1922 / 223 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 04 Oct 1922 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntmachungen der Genossenschaft er⸗

folgen in der für die Firmenzeichnung

vorgeschriebenen Form im Raiffeisenboten des Revisionsverbandes in Nürnberg. Die Einsicht der Liste Genossen ist während der Dienststunden des Gerichts jedem gestattet. Nürnberg, den 22. September 1922. Das Amtsgericht Registergericht.

84 der

Oebisfel⸗de- Hs altendorl. 72298)

In unser Genossenschaftsregister ist heute bei Nr Stärke⸗ und Flockenfabrik Rätzlingen, eingetragene Genossen⸗

schaft mit beschränkter Haftpflicht, eingetragen, daß durch Beschluß der Generalversammlung vom 12. August

1922 die Haftsumme für jeden Geschäfts⸗

anteil auf 10 000 erhöht ist Debis felde⸗ Kaltendorf, den 27. September 1922.

Das Amtggericht.

——

Ofrenbach, Malin. 72299) In das Genossenschaftsregister wurde bei der Maler⸗Einkaufesgenossenschaft Offenbach a. M. e. G. m. b. S. in Offenbach a. M. eingetragen: T höchste Zahl der Geschäftsanteile betzägt jetzt 10. Offenbach a. M., den 138. September 1922.

cMʒe

r ,, w, , Hessisches Amtsgericht 2

Offenbach, MHaim. 72300

In das Genossenschaftsregister wurde bei der Bäuerlichen Bezugs- und Absatzgenossenschaft e. G. m. b. S.

in Mühlheim a. M. eingetragen: Franz Kaiser, Lehrer in Mühlheim, ist aus dem ausgeschieden und an seiner Stelle der Portefeuiller Engelbert Trach daselbst in den Vorstand gewählt. Offenbach a. M., den 25. September 1922.

Vorstand

Hessisches Amtsgericht Ohlan. 723011

In unser Genossenschaftsregister ist bei der unter Nr. 41 eingetragenen Elektrizi⸗ tätsgenossenschaft, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht in Rosenhain, eingetragen worden:

Der hain ist an sei Dob gen Amtsgericht Ohlau, 27. September 1922. Oppkadem. 72302 Im Genossenschaftsregister wurde unter Nr. 3, betr. die Landmirtschaftliche Bezugs⸗ und Absatzgenossenschaft e. G. m. b. S. in Leichlingen, am 22. September 1922 eingetragen:

In der Generalversammlung vom 10. September 1922 ist 5 37 des Statuts geändert und die höchste Zahl der Ge— schästoanteile auf zehn festgesetzt.

Amtsgericht Opladen. Oppenheim. 72303

In unser Genossenschaftsregister wurde beute bei der Spar und Varlehns⸗ kasse, eingetragenen Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht zu Hahnheim, eingetragen: Die Genossen⸗ schaft hat sich in eine solche mit be—⸗ schränkter Haftpflicht umgewandelt. Die Firma lautet jetzt: Spar⸗ und Darlehns⸗ kasse, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Die Haftsumme ist auf 5000 M, die höchste Zahl der Geschäftsanteile auf h festgesetzt.

Oppenheim, den 23. September 1922.

Hessisches Amtsgericht.

Osterholz- Scharm becks. 72304)

In das hiesige Genossenschaftsregister ist heute eingetragen worden:

a) bei der Spar & Darlehnskasse e. G. m. b. S. in Ritterhude (Nr. 8 des Reg.): Der 527 und 511 des Statuts sind dahin geändert, daß der Geschäfts⸗ anteil sich erhöht hat von 100 auf 500. 4A und die Haftsumme von 1000 auf 5000 ..

b) bei der Landwirtschaftlichen Be— zugs . Absatzgenossenschaft e. G. m. u. S. in Helllingst (Nr. 13 des Reg.): Der Landwirt Ernst Ellinghausen in Brunshausen ist aus dem Vorstand aus— geschieden und an seine Stelle der Landwirt Segelke Meyer daselbst getreten.

Amtsgericht Osterholz, den 23. September 1922.

. Ratzebrrę, Lauenb. 172305 Am 28. September 1922 ist in das Genossenschaftsregister unter Nr. 19 die durch Satzung vom 13. September 1922 errichtete Genossenschaft unter der Firma Beamten ⸗Wirtschaftsgenossenschaft, eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht in Ratzeburg, eingetragen worden. .

Gegenstand des Unternehmens ist: a) ge⸗ meinsamer Einkauf von Lebens⸗ und Wirtschaftsbedürfnissen, b) Abschluß von Vergünstigungsverträgen mit dem Zweck, den Genossen wirtschaftliche Vorteile zu verschaffen.

Die Willenserklärung und Zeichnung für die Genossenschaft erfolgt durch zwei Vorstandsmitglieder. Die Zeichnung ge⸗ schieht in der Weise, daß die Zeichnenden zu der Firma der Genossenschaft ihre Namensunterschrift beifügen. Die Be⸗ kanutmachungen der Genossenschaft er⸗ folgen unter der Firma der Genossen⸗ schaft, gezeichnet von zwei Vorstands⸗; mitgliedern, in der Lauenhurgischen Zeitung.

Rentier Ernst Wenzel in Rosen⸗

us dem Vorstand ausgeschieden; Stelle ist der Gutsbesitzer Willi Rosenhain in den Vorstand

( 11

Vorstandsmitglieder sind: Studienrat Johannes Schatz, Landesverwaltung

direktor Rudolf Loch, Sparkassenrendant Peter Laß, sämtlich in Ratzeburg,

Die Etnsicht in die Listẽé der Genossen ist während der Dienststunden des Gerichts jedem gestattet.

