nebersicht über
en und Forstli
chen Gochschulen Preußens im Sommerhalbjahr 1922.
— — — ———— . m , , 8 Von den J Dörern zu A ö . Von den Von den Studierenden und Hörern stammen ö nd sind eingeschrieben 2c. für Porern Hörern z 5 ö Neu ein⸗ J zu GC und D. B und 9. zahl der Bezeichnung . getretene die die . igen aus aus dem Studie⸗ 8 * . i 36 ir * . 6 der Hoͤrer Stu Gasthorer Zusammen die geodãtische , . keine Gasthörern, in . aus den aus den Preußen übrigen . renden aus geren (Sp 2 4 landwirt, und kewhn iche (. geboren an ren. stlichen westlichen somit Gebiete 6. Lehran stalt z und kultur · Gan nas. bestimmte dem ischen des Dörer früheren schaftliche ur. (Gärungs⸗ = Kischen Spalte Auslande Gemest Hörer technische zwecke Zivil. Mili. Staats; Deutschen Epalte SZemestern tär⸗· dienst 13 u. 14) Reichs 15 — 17) Ubtessung Stande zu treten Provinzen Preußens 1 3 3 . J JJ ö 1 A. Landwirtschaftliche Hochschule . 2 a ni ; 8 Sch ; S61 (17) 20 (8) 79 (6) 1210 (31) 952 (30) 179 59 ,, . ; 690 (10) 201 (5) 891 (15) 130 (2) 189 (141 1210131) Landwirtschaftliche Hochschule — Bonn⸗Poppels dorf 746 (13) 166 (3) 20 (II 932 (17 782 (14) 130 20 (3) 34 . 822 67 43 932 (17 A und B zusammen 1607 (30) 436 (11) 99 (7) 2142 (48) 1734 (41) 309 59 40 (4 ö. 724 989 1713 197 232 2142648) C. Tierärztliche Hochschule . ,, 225 75 300 . ö. ö. . 300 ö ö 11 34 205 28 67 300 D. Tierärztliche Hochschule Hannover. 277 50 7 334 334 31 201 232 45 57 334 O und D zusammen 502 125 7 634 ö. (. . 634 ;. =. 202 235 437 73 124 634 RE. Forstliche Hochschule Eberswalde... lol 20 9 130 ; . ; ⸗ ; . 49 0 18 78 17 35 130 F. Forstliche Hochschule Münden. 138 9 13 160 ; - . (. 97 36 90 126 30 4 160 ö F und F zusammen . . ö ; 146 96 108 204 17 36 280
Bemerkungen: Die eingeklammerten Zahlen geben die Anzahl der Frauen an; sie sind in den Hauptzahlen mit enthalten. — ) einschl. 43 aus den abgetretenen preußischen Gebieten und 1 aus
Elsaß⸗Lothringen.
1. Untersuchungssachen.
2 Aufgebote Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 3. Terfäufe, Verpachtungen, Verdingungen *.
4. Verlosung 2c. von Wertpapieren.
S. Kommanditgesellschaften auf Attien u. Aktiengesellschaften.
— ———
ö *
l, Befristete Anzeigen müffen drei Tage
— *
Anzeigenvreis für den Raum einer 5. gespaltenen Einheitszeile So
6. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften.
7. Niederlassung ꝛc. von
Rechtsanwälten.
8. Unfall- und Invaliditäãts. 2c. Versicherung. 9. Bankausweise.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
11. Privatanzeigen. —
vor dem Ginrückungstermin bei der Geschäftsftelle eingegangen fein. Mal
7) Aufgebote, Ver⸗ luft⸗ und Fund sachen,
Zustellungen n. dergl. , Zahlungssperre hinsichtlich der
Sch ldderschreibiun] der 5 o/ igen Deutschen Ar 2 058 4651 über 2000 „ ist aufgehoben. — 154. F.
Reicht⸗ (Kriegs⸗) Anleihe Nr
21/20.
Amtsgericht Berlin-Mitte, Abteilung 154,
den 28. September 1922.
186371
Abhanden gekommen: scheine Nr. 17 6357 Nr. 11193 über Deutsche Reichsanleihe (1X).
Zwischen⸗ über 20 000 ½ und 10 000 M, beide o/o
Haspe, den 2. November 1922. Die Polizeiverwaltung.
ls5oss)
Die im „Deutschen
Bekanntmachung.
Meichs⸗ Preußischen Staatsanzeiger“ Nr. 102 vom 5. Mai 1922 — Sollnummer 14962 — als abhandengekommenen veröffentlichten
Stettiner Vulkanaktien Nr. 5330,
b332, 5333, 6660 und 6öt!, über 6000 „M, haben sich gefunden. Die über diese
— K J. 93 /I.
jede Aktie wieder an— Aktien hängte Sperre wird hiermit aufgehoben.
Stettin, den 2 Nobemher 1922. Der Polizeipräsident.
86363)
In der Unterabteilung 5 (Aktiengesell— schafien usw.) befindet sich eine Bekannt— machung der Admira lspa last⸗Attien⸗ gesellschaft Berlin, in der Afttien der genannten Gesellschaft als für kraftlos
erklärt angezeigt werden.
Iss 862)
Aufgebot.
