1922 / 199 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 06 Sep 1922 18:00:01 GMT) scan diff

sterium für Land wirtschaft, Do mänen

. und Fer sten. n ; Die Oberfö elle Schwerin a. d. Warthe im . Zhen gz ist zum 1. November 1922 zu ö Bewerbungen müssen bis zum 25. September 1922

Ministerium für Volkswohlfahrt.

Au rund des Artikels 2 des Wohnungsgesetzes vom 28. . * (Gesetzlamml. Seite B ff.) wird hiermit die Snteignung von Teilen der Grundstücke Kartenblatt 2 Parzellen 986, 101, 102, 103, 116, 117, 118, 121, 122, 124 und 3527/99 der Gemarkung Luckenwalde, soweit sie in den Bauzonen JL und 1J liegen, in der Gesamtgröße von etwa 18206 a durch die Stadtgemeinde Luckenwalde für zulässig

art. . soll damit der Gemeinde die Möglichkeit gegeben

werden, durch Herausverlegen von Fabrikbetrieben aus der Innenstadt auf das die vorbezeichneten Grundstücke ein⸗ . Außengelände eine Gesundung von Wohnvierteln r Innenstadt durchzuführen. Berlin, den 31. August 1922. Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt. ö J. V.: Bracht.

22

Bekanntmachung.

Gemäß 5 46 des Kommunalabgabegesetzes vom 14. Juli 1893 (Gesetzsammlung S. 152) wird bekanntgemacht, daß für das Steuerjahr 1921 die Reinickendorf⸗Liebenwalde⸗ Groß Schön ebecker Eisenb ahn kommunalabgabenpflichtiges Reineinkommen im Betriebsjahr 1920 nicht gehabt hat.

Berlin, den 4. September 1922.

Der Eisenbahnkommissar. J. V.: Dr. Am elung.

Bekanntmachung.

Das Verbot der Zeitschrift „Landbund Soldin“ ist von mir mit Wirkung vom 15. September d. J. aufgehoben worden.

Charlottenburg, den 1. September 1922.

Der Oberpräsident der Provinz Brandenburg und von Berlin. Dr. Maier.

Nichtamtliches.

Dentsches Reich.

Die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats für Volks⸗ wirtschaft und für Haushalt⸗ und Rechnungswesen sowie die vereinigten Ausschüsse für Steuer⸗ und Zollwesen und für Volkswirtschaft hielten heute Sitzungen.

Der Königlich schwedische Gesandte Freiherr v. Essen ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandt⸗ schaft wieder übernommen.

Die Aus fuhrmindestpreise sind geändert worden für: Chlormagnesium, Bittersalz, Stempelkissen, Farb⸗ bänder, Farb tücher, , D, en, Durchschreib⸗ und , Geändert wurde auch der Auslandspreis für ir 1LRotsiegel. Näheres ist durch die Außenhan dels⸗ telle Chemie zu erfahren.

Parlamentarische Nachrichten.

