Cuprum sulfuricum
Cycloform.
ö . Dijoddithymolum
Diuretin. * 1 Duotal
** Em plastra
Einplastrum Cantharidum ordinarium. Cantharidum perpetuum Cantharidum
EmplastKzrum Emplastrum vet erinario. Empyroform.
KEpicarin. REtelen Eucain B 7 * ö . Eucain 3 . 7 . REuguform Eumydrin
*
REuphthalmin hbydrochloricum
X. 1c Europhen
Exbractum , m ü,
HExXtractum RExtractum J 4 4
Extractum Extractum KExtractum
* RExtractum RExvractum HExtractum HExtractum Ext ractum
77 . Nxtractum
**
Ferrum pyrop Ferrum pyrophosphoricum citrico . Ferrum sulfuricum. . Ferrum sulfuricum crüdume. Ferrum sulfuricum sicmeum
* * Flores Convallaria Folia Betula ,, . ; Folia Theae nigrae Folia ELheae viridis. Forrnaldehydgelatina.. Fructus Pebrotzelini,
Gast rostin Gelnnutzhurm
¶ e lun ha
¶ II
Glyceruum
7
ö J Glycerinum (Spez. Gewicht 1,25
. J, Glycyrrhizinum ammoniacale. Guajacetin. Gua jacolum Gun jacolum valerianie
Helmitol,
Herba Abrotani Herba Millefolii Hy drargyrum Hydrargyrum
7
75 Hydrargyrum
5
. 3 Hydrargyrum * 7 Hy drargyrum
* Hydrargyrum
*
Hydrargyrum Hydrargyrum
Hydrargyrum Hy drurg Srum Hy drargyrum
ö Hyʒydrargyrum
7* *
. J
Hydrargyrum oxy datum via humida paratum 19.
Hydrargyrum 7
Hy drargyrum 7
Hy drargęyrum
Hy drargyrum Hydrargyrum Hydrargyrum Hʒydrargyrum H ydrochinonum. Hydrogeninm peroxyd
3 Gewichtsprozent).
7* Hydrogenium perox prozent!
77) ö * ** Hy drogenium peroxy datum (etwa 30 Ge prozent)
Hyrgolum.
*
Iehthargan Ichthoform
IsSopral Itroal .
Jod o formium
J odothyrin
Jodum
J. othien
Vngnentum Hydrargyri cinerenm (10/9)
Pastilli Hydrargyri bichlorati.
ö nguentum Hyvdrarvru bichlorabun L * ntum 1ẽg4fU1yYdrargyrum bichloraßum
Hydrargyri cinerenum in globulis Unguentum Hydrargyri rubrum . Unguentum Kalii jodati Unguentum Paraffini. Unguentum Flumbi ranium nitricum Urotropin ö Urotropin, Neu-
Kalium bromatum.
kommens,
. ) 4 . Pastilli Eydrargyri oxycyanati O,
1 *
5 . . Pastilli Hydrarg ori oxy cyanati
Pelletierinum
J ö K
hosphoricum ö Validol camphoratum Vanillinum . Vasogen, Jod- (60H) . Vasogen, Jod- Vasolimentum Vasolimentum Vasolimentum Vasolimentum Vasolimentum Vasolimentum Vasolimentum Vasolimentum Vasolimentum Vasolimentum Vasolimentum Vasolimentum Vasolimentum Vasolimentum Vasolimentum Vasolimentum Vasolimentum Veratrinum Kö Veratrinum sulfuricum
Pelletierinum sulfuricum
ulfoguag jacolicum
Pelletierinum tann Phenol phthaleinum
Kalium sulfuratume.
oa oa
18 2
5 * . Kalium tartaricum. Keratinum Kreosotum
Acidi salicylici Acidi salicylici (100) Chloroformii camphoratum empyreumaticum Hydrargyri. Ichthyoli (10 006)) . jodatum (6 ole).
jodatum (10 0s) .. jodaethylatum (6 0½ J jodaethylatum (10 06ũ0 Jod) Jodoformii (3 0½ ).. Kreosoti (H oso) . Mentholi (260,0)
Mentholi (10 00) Mentholi (25 oo)
. ; Phenylum salicylicum
8 kr d 2 2 2
. P 9 ** * k Kreosotum carh Pilocarpinum hydrochloricum
R 72 792 72 72
Lecithinum, Ovo- Pilocarpinum salicylicum .
ga 92 Ja g d 2 a 2 d 87 Ja 38 de d M G JR 1 G G
8 1
wöchentlich oder täglich 16 A6.
