Wasser, Puder, Schminken,
ö 2 ̃ I= Seidengespinste, Fuß⸗ bodenteppiche, Samtplüsch, eie!
2264 . zulässigen Grenzen überschreiten. Vo Spitzen, Stickereien,
t nzen Unter den gleichen Voraussetzungen darf ihnen Beschäftigung von einem anderen Arbeitgeber nicht über—
echte Perlen, Goldw ar en und Silberwaren bis ju tragen werden.“ — Absatz ? wurde in der Fassung der Regierungs⸗ einem gewissen Gewicht. Die Ausschüsse waren der Ansicht, vorlage angenommen. !
daß die nochmalige Erhöhun aus angemessene Verordnung.
ng der Einfuhrzölle um 50 vH eine durch— * aßregel ist, und empfehlen die Zustimmung zu der Für Tabak ist die Rechtslage eine andere,
Im solgenden Abschnllt, des Entwurfs, der besondere Schutz— bestimmungen für Kinder, jugendliche Arbeiter und Arbeiterinnen enthält, wurden die 55 9 bis 11 nach dem Vorschlag
Ursprũnglich ist der Tabakjoll für Rohtabak auf 130 4 festgeseßt des Arbeitsaußschusses angenommen. Danach ift der Schutz gewesen. Er ist dann weil die Valuta sank und gleichzeitig die der Jugendlichen bis zu 18 Jahren in bezug auf Lage der Banderolesteuer erhöht wurde, auf 60 4 herabgeseßt worden in Arbeitszeit, die nicht vor 6 Uhr beginnen soll, und auch
analoger Weise auch der Zoll für Rippen, Karotten usw. Nun hätte die Regierung das formelle Recht, bis zur gesetzlichen Grenze von 139 4 den Zoll ohne weiteres wieder in Kraft zu setzen, ohne die formelle Zustimmung des Reichstags und des Reichtz⸗ rats. Die Reichsregserung will aber eine solche sehr einschneldende Maßregel nicht vornehmen, ohne sich mit dem Reichsrat in Be— nehmen zu setzen, was auch auf Grund der einschlägigen Verfassungs⸗ bestimmung angezeigt erscheint, nach der sich die Reichsregierung vor wichtigen Maßnahmen mit den Reichsratsausschsssen ns Benehmen
unbedingte Freilassung der Pausen von irgendwelchen Beschäftigungen gegenüber Regierungsborlage erweitert worden. — 5 12 des Entwurfs setzt die Betriebe sest, in denen Nacht— arbeit der Jugendlichen gestattet sein soll. Die Vertreter der Arbeitgeber hielten diese Ausnahme für wirtschaftlich notwendig und erklärten es für betriebstechnijch schwierig und unmöglich, aus einer Schicht, die Nachtarbeit machen soll, jeweilig die Jugendiichen herauszunehmen. Die Vertreter der Arbeitnehmer ver— warfen, der Volksgesundheit ausgehend, jede Nachtarbeit der
der
von der
ben muß. Die Regierung glaubte, die Fühlungnahme mit dem Jugendlichen und wurden darin vom Vertreter der 8 1 * 6 1 1 75 5 5 . siün ) s 5 3 J j Reichsrat dadurch herbeizuführen, daß die Angelegenheit in der Re. A erzteschaft unterstützt. Der Absatz 1 des § 2, der die
1 Nachtarbeit der Jugendlichen in Stein,! und Braunkohlengruben betrifft, wurde mit 16 gegen 9g, der Absatz 2, der sich auf andere un— unterbrochene Betriebe bezieht, mit 12 gegen 11 Stimmen gestrichen und ist damit ganz aus dem Entwurf hera usgefallen. — Ebenfalls vom Gesichtspunkte der Pflege der Volfagefundheit aus wurde im S§z 13 die Frist, während deren Arbeiterinnen vor und nach ihrer Niederkunft nicht beschäftigt werden dürfen, auf im ganzen zehn Wochen (nach dem Entwurf acht Wochen) und auf wenigstens acht Wochen nach der Niederkunft (nach dem Entwurf sechs Wochen) verlängert. Ferner wurde, entgegen dem Vorschlag des Arbeitsausschusses, be⸗ schlossen, ohne Zeitbeschränkung und ohne ausdrücklichen Antrag der betreffenden Arbeiterin eine oder zwei Stillpausen während der Arheitszeit zu gewähren, solange sie stillt. Diese Beschlüsse wurden einstimmig gefaßt. — S 14 schließt Arbeiterinnen überhaupt von bestimmten Betrieben und von Beschäftigungen, die für sie zu schwer sind, aus. Der Ausschuß ging äber die Regierungsporlage hin— aus, indem er mit 13 gegen 19 Stimmen beschloöß, die Frauenarbeit auch von der Aufbereitung der Kohle (Separation, Wäsche) auszuschließen. Doch wurde entgegen dem Entwurf, der Transport und Verladung allgemein von der Frauenarbeit ausschließt, mit 14 gegen 10 Stimmen sestgesetzt, daß Arbeiterinnen beim Verladen von Braunkohlen— Briketts beschäftigt werden können. Der erste Beschluß wurde mit Unterstlltzung der Arbeitnehmer, der zweite mit der der Arbeitgeber gefaßt. — Im § 16, der die für die Beaufsichtiaung der Beschäfti⸗ gung von Arbeiterinnen und Jugendlichen notwendigen Beflümmungen trifft, wurde auf Antrag der Arbeitgeber des Handwerls eingefügt: Diese Anzeige der Beschäftigung von Jugendlichen geschieht bei
gründung der Vorlage kurz erwähnt würde. Die Ausschüsse des Reichsrats sind aber der Ansicht, daß es nicht angezeigt erscheint, die beiden Sachen zu verquicken, und die Regierung gut tun würde, wenn sie über die wichtige Frage der Tabatzollerhöhung eine hesondere Vorlage dem Reichsrat unterbreiten würde, damit diese Angelegenheit für sich und nach gründlicher Prüfung erledigt werden kann. . Die Vollversammlung des Reichsrats schloß sich den Be⸗ schlũssen der Ausschüsse an; die Frage der Tabakzollerhöhung ist also zunächst aus der Verordnung ausgeschieden.
Der Königlich niederländische Gesandte Baron Gevers ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandt— schaft wieder übernommen.
Der Kaiserlich japanische Botschafter Hioki hat Berlin verlassen. Während feiner Abwesenheit führt der Botschaftsrat Matsuba ra die Geschäfte der Botschaft.
Uebersicht über die Finanzgebarung des Reichs.
