Minister, daß er bei den e ,, d. mit der Entente nicht , durchgesetzt habe; will der Minister das auf sich sitzen assen? Uebrlgens ist es in jedem auf Befehlsgewalt aufgebauten Staa tswesen ir w ef nd!ch daß der Vorgesetzte die volle Ver⸗ antwortung trägt. — Die Behörden haben die flicht, für siche re . auch in Berlin zu sorgen, damit sich der Bürger nicht elbst zu bewaffnen ö (Beifall rechts) Der Staat muß sich en lig auf seine Macht besinnen. (Erneuter Beifall rechts) Abg. Geschke (Komm.) begründet den Urantrag seiner Frak⸗ tion: Wir können den heutigen Tag nicht vorübergehen lassen, ohne unserer namenlosen Empörung Ausdruck zu geben, und unserm 6 Entschluß, mit dem Mordgesindel restlos aufzuräumen. zelche mannhaften Worte fanden . und Severing nach dem Morde vom 24. Juni! Aber heute, nachdem in Leipzig der Staatsgerichtshof ein Urteil gefällt hat, das kein Urteil ist, sondern eine Ermunterung zu neuen Mordtaten, hatte der Bund der Frei⸗ heit und Ordnung allen Anlaß zur Freude. Dieser Bund hat ia auch Haussuchungen über sich ergehen lassen müssen, aber seine Freunde in der Abteilung la sorgten vorher dafür, daß nichts Ver⸗ dächtiges gefunden wurde. rr Kopsch, der in der Gründungs⸗ versammlung als Redner auftrat, hätte doch aus der Haltung der Versammelten erkennen müssen, mit wem er zu tun hatte. Noch heute werden im Vorstand des Bundes aufgeführt die Abgg. Kopsch, Geisler, Maretzky, Dr. Pfeiffer. An die Großindustriellen hat er Schnorrerbriese gerichtet, um Beiträge nicht unter 100 000 Mark, und verweist darin darauf, daß schließlich der Terror der Arbeiter⸗ chaft nur mit Waffengewalt unterdückt werden könne. Und wie . es am Sonntag vor dem Zirkus aus? Sämtliche Gruppen des erliner Selbstschutzes waren für Sonntag vormittag militärisch mobilisiert und bewaffnet; besonders scharfes Vorgehen war gegen jüdisch Aussehende vorgeschrieben. Wir forderten das Verbot der eranstaltung; die Polizeiverwaltung lehnte ab. Herr Rippel hätte nicht bloß aus dem „Lokalanzeiger“ und aus der „Montags⸗ vost“ zitieren sollen. Unser Aufruf geht davon aus, daß der Bund sih bewaffnet versammeln wollte. Ist das etwa nicht geschehen? Und waren wir nicht berechtigt, den Zirkus zu besetzen? Haben wir denn nicht Versammlungsfreiheit? (Gelächter rechts). Also unsere Leute waren im Zirkus und konnten uns auch Berichte geben, wir wissen ganz genau, was da gesagt und getan worden ist. Der V. S. P. D. ist es zu danken, wenn heute die bürgerliche Gesellschaft wieder auch organisatorisch stark gefestigt dasteht. Nach Herrn Geisler tat sich ein Bruder in Christo, Pastor Wangemann aus Magdeburg., in Schimpfworten auf die Juden hervor. Eine schwarz⸗weiß⸗rote Fahne paradierte mit der Aufschrift: Für Kaiser und Reich“, Ruse erschollen wie Nieder mit dem Restaurateur Ebert!“ Der Oberregierungsrat Weiß hat dort eine höchst eigen⸗ tümliche Nolle gespielt. Am Bau des Polizeipräsidiums klebt Blut; Herr Polizeiminister, misten Sie aus in diesem Stall! (Von den Kommunisten werden beleidigende Zurufe gegen den Minister laut, die den Vizepräsidenten Garnich veranlassen, den Abge⸗ ordneten Schulz⸗Neukölln zweimal zur Ordnung zu rufen und ihn darauf hinzuweisen, daß er im Wiederholungsfalle sich einer gröb⸗ lichen Verletzung der Ordnung im Sinne der Geschäftsordnung schuldig machen würde). Der Redner behauptet sodann, daß jene Organisation unter Hauptmann v. Bernath, die am 13. Januar 1920 vor dem Reichstage auftrat, auch am letzten Sonntag in Aktion etreten sei und durch ihre Offiziere die Leute gegen die Arbeiter⸗ 3. aufgeputscht habe, um möglichst eine Pogromstimmung zu erzeugen. Ein Bezirksvorsteher habe sich mit detaillierten Angaben . Zeugen für Mißhandlungen erboten, die die Schupo verübt Die Angreifer der Arbeiterschaft seien durchweg bewaffnet
und durchaus militärisch organisiert gewesen. Die Organisation des proletarischen Gesundheitsdienstes Habe es der Rechten besonders angetan. Am liebsten hätte die Polizei sie unmöglich gemacht; jedenfalls sei sein Samariterdienst auf alle Weise von der Polizei und vom Bismarckbund gestört und gewaltsam verhindert worden. Zuletzt habe der Polizeioberst Kaupisch den proletarischen Gesund⸗ deit dienst verhaften lassen, wobei er einen Arbeiter schlug; von dem danebenstehenden Abgeordneten Sobottka zur Rede gestellt, habe er schmählich gekniffen. Sogar die Tragbahren und das Ver⸗ bandmaterial habe man beschlagnahmt und auch nach der Wieder entlassung der Verhafteten nicht zurückgegeben. Welche Organisation fährt der Redner fort, hat denn die erste Hilfe ge⸗ jeistet, als am Demonstrationstage wegen der Ermordung Rathenaus am Nordring das Zugunglück geschah? Der Proletarische Gesundheitsdienst! Und dieser Bund für Freiheit und Ordnung wird als Faszistenorganisation aus den deutsch⸗ nationalen Reihen genau so aufgebaut, wie die Erzberger⸗ und Rathenau-Mörder aus ihren Reihen hervorgegangen sind. Die Leute im Zirkus Busch waren nicht nr mit Gummiknüppeln und Schlagringen bewaffnet, sondern mit Revolvern und Waffen, die in Massenfabrikation hergestellt werden. (Der Redner wirft einen Doppeldolch auf den Tisch des Hauses, der das lebhafte Interesse der Abgeordneten hervorruft. Und Herr Oberregierungsrat Dr. Weiß kommt nicht etwa in das Faszistenbüro, sondern in das unsrige, um die Waffen zu beschlagnahmen, die wir den Orgesch⸗ Jünglingen abgenommen hatten. Das Polizeipräsidium reichte nicht aus für die zahllosen verhafteten Lommunisten. Sie mußten zusammengeyvfercht auf dem Fußboden schlafen und bekamen nichts zu essen (Lärm bei den Kommunisten; ein kommunistischer Abge⸗ ordneter wird wegen eines beleidigenden Zurufs zur Ord⸗ nung gerufen) Unsere Genossen hat man nur vexhaftet, um die Betriebsräte lahmzulegen, das Mittel der Selbsthilfe gegen die Teuerung, das sich das Proletariat geschaffen hat. Man möchte uns los sein; ja, dann wandern Sie (nach recht) doch lieber erst aus nach Holland, und zwar recht schnell, damit Sie noch zur Zivilkrönung Ihrer geliebten neuen Kaiserin zurechtkommen (Heiterkest). Will man durch die schnelle Sezierung des am Sonn⸗ tag ermordeten Arbeiters wieder die Spuren verwischen? Warum wurden wir bei der Sezierung nicht zugelassen? Auf unseren Kopf setzt man eine halbe Million aus; warum benutzt man das nicht lieber, um den Mörder zu finden? Herr Severing, Ihre Organe werden bei den Mordorganisationen nie etwas finden, stellen Sie
hahe
sie uns zur Verfügung, wir werden haussuchen (Aha! — Rufe und
Keiterkeit rechts. und wir werden finden! Richter muß schleunigst gehen. Die geschädigten Arbeiter und Arbeiterinnen müssen ent⸗ schädigt werden. Der Bund für Freiheit und Ordnung und alle ähnlichen Organisationen müssen entwaffnet und aufgelöst werden. In allen Gemeinden sind bewaffnete Ortswehren aus Arbeitern zu bilden. Warum habt Ihr (zu den Sozialisten) in Eurem „Vor⸗ wärts“ nicht rechtzeitig ein Wort gegen den Bund für Freiheit und Ordnung gefunden? Am Sonntag nimmt der Proletgrische Ge⸗ sundheitsdienst an der Beerdigung des ermordeten Genossen Proske teil. Bis dahin verlangen wir die Rückgabe des beschlagnahmten Sanitätsmaterials. Wir nehmen den Kampf gegen den Faszismus auf (Beifall bei den Kommunisten).
