1922 / 214 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 23 Sep 1922 18:00:01 GMT) scan diff

Rheine, West. 687601

In unser Genossenschaftsregister ist bei der unter Nr. 9 eingetragenen Bäuer⸗ lichen Bezugs- und Absatzgenossen⸗ schaft Mesum, eingetragene Genofssen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht zu Mesum heute folgendes eingetragen worden: An Stelle des verstorbenen Kolons August Veltmann ist der Kolon Hubert Hinterding in Mesum in den Vorstand eingetreten.

Rheine, den 12. September 1922.

Das Amtsgericht.

HR heine, West. 68761

In unser Genossenschaftsregister ist heute bei dem unter Nr. 2 eingetragenen Rheiner Spar⸗ und Darlehnskassen⸗ verein, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, zu Rheine eingetragen: Durch Beschluß der Generalversammlung vom 29. Juni 1922 ist 5 41 Abs. 1 des Statuts dahin ab⸗ geändert, daß der Geschäftsanteil auf 1000 4 festgesetzt wird.

Rheine, den 16. September 1922.

Das Amtsgericht.

FHR hoine, Westf. 68762 In unser Genossenschaftsregister ist bei der unter Nr. 4 verzeichneten Gewerbe⸗ bank, eingetragene Genofssenschaft mit beschränkter Hasthflicht zu Rheine folgendes eingetragen: An Stelle der aus—⸗ geschiedenen Vorstandsmitglieder Hermann Sybertz und Wilhelm Frerker sind der Bauunternehmer Hans Oppermann und der Kausmann Gustav Arens, beide zu Nheine, in den Vorstand eingetreten. Rheine, den 16. September 1922. Das Amtsgericht.

Schwerin, Meck lb. 687631

In das Genossenschaftsregister ist zur Firma Einkaufsgenossenschaft der Mitglieder der Barbier⸗, Frieseur⸗

und Perückenmacher⸗ Innung in Schwerin heute eingetragen: Durch

Beschluß der Generalversammlung vom 22. August 1922 ist die Satzung ergänzt bezw. geändert: 5 1: Zahlungszeit für entnommene Waren, 8 8: Geschäfts⸗ anteil jetzt 300 A, Höchstzahl 25. Schwerin, den 11. September 1922. Das Amtsgericht.

Selters. Westerwald. 68764

In unser Genossenschafisregister ist heute bei der unter Nr. 10 eingetragenen Ge— nossenschaft „Marienrachdorfer Spar⸗ und Darlehnskassenverein einge⸗ tragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht in Marienrach⸗ dorf“ folgendes eingetragen worden:

Anton Brach II. in Marienrachdorf ift an Stelle des ausgeschiedenen stellv. Vor⸗ standsmitglieds Jakob Althof in den Vorstand gewählt worden.

Selters, den 15. September 1922.

Das Amtsgericht.

Simmern. 68765

In das Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 40 des Registers die Simmerner An⸗ und Verkanfs⸗Genossenschaft, eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht in Simmern eingetragen worden.

Daselbst ist ferner folgendes eingetragen: Gegenstand des Unternehmens; Gemein schaftliche Beschaffung von wirtschaftlichen Gebrauchsgegenständen im großen und ihre Abgabe an die Mitglieder im kleinen sowie der gemeinschaftliche Absatz von Erzeugnissen der eigenen Wirtschaft der Mitglieder.

Die Haftsumme beträgt 2000 .. Höchste Zahl der Geschäftsanteile 59.

Vorstandsmitglieder sind: Michel, Peter, Holzhändler in Simmern, Rech, Peter, Polizeiwachtmeister in Simmern, Wanne⸗ macher, Jakob, Polizeibetriebsassistent in Simmern, Klein, Josef. Eisenbahnschaff ner in Simmern, Grathwohl, Adam, Landwirt in Simmern.

Statut vom 27. Mai 1922.

Bekanntmachungen erfolgen unter der Firma in dem in Koblenz erscheinenden Vereinsblatte „‚Raiffeisenbote“.

Das Geschäftsjahr läuft vom 1. Juli bis 30. Juni des folgenden Jahres.

Die Willenserklärung und Zeichnung des Vorstands erfolgt durch mindestens drei Mitglieder, darunter den Vorsteher oder seinen Stellvertreter in der Weise, daß die Zeichnenden zur Firma der Genossen⸗ schaft oder zur Benennung des Vorstands ihre Namensunterschrift beifügen.

Die Einsicht der Liste der Genossen ist in den Dienststunden des Gerichts jedem gestattet.

Simmern, den 15. September 1922.

Das Amtsgericht.

SglJingenm. 68766 In das Genossenschaftsregister ist bei der Landwirtschaftlichen Bezugs und Absatz Genossenschaft e. G. m. b. S. Ober⸗Widdert Nr. 16 des Re⸗ gisters eingetragen: Durch General⸗ versammlungsbeschluß vom 22. Juli 1922 sind die 85 37 Abs. J und 14 Abs. 7 der Satzung abgeändert. Die Haftsumme ist auf 2060 4 erhöht. Amtagericht Solingen, den 13. September 1922.

68767 Sommer fed, Hr. Frankf. O. In unser Genossenschaftsregister ist unter Nr. 28 die durch Satzung vom 6. Sep⸗ tember 1922 errichtete Elektrizitäts⸗ und NMaschinengenossenschaft, eingetra⸗ gen Genossenschaft mit beschräukter Haftpflicht, Dubrow, mit dem Sitze in Dubrow eingetragen worden. Gegenstand des Unternehmens ist der Bezug, die Benutzung und Verteilung von elektrischer Energie, die Beschaffung und Unterhaltung eines elektrischen Verteilungs⸗ netzes sowie die gemeinschastliche Anlage,

T;

Unterhaftung ww der Betrteb von land⸗

wirtschaftlichen Maschinen und Geräten. Die Haftsumme beträgt 3000 4, die

Höchstzahl der Geschäftsanteile 5090.