Der , , n. für soziale Angelegen⸗ heiten beschäftigte sich am 5. September mit einer Vorkage des Reichsarbeitsministers, die der dringen dsten Not der Rentenempfänger der Invaliden und Angestelltenversicherung abhelfen soll. Wie das Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger“ berichtet, Et der Ministerialdirektor Ritter einleltend eine Erläuterung des twurfs; Das Reich stellt 1 Milliarde Mark zur Verfügung, die an die Länder zur Verteilung kommen, wobei 50 Millionen Mark als Sonderzuschüsse für die besetzten Gebiete gedacht sind. Die Länder bestimmen Art und Umfang der Notstan dmaßnahmen und regeln die Verteilung der Reichszuschüsse an die Ge⸗ meinden. Als Notstandsmaßnahmen kommen insbefondere in Betracht Maßnahmen zur Beschaffung billiger Lebensmittel, Kleider und Heijstoffe. Von den Reichszuschüfsen dürfen neun Zehntel nur zu Notstandsmaßnahmen verwendet werden, deren Kosten von den Ländern und Gemeinden zu einem Fünftel aus ihren eigenen Mitteln etragen werden. Die Abgg. Hoch (Soz.) und Karsten (ü. Soz) zeichneten eine Milliarde Mark als völlig ungenügend und übten Kritik an der neuen Methode, nach der für die Sozialrentner jeder Rechtsanspruch verloren gehe und die Sozialversicherung immer mehr den Charakter der Armenfürsorge erhalte. Die sozialistischen Abgeordneten forderten demgegenüber eine Erhöhung der ten. Gegenüber diesem Einwand betonten die Regierungs⸗ vertreter, daß es sich jetzt um eine Aktion zur Änderung der . Not handle, ohne daß damit einer bald folgenden Er⸗ höhung der Renten vorgegriffen werden solle. Im Verlauf der weileren Debatte wurde vom Abg. Hoch begntragt, den Renten⸗ empfängern einen Rechtsgnspruch auf die neuen Notffandshilfen nach n . des Familienstandes zu gewähren, sowelt sie nach dem Not . vom 29. Juli bezugsberechtigt sind. Abg. Rarsten (u. Sof, schlug vor, die Verwendung der vom Kabinett schon bewilligten einen Milliarde im Sinne der Vorlage vorzunehmen. Daneben beantragte er, die sofortige Aus za lung einer bestimmten einmaligen Geldunterstützung an jeden Rentenempfänger sowie eines Zuschusses für jedes Kind zu bef linen Abg. Lgubach (D. Nat) beantragte, die schon bewilligte eine Milliarde für Notstandsma nahmen alsbald durch weiterere Mittel zu ergänzen. Bei der Abstimmung wurde der Regierungs vorlage mit der vom Abg. Hoch beantragten Aenderung zugestimmt. Der Entschließunggantrgg Karsten wurde in der Form' eines Abänderung antrags Becher- Arnsherg (3entr.) angenommen, der eine einmalige, den Teuerungsverhältnissen angemessene . verlangt, ö in der Entschließung selbst bestimmte Summen genannt ö. Reichsgrbeitsministers der Versich

, age nfallver⸗ r . schlug auf aus dem Aut ber Regie rungs vertreter vor, die Renten für die ten Unfallreniner bei, den Schwerverletzten mit über 663 vy

