1922 / 195 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 01 Sep 1922 18:00:01 GMT) scan diff

Deutschet Reichsanzeiger zreußischer Staatsanzeiger.

. J 8 9 Der Bezugspreis beträgt viertelsährlich 219 Mh. ͤ Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile

Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer ö 8 2 j , 99 den Pastanstalten und Zeitungsvertrieben für De adm r. ö 24 Mä. einer Z gelpaltenen Kin hitsele 40 Mü.

auch die Geschäftsstell. Sw. 48, Wilhelmstraße Rr. 32. J Anzeigen nimmt an: Einzelne Nummern n 83 ö . 8 die Geschäftsstelle des Reichs · und Staatsanzeiger.

Tel.: Schriftleitung Zentr. 10 986, Geschäftsstelle Zentr. 1573. ö . . Berlin SW. 45, Wilhelmstraße Nr. 32. ü c . 2

Nr. 195. Neichs bantgirtonto.

Verlin, Freitag, den 1. September, Abends. Pofticheckronto: Bertin ais21. 1922

einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Sinsendung des Betrages einschließzlich des Portos abgegeben.

Einzelnummern oder

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Inhalt des amtlichen Teiles: Ereignis , des ehemaligen Reichslandes Elsaß⸗Lothringen Bekanntmachung. . . eingetreten ist bis zum 31. Dezember 1922 zu stellen. Bie ö 29 9 go ; Deutsches Reich. Versäumung der Frift hat den Verllust des Ansptůͤchs zur Folge, es Auf Grund der am 30. August 1922 von der Reichs⸗ 7 iz V nr R X 3 ö . 9 ö j 4. 1 p 9 j fr . ö Meir 295 Ernennungen ꝛc. sei denn, daß der Geschädigte durch höhere Gewalt oder andere Um— monopolverwaltung gemeinschaftlich mit dem Beirat gefaßten

Exequaturerteilungen. stände, die er nicht zu vertreten hat, an der rechtzeitigen Anmeldung Beschlüsse treten vom 1. September 1922 ab folgende Aend e⸗ Bekanntmachung zu dem Gesetz über die Zahlung der Zölle in verhindert war und diese binnen drei Monaten. nach Wegfall des rungen der Verkaufpreise, der Essigsäuresteuer, des Gold , ö * ; Dindern ge nachholt. Den Nachweis der Verhinderung und des Monopolausgleiches und der Hekto litereinnah me n . 6 JJ zeitpunktes ihres Wegfalls hat der Geschädigte zu führen. 1 8. . Bekanntmachung, betreffend die Frist für die Stellung von 5 . ö. . . 4 . H in Kraft: . . ö Anträgen auf Feststellung von Kriegsschäden im Gebiet von Berlin, nm . Ju 1. 1922. ö ö Regelmäßiger Verkaufpreis für 1 hl Weingeist . 25 9000 4 Elsaß⸗Lothringen. Der Reichsminister für Wiederaufbau. Essigbranntweinpreis für 1 hl Weingeist.. .. 5006 Bekanntmachung über Höchstpreise für Zement. J. V.: Meyer⸗Gerhard. Allgemeiner ermäßigter Verkaufpreis für 1h Weingeist 4006 Bekanntmachung des Reichs monopolamts für Branntwein über . ö. ö 3, . Aenderungen der Verkaufspreise, der Essigsäuresteuer, des Bekanntmachung über Höchstpreise für Zement. Monopolausgleichs und der Hektolitereinnahme. ĩ. Auf Grund des 5 1 der Bundesratsverordnung vom Hilfshbetriebsrecht z 167 des Gesetzes vom 8. April 1922 Bekanntmachung zur. Aenderung der Bekanntmachung über . Januar 1917 (RGBl. S. 74) wird bestimmt: . RGBl. 1 S. 405) in der Essigsäurefabrik zur Versteuerung Entrichtung von Beiträgen für den Bergarbeiterwohnungs ban Die Gültigkeit der durch Bekanntmachung des Reichskommissars abgefertigt . 414570 4 und dle Verbilligung von Bergarbeiterlebensmitteln. , Ghement zom 29. Juli 822 (vergl. Deutscher Reichs und b) fre sndere Cissssäure, ine bkesondere auch für aus dem Bekanntmachung, betreffend Brennstoffverkaufspreise. Preußischer Staatsanzeiger Nr. 167 vom 31. Juli 15223) sest— Ausland eingehende Essigsäure sowie für den aus M 70

