kunsthonig 1900-2000 , Speck, gesalzen, fett 14 500 bis 14 900 , Corned beef 1236 lbs per Kiste 6300 Æ. Auslands⸗ zucker, raffiniert 050 250 .

Speisefette. (Bericht von Gebr. Gause) Bexlin, den I2. August 1922. Butter. Es herrscht noch erheblicher Mangel an Ware und dementsprechende rege Nachfrage, doch blieb die Rotierung unverändert, wohl mit Rücksicht auf die auswärtigen Plätze, die, wie Hamburg, noch unter dem Preis notieren. Die heutige amtliche Notierung ist; Cinstandspreise für das Pfund einschl, Faß frei Berlin La Qualität 145 K, IIa Qualität 130 - 135 4. Margarine. Die Nachfrage war gut. Schmalz. Der Markt war infolge der Devisenschwankungen aufgeregt und schloß sich der Steigerung der Kurse an. Das Interesse der Kundschast war lebhaft, doch wurden bei den hohen Preisen nur zögernd Abschlüsse getätigt. Die heutigen Preise sind: Choice Western Steam 1183 A. Pure Tard in Tierces 125 4A, do. Firkins u. Kisten 126 4A, Berliner Bratenschmalz 124 4.4. Speck. Rege Nachfrage.

4s, zo G. zo so zo B, Pariz sas 33 G. Css 63 B, Polen . G., Il, 113 B., Warschau 11,083 G., 11,11 B. Danziger Pribat⸗ bank , , don, 11. August. (W. T. B.) atdiskont 2,25. 4 oso abe Kriegsanleihe S5, 5 o/o Kriegsanleihe 10014, 4 lo Sieges ˖

ihe 895 /. ĩ , . n, 12. August. (B. T. B.) Silber 346, Silber auf Deutschland

e st T. B) Deyrisen kur is, 12. August. (W. T. B. evisenkurse.

180 de m. 1226, 9), Belgien 4,75, England 5467, Holland 79. 00, Italien 6, 30, Schweiz 233,50, Spanien e i. *

ürich, 12. August. (W. T. B.) Devyisenkurse. in gs e Orl, gin, 13,571, Holland 20425, Nem Mork Sah do, London 23,45, Paris m Italien 24 121, Brüssel 49,75, Kopen ßagen 113, 10, Stogholm i3750, Christiania 90,50, Madrid 3169, Buenos Aires 191,50, Budapest o. 33, Bukarest Agram 157.50

Warschau O 074. . Kopenhagen, 12. August. ö ; evisenkurse. London zo I en YJork 466, ,, Hamburg 0,52, Paris 35,90, Antwerpen 36,00, Zürich 88,50, Amsterdam 180,5, Stockholm 1227,06, Christiania 86, 25, Helsingfors 9, 95, Prag 12,00. Stockholm, 12. August. (W. T. B.) Dexisenkurse. London 1703, Berlin O, 50, Paris 31,30. Brässel 29, 50, schweiz. Plätze 72.75, Amsterdam 148,59, Kopenhagen 82, 50. Christiania 66,00 Washington 3581,50, Helsingfors 8, 5, Prag 9, 95. Christiania, 12. August. (W. T. B.) Devisenkurse. London 26.35, Hamburg 0.75, Paris 47,25, New Jork 583, 00, Amsterdam 26, 00. Zürich 110, 75, Helsingfors 12,30, Antwerpen 45, 00, Stoch holm 157,25, Kopenhagen 125,25, Prag 14,575.

Berichte von auswärtigen Warenmärkten.

Liverpool, 11. August. (W. T. B.) Baum wolle. Umsatz go0g Ballen, Einfuhr 23 900 Ballen. Augustlieferung 1215, Ser- temberlleferung 12, 03, Oktoberlieserung 11,33. Amerikanische Baum- wolle 37 Punkte, brasilianische 35 Punkte, ägyptische 75 Punkte höher. Manchester, 11. August. (W. T. B). Am Tuch - und Garnmark t war die Tendenz bei größerer Nachfrage fester. Water · twist notierte 18 73 d, Printerseloth 45 s.