Der zu Leivzig ⸗Lendenau, Kaiserstraße hö, wohnende Agent Carl Höhndorf, ver⸗ treten durch Rechtsvertreter NReinh. Jentzsch in Leipzig, Schloßgasse 10, hat das Auf— gebot der dem Antragsteller eigentümlich gekommenen neun Gewerkschaft Agnes lautend auf den Namen des Antragstellers, beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf den 15. Mai 19283, Pormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf— anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen falls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen Agnes in Burgen Amtsgerichte bezirk Bernkastel⸗Cues) be⸗
ehörenden, abbanden uxsicheine der
Gotha Nr. 11 bis mit 19,
gebotstermine seine Nechte
Gewerkschast ihr Domizil
wird. Die n , n
gründet.
Das Amtsgericht. 18486)
Die ledige Anna Lüdemann in htzedel, bat das Aufgebot des an⸗ geblich gestohlenen, unter Nr. 23983 für
Demmin,
r . Enes, den 25. Oktober
und
331,
ver⸗
31
at
die Antragstellerin ausgestellten Spar⸗ Fassenbuchs der städtischen Sparkasse in Loitz über 418.45 A beantragt. Der In—⸗ haber des Buchs wird aufgefordert, svä⸗ zestens in dem auf den 1. Juni 1923, , n, ,. 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Aufge bots. lermin seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos. erklärung des bezeichneten Sparkassenbuchs erfolgen wird. Loitz, den 22. Oktober 1922. Das Amtsgericht.
S859 89]
l. Die Frau Kaufmann Maria Kirsch. geb. Seidel, 2. die Frau Bergarbeiter Ottilie Nicklas, geb. Seidel, beide in Sagan, vertreten durch Rechtsanwalt Gelinek daselbst, haben beantragt, den verschollenen, am 21. Februar 1854 ge—⸗ borenen Kunstgärtner Joses Seidel, ihren Vater, zuletzt wohnhaft in Sagan, für tot zu erklären. Der bezeichnete Ver— shollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 11. April 1923, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter—⸗ zeichneten Gericht, Zimmer Nr. 12, anbe⸗ raumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen
vermögen, ergeht die Aufsorderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Ge⸗ richt Anzeige zu machen.
Amtsgericht Sagan, den 16. September 1922.
85991] Beschlusßz.
Die am 26. Juni 1922 zu Berlin- Niederschönhausen von der Ehefrau des Kapitäns Carl Clemens Kolbe, Magdalene Elisabeth Margarethe Kolbe, geborenen Imelmann, geborene Tochter, eingetragen im Geburtsregister des Standesamts zu Berlin-Niederschönhausen unter Nr. 160 mit den Vornamen Inge Johanne Sophie, wird ermächtigt, die Vornamen Inge Friede Johanne Sophie zu fuͤhren.
Berlin, den 4. November 1922.
Amtsgericht Berlin⸗Tempelhof. 12. X. 154. 22.
8h990 Der Oberleutnant a. D., wissenschaft⸗
licher Assistent Heimuth Schultze zu Berlin⸗Friedenau, führt jetzt den Familien- namen Schultze ⸗Pfälzer. Berlin⸗ Schöneberg, den 1. November 1922. Das Amtsgericht.
85498
Dem Amtagerichtsrat Maximilian Karl Nikolaus Güizeskowiak in Frankenstein sowie dessen Eherrau und den unter seiner elterlichen Gewalt stehenden Kindern ist durch den Herrn Justizminister die Er— mächtigung zur Führung des Familien namens Gregori erteilt worden.
Amtsgericht Frankenstein, den 23. Oktober 1922.
S5 499]
Die Witwe Anna Luise Paatsch, geb. Zinzly, verwitwet gewesene Schimpf in Schafstädt, ist durch Verfügung des Herrn Justizministers vom 21. August 1922 er⸗ mächtigt, an Stelle des Familiennamens . den Familiennamen Schimpf zu sihren. Lanchstädt, den 31. Oktober 1922. Das Amtsgericht.
(5500) Bekanntmachung.
Der preußische Herr Justizminister hat dem Maschinisten Philipp Latussek in Oberhausen, geboren am 21. Oktober 1898 in Trembatschan, die Ermächtigung erteilt, an Stelle des Familiennamens Tatusset denFamiliennamen Füllenhofer zu sũhren.
Amtsgericht Oberhausen, Rhld.
ls on ; ö Dem Schleifer Wilhelm Koritzky in Remscheid und seinen Kindern Wilhelm und Erna ist die Genehmigung erteilt, den Familiennamen Höhne su führen. Nemscheid, den 19. Ottober 1922. Das Amtsgericht.
(S5h0ꝛ]
Dem Werkmeister Adolf Koritzky und seiner Ehefrau Berta Klara Turk nebst ihren Kindern Wilhelm Walter Adolf und Wilhelmine Henriette Klara ist die
Ermächtigung erteilt, den Familiennamen Höhne zu führen. Remscheid, den 19. Oktober 1922. Das Amtsgericht.
S5 503]
Der Stellenbesitzer Johann Karl Gott— lieb Vogler, die Emma Ernestine Vogler, der Viehhändler Karl Friedlich Vogler, der Stellenbesitzer Emil Oskar Vogler, sämtlich aus Dürrhartau, führen an Stelle des Familiennamens Vogler den Familien namen Vogel.
Bekanntgemacht: Amtsgericht Strehlen, den 2. November 1922.
S5 992 Gekanntmachung
Durch Urteil des unterzeichneten Ge⸗
richts vom heutigen Tage ist der ver—
schollene Heizer Josef Kaiuzuy aus Kiel
für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes
ist der 17. Januar 1921 festgestellt. Kiel, den 26. Oktober 1922.
Das Amtsgericht Abteilung 18.
