1922 / 254 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 09 Nov 1922 18:00:01 GMT) scan diff

Hagselbe gilt für die dei den gememsamen Landesamrern vor— frehend zu 9— 12 beteiligten preußischen Provinzen mit den Maßgaben, die sich aus den Vereinbarungen der beteiligten obersten Landesbehörden ergeben.

Artikel 2.

Zu 55 62, 64 und 65.

Die Befugnisse der obersten Landesbehörde in den Fällen des

§ 3 Abs. 1 und des 5 4 Abs. 1 Satz 3 übertrage ich auf die Ober— präsidenten, in den Hohenzollernschen Landen auf den Regierungs— präsidenten, in Berlin auf den Magistrat, dessen Beschluß der Be— stätigung des Oberpräsidenten unterliegt. Vor der Exrichtung neuer oder der Zusammenlegung bestehender öffentlicher sind außer dem Landesamt und seinem Verwaltungsausschuß die be— teiligten Gemeinden zu hören.

Die Befugnis im Falle des 5 19 Abs. 2 übertrage ich sowohl den Oberpräsidenten, in den Hohenzollernschen Landen dem Regierungspräsidenten, als auch den Provinzialausschüssen, in den Hohenzollernschen Landen dem Hohenzollernschen Landesausschuß, in Berlin dem Magistrat.

Die Regelung der Verfassung der Landesämter (35 13 Gesetzes) übertrage ich entsprechend Art. 1 Abs. 3 Satz 2 dieser Ausführungsbestimmungen auf die Provinzialverbände, in Berlin auf die Stadtgemeinde, vorbehaltlich der Befugnis der ohersten Landesbehörde, im Anschluß an die vom Reichsarbeitsminister gemäß § 15 Abs. ? des Gesetzes zu erlassenden Grundsätze, Richtlinien festzusetzen.

Die Befugnisse der obersten Landesbehörde in den Fällen der S5 20 und 23 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 übertrage ich auf die Pnro⸗

vinzialausschüsse, in Berlin auf den Magistrat, mit der Maßgabe, daß die Bestellung des Vorsitzenden und seines Stellvertreters (5 20) und die Bestellung des Geschästsführers (5 23 Abs. 1 Satz 1) der Bestätigung des Oberpräsidenten, in Schlesien der beiden beteiligten Oberpräsidenten gemeinsam, unterliegt.

Als diejenige Stelle, welche für den in § 64 letzter Satz be⸗ zeichneten Streitfall zu entscheiden hat, bestimme ich den Bezirks— ausschuß, für die Stadt Berlin den Oberpräsidenten.

Die Befugnis aus 5 65 Absatz 1 übertrage ich gemäß Absatz auf die Oberpräsidenten, in Schlesien auf die beiden Ober präsidenten gemeinsam, in den Hohenzollernschen Landen auf den Regierungspräsidenten.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten hinsichtlich der in Art. 1 zu) bis 12 bezeichneten gemeinsamen Landesämter nur insoweit, als nicht von den beteiligten Ländern abweichende Vereinbarungen getroffen werden.

Artikel z.

Zu S 67.

Ich bestimme hiermit gemäß § 67 Abs. 1, daß bis zum Inkraft— treten des die Kostenfräage regelnden besonderen Gesetzes die Kosten für die Landesämter durch die Provinzialverbände, in den Hohen— zollernschen Landen durch den Landeskommunalverband und in Berlin durch die Stadtgemeide Berlin aufzubringen sind, vorbehaltlich der im Wege der Vereinbarung zu regelnden Beteiligung der außer⸗ preußischen Länder (Art. 1 Nr. 9 bis 12) an den Kosten.

Artikel 4. Zu 8 68.

Wer die Gemeinde oder den weiteren Gemeindeverband im Sinne des Gesetzes zu vertreten hat und wer als Gemeindeaufsichtsbehörde im Sinne des Gesetzes zu gelten hat, bestimmt sich nach den Gemeinde— verfassungsgesetzen.

Als untere Verwaltungsbehörde im Sinne des Gesetzes wird der Landrat, in den Hohenzollernschen Landen der Oberamtmann, in Stadtkreisen der Gemeindevorstand bestimmt.

Artikel s. Zu K 70.

Infolge der reichsgesetzlichen Regelung sind mit dem 1. Oktober

1922 die Verordnung über Arbeitsnachweise vom 12. September 1919 (HM Bl. v. 19192 S. 268) und alle zu ihrer Abänderung oder Ausführung erlassenen Verordnungen und Bestimmungen, insbesondere

auch alle polizeilichen Vorschriften über die Anmeldung offener Arbeitsplätze oder die Anmeldung ihrer Besetzung außer Kraft

getreten. Berlin, den 2. November 1922. Der Minister für Handel und Gewerbe. Siering.

Ministerium des Innern.

Das Preußische Staatsministerium hat auf Grund des

Zz 28 des Landesverwaltungsgesetzes vom 30. Juli 188. (Gesetzsamml. S. 195) den Regierungsrat Dr. Hoepfner in Stralsund zum zweiten Mitglied des Vezirksausschusses in Stralsund ernannt.

Auf Grund des Gesetzes zum Schutze der Republik vom 21. Juli 192 RGBl. 1922 Nr. 52 Seite 585 ver—⸗ biete ich hierdurch für das preußische Staatsgebiet jede Ver— breitung der in Graz in Steiermark (Oesterreich) im Verlage des Schriftleiters Hans Kipper erscheinenden periodischen Zeitschrift „Michel! auf die Dauer von sechs Monaten.

Berlin, den 1. November 1922.

Der Minister des Innern. J. V.: Söhr z.

Ministerium für VolksUwohlfahrt.

Auf Grund des 8 8 Abs. 2 des Gesetzes, betr. die Ge⸗ bühren der Medizinalbeamten, vom 14 Juli 19609 (Gesetzsamml. S. 625) werden im Einvernehmen mit dem Herrn Finanz⸗ minister und dem Herrn Justizminister die in der Anlage 1 des Gesetzes angegebenen Sätze des Tarifs für die Ge— bühren der Kreisärzte, mit Ausnahme der Gebühr nach lfd. Ziffer 10a, sowie die in der Anlage II angegebenen Sätze des Tarifs für die Gebühren der Chemiker für gerichtliche und medizinalpolizeiliche Ver⸗ richtungen, mit Wirkung vom 1. September 1922 ab durchweg auf das dreißigfache erhöht. Gleichzeitig werden die Sätze zu lfd. Ziffer 10a des Tarifs für die Gebühren der Kreisärzte mit Wirkung vom gleichen Tage ab auf das Fünf— zehnfache erhöht.