Die am 9. August ausgegebene Nr. 64 des Zentralblattsg der Bauverwaltung hat folgenden gd n Das Wärme⸗ schutznermögen von Baustoffen. —. Der Wolfsholzsche Preßzement⸗ . und seine Berechnung. Die Erweiterung des König-Albert. Doc in London. Vermischtes: 0. Geburtstag Ludwig Hoff manns in Berlin. Verleihung der Würde eines Doktor Ingenieurs ehrenhalber. Verleihung der Würde eines Doktors der Philosophie ehrenhalber. Ernennnung zum Ehrenbürger der Universität Münster. Ernennung von Baurat Franz von Hoben zum Ehren⸗ mitglied des Frankfurter Architekten und Ingenieurvereins, Neue Geschäftsanweisung der Akademie des Bauwesens. Ausstellung für Wafferstraßen und Energiewirtschaft in Nürnberg. Ausstellung von Erfindungen und Neuheiten. Eröffnung des Psychotechnischen Instituts an der Technischen Hochschule Dresden. Inhalt der Zeitfchrift für Bauwesen. Neue Erdkrustenbewegungen. Bẽũcher⸗

schüsse an Verbündete 4272 000 0090 (Zun. 8 000 000) Fr., Noten⸗ 50 584 000) Privatguthaben 2 21d 643 000

umlauf 36 449 878 0090 (Sun. 73 665 000 (Zun. 48 250 000) Fr., (Abn. 146 919 000) Fr.

Stockholm, 8. August.

der Stand am 22. Juli) in Kronen: (273 930 480),

auf Ausland 50 122 109 (44973 329). guthaben 230 288 613 (258 410 744).

Bern, 10. August. (W. T. B. Wochenausweig der Schweizeri⸗

schen Rationalbank vom 7. August und Abnahme im Franken:

1. Umersuchungssachen. 2 , 3. Ver

4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

b. Fommanditgesellschaflen auf Aktien u. Aktiengesellschaften.

(W. T. B.)

wedi T eichsbank vom 8. August (in Klammern 8 Metallvorrat 273 909 066

Ergänzungsnotendeckung 828 495 325 (824 293 674),

Inland 365 055 805 (38·50 868 830), davon Wechsel deen e n , ,, Notenumlauf 545 633 601

(64 8is 3357, Notenreserve 127 1865 132 (168 044 622), Girokonto⸗

Vergleich zu dem Stande vom 31. Juli), in Metallbestand 633 884 903 (Abn. 1 806 129), Darlehns—« fassenscheine 12 187 000 (Zun. 48 325), Wechselbestand 284 212 026

erlust. u. Fundsachen, Zustellungen n. dergl. aufe. Verpachtungen, Verdingungen 2c.

Schatz guthaben

Fr.

Wochenausweis der

Eng

(lin Klammern Zunahme

Berickte von auswärtigen

Köln 12 August. An Holland 31 111,95 G. 31 188.95 B., Frankreich 6541,80 G., 6558,20 B., Belgien 6132 35 G. 6207,75 B.. Amerika 799, 90 G. S000 B.,

ed zr Ge. gohs d e, Söchmei öl bo Ce, 1g, o B. 36549, 50 B., Dänemark 16998, 50 G. 17041 40 B., . 207765, 95 B., Spanien 12174575 G. 12205325 B., Prag 50 G., 1922, 10 B. Budapest 59, 43 G. 59,57 B. Wien 1,58 G., 1552 B.

Amerikanische 10,89 B.

Italien 3640 40 G., 36 Norwegen 13682, 90 G.

Danzig, 77422 G., 775,58 B., Polnische 1086 G., grapbische Auszahlungen: London 3472.50 G. 3478,50 B., Holland

(W. T. B.) (Amtliche

13667, 109 B.

12. August. (W. T. B.) Notenz

Sffentlicher Anzeiger.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 20 4

i

*

FY Befriftete Anzeigen müffen dr

Wertpapier märkten. Devisenkurse.)

schau. Löhne und Preise.