Vorstandsmitglieder sind: Landwirt Edmund Fischer, Landwirt Paul Marschner, Mühlenbesitzer Otto Schröer, sämtlich in Dubrow, Kreis Krossen.

Bekanntmachungen erfolgen unter der Firma in der „Landwirtschaftlichen Ge— nossenschaftszeitung für die provinz Branden⸗ burg“ zu Berlin und bei deren Eingehen im Deutschen Reichsanzeiger.

Das Geschäftsjahr läuft vom 1. Juli bis 30. Juni. Willenserklärungen des Vorstands erfolgen durch zwei Vorstands— mitglieder; die Zeichnung geschieht in der Weise, daß die Zeichnenden der Firma ihre Ramensunterschrift beifügen.

Die Einsicht in die Liste der Genossen ist während der Dienststunden des Gerichts jedem gestattet.

Sommerfeld, den 15. September 1922.

Das Amtsgericht.

Soran, XN. L. 68768

In das Genossenschaftsregister ist bei der Elektrizitäts⸗ und Maschinen⸗ genossenschaft Friedersdorf, ein⸗ getragene Genofsenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht eingetragen worden:

Sägewerksbesitzer Martin Graeber ist aus dem Vorstand ausgeschieden, an seiner Stelle ist Rittergutsbesitzer Arthur Jaenicke⸗Roeßler in Friedersdorf in den Vorstand gewählt.

Sorau, den 15. September 1922.

Das Amtsgericht.

Stork ow, Marke- 68769

Zu Nr. 13 des hiesigen Genossenschafts⸗ registers ist heute bei der Elektrizitäts⸗ und Maschinengenossenschaft Frie⸗ dersdorf, e. G. m. b. S. in Frieders⸗ dorf eingetragen worden:

Der Landwirt Willi Briesenick ist aus dem Vorstand ausgeschieden und an seiner Stelle der Bäckermeister Richard Kopitzke in Friedersdorf in den Vorstand gewählt. , . (Mark), den 18. September

Das Amtsgericht. Stuhnm. ! 68770] In unser Genossenschaftsregister ist

heute bei Nr. 12, Bank Eingetragene Genossenschaft mit un beschränkter Haftpflicht in Portschweiten folgendes eingetragen worden: Die Bekanntmachungen der Genossenschaft erfolgen in der Gazeta Olsztynska in Allenstein.

Stuhm, den 11. September 1922. Das Amtsgericht. Stuttgart. 68771]

In das Genossenschaftsregister wurde heute eingetragen zur Firma Spar⸗ und Vorschußbank Botnang eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Sitz in Stuttgart. Dur ch Beschluß der Generalversammlung vom I7. Juli 1922 hat sich die Genossenschaft aufgeköst. Zu Liquidatoren sind bestellt: Gustay Schaible, fr. Gemeindepfleger, und Paul Schäuble, Magazinier, beide in Stuttgart⸗Botnang.

Den 16. September 1922.

Amtsgericht Stuttgart Stadt. Obersekretär Kellhammer.

Tettnang. 68772

Im Genossenschaftsregister wurde heute eingetragen der Landwirtschaftliche Konsum⸗ u. Kreditverein Fischbach⸗ Schnetzenhausen, eingetragene Ge⸗ nossenfchaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht in Fischbach a. B. Nach dem Statut vom 4. Dezember 1921, abgeändert am 14. Mai 1922 ist Gegenstand des Unternehmens der gemeinschaftliche Ankauf landwirtschastlicher Bedarfsartikel und der gemeinschaftliche Berkauf landwirtschaft⸗ licher Erzeugnisse; ferner hat die Ge⸗ nossenschast den Zweck, den Mitgliedern die zu ihrem Geschäfts⸗ und Wirtschafts⸗ betriebe nötigen Geldmittel in verzins⸗ lichen Darlehen zu beschaffen sowie den⸗ selben Gelegenheit zu geben, müßig liegende Gelder verzinslich anzulegen.

Die von der Genossenschaft ausgehenden öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen unter der Firma der Genossenschaft, ge⸗ zeichnet von zwei Vorstandsmitgliedern. Sie sind im Vereinsblatt des „Schwäb. Bauernvereins“' oder im „Seeblatt“ in Friedrichshafen aufzunehmen.

Der Vorstand besteht aus dem Vor⸗ sitzenden und zwei weiteren Mitgliedern.

Die derzeitigen Mitglieder des Vorstands

sind: August Arnegger, Landwirt in Spaltenstein (Vorsitzender, Bernhard

Käppler, Landwirt in Schnetzenhausen, nnd Gugen Eberle, Landwirt in Jetten⸗ hausen.

Die Willenserklärung und Zeichnung für die Genossenschaft erfolgt durch zwei Vorstandsmitglieder. Die Zeichnung ge⸗ schieht in der Weise, daß die Zeichnenden zu der Firma der Genossenschaft ihre Namensunterschrift beifügen.

Die Haftsumme beträgt 500 t für

jeden erworbenen Geschäftsanteil. Die höchste Zahl der Geschäftsanteile, auf

welche ein Genosse sich beteiligen kann, beträgt 59.

Die Einsicht der Liste der Genossen ist während der Dienststunden des Gerichts jedem gestattet.

Den 15. September 1922.

Amtsgericht Tettnang. Not. Prakt. Sie ssegger. Urach. 68773)

Im Genossenschaftsregister wurde heute eingetragen der Hwandwerker⸗Bauver⸗ ein Metzingen in Metzingen, einge⸗ tragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht.