Der . vom 3. März 1922 (Gesetzsamml. S. 60), betreffend Aenderung des Tarifs für die Gebühren der Kreis— ärzte und des 3 für die Gebühren der Chemiker für ge— richtliche und medizinalpolizeiliche Verrichtungen, wird mit Ablauf des 31. August 1922 aufgehoben.

Berlin, den 18. September 1922.

Der preußische n . für Volkswohlfahrt.

: Dietrich.

Bekanntmachung. Der Fleischereibetriek des Fleischermeisters riedrich Lüttich, Eisleben, Steinweg 4, ist auf. Grund des § 1 der Bekanntmachung des Reichstanzlers zur Fernhaltung unzu— verlässiger Personen vom Hande! vom 23, September 1915 ge schlofsen worden. Dem Inhaber ist der Fortbetrieb

3171 2 1. Arbeitsnachweise

Abs. 1 des

allgemeine

does Fleischerge wer bes und des damit verbundenen Handels mit Fleisch- und Wurstwaren bis auf weiteres unter⸗ sagt worden. Die Kosten der Bekanntmachung sind dem Be— troffenen auferlegt

Eisleben, den 2. November 1922.

Die Polizeiverwaltung. J. V.: Dr. Waltsgott.

Bekanntmachung. Der Fleischereibetrieb des Hausschlächters Albert Becker, Eisleben, Grabenstraße 33, ist auf Grund des §z 1 der Bekanntmachung des Reichskanzlers zur Fernhaltung unzu— verlässiger Personen vom Handel vom 23 September 1915 ge schlossen worden. Dem Inhaber ist der Fortbetrieb des Fleischergewerbes und des damit verbundenen Handels mit Fleisch- und Wurst waren bis auf weiteres untersagt worden. Die Kosten der Bekanntmachung sind dem Betroffenen auferlegt ; Eisleben, den 2. November 1922. Die Polizeiverwaltung. J. V.:

Dr. Waltsgott.

Bekanntmachung.

Dem Chemiker Wilhelm Krahe, geboren am 11. Sep⸗ tember 1869 in Godesberg., wohnhaft in Frankfurt a. M., Börsenplatz 1, wird hierdurch der Handel mit Gegen ständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Nahrungs— und Futtermitteln aller Art, ferner rohen Naturerzeugnissen, Heiz- und Leuchtstoffen sowie jegliche mittelbare oder unmittelbare Be⸗ teiligung an einem solchen Handel wegen Unzuverlässigkeit in

bezug auf diesen Gewerbebetrieb untersagt. Frankfurt a. M, den 1. November 1922. Der Polizeipräsident.

Ehrler.

Nichtamlliches. Deutsches Reich.

Der Reichsrat versammelte sich heute zu einer Voll⸗ sitzung; vorher hielten der Ausschuß für Volkswirtschaft, die vereinigten Ausschüsse für Rechtspflege und für Haushalt und Rechnungswesen, die vereinigten Ausschüsse wirtschaft und für Haushalt und Rechnungswesen sowie die vereinigten Ausschüsse für Volkswirtschaft und für Rechtspflege Sitzungen.

Uebersicht über die Finanzgebarung des Reichs.

Vom Vom 21. Okt. 1. April 1922 bis 1922 his 31 8 . 1922 1922 ö Tausend Mark Ginnahme. 1

Allgemeine Finanzverwaltung: Steuern, Zölle, Abgaben, Gebühren .. 38 635 600 156 117 556 (darunter Reichsnotopfer) . (1 909942

61 461 750 331 698 41

,, J ' 5004 Zwangsanleihe .... d 5 8957 2729 206

Summe der Einnahme. I 0 108211 490 245 174

für Volks⸗

ö Ausgabe. Allgemeine Verwaltungsausgaben

. All i unter ?) Gegenrechnung der Einnahmen . .

18 734 406 393 702 234

Fundierte Schuld . 2 956 392 2288 439

inen sür die schwebende Schuid .. 19764 Zinsen für die fundierte Schuld... 1s 4g (9 6d ob

. ol 181 139 416 423 580 Betriebs vemrwaltungen. ?“) RNeichs-Post⸗ und Telegraphenverwaltung: Ablieferung. . 6648 328 Deutsche Reichsbahn: ; Abhebungen aus der Reichs— hauptkasse J Mithin: Abhebungen hauptkasse .

25 h 74 412 aus der Reichs⸗

15 226 084 T4 121191 0107 223 490 Sad 771

Summe der Ausgaben. Die schwebende Schuld betrug an Tis— lontierten Schatzanweisungen am 20. Ok— tober 1922 , 5647 171 S2 Es traten hinzu . 208 676 750 Es gingen ab 147215000 Mithin zu Ergibt.

61 461 750 603 633 577

Davon: a) mit dreimonatiger Laufzeit (bei der Reichsbank diskontiert)—. 590 464 847 b) sonstige, mit einer länge⸗ ren Laufzeit ausgegebene Schatzanweisungen 13178730

Für Ausgaben zur Erfüllung von Zahlungs— verpflichtungen in ausländischer Währung in Ausführung des Friedensvertrags von Versailles sind aufgewendet worden.

1) Das tatsächliche Steuern usw. Aufkommen bis ein— schließlich September 1922; von da ab das Aufkommen wach Ab zug der von den Oberfinanz⸗ und Finanzkassen geleisteten Ausgaben, deren Höhe zwar jetzt noch nicht näher bekannt, immerhin aber recht be— deutend ist. Das tatsächliche Steuern⸗ uw. Aufkommen vom l. Oktober 1922 ab ist daher wesentlich höher als die Zahlen dieser Uebersicht.

