1922 / 241 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 25 Oct 1922 18:00:01 GMT) scan diff

HD Auftragsweise volrbeschäftigte Lehrer und Lehrerinnen. (I) Lehrpersonen, welche . mn lell g6fähigkeit als G 9 b CI Dit l, . * 1 el e hes lehrer, Handels lehrer oder Handelslehrerin erworben Faben, 9 . . ö,, 6. sie , . aber noch nicht plan⸗ r ngeste ind, his zur Vollendung des 5. Dienstlah folgende Grundvergütungssätze: z Win Mane vom 1. April 1920 bis 30. September 1921: 5320 6080 6460 6840 7220 A, vom 1. Oktober 1921 bis 31. März 1922: 14700 16800 17850 18 906 19 g50 4,

ö vom 1. April 1922 ab:

17500 20 000 21 250 22 500 23 750 4A; Handesslehrerinnen erbalten die Sätze der Grundvergütungen um 10 vH gekürzt, solange nicht für Handelslebrer und Handelg⸗ lehrerinnen dasselbe. Arbeits maß festgesetzt ist. Lehrerinnen, welche die Anstellungzfãhigkeit als Gewerbelehrerln erworben haben, erhalten während der Zeit, in der sie voll heschäftigt, aber noch nicht plan— mäßig angestellt sind, bis zur Vollendung des 5. Dienstjahres folgende Grundvergütungssätze: ;

vom 1. April 1920 bis 30 September 1921:

4760 5440 5750 6120 6460 Az,

vom 1. Oktober 1921 bis 31. März 1922:

12 600 14 400 15 300 16200 17100 z,

vom 1. Aprif 1922 ab:

15 400 17 600 18 700 19 800 20 g00 4A. Auf die Berechnung des Ortszuschlags (5 8) ist die Kürzung der Grundvergütung ohne Einfluß. Ist bis zum Ablauf des 5. Dienst— jahres die vlanmäßige Anstellung aus Gründen, die nicht in der Person des Lehrers (der Lehrerin) liegen, nicht erfolgt., so bezieht der Leber (die Lehrerin) eine Grundvergütung in Höhe der Grundgehalts— sätze des endgültig angestellten Lehrers (Lehrerin).

(2 Auftragaweise vollbeichöftigte Lehrer und Lehrerinnen an öffent— lichen Berufsschulen, auf welche die Voraussetzung des Abf. nicht zutrifft, erhalten eine Grundvergütung in Höhe von 80 vH des Grund gehalts, das sie erhalten würden, wenn sie als Gewerbe oder Nandese lehrer (lehrerinnen) an öffentlichen Berufsschulen planmäßig angestellt wären. Im kefonderen Fall ift eine Abweichung hiervon mit Genehmigung der Schulaufsichts behörde zulässig.

58.

(MY Zur Grundvergütung tritt als weiterer Bestandteil des Dienst⸗

einkommens ein Ortszuschlag. ö

(2) Hinsichtlich der Höhe des Orttzuschlages, der den im 87 Abs. I genannten Lehrpersonen gewäbrt wird, finden die für die Staatsbeamten jeweils geltenden Vorschriften sinngemäß Anwendung. Die in 5 7 Abs. 2 genannten Lehrer (Lehrerinnen) erhalten einen Ortszuschlag, dessen Höhe sich nach dem Betrage der jeweiligen Grundvergütung richtet. Für seine Bemessung sind die Vorschriften des Beamtendiensteinkommensgesetzes maßgebend.

II. Kinderbeihil fen.

Außer dem Dienstein kommen erhalten die Leiter (Leiterinnen) und Lehrer (Lehrerinnen) Kinderbeihilfen nach den Bestimmungen des Beamtendiensteinkommensgesetzes.

II Aus gleichszuschlag. § 10.

El) Zur Anvassung an die Veränderungen in der allgemeinen Wirisckari lage wird zum Grundgehalt, zur Grundvergütung und zum Orrszuschlag sowie zu den Kinderbeihilsen ein veränderlicher Aus— gloichazuschlag gewährt.

(2) Die für die unmittelbaren Staafbsamten nach dem Beamten⸗ diensteinkommensgesetz jeweils geltenden Bestimmungen über Art und

öhe des Ausgleichszuschlagésatzes gelten auch für die Leiter Leiterinnen) und Lehrer (Lehrerinnen) an öffentlichen Berufsschulen. Ebenso finden die für die unmittelbaren Staatsbeamten jeweils geltenden Bestimmungen über die Gewährung eines weiteren Aus— leichszuschlags und eines besonderen Ausgleichszuschlags (Frauen- ihilfe) sinngemäße Anwendung.

II. Ruhegehalt, Hinterbliebenenversorgung, nadenbezüge. §11.

(1) Die Gewährung von Rubegehalt und Hinterbliebenen⸗ versorgung erfolgt nach den für die Volkeschullehrer geltenden Grundsatzen.

(2) Die Schulträger haben diese Bezüge sicherzustellen. Der KHandelsminisser bestimmt im Einvernehmen mit dem Finanzminister, unter welchen Voraussetzungen die Sicherstellung als genügend an⸗

zusehen ist. 12

§ 12. Für die Gewährung Kon Gnadenbezügen finden die Bestimmungen ber S5 29 und 30 des Volksschullehrerdiensteinkommensgesetzes sinn⸗ gemäß Anwendung.

V. Zahlung des Diensteinkommens und Rechtsweg.

8

§513.

Die planmäßig angestellten Leiter (Leiterinnen) und Lehrer (Lehrerinnen) erhalten ihre Dienstbezüge, soweit sie ihnen in festen Barbezügen zustehen, monatlich, bei Ueberweisung auf ein Konto viereljährlich im voraus. Die einstweilig angestellten oder auftrags. weise beschäftigten Lehrkräfte erhalten ihre baren Dienstbezüge monat- lich im voraus doch kann auch eine viertellährliche Zahlung bei Ueberweisung auf ein Konto zugelassen werden.

5 14.