Das Statut ist vom 4. April 1922. Gegenstand des Unternehmens ist, mittelst gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs durch

den Bau von w hier und in den umliegenden Gemeinden den in Metzingen und Umgebung ansässigen Baugewerbetreibenden Arbeit zu ver⸗ schaffen und damit zur Verminderung der Wohnungsnot, zur Belebung der Bau— tätigkeit und zur Abnahme der Arbeits⸗ losigkeit beizutragen. Auch sonstige Bau⸗ arbeiten aller Art können übernommen und ausgeführt werden.

Zwei Vorstandsmitglieder können rechts⸗ verbindlich für die Genossenschaft zeichnen und Erklärungen abgeben. Die Zeichnung geschieht in der Weise, daß die Zeich nenden zu der Firma der Genossenschaft ihre Namensunterschrift hinzufügen.

Die Bekanntmachungen der Genossen⸗ schaft erfolgen in den Amtsblättern des Bezirks unter ihrer Firma, sie werden von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern unterzeichnet.

Für den Fall, daß diese Blätter ein⸗ gehen oder aus anderen Gründen die Ver⸗ öffentlichung in diesen Blättern unmöglich werden sollte, tritt der Staatsanzeiger für Württemberg solange an die Stelle dieser Blätter, bis für die Veröffent⸗ lichung der Bekanntmachungen der Ge— nossenschaft durch Beschluß der Gene⸗ ralversammlung ein anderes Blatt be⸗ stimmt ist.

Die Haftsumme beträgt 500 K (fünf- hundert Mark). Jeder Genosse kann mit mehreren, höchstens jedoch 10 Geschäfts⸗ anteilen sich beteiligen.

Der Vorstand besteht aus: 1. Vor⸗ sitzender: Kaufmann Albert E. Knecht in

Metzingen, 2. Vorsitzender: Kaufmann Christian Döttinger jr. in Metzingen,

Techniker und Schriftführer: Architekt Alfred Biesdorf in Stuttgart, = Die Einsicht der Liste der Genossen ist während der Dienststunden des Gerichts jedem gestattet. Urach, den 9. September 1922. Das Amtsgericht.

Wesselbnrenm. .

In unser Genossenschaftsregister ist unter Nr. 3 bei der Genossenschaft Land⸗ wirtschaftlicher Bezugsverein e. G. m. u. H. in Hellschen eingetragen worden:

Der Landmann Claus Kühl in Unter⸗ schaar ist aus dem Vorstand autgeschieden. An seine Stelle tritt der Landmann Gustav Thode aus Hellschen.

Amtsgericht Wesselburen, am 29. August 1922. 68775

Wözchl, Kr. Gwmmersbach.

In das Genossenschaftsregister wurde am 14. September 1922 bei der Konsum⸗ genossenschaft für Wiehl und Um⸗ gegend e. G. m. b. H. in n ein⸗ getragen: Der Geschäͤftsanteil ist auf 1500 M und die Haftsumme auf 3000 4

erhöht. Amtsgericht Wiehl.

——

Wittenberg, Bz. Halllhe. [68776

Im Genossenschaftsregister ist heute bei der unter Rr. 57 eingetragenen Firma Landbund Kornhaus Wittenberg, e. G. m. b. H. zu Wittenberg folgen⸗ des eingetragen: Gegenstand des Unter⸗ nehmens ist auch der Ein⸗ und Verkauf landwirtschaftlicher Bedarfsartikel. Die 55 2—6, 13, 15. 16 Abf. 1, 27 Abs. 3, 36, 31, 34 und 37 des Statuts sind ge⸗ ändert worden.

Wittenberg, den 15. September 1922. Das Amtsgericht. Tielenzig. 68777

In unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 66 folgendes eingetragen worden:

Spalte 1: Nr. 1.

Spalte 2: Hochspannungsgenofsen⸗ scha ft Oststernberger Warthebruch“, eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht, Sitz: Zielenzig.

Spalte 3: Die Aufbringung. Verzinsung und Tilgung der für die Hochspannungtz= leitung Kriescht⸗Hampshire⸗Louisa nehst den erforderlichen Stichleitungen und Schaltstationen notwendigen Zuschüsse.

Spalte 4: Der Geschäftsanteil beträgt 10 A; die Höchstzahl der Anteile, auf die sich ein Genosse beteiligen kann, beträgt 10 000. Die Haftsumme für jeden Ge⸗ schäftsanteil beträgt 2000 4.

Spalte 5: Den Vorstand bilden: 1. Landrat Karl Lindenberg zu Zielenzig, als Vorsitzender, 2. Landwirt Albert Fiedler zu Freiberg, als stellv: Vorsitzender, 3. Be⸗ triebsleiter Max Böhmer Sonnenburg, als zweiter stellv. Vorsitzender, 4. Kreis⸗ ausschußsekretär Paul Kaiser zu Zielenzig, als Schriftführer, 5. Gemeindevorsteher Otto Gerlach zu Worfelde, 6. Amts⸗ vorsteher Wilhelm Montoux zu Wor⸗ holländer, 7. Landwirt Wilhelm Voigt zu Pensylvanien.

Spalte 6: a) Satzung vom 4. / 24. August 1922, b) die Bekanntmachungen erfolgen in der Landwirtschaftlichen Genossenschafte zeitung, für die Probinz Brandenburg, hilfsweise im Deutschen. Reichsanzeiger, ) das Geschäftssahr läuft vom 1. Juli bis 30. Juni, das erste Geschäftsiahr endet mit dem 30. Juni 1923, d) die von der Genossenschaft ausgehenden Bekannt⸗ machungen sind von zwei Vorstandsmit⸗ gliedern zu unterzeichnen.