3 . . Pilocarpinum sulfuricum .
73 G2 ga Ga Ga Ge dM Q G λ Gς Q / GG
82 JR 726 2
7 77 Pilulae aloéticae ferratae.
n Ga g
J . J lacticum. Liquor Alumini acetici
72 *
68
⸗ ö. . ,, Pilclae Chiyini ferro-citrici Saccharo ductae 0, 0́) Pilulae Chinini
ductae O, . . Pilulac Kreosoti Cacao Pilulae Kreosoti Cacao obductae Pilulae Kreosoti Saccharo obductae 0,05. Pilulae Kreosoti Saccharo obductae O,.
8428 29
Liquor Ammonii caustici spirituosus
Liquor Formaldehydi saponatus
12 1
250 000 M erhöht worden. einem steuerbaren Einkommen von 250 000 4.R)2ᷓ1l0 v, 125 009 M steigt sie auf 15 vH, bei weiteren 125 000 A auf 20 vH, bei nochmaligen 125 000 4M auf 25 vo, bei 375 000 4K weiterem Ein⸗ kommens auf 30 vr, bei weiteren 500 0900 Æc½ sauf 35 vH, weiteren 500 000 auf 40 v5 und bei nochmaligen 500 0900 M auf 45 vy, bei weiteren 250 000 4 auf 50 vH, bei nochmals 250 009 4K auf 55 vo und bei weiteren Beträgen auf 60 vH. Die Abzüge von der allgemeinen Einkommensteuer für 1922 sollen betragen je 340 AM monatlich für den Ehemann und die Ehefrau und je 610 A für jedes Kind. Mit der Erhöhung dieser Abzüge soll, wie der Bericht⸗ erstatter hervorhob, ein Ausgleich dafür geschaffen werden, daß für das Kalenderjahr 1922 aus steuertechnischen Gründen eine Aenderung der Abzüge bei der Lohnsteuer nicht mehr möglich wäre. der Lohnsteuer ist in der Regierungsvorlage für 1922 sonst alles beim alten geblieben, nur daß die Versteuerung mit 10 v einem Einkommen von 250 000 „ enden soll. ausschüsse haben die Regierungsvorlage im wesentlichen angenommen und nur die Ermäßigung für die über 60 Jahre alten Personen etwas erhöht.
In der Vollpersammlung erklärte Thüringens, er sei beauftragt, nachdrücklich gegen eine Aenderung des Einkommensteuergesetzes für 1922 aufzutreten. gesetzgeberische Schritt sei namentlich im Hinblick auf die finanzielle Notlage der Gemeinden nicht zu verantworten, und in Verbindung mit dem Vorhaben, zugleich die Umsatzsteuer zu erhöhen, die die ganze Wirtschaft schwer und vielfach belaste, gäbe die Ermäßigung der direkten Einkommensteuer zu den Anlaß. Tbüringen stimme daher gegen Vertreter des Finanzministeriums, Ministerialdirektor Dr. Popitz, erklärte demgegenüber, die Ausführungen des Vertreters Thüringens fern von einer unrichtigen Auffassung aus, als
Je 77
* serro-citrici Saccharo Liquor Natrii silicic Liquor Stibii chlorati Lithargyrum
obductas O, 05.
ö 168 oa s 2 2 8 8 2
738 a MG ge G2 G2 92 0 é Q 3 (G0 2 a πλ·οσέ‚ 2 d 0 Q ae σά2 9 . ά&ẽ
8 9 2
1 4141
d l 8 9 6
Buco fluidum CGastaneae fluidum. GChinae fluidum Nann Condurango flnidum . Darmianae fluidum. Hydrastis fluidum.
J3 8G Its 99 Ge 90 8 2 E 2 1 2.
Tylcium . Die Preisänderungen treten ab in Kraft. Berlin, den 9. November 1922. Der Reichsminister des Innern. J. A.: Damm ann.
Pix liquida
65 9 91 1 j * Podophyllinum irkung vom
—
. ö 8e Pulvis aärophorus vemher 1
Pulvis asrophorus anglicus. Pulvis aörophorus lasans .. Pyrogalloluim
Kadix Althaeae
. J . Maghesinm boro-citricum .