1 eln I = * 5 . 66 —* j * 90 ; . gesetzten Preise für Zement reicht bis einschließlich 31. August 1922 dem Ausland eingehenden E d 6855 Bekannt achune etre sffen Reufestseßu 89 w nre . 96 8 4lelle ] Semen Elch is einIschlteßlich 531. A 9811 8 . ( 2. . . 20 . betreffend Neufestsetzung der Kalipreise für rer wasserfreie Säure.

Das Inland. 4

ssig. Vem 1. September 1622 ab werden die bisherigen Preife infolge en Doppelzenti

2 . . k eingetretener Fracht⸗, Kohlenpreis⸗ und Lohnerhöhungen bis auf weiteres

Bekanntmachung, betreffend eine Anleihe der Großkraftwerke in nachstehend angege .

Essigsäuresteuer. a) für Essigsäure, die in Anrechnung auf das Betriebsrecht oder S8

1

. . Mon opolausgleich. z arm, f 6h gegebener Weise erhöht. J 91 K Mannheim, A.-G. ö c. Zement im Sinne dieser Bekanntmachung sind Portlandzement, TC MRegelmaßiger M onopolausgleich. Preußen. Jisenportlandzement, Hochofenzement, Schlackenzement und zement—⸗ venn er vo ige

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. shnlichtã SHnittel, die in ner Mrischung von 135 bei Wasser⸗ w Bekanntmachung, betreffend Ziehung der 4. Klasse der e,. nach 28 Tagen eine Druckfestigkeit von mehr als 140 g/ qcm v , , , zaben. Die Umsatzsteuer ist in diesen Preisen mitenthalten .

20. Preußisch⸗Süddeutschen (246. Preußischen) Klassenlotterie. ö ka k 8 ; be Er⸗ Be anntmachung, betreffend Inkrafttreten der 9 abgeänderten A. Für te fe rungen an private Sementabnehmer: 1 gni : . 9600 4 lu

Ausgabe der Deuischen Arzneitare 1022 für das preußische a) Im Gehiete des Norddeutschen Zementverbandes: bei Arrak, Rum und Kognak .. 14499 d

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. taatsgebiet. Häöchstpreis vom J. August 1922 ab... . 26 559, 3. bei anderem Branntwein 24696

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1 . 4 öFei Reiber . 28 800 Höchstpreis vom 1. September 1922 ab Ss 5. bei äthe

b) Im Gebiete. des. Rheinisch⸗Westfälischen Zementverbandes J einschl. der Verkaufspereinigung Rheinischer HSochofenzement⸗ were: . K . A. Allgemeiner usgleich (5 152 in Ver Deutsches Reich. ö 1. August 1922 ab. 25 549. 4A * 1 emen usgleich (5 152 in Ver⸗ euer Zuschlag .. K

1 S* *

rhaltigen Erzeugnissen. 14400 ür den Doppelzentner.

II. Ermäßigter Monopola 1

Gerr Neichsnrz sident hat Son Mrs ö . . ; ; 6 = gei 300 6 Der Herr Reichspräsident hat den Präsidenten des Reicht⸗ Höchstpreis vom 1. September 1922 ab 57 7 ; , n 1 3000 4A aufsichtsamts für Privatversicherung, Wirklichen Geheimen ) Im Gebiete des Süddeutschen Zementverbandes: . ö . ) . 991 . in garn Iirf soino 16 468 2 = Saäacs 972 54 12 * . 92 J ö 86 * 1 ' Oberregierungsrat Jaup, auf seinen Antrag unter Ger zährung Höchstpreis vom J. Mignst 1922 ab . 6 ; 3 ; des gesetzlichen Ruhegehalts in den Ruhestand versetzt. lle . 3

wr , . 2 . ; bei ü 1200 4 Höchstpreis vom 1. September 192 ab.. . ö 3600 Die Zementverbände stellen für die vorgenannten Abnehmer in 3. be ze . 1800 den einzelnen Verkaufsstellen Stationsfrankopreise in Rechnung, die Doppelzentner.