85993)
Durch Ausschlußurteil vom 27. Oktober 1922 ist der am 25. August 1879 zu Preußisch Holland in Westpreußen ge⸗ borene Kaufmann Otto Paul Schoene⸗ berg für tot erklärt worden. Als Zeit punkt seines Todes ist der 31. Dezember 1916, Nachmittags 12 Uhr, festgestellt.
Kiel, den 27. Oktober 1922.
Das Amtsgericht. Abteilung 18.
(85504
Durch Ausschlußurteil des Amtsgerichts Nimptsch vom »8. Oktober 1922 ist Ser⸗ geant Paul Hampel, geboren am 10. März 1890 zu Senitz, für tot erklärt. Todestag ist der 4. November 1922. Amtsgericht Nimptsch, 27. Oktober 192.
(86425] Oeffentliche Zustellung.
Die verehelichte Marie Becker, geb. Könnicke, in Dessau, Teichstraße 8, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Stein⸗ thal in Dessau, klagt gegen ihren Ehe— mann, den Schlosser Franz Becker, früher in Großkühnau, jetzt unbekannten Aufent- halts, auf Grund des § 1565 Bürger— lichen Gesetzbuchs wegen Ehebruchs und §zlb68 Bürgerlichen Gesetzhuchs wegen Zerrüttung des ehelichen Bech nt fe, mit dem Antrage. die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den allein schuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierte Zivilkammer des Anhaltischen Landgerichts in Dessau auf den 27. Januar 1922, Bormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen . wird dieser Auszug der Klage ekanntgemacht.
Dessau, den 3. Nodember 1922. Salomon, Oberjustizsekretär, Gerichtsschreiber des Anhaltischen Land⸗ gerichts.
186426 Oeffentliche Zustellung. Die verehelichte Elisabeth Sitte, geb. Opitz, aus Dessau. Bismarckstraße 18, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. ticolai in Dessau, flagt gegen ihren Ebe⸗ mann, den Arbeiter Gustav Sitte. früher in Dessau, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund des R 1568 Bürgerlichen Ge—⸗ setzbuchs wegen Zerrüttung des ehelichen Verhältnisses, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Be⸗ klagten fär den allein schuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierte Zivilkammer des Anhaltischen Landgerichts in Dessau den 27. Januar 198923, Vor⸗
gemacht.
Ehren
Gerichte
Die
85994
Klägerin
gericht
geladen.
Die
Nlita l 9s uügtzr, mit der Auf-
Hannover,
ö
Grund des . Antrage auf Ehescheidung. ladet die Beklagte zur mündlichen Ver⸗ des Rechtsstreits
handlung s des Landgerichts
II. Zivilkammer Hannover auf den 19. Januar 1923, Vormittags 10 Uhr, mit der Auf⸗ sich durch einen zugelassenen Rechtsanwalt als . vertreten zu lassen. Dannover, den 1. November 1922. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
(5998) Oeffentliche Zustellung. Marta Friedmann, Schiele, in Magdeburg⸗S. Braunschweiger Straße 13, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Lange, Arbeiter Lewy Friedmann, zurzeit un⸗ bekannten Aufenthalts, früher in Magde⸗ burg, auf Grund des 8 1568 B. G B. mit dem Antrage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd— lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 5. Zivilkammer des Landgerichts hier auf den 26. Januar 1923, Vormittags mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen. Magdeburg, den 26. Oktober 1922. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
forderung,
Frau
10 uhr,
Firma Friedrichstraße 153 a, tigter: Rechtsanwalt Br. Hugo Ehrlich in Berlin, Ma uerstraße 3, klagt gegen den Monteur Martin Lochner, Berlin, Borsigstraße 25, wohnhaft, jetzt unbefannt, bei der Klägerin vor längerer Zeit eine goldene Uhrkette Diese Uhrkette sei
geri
Rechts anwälte
R 445 / 22.
forderung, einen bei dem gedachten Ge—⸗ richt zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt⸗
Dessau, den 3. November 1922. Salo·wmon, Oberiustizsekretär, Gerichtsschreiber ö Land⸗ ts.
S5997] Oeffentliche Zustellung. . Der Damenschneider Gustav Bode in Sallstraße 95, Prozeßhevoll⸗ von tein, Dr. Stisser und Gräfenkämper in Hannover, klagt gegen seine Ehefrau, Louise Bode, geborene Mignot, früher in ö jetzt unbekannten Aufenthalts, auf §z 1567 B. G.» B. mit dem
Der Kläger
Schütte,
vor
bei
hier,
——
von deren
klagt gegen
Oeffentliche Zustellung. 11. September 1922 geborene Waldtraut Bennewitz von hier, vertreten durch ihre Vormünderin Minng Bennewitz von hier, klagt gegen den Schlosser Otto Huppen⸗ koten, zuletzt hier, jetzt unbekannten Auf. enthalts, mit der Behauptung, er habe ihrer Mutter, der ledigen Lisbeth Benne— witz von hier, in der gesetzzlichen Empfängnis⸗ zeit beigewohnt und sei der Erzeuger der Klägerin, mit dem Antrag, den Beklagten kostenpflichtig und gemäß § 7606 3.P.⸗-O. vorläufig vollstreckbar zur Zahlung von vierteljährlich 3ö00 A Unterhaltsrente an Geburt vollendeten 16. Lebensjahr zu verurteilen. Beklagter wird zur mündlichen Verhand— lung des Rechtsstreits vor das Amts— Bad Schmiedeberg 9. Januar 1923, 9 uhr Vormittags,
Die am
bis zum
auf den
Bad Schmiedeberg, den 1. No⸗ vember 1922. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. 185995] Oeffentliche Zustellung. C. Riemer
in Berlin.
