nuar 1923, Vormittags 8 Uhr, mit
der Lufforderung, einen bei diesem Gericht
zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zwecke der öffentlichen Zustellung dieser Autzug der Klage und bekanntgemacht. Bremen, den 19. November 1922. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts: (Unterschrift.)
[88162] Oeffentliche Zustellung.
Gs agen
1. Die Ehefrau in Kirch linde, Wydevstraße Nr. l, bevo s mächtigter: Rechtsanwalt Doepner in Dortmund, gegen ihren Ghe— wann, fröüber in Kirchlinde, Wydeystraße 1,
2. vie Ghefrau deß Heizers Johann Ziol— zwo5ki, Gertrud geb. Pretz, in Eickel, 56 . 64, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Eliaz in Dortmund, gegen ibren Ehemann, früher in Dort⸗ mid, JZimmerstraße 5 3. die Ehefrau des Bergmanns Wilhelm
Prozeß⸗
Ggchacht, Anna, geb. Westenberger in scheiden und auszusprechen, daß die Be— Prolezbevell⸗ klaate die Schuld an Ler Scheidung trägt.
ffriedrichstraße 4
. gter:
gegen hren Ghemann f 4. der Schaffner Friedrich Wilhelm
Auguft Gattelneier in Bramkauer Waltroper Garaße 18, Prorꝶ ß bevollmäch- tiger; Nechtäan walt Jarchre in Dortmund,
en feine Gbefrau Anna geb. Karwatzk, 7 er in Dortmund,
5 die Ghesrau det Bergmanns Ändreas Klas, ama geb. Ghwalingkf, in Westick Gyn ine orum straße 3. Froseßbevollmäch—⸗ Haonr: viechtaznwalt Wiste in Dorkannd, gegen iblen Ehemann früher in Westick
g. die Ghefrau des Sängers Martin König, Marja geb. Krämer, verw Geisler in Qea n nud. Dreg vener s fraße 35 Prozeß— bevollmächtigter: Recht4anwalt Uhlig in Dermud, gegen ihren Ehemann, früher in Dortmund,
7. der Schlosser Rudolf Kunze Dortmund. Blumenstraße 18. Prozeß bevehß mäcktigter Rechtsanwalt Dr RFruchen in Tortmund, gegen seine Ehefrau Paula geb. Simon, früher in Dortmund,
3z die Ehefrau des Bergmanns Heinrich Nahn, Charlotte geb. Marquailh, in Stern tselde (Kreis Sensburg, Ostpr!), Proc tbevoll mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Roß in Dortmund, gegen ihren Ehe— mann, über in Dortmund,
9. die Ehefrau des Ghauffeurs Friedrich Phil iy Knlbruck, Else geb. Röser, in Hamburg, Prozeßbevochmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr Dortmund, gegen ihren Eßemann, früher in Mengede,
10 die Ehefrau des Bergmanns Franz Kroschins ki, Klara geb Kramer, in Ober⸗
1 in
artmann
in
massen Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ auwalt Dr. Heymann in Dortmund, gegen ibren Ehemann, früher in Altenbögge.
II die Ehefrau des Steinhauers Heinrich Kirse, Therese geb He nehöhl. in Belecke Oststraße 6. Prozeßbevollmächtigter: Rechts— anwalt Justizrat von Bodecker in Dort⸗ mund, gegen ihren Ehemann, früher in Dortmund,
12. der Bergmann Ludwig Asthoff in
Dör de. Alte Straße „Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Wulff und Grote in Dort— mund, gegen seine Ehefrau Maria geb van der Will,
13. die Ehefrau des Küfers Richard Most, Luise geb. Neumann, in Dort— mund, Lange Straße 55 Prozeßbevoll—
möächtigter Rechtsanwalt Winkelmann in Dorsmund, gegen ihren Ehemann, früher in Dortmund, Hüttemannstr. 56,
14 die Cher rau des Arbeiters Erich Meivitz in Dortmund, Kesselstr. 39. Proreßbevpoll⸗ mächti te: Rechtsanwälte Frank J., Dr. Elias und Witte in Dortmund, gegen ihren Ehe⸗ mann, früher in Dortmund, Friedrichstr 23,
sämtlich mit dem Antrag auf Ehe— scheidung Die Kläger laden die Beklagten, deren Aufentßalt jetzt unbekannt ist, zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht in Dortmund, und
zwar: zu 1— 4 vor die vierte Zivilkammer auf den 21. Januar 1923, Vorm. 9 uhr, Zimmer 66, zu 5—12 vor die
achte Zwilfammer auf den 36. Januar 18923, Vorm. 9 Utzr, Zimmer 33, zu
13 und 14 vor die neunte Zivilkammer auf den 29. Jannar 1923, Vorm.
9 Uhr, Simmer 33. mit der Aufforde— rung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß— benollmächtigten vertreten zu lassen. Tortmund, den 11. November 1922. Halberstadt, Justizoberse kretär des Landgerichts.
(88183) Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Vinjenz Wolf, Mathilde eb. Müller, in Wermelskirchen-Tente, hrojeßbevollmächtigser: Rechtsanwalt Dr. vom HWrocke in Elberfeld, klagt gegen ibren Ehemann, früher in Opladen, auf Grund des §z 1568 B. G.⸗-B. mit dem Antrag auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver— handlung des Rechtsstreits vor die vierte Zivilkamtner des Landgerichts in Elberfeld auf den 16. Jannar 1923, Vor⸗ mittags Or Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtéanwalt als Prozeß— bevollmächtigten vertreten zu lassen.
Elberfeld, den 4. November 1922. Der Gelichtsschreiber des Landgerichts.
