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Nachweisung
Abfatz an unverarbeiletem Branntwein
für Monat Ortober 1922.
der Neichsmonopolverwaltung ür Vranntwein über Vrannfweinbestände, Zugang und
München, den 14. November 1922.
Filmprüfstelle München. Dr. Leidig.
Zugang Ab lat Bestände der Reichs aus Eigenbrennereien, an sonstigem Branntwein, Bestand 2 * . s 2yν 14. monopolverwaltunk und zwar , und zwar zum zum allge— zum zum Schluỹ t . . J ie, ,,, . besonderen zum Gesamt⸗ am Schluß an unverarbeitetem aus land⸗ 5 5 ö Gesamt⸗ 6 ö 4 / Essig⸗ er⸗ Ausfuhr 1 des Monats . ; : ( ( ' Melasse⸗ aus sonstige 8 38 aus der * mäßigen mäßigten asiat Ausfuhr⸗ Branntwein 1 . aus Hefe⸗ aus Melasse⸗ aus sonstigen R 3 beschlag⸗ . w nä hbrannt- mäßigten absatz 898 6 ; . wirtschaft i lande ; zugang Verfauf⸗ Verkauf⸗ ure, Verkauf⸗ preis 5. Oktober 1922 — 92* ö R 4 . . 7 . ; . f 36 s am 1. Oktober 1922 lichen brennereien brennereien Brennereien 566 br nahmt preis preis weinpreis preis . ; eingeführt ö Brennereien 9 Hektoltter Weingeis 3 7 1 1 7 8 28 9 90 . 2 ' ö 79 9 . 96 0 ) 391 760. 4985 6374 — 279 9986 6199 235 P 28 108 99 388 78 784 5978 6161 768 191 069 228799 ) Berichtigte Angabe. Berlin, den 14. November 1922. Reichsmonopolamt für Branniwein. J. V.: Dr. Fisch er. . 6 ] amg . ; 92. 2. — . 6 . Mae ⸗ 6 Entscheidungen ber Filmprilfsftelle in Berlin in der Zeit vom 38. bis einschließlich 13. November 1922. e , — ö 389 ** z 6 r 866 ; 6 — — — — 28 . ; . . — ö — — 3 88 — ———— Datum 8 8 , 3 Erneut zu⸗ — 123 8 . z 2 5 8 . y' elassen nach . z Ursprungs⸗˖ Länge der 3 3* 25 * h 9 . Bemerkungen Titel Ursprungsfirma Antragsteller , 3 J 65 Beschwerde Bemerkung land in m Ent⸗ 6 . . 335 5 3 83 251 38 5 oder scheidung S 23 535 * Widerru⸗ 6 ö — 3 — — ] 1922, November Das Auge des Buddha der Geheimschatz 3 Auge ? . . . ö . in Brahmanentempel .... . . Continental⸗Kunstfilm, Böttcher⸗Film Inland 4 1154 10. 6706 4 Nachzensur G. m. b H. Die Küsse der Ira Toscari . .. . . . Erdmann Jesnitzer⸗Film Erdmann Jesnitzer⸗Film ö 5 1905 13. 672 . Fatty als Brandstister ... Famous Players Lasky Famous Players Laski Amerika 2 5636 13. 6730 4 Corporation Corporation Zirkus Gray, V. Episode: Zwischen . . = Himmel und Erde.. . ... . . Nniversal⸗Film Manu⸗ Bruckmann C Co. ö 6 1309 14. 6721 4 sacturing Co. Uschts erste Tebbeꝛereꝛeꝛẽẽ . Jima; Film Ima⸗Film Inland 2 538 14. 6733 4 s f s 8 ) ner z z ö z ; 8727 Maciste in salschem Verdacht.... Siac, Rom Universum⸗Film⸗Verleih Italien 6 1484 14. 6737 * Nachtrag: . . J. . Das Menschenroulette .. ...... Ima⸗Film Ima⸗Film Inland 6 1817 . 6704 4 . Im Bienenstaat, l, Teil Decla⸗Bioscop A⸗G. Decla⸗Bioseop A. ⸗G. ß 1 288 9. kö 3 enn nftan , li del . . . 1 2658 9. 671 ö Belehren Die Hamburgische Schiffsbauversuchs⸗ — . . 14 1. 1 ö ; J . ; ö . d Deulig⸗ Film ö 1 267 9. 720 4 Belehrend Er als Raynnchef. .... Pathe, New Jork Süd⸗Film A.-G. Amerika l 308 9. 622 4 Cr al Melsterborerr . ‚ . 1 264 9. 