Prozeßbevollmäch⸗
zuletzt in
unter der Behauptung, daß
estohlen worden ei dem Beklagten ge⸗ funden und bei ihm beschlagnahmt worden.
sei.
die in
die sem
geb.
den
Sie befinde sich zurzeit bei der Auf⸗ bewahrungsstelle des Kriminalgerichts in Berlin, Turmstraße, 19 J. 30. 16, gegen Lochner. Die Klägerin verlange von dem Betlagten der die Kette gestohlen habe, Herausgabe derselben bezw zu bewilligen, daß ihr diese Kette von der Aufbewahrungs⸗ stelle herausgegeben werde, mit dem Antrag, den Beklagten kostenvflichtig zu verurteilen, die der Klägerin entwendete goldene Uhr— kette, welche sich bei der Aufbewahrungs⸗ sielle des Kriminalgerichts, Turmstraße, befindet, herauszugeben bezw. darin zu willigen, daß diese Kette von der Auf⸗ bewahrungsstelle des Kriminalgerichts, Turmstraße, an die Klägerin beraus⸗ gegeben wird. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung Les Rechtsstreits vor die 28. Zivillammer des Landgerichtz 1 in Berlin, Neues Gerichtsgebäude, Grunerstraße, auf den 23. Februar 1923, Vormittags 10 Uhr, Zimmer 31a, J. Stock, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. — 63. O. 148. 22. Berlin, den 3. November 1922. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts J. Zivilkammer 28.
185996) Oeffentliche Zustellung. Das Fräulein Anna Rehborn in Berlin, dessingstraße 13 IV., Proze ßbevollmäch⸗ tigter; Rechtsanwalt Oskar Montag in Berlin N. 24, Am Kupsergraben 6, klagt gegen den Maior a. D. Freiherrn von Gfebeck, z. Zt unbekannten Aufenthalts, unter der He n, daß sie ihm am 2. September 1921 ein bares Darlehn von 5411.80 A gegeben, das dieser trotz Aufforderung nicht wiedergegeben habe, mit dem Antrage: L. prinzipaliter: den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin 54 ll, 80 6 nebst 40/0 Zinsen seit 13. Ja⸗ nuar 1922 zu zahlen; eventualiter; den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin 1500 M sofort und am J. März, 1. April 1. Mai 1922 und so fort am 1. eines jeden Monats 300 A bis zum Gesamt⸗ betrage von 5411,89 A nebst 70m Zinsen von 5411,80 „ bezw. den jeweils ge⸗ schuldeten Restbetrag seit 2. September 1921 zu zahlen; II. dem Beklagten die Kosten des Rechtsstieits aufzuerlegen; 1II. das Urteil wegen der jeweils fällig werdenden Naten bezw. soweit zulässig ohne Sicherheitsleistung für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die Jechste Zivilkammer des Landgerichts II in Berlin zu Charlottenburg, Tegeler Weg 17 – 20, auf den 26. Febrnar 1923, Vor—⸗ mittags 10 Ühr, Sitzungssaal 141, L Treppe, mit der Aufforderung, einen bei dein gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht, Charlottenburg, den 4 November 1922. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts 1II.
— —
Verantwortlichen Schriftleiter Direktor Dr Tyrol m Charlottenburg. Verantwortlick für den Anzeigente:l:
Der Vorsteher der Geschaftsstelle Rechnungsrat Mengerina in Berlin. Verlag der Geschäftgstelle (Mengerung)
in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt. Berlin, Wil hel mstraße X.
Drei Beilagen (einschließlich Börsenbeilage) und Erste, Zweite und Dritte
gentral · Handel register · Beilage
zum Deut schen Reichsanzeiger und Preuß
BVerlin, Mittwoch, den 8. Novemher
Rr. Lsg.
1. Untersuchungs jachen.
2 Aufgebote Verlust. u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 2. Lerkaufe, Verpachtungen, . ö. ;
4. Verlosung ꝛc. von Wertpapleren.
S. Kommanditgesellschaften au Aktien u. Aktiengesellschaften.
C', Befriftete Anzeigen müffen drei Tage
Erste Beilage
ischen Staatsanzeiger
1922
Verschiedene Bekanntmachungen.
Erwerbs, und Wirtschaftsgenossenschaften. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. Unfall- und Invaliditäts. ꝛc. Versicherung.
II. Privatanzeigen.
— — — — 0 . ö 2 2480 23 6. ffentlicher Anzeiger. an,. 6 * * 3. Bankausweis? Linzeigenpreis für den Raum einer 5. gespaltenen Einheitszeile 80 4 l0.
vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. g
I Verlofung ꝛc. von Wertpapieren.
Die Bekanntmachungen über den Verlust von Wertpapieren befin⸗ den sich ausschließlich in Unter
abteilung 2.
185537
Mit Ermächtigung der Preußischen Staatsregierung erteilen wir auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Artikels 8 der Verordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 14. November 1899 der Stadt Köln die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den , , bis zum Betrage von 300 900 0990 M (Sechshundert Millionen Mark) behufs Beschaffung der Mittel zur Ausführung von Hafen-, Bahn⸗, Kanal⸗, Ausstellungs⸗ und Messe—⸗ bauten und zur Erweiterung der Eleftri— zitãts werke.