—— — 2
Vom 11. Sept. 1922 his 20. Sept. 1922 1922
Vom 1. April 1922 his
. , Handwerktlehrlingen durch Einreichung des Lehrbertrags bei den zu— — Tausend Mar ständigen Stellen. Im übrigen wurde der Paragraph einstimmig Einnahme. angenommen. — Für den 5 16 Absatz 1 hatte der Arbeitsausschuß
folgende Fassung vorgeschlagen: „Bei jugendlichen Arbeitern dürfen die Arbeitszeit und die Unterrichtszeit in der Pflichtfortbildungs— schule (Berufsschule), zusammen innerhalb einer Woche 48 Stunden nicht überschreiten. Für diese Fassung traten die Vertreter der Arbeitnehmer ein, um die Jugend vor Ueberanstrengung zu schützen und ihr genügend freie Zeit für freie, z. B. sportliche Be— tätigung zu geben. Von den Vertretern der Arbeitgeber wurde dagegen geltend gemacht, daß eine Einrechnung der Unterrichts— zeit in die Arbeitszeit beim praktischen Fachschulunterricht, der der
Allgemeine Finanzverwaltung: 7 Steuern, Zölle, Abgaben, Gebühren .. 5528 358 113 099 286 (darunter Reichsnotopfer . .... — (1 615945) Schwebende Schuld.... 19 473 510 89 214 656 J 485 706 2365537
Summe der Einnahme . ] 25 487 674 204 679 467
Ausgabe. 92 Verwaltungsansgaben unter
Allgemeine
Gegenrechnung der Einnahmen.... 2672 lo 190 169 257 Arbeite keschast gung ähnlich, enn auch nicht . an sten gend fei Fundierte Schuld.... goß 728 2953 318 vielleicht gerechtfertigt sei, daß aber der theorstische Unterricht ein Zinsen für die schwebende Schuld .. 7141 gesunder Ausgleich gegen die körperliche Beschäftigung sei und neben
201 231 256 8 9 744 920
der Arbeitszeit geleistet werden känne. Da sich keine Einigung ergab, wurden alle Anträge mit Stimmengleichheit abgelehnt. Doch wird für die zweite Lesung eine mittlere Fassung vorbereitet.
Der nächste Abschnitt des Entwurstz, 85 18 bis 21, regelt die Ausnahmen. Dazu lag kein fester Vorschlag des Arbestsausschusses vor, doch herrschte darüber Einigkeit, daß an die Stelle der im Ent— wurf vorgesehenen, pon den Behörden zuzulassenden Ausnahmen die Vereinbgruüngen jwischen den beiderseltigen Orggnisationen treten sollen. Der VBertreter des Reichsarbeitsministertums erklärte, daß er dazu nicht endgültig Stellung nehmen könne, und wies darauf hin, daß eine derartige Regelung gesetzestechnischen Schwierigkeiten begegne. Die Vertreter aller Wirtschafts⸗ kreise schloassen sich indessen dem Grundgedanken des Arbeitsaus—
Zinsen für die fundierte ö
*
26 129 221 202 878 5h? Betriebsverwaltungen. . a n d Nelcha⸗Post⸗ und Telegraphenverwaltung Ablieferung) 4986 65g Deutsche Reichsbahn: Abhebungen aus der Reiche— , 4594021
—— — —— ß
Mithin: Abhebungen aus der Neichs— J i
Summe der Ausgabe
358 463 1809718
25 487 664 2904 679 373
1
34 ; husses einstimmi Line endgültige Regelung von Einzel⸗ je schwe bende Schuld betr ig. schusses einstimmig an. Eine endgültige Regelung von Einz D h e Scharld betrug, an die heiten, wie z. B. der Frage, welche Regelung eintreten soll,
kontlerten Schatzanwelsungen am 10. Sep⸗
; ; fliche Vereinbarunge zischen den Organisatione ich 4j 5765 205 wenn tarifliche Vereinbarungen zwischen den Organifationen nicht
zustande kommen, oder der andern Frage, in welchen Grenzen die Betriebsvertretungen Ueberarbeit vereinbaren dürfen, soll, nach einer Aussprache in den Abteilungen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer,
19 473 610 für die zweite Lesung vorbereitet werden. — Im 22, der die Aufsicht I ri 7sz regest, wurde mit 9 gegen 7 Stimmen folgender Antrag der . Arbeitgeber des Handwerks eingefügt: „Bei Verhandlungen des Gewerbeaussichtsbeamten h
d Es traten hinzu . 92 840 853 Es gingen ab.. 73 387 243
Mithin zu. Ergibt. mit Betriebe vertretungen der Arbeit⸗ nehmer oder mit den Arbeitgebern und bei eventuellen Entscheidungen
Davon: a) mit dreimonatiger Laufzeit (bei der
Reschsbank dia kontert). 346 497 535 sind, soweit es sich um Handwerksbetrsebe handelt, die amtlichen b) sonstige, mit einer länge⸗ Berufsvertretungen des Handwerks (Innungen und Handwerks⸗
ren Laufzeit ausgegebene kammern) hinzuzuziehen.“
Schatzanweisungen .. 14652 280 Die Strafbestimmungen des F 23 wurden mit dem Hinweis
7 stwertung anzupassen sind, ge⸗
av 5 5 8, gar . J arauf, daß die Geldstrafen der Marke Zur Beschaff oö 31 , ö. . 7j 3 . . * ö ndischen billigt. Ein auf Vorschlag des Arbeitsausschusses neu eingeschobener für dle Grfsiümng , e pan ff den n , und Schlußbestimmungen ver— . ,, . 13 . ht, dke Arbeitsze ů e Gärtnerei it Eigenerzeugung ein⸗ Bersailles sind Pabie ö h 56s hig 45 541 sucht, die rbeitszeit für a le g artnereien mit Eigenerzeugung. s sind Papiermark aufgewendet worden ; * bal 417 heitlich zu regeln; er lautet: „Für alle Gärtnereibetriebe mit Gigen—⸗ . erzeugung gilt 53 5 Abs. 1 und 3 mit der Maßgabe, daß für
h. Das tgtsächliche Steuern⸗ Uusp. Auffommen big ein— schließlich August 1922; von La ab das Aufkommen nach Abzug der von den Qbersinanz⸗ und Finanzkassen geleisteten Ausgaben.