R egenghurꝶ. 7230561

In das Genossenschaftsregister wurde heute die durch Statut vom 2. Juli 1922 unter der Firma „Gemeinnützige Ein kaufsgenossenschaft der Ziegenzüchter des Verbandes Oberpfalz⸗Süd, ein getragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht“ in Regens⸗ burg errichtete Genossenschaft eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist die Be⸗ schaffung von Futtermitteln und Ziege zuchtmaterial und von Zi stattungen, der Erwerb und die Unter haltung von geeigneten Lagerräumen sowie die Verwertung von Ziegenprodukten für die Mitglieder. Der Vorstand besteht drei Personen, derzeit aus: Josef Walde mair in Regensburg, Georg Hübsch in Regensburg und Benno Haupt in Rein⸗ hausen. Die Willenserklärungen des Vor— stands erfolgen durch zwei Vorstandsmit⸗

aus

glieder; die Zeichnung geschieht, indem die

zu der Firma der Genossen—⸗ schaft Namensunterschrift beifügen. Die öffentlichen Bekanntmachungen der Genossenschaft erfolgen unter der Firma derselben für Kleintierzucht „Der Praktiker“. Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Juli und endet am 30. Juni. Die Haftsumme für jeden Geschäftsanteil beträgt 300 . Die höchste Zahl der Geschäftsanteile, auf welche ein Genosse sich beteiligen kann, ist auf 100 festgesetzt. Die Einsicht der Liste der Genossen ist während der Dienststunden des Gerichts jedem gestattet. Regensburg, den 28. September 1922 Das Amtsgericht Registergericht.

HReichenbach, Schles. 172307

In unser Genossenschaftsregister ist am 27. September 1922 unter Nr. 564 folgendes eingetragen worden: Die Firma lautet: Olbersdorfer Spar⸗ und Darlehnskassenverein, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht.

Amtsgericht Reichenbach i. Schl. Schwerte, Run. 72308

In unser Genossenschaftsregister ist heute bei der Gewerbebank, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Baft⸗ pflicht zu Schwerte eingetragen, daß die Vertretungsbefugnis der Liquidatoren er⸗ loschen ist.

Schwerte, den 25. September 1922.

Das Amtggericht.

Zeichnenden

ihre

Sinaheim, KEIlgemxꝶ. 72309

Zu dem Genossenschaftsregistereintrag „Landwirtschaftl. Ein⸗ und Verkaufs⸗ genossenschaft Kirchardt, e. G. m. b. H.“, Kirchardt, wurde eingetragen: Die Haftsumme ist auf 5000 erhöht durch Beschluß der Generalversammlung vom 9. September 1922.

Sinsheim, den 23. September 1922.

Badisches Amtsgericht.

Stolp, Fomm. 172310

In unserem Genossenschaftsregister ist heute bei Nr. 42 Ländliche Spar⸗ und Darlehnskasse Großdübsow, ein⸗ getragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht zu Groß Dübsom eingetragen worden: 537 der Satzung ist geandert. Die Zahl der Geschäfts— anteile, die erworben werden können, ist auf 100 erhöht. Stolp, den 28. Sep⸗ tember 1922. Das Amtsgericht.

Stolp, Pomm. 2311

In unserem Genossenschaftsregister ist heute bei Nr. 30 Ländliche Spar⸗ und Darlehnskasse Quackenburg, eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht in Krussen eingetragen worden: Julius Fuhlbrügge ist aus dem Vorstand ausgeschieden und in ihn an seiner Statt der Bauerhofs⸗ besitzer Hermann Kautz aus Krussen ge— wählt. Stolp, den 28. September 1922. Das Amtsgericht.

Walsrode. 72312

In unser Genossenschaftsregister ist heute zu Nr. 5 bei der Firma Konsumwverein Bomlitz, eingetragene Genofsenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Bom— litz folgendes eingetragen:

Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 1. September 1922 ist der Ge— schäftsanteil auf 2000 . und die Haft, summe für jeden Geschäftsanteil auf 3000 4 festgesetzt. Ferner ist bestimmt, daß als Eintrittsgeld bis auf weiteres 10 Æ in bar beim Eintritt erhoben werden.

Walsrode, den 26. September 1922.

Das Amtagericht.

72297 Wer erlingen. Prov. Sachsen. In unser Genossenschaftsregister ist heute bei der unter Nr. 9 eingetragenen Ländlichen Spar⸗ und Tarlehns—⸗ kasse Etingen, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht in Etingen eingetragen, daß durch Beschluß der Generalversammlung vom 30. Juli 1922 der Betrag für einen Geschäftsanteil auf 3090 An, die Haftsumme auf 3000 4A erhöht ist, und daß die höchste Zahl der Geschäftsanteile 100 beträgt. Weferlingen, den 7. Septemher 1922. Amtsgericht Oebisfelde⸗Kaltendorf.

Wel ssen tels. L23153 In das Genossenschaftsregister Nr. 16 Ländliche Spar⸗ n. Darlehnskasse Großcorbetha und Umgebung, e. G. m. b. S. in Großeorbetha wurde am 13. September 1922 eingetragen: Die Haftsumme ist auf 10 000 erhöht. Amtsgericht Weißenfels.