und Anregung

Kranken⸗ eine

dir

Erwerbsbeschränkung ju verdoppeln, bel den übrigen Unfallrentnern um 50 vo zu erhöhen. 3 Hoch (Soz.) beantragte, diese Renten allgemein zu verdopbeln. Eine neue Grenze bei Schwer⸗ verletzten mit 666 vo Erwerbsheschränkung einzuführen, ginge über die Befugnisse aus dem Ermächtigungsgesetze hinaus. er Antrag 22 wurde mit Stimmengleichheit abgelehnt; die Anregung des Regierungsvertreters wurde von anderer Seite nicht aufgenommen. Die Höchstgrenze der Kranken⸗ versicherung, der Angestelltenversicherung und der Unfallversicherung wurde auf 300 0ꝗ9 A festgesetzt. Darauf erklärte Abg. Karsten (U. Soz ), daß seine Freunde sich an der weiteren Beratung dieser Verlage nicht beteiligen würden, und verließ mit ihnen die Sitzung. Die Vorlage über die Erhöhung von Geldbeträgen in der Krankenund Unfallversicherung wurde hierauf angenommen. Damit waren die drei Vorlagen erledigt., und der Ausschuß vertagte sich auf Dienstag. Im Ueberwachungs ausschuß des Reichstags wurden zunächst Besoldungsfragen behandelt. Die am 4. September zwischen Vertretern der Reichsregierung und der be⸗ teiligten Gewerkschaften gepflogenen Verhandlungen führten zu dem Ergebnis, daß die Bezüge der Beamten und Angestellten der Reichsbehörden für die Zeit vom 1. September ab gegenüber denen für August um rund 30 H erhöht werden sollen, indem der prozentuale Teuerungszuschlag zu dem Grundgehalt und dem Ortz⸗ zuschlag von 305 um 132 . 437 vH erhöht wird bei unverändert leibendem Sonderkopfzuschlag von 55 vH auf die ersten 10 000 A der Bezüge, sodaß für diese ersten 10 000 4 insgesamt 492 vH Zu⸗ schläge gezahlt werden. Abg. Bender (Soz) beantragte, daß zu den von der Regierung vorgeschlagenen Bezügen der e e ha um weitere 1090 99, also auf 592 060 erhöht werden solle. Abg. Scholz (D. Vp.) wies darauf hin, daß durch Erhöhung der Kopfzuschläge eine allgemeine Nivellierung sämtlicher Beamtengehälter erzielt werde, wodurch es immer schwerer würde, qualifizierte Beamte zu gewinnen und zu erhalten. Der Redner wies auf die Verhältnisse in Deutsch⸗ Oesterreich hin, wo zwischen den Gehältern der Beamtengruppen III und X sogar eine Differenz von zwei Millionen Kronen entstanden sei. Mit absoluten Zahlen lasse sich eben bei der großen Geld- entwertung die ganze Sachlage nicht richtig einschätzen. Jedenfalls müsse der tüchtige und leistungsfähige Beamte dem Beamtentum erhalten bleiben. Abg. D. Mu m m (D. Nat.) wandte sich ebenfalls gegen den vom sozialdemokratischen Redner zum Ausdruck gebrachten Nivellierungswillen. Die Unkosten der verschledenen Ausbildung müßten Berücksichtigung finden. Wann endlich komme die gleitende Skala, die für die Beamtenpsychologie so wichtig sei? Endlich habe der Kanzler jetzt den bisher abgelehnten deutschnationalen Antrag angenommen, die Reichsunterstüßung für die Kleinrentner von 500 auf 1090 Millionen Mark zu erhöhen. Wann würden diese Summen zur Auszahlung kommen? Von Regierungsseite wurde betont, daß alles geschehe, um baldigste Auszahlung zu sichern. Abg. Brüninghaus (D. Vp) beantragte, daß die Reichs⸗ regierung Anordnungen treffen solle, wonach seitens des Reichspensions— amts unverzüglich den Ruhegehaltsempfängern die ihnen zustehenden Gebührnisse, wenn nicht anders, dann in ö. einer einmaligen Geld⸗ zahlung etwa in Höhe der rückständigen Gebührnisse gezahlt werden sollen. Abg. De l ius (Dem) erinnerte daran, daß die Auszahlung der Lehrerbezüge noch weit rückständig sei, und daß auch die Bezüge der Pensionäre noch nicht voll ausgezahlt seien. Hier müsse endlich einmal Abhilfe geschehen. Von dem Abg. Dr. Höfle (Sentr.) wurde an⸗ erkannt, daß die neuerreichten Zuschläge für die hartbedrängte Beamtenschaft, namentlich für die unteren Gehaltsgruppen, leider noch nicht als auskömmlich zu bezeichnen seien. Außerdem hätten sich eine ganze Reihe Mängel (Mißverhältnis zwischen Grundgehalt und Teuerungszuschlag, zu starke Spannung zwischen den Ortsklassen usw)) ergeben; deshalb müsse die Regierung auf eine möglichst allgemeine Neuregelung der Beamtenbesoldungs—⸗ verhältnisse hinarbeiten. Um aber die sofortige Auszahlung der J = schläge nicht zu verzögern, müsse es bei den Abmachungen bleiben, die mit den Spxitzenorganisationen getroffen worden seien. Abg. D. Mumm hielt es für unerträglich, wenn uneheliche Väter besser als eheliche Väter gestellt werden. Jede Bevölkerungspolitik müsse betonen, daß für das Kind besser in der Familie als außerhalb einer solchen gesorgt ist; den von der Ver⸗ fassung geforderten Schutz der Familie müsse jede Verwaltung, auch der Reichsfinanzminister und der Reichsrat berücksichtigen. Wenn eine ärztliche Versorgung der Beamtenfamilien geplant sei manche Krankheit wachse sich heute zur Finanzkatastrophe aus so empfehle der Redner alsbaldige Verständigung mit den ärztlichen Standesorganisationen. Im Verlaufe der weiteren Debatte wurde dann der sozialdemokratische Antrag auf Erhöhung des Kopfzuschlags zurückgezogen, nachdem Ministerialdirektor von Schlieben Reichsfinanzministerium) hatte, daß die Reichs⸗ regierung grundsätzlich bereit sei, in eine Nachprüfung des ganzen Besoldungsgesetzes sobald wie irgend angängig einzutreten. Hierauf stimmte der Ueberwachungsausschuß dem Gesetz⸗ entwurfe über die neuen Teuerungszuschläge zu. Da der Gesetz⸗

erklärt

entwurf erst im Herbst dem Reichstage vorgelegt werden kann, war

das Einverständnis des Ueberwachungsausschusses notwendig, um schon jetzt die Zahlungen an die Beamten usw. nach den neuen Sätzen vornehmen zu können.

