—
der zum Bezirke des AGG. Berlin-Schöneberg gehört, Coblenzer aus Linden (Nuhr) in Bochum, Rat Krantz aus Tilsit in Cranz (AGBez. Königsberg i. Pr.).
. Zu Notaren sind ernannt: die RA. Dr. Hermann Mengel in Cassel, Dr. Friedrich Treude in Altona. .
Die EWR. Hansberg und Dr. Heimendahl sowie GerAssess. Dr. Wie fels sind zu LGRäten in Düsseldorf er⸗ nannt.
Zum LGRat in Altona ist nicht der LR. Manfred Begemann sondern der LR. Dr. Otto Begemann ernannt worden.
AR. Schlegel ist zum AGRat in Ruhland ernannt.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Pro vinzialverbande für die Provinz Niederschlesien wird hiermit auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. 221) das Recht verliehen, das für eine Stauanlage im Bober bei Boberullersdorf erforderliche Grundeigentum im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dieses ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten. Auf staatliche Grundstücke und staatliche Rechte an fremden Grundstücken findet dieses Recht keine Anwendung.
Gleichzeitig wird auf Grund des 51 des Gesetzes über ein vereinfachtes Enteignungsverfahren vom 25. Juli 1922 (Gesetzsamml. S. 211) bestimmt, daß die Vorschrift dieses Gesetzes bei der Ausübung des vorstehend verliehenen Enteignungsrechts Anwendung zu finden hat.
Berlin, den 5. Oktober 1922.
Im Namen des Preußischen Staatsministeriums.
Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Dr. Wendorff.
Dem
Dem Provinzialverbande für die Provinz Niederschlesien wird hiermit auf Grund des Gesethes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. 221) das Recht verliehen, das für eine Stauanlage im Bober bei Boberröhrs dorf erforderliche Grundeigentum im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dieses ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten. Auf staatliche Grundstücke und staatliche Rechte an fremden Grundstücken findet dieses Recht keine Anwendung. .
Gleichzeitig wird auf Grund des 5 1 des Gesetzes über ein vereinfachtes Enteignung sverfahren vom 26. Juli 1922 (Gesetzsamml. S. 211) bestimmt, daß die Vorschrift dieses Gesetzes bei der Ausübung des vorstehend verliehenen Enteignungsrechts Anwendung zu finden hat.
Berlin, den 5. Oktober 1922.
Im Namen des Preußischen Staatsministeriums: Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Dr. Wendorff.
Ministerium für Wissenschaft, Kun st
und Volksbildung.
Der Studienrat Dr. Schwemer in Frankfurt a. M. ist zum Honorarprofessor in der philosophischen Fakultät der Universität in Frankfurt 4. M. und
die Zeichenlehrerin Steub ing am Lyzeum nebst Ober— lyzeum und Studienanstalt i. E. in Hildesheim zur Ober— zeichenlehrerin ernannt worden.
Bekanntmachung.
Gemäß S 4ß des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1896 (Gesetzsamml. S. 152) wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß im laufenden Steuerjahre ein zu den Kummunalabgaben einschätzbarer Reinertrag aus dem Betriebs— jahre 1921/23 bei der Oschersleben-Schöninger Eisen⸗ bahn-Gesellschaft bezüglich ihrer preußischen Strecke nicht erzielt worden ist.
Magdeburg, den 20. Oktober 1922.
Der Eisenbahnkommissar. J. V. Holz becher.
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Gemäß § 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 Gesetzsamml. S. 152) wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der im laufenden Steuerjahre zu, den Kommunalabgaben einschätzbare Reinertrag aus dem Betriebs⸗ ahre 1921/23 hei der Brandenburgischen Städtebahn
kt. Ges. auf 862010 „ festgestellt worden ist.
Magdeburg, den 20. Oktober 1922.
Der Eisenbahnkommissar. J. V.: Holzbecher.
Bekanntmachung.
Der dem Polier und Sprengmeister Wilhelm Krämer in Mansbach unterm 21. Dezember 1921 aus⸗
gestellte Sprengstofferlaubnisschein Muster A Nr. 4, gültig bis zum 20. Dezember 1922, über eine Menge von 1500 kg ist verloren gegangen und wird hiermit für ungültig erklärt. Hünfeld, den 17. Oktober 1922. Der Landrat. R U; Mig ner.
Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger ig vom Handel vom 25. September 1815 (RGBl. S. 6653) abe ich dem Althändler Ernst Röseler, Berlin, Bödikerstraße 4. durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Metall wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handels betrieb untersagt. Ber lin, den 21. September 1922.
Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Froitz heim. Bekanntmachung.
Der Frau Maxie Kocimski, geb. Wien bergen, bier, Hörstener Straße Nr. 13, haben wir heute auf Grund der Be.
ordnung vom 27. November 1919 (RGBl. S. 1909) den Tröde handel, und zwar auch in der Form mittelbarer oer unmittelbarer Beteiligung an einem solchen Handelsbetrieb anderer, untersagt.
Harburg (Elbe), den 19. Oktober 1922.
Die Polizeidirektion. Dr. Behrens.
Be kan ng chung.
Abraham Diamant, hier, Lange 6 auf Grund der Bekanntmachung zur äfsiger Personen vom Handel vom ⸗ 23. Sep⸗ ssung des Artikels 111 der Verordnung vom
zaben wir heute
tember 1915 in der
27. November 1919 (RGBl. Seite 1999) den Handel mit Metallen jeglicher Art. und zwar auch in der Form mittelbarer
*. 1. oder unmittelbaler Beteiligung an einem solchen Handelebetriebe anderer, untersagt.
Harburg (Elbe), den 19. Oktober 1922.
Behrens.
n. .
Die Polizeidirektion. Dr.