Die Besprechung der großen Anfragen wird auf Freitag. 12 Uhr, vertagt. Schluß 5 Uhr 30 Min. Nachmittags.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Haushaltsausschuß des Reichstags beschäftigte sich gestern zunächst mit dem Entwurf einer J. Ergänzung des Re soldungsgesetzes und mit dem 4. Nacht ragsgtat. Der Referent Abg. Steinkoyf (Soz) berichtete über die Vorlage, der gemäß die Grundgehälter in der Art erböht worden seien, daß die zurzeit gezahlten Teuerungezuschläge im wesentlichen ju den, Grund gebältern geschlagen wurden, und daß hierbei die verhãltnismãßige Spannung zwischen den Grundgehältern arundsätzlich nicht verschoben vurde. Da eine Anzahl von Anträgen eingereicht wurde, die über die Regierungsvorlage hinausgingen, wurde laut Bericht des Rachrichtenbüroß des Vereins deutscher Zeitungeverleger die Beschlußsassung über die Besoldungzergänzung vorerst ausgesetzt und die Beratung der eingegangenen Auntrãge einer lech r f übertragen.
Der Abg. Dr. Pachnicke (Dem) regte an, eine allgemelne Erörterung über die Finanzlage und über die Auswi ; soldungsvorlage berbeizuführen, und erfuchte um ns der Monatszahlungen, die gegenwärtig noch an leisten sind. — Staatssekretä Schröder ministerium) bezifferte die Mehrkosten des Reichsbeamten und Pensionäre unter vorliegenden Besoldungsentwurfs auf
zirkung der Be⸗
Kredit von Aehnlich liegen die Verhältnissen entsprechend wird allein für die Ausführung des Friedensvertrags
beansprucht hätte. ist hierfür tatsächlich ein 32 Milliarden in Anspruch genommen worden. Verhältnisse an anderen Stellen. Den derzeitigen ein Mehrbedarf von etwa 1650 Milliarden Mark. ersorderlich werden. Hiervon werden, da die bisher bewilligten Kredite nahezu erschöpft sind, vorläufig, d. h. bis zur Verahschiedung des Nachtragshaushalts, 120 Milliarden Mark beantragt. Bezüglich der Besatzungskosten wies, der Staatssekretär darauf hin, daß beispielsweise die monatlichen Zulagen, eines Unter— leuinants der Besatzungkarmeen bei weitem die Teuerungs— zuschläge der höchsten deutschen Beamten und Offiziere überstiegen. Was das im Wege der Umlage zu erfassende Inlandsgetreide und das außerdem zur Sicherung der Volksernährung notwendig einzusührende Auslandsgetreide betreffe, so erfordere naturgemäß dessen Ankauf bei dem jetzigen Stande der Währung außerordentliche Aufwendungen. Die aus dem Absatz des Getreides im Inland erzielten Einnahmen gingen erst nach und nach bei der Reichsgetreidestelle ein. Die da— durch entstehende Lücke müsse mit einem der Reichegetreidestelle einzuräumenden und von ihr später abzudeckenden Kredit überbrückt werden. — Auf Anfrage des Abg. Stücklen (Soz. ) gab der Ministerial⸗ direktor von Schlieben (Reichsfinanzministerium) bekannt, daß der Abbau des Beamtenapparats im allgemeinen in zufriedenstellender Weise vonstatten gehe. — Abg. Morath (D. Vp.) wies auf die schlechte Bezahlung der höheren Beamten in Thüringen hin, die viel ungünstiger als die entsprechenden Beamten in den anderen Ländern gestellt seien, und verlangte versassungsmäßiges Einschreiten des Reichs auf Grund des Sperrgesetzes in sinngemäßer Anwendung. Angenommen wurden die S5 2 und 3 des Gesetzentwurfs zur Feststellung eines 4. Nachtragselats für das Rechnungsjahr 1922. Darin wird der Reichsminister der Finanzen ermächtigt, zur Be— streitung der im Haushallsplan 1922 vorgesehenen einmaligen außer- ordentlichen Ausgaben die Summe von 120 Milliarden Mark nach Verkündung des Gesetzes im Wege der Anleihe flüssig zu machen. Die zur Ausgabe gelangenden Schuldverschreibungen Schatzanweisungen
und Reichswechsel sowie die etwa zugehörigen Zinsscheine können sämtlich oder teilweise auf ausländische oder auch nach einem bestimmten Wertverhältnisse gleichzeitig
auf in⸗ und ausländische Währungen sowie im Auslande zahlbar gestellt werden. Die Festsetzung des Wertoerhältnisses sowie der näheren Bedingungen für Zahlungen im Ausland bleibt dem Reichs— minister der Finanzen überlassen. Auch wird der Finanzminister ermächtigt, zum Zwecke der zur Sicherung der Volksernährung er— forderlichen Ankäufe von Auslands⸗ und Inlandsgetreide Reichsschatz⸗ anweisungen bis zur Höhe von 120 Milliarden Mark auszufertigen. Dieser Kredit ist jedoch aus den Erlösen beim Verkaufe des Getreides abzudecken. Hierauf vertagte sich der Ausschuß.