Der Ueberwachungsausschuß stimmte alsdann den von der Reicht⸗ regierung bekanntgegebenen außerordentlichen Notstands⸗ maßnahmen für die Rentenempfänger der In⸗ validen und Angestelltenversicherung zu. Hiernach stellt das Reich für derartige außerordentliche Notstandsmaßnahmen eine Milliarde Mark zur Verfügung. Diese Mittel sind nach fol⸗ genden Gesichtspunkten zu verwenden: 940 000 000 A werden an die Länder verteilt, und zwar drei Viertel nach der Einwohnerzahl, ein Viertel auf die im Orteklassenverzeichnis zum Reichsbesoldungs⸗ gesetz genannten Orte der Ortsklassen A bis P derart, daß auf die Einwohner der Ortsklasse A 265 vH, auf die der Ortsklasse B 20 vH, auf die der Ortsklasse G 10 vH mehr entfallen als auf die Einwohner der Ortsklasse D. Maßgebend sind die Ergebnisse der neuesten Volks⸗ zählung. Weitere 30 Millionen Mark werden als Sonderzuschüsse auf die Länder, die durch die Folgen der feindlichen Besetzung zu außergewöhnlichen Aufwendungen für die Rentenempfänger genötigt sind, nach der Einwohner. zahl des , . Gebiets verteilt. Der Rest von 30 Millionen Mark soll zur Verfügung des Reichsarbeitsministers bleiben. Der Minister wird daraus u. a. Maßnahmen allgemeiner Art und reichswichtige Einrichtungen, insbesondere solche der tätigen Wohlfahrtspflege, unter⸗ stützen. Aus diesem Betrag können auch solche Rentenempfänger unter⸗ stüßt werden, die nach 5 9 des Notstandsmaßnahmengesetzes in der Fassung vom 29. Juli 1922 (Reichsgesetzbl. L S. ö. Zulagen er⸗ halten. Die Länder bestimmen Art und Umfang der außerordentlichen Not⸗ standsmaßnahmen. Sie bestimmen weiter, wer die Notstandsmaßnahmen durchzuführen hat, und entscheiden darüber, in welchem Umfange und nach welchen GrundsJätzen die ihnen überwiesenen Zuschüsse an die Gemeinden und Gemeindeverbände weiter verteilt werden. Als Notstandsmaßnahmen kommen insbesondere in Betracht Maß⸗ nahmen zur Beschaffung billiger Lebensmittel, Kleider und Heij⸗ stoffe. Aus den Mitteln sind solche Rentenempfänger nach Maß⸗ gabe des Familienstandes zu unterstützen, die Unterstützungen auf Grund des „Gesetzes über Notstandsmaßnahmen zur Unter stützung von Rentenempfängern der Invaliden. und Angestellten⸗ versicherung' in der Fassung vom 29. Juli 1922 erhalten können. Geldunterstützungen dürfen ihnen daraus nur bewilligt werden, wenn sie bereite die Unterstätzungen guf. Grund des genannten Gesetzes in voller Höhe erhalten. Bei der Ausführung der Notstandsmaßnahmen sollen die Gemeinden tunlichst Personen aus dem Kreise der Versicherten oder der Rentenempfänger zu⸗ ziehen. Angenommen wurde ferner ein Entschließungsantrag des Abg. Karsten (U. Soz.), worin die Reichsregierung ersucht wird, sofort zu veranlassen, daß den Empfängern von Notstandsunter⸗ stützungen eine einmalige, den Teuerungsverhältnissen angemessene Geldunterstützung zu gewähren sei. Ferner wurde ein Antrag des Abg. D. Mum m (B. Nat.) angenommen, wonach die zugunsten der Kleinrentner neu in Autsicht genommene Summe von 36 Mil⸗ ionen Mark mit größter Beschleunigung zur Aus ahlung gebracht werden soll. Hierauf vertagte sich der Ausschuß.

2

*

Statiftik und Volkswirtschaft.

ie Reichsinderziffer für die Lebenshaltungs⸗ 8 1 Monat August 1922 ist nach den Erhebungen des Statistischen Reichsamtg über die Aufwendungen einer aus zwei Erwachsenen und Lrei Kindern be— stehenden em Frnährung, Heizung., Beleuchtung und Wohnung im Durchschnitt des Monats auf 7029 gegenüber 4990 im Monat Juli gestiegen. Die Steigerung beträgt 409 vo und übertrifft somit die Teuerungszunghme vom Juni zum Juli, die 32 vH betrug, noch erheblich. Die Reichsinderziffer für die Er= nährungskosten allein stellt sich im Durchschnitt des Monats August auf 746 sie ist gegenüber dem t m slärker als die Gesamtausqaben gestiegen. Fast sämtliche Lebens- mittel, Kartoffeln und Gemüse ausgenommen, haben weiter stark im Preise angezogen. Auch Heiz und Leuchtstoffe sind erheblich teurer gewor den. (W. T. B.)