Nichtamtliches. Tentsches Reich.
. Der Reichsrat versammelte sich heute zu einer Voll⸗ sitzung; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Volts— wirtschaft, für Haushalt und Rechnungswesen und für Rechts⸗ pflege, der Ausschuß für Verfassung und Geschäftsordnung, die vereinigten Ausschüsse für Haushalt und Rechnungswesen, für innere Verwaltung und für Verfassung und Geschäfttz⸗ ordnung, die vereinigten Ausschüsse für Rechtspflege . für innere Berwaltung sowie die vereinigten Ausschüsse für Rechts⸗
pflege und für Volkswirtschaft Sitzungen.
Ventscher Neichstag. 26 itzung vom 21. Oktober 1922, Nachmittags 2 Uhr. J.
des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger“ ).) Auf der Tagesordnung steht zuerst der Asnstsrsasg ö f der Tagesordnung steht zuerst der Antrag Hergt (D. Nat.), wonach das Um satzsteuergesetz dahin abgeändert werden soll, daß die Inseraten⸗ steuer aufgehoben wird. Die Uebernahme von Anzeigen in Zeitungen und Zeilschriften soll als Nummer 13 in die Liste der Befreiungen des 52 des Umsatzsteuergesetzes aufgenommen und der 5 25 des Umsatzsteuergesetzes aufgehoben werden, der den Tarif für die Inseratensteuer enthält. — Der Antrag wird ohne Debatte dem Steuerausschuß überwiesen.
Es folgt die erste Lesung des von den Deutsch⸗ nationalen beantragten Gesetzentwurfs zur Abänderung des Kohlensteuergesetzes. Danach soll die Kohlensteuer von 40 auf 30 vH. herabgesetzt werden, ferner soll für die zu Hausbrandzwecken verwendete Kohle eine Steuerrückvergütung in voller Höhe der Kohlen— steuer gewährt werden an gewisse minderhemittelte Klassen von Verbrauchern, deren Einkommensverhältnisse in dem Antrag im einzelnen bezeichnet sind.
Abg. Hartwig (D. Nat): Das Aufkommen aus der Kohlen⸗ steuer wird jetzt berelts guf 171 Milliarden geschätzt. Die Kohlen—⸗ steuer wirkt auf Produktion und Absatz wie ein schwerer Hemm— schuh. Die kleinen und mittleren Betriebe können sich nicht auf⸗ rechterhalten, menn sie für jeden Zentner 160 A Steuern bezahlen müfsen. Bei den Hausbrandkohlen werden durch die Steuer be— sonders Invaliden, Kleinrentner und kinderreiche Familien be⸗ troffen. Ünser Antrag ist vielleicht noch der Verbesserung fähig. Ich beantrage, ihn dem Steuerausschuß zu überweisen, der hoffent⸗ lich einen gangbaren Weg zur Abhilfe finden wird. Beifall rechts.)
Abg. Eichhorn (fraktionslos. Komm.) stimmt dem Antrag zu.
Abg. Löf fer (Soz.): Daß die Kohlensteuer die Wettbewerbs⸗ fähigkeit der deutschen Ausfuhrindustrie geschädigt habe, kann man nichk behaupten. Die Kohlensteuer hat nur Gewinne, die sonst dieser Industrie zugefallen wären, in die Tasche des Reiches ge⸗ bracht. Die Haushrandfrage werden wir allerdings im Ausschuß eingehend prüfen müssen, aber auch mit der gebotenen Vorsicht.
Der Antrag wird dem Steuerausschuß überwiesen,
Die Abgg. Lau scher Gentr. und Genossen bean⸗ tragen eine Entschließung, worin die Regierung um einen Gesehentwurf ersucht wird, der wirksame Ab wehrmaß— nahmen gegen die Ueberflutung und den AuZuskauf BVeutschlands durch valutastarke Ausländer vorsieht, u. a. auch durch einen Valutazu⸗ schlag zu den Eisenbahntarifen.
Zur Begründung wird. ausgeführt: Die Ausländer leben
bei Uns so gut wie kostenlos, sie leeren unsere Magazine mit beängstigender Schnelligkeit und treiben dadurch Die Preise für die Inländer immer weiter in die Höhe. Man kann unserem Volke nicht zumuten, daß es in stiller Er⸗
gebung bloß zusieht. Was bisher geschehen ist, sind nur private Abwehrmaßnahmen gewesen. Wir fordern deshalb das Reich zu Abwehrmaßnahmen auf. Die Ausländer reisen bei uns für ein Trinkgeld quer durch Deutschland, während für die Deutschen die Eisenbahn ein Luxusgegenstand geworden ist. Wenn Zuschläge für Ausländer in Museen, Theatern usw. genommen werden, ist nicht einzusehen, warum nicht die Ausländer zugunsten der bitter not⸗ leidenden Reichsfinanzen durch Zuschläge auf der Eisenbahn be⸗ lastet werden sollen. (Beifall.)
Der Antrag wird angenommen.
Ein Antrag aller Parteien mit Ausnahme der bammunisten, worin die Reichsregierung ersucht wird, eine außerordentliche, auf Antrag zu gewährende Unter⸗ stützung gemeinnütziger Anstalten, insbesondere der Gemeinden, sofort in die Wege zu leiten, wird an den sozialpolitischen Ausschuß überwiesen.
Ein von der Deutschen Volkspartei eingebrachter Gesetzent wurf verlangt die Verlängerung der Zuckerungsfrist für Weine des Jahrganges 1922618 zum 8! März 1923.
Abg. Dr. Moldenhauer (D. Vp.ᷓ bemerkt, daß angesichts der Lage der diesjährigen Weinernte der Antrag keiner besonderen Begründung bedürfe, und bittet um dessen Annahme.