Gang der (Deutsches

Wassermannsche Reaktion.

Geschenkliste.

Tele⸗ —ͤ und außerdeutschen Ländern.

6. Erwerbs und

9. Bankausweise.

ei Tage vor dem Sinrückungstermin bei der Geschãftsftelle eingegangen sein. Mil

Umsatzsteuergesetz Kennzeichnung von

von Fällen der Wutkrankbeit.

7. Niederlassung ꝛc. von ü 8. Unfall- und Invaliditãts. ꝛc. Versicherung.

Nr. 32 der Veröffentlichungen des Reichs⸗ gesundbeitsamts“ vom 9 August 1923 hat folgenden Inhalt: gemeingefährlichen Krankheiten. Gesetzgebung usw. Reich.) Abänderung der Ausführungsbestimmungen zum

Waren. (Bayern). Gehãuftes Auftreten

(Oesterreich).

Witterung.

Wirts fe me, enschaften.

tsanwälten.

16. Verschiedene Bekanntmachungen. 11. Privatanzeigen.

6

1) Untersuchungs⸗ sachen.

5h 893 Beschlus.

Der Schütze Albert Hoffmagun II. des 3. Bataillons Inf⸗Regts Nr J? in Breslau, welcher dringend verdächtig er⸗ scheint, am 1. Mai 1932 in Carlowitz bei Breslau sich von seiner Truppe eigen⸗ mächtig entfernt zu haben, und zwar in der Abficht, sich der von ihm übernommenen Veryflichtung zum Dienste dauernd zu entziehen, wird gemäß 5 12 des Gesetzes, betr. Aufhebung der Militärgerichtebarkeit, vom 17. August 1920 (RGBl. S, 19579) für fahnenflüchtig erklärt, da sein Auf⸗ 3 unbekannt ist, er mithin als ab⸗ wesend gilt. Amtsgerlcht Breslau, den 31. Juli 1922.

ob 283] Landgericht Stuttgart. Ferienstrafkammer II. Beschluß vom 3. August 1922. Nachdem gegen den Angeklagten Anton

Belkle, Gefreiten in der 5. Kompagnie des 13. Inf. Regts, öffentliche Klage wegen Fahnenflucht erhoben, gegen den⸗ selben auch Haftbefehl erlassen, weil er flüchtig ist, wird derselbe gemäß 8 12 des Gesetzes e. . August 1920 für fahnen⸗ flüchtig erklärt.

Landgerichtsdirektor Ball?'uff.

27) Aufgebote, Ver lust⸗ und Fundsachen, Zustellungen n. dergl.

bb9l13] Zwangsversteigerung.

10 uhr, an der Gerichtsstelle, Berlin, Neue Friedrichstr. 13195, drittes Stock. werk, Zimmer Nr. 1131115, versteigert werden das in Berlin, Engel⸗Ufer 1, be. legene, im Grundbuche von der Luisenstadt Band 21 Blatt Nr. 1248 (eingetragene Gigentümerin am 18. Juli 1922, dem Tage der Eintragung des Versteigerungs= vermerks: rf 6 2 a, ,. ö Verwaltungsgesellschaft m. b.. F. Berlin eingetragene Grundstück a)I. Vorder. wohnhaus mit linkem , . Hof und Garten, b) 11. Vorderwohnhaus mit Hof, & Fabrikgebäude rechts mit rechtem Vorflügel und Duerfabritgehäude mit Kessel⸗ und Maschinenhaus, Gemarkung Berlin, Kartenblatt 6. Parzellen Wos / 245, 2153 / 2465, 2405/2465, 26 a 80 . groß, Grundsteuermutterrolle Art. 12076 Rutzunggwert 46 060.1. Gebäudesteuerrolle Nr 705. 87. K. 47. 22.