Verkehrswesen.

Mit Wirkung vom 5. September an werden für Postfrachtstücke nach Überseeischen Ländern, deren Beförderung durch Spediteure erfolgt. die gefamten Gebühren ab Bremen oder Hamburg sowie die Versicherungg gebühren bis Bremen oder franken erhoben. Nähere Auskunft erteilen die Postanstalten.

e.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maszregeln.

Nachweisung q ber den Stand von Vieh seuchen im Deutschen Reiche am 31. August 1922.

(Nach den Berichten der beamteten Tierärzte zusammengestellt im erh, e eite rz

Nachste hend sind die Namen derjenigen Kreise (Amts usw. Bezirke) verzeichnet, in denen Tollwut, Rotz, Maul⸗ und Klauenseuche, Lungen⸗ seuche des Rindviehs, Pockenseuche der Schafe, Beschälseuche der Pferde, Räude der Pferde und sonstigen Einhufer oder Schweineseuche und Schweinepest e den eingegangenen Meldungen am Berichts⸗ tage berrschten. Die Zahlen der betroffenen Gemeinden und Gehöfte umfassen alle wegen vorhandener Seuchenfälle gesperrten Gehöfte, in denen die Seuche nach den geltenden r hriffe! noch nicht für er⸗ loschen erklärt werden konnte.

Tollwut ((Rabies).

Preußen. Reg⸗Bez. Allen stein: Allenstein 1 Gemeinde, 1ẽGehöft. Reg.⸗Bez. Potsdam: Prenzlau 1, 1, Ruppin 1, 1. Reg.-Bez. Frankfurt: Crossen 1, 1, Frankfurt a. O. Stadt 1, 1, Weststernberg 2, 8 (davon neu Gem., 4 Geh.). Züllichau⸗ Schwiebus 2, 2. Reg.⸗Bez. Stettin: Cammin 4 5, Demmin L. 1, Greifenberg 1, 1. Naugard 3, 2 (1, 1). Ufedom⸗Wollin 3, 3. Reg. ⸗Bez. Köslin: Belgard 6, 9 (1, 37), Bublitz 4, 4, Kös lin 2, 2, Kolberg Stadt 1, 2 (= 1), Kolberg⸗Körlin 7, 7, Lauenburg i. Pot 1, 1, Neustettin 12, 20 (1, 2), Schivelbein 1, 1 (1, 1), Schlawe 2, 2 (l, I), Stolp 3, 3 (1, 1. Reg.⸗Bez. Stralsund: Greifswald Stadt 1, 1, Greifswald 3, 3. Grimmen 3, 3. Reg.⸗Bez. Schneide⸗ mühl: Bomst 2, 2, Netzekreis 2. 2. Reg.-Bez. Breslau: Breslau Stadt l, 4 (—, 3), Breslau 4, 11, Frankenstein 8, 9 (2, 2), Glatz 6, 8 (1, 1), Münsterberg 1, 1 (1, 1), Neumarkt 4 4 (1, 1) Nimptsch 2, 2, Ohlau 4, 4 (1, 1), Steinau 1, 1 (1, I), Strehlen 3, 3. Reg.⸗Bez. Liegnitz: Bunzlau 1, 1, Frey⸗ stadt 2, 2, Glogau 2, 2 (2, 2), Görlitz 2, 2, Landeshut 1, 1 (1, 1). Lüben l, 2 (1. 2), Sagan 2, 3, Sprottau 7, 8. Reg Bez. Oppeln: Falkenberg 1, 1 (1, 1), Grottkau 1, 1 (1, D., Leobschütz 1 , chleswig: Plön 1, 1. Reg.-Bez. Hannover: Diephol; 1, 1. Reg.⸗Bez. Osnabrück; Bersenbrück 10, 12 (3, 3), Grafsch. Bentheim 2, 2, Iburg 2, 2 (1, 1), Lingen 1, 1 (1, 13, Osnabrück Stadt 1, 1, Osnabrück 2, 2 (2, 2), Wittlage 3. 3. Reg ⸗Bez. Münster: Beckum 2, 2, Coesfeld 2, 3 (1, 2), Münster i. W. 1, 1. Reg.-Bez. Minden: Bielefeld 2, 3 (, 15, Halle i. W. 1, 1 (1, 1). Reg. Bez. Arn sb erg: Arnsberg 2, 2 (2, 2), Soest 1, 1. (1, I). Reg. Bez. Düsseldorf: Essen 1, 1. Bahern. Reg ⸗Bez. Oberbayern: München Stadt 1, 1, München 1, 1, Traun⸗ stein 1, 1, (1, 1I). Reg.-Bez. Niederbavern: Bogen 1, 1, Grafenau 1, 1, Griesbach l, 1, Kelheim 2, 2, Kötzting (ohne Zahlenangabe), Mainburg 6, 6, Mallersdorf 1, 1 (— I), Passau