6723 4 Das tapfere Schneiderlein .. . . . Kulturabteilung der Kulturabteilung der Inland 1 246 9. 6725 4 Universum⸗Film A.-G. Universum⸗Film A.⸗G. Vorspann zu „Phantom“ Gerhart Haupt⸗ ö . . mann der Sechzigsährige ... Decla. Bioseoꝝ Decla. Bioseoy ö 1 85 9. . . d Werbe⸗Kunste Film Werbe⸗Kunst⸗Film ö 1 65 9. 6727 4 Die Herstellung von Kunstleder und. . R e, Deulig⸗Film Deulig⸗Film ö 1 450 10. 5628 * Fatty als Postmeisterr «.. Famous Players Lasky Phoebus⸗Film Amerika 2 494 10. 6131 4 6 . . . . 1 5 z. 2 2 N eleh 0nd Kraftsportsilm ö J Freie Turnerschaft Freie Turnerschaft Inland 1 150 11. 6766 4 ele htend Natur im Film „In Froschkönigs Reich! Decla-Bioscop Decla⸗Bioseop ö 1 234 13. 67135 4 Natur im Film „Aus der Naturgeschichte des kleinen Moritz, der Maikäfer“ . . ? ö 1 264 13. 6. 4 Natur im Film „Katzenbilder. '. . ö ( 246 15. 673i Natur im Film „Intimes von der großen ö ö ö. Weinbergschnecke“ , ö . ö 1 277 13. 6716 * Belehrend Fatty als Bühnenheld ... . Famous Players Laski Phoebus⸗Film Amerika 2 64 13 6732 * Corporation . . Deulig⸗Woche 46 Deulig⸗Film Deulig (Film . Inland 1 94 13. 6136 * Ssipreusssche Prerde⸗Auktion .. . . . Industrie⸗Film A.-G. Industrie⸗Film A.⸗G. ⸗ 1 9 9 ö. * Ostdeutsche Volkszeitung .. . 3. ö . . 1 214 3. 670 4 Saatzuchtwirtschaft der Landwirtschafts— 616 via WBrnnpinz Ostypreusien ‚ lammer für die Provinz Ostpreußen . . im Hasenberg bei Tapiau. .... ö . . 1 26 13. 6763 . Belehrend Wanderausstellung Ostpreußen. ... . . . 1 . ö . * , Wasserkraftwerk Friedland J 5 . . . 1 313 1. ö * He,, ) Natur im Film „Ein Heuschreckenleben' Decla⸗ioseop . De csa⸗Bioseoy . ; J 266 5. J Belehren G,, Kulturabteilung der Ua. Kulturabteilung der Ufa 6 2 13. . ) 7 1 22 1 * . 1 sezKRkKar * 5 2 —3106* * Ihre Hoheit die Tänzerin.... Eichberg⸗Film Eichberg⸗Film 6 3951 10. 6712 4 ) Nur vor bestimmten Personenkreisen zugelassen. . ö. Berlin, den 16. Novemher 1922. Filmprüfstelle Berlin. Mildner. — . 8. K zer z Mm üs pin Min re 4 Mwnwem khr 193 Entscheißungen der Fümprüsftelle in München in der Zeit vom 8. his einschließzlich 14. November 1922. . — — 82 — — — —— — 8 — D — —— — . ö . —— 2 — j — * * ) 1 (Frnent zu- Datum 9 5 * . Erneut ö . 5 5 8 ö Z ggelassen nach Ursprungs⸗ Länge der 5 8 385 * . 1 . 7 '. 2 2 — — 33 2 ze verde 2 . Titel Ursprungsfirma Antragsteller Akte 2 . * Beschwerde Bemerkungen land in m Ent⸗ 32 84 3 5 . 1 k * * oder ; 2 3 * 85 ] . ö scheidung * . ; 6 Widerruf 6 — 922, November Ruselberg- Rennen 1922 des Allgemeinen Deutschen Automobil⸗Clubs (Gau Südbayern) 17. Sertember 1922 bei ö. . 4. ; ö. Deggendorf a. Donau... Georg Eisenmann, München Georg Eisenmann. München Inland 1 206 11. 107 * Die rote Laterne.. . . . Metro Pictures Corp., Bayer. Filmges. Feit C Amerika 7 1991 11 1073 * New Jork Wiesel, München Auge um Auge.. ö ' ‚. 7 2212 1. 1074 *
Das durch Verfügung vom 15. November d. J. aus⸗ esprochene Verbot des Ersche nens der Mecklenburger Kachrichten“ wird mit Wirkung vom 17. November 192 aufgehoben.