2) Die Geldentwertung hat auch in der Berichtsdekade die Ausͤ— gaben stark beeinflußt. Zu erwähnen sind: die Ausführung des Friedensvertrags; die Abhebungen der Deutschen Reichsbahn aus der

Z8 385 796 S6 389 008

Reichshauptkasse; die Besoldungeverbesserungen einhegriffen die den Ländern und Gemeinden aus diesem Anlaß gewährten Vor—

schüsse —; Ausgaben im Versorgungswesen; höhere sächliche Unkosten der inneren Verwaltung infolge der starken Preissteigerung für alle Bedürfnisse. Diesen Steigerungen und zum Teil Vorgriffen steht ein aus der Geldentwertung ebenfalls zu erwartendes höheres Steuer⸗ aufkommen gegenüber, das erst später in die Ersche inung treten kann.

3) Diese Angaben lassen einen Schluß auf das Wirtschaftsergebnis der Betriebsverwaltungen nicht zu; bei der Post umfassen sie vom 1. Oktober 1922 ab auch fremde Einnahmen (z. B. Erlös aus Reichs⸗ steuermarken) und vom 1. September 1922 ab auch fremde Aus— gaben (z. B Militärrenten). Die Abhebungen der Deutschen Reichsbahn sollen, soweit sie nicht zu Ausgaben des ußerordentlichen Haushalts verwendet werden, im Laufe des Rechnungsiaähres durch spätere Ablieferungen gedeckt werden.

dem Vorsitzenden.

Parlamentarische Nachrichten. Im Hauptausjchuß des Reichstags wurde gestern der

Intwurf einer Reichshaushalts ordnung weiter beraten. Gegenstand der Erörterung waren nach dem Bericht das Nachrichten⸗ büros des Vereins Deutscher Zeitungsverleger die Paragraphen, die von der Ausführung des Haushaltsplans handeln. Insbesondere wurde berührt die Regelung der gegenseitigen Deckungsfähigkeit von Ausgabemitteln, die Vorschriften über die Behandlung von Haus- haltsüberschreitungen, des weiteren Vorschriften, die sich auf Reichs⸗ bauten aller Art, also auf Neubauten, Umbauten, Erweiterungs—, Ergänzungs- und Erneuerungsbauten beziehen, und die Feststellung des Verfahrens beim Tausch von dem Reiche gehörenden Grundstücken. Auch wurden die Ausgabebewilligungen besprochen, die ohne nähere Angabe des Verwendungszwecks einer Stelle zur Verfügung gestellt werden, wie sie z. B. die sogenannten Dispositionsfonds und serner solche Fonds darstellen, die nach ihrer Zweckbestimmung einer Stelle zur ausschließlichen Verfügung überwiesen sind. Die Dis⸗ kussion, an der sich die Abgg. He rgt (D. Nat), Stücklen Sch D. Schreiber (3Ztr. und Deglerk (D. Nat.) beteiligten, ergab, daß in bestimmten Fällen sich die Dispositionsfonds als durchaus nützlich erwiefen hätten. Zur Frage der freiwilligen Zuwendungen

aus Röäckfichten der Billigkeit wurde auf Anfrage des Abg. Dr. Quaatz (D. Vp.) seikens der Regierung erklärt, daß solche

Ausgaben grundsätzlich nur verrechnet werden dürfen, wenn eine auf Gesetz oder Rechisgeschäft beruhende Rechtspflicht zu der Leistung besteht oder nach Lage der Sache nicht mit Sicherheit verneint werden kann

Die Abgg. Dr. Rießer (D. Vp), De glerk (D. Nat) und Dr. Scholz (D. Vp.) besprachen die in der Haushaltsordnung vor⸗ gesehene Befugnis zur Niederschlagung einer an sich bestreit baren Forderung auf Ersatz von Schäden infolge (Ichuld— haften Verhaltens eines Beamten im Dien st, ein Recht, das dem Reichspräsidenten zugewiesen sei. Diese Be⸗ fugnis war nach den Erklärungen der Regierung früher ein Kronrecht. Sie ist auf Grund des Uebergangsgesetzes vom 4. März 1919 auf, den Neichspräsidenten übergegangen. Aus dem Artikel 50 der Reichs⸗ verfassung ergebe sich hierzu, daß eine solche Niederschlagungsverfügung des Reichspräsidenten oder eine Delegation des Niederschlagungsrechts auf eine andere Stelle der Gegenzeichnung des zuständigen Reichsministers bedürfe. Durch den vorliegenden Entwurf, solle auch noch die Mit⸗ wirkung des Reichsfinanzministers bei Ausübung der Niederschlagung nötig werden, einmal wegen der finanziellen Folgen des Verzichts dann aber auch, weil eine Niederschlagung, die nicht ausschließlich mit Rücksicht auf die Vermögensverhälinisse des verantwortlichen Beamten erfolgt, von gewisser allgemeiner Bedeutung für die Beamtendisziplin sei.

Es folgte die Erörterung der Kassen⸗ und Buchführung sowie der Rechnungslegung und der Rechnungsprüfung im Rahmen der Haushaltsordnung. Die Weiterberatung wurde auf heute vertagt.

Im Bildungsausschuß des Reichstags brachte in der gestrigen Sitzung zunächst der Vorsitzende D. Mum m zur Sprache, daß in Braunschweig dem Bußtag die Anerkennung und der Schutz des Feiertages im Sinne der Reichsverfassung entzogen sei, und Cat um eine Erklärung des Reichsministeriums hierzu. Staats— sekretär Schulz versprach, diese Anfrage an die zuständige Stelle des Ministeriums weiterzugeben. Hierauf vertagte der Ausschuß, ohne in die sachliche Debatte einzutreten, die Weiterberatung des Reich s⸗ schulgefetzes und überlies die Festsetzung der nächsten Sitzung

Die Abg. Frau Dr. Matz (D. Vp.) beschwerte sich darüber, daß die Beschlüsse des Ausschusses und des Plenums über die Fahr— preitermäßigung für Jugendpflege, Schülerfahrten, Besucher der Volkshochschulen, Lehrlinge zum Besuch von Fortbildungsschulen, für Haushaltungskurse ufw. vom Verkehrsministersum gänzlich unberück— sichtigt gelassen worden seien. Abg. Kopsch (Dem.) hat um Aus—⸗ kunft über den Besuch der deutschen Universitäten darch Ausländer. Staatssekretär Schulz sagte die baldige Beantwortung dieser An⸗ frage zu.

Der Unterausschuß für Landwirtschaft und Ernährung des Vor⸗

läufigen Reichswirschaftsrats hielt heute eine Sitzung.