188164) Oeffentliche Zustellung. Die Ehejsrau Gertrud Lenzen in Köln, Melchiorstiaße 11, Prozeßbevollmächtigter: Nechttanwalt Dr. W. Vogel in Köln, klagt gegen ihren Ehemann, den früheren Postschaffner Karl Lenzen, früher in Köln, Melchiorstraße 11, jetzt unbekannten Auf— enthalts, unter der Behauptung, daß Be— klagter sie gegen ihren Willen seit 21. Fe—⸗ bruar 1921 verlassen habe, mit dem An— trage, die Ehe der Parteien zu scheiden
Zum wird Ladung
Jobann Nawrotzki
Justizrat
Rechtsanwalt Höhne in Dortmund,; x früher in KBarop, lichen
X
digen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand— lung des Rechtsstreits vor die sechste Zivilkammer des Landgerichts in Köln auf den 11. Jannar 1923, Vormittags 9g Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Köln, den 4 November 1922.
Weimar, als Gerichtsschreiber des Landgerichts.
88165] Oeffentliche Zustellung.
Der Maurer Philipp Mohr in Köln, In der Höhle 26, bei Laufenberg, Kläger, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Ikenberg zu Köln, klagt gegen seine Ehe— frau Emma Mohr, geb. Repkot, früher in Köln-Dellbrück, Hauptstraße 116, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund Ehe— bruchs und ehewidrigen Verhaltens in Genäßheit der 58 1565 u. 1568 B. G⸗B, mit, dem Antrag, die Ehe der Parteien zu
Der Kläger ladet die Beklagte zur münd—
Verhandlung des Rechtsstreits vor die siebente Zivilkammer des Landgerichts in Köln auf den 15. Februar 1823, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 253 im Justizgebäude am KReichengpergerplatz zu Köln, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Rechts— anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.
Köln, den 11. November 1922. Lill, Gerichtsschreiber des Landgerichts.
88170) Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Margarete Freytag, geb. deitzbach, in Martendorf, Bahnhofstraße 97, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hoffmann in Naumburg a. S., klagt gegen den Sattler Fritz Freytag, z. Zt unbekannten Aufenthalts auf Grund §z 1565 B. G.⸗B, mit dem Antrage auf Ehesheidung. Die Klägerin ladet den Be—⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Mechtsstreits vor die III. Zivilfammer des Landgerichts in Naumburg a. S. auf den 13. Februar 1923, Vormittags H Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Nanmburp ga. S, den 9. November 1922.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
88171] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Frieda Schwiegerling, geb Franfenstein, in Zeitz, Klosterstiaße 5, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr.
deichsering und Dr. Holländer in Naum⸗ burg a. S, klagt gegen den Hutmacher, setzigen Arbeiter Fritz Schwiegerling
in Zeitz. Stephansstraße 40, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, auf Grund F 1568 B. G.⸗Be, mit dem Antrage auf Ehe— scheidung. Die Klägerin ladet den Be— klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die III. Zivilkammer
/
und den Beklagten für den allein schul—⸗
des Landgerichts in Naumburg a. S auf den 19. Dezember 1922, Vor⸗ mittags 9 Ur, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zu— gelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll— mächtigten vertreten zu lassen. Naumburg a. S., den 9. November .
Der Gerichtaschreiber des Landgerichts.
58167 Oeffentliche Zustellung.
Die Grundbesitzerin Marie Trimkowski in Jucha, Prozeßbepollmächtigter: Justizrat Walchhoeffer in Lyck, klagt gegen ihren Ehe— mann, den Händler Otto Trimkowski, früher in Jucha, jetzt unbekannten Auf— enthalts, unter der Behauptung, daß Be— klagter Ehebruch getrieben und sich seit längerer Zeit nicht um seine Familie ge⸗— fümmert, auch zu ihrem Unterhalt nichts beigetragen habe, mit dem Antrage auf Scheidung der Ehe. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand— lung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Landgerichts in Lyck auf den ZB. Fanuar 1923, Vormittags 95 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zuge— lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll— mächtigten vertreten zu lassen.
Lyck, den 8. November 1922.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
8166] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Minna Bohne. geb. Rakow, in Wustrow, Piozeßbevoll« mächtigter: Rechtsanwalt Heine in Lüne— burg, klagt gegen ihren Ehemann, den
Schlachter (Schachtarbeiter) Wilhelm Bohne aus Wustrow, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts auf Grund des § 1568 B. G.⸗-B. mit dem Antrage auf Ehescheidung aus Verschulden und auf Kosten des Betlagten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die jweite Zivilkammer des Land— gerichts in Lüneburg auf den 23. Januar 1923, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Lüneburg, den 1. November 1922. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
88168 Fabrikarbeiter Wilhelm Otto Magin Ehefrau, Karoline geb Miedreich, in Oggersheim, rozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Klein, hier, klagt gegen ibren vorgenannten Ehemann, zuletzt hier wohnhaft, jetzt an unbekannten Drten mit dem Antrag auf Scheidung der am 29. Januar 1921 in Oggersheim ge— schlossenen Ehe, und ladet ihn zur münd— lichen Verhandlung vor die fünfte Zivil⸗ kammer des Landgerichts zu Mannheim auf den 19. Januar 1923, Vorm.
bei dem Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Mannheim, den 3. November 1922. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
88172] Oeffentliche Zustellung.
Erich Vosseler, Matrose in Ebingen a. D. vertreten durch Rechtsanwalt Mühlhäuser in Ulm, klagt gegen seine Ehefrau Theresia Vosseler, geb. Greisl, unbe⸗ kannten Ausenthalts, mit dem Antrag auf Scheidung der am 24. Juni 1919 in Neu Oetting geschlossenen Ebe aus Verschuld und auf Kosten der Beklagten und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Landgerichts zu Um auf Dienstag, den 23. Januar 1 23, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen An— walt zu bestellen. Zum Zwecke der öffent— lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.
Landgericht Ulm. Obersekretär Ram sauer.
88173 Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Grete Lorenz, geb. de Buhr, in Geestemünde, Schillerstraße 82, Prozeß bevollmächtigter: Rechtsanwalt Friedrichs in Verden, klagt gegen den Schmied Gustav Adolf Lorenz, früher in Geeste—
münde, mit dem Antrage auf Ehe— scheidung. Die Klägerin ladet den Be⸗
klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Landgerichts in Verden (Aller) auf den 165. Januar 1923, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Verden (Aller), den 9. November 1922.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. 88174 Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Bertha Minna Loos, geb. Weißenborn, in Hof Güll bei Lich (Ober— hessen), Prozeßbevollmächtigter: Rechtsan—⸗ walt Freundlich in Wiesbaden, klagt gegen ihren Ehemann, den Stallschweizer Emil Richard Lobus, zuletzt in Weilbach, jetzt mit unbekanntem Aufenthalt, mit dem Antrage auf Ehescheidung aus 8§ 1567 Absaßß ? und 1568 B. G.« B. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd— lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Landgerichts zu Wiesbaden auf den 12. Februar 1924, Vormittags , Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt— gemacht.