tadt 1, 2 (1, 2), Passau 2. 2 (1, I), Pfarrkirchen 3. —, Regen 2, 2. Viechtach 2, 4. Vilshofen , Wolfstein 3, 3 (2, 9 Reg⸗Bej. Oberpfalz; Cham 2, 3, Neunburg v. W. 1, 1, Negens⸗ burg Stadt 1, Roding 8, 8 (2. 2), Stadtamhof 3, 3, Vohen—⸗ strauß 46, (1, , Waldmünchen 1, 1. 63 Ober⸗ franken: Rehau 1. Sachsfen. K⸗H. Bautzen: Zittau 2, 2. K.-H. Chemnitz: Chemnitz 1, 1, Glauchau 8 . . , gwigaun: Auerbach 1, J. Thüringen. Sachsen⸗Altenburg: Altenburg 1, 1 (1, 1). Mecklenburg⸗Schwerin. Ludwigslust 4, 4 (l, I). Güstrow 1, 1, Malchin 8. 5 (1, 1). Mecklenburg⸗ Strelitz. Neubrandenburg 4, 4, Woldegk 2. 2.

Insgesamt; 102 Kreise usw, 256 Gemein den, 269 Gehöfte; davon neu: 45 Gemeinden, 60 Gehöfte.

Notz alleus).

. Reg. ⸗Bez. Braunschweig. Helmstedt

. Insgesamt:; 1565 Kreise usw, 17 Gemeinden, 18 Gehöfte; davon neu: 6 Gemeinden, 6 Gehöfte.

Lungenseuche des Rindviehs (Plenropnenumonia bovum contagiosa)

Preusten. Reg.⸗Pez. Potsdam; Templin 1 Gemeinde, 1 Gehöft (davon neu 1 Gem., 1 Geh.). Reg. Bez. Magdeburg Neuhaldensleben 3, 3 (1. 1), Oschersleben 2 6 2) , , 6 Reg. Bez. Erfurt:; Grafsch. Hohenstein 1, 1, Nordhaufen 1. 1 (1,1). Reg. Bez. Hannover: Linden 1, 1 (1, 1). Reg.⸗Bez. Hildesheim: Alfeld 1, 1, Goslar 1, 1, Marienburg i. Hann. 1, 1 (1, 1). Reg—⸗Bez. Arnsberg: Bochum Stadt 1, 1, Lippstadt L 1. Thüringen. Sach sen⸗Meiningen: Meiningen 1, 1. Braunschweig. Wolfenbüttel 2. 3 (— 1), Helmstedt 2, 2 K i ö. J n§sgesgmt: eise, emeinden, 26 Gehöfte; d a von neu: 5 Gemeinden, 8 Gehöfte. 9 .

Pockenseuche der Schafe (VaWriola ovinm) Frei. Beschãlseuche ( Exanthema eoitale paralyticum).

Preußen: Reg⸗Bez. Allöenstein: Neidenburg 1 Gemeinde, 1 Gehöft. e . a , . 1 3, 6 (davon Gem., 3 Geh.). e, erseburg: Eckartsberga

3, Reg. Bez. Er furi; Weißensee 19 16. Reg.. Bez. Aachen: Erkelenz 1ů, 1. Sachsen. ⸗H. Chemnitz? gen ni Stapt 1, 1. FH. Dresden: Dresden Stadt 1, 1, Dresden-, Neustadt 2, 3, Großenhain 1, 1, Meißen Stadt 1, 1, Meißen 16, 19. KH. Leipzig: Borna Id 18. üringen. Sachsen⸗ Weimar Eisenach. Weimgr 24, 51 (—, 9 Apolda 8, 10, Dermbach 2. 2. Sachsen Meiningen! Meiningen 7, il. . Roda 1, 1. Sach sen- Goiha: Gotha 1, 8, Schwarzburg-⸗Rupvolsta dt: Rudolstadt 89 * e, g. 1, 1. Schwarzburg-⸗ Senders hau fen!

ondershausen 8, 11, Gehren 1,ů 1. atallait Cöthen 1,5, 1.