— Der Reichstagsausschuß für das Wohnunas-⸗ wesen befaßte sich in seiner gestrigen Sitzung mit der Erhebung einer Abgabe zur Förderung des Wohnungsbaues.
Dem Nachrichtenbüro des Vereins dentscher Zeitungsverleger zu— folge empfahl der Abg. Rahn (Dem.), den einzelnen Stadt⸗ und Landlreisen die Verpflichtung aufzulegen, entsprechend ihrer Einwohner⸗ zahl, eine bestimmte Anzahl Wohnungen zu beschaffen, ebenso iedem Betriebe, entsprechend der beschäftigten Arbeiterzahl. — Abg. Leopold (D. Nat.) sah in einer solchen zwangs weisen schematischen Negelung keinen geeigneten Ausweg. — Auch Abg. Esser (ent.) wandte sich gegen einen solchen Zwang für die Gemeinden, der im besetzten Gebiet schon seitens der Besatzungsbebörden geübt werde, und meinte, man könne vielleicht Familien mit einer gewissen Einkommenshöhe zur Eistellung einiger Wohnungen zwingen. Eine Erhöhung der Wohnungscauabgabe auf 500 vr nach dem Vorschlage der Gewelkschanten sei erträglich, 1500 vo jedoch, wie dies die Re— gierung beabsichtigt, übersteige die Grenzen des Möglichen — Abg. Obermeyer (Soz,; schloß sich dem an und vernmißte positive Vor— schläge der Regierung auf den Bericht des Ausichusses zur Wohnungs— baufrage. Die Regierung möge einen genügenden Druck auf die einzelnen Gemeinden ausüben. Auch die Arbeitgeber müßten mehr als bisher zur Neubautätigkeit herangezogen werden — Arbeitsminister Dr. Brauns betonte, man solle sowohl im dem Sinne der Ausführungen des Abg Bahn wie auch mit der Erhöhung der Wohnungsbauabgabe imInteresse der Wohnungsneubauten vorgehen. Die Möglichkeiten bestünden heute schon für die Gemeinden, die Wohnungen auszubauen. Allen Ge⸗ meinden gleichmäßig zwangsweise den Bau einer bestimmten An ahl von Wohnungen aufzuerlegen, scheitere ober an den Verschiedenheiten der örtlichen Verhältnisse. Zur Beschaffung der Mittel stehe nur die Erhöhung der Wohnungsbauabgabe zur Verfügung. Der Wohnungs— bedarf belaufe sich auf 1h0 000, ein Zuschlag um 500 Prozent würde nur die Herstellung von 15 000 Wohnungen ermöglichen, deshalb schlage die Regierung eine Erhöhung auf 1500 Prozent vor. Das Ministerium sei bereit, jede Unterstützung zur Verbilligung der Baumittel zu leisten; unmittelbar einzuwirken, sel das Ministerium nicht in der Lage. — Der Vertreter des Reichswirtschaftsministe⸗ riums erklärte, daß sein Ministerium dasür sorge, daß die Baustoffe für Kleinwohnungébau genügend geliesert werden. Die Zementpreis—⸗ fesisetzung erlolge durch des Reich, bei Ziegeln und Kalk sei die Re⸗ gelung den Ländern überlassen. Vielleicht könne man einen Melde⸗ zwang für alle Ziegel- und Kaitlieferungen einführen, um im Falle der Preisäberforderungen eingreifen zu können. Die Ausfuhr von Zement und Ziegeln bedürfe der Genehmigung. Ziegel würden genügend erzeugt, dagegen seien die Dach— ziegelfabriken bis an die Grenze ihrer Leistungsfähig⸗ keit beschäftigt, was auf den vermehrten Bau von Einfamilienhäusern zurückzuführen ist. — Ein Vertreter des Ernährungs⸗ ministeriums wandte sich gegen den Vorschlag des Aug gu sscy die Baugenossenschaften direkt mit Holz zu beliesern. Da von dem Rohholz; nur etwa ein Vrittel für Bauzwecke gebraucht
werden könne, käme dieses Holz den Genoss enschaften teurer als bei einem Kauf beim Händler. Die geringe Aussuhr spiele keine Rolle angesichts des großen. Inlandẽverbrauches.
Die Inlandspreise haben die Weltmarktpreise schon überschritten. Sie betragen das Tausendsache und mehr des Friedenspreises. Das sei eine Folge des Mißverhãltnisses zwischen Angebot und Nach. frage, eine zwangsweise Verbilligung des Bauholzes würde auf No flen der Finanzen der Länder erfolgen müssen, da sie mehr als die älste des Bauholzes liefern, auch würde sie bei dem Privatwald— esitz zu einem Verschwinden des Bauholzes führen. Deshalb sei die einzige Möglichkeit die Gewährung, von Barzuschüssen. — Abg. Gutknecht (D. Nat., führte aus, eine kleine Wohnungsabgabe habe keinen Zweck, eine große sei nicht tragbar. Das beweise den Bankrott der bisherigen Wohnungsbaupolitik und der Wohnungs— zwangtswirtschaft. — Abg. Bahr (Dem wandte sich dagegen, daß seine Ausführungen nur theoretischen Wert hätten, er habe seit dem Kriege neunhundert Wohnungen gebaut. Wenn man nur 150 000 Wohnungen jährlich baue, werde die Wohnungsnot nicht gemildert. An der Holtffrage scheiterte heute jeder Bau. — Abg. Silber schmidt (Soz.) sah in der Wohnungsbauabgabe die beste Quelle“ zur Beschaffung der Mittel für den Wohnungsbau, erklärte aber, daß die Negierung ge⸗ der Verwendung dieser Mittel auch Gewähr gegen Baustoffwucher bieten müsse. Die Beantwortung der Anfragen des Ausschusses durch die Regierung sei durchaus unzureichend.
/ n
— Abg. Le op old (D. Nat) wünschte, daß Reich und Staat für die Beamten die nötigen Wohnungen herstellten. Die Ausgaben, bie infolge der Erhöhung der Wohnungsbauabgabe durch Erhöhungen pon Gehältern und Löhnen dem Reiche und den Ländern entstehen, nürden mindestenz den Ertrag der Wohnungsbaugbgabe jelbst erreichen, da sei es schon besser, wenn das Reich selbst die Mittel hergebe. Eine Wohnungsbauabgabe in der erforderlichen Höhe sei untragbar. Ein Vertreter des Reichsarheitsministeri um wies darauf hin, daß Post und Eisenbahn schon Hunderte von Millionen für Wohnungsbauzwecke aufgewandt haben. — Abg. Trem m el Zentr.) empfahl die Wohnungshauabgabe variabel zu gestalten, um ie so dus dem Streit der Diskussion herauszuheben. Die Aushünfte der Regierungsvertreter in der Baustofffrage sei durchaus unzureichend; daß sich hier etwas erreichen lasse, lehren die Erfahrungen beim Zement. Befonders bei Holz, wo der Preis auf das Tausend- bis Zweitausendfache gestiegen sei, sei eine Zwangsbewirtschaftung un— vermeidlich.