Zielenzig, den 13. September 1922.

Das Amtsgericht.

Zossen. (68778

In unser Genossenschaftsregister unter Nr. 10 ist bei der Firma Einkaufs⸗ genossenschaft selbständiger Bäcker und Konditoren zu Zossen G. G. m. b. SH. heute folgendes eingetragen worden:

Der Bäckermeister Louis Wrasse ist aus dem Vorstand ausgeschieden und an seiner Stelle ist der Bäckermeister Heinrich Labude getreten.

Zossen, den 29. August 1922.

Das Amtsgericht.

9) Musterregister.

(Die ausländischen Muster werden unter Leipzig veröffentlicht.)

Kenn. 68844 In das Musterregister ist heute ein⸗ etragen: Nr. g. Firma Ludwig effel, Aktiengesellschaft für Por⸗ zellan und Steingutfabrikation in Bonn, versiegelter Umschlag mit zwei Mustern für plastische Erzeugnisse und sechs Mustern für Flächendekorationen, Fabriknummern 1677, 1658. 6836, 6837. 6838, 6839, 6840, 6841, Schutzfrist drei Jahre, eingegangen am 8. September 1922, Vormittags 11 Uhr.

Bonn, den 8. September 1922.

Das Amtsgericht. Abteilung 9.

68845

Duisburg. 12. Sep⸗

In das Musterregister ist am tember 19575 bei Ir. 90, das Er⸗ kennungs⸗ und Ausweismedaillon für Kinder des Klempnermeisters Max Heinze in Duisburg betreffend, ein— getragen: Die Verlängerung der Schutz⸗ srist ist auf weitere drei Jahre angemeldet. Amtsgericht Duisburg.

Geestemũün de. 68846

In das hiesige Musterregister ist unfer Nr. 5 am 18. September 1922 ein⸗ getragen für die Lubecawerke, Blech industrie und Maschinenbauanstalt, Chemisch⸗technische Fabrik, Gesell⸗

schaft mit beschränkter Haftung, Filiale Geestemünde⸗Wulsdorf, ein

Muster eines Fischdosenrumpfes, offen, Flächenmuster, Schutzfrift 15 Jahre, an⸗ . am J7. September 1922, Mittags 1 ö.

Amtsgericht Geestemünde.

vas ola. 68847 In das Musterregister ist für die Firma Karl Kaltenbach & Söhne in Alten⸗ steig unter Nr. 24 heute eingetragen worden ein Besteckmuster, Fabrik⸗ nummer 63, für plastische Erzeugnisse, be⸗ stehend aus: Eßlöffel, Eßgabeln. Eß— messer, Dessertlöffel, ,,, Dessert⸗ messer, Kaffeelöffel, Teelöffel, Molka⸗ löffel, Vorleger, Gemüselöffel, Gemüse⸗ abeln, Saucelöffel, Kompottlöffel, Salat⸗ estecke, Kuchenheber, Eisgarnituren, Fisch⸗ bestecke, Butter⸗ und Käjebestecke, Obst⸗ bestecke i, Tranchierbestecke, Teesiebe., Zuckerzangen, Zuckerstreuer, Spargelheber. Spargelzangen, Messer⸗ bänke, Frühstüäcksbestecke, Austerngabeln, Hummergabeln, Kuchenmesser, Bowlen⸗ köffel, Gierlöffel, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 29. Juli 1922, Vor⸗ mittags 93 Uhr. Württembergisches Amtsgericht Nagold. Obersekretär Talmon⸗Gros.

Suhl. 68848 In unser Musterregister ist eingetragen worden: Nr. 140. Firma Industrie Werk Auhammer Koch & Co. in Suhl, Fahrradpedal, dessen Achsrohr farbig lacklert oder emailliert ist, plastische Erzeugnisse, Schutzfrist drei Jahre, ange— meldet am 14. September 1922, Vor⸗ mittags 8 Uhr. Amtsgericht Suhl, den 16. September 1922.

68849 Wittenberge, Ez. Potsdam.

In unser Musterregister ist heute unter Nr. 10 fär Singer Co. Nähmaschinen Aktiengesellschaft in Wittenberge die am 4. September 1922, Nachmittags 12 Uhr 30 Minuten, erfolgte Anmeldung eines Musters einer Nähmaschinentisch⸗ platte mit 15 jähriger Schutzfrist ein⸗ getragen worden.

Wittenberge, den 6. September 1922.

Das Amtsgericht.

10 Konkurse.

Frankf urt, Maim. 68850)

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Karl Völker in Frankfurt a. Main, Robert ⸗Mayer⸗Straße 46, alleinigen In⸗ habers der Firma Karl Völker, Organi⸗ sation, Handel und Exzport von Waren aller Art, ist heute, am 18. Sep⸗ tember 1922, 115 Uhr, das Konkurs— verfahren eröffnet worden Der Rechts⸗ anwalt Dr. Bock, Frankfurt a. Main, Gr. Eschenheimer Straße 4, ist zum Kon⸗ kursverwalter ernannt worden. Arrest mit Anzeigefrist bis 10. Oktober 1922. Frist zur Anmeldung der Forderungen bis zum 1. November 1922. Bei schrift⸗

Ausfertigung dringend empfohlen. Erste Gläubigerversammlung 10. Oktober 1922, 12 Uhr, allgemeiner Prü fungs⸗ sermin 14. November 1922, 11Uhr,

zu Frankfurt a. Main, Gerichtstraße 2, IJ. Stock. Zimmer 132. Frankfurt a. Main, den 18. Sep⸗

tember 1922. Der Gerichtsschreiber

des Amtsgerichts. Abteilung 17

Gmünd, Schwäbisch. 68851] Ueber das Vermögen des Willy Kamp, Ziegeleipächters, früher in Mögg— ingen, nun mit unbekanntem Aufenthalt abreefend, ist am 18. September 1922, Nachmittags 5 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet worden. Konkursverwalter: Be⸗ zirks notar Schöck in Heubach. Anmelde⸗ frist: 5. Oktober 1922. Erste Gläubiger⸗ versammlung und Wahltermin: 16. Ol⸗ tober 1922, Vormitt. 19 Uhr. All⸗ gemeiner Prüfungstermin: 16. Oktober 1922, VBormitt. 19 Utzr. Offener Arrest und Anmeldefrist: 5. Oktober 1922. Den 19. September 1922. Württ. Amtsgericht Gmünd. Obersekretär Ung er.