Welssen gels. 72314

In das Genossenschaftsregister Nr. 33 Ländliche Supar⸗ und Darlehns⸗ kasse Untergreißllau, eingetragene Genofssenschaft mit beschränkter Saft⸗

Amtsgericht Ratzeburg.

pflicht in Langendorf ist am 14. Sep⸗

je gengerdteaus⸗

ist auf

in der bayerischen Wochenschrift

1. 10902 2 ö tember 1922 eingetragen: Die

55 a 1

summe für jeden Geschäftsanteil ist auf

3000 ½ erhöht.

Amtsgericht Weißenfels.

Weissenfels. [72315]

In das Genossenschaftsregister Nr. 13

Ländliche Spar⸗ und Darlehns⸗ kasse Taucha, eingetragene Ge nossenschaft mit beschränkter Haf⸗ tung zu Taucha wurde am tember 1922 eingetragen: Die Haftsumme 5000 S erhöht. Amtsgericht Weißenfels.

Wöllstein, Hessen. 72316) In das Genossenschaftsregister des unter⸗ zeichneten Gerichts wurde bei der Genossen⸗ schaft Winzergenossenschaft der Ver⸗ einigten Weinbergsbesitzer in Gau⸗ Bickelheim e. G. m. u. SH. in Gau⸗ Bickelheim folgendes eingetragen: Jakob Hiledorf zweiter in Gau⸗Bickel⸗ heim ist aus dem Vorstande ausgeschieden; Jakob Bornheimer siebenter daselbst wurde neu in den Vorstand gewählt. Wöllstein, den 22. September 1922. Hessisches Amtsgericht.

Tiegenhals. 72317

In unser Genossenschaftsregister ist am 16. September 1922 bei der Genossen— schaft „Konsum und Spargenossen⸗ schaft Selbsthilfe für Ziegenhals e. G. m. b. Sv.“ Nr. 22 des Ge— nossenschaftsregisters folgendes ein⸗ getragen worden:

Der Werkführer

I9. Sep⸗

Hermann Kleinert, Ziegenhals, ist aus dem Vorstand aus— geschieden und an seine Stelle der Polierer Friedrich Bahr, Ziegenhals, getreten. Ziegenhals, den 16. September 1922. Preußisches Amtsgericht.

Haft⸗ bersiegelte

sowie dre der siegel z

zusammen 440 Flächenmustern zu 18 Mo⸗

d gegenständen, Fabriknummern 121 a, b, C, d, 1a b, Le, , , e, g, 8, 1 e, e, g, n , 4, 128 a, b, e. d, 129 a, b, e, d, 135 a, b, c, d, e, 136 a, b, 137 a, b, c, 139 a, b, e d l

, ti e d, ,

;

; m a, b, 4, is n, , c, d.. 16H, , e, g. 153. J, , 166 h, 168g, h 6

160 a, b, c, d, e, f, ißt a, b, c, d, 162, 163 a, b, 164 a, b, C, d, 165 b, d, 166 a, b 167 d, 168 a, c, d, 169 a, b, 170, 17

U., V, 1 . .. J . 134, 185, 186, 187, 1582 b, 189 a, 192 a, b, 193, 195 b, c, 196 a, bse, 197 a, , . 200 a, h, , d, e f, 201 4, h, c, 3M a, b

) , b , , . 205 asb, cd, esf, 206 a sb, c, d, 207 a, , , 209 a/b, c. d, ef, gsh, 210, 211 a, 2 , , d. 6 2. 5 , , , . e, f, 221 a/d gsn / k, belli o, cfsh / m, D de , n, , e, d, , 10226 bis mit 10275, 10276 bis mit 10325, 10326 bis mit 10375, 10376 bis mit 10415, 523 /I, 522 /I, 511.14, 5117, hill, eln, oz l, os nl,. onn, 504/II, 520 / i8sg, 507 / 1 a, 519 / 173, 532,

2035

h33, 543, 544. 554, Schutzfrist drei, Jahre, angemeldet am 13. Juli 1922,

Vormittags 10 Uhr 20 Minuten. Amtsgericht Wildenfels, am 29. September 1922.

9) Musterregister.

(Die ausländischen Muster werden unter Leipzig veröffentlicht.) Ohersteim. . 72401] In unser Musterregister ist unter Nr. 620

eingetragen. Firma Automa⸗ Werk, Haspel, Scholl Fries in Ober⸗ stein. Gegenstand: ein verschlossenes

Kuvert, angeblich enthaltend ein Zelluloid⸗ Zieharmband, Nr. 620, Muster für plastische Erzeugnisse. Schutzfrist drei Jahre. Angemeldet am 22. September 1922, Nachmittags 44 Uhr.

Amtsgericht Oberstein.

Oberstein. 72402

In unser Musterregister ist heute unter Nr. 621 eingetragen: Firma Automa Werk, Haspel, Scholl IFIries in Oberstein. Gegenstand: ein verschlossener Briefumschlag, angeblich enthaltend drei Muster, Geschäftsnummer 610, Damen⸗ gürtel aus Zelluloid und Metall mit Ver⸗ schlußhaken, Geschäftsnummer 611, Arm⸗ band aus Zelluloid und Metall, Geschäfts⸗ nummer 612, Armhbandschlößchen aus Metall, in allen Farben, Muster für plastische Erzeugnisse, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 23. September 1922, Vormittags 10 Uhr.

Amtsgericht Oberstein.

Oberstein. 72403 In unser Musterregister ist heute unter Nr. 619 eingetragen: Firma Carl Keller Chr. Sohn in Oberstein, Gegenstand: ein verschlossener Brief⸗ umschlag, angeblich enthaltend vier Stück Armbänder, Geschäftsnummern 9410ñ1, 9410/2, 9410/3 u. 9410/4, Muster für

plastische Erzeugnisse, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 22. September

1922, Nachmittags 4,15 Uhr. Amtsgericht Oberstein.