Der Äusschuß beschloß, die Beratung heute fortzusetzen und zu dieser Sitzung die zuständigen Minister zum Erscheinen aufzufordern.
— Der Volkswirtschaftliche Aus schuß , des Reichstags beriet gestern die Vorlage über die Erhöhung des Preises für das Umlagegetreide. Zahlreiche An⸗ träge waren eingegangen, die das Umlagegesetz auch in anderen Teilen ändern wollen. Die Deutschnationglen und die Deutsche Volkspartei beantragten die Herabsetzung der Umlage von 24 auf 14 Millionen Tonnen; Dr. Heim (Bayr. Volksp) beantragte die Herabsetzung auf Iz Millionen. Anßerdem beantragten die Deutschnationalen und die Deussche Volkspartei die Festsetzung des Umlagepreises auf Dreiviertel des Marktpreises. .
In ö. Aussprache beantragte Dr. Böhme (Dem.) die Mit⸗ beratung des preußichktn Antrags an den Reichsrat, betreffend Liefe— rung von Ehilefalpeter jür das abgelieferte Getreide. Die Abgg. Sch ie le (D. Nat), He vp (2 Vp.) und Dr. Heim (bayer. Volksp.) hielten dies für bedenklich, da zunächst. die Erhöhung des Umlagepreifes beschlossen werden müsse und die Zeit dränge. — Ter preußische Ministerpräsident Brauns wies demgegenüber darauf hin. daß die fofortige Erledigung des preußischen. Antyggs die einzige Möglichkeit für seine Durchführung im Jahre 1923 biete. Da der Antrag Preußens nur an den Reichsrat gerichtet ist, nahmen die Sozialdemokraten aus geschäftsordnungsmäßigen Gründen den preußsschen Antrag auf, ohne sich jedoch dadurch mit dessen Einzel⸗ heiten einperstanden erklären zu wollen. — Der preußische Landwirt- schaftsminister Dr. Wendorff vertrat den preußischen Antrag damit, daß die Einfuhr von Stickstoff nötig sei, weil die heimische Stickstofferzeugung den Bedarf nicht decken könne; nur die ausreichende Verwendung von Stickstoff ermögliche eine Mehrerzeugung von Ge⸗ treide von über drei Millionen Tonnen im Jahre 1923 und er— spare die Einfuhr von Auslandsgetreide. Die Devisenbeschaffung würde im nächsten Jahre noch schwieriger sein als jetzt. — Die Abgg. Dr. Böhme l Dem.) und Kraetzig (Soz.) sprachen sich für den preußischen Antrag aus; letzterer verwies darguf, daß man trotz der schwierigen Devisenbeschaffung die Tabakeinfuhr freigegeben und für acht Millionen Mark eingeführt habe.
Der Ausschuß sehle sodann einen Unter ausschuß ein, in dem in den Abendftunden die Vertreter des Finanz-, Wirtschafts. und Schatz ministeriums die Unmöglichkeit der Aufbringung der Devisen darlegten. Beschlüsse wurden vom Unterausschuß nicht gefaßt, doch überwog die Meinung, daß für das erste Drittel der Getreideumlage die Lieferung von Chisesalpeter nicht mehr in Betracht komme. Die Vorlage wird heute im volkswirtschaftlichen Ausschuß weiterberaten.
— Im Reichstagsausschuß für Bevölkerungs- volitik wurde gestern der Gesetzenkwurt zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten weiterberaten. Gegenstand der Verhandlungen war die Fassung des 3 3 der Regierungsvorlage. Abs. I dieses Paragraphen ermächtigt die zuständige Gesundheits⸗ behörde dazu, daß sie Personen, die, dringend verdächtig find, geschlechtskrank zu fein und die Geschlechte krankheit welter zu verbreiten, anhalten kann, ein von einem behördlich Lazu ermächtigten Arzt ausgestelltes Zeugnis über ihren Ge— fundheitszustand vorzulegen oder sich der Untersuchung durch einen solchen Arjt zu unterziehen. Auf Antrag des unter⸗ fuchenden Alztes können dann solche Personen angehalten werden, wiederholt derartige Gesundheitszeugnisse heizubringen. — Abg. Dr. Hartmann (D. Nat.) erklärte die Zahl der erkrankten Männer Unter der Arbeiterbevölkerung für besorgniserregend. Hier seien Maß—= nahmen dringender als den Proöstituierten gegenüber. — Von verschiedenen Seiten wurde angeregt, daß die „Kannvorschrift? in dem Gejetz in eine . Mußvorschrist“ umgewandelt werden sollte, d. h. die zuständige Gesundheitsbehörde müsse alle dringend verdächtigen Personen einem Arzte zuführen. Dies sei schon aus dem Grunde notwendig, damit der Behörde eine Pflichtverletzung erwachse, wenn etwa bei höher ge⸗ stellten Personen die Kannvorschrift nicht mit der Energie angewandt wird, wie dem Sinne des Gesetzes gemäß verfahren werden solle—
Absatz 2 des § 3 ist der Verordnung vom 11. Tezember 1918 entnommen; sein Inhalt entspricht dem von der Reichstags kominissien gefaßten Beschlüssen. Nach Ansicht der Regierung ist eine ertolgreiche Bekämpfung der Geschlechtstrankheiten nur dann möglich, wenn wenigstens die gemeingefährlichen Kranken zwangsweise in ärztliche Behandlung gebracht werden können. Die der Gesundheitsbehörde zugewiesenen Befugnisse seien nicht etwa nur gegen die Piostituierten anibendbar, sondern unterschiedslos gegen beide Geschlechter. Gehe auch die Ansteckung außerordentlich häufig von den der gewerbsmäßigen Unzucht ergebenen Personen weiblichen Geschlechts aus. so sollen doch in gleicher Weise vor allem auch dic jenigen kaum minder gefährlichen Männer getroffen werden, die unbekümmert um die gefundheitlichen Folgen in ständigem Wechsel ihrer geschlechtlichen Beziehnngen sich der schrankenlosen Befriedigung ihrer Triebe hingeben. Der Verdacht der Weiterverbreitung erscheine dann begiündet, wenn sich die Krankheit in ansteckungsfähigem Stadium befinde und der Lebenswandel des Kranken die Uebertragung auf andere ernstlich besorgen lasse. Wolle man mit behördlichen Zwangs—⸗— maßnahmen unter allen Umständen warten, bis die Erkrankung offen— kundig geworden sei, so würde man damit häufig die für die Eindämmung der Krankheit wertvollste Zeit ungenutzt verstreichen lassen. Um die rechtzeitige Einleitung der etwa nötigen Zwangsbehandlung zu ermög⸗ lichen, müsse der Gesundheitsbehörde die Befugnis zustehen auch solche Personen, die in dringendem Verdacht stünden, geschlechtskrank zu sein und die Geschlechtskrankheit weiter zu verbreiten, dem Arzt zuzuführen. Was die in der Diskussion geforderte Umwandlung der „Kannvorschrift' in eine ‚Mußvorschrift“' im ersten Satz des 53 betrifft, so wurde von der Regierung darauf hingewiesen, daß die Notverordnung vom 11. Dezember 1918 die gleiche ‚„Kannvorschrift“ enthalte. Sie habe sich durchaus bewährt, wie nach den Mitteilungen der Länder an die Reichsregierung feststehe. Der ungeheure Personen—⸗ kreis, der durch die Vorschrift berührt werde, könne unmöglich einer Mußvorschrift unterworfen werden.