Die Schuldverschreibungen sind nach dem anliegenden Muster auszusertigen,
dem festgestellten Tilgungsplane durch An— kauf oder Verlosung von dem Rech— nungsjahr ab, in dem die Ausgabe der Anleihe cder der einzelnen Anleihe— teil beträge erfolgt, jährlich wenigstens mit 24 o, des Kapitals, unter Zuwachs der durch die fortschreitende Tilgung ersparten Zinsen, zu tilgen. Der Siadt steht jedoch das Recht zu, während der ersten 10 Jahre nach Begebung der Anleihe oder der einzelnen Anleiheleilbeträge die Tilgung nicht auszuführen, sondern die plan mäßigen jährlichen Tilgungsraten von dem Rechnungsjahr ab, in dem die Aus— gabe der Anleihe oder der einzelnen Anleiheteilbeträge erfolgt, einem be— sonderen, der Aufsicht des Regierungs— präsidenten in Köln unterworfenen Fonds zuzuführen, der auf Zins und Zinseszins anzulegen und, soweit er nicht schon vorher zum Rückkauf der im Umlauf befindlichen Schuldverschreibungen Verwendung findet, nach Ablauf der zehn Jahre in poller Höhe zum Ankauf oder zur Auslosung
von Schuldverschreibungen oder zur Ver—⸗ .
stärkung der von dann ab einsetzenden regelmäßigen Tilgung zu verwenden ist. Die Genehmigung wird mit der Maß—
ga be ausgesprochen, daß die etwaigen Be⸗ liefern. ᷣ Industrie⸗ deren Betrag vom Kapital abgezogen.
triebsüberschüsse der Hafen-, und Bahnanlagen zunächst zur verstärkten Tilgung der für diese Anlagen auf s gewandten Anleihemittel heranzuziehen sind
Die Genehmigung wird außerdem vort behaltlich der Rechte Dritter erteilt. Für die Befriedigung der Inhaber der Schuld— verschreibungen wird eine Gewährleistung g
seitens des Staats nicht übernommen. verjährt der Anspruch in zwei Jahren vom Ende der Vorlegungsfrist an. Vorlegung steht die gerichtliche Geltend— . des Anspruchs aus der Urkunde gleich. ;
Diese Genehmigung ist mit den An— lagen im Deutschen Reichs⸗ und Preußi⸗ schen Staatsanzeiger bekanntzumachen.
Berlin, den 21. Ottober 1922.
Zugleich im Namen des Finanz—⸗
ministers. Der Minister des Innern. Im Auftrage: von Falkenhayn. (Siegel. Genehmigungsurkunde. M. d. J. 1IVa IV 487. a Fin. Min. J1 E 1. 3089.
Rheinprovinz. n n en , o Köln. Schuldverschreibung n
. der Stadt Köln.
Anleihe 19. . Buchstabe .. Nr. . . . über „SMS5ÿ̃Reichswährung. Ausgefertigt auf Grund der Genehmigung der Minister des Innern und der Finanzen n , 1922 Reichs⸗ und Preußischer Staatsanzeiger a
vom 1922
In Gemäßheit des von dem Bezirls— ausschuß des Regierungebezirks Köln ge⸗ nehmigten Beschlusses der Stadtverordneten⸗ a verlammlung vom 18. Juli 1922 wegen Aufnahme einer Anleihe von sechshundert Millionen Mark bekennt sich der unter⸗ mn zeichnete Oberbürgermeister namens der Stadt Köln durch diese für jeden Inhaber gültige Schuldverschreibung zu einer seitens des Gläubigers unkündbaren Darlehns⸗ h schund von An, welche mit 40½] . jahrlich zu verzinsen ist.
d
2 8 .
kauf oder zur Verlosung von Schuldver—
dann ab einsetzenden regelmäßigen Tilgung
Monate
anzeiger, im Amtsblatt der Regierung in
Köln, in : .
mit 40 jährlich zu verzinsen und nach . und in je einer in Berlin und ;
Geht eines der ein, so wird an dessen Stelle vom Ober⸗ bürgermeister mit Genehmigung. des Re⸗ gierungspräsidenten in Köln ein anderes
Schuldverschreibungen bewirkt, dies unter Angabe des Betrages der an— gekauften Schuldverschreibungen alsbald nach dem Ankauf in der oben bezeichneten Weise bekanntgemacht.
das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen am und am gerechnet, mit 4 vH jährlich verzinst.
Kapitals erfolgt gegen Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine bezw. dieser Schuld⸗ verschreibung bei der Stadthauptkasse in Köln und den bekanntzumachenden sonstigen Zahlstellen, und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden
sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzu=
30 Jahren
bung vor dem Ablauf der 30 Jahre der Stadtverwaltung zur Einlösung vor—
legungsfrist vier Jahre. Zinsscheine mit dem Schlusse des Jahres, in welchem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintritt.
Schuldverschreibungen erfolgt nach Vor— schrift der SF 1004 ff. der Zivilprozeß⸗
wird dem bisherigen Inhaber von Zins scheinen, Ablaufe der vierjährigen Vorlegungsfrist bei der städtischen Verwaltung anzeigt,
(Deutscher gemeldeten geschlossen, wenn der abhandengekommene Schein der städtischen Verwaltung zur Einlösung vorgelegt oder der Anspruch
worden ist, legung
solgt ist.
ferneren Zinsscheine werden für zehnjährige
Zinseszinsen zu einem besonderen, der Auf— sicht des Regierungspräsidenten in Köln unterworfenen Fonds ansammeln, der in in voller Höhe zum An—
schreibungen oder zur Verstärkung der von
zu verwenden ist.