Insgesamt; 235 Kreise ufw, 1099 Gemeinden, 164 Gehöfte;

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davon neu: Gemeinden, 4 Gehöfte.

Vormonat mithin etwas

Hamburg in Gold⸗

Maul und Klauensenche (Aphthas epfaoott

a) Regierun ————

Maul⸗ und Klauenseuche

Laufende Nummer

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Regierungs⸗ usw. Bezirke sowie Länder,

Regierungsbezirk geteilt sind

Räude der Einhufer

Cas), Rände der Cinhufer (Scables equorum), Schweinesenche und Schweine pe st * 55 (2 (Septicaemia suum et pestis suum). ga8⸗ usw. Bezirke.

53 e, 19: Böblingen 1, 1 (

GSchweineseuche und Schweinepest

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Königsberg

Allenstein Marienwerder Berlin.... er . rankfurt ... Stettin... Köslin

Schneidemůhl Breslau ... Liegnitz .... Oppeln Magdeburg.. Merseburg .. ö Schleswig. Hannover... Hildesheim. Lüneburg.. Stade... Osnabrück .. Aurich... Münster .. Minden.. Arnsberg.. Cassel .... Wiesbaden..

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Mittelfranken Unterfranken Schwaben

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Dresden.. Leih ig · Zwickau..

Neckarkreis

Jagstkreis Donaukreis

Konstanz.. Freiburg Karlsruhe Mannheim

Thür Gera⸗Greiz

Schw. ⸗Rudo Schw. ⸗Sond

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Waldeck Deutsch

Maul und Klauenseuche (Aphthae eplzooticae). Pr. Holland

Preußen.

Gumbinnen.

Stralsund ...

Oberbayern... Niederbayern...

Oberpfalz.. Oberfranken ..

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Württemberg.

Schwarzwaldkreis.

Baden.

Sachsen⸗Weim.⸗Eisenach Sachsen⸗Meiningen ..

Sachsen⸗Altenburg. Sachsen⸗Gotha

Rheinhessen ... Hamburg...... Mecklb⸗ Schwerin. Braunschweig .

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b) Betroffene Kreise usw. )

26 2 Gemeinden, 5 Gehöfte . 2: Insterburg 5,

(davon neu 2 Gem. 2 Geh.). - . 3. Elbing Stadt 1. 3, Elbi tierarztbezirk. 1 Gehöft.

Iten, S: Demmin 2,

1, 1. 9: Dramburg 2. 2 ( 2, 2 2 27), Namslau 7 1, 1, Dels 1, 1, Trebnitz 1 14: Falkenberg 1, 1, Oppeln

,, .

16: Eckartsberga 3, 3. Stadt 1, 1 (1, Y. Gül. ID. 20: Alfeld 1,

) An Stelle der Namen der Re entsprechende laufende Nr. aus der vorst

7: Crossen

2 (1, 49)

Wanzleben

*

6: Bees

20 63, 19). .

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g i i n pre, eg Neumarkt 2.2 (2. 2)

17: 6 . 19: Hannover Stadt 1, ; 3 3, 14, Gronau 1,

ierungs⸗ usw. Bezirke ist die ehenden Tabelle aufgeführt.

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183: Liegnitz 1, 1. 1

2, 2 ; : Allenstein ng 21, 56 (4, 9). 5: J. Kreis⸗ kow⸗Storkow 1 Gem., 1 Illlichau⸗Schwiebus 1, 3. , 36 NRimptf

Sprottau 1, 1. 15: Oschereleben 2, 2 2, 2), Wolmirstedt 1. 1. 1 8 ( 4.

Geh.,

18: Altong 1), Hoyg 1, 1 2, Hildes⸗

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heim 1, 1 (1, D. Neuhaus a. Oste 1, 1,

nghausen 1, (. .

1, 3), 46

151 1. Rockenhau

1, 1, Uffenheim 2 21

22: Achim 3, 5 (3, H), Blumenthal 1, 5 (l, 3 Geestemünde 11, 140 C2

25: Beckum 2, 2 (i, 1), Borken 1,

l, 1, Nosenheim Stadt 1, 1, Wa

337 373

184 190

963 969

29 270 40 267

26), Kehdingen 1, 8, Lehe 2 11 (— 3 Dherke inen? 6, , Wären s.. 10. . de n , c 1 ; nster i. W. l, 4 (— 3). 27: Bochum 2 1, 1, Dortmund 1. 1, Gelsen⸗ 1), Olpe 1, 14, Siegen 3, 40 1. 29: Dillkreis 7, 21 hausen 1, 1, Westerburg

2. Meif

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2. 62. Bren ches Tandgebiet 5, 54 (1, Y.