Sanlgan. In das Musterregister tragen: . Firma Anton Brünz, Uhrenfabrik in Mengen. Ein Katalog, offen, ent⸗ haltend 22 Abbildungen für Küchen- und Schreibtischuhren, Muster für plastische Erzeugnisse, Fabriknummern 111 bis 132, Schutzfrist fünf Jahre. Angemeldet am 21. September 1922, Vorm. 10 Uhr 30 Minuten. Den 27. September 1922. Amtsgericht Saulgau. Not. ⸗Prakt Schule.

Trier. . 2405

In das Musterregister ist am 2. Sep— tember 1922 unter Nummer 203 eingetragen worden:

Jacob Lintz⸗Trier, ein Muster für Weinetikette, verschlossen, Geschäfts, nummer hob, Flächenerzeugnisse, Schutzfrist drei Jahre. . ö. Das Amtsgericht Trier. Abteilung 7a.

72404 wurde einge⸗

Welden. 72406 In das Musterregister wurde ein⸗ getragen: ; Bd. II Nr. 76: Johann Haviland, Porzellanfabrit Waldershof, Sitz

Waldershof (Opf.), auf vier Blättern dargestellte Decore Nr. 2031, 2033, 2037, 2038, versiegelt, Flächenerzeugnis Schutz⸗ frist drei Jahre, angemeldet am 14. Sep⸗ tember 1922, Vormittags 9 Uhr 20 Min.

Bd. IL Nr. 77: W*tiengesellschaft Porzellanfabrik Weiden Gebrüder Bauscher, Sitz Weiden i. Opf., Zeichnung von Decor Nr. 29 284, offen, Flächenerzeugnis, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 28. September 1922, Vor⸗ mittags 11 Uhr 45 Min.

Weiden i. Opf., am 30. September 1922. Willen tels. 72407

In das Musterregister ist eingetragen worden:

Nr. 18. Buschmann Werke SH. W. Buschmann in Wilden fels, fünf

11) Konkurse.

RB erlin- Schöneberg. 72408 Das Konkursverfahren über den Nachlaß des am 4. April 1914 verstorbenen, zuletzt in Berlin⸗Steglitz, Mittelstraße 32, wohnhaft gewesenen Kaufmanns Otto Schütte ist nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Berlin⸗Schöneberg, den 21. Sep⸗ tember 1922. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts Berlin⸗Schöneberg. Abteilung 9.

PDrosd em. 72410

Das Konkursverfahren über das Ver—⸗ mögen des Anzeigenvermittlers Franz Josef Gottwald in Dresden, der unter dem Namen „Germania⸗Konzern“ Wettgeschäfte betrieben hat, wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.

Amtsgericht Dresden, Abteilung U,

den 29. September 1922.

Freiburg, Schles. 70922 In dem Konkurse des Landwirt⸗

schaftl. Borschus⸗Verein e. G. m. u. S. Altreichenau soll die zweite Ver⸗ teilung stattfinden, durch welche alle fest⸗ gestellten Forderungen voll beglichen werden. Erforderlich sind dazu 72 601,47, welche vorhanden, beziehentlich bei der Kreis— sparkasse Bolkenhain hinterlegt sind. Das Verzeichnis liegt auf der Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts Bolkenhain zur Ein⸗ sicht aus.

Freiburg i. Schl., den 26. September 1922.

A. Roehrich, Konkursberwalter.

Greifswald. Beschluß. (2411 In dem Konkursverfahren über das

Vermögen des Bauunternehmers Hans Blad zu Greifswald wird zur Prüfung der angemeldeten Forderung des Paul Gurke besonderer Prüfungstermin bestimmt auf den 15. November 1922, Mittags 12 Uhr, Zimmer 10.

Greifswald, den 26. September 1922.

Das Amtegericht.

KKaiserslanterm. 72412 Das Amtsgericht Kaiserslautern hat am 29. September 1922 das Konkurs⸗ verfahren über das Vermögen der Firma „Pfalzfilm“, G. m. b. S., mit dem Sitze in Kaiserslautern nach Abhaltung des Schlußtermins und vollzogener Schluß⸗ verteilung aufgehoben. Gerichtsschreiberei des Amtegerichts.

Müũnchem. 72413 Amtsgericht München. Konkursgericht. Am 27. September 1927 wurde das unterm 31. Januar 1914 über das Ver⸗ mögen des Früchtenhändlers Nikolaus Huber in München eröffnete Konkurs— verfahren als durch Schlußverteilung be⸗ endet aufgehoben. Die Vergütung und die Auslagen des Konkursverwalters und der Mitglieder des Gläubigerausschusses wurden auf die aus dem Schlußterminsprotokolle ersichtlichen Beträge festgesetzt. München, den 20. September 1922. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.

Vamslnm. 72414 In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Sägewerksbesitzers Gritz in Schwirz ist an Stelle des Kaufmanns G. Rothe, der sein Amt niedergelegt hat, der Kaufmann Schüftan in Schwirz zum Konkursverwalter ernannt. Amtsgericht Namslau. den 36. September 1922.

Sonneberg, S.- Mein.

Beschlußz.

Das Konkursverfahren über das Ver⸗

mögen des Kaufmanns Franz Nener

in Sonneberg, Untere Marktstraße 40, ist aufgehoben. ö.

Sonneberg, den 20. September 1922.