Magnesium
Ipecacuänhae fuidüme. Piscidiae fluidum (Quebracho fluidum Secalis 6ornüti Denzel. Senegae fluidum
ö. . JJ Magnesium citricum effervescens.
ga ga ge
8 *
Benannt machung.
Auf Grund des 5 10 des Gesetzes vom 1. Juni 1898, elektrischen Maßeinheiten, System von Elektrizitätszählern zur Beglaubigung durch die Eleklrischen Prüfämter im Deutschen Reiche zu⸗ gelassen und ihm das beigesetzte Systemzeichen zuertei
System 77 Form AZ 2, Magnetmotorzähler für Gleich⸗ rting C Mathiesen A.⸗G. in
** 77 . J Radix Senegae .. Mentholum
Resaldol.)'. betreffend die das folgende Rheumasan
Rhizoma Galangae.
LULvae Ursi fluidum Extractum Valerianase
Ertractum Valerihnge fluidum - NHæxtractum Viburni , prunifolii fluidum. Ferrum pulverabum
Mentholum valerianicu
7 Gia G2 Ja MRG G GQ Q G G αQν G G G σ Q GωσJ
8.
73 Ja C3 3 Ga Ge G da G 62 Ga d Je 3 G 8 G G2 J 729
*
Methylium salicylicum.
* * Methylsulfonalum
Ge G3 G2 Je 13 J8 d 7G 33 33
hosphoricum Leutzsch⸗Leipzig.
Eine Beschreibung wird in der Clektrotechnischen Zeitschrift ver⸗ öffentlicht, von deren Verlag (Jul. Springer in Berlin W. 9, Link— straße 23s24) Sonderabdrucke bezogen werden können.
Charlottenburg, den 4. November 1922.
Der Präsident der Physikalisch⸗Technischen Reichsanstalt.
cammonium ecale cornutum .
Minium .. Narcophin
cum Ammonio
e ge Ga 93 2 1 9a 02 03 d G Qω Q σ
K
Natrium benzolcum Sebale cornutum àd dispensationem gingen insof um eine Ermäßigung der Einkommensteuer handele. beabsichtige und erreichte auch keine Ermäßigung im sondern wolle lediglich den Tarif und die Abzüge an die Da es unmöglich sei, mit dem tatsächlichen Ausmaß der Geldentwertung Schritt zu halten, so würde tatsächlich, ebenso wie bei früheren Tarifänderungen, die Einkommensteuer in ihrem Druck auf die Steuerpflichtigen nicht ermäßigt, sondern erhöht werden. Darauf wurde die Vorlage im Plenum nach den Aus⸗ schlußbeschlüssen gegen die Stimme Thüringens angenommen.
* * Natrium bromatum , . . Semen Strophanthi .. Sinne, e Geldentwertung anpassen.
Natrium carbo Natrium citricum neutrale Natrium hypophosphorosum: Natrium jodatum
* 22 2 85 S 8 * 9 5 8
** 77 3 ö Sirupus Ferri jodati. lii sultoguaj
9 2
2 2
Die Staatliche Kreditanstalt Oldenburg ist auf Grund der Oldenburgischen Verordnung vom 29. August 1922 ermächtigt, unverzinsliche auf Leistung von 150 kg Roggen lautende, am 1. April 1927 einlösbare Schatzanweisungen „Oldenburgische Roggen⸗ anweisungen“ im Höchstbetrage von 6 000 000 kg Roggen auszugeben und in den Verkehr zu bringen.
Oldenburg, den 1. November 1922.
Staats ministerium. Dr. Driver.
Spiritus Aetheris
* * 5 1 — Natrium salicylicum .. Str ychninum ni e — ; Bezeichnung
ö. . K . ö Natrium sulfuricum Strychninum sulkuricom .
9a ga ge g G Me da 3 G 2 G8 Le e ge d Ja
. 9 9 9 d 2 2 . KJ 444 ö 8
27 w 8 982 219
ö ) . k ö. * ö 7 ö . Natrium sulfuricum crudum Succus Juniperi inspissatus
Nitroglycerinum solutum (10).
xd .
1
—
Sulfonalum Tantzen an ß en. Angestellte.
des Friedensbetrages erhöht. velle zum Lichtspielgesetz, wonach stelle für die Einreichung eines setzen kann, und wenn diese ergebnislos berechtigt ist, ohne erneute Prüfung den Widerruf wirksam werden zu lassen.
Novargan.
