1922 / 238 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 21 Oct 1922 18:00:01 GMT) scan diff

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Schwelm 2, 41, Siegen 1, 1 (1, 1). 28: Gelnbhbeusen 1, 1, Gers— feld 6, 15 (3, 11), Herrsch. Schmalkalden 1,1 (1. 1). 29: Bieden— kopf 3, 4 (1, 2), Dillkreis 3, 11 (1. 9), Frankfurt a. M. Stadt 1, (— 1). Oberwesterwaldkreis 1, 35, Unterlahnkreis 3, 4, Unter— westerwaldkreis 1. 1 (1, 1), Westerburg 4, 50 (—, 10), Wiesbaden 30: Adenau 2, 4 (2, 4), Altenkirchen 5, 7 (3, 5), 33 (d, 1), Mayen 2. 4, Neuwied 4, 7 (4,7), Wetzlar 2, 3. . refeld 1, 1 (1, 1). Düsseldorf 1, 1 (1, 1). Essen Stadt 1, 7 ( 7), Essen 1, 1 (1, 1), Kempen i. Rh. 3, 3 (2, 27), Lennep 1, 3 d, 3), München⸗Gladbach 1, 1, Neuß 3, 4, Solingen Stadt 1, 2 (1, 2), Solingen 3, 3 (2, 2). 32: Bergheim 2, 2 (2, 2), Bonn 2. 2 (1, 1), Euskirchen 4, 4 (1, 1), Gummersbach 2, 2 (2, 2), Köln Stadt 1, 4, Köln 1, 1, Mülheim a. Rh. 1, 1 (1, 1), Rheinbach

..

Daun 3, 23 (3, 23), Merzig 4, 13 (2, 11), Prüm 2, 3 (2, 3), Saar⸗ burg 1, 1 (1, 1). 34: Aachen 3, 3, Düren 5, 8 (3, 5), Geilen⸗ kirchen 1, 1 (1, 1), Jülich 2. 2 (2, 2). 36: Ingolstadt Stadt 1, 1 (1, 1), Ingelstadt 3, 52 (2. 10), Schongau 2, 2 (2, 2), Wasserburg 2, 4, Weilheim 1,1 (1, 1). 37: Kelheim 1, 1, Wolfstein 3, 9. 38: Fiankenthal Stadt 1, 1 (1. 1). Kaiserslautern Stadt 1, 1 Kaiserslautern 4, 6 (1, 3), Ludwigshafen a. Rh. 1. 1 (1, I). 39: Neumarkt Stadt 1, 2 (1, 2), Neumarkt 2, 2 (2, 2), Pore berg 3, 9 (3, 9), Stadtamhof 2, 2, Tirschenreutb 1, 1. 41: Hilpolt⸗ stein 2, 2 (2. 2), Rothenburg o. T. 2, 4 (2, 4), Uffenheim 1, 2 2). 42: Brücken 1, 1 (— 1), Ebern 1, 1 ( 1), Gerelzhofen 1, 1, Karlstadt 1, 3 (1, 3), Maiktheidenfeld 2, 2, Neustadt a. S. 1, 10 (—, 5), Ochsenfurt 2. 3 (1, 2), Schwein⸗ 2 12, 27), Warburg Giagdt ! , Wär 1, 1 (1, H. 43: Füssen 4. 14 (2, 12), Kaufbeuren 1, 1 (1, 1), Kempten Stadt 1 Fehhtn we 6 ü Tnwan l, 37 (2, 19), Markt Oberdorf 11, 31 (4, 24), Memmingen 2, 4 (1, 2), Sont⸗ bofen 18, 809 (—, 20). 44: Kamenz 1, 1, Löbau 1, 1. 46: Meißen , B erbsch , 1 (i, 1), Deli 49: Brackenheim 1, 1, Heilbronn 2, 2 (1, 1), Neckarsulm H, 8 (1, 4). 50: Oberndorf 1 2. Rottweil 4, 16 (1, 11), Spaichingen

), Sil 27, 3, Tuttlingen ,. IB Küänzelgau 1, 4, Oehringen 2, 2. 52: Leutkirch 3, 7 (2, 6), Wangen 4, 9 (—, 4). 583: Säckingen 1, 1. 54: Lörrach 3, 5 (3, 5). 56: Eppingen

2. 4 (— d2), Wertheim 1, 10 (— 7). 58: Hildburghausen 1, 1 (1, 1). 64: Dieburg 1, 1. G5: Friedberg 1, 1. G6: Alzey 1, 1,

Bingen 1, 1, Oppenheim 2, 2. 67: Hamburg Stadt 1, 1, Geest⸗ lande 1, 2. G8: Boizenburg 2, 2 (1, 1), Wismar 3, 6 (1, 2), rchim 2, 2 (1, 1), Rosteck 2. 2 (1, 1), Gnoien 2, 2 (2. 2), Malchin 8, 8 (3, 3). 69: Wolfenbüttel 4, 4 (3, 3), Helmstedt 1, 1 (1, 1). 70: Varel Stadt 1, 3 (— 27), Varel 4. 15 (— 4), Jever 2, 10 (1, 4), Rüstringen Stadt 1.2 (— 2), Butjadingen 6, 32 (—, 8), Brake 8, 126 (—õ 11), Elsfleth 7, 22 (—, 11), Delmenhorst 3, 12 (1. 1), Cloppenburg 4, 24 (—, 3), Friesoythe 1,1. TF2: Landesteil Birkenfeld 1, 1 (1, 1). 73: Cöthen 1, 1 (1.1), RBernburg 1. 11. 74: Bremen Stadt 1, 8 (—, 4), Bremisches Landgebiet 4, 5 (1, D. Schweinesenche und Schweinevest. (Septicgemia nurm et pestis suum.) ligenbeil 2 Gemeinden, 2 Gehöfte (davon neu 1 Gem, Geh.). 2: Angerburg 1, 1. 3: Johannisburg 1, 1, Neidenburg t). : 83. Krelsttetarttheßirt 1 Gehn; 5. Krbez 3 (3). Angermünde 6 Gem., 23 Geh. (1, 2), Brandenburg a. H. Stadt 1 Ei, 1). Jüterbog⸗Luckenwalde 1, 1, Oberbarnim 4, 5 (1, 1. thavelland 4. 6 (1, 2), Ostprignitz 1. 1 (1 1). Teltow 4, 4 (2, 27), ylin 1, 1, Westhavelland 11. 12 (7, 8) Westprignitz 2, 3, Zauch— 9 1.14. 1). 7: Arnswalde 2, 2 (2, 2) Guben 2, 2, Königs⸗ h 2 (bh 17] Rus n B n Läsben 1, 1 (4, 1) ststerr erg 11, 15 (1, 1), Soldin 2, 2. S: Demmin 1, 1, Greifen⸗ hagen 2. 2 (1, 1), Neugard 1, 1 (1. 1), Ppritz 1, 1, Randow 4, 4 (4 4, Vleckermünde 2, 9 (—, 3), Usedom⸗Wollin 1, 1 (4. 1). 9: Köslin 2, 2 (1. 1), Kolberg Stadt 1, 1 (1, 1), Kolberg⸗Körlin 1, 1, Stolp 2, 4. 10: Franzburg 2, 2. Grimmen 6, 7 (1, I). Rügen 2, 2. 11: Fraustadt 1, 1. 12: Breslau 3. 3 (1. 1), Frankenstein 1 1, Glatz 3, 3, Groß Wartenberg 1, 1, Habelschwerdt 1, 1 (1. 1), Militsch 7 7 (— 1), Veumarkt 1, 1 (1, 1), Nimptsch 2, 2. Oels J. 1, Reichenbach 1, 1. Striegau 2, 2 (2, 2), Trebnitz 1, 1. Walden⸗ burg 5h, 5. 13: Bolkenhain 4 4, Freystadt 1, 1, Görlitz 1, 1 1 15, Grünberg 2, 3 (—, 1). Hoverswerda 7. 9 (2, 2), Jauer