Berlin, den 4. August 1922. ( Amtsgericht Berlin ⸗Mitte. Abteilung 87

563 10 . Die ,, , . ; 3 , 5 o/ Deutsche Reichsanleihe, u ö Lit. F 553 944, 563 gd, 563 946, 553 947 über je 10 000 4. Lit. A I 723 607, 1723 608, 1 723 609, 1723 610, 1662 564 über je obo A, Lit B 32532 893, 3 255 554. 3 285 595. 3 285 596, 3 285 597, 3 285 598, 3 285 599, 3 285 600, 3 286 201. 3 286 202 3 286 203, 3 286 204, 3 286 2065, 3 286 206 über je 2009 4 mit Gouront vom 2. Januar 1918 ff. 34 000 4A 479 VI. Deutsche Reichsichatzanweisungen: Gruppe 627 Lit. H 1065 271, 1065272, 1665 273, 1 065 274 1 065 279, 1 O65 276, 0655 277, 1 065 278, 1 065 279, 1 O65 280, 1065 231, 1 06565 282, 1 065 283, O65 284, 065 285, 1 065 286, 1 0665 287, 1 Oßö5 288, 1065 289, 1 065 290, 1 065 291, 1065292, 1065 293, 1 065 294, 1 065 295. 1065296, 6h 97. 1 065 298, 1 065 299, 1 0685 300,

1918 ff. sind verloren gegangen. Durch Beschlüsse des Amtsgerichts Berlin⸗Mitte vom 30. März / 6. April 1918 ist Zahlungs sperre angeordnet. Vor Ankauf wird gewarnt.

Berlin, den 11. August 1922.

Dr. Wollmann. Rechtsanwalt.

sõpgoo) . Das Aufgebotsberfahren, betr. die 8 o Reichsanleiben Nr. 287 371 über 2000 4A und Nr. 902 079 und 902 081 über je ee . Veel n e Abteilung 81

mtsgeri erlin⸗Mitte, Abteilung 81, 5 den 5. August 1922.

ob glo) ö

: Die Zahlungssperre hinsichtlich der 5 o/

Kriegsanleihen Nr. 4 869 938 über 500

und 10 850 512 über 1000 4 ist auf⸗

gehoben. = S4. F. 201. 19.

Rmtsgericht Berlin⸗Mitte, Abteilung 84, den 8. August 1922.

hdl ij K Die Zahlungssperre hinsichtlich der ho / Kriegsanleihen Nr. 1 889 353 und 1 889 364 über je 2000 Æ ist aufgehoben. 5 16 3. lin⸗Mitte, Abteilung 84 Amtsgeri erlin⸗Mitte, . ö den 9. August 1922.

odgos ö t 8 Die im Reichsanzeiger 7 vom 4. 8. gesperrten 400 1880 er Russische Anleiben sind ermittelt . Der Polizeipräsident. Abteilung IV. G. D.

o6307 Abhanden gekommen: Anhalter Kohlenwerke Akt Mäntel zu Nr. 6024 / d 2/1090. e de, den 12. 1922. M. 246 fo2) Der Poliseipräsident. Abteilung IV. G. D.

56308 3 gekommen: Oberschles.

Eifenb. Bed. Akt. Nr. 45428 = 11000.

ös30g] Bekanntmachung.

Bei der Braunschweigischen Staattz⸗ bank, Zweigkasse Bad Harzburg, ist die Aktie Rr. 35 121 der Elektricitats A.⸗G. vorm. Schuckert & Co. über den Nominal⸗ betrag von 10090 nebst Dividenden⸗ scheinen vom Jahre 1921 ab, abhanden gekommen.

Braunschweig, den 10. August 1922.

Die e,, Ib. a cke.

oho e . . Das Aufgebot im Oeffentl. Anzeiger

Nr. 118 v. 35. 6. 25 Bruch Nr. 3 336,

betr. abhanden gekommener österreichischer

Schatzanweisungen ist erledigt Die

Wertpapiere haben sich wieder angefunden. Magdeburg, den g. August 1922.

Der Polizeipräsident.