Der Gerichtsschreiber

72415

des Thuringischen Amtsgerichts. Abt. a1

e Briefumschläges ete mit

17) Taris⸗ und Zahr⸗ planbełkanntmachungen der Eisenbahnen. Dentsch⸗schwedisch⸗norwegischer

Verbands gütertarif, Teil LI. Oktober 1922 wird die Station

Am 1.

Malmö Frihamn (Freihafen) Güter- bahnhof für den Freibezirk der Stadt

Malmö mit Schnittsätzen für Wagen⸗

1dungen über Saßnitz —Trälleborg in den

arif einbezogen.

Nähere Auskunft erteilt unser Verkehrs-

bũro. 72416 Altona, den 27. September 1922.

Reichs bahndirektion, er Verbands verwaltungen.

namens

a) Deutscher Eisenbahngütertarif Teil HL Heft OC Hb, Tfv. 200, b) Staats⸗ und Privatbahntiertarif,

72417 Tfv. 1504.

Mit Gültigkeit vom 1. Oktober 1922 werden die im Verkehr mit den Bahn⸗ höfen der Horster Eisenbahn zu erhebenden Frachtzuschläge erhöht. Die neuen Ge⸗ bührensätze werden veröffentlicht

a) für das Heft O Ib durch den am

1. Ottober 1922 erscheinenden Nach⸗

trag 18, b) für den Tiertarif durch den nächsten Tarif. und Verkehrsanzeiger.

Das alsbaldige Inkrafttreten der Er⸗ höhungen gründet sich auf die vorüber⸗ gehende Aenderung des 86 der Eisenbahn⸗ verkehrsordnung (R. G. Bl. 1914 S. 4565).

Auskunft geben die beteiligten Güter⸗ abfertigungen sowie das Auskunftsbüro, hier, Bahnhof Alexanderplatz.

Berlin, den 28. September 1922.

Reich sbahndirektion.

72418 . Dentscher Eisenbahngütertarif,

Teil HE Heft CIP Tfv. 266.

Mit Gültigkeit vom 1. Oktober 1922 werden die im Verkehr mit den Bahn⸗ höfen der Nordhausen Wernigeroder Eisen⸗ bahn zu erhebenden Umlade⸗ und Roll⸗ bockgebühren um 100 , 0 erhöht. Die neuen Sätze werden durch den am 1. Oktober 1922 erscheinenden Nachtrag 18 veröffent⸗ licht. Das alsbaldige Inkrafttreten der Erhöhung gründet sich auf die vorüher—⸗ gehende Aenderung des z 6 der Eisenbahn⸗ verkehrsordnung. (R. G. Bl. 1914 S. 455).

Auskunft geben die beteiligten Güter. abfertigungen sowie das Auskunftsbüro, hier, Bahnhof Alexanderplatz.

Berlin, den 28. September 1922.

Neichsbahndirektion. 72419] Gemeinsames Heft A.

Mit Gültigkeit vom 1. Oktober 1922 werden die Zuschlaͤgsfristen bei dem Ueber⸗ gangsverkehr zur Kreis Altenger Schmal⸗ spurbahnen von 1 auf 3 Tage erhöht. Die Erhöhung sowie das sofortige In- krafttreten sind genehmigt.

Auskunft geben die beteiligten Güter⸗ abfertigungen sowie das Auskunftsbüro, hier, Bahnhof Alexanderplatz.

Berlin, den 29. September 1922. Reichs bahndirektion. Gemeinschaftliches Heft Cb

72460) Tfv. 206.

Mit Gültigkeit vom 1. Oktober 1922 werden die im Verkehr mit den Bahn⸗ höfen der Liegnitz -Rawitscher Eisenbahn zu erhebenden Frachtzuschläge wie folgt für 100 kg erhöht:

für Eilstückgut von 300 Pf. auf 1200 Pf.

für Frachtstückgut von 150 Pf. auf 600 Pf.

für Wagenladungen, und zwar:

a) für Steinkohlen usw. von 45 Pf.

auf 180 Pf.,

b) für alle ubrigen Güter von 50 Pf.

auf 200 Pf.

Die neuen Sätze sind in dem am 1. Ok⸗ tober 1922 erscheinenden Nachtrag 18 ent- halten. Das alsbaldige Inkrafttreten der Erhöhungen gründet sich auf die vorüber⸗ gehende Aenderung des §z 6 der Eisen⸗ bahnverkehrsordnung (R. G. Bl. 1914, S. 465).

Auskunft geben auch die beteiligten Güterabfertigungen sowie das Auskunfts⸗ büro, hier, Bahnhof Alexanderplatz.

Berlin, den 28. September 1922.

Neichs bahudirektion.

Reichs bahn⸗Personen ˖ und 72421 Geyacktarif.

Am J. Oktober 1922 wird der Eyppreh⸗ guttarif um rund 100 96 erhöht. Die Abkürzung der Veröffentlichungsfrist gründet sich auf die vorübergehende Aenderung des S 6 der G⸗V.⸗O. (R. G. Bl. 1914 S. 4565) ft. B. D. Erfurt 8. V 29 III MMI

vom 26. September 1922.)

(72422

Am 1. Oktober 1922 wird die links der Bahnstrecke Allenstein Neidenburg (Soldau) zwischen den Stationen Groß⸗ koslau und der Grenze bei Schönwiese neu errichtete Ladestelle Sakrau⸗Scharnau für den Wagenladungsgüterverkehr eröffnet werden.

Die Abfertigung von Sprengstoffen und Gegenständen, zu deren Verladung oder Enkladung eine Kopframpe oder eine Vieh⸗ rampe ersorderlich ist, ist ausgeschlossen. Gleiswage und Lademaß sind nicht vor⸗ handen.