K // 2 , e ., , , , , w 6
*
Tabulettae: Coffesni 0, Kalii bromati 0,5. Kalii bromati 1,0. Natrii hrormati O, h Natrii bromati 1,0 Natrii salicylici 0.5. Natrii salicylici 1,0 .. Phenyli salicylici 0,5. Phenyli salicylici 1,0.
7 * Novaspirin
2 19 8 1 1 1 S —— — — — — 3 8 73 3 a d 8 3 G ] 28 * 2
—
vom 3. November 19 die Verordnung zur Aenderung der Postordnung, vom 3. November 1922, die Verordnung zur Aenderung der gesetzlichen Postscheck⸗ gebühren, vom 3. November 1922, die Verordnung zur Aenderung der Postscheckordnung, vom 3. November 1922, die Verorbnung zur Aenderung der gesetzlichen Telegraphen⸗ gebühren, vom 3. November 192 die Verordnung zur Aenderung der Telegraphenordnung, ovember 1922, Verordnung zur Aenderung der Rohrpostordnung für Berlin, vom 3. November 1922, Verordnung zur Aenderung der Anweisung für den Funktelegraphendienst, vom 3. November 19 die Verordnung zur Aenderung der gesetzlichen Fernsprech⸗ gebühren, vom 3. November 1922 und die Verordnung zur Aenderung der Fernsprechordnung, vom 3. November 1922. Berlin, den 10. November 192. Gesetzsammlungsamt.
8
6 1 *
k
Anisi stellati Bergamottae
bichloratzkum
* . . bijo datum P Ca jeputi recti
——— 9 , , — 6
2 , ——
* . . ö k a. 2 3 1 . 8 chloratum Theobromino-natrii salicyliei 0,5.
—
camphoratum.
y . chloratum vapore camphoratum forte
.
. = d . Tanninum albuminatum ex Albumine cantharidatum
Cinnamomi
cyanatum 7* Tannismut. J Tartarus boraxatus. Tartarus depuratus.
e
. . imido-succinicum ..
k ö 1 * 2 8 * .
8
ö. ; Cinnamomi Cassias
)
5 ö 66n 0/5 1 1 olöinicum (10 fo) . Tartarus ferratus. olöinicum (25 0).
ox yecyanatum
Hucalypti
G3 GX Ga 38 d g d g 8 8 G2 72 9 Cσ 6
w K —
7 * 9. 9 Tartarus natronatus Tartarus stibiatus
8
- — ——— —— — — —— — — —
8 *
* ö Gaultheriasa....
7X oxy datum kö Juniper empyreumaticum. P P) J Juniperi Ligni
. . ö ö Theobromino-natrium aceticum Theobromino-natrium benzolcum Theobromino-natrium salicylicum
2 K kö
k
* * * praecipitatum album.
*
Menthae crispas ; Olivarum.
ö * * salicylicum . Theobrominum.
Prenßen. Ministerium des Innern.
Das Preußische Staatsministerium hat auf Grund des 8 28 des Landesverwaltungsgesetzes vom 39. . G. S. S. 196) den Regierungsassessor Refardt in Gum⸗ binnen zum Stellvertreter des ersten Mitglieds des Bezirks⸗ ausschusses in Gumbinnen auf die Dauer seines Hauptamtes am Sitze des Bezirksausschusses ernannt.
—
Theocino- natrium aceticum Thymolum.
3
3 . sulfuratum rubrume.
2
* * sulfuricum basicum sulfuricum neutrale tannicum oxydulatum thymolo-neeticum
. . Tinctura Cantharidum
—
* — D — — — — — — — — — —
K . K
* ö * 5 Sassafras. Tinctura Jodi
x= = n — — d
2 4442 k
k
.
k *
atum solhtum. (eiwa
. ö Tinctura Jodi decolorata, Linctura Jodi fortior.
Linctura Secalis cornuti Linctura Senegae ; Tinctura Strophanthis,
93 Ja e n G, Ga 0 8s a Ga a 8 43 d da d dνά g πρπσ Gh dz g 9 es ga s, 6a S3 da de d G ga d 3 30 12 Ge M G Ga 939
K 2 w 22
5
Terebinthinae.
* — — O — C — — O — —— —— — O = —
9 . . etwa 10 Gewichts⸗ J . . . Terebinthinae Terebinthinas
93 9a
sulfuratum
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
O
** Trional ..
in seiner gestrigen öffentlichen
Der Reichsrat beschäftigte si . er Regierung eingebrachten
Sitzung zunächst mit der von No velle zum Einkommensteuergesetz.