Wiesbaden, den 8. Novenber 1922. Sakowsky,
Gerichtsschreiber des Landgerichts. 588181) Oeffentliche Zustellung. Gretl und Johanna Galster, beide minderjährig. von Cannstatt, vertreten durch ihren Pfleger Obersekietär Dannen— mann daselbst, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Flegenheimer und Einstein in Stuttgart, klagen gegen ihren Vater Karl Galster, z. Zt. mit un— bekanntem Aufenthalt abwesend, wegen Unterhalt, mit dem Antrag, durch ein, soweit erforderlich, gegen Sicherheits— leistung vorläusig vollstreckbares Urteil den Beklagten zu verurteilen, an die Kläger zu Händen ihres Pflegers ab 1. November 1922 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 6000. 4 — sechstausend Mark — für jede Klägerin zu bezahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Zur münd— lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht Stutt— gait⸗Cannstatt. Wil helmstraße lo, Sitzungs⸗ saal, auf Donnerstag, den 18. Ja— nuar 1923, Nachmittags 3 Uhr geladen. — (C. 727/22)
Cannstatt, den 9. November 1922. W. Amtsgericht Stuttgart Cannstatt. Obersekretär Straubinger.
88177) Oeffentliche Zustellung.
Der am 7. Mai 1919 geborene Gerhard Johannes Kahle in Dresden, gesetzlich vertreten durch seinen Vormund, den Schmiedemeister Ernst Kahle in Dresden« Plauen, Klägers, Prozeßbevollmächtigter Rechtsanwalt Rühle in Dresden, Moritz straße 20, klagt gegen den Fleischergehilfen Karl Friedrich Leßke in Dresden, Lübecker Straße 25 1, zurzeit unbekannten Aufent— halts, Beklagten, unter der Behauptung, daß der Beklagte der außereheliche Vater des Klägers sei. Durch Urteil des Amts gerichts Frankfurt vom 5. Oktober 1920 sei der Beklagte zur Zahlung einer jähr— lichen Rente an den Kläger von 960 4A verurteilt worden. Diese sei aber zu niedrig und fordert von dem Beklagten Erhöhung der Rente mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig und vor— läufig vollstreckhar zu verurteilen, an den Kläger außer der ihm durch Urteil des Amtsgerichts Frankfurt vom H. Oktober 1920 zugesprochenen Unterhaltungsrente vom 6. September 1922 eine weitere Rente von jährlich 11 040 A, zahlbar in vierteljährlichen Raten im voraus, die rückständigen sofort zu bezahlen. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Ver— handlung des Rechtsstreits vor das Amts— gericht Dresden Altstadt, Lothringer Straße 1 II, Saal 203, auf den 28. De⸗ zember 1922, Vorm. Sz uhr.
Dresden, am 11. Oktober 1922. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
(88179) Oeffentliche Zustellung. Der Stellmacher Otto Timm in Berns⸗ dorf, als Vormund des am 15. Dezember
Marie Schlüter in Bernsdorf, in der gesetzlichen Empfängniszeit, nämlich in der Zeit vom 16. Februar bis 17. Juni 1919 beigewohnt habe, mit dem Antrage, dem Kinde von seiner Geburt an bis zur Voll— endung seines sechzehnten Lebensjahrs als Unterhalt eine im voraus zu entrichtende Geldrente von vierteljährlich 3000 MM (rdeitausend Mark) seit dem 15. De⸗ zember 1919, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die künftig fällig werdenden am ersten jeden Geburtsvierteljahrs zu zahlen und das Urteil für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären. Der Vormund des Klägers ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtegericht in Labes auf den 23. Januar 1923, Vormittags 9 uhr, Zimmer Nr.. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht Die Einlassungsfrist ist auf zwei Monate abgekürzt. Dem Kläger ist das Armen— recht bewilligt. Die Richtigkeit vorstehenden Auszugs wird beglaubigt. Labes, den 360. Oktober 1922. Knuth, Registr.-Assistent, als Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
188175) Oeffentliche Zustellung. Der Hausbesitzer Franz Wernitz, Berlin, Besselstraße 15, Prozeßbevollmächtigter: Justizrat Dr. Reiche, Berlin, Charlotten— straße 77, klagt gegen den Kunsthändler Wilhelm L. Ristow, früher in Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß dieser ihm an Miete für die Zeit vom 1. März 1921 bis 31. März 1922 für die in seinem Hause Besselstraße 15 gemieteten Räume zum Unterstellen von Kunstgegenständen, Bildern usw. an Lagergeld für die in Verwahrung genommenen Bilder und an sonstige Nebenkosten den Betrag von 2l85, 80 „A schulde, mit dem Antrage auf Zahlung von 2185.80 „ nebst 4 , Zinsen seit der Klagezustellung. — 177. C. 1038 22 Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das
Amtsgericht Berlin-Mitte, Abt. 177, Berlin C. 2, Neue Friedrichstraße 15,
zweites Stockwerk, Zimmer 247 —249, auf den 29. Januar 1823, Vormittags 10 Uhr, geladen.
Berlin, den 31. Oktober 1922.
Der Gerichtäschreiber des Amtsgerichts.