. Schönau

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3, 3 (1, 15, Lauban 3. 4, Löwenberg 6, 7, Lüben 1, 1. Schön 3 5 (2. 35. 14: Falkenberg 1, 1 (1, 1), Guttentag 2, 2. Grottkau I

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7 (1, 1). 15: Calbe 2. 5 (2, 5), Gardelegen 5, 5 (—, 1), Terschom 1 6, 9 (1, 2), Jerichow 11 4, 15 (4, 15), Neuhaldensleben 7, Osierburg 5. 7 (— 3). Wanzleben 4, 14 (1, 11). 16: Bit ser⸗ eld 2. 2 (1, 15, Eisleben Stadt 1, 1“ (L. 1), Halle a. S. Stadt 1. 3 Mansfelder Gebirgskreis 3, 4 Mansfelder Seekreis 2, 2, Merseburg Stadt 1 3, Merseburg 2, 2, (1, 1), Querfurt H, &, Saalkreis 2, 2. 17: Erfurt Stadt 1, 1 (1, 1). 18: Eckern⸗ förde 4, 4 (1, 1), Flensburg Stadt 1. 3, Flensburg 2. 2. Herzogt. Lauenburg 7, 14, Husum 2, 2 (2. 2), Kiel Stadt 1.6 (— 2), Neumünster Stadt 1, 1, Norderdithmarschen 3, 3, Pinneberg 11, 18 (— . 2), Rendsburg 6, 8 (2, 2), Schleswig 8, 8 (3. 3), Steinburg 8. 11 (3, 5), Stormarn 4, 4 (2, 2), Süderdithmarschen 2. 3 (1, 1), Südtondern 6, 13. 193 Diepholz 1, 3, Hameln 2, 5 (2, 9), Hannover Stadt 1, 6 (— 4 Hannover 2, 2, Linden 2, 2, Neustadt a. Rbge. 6, 12 ( 1), Springe 2, 2 (1, 1). Stolzenau 1, 1, 18 (6 5 9; fd , , den sadt., Einbeck 4. 5. Marienburg i. Hann. 1, 1, Northeim 2, 6 ä Gerode a d , 8 (1. 83. J eckede 1. 1 Harburg 1, 1 (1, 1). 22: Achim 4, 6 (3. 5), Bremervörde 1,ů 2, Geestemsnde Stadt 1. 1 (1, 1) Geestemünde 1, 1, Hadeln 1, 7, Jork 4. 6 (1 2), Kehdingen 1, 3 (— 1), Lehe Stadt 1, 19 (— 6), Neuhaus a. Oste 5, 15, Stade 1, 1 (1, 1). Verden 4, 8 (1, 4). 23: Bersenbrück 2. 5. 2Z25: Beckum 2, 3, Buer Stadt 1, 3 (— 1), Coesfeld 1, 1, Gladbeck Stadt 1, 1 (, I). Lüdinghausen 1. 1 Recklinghausen 3 13 2) 26; Bielefeld Stadt 1. 5, Bielefeld J. 13 (1, 5) Halle i. W. 1, 1, Herford Stadt 1, 7, Herford 5. 9 (1 1), Minden 6, 8 (4, 4), Paderborn 2, 2, Warburg 1, 1 (1, . 27: Arnsberg f, 2 (1. 2), Bochum Stadt 1,3 (— 1), Bochum 3, 5 (2, 4), Brilon 2, 2 (2, 2), Dortmund Stadt 1, 1, Gelsenkirchen Stadt 1 2 (—, I), Gelsenkirchen 2, 4 (— 1), Hagen 1, 1, Hamm 4, G (2 2) Hattingen 2, 3 (2, 3) Iserlobn 1, 1 (1, 1). Meschede 1, 1, Soest 5, 7 (2, 5). Witten Stadt 1. 3 (—, 2). 28: Cassel Stadt 1, 4 (—, 1), Cassel 1, 2, Frankenberg 2 7, Grafsch. Schaum⸗ burg 1, 2, Hofgeismar 1,1, Kirchhain 7, 14 (1, 2), Marburg 1, 1 [L. 1. Rotenburg i. H-⸗N. 1, 1, Schlüchtern 1, 1 (1l, 1). 29: Riedenkopf 2.7 (j, 4), Dillkreis 1, 16 (1, 16), Höchst 1, 1, Ober⸗ lahnkreis 4, 10 (3, 5), Untertaunuskreis 6, 21 (1, 1). Usingen 1, 1, Wiecbaden 12 30: Adenau 2, 2 (1, 1), Ahrweiler 1, 2 (1, 2), Altentirchen 3, 3, Maven 1, 9, Meisenbeim 1, 2 (1, 2). Simmern 2, 3 (1, 1). St. Goar 1,ů 1 (l, ID. 31: Barmen Stadt 1, 1, Duisburg Stadt L. 1 (1, 15, Essen Stadt 1, 2, Essen 1, 1, Grevenbroich 1, 1, Kempen i. Rh. 1, 1 (1, 1), Mettmann 1, 1 (1, ), Mörs 2. 2, Neuß Stadt 1, 6 (— 1), Neuß 5. 6 (— I). Solingen 3, 6 (2, 5), Sterkrade Stadt 1, 1 (1, 1. 832; Bonn Stadt 1, 1, Bonn 5. 16, Köln Stadt L. 5 (— I), Köln 1, 1, Mülheim a. Rh. l, I. 53: Prüm 2, 2. 34: Düren 1, 1 1). Erkelenz 1, 2 1), Geilenkirchen 11, 11 (6. 6). 36: München 1, 1 (1, I). 39: Neu—⸗ stadt a WN. 1. 1. 40: Bayreuth Stadt j,. 3 (— 2). Bayreuth 1, 1, Forchheim 1, 1, Hof 1. 1. 41: Anebach 1. 1 (1, 1), Eichstätt Stadt 1, 1. Herebruck , 1 (1, 1), Nürnberg Stadt 1, 1, Rothen burg o. T i, i, Schwabach 1, 1. 42: Miltenberg 3, 12. Obein— burg l, 3 1. 43: Krumbach 1. 1 (1. I). 45: Glauchau 1. 1 (14, 15. 47: Leipzig Stadt 1, 2. 49: Maulbronn 1, 1, Weinsberg 1, 4. 52: Laupheim 1, 1. 54: Waldkirch 9, 26 (1, I). 65: Breiten 1, 1 (1, ). Pforzheim 3, 8. 56: Heidelberg 3, 10 (1, 2), Mannheim 4, 8 (—, 2. Mosbach L 1 (1, j), Schwetzingen 2, 4 (— 2), Weinheim 4, 9 (2, . 58: Saalfeld 1, 1. 59: Gera 1, 1 (1, I). G4; Groß Gerau 3, 4, Offenbach 1, 1. 65: Gießen 1, 3 (— 1), Lauterbach 1, 1. 66: Bingen 2, 3 (1, 92. 67: Hamburg Stadt 1, 15 (— ). Marschlande 2, 2 (1, I5, Bergedorf 1, 1, Ritzebültel l, 3 (— . 2). G8: Boizenburg 2. 2, Wie mar d, 5, Ludwigelust 1, 1, Güstrow 4, 4, Rostock 8, 10,