Calam. 68852 Das Konkursverfahren über das Ver— mögen der Chemischen Wer ke Werchow, G. m. b. S. in Werchowm bei Calau, R. T., wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Calau, den 22. August 1922. Das Amtsgericht.

Chemnitx. 68853 Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der offenen Sandelsgesellschaft in Firma „Max Schubert“ in Ehemnitz wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Amtsgericht Chemnitz,

den 16. September 1922.

67625 Hotheim (Unterfranken).

Am 15. September 1922 wurde das unterm 6. Juni 1921 über das Ver⸗ mögen der Firma Kißner und Hae—= geler, Schäfte ⸗˖ und Gamaschenfabrik, in Stadtlauringen eröffnete Konkurs⸗ verfahren mangels einer den Kosten des Verfahrens . Masse eingestellt.

Hofheim (Ufr.), den 15. September

1922. Die Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts. ü

Lörrach. 68854 Das Konkursverfahren über den Nach—= laß des Zimmermanns Julius Eich⸗ acer in Grenzach ist nach Abhaltung den Schlußtermins am 16. September 1922 aufgehoben worden. Lörrach, den 18. September 1922. Das Amtsgericht. II.

12) Tarif⸗ und Jahrplanbekannt⸗ machungen der Eisenbahnen.

68855 Tfv. 1840. Deutsch⸗Dänischer Verbandstiertarif.

Mit Wirkung vom 22. September d. J. wird ein Berichtigungsblatt ausgegeben, das Aenderungen der in der Schnitt— tasel B enthaltenen dänischen Schnitt sätze, und zwar durchweg Ermäßigungen, bringt. . Auskunft erteilt unser Verkehrs⸗

üro.

Altona, den 19. September 1922.

Reichs bahndirektion, namens der Verbandsverwaltungen.

68856 Deutscher Eisenbahn⸗Gütertarif, Teil 1 X (Tfv. La).

Die mit unserer Bekanntmachung vom 1. August 1922 zum 1. Oktober 1922 durchgeführte Tarifmaßnahme (Wieder⸗ einführung der Bedeckungspflicht für leicht feuerfangende Güter unter vorläufiger Aufrechterhaltung der bisherigen Be⸗ deckungsfreiheit nur für Torfstreu und Torfmüllsendungen) wird erst zum 1. März 1923 in Kraft gesetzt. Bis dahin behält daher die Tarifbestimmung (Fußanmerkung zur Ziffer 10 der Anlage 11 des Tarifs) noch ihre bisherige Fassung.

Berlin, den 16. August 1922.

Reichsbahndirektion,

licher Anmeldung Vorlage in doppelter

als geschäftsführende Verwaltung.

68857

ein weiterer Nachtrag zu dem Anhang zu

Nähere Auskunft erteilt die Betr Lenz & Co., Berlin. Reichenbach i. Schles., den 18.

Vorsta

und der Fran kensteinMünsterherg⸗Nimptscher Kreisbahn höhungen der Beförderungspreise im Tier⸗, Güter⸗ und Expreßgutverkehr enthält.

Eulengebirgsbahn und FrankensteinMünsterberg⸗RNimptscher Kreisbahn. Vorbehaltlich der Genehmigung der Aussichtsbehörde wird am 1. Oktober d J.

den Taritheften B der Eulengebirgsbahn herausgegeben, der Er—

iebbabteilung Breslau der Ges. m. b. H.

September 1922.

Vorstand der Eulengebirgsbahn-Aktiengesellschaft. Frankenstein, den 18. Scr meer ge g gesellschaf

nd der

Frankenstein⸗Münsterberg⸗Nimptscher Kreisbahn⸗Attiengesellschaft.

68868

unserer Bahn am 1. Oktober d. F. ein

Lenz C Co., Berlin. Reichenbach, den 18. September

J . Eulengebirgsbahn. Vorbehaltlich der Genehmigung der Aufsichtsbehörde wird zu dem Tarifheft B

weiterer Nachtrag herausgegeben, der Er⸗

höhungen der Beförderungspreise im Tier- Güter⸗ und Expreßgutvperkehr ö göpre Güter⸗ Erpreßgutverkehr enthält. Nähere Auskunft erteilt die Betriebsabteilung Bres lan der Ges. m. b. H

1922.

Vorstand der Eulengebirgsbahn⸗Aktiengefellschaft.

[.

Deutscher Reichsanzeiger reußischer

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich S19 M. Alle Postanstalten nehmen Bestellung 6 Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

3. Einzelne Nummern khosten 15 Mk. el.: 69

itsanzei

et.

. 9 * 9 .. .

U

Mr. 214. Neichsbantgirotonto. Berlin, Sonnabend, den 23

Schriftleitung Zentr. 10 986, Geschäftsstelle Zentr. 1573. 6

9 Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheits zeile 33 Mh. einer 3 gespaltenen Einheitszeile 55 Mk.