Schwerin, den 16. November 1922.
Mecklenburg-Schwerinsches Ministerium des Innern.
Stelling.
Preußen.
Ministerium des Innern.
Das Preußische Staatsministerium hat auf Grund des s 28 des Landesverwallungsgesetzes vom 20. Juli 1883 Gesetzlamml. S. 195) den Regierungsrat Schneider in Frankfurt a. O. zum Stellvertreter des Regierungspräsidenten im Bezirksausschuß zu Frankfurt a. O., abgesehen vom Vorsitz,
auf die Dauer seines Hauptamts am Sitz des Bezirksaus—
schusses ernannt.
Das Preußische Staatsministerium hat den Regierungsrat in Köslin zum Oberregierungsrat ernannt.
Liebich
Dr.
Dem Oberregierungsrat Dr. Liebich ist, die Leitung der Finanzabteilung bei der Regierung in Köslin übertragen worden. .
Auf Grund des 8 14 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutze der Republik vom 21. Juli 1922 (RGBl. Teil 1 S. . 5685) wird die National-Sozialistische Deutsche Arbeiter— partei hiermit in Preußen verboten; ihre in Preußen be— stehenden Zweigvereine einschließlich der National-Sozialen Vereinigung werden für aufgelöst erklärt.
Berlin, den 15. November 1922. Der Minister des Innern. Severing.
Auf Grund des § 1 des Gesetzes zur Durchführung der Artikel 177/178 des Friedensvertrages vom 22. März 1921
921
(RGB. S. 235) erkläre ich mit Zustimmung der Reichsregierung
hierdurch die Nationale Sparvereinigung in Berlin' Wann fee, Otto⸗Erich⸗Straße 10, sowie sämtliche Land es⸗ verbände, Bezirks- und Ortsgruppen, auch insoweit sich diese als selbständige Organisationen betrachten, also ins— besondere die Sparvereinigung Pommern, die Sparvexreinigung
Berlin, den Verein schlesischer Landwirte zur Ausbildung ein— heimischer Arbeiter für Land⸗ und Forstwirtschaft und den
Verein deutscher Wanderfahrer, für aufgelöst.
Personen, die sich an den nunmehr aufgelästen Ver— einigungen als Mitglied beteiligen, werden gemäß 8 4 des Gesetzes mit Geldstrafe bis zu 50 009 ½ oder mit Festung bis zu drei Monaten oder mit Gefängnis bis zu gleicher Dauer bestraft.
Berlin, den 16. November 1922.
Der Minister des Innern. Severing.
Ministerlum für Volkswohlfahrt.
; In der Woche vom 5. bis 11. November 1927 auf Grund der Bundesratsverorbnung über Wohlfahrtspflege während des Krieges vom 15. Februar 1917 genehmigte . öffentliche Sammlungen. 8 . ⸗ 5 7 * . & Name und Wohnort Zu fordernder Wohlsahrts zwe 9 Deit und Bezirt z u fördernder b . * des Unternehmers ö abgeführt werden . . er,, 3 sollen ausgeführt wird 1Vossische Zeitung Zugunsten der Fürsorge für Alters- Zeitung 31. Dezember 1922 für Preußen. — . und bedürftige Großstadt⸗ Sammlung von Geldspenden durch . ; inder Aufrufe in der genannten Zeitung. 2 Brüder in Not“, Berlin W. 56, Zur Linderung der Not unter den Vorstand Verlängert bis 15 . 36 Oberwallstraße 12 hungernden Rußlanddeutschen und den für Preußen. — Sammlung von geichõ deut chen, und deutschstämmigen Geldspenden durch Presseveröffent⸗ Auslandflüchtlingen lichung, öffentliche Anschläge Werbe⸗ briefe und einmalige Haussamm⸗ lungen.