(davon neu 1“ Gem., 1, 7 1), Niederung 1,ů, 1 5: 4. Krelgtierarztbejirk 1 Geh. neu); 7 Storkow 1, 1, Niederbarnim 5, 7 (2 4

3, i, J, Ruppin 1, 1. Veltow 1, i, Temphhn i, ü,, 3, 3 (3, 57. 7: Arnswalde 2 2 E, 2), Cottbus 3 1. I (., H,. Venmin 4.5 (16. Ih 9 D⸗ Grimmen 2, 3 (1, 1), . tadt 2, 2. 4), Gla zl n sht , Heil s , nner i,. r, , hain (, IV, 14: Hindenburg 1, 1,

ban 2.3 C6. Y. 1 . I, . 1), . 44: Kamenz 1, 1 (1 4 i. 1

46: Meißen 2. 2 33. 68, . 52: Biberach * 4

2 I, 28 Wangen 1.1 1. 4

56: Heidelber 1 otten . nschweig 3, 3 (2. J, 33. 70: r 1, , ., 3, 20 5, 18 (2 9 3 (1. 2),

Schweinesenche und Schweine yest. (Septicaemia suum et pestis Suum. . 1: Braunsberg 2 Gemeinden, 2 Gehöfte, 3

ich 8, 81 (5, 69), 6fle 73: 6 f 1, 1, Bernburg 2,

1 Geh.), Labiau 1, 1. 2: 11 * , 11 Geh. (1, 1). Beeskom- Oberbarnim 1, 1 (1, 1

leidenburg 2,

Krbej. 2. 6G: Angermünde 5 Gem.,

riedeberg i. Nm. 1. 1 (1, 1), Guben 1, 1. Königsberg i. Nm.

I, Oststernberg 3, 3. 8:

. 1, 1, Luckau 1, 1, O ö . 1 . . Wollin 1, 1. 9: Kolberg⸗Kör

,,, 1, 1. Greifswald 1, 1 (1. IH.

: b 3 Stolp 2, 4 19 Fran en, Bomst 5. 5 Deutsch⸗Krone

Rügen 1, 1. 12: Breslau 3, 4 63,

ichenbach 2, 2 (1, 1), Striegan 24 g. 15: Gn a

oherswerda 3, 4), auer 5, . Löwenberg 4, 4 (2, 2, Tüben 1, 1 Neustadt i. O. S. 2. 2, Tarnowi , . 1

3, 2, Oels 2, 2 (2. 2), „1 ( , 1). Trebnitz 2. 2, Waldenburg 6 2, 2 (2, 2), ?

Lauban 3,

Calbe 1. 4 (1. ,

1 Neuhaldensleben

. 3.

4 10 (1, 7. Stadt 1, 2 —–— I),

11 11

46: Dresden Stadt 51:

541: ,,,

3,

ö gien 1, 1, Blomberg strelitz 1, 1, Neubranden

ö nsterburg Stadt

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7 7 Groh

2 2 els

Sandel und Gewerbe.

Berlin, 5. September. 66 TS) Großhand preise in Berlin, offizie stgestellt durch den Verk deutscher Großhändler der N , . tel⸗ und verwandten Branch Verbandsgruppe Berlin (G. V. Berlin). Die Preise verstehe für J kg ab Lager Berlin. Gert r 8

rauben, lose 485. 75 - 55, 00 4. ferflocken, lose 56, 785 - 70,50 4A, e. il e g , Gr, ö 6 aisflocken, lose 50, S0 Ma 2. mehl I6 25 38 00 *, Maigpuder, lose So do- 86 25 * Me lofe 72, 00- D. 00 , Schnittnudeln, lose S7 M6 - 68. 00 *. Birma 8. I5 = 59. 78 . *. glaJ. Ta felreig So. 785 - 85. 28 6 grober reis 47.50 5300 *. Reisme lose 47 grieß, lose 36, 75 - 5 4, getr. Aprikosen, cal. 610

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1

getr. 162. 00 185, 00 . Korink

2

kinp carab. IH Ernte Ss D. 13. . . zh l, O = Jos, 00 A, Mandel . .