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. Siegkreis 2, 2 (1, 1). Waldbröl 2, 4 (— I). 33:

Gnoien 5, 7. 69: Braunschweig 6, 10 (3, 7), Wolfenbüttel 7, 9 (5, 7), Helmstedt 38, 6 (3, 6), Gandersheim 1, 2, Holz⸗ minden 5, 14. Blankenburg 2, 2. 70: Rüstringen Stadt 1, 2, Delmenhorst Stadt l, 2 Vechta 2, 5. 72: Landesteil Birken— 1 a 1 ben 7 zremen Stadt 1, 3 (— 1. Bremisches Landgebiet 2, 2. tmold Stadt 1, 1, Horn Stadt 1, 4 (—, 1), Detmold 1, 2), Salzuflen Stadt 1, 1, Schötmar 5, 5, Brake

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, Blomberg Stadt 1, 4 (1, 4), Blomberg 3, 39 (1, 8. 76: Lübeck 7, 34 ( 1) 77: Neustrelitz 1, 4 (-. 3). 79: Bäcke⸗ zurg Stadt 1, 1, Bückeburg 2, 2, Stadthagen 1, 3 (1, 3).

Parlamentarische Nachrichten.

Der Haushaltsausschuß des Reichstags beschäftigt sich gestern zunächst mit einem Verordnungsentwurf über die Er höhung der Unterstützung für Rentenempfänge der Invaliden⸗ und Angestelltenversicherung. Als Rerichterstatter referierte Abg. EF rsing (Zentr.) über die Vorlage und deren Bebandlung im Soßzialpolitischen Ausschuß des Reichstags. Von Seiten der Abgg. Hoch (Soz) und Andre Gentr.) lagen Anträge vor, die eine Erhöhung der Unterstützungs— beträge noch über die Sätze der Regierungsvorlage hinaus zum Ziele hatten. Da Ministerialdireftor Schlieben (Reichefinanzministerium) die beanfragten Erhöhungen bei dem finanziellen Unvermögen des Reichs für nicht tragbar hielt, verwies Abg. D. Mumm (D. Nat.) auf das Wort des Reichskanzlers, daß erst Brot für das deutsche Volk und dann Reparationen geschafft werden müßten. Die im 52 Satz 1 des Gesetzes über Notstands— maßnahmen aufgeführten Unterstützungäabeträge wurden von 7200 M auf 18 000 A, von 5700 auf 15 000 A4 und von 3200 KA auf 7000 AM erhöht. Der im § 2 Abs. 4 Satz 2 genannte Unter⸗ stützungsbetrag wurde von 4000 4 auf 12000 K erhöht.

Es folgte die Beratung über eine Regierungsvorlage bezüglich der Abgaben auf dem Kaiser⸗Wilhelm⸗Kanal. Von kommunistischer Seite lag ein Antrag vor, der verlangte, daß der Name „Kaiser⸗Wilhelm-Kanal“ durch die Bezeichnung „Nordostsee⸗ kanal“ ersetzt werden möge. Außerdem war beantragt worden, daß die Gebührenfestsetzung für den Kanal nicht durch Reichsregierung und Reichsrat allein gescheben solle, sondern daß auch der Neichstag bei der Feststellung der Sätze hinzugezogen werden möge. Von seiten der Regierung wurde zu dem kommunistischen Antrage erklärt, daß der vormalige Kaiser Wilhelm 1I. den Nordostseekanal zu Ehren Kaiser Wilhelm J., nicht zu seiner eigenen Ehrung, auf den Namen Kaiser-Wilhe'm-Kanal getauft habe. Bezüglich der Mitwirkung des Reichstag bei der Gebührensest— setzung für den Kanal verwies der Regierungsvertreter darauf, daß die Regierung naturgemäß das Bestreben habe, die Gebühren mög— lichst schnell der fortdauernden Geldentwertung anzupassen. Eine Mitwirkung des Reichstags würde den Instanzenweg bedeutend ver— längein und infolgedessen den Gang bei der Gebührenerhöhung ver— zögern. Dies würde in erster Linie den vielen ausländischen Schiffen zugute kommen, die den Kaiser-Wilhelm-Kanal benutzten. Der Haus— haltsausschuß heschloß gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und Kommunisten den Namen Kaiser-Wilbelm-Kanal beizubehalten und sah im Interesse der schnelleren Festsetzung der Gebühren für den Kanal davon ab dem Reichstag ein Mitwirkungsrecht bei der Fest— setzung der Gebühren zu geben. Hierauf vertagte sich der Ausschuß.

Der Reichstagsausschuß für Wohnungswesen setzte gestern die Beratungen über die Erhöhung der Wohnung sbauabgabe fort. Reichsernährungsminister Dr. Fehr erklärte laut Bericht des „Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsperleger“, vom Ministerium aus in der Mitte des Monars November Vorschläge zu machen, in welcher Weise das Ministerium das Bauholz zu verbilligen persuchen werde. Eine durchgreisende Aenderung der Holzbewirtschaftung sei erforderlich, nach dem bisherigen sei aber eine Aenderung ohne Zwangswirtschaft nicht möglich, die aber angesichts der Verhältnisse der Holzerzeugung sehr schwierig sei. Bevor die Reichsregierung konktete Vorschläge an die Länder mache, würde mit dem Unterausschuß beraten werden. Der Reichsforstwirfschastsrat werde sich in der nächsten Woche unter dem Gesichtspunkt mit diesen Fragen beschäftigen, daß hier etwas ge— schehen müsse. Ein weiterer Vertreter des Ernährungsministeriums wies darauf hin, daß die Einfuhr gegenüber dem Frieden sehr zurück— gegangen sei. Größere Mengen, aber minderwertigen Holzes, seien aus der Tschecho⸗Slowakei infolge des dortigen Nonnenfraßes her— eingekommen, dagegen aus Polen und Nußland nur ganz geringe Mengen. Neichewirtschaftsminister Schmidt wies f