Der Ausschuß nahm den ersten Absa vorlage an; ebenso den zweiten Absatz feln, lautet:
„Personen, die geschlechtskrank und verdächtig sind, die Ge— schlechtskrankheit weiter zu verbreiten, können einem Heilversahre unterworfen, auch in ein Krankenhaus verbracht werdzn, wenn dieg zur Verhütung der Ausbreitung der Krankheit erforderlich erscheint.“
Zu einer sehr ausführlichen Diskussion führte schließlich der dritte Absatz des Paragraphen 3. der zur Durchführung dieser Maß— nahmen die Anwendung unmittelbaren Zwanges für zulässig erklätt. Nur ärztliche Eingriffe, die mit einer ernsten Gefahr für Leben oder Gesundheit verbunden sind, sollen danach noch der Einwilligung des Kranken bedürfen, falls andere Mittel zur Durchführung der vor— geschriebenen Maßnahmen nicht ausreichen. Ein Antrag des Abg. Dr. Grotjahn (Soz), auch noch diesen letzten Vorbehalt zu streichen, wurde mit überwiegender Mehrheit abgelehnt. Hierauf vertagte sich der Ausschuß.
Der Reichs amnestieausschuß des Reichstags, der auf. Grund des Reichsamnestiegesetzes vom 21. Juli 1932 vom Reichs ustizminister Dr. Radbruch berufen worden t, trat gestern
ir
des 3 in der Regierungs—⸗ esselben Paragraphen, der
w 2
ö
zum ersten Male zur sachsichen Beratung der einzelnen vorsiegenden Gesuche der politischen Gefangenen zusammen j Abg. Dr. Moses V. S. P. D.) Vorsitzender, Abg. Frau Mende (D. Volksp), Abg. Dr. Fleischer (JZentr.), Abg Heile Dem.) und der Vorsitzende des A. D. G. B. Graßmann (V. S. P. D.). Reichsjustizministeriums Sauer
bören an:
Als Regierungskommissar des Staatsanwaltschaftsrat Dr.
Mitglieder der Deutschnationalen
kom munistischen Partei sind nicht in den Ausschuß berufen worden. Ver handelt wurde als erste Angelegenheit die Sache Schaal, der wegen Sprengstoffdelikte zu zwei Jahren Zuchthaus, die in Gefängnis
umgewandelt sind, verurteilt worden ist.
Göhmann und Broschinski verhandelt, die vom außerordent— lichen Gericht in Altona zu fünf bezw. drei Jahren Zuchthaus ver⸗ urteilt sind, die sie im Zuchthaus Rendsburg verbüßen. Angelegenheit Willi der an dem Zuge des Max Hölz teilgenommen hat und wegen e und seiner angenommenen Beteiligung an der Tötung des Gutebesitzers Heß zu einer Gesamtstrafe von sieben Jahren Zuchthaus verurteilt worden ist, die er in Lichtenburg verbüßt. Die Interessen der Verurteilten nahm als Vertreter der Nechtsbeistand der Reichstags, und Landtagsfraktion der K. P. D. Felix Hallo Zunächst wurde über die Frage der Afteneinsicht verhandelt
wurde noch die
dieser Teilnahme
wahr. und diese dem Vertreter der Verurteilten
doch behielt sich der Ausschuß Ausnahmen vor. Schicksal der Verurteilten wurden in geschlossener Sitzung gefaßt. Sie werden nicht bekanntgegeben, da der Ausschuß sich lediglich als gutachtliches Organ für den Reichsjustizminister und den Reichs—
präsidenten betrachtet.
— Der Bildungsausschuß des Reichstags vertagte gestern mit den Stimmen der Regierungsparteien die Weiterberatung des R eichsschulge . es auf den November. Die Zeitungsmeldung, ein neues Gesetz zur Auslegung von Artifel 146 Abs. 2 der Reichs— verfassung solle vorgelegt werden, ist irrig. lehrernot soll demnächst eine gemischte Beratung des Reichsministeriums des Innern mit den Parteivertretern und den Landesregierungen statt, Dr. Ein Antrag D. Mumm, Schulje⸗Berlin, Hartwig, Hensel, daß die Dr. Philipp, die Ausgabe der Schälerkarten Weihnachts und Osterserien in der Weise zu regeln, daß mit Rücksicht die Ferien den Monatskarten Gültigkeit auf zwei Monate zu verleihen ist, wurde auf Bitte der Regierung vertagt.
finden.
auf die
Dem Ausschuß ge⸗
nahm an der Sitzung teil Volkspartei und der einer
Sodann wurde die Sache
Schließlich Günther verhandelt,
weitere A
im allgemeigen zugestanden,
Beschlüsse über das Preisen, 3.
In Sachen der Jung⸗
für die Sommer⸗,
der Ausschuß wolle beschließen: J. Staatamitteln, Druckyapiers Papierholzmengen
dahin zu wirken,
kommen sollen. Stolberg Wernigerode (D. Vp] vor, regierung dahin einzuwirken,
Der sozialpolitische Lusschuß des Reichstags erledigte gestern den Entwurf einer Verordnung über der Unter stützung für validen⸗ und Angestelltenversicherung. lehnung eines weitergehenden Antrags Karsten (Soz.) stimmte der Ausschuß einem Vermitilungsantrage Andrs (Zentr.) zu, durch welchen die in der Regierung vorgeschlagenen Sätze um etwa ein Drittel bis um die Hälfte erhöht worden sind. Verlängerung der verordnungen bis zum 31. März 1923 zu.
Der Hauptausschuß des preußischen Landtags beriet am Donnerstagabend, wie das „Nachrichtenbüro des Ver— eins deutscher Zeitungsverleger“ des Abg Dr. Porsch (Ztr). dem Landtag alsbald Vorschläge zu unterbreiten, durch die die Presse in Pre 14 n drohenden Zusammenbruch bewahrt wird, wobei be wäre, ob dieser Zweck durch Maßnahmen erreicht werden kann, wie sie in Baden getroffen worden sind.
Ferner stimmte Geltungsdauer
berichtet,
gewährt wird, 2.
Sicherstellung seitens der
Staatsforsten zu
bei der Reichsregierung durch das Staatsministerium . daß der Papierpreis amtlich festgesetzt wird, 4. Erleichterungen auf steuerlichem Gebiete zu gewähren, 5. Detari⸗ sierung des Zeitungsdruckvapiers aus Klasse B nach Klasse D, 6. diese Erleichterungen auch der Fachpresse zu gewähren. Antrag der bürgerlichen
stützungen und Erleichterungen auch den politischen Zeitschriften zugute Ferner lag der Antrag des Abg. Grafen zu auf die Reichs— daß die Staatsforsten ausreichende
ü Erhöhung Rentenempfänger der In“
der Demobilmachungs⸗
über den Antrag
sonders zu prüfen aus.
