1922 / 221 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 02 Oct 1922 18:00:01 GMT) scan diff

aatsanzeiger.

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Der zezugspreis beträgt vierteljährlich 660 Ma. Alle Postanlalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postantalten und Zeitungsveririehen für Selbstabhoier auch die Eeschäftsstelle Sw. 48, Wilhelmstraße Ar. 32. Gnzelne Nummern hosten 15 Mö. Tel.: Schritleitung Zentr. 10 986, Geschäftsstelle Zentr. 1573.

9 Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Cinheitszeile 60 Mh. einer 3 gespaltenen Einheits zeile 100 Mh. ; Anzeigen nimmt an: die Geschäftsstelle des Reichs und Staatsanzeigers . . Berlin Sw. 48, Withelmstraße Nr. 32. 68 6 9 d . ; HU

1922

vorherige Einsendung des Betrages

Nr. 221. Reichabanegtrotonto. Berlin, Montag, den 2. Oktober, Abends. Poftfchecronto: Bertin al62.

Einzelnumnern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder

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Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich. Bekanntmachung, betreffend den Uebergang einer Kriegsgesell⸗ schaft auf das Reich Bekanntmachung, betreffend Neufestsetzung der Kalipreise für das Inland. Aufhebung eines Zeitingsverbots. Handelsverbote. BPreuszen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Urkunde über Anwendung des vereinfachten verfahrens. Bekanntmachung, betreffend Auflösung eines Vereins. Bekanntmachung, bereffend das Inkrafttreten der 10. ab⸗ geänderten Ausgab der deutschen Arzneitare 1922 für das preußische Staatsgciet. Bekanntmachung, hetreffend Ziehung der 5. Klasse der 20. Preußisch⸗Süddꝛutschen (216. Preußischen) Klasfenlotterie. Zeitungs verbot. Handelsverbot. Bekanntmachungen 10. April 1872 lichten usw.

Enteignungtz⸗

der nach Vorschrift des Gesetzes vom in den Regierungsamtsblättern verßffeni—

Amtliches.

Deu tntsches Reich.

Bekanntmachung.

Auf Grund des 57 des Gesetzes über die Abwicklung von Kriegsgesellschaften und Kriegsorganisationen vom 15. Juli 1921 (RGBl. Nr. 78 vom 29. Juli 1921) erkläre ich hiermit, daß die

Altleder⸗Verwertungsstelle G. m. b. H. i. E.

Berlin W. 9, Eich hornstraße 9, mit dem 2. Oktober 1922 mit Aktiven und Passiven auf das Reich übergeht. Mit der Abwicklung der Restgeschäfte wird die Reichs -Kredit⸗Gesellschaft m. b. S., Berlin W. 9, Eichhorn⸗

straße 9, beauftragt.

Auf Grund des 5 9 des genannten Gesetzes fordere ich hiermit die Gläubiger der genannten Gesellschaft auf, ihre An⸗ sprüche bei der Reichs⸗Kredit⸗Gesellschaft m. b. H. geltend zu machen, wohei ich darauf hinweise, daß auf Grund dez 88 des genannten Gesetzes nichtangemeldete Forderungen spätestens nach Ablauf einer Zeit von drei Monaten seit Veröffentlichung dieser Erklärung . falls der Gläubiger an dem Tage dieser Veröffentlichung seinen Wohnsitz oder findigen Aufenthalt im Auslande hat, beträgt die Frist ein Jahr.

Berlin, den 2 Oktober 1922.

Der Neichsschatzminister. J. A.: Landauer.

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Bekanntmachung,

betreffend Neufestsetzung der Kalipreise für das Inland.

Die durch Beschluß des Reichskalirats vom 8. August b. N zur Neufestsetzung der Kalipreise ermächtigte Kommission (vgl. Bekanntmachung des Reichskalirats vom 8. August 1922 Nr. 174 des „Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staats⸗ anzeigers“ für 1927 hat mit Zustimmung des Reichs wirtschafts⸗ n, die Kalisalzhöchstpreise für das Inland“ mit Wirkung vom 1. Oftober i923 ab wie folgt neu festgesetzt:

für Karnallit mit mindestens 9 vom Hundert und weniger als 12 vom Hundert Ke0 in gemahlenem Zustand . 983 Pfg. Rohsalze nit 12 bis 15 vom Hunderk eO in J 9 Cine, mier mit 18 bis 22 vom Hundert RO . 1isoi . ö J 20 1986 ! ; V 25459 Chlorkalium 50 60 2778 1 . . H 306 schwefelsaures Kali mit über 2 vom Hundert , 4416 schwefelsaure alimagnesig . 4353 ür 1“ vom Hundert Kali (Ke0) im Doppelzentner.