Berlin, den 16. November 1922. Der Minister für Volkswohlfahrt. J. A.: Bracht.
Gemäß 8 1893 ¶Gesetzsa
daß der
einschätz bare Rei r Nordhausen⸗Wernigero der
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es Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli wird hiermit bekanntgegeben, 1 zu den Kommunalabhgaben einertrag aus dem Betriebsjahre 1921/22 bei Eisenbahn
bezüglich
ihrer preußischen Strecke auf 301 135,59 „ festgesetzt worden ist.
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Magdeburg, den 16. November 1922. 9g
Auf Grund der Republik vom 21.
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Der Eisenbahnkommissar.
J. V.: Holzbech er.
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38 2. 8. 21. des Gesetzes zum Schutze der i 1922 verbiete ich hiermit die periodische
Druckschrist , Fridericus“, vereinigt mit der Hamburger
Warte“ für den Umfang der Provinz Schleswig-Holstein auf
die Dauer von sechs Monaten. Kiel, den 15. November 1922.
Der Oberpräsident. Kürbis.
valutaschwachen Ländern geändert.
V5 , f ö 3 Nichtamtliches. Deutsches NMeich. Für Dachpappe sind die Ausfuhrmindestpreise nach
handelstelle Chemie in Berlin W. 10.
Die
(Liste K. herabgesetzt.
Aus fuhrmindestpreise werden
B. a 2)
für
Näheres durch die Außen⸗
ẽ für Bal elit⸗ Knöpfe . mit Wirkung vom 1. Nähere Auskunft erteilt die Außenhandelsstelle
Dezember
für Schnitz- und Formerstoffe und Knöpfe, Berlin 8W. 68,
Schützenstraße 63.
Einfuhr ton Tabak, Ziga in das deutsche W
8
*** scha ft
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ren und Zigaretten gebiet
4. 1 im 2. Viertel des Rechnungsjahres 1922. Nach der Handelsstatistik (Spezial handel); § 3 der Bestimmungen über die Tabakstatistik. . . 3 nd 1n . 1nd 5 der Menge ö. er Menge er zer ö 00 kg 9 Herkunft 100 kg Herkunft lob Kg Cuba. JJ 5606 Dominik . 9 327 Franz. Amerika. ö Belt . , 6 Bulgarien.. 6 400 Mexikkg . 474 Dänemark: . 23 Niederl. Amerika.. 3 Elsaß⸗Lothringen. 29 Paraguay.... 768 . 5 ö,, 16 . 36 531 ,, 1 , 44 Venezuela J 250 Italien . 21 V. St. v. Amerika. 21 614 Niederlande. 2603 . . Rumänien k 5 J Seelabelꝛlꝛlä!. . 3 Nordrußland ... 14 Summa A. 2b90 069 Südrußland ... 1349 davon zollfrei. 292 Sywanien . . . . 6 6 ! k 34 225 „ B. Zigarren (Statist. Nr. 220 g) ,, 3 — Bit. Oftafrika. 9 Saargebiett.. 20 Sidar ika. 206 Dänemark;... 1 Brit. Westafrika 5 Elsaß⸗Lothringen.. 10 Ehem. D. ⸗Kamerun. 24 , ö 2 Algerien. 694 V. St. v. Amerika. 2 Spanisch⸗Afrika . J Summe B 35 k 788 davon zollfrei 31 Malagkk , . * * 1 . . ö C. Zigaretten w 2 (Statist, Mr 220 P) Korea. . 6 ö. . Niederl. Indien 115 8tz3s Saargehiet.. z Philippinen . ho9 ] Frankteich.. .. Rußland i. Asien 3 687 Britannien... 2 Niererlande 1 Argentinien.. 31 Neaypten ö ] 835; * 98 37 Ae gu 6 26 . . ; Hrasilien k 20 96 B. St. v. Ameria. h 311 Reusundland? . 292 1 ö . Ghile. J 21 Summe 9. 965 Columbien. 2103 davon zollfrei 673 für unb 4 für R Te hafblätter für Zigarren für Zigaretten 1 1000 5 ech tete 3 oll⸗ Berechneter Zo J 16 127 24 2918 Goldzollaufgeld . 1649083 1776 705
1 Hiervon 291 42 für die Besatzung
struppen ohne Goldzoll⸗
aufgeld auf Anordnung der Interalliierten Rheinlandkommission.