Anzeigen nimmt an:

bie Geschäftsstelle des Reichs und Staatsanzeigers,

Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

U

*

Geptember, Abends. Postscherrtonto: Bertin Al821.

1922

ö

Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Sinsendung des Betrages

einschließlich des Portos abgegeben.

m, =.

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich.

Ernennungen c.

Verordnung über die Verwertung von Kleie.

Bestimmungen über die Anmeldung von Warenzeichen.

Bekanntmachung des Landesfinanzamts Brandenburg zu 51 der Ausführungshestimmungen zum Kraftfahrzeugsteuergesetz.

Entscheidungen der Filmoberprüfstelle sowie der Filmprüfstellen in Berlin und München.

Preußen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Verordnung über eine Erhöhung der Ausgleichszuschläge. Bekanntmachung der in der Woche vom 14. bis 17. September zu Wohlfahrtszwecken genehmigten öffentlichen Sammlungen und Mitgliederwerbungen. Handels verbote.

Amtliches.

Dentsches Reich.

Im Bereiche des Reichsministeriums für Wiederaufbau sind ernannt worden:

der Kammergerichtsrat Gadebusch zum Direktor beim Reichsentschädigungsamt für Kriegsschäden;

der Regierungsrat, Geheime Justizrat Dr. Seger, der Kammergerichtsrat Langlotz, der Bezirksamtmann, Geheime Regierungsrat Dr. Knaak, die Regierungsräte Schütz, Dr. Schlüter, Dr. Petrich, der Oberstleutnant a. D. Alfred Keil zu Oberregierungsräten;

der Regierungsrat auf Wartegeld Ehrhardt, der Re⸗

gierungszoologe Dr. Gläser, der Amtsgerichtsrat Jungk, bie Gerichtsassessoren Dr. Rüppel, Schmidt-Schwarzen⸗ berg, Hartzfeld, die Regierungsassessoren von Brackhusen id Langer, der Distriktskommissar auf Wartegeld Oßwald, der Hochbauinspektor Haentz schel, der Geheime Regierungsrat im einstweiligen Ruhestande Groösse, die Rechtsanwälte Köhler und Bindewald, der Reichsbankrat Wollstädter, die Gerichts— assessoren a. D. Huttröp und Dr. Kressing, der Regierungs⸗ baurat Meyerhoff, der Bezirksamtmann Bauer, der Regie— rungstierarzt Dr. Bailer zu Regierungsräten;

der Regierungsbaumeister a. D. Koch zum NRegierungs⸗ baurat;

der Feuerwerkshauptmann a. D. Schneider zum Ver⸗ waltungsamtmann.

——

Verordnung über die Verwertung von Kleie.

Vom 8. September 1922. Veröffentlicht in der am X. September ausgegebenen Nr. 64

des RGBl. S. 7365).

Auf Grund des 551 des Gesetzes über die Regelung des Derkehrs mit Getreide aus der Ernke 1922 vom 4. Juli 1922 RGBl. 1 S. estimmt:

§1. .

Den Erzeugern, die Umlagegetreide abzuliefern haben, ist durch Vermittlung des Kommunalverbandes, an den die Lieferung erfolgt, aach Maßgabe der Lieferung Kleie im Verhältnis von 1 zu, 19 zu dem abgelieferten Getreide gemäß den Bestimmungen in 585 . 8 6 7 und 8 anzubieten und auf Verlangen zu liesern.

Die Kommunalverbände können sich, der Benossenscheften und Händlern bedienen; haltung von Preisen vorzuschreiben und können dingungen auferlegen.

Ueber Streitigkeiten, die die Höhe der den Erzeugern nach Abs. 1 uustehenden Anteile an Kleie betreffen, valtungsbehörde endgültig.

Vermittlung von

ihnen weitere Be⸗

Kommunalverbände, die von der Reichsgetreidestelle nach 8 32

des Getreidegesetzes zur Deckung ihres Bedarssanteils mit Getreide i Lieferung gemäß 5 1

beliefert werden, haben zur Durchführung der in erster Linie die Kleie zu verwenden, die bei der Veimghlung des gelieferten Getreides anfällt. Entsprechendes gilt für. Kommunal⸗ berbände, die auf die Umlage nach S 32 a. a. O. verwiesen werden. Kommunalverbänden, die mehr Getreide abzuliefern haben, als shnen zur Deckung ihres Bedarstanteils zustebt Ueberschußkommunal⸗ derbände), hat die Reichsgetreidestelle die der Mehrliefe rung prechenden Mengen Kleie nunalverbände zu liefern. Bestimmungen.

5

Die Reichsgetreidestelle trifft die näheren

Kommunalverbänden, denen auf ihren Bebarfsanteil, mehr Ge— lreide geliefert wird, als sie Getreide auf die Umlage abliefern ( Zu⸗

*

549) wird mit Zustimmung des Reichsrats

sie haben ihnen die Ein⸗

entscheidet die höhere Ver⸗

ent⸗ gemäß den Verladeverfügungen der Kom⸗

ͤ

schußkommunalverbände), ist die aus dem mehrgelieferten Getreide anfallende Kleie auf ihr Ansuchen gegen eine Vergütung zu belassen, soweit nicht die obersten Landesbehörden mit Zustimmung des Reichs— ministers für Ernährung und Landwirtschaft eine hiervon abweichende Regelung treffen. Als Vergütung ist der Betrag zu zahlen, der drei Vierteln der Spanne zwischen den nach 5 6 Abf IL und 5 6 Abs. 2 maßgebenden Preisen für Kleie entspricht, ; Die Kommunalverbände haben der Reichsgetreide