Abg. Körner (D. Nat) erkennt die Notwendigkeit der Ver⸗ längerung der Zuckerungsfrist an. Die Traubenernte sei zwar der Menge nach gut, doch müsse die Qualität durch eme dem Gesetz entsprechende Zuckerung verbessert werden. Die Zuckerrübenernte ermögliche es in diesem Jahre, dem deutschen Weinbau die ent⸗ sprechende Menge Zucker zu überweisen, wie es auch im Voriahre geschehen sei. Dann werde auch in diesem Weinjahre ein guter trinkbarer Tropfen gewonnen werden können.
Der Antrag wird in der zweiten Lesung angenommen. Die dritte Lesung wird in den nächsten Tagen stattfinden. Es solgt die zweite Beratung des G esetzent wurfs, betreffend Aenderung der Verordnung über Lohnpfändung. Der Ausschuß hat die Grenze des
) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden
kannmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 in der Fassung des Artikels II der Ver⸗
der Oerren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.
vorlage auf 100 009 M festgesetzt. Ein sozialistischer
Mit Ja stimmen 86, mit Nein 87 Abgeordnete. ist also nicht beschlußfähig. Präsident Löbe b 5 Minuten an. Schluß 3 Uhr.
Erhöhung der Gebühren Sachverständige, in zweiter
etwa verfünffachte. — Ohne Debatte wird die zweiter und dritter Lesung angenommen.
Der von den große entwurf, betreffend Erhshung der schädigung für die Reichstagsmitg
gesehene allgemeine
Vergütungen für Teilnahme an Ausschußsitzungen.
Aenderung des
Angestellte.
Tarif entsprechend geändert. Reichsarbeitsminister Dr. Brauns: Herren! In der Angestellten⸗ und Invalidenversicherung Ausschuß für soziale Angelegenheiten in den letzten Wochen reiche und außerordentlich fruchtbare Arbeit geleistet. Er
hat zugleich nach dem Vorbild des Vorläufige das Stoffgebiet erweitert und es insbesondere auf Versi
2
Denkschriften meines Ministeriums vorbereitet, die Reichs hatte aber den Wunsch und die Absicht, mit dem Auss soziale Angelegenheiten zunächst nur eine Verständigung
Grundsätzen zu erzielen und dann einen enisprechenden En
fahren schien der Reichsregietung schon durch die Rücksicht Reichsrat geboten. Zusammenhang der neuen Angelegenheiten unter sich und
für das Ganze nicht mehr ratsam erschien. zeitigen Erledigung erschien es möglich, die
nunmehr in dem vorliegenden Entwurfe Ereignis geworden.
Das Kernstück jeder Versicherung ist der Leistung Beitragstarif. Was kann die Versicherung beim des Versicherungsfalles leisten, und welches Opfer kann d Versicherten und den Arbeitgebern zugemutet werden?
Berufsunfähigen und ihrer Hinterbliebenen?
Auf diese Fragen hat der 6. Ausschuß eine im all zutreffende Antwort gefunden. Die Angestell tenversicher ihrer ursprünglichen Gestalt erhob als Beitrag 8 v̊
sätzen dann die Leistungen.
enthält den Grundbetrag von 720 (, auch bei noch s Gemeinschaft der Versicherten und ihrer Arbeitgeber hiermit, daß wirtschaftlich bedeutungslose Renten entstehe
Kinderzuschlag von 95 (6 auf 950 „6 für das Jahr erhöht. Der Hauptbestandteil der eigentlichen Rente Steigerungsbetrag.
sicherten aus. deckungsverfahren aufgebracht.
Die Reichsregierung legt besonderen Wert darauf, daß der versicherung diese Eigenschaft gewahrt bleibt.
teil der Rente, sie ist für Grenze nach oben und unten wird jeweils durch die Te verhältnisse bestimmt. Die Mittel für diese Zulage wer
gebracht. und ihre Arbeitgeber für die Berufsgenossen, die im Die Gesamtheit ihre Kräfte verbraucht haben
der Gesunden für die Gebrechlichen.
alle Rentenempfänger. Bei dem einmütigen Willen des Au
Verhältnis zum Einkommen. Gegen früher ist das Ve *
zwischen Beiträgen und Einkommen im allgemeinen nicht
worden.
Ausschuß hat, der Geldentwertung enisprechend, die Ge
Wie kann das Arbeitseinkommen des Versicherten und die Wirtschaft im allgemeinen belastet werden für eine angemessene Versorgung der
unpfändbaren Lohnes enisyrechend der Regierungs—
Antrag
will die Frenze auf 180 000 M erhöhen. Ueber diesen Antrag wird im Wege der Auszählung (Hammelsprung) abgestimmt. Das Haus
he beraumt die nächste Sitzung auf 3 Uhr
262. Sitzung vom 21. Oktober 1922, Nachmittags 3* Uhr. Zunächst wird der Gesetzent wurf, betreffend
für Zeugen Lesung beraten.