Berlin, den 17. November 1922.
Statistisches Reichsamt. Delbrück.
Parlamentarische Nachrichten.
Dem Reichstagsausschuß für Volkswirtschaft gestern ein Antrag der Abgeordneten Dr. Stresemann Vp.) Müller⸗Franken (Soz), Marx Gentr.), Hergt Nat.), Dr. Petersen (Dem. und Lang (Bayer. Vp.) vor, der eine Aenderung des 5 68 der Reichsgewerbe⸗ ordnung zum Ziele hat. Bekanntlich verbietet 68 der Reichsgewerbeordnung, den Marktverkehr mit anderen als solchen Abgaben zu belasten, die eine Vergütung für den überlassenen Raum und den Gebrauch von Buden und Gerätschaften bilden. Als diese Gesetzesbestimmung im Jahre 1869 bezw. 1845 (Preußische Gewerbeordnung) geschaffen wurde, hatte man, wie die Ankrag⸗ steller nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins Deut⸗ scher Zeitungsverleger dartaten, die Absicht, den Marktverkehr als Form des Kleinhandels gegen Bedrückungen seitens der an⸗ sässigen Kaufmannschaft zu schützen. Den WMessen und den sich später entwickelnden Mustermessen hat diese Gesetzesvorschrift keinen Nachteil gebracht, solange unseve blühende Industrie mit der ganzen Welt in engsten Handelsbeziehungen stand und deshalb für eine Werbetätigkeit im Ausland keine besonderen Mittel aufzu⸗ wenden brauchte. Wie die Antragsteller erklärten, haben sich jedoch grundsätzlich die Verhältnisse mit dem Ausbruch des Weltkrieges geändert; er bedeutete für die deutschen Messen, die damals aus⸗ schließlich in Leipzig stattfanden, eine sehr ernste Gefahr. Infolge der gänzlichen Ab sze rung Deutschlands ging das feindliche Aus⸗ land, insbesondere Frankreich und England, ans Werk, in Lyon, Paris und London Konkurrenzmessen einzurichten, und es entstand die Befürchtung, daß der einzig dastehenden Internatio⸗ nalität der Leipziger Mustermessen, auf der die Industrien aus allen deutschen Ländern — Preußen, Bayern, Sachsen, Thüringen, Baden, Hessen usw. — ihre Erzeugnisse der Einkäuferschaft der ganzen Welt darbieten, Abbruch geschehen könnte. Die feindlichen Bestrebungen erforderten Gegenmaßnahmen. Die Messeverwal⸗ tung mußte deshalb weiter ausgebaut werden und nach dem Kriege zur Förderung der deutschen Warenausfuhr eine umfangreiche werbende Tätigkeit zur Heranziehung neuer Einkäufer aus dem Ausland betreiben. Da der Messeverwaltung die dafür erforder⸗ lichen Mittel nicht zur Berfügung standen, andererseits aber die Bedeutung der Messen von dem gesamten deutschen Volke anerkannt wurde, entschloß sich das Reich, die Leipziger Mustermessen neben anderen nach dem Kriege gegründeten Messen mit öffentlichen Mitteln auszustatten. Einstimmig angenommen wurde hierauf folgende abgeänderte Fassung des 5 68 der Reichsgewerbeordnung: 2 Messen dürfen jedoch Beiträge für die im Interesse der Beteiligten geleistete Werbe⸗ und Verwaltungstätigkeit gefordert werden. Die Art und Höhe der Beiträge und ihre Einziehung
bestimmt mit Genehmigung der Landesregierung die öffentlich rechtliche Person, die Trägerin der Messe ist.
Obiges Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1922 in Kraft. Nach Erledigung einer Anzahl von Petitionen vertagte sich dann der Ausschuß.