15. Oktober 1922 mitzuteilen, ob und inwieweit sie die Kleie selbst verwerten wollen.

Die Kommuualverbände dürfen die ihnen nach Abs. 1 belassene Kleie nur an Verhraucher ihres Bezirks abgeben; zur Hebung ihrer Versorgung mit Milch dürfen sie die Kleie an milchwirtschaftliche Betriebe auch außerhalb ihres Bezirks abgeben. S1 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung. J

. 8 5

. Die Reichsgetreidestelle hat die Kleie, die sie nicht gemäß S 3 an die Kommunalverbände zu liefern hat, nach Abzug von 2000 Tonnen, deren Verteilung der Reichsminister für Ernährung und Landwirt⸗ schaft vorbehalten bleibt, laufend den Ländern nach dem Anteil an der Umlage zur Verfügung zu stellen. Dabei ist die den Kommunalberbänden nach F 4 belassene Kleie mit einem Viertel in Anrechnung zu bringen. Die Anrechnung erfolgt laufend bei den Verteilungen von Kleie nach Satz 1 unter Berücksichtigung derjenigen Kleiemengen, die die selbstwirtschaftenden Kommunal— verbände bei der Verinahlung der ihnen jeweils bis zur Verteilung zugewiesenen Zuschüsse an Getreide gewinnen und behalten. Die end⸗— gültige Anrechnung ist vorzunehmen, sobald für das Wirtschaftsiahr 1922 23 feststeht, wieviel Kleie den Kommunalverbänden nach 3 4 belassen wird und wieviel Kleie der Reichsgetreidestelle für die Ver⸗ teilung an die Länder zur Verfügung steht.

Bie Unterverteilung der Kleie bleibt dem Ermessen der Länder überlassen.

56.

Die Reichsgetreidestelle hat den Kommunalverbänden die ihnen nach 5 3 zur Verfügung zu stöllende Kleie zu einem Preise zu liefern, der 560 vom Hundert des Preises für Roggen aus der Um— lage entspricht.

Den Preis für Kleie, die die gibt, setzt diese mit Zustimmung de und Landwirtschaft jeweils in Anl dem freien Markt fest.

Die Lieferung der Kleie erfolgt frachtfrei nach den Bahn- oder Schiffsstationen im Gebiete des Empfangsberechtigten. Die Reichs⸗ getreidestelle ist mit Zustimmung des Reichsministers sär Ernährung und Landwirtschaft berechtigt, zu den nach Abs 1 und 2 maßgebenden Preisen einen einheitlichen Zuschlag in Höhe des jeweiligen Durch— schnittsfrachtsatzes zu machen. Bei Lieierung in Säcken hezieht sich der Preis auf das Gesamtgewicht von Kleie und Sack. Der Preis für den Sack wird besonders berechnet. Er richtet sich nach den Marktverhältnissen und wird von der Reichsgetreidestelle festgesetzt.

7.

Die Kommunalverbände haben den Erzeugern die Kleie nach 1,2 zu dem nach 8 6 Abs. 1 maßgebenden Preise zu liefern.

Die Kleie, die den Kommunalverbänden nach 4 belassen ist, dürfen sie zu keinem höheren Preise an die Verbraucher abgeben, als dem nach 5 8 Abs. 1 maßgebenden Preise einschließlich der an die Reichsgetreidestelle gezahlten Vergütung entspricht.

Die Vorschriften im 5 6 Abs. 3 mit Ausnahme des Satzes 2 finden entsprechende Anwendung mit der Maßgabe, daß der Preis für den Sack von den Kommunalverbänden festgesetzt wird.

Reichsgetreidestelle gemäß 5 ab⸗ s Reichsministers für Ernährung ehnung an

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83 Mr; ækild ö 7 die Preisbildung auf

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88.

Die Kommunalverbände oder sonstige mit der Verwertung der Kleie betraute Stellen dürfen zu den nach 55 6 und 7 maßgebenden Preisen Zuschläge lediglich in Höhe der bei der Unterverteilung tat⸗ sächlich entstehenden Kosten machen. Die obersten Landesbehörden oder die von ihnen bestimmten Stellen treffen, die näheren Bestim⸗ mungen über die Höhe der Zuschläge, einschließlich etwaiger nach 5 1 Abs. 2 zu zahlender Vergütungen.

§ 9.

Soweit Tommunalverbände oder sonstige mit der Verwertung der Kleie betraute Stellen die Kleie nicht nach Maßgabe der Vor⸗ schristen in 85 1 bis 4 oder gemäß den nach 5 5 Abs. 2 von den Ländern getroffenen Bestimmungen verwenden können, steht die Ver— fügung über die Kleie den obersten Landesbehörden oder den von ihnen bestimmten Stellen zu.

§ 10.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft kann Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung zulassen. 351 Ueber Streitigleiten, die zwischen den Kommunglverbänden oder sonstigen mil der Verwertung, von Kleie betrauten Stellen und der Reichsgetreidestelle aus der Lieferung von Kleie entstehen, entscheidet das bel der Reichsgetreidestelle errichtete Schiedsgericht endgültig. 8 2 Die obersten Landesbehörden erlassen die Bestimmungen zur Ausführung dieser Verordnung. 5 1. Die Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 8. September 1922. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft.

Fehr.