Ueber die Gehaltsansprüche der Leiter (Leiterinnen) und Lehrer (Lehrerinnen) an den öffentlichen Berufsschulen findet der Rechtsweg mit folgender Maßgabe Anwendung:

1. Die Klage ist gegen den Schulträger zu richten.

2. Bei der richterlichen Beurteilung sind die von der Schul aufsichtsbehörde auf Grund dieses Gesetzes erfolgten Fest— setzungen über das Diensteinkommen der Stelle, insbesondere äber die Höhe deg Grundgehalts, des Ortézuschlags der Kinder— beihilfe und des Ausgleichszuschlags, über Dienstwohnung, über etwaige Sachleistungen und über die Anrechnung von Dienst— bezügen auf das Grundgehalt zu Grunde zu legen.

VI. Aufbringung der Kosten.

5 15. Pflichten der Schulträger.

Die Schulträger sind verpflichtet., die peisönlichen und sächlichen Rosten der von ihnen errichteten Schulen aufzubringen.

§5 16. Schulbeit ge.

(1) Zur Deckung der Schulunterhaltungskosten haben die Ge— meinden oder weiteren Kommunalverbände

a) von den Arbeilgebern der zum Besuche der Schule ver—⸗ pflichteten Schüler und Schülerinnen Schulbeiträge zu erheben und .

b) sämtliche Gewerbebetriebe des Bezirks, die in der Regel mindestens füns Arbeiter beschäftigen, zur Leistung von Schulbeiträgen heranzuzieben. ;

se) Für jeden Schüler und jede Schülerin, die bei gewerbe⸗ steuerftei veranlagten Gewerbetreibenden oder bei Gewerbetreibenden der Gewerbesteuerklasse 1V e ,. sind, ist ein Schulbeitrag von 30 4A, für die übrigen Schüler Schülerinnen ein Schulbeitrag von mindestens 50 54 zu erheben. Es ist zu lässig, für einzelne Gruppen der Schüler und Schülerinnen verschieden hohe Beit tage Jestzusetzen. . .

33 Für Schulen, deren Träger Gemeinden oder Gemeinde verbände sind, ist die Höhe der Schulheiträge durch Ortssatzung fest. zufetzen. Ist die Schuspflicht durch statutarische Bestimming eines weiteren Kommunalverbandes eingeführt, so ist dieser im Benehmen

mit den Schulgemeinden berechtigt, die Hoße der Schulbeiträge fest⸗

zusetzen. Diese Schulbeiträge sind Kommunalabgaben im Sinne des Gesetzes vom 14 Juli 1893 (Gesetzsamml. S. 152).

(4) Für Schulen, deren Träger Handelskammern oder andere Körperschaften öffentlichen Rechtes sind, ist die Höhe der Schulbeiträge durch Beschluß des Schulträgers festzusetzen. Dieser Beschluß unter liegt der Genehmigung der Schulaufsichtsbe hörde.

(5 Geweihebetriebe, die in der Regel mindestens fünf Arbeiter beschäftigen, haben für jedes angefangene Zehnt der Arbeiter an den Träger der Pflichtberufsschule des Ortes den Schulbeitrag für einen Berufsschüler zu entrichten, soweit die Zahl der beschäfligten Jugendlichen unter 18 Jahren weniger als 10 vH der Arbeiter beträgt.

6) Gewerbebetriebe, die für ihre jugendlichen Arbeiter eigene, staatlich anerkannte Werfschulen eingerichtet haben, haben die Schul— beiträge nur insoweit zu entrichten, als die Zahl der die Werkschuse besuchenden Jugendlichen unter 10 v9 der beschäftigten Arbeiter bleibt.

(I). Von den an dem Unterricht freiwillig teilnehmenden Schülern und Schülerinnen ist ein Schulgeld zu erheben, dessen Höhe, nach Stunden berechnet, im Verhältnis mindestens dem an der Schule zur Erhebung gelangenden Schulbeitrage entspricht.

ö Staatszuschůsse.

(I) Für jeden am 1. Juni des Jahres vorhandenen schulpflichtigen Schüler und jede schulpflichtige Schülerin zahlt der Staat dem Schulträger eine Beihilfe von 10 4A.

(2) Zur Gewährung dieser Beihilfen und von Ergänzungs— zuschüssen werden für jeden am 1. Juni des Vorjahrs vorhandenen schulpflichtigen Schüler und jede schulpflichtige Schülerin 40.4 durch den Staatehaushalt bereitgestellt. .

(3) Ueber die Verwendung dieser Mittel entscheidet der Handels⸗ minister im Einvernehmen mit dem Finanzminister. Die Grundsätze für die Verwendung der Mittel werden von den beteiligten Ministern nach Anhörung der Vertretungen der beteiligten Gemeinden festgesetzt.

4 Voraussetzung für die Gewährung von Staatszuschüssen ist, daß die Einrichtungen und die Lehrpläne der Schulen den Be— stimmungen des Handelsministers entfprechen.

VII. Anstellung und Versetzung.

. 515.

(I). Die Schulleiter (Schulleiterinnen) und Lehrer (Lehrerinnen) an den öffentlichen Berufsschulen werden von den Schulträgern unter Ausfertigung einer Ernennungsurkunde für den Berufssfchuldienst ihrer Bezirke angestellt. Wo bisher schon Körperschaften mit der Verwaltung von Berufsschusen im ganzen Bezirk betraut waren, ann ihnen auch fernerhin die Anstellung von Lehrpersonen durch den Handelsminister übertragen werden.

(2). Die Anstellung der Lehrer (Lehrerinnen) bedarf der Be—⸗ stätigung der Schulauffichtsbehörde, die der Schulleiter (Schul— leiterinnen) der des Handeleministers.

(3) Für das Disziplingrverfahren finden die für die unmittelbaren Staate beamten geltenden Bestimmungen Anwendung.

(4) Sind an den Schulen eines Schulträgers vier und mehr Schulssellen vorhanden, so hat die Schulaufsichtsbehörde das Recht, für jede vierte freiwerdende Stelle nach Anhörung des Schulträgers einen Bewerber zu benennen; dieser ist von dem Schulträger spätessens zum nächsten Viertel jahresersten anzustellen. Macht die Schulauf— sichtsbe hörde von ihrem Recht innerhalb von vier Wochen, nachdem ihr vom Schultrãger das Freiwerden der Stelle mitgeteilt ist, keinen Gebrauch, so wird die Stelle von dem Schulträger besetzt.