Im Reichstag sind bekanntlich rung des Einkommensteuergesetzes mi Geldentwertung eingebracht worden. eigenen Vorlage einem gelegentlich
uber J aldpue
O— —
Paraffinum iquldum
ü
. 0 2 kJ
Puhbra Salep .
*
3 72 G e g ge e e ge ge Ge ga ge e as ga de ea ga da da a2 da d d ga ga d Ga s] sa s
Anträge auf Abände⸗ t Rücksicht auf die fortgeschrittene
Die Regierung ist mit ihrer insche des Reichsrats nachgekommen, der
bereits zwei
e /
2 z e . 9 6 J ,, . 8
Pæaraflnum solidum Paraldeh yd Pastilli Coffefni 0
5 . JJ Unguentum Cantharidum ... . Unguentum Cantharidum pro usu veterinario
— 4 1 1 1 8 0 E 1 8 2 2 24 2 2 1 1 1 1 14 8 1 E * 1 14 2 1 41 E * 14 14 * ö. ; S — 8 — 285 1 r.
— . , K , 6 . , 2
— * . 8
81 , , , 21 . 2 9 . — 1 — 0 9 1 4 8 1
JJ e 2 2 2 41 8 1 8 24 4 1 2 1 2 1 14 JJ
GG QS 8
** * 77 . ö. Pastilli Coffeini O0, Unguentum Glycerini. kö y . Unguentum Hydrargyri album .. Pastilli Hydrargyri Hxydrergyrum
— — — —
daß Abänderungen des Einkommensteuer— von Initiativanträgen, etzgebungswege erledigt würden. Nachrichtenbüros des Vereins deut
8
enthaliend sondern auf dem ordnungsmä
bichlorati, Nach. dem Bericht des
Ungukntum Hydiargyri albam 65 * Ungnentum Hydrargyri cinereum .,..
. de Ga G J 92 JE 72 12 902 KR G93 G ä G σ&
35. 2
* 1 1 2 69
Zeitungsverleger“ enthält die Vorlage einschneidende Ab⸗ änderungen für das Jahr 19323. tarif wird so ausgestaltet, daß die Grenze des steuerbaren Ein⸗ bei der nur 10 vH zu erheben sind, erhöht wird. Es sind also zu zahlen bei Einkommen von 400000 MÆ 10 vy, bei 15 vH, bei nochmaligen 200 000 M 600 000 A 30 vo, bei weiteren 800 000 1 35 vH,
—
weiteren 800 000 MP 40 vH, bei weiteren 800 000 M 45 vH, 400 000 60 vH. Die
bei weiteren 400 000 MSH 50 vH, bei
55 vH und für alle höheren Beträge gemeine Einkommensteuer ermäßigt sich um je 2400 4 für den Steuerpflichtigen und dessen Ehefrau, Einkommen nicht mehr als 400 000 „S6 beträgt, 4800 M für minderjährige Kinder. Außerdem sind besondere Ermäßigungen für Steuerpflichtige über deren Einkommen 200000 H nicht überschreitet. Lohnsteuer betragen die Abzüge (für 1923) für den Steuerpflichtigen und dessen Ehefrau bei monatlicher Lohnzahlung ie 200 „S6, bei wöchentlicher je 48 und bei täglicher Bezahlung je 8 M. für jedes Kind bis zum Alter von 17 Jahren je 400 K½— monatlich, 96 4A An Werbungskosten dürfen für 1923 abgezogen werden bei monatlicher Lohnzahlung 450 4ztU bei wöchent— licher Zahlung 108 M und bei täglicher 18 .
Für 19 32 ist in der Regierungsvorlage lediglich der allgemeine Steuertarif etwas ermäßigt worden. zu dem die Steuer nur 10 vH beträgt, ist von 100 000 K auf Die Einkommensteuer beträgt danach bei
J 1
Der Einrichtung einer Einlaß und Untersuchungsstelle für frisches und zubereitetes
5
blinden einbezogen worden sind.
werden können, außerdem sollen
wurde die Rechtsfähigkeit verliehen.
Stunde mindestens 130 „M betragen. 480 „s erhöht worden.