Gleichzeitig wurden die Höchsipreise für das Inland für die nachbenannken Aten von Kalifalzen wie folgt erhöht:

1. Für Rohsalze zi industriellen Zwecken, auch zu Bade, und Klärzwecken, trit ein Preisaufschlag von 30 vom Hundert

einschließlich des Portos abgegeben.

ein, so daß Karnallit mit 1278 Pfennig sowie Kainit und Rohsalze mit 12 bis 15 vom Hundert Kro mit 1555 Pfennig für 1 vom Hundert Kali (Ko) im Doppelzentner nebst einer Anfuhrgebühr bis zur Station beim Bezuge von Stückgut von 800 Pfennig für den Doppelzentner berechnet

werden darf.

Für Hochprozentigen Karngllit mit einem Mindestgehalt ven 123. vom Hundert Kali (Kro) zur Darstellung? pon Magnesiummetall auf 1181 Pfennig für J vom Hundert Kali Ka) im Doppelzentner nebst einer Ausklaubungsgebühr von 40 KA. für den Doppelzentner.

Für die Herstellung von doppelt gereinigtem und chemisch reinem Chlorkalium mit über 60 vom Hundert Kao wurde ein Aufschlag bon 24090 ½ und für doppelt gereinigtes und chemisch reines schwefel⸗ sauregs Kali ein Aufschlag von 3106 4 für den Doppelzenter eo festgesetzt.

Die vorstehend angeführten neuen Preise gelten für alle Aufträge, welche nach dem 19. Juli Ric beim Deutschen Kalisyndikat G. m. b. H. für prompte Lieferung eingegangen und noch nicht erledigt sind.

Berlin, den 30. September 1922.

Der Vorsitzende des Reichskalirats. Dr. Kempner.

Bekannt machung.

Das am 214. August 1922 für den Bezirk der städtischen Polizeibehörde Hamburg ergangene Verbot der Wochen⸗ schrift „Fridericus“ ist aufgehoben worden.

Hamburg, den 29. September 1922.

Der Polizeipräsident. Dr. Campe.

Beschluß.

Das Bezrksamt Miltenberg als zuständige Beꝛlrks verwaltungs⸗ behörde beschließt in Anwendung der Bundesratshekanntmachung zur Fernhaltung unzuperlässiger Personen vom Handel vom 23. Sep⸗ tember 1915 (RGBl. S. 603) der Ausführungsbestimmungen hierzu, Ministeriglbekanntmachung vom 9. Oktober 1915 (bayer Staag? anzeiger Nr 2372) und der Verordnung über den Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln und zur Bekämpfung des Fettenhandels vom 24. Juni 1916 RGBl. S. 581 in der Fassung der Bekannt⸗ machung vom 19. April 1922 bayer. Staatsanzeiger Nr. 9 wie folgt:

1. Dem Bierbrauereigehilfen Valentin Fa u st in Miltenberg, geboren am 9. September 1898 in Eisenbach, wird der Handel mit Wein, Apfelwein, Spirituosen und Ob st. wegen Unzuverlässigkeit des Faust, in bezug auf den Handelsbetrieb untersagt. Die Untersagung des Handels wirkt für das Reichsgebiet.

Faust hat die Kosten des Verfahrens zu tragen, wobei für

gegenwärtigen Beschluß eine Gebühr von 20065 ½ in Ansatz

kommt. Vorstehender Beschluß ist auf Kosten des Faust und im Reichsanzeiger zu

Miltenberger Tagblatt öffentlichen. Miltenberg, den 23. September 1922.

Bezirksamt. J. V.: Dr. Wielandt.

im ver⸗

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung zur Fernhaltung unzuverlässiger Per⸗ sonen vom Handel vom 23. September 1515 in der Fassung des Artikels 111 der Wuchergerichtsverordnung vom 27. November 1919 und der Bekanntmachung des Hessischen Landesernährungsamts vom 3; November 1919 wird den Mirchbändkern Ehristian Volz, Bernardstraße 6g, und Kar! Anseim, Krafftstraße 1, der Handel mit frischer Milch untersag

Offenbach am Main, den 28. September 1922.