3 Monate des Jahres die Arbeitszeit vorbehaltlich notwendiger NUeber⸗ stunden wochentäglich statt 8 Stunben 9 Stunden und wöchentlich statt 43 Stunden 5a Stunden nicht überschreiten darf, gleichbiel ob
) Diese Anqaben lassen einen Schluß auf das Wirtschaftsergebnis es sich um die in den S5 1 und 3 bezeichneten Betrlebe der Betriebsverwaltungen nicht zu, weil fie bei der Post vom 1. Juli Handelt oder nicht. Auf die Arbeitszest der standig . 1922 ab auch fremde Einnahmen (z. B. Erlöse aus Reichsstener⸗ sonderten Betriebsabteilunger Bescha tigten deren Arbeiten marken) und Ausgaben (J. B. Militaͤrrenten) umfassen. nicht der Erzeugung oder Pflege von Pflanzen dienen,
Die Varschriften dieses Ge—⸗ etzes gelten nur für Gärtnereibetriebe der in den g§ 1 und 3 be⸗ zeichneten Art. Die Aufsicht über diejenigen Gärtnereien, für die hiernach 3 22 nicht gilt, regelt sich nach näherer Bestimmung der Landeszentralbehörde. Die sonstige Rechtsstellung der Gärtnerei⸗ betriebe wird durch die vorstehende Regelung nicht berührt.“ Feiner wurde auf Antrag eines Arbeitnehmers des Bergbaus dem § 26 ein vierter Absatz hinzugefügt, der sautet: Für den Bergbau gllt dieses Gesetz nur insoweit, als das Gesetz über die Arbeitszeit im Bergbau unter Tage vom 17. Juli 1922 (RGBl. S. 628) nicht besondere Vorschriften enthält. Bet der Gesamtabstimmung wurde der Ent— wurf mit den vorgenommenen Aenderungen einstimmig gebilligt und beschlossen, eine zweite Lesung abzuhalten. Dann wandte sich der Ausschuß dem
) Die Abhebungen sollen, soweit sie nicht zu Ausgaben des sindet diese Maßgabe keine Ampwendung; außerordentlichen Haushalts verwendet werden, im Laufe des Rech— Mao . nungsjahrs durch spätere Ablieferungen gedeckt werden.
Parlamentarische Nachrichten.
Der sozialpolitische Ausschuß des vorläufigen Reichswirtschaftsrats setzte gestern die Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Arbeitszeit der gewerblichen Arheiter fort. Zur Erörterung stand, wie das Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger“ berichtet, unächst in dem von der „Arbeitszeit im allgemeinen“ handelnden
Ahschnitt 2 des Entwurfs der 5 7, der die Arbeitszeit bei Be— Entwurf eines
schäftigung an verschiedenen Arbeitsstellen eder bei Ausübung Gesetzes über Verlängerung der Geitun g5dauer eines Nebenerwerbs regelt. Dazu lag ein Antr a. von von Demobilmachungsverordnungen zu, der vom Arbeitgebern des Handwerks vor, der die Re⸗ Reichsmjnisterium des Innern zur Pegutgchtung vorgelegt und dem igrungsvorlage dahin. erweitern wollte, daß nicht nur wirtschaftspolstischen und fozialposstischen Ausschuß äberwiesen worden este Arbeitsperhältnisse, sondern auch Arbeilzaufträge un⸗ war. Der wirtschastspolitische Ausschuß at fich' am 19. September zulãssig sein sollen wenn die. regelmäßig Arbeits. mit einer Mehrheit von 165 gegen 9 Stimmen für eine Rerkützung zeit, dadurch überschritten wird. Die Vertreter aller der weiteren Gestungsdauer auf den 31. Desember 1922 Entwurf?
Wirt schaftsikreise siimmten darin überein, daß die sogenannte Piuschgrbeit nach Möglichkeit unterbunden werden müsse, weil sie das , Gewerbe schädige. Es wurde nur von verschiedenen Seiten elfen, daß die Nebenarbest bei anderen als festen Arbeitsverhält⸗ 66 nachprüfbar und erfaßbar sei. Es wurde angeregt, in die apisverträge eine Bestimmung des Inhalts aufzunehmen, daß solcher Nebenerwerb ein Entlassungsgrund ist, wie es in manchen Gewerben herests geschieht. Der Antrag wurde mit 14 gegen s Stimmen abgelehnt und der 57 in olgender Fassung mit 29 gegen Stimme angenommen: ordnungen doch notwendig werde, wenn kein unge regelter Zustand ein⸗ Ständig beschästigte Arheiter und Betriebs beamte 9 1) dürfen treten solle. Die Vertreter der Arbeitnehmer schlossen daneben ständige gewerbliche oder eine ia 5 1 des Arbeitszeitgesetzes sich diefen Erwägungen an. Die Vertreter der Arbeit?: gufge ü hrte Beschäftigung bel einem anderen Arbeitgeber insoweit nicht eber erklärten sich für die vom wirtschaftspolitischen Ausschuß übernebmen, als die Arbenczelten zusammun die nach den S5 b und 6 fel echte Frilt mit der Begründung, daß gewisse Verordnungen,
31. März 1923) entschieden, weil eine Regelung der wichtigsten Wirtschaftsfragen im Wege der Verlängerung der Geltungszeit von Verordnungen nicht als wünschenswert erschien. Der Vertreter des Reichsministeriums des Innern erklärte, daß bis zum 31. Dezember 1922 die Gesetze, die an die Stelle der in Frage kommenden Demobilmachungsverordnungen treten sollen, gerade wegen der dabei auftretenden Interessengegensätze nicht fertiggeftellt werden könnten und dann eine neue Verlängerung der Geltungszeit der Ver—
Einstellung und Entlassung von Arbeitern ru und die über Betriebsabbrüche und stillegungen, in der zu erwartenden schweren Krise undurch⸗ führbar seien. Gegen ihre Stimmen, mit 14 gegen 12 Stimmen, wurde folgender Antrag Thissen angenommen; „Der Ausschuß stimmt der Verlängerung bis zum 31. März 1923 zu mit dem Wunsche, die Regierung wolle die in Betracht kommenden Gesetzesvorlagen, soweit sie noch nicht eingebracht sind, mit größter Beschleunigung einbringen, insbesondere die Vorlage, betreffend Be⸗ triebsabbrüche und „stillegungen, so schleunig, daß sie noch in diesem Jahre vom Reichstag verabschiedet wird. Es wurde beschlossen, dieses Gutachten der Vollversammlung des Neichswirtschaftsrats vor⸗ zulegen, um nach Möglichkeit eine einheitliche Stellungnahme des Reichswirtschafts rats herbeizuführen.
B. die über 12. Februar 1920
wie z. vom
Der Unterautschuß des vorläufigen Reichswirt⸗ schaftsrats für die Arbeitslosenversicherung hält heute, morgen und am Donnerstag Sitzungen.
*
Sandel und Gewerbe.