88159) Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Richard Hörhager in Bremen, vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. Kulenkampff-Post, Gildemeister, Breyer, Lifschütz, Ehlers, Lahusen in Bremen, klagt gegen den Freiherrn Fried— tich⸗Karl von Oppenheim, früher in Köln, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Forderung mit dem Antrage: das Land⸗ gericht wolle den Beklagten kostenpflichtig und durch ein gegen Siche heitsleistung ür vorläufig vollstreckbar zu erklärendes Urteil verurteilen, der Klägerin M 37 650 nehst 40, Prozeßzinsen zu zahlen. Sie ladet den Beklagten zur mündlichen Ver— handlung des Rechtsstreits vor das Land— gericht, Zivilkammer III, zu Bremen, in das Gerichtsgebäude, J. Obergeschoß, auf Donnerstag, den 11. Januar 1923, Vorm. 8 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.
Bremen, den 10. November 1922. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
S876] Oeffentliche Zustellung.
Der Maschinist Friedrich Ranzenhausen, Geestemünde, Wittekindstr. 10, vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Bargmann und Buse, Bremerhaven, klagt gegen den Schiffskoch Antonio Ibanez, Bremer— haven., D. „Piäsident Arthur“, jetzt un— bekannten Ausenthalts, aus Schadensersatz wegen Körperverletzung und beantragt unter Vorbehalt weitergehender Ansprüche; Den Beklagten zur Zahlung eines Teil— betrags von 30 000 A aebst 4 0/ Prozeß- zinsen zu verurteilen. Beklagter wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das angeblich vereinbarungsgemäß zu— ständige Amtsgericht Bremerhaven, Am Hafen 9y, Zimmer Nr. 7, auf Freitag, den 26. Januar 18623, Vorm. 3 Uhr, geladen. Zwecks öffentlicher Zustellung wird Klagauszug und Ladung bekannt— gemacht. Bremerhaven, den 7. November 1922. Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
88161] Oeffentliche ZBustellung.
Der Kaufmann. Paul Klingenberg in Darmstadt, Soderstraße 6, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Oppenheimer in Darm stadt, klagt gegen den Kaufmann Arnim Ludwig Bergmann von Hohenkirchen, zurzeit unbekannten Aufenthalts, wegen Herausgabe eines dem Kläger durch Dieb— stahl abhanden gekommenen und vom Be— klagten käuflich erworbenen Motorrades, mit dem Antrage, den Beklagten zu ver— urteilen, dem Amtsanwalt 1 Darmstadt seine Einwilligung zu erklären, daß das bei ihm beschlagnahmte, zur Zeit der Verfügung des Amtsanwalts 1 Darmstadt unterliegende Motorrad des Klägers her— ausgegeben wird, die Kosten des Rechts— streits einschließlich derjenigen der einst— weiligen Verfügung zu tragen und das Urteil ohne oder gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver— handlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Hessischen Landgerichts zu Darmstadt auf Freitag, den 2. Fe⸗ brnar 1923, Vormittags 9 Uhr, mit der Auffordernng, einen bei dem gedachten
1919 geborenen Werner Schlüter, klagt gegen den estnischen Grundbesitzer August übakiwi in Luüal, Kreis Kapsal. Provinz Estland, früher in Bernsdorf, Kreis Regenwald, auf Grund der Behauptung,
wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellang
Darmstadt, den 2. November 1922. Der Gerichtsschreiber
9I Utzr, mit der Aufforderung, einen
daß er der Mutter des Kindes, der ledigen
des Hessischen Landgerichts, Zivilkammer J.
585169) Oeffentliche Zustellung.
Graßmayr, Anton, Gesellschaftsdirektor 1 Ja. 21 7 94 2 in München, Kläger, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Dr. Reschreiter in München, klagt gegen Schilgen, Albertine. Baronin von, zuletzt in München, zurzeit unbekannten Aufenthalts, Beklagte, nicht vertreten, wegen Schadensersatzforderung aus einer Bürgschaftsübernahme, mit dem Antrage, zu erkennen: 1. Beklagte ist schuldig, an Kläger 20 000 AM — zwanzigtausend Mark — nebst 4 0 Zinsen seit 4. Februar 1322 zu bezahlen. 2. Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen bezw. zu er⸗ statten. 3. Das Urteil ist, eventuell gegen Sicherheitsleistung, vorläufig vollstreckbar. Der Kläger ladet die Beklagte zur münd— lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des Landgerichts München 1 auf Dienstag, den 6. Fe⸗ bruar 1923, Vormittags 9 Uhr, Z. Nr. 91 J, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten zu be— stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ stellung wird dieser Auszug der Klage be⸗ kanntgemacht.
München, den 10. November 1922. Die Gerichtsschreiberei des Landgerichts J. (S8180)] Oeffentliche Zustellung.
Der Besitzer Heinrich Taubensee in Braunswalde, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Blenkle in Stuhm, klagt gegen den Landwirt Eduard Hentsche!, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, früher in Braunswalde, unter der Behauptung, daß der Beklagte nach 5 9 des Vertrags vom l. März 1920 nach dem dieser dem Kläger das Grundstück Braunswalde 175 und eine
habe, die Grunderwerbssteuer in Höhe von 3300 „ zu zahlen, diese jedoch nicht ge⸗ zahlt habe, und die Beitreibung gegen ihn erfolglos geblieben, da sein Ausenthalt unbekannt sei, daß infolgedessen der dem Staate für die Grunderwerbssteuer mit— haftende Kläger zur Zahlung herangezogen worden und diese einschließlich Verzugs— zinsen mit 3507,10 A vom Kläger bezahlt worden sei mit dem Antrage, den Be— klagten kostenpflichtig zur Zahlung von 3507,10 A nebst 4 0½ Zinsen seit dem 3. November 1922 zu verurteilen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Stuhm auf Mittwoch, den 28. brnar 1923, Vormittags 9 uhr, laden Stußm, den 9. Novemher 1922.
Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
ge⸗
4) Verlofung ic.
*
von Wertpapieren.
881891
5 o mit 193 ½σ rückzahlbare hyvo—
thekarisch sichergestellte Anleitzzen
von 1914 und 1916 der Gewerk⸗ schaft Wendland zu Gotha.