Zu diesem Antrag war der ntrag des Abg. Dr. Schwering (tr.) eingegangen, sofortige Bereitstellung von aus denen Zeitungen Kredit zur Bezahlung des
Ein gemeinsamer Parteien und der Sozial- demokraten forderte, daß auf die durch besondere Gesetze des Reichs oder der Länder der Presse gewährte Vergünstigungen nur die Verlage Anspruch haben, die die zwischen den Organisationen der Verleger und der Redakteure abgeschlossenen Tarife für Redakteure und Mitarbeiter einhalten.
Nach Ab⸗ schwerungen, wie
besondere der Ausschuß und von
vor dem ihr
erscheinen,
ausreichender angemessenen
Annahme
. Ein Antrag der Abgeordneten Päinkerneil und Buchho rn (D. Vp.) verlangte, Bei der Abstimmung wurde in dem Antrag Schwering beantragten Unter- einigen Aenderungen angenommen.
gut klasse ersolgen.
apierholzmengen zu angemessenen Pressen zur Verfügung stellen. Nachdem Abg. . g Genti.) als Berichterstatter geiprochen hatte, stellte Abg. Baecker. Berlin (D. Nat. für eine sachgemäße Hilfe für die Presse zwei Ziele auf: 1. Wegfall aller besonderen Er— Inseratensteuer, 2. Vergünstigungen vor allem auf dem Gebiet der Post⸗ und Bahntarife. die Annahme der Sozialdemokratie Der Not der geistigen Arbeit innerhalb der allgemeinen Not der Zeitungen abzuhelfen, sei ein öffentliches Interesse ersten Ranges. Ein Regierungsvertreter äußerte sich woblwollend, erklaäͤrte jedoch, daß der Finanzminister sich erst äußern müsse. Er sprach sich im allgemeinen dahin aus, daß nach seiner Ansicht auf dem Pavpier— markt Wucher getrieben werde. l ; schloß sich in der Hauptsache den Ausführungen des Abg. Baecker an. Abg. Bartelt (Soz.) sprach sich gleichfalls in diesem Sinne Der Vertreter des Finanzministeriums Dr. Jöhlinger wies darauf hin, daß die Verhältnisse bei uns doch anders lägen als in Baden und Württemberg, wo die Regierung bereits eine Unter⸗ stützung habe eintreten lassen. wie in Köln, spezifisch preußische Zeitungen, vielmehr deutsche und Weltblätter. Es sei also nicht richtig, wenn Preußen allein herangezogen werde, vielmehr kämen Reichsmittel in Frage. beantragte eine Abänderung des gemeinsamen Antrags dahin, daß auf Vergünstigungen nur die Verlage Anspruch haben sollen, welche die für Redakteure und Mitarbeiter sowie die für das technische und kanfmännische Personal abgeschlossenen Tarifverträge erfüllen. Abg. von Papen (Zentr) bat, die kemmunulen und die Privat— waldingen herauszulassen. rücksichtigung der Fachpresse ein. erhob Bedenken gegen den Antrag Stolberg. fand der gemeinsame Antrag der Parteien und der Sozialdemokraten mit der vom Abg. Hauschild be—⸗ anträagten Abänderung. Die übrigen Anträge waren damit erledigt.
Der Redner empfahl ins⸗ des von den bürgerlichen Parteien gemeinsam gestellten Antrags.
Der Abg. Buchhorn (D. Vy.)
Viele Zeitungen, die in Preußen Frankfurt und Berlin, seien ja nicht
Abg. Hausschild (Soz)
Abg. Hoff (Dem.) trat für die Be⸗ Der Oberland forstmeister
bürgerlichen
ferner der Antrag Schwering mit Nach diesen Aenderungen sollen
Staatsmittel außer Zeitungen auch Fachzeitichrifsten zur Verfügung gestellt werden und die Detarifierung des Zeitungsdruckvapiers aus Klasse B nach Klasse D zu den halben Sätzen der ermäßigten Stück—
Untersuchungssachen.
4
2. Aufgebote Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. ö. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛe. ö.
Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
Kommanditgesellschaften auf Attien u. Aktiengesellschaften.
Anzeigenpreis für den
Sffentlicher Anzeiger.
Raum einer 5 gesnaltenen Einheitszeile So 4KA
6. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften. 7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.
8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ 2c. Versicherung. 9. Bankausweise.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
11. Privatanzeigen.
— —
kan, Befristete Anzeigen müfsen drei Tage vor dem Sinrüctungstermin bei der Seschäftsstelle eingegangen sein. TM
1) Untersuchungs⸗ sachen.
783] Besch u.
In der Strafsache gegen den Ingenieur Ewald Franz wegen Sittlichkeitever— brechens wird der Beschluß vom 4. Ok— tober 1922, betreffend die Beschlagnahme des Vermögens des Angeschulbigten auf— ehoben, nachdem der Grund der Be— 1 weggefallen ist.
Berlin, den 165. Oktober 1922. Landgericht 11. Strafkammer T. Ehrecke. Schmalbruch.
Dr. Preibisch. 78794 Beschluß.
Der Schütze Otto Liese der 1. Kom— pagnie des Insanterieregiments 8 in Frank— furt a. O., geboren am 1. Januar 1898 in Alt Grimnitz, Kreis Angernünde, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, wird für fahnen— flüchtig erklärt.
Fran surt a. O., den 19 August 1921
Das Landgeri t. Ferienst'a mmer. Rot he. Wittke. Witte. [78795
Für sahnenflüchtig werden erklärt:
1— D 5681I22 der am l. 1. 1903 in Kuppingen, Ons Herrenberg geborene Kanonier der 7. Bastr. Art. M egt. H in Ludwigsburg Karl Götz,
2 — X 583j22 — der am 1. 12. 1900 in Mühlhausen i Elsaß geborene Reiter der 3. Eskadron Reitercégiment 18 in Ludwigsburg Renatus Dreyfust,
3. — D 622122 — der am 4. 8. 1901 in Mittelstadt, O.⸗A. Urach, geborene Reiter der 1. Eskadron Reiterregiment 18 in Ludwigäburg Gottlob Beit.
Ludwigshurg, den 16. Ottober 1922
Das Amtsgericht.
78796) Beschlusz.
Der Heizergefreite Richard Paul Her— mann Bratrke von der Stabekompagnie II. Abteilung, Schiffsstammdivision der Nordsee in Wilhelmshaven, geb. am 3. Mai 1899 in Mallwitz, Kreis Sporttau, wird für fahnenflüchtig erklärt.
Oldenburg, den 13. Oftober 1922.
Das Landgericht. Strafkammer J.
— 1
—
2) Aufgebote, Ver⸗ lust⸗ und Fun dfachen, Zustellungen u. dergl.