Nach Ablauf der ersten zehn Jahre ge⸗— schehen die Auslosungen im Monat .... jedes Jahres. Der Stadt bleibt jedoch das Recht vorbehalten, vom . . . ... ab den Tilgungestock zu verstärken oder auch sämtliche noch im Umlauf befindlichen Schuldverschreibungen auf einmal zu kündigen. Die durch die verstärkte Tilgung erfvarten Zinsen wachsen ebenfalls dem Tilgungsstocke zu. Die ausgelosten sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden nnter Bezeichnung ihrer Buch— staben, Nummern und Beiträge sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekanntgemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt drei vor dem Zahlungstermin im Deutschen Reichs, und Preußischen Staats⸗ in Köln
zwei erscheinenden
ranffurt a. M. erscheinenden Zeitung.
vorbezeichneten Blätter
Blatt bestimmt. Wird die Tilgung durch Ankauf von so wird
Bis zu dem Tage an welchem hiernach
8 2742
w von heute an
Die Auszahlung der Zinsen und des
mit ihrem Vermögen und mit ihrer
Steuerkraft. .. Dessen zur Urkunde habe ich diese Aus—⸗ fertigung unter meiner Unterschrift erteilt. Köln. ö Der Oberbürgermeister.
Stadtsiegel) Ausgefertigt: (Eigenhändige Unterschrift des damit von dem Oberbürgermeister beauftragten Kon⸗ trollbeamten.)
3 Regierungsbezirk Rheinprovinz. gtöln. . Zinsschein zu der Schuldverschreibung der Staht Töln Anleihe l Buchstabe ... über AM zu 4 0R JJ V 69 Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom J 1 5595 86 Zinsen
Schuldyer⸗
,
schreibung für as Halbjahr vom dd 1 ö n du i
.. . Pfg. bei der Stadthauptkasse in Köln
oder bei den bekanntgemachten sonstigen Zahlstellen. wömnn,,, 19.
Der Oberbürgermeister. (Trockenstempel des Stadtsiegels.) Der Anspruch aus diesem Zinsschein er— lischt mit dem Ablauf von vier Jahren vom Schlusse des Jahres ab, in welchem der Zinsanspruch fällig geworden ist, wenn nicht der Zinsschein vor dem Ablauf dieser Frist der städtischen Verwaltung zur Ein⸗ lösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vor— legung, so verjährt der Anspruch inner— halb zweier Jahre nach Ablauf der Vorlegungsfrist. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des An⸗—
spruchs aus der Urtunde gleich.
Rheinprovinz. ö Erneuerungsschein
für die Zinsscheinreihe Nr. . . .. . zur Schuldverschreibung der Stadt Köln,
„Mit der zur Empfangnahme des apitals eingereichten Schuldverschreibung
Für die fe lenden Zinsscheine wird
Der Anspruch aus dieser Schuldver⸗ chreibung erlischt mit dem Ablauf von nach dem Rückzahlungs⸗ ermin, wenn nicht die Schuldverschrei—⸗
elegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so Der
Bei den Zinsscheinen beträgt die Vor— Sie beginnt für
Das Aufgebot und die Kraftloserklärung bhanden gekommener oder vernichteter
rdnung. Zinsscheine können weder aufgeboten, och für kraftlos erklärt werden, doch
welcher den Verlust vor dem
ach Ablauf der Frist der Betrag der an⸗ Zinsscheine gegen Quittung usgezahlt werden. Der Anspruch ist aus—⸗
us dem Schein gerichtlich geltend gemacht es sei denn, daß die Vor⸗ oder die gerichtliche Geltend⸗ iachung nach dem Ablauf der Frist er⸗
Der Anspruch verjährt in vier Jahren. Mit dieser Schuldverschreibung sind albjährliche Zinsscheine bis zum .... ausgegeben; die
ö
Die Tilgung der Schuld erfolgt von dem Rechnungsjahre ab, in dem die Anleihe oder die ein selnen Anleiheteilbeträge aus— gegeben werden, durch Ankauf oder Aus— losung der Schuldverschreibungen aus einem Tilgungsstock, welchem jährlich wenigstens
23 90 des Anleihekapitals sowie die durch die fortschreitende Tilgung er⸗ sparten Zinsen zuzuführen sind. Die Stadt wird jedoch die Tilgung in den ersten zehn Jahren nicht aus⸗—
Zeiträume ausgegeben werden.
Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Stadthaupt— kasse in Köln gegen Ablieserung des der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Er⸗ neuerungsscheins, sofern . der Inhaber der Schuldverschreibung bei der staͤdtischen Verwaltung der Ausgabe widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verlust eines Erneuerungsscheins werden die Zins— scheine dem Inhaber der Schuldverichrei⸗
führen, sondern statt dessen die innerhalb der ersten zehn Jahre Jälligen jährlichen Tilgungsgarundraten nebst deren Zinsen in
Höhe des Anleihezinsfußes und nebst
bung , wenn er die Schuld⸗ verschreibung vorlegt.
nur in
nch sẽlé d bd
Anleihe 19 Buchstabe
bis nebst Erneuerungaschein bei der Stadthauptkasse in Köln, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung der Ausgabe bei der städtischen Verwaltung widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verlust dieses Scheins werden die neuen Zinsscheine nebst Erneuerungsschein dem Inhaber der Schuldverschreibung aus—
gehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt. Köln. den . 19.