und Der
bühren
noch etwas über die Vorlage hinaus erhöht, die die Gebühren Vorlage in
Parteien eingebrachte Gesetz⸗
Ent⸗ lieder
wird debattelos in allen drei Lesungen erledigt. Die (Eent⸗ schädigung wird danach vom 1. Oktober an auf monatlich 35 006 M bemessen, wozu der bei den Beamtengehältern vor⸗ gleiche prozentuale Teuerungszuschlag kommt. Entsprechend werden die Abzüge erhöht, ebenso die
Es folgt die zweite Beratung der Vorlage über Versicherungsgesetzes Der Ausschuß hat insbesondere die Ver⸗ sicherungspflicht auf alle Angestellten ausgedehnt und den
ö
Meine Damen und
hat der umfang⸗ hat nicht
bloß den Rest der Vorlage Nr. 2153 über die Gehaltsklassen, Leistungen und Beiträge in der Angestelltenversicherung erledigt, er 9 1
Reichswirtschafts rats
scherungs⸗
pflicht und Wanderversicherung bei Arbeitern und Angestellten, auf
Rechtsweg und Selbstverwaltung in der Angestelltenversicherung, auf
Leistungen und Beiträge in der Invalidenversicherung ausgedehnt. Der neue Stoff war zwar in den vom Reichstag geforderten
regierung chuß für in den twurf in
den regelmäßigen Gang der Gesetzgebung zu bringen. Dieses Ver⸗
auf den
Bei der Beratung machte sich aber der innere
mit der
Vorlage Nr. 2153 so stark geltend, daß eine Trennung ohne Gefahr Nur bei einer gleich⸗ widerstreitenden Interessen und Kräfte in den Zustand des Gleichgewichts zu bringen. Für diese Methode spricht heute zweifellos der Erfolg. Was vor einem Jahre oder vor sechs Monaten noch unmöglich oder wenigstens völlig ungeklärt erschien, ist durch die Beratungen des 6. Ausschusses
s38⸗ und Eintritt afür den
stark
gemeinen
ung in de 8 ver⸗
sicherten Gehalts und bemaß nach versicherungstechnischen Grund So betrug nach 120 Beitragsmonaten das Ruhegehalt ein Fünftel des versicherten Einkommens und stieg dann bei lückenloser Beschäftigung j.uͤhrlich um 1 vo dieses Ein— kommens. Der vorliegende Entwurf stellt den Bedarf des Ver⸗ sicherten und seiner Hinterbliebenen bei Berufsunfähigkeit und Tod in den Vordergrund und bemißt nach ihm den Beitrag. Jede Rente
o kurzer
Dauer der Versicherung, sofern nur die Wartezeit erfüllt ist. Die
verhütet n. Zun
Berücksichtigung des Familienstandes der Versicherten wird der
ist der
In ihm wirkt sich Dauer und Höhe der Versicherung, aber auch Beruf und soziale Stellung des Ver— Diese Teile der Renten werden im Anwartschafts= Hier sorgt der Versicherte für seine Zukunft. Insoweit ist die Versicherung eine organisierte Selbsthilfe der Arbeiter und Angestellten unter Mitwirkung der Arbeitgeber.
Sozial⸗
Zur Anpassung der Renten an die jeweiligen Teuerungsverhält⸗ nisse sind Zulagen notwendig. Die Zulage bildet einen Bestand— alle Rentenempfänger gleich. Die
uerungs⸗ den von
den Versicherten und ihren Arbeitgebern im Umlageverfahren auf— In den Zulagen sorgen die versicherten Arbeitnehmer
nste der
und berufsunfähig geworden sind, ein Beweis für die Stärke des Gemeinschaftsgefühls
Der Ausschuß hat die Teuerungszulage für alle Renten— empfänger auf 9000 S6 bemessen. Die Bedenken, welche die Reichsregierung im Ausschuß geltend machte, richteten sich weniger
gegen die Höhe der Zulagen, als gegen ihre Gleichmäßigkeit für
oͤschusses
will sich aber die Reichsregierung mit den Beschlüssen abfinden. Die Beiträge sind hoch, stehen aber in einem erträglichen
rhältnis geändert
ist
Aufbau und muten Tei hr uc Invalidenversicherung gelten uu ich sregierung billig und gerecht. Der Unt St aber seinen Grund darin, daß schon bisher in der Angestelltenversicherung
* =. 9 . . 8 . * 2 ö . höhere Leistungen vorgesehen waren. Dafür ist auch die Wartezeit länger.
Der Ausschuß
. tenversicherung den Ver⸗
Il ssicherten⸗Best and neu abgegrenzt. Dadurch wird der Ver— sicherungsbereich der Invalidenversicherung stellenweise eingeengt. * J
18
Wegen der Nachteile, die der Invalidenversicherung dadurch entstehen
kön ens eich geschaffen.
ach den neuen Bestimmungen werden die Streitfälle wegen der Rersicher syfsicht 5 ,, 8 Nersich 8 n
Versicherungspflicht sich mindern. Die Versicherungsbehörden
werden hierdurch entlastet und können sich besser ihrer eigentlichen Aufgabe, der Rentenfestsetzung widmen. Die leidige Doppel versicherung ist beseitigt. Sie betraf in den letzten Jahren gerade die Berufegruppen, die am wenigsten die Doppelversicherung tragen konnten. Dies gilt in der Hauptsache für die Büroangestellten nit niedrigem Einkommen.
Trotz Trennung der Personenkreise werden Angestellten- und Invaliden versicherung in lebendigem Zusammenhang bleiben. Ein Arbeiter wird Werkmeister und wandert von der Invaliden— persicherung zur Angestelltenversicherung. Ein Angestellter sucht sein Glück als Arbeiter und wandert von der Angestelltenversicherung zur Invalidenversicherung. Dadurch entsteht das Pꝛroblem der Wander⸗ versicherung. Die Reichsregierung stimmt der Lösung dieses Problems im allgemeinen zu. Wie das Arbeitsleben im allgemeinen einheitlich ist, so soll auch der Versicherungsschutz einheitlich sein. Db die Regelung sich auch im einzelnen bewähren wird, wird die Erfahrung als Lehrmeisterin zeigen müssen.