Die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats für Volks— wirtschaft, für Haushalt und Rechnungswesen und für Rechts pflege, die vereinigten Ausschüsse für Volkswirtschaft und für Haushalt und Rechnungswesen sowie die vereinigten Ausschüsse für auswärtige Angelegenheiten, für Volkswirtschaft und für
Rechtspflege hielten heute Sitzungen.
Die Dollar⸗Zinkweiß⸗ die Bleiweiß⸗ d Tithoponepreise für Belgien haben sich geändert., Näheres durch die Außenhandelsstelle Chemie in Berlin W. 10.
Der allgemeine Steuer⸗
auf das Vierfache einem steuerbaren weiteren 200 000
angängig sei, die Gewinn⸗ und Verlustrechnungen 24 das steunerbare an denen das Reich gemeinsam mit Privatfapital beteiligt sei. durch den Rechnungshof regelmäßig prüfen zu lassen. Um die Selbständig⸗
60 Jahre vorgesehen, Bezüglich der
Der Betrag,
unverändert
Vertreter
Der beabsichtigte
es sich nicht Der Entwurf
Fleisch bei dem Hauptsteueramt Offen⸗ bach a. M. slimmte der Reichsrat zu, ebenso einer Erhöhung der Prüfungsgebühren im Kraftfahrzeugverkehr und der Zu— lassung des Niederschlesischen Knappschafts⸗-Vereins in Walden⸗ burg als Ersatzlasse im Sinne des Versicherungsgesetzes Die Eichgebühren wurden um das Hundertfache Angenommen wurde eine No⸗ Oberprüfungs⸗
verstreicht,
Der Reichsrat er⸗ klärte sich einverstanden mit einer Verordnung über die Er— höhung der Teuerungszuschüsse und der Einkommensgrenzen im Gesetz über Teuerungsmaßnahmen für Militärrentner, ferner mit einem Gesetzentwurf, der das Gesetz über die Beschäftigung Schwerbeschädigter bedeutend erweitert. besonders, daß auch die Friedensinvaliden und die Friedens—⸗ Entsprechend Antrage Bayerns wurde eine Resolution angenommen, in der die Reichsregierung ersucht wird, vom 24. Juni 1916 über den Handel mit Lebens⸗ und Futter⸗ mitteln einige Aenderungen vorzunehmen. zu diesem Handel soll auch dann versagt werden, wenn kein volkswirtschaftliches Bedürfnis anerkannt wird. Aus gleichem Grunde soll eine schon erteilte Erlaubnis
Bemerkenswert
an der Verordnung
Die Zulassung
zurückgenommen Landesregierungen ermächtigt werden, nicht nur den Ankauf von Brotgetreide, sondern von Getreide überhaupt erlaubnispflichtig zu machen. Dem Verband Pommerscher Müllerinnungen in Stettin Schließlich erklärte sich der Reichsrat mit einer Erhöhung der Entschädigung der Schöffen, Geschworenen und Vertrauenspersonen einverstanden. Die Vergütung für entgangenen Arbeitsverdienst soll für die Das Tagegeld ist auf
Varlamentarische Nachrichten.
Der Reichstag wird die große politische Debatte, die sich mit der Stabilisierung der Mark und den Verhandlungen der Reyparationskommission beschäftigen wird, durch eine Erklärung der Reichsregierung am Dienstag nächster Woche, Nachmittags 1 Uhr, beginnen. Am Montag findet bereits eine Plenarsitzung um 3 Uhr statt, die kleinere Gesetze beraten soll, und am Montag Abend werden die Fraktionen zu den großen politischen und finanziellen Stellung nehmen. Der Auswärtige Ausschuß wird sich
bereit heute Vormittag beschäftigen.
Im Hauptausschuß des Reichstags wunde gestern die
Haushaltsordnung weiterberaten. Gegenstand der Ver—
handlungen war die Frage einer etatsrechtlichen Prüfung
von Bilanzen und von Gewinn⸗ und e rlu st⸗
rechnungen derjenigen in kaufmännischer Form geführten Unter⸗
nehmungen, die im Eigentum des Reichs stehen, sowie derjenigen in kaufmännischer Form geführten Unternehmungen, an denen das Neich
beteiligt ist. Auch das Problem der Kontrolle der gemischtwirtschaft⸗
lichen Gesellschaften wurde erörtert, insbesondere wurde von den Abgg. Dr. Quaatz (D. Vp.“ Hergt. (D. Nat.), Hoch (Soz.)