Bestim mungen Anmeldung von Warenzeichen. Vom 8. September 1922. Auf Grund des 52 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 werden die nach⸗ stehenden Bestimmungen über die Erfordernisse einer Waren⸗ zeichenanmeldung erlassen. Sie treten vom 1. Oktober 1922

an die Stelle der Bestimmungen vom 30. April 1920. C w— * * . * 1 2 4 . § 1. Die Anmeldung eines Warenzeichens behufs Eintragung

in die Zeichenrolle geschieht in der Form eines an das Neichspatent⸗ amt zu richtenden schriftlichen Gesuchs, dem die sonst erforderlichen Stücke als Anlagen beizufügen sind.

eine besondere Anmeldung erforderlich. 226 1. . 1 3 as Gesuch muß enthalten:

or⸗ und Zunamens,

9 don . 75 ür jedes Zeichen ist

Kor T 9. Sor bei Frauen außerdem

de e und des Geburtsnamens, des Wohnorts oder der Hauptniederlassung des Anmelders; bei größeren Sädten auch die Angahe von Straße un) Hausnummer der Wohnung oder der Hauptniederlassung; bei Verbandézeichen die Angabe des Namens und des Sitzes des Verbandes; bei aus ischen Orten auch die Angabe des Staates und Bezirks.

* . 15 5

Di iese. Angaben muß jeder Zweifel auch arüber ausge⸗ schl sein, ob die Eintragung des Warenzeichens von einz Personen oder von einer Gesellschaft, von dem In⸗

auf seinen bürgerlichen Namen oder von

einer Firmg nachgelucht wird;

b) die Bezeichnung des Geschäftsbetriebs, in dem das Zeichen verwendet werden soll; bei Verbandszeichen fällt diese Angabe weg;

c) den Antrag, daß getragen wird;

d) die Aufführung der Anlagen unter Angabe ihrer Nummer und ihres Inhalts; .

e) falls der Anmelder einen Vertreter bestellt hat, die Angabe der Person, der Berufsstellung und des Wohnorts des Vertreters. Als Anlage ist eine Vollmacht beizufügen, die nach 5 8 der Ver⸗ ordnung vom 30. Juni 1894 (RG Bl. S. 495) und 5 28 der Ver⸗ ordnung vom 11. Juli 1891 (RGBl. S. 348) auf prozeß⸗ sähige, mit ihrem bürgerlichen Namen bezeichnete Personen nicht also z. B. auf eine Firma) cuszustellen ist. Eine Be⸗

glaubigung der Unterschrift des Anmelders unter der Vollmacht

ist auf besonderes Erfordern des Patentamts beizubringen; falls mehrere Personen ohne Bestellung eines gemeinsamen

das Warenzeichen in die Zeichenrolle ein⸗

Vertreters anmelden, die Benennung derjenigen Person, der 4 * 347 2 6 s⸗ 3 5 die amtlichen Verfügungen zugesandt werden sollen;

g) die Unterschrift des Anmelders (der Anmelder) oder des Ver⸗ troters.

Anmerkung: Nach der Bestim mungen des Art. II des Gesetzes zur

Ausführung der revidierten Pariser Uebereinkunft vom 2. Juni 1211 zum

Schutz des gewerblichen Eigentums vom 31. März 1913 (RGBl. S. 236 ff.)

und der Bekanntmachung des Reichskanzlers, betr. die Geltendmꝛnachung des

im Art, 4 dieser Uebereinkunnft vorgesehenen Prioritätsrechts, vom 8. April

1018 MGBl, S. 241) ist die im Art. Abs. 4 der Uebereinkunft vorgesehene

Prioritätserllärung über Zeit nnd Land der Voranmeldung bei der An⸗

meldung des Warenzeichens abzugeben; anderenfalls wird der Prioritäts⸗ anspruch für diese Anmeldung verwirkt.

ö . 3. Dem Gesuch ist eine Darstellung des Zeichens in zwölf

Ausführungen beizufügen. Eine davon ist auf einem mit Heftrand versehenen halben Bogen anzubringen.

Die Ausführungen müssen sauber und dauerhaft sein und die

wesentlichen Bestandteile des Zeichens deutlich erkennen lassen. Wird die Darstellung im Laufe des Verfahrens verändert, so sind vor der Eintragung neue Ausführungen einzureichen oder es ist zu erklären, daß der Abdruck des Druckstocks als Darstellung gelten soll. . Dig Größe der Darstellung darf 33 em in der Höhe und 25 em in der Breite nicht übersteigen. Größere Darstellungen, wie Plakate u. dal. werden als Probestücke behandelt. In diesem Falle sind ent⸗ weder Ausführungen in kleinerem Maßstabe nachzureichen, oder es ist zu erklären, daß der Abdruck des Druckstocks als Darstellung gelten soll.

Die Darstellung darf nur einseitig bedruckt sein.

! Bei Zeichen, die ausschließlich in Wörtern bestehen, kann die Beifügung der Darstellung durch Aufnahme des Wortes in das Gesuch und die Erklärung ersetzt werden, daß der Abdruck des Druck⸗ stocks als Darstellung gelten soll.

54. Das Verzeichnis der Waren, für die das Zeichen besti ist, ist in zwei Ausfertigungen einzureichen. Ist en ,, geringem Umfang, so kann es in das Gesuch aufgenommen werden.

5 5. Die Beschreibung des Zeichens ist, wenn der Anmeld sie für erforderlich hält, oder wenn das Rei spatent. J. dem Gesuch in zwei Ausfertigungen 1 w

S6. Unter der gleichen Voraussetzung sind Modell . stück der mit dem Zeichen versehenen . . Zeichens in der Form, wie es im Verkehr verwendet wird, und zwar in einer Ausführung vorzulegen. Gegenstände, die leicht beschadigt ) werden können, sind in festen Hüllen einzureichen. Gegenstände von . 1 sind auf steifem Papier zu befestigen. ; ei Verbandszeichenanmeldungen sind die Zeich s

sowie etwaige Nachträge und Aend Zei . zwei Ausfertigungen , JJ l ö S 8. Zugleich mit der Anmeldung oder auf später

ist ein für die Vervielfältigung des Zeichens ier n n r.

Y) Für die dauernde Erhaltung der Gegenstã Zustande übernimmt das dice men . n,, m