Bei der durch den Notar Herrn Dr. Bartels, hier, vorgenommenen 4. Ver— losung der obengenannten Anleihen sind die nachstehend verzeichneten Obligationen zur Nückzahlung ver S. Jannar 18923 ausgelost worden. Dieselben sind zahlbar bei der Commerz⸗ und Priwnat⸗
Vank Aktienge sellschaft, Ham⸗
burg und Berlin, bei der Deutschen Bank, Berlin,
bei der Mecklenburgischen Depo⸗ ,. und Wechsel Bank, Schwerin.
Anleihe von 1914.
Nr. 1 15 18 45 50 57 67 75 134 1660 192 270 286 309 314 353 360 368 380 492 529 544, Stück 22 à u 1006. Anleihe von 1916.
Nr 563 609 655 660 672 754 772 810 849 857 863 871 892 916 978 996 1089 1105 1107 1113 1159 1183 1197 1 6 , , , 369 1398 1429 1447 1459 1463 1483 1485, Stück 38 à M 1090.
Nr. 1508 1509 1528 1579 1599 1628 1637 1639 1665 1691 169 1719 1762 1831 1857 1893 1932 1916 2023 2070 2072 2087 2094 2137 2142 2238 2249 2252 2286 2306 2311 2314 2347 2414 2420 2430 2434 2465 2467 2470, Stück 40 à Mn 506.
Rückständig 1914 Anleihe:
Verlost per 2. Januar 1922:
Nr. 13 à MS 1000
Rückständig 1916 Anleihe: Verlost per 2. Januar 1920:
Nr. 1802 2417 à 4 bo. Verlost per 2. Januar 1921:
Nr. 8795 à S0 1000.
Verlost per 2. Januar 1922:
Nr. 555 610 1007 10609 1257 1410 à M 1000.
Nr. 1274 1884 1887 2061 2090 2251 2256 2418 . M 5060 Hamburg, im Oktober 1922.
. Verantwortlicher Schriftleiter Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschaftsstelle Rechnungsrat Mengering in Berlin. Verlag der Geschäftsstelle Mengering) in Berlin.
Druck der Nerddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32.
— W D — 2 . Fünf Beilagen
einschl. Warenzeichen beilage Nr. 99 Au. B und Erste, Zweite Dritte und Vierte
Zentral: Sandelsregister Beilage
Parzelle aus Braunswalde 169 verkauft
.
durch Ankauf oder Verlosung von dem
Nr. 258.
Srste Beitage zum Dent schen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Berlin, Dienstag, den 14. November
—
1922
1. Untersuchungsachen.
2. Aufgebote Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 3. Lerfäufe. Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
d. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
5. Kommanditgesellschaf ten auf Aktien u. Aktiengesellschaften.
(vom 15.
Sffentlicher Anzeiger.
Anzeigenpreis für den Raum einer 5gespaltenen Einheitszeile S0 KA J tovember 1922 ab 160 A)
8
1
Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.
Unfall- und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. Bankausweise. ⸗ Verschiedene Bekanntmachungen. 11. Privatanzeigen.
21 Befrijtete Anzeigen müfsen drei Tage vor dem Einrüctkungstermin bei der Geschäfts
— —
stelle eingegangen sein. Mi
4 Verlosung 1c. von Wertpapieren.
Die Bekanntmachungen über den
Verlust von Wertpapieren befin⸗
den sich ausschließlich in Unter⸗ abtetlung Zz.
—
(853157
Mit Ermächtigung des Preußischen Staatsministeriums erteilen wir hierdurch auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Artikels 8 der Ver⸗ ordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 145. November 1899 der Sindt Crefeld im Regierungsbezirk Däüsseldorf die Genehmigung zur Ansgabe von Schuldverschreibungen auf den Fnhaber bis zum Betrage von 175 000 9000 A, in RBuchstaben: ein⸗ hundertfünfundsiebenzig Millionen Mark, behufs Beschaffung der Mittel
zur Erweiterung der städtiscken Gas⸗— Wasser⸗- und Glektrizitätswerke, Hafen, Kleinbahn, Müllabfuhr und Stadt⸗
gärtnerei, zur Beteiligung an gewerblichen Unternehmungen und zur Hebung des Verkehrs einschließlich der Hergabe von Darleben an Dritte zur Dotierung des Grundstücks, Straßen⸗ und Kanalbau— fonds, zur Friedhoferweiterung, für Hoch— bauten und Gemeinnütziges sowie zur Decknng der Unkosten der Anleihe und von Kursverlusten.
Die Anleihe kann in Abteilungen be⸗ geben werden, deren Höhe nach Maßgabe des jeweiligen Bedarfs vom Oberbürger— meister der Stadt Crefeld festgestellt wird. Die Schuldverschreibungen sind nach dem anliegenden Muster auszufertigen, mit 5 bis höchstens 7 vo jährlich zu verzinsen und nach dem festgestellten Tilgungsplan
auf die Begebung der einzelnen Ab⸗ teilungen folgenden Jahre ab mit weniastens 5 bis höchstens 7 vo des Kapitals unter Zuwachs der Zinsen von den getilaten Schuldverschreibungen zu ligen Der Stadt Crefeld bleibt es üßerlassen, die jährlichen Tilgungsbeträge in einen besonderen Tilgungsschatz ein— zulegen der einschließlich der aufgelaufenen Zinsen sypätestens bei Ablauf der plan— mäßigen Tilgungszeit zur Auslosung oder zum Ankauf eines entsprechenden Teils der Schuldverschreibungen zu verwenden ist
Vorstehende Genehmigung wird unter der Bedingung erteilt, daß die Verzinsung und Tilgung der Anleihe sowie die Rück zahlung gekündigter Schuldverschreibungen nur in deutscher Reichswährung vor— genommen werden darf.
Die Genehmigung wird außerdem vorbehaltlich der Rechte Dritter erteilt. Für die Befriedigung der Inhaber der Schuldverschreibungen wird eine Gewähr— seistung seitens des Staates nicht über- nolninen.
Diese Genehmigung ist mit den An—
lagen im Deutschen Reichs und K Staatsanzeiger befannt zu machen.
Berlin, den 28. Oftober 1922. Zugleich für den Finanzminister. Der Minister des Innern.
Im Auftrage: von Falken hayn. Genehmigungsurknnde. M. d. J. IVa IV 5hz3 / 1. F. M. J. . — 3745.