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darauf hin, daß beim Zement die Preise zurzeit das Dreihundert— fache und bei Kalk im mitteldeutschen Gebiet das Dreihundert— sechzigfache, in Süddeutschland das Zwe hundertundvierzigfache betragen. Für den Zement bestände schon ein Zwangssyndikat. Bei den Ziegeln und bei Kalk würde die Einführung eines Zwangssyndikats zur Ver⸗— billikung des Wohnungsbaues bei den Ziegeln ein Fünfte, bei dem Kalkein Sechstel bis ein Achtel der Erzeugung nun dann möglich sein, wenn der Neichstag sich hinter die Regierung stelle und namentlich die bürgerlichen Parteien ihren grundsätzlichen Widerstand gegen die erneute Einführung einer Zwangswiitschaft aufgeben. Eine solche Zwangsbhewirtschaftung würde etwa in der Form eines ganz freien Zusammenschlusses und einer freien Verwaltung des Zwangssyndikats, ähnlich wie beim Zement, durchgeführt werden. Abg Leopoldo (D. Nat.) sprach sich gegen ein Zwangsfsyndikat aus, das nur eine Einschränkung der Produftjon zur Folge haben würde. Abg. Esser (Zentr) wies auf die Bedenken hin, zugunsten eines kleinen Teiles der Produftion zwei große Industrien unter Zwang— wirtschaft zu stellen. In großen Teilen seiner Fraktion bestehe sehr venig Neigung, zur Zwangswirtschaft zurückzukehren weil damit nicht der erwartete Erfolg eintrete Abg Winnefeld (D Vp.) erklärte im Namen seiner Partei, zu der Frage der Zwangbewirtschaftung für Ziegel und Kalk noch nicht Stellung nehmen zu können. Abg. Silberschmidt (Sor) bedauerte, daß der Reichswirtschafts— minister nicht auf die übrigen Vorschläge des Unterausschusses zur Verbilligung der Bauausführungen und namentlich der Baustoffe durch Einrichtung von gemeinnützigen Retrieben unter Ausschaltung eines übermäßigen Gewinns von Produzenten und Händlern eingegangen sei und empfahl, in einem beslonderen Gremium sowohl die Frage der Verbilligung der Bauausführungen wie der Baustoffe zu prüfen. Vorher sei eine Stellung— nahme zu der Erhöhung der Wohnungshauabgabe nicht möalich. Neichswirtschaftsminister Schmidt erklärte auf die Vortschläge des Untergusschusses im einzelnen erst dann eingehen zu können, wenn Die vor—⸗

gern bereit, wenn sie sich an ihn wenden, aber auch hier müsse der Ansschuß erst selbst Stellung nehmen und der Reichstag die erforder— lichen Mittel bewilligen. Abg. Obermeyer (Soz.) betonte, daß der Minister gewiß den Vorschlägen des Unterausschusses gern zu— stimmen würde, wenn der Wohnungsausschuß sie annehmen würde, bisher hätten die gemeinnützigen Betriebe gezeigt, daß sich die Baustoffe billiger herstellen ließen. Abg. Tremmel (Zentr.) hob heivor, daß der Anteil der Löhne an den Bankosten geringer sei als vor dem Krieg, und empfahl, schon jetzt auf Grund der nächstjährigen Bau— abgabe die Baustoffe für das nächste Jahr sicherzustellen, da man damit Milliaiden sparen könnte. Abg. Bahr (Dem) wandte sich gegen eine Zwangssyndizierung von Ziegeln und Kalk Die Eriparungen würden nur gering sein, eine Mehrheit im Re schetage würde sich hierfür nicht finden. Die Haupt— sache sei jetzt, über die Höhe der Wohnungsbau⸗ abgabe Beschluß zu fassen. Abg Knie st (Dem) verlangte wenn die Unternehmer Opfer bringen sollten, müßten auch die Arbeiter Oyrter bringen, und sich, zur Aftkordarbeit und Mehrarbeit bereit ierklären. Abg Korthaus (Sentr. wandte sich mit großer Ent— schiedenheit gegen die Verteuerung der Baustoffe durch die Syndikate, die durch ihre Maßnahmen die Baugenossenschaften bewußt in, ihrer hinderten und geradezu gemeingefäbrlich

; Tat gkest wären. Die Privatunternehmer hätten sich auf

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vielfach

hrer langen Erfahrungen ; ;

verlangen werde, daß die Großabnehmer unter den Ge— nossenschaften auch möglichst die Rabatte des Großhandels bekommen.

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Abg ehrens (D. Nat.) bezeichnete die Verhandlungen des Ausschus s Leichenreden an der Bahre der Zwangswirtschaft im Wohnungswesen und sah das Heil nur in der Förderung des pripaten Bauunternebmertums. Den Baunnternehmern müßte die

in ihren Häusern anfallende Bauabgabe zur Verfügung stehen. Hierauf vertagte sich der Ausschuß.

kswirtschaftliche Ausscuß desReichs⸗ in der gestrigen Sitzung seine Beratungen über die 1deum!lage fort. Abg. Cuno (D. Vp) erstattete den Bericht des Unterausschusses. Von der Sozialdemokratie wurde folgender Antrag vorgelegt:

Die gegenwärtig der Preisfestsetzung für künstliche Dünge⸗ mittel zugrunde liegende Indexrberechnung bat zu einer gewaltigen Steigerung der Preise für fünstliche Düngemittel geführt. Des— halb soll der FKohlenschlüssel für die Stickstoffindustrie als auch der Getreideschlüssel für die Phosphatindustrie sofort geändert werden. Ferner soll die Reichsregierung sofort einen Gesetz⸗ enswurf vorlegen, durch den der dentschen Stickstoffindustrie eine Umlage von Düngemitteln zu verbilligten Preisen auferlegt wird.“ Abg. Dr. Heim (B. Vp.) erklärte seine Zustimmung zu dem Grundgedanken obigen Antrags; auch Abg. Schiele (D. Nat.) erklärte die Preisfestsetzung für Phosphafdängemittel nach dem freien Getreidepreis für absolut unberechtigt. Zu den Anträgen auf Herab— setzung der Umlage von 24 auf 14 Million erklärte Reichsminsster Dr. Fehr, sie seien für die Reichsregierung unannehmbar, die Ver⸗ sorgung sei fo bedroht, daß eine Milderung nicht eintreten kön ne⸗ zumal wenn von dieser Menge schon ein beträchtlicher Teil für Miß—

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wachs abgehe.

'. In der weiteren Debatte wandte sich Abg. brich (D. Vp.) dagegen, daß die Landwirte den Ernst der Lage nicht erfaßt hätten. Die große Schwierigkeit der Wirtschaftssage wäre anerkannt, darunter sitten alle reife des Vosfes. Man selle aber nicht immer versuchen, der Landwirtschaft eine Schuld zujuschieben. Die Schuld liege ganz wo anders, die Aenderung sei nicht zu erwarten durch Gefetze, die un⸗ durch ührbar seien. Die Forderung auf Herabsetzung des Umlage solls sei nicht geftelst worden, um das Gesetz zu Fall zu bringen, sondern um es durchfshren zu können. Es nütze nichts, guf dem Papier das

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Umlagesoll erfüÿsst zu haben, wenn das Getreide nicht hereinzubekommen