õs91g . Die folgenden n, sind gestohlen worden und werden gesperrt: S 1000 5 o Dt. Reichsanleihe v. 1915 dit. O Nr. 4493 649. A. O. S 2000 o/ Dt. Reichsanleihe v. 1918 Lit. B Nr. 4439 100, J. J. M 6000 h oßs Dt. Reichsanleihe v. 1917 Lif. A Rr. 2 6is 15. M8. M 5000 Ho Dt Reichsanleihe v. 1918 Lit. A Nr. 2517 0016, J./ J. Ohlau, den 4 August 1922. Die Polizeiverwaltung.

5595]. Bekanntmachung.

: n ach des Familienfideikom⸗ ud es von Brand ·˖ Sauchstädt⸗Lerms. dorf hat der Fideikommißbesitzer Dr. jur. Adolf von Brand in Lauchstädt die Auf⸗ nahme eines Familienschlusses. betreffend die freiwillige Auflösung des Familienguts, beantragt. Der Termin zur Aufnahme des Familienschlusses vor dem beauftragten Mitglied des Auflösungsamts für Familien⸗ güäter ist auf den 29. September igz2eæ, Vorm. 11 Uhr, im Dienst⸗

Alle Teilnahmeberechtigten, das sind gußer dem Fideikommißbesitzer die zur Nach⸗ folge in das Fideikommiß berufenen Familienmitglieder, werden hierdurch auf⸗ efordert, sich beim Auflösungsamt für Hir n güte? in Berlin W. 5] (Kammer- gericht) zu melden. Die zuzuziehenden Anwärter, die besonders geladen sind, mit Ausnahme des nächsten Folgeberechtig ten, gelten als zustimmend zu dem Fa. milienschluß, wenn sie weder spätestens am Tage vor dem Termin durch Einreichung einer öffentlichen oder öffentlich beglau⸗ bigten Urkunde bei dem Auflösungsamt noch in dem Termin eine Erklärung zu dem Familienschluß abgeben. Zuzuziehen sind diejenigen Anwärter, die sich entweder innerhalb des Deutschen Reichs aufhalten oder die zur Wahrnehmung ihrer Anwärter ˖ rechte einen innerhalb des. Deutschen Reichs wohnhaften Bevollmächtigten be⸗ stellt und die Bevollmächtigung dem Auf⸗ lösungsamt durch eine öffentliche oder 1 beglaubigte Urkunde nachgewiesen haben. Berlin, den 8. August 1922. Auflöfungsamt für Familiengüter.

55916] Bekanntmachung. . In Sachen des von galckstein. Wittichschen Familien fideikommisses Siede hat der Fideikommißbesitzer Ritt ˖ meister a. D. Ludwig von Kalckstein in Siede bei Berlinchen die Aufnahme eines Familienschlusses, betreffend die srei⸗ willige , , . Fideit᷑ommisses, beantragt. Der Termin zur Aufnahme des Familienschlusses vor dem beauftragten Mitglied des Auflösungsamts für Fa- miliengüter ist auf den 27. September 1922, Vorm. 11 Uhr, im Dienst⸗ gebäude des Kammergerichts, Berlin W. 57, belt, 32, Zimmer 179, be- stimmt. Alle Teilnahmeberechtigten, das sind außer dem ,,

Berlin, den 12. 8. 1922. (Mp. 14222)

Wege der Jwangsdollstreckung soll ene i 1922, Vormittags

1 Obß 30l, 1 0685 302, 1 065 303, 1 6d 304 1000 4 mit Coupons vom 2. Januar

Der Polijeipräsident. Abteilung IV. G. D.

bäude des Kammergerichts, Berlin W. 57, . 32, . 163, bestimmt.

die zur Nachfolge in das f . ö .

Tierseuchen im Deutschen Neiche,

51. Juli. Desgleichen im Auslande. Vermischtes, (Niederlande) Jahresbericht der Malariakommission für Nord- Holland, 1921. Wochentabelle über die Geburts. und Sterblich⸗ keitsverhältnisse in den 46 deutschen Orten mit 199900 und mehr Einwohnern. Desgleichen in einigen größeren Städten des Aus landes. Erkrankungen an übertragbaren Krankheiten in deutschen