Der Ausschuß hat für die Versicherungspflicht die VBerdien st⸗ grenze aufgehoben. Dagegen hat die Reichsregierung wichtige Bedenken grundsätzlicher Art. Wer nach seinen Erwerbseinkünften sich nicht selbst gegen die Folgen der Berufsunfähigkeit schützen kann, soll öffentlich-rechtlich versichert werden. Wer aber aus eigenen sten sich und seinen Angehörigen selbst helfen kann für den Fall, n das Schicksal der Erwerbsunfähigkeit oder des Todes trifft, ͤ den ist Versicherungszwang nicht notwendig und nach dem Grundrecht der Freiheit auch nicht zulässig. Ihm bleibt die Frei⸗
heit, das eigene Interesse und das seiner Angehörigen unter eine bürgerlich-rechtliche Versicherung zu bringen. Der öffentlich⸗rechtliche Zwang soll nicht auf ein Gebiet verlegt werden, das der Freiheit grundsätzlich vorbehalten ist. Die Reichsregierung bittet daher ihrerseits den Reichstag, die Verdienstgrenze für die Versicherungs⸗ pflicht wieder einzuführen. Die Grenze kann wohl soweit gezogen werden, daß auch bei weiterem Verfall der Währung der Ver⸗ sicherungsschutz nicht ausfällt.
Nach den Beschlüssen des Ausschusses geht die Recht⸗ sprechung in der Angestelltenversicherung auf die Versicherungsbehörden der Invalidenversicherung über mit der Ein—⸗ schränkung, daß beim Versicherungsamt, dem Oberversicherungsamt und dem Reichsversicherungsamt die besonderer Interessen der Angestellten und ihrer Arbeitgeber hinreichend gewahrt werden. Die Beisitzer in den Ausschüssen, den Kammern und Senaten der Ange⸗
F stelltenversicherung werden von Vertrauensmän nern der Angestellten⸗ versicherung gewählt. Von den Beamten, die bei der Recht⸗ sprechung mitwirken, wird der Besitz besonderer Kenn snisse und praktischer Erfahrung speziell in der Angestelltenversicherung ver⸗ angt.
ü
Die Reichsregierung bittet den Reichstag dringend, an den
Beschlüssen des Ausschusses in diesem Punkte festzuhalten.
Die Reichsregierung ist auch mit der Erweiterung des
ts einverstanden. Im Direktorium
der Reichsversicherungsanstalt haben die ehrenamtlichen Mitglieder zahlenmäßig das Uebergewecht. Die Befugnisse des Verwaltungs · s sind stark erweitert. Bei dieser Verteilung der Machtbefugnisse es nicht auch notwendig, die Beamten im Direktorium nur auf bestimmte Zeit zu ernennen. Gegen diese Beschränkung hat die Reichsregierung schwere Bedenken grundsätzlicher Art. (Sehr richtig im Zentrum) Nach der Rechtsregel im Beamtengesetz werden die Beamten im allgemeinen auf Lebenszeit ernannt. Auch die Reichs verfassung erkennt lebenslängliche Anstellung als Grundrecht an. Von dieser Regel und diesem Grundrecht abzuweichen, ist bei dem vorliegenden Anlaß der Reie zSregierung nicht möglich. Die Reichẽ⸗ regierung bittet daher den Reichstag dringend, auch für die Mit- glieder des Direktoriums die Ernennung auf Lebenszeit als allgemeine Regel wieder einzuführen. ö Für den 28. einer Dienstordnung hat der Ausschuß eine besondere Genehmigung nicht für erforderlich erachtet. ; Die Reichsregierung will sich damit abfinden, weil. nach der einmütigen Auffassung im Ausschuß das Reichsarbeitsministerium ohnehin ver ⸗ möge seines Aufsichtsrechts Einfluß auf den Inhalt der Dienst⸗ ordnung hat und die Abänderung der Dienstordnung verlangen kann. Die Dienstaufsicht ist ja nicht auf die Beobachtung von Geset und Satzung beschränkt; darüber bestand im Ausschuß keinerlei Meinungs⸗
verschiedenheit.
Selbstverwaltungsrech
Meine Damen und Herren, die Aufhebun ö J un ie Be⸗
dienstgrenze für die Versicherungspflicht die
schränkung der Dienstzeit der Beamten im Direk⸗ torium ausgenommen, kann ich namens der Reich regierung im allgemeinen die Zustimmung zu den Beschlüssen des Ausschusses erklären. Die Reichsregierung erkennt die freudige Mitarbeit aller Parteien an der Vollendung des Werkes gerne un. In der Ange⸗ stelllenversicherung wird der Januar 1923 hiernach ein bedeut—
samer Tag werden. Das Versicherungsgesetz wird an kö Tage ‚. j ö F. . 5] . 95 zehn Jahre in Kraft sein. Mit diesem Tag erfüllt sich auch sür si ts Nale die allgemeine Warte— die männlichen Versicherten zum ersten Male die allgemeine War ö zit. Vom 1. Januar 1923 an werden den Ventenempfänger . ; ; ⸗ 3st die neuen Leistungen zu statten kommen. In der neuen Gestalt wird das Angestell tenversicherungsgesetz hoffentlich auch alle berech tigten Erwartungen erfüllen. (Bravo! im Zentrum.) ( 8 ab 9 . ; ⸗ . V Abg. Giebel (Soz ): Ich bin nicht in der Lage, der ieder einführung der Gehaltsgrenze 3 hoch . bel der fortschreitenden Markentwertung sein? Tie l versicherung in der Angestellten⸗ und Invaliden versicherung ist lücklicherweise beseitigt, aber die Versicherten sollen nicht der äechte aus den Beiträgen verlustis gehen, die sie in der anderen Versicherung gezahlt haben. So entstand der Begriff der . versicherten“, denen die Wahl der Versicherung freisteht. Mit dieser Novelle ist die Verschmelzung der Angestellten⸗ mit der Invalidenversicherung et, Diese Verschmelzung läßt
eingeleitet. . ö . z , gn, an nicht mehr aufhalten. Es läßt sich B. nicht rechtfertigen, daß
Die Doppel⸗
4 . ; 5aff do tzustimmien. Wie hoch soll denn die
6
zustimmen. Ueber die Lösung der Renten- und Beitragsfrage kann ich allerbings nicht so meine Befriedigung aussprechen. Richtig ist, daß für die Aufbringung der Renkenrhöhung der Umlageweg ẽ Reserven nicht angesammelt zu werden brauchen. Die Steigerungssätze für die Renten ergeben noch keine genügenden Renten, sie sind nur ein Schaugericht. Die Beiträge
und steigen bis? mehr als 60 O00 M monatlichem Einkommen. Diese Beträge sind zu hoch, als daß die Angestellten die Hälfte derselben tragen könnten. Herr Thiel hat im Ausschuß gesagt. Beiträge zahlen wollten, ich habe aber von solcher Zahlungswillig⸗
erte ung der Teitragszflicht dahin, daß
Drittel und die Arheitnehmer ein Drittel
das Zentrum sind aber hafür, baß die Angestellten ihren Schmacht⸗ ö 9
im Ausschuß abgelehnt. Die Behörde, sie ist ein Organ der Selbstverwaltung, und darum il und der Präsident nicht lebenslänglich an⸗ Erfahr haben gelehrt, daß die An⸗ Zeit erfolgen darf. Eine Neuerung der ehrenamtlichen Mitglieder des kung der Befugnisse des Verwal⸗
, V; yy gestellt werden. Die Erf
stellung nur für eine ge ist das künftige Ueber Direktoriums und die tungsrats.