G) Planmäßig angestellte Schulleiter (Schulleiterinnen) und Lehrer (Lehrerinnen) können an eine andere Schule berufen werden, nachdem die für den neuen Schulort zuständige Schulaufsichtsbehörde ihre Zu— stimmung dazu gegeben hat. Die Umzugsfosten sind von dem be⸗ rufenden Schulträger nach, den für die Volksschullehrer (Volksschul⸗ lehrerinnen) geltenden Vorschriften zu erstatten.

8 18.

(I) Schulleiter (Schulleiterinnen) und Lehrer (zehrerinnen), deren Versetzung der Handelsminister aus, dienstlichen Gründen für not— wendig erklärt. können von ihm an eine andere Schule versetzt werden, nachdem der Schulträger seine Zustimmung gegeben hat, bei dem der zu Versetzende bisher beschäftigt war.

(2) Bei solchen Veisetzungen an einen anderen Ort wird eine Vergütung für Umzugskosten nach den für die Volksschullehrer (Voltsschullehrerinnen) geltenden Grundsätzen gewährt.

3) Eitolgt die Veisetzung auf Wunsch oder Antrag oder unter sonstiger Mitwirkung des Schulträgers, so hat dieser die Kosten des Umzugs allein zu tragen. In allen anderen Fällen fragen der Staat und der den Lebrer abgebende Schulträger je die Hälfte. Der Staat . Beitrag aus den für Zuschüsse (5 17) bereitgestellten

itteln.

VIII. Uebergangs , und Schlußbestim mungen.

§ 20.

(1) Die Gehaltsordnungen sind nach den Vorschriften dieses Gesetzes neu aufzustellen.

(2) Lehrer und Lehrerinnen, die zurzeit der Verkündung dieses Gesetzes bereits planmäßig angestellt sind und ein vor der Vollendung des 27 Lebensjahres liegendes Besoldungsdienstalter haben, sind unter Feststellung ihreös Besoldungsdienstalters auf die Vollendung des 27. Lebengsahres in die entsprechenden Gehaltsstufen einzureihen.

(3) Das Besoldungsdienstalter der Schulleiter (Schulleiterinnen) und Lehrer (Lehrerinnen) ist nach den Vorschriften des § 3 neu fest— zusetzen.

21.

5 Vom 1. April 1923 ab erhalten die Gewerbelehrerinnen die gleichen Dienstbezüge wie die Handelslehrerinnen; die entgegen⸗ stehenden Bestimmungen dieses Gesetzes treten mit diesem Zeiipunkt außer Krast. mn

S 22. Im übrigen finden die Bessimmungen der Gesetze vom 24. No⸗ vember 1921 über eine Aenderung der Dienst⸗ und Versorgungs—⸗ bezüge der unmittelharen Staatsbeamten (GS. S 553) und vom 19 April 1922 über Aenderungen in der Beamtenbesoldung (GS. S. 83) sinngemäß Anwendung. 5 23. Die Gesetze vom 4 Mai 1886 (SS. S. 143), 24. Februar 15397 (68. S. 41). 1. August 1969 (GS. S. 733) und 25. Juli 1916 (GS. S. 115) werden aufgehoben.

§ 24. Die Vorschriften der Abschnitte L bis LTV dieses Gesetzes treten rückwitkend vom 1. April 1920 in Kraft, im übrigen tritt das Gesetz am 1, April 1921 in Kraft mit der Maßgabe, daß Schulbeiträge gemäß § 16 für die Zeit vom 1. Januar 1921 ab zu erheben sind.

§ 25. Mit der Ausführung dieses Gesetzes werden der Handelsminister und der Finanzminister beauftragt.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

. sind: die Studienräte; Dipl.Ing. Bräuer von Nienburg nach Barmen, Professor Issel von Magdeburg nach Erfurt, Dipl. Ing. Masurek von Görlitz nach Deutsch Krone, Höhmann von Idstein nach . Koch von Deutsch Krone nach Nien⸗ burg, Baacke von Barmen nach Königsberg i. Pr., Dr. Ing. Dipl. Ing. Lemp von Frankfurt a. M. nach Idstein, Professor Husung von Rendsburg nach Stettin,

die Probelehrer: Dipl-Ing. Tillinger von Münster nach Barmen, Dipl-Ing. Wolfrom von Magdeburg nach Def sh Krone, Dr.Ing. Zschaller von Deutsch Krone nach Börlitz.

4

Ministerium bes Innern. Das Preußische Staatsministerium hat auf Grund des 3 28 des Landesverwaltungsgesetzes vom 30. Juli 1883 (Gesetzsamml. S. 195) den Regierungsrat Dielitz in Stertin zum Stellvertreter des ersten Mitglieds des Bezirksausschusses in Stettin auf die Dauer seines Hauptamtes am Sitze des Bezirksausschusses ernannt.

Ministerium für Volkswohlfahrt.

Der Kreismedizinalrat Dr. Pusch ist zum Regierungs—⸗ und Medizinalrat bei der Regierung in Oppeln ernannt worden.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung. Das Preußische Staatsministerium hat den Oberschulrat Dr. Müller in Berlin zum Abteilungsdirigenten bei einem Lroyinzia lschullellegium ernannt. Als solchem ist ihm die Stelle des Abteilungsdirigenten bei dem Provinzialschulkollegium in Breslau übertragen worden.

Der Oberstudiendirektor Dr. Bo esch am Kaiser⸗Wilhelm⸗ Gymnasium in Hannover ist zum Oberschulrat ernannt und als solcher dem Provinzialschulkollegium in Hannover über—⸗ wiesen worden.

Bekanntmachung,

betreffend die eig Mendelssohn⸗Bartholdv⸗ tiftung.

Das diesjährige Felix Mendelssohn⸗Bartholdy⸗Staatsstipendium für ausübende Tonkünstler wurde geteilt und erhielten je 750 die Studierenden der Staatlichen akademischen Hochschule für Musik, Violoncellist Walter Lutz und Pianist Kurt Rubrseitz. Durch Mit— verwendung einer Sonderspende der Herren Paul und Franz von Mendelssohn konnte diesen beiden Stipendiaten je ein Betrag von 3750 41 überwiesen werden.