owie dem Reichsschatzminister Bauer die 3 at gc es olcher Gesellschaften
keit der Gesellschaften nicht zu berühren und für jeden Fall die ihnen
am meisten förderliche Regeluug treffen zu können, wurde an Stelle der in der Regterungsvorlage vorgesehenen Sollvorschrist eine Kann—
vorschrift gewählt. Angenommen wurde ferner eine Entschließung
des Übg. Hergt (D. Nat.), wonach die Selbständigkeit der vom Reiche
als Aufsichtsratsmitglieder in eine Gesellschaft entsandten Persönlich—
keiten, soweit handelsgesetzliche Gesichtspunkte in Betracht kommen, gegenüber der Prüfung des Rechnungshofs gewahrt bleiben soll,
Es folgte die Beratung über die Paragraphen, die sich mit dem
Rechnungshof beschäftigen. Wie von seiten der Regierung erklärt wurde, fällt dem Rechnungshof eine doppelte Aufgabe zu, die eine auf dem Gebiet der Verwaltung, die andere auf dem der Ver⸗ faffung liegend. Der Rechnungshof habe die ordnungsmäßige Wirt⸗
schaftsführung der Verwaltung durch Prüfung der Rechnungen über die Ausführung des Reichshaushalts usw. zu überwachen und für die Entscheidung der gesetzgebenden Körperschaften über die Entlastung der Verwaltung hinsichtlich der Haushaltsrechnung die Unterlagen zu liefern, indem er seststellt, ob und mit welchen Abweichungen der Haushaltsplan nach den dafür maßgebenden gesetzlichen Vorschriften ausgeführt sei. Für beide Aufgaben bedürfe der Rechnungshof der vollsten Unabhängigkeit. Die betr. Paragraphen der Regierungsvorlage seien bestimmt, die Unabhängigkeit des Rech⸗ nungshoöfs und seiner Mitglieder entsprechend dem bereits bestehenden Gebrauche zu sichern. Die Bestimmungen über den Rechnungshof wurden gemäß der Regierungsvorlage angenommen. Die Vorschriften, die sich mit den Befugnissen des Reichssinanzministers im Rahmen der Haushaltsordnung beschäftigen, wurden bis zur Anwesenheit des Reichsfinanzministers Dr. Hermes, der jetzt durch die Verhandlungen mit der Reparationskommission start in Anspruch genommen. ist, zurückgestellt. Inzwischen wurde die Haushaltsordnung einer Redaktions⸗ kommission überwiesen.
In der gestrigen gemeinschaftlichen Sitzung des Wirt schaftspolitischen und des Finanzpolttischen Aus⸗ schufses des Reichswirtschaftsrats gab ein Vertreter der Reichsregierung die Note vom 8. November 1922 an die Repa⸗ rationskommission mit den dazu gehörigen Gutachten der ausländischen Sachverständigen Dubois, Vissering und Brand bekannt. Im An⸗ schluß daran fand eine eingehende Erörterung über die Stützung der Währung statt, in der besonders die Vertreter der Industrie Gelegenheit nahmen, ihre Stellung dazu eingehend darzulegen. Die Verhandlungen wurden für geheim erklärt und werden am nächsten Dienstag fortgeführt werden.
Der stndige Ausschuß des Pre nß i sh en Land⸗ tags beschäfligte sich gestern mit der Erhöhung der Be⸗— amtenbezüge und schloß sich nach kurzer Beratung der im Reiche getroffenen Neuregelung an.
— Der Beamtenausschuß des Landtags beriet gestern über den Antrag der Sozialdemokraten, das Staatsministerium zu ersuchen, dem Landtage baldigst eine Vorlage zu unterbreiten, wonach die geltenden Besoldungsgesetze eiaschließlich der Besoldungsordnung grundlegend geändert werden. Der Berichterstatter Abg. Ebersbach ( D. Nat.) ersuchte um Mitteilung, wie die Antragsteller sich den Neuaufbau dächten. Nach einer weiteren Aufforderung in diesem Sinne durch den Abg. Barteld (Dem) bat der Abg. Fries (Soz.) um Annahme des Antrags. Er lehne es ab, jeine Ansichten über den Neuaufbau im Ausschuß darzulegen, das soll im Plenum geschehen. Die Redner der anderen Fraktionen lehnten ein derartiges Verfahren ab. Die Weiterberatung wurde darauf einstweilen ausgesetzt.