18797] Aufgebot.
Die Versicherungs-Aktlen⸗Gesellschaft Alianz' in Berlin W. 8 hat das Auf⸗ gebot der nachstehend aufgeführten fünf Aktlen des Eschweiler Bergwerks-Vereins Nr. 91 885 bis 91 888, lautend auf 1200 M, Nr. 983, 15 938, 35 679, 35 580 lautend auf je 100 Taler, nebst Divi⸗
dendenscheinen für 1918/⸗19 bis 1920121.
sowie Talons beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 3. Mai 1923, Vor— mittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunden erfolgen wird. Eschweiler, den 19. September 1922. Das Amtsgericht.
787991 Erledigung. Die im Reichsanzeiger 1960 vom 26. 8. gesperrten Fl. 5000 4 0ι Ungar. Goldrente sind ermittelt. Berlin, den 18. 10. 1922. (Wp. 259 22.) Der Polizeipräsident. Abteilung IV. G.⸗D.
78800)
Erledigung. Die im Reichsan eiger 213 vom 22. September gesperrten A 4800 ige. Aktienges. für Pappenfabrikation⸗AUkt. sind ermittelt.
Berlin, den 18. 10. 1922 (Wp. 279/22.) Der Polizeipräsident. Abteilung 1V. E. -D.
78801
Erledigung. Die im Reichsanzeiger 211 vom 20. 9. gesperrte Meurer Spritz⸗ . Nr. 9615 zu 1000 A ist er⸗ mittelt.
Berlin, den 18. 10. 1922. (Wp. 276/22.) Der Polizeipräsident. Abteilung IV. E.⸗-D.
78802 Erledigung. Die im Reichsan zeiger 224 vom 5. 10. gesverrten M 5000 Sachsen⸗ werk Licht- u. Kraft.⸗Aktien sind ermittelt. Berlin, den 18. 10. 19822. (Wp. 293/22) Der Polizeipräsident. Abteilung 1V. E. D.
79249 Abhauden gekommen: Markt- u. Kühlhallen⸗Akt. Nr. 2192 mit laufen der Dividende. Berlin, den 19. 10. 1922. (Wp. 303/22.) Der Polizeipräsident. Abteilung 1V. E.-D.
78803 Wiedergefunden haben sich die in diesem Blalte Nr. 210 v. 19. September d. J. ausgeschriebenen drei Aktien der Meyer⸗Kaufm. Textilwerke usw. (Kr.⸗R. Xi 2635/25
Die Kriminalpolizei. Leipzig.
78804!
Aufgebot.
Nachbenannte: 1. der Arbeiter Matthes Humpack in Großpartwitz, 2. der Fabrik— arbeiter und Häusler Max Zieger in Mönau, 3. der Wirtschaft besitzer Peter Bodling in Teichhäusern bei Rächelwitz t. Sa., 4. der Arbeiter Johann Dubrau genannt Heink in Wartha, 5. Frau Magdalena Krautschik, geb. Mutschischt, in Bröthen, 6. die Erben des am 31. August 1917 gefallenen Wittschaftsgehilten Karl Schelling aus Neida bei Lobsa. 7. die Witwe Therese Jarisch, geb. Golsch, und die Witwe Auguste Paulick, geb. Golsch, in Burghammer, 8. der Arbeiler Johann Hanske in Mortka, 9. der Postsekretär Albert Sieber in Bautzen, als Vormund seiner Ehefrau, 10. die Witwe Marie Schain, geb. Schliewin, in Geierswalde, 11. der Maurer August Kretschmer in Wittichenau, 12. die Witwe Anna Schulze, geb. Kliemann, in Jessen, Kreis Sprem⸗ berg, 13. der Landfleischer Christian Holder in Großzeißig, 14. der Häusler Matthes Dutschmann in Kühnicht, 15. der Halb⸗ bauer Christian Niemz in Schwaizkollm, vertreten zu! und 11 durch Rechtsanwalt Weckwerth, hier, zu 2, 4, 14 durch Nechts—⸗ anwalt Wegrich, hier, zu 5, 10, 13 durch Rechtsanwalt Dr. Noack, hier, zu 6, 7, 8, 12, 15 durch Rechtsanwalt Justizrat Hilde⸗ brand, hier, haben das Aufgebot beantragt
zu 1 der Gläubiger der im Grundbuche von Großpartwitz Bl. 54 Abt. III Nr. 1 für Dorothea Nischan verehelichte Pischka eingetragenen Hypothek von 45690 4,
zu 2 der Gläubiger der im Grundbuche von Mönau Bl. 31 Abt. IIIL Nr.. 2 und 4 für Anna Bluth, geb. Pech, ein⸗
getragenen 100 Talern,
zu 3 seines Sparkassenbuchs Nr 2805 der. Oberlausitzer Provinzialsparkasse Nebensparkasse Wittichenau,
zu 4 des Briefes über die für ihn im Grundbuche von Wartha Blatt 52 in Abt. III Nr. 3 eingetragene Grundschuld
von 300 4A,
zu 5 der Gläubiger der im Grundhuche von Bröthen Blatt 15 Abt. 11II1 Nr. 2 ür Matthäus Wolfgang, Christianne Wolfgang und Frau Marie Schneider, verw. gew. Wolgang, eingetragenen Hypothek von 35 Talern,
zu 6 des Briefes über die im Grund— buche von Neida bei Lohsa Blatt 1 Abt. III Nr. 3 für den Wirtschaftsgehilfen Karl Schelling eingetragene Hypothek von 2400 A,
zu 7 des Briefes über die im Grund⸗ buche von Burghammer Blatt 11 Abt. III Vr. 5 für Frau Marie Golsch geb. Schwausch, eingetragene Hypothek von 60 Talern,
zu 8 der Gläubiger der im Grund buche von Mortka Blatt 25 in Abt. III Nr. 4 für die Geschwister Marie, Andreas, Johann und George Dunko eingetragenen Hypothek von 25 Talein,
zu 9 die Teilbriese über die im Grund buche von Hoyerswerda Stadt Blatt 221 in Abt. 11I1 Nr 1 für Elise Friedo ein⸗ getragenen Hypotheken von 40 Talern und 780 4,
zu 10 des Briefes über die im Grund⸗ buche von Großpartwitz Blatt 103 in Abt. 1I1 Nr. 1 für den Auszügler Matthes Metaschk in Geierswalde ein⸗ getragene Hypothek von 200 Talern,
zu 11 des Briefes über die im Grund⸗ buche von Wiutichenau Stadt Blatt 169 in Abt. 11II Nr. 7 für den Viehhändler Topolinski eingetragene Hypothek von 149 Talern,
zu 12 des Briefes über die im Grund— buche von Burg Blatt 30 in Abt. III unter Nr. 60 für die Antragstellerin ein⸗ getragene Hypothek von 1200 A,
zu 15 der Gläubiger und eines etwaigen Briefes über die im Grundbuche von Zeißig Blatt 66 in Abt. 111 Nr. 5 für den Häusler Hans Koar eingetragene Hvpothek von 150 ‚,
zu 14 der Gläubiger der im Grundbuche von Kühnicht Blatt 11 in Abt. 111 Nr. 10 für den Erbyächter des Vorwerks Hoyerswerda mit Kühnicht und der auf Blatt 25 Abt III Nr. 1 für dieselben eingetragenen Hypotheken von 20 Talern und 215 Talein,
zu 15 des Briefes über die im Grund— buche von Schwarzkollm Blatt 160 in Abt. II Nr. 1 für den Auszügler Matthes Niemz eingetragene Hypothek von 1500 4A.