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Auf Grund des 5795 B. G.⸗B. und des Artikels 8 der Verordnung zur Aus— führung des B. G.-B. vom 16. November 1899 erteilen wir hierdurch der Stadt Herne die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber bis zum Betrage von 1090 Millionen Mark, in Worten: Ein⸗ hundert Millionen Mart, behufs Be— schaffung der Mittel zum Bau von Wohnungen, zum Umbau des Versorgungs⸗ hauses und zur teilweisen Deckung der zur Beschaffung von Baustoffen für Straßen⸗ kanalisationen entstehenden Kosten. Die Schuld verschreibungen sind nach dem an⸗ liegenden Muster auszufertigen, zu 5 oo jährlich zu verzinsen und den Geldgebern gegenüber vom 1. Juli 1933 ab jährlich mit mindestens 20/9 des Kapitals unter an . der Zinsen von den getilgten Schul dverschreibungen durch Ankauf oder Verlosung zu tilgen. Die von dem auf die Begebung der Anleihe oder einzelner Anleiheteile folgenden Rechnungsiahre ab bis zum 1. Juli 1933 fällig werdenden Tilgungsbeträge sind einem Tilgungsstock zuzuführen, der nach Ablauf der 10 Jahre in voller Höhe zum Ankauf oder zur Ver⸗ losung von Schuldverschreibungen zu ver⸗ wenden ist.
Im Innenverhältnis ist die Anleihe nach einem sestzustellenden Tilgungsplan von dem auf die Begebung der Anleihe oder ihrer Teile folgenden Rechnungsjahre ab jährlich mit 3,5 C9 des Kapitals zu— züglich der ersparten Zinsen zu tilgen. Vorstehende Genehmigung wird unter der Bedingung erteilt, daß die Verzinsung und Tilgung der Anleihe sowie die Rück— zahlung gekündigter Schuldverschreibungen deutscher Reichswährung vorge⸗ nommen werden darf.
Die Genehmigung wird ferner vorbe— haltlich der Rechte Dritter erteilt. Für die Befriedigung der Tnhaber der Schuld⸗
Zur Sicherheit der hierdurch einge—⸗ gangenen Verpflichtungen haftet die Stadt
vom Staate nicht übernommen. Diese Genehmigung ist mit den Anlagen im Deutschen Neichs- und Preußischen Staats⸗ anzeiger bekanntzumachen.
Berlin, den 23. Oktober 1922. Zugleich für den Finanzminister. Der Minister des Innern. (Siegel) Im Auftrage: 5p. Leyden. Genehmigungsurtunde. IVa IV 560 Finanzm. J. El 3728.
We st alen (Deuischland). Auleihe der Stadt Herne vom Jahre 1922 im Gesamtbetragé von z. 5ohige Schuldverschreibung Buchstabe .. . Nr. . . . lautend auf den nh,, „Hz, buchstäblich K Mark.
Diese Schuldverschreibung bildet einen Bestandteil der auf Grund des Beschlusses des Bezirksausschusses zu Arnsberg vom J; und mit Genehmigung Herrn Ministeis der Finanzen und des Innern vom .. und Fin.« Min. (Deutscher Reichs⸗ und Preußischer Staata⸗ an ge oö, auf⸗ genommenen, mit jährlich 5 võ verzinslichen
. 2 2
H ,
.und mit 2 vo und den ersparten Zinsen
zu tilgen den, also in längstenz.. . Jahren rückzahlbaren Anleihe der Stadt Herne im Betrage von 100 Millionen Mark.
Abschnitten von 100 000, 50 000, 10 000, 5000 und 1000 M1 ausgegeben.
Die Anleihe ist während der ersten zehn Jahre, vom Tage der Ausstellung dieser Schuldverschreibung an gerechnet, seitens der Stadt Herne unkündbar. Vom 1. Juli 1933 ab erfolgt die Rückzahlung durch all— jährliche Auslosung oder durch Ankauf von Schuldverschreibungen. Der Stadt Herne bleibt das Recht vorbehalten, eine stärkere Tilgung als planmäßig vor— gesehen, eintreten zu lassen oder auch sämt⸗ liche noch nicht ausgelosten Schuldver— schreibungen mit mindestens dreimonatiger
einmal zu kündigen. Die geschieht anfangs März jedes Jahres zum J. Juli desselben Jahres.
Die ausgelosten sowie die gekündigten
zeichnung ihrer Buchstaben, und Beträge sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekanntgemacht. machung erfolgt nach der Auslosung, spätestens aber drei Monate vor dem Rückzahlungstermin, im Deutschen Reichs. und Preußischen Staatsanzeiger, im Amtsblatt der Re— gierung zu Arnsberg und in der Herner Zeitung Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Schuldverschreibungen
bewirkt, so wird dies unter Angabe des
Betrages der angekauften Schuld verschrei⸗ bungen in gleicher Weise bekanntgemacht. Geht eines der vorbezeichneten Blälter ein, so wird an dessen Stelle von der Stadt Herne mit Genehmigung des Regierungs⸗ präsidenten ein anderes B'att bestimmnt. Bis zu dem Tage, an welchem hiernach das Kapital zurückzuzahlen ist, wird es in halbjährlichen Raten nachträgl ch am l. Januar und 1. Juli jeden Jahres mit 5 vVo verzinst.