Bei der Biologischen Reichsanstalt für Land⸗ und Forst⸗ .

sirtschaft in Berlin⸗D hlem sind rnannt: . ö ; J 1 58 3 6 26 ; ö . ĩ ; . ‚.

. , ö. Tann, Regierungsrat Dr le nach Lage der Em pfangsstation aul Grund der latsächlichen oder Lektoliter Ein n a hm e 130 0 4 für 1 Hl Weingeist.

3 3 ĩ 8 8 . 1 XI. der Durchschnittsfrachten, hemessen und von dem Reichswirtschafts⸗ Der Zuschlag für Primasprit betragt bei Essigbranntwein und Sch 466 ; . . . ministerium auf ihre Zulässigkeit geprüft werden. Etwaige Ueberschüsse Branntwein zur unvollständigen Vergällung 166 . je Hektoliter . zu Negierungsräten und Mitgliedern: der Geheime oder Fehlbetrige sind auf Anordnung des Neick wirtschaftsministeriums Weingeist, wenn Primasprit ausdrücklich gefordert wird. z Regierungsrat Professor Dr. 3imm ermann und der Professor bei der Berechnung sPäterer Stationsfrankopreise auszugleichen. Diese Unverändert bleibt der besondere ermäßigte Verkaufpreis von

Dr. Hase, von den einzelnen Verbänden in Rechnung gestellten Stationsfran kopreife 1800 je Hektoliter Weingeist und der besondert ermäßigte Monopol.