Der Aufsichtsrat der Actien⸗-Gesellschaft für Anilin⸗ Fabrikation, Berlin, beschloß, einer auf den 16. Oktober 1922
einzuberufenden außerordentlichen Generalversammlung eine Grund—
Anilin, und Sodafabrif, Ludwigshafen, beantragt die Erhöhung des Stammaktienkapitals von 440 Millionen auf 880 Millionen Mark und des Vorzugsaktienkapitals von 30 auf
60 Millionen Mark. — Die Chemischen Fabriken vorm.
Weiler ter Meer, Uerdingen, wollen das Stammaktien⸗ kapital von 33 651 000 M auf 60 00 000 AÆ, das Vorzugsakftien⸗
kapital von 2 325 000 auf 4 Millionen Mark und die Chemische Fabrit Griesheim⸗GElektron das Stammaktienkapital um 110 auf 220 Millionen Mark, das Vorzugsaktienkapital um 8 auf 16 Millionen Mark erhöhen
— Der Aussichtsrat der Norddeutschen Gummi⸗ und Guttaperchawarenfabrik, vormals Fonrobert und Reimann A—⸗G., Berlin, beschloß, der am 21. Oktober 1922 statt⸗ findenden Generalversammlung die Erhöhung des Stammkapitals von etzt 10 Millionen auf 36 Millionen vorzuschlagen. Die Erhöhung soll zunächst nur in Höhe von 10 Millionen durchgeführt werden. Zugleich sollen 1 Million Vorzugsaktien mit 20 fachem Stimmrecht geschaffen werden.
Am 21. September ist in Stettin die General⸗ irektion des Rückforthkonzerns Aktiengesell⸗ chaft mit einem voll eingezahlten Kapital von 10 Millionen Mark Wie der Name besagt, bezweckt die neue Gesell⸗ schaft, den mehr als 50 zum Rückforthkonzern gehörenden Firmen eine einheitliche Oberleitung zu geben und deren gemeinsame finanzielle und wirtschaftliche Interessen zu vertreten. Ordentliche Vorstands⸗ mitglieder sind die Herren Geheimer Kommerzienrat Rudolf Müller. Johannes Bundfuß, Erich Otte, Dr. Karl⸗Ulrich Lef«vre, Dipl-Ing. Theo Behn, Dr. Lorenz Müller, sämtlich zu Stettin, Hermann Röder, Königsberg (Pr.), Albert Fijcher, Berlin.
— Eine am 22. September abgehaltene Aufsichtsratssitzung der
5 d ] ⸗
Ferd. Rück forth Nachfolger Aktiengesellschaft in Stettin beschloß einstimmig, der am 17. Okteber einzuberufenden außerordentlichen Generalvers eine Erhöhung des kapitals um 50 Mi auf 150 Millionen Mark in Vorschlag zu bringen.
5 K en Mark
September. (W. T. B.) Wochengusweis der Oe ster— ngarischen Bank Gösterreichische Geschäfts⸗ führung) vom 7. September (in Klammern Zunahme und Abnahme im Vergleich zum Stande am 31. August) in tausend Kronen: Metallschatz 750 (Abn. 67), Ausländische Guthaben fr. Fr. 20 000 000, (gesperrt zugunsten der künftigen Oesterr. Nationalbank) 116 000 006
Wien, 2 reichisch⸗ M
(unveränder! Kriegsdarlehnskassenscheine 151 093 (Abn. 23 023), Eskomptie rte Wechsel, Warrants und Effekten 610 457 600 (Hun. 79 354 630), Darlehen 1 682 276 (3Zun. 331 700), Effekten N84 (Zun. 1506), Desterreichische Stagtsschatzscheine Ibo 6e 777 (Zun.
65 0090 000), Oesterreichlsch⸗Ungarische Bank (Liquidationsmasse) 7727 594 (unverändert), andere Aktiva 201 577 743 (bn. 1 549 765), Banknotenumlauf 1517 178 S5 (Zun. 163 775 219), Sichtkassenscheine 4362 (Abn. 113), Giroguthaben 122 420 9623 (Zun. 6 409 590), Guthaben der Oestexxeichisch-Ungarischen Bank (Liquidationsmasse) 459 560 (Abn. 105 418), sonstige Passiva 48 138 883 (Abn. 2 696 498).
Wagengestellung für Kohle, Koks und Beiketts Ruhrreyler Oberschlesisches Revier — Anzahl der Wagen am 23. September 1922: ,, 217795 2 428 Nicht gestellt. — 19 Beladen zarück⸗ ( 21 554 2295 21 865 — am 24. September 1922: . 5 bbb 305 Nicht gestelt,. en Beladen zur ück⸗ gell lert 2502 z95 der Vereinigung
Die Flektrolytkupfernotierung 68
für deutfche Elektrolpttupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des W. T. W. am 25. September auf 44 394 M (am 23. September
auf 4 155 „) für Jo kg.
Berlin, 25. September. (W. T. B) Großhandels- preise in Berlin, offiziell festgestellt durch den Verballo
deutscher Großhändler der Nahrungsmittel⸗ und verwandten Branchen, Verbandsgruppe Berlin (G. VB., Berlin). Die Preise verstehen sich für 4 kg ab Lager Berlin. Gerstenflocken, lose —— „4, Gersten— graupen, lose 55, 00 —=hH8, 00 A. Gerstengrütze, lose 55, 00-56, 00 H, Haferflocken, lose 59, 50 — 61,50 K, Hafergrütze, lose 60 00—- BI, 900 , Hafermehl, lose —— 6, Kartoffelstärkémehl 52,25 — 56,509 zw Maisflocken, lose 47,25 — 48 25 4, Maisgrieß 40,25 — 45, 25 M6, Mais mehl 40 25 — 43,25 , Maispuder, lose ho, 50 — 52,50 M, Makkaroni, lose 79,090 - 8b, 00 M, Schnittnudeln, lose 60, 00 — 66, 00 AÆ, Reis, Burma 57. 50 - 8,50. , glas. Tafelreis 59, 00 — 0, 00. A, grober Bruch⸗ reis 4,75 5450 M. Neis mehl, lose 35,59 —50 60 A, Reis⸗ grieß, lose 45,50 — 47758 M4, Ringäpfel, amerik. 359, 00 —=400, 0 4, getr. Aprikosen, cal. 563, 090 — 590.00 4, getr. Birnen, cal. bis — — AM, getr. Pfirsiche, cal. 218 00 — 70, 900 4A, getr. Pflaumen 389), 00 — 150,00 *, öorinthen, 1921 Ginte 25. 0 .— 236, 00 M, Rosinen, kiup. earab., 1921 Ernte 160, 00-c I50, 00 A1, Sultaninen in Kisten, 1921 Ernte 3 3. 900 - 385,00 A*, Mandeln bittere 195,00 20 90, Mandeln, üße 344 00 – 370 00 4A, Kaneel 360 00 — 470 00 4A, Kümmel 250 06 bis 300,00 , schwarzer Pfeffer 240, 00-260 090 M, weißer Pfeffer 318, 909 - 35000 A, Kaffee prime 472, 00-485. 00 9 Kaffee superior 460 00 - 471, 00 , 6 weiße 48, 00 — 0, 25 4, Weizen⸗ mehl 49. 50 64 50. 4, Speiseerbsen ba, d0.= = 66, 00 1M. Weizengrieß 53, 28 bis b6,h0 KA. Linsen 46,50 — 93,00 t, Pmrelard 244 00—2047, 00. 4, Bra tenschmalj 236. 00 - 240, ., Marmelade h, 00 – 125,001, Kunst⸗ honig 44,09 — 52, 00 AÆ4, Speck, gejalzen, fett 237, 00M - 240, 00 4, GCorned beef 12/6 lbs per Kiste 1U1 200-11 400 MS Auslandszucker raffiniert 77,00 90,90 4, Kernseife — — 4.