Der Hauptausschuß des Preußischen Landtags besprach in der gestrigen Vormittagssitzung eine Reihe von Anträgen über Rent nerfürsorge. Nach bem Bericht des Nachrichten büros des Vereins deutscher Zeitungsverleger machten im Verlauf,“ Aussprache Ministerialrat Sr, Sandrock vom Finanzministeri. n und Ministerialdirektor Bracht vom Wohljsahrtsministerium Mit⸗ teilung über das, was bisher in der Fürsorge für Sozial- und be⸗ sonders für Kleinrentner geschehen ist. Für die Kleinrentner sind bisher aus Reichs⸗ und preußischen Mitteln 556 Millionen aufgewandt worden. Es soll ein Reichswohlfahrtsg esetz eingebracht werden, das für den Unterstützungswohnsitz, für die Armenfürsorge und füt die Fürsorge für

Klein- ünd Sozialrentner einen einheitlichen gesetzlichen, Rahmen schafft. Darüber werde aber, so wurde von Regierungsseite erklärt,

noch einige Zeit vergehen. Die Demokraten haben den Antrag ge— stellt, ein besonderes Gesetz für Kleinrentner zu erlassen. Die Sozial= demokraten lehnen das ab und verlangen baldige Vorlegung des Reichswohlfahrtsgesetzes.

Der Hauptausschuß schloß seine Beratung der Anträge über Rentnerfürsorge, Arbeitslosenfürsorge und Lebensmittelbeschaffung ab. Die von dem eigens eingesetzten Unterausschuß vorgeschlagene Fassung wurde im wesentlichen angenommen. Danach wird in der Frage der Rent nerfürsorge das Staatsministerium ersucht, auf die Reichsregierung einzuwirken, daß 1. der Notlage der Sozialrentner dauernd Aufmertsamkeit zugewendet und gegebenenfalls eine weitere Erhöhung ihrer Bezüge zur schleunigen Anpassung an die fortschre tende Geldentwertung vorgenommen wird; 2. schleunigst ein Neichsgesetz über die Kleinrentnerfürsorge erlassen und unter Schaffung eines Reichswohlfahrtsge setzes eine Reform des Unterstützungswohn— sitzgesetzes sofort in die Wege geleitet wird; 3. unverzüglich um— sassende staatliche Hilfe in Zusammenarbeit mit den Ländern und Gemeinden zur Milderung der Notlage der Rentner gewährt und diese Notlage bei der Festsetzung neuer Steuern weitgehend berück— sichtigt wird; 4. das Landessteuergesetz so gestaltet wird, daß die Gemeinden in den Stand gesetzt werden, die ihnen zugewiesenen sozialen Aufgahen zu ersüllen, daß ferner eine Vereinfachung der mit diesen Aufgaben verbundenen Verwaltungsarbeit herbeigeführt wird.

In der Frage der Arbeitslosenfürsorge wurde der Antrag angenommen, im Hinblick auf die mit Wahrscheinlichkeit in naher Zukunft zu erwartende große Arbeitslosigkeit das Staats⸗ ministerium zu ersuchen, bei der Reichsregierung mit allem Nachdruck dahin zu wirken, daß die produktive Erwerbslosenfürsorge ver⸗ einfacht und vereinheitlicht wird, daß eine zeitgemäße Erhöhung der Arbeitslosenunterstützungssätze erfolgt, daß die Kohlenproduktion wirksam gesteigert wird, daß auf dem Gebiet des Verkehrs⸗ wesens geeignete Maßnahmen zur Schaffung produktiver Arbeit getroffen werden, insbesondere bereits begonnene Bauten fortgesetzt werden und der Bau des Mittellandkanals sowie der noch nicht fertiggestellten Teilstrecken des Lippe⸗Seitenkanals beschleunigt wird; ferner, daß die landwirtschaftliche Melioration gesördert wird. Für den Bereich der preußischen Staatsverwaltung soll ein besonderer Attionsplan aufgestellt werden, der es ermöglicht, beim Einsetzen stärkerer Arbeitslosigkeit alsbald Arbeitsgelegenheit zu schaffen, be⸗ sonders auf dem Gebiete der Kultur der Moore und Oedländereien und durch vermehrte Siedlungstätigkeit. .

In der Frage der Lebensmittelbeschaffung soll dahin eingewirkt werden, daß die Versorgung der Landwirtschaft mit Dünge— mitteln vor allem für die nächste Aussaat sichergestellt wird, inöbesondere durch Gewährung von ermäßigten Fiachttarifen, daß serner der Neubau von Lokomotiven und gedeckten Eisenbahnwaggons vorbereitet und rechtzeitig durchgeführt wird, um den ungehinderten Abtransport von Kartoffeln, insbesondere in der Herbstzeit, zu gewähr— leisten. Der Preis für Umlagegetreide für die weiteren Raten foll den veränderten Geldverhältnissen entsprechend festgesetzt werden. Ferner ollen die Bestimmungen über die Gewährung von Vorschüssen zur

Kartoffelbeschaffung an Beamte und Lehrer dahin geändert werden, daß nicht nur den Einkaufeverbänden, sondern allen Beamten, Lehrern, staatlich Angestellten und Staatsarbeitern auf Antrag Vorschüsse zur Karteffelbeschaffung gewährt werden. Schließlich follen die Gemeinden und Gemein deverbaͤnde in die Lage versetzt werden, die Bezahlung des Umlagegetreides sogleich bei der Ablieferung vorzunehmen, und ihnen zu diesem Zwecke und für die Beschaffung unentbehrlicher Nahrungs— mittel., insbesondere Fett, angemessener Kredit gewährt werden unter der . daß für den weiteren Verkauf der Nahrungsmittel Höchstpreise festgesetzt werden. Auf eine Anregung der Deutsch— nationalen soll als Meinung des Ausschusses festgestellt werden, daß hierbei der Kleinhandel und der Mittelstand nicht geschädigt werden. Schließlich soll über die Urfachen der gegenwärtigen Teuerung dein Volke eine den Tatsachen entsprechende Aufklärung gegeben werden.