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sei, Die Reschwerdegusschüsse hätten fein Recht, eine Ermäßigung

kes Soslls ihres Bezirks eintreten zu lassen, sondern müßten immer wieder weiter verteilen. Das gebe eine Kette fast obne Ende. Wenn schon zugegeben werde, daß die Mengen nicht aufgebracht werden fönnen so sei es besser, das Soll im ganzen herabzusetzen. Auch die Abga. Dr. Böhme (Dem) und Schiele (D. Nat) betonten die Unmögfichfest der Aufbringung der Umlage. Abg. Schlack Zentr) erklärte, es sei die Erfassung des letzten Korns notwendig, da Deutsch⸗ sand vor einer Katastrovbe der Brotversorgung stände. Diesel be Meinung vertraten die Abgg. Diß mann (Soz) und Kraetzig (So;) . Eine Reschfußfassung über die zahlreichen eingebrachten Antrzge wurde auf den Abend nach Schluß der Plengisitzung vertagt. In dieser Abendsitzung wurde der Antrag des Abg. Bl um Zentr) angenommen, wonach der Preis für das erste Drittel der Getreide⸗ umsage nach dem um 25 vH ermäßigten Durchschnittsinlandsmarkt— preise des Getreides in den Monaten September und Oktober berechnet werden foll. In Anbetracht der ständig sich ändernden und steigenden Preise für Ben irtschaftungskossen, Dünger, Frachten werden für die Umlage nach dem Ablauf des Termins für das erste Drittel (3. Oftober)“ anstatt zwei Lieferfristen vier Lieferfristen festgesetzt, namlich der 31. Deiember 1922. 31. Januar 1923, 258. Februar 1923 und 15. April 1923 Für jede Rieser Liefer⸗ fristen wird der Preis vach dem um 25 vH ermäßigten Durchschnitts⸗ snlandemarktpreise der betreffenden Lieferungtveriode festgestellt. An⸗ genommen wurde außerdem ein Antrag des Abg. v. Gu 6rard (3.), wonach dem S8 1 des Gesetzes vom 4. Juli 1922 folgender Absatz hinzugefsiat werden soll:

Die Reicksregierung wird ermächtigt, die Umlagemenge ent—⸗ spreckend berabzuseßen, wenn nach dem Ergebnis Fer Fesistellung der Ernteerfräagnisse die Aufbringung einer Umlagemenge von 23 Missjonen Tonnen nicht möglich erscheint.

Nach weiferen fseineren Aendernngen des Gesetzes vertagte sich der Ausschuß, um beute mit der zweiten Lesung zu beginnen.

Im Reichstag sausschuß für Bevslkerungs“ politik war gestern der Paragravh 3 Abs. 2 des Gesetz⸗ ent wurfs zur Rekämpfung der Geschlechts krank heiten zunöckst Gegenstand der Verkandlungen. Dieser Absatz erklrt die Anwendung unmittelbaren Zwanges für zulässig, seweit andere Mittel zur Durchfübrung der im Gesetz vorgesehenen Maß— nahmen gegen die Geschlechtskrankheiten nicht ausreichen. Nur ärzt— liche Eingriffe, die mit einer ernslen Gefahr für Leben oder Gesundheit verbunden sind, sosllen der Einwilliaung des Kranken bedsirfen. Aba Hofmann⸗Tküringen (Soz.) beantragte. diesem Raragrapben einen neuen Absatz hinzuzufügen, wonach bei einem Heisperfaßren, dem der Franke zwangsweise unterworfen werde, dieser die Entscheidung über die bei ihm anzuwendende Heisũmethode haben soll. Der Antrag winde vom Aussckuß abgelehnt, jedoch behielt der Bericht⸗ erstaffer Abg Dr Quessel (Soz) sich vor, für die zweite Lesung des Gesetzentwurfs eine andere Formulierung des Antrags zum Vor⸗— frag zu bringen. Aba Dr. FJleischer (entr) hatte beartraat, in den 8 3 folgenden Ahsatz einzufügen: „Wer leichtfertig bei einer Gesundbeifsbehörde Anieige erstattet, daß jemand dringend ver— dächtig sei, geschlechtskrank zu sein und die Geschlechtskrankheit weiter zu veibreiten, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Gesdstrafe bis zu hunderttausend Mark oder mit einer dieser Strasen bestiaff, sofern nickt nach den Norschriffen des Strafgesetzbucks eine brfere Strafe verwirft ist.“ In der Tisfnssjon wurde ant daß durch den Aufdräarf „leichtfertig“ ein neuer Schuldbegriff geschaffen werden Im Resetze sei nur die Formulierung „Wider besseres Wissen“ im Gebranch, diese Tassung sei jedoch hierbei unangebracht. Infolge dessen wurde der Antrag zurückgezogen. Hierauf wurde der § 3 in der Kassung der Negierungosvorlage einstimmig angenommen.

C 4 des Gesctzenfwurs verfolgt die Absicht der Nerbreitune von Gescklechtéfrankbeiten durch Kranke, die in Kenntnis ihrer Erkrankung den Reiscklsaf ausßhben, entgegenzuwirken. Nach den Ausführungen der Regierung soll Tieser Paragrayß vor gem vorbeugend wirken. Bei dem diskreten Charakter der geschklechtlichen Beziehungen werden die Fälle in denen es bei der Gesäbrdung durch den Beischlaf ge⸗— blieben ist nur sesten an den Richter gelangen. Mit einer Anieige wird im assaemeinen nur dann zu rechnen sein, wenn der Geschleckts. verkehr zur Ansteckung gefübrt bat. Aber gerade in solchen Fällen wird die Norschrift für die Praxis von Nutzen sein; denn sie wird ein Einschreiten in oll den Fällen ermöglichen, in denen die Straf— verfolgung wegen Körperverletzung bei der Schwierigkeit der Beweig⸗ führnna nicht zum Ziele führt.

. ) ö weiterer Diskussion über 5 vertagte sich der Ausschuß auf heute.

ird

Dem Neiße esundFeissomt 5st der 9] 6 * 8 ry * 5 er M an 1 und FlIanensenche vem Schlachtviehhofe in Leipzi 19. Oktober 1922 gemeld orde ö bhose in Leipzig am 9. Oktober 1922 gemeldet worden.

Nr 3 Zentralblatts der Rauverwaltung“ vom 14 8 ltaher bat folgenden Inhalt: Amtliches: Dienstnachtichten. , * ettlewerb für Entwürfe zu dem Kauf— mannshaus in öln. Zur Berechnung zweistieliger Rabmentrag— werfe ũber diei effnuncn,. Vermischtes: Bekanntmachung, betr. N y I*5schreoj he 7 Mu . 8 * 1 2. m Nahlan chreiben für die Wabl des Hauxtbetriebt rats der preußischen Wasse bauverwaltung. Löhne und Preise.

zum Mr. 238.

zeutschen

3weite Beilage Teichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

.

AUntersuchungsachen

Verlosung 3c. von Wertpapieren.

S . e R -

Aufgebote Verluft⸗ u Fundsachen, Zustellungen u. dergl. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc

Kommanditgesellschaften au Altien u. Aktiengesellschaften.

Verlin, Sonnabend, den 21. Oktober

fentlicher Anzeiger.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5. gespaltenen Einheitszeile 80 4

e, DBefriftete

Anzeigen mäffen drei Tage vor dem Sinrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen seir.

1) Untersuchungs⸗

chen

sachen

79272

Die unter dem 12. Juni 1919 gegen den Musketier Josef Grziber in Stück is? Nr. 30 957 für 1919 durch das Gericht der 117 Infanteriedivision veröffentlichte

Fa hnenfluchtserflärung wird zurück⸗ genommen. Aktenzeichen 7. J. 1990/20.