ü
Berichke von auswärtigen Werkpapiermärkten. ] spinnerei 1205 00, Köln, 23 Se W. T. B. (Amtliche Dexifenkurle) Kinh,
Holland 54481 80 B Belgien 10137 30
England 6219,70 G. 623. 360 B . Italien 5952, 55 G.. Norwegen 23895, 95 G. 37196. 45 B., Sy
20 ) J (. AB 9 54,85 2
. ꝗ— 8
4402.55 B.. 2493 1,88 G., 1,92 B. Sam burg, 25. September.
Deutsch⸗Australische Dampfschißt Damburger Paketfahrt 742.0
Vereinigte Elbeschiffahrt 540, 00 bis 560, 00
ben. bank 295.00 bis 305.00 bez., e, 2 . Calmon 560,00 916, 00 bez,
bis 582,00 bez.,
— — bez, Merch Guano 1655,00 bis 1800,66 bez., Harburg⸗Wiener Gummi 1548,00 bis 1578, 00 bez, Kaoko — — G. — — B., Sloman
— B.
Salpeter —— G., Minen⸗Aktien — — G.,
1
D.
Leipzig, 25. September. (W. T. B.) Sächsische Rente 65, 50, Allgemeine Deutsche Credit 232.00, Bank für Grundbesitz 188,00, Chemnitzer Bank. verein 23000, Ludwig Hupfeld 790, 00, Piano Zimmermann 900, 0b, : Sächs. Emaillier⸗ u. Stanz⸗ werke vorm. Gebr. Gnüchtel 470,00, Stöhr u. Co. 4050 00, Sächs. Wollgf. vorm. Tittel u. Krüger Tränkner u. Würker 1095,00, Zimmermann⸗Werke 450, 60, Germania 700,90, Peniger Maschinenfabrik 359, 00, Leipziger Werk
6 Leipziger Stadtanleihe nstalt
07 * 96 Hen
Leipziger Baumwollspinnerei 1300,00.
Wollgarnspinnerei 1220,00, 1510,00,
Frankreich 10776, 50 G. 2.79 B.. Amerika 1408,20 G.. Schweiz
. „45 B., Dänemark 29313. 30 G.,. 29386, 70 B.
2 * 7. G., 215
5507, 00
(W. T. B.) Gesellschaft 852,00 bis 875,00 bez, 42.00 bis 745,00 bez., 1385 09 bis 1435 00 bez., Nordeeutscher Lloyd 509, 00 bis 526,00 bez., 1370,90 bis 1405,09 bez., Brasilianische Bank 4525,60 bis 4575,00 bez, Commerz und Privat- Bank 311,50 bis 315,00 bez., Alsen⸗ Portland⸗Zement — — G. Angle Continental 2300.90 bis 2460,00 bez.,
Gerbstoff Nenner 3590,00 bez. 1 **
3. ö Neuguinea 4700,00 bez.,
109803, 50 B
ö. 6 — Höchste Schweden 37103. 55 G., göchster 26.30 B., Prag 4409,45 G., B.,. Wien (neue) 525 6
— * / n (Börsenschlußkurse.)
Dan
Damburg⸗Südamerika 1403359 G.
Schantungbahn
—, — 8
Vereins⸗
Asbejñ zentrale:
Otayi⸗
Thür. O, 23,
hol, h,
Krietsch Kratzen 1200 00, Fritz Schulz jun. 1450 00, Riebeck u. Co. 460,00, 262d G G. 2h d ö, nn, n m, n,,
a R Kredit 290 09, Badische Anilin 1625,00, Chem. Griesheim 1235,00, Holzverkohlungs⸗Industrie 9580,00, Deutsche Gold⸗ und Silberscheideanstalt 1415,00, Adlerwerke Kleyer 480,00, Aschaffenburg Zellstoff Wayß u. Freytag 608, 00,
Farbwerke
zig, 25. September.
16,34 G., 1640 B.,
Wien, Amsterdam hagen 15 605,090 G.,
1460,00, Hall. Zucker⸗Fabrik — — Hallesche Pfännerschaft 605,00. M., 25. September.
1210.00
Hilpert Armaturen 475,00, 1100.00.
Pokorny
(W. T. B.) 140641 B., Polnische 17.09 G.,
graphische Auszahlungen: London olg, 95 G. 6056,09 B., Holland
— B.. Paris ; B.
S., Warschau 1642 G., 16,48 25. September. (W. X. B.) 28 900 00 G., London 329 700,00 G.
*
Paris
Ungarische Noten — — G.
London, 25. September. (W. T. B.) Devisenkurse. Belgien 61 10. Schweiz 23,57, Holland 11,418, New Vork 4420/9 Spanien 28,885, Italien 104,25, Bukarest 700,00.
25. September. (W. T. B.) Devisenkurse. 13,00, Belgien 94,30, Schweiz 245,75,
(W. T. B.) Paris 41,05, Italien 22,65,
Hugo Schneider 860 00. Wurzner Lunstmühl.
(W. T. B.)
Phil. Holzmann 645,090, Lothringer Zement 730 00, Zuckerfabrik Waghäusel 900,09, 3 0,½ Mexikanische Silberanleihe — —. — Noten: Amerikanische 17,155 B. — Tele⸗ — —,
Notierungen der Devisen⸗ Berlin 5360,00 G.,
Deutschland 6175, Wien 33 506,
London, 25. September. (W. T. B.) Silber 353, Silber auf Lieferung 354. Paris, Amerika Italien hö, 20, Zürich, 25. September. O, 38, Wien O, 004, Prag 16,90, Holland 207,40,
England 57,61, Spanien 199,50. Devisenkurse. New Aork 536, 75,
Mittweidaer Warschau O 063. Oesterr. 11,414, Berlin 0, 184,
257, Brüssel is, 7,
— — rag — —.