8
Abg. Lambach (D. Nat. die Werte unter den Händen. hlen, die wir heute in das Gesetz einsetzen, sind morgen schon überholt. Leider sind meine An⸗ ) das ganze Gesetz bald zu erledigen, im Ausschuß für k nicht durchgedrungen. Durchaus verkehrt ist es, uns z vorzuwerfen. Gerade die Sozialdemokratie Beratung verschuldet, bis sie endlich Anfang wir damit einen Sieg unserer Auffassung errangen, daß die Sonderversicherung erhalten werden müsse. Wir begrüßen es als Fortschritt, daß nunmehr Arbeiter und Angestellte durch Gesetz getrennt sind. Ich persönlich und eine zahl meiner Freunde begrüßen es auch, daß die Hehaltsgrenze beseitigt ist. In ftion find die Meinungen darüber geteilt, schließen, die Gehaltsgrenze Erleichterung der frei⸗ Versicherten, die den
zat.: Bei dem Marksturz schwinden uns
litir
Beruf verlassen und heiraten, ein Teil der Beiträge zurückgezahlt enen Umbau der Rechtsprechung sind
Die Selbstoerwaltung he . waren sehr überrascht, z e Zinke das Verlangen der Angestellten für unausführbar erklärte, den Präsidenten der Ver⸗ sichsrungsanstalt zu wählen. Nach den Vorgängen von gestern wundert uns das nicht. Solange man einen sozialdemokratischen Reichspräsidenten hat, ist es den Herren auf der Linken natürlich angenehmer, wenn dieser den Vorsitzenden der Anstalt ernennt. Wir beantragen, daß der Vorsitzende von den Angestellten gewählt werden soll. (Beifall rechts.)
Abg. Thiel (D. V.): Unsere Partei hat sich damals als nationalliberale Partei auf den Boden der Sonderversicherung der Angestellten gestellt, die den besonderen Interessen der Privat⸗ angestellten Rechnung tragen kann. Bisher hat man sich mit einer Flickarbeit an dem ursprünglichen Gesetz über die Angestelltenver⸗ sicherung begnügt. Endlich im Frühjahr dieses Jahres nahm der Reichstag eine Entschließung zugunsten eines grundlegenden Aus- baues der Angestelltenversicherung an, aber die Regierung hat dieser Entschließung nicht Rechnung getragen, sondern sich in ihrer Vorlage wieder auf eine Regelung der Renten- und Beitragsfrage beschrünkt. Der Ausschuß hat wenigstens in der ihm knapp zu⸗
gemessenen Zeit einige weitere Stoffgebiete diesem Gesetze hinzu⸗ gefügt. So stehen wir jetzt vor Ausschußbeschlüssen, die wir nur
mit einem heiteren und mit einem nassen Auge ansehen können. Man mußte sich im Ausschuß zu Kompromissen verstehen. Der Kreis der in der Angestelltenversicherung und der Kreis der in der Invalidenversicherung versicherten Personen sind jetzt streng ge⸗ schieden worden. Aber es blieb noch eine Reihe von Personen, wie namentlich die Werĩmeister, die in der Jugend Invalidenversicherte waren und später in die Angeftelltenversicherung hineingekommen sind. Da nur die Rente in einer Versicherung in Anspruch ge⸗ nommen werden kann, ist die besondere Regelung für die Wander⸗
versicherten geschaffen worden. Dadurch ist aber die individuelle Behandlung der beiden Versicherungsarten überaus erschwert worden. Bas Umlageverfahren für die Aufbringung der Renten⸗ erhöhung bedeutet eine Leistung der gegenwärtigen Versicherten zugunsten der gegenwärtigen Rentenbezieher, ohne daß die Ver⸗ sicherten die Gewähr haben, daß später in derselben Weise für sie gesorgt wird. Aber wir haben uns zu einem Kompromiß in dieser Frage entschließen müssen. Der Abg. Giebel hat durchblicken lassen, daß er die jetzigen Ausschußbeschlüsse als Sprungbrett für die Ver⸗ hmelzung der Angestellten⸗ mit der Invalidenversicherung ansehe. Deshalb müssen wir besonders vorsichtig sein, denn wir halten an
der Sonderversicherung der Angestellten fest. Die Berschmelzung würde eine Beseitigung der hochwertigen Leistungen der Ange⸗ stellten und eine Mißachtung der geistigen Arheit bedeutet. Wenn
wir nicht für die Zukunft der Angestellten in besonderer Weise sorgen, werden wir eine Angestelltenschaft bekommen mit der unfer Wirtschaftsleben in den Abgrund geht. Wenn wir die Angestellten nach dem Willen der Sozialdemokratie behandeln, wird danach auch die Sonderstellung der Beamtenscheft beseitigt werden, worauf ja die Sozioldemokraten auch hinarbeiten. Wir werden dem Gesetz in der vorliegenden Fassung zustimmen, werden aber in der Zu⸗ kunft nach unserer grundsätzlichen Stellung Verbesserungen bei dem weiteren Ausbau der Angestelltenversicherung durchzusetzen bestrebt sein, über die jetzt leider noch keine Verständigung möglich ist. Durch die Vorlagen werden wenigstens den Angestellten zum Teil ihre Sorgen erleichtert. .