Ratibor, den 25. September 1922. Der Oberstaatsanwalt.

ö ĩ 2

ö

2) Aufgebote, Ver⸗ luft und Jundsachen, Zustellungen u. dergl.

[78261! Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstrecking soll am 15. Dezember 1922, Vormittags 10 Uhr, an der Gerichtsstelle, Berlin, Neue Friedrichstraße 13/15, drittes Stock— werk, Zimmer Nr. l59 / 160. versteigert werden das in Berlin, Wittstocker Straße Nr. 24, belegene, im Grundbuche von Moabit Band 99 Blatt Nr. 3950 lein getragener Eigentümer am 6 Oktober 1922, dem Tage der Eintragung des Ver— steigerun gsvermerks: der Meolkereibesitzer Fritz Vettin zu Berlin) eingetragene Grundstück: a) Vorderwohnhaus mit Hof, b) Querwohngebäude, Gemarkung Berlin, Kartenblatt 15, Parzelle 1144j136 (nach dem Grundbuche 98h / 136, 5 a 63 4m groß (nach dem Grundbuche 5 a 67 qm groß), Grundsteuermutterrolle Art. 2121, Nußzungswert 9830 ½. Gebäudesteuerroll Hir. 2121. S6. R. S4. 22

Berlin, den 13 Ottober 1922. Amtsgericht Berlin-Mitte. Abteilung 85.

79274]

Das Aufgebot der Reichsschuldverschrei⸗ bungen abgedruckt im Neichsanzeiger vom 19. Mai 1922 unter 22044 zu 1: Nr 2595 165 über 2000 M, zu 25: 15 365 768/70 und zu 2045: 4 628522 und 10300463 über je 1000 „M ist durch Zurücknahme des Antrags erledigt. Be⸗ züglich der Wertpapiere zu 25 wird auch die Zahlungssperre aufgehoben. Das Auf— gebot wird ferner, wie folgt, berichtigt: Zu 6: Nr. 4 729 746 über 100 (nicht 1000) 44. Zu 11 und 14: Die Jahrgänge sind zi 848 331 918, 116 85g lol, 83 Miß lol ß, J oz 6 8 1917. Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abteilung 81,

den 16. Oktober 1922.

[78824] Im Namen des Bolkes!

In der Aufgebotssache des Kaufmanns Paul Kosterlitz Co. in Berlin 8SW. ll, Schöneberger Straße 25, hat das Amts⸗ gericht in Groß Strehlitz durch den Amts— gerichtsrat Loewe für Recht erkannt: Die Aktien der Schimischower Portland— Cement⸗-Kalk⸗ und Ziegelwerke in Schi— mischow, O. S,

8

18. September 1899 über je 1000 MA werden jür kraftlos erklärt. Der Anspruch aus den noch nicht fälligen Gewinnanteil⸗ scheinen auf den Inhaber ist erloschen. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Antragsteller zur Last.

Werkündet am 10. März 1922.

Amtägericht Gro Strehlitz.

Görlich, Gerichtsschreiber.

79275) Aufgebotssache.

d age N sB5BgIfänertahre det r 9

Das Aufgebotspersahren betreffend den Mantel zu 1000 M Adlerwerke vorm. Heinrich Kleyer Akt. Nr. 32 645 ist durch Zurücknahme des Antrags erledigt 18 h 6 a. M., den 30. September

2

Das Amtsgericht. Abteilung 18.

179272

Die Zahlungssperre über die Schuld⸗ verschreibung der 5 projentigen Anleihe des Deutschen Reichs von 1915 Lit. E Nr. 2512280 über 200 4A ist auf⸗ ehoben. 154. F. 310. 19. misgericht Berlin⸗Mitte, Abteilung 154,

den 14. September 1922.

1797276 Aufgebot. .

Der Fabrikarbeiter Johann Schmitz— Muller zu Orscholz hat das Aufgebot des Frrgt belenhriers, biesiger Stelle pom 1. Mai 19290, eingetragen im Grundbuch von Orscholz Band XIV Blatt 6tz sür die Amalie Labuwe, minderjährige Tochter des Gipsermeisters Michel Labuwe in Orscholz, in Höhe von 4500 „n beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den TI. Dezember 1922, Vormittags O uhr, vor dem unterzeichneten Gericht

Nr. 217 und 2380 vom 3. April 18959 und Nr. 1819 vom

anberaumten Aufgebetstermin seine Rechte

anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigensalls die Kraftloserklärung der Urtunde erfolgen wird. Perl, den 12 Oktober 1922. Das Amtsgericht.

(Unterschrift.)

79277 In Sachen des Familienfideikom⸗ misses Evensen (Kreis

Moritz von Denicke ist Termin zur Aufnahme eines Familienschlusses auf Auflösung des Familienguts vor dem beauftragten Mitglied des Auflösungsamts auf Dienstag, den 28. November 1922, 10 Uhr Vormittags, anbe— raumt. Der Termin findet im Gebäude des Oherlandesgerichts Celle statt. Die zur Nachfolge in das Familiengut berufenen Anwärter werden aufgefordert, sich bei dem Auflösungsamt zu melden. Die Anwärter, außer dem nächsten Folgeberechtigten, die sich innerbalb des Deutschen Reiches auf— halten oder die zur Wahrnehmung ihrer Anwärterrechte einen innerhalb des Deutschen Reiches wohnhaften Bevollmäch— tigten bestellt haben, gelten als zustimmend zu dem im Termin aufgenommenen Familien— schluß, wenn sie keine Erklärung zu dem Entwurf abgeben. Die Vertretungs—⸗ macht des Inlandsbevollmächtigten muß durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde dem Auflösungsamt nachgewiesen sein. Die Erklärung zum Entwurf fann nur im Aufnahmetermin oder in einer dem Autlösungsamt spätestens am Tage vor dem Termin zugehenden öffentlichen oder öffentlich beglaubigten Urkunde abge⸗ geben werden. Celle, den 14. Oktober 1922.

Das Auflösungsamt für Familiengüter.

79278 Aufgehot.

Die Ehefrau Dorothea Benzin, geborene Lohse, in Hamburg Hammersteindamm 281, bei Kuhlen, hat beantragt, ihren Ehemann, den verschollenen Arbeiter Wilhelm Karl Friedrich Benzin, geboren am 9. Juli 1853 zu Feldberg, zuletzt wohnhaft in Brake für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spälestens in dem auf den 4. Mai 1923, Vormittags 19 Uhr, vor dem unter—

zeichneten Gericht anberaumten Aufgebots⸗

erklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Ver— schollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebots— termine dem Gericht Anzeige zu machen. Brake, den 11. Oktober 1922. Das Amtsgericht. Abteilung J.

79280 Be sch ust.

Der Poliermeister Otto Härting aus Berlin SO. 26, Naunynstraße 42 und der Eisenbahniekretär Karl Härting in Erfurt, Gerberstraße 2, haben beantragt, ihren Vater, den Fleischer Karl Heinrich Otto Härtiung, zuletzt in Riethnordhausen wohn—⸗ haft, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spä⸗ testens in dem auf den 12. Mai 1923, Vormittags 105 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf— ebotstermin zu melden, andernfalls die Todeserklärung erfolgen wird. Es ergeht an alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen geben können, die Aufforderung, dem Gericht spätestens im Aufgebotstermin davon Anzeige zu machen.