Der Oberbürgermeister. Stadtwucheramt. Kappus, Beigeordneter.

Preußen.

Staatsministerium.

e Kammergerichtsräte Geheimen Justizräte Thusius und Volz sind zu Mitgliedern des Gerichtshofs zur Ent— scheidung der Kompetenzkonflikte ernannt worden.

——

Auf Grund des 51 des Gesetzes über ein vereinfachtes Enteignungsverfahren vom 25. Just 1922 Gesetzsamml. S. 211) wird hierdurch bestimmt, daß die Vorschriften dieses Gesetzes auf das der Ueberlandzentrale Südharz G. m. b. H. in Bleicherode durch Erlaß vom 15. September 1919

für die Kreise Grafschaft Hohenstein und Worbis Enteignungsrecht Anwendung zu finden haben. Berlin, den 2. September 1922. Das Preußische Staatsministerium. Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Kro hne.

verliehene

Finanzministerium.

Die Rentmeisterstelle bei der Staatlichen Kreiskasse in Oels, Regierungsbezirk Breslau, Besoldungs gruppe 9g nach

Dienstalter, ist zum 1. Dezember 1922 zu besetzen. Meldungen bis 20. Oktober 1922 an den vorgesetzten Negierungzpräsidenten.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Der Lehrer Dipl-Ing. Künkler ist zum Studienrat an den Staatlichen Vereinigten Maschinenbauschulen in Köln ernannt worden.

Ministerium des Innern.

Der Magistratsrat Wimmel in Charlottenburg ist zum Regierungsrat in der preußischen allgemeinen Staatsverwaltung ernannt worden. 2.

14 Abs. 2 in Verbindung mit 87 Ziffer 5 und 6 und 88 Ziffer 3 des Gesetzes zum Schutze der Nepublik vom 21. Juli 1821 (NGG. J. S. S5) wird hiermst der Bund der Niederdeutschen e. R. (Sitz in Ham burg) mit allen seinen Gauleitungen und Unterahteilungen für den gesamten Bereich des Freistaats Preußens für auf⸗ gelöst erklärt. Berlin, den 28. September 1922.

Der Minister des Innern.

J. V.: Freund.

Auf Grund des 5

Ju st izministerium.

Zu KGRäten sind ernannt: CSta. Koffka von der StA. bei dem KG., LGRat Sölling aus Altona, die AGRkäte Wiedemann und Leopold Wolff vom AG. Berlin-Mitte, Dahmann aus Kalkberge, Martini aus Rathenow.

Zu OLSGRäten sind ernannt: SCcRat Dr. Stern aus Beuthen (O. Schl.) in Breslau, SGRat Starcke aus Hannover, die AGKRäte Dr. Gustay Schmidt aus Hannover, Dr. Lange aus Soltau, Ramm aus Wilhelmshaven in Celle, die CGRäte Sehms dorf und Sträter aus Düssel⸗ dorf, Dr. Dücker aus Duisburg und Schumacher aus Köln in Düsseldorf, die C GcRäte Dr. Lang aus Frankfurt a. M. und Meiners aus Hanau in Frankfurt . M., SGhRat ugo Schmidt und AGRat Dr. Roser in Kiel daselbst, CGRat Sello vom LG. J in Berlin in Marienwerder.

Der ordentliche Professor in der rechts- und staatswissen⸗ schaftlichen Falultät der Universität in Breslau Dr. Schott ist unter Belassung in diesem Amte zugleich zum OL GRat da⸗

selbst ernannt. ö Friedrich Schmidt,

Dr. Fri Parlow vom LG. It in Berlin, Schultze aus Beuthen

gen aus Ratibor, die us vom AG. Berlin⸗ ots dam bei dem LG. 1 und Dr. Sachs vom G. ö. bei dem LG. II

r.

in Berlin, die L GR SG. 1, F

in Hanau, LGRat Rat Dannhausen Hanim und annover,

z agen aus Hachen⸗ die LCghäte Schwantes aus Ratibor aus Allenstein in Königsberg i. Pr.