, Staatsstipendium für Komponisten konnte nicht verliehen werden.

Außerdem wurden 6 ausübende Tonkünstler mit Stipendien von zusammen 7200 4 bedacht, ebenfalls unter Mitverwendung einer Spende der vorgenannten Herren von Mendelssohn. Letztere 6 Stipendiaten sind:

l. Pianist Hermann Hoppe, reg der Staatl. Hochschule für 2. . . i . Musik in Berlin.

Violinisti er, ; . ui seer 5 vom n mn, der Musik Violinistin Josefa Kastert in Köln. Pianist Gerhard Münch vom Konservatorium für Musik und Theater in Dresden.

Charlottenburg, den 21. Oktober 1922. Der Vorsitzende. Schreker.

S S, ee

Nichtamtliches.

Deut sches Reich.

Die , des Reichs rats für Verfassung und Geschäftsordnung und für Haushalt und Rechnungswesen sowie die vereinigten Ausschüsse für Verkehrs⸗ wesen, fürHaushalt und Rechnungswesen und für Volkswirt— schaft hielten heute Sitzungen.

Für Zündpillen traten Ausfuhrmindestpreise in Kraft. Die Ausfuhrmindestpreise . inkweiß Rotsiegel und die Zuschläge für Erdfarben nach schwachvalutarischen Ländern wurden geändert. Näheres durch die Außenhandelstelle Chemie in Berlin W. 10.

Denßscher Reichstag. 264. Sitzung vom 24. Oktober 1922, Vormittags 11 Uhr. (Bericht des Nachrichten büros des Vereins deutscher Zeitungsverleger *).)

Auf der Tagesordnung stehen zunächst kleine An⸗ fragen.

Auf Anfrage des Abg. Dr. Kahl (D. Vp.) wird von der Reg ie run . erwidert, daß eine Denkschrift, die eine Zusammen⸗ stellung der Ausschreitungen der Besatzungstruppen enthalte, dem Reichs ag in allernächster Zeit vorgelegt werden würde.

Auf Anfrage Giebel (Soz) über die Zurückhaltung von Kartoffeln durch die Landwirte erwidert Oberregierungsrat Heinistz, daß nach den amtlichen Ziffern im September und Oktober dieses Jahres bedeutend mehr Kartoffeln auf der Eisen⸗ bahn abgerollt worden wären, als in den Vorjahren Von einer absichtlichen Zurückhaltung der Kartoffeln durch die Landwirtschaft sei dem Ministerium nichts bekannt.

Die Interpellation der Demokraten über die ge—⸗ setzliche Regelung der Lehrerbildung wird ß. der geschäftsordnungsmäßigen Frist beantwortet werden.

Die Verordnung über die vierte Er⸗ ö . der Besoldungsvorschriften vom Oktober ds. Is. geht an den Ausschuß.

Der Gesetzentwurf, betreffend Aenderung der Vorschriften über Pfändbarkeit von Ge⸗ haltsansprüchen (Beamtengehälter bis 120 090 M. un— pfändbar), wird in erster und zweiter Lesung ohne Debatte er⸗ ledigt, ebenso in dritter Lesung der vom Abg. Stresemann (D. Vp. eingebrachte Gesetzent wur füber Verlänge⸗ rung der Zuckerungsfrist für Weine des Jahrgangs 1922.

Es folgt die dritte Beratung des ron den Sozial⸗ demokrgten und der bürgerlichen Arbeits-⸗ ö eingebrachten Gesetzentwurfs zun

enderung dez Artikels 180 der Verjassung, wonach die Amtsdauer des Reichspräst⸗ denten bis 30. Juni 1925 verlängert werden soll. Dazu liegt vor der Antrag der Deutschnatio⸗ nalen, die ig Wahl des Reichspräsidenten am 3. De⸗

zember 1927 stattfinden zu lassen, sowie der Antrag der

Deutschnation alen auf Aussetzung der Verkündun des Gesetzes über die ger ern der Amtsdauer 26 Reichspräsidenten; die Verkündung soll für zwei Monate aus- gesetzt werden. Eine Debatte findet nicht mehr statt. Präsident Löbe teilt mit, daß er die dazu beantragte namentliche Ab⸗ stimmung zwischen 1273 und 1 Uhr vornehmen lassen werde.

Mi Ausnahme der dich Serwdruc hervorgehobenen Reden

der Herren Min iter. die en Werth ie weder ee anl.

is ü

Bürgermeister genug!)

Angestellten nicht.

dingungslofe vird namentlich abgestimmt.

Stimmen abgelehnt. uf der Anstellung nach drei Jahren) wird namentlich abge⸗ stimmt. Der Eventualantrag wird mit 207 gegen 1714 Stimmen angenommen.

Wiedereröffnung der Dehatte. Antrag auf Aussetzung der Verkündung hes Gesetzes vor, der noch nicht einmal begründet sei. Der Sinn des Parlaments sei Rede und Gegenrede, das Wesen des Parlamentarismus sei aber den Herren noch nicht in ihre hohlen Schädel eingegangen. (G Sqeiterkeit Es habe eine Verabredung zwischen den Koalitions⸗

Auch zur dritten Berakung des Gesetzentwurfs über die Getreideum lage wird das Wort nicht mehr genommen. Die einzelnen Artikel werben angenommen. Die Gesamtabstimmung wird namentlich sein und wird gleichfalls für eine spätere Sunde ausgesetzt.

Darauf soll die dritte Beratung des Gesetzent wur

äber Aenderung des Ver sicherungsgefetz

für Angestellte vorgenommen werden. Der Präsi⸗

dent bemerkte noch, daß infolge der unerwartet schnellen Er—

ledigung der bisherigen Tagesordnung die Vertreter des Mini—

steriums zu diesem Gegenstand noch nicht anwesend sind, und

, deshalb um 11 Uhr die Fortsetzung der Sitzung auf x.