J Regierungsbezirk Rheinprovinz. Dnsfeld orf.
Schuldverschreikung der Stadt Crefeld.
Anleihe 1922, Buchssabe .. .. Nr. ... über . . . . . M Reichswährung.
Ausgefertigt auf Grund der erteilten Ge⸗
nehbmigung der Minister det Finanzen und
des Innern vom 28. Oktober 19222 (Dentscher Reichs⸗ und Preußischer Staats⸗
anzeiger vom ., ten . .... 1922).
In Gemäßheit des von dem Beürks— ausschuß des Regierungsbezirks Düsseldorf genehmigten Beschlusses der Stadt, perordnetenversammlung vom 3. August 1922 wegen Aufnahme von 175 9000 000 4A Anleihe, die in Abteilungen begeben werden kann, deren Höhe nach Maßgabe des jeweiligen Bedarfs von dem Oberbürger—⸗ meister bestimmt wird, bekennt sich der unterzeichnete Oberbürgermeister namens der Stadt Crefeld durch diese für jeden Inhaber gültige Schuldverschreibung zu einer seitens des Gläubigers unkündbaren Darlehensschuld von... ... , welche mit . . vH jährlich zu verzinsen ist.
Die ganze Schuld wird nach dem ge⸗ nehmigten Tilgungsplan durch Einlösung auszulosender ,,, . mit jährlich... .. vH des Anleihebetrags unter Zuwachs der Zinsen von den ge⸗
10 Jahren getilgt. Die Tilgung beginnt mit dem auf die Begebung der einzelnen Abteilungen folgenden Jahr. Der Stadt Crefeld bleibt es überlassen, die jährlichen Tilgungsbeträge in einem besonderen Tilgungsschatz anzusammeln, der spätestens beim Ablauf der planmäßigen Tilgungs— zeit zur Rückzahlung der ganzen Anleihe verwendet wird.
Die Auslosung geschieht im Monat . . bleibt jedoch das Recht vorbehalten, eine stärkere Tilgung eintreten zu lassen oder auch sämtflich noch im Umlaufe befind⸗ lichen Schuldverschreibungen auf einmal zu kündigen. Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen sind ebensalls dem Tilgungsschatz zuzuführen.
Die ausgelosten sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Be⸗ zeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt drei Monate vor dem Zablungs. termin in dem Deutichen Reichs- und Preußischen Staatsanzeiger, in dem Amts⸗ blatt der Regierung zu Düsseldorf in der Kölnischen Zeitung und in der Crefelder Zeitung.
Wird die Tilaung der Schuld durch Ankauf von Schuldverschreibungen bewirkt, so wird dies unter Angabe des Betrags der angekauften Schuldverschreibungen als bald nach dem Ankauf in gleicher Weise bekanntgemacht Geht eins der vor— bezeichneten Blätter ein, so wird an dessen Stelle vom Oberbürgermeister mit Ge⸗ nebmigung des Regierungspräsidenten ein anderes Blatt bestimmt. Bis zu dem Tage, an welchem hiernach das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen ,,, von heute an gerechnet, mit .... vH jährlich verzinst.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt in deutscher Reichs—⸗ währung gegen Rückgabe der fällig ge⸗ wordenen Zinsscheine bezw. dieser Schuld—⸗ verschreibung bei der Stadtkasse in Crefeld oder bei den durch die obenerwähnten Blätter noch bekanntzumachenden Ein, löfungsstellen, und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins ei; genden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Schuldver⸗ schreibung sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliesern. Für die fehlenden Zins scheine wird der Betrag vom Kapital ab— gezogen.
Der Anspruch aus dieser Schuldver⸗ schreibung erlischt mit dem Ablauf von dreißig Jahren nach dem Rückzahlungs—⸗ termin, wenn nicht die Schuldverschreibung vor dem Ablauf der dreißig Jahre der Stadtverwaltung zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegefrist an. Der Vor⸗ legung steht die gerichtliche Geltend— machung des Anspruchs aus der Urtunde
gleich.
Bei den Zinkescheinen beträgt die Vor—⸗ legungsfrist vier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem Schlusse des Jahres, in welchem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintritt. Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Schuldverichreibungen er⸗ folgt nach Vorschrift der s§5 1004 ff. der Zivilprozeßordnung. Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für krajtlos erklärt werden. Doch wird dem bisherigen In⸗ haber von Zinsscheinen, welcher den Verlust vor dem Ablaufe der vierjährigen Vor⸗ legungsfrist bei der Stadtverwaltung anzeigt, nach Ablauf der Frist der Betrag der an⸗ gemeldeten Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden. Der Anspruch ist aus⸗ geschlossen, wenn der abhanden gekommene Schein der Stadtverwaltung zur Ein⸗ lösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem Schein gerichtlich geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vor⸗ legung oder die gerichtliche Geltend⸗ machung nach dem Ablauf der Frist er⸗ folgt ist. Der Anspruch verjährt in vier Jahren. .
Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährliche Zinsscheine bis zur. Schluß des Jahres 19. ausgegeben.
Zur Sicherbeit der hierdurch einge⸗ qangenen Verpflichtungen haftet die Stadt Grefeld mit ihrem Vermögen und mit ihrer Steuerktaft.
Für die aus dieser Schuldverschreibung hervorgehenden Rechte und Venbindlich⸗ keiten ist die vorstehende deutsche Abfassung allein maßgebend ;
Dessen zur Urkunde ist diese Ausfertigung unter meiner Unterschrift erteilt.
Crefeld den. —
Der Oberbürgermeister.
—
d 6225
Rheinprovinz. e,, .
Zins sche in.... te Reihe zu der Schuldverschreibung der Stadt Cre—
feld, Ante 1 te Mug, Hüchtã̃ , wd
3
Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom tI6ien ab die Zinsen der
65222
Halbjahr voèmmnnn. . . w Stadtkasse in Crefeld.