Der Beamtenausschuß des Prenßischen Landtags beriet über eine Nachweisung über die Zahl der preußischen Beamten. Der Berichterstatter Abg. Barteld⸗Hannover (Dem.) erläuterte die einzelnen Fragen und stellte nach dem Haushalt für 1922 gegenüber dem 1. April 1914 ein Plus von 80 275 Beamten, Hilfsbeamten und Angestellten fest. Davon entrallen 5l 7d Personen auf die Schutz= polizei, Immerhin sei das Mehr aber sehr bedenklich und man mäffe zum Abhau kommen. In Ablehnung eines demokratischen Antrags fand der Antrag der Sozialdemokraten Annahme, das Staatsminifterium zu ersuchen, alsbald unter Hinzuziehung der Beamtenvertretungen bei den einzelnen Behörden und Dienststellen zu prüfen, wie die Zahl der Beamten und Angestellten vermindert werden kann. Bei den einzelnen Behörden enthehrlich zu machende Beamte sind Behörden mit Beamtenbedarf zu überweisen.

Sandel und Gewerbe. Telegraphische Auszahlung.

9. November 8. November ; Geld Brief Geld Brief Amsterd. Rotterd. 2892,75 2907,25 3661, 10 36568, 90 Buenos Aires

Nayierpeso) 2743,10 2756,90 3241,87 3258, 13 Brüssel u. Antw. 438,90 441, 10 513,71 516.29 Christiania .... 1476,30 1483,70 1715,70 1724,30 Kopenhagen ... 1615,95 1624,00 1825,42 1834,68 Stockholm und

Gothenburg .. 2134,55 2145,35 2438. 83 2451. 12 Hel singsors ö 192,51 193,49 237, 40 238, 60 FItalten 32418 325,82 384,03 385,97 ö, 34912, 50 35087, 50 40398. 75 40601, 25 New ,, 7780, 50 7819,50 912712 9172 88 , 458,85 461,15 hh3, 9l 566,39 Schweiz .... 1386,52 1393,48 1675,30 1684,20 Spanien .... 1122,18 1127,82 1381,53 1388, 47 K 3615,93 3634,07 4339, 4411, Rio de Janeiro 857, 85 862, 15 1042,38 1047, 62 Wien (altes). Wien (Deutsch⸗

Desterr.), abgst. 10,87 10,93 12,21 12, 29 237,90 239, 10* 296, 25 297, 75 Jugoslawien

(Agram u. Bel⸗

, 119,70 120 30 146, 63 147, 37

4 Kr. 1Dinar BGubapest. 3, 04 3.06 3,59 3.71 k hi1. 37 hl, 63 63, 34 bs, 6b Konstantinopel.. ö .

) Am J. November 275, 69B.

Der Aufsichtsrat der J. D. Riedel A.⸗G., Berlin Britz beschloß laut Meldung des ‚W. T. B.“ das jetzt 60 Mil⸗ lionen Mark betragende Grundkapital um 80 Mil lionen Mark zu erhöhen. Hiervon sollen 30 Millionen Mark mit Gewinnberechtigung am 1. Januar 1923 den alten Attio⸗ nären im Verhältnis von 2: 1 zu einem von der Generalversammlung festjzusetzenden Kurse angeboten werden. Weitere 30 Millionen Mark sollen für Angliederung eines Unternehmens verwandter Art Ver- wendung finden und die xrestlichen 20 Millionen Mark zur Ver— fügung der Gesellschaft bleiben. Weiter ist beabsichtigt, 10 Millionen Mark Vorzugsaktien mit erhöhtem Stimmrecht auszugeben.

Der Aufsichtsrat der Vereinigten Smyrnateppich—⸗ fabriken A.« G., Cottbus beschloß, zur Verstärkung der Be⸗ triebsmittel das Stammkapital um 12 auf 23 Millionen Mark zu erhöhen. Von den neuen ab 1. Januar 1922 dividendenberechtigten Stammaktien sollen 10 Millionen den neuen Aktionären im Ver⸗— hältnis von 1:1 zu einem noch festzusetzenden Kurse angeboten werden. Die restlichen 3 Millionen sind von dem die Kapitals⸗ erhöhung durchführenden Bankkonsortium unter angemessener Ge⸗ winnbeteiligung der Gesellschaft zu verwerten.

Die Verkaufsstelle vereinigter Fabrikanten

solierter Leitungsdrähte, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (V. 2. G.), Berlin 8W. 61, Tempel hoser Ufer 11, teilt dem „W. T. B.“ mit, daß für alle Lieserungen ab 9g. November d. J. bis auf weiteres folgende Teuerungszuschläge auf Preisliste Nr. 12 maß⸗ gebend sind: NGA, NAB. NGAF, NdAL. NG AEZ, 1— 2,5 qmm, NFA schwarz imprägniert 700 vh, NG, NGAB, NGAF, NG Ac, NGAZ 4—- 10 4mm bb0 v́h, NGA, NGG AB, NGAEF, NGAT,

NGAZ 18 qmm und stärker 450 vo, NPL. NPLR, NPLS, NSA, NFA mit Glanzgarnbeflechtung 750 pH, für die Typen der Pos. Ha, 6 u. 9 -= 20 der Preisliste Nr. 12: 750 v9. Gummischlauchleitungen:

Die Verkaufsstelle vereinigter Fsollerrohr⸗ Fabrikanten G. m. b H., Berlin, hat für Lieferungen ab J. November 1922 die zu den Preisen der Preisliste, Ausgabe 8. Sep⸗ tember 1922, hinzuzurechnenden Aufschläge wie folgt festgesetzt: Blei⸗ rohr und Zubehör 13 000 vH, lackierte, farbige, Galvano und Gelb— lacktohre und Zubehör 13000 vo, Messingrohr und Zubehör 17 000 vH, Stahlpanzerrohr und Zubehör 26 060 vꝓ, schwarzes Papierrohr 13 000 vH. Bundverpackung wird nicht berechnet. Fracht⸗ freie Lieferung ab Werk erfolgt bei mindestens 100 000.4 Fakturenwert.

Die Höchstpreise für Temperroheisen und Ferrosilizium 10prozentig erfahren laut Meldung des, W. T. B.“ aus Essen auf Grund der Kursklausel für das zweite Monatsviertel des Novemher eine Erhöhung um je 11 249 6 pro Tonne, so daß sich . Preise für diese Sorten auf 91 419 bezw. 106249 4 tellen.