Nach Wiederaufnahme der Sitzung wird zunächst das

. neue Versicherungsgesetz für Angestellte in Fitter Lesung beraten. Eine allgemeine Besprechung findet aeicht statt.

In der Einzelberatung liegt zu 5101 der in zweiter Lesung

abgelehnte Antrag wieder vor, die Ernennung der Beamten und Direktion smitglieder und der 3brigen etatsmä . sicherungsanstalt durch den Reichspräsiden⸗ tennach Vorschlagde

zeit erfolgen zu lassen.

ßigen Mitglieder der Ver⸗ g des Reichsrats auf Seben s⸗

Ein Eventualantrag des Zentrums will die Wider—

ruflichkeit für die ersten drei Jahre festsetzen.

Reichsarbeitsminister Dr. Brauns bittet, die Regierungs⸗

vorlage wieder herzustellen, d. h. die Grundrechte der Beamten

nicht zu gefährden, die ihnen die Verfassung gewähre. Dazu gehöre die lebenslängliche Anstellung. Anderenfalls kämen wir zu einer Amerikanisierung des Beamtentums. Mit dem Eventualantrag önne sich die Regierung befreunden.

Abg. Andre (Zentr) empfiehlt den Antrag, betr. lIebens⸗ längliche Anstellung, im Interesse einer unparteiischen Geschäfts⸗

rung. ö Abg. Giebel (Soz.) führt aus, es gäbe doch auch andere nicht lebenslänglich angestellte Beamte, die unparteiisch ihr Amt ver⸗ walteten. (Abg. Andre [Zentr.): Wir haben an dem unabhängigen Es handele sich ja auch nicht um eine Reichsbehörde. Redner lehnt auch den Eventualantrag ab.

Abg. Erkelenz (Dem): Ein demokratischer Staat kann nur durch weitgehende Selbstverwaltung bestehen. Deshalb lehnen

wir in unserer Mehrheit den Antrag auf lebenslängliche An⸗

Gine staatlich⸗bürokratische Sozialpolitit wollen die Man soll doch hier

stellung ab.

Reichsarbeitsminister Dr. Brauns:

nicht mit Schlagworten operieren, sondern rein sachlich vorgehen.

Abg. Malzahn Gomm.) erklärt sich im Interesse der

Selbstverwaltung gegen die lebenslängliche Anstellung.

Abg. Thiel (D. Vp.) spricht sich für den Eventualantrag aus.

Drei Jahre Prüfungszeit würden durchaus genügen, um zu be⸗ urteilen, ob ein Beamter für lebenslängliche Anstellung geeignet

sei.

neher den Zentrum santrag, betreffend be⸗ lebenslängliche Anstellung,

Der Hauptantrag des Zentrums wird mit 210 gegen 182 Auch über den Eventualantrag (Wider⸗

Bei der Gesamtabstimmung über die Novelle zum Ver⸗

stcherungsgesetz für Angestellte wird die Vorlage einstimmig aSngenommen.

Es soll nunmehr die namentliche Abstimmung über den

Gesetzent wurf über die Verlängerung der . Amtsdauer des Reichspräsidenten stattfinden.

Abg. Koenen (Komm.) beantragt, die Debatte über diesen

Gegenstand wieder zu eröffnen (Lachen, und zwar aus formellen Gründen. Der Redner seiner Partei sei vorhin, als dieser Punkt

der Tagesordnung aufgerufen wurde, nicht im Saale, sondern zu einer Besprechung im Fraktionszimmer gewesen, und es sei nicht

das sonst übliche Signal nach den Zimmern gegeben warden.

Redner beantragt auch für die Getreideumlage die Wiedereröffnung

Soz) verlangt gleichfalls die Es liege noch der deutschnationale

der Debatte.

Abg. Ledebour (u.

(Große

keine Debatte mehr zu machen. Damit lament und die Republik. (Gelächter) Da

ʒchäftsordnungs mäßig richtig verfahren. Es sei oft vorgekommen, daß in der dritten Beratung nicht wiederholt wurde, was schon in der zweiten Lesung gesagt war. Wenn die Fraktion Ledebour gegen die Vereinigte Sozialdemokratie an die Wählermassen appellieren volle, so könne dem mit Ruhe entgegengesehen werden.

Der Antrag auf Wiedereröffnung der Diskusston wird

gegen die Stimmen der Kommunisten, des Abg. Ledebour und einiger Deutschnationaler abgelehnt.

Die namentliche Abstimmung über die Verlängerung der Amtsdauer des Reichspräsidenten bis 30. Juni 1925 ergibt die

Annahme mit 314 gegen 76 Stimmen (Deutschnationale und

Kommunisten) bei einer Stimmenthaltung. Präsident Löbe: Ich stelle fest, daß die für Verfassungsände⸗

rungen erforderliche Anzahl von zwei Tritteln der Mitglieder des

Reichstags anwesend sind und von den Anwesenden mehr als zwei

Drittel mit ja gestimmt haben. Das Gesetz ist also zustande ge⸗

kommen. Der Reichstag hat damit das bisherige Provisorium beendet und den Reichsvräsidenten ersucht, sein Amt als erster BVräsident der Republik bis 30. Juni 1925 weiterzuführen.

Durch die Abstimmung ist der deutschnationale Antrag auf Vornahme der Neuwahl am 3. Dezember 1922 erledigt.

Vor der Abstimmung über den deutschnationalen Antrag auf Aussetzung der Verkündung dieses Beschlusses auf zwei Monate, der gestellt ist, um einen Volksenischeid zu ermög— lichen, bemerkt ;

Abg. Ledebour: Wir können doch nicht über einen Antrag entscheiden, der noch nicht einmal begründet ist. Geiterkeit.)

Abg. Schultz⸗-Bromberg (D. Nat.): Ich bemerke dem Abg. Ledebour, daß der Abg. Hergt den Antrag in seiner Rede ausführ⸗ lich begründet hat. (Heiterkeit.

In namentlicher Abstimmung wird der deutschnationale Antrag mit 310 gegen 77 Stimmen (Deutschnationale und Kommunisten) abgelehnt. 10 Stimmen enthalten sich.