Abg. Frau Teusch (Zentr.): ie Verschmelzung mit der Invalidenversicherung ist für das Zentrum unannehmbar. Wir Dertreten den Standpunkt, daß die soziale Hilfe zuerst von dem Beruf ausgehen muß, daher müssen Angestellte und Arbeiter ge⸗
Di 2
trennt bleiben. Wir sind auch der Ansicht, daß die sozigle Hilfe nur dem Schwächeren zugute kommen soll und nicht den Bessergestellten. Diese müssen vom Versi herungszwang freibleiben. Den Zwane für die, die unter Umständer Millionengehälter beziehen, lehnen wir ab. Darum muß die Gehaltsgrenze wieder hergestellt werden. Wir beantragen aber, einen 5 Ja einzufügen, der den Arbeits—⸗ minister ermächtigt, im Bedarfsfall mit Zustimmung des Reichs⸗ tages die Gehaltsgrenze zu erhöhen. Man darf die Sozialpolitik nicht zu einem schablonenhaften Schema machen. Eine schablouen⸗ hafte Staatshilse würde jede charitative Tätigkeit lähmen. (Sehr richtig im Zentrum.) Wir beharren auf der lebenslänglichen An⸗ stellung der Beamten der Versicherungsanstalt, sonst sind sie eben feine Beamte. Die lebenslängliche Anstellung gehört mit zu den Imponderabllien des Beamtenkums. Bei enwaigen Vergehen bietet das Disziplinargesetz Handhaben genug zum Ginschreiten. Die Nechtsprechung in Versicherungssachen ist genügend gesichert. Wir fassen unfere Beschlüsse zum Nutzen der gesamten Angestell zenschaft und der ganzen Sozialpolitik. (Beifall im Zentrum.)
Abg. Erkelenz (Dem): Die Vorlage stellt einen wesent⸗ lichen Fortschrilt dar, und deshalh begrüßen wir die hier geleistete Arbeit. Den Gedanken der Verschmelzung beider Versicherung.⸗ arten lehnen wir ab, und wir sehen dem angekündigten Kampfe darum mit größter Ruhe entgegen. Die Verschmelzung würde nicht im Inkeresse der sozialen Bersicherung liegen. Die Ver⸗ stherungsorganisationen müssen aber noch mehr die Möglichkeit erhalten, den besonderen Bedürfnissen ihrer Versicherungsart Rechnung zu tragen. Hoffentlich findet dieses Gesetz in der An⸗ gestelltenschaft auch die Anerkennung, die es verdient. Die Zu⸗ sammenlegung der Rechtsnrechung auf diesem Gebiete begrüßen
J . z 1 583** 6 . 337573 111 Mes v5 50 7 wir, deun wir müssen möglichst wenige neue Behörden schaffen.
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bürokratischen Berfassung. Wir werden hier stve Rnappschaften beantragen. Man sollte auch den Organisationen der Angestellten das Recht geben, selbst den Präsidenten ihrer Versicherung zu wählen. Ge⸗ meinden würden es auch mit Entrüstung ablehnen, wenn ihnen ihr Bürgermeister vom Staate aufoktroiert werden würde. Die Beseitigung der Versicherungsgrenze, der wir grundsätzlich zu⸗ stin men, ist für uns nicht eine Prinzipien⸗, sondern eine reine Zweckmäßigkeitsfrage, da es bei dem schwankenden Geldwert nicht möglich ist, die Versicherungsgrenze immer den veränderten Gehaltsverhältnissen anzupassen. Vielfach sind die Angestellten jetzt vier Wochen in der Versicherung und vier Wochen draußen: das ist eine unmögliche Abrechnung.
Abg. Moldenhauer (D. Vp.) : Wir sind in weit über⸗ wiegender Zahl der Meinung, daß eine soziale Versicherung auf⸗ hört, eine Wohltat zu sein, wenn der Versicherungszwang über den Kreis derer hinausgeht, die der Versichexung bedürfen. Den an⸗ deren bleibt ja doch die freiwillige Selbstversicherung übrig. Wir beantragen deshalb mit dem Zentrum zusammen die Beihehal⸗ tung der Versicherungsgrenze.
Reichsarbeitsminister Dr. Brauns Herr Erkelenz bezog sich auf bie Knappschaften und deren Selbstverwaltung. Heer handelt es sich aber um einen bestimmten Beruf, und vor allem sind die Knappschaften ein Verein. Solange wir es mit einer Behörde zu tun haben, wie bei der Angestelltenversicherung, können wir nicht anders als hier verfahren. Auch die Bezug⸗ nahme auf die Gemeinden trifft nicht zu, denn das sind politische Behörden, während es sich hier um reine Verwaltung handelt. Nochmals bitte ich Sie, den Antrag Teusch⸗Moldenhguer bezüglich der Gehaltsgrenze anzunehmen. Wir machen das Gesetz doch in der Annahme, daß wieder ein besserer Stand un sexer Mart kommt. Auch damit sind wir einverstanden, daß die Regierung die Ermächtigung erhält, die Grenze eventuell heraufzurücken.