Die Inhaber der aufgebotenen Urkunden und die Gläubiger der aufgebote nen Hypo= the kenposten werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 30. Dezember 1922, Vorm. 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte. Zimmer Nr. 79, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls ihre Ausschließung mit ihren Rechten und die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.
Fpoyerswerda, den 31. Juli 1922.
Das Amtsgericht.
78805 Beschluß.
In Sachen des Freiherr von Bubden⸗ brockschen Fideikommisses Pläswitz wird der in der Verhandlung vom 29. Sep⸗ tember 1922 verlautbarte, die Auflösung
des Fideikommisses regelnde und die stiftungsmäßigen Bestimmungen ändernde Familienschluß auf Grund von § 22 und 9 der Verordnung über Familien— güter vom 30. Dezember 1922 hiermit bestä tigt.
Breslau, den 6. Oktober 1922.
Das Auflösungnsamt für Familiengüter.
78806) Aufgebot.
Die ledige Joa Damm in Wittstock, Landessiechenhaus, vertreten durch den Rechtsanwalt H. Liebenwalde, Berlin, Flemingstraße 10, hat beantragt, ihre Schwester, die verschollene Marie Therese Wilhelmine Damm, geboren am 15. Ok— tober 1854 in Berlin, zuletzt wohnhaft gewesen Leipziger Straße 34 bei Treue, ür tot zu erklären. Die bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 8. Mai 1923, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrich⸗ straße 13 14, 3 Stock, Zimmer 102/104, anberaumten Aufgebotster mine zu melden, widrigensalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu er— teilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Ge— richt Anzeige zu machen.
Amtsgericht Berlin-Mitte, Abteilung 81, den 11. Oktober 1922. 78807] Aufgebot.
Der Oberlehrer a. D. Jehannes Mayer in Pfauhausen, hat beantragt, den ver⸗ schollenen, am 22 April 1850 in Rohr— dorf geborenen Johann Bavtist Maner, zuletzt wohnhaft in Erolzheim, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf Montag, den 30. April 1923, Nachmittags 3 Uhr, vor dem unter— zeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen
Biberach, den 16. Oktober 1922.
Das Amtsgericht. Amtsrichter Dettinger. 78808
Der Gewerbelehrer Emil Müller in Ludwigshafen a. Rh., wohnhaft in Mann— heim B. 6. 24, hat beantragt, den ver⸗ schollenen Tapezier Karl Müller, geboren am 27. Januar 1880 in Wertheim, zuletzt wohnhaft in 8 reiburg, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgesordert, sich spätestens in dem auf Donnerstag, den 3. Mai 1923, Vormittags 84 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebots⸗ termine dem Gericht Anzeige zu machen.
Freiburg, den 10. Oktober 1922.
Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts. 4.
78809 Aufge bot.
Der Arbeiter Hens Berlin in Tönning, vertreten durch Rechtsanwalt Franck in Tönning, hat beantragt, den verschollenen Arbeiter Jacob Christoffer Berlin, geb. am 8. April 1878, zuletzt wohnhaft in St, Peter, für tot zu erklären. Der be⸗ zeichnete Verschollene wird aufgefordert. sich spätestens dem auf den 8. Mai
1923, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf— ge otstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens in Aufgebots⸗ termine dem Gericht Anzeige zu machen.
Garding, den 14. Oktober 1922.
Das Amtsgericht. 78510 Aufgebot.
Das Amtsgericht in Hamburg hat heute beschlossen: In Sachen, betreffend die Todeserklärung des untenbezeichneten Ver⸗ schollenen, Antragsteller: dessen Pfleger, der hiesige Rechtsanwalt Dr. Ernst Leopold Framhein, wird ein Aufgebot dahin erlassen: J. Es wird der am 10. Juni 1865 zu Hamburg als Sohn des Arbeitsmanns Hinrich Nieolaus Burmester und dessen Ehefrau, Anna Catharina geb. Suhbe, geborene Zimmermann Peter Wilhelm Amandus Burmester, welcher im Jahre 1893 von Hamburg nach Südamerika aus—⸗ gewandert und seit dem Jahre 1907 jeden⸗ falls aber seit dem Jahre 1910 verschollen ist, hiermit aufgefordert, sich spätestens in dem auf Freitag, den 27. April 1923, Bormittags 11 Uhr, anberaumten Auf. gebotstermin, Ziviljustizgebäude, Sieveking⸗ platz, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 144, zu melden, widrigenfalls jeine Todeserklärung mit Wirkung für diejenigen Rechtsver— hältniffe, welche sich nach den deutschen Gesetzen bestimmen, sowie mit Wirtung für das im Inlande befindliche Vermögen erfolgen wird. 2. Es werden alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Ver— schollenen zu erteilen vermögen, hiermit aufgefordert, dem Amtsgerichte in Ham⸗ burg, Abteilung für Aufgebotssachen, spätestens im Aufgebotstermine Anzeige zu machen.
Hamburg, den 38. August 1922.
Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
[78811] Aufgebot.
Der Kaufmann Friedrich Liehsmann in Bad Lauterberg i. H. hat beantragt, den verschollenen Töpfer Eduard Gatter⸗ mann, zuletzt wohnhaft in Bad Lauter— berg i. H., für tot zu erklären. Der be—⸗ zeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf Freitag, den LI. Mai 1923, Vormittags 16 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 5, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todese erklärung er⸗ folgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Auf⸗ forderung, spätestens im Aufgebolstermine dem Gericht Anzeige zu machen.
Serzberg a. S., den 4 Oktober 1922.
Das Amtsgericht.
788121 m Namen des Volkes!
1. er Polizeibetriebsassistent Franz Langhans II., hier, Brandenburger Straße 12, als Nachlaßpfleger, 2. die verwilwete Frau Kaufmann Lina Arndt, geb. Hoffmann, hier, Pobether Weg 5, als Mutter, haben beantragt, die Ver— schollenen: zu 1 Kaufmann August Petersen, geb. 20. Oktober 18795 in Gr. Goldbach, Kr. Matrose Georg Arndt, geb. 6 Juni 1890 hier, zuletzt wohnhaft in Königs. berg i. Pr, für tot zu erklären. Die bezeichneten Verschollenen. werden auf⸗ ee gg. sich spätestens in dem auf den
5. Mai 1923, Vormittags 10 uhr,
—
Wehlau, zu 2
*
.
26
.
ö
/
—
K
.
2 .
/ w
K