Konstanz
u. Wittekind . Staatsanleihe 1918
anleihe 63, 50,
von
Linie 114,50,
Pacifie — — B.,, Posen London 21,17, Antwerpen 34,85, Kopen⸗ 5714,00 G.,
e n,, bis Zürich 15 955. 060 G., Marknoten 5575,00 G, Lirenoten 3113,50 G., 16,73, Berlin 6,28, Paris 29, 00 Nordy. Jutespinnerei Jugoflawische Noten 98800 G. Tschecho⸗- Slowakische Noten 7060 80, 2335,99 G., Polnische Noten 880,00 Gl, Dollar — — G.,
Paris 57,70,
Buenos Aires 1,89, Budapest 0,214, Balare
Am sterdam, 25. September. ; Paris 19 835, Schweiz 48,25, Kopenhagen 54,00, Stockholm 68,35, Christiania 43,3 Ytadrid 39 56.
Kopenhagen, 26. New York 47900, Hamburg 0,37, Zürich 589, 75, 126, 80, Christiania §l, 00, Helsingfors 10,65, Prag 15,20. Stockholm, 25. September. (W. T. B.) Depisenkurse. London
hagen 112,25, Stockholm 141,50, Christiania 90, 55, Madrid 8299,
934 4571
Agram 180,00
(W. T. B.) London Wien O 004, New Vorl Budapest
Devisenkurse.
35 Italien 10,95,
Am sterdam, 25. September. (W. T. B) 5 9 Niederländische
Niederländische Staats⸗
S9*/ g, 3 9so
3 o Deutsche Reichsanleihe Januar⸗Juli⸗Coupen Königlich Niederländ. Petroleum 460 00, Holland ⸗Amerika⸗ Atchison, Topeka C Santa Fe — —, Southern Pacifie 10015/,s, Southern Nailway 265,5, Union Anaconda 10959.
Rock Island
United States Steel Corp. 1087/6. (W. T. B.) Devisenkurse. Paris 6. 85, Amsterdam 186,00, Stockholm
Sey tember.
schweiz. Plätze
Brüssel 27,50,
Amsterdam 146,75, Kopenhagen 79,25, Chriftiania 64 25, Washington 378,50, Helsingfors 8,35. Prag 1225 Christiania, 25. September. (W. T. B.) Deyif 26,17, Hamburg O43, Paris 45,25, New York 594 230, 00, Zürich 111,00, Helsingtors 13,25, Autwerpen 42,75, holm 157,00, Kopenhagen 123,76,
enkurse. London O00, Amsterdam Stock⸗ Prag 19,00.
Deutschland Holland Bradford, 25. September Berlin Wollmarkts war rahig aber stetig.
herrschte y,, geforderten Preise zu
da die Fabrikanten nicht ezahlen.
Berichte von auswärtigen Waren märkten.
(W. T. B.) Die Tendenz des dem Garnmarkt
geneigt sind, die
e . Auf
zeug Pittler u. Co. 980, 00. Wotan⸗Werke 1000,06, Leipz. Kammgarn⸗ — 3 7 l l l
.
London 23,66,
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Brüssel 38,85, Kopen⸗
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1. Untersuchungssachen.
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gebote, Verlust
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i 4. Berlofung ze. von W
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ertpapieren.
u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl.
. , . Verdingungen re.
. Kommanditgesellschasten auf Aktien u. Aktiengesellschaften.
(vom 1. Oktober 1922 ab 60 H).
cher Anzeiger.
Anzeigenpreis für den Ranm einer 5 gespaltenen Einheitszeile 33 4 16.
& — 2
Grwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherun Bankausweise.
Verschiedene Bekanntmachungen. 11. Privatanzeigen.
, Besrtftete Anzeigen müffen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsftelle eingegangen sein. Ma
7 Aurgehote, Ber⸗ lust⸗ und Sund achen. Zustellungen u. dergl.
a2 1700391 Anfgebot.
Die Reichsbahndirektion zu Hannover als Rechtsnachsolgerin der Antragsherech—⸗ tigten hat beantragt, durch Aufgebot die beiden angeblich beim Brande eines Bahn— postwagens verbrannten Aktien Nr. 30 204 und 41 254 über je 1000 Æ der Ober⸗ schlesischen Fisenbahn⸗Bedarf Aktiengesell⸗ schaft in Gleiwitz für kraftlos zu erklären. Der Inhaber der beiden Aktien wird auf⸗— gefordert, spätestens in dem auf den 12. April 1923, Vormittags 11 Utzr, vor dem unterzeichneten Gericht — Zimmer 241 — anberaumten Aufgebots— termine seine Rechte anzumelden und die
Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. — 4. F. 44122. 1.
Gleiwitz, den 18. September 1922. Das Amtsgericht. (70038 Die Jahlungssperre hinsichtlich der 50/9 Kriegsanleihe Nr. 995 938 über 1000 ist aufgehoben.
den 20. I70531) Zahlun Auf Antrag der bank in München wird ihr zu Verlust gegangenen ti Aktiengesellschaft für Hoch- und Tiefbauten zu Frankfurt a. Main Nr. 4211 Lit. J (Emission vom 15. Juni 1920) über 1000 A mit Dividendenscheinen für 1921 bis einschließlich 18629 und Erneuerungs— schein die Zehlungssperre vor Einleitung des Aufgebotsverfahrens verfügt und an die Aktiengesellschaft für Hoch⸗ und T
Ties⸗ bauten in Frankfurt a. Main das Verbot erlassen, eine Leistung an einen anderen Inhaber der Aktie als die Antragstellerin zu bewirken, insbesondere neue Zinsscheine oder einen neuen Erneuerungsschein ausz⸗
zugeben. . Frankfurt a. M., den 16. September 1922.
Das Amtsgericht. Abteilung 18. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
T7o0o
Die am 18. Juli 1919 auf Antrag des Kaufmanns Eduard Schmitt in Karls⸗ ruhe, Gerwigstraße 6, angeordnete Zahlungssperre bezüglich des Pfandhriefs der Rheinischen Hypothekenbank in Mann⸗
heim Serie 73 Nr. Ot bez Lit. B über 1000 M wird aufgehoben. Mannheim,
den 22. September 1922. Bad. Amts⸗
gerlcht. B.⸗G. 9.
T7004 l] . . Zurückgenommen wird Rie auf An⸗ trag des S. Brucker in Berlin am 16. Mai 1922 angeordnete Zahlungs⸗ sperre bezüglich der Aktien der Daimler⸗ Motoren⸗Gesellschaft in Untertürkheim Nr. 140 912 und 140 913 über je 1000 4. — P. 239/22. W. Amtsgericht
1.
Stuttgart⸗Cannstatt. Amtsgerichtsdirektor Klum pp. 70042]
Das Amtsgericht Ueberlingen hat heute folgendes Aufgebot erlassen: Die Firmg Ehinger und Trunz in Meersburg hat das Aufgebot des angeblich verloren ge⸗ gangenen, am 15. November 192 Wechsels — Tatum unausgefüllt 150 000 AM, ausgestellt von der Ernst Volpp in Freiburg, akzeptiert von der Antragstellerin, zahlbar bei der
über
Firm g
9 Feösstznaen! 2g salligen
Rheinischen Kreditbank, Zablstelle Meers⸗ burg, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 6. Dezember 1922, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer Nr. 1, an— beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls dessen Kraftloserklärung er⸗ folgen wird.