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 7. November 1922:

Ruhrrevier DOberschlesisches Revier Anzahl der Wagen

Gestellt. ö 23 284 2377

Nicht gestellt. keine 70 Beladen zurück⸗ geliefert:

am 6. November 23 117 / ö 2 965 2329

Speisefette. (Bericht von Gebr. Gause.) Berlin, den 8. November 1922. Butter. Infolge der hohen Fettpreise ist der Eigenverbrauch auf dem Lande sehr groß und trifft nur sehr wenig Butter hier ein, so daß der Nachfrage bei weitem nicht genügt werden kann. Beeinflußt durch diese Knappheit sowie der weiteren Geldentwertung mußten die Preise für Butter wesentlich heraufgesetzt werden. Die heutige amtliche Notierung ist: La Qualität 1060 A, IIa Qualität 900-950 AKA. Margarine. Mit Rücksicht auf den hohen Stand der ausländischen Devisen gaben die Fabriken noch keine Preise heraus. Schmalz. Das sprunghafte Heraufgehen der Preise infolge der Katastrophenhausse der Devisen hat sich in dieser Woche in verstärktem Maße fortgesetzt. Die Nachfrage ist sehr ruhig ge⸗ worden, da die Verbraucher die gegenwärtigen hohen Preise nicht bezahlen können, zumal auch andere Fette noch billiger käuflich sind. In Amerika lag der Markt fest und wurden die Angebote, besonders für disponible Lokoware, erhöht. Die Preise sind nominell. Speck knapp und gute Nach frage. Preise nominell.

Kartoffelpreise der Notierungskommijssion des Deutschen Tandwirtschaftsrats. Erzeugerpreise für Speisekortoffeln in Mark je Zentner ab Verladestation:

weiße rote gelbfleisch. Kartoffeln Berlin, 7. November: 470-500 470-500 550 Allenstein, 3. November: 460 - 500 430-460 510 - 535

Stettin, 7. November: 480 470 570

Hamburg, 6. November: 600—- 640 500— 520 700-720 Hannover, 6. November: 575 530 620

Schwerin M., 6. Nov.: 500 - 540 450-480 600-620 Dresden, 6. November: 500— 550 500— 56560 500-550

Breslau, 6. November: 450 450 e.

Frankfurt a. M., 6. Nov.: 490- 600 490 600 520 Berlin, 8. November. (W. T. B.) Großhandels- preise in Berlin, offiziell festgestellt durch den Verband

deutscher Großhändler der Nahrungsmittel« und verwandten Branchen, Verbandsgruppe Berlin (E. W., Berlin). Die Preise verstehen sich für J kg ab Lager Berlin. Gerstenflocken, losũe —— A, Gersten⸗ graupen, lose 348.25 355.25 M, Gerstengrötze lose 348, 25 349, 90 4, Ha ferflocken, lose 320, 0 - 322, 00. . Hafergrütze, lose 320, 50 321, 50. 4, Da ermebßs, lose —— A, Karioffelstärke mehl 145. H 145, 90 4, Maisflocken, lose —— bis —— A, Majisgrieß 203, 00 205, 00 ., Maismehl 198,50 199, 75 41 Mafkaroni, lose 330,50 337,50 4. Schnittnudeln, lose 2384 00 bis 286,00 4A, Neis . Burmareis 354 00 bis 356,909 A, alas. Tafelreis 358, 00— 529,00 A, grober Bruch⸗ reis 256, 00 306,090 A, Reismehl, lose 275,900 290,00 M, Reis⸗ grieß lose 283,00 2990,00 „S, Ringäpfel, amerik. 1536, 00— 1582,00 4, gerr. Aprikosen, cal 2677,90 2835,00 A, getr. Birnen, cal. 1871,00 bis 4, getr. Pfirsiche, cal. 1858, 00 2005,00 , getr. Pflaumen 6 l, 00 - 567, 00, Korinthen, 1921 Ernte l 57.00 1701,00 *, Mosinen, kinp. carab., 1921 Ernte 969, 00 1124,00 A, Sultaninen in Kisten, 1921 Ernte? 9h52. 00. 3032,00. 6, Mandeln bittere l 177, 00-1218, 00, Mandeln, süße l 97l, 00 2079 00 4A, Kaneel 25 44 00 2617, 900 M, Kümmel 1467, 00 bis 2639, 00 4 schwarzer Pfeffer 1167, 90 1203, 90 M, weißer Pfeffer 1648,00 1514, )0 M. Kaffee prime roh 2264,00 2301, 00ꝭ , Kaffee superior 2214 00- 2260,00 A, Bohnen, weiße 271,00 310,00 M. Weijenmehl 247,50 260900 SHL, Speiseerbsen 290 50— 311,50 A, Weizengrieß 297,50 305,50 ., Linsen 225,00 325,00 A, Purelard 1520. 00-1525. 00 A, Bratenschmalz 1470,00 - 1475, 00 4, Marmelade 120,00 275, 00 M, Kunsthonig 138, 00 150, 00 S6, Speck, gesalzen, fett 1500.00 - 1550, 00 M. Corned beef 12 / 6 1bs per Kiste 72 000 72 5060 4 Auslandszucker raffiniert 70,00 480,00 MÆ, Kernseife —— A.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung

für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des W. T. B.“ am 8. November auf 275 838 A (am 7. November

Maispuder, lose 317,090 - 319,00 A,

Berichte von answärkigen Werkpapiermärkten.

Köln, 8. November. (W. T. B.) (Amtliche Devisenkurse.) Holland 3137,13 G., 3152,87 B., Frankreich 516,20 G., 518,80 B., Belgien 471,81 G. 474,19 B., Amerika 8329, 17 G.. 85370 863 B., England 37087, 95 G. 3727 2,95 B.. Schweiz 1491, 245 G., 1498,74 B., Italien 347,13 G., 348,87 B., Dänemark 1670,81 G., 1679,19 B., Norwegen 1526,17 G. 1533,83 B., Schweden 2234,40 G., 2245, 40 B., Spanien 1311,71 G., 1318,29 B., Prag 278. 830 G., 280, 20 B., Budapest 3,315 G., 3,335 B. Wien (neue) 12,58 G., 12,52 B.