Präsident Löbe: Die e , n hat das nach Artikel 72 der Verfassung erforderliche eine Drittel der Stimmen nicht exreicht. Der erste Beschluß des Reichstages tritt damit sofort in Wirksam⸗ leit. Daz Präsidium des Reichstages wird sich unmittelbar nach dem Schluß der Sitzung zu dem Herrn Reichspräsidenten begeben, ihm von dem Beschluß des Reichstages Mitteilung machen und ihn ragen, ob er dem Ersuchen stattgeben will. (Lebhefter Beifall Abg. Höllein (Komm.) ruft: Es lebe die Republik und ihr Prä⸗ ldentJ¶ Hheiterlen ] .

VM. n *

Es soll nunmehr die namentliche Abstimmung über das Gesetz über die Getreide umlage stattfinden.

Abg. Koenen (Komm.) beantragt zur Geschäftsordnung, die Debatte über die Getreideumlage wieder aufzunehmen. Wenn es der Sozialdemokratie ehrlich sei mit dem Kampf gegen den Ge⸗ treidewucher, müßte sie für den Antrag stimmen. Auch die Re⸗

ierung müßte sich nochmals vernehmen lassen. Der Reichs⸗ k sei ja anwesend, und wegen der Umlage bestehe ja eine risis. .

Abg. Ledebour (U Soz.) schließt sich dem Antrage an. Es schienen Abmachungen hinter den Kulissen getroffen zu sein, über die man doch Auskunft erhalten müsse. Eine große Rede des Reichskanzlers sei angekündigt worden (Redner wird wiederholt vom Präsidenten Löbe unterbrochen, einmal mit der Bemerkung: „Herr Ledebour, Sie werden sachlich“, was im Hause große Heiter⸗ keit hervorruft.)

Abg. Dittmann (Soz.) erklärt namens seiner Fraktion, daß bei Erledigung der Tagesordnung alles korrekt zugegangen sei. Niemand habe sich bei dem betreffenden Gegenstand zum Wort gemeldet, weder ein Kommunist noch Herr Ledebour. Die Sozial⸗ demokraten würden den Antrag auf Wiederaufnahme der Debatte ablehnen.

ö Abg. Koenen nochmals seinen Antrag empfohlen, erklärt

Präsident Löbe, daß zu dem betreffenden Gegenstand der Tagesordnung weder Anträge noch Redner angekündigt worden seien.

Der kommunistische Antrag wird abgelehnt.

In namentlicher Gesamtabstimmung wird die Vorlage über Erhöhung der Preise des Umlage⸗ getreides mit 236 gegen 160 Stimmen angenommen. Da⸗ gegen stimmten Sozialdemokraten und Kommunisten.

Der Abg. Ledebour (U. Soz.) beantragt nunmehr zur Ge⸗ schäftsorbnung. daß sich das Haus auf eine Stunde vertagt und der Reichskanzler benachrichtigt werde, daß der Reichstag ihn in einer Stunde erwarte, damit er Auskunft gebe, auf welche Parteien er fortan seine Regierung zu stützen gedenke. Die eben vorgenommene Abstimmung habe in einer lebenswichtigen Frage des Volkes ent⸗ schieden. Seien die Sozialdemokraten etwa geschäftsmäßige Kuh⸗ händler, daß sie an ihren Ministersesseln klebten?

Abg. Höllein (Komm.) unterstützt den Antrag des Vor⸗ redners.

Der Antrag Ledebour wird gegen die Stimmen der Kommunisten und des Abg. Ledebour abgelehnt.

Die Vorlage, betreffend anderweite Fest⸗ setzung der Grenzen des pfändbaren Gehalts, wird in dritter Lesung debattelos angenommen.

Ueber den Antrag Hergt, betreffend Auf⸗ hebung der Inseratensteu er, konnte noch nicht ver⸗ handelt werden, da die Arbeiten des Steuerausschusses noch nicht abgeschlossen sind.

Der Präsident beraumt hierauf die nächste Sitzung auf Dienstag, den 7. November, 3 Uhr. an. Die Festsetzung der Tagesordnung bleibt dem Präsidenten überlassen, der eventuell auch, wenn nötig, schon früher das Haus zusammen⸗ berufen darf.

Schluß 3 Uhr.

Preußischer Staatsrat.

Sitzung vom 24. Oktober 1922.

(Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger)

Der Staatsrat stimmte in seiner Sitzung am Dienstagg⸗ abend zunächst den Uebergangsvorschriften zur preußi⸗ schen Pachtschutzordnung zu, die gewisse in letzter Zeit aufgetretene Unstimmigkeiten beseitigen soll. Auch dem Ver⸗ ordnungsentwurf über Ausdehnung der Pachtschutz⸗ ordnung auf Jagdpacht, Fischereipacht und Abbau— verträge wurde ohne Aussprache zugestimmt.

Ebenfalls ohne Aussprache erklärte sich der Siaatsrat mit einem Gesetzentwurf über die Schulversäumnisse in den vormaligen Fürstentümern Hohenzollern-Sigmaringen und Hohenzollern-Hechingen eiwerstanden.

Schließlich fand auch der Gesetzentwurf über die sofortige Bereitstellung von Mitteln zur Vermehrung und Ausgestaltung der staatlichen Grenzkommissariate gegen die Stimmen der Kommunisten Annahme. Danach wird die Zahl der im Haushaltsplan vorgesehenen plan⸗ mäßigen Stellen vorübergehend um einen Kriminaldirektor, 7 Polizeiräte, 25 Grenzkommissare, 29 Kriminalsekretäre, 1086 Kriminalassistenten, 6861 Kriminalbetriebsassistenten und 26 Polizeisekretäre verstärkt.

Der Staatsrat vertagte sich darauf bis zum 238. November, um dann die zweite Lesung der Entwürfe einer neuen Stadt— und einer neuen Landgemeindeordnung vorzunehmen.

Preußischer Landtag.

180. Sitzung vom 24. Oktober 1922, Mittags 12 Uhr. (Bericht des Nachrichlenbũros des Vereins deutscher Zeitungsverleger)

Präsident Leinert eröffnet die Sitzung nach 1275 Uhr.