Ueherlingen, den 18. September 1922 Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
70043 Aufgebot.
Der am 26. Dezember 1865 in Ram⸗ menau, Ortsteil Schaudorf, geborene, zu⸗ letzt in Rammenau wohnhaft und in der Bezirksanstalt zu Seidau untergebracht gewesene Maurer und Weber Ernst Emil Betzold ist seit dem 1. April 1911, dem wo er von der Bezirksanstalt zu
Tage,
Seidau nach Stiebitz und Rammenau beurlaubt worden ist, verschollen. Auf Antrag seines Abwesenheitsnflegers, des
Zimmermanns Emil Max Bielich, und
seiner Kinder, der Maurersfrauen Glisa⸗ beth Herrlich, geb. Petzold, und Ella
Schreyer, geb. Petzold, der Zimmermanns⸗ Anargarete Bielich, geb. Petzold, des Metallarbeiters Martin Petzold und der Marie Petzold, sämtlich in Rammenau, wird gegen den Verschollenen das Aufgebot zum Zwecke der Todeserklärung erlassen. Der wird auf den
Aufgebotstermin 9. April LB2z3, Vormittags 10 Uhr, vor dem Amtsgericht zu Bischofswerda best imͤmmt. Der Verschollene Petzold soll sich spätestens im Aufgebotstermine melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird. Ferner werden alle, die Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, aufgesordert, hiervon dem Gerichte spätestens im Aufgebotster⸗ mine Anzeige zu machen. Amtsgericht Bischofswerda, den 18. September 1922.
70045 Aufgebot.
Der Hausbesitzer Ernst Zeh in Alt⸗ weistritz hat beantragt, folgende verschollene
Personen: 1. die verwitwete Arbeiterin Therese Wiedemann, geb. Krause,
2. deren am 30 Oktober 1872 geborenen vorehelichen Sohn Georg Krause, beide zuletzt wohnhaft in Oberhannsdorf, für tot zu erklären. Die bezeichneten Verschollenen werden aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 24. April 1923, Vormittags Y Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht,
Zimmer Rr. 24, anberaumten Aufgebots— termine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle,
welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im
Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen. Glatz, den 17. September 1922. Das Amtsgericht.
70047] Aufgebot. Die Ehefrau Dorothea Fuchs geborene Jäger, in Datterode, vertreten durch
Rechtsanwalt Dr. Dörnberg in Eschwege, hat beantragt, ihren Ehemann, den Land⸗ und Gastwirt Carl Fuchs, zuletzt wohn⸗ haft in Datterode, Kreis Eschwege, geboren am 24. Dezember 1851 daselbst, während des Krieges Landsturmmaun der 3. Kom⸗ vagnie des Landwehr⸗-Infanterie⸗Megiments Nr. 32, für tot zu erklären. Der ver⸗ schollene Carl Fuchs wird aufgetordert, sich auf den 5. Dezember 1822, Bor⸗ mittags 190 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 1, anberaumten Auf⸗ gebotstermine zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunst über Leben oder Tod des Verschollenen zu geben vermögen,
ergeht die Aufforderung, spätestens im
*
Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.
Netra, am 18. September 1922.
Das Amtsgericht. 70048 Aufgebot.
Barth, Josef, geboren am 20. No⸗ vember 1868 in Pfaffenhofen, ehelicher Sohn der Bauerseheleute Josef und Therese Barth, letztere eine geborene Wein⸗ huber von Kugelhof, zuletzt wohnhaft in Kugelhof bei Pfaffenhofen, ist vor etwa 30 Jahren nach Amerika ausgewandert und seit vielen Jahren verschollen. Er soll auf den Antrag seines Bruders, des Gastwirts Korbinian Barth von Frein⸗ hausen, für tot erklärt werden. Der Ver⸗ schollene wird hiermit aufgefordert, sich spätestens in dem auf Donnerstag, den 28. Juni 1923, Vormittags 8 Uhr, vor dem Amtsgericht Pfaffenhofen, Zimmer Nr. 1, anberaumten Aufge otstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Ge⸗ richt Anzeige zu machen.
Bfaffenhofen, den 159 September 1922.
Das Amtsgericht.
69638, 1. Der Bahnmeister Franz Chroszcez in
Oldesloe, geboren am 29. Januar in Leschezin, Kreis Nybnik,
2. Der Steiger Heinrich Peter Chroszez in Recklinghausen, geb. am 31. Januar 1894 zu Leschezin,
führen an Stelle des Familiennamens Chroszez den Familiennamen Chrosch.
Berlin, den 21. August 1922.
(LI S,) Der Justizminister.
Im Auftrage: Dr. Kerner.
Veröffentlicht: Bad Oldesloe, den 18. September 1922.
Das Amtsgericht.
—
639639 Dem Lehrer Vinzent Wischniowski (Wisnowski) aus Alt Repten, jetzt in Stolzmütz, ist durch Erlaß des Herrn Justizministers vom 5. September 1922 die Ermächtigung zur Führung des Fa⸗ miliennamens „Wißhoff“ erteilt. Amtsgericht Banermitz, den 13. September 1922.
oog) Die Irma Emma Frieda Keehler in Berlin, Müllerstraße 150, führt jetzt den Familiennamen Knoop. Berlin, den 30. August 1922. Amtsgericht Berlin-Wedding.
70050
Der Kaufmann Hermann Peter Ernst Fickert in Berlin⸗Reinickendors⸗Ost, ge⸗ boren am 16. Juli 18946 in Harburg, führt an Stelle des Familiennamens Fickert den Familiennamen Fockers. Berlin, den 18. September 1922.
Amtsgericht Berlin⸗Mitte.
69s 410
Gemäß Verfügung des Herrn Justiz⸗ ministers vom 15. März 1923 führt 1 der Fahrikarbeiter Heinrich Schnaut in Elber⸗ seld, geboren am 7. Juli 1573 zu Barmen, 2. sein volljähriger Sohn, der Handlungs⸗ gebilfe Heinrich Schnaut (genannt Winkel⸗ ströter) in Elberfeld, geboren am 31. Ja— nuar 1396 zu Elberfeld, an Stelle des Familiennamens Schnaut den Familien⸗ namen Winkeilströter. Diese Aenderung des Familiennamens erstreckt sich auf ihre (Ehefrauen und diesenigen minderjährigen Kinder des zu 1 Genannten, die unter seiner elterlichen Gewalt stehen und seinen bisherigen Namen tragen.
Giberfeld, den 14. September 1922.
Das Amtsgericht.