Königsberg, Pr., den 21. September

1922. zꝛeichebadadte eta on. 72423]

Gemäß dem Vorgeben der Reichsbahn tritt ab 1. Oktober er. eine weitere Gr. höhung der Güter und Tiertarife in Kr Nordhansen⸗Wernigeroder EGifen⸗

bahngesellschaft.

*

. J —— **

a,

—⸗ Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 660 M.

J Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer

den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer

auch die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Nummern kosten 15 Mb.

Tel.: Schriftleitung Zentr. 10 986, Geschäftsstelle Zentr. 1573.

Deutscher Reichsanzeiger Preußischer Staatsanzeiger.

Mr. 223. Neichsbantgirokonto.

9 Anzeigenpreis für den Raum einer ö gespaltenen Einheits zeile

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Anzeigen nimmt an:

die Geschäftsstelle des Reichs- und Staatsanzeigers

Berlin Sw. 48. Wilhelmstraße Nr. 32.

X

Berlin, Mittwoch, den 4. Ntober, Abends.

1922

Postschecktonto: Berlin 41821.

einschließlich des Portos abgegeben.

Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Sinsendung des Betrages

8

Ernennungen rc. Exequaturerteilung.

Verordnung über die Umrechnung fremder Währungen bei der

Berechnung des Wechselstempels.

1922/23. Bekanntmachung,

8

mangan und Ferrosilizium.

Uehersichten über die im letzten Vierteljahr 1922/23 voraus— sichtlich stattfindenden Prüfungen zum Seesteuermann und Schiffer auf großer Fahrt, prüfungen sowie Vor- und Hauptprüfungen zum Schiffs—

ingenieur.

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 66 des Reichs⸗

gesetzblatts Teil J.

). 4

ernannt worden.

Seedampfschiffs⸗Maschinisten⸗

Prenszen. Erlaß über Verleihung des Enteignungsrechts. Aufhebung des Verbots einer periodischen Druckschrift.

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich.

erordnung über den Verkehr mit Zucker im Betriebsjahr t ig, betreffend Ausführung von Reparations⸗ lieferungen im freien Verkehr an Belgien. . n w mig betreffend den Deutschen Landgemeindetag,

Bekanntmachung, betreffend Höchstpreise für Roheisen, Ferro—

. /

Amtliches.

Deutsches Reich. Der Gerichtsassessor von Kno rre ist zum Regierungsrat

Dem Königlich rumänischen Generalkonsul in Köln Max

ö Baumann ist worden.

15. Juli 1909 (RGBl. S.

1 Pfund Sterling... 1 französischer Frank.. 1belgischer Frank .. schweizerischer Frank. w

U, K , finnische Mark.. deutsch sterreichische tschechische Krone.. ungarische Kron? .. holländischer Gulden

schwedische Krone.. dänische Krone... norwegische Krone. polnifche Mark... tũrkischer .

argentinischer

83 W Q

japanischer Jen .. 1 bulgarischer Lewa .. 1 Ver. Staaten Dollar

1 mexikanischer Goldpeso Gold

I lettländischer Rubel. estnische Mark.. 1 jugoslawischer Dinar.

namens des Reichs

Krone.

scher Peso (Goidꝝ ?.... 6 Peso (Papier)... chilenischer Peso (Papier) ..... brasilianischer Milreis.

Diese Verordnung tritt am 10. Oktober

; Ver ard nung über die Umrechnung fremder Währungen bei der Berechnung des Wechselstempels.

Auf Grund des 5 4 des Wech

1 .

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9.

dollar).

. Berlin, den 30. September 1922. Der Reichsminister der Finanzen. BPopitz.

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H

das Exequatur erteilt

Lechselstempelgesetzes vom S825) in Verbindung mit 8 3

des Uebergangsgesetzes vom 4. März 1919 (RGGBl. S. 256) und Artikel 179 Abs. 2 der Verfassung des Deutschen Reichs vom 11. August 1919 (RGBl.

S. 1383) werden die in der Verordnung über die Umrechnung fremder Währungen bei der Berechnung des Wechselstempels vom 23. August 1922 (Hentralblatt für das Deutsche Reich von 1922 S. 524) festgesetzten Mittelwerte für die Umrech— nung der in anderer als in Reichswährung ausgedrückten Beträge aufgehoben und für die nachstehend genannten Währungen his auf weiteres folgende Mittelwerte festgesetzt:

300, 4

264

2 9 38 8 2 7 2 9 9 9 7 8 9 2 2 9 4

1 1

1922 in Kraft.

6

Ver ordnung über den Verkehr mit Zucker im Betriebs jahr 1922/23. Vom 3. Oktober 1922.

Auf Grund der Verordnung über Kriegsmaßnahmen zur Sicherung der Volksernährung vom 22. Mai 1916 (Reichs— gesetzbl. S. 401) / 18. August 1917 (Reichsgesetzbl. S. 83) wird verordnet: ö ;

Zuckerwirtschaftsstelle. J

Die im Betriebsjahr 1222,23 arbeitenden Zuckerfabriken, die dem vom Verein der deutschen Zuckerinduftrie in Berlin und der Mehr⸗ zahl der Zuckerfabriken abgeschlossenen, dieser Verordnung als Anlage beigefügten Vertrag über Zucker der Ernte 1927 nicht bei- getreten sind, werden diesem Vertrag mit den gleichen Rechten und Pflichten wie die übrigen Vertragsfabriken angeschlossen.