Grosrudestedt, den 14. Oktober 1922.

Thüringisches Amtsgericht. L

79282

Die verschollene Fratini Basilio Ehe— frau, Margaretha geb. Hoch, zulegt in Furtwangen, wird aufgefordert, sich spä⸗ testens im Aufgebotstermin Mittwoch, den 2. Mai 1923, Vormittags 11 Uhr, zu melden, widrigenfalls Todes⸗ erklärung erfolgt. Alle, welche Austunst über die. Verschollene erteilen önnen, wollen dies spätestens im Termin dem Gericht anzeigen.

Triberg, den 14. Oktober 1922. Der Gerichtsschreiber Bad. Amtsgerichts.

792831

Der Tischler Stephan Wisjniemski in Berlin, Kremmener Straße 15, geboren am 2. Sevtember 1878 in Briesen⸗ Abbau, Kreis Briesen, führt an Sielle des Familiennamens Wiezniewski den Fa— miliennamen Wischmann. Tiese Aende⸗ rung des Familiennamens erstreckt sich auf die Ehefrau und diejenigen minder⸗

jährigen Kinder des Genannten, die unter

seiner elterlichen Gewalt stehen und seinen bisherigen Namen tragen. Berlin, den J. Oktober 1922. Amtsgericht Berlin-Mitte.

. . Neustadt a. Rbge.) Besitzer Rittergutsbesitzer

79286

Person

erteilt. Amtsgericht Kappeln, den 17. Oktober 1922. 79257 ö

Dwenger in Marne an Stelle des Familiennamens Dwenger den Familien—

Er ist der Sohn des am 6. Februar 1794 geborenen Georg Heinrich Borsmann und

Nachlasse haben, werden aufgefordert, ihre

Halle a. S, Bismarckstraße 21, hat als

7284

Auf Grund der Ermächtigung des Herrn Justizministers vom 25. September 1922 führt der Hausdiener Friedrich Wilhelm Schwanzseger (Schwarzfeger) in Berlin Wrangelstraße 78, geboren am 28. März 1544. an Stelle des Familiennamens Schwanzseger (Schwarzfeger) den Fa⸗ miliennamen Bölzig. 111. X. 55. 22.

Berlin, den 15. Oftober 1922. Amtsgericht Berlin-Mitte. Abteilung 111.

78516 Der Geschäftsinhaber Christian Tomik in Bonn, geboren am 25. Dezember 1885 zu Schweinheim, Kreis Köln, führt an Stelle des Familiennamens Tonmik den Familiennamen Thomik. Berlin, den 21. September 1922. Der Justizminister. Im Auftrage: Dr. Koerner. Veröffentlicht: Bonn, den 12. Ottober 1922. Das Amtsgericht. Abtei ung 12. 78817 Die minderjährigen Geschwister Baur—⸗ mann in Bonn: 1. Lieselotte, geboren am 25. April 1912 zu Essen⸗Rüttenscheid, 2 Klaus Joachim, geboren am 21. De⸗

des Familiennamens Familiennamen Menden. Berlin, den 20. September 1922. Der Justizminister. Im Austrage: Linder mann. Ermächtigung 111 d 4486 / 22. Veroffentlicht: Bonn, den 12. Oktober 1922. Das Amtsgericht. Abteilung 12.

79285 Den Eheleuten

Zollbetriebsassistent

bisherigen Familiennamens den Familien- namen Wellsand zu führen.

Gronau i. West ., den 19. Oktober 1922. Das Amts gericht.

Dem Müller Friedrich Karl Gustav

Laut Ermächtigung des Herrn Justiz— ministers vom 19. August 1922 Afktz. 1IIL 4d. 3908/22 führt der am 17. Mai 1915 in Hamburg geborene Otto Karl

namen „Frisch“. Marne, den 6. September 1922. Das Amtsgericht.

79279

Am 26. November 1918 ist in Vienen⸗ burg der am 8. März 1842 geborene Landwirt Johann Christoph Christian genannt Heinrich Borsmann verstorben.

seiner Ehefrau Marie Sophie geb. Bartholomeh. Die Erben des Erblassers, insbesondere aus der Frauenlinie, sind bis⸗ her nicht einwandfrei zu ermitteln gewesen. Diejenigen, welche Erbiechte an dem

Rechte bis zum 31. Dezember 1922 bei dem unterzeichneten Gericht zur An⸗ meldung zu bringen, widrigenfalls ihr Erbrecht unberücksichtigt bleibt. Der Nachlaß beträgt etwa 12 000 '. Goslar, den 30. September 1922. Das Amtrtgericht. 3.

79281] Der Kaufmann Hubert Wähmer in

Pfleger der unbekannten Erben der am 21. Juli 1922 in Halle a. S. verstorbenen Händlerin Rosa Fursicht, zuletzt in . a. S., Zenkerstraße 11, das Aufgebots⸗ verfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufge⸗ fordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß der verstorbenen Rosa Fürsicht spätestens in dem auf den 18. De⸗ zember 1922, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Post⸗ straße 13. Zimmer Nr. 45. anberaumten Aufgebotstermine bei diesem Ge richt anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundliche Beweisstücke sind in Ur— schrist oder in Abschrift. beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteils⸗ rechten, Vermächtnissen und Auflagen

1922

6. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften. 7. Niederlassung 2c. von Rechtsanwälten.

8. Unfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung. 9. Bankausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen. 11. Privatanzeigen.

berücksichtigt zu werden, von den Erben Befriedigung als sich nach Befriedigung der nicht aus, g geschlossenen Gläubiger noch ein Ueber⸗ schuß ergibt.

(792981 Oeffentliche Zustellung.

zb Carlsberg bei RNas lenburg, Prozeßbevoll mächtigter: Rechts⸗ a Bartenstein, klengt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Sxinrich Neubauer, unbekannten Aufent⸗ früher in Rastenburg, auf Grund daß der Beklagte seit s Nastenburg verschwunden nicht zu ermitteln gewesen ist, den Beklagten kosten⸗ en, die eheliche Ge—⸗ mit der Klägerin wiederherzu⸗

Auch haftet

lasses nur für den seinem Erbteil ent— sprechenden Teil der Verbindlichkeit. die Gläubiger aus Pflichtte mächtnissen und Aufla Gläubiger, denen die haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet. Halle a. S. den 13. Oktober 1922. Das Amtsgericht. Abteilung 7.

der Behauptung, zen unbeschränkt

verurteilen,

mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Landgerichts in Bartenstein, Ostpr., auf den 20. Dezember 19 Ihr, mit der Aufforderung, hten Gerichte zugelassenen An⸗— Zum Zmecke der öffent⸗ stellung wird dieser Auszug der zekanntgemacht.

Va rtenstein, Ostyr., den 242

Vormittags

Durch Ausschlußurteil Amtsgerichts 7. Oktober Aktienmantel Nr. 9421 des Barmer Bank—⸗ vereins für kraftlos ertlärt. Barmen, den 7. Oftober 1922. Das Amtsgericht.

es Landgerichts.