Rahmen der alten
eine Selbstverwaltung nach Art der
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e Hierauf vertagt sich das Haus.
Eingegangen ist eine Interpellation der Koalitions⸗ partesen, betreffend Eingriffe der Interalliierten Rheinlands— kommsssion in die deutsche Rechtspflege im Fall des Separa— tisten Smeets.
Nächste Sitzung: Montag 2 Uhr Gnterpellalion Erkelenz: kleiner? Vorlagen; Fortsetzung der Beratung der Novelle zum Versicherungsgesetz für Angestellte; Besoldungsvorlage und Nachtragsetat in zweiter Lesung.
Schluß 6 Uhr.
Frenßijcher Staatsrat.
Sitzung vom 21. Oktober 1922, Mittags 12 Uhr.
Der am Sonnabendmittag eine kurze Sitzung ab. Die Verordnungen über Aenderungen
des Beamten⸗ und des einkommengesetzes vom 5. September 1922, über die Er⸗ höhung des Ausgleichszuschlags vom 22. September 1922 sowie über die Erhöhung der Sisenbahnfahrkosten bei Dlienstreisen der Staatsbeamten wurden durch Kenntnis⸗ nahme für erlebigt erklärt. Auf der Tagesordnung stand außerdem die Beratung von Entwürfen neuer Besoldungs⸗ gesetze für die Beamten und Lehrer; doch konnten diese noch nicht erledigt werden, da der Reichstagsausschuß seine Be⸗ ratungen über die Neuordnung der Besoldung noch nicht ab⸗ geschlossen hatte und der Staatzrat eine Blankovollmacht nicht erleilen wollte. Nach kurzer Geschäftsordnungsdebgtte wurde deshalb zur Erledigung dieser Gesetze eine neue Sitzung auf 6 Uhr Abends anberaumt.
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Sitzung vom 21. Oktober 1922, Abends 6 Uhr.
Der Staatsrat erklärte sich in der Abendsitzung mit den von der preußischen Regierung vorgelegten Entwürfen der neuen Befsoldungsgesetze einverstanden. Es handelt sich um Aenderungen Fer Dienst- und Verjorgungsbezüge der un⸗ mittelbaren Staatsheamten und der Diensteinkommen der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volksschulen und mittleren Schulen, welche eine Erhöhung erfahren, die den vom Reiche vorgenommenen Aenderungen entspricht.
Berichterstatter Tr. Kaiser sprach namens des Ausschusses den Wunsch aus, daß die Regierung bei künftigen Aktionen den Beamten der Besoldungsgruppe L bis III besondere Beachtung schenke und daß für eine schnellere Auszahlung der erhöhten Bezüge an die Pensionare Sorge getragen werde.
Der Staatsrat vertagte sich darauf auf Montag, 5 Uhr.
Preußicher Landtag. 177. Sitzung vom 26. Oktober 1922. tachtrag.
In Beantwortung der Interpella tionen über die Vorgänge am Zirkus Busch in Berlin vom 15. Ok⸗ tober und über den „Bund für Freiheit und Ordnung“ hat der Minisler des Innern Severing folgendes ausgeführt:
Minister des Innern Severing: Meine Damen und Herren! Im Laufe der gestrigen Aussprache ist von einem Redner — ich glaube, vom Herrn Abgeordneten von Eynern — gesagt worden, daß man den Eindruck habe, als ob die Regierung bei derartigen Anlässen sehr leicht geneigt sei, Anfragen schnell zu beantworten. An diese Ausführungen ist die weitere Bemerkung geknüpft worden, daß es sich doch wohl empfehle, in künftigen Fällen eine solche Eilfertigkeit nicht zu beweisen, weil die Untersuchungen über derartige Vorsälle doch nicht bis ins kleinste durchgeführt werden können. Ich verkenne durchaus nicht, daß das von mir in zwei Fällen beliebte sogenannte „beschleunigte Verfahren“ einige Bedenken aufweist; ich gebe gern zu, daß die Uatersuchung über diese Fälle in drei Tagen nicht bis ing kleinste durchgeführt werden kann. Aber ich bin doch der Meinung, daß die Verzögerung größere Bedenken hervorrufen muß, und zwar deswegen, weil die Erörterungen in Versammlungen, in den Parla. menten und vor allen Dingen in der Presse sich nicht unterbinden lassen, und weil die Verzögerung schließlich im Effekt doch nichts anderes bedeutet als eine Neuauflage der Erörterung. (Sehr richtigh
Meines Erachtens kommt es darauf an, recht bald den üblen Eindruck wieder aufzuheben, den ja auch der Herr Abg. von Eynern sestgestellt hat, den üblen Eindruck nämlich, als ob jetzt in Preußen alles drunter und drüber ginge. Es läßt sich nicht verkennen, daß durch die Vorgänge vor dem Zirkus Busch eine starke Nervosität in der Oeffentlichkeit zutage getreten ist, die meines Erachtens nur dann verständlich ist, wenn man diesen Vorgängen eine große symvtomatische Bedeutung beimißt, oder wenn man, wie der Herr Abg. Rippel es
Noch nicht zufrieden sind wir mit dem ungenügenden Maß der
die Witwe eines Angestelltenversicherten schlechter gestellt wird als ke eines Inpglidenz er sicherten. Im ganzen lann ich dieler Novelle
sozialen Selbstverwaltung, auch dieles Geseg bewegt sich noch im
getan bat, sie als eine Art Generalprobe der Kommunisten betrachtet.