Crefeld den , Der Oberbürgermeister. (Trockenstempel des Stadtsiegels.) Der Anspruch aus diesem Zinsschein er— lischt mit dem Ablauf von pier Jahren vom Schlusse des Jahres ab, in welchem der Zinsanspruch fällig geworden ist, wenn nicht der Zinsschein vor dem Ablauf dieser Frist der Stadtverwaltung zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung. so verjährt der Anipruch innerhalb zweier Jahre nach Ablauf der Voilegungsfrist. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus der
Urkunde gleich. Für richtige Abschrift: Crefeld, den 10 November 1922. Der Oberhbürgermeister.
( 8g) Be n ren 85689) Mit Ermächtigung des Preußischen
Staatsministeriums erteilen wir hierdurch auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Artikel 8 der Ver⸗ ordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 16. November 1899 der Stadt Crefeld im Regierungsbezirt Düsseldorf die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber bis zum Betrage von 111000 090 4A, in Buchstaben: „ein- hundertelf Millionen Mart“, behufs Beschaffung der Mittel für Wohnungs und Siedlungszwecke sowie zur Deckung der Unkosten der Anleihe und von Kurs—⸗ verlusten.
Die Anleihe kann in Abteilungen be⸗
geben werden, deren Höhe nach Maßgabe
des jeweiligen Bedarfs vom Obeibürger⸗
meister der Stadt Creseld festgestellt wird.
Die Schuldverschreibungen sind nach dem anliegenden Muster auszusertigen, mit 5 bis höchstens7 vH jährlich zu verzinsen
und nach dem festgestellten Tilgungsplan durch Ankauf oder Verlosung von dem auf die Begebung der einzelnen Abteilungen folgenden Jahre ab mit wenigstens 5 bis höchstens 8 69 des Kapitals unter Zu⸗ wachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen zu tilgen. Der Stadt Crefeld bleibt es überlassen, die jährlichen Tilgungsbeträge in einen be⸗ sonderen Tilgungsschatz einzulegen, der einschließlich der aufgelaufenen Zinsen und svätestens bei Ablauf der planmäßigen Tilgungszeit zur Auslosung oder zum An— kauf eines entsprechenden Teiles der Schuldverschreibung zu verwenden ist.
Vorstehende Genehmigung wird unter der Bedingung erteilt, daß die Verzinsung und Tilgung der Anleihe sowie die Rück zahlung gekündigter Schuldverschreibungen nur in deutscher Reichswährung vor⸗ genommen werden darf.
Die Genehmigung wird außerdem vor⸗ behaltlich der Rechte Dritter erteilt. Für die Befriedigung der Inhaber der Schuld— verschreibungen wird eine Gewährleistung seitens des Staates nicht sibernommen.
Diese Genehmigung ist mit den An⸗ lagen im Deutschen Reichs⸗ und Preußi⸗ schen Staatsanzeiger bekanntzumachen.
Berlin, den 28. Oktober 1922.
Zugleich für den Finanzminister.
Der Minister des Innern.
Im Auftrage: von Falkenhayn.
(Siegel.) GSenehmigungsurkunde. 1V. a IV. 552. Fin. Min. IL E 1. 3746.
Rheinprovinz. r ger, Schuldverschreibung
ver Stadt Crefeld. Wohnungsanleihe 1922, Buchstabe ... Nr. . über .. .. . M Reichswährung. Ausgefertigt auf Grund der erteilten Ge⸗ nehmigung der Minister der Finanzen und des Innern vom 28 Oktober 1922 (Deutscher Reichs. und Preußischer Staatsanzeiger vom .. ten.... .... 1922.
In Gemäßhbeit der von dem Bezirks. ausschuß des Regierungsbezirks Düsseldorf genehmigten Beschlüsse der Stadtverord⸗ netenversammlung vom 26. Januar 1922 und vom 1. Juni bezw. 3. August 1922 wegen Aufnahme von 111 000 900 4 An⸗ leihe, die in Abteilungen begeben werden
tilgten Schuldberschreibungen in längstens
ann, deren göhe nach Maßgabe des z
weiligen Bedarfs von dem Oberbürger— meister bestimmt wird, bekennt sich der unterzeichnete Oberbürgermeister namens der Stadt Crefeld durch diese, für jeden Inhaber gültige Schuldverschreihung zu einer seitens des Gläubigers unkündbaren Darlehnsschuld von . .... AK, welche mit . . . vH jährlich zu verzinsen ist.
Die ganze Schuld wird nach dem ge⸗ nehmigten Tilgungsplan vurch Einlösung auszulosender Schuldverschreibungen oder durch Ankauf von Schuloverschreibungen mit jährlich vH des Anleihe⸗ betrags unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen in läng— stens zehn Jahren getilgt. Die Tilgung beginnt mit dem auf die Begebung der einzelnen Abteilungen folgenden Jahre. Der Stadt Crefeld bleibt es überlassen. die jährlichen Tilgungsbeträge in einem besonderen Tilgungsschatz anzusammeln, der spätestens beim Ablauf der plan— mäßigen Tilgungszeit zur Rückzahlung der ganzen Anleihe verwendet wird.
Die Auslosung geschieht im Monat JJ jeden Jahres. Der Stadt bleibt jedoch das Recht vorbehalten, eine stärkere Tilgung eintreten zu lassen oder auch sämtlich noch im Umlaufe befind— lichen Schuldverschreibungen auf einma zu kündigen. Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen sind ebenfalls dem Tilgungsschatz zuzuführen.
Die ausgelosten sowie die gekündigten Schuldversichreibungen werden unter Be— zeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge sowie des Termins, an welchem die RückJahlung erfolgen soll, öffentlich bekanntgemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt drei Monate vor dem Zahlungs. termin in dem Deutschen Reichs- und 6 Staatsanzeiger, in dem Amts⸗ latt der Regierung zu Düsseldorf, in der Kölnischen Zeitung und in der Crefelder Zeitung.
Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Schuldverschreibungen bewirkt, so wird dies unter Angabe des Betrages der angekauften Schuldverschreibungen alsbald nach dem Ankauf in gleicher Weise bekanntgemacht. Geht eins der rvor— bezeichneten Blätter ein, so wird an dessen Stelle vom Oberbürgermeister mit Ge— nehmigung des Regierungspräsidenten ein anderes Blatt bestimmt. Bis zu dem Tage, an welchem hiernach das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen am ,, von heute an gerechnet, mit .. v jähr— lich verzinst.