Dam burg, 8. November. (R. T. B. . (Börenschlußkurse.) Deutsch⸗Australische Dampfschiff⸗Gesellschaft 4025,90 bis 500 0 bez, Hamburger Paketfahrt 3800,90 bis 4025,00 bez., Hamburg Süd⸗ amerika 5995,09 bis 6800 090 bez., Norddeutscher Lloyd 2495,00 bis 2515, 00 bez, Vereinigte Elbeschiffahrt 7000,90 bis 8850,90 bez., Schantungbahn 1925,00 bis 2025,90 bez., Brasilianische Bank 23009, 00 bis 30000 bez., Commerz und Privat⸗Bank 1990,90 bis 2010,00 bez., Vereinsbant 1590 00 bez., Alsen⸗Portland⸗ Zement —— G., B., Anglo Continental —— G., 10 500,00 B., Asbest Calmon 2450,00 bis 2530, 00 bez., Dynamit Nobel 4500,00 bis 5ᷣl00, 00 bez, Gerbstoff Renner —— G.,. Norddeutsche Jutespinnerei

j B., —— B., Merck Guano 7500,00 bez., HYarhurg⸗Wiener Gummi 4490, 00 bis 710, 00 bez., Kaoko = G.,. —— B. Sloman Salpeter —— Ge, Neuguinea —— G., B., DOtavi⸗Minen⸗ Aktien —— G., B.

Frankfurt a. M, 8. November. (W. T. B.) Desterr. Kredit 1650,00, Badische Anilin 8500,00. Chem. Griesheim 6050 00, Höchster Farbwerke 6500,00, Holzverkohlungs-Industrie Konstanz 4506,00, Deutsche Gold⸗ und Silberscheideanstalt 7000, 00, Adlerwer ke Kleyer 2000 00, Hilpert Armaturen 2000 rep, Pokorny u. Wittekind 3900, 00, Aichaffenburg Zellstoff 4950,00. Phil. Holzmann 320000, Wayß u. Freytag 7906, 600, Lothringer Zement 3480,00, Zuckerfahrik Waghäusel 500000, 3 oso Mexikanilche Silberanleih ——

Danzig, 8. November. (W. T. B.) Noten: Amerikanische 8827, 8? G., 8872,13 B., Polnische 57,85 G., 58,15 B. Tele⸗ graphische Auszahlungen: London 39 401,20 G., 39 598, 75 B., Holland 3441,37 G., 3458,63 B., Paris 568,57 G., 571,43 B., Polen 56,97 G., 57,277 B. Warschau bb, 85 G., 57, 15 B.

Wren, 8. November. (W. T. B.) Notierungen der Devisen⸗ zentrale: Amsterdam 28 850, 09 G., Berlin 310,00 G. Kopen⸗ hagen 14 310,00 G., London 329 800,90 G., Paris 466400 G. Zürich 13 485,00 G., Marknoten 800,00 G., Lirenoten 3042,50 G., Jugoslawische Noten 1165,00 G.,. Tschecho⸗Slowakische Noten 260, 00 G. Polnische Noten 445,00 G., Dollar 73 625,00 G., Ungarische Noten 2940,00 G.

Prag, 8. November.

(W. T. B.) Notierungen der Devisen⸗

zentrale (Durchschnittskurse):! Amsterdam 12,17, Berlin O, 34, Christiania 5,724, Kopenhagen 6,30 Stockholm 8, 35. Zürich 5,70, London 1,583, New Jork 31,306, Wien 0, 044, Marknoten o, 34, Polnische Noten 0O, 1g, Paris

—. London, 7. November. (W. T. B.) 4 0. fundierte Kriegs⸗ anleihe 86,78, 5 oo Kriegsanleihe g8uf,g, 4 ,uG Siegesanleihe 8865/8.

London, 8. November. (W. T. B.) Silber 339/19, Silber auf Lieferung 331 /g.

London, 8. November. (W. T. B.) Devisenkurse. Paris 71,23, Belgien 78,55, Schweiz 25,443, Holland 11,523, New Jork 446 37, Spanien 29, 453, Italien 106158, Deutschland 386 750, Wien 330 000,

Bukarest 720, 00. . London, 8. November. (W. T. B.) Privatdiskont 217/ 2.

Paris, 8. November. (W. T. B.) Devijsentur le. Veutschland O, 20, Amerika 16,06. Belgien 91,30. England 71 81 Dolland bz 7, 00, Italien 67,860. Schweiz 289,50, Spanien 245 00, Däne⸗

mark 432,50. e

Am sterdam, 8. November. (W. T. B.) Devisenkurse. Londen 11,43, Berlin 0,0295, Paris 16,95, Schweiz 46,70. Wien C, 0035, Kopenhagen 51,50, Stockholm 68,70, Christiania 47.30. New Vork 266,25, Brüssel 14,45. Madrid 38,90, Italien 10670, Budapest Prag 8,20 bis 8.35.

Am sterdam, 8. November. (W. T. B.). 5 o Niederländische Staatsanleihe von 1918 S8issg, 3 oo Niederländische Staats-

anleihe 6265 /g. 3 C. Deutsche Reichsanleihe Januar⸗Juli-⸗Coupon Königlich Niederländ. Petroleum 415,50, Holland⸗Amerika⸗

1

Linie 119 25, Atchison, Topeka & Santa Fe —— Rock Island —, Southern Paeifie 97,7, Southern Railway ——. Union

Pacifie —— Anaconda 103,00, United States Steel Corp. 109 00.

Zürich, 8. November. (W. T. B.) Devisenkurse. Berlin O. O63, Wien O, 0074, Prag 17,65, Holland 214,60, New Jork 549,00, London 24,48. Paris 35,10, Italien 23,15, Brüssel 32,30, Kopen⸗ hagen 111,10, Stockholm 146,50, Christiania 101,00, Madrid 82, 50, Buenos Aires 1,97, Budapest 0,22, Bukarest —— Agram 220,00

Warschau O, 034.

Kopenhagen, 8. November. (W. T. B.) Devnisenkurse. London 22,13, New Jork 495,70, Hamburg C064, Paris 30,50, Antwerpen 28,00, Zürich 90,90, Amsterdam 1943, 090, Stockholm 133.35, Christiania 92,00, Helsingfors 12.90, Prag 16,10.