Sowohl die Zahlung der Zinsen als auch die Rückzahlung des Kapitals findet in der gesetzlichen Marfwährung gegea
Die Schuldverichreibungen werden in
schreibung erlischt mit dem Ablauf von 30 Jahren nach dem Räckiahlungstermin, wenn nicht die Schuldverschreibung vor dem Ablauf der 309 Jahre der Stadt kasse Herne zur Einlöfung vorgelegt wird. Ertolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Der Vor— legung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich.
Bei den Zinsscheinen beträgt die Vor— legungsfrist vier Jahre. Sie beginnt mit dem Schlusse des Jahres, in welchem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintritt.
Das Aufgebot und die Kraftlosertlärung abhanden gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgen nach Ver— schrift der S§ 1004 ff. der Deutschen Zivilprozeßordnung.
Zinsscheine können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden. Doc wird dem bisherigen Inhaber von Zins— scheinen, welcher den vor dem Ablauf der vierjährigen Vorlegungstrist bet der Stadtverwaltung Herne anzeigt, nach Ablauf der Frist der Betraz der an—
Verlust
bescheinigung ausgezahlt werden.
Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der abhanden gekommene Zinsichein der Stadt— kasse zur Einlösung vorgelegt oder der Auspruch aus dem Schein gerichtlich geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vorlegung oder die gerichtliche Geltendmachung nach dem Ablauf der Frist ertolgt ist. Der Anspruch verjährt in vier Jahren.
Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährliche Zinsscheine für zehn Jabre ausgegeben; die ferneren Zinsicheine werden aleichalls für zehnjährige Zeiträume aus— gegeben werden. T Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Stadtkasse Herne fostenfrei gegen Ablieferung des der älteren Zinsschein⸗ reihe beigedruckten Erneuerungsscheins, sofsern nicht der Inhaber der Schuldverschrei⸗ bung der Ausgabe widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verlust eines Gr⸗
7 —16
Frist auf einen Zinszahlungstermin auf neuerunqescheins Auslosung
möglichst unmittelbar
Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine bezw. dieser Schuldverschreibung statt bei der Stadtkasse, Sparkasse, Essener Credit⸗ anstalt, Dresdner Bank, sämtlich in Herne, sowie bei der Deutschen Bank und der Bank für Handel und Industrie in Berlin. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Schuldverschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der ppäteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag
vom Kapital abgezogen. Der dir hr aus dieser Schuldver⸗
Westfalen ¶ Deutschland). 1. Reihe.
gabe in der Zeit vom. . . .... I Zahlstellen.
warne, den . Der Magistrat. Ungültig, wenn eine Ecke abgeschnitten ist. Rückseite für d
ist, wenn nicht der
Urkunde gleich.
verschreibungen wird eine Gewährleistung
Filiale Herne, Dresdner Bank Handel und Industrie, erlin.
Zinsschein zu der Schuldverschreibung der Stadt Herne vom Jahre 1922.
Buchstabe Nr. .. über, .. Mark zu 5 vH. über.. .. Mark.
Der Inhaber dieses Zinsscheines empfängt gegen dessen Rück
ab die Zinsen vom .. . . . ...
.... Mark bei den umseitig benannten
zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt diese Vorlegung, so innerhalb zweler Jahre nach Ablauf der. Vorlegefrist. Der Borlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruches aus der
werden die Zinsscheine dein Inhaber der Schuldverschreibung aus— ge händigt, wenn er die Schuldverschrerbung vorlegt.
Für die Sicherheit der hierdurch einge—⸗
Schuldverschreibungen werden unter Be⸗ gangenen Verpflichtungen haftet die Stadt Itummern
Derne mit ihrem Vermögen und ihrer Steuerkraft. Die Schuldverschreibungen genießen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch
Die Bekannt. Mündel cherheit.
Die Stadt Herne verpflichtet sich, dieser Anleihe hinsichtlich der Sicherung gleichen Nang min allen später etwa aufzunehmenden Ohligationen oder Darlehen einzuräumen.
Für die aus dieser Schuldverschreionng hervorgehenden Rechte und Verbindlich— keiten ist die deutsche Abfassung allein maßgebend.
Gerne, di, Der Magistrat.
Ausgefertigt: ,, i ö Eingetr. in das Kontrollbuch Seite . ...
We ñt falen Regierungsbezirk ¶ Deutschland). Arnsberg. Erneuerungsschein für die Zinsschein⸗ reihe Nr. zur Schuldverschreibung der Stadt Herne vom Jahre 1922, Buchstabe
Rr Mark.
Der Inhaber dieses Scheins empfängt gegen dessen Rückgabe zu der chigen Schuldverschreibung die zweite Reihe von Zinsscheinen für die Jahre von 192
19 —
bis 195 .. nebst. Erneuerungsschein bei der Stadtkasse in Herne, sofern nicht
der Inhaber der Schuldverschreibung der Ausgabe bei der Stadtverwaltung wider— prochen hat. In diesem Falle sowie beim Verlust dieses Scheins werden die neuen Zinsscheine nebst Erneuerungsschein dem Inhaber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschrei⸗ bung vorlegt.
, Der Magistrat.
Regierungsbezirk Arnsberg. Stadt Herne.
Buchstabe Mark
ie Zinsscheine.
Der Anspruch aus diesem Zinsschein erlischt mit dem Ablaufe von Hi Jahren vom Schluß des Jahres ab, in welchem der Zinsenanspruch fälli . Zinsschein vor dem Ablaufe dieser Frist der städtischen Verwaltung
geworden
verjährt der Anspruch
Zahlstellen: Stadtkasse Herne, Sparka e, E ĩ . Hoünn 2 berg ener Creditanstalt
Banl sär
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