Der Reichstagsausschuß für Wohnungs⸗ wesen führte in der gestrigen Sitzung seine Beratungen über das Mieterschutzgesetz fort. Von linker Seite wurden die im Fz enthaltenen Bestimmungen wegen der Verpflichtung des Ver⸗ mieters zum Kostenersatz beim Umzuge des Mieters infolge Inanspruchnahme der Räume des Mieters durch den Vermieter als unzulänglich bezeichnet. Die Pflicht zum Ersatz der mit dem Umzug verbundenen Kosten müsse nach Ansicht dieser Redner als ein gewisses Abschreckungsmittel gegenüber dem Wunsch des Ver⸗ mieters, selbst in den Besitz der Räume zu kommen, dienen. Die jetzige Fassung stelle dieses Abschreckungsmittel nicht dar. sie schädige außerdem den Mieter, der ausziehen müsse, noch in einer ganz erheblichen Weise, denn die reinen Umzugskosten (Transport⸗ kosten) seien bei den heutigen Verhältnissen regelmäßig der ge⸗ ringste Teil der mit dem Umzug sonst zusammenhängenden Aus⸗ gaben. Im allgemeinen komme der Mieter heute in eine Wohnung, die abgewohnt ist und die er, wenn er einigermaßen Sinn und Bedürfnis für die Wohnlichkeit habe, herrichten lassen müsse. Dazu kämen vielleicht noch andere Ausgaben (für Installationskosten usw.), die auch nicht reine Transportkosten seien und die der Mieter dann selbst tragen müßte, obgleich er nur, bzw. wesentlich nur deshalb ausziehe, weil der Vermieter die Räume für sich haben wollte. Zu den rein sachlich mit dem Umzug ver⸗ bundenen Ausgaben würden dann heute, besonders bei Geschäfts⸗ verlegungen, noch andere Ausgaben treten, wie z. B. Abfindungs⸗ summen größerer oder geringerer Art für den wegziehenden Mieter oder den Verkäufer des Geschäfts. Ein Grund dafür, daß das Urteil, das sich nur mit den Umzugskosten beschäftige, der Be⸗ schwerde und nicht der Berufung unterliege, bestände sachlich nicht. Die Entscheidung über die Tragung der mit dem Umzug ver⸗ bundenen Kosten könne im Gegenteil von größerer wirtschaftlicher Bedeutung für den Mieter sein als die Frage, ob er seine Woh⸗ nung oder seinen Laden wechseln müsse oder nicht. Ein sich in diesem Sinne bewegender Antrag der Sozialdemokraten wurde abgelehnt und für den 8 4 die Fassung der Regierungsvorlage angenommen. Auch die 88 5 und 6 des Mieterschutzgesetzes wurden nach der Regierungsvorlage angenommen. Nächste Sitzung Freitag, den 24. November.
Dem Außenhandelskontrollausschuß des vorläufigen Reichswirtschaftsrats lagen gestern zwei Schreiben vor, in denen der Reichswirtschaftsminister den Ausschuß um eine gutachtliche Stellungnahme zu der Verorznung über die Außenhandelskontrolle, betreffs der Frage einer Gin⸗ fuhr von gebrauchten Stickererautomaten⸗ maschinen aus der Schweiz, hittet.
Bei der Außenhandelsstelle für Maschinenbau sind, wie das Nachrichtenbüro des Vereins Deutscher Zeitungsverleger berichtet, ein Antrag einer Greizer Firma, befürwortet durch die thüringische Landesregierung, und ein Antrag des. Bezirksamts Lindau, be⸗ fürwortet durch das bayerische Staatsministerium für Handel und Gewerbe, auf Einfuhr von 30 bezw 20 gebrauchten Stickerei⸗ automatenmaschinen aus der Schweiz gestellt worden. Die Außen⸗ handelsstelle hat die Angelegenheit unter Hinzuziehung von Ver⸗ tretern der thüringischen und der sächsischen Landesregierung behandelt. Sie glaubt jedoch, die Anträge infolge ihrer Be⸗ deutung für die deutsche Stickereiindustrie nicht allein vom Stand- punkt der Interessen der Maschinenindustrie entscheiden zu können.
Absatzes aus.
In der . sprachen fich Mitglteder des Ausschusses von der Arbeitnehmerseite, ein Vertreter des Handels und ein Vertreter der freien Berufe grundsätzlich für die Anträge aus. Die Kapitalnot und der Bebölkerungszuwachs erfordern eine Be⸗ teiligung ausländischen Kapitals an der deutschen Produktion.
Vertreter der Industrie, der freien Berufe, der Verbraucher und ein vom Reichsrat ernanntes Mitglied verhielten sich einer Verpflanzung der Schweizerstickereiindustrie nach Deutschland gegenüber ablehnend, da die vogtländische Stickereiindustrie geschützt werden müsse und die Gefahr einer Ueberfremdung nicht noch künstlich vermehrt werden solle.