Die gemeinsame Besprechung der neun Großen An⸗ fragen, betreffend die Zustände im besetzten Gebiet und im Saarland wird fortgesetzt.

Abg. Bachem (D. Nat): Die Bedeutung unserer rheinischen Angelegenheiten wird noch immer nicht genug gewürdigt; wir 6 allmonatlich Kundgebungen herbeiführen, um dem deutschen Volk zu zeigen, um was es geht. Das Ziel Frankreichs ist die Vernichtung, der Ruin Deutschlands; das sprechen französische Mit⸗ glieder der Interalliierten Rheinlandkommission ebenso offen aus, wie andererseits die äußerste Linke in Frankreich es in der „Humanits“ bestätigt. Das Rheinland ist der Punkt, wo Franl⸗ reich den Hebel ansetzt. Unsinnig ist es, zu glauben, daß die Besetzung der Rheinlande . vor einem neuen deutschen Angriffskriege schützen soll, ebensowenig hat sie den Zweck, die Er— füllung der Reparationen zu sichern. Was die Exypansionspolitik Frankreichs beabsichtigt, wird am Rhein ausgetragen. Daher der Plan Barthous, die Follgrenze usw., gleichviel, ob in diesem Plan die Rheinlande 6 sind oder nicht. . auch vortrefflich die französische Behauptung, daß die Besatzungg⸗ frist überhaupt noch nicht zu laufen begonnen hat; man will sie verewigen und so Herr der Rheinlande werden. Das Besatzungs⸗ heer verschlingt mehr als das ganze dentsche Heer im Frieden ge⸗ koftet hat. Unerträglich sind die Gemalttaten die dieses Besatzungs= heer in seinem Erobererdünkel in wachsender Zahl und in wachsender Schwere an der rheinischen Bevölkerung verüht. Willkürlich wird auch auf das unbesetzte Gebiet ah er fn. Die belgischen Besatzungsbehörden überbieten vielfach noch die französischen. Kann man sich der Bestrafung der Schuldigen nicht entzisben, so fallen die Strafen oft lächerlich gering aus. Auf der andern

) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck herborgehobenen. Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.

In dieses System paßt

Seite schickt man diejenigen, welche über die Stärke der Besatzungs⸗ truppen der Oeffentlichkeit Mitteilung machen, wegen Syionags ins Gefängnis! Frau Schiffgens, die Vertreterin der Sozial⸗ demokraten, hat die Franzosen für diese Greuel des französischen Militarismus zu entschuldigen versucht, indem sie sie als unsere elehrigen Schüler bezeichnete. (Bfuirufe rechts) Gegen diese . Beschimpfung erinnere ich an das Gegenstück von 1873, wo der kommandierende General der besetzten franzbsischen Ge⸗ biete, Herr v. Manteuffel, nach beendeter Okkupation von Frank⸗ reich ein Ehrengeschenk erhielt. (Lärm bei den Kommunisten.) Würdig der Militärwillkür zur Seite stellt sich die Zivilbehörde, die Rheinlandkommission, die sich eine Ungesetzlichkeit nach der andern herausnimmt. Die Beamtenabsetzungen sprechen selbst dem Rheinlandablommen Hohn. Der Fall des Regierungspräsidenten Memm ist unerhört. Die Belästigungen der Immunität der Ab⸗ geordneten und sogar unserer Minister mehren sich fortgesetzt, Der deutschen Vorhut im Saargebiet können wir nur in tieser Dankbarkeit gedenken. (Lebhafte Zustimmung.) An ihr prallen alle Französierungsversuche ab. Die Einführung der Franken⸗ währung ö schon jetzt erkennen, daß die Durchführung einer Zollgrenze einfach unerträglich sein würde, Gegen die Spott⸗ Jeburt von Dreck und Feuer, den Landesausschuß und den Landes rat, wendet sich einmütig die ganze Saarbevölke rung. Der Völlker⸗ bund hat dem Saargebiet und Deutschland nicht helfen können; die Kräfte, die unz helfen können, müssen aus uns selbst hersns⸗ wachsen. Manche unserer Behörden haben nicht verstanden, volks⸗ tümliche Politik zu treiben: das Auswãrtige Amt hat sich die Sympathien wieherhelt verscherzt. Mehrfach erschwert auch die Politik der einzelnen Parteien das Zusamniengehen; das darf nicht mehr vorkommen, auch nicht, daß man bei der Aemterbesetzu ag im besetzten Gebiet gewisse Parteien zu stark bevorzugt, auch richt, daß man bei Volkskundgebungen dort nur die Kgalition parteien reden läßt. Wir fordern nationale Politik, die Politik der Sin= heitsfront aller Parteien. (Beifall rechts.) . Abg. Dan kler (D. Vp): Die Fragen des besetzten Gebietes sind Fragen des deutschen Volkes. Sie dürfen nicht für DMRLei. politische Zwecke mißbraucht werden. Die Besatzung be ven müssen dafllr sorgen., daß Vorfälle, wie in Düsse lborf, Oberk⸗ ll, Duisburg und Hamborn im Interesse der Sicherheit der Ve⸗ völkerung in Zukunft unmöglich gemacht werden. Immer wi der muß die Forderung der Zurückziehung der Farbigen erhoben werden. Dringend notwendig ist eine Erhöhung der QDuartiergelder, damit der 3bangsvermieter neben der Wohnungsngt nicht auch noch materiell zu seiden hat. Groß ist die Not der Pensionäre im besetzten Gebiet. Sie müssen halbe und dreiviertel Jahre auf Er , höhnngen warten. Für das Saargebiet brauchen wir eine weil blickende Wirtschaftsßolitif. Wir leiden im besetzten Gebiet nicht nur unter der Besetzung, sondern auch unter den Radikalen von rechts und links. Wer heute eine Aenderung der Regigrungz io mm gewaltsam erzwingen will, begeht ein. Verbrechen am Vaterlande. Durch die Radikalen von . , fördert worden. (Lärm der Kommunisten. J ö Gin Regierungsvertreter erklärt, daß zur Besse rung der Milchwersorgung im Aachener Gebiet bereits Maßnahmen er. griffen seien. Ebenso sei Anweisung ergangen, die . entschädigung der Geldentwertung anzupassen. Gegen den 3 verkauf sei bereits eine , ,,, erlassen. Auch das Zo zersonal an der Grenze sei verstärkt worden. . . ria. Plenge h, . Wie es mit der vom ¶Ninister⸗ präsidenten empfohlenen Schicksalsgemeinschaft steht, sieht man an der unerhörten Brotverteuerung. Die llassenbewußte Arbeiter⸗ schaft kann sich an einem Protest gegen Rechtsbeugung durch die Interalliierte Kom mission nicht beteiligen; gegen sie ist das e, zu oft gebeugt worden. Wo war der Protest gegen den Nord an Reg Luxemburg, an Liebknecht, gegen di Morde der „Offiziersbestie“?