69641 Der Zimmerer Peter Nagel gen. Jensen zu Kray führt durch Entscheidung des Justizministers den Familiennamen Jensen. Amtsgericht Essen. 69642 1. Der Schaffner Josef Olschewski, 2. der Amtsobergehilfe Franz Olschewski zu Essen führen durch Entscheidung des Justizministers den Familiennamen Ol- finger. Die Aenderung erstreckt sich auch auf die Ehefrauen und die minderjährigen Kinder des zu 1 Genannten. Amisgericht Effen. 69643 1. Der Schuhmacher Wilhelm Linka, 2. der Gußhauer Heinrich Linka, 3. der Schlosser Gustav Linka, sämtlich zu Essen, führen durch Entscheidung des Justiz⸗ ministers den Familiennamen Linkhofer. Amtsgericht Essen.
69644
1. Der Bergmann Franz Falkowski zu r f, 2. sein volli. Sohn Franz Fal⸗ owski zu Gelsenkirchen führen durch Ent⸗ scheidung des Justizministers den Familien⸗ namen Falkenberger. Die Aenderung erstreckt sich auch auf die Ehefrau und die minderjährigen Kinder des zu 1 Genannten.
Amtsgericht Gssen.
60645 Der Bergmann Bernhard Robakowski zu Karnap führt durch Entscheidung des Justiz— ministers den Familiennamen Grünke. Die Aenderung erstreckt sich auch auf die Ehefrau und die minderjährigen Kinder. Amtsgericht Essen.
70057 Der Kaufmann Adolf Frank in Herbede, geboren am 11. Juli 1890 zu Ostherbede, führt an Stelle des Familiensnamens Frank den Familiennamen Albert. Berlin, den 18. September 1922. Der Justizminister. Im Auftrage: (L. 8.) Dr. Koerner Veröffentlicht: Hattingen, den 22. September 1922. Das Amtsgericht. — — —
69646 Durch die Entscheidung des Herrn Justizministers vom 21. August 1922 ist der Kaufmann Paul Josef Borgschulte in Köln, geboren am H. April 1895 zu Karls⸗ ruhe, ermächtigt worden, an Stelle des Familiennamens Borgschulte den Familien⸗ namen Jünger zu führen Köln, den 18. September 1922. Das Amtsgericht. e- u ᷣ·
Abteilung 1. 69647 Der Kolon Johann Veinrich Berning in Salzbergen, geb 13. Mai 18915 führt an Stelle des Familiensnamens Berning den Familiennamen Bertling. Diese Aenderung des Familiennamens erstreckt
sich auf die Ehefrau und diejenigen Kinder des Genannten, die unter seiner
elterlichen Gewalt stehen und seinen bis⸗ herigen Namen tragen. Amtsgericht Liugen, den 13. September 1922.
70058
Durch Erlaß des Herrn Justizministers vom 11. September 1922 ist der Berg⸗ mann Johann Jacob Kaczykowski in Hochemmerich, geboren am 253. Juli 1890 in Czeczau, Kreis Garthaus, ermächtigt worden, an Stelle des Familiennamens Kaczykowski den Familiennamen Bach zu führen.
Mörs, den 18. September 1922.
Das Amtsgericht.
— ——— ——
69948
Auf Grund der Ermächtigung des
Herrn Preußischen Justizministers vom
Norden führt
22. August 1922 führt der Bergmann Wladislaus Borzymowski in Tschöpeln an Stelle des Vor⸗ und Familiennamens Wladislaus Borzymowski den Vor⸗ und Familiennamen „Heinrich Bornhofer“. Diese Aenderung des Familiennamens erstreckt sich auf die Ehefrau und die⸗
jenigen minderjährigen Kinder des Genannten, die unter seiner elterlichen Gewalt stehen und seinen bisherigen
Namen tragen. Muskau, den 22. August 1922. Das Amtsgericht. 70059 Der Lehrer Otto in Zukunft
Karl Kakowsky in den Familien⸗ namen Schill.
Norden, den 12. Juni 1922.
2
Das Amtsgericht.
70060 Der Rohrleger Paul Max Chudyszewicz
in Schneidemühl, geboren am 26. Februar h g
1889 ebendort, führt an Stelle des Familiennamens Chudyszewiez den Fa⸗
miliennamen Streich. Diese Aenderung des Familiennamens erstreckt sich auf die Ehefrau und diejenigen minderjährigen Kinder des Genannten, die unter seiner elterlichen Gewalt stehen und seinen bis⸗ herigen Namen tragen.
Berlin, den 21. Juni 1922.
Der Justizminister. Veröffentlicht Schneide mühl, den 4. September 1922. Das Amtsgericht. 32016] Oeffentliche Ladung.
In dem Verfahren, betreffend die Ver⸗ teilung des durch Zwangsyollstreckung gegen den Magistratssekretür Neubauer, Berlin⸗Steglitz, Menckensteaße 24, bei⸗ getriebenen und hinten legten Betrags von 4913,40 A ist zur Erklärung über den vom Gericht angefertigten Teilungsplan sowie zur Ausführung der Verteilung Termin auf den 27. Oktober 1922, Mittags 12 Uhr, vor dem Amtsgericht in Berlin, Neue Friedrichstraße 13.14, III. Stockwerk. Zimmer Nr. 159/160, be- stimmt worden. Der Teilungsplan liegt auf der Gerichtsschreiberei zur Einsicht der Beteiligten aus. Zu diesem Termin werden die unbekannten Erben des Rentiers Julius Warnecke auf Anordnung des Amts—⸗ gerichts geladen. Sie werden ersucht, das Urteil vom 6. 12. 95 — 47. D. 293. 95 — einzureichen.
Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts Berlin-Mitte. Abteilung 79. M. 35. 84.
7006
1. Der Lokalrichter Paul Ziegler in Leipzig als Verwalter des Nachlasses
a) der am 15. April 1922 in Leipzig derstorbenen Geschäftsinhaberin Anna Friederike verw. Trenkler, gesch. Göpfarth, geb. Desterle,
b) des am 9. März 1922 in Lewzig
verstorbenen kaufmännischen Vertreterg Heinrich Julius Hermann Boden, 24 der Kanzleiassistent Bruno Hartmann in Leipzig-Connewitz als Nachlaßpfleger für diejenigen, die Erben des am 5. No. pember 1921 in Leipzig verstorbenen Aus— hillsschreibers Karl Gach werden,
3. der HYechtsanwalt Dr. Franz Ehre. gott Haupthogel in Leipzig als Verwalter des Nachlasses
a) des am 1. Juni 1922 in Leipzig verstorbenen Kaufmanns Robert Felix Schwender,
b) des für tot erklärten Handelsmanns Friedrich Ferdinand Lottausch (Todes
l. Januar 19gls8), . ; 4. der Rechtsanwalt Felix Asperger in Leipzig als Verwalter des Nachlasses det