Mit neun gegen fünf Stimmen wurde schließlich eine Ge⸗ nehmigung der Anträge empfohlen.
Sodann wurde folgendes Gutachten über Fakturierung in Auslands währung bei Ausfuhrgeschäften, das der Unterausschuß für Ausfuhrbevingungen ausgearbeitet hatte, einstimmig gebilligt:
„Der Ausschuß ift einhellig der Ansicht, daß eine behörd⸗ liche Anordnung des Zwanges zur Fakturierung in Auslands⸗ währung auf die Dauer nicht allgemein durchführbar ist. So⸗ lange es aber aus außen- und währungspolitischen Gründen nicht möglich ist, auf solchen Zwang zu verzichten, hält es der Ausschuß für richtig, folgende Richtlinien vorzuschlagen, die eee ignet erscheinen, den Interessen des Exports nach Möglichkeit technung zu tragen.
1. Die Außenhandelsstellen können die Erteilung von Aus- fuhrbewilligungen nach hochvalutarischen Ländern davon ab⸗ hangig machen, daß die Fakturierung und Bezahlung der Aus⸗ fuhr nach Wahl des Exporteurs in der Valuta des Empfangs- landes oder einer anderen Hochvaluta erfolgt. Bei der Um⸗ rechnung ist der vorgeschriebene Mindestpreis zu erzielen.
2. Als hochvwalutarische Länder gelten: England, Dänemark, Schweden, Norwegen, Holland, Schweiz, Frankreich, Luxemburg, Belgien, Spanien, Italien, Finnland, Tschechoslowakei, Türkei, Vereinigte Staaten von Amerika, Canada, Süd⸗ und Mittel⸗ amerita, Japan, China, Persien, Aegypten, sowie die Kolonien und Protektorate dieser Länder. Dem Reichs kommissar für Aus- und Einfuhrbewilligung wird empfohlen, Veränderungen dieser Liste mit dem zuständigen Ausschuß des Reichswirtschafts⸗ rats festzustellen und den Außenhandelsstellen einheitlich be⸗ kannt zu geben. . .
3. Nach allen übrigen Ländern, das sind alle diejenigen, die nicht in der vorgezeichneten Liste enthalten sind, ist auch die
Fakturierung und Bezahlung der Ausfuhrwerte in deutscher der der Valuta des E S n.
Empfangslandes zuläfsig. Es ist jedoch die Möglichkeit der Verwendung einer hoöchvalutarischen Währung oder Goldmark als interne Berechnungsart zu ge lassen.
4. In besonders gelagerten Fällen und bei solchen Waren⸗
gruppen, bei denen es Deutschlands Leistungsfähigkeit zuläßt, ßaß zwingende Vorschriften bezüglich Fakturiexung und Be⸗
zahlung in Hochvaluta oder Goldmark auch für die Ausfuhr
nach Landern die nicht in Ziffer 2 dieser Richtlinien aufgeführt
sind gemacht werden, können Ausnahmen von dem unter 3
genannten Grundsatz durch den für die betreffenden Waren- gruppen zuständigen Außenhandels⸗-Ausschuß beschlossen werden. Derartige Beschlüsse sind, wenn sie nicht einstimmig gefaßt sind, dem Reichskommissar zur Genehmigung vorzulegen.“
Hierauf beschäftigte sich der Ausschuß mit einer Eingabe des Reichs kommissar für! Aus- und Einfuhrbewilligung, betreffend Erteilung eines Gutachtens über Lieferwerksbescheini⸗ gungen in der verschärften Form.
Dazu wurden Sachverständige des Ausfuhrhandels gehört. Sie betonten, daß die Industrien bereits jetzt zu 90 vH durch ihre eigenen Verkaufsorganisationen mit dem Auslande in Verbindung stehen und eine restlose Zusammenfassung auch der noch außen⸗ stehenden Firmen ihres Berufszweiges in Konventionen anstreben. Der Handel habe nunmehr ein größeres Interesse daran, sich mit den einzelnen Firmen unmittelbar über die Verkaufsbedingungen zu derständigen.
Der Ausschuß sprach sich mit allen gegen eine Stimme gegen die Einführung von Lieferwerksbescheinigungen in der verschärften Form aus.