Die Vorschrift im Absatz J gilt als Vereinbarung unter den angeschlossenen Fabriken, dem Verein der deutschen Zuckerindustrie und den dem Vertrag beigetretenen Fabriken.

82. *

Der in 51 genannte Vertrag tritt mit den aus dieser Ver— ordnung sich ergebenden Aenderungen sowohl in Ansehung der bei— getretenen wie der nach §ĩ 1 angeschlossenen Fabriken zugleich mit dieser Verordnung in Kraft. .

Aenderungen des Vertrags bedürfen der Zustim mung des Reichs⸗ ministers für Ernährung und Tandwirtschaft. .

5 3.

Unter den Vertretern der Roh zuckerindustrie und der Verbrauchs, zuckerindustrie in der Zuckerwirtschaftsstelle (5 4 Abf. 1 und 2 des Vertrags) müssen sopiel Vertreter der nach 3 1 angeschlossenen Fabriken sein als dem Stimmenverhältnis in der Versammlung der Vertragsfirmen (5 3 des Vertrags) entspricht. Die Zahl der Mit— glieder der Zuckerwirtschaftsstelle kann zu diesem Zweck bis auf 30 erhöht werden. Findet eine Einigung über die Zahl der den an— geschlossenen Fabriken zustehenden Vertreter nicht siatt, so entscheidet der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft.

§ 4.

Der Reichaminister für Ernährung und Landwirtschaft kann auf Vorschlag der Zuckerwirtschaftsstelle Augnahmen von m , n, im 5 9 Abs. 2 Satz 2 des Vertrags auch insoweit zulassen, als der Austausch von Rohzucker zur Sicherung einer gleichmäßigen Ver⸗ sorgung der Bevölkerung mit Verbrauchszucker notwendig ist.

55.

Gegen eine nach § 9 Abf. 2, 5 19 Nr. 4 des Vertrages ge— troffene Bestimmung der Zuckerwirtschaftsstelle ist binnen einer Woche Beschwerde zulässig. Die Beschwerde ist bei der Zuckerwirtschafts— stelle einzureichen. eber die Beschwerde entscheidet ein Schieds—⸗ gericht. Das Schiedsgericht besteht aus drei Mitglied ern, von denen je eins von der Zuckerwirtschaftsstelle und der beteiligten Fabrik er— nannt wird. Einigen sich die Beteiligten nicht über die Perfon des Obmanns, so ernennt ihn der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. Im übrigen findet auf das Schiedagericht der 8 33 des Vertrages entsprechende Anwendung. Das Schiedsgericht kann bei seiner Entscheidung von den Bestimmungen im 5 9 Abf. 2, 5 16 Nr. 4 des Vertrages abweichen, wenn ihre Anwendung infolge be⸗ sonderer Aufwendungen der beteiligten Fabriken deren Fortbestehen gefährden würde.

56. Der Beirat (6 8 des Vertrags) besteht aus Mitglieder sind:

6 Vertreter der Länder,

4 Vertreter der Landwirtschaft,

4 Vertreter des Handels, und zwar je 2 Vertreter des Groß handels und des Einzelhandels,

6 Vertreter der organisierten Verbraucher, und zwar je 2 Ver—= treter der Konsumvereine, der Arbeitegemeinfchaft der Ver⸗ braucherverbände und der Arbeitnehmer,

2 Vertreter der Arbeitnehmer in der Zuckerindustrie,

4 Vertreter der zuckerperarbeitenden Industrie, und zwar

2WVertreter der Arbeitgeber und 2 Vertreter der Arbeitnehmer, Vertreter des zuckerverarbeitenden Handwerks, und zwar Vertreter der Arbeitgeber und 1 Vertreter der Arbeitnehmer. Die Vertreter der Länder werden vom Reichsrat ernannt, die übrigen Mitglieder ernennt der Reicheminister für Ernährung und Landwirtschaft nach Anhörung der beteiligten Gruppen. Für jedes Mitglied wird ein Stellvertreter bestimmt.

28 Mitgliedern.

do

*

§ 7. Der Beirat ist zu allen grundsätzlichen des Verbrauchs zuckers⸗ insbesondere vor Freigaben, vor dem Erlaß von Richtlinien gemäß 13 und vor Festsetzung oder Aenderung des Grundyreises (86 22 Nr. 1 des Vertrags) zu hören. Die Zuckerwirtschaftsstelle hat dem Beirat auf Erfordern jeder⸗

zeit Auskunft über die vorhandenen Bessände und über den A des Zuckers zu geben. s nd über den Absatz

Fragen der Verteilung

; .

Die, Verhandlungen des Beirats leitet ein Bevollmächtigter des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft. Der Vorfftzende und die Geschästs führer der Zuckerwirtschaftsstelle nehmen mit be— ratender Stimme an den SitzungLen des Beirats teil. Der Beirat kann sich ö geben.