Durch Ausschlußurteil des unterzeich⸗ neten Gerichts vom zember 19513 ebendort, führen an Stelle folgende Urkunden für kraftlos erklart: Baurmann den Die Anteilscheine der Gewerkschaft Minna⸗ Anna zu Cöthen Nr. 834, 835, 836 und S837 als deren Besitzer der Dr. M Kugel in Mailand im Gewerkenbuche eingetragen

Cöthen, den 10. Oktober 1922. Anhaltisches Amtsgericht. 3.

79299] Oeffentliche Zustellung.

Die Fabrikarbetterin Agnes Elsa Rauhe, geb. Jahnscheck, in Altbernsdorf a. d. Eigen, zrozeßbepollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. klagt gegen ihren Ehe— . Majchinenmeister ͤ ich Karl Rauhe, früher in Zittau, unbekannten Aufent- U s, unter der Behauptung, daß der Be— klagte Ehebruch getrieben habe, mit dem Scheidung der Ehe. agten zur münd⸗ udlung des Rechtestreits vor Zivilkammer der zu Bautzen auf Mittwoch, den 17. Ja⸗ nuar 1923, Vormittags 9 Uhr, mit

heutigen Tage

Moltkestr. 18,

Bekanntmachung,

Die Landwirtsehefrau Therese Hofgärtner ihrem Ehemann 1 Taver Hofgärtner, Landwirt in Todten⸗ Paul Troczunski und Anng, geb. Well. weis, zu Urkunde des Notars Pfreundtner sand, zu Sophienberg bei Schönlanke ist in Aichach vom die Ermächtigung erteilt, an Stelle ihres Nr

in Todtenweis ; andgerichts

l518, erteilte allgemeine Vollmacht

widerrufen und für kraftlos erklärt

Amtsgericht

vom 12 Oktober 1922 die öffentliche Zu⸗

stellung der Kraftloserklärurg bewilligt.

Aichach, den 17. Oktober 1922.

Die Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts. (

. .

(Persson) in Yiosgaard, Kreis 79290) Flensburg, und dessen Ehefrau ist durch Entscheitung, des Justizininisters 3. August 1922 die Ermächtigung zur Hypothekenbrief vom 2. April 1918 über termin zu melden, widrigenfalls die Todes—⸗ Führung des Familiennamens Petersen

diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt Prozeßbevollmächtigten

Bautzen, den 16, Oktober 1922. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

79296] Oeffentliche Zustellung. Der Kaufmann Großbeerenstraße

arl Treppens in Berlin, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Nechtszanwatlt Dr. Jacob in Berlin, klagt gegen seine Treppens, unbekannten ; der S5 1565, 1567, B. G.⸗B. mit dem Antrage auf zer ladet die 2 . serhandlung des Rechtsstreits vor die 7. Zivilkammer des erlin SW. 11, Halle⸗ Zimmer 112, Vormittags orderung, einen bei zugelassenen zu hef Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht. Berlin, den 19. Oktober 1922. t Gerichtsschreiber des

Durch Ausschlußurteil des Amtsgerichts vom Baden vom 11. Oktober 1922 im Grundbuch von Baden Heft 2180 Grundstück LB Nr. 604a der Gemarkung Baden zugunster der Oskar Seif Witwe, Therejse geo. Heufelder, in München einge⸗ tragene Darlehenshypothekenforderung von 50 000 4A nebst 5 o Zinsen für kraftlos

Baden, den 11. Oftober 1922. Der Gerichtsschreiber des badischen Amtsgerichts.

Damaschke,

, Landgerichts Bes Hf 2931 sches Ufer 29/31,

10 Uhr, mit de

zu bestellen.

Durch Ausschlußurteil des Amtsgerichts Baden vom Heutigen wurde der Grund— schuldbrief vom 27. September 1920 üher die im Grundbuch von B.⸗Baden Bd. 219 Heft 2182 Abt. III Nr. 5 auf dem Grund⸗ stück der Gemarkung Baden L⸗B.⸗-Nr. 400 zugunsten der Eigentümerin „Euxopäischer Hof“, Hotelgesellichaft m. b. H. in Baden eingetragene Briefgrundschuld von 500 000 Mark nebst Zinsen für kiaftlos erklärt.

Baden, den 11. Oftober 1922.

Der Gerichteschreiber des Bad Amtsgerichts.

andgerichts II.

; entliche 3ustellung. Die Frau Anna Schulz, ꝛ) kölln Thomasstr. 5, Prozef lmächt Rechtsanwälte Justizrat Priester, Dr. Brodnitz und Dr. Wielun.r nmerstr. 21, klagt gegen den

mann, in Neu bevollmächtigte:

Thomasstr. 5 unbekannten Aufenthalts, auf Grund des F 15s! B. G.⸗B. mit dem Antrage auf Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 7. Zivilkammer des Landgerichts 11 in Berlin SW. 11, Hallesches Ufer 29 / 31, Zimmer 112, auf den 12. Jauuar 19 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Anwalt zu Zum Zweck der Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht. Berlin, den 19. Oktober 1922.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts 11.

(7 9301] Oeffentliche Zustellung.

Der Monteur Paul Knoll in Düssel. dorf. Birkenstraße 1891, z. Zt. in Wald⸗ heim in Strafhaft, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Meyer in Düsseldorf, klagt gegen seine geb. Mathis, früher in Forbach in Eljaß« Lothringen, Wagnerstraße 4, jetzt unbe— auf Grund des mit dem Antrag auf

in Neukölln,

Durch Ausschlußurteil von heute ist der verschollene Stellenbesitzer und Arbeiter Karl Terber aus Wikoline, geboren am August 1895 in Tschilesen, Wohlau, zuletzt Gefreiter der 8 Kompagnie Infanterie⸗Regiments Nr. 360, für Als Todestag ist der Amtsgericht

Ehescheidung.

2: W 8r* tot eiklärt worden. Al ei, Vor 9. April 1918 festgestellt. Herrnstadt, den 3. Oktober 1922.

[79295] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Katharina Kappes, in Aachen, Prozeßbevollmächtigter: Dr. jur. Krichel in Aachen, klagt gegen den Eisenbahnarbeiter Jakob Kappes, zuletzt in Aachen wohn⸗ haft, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß Beklagter ein ehe⸗ biecherisches Verhältnis unterhält, da die Klägerin mißhandelt hat und da sich an den Kindern aus seiner ersten Ehe und aus der ersten Ehe der Klägerin un— sittlich vergangen hat, mit dem Antrag auf Ehesche idung. den Beklagten zur mündlichen Verhand— lung des Rechtsstreits vor die erste Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Aachen auf den 2. Dezember 1922, Vormittags 93 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch diesem Gericht Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Aachen, den 18. Oktober 1922.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

öffentlichen

Königstraße 2h, Rechtsanwalt

ihren Ehemann,

Margarete

Aufenthalts,

Ehescheidung. zur mündlichen des Rechtestreits vor die 8. Ziviltammer des Landgerichts in Düsseldorf auf den 9. Januar 1933, 19 uhr mit der Aufforderung, durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Düsseldorf, den 14. Oktober 1922.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

Die Klägerin Verhandlung

zugelassenen