Der hundertprozentige Patriotismus der Kreise um Stinnes sichert

sich immer mehr auch den politisch bestimmten Einfluß. Die Hern el des besetzten Gebietes will mit den Sepgrac sten nichts zu tun haben. Das Zentrüm hat am 1. Juli 1919 die west⸗ dentsche Republik gefordert. Alles, was vom Zentrum uber Treue zu Preußen und zum Reich gesagt wird, ist nur schmähliche, elende Heuchelei. (Lärm im Zentrum.) Seinerzeit wurde ein Aufruf für die „RKheinische Republik“ erlassen, der u. a. von Trimborn, Spahn und Dr. Lauscher unterzeichnet war. Zuruf. der Ko nmunisten zum Fentrum: Wo ist nun der Unterschied mit Smeets?)

Abg. Dr. Gottsicha lt Dem.): Frankreich ist mit den Er⸗ gebnissen von Versailles nicht zufrieden; das ist die allgemeine Meinung drüben und Poincars spricht nur aus, was jedermann in Frankreich denkt. Das Rheinland und das Saargebiet sollte ebenso wie Elsaß⸗Lothringen „befreit“ werden. Am Fhein wird das Scicksal Deutschlaͤnds entschieden. Man verlangt das linke Rheinufer als Generalhypothek auf Deutschland. Das Rheinland ift nach einer französischen Zeitung der Lebensnerv des Reiches. Deutschland soll zerschlagen werden, gegen die Einheit. Deutsch= lands richtet sich die französtsche Politik. „Gebt Deutschland seine historische JZersplitterung wieder“, das ist das tägliche Gebet des französischen Imperialismus. Echie, deutsche De mokratie muß den Einheitsgedanken in die erste Linie s Wahre Nationgl⸗ gesinnung gönnt auch den andern Völkern ihre Einheit. Die pistorische Rheinlandspolitik Frankreichs ist eine gerade Linie von Richelieu bis Poincars; Napoleon zerschlug die deutsch⸗ Einhe:t, Napoleon III. nannte sich den Schützer des nationalen Gedankens und schloß den Geheimpertcag mit Oesterreich, der Fran kreich das linke Rheinufer sichern sollte! Heute sehen wir ganz dꝛeselbe Politi?; Außer dem Rhein aber will man das Ruhrgebiet. Richtig ist au jeden Fall eine Politik, die darauf gerichtet ist, diesen heißen Bunsch Frankreichs nicht zu erfüllen, richtig auch dann, wenn sie Er⸗ füllungspolitik genannt wird. Das Saargebiet ist in der Ver⸗ waltung des Völkerbundes. der seinerseits ein Werkzeug in der Hand Frankreichs ist. Erfrischend ist die mannbafte Empörung der Saarbewehner gegen das sogenannte Sas r⸗ parlament. Man hat eine besondere Saarlandangehörigkeit konstruiert, französische Behörden herrschen und französische Sprache. Alles gegen die Natur und gegen die Verträge! Die Saarländer sind entschlossen, sich für ihr Vaterland zu opfern; ihr Mut ist bewundernswert. Nicht die Unnatur und das Unrecht, sondern die Natur und das Recht werden stegen. Auch die Leiden, die das Rheinland erdulden muß, sind hart und schwer. Aber Sanktionen und Retorsionen werden es nicht mürbe machen; auf diesem Wege macht man keine moralischen Eroberungen. Der Rheinländer war auch stets stolz auf seine eigene rheinische deutsche Kustur. Er sieht nicht in Paris das Mekka aller Kultur. Un⸗ erträglich sind die Wohnungsschikane und die Einquartierungslast, unerträglich die Uebergriffe der Besatzungstruppen usd zie schwarze Schmach. Genug der Greuel! Die Anmaßungen der Zivilbehörden sind unglaublich; jüngst nahm man sich heraus, zu bestimmen, wer in Bonn Oberbürgermeister werden soll!l Alle Kreise im Rheinland, auch das Proletariat, wissen, was es mit dem französischen Imperialismus auf sich hat. Der Granitboden der rheinischen Volksseele wird nicht erschüttert werden. Das Rheinland wird an deutscher und , Treue Oberschlesien nicht nachstehen. Die Kreise, welche früher zwar beim Reich bleiben, aber los von Preußen wollten, wollen letzteres heute nicht mehr, weil Frankreich es so heiß ersehnt. Smeets hätten unsere Vorfahren in den Sumpf gesteckt, mit dem Kopf nach unten; diese Kreatur hat keine Gefolgschaft. Die rheinische Frage ist letzten Endes eine moralische Frage; Recht und Moral aber sind auf unserer Seite. Der rheinische Geist, die Macht der Idee wird die rheinische Frage entscheiden. Aber das Rheinland kann auch eine geschlossene Phalanx, ein einiges Vaterland hinter sich erwarten. In der Stunde der Not muß auch in der Opposition die Partei⸗ schablone zersprengt werden. Wir sind einiger, als es dem Aus⸗ land scheint, das nur nach solchen Dingen wie den Zirkus⸗ vorgängen am 15. Oktober urteilt, die schließlich wirklich nicht viel mehr waren als eine solenne Keilerei. (Beifall bei den Demokraten.)

Abg. Dr. Schwering (Zentr.) legt Verwahrung ein gegen die Angriffe des Abg. Plenge auf die rheinische Zentrumspartei.

stellen.

Seine Beweise lägen bis zu vier Jahren zurück. Die Zentrums