Die Einberufung des Beirats erfolgt durch den Reichskommissar Ss„l Q.. Er hat den, Beirat einzuberufen, wenn die Cinberufung 46

8 Abf. 1 erforderlich ist, ober wenn die Zu ckerwirtschafte ein Drittel der Mitglieder des Beirats eg 3 schaf stelle oder

. n. *

Mitglied er des Beirats die nicht in Berlin ansässig sind und bon anderer Seite feine Reiseentschädigung beziehen, erhalten von der Zuckerwirtschaftsstelle nach näherer Bestimmung des Reichs minissers für Ernährung und Landwirtschaft Ersatz der Reisekoslen

sowie angemessene Tage- und Uebernachtungsgelder. 59 ö die 3z 30 des Vertrags werden die gesetz= lichen Vorschriften, wonach für die Ein- und Ausfuhr eine Be— willigung der zuständigen Behörde erforderlich ist, nicht berührt. Sie nach 5 39 des Vertrags erforderliche Genehmigung der Zuckermwket⸗ schaftsstelle kann durch die Genehmignng des Reichs min sters für Ernährung und Landwirtschaft ersetz werden. . 5 10

. Zur Wahrnehmung der öffentlichen Interessen wird vom Reiche minister für, Ernährung und Landwirtschaft ein Reichs kommissar bei der Zuckerwirtschaftsstelle bestellt. Er ist zu allen Sitzungen der Vertragsfirmen, der Zuckerwirtschaftsstelle und des engeren Ausschusses einzuladen. Er kann Beschlüsse und Entscheidungen mit aufschie bender Wirkung unter Angabe der Gründe beanstanden. Ueber die Bean— standung entscheidet endgültig der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. Dieser kann die Frage zur nochmaligen Prüfung zurückverweisen oder selbst die Entscheidung treffen. Der Reichs kommissar hat die Entscheidung, des Reich ministers für Ernährung und Landwirtschaft gemäß Abs. 1 berbeizufübren, wenn über den Grundpreis eine Verständigung zwischen der Zuder— wirtschaftsstelle und dem Beirat nicht erfolgt. ; .

Durch die Bestimmung im

Verteilung des Verbrauchszuckerg. §11. Die Verteilung des Verbrauchszuckers (5 20 des Vertrags) er=

folgt durch die Zuckerwirtschaftsstelle unter Oberaufficht des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft nach Maßgabe

der S5 12, 13. —ͤ z 5 12.

Die Zuckerwirtschaftsstelle hat den obersten Landesbehörden oder den von ihnen bestimmten Stellen diejenigen Wengen Zucker zur Ver, fügung zu stellen, die zur Deckung eines Bedarfs von zunächst einem Kilogramm je Kopf und Monat erforderlich sind. Die obers.en Landesbehörden können besondere Vermittlungsstellen errichten, die die auf ihr Gebiet entfallende Menge unterverteilen.

Die obersten Landesbehörden oder die von ihnen bestinmten Stellen haben der Zuckerwirtschaftestelle die mit der Abnahme und Verteilung des Zuckers beauftragten Stellen und die auf sie ent fallenden Mengen zu bezeichnen. Die Zuckerwirtschaftsstelie weist hiernach die erforderlichen Mengen zu.

Die obersten Landesbehörden oder die von ihnen bestimmten Stellen haben den Verbrauch des ihnen nach Abs. 1, 2 überwiesenen Zuckers für ihren Bezirk zu regeln. Sie können Preise für die Abgabe dieses Zuckers an die Verbraucher festsetzen; diese Preise sind Höchst— preise in Sinne des Gesetzes, betreffend Höchstpreife. ö.

813 Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft kann Richtlinien für die Verteilung des Zuckers nach 3 12 sowie für vie Verteilung des nach § 12 nicht in Anspruch genommenen Zuckers aufstellen. Dabei ist insbesondere der Bedarf für Brotaufstrichmittel und Einkochzwecke sowie der Bedarf der Imker zu berücksichtigen.

§14.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft kann nähere Bestimmungen über die Äieferüng von Zucker an zucker— verarbeitende Betriebe sowie über den Bezug und die Verwex dung von Zucker durch solche Betriebe erlassen. . . Big zum Erlaß anderweiter Bestimmungen gemäß Abf. 1 bleibt für die Lieferung, den Bezug und die Verwendung von inländischem Zucker jur Herstellung von Schokolade, Süßigkeiten, Branntwein und branntweinhaltigen Getränken aller Art und Schaumwein das Verbot in 1 der Verordnung über Lebensmittel vom 8. September 1922 (RGBl. 1 S. 725) in Kraft.

Ueberg angs- und Schlußbestimmungen. § 15.

Zuckerfabriken dürfen auf Grund von Verträgen, die vor In krafttreten dieser Verordnung abgeschlossen sind, eu, der Ten Bestimmungen des im § 1 genannten Vertrages unterliegt, nur an Verbrauchs zucker fabriken zur Verarbeitung auf Verbrauchszucker und nur insoweit liefern, als die Lieferung nach dem in F T genannten Vertrag zulässig ist. Wird für die empfangende Verbrauchs zucker⸗ fabrik die Erfüllung des Vertrags durch die Verpflichtungen, die ihr nach dem in S 1 genannten Vertrag obliegen, wefentlich erschwert., so entscheidet auf Antrag eines Beteiligten unter Ausschluß dez Rechtswegs ein Schiedegericht darüber, in welcher Weife der Vertrag zu erfüllen ist. Auf das Schiedsgericht finden die Vorschriften in 85 Satz —6 mit der Maßgabe Anwendung, daß je einer der Schieds⸗ richker von den beteiligten Fabriken ernannt wird.

516.

Zugerfabriken dürfen auf Grund von Verträgen, die vor Inkraft⸗ treten dieser Verordnung abgeschlossen sind, de,, , J. Bestimmungen des in 1 genannten Vertrags unterliegt, nicht liefern.

geen warte n, .

Soweit Verträge über Lieferung von inländischem Zucker den 88 15, 165 wicht mehr erfüllt werden dürfen, ö 3 ga f wenn er den ucker vor Inkrafttreten dieser Verordnung weiter ver- kauft hat, auch seinerseits von der Verpflichtung zur Lieferung frei.

815. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft nahmen von den Vorschristen diefer Verordnung h. chaft kann Aus⸗

*