Stockholm, 8. November. (W. T. B.) Devisenkurse. London 16,65, Berlin O, 44, Paris 24.00, Brüssel 22 10, schweiz. Plätze 68 50, Amsterdam 146,00, Kopenhagen 75,30, Christlania 69, h, Washington 374,00, Helsingfors 9,60, Prag 12,10.

Ghristiantra, 8. November. (W. T. B.) Devisenkurse. London 24,00, Hamburg O08, Paris 34,75, New Hork h40 00, Am sterdam 211.00, Zürich 99,50, Helsingfors 14,25, Antwerpen 32, 00, Stock⸗ holm 144,50, Kopenhagen 168,50, Prag 17,75.

Berichte von auswärtigen Warenmärkten.

Livervoo!, 7. November. (W. T. B.) Baumwolle. Umsatz 10 000 Ballen, Einfuhr 4570 Ballen. Novemberlieferung 14,56, Dezemberlieferung 14,37, Januarlieferung 14,20. Ameri⸗ kanische und brasilianische Baumwolle je 14 Punkte, ägyptische 50 Punkte niedriger.

LHZ. LHzG, VHEZ, SH 900 vH.

—————

1L. Untersuchungssachen.

2. Aufgebete Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 3. Verfäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

4. Verlosung 2c. von Wertpapieren. KNommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.

8

4.

F

auf 260 393 4) für 100 kg.

De,

Anzeiger.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5. gespaltenen Einheitszeile 80 4

as, Befristete Anzeigen müssen drei Tage

.

6. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften. 7. Niederlassung ꝛc. von Nechtsanwälten.

8. Unfall- und Invaliditäts, 2c. Versicherung. 9. Bankausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen. 11. Privatanzeigen.

vor dem Sinrückungstermin bei der Geschäftsftelle eingegangen sein. Me

vertreten

I) Untersuchungssachen.

6408) Beschlus.

Kirdorf,

7 August 1920, betr. Aufhebung der Dil gers, Landwirt

Militärgerichtsbarkeit, wird der Schütze Eduard Anhaus, 2. 15., aus Bischners— heim für fahnenflüchtig erklärt. Gieszen, den 31. Oktober 1922. Das Landgericht, Strafkammer. Prätorius. Dr. Hansult. Trüũmpert.

gesellschaft in Bedburg,

storbenen Landwirts 9 Hilgers aus dur Schroeder in Bonn hat das Aufgebot Auf Grund des 1 kes Gesetzes vom der fünf auf den Namen des Gottfried ĩ zu Kirdorf, stellten, über je 300 * lautenden Stamm— aktien der Zuckerfabrik Bedburg. Aktien Kr. Bergheim, Numusern 849. 8b0, 851, 852, 853, Aus- gabe vom 1. Februar 1884, beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufge⸗ e) fordert, spätestens in dem auf den 6. Juli 1923, Vormittags 11 Uhr, vor dem

burg über je 1400 4. haben durch den

Aufgebot beantragt: a) der Landwirt Wilhelm Höke in Borg— holz wegen der auf seinen Namen lautenden

ausge⸗ Aktie Nr. 26,

gefordert,

in Herlinghausen wegen der auf den Namen ihres verstorbenen Ehemanns lautenden Aktie Nr. 216,

Dafeburg wegen der auf seinen Namen lautenden Aktie Nr. 71,

g) die Witwe Landwirt Philipp ken Notar Rechtsanwalt Steimann zu Warburg das zu Warburg wegen der auf den ihres verstorbenen Ehemanns lautenden Aktie Nr. 667.

Die Inhaber der Urkunden werden auf— spätestens b) die Witwe Landwirt Heinrich Hold 31. Mai 1923, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 4, anberaumten Aufgebotstermin ihre des ; Rechte anzumelden und die Urkunden vor- Rentier in Negensburg, ist., abhanden ge⸗ der Landwirt Josef Ortmann in zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Warburg, den 24. Oktober 1922.

ieper Guß⸗ und Emaillierwerks Gebrüder Gebler amen Nr. 1340 und Nr. 991 mit Dividenden bogen 1921/22. Aktenzeichen C 0 B31 76/22.

Dresden, den 8. November 1922. . Das Polizeipräsidium. in den e m mmm

n auf den 8642

Der Lebensversicherungsschein Nr. 120 614

Herrn Hans Janker, seinerzeit

kommen. Falls ein Berechtigter sich nicht meldet, wird der Schein nach zwei Monaten für kraftlos erklärt. Frankfurt a. M., den 2. November 1922. Providentia,

86410

Der Michael Kothen in Elsdorf als Miterbe des am 16. Februar 1910 ver—

2) Aufgebote, Verlust⸗ und Zundsachen, stellungen u. dergl.

Aufgebot.

Zu⸗

unterzeichneten Gericht, Zimmer 1, anbe⸗ raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden ersolgen wird. Bergheim, den 2. November 1922. Das Amtsgericht.

8585411 Aufgebot.

Wengen der angeblich ,, Gründungsaklien der Zuckerfabrik War⸗

4) die Witwe Landwirt Ludwig Müller, Auguste geb. Nutt, in Dasehurg wegen der auf den Namen ihres verstorbenen Ehe⸗ manns lautenden Aktie Nr. 69.

e) der Landwirt August Schäfers in Menne wegen der auf den Namen des verstorbenen Landwirts Heinrich Schäfers in Menne lautenden Aktie Nr. 351,

f) der Landwirt Karl Beine zu Dase— burg wegen der auf seinen Namen lautenden

Attie Nr. I

Das Amtsgericht.

86409 .

Die Zahlungssperre über die Schuldver⸗ schreibung der Kriegsanleihe Nr. 12 9569 171 über 1000. wird aufgehoben. 84. F. 953.20. Amtsgericht Berlin-Mitte, Abteilung 84,

den 6. November 1922. 86757

Abhgnden gekommen sind zwei

Stück Attien à 1000 4A des Radeheulea

Frankfurter Versicherungsgesellschaft.

S6 d 82] Aufgebot.

Der zu Leipzig Lindenau, Kaiserstraße bö, wohnende Agent Carl Söhndorf, ver⸗ treten durch Rechtsvertreter Reinh. Jentzsch in Leipzig, Schloßgasse 10, hat das Auf⸗ gehot der dem Antragsteller eigentümlich ehörenden, abhanden gekommenen neun

richeine der G chaft Agnes zu