Statistik und Volkswirtschaft. Die Wirtschaftslage in Deutschland um Mitte
Oktober 1922.
Auf Grund von Angaben der wirtschaftlichen Fachverbände, der Handelskammern usw., von 1871 Einzelmeldungen typischer Betriebe, meist größerer Unternehmungen, die über die Gestaltung der wirt⸗ schaftlichen Lage in den letzten vier Wochen vor dem 20. Oktober und über die Äussichten für die Beschäftigung in den folgenden zwei Wochen auf Grund des Auftrags- und Materialbestands befragt worden sind, sowie unter Berücksichtigung der umfangreichen Fach⸗ vresse berichtet das „Reichsarbeitsblatt“ über die Wirtschaftslage in Deutschland um Mitte Oktober d. J.:
Die deutsche Industrie vermochte im Oktober die durch den
Marksturz hervorgerufenen Schwierigkeiten zu ä derwinden. Die Geldlage veranlaßte unmittelbare, der Markentwertung sprung⸗ haft folgende Preiserhöhungen — nach den Feststellungen des
Statistischen Reichsamts sind die hauptsächlichsten Lebenshaltungskosten im Oktober um 65,7 vo gegenüber dem September gestiegen — Damit trat einerseits für Industrie und Handel eine weitere Steigerung der Schwierigkeiten in der Beschaffung der erfordel lichen Kapitalien und Kredite wie auch eine Erschwerung der
und eine Behinderung des Zukaufs ausländischen Brennstoffs ein, der gerade für die ausschlaggebenden Industrien zur
Aufrechterhaltung der Arbeit benötigt wird. Andererseits wirkte sich die gesteigerte Kapitalnot in einer Verringerung des inländischen Während früher ein Marksturz zu Deckungs⸗ einläufen geführt und damit, der Industrie eine Belebung des Ein⸗ ganges an Neuaufträgen gebracht hat, äußerte sich die che den, Kaufkraft des Inlandes jetzt in einem Zurückgehen und stellenweisen Stocken des Bestellungseinganges. Nur an denjenigen Oktobertagen, an denen die Markentwertung besonders groß war, lebten die Käufe auf. Die Industrie konnte aber im Oktober im allgemeinen die Arbeit an älteren Aufträgen fortführen. Die Meldungen über Absatz stockungen. Arbeitszeitperkürzungen und Arbeiten auf Lager nahmen zwar zu, aber im großen und ganzen ist der Beschäftigungsgrad doch noch nicht wesentlich von dem früheren Stand zurückgewichen. Arbeits- zeitberkürzungen und Arbeiterentlassungen waren nur in einzelnen mittleren und kleineren Betrieben nicht zu vermeiden.
Von 1871 berichtenden tyvpischen Einzelbetrieben mit 1,465 Mil- lionen Arbeitern und Angestellten (gegen 1,461 Millionen im Vor⸗ monat) gaben 1807 Industriebetriebe mit 144 Millionen eine nähere Nennzeichnung des Beschäftigungsstandes iu den drei zum Vergleich heranzuziehenden Monaten: Berichtsmonat, Vor⸗ und Vorjahrsmonat. Die Jahl der Beschäftigten der 1807 Betriebe stieg von L28 Millionen im Vorjahr auf 1,436 Millionen im September d. J. und nahm auch noch im Oktober allerdings unbedeutend, um O25 vH zu. Der Tätigkeitsgsad wurde für Ctzæ' Millionen Arbeits—⸗
kräfte dieser 1807 Betriebe oder für 45 vo gegen 49 vo im Vormonat und 40 vp im Vorjahr als gut bewertet. Als be⸗
friedigend wurde der Geschäftsgang für 37 vy gegen 38 vh im Vormonat und 38 vH im Vorjahr e ch Sch l echt beschäftigten Betrieben gehörten 17 vH der Arbeiter gegen 14 vo im Vormonat an. Die AÄuctsichten für die nächsten 14 Tage wurden von 20 vh der Berichterstatter als schlecht, von 39 vH jedoch als gut und von 37. v9 als befriedigend bezeichnet. — Eing nähere Angabe des Be—⸗ schäßsrigungsgrades sehlte trotz Angabe der Beschäftigtenzah!l im Vor⸗ ahr sür 5 vH, im Vormonat für 2 v und im Berichtsmonat für 1 vH der Berichte.
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