— Der Grundsteuerausschuß des Landtags beschäftigte sich gestern mit den Vorschlägen über die steuerliche Erfassuüng des Grundvermögen s. Den Beratungen lag zugrunde der EntUwurf Leidi g (D. Vp.), der ein Provisorium bedeutet. Der Finanzminister wird mit der Aus—⸗ führung dieses Gesetzes beauftragt und zugleich mit den Vorarbeiten für eine grundlegende Neuregelung der Grundsteuer. Laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungs⸗ verleger bringt der Entwurf Leidig eine große Reihe von Abände⸗ rungen gegenüber den Beschlüssen der ersten Lesung. Davon sind hervorzuheben: die Wirkung des Gesetzes soll eintreten vom 1. April 1923 ab Bei der Feststellung des steuerbaren Grundvermögens wird das lebende und tote Inventar mit erfaßt. Die Steuer beträgt jährlich pro Tausend des Wertes. Als Wert gilt bis auf weiteres deis Vielfache desjenigen Wertes, der für die Veranlagung zur Ergänzungssteuer festgesetzt ist, und zwar bei bebauten Grundsiücken, die nicht dauernd land⸗ oder sorstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Zwecken zu dienen bestimmt sind das Eineinhalbfache. Be⸗ finden sich auf einem solchen Grundstück eine oder mehrere Wohnungen, die je einen am J1. Juli 1914 ortsüblich gewesenen jährlichen Mietswert von mehr als 5000 „S6 haben, so soll der Wert das Vierfache betragen. Das Vierfache soll auch festgesetzt werden bei Grundstücken unter 2 ha Flächeninhalt, die dauernd land⸗ und foꝛstwirtschaftlichen oder gärtinerischen Zwecken zu dienen bestimmt sind. und bei unbebauten Grundstücken, die nicht dauernd solchen Zwecken zu dienen bestimmt sind. Bei Grundstücken von E bis 10 ha Flächeninhalt, die dauernd zu den genannten Zwecken bestimmt sind, soll das Sechsfache, bei allen übrigen Grundstücken das Achtfache festgelegt werden. Die Demokraten hatten den Antrag ein⸗ gebracht, ansiatt der Worte „bei Grundstücken unter 2 ha Flächen⸗ inhalt“ die Worte zu setzen unter 5 ha“ und die Festlegung „von 2 bis 10 ha“ zu ersetzen durch „5H bis 20 ha“. Die Anträge wurden angenommen. Der weitere demokratische Antrag, den Großgrundbesitz schärser zu erfassen, fand Ablehnung. Abgelehnt wurde auch der An—Q trag der Deutschnationalen, der von einem großen Teil des Zentrums Unserstützung fand, daß die Grundsteuer als reine Kommunalsteuer auszugessalten sei. Heute wird die Beratung fortgesetzt werden. Insbesondere wird die Frage der Kommunalzuschläge behandelt werden.
Verkehrswesen.
Aenderung der Gebühren im Paket usw Ver⸗ kebr nach dem Auslamd. Der deutsche Gegenwert des Goldfranken bei der Gebührenerhebung im Auslands- Paket⸗, ⸗Tele⸗ gramm⸗ und ⸗Zeitungsverkehr ist mit Wirkung vom 11. November an auf 15800 „z sestgesetzt worden. Dieses Umrechnungsverhältnis ist auch für die Wertangaäͤbe auf Paketen und Briesen fowie auf Kästchen mit Wertangabe 3 dem Ausland maßgebend. Für enn, nach, dem Ausland werden ebenfalls entsprechend erböhte Gebühren erhoben werden. Nähere Auskünfte erteilen die Postanstalten.
Nr. 45 des, Reichs verkehrsbla ttz“, herausgegeben im Reichs verkehrsministerium am 28. Oktober 1922, hat folgenden Inhalt: Verord⸗ 46 vom 22. September 1922 über Wochenhilfe. — Bekannt⸗ machung vom 10. Oktober 1922, betr. Aenderung des Militärtarifs für Eisenbahnen. — Bekanntmachung vom 23. Dre bel 1922 über den, Beitritt der Tschecho⸗Slowakei zum Internationalen Ueber—⸗ einkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr. — Erlaß vom 18. Ok- tober 1922. betr. Anschrift an das Reichébankdirektorium. — Ersaß ö. ö ö f lußgebühren. — n, 3 nn Ok⸗
ober betr. Vergütung für Benutzung von eigenen dern für Dienstzwecke. — . ten. ! ⸗