Die Auszablung der Zinsen und des Kapitals erfolgt in deutscher Reichs— währung gegen Rückgabe der fällig ge⸗ wordenen Zinsscheine bezw. dieser Schuld verschreibung bei der Stadtkasse in Cre— feld oder bei den durch die obenerwähnten Blätter noch bekanntzumachenden Ein— löfungsstellen, und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins fol⸗ genden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Schuldverschreihung sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückiu— liefern. Für die fe lenden Zinssche ine wird der Betrag vom Kapital abgezogen.
Ter Anspruch aus dieser Schuldver⸗ schreibung erlischt mit dem Ablauf von dreißig Jahren nach dem Rückzahlungs— termin, wenn nicht die Schuldverschrei⸗ bung vor dem Ablauf der dreißig Jahre der Stadtverwaltung zur Einlösung vor gelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so
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verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegefrist an. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltend⸗ machung des Anspruchs aus der Urkunde leich.
⸗ Bei den Zinsscheinen beträgt die Vor— legungsfrist vier Jahre. Sie beginnt für
— * 6 S re
Zinsscheine mit dem Schluß des Jahres, in welchem die für die Zahl ing bestimmte Zeit eintritt. Das Aufgebot und die Kraft— loserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Schuldverichteibungen erfolgt nach Vorschrist der sz 1004 ff. der Zivil prozeßordnung. Zinsscheine können weder aufgeboten, noch sür kraftlos erklärt werden. Doch wird dem bisherigen In— haber von Zinsscheinen welcher den Verlust vor dem Ablauf der vierjährigen Vorlegungsfrist bei der Stadtverwaltung anzeigt, nach Ablauf der Frist der Bettag der angemeldeten Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden. Der An⸗ spruch ist ausgeschlossen, wenn der ab— handen gekommene Schein der Stadt- verwaltung zur Einlösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem Scheine gerichtlich geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vorlegung oder die gerichtliche Geltendmachung nach dem Aclauf der Frist erfolgt ist. Der Ampruch verjährt in vier Jahren. Mit dieser Schuld— verschreibung sind halbjährliche Jins— scheine bis zum Schluß des Jahres 19 .. ausgegeben. .
Zur Sicherbeit der hierdurch ein⸗ gegongenen Verpflichtungen haftet die Stadt Cresield mit ihrem Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.
Für die aus dieser Schuldverschrei bung hervorgehenden Rechte und Verbindlich
keiten ist die vorstehende deutsche Ab= assung allein maßgebend. . Deffen zur Urkunde ist diese Aus—
fertigung unter meiner Unterschrijt erteilt.
Crefeld, den . Der Oberbürgermeister.
; 6 Regierungsbezirk Rheinprovinz. Düsfeid orf. ö , zu der Schuldverschreibung der Stadt Cre⸗ feld, Anleihe 193. , .... te Ausgabe, h;, über J . Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom
J ab die Zinsen der vorbenannlen Schuldverichreibung für das Halbjahr vom.... nn J tz
.. Pfg. bei der Stadtkasse in Crefeld.
,
Der Oberbürgermeister. (Trockenstempel des Stadtsiegels)
Der Anspruch aus diesem Zinsichein er⸗ lischt mit dem Ablauf von vier Jahren vom Schluß des Jahres ab, in welchem der Zinsanspruch fällig geworden ist, wenn nicht der Zinsschein vor dem Ablauf dieser Frist der Stadtpermaltung zur Ein⸗ lösung vorgelegt wird. Eifolgt die Vor⸗
legung, so verjabrt der Anshruch inner⸗ halb zweier Jahre nach Ablauf der Vorlegungsfrist. Der Vorlegung steht
die gerichtliche Geltendmachung des An⸗ vruchs aus der Urkunde gleich. Ju J F. 58 32 Für richtige Abschrift: Crefeld, den 16. Oktober 1922. (L. S.) Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Witten.
88182)
dieser Anleihen sichergestellt worden. 4 zinsige Anleihe von 1913 1.
Auslosung d Rückstände aus früheren Jahren Crefeld, den 2. November 1922.
Der Oberbürgermeister.
Tilgung Crefelder Stadtanleihen.
Die planmäßige Tilgung nachbezeichneter Crefelder Stadtanleihen für das Rechnungsjahr 1822 ist durch 6 der erforderlichen Schuldverschreibungen und zwar:
Ausgabe im Betrage von 327 000 A, A zinsige Anleihe von 1913 IH. Ausgabe im Betrage von 388 000 A. findet daher in diesem Jahre nicht statt.
bestehen nicht. J. V. Dr. Witten.
(881865
lgende Nummern gezogen worden: Buchstabe A Nr. àä 4 29000 — ..
Buchstabe R. Nr. Ko 42 15 536
1363 1391 2 4 200
Vom 1. April 1923 hört die Wesel, den 9. November 1922.
zusammen 42 Stück
Die Besitzer werden aufgefordert, die ausgelosten Anleihescheine nebst den noch
nicht fälligen Zinsscheinen und Anweisungen vom 31. März 192 Stadtkaffe Wesel 6 Auszahlung des Nennwertes abzuliefern.
erzinsung der ausgelosten Stücke auf.
Der Bürgermeister.
Auslosung von Stadtanleihescheinen.
Bei der am 18. Sepiember 1922 erfolgten Austosnng der auf Grund des ö vom 24. Juli 1893 verausgabten Anleihescheine der Stadt Wesel sind o
en 26 41 46 110 123 129 141 176 1865 211 295 311 2386
25 000 b 000
535 3 * 1060
Buchstabe C Nr. 563 619 680 695 711 728 794 811 833 848 216 917 929 932 2 4 5900 —̃ 5 Buchstabe D Nr. 1116 1152 1118 1183 1231 1249 1336 1362
1 1 6 8 8 1 0 1 9 1 er 2000 mit T T
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