zum Regierungsrat: der bisherige Regierungsrat der än ,,,, , m, m, ausgleich von 3800 M je- Hektoliter Weingeist oder 1530 Æ e Kolonialverwaltung Dr. Morstatt , , nme de, chte ge etzes, von wugust 18314 Doppelzentner. . . . RGBl. S. 339) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember Berlin, den 31. August 1922 K 1914, vom 22. März 1I9s7 und der Verordnung 2 17. Januar . R 1 Angust 1922 für B ̃ ö 63 ö . 1920 (RGB. 1514 S. 5 917 S. 253, 1920 S. 9). Reichsmonopolamt für Branntwein Der Ministerialrat Heiman! er 1920 6RGBl. 1914 S. 616, 1917 S. 253, 1820. . 1 . en ge e n, dein. tinssteriglrgt Heim ann im eich s schatzministerium Für den, durch den Handel erfolgenden Kleinverkauf wird noch Steinkopff. folgendes bestimmt: ( ; n Falls über die in diesem Kleinhgndelsderkehr zu den obigen DHöchstpreisen zu erhebenden Zuschläge zwischen Verbraucher⸗ und Händler⸗ Bekanntm a ch un g Bei der Reichsbank ist ernannt; der Reichsbankkassier . . V . Bezirken Vereinbarungen nicht zustande zur Aenderung der. Bekanntmachung über Ent⸗ Arno ld in Mettmann zum Reichsbankrat unter Uebertragung an,. ene 60 Sack (ie So Kg Inhakt nicht mehr richtung pon Beiträgen für. den Bergarbester— der Stelle des Vorstands der Reichsbanknebenstelle dafelbst. , , d wohnungsbau und die Verbilligung von Berg⸗ —— 2. b jn gs Sach nicht mehr als 20 58 arbeiterlebens mitteln vom 31. März 1821 (Deutscher k . . . 8. 6 56 2* ich 6 69 Rr 7 . ' . ; c Dem Königlich italienischen Konsul in Stuttgart, Francesco 3. bis ju 199 Sack nicht mehr als 10 65. Reichsanzeiget At. 785 vom 2. April 19215. Guarino, dem lettländischen Konsul in Königsberg, Dr. Erich Auch die sich durch diese Zuschläge ergebenden Preise gelten als Auf Grund der S8 47 und 49 der Ausführungsbestkn⸗ Wiegand, und dem Vize onsul der Vereinigten Staaten von Höchstpreise im Sinne der oben angeführten Gesetzesbestimmungen. mungen zum Gesetz über die Regelung der Kohlenwirtschaft Amerika in Vremerhaven, Albert H. Gerbexrich, ist namens des B. Für direkte Lieferungen an die Staats- vom 21. August 1919 (RGBl. S. 1448) wird bestimmt: Neichs das Exequatur erteilt worden. verwaltung für Stgatsbau ten gelten dem⸗ Die Bekanntmachung über Entrichtung von Beiträgen für den 3 ent sprechend folgende Preise: Bergarbeiterwohnunggbain und die Verbilligung bon Bergarbeiter⸗ Bekanntmachum a) Im Gebiete des Norddeutschen Zementverbandes lebensmitteln vom 31. März 1921 Iiffer 1 in der Fassung der Be⸗ . 3 9 . ; 26 489 27000 53 489. kanntmachung vom 27. Februgt 1922 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. Sl zu dem Gesetz über die Zahlung der Zölle in Gold b) Im Gebiete des Rheinisch⸗Westfälischen Zement⸗ vom 1. März 1922) wird dahin geändert, daß die Beträge für den vom 21. Juli 1919 (RGBl. S. 1361). verbande ... . . 26 479 4 27 000 52 479 Bau von Bergarbeiterwohnungen mit Wirkung vom 1. Sehtembe ͤ , : gu den Hergarheite gen ptember Das Goldzollaufgeld beträgt vom 6. bis einschließlich e) Im Gebiete des Süddeutschen Zementrerhandes 1922 bis . 37 1923 heraufgesetzt werden XV l 19 . 8. ; 27 8 27 58 ür S P ) D . * 2 * . 66 2. September 1929 28 900 (achtundzwanziglauendneun⸗ . n . . 7.3 hund 63 Diese Preise sind gleichfalls Höchstpreise im Sinne des Höchst— für olg auf . 64 hundert) vy. reis ebt ber J 2 ̃ ir Schlammkohien auf. . 14 Berlin, den 31. August 192. In Zukunst eintretende Kohlenpreiserhöhungen 2 eine 65 8, . ijett? Naßyres: 18 Sohne Steuer. Der Reichsminister der Finanzen. Erhöhung der Jementpreise derart, daß jede Kohlenpreiserhöhung für für in,. 9h wr e 9 ö . J. V. Zapf. ; 10 000 Kg, enhsprechend ihrem prozentualen Anteil an der Zement- ö . . ne. pte au 2 h erzeugung, in Anrechnung zu bringen und den Zementpresfen zu— für Roh raunkohle aut. 12 k c o . . . rn 7 a n ,, für . Berlin, den 30. August 1922. n tm ; Bezirk, des Rheinisch Westfälischen Kohlen syndikats festge etzten Höchst⸗ Rei ; * 1 w. ö chung 9 ; presse leinschließlich Kohlen; und Umsatzsteuer] zugrunde zu legen. ** Reichs kohle nrat. ö 3. Auf Grund des 5 16 Absatz 2 des Gesetzes über die In Zukunft auf den, deutschen Neichseifenbahnen eintretende Lirttig, stellv. Geschãäfts führer. Jestsetzung von Entschädigungen und Vergütungen für Schäden Kohlenfrahhtethähungen follen ehenfalls ring Erhöͤhung der Jemmente aus Anlaß des Krieges und des Friedensschlusses (Entschädigungs⸗ presse bedingen, die auf ahnliche Weh berechnet wird. Bekanntm achun ordnung) vom 30. Juä 1921 (Reichsgesetzbl. S. 1046 wird Berlin, den 31. August 1922 . ch g. J ; h gesetz Berlin, den 31. August 1922. A. G z Beschl d folgendes bestimmt: ; D ; R ichs ko 26 . 1 9 . 2 e] hluß es Reichskohlenverbandes vom Anträge auf Feststekung von Küiegsschhden, auf Srund des er Reichs n fe für Zement. X. Auqust. 1922 gelten ab 1. September 18922 folgende Gesetzes über die Fessstellung, vn Kriegsschsden im Reichsgebiete Wessig. Brennstoffver kan fspreise je Tonne einschließlich Kohten · hom 3. Juli 1916 (Neichegesetzbl. S. 675) sind, soweit das schadigende und Umsatz steuer:;:. ;

ist mit 31. August 1922 aus dem Reichsbienst auf Antrag ausgeschieden.