9. Private Steinkohlenbetriebe in der Gegend von Ibbenbüren: Glücksburg Förderkohlen ...... 12 252, — K Dickenberg Förderkohlen ... . 12 172. — Buchholz Förderkohlen s... . 11788, .
106. Zeche Hammerstein bei Wellingholzhausen (Kreis Melle): . 17774 — 4K 11. Borgloher Bergwerks-Gesellschaft, G. m. b. H., Iburg: Förderkoblen 17774.— 4A
12. Sülzhavner Steinkohlenbergwerk in Sülz - havn (Südharz):
Förderkohlen ..... n ,, 13 Gewerkschaft Wenzelzeche Ilfeld: Förderkohlen —— ö
Hannover, den 16. November 1922.
Niedersächsisches Kohlensyndikat. Schlösser. Brust.
Preußen.
Dem Elektrizitätswerk Bretleben und Umgegend e. G. m. b. H. zu Bretleben wird hierdurch auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. 221) das Rechl verliehen, das zum Bau einer Hochspannungsfernleitung von 50 060 Volt von Sangerhausen nach Bretleben in den Kreisen Eckertsberga und Sangerhausen erforderliche Grundeigentum im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies aus⸗ reicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten, Auf staat⸗ liche Grundstücke und staatliche Rechte an fremden Grundstücken findet dieses Recht keine Anwendung Gleichzeitig wird auf Grund des 8 1 des Gesetzes über ein vereinfachtes Enteignungsverfahren vom 26. Juli 1922 (GHesetzsamml. S. 21) bestimmt, daß die Vorschriften dieses Gesetzes bei der Ausübung des vorstehend verliehenen Ent⸗ eignungsrechts Anwendung zu finden haben.
Berlin, den 18. November 1922.
Das Preußische Staaisministerium. Der Minister für Handel und Gewerbe. 8 nne.
—
Auf Grund des Gesetzes über die Enteignung von Grund— eigentum vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. 221) in Ver⸗ bindung mit 51 des Gesetzes jiber ein vereinfachtes Ent⸗ eignungsverfahren vom 26. Juli 1922 (Gesetzsamml. S. 211) wird hierdurch a) der Zuckerfabrik Körbisderf AG. in Körbis⸗ dorf Kreis Merseburg, das Recht verliehen, die Parzellen Gemarkung Rottmansdorf im Kreise Merseburg Farienblatt ! Nr. 42 und 141/11 sowie Gemarkung Blösien in demselben Kreise Kartenblatt 2 Nr. 1, 120/2, 1215/2, 1493, 150,3 und 151 /3, soweit sie zur Erweiterung der Abraumhalde der der Zuckerfabrik Körbisdorf gehörigen Braunkohlengrube Otto bei Körbisdorf erforderlich sind, im Wege der Ent eignung zu erwerben oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten, und b) bestimmt, daß hei der Ausübung des vorstehend verliehenen Enteignungsrechkts das vereinfachte Enteignungs⸗ verfahren Anwendung zu finden hat. Berlin, den 20. November 1922. Das Preußische Staatsministerium. Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Reuß.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Nachträgliche . der Grade „Diplomland— wirt“ und „akademisch geprüfter Landwirt“. Durch die Prüfungsordnung für Studierende der Land⸗
. an landwirtschaftlichen Hochschulen und mit land⸗
wirtschaftlichen Instituten ausgestatteten Universitäten vom
2. Juli 1922 — 1A IG 19977. M. f. 8. / U] 2045
M. f. V. — erlangen die Bewerber, die die Diplomprüfung
bestanden haben, den akademischen Grad „ Diplomlandwirt“,
während den Bewerbern, die die Prüfung für prattische Land— wirte abgelegt haben, der Grad „ofademisch geprüfter Land⸗ wirt“ verliehen wird.
Die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung „Diplom landwirt“ wird auf AÄntrag nachträglich allen denjenigen zuer kannt, die die Prüfung für das Lehramt der Land wirtschaft (Landwirtschaftslehrerprüfung) gemäß der Prüfungsordnung vom 29. Februar 1903 bestanden haben. Ebenso wird allen Landwirten, die die Prüfung gemäß der Ordnung der Diplom— prüfungen für studierende Landwirte an höheren landwirtschaft⸗ lichen Lehranstalten in Preußen vom 20. März und 18. Mai 1969 abgelegt haben, nachträglich auf Antrag die Führung der Bezeichnung „akademisch geprüfter Landwirt“ zugestanden.
Dahingehende Anträge sind unter gleichzeitiger Einsendung einer Gebühr von 50 M an die Stelle zu xichten, die seinerzeit das Prüfungszeugnis ausgestellt hat. Dabei ist das Ausferti⸗ gungsdatum dieses Prüfungszeugnisses anzugeben. Die Ge⸗ nehmigung des Antrags hat lediglich die Verleihung des Grades „Diplomlandwirt“ oder „akademisch geprüfter Land⸗ wirt“ zum Ausdruck zu bringen; von der Ausstellung eines Diploms für die Diplomlandmirte ist abzusehen. Die erfolg⸗ reiche Ablegung der Landwirtschaftslehrerprüfung und der bit⸗ herigen Diplomprüfung berechtigt, an sich nicht zur Führung der Bezeichnung „TDiplomlandwirt“ und „akademi ch geprüfter
Landwirt“ VDlese Berechtigung wird erst durch ausdrückliche
Verleihung erworben,
Wer sich „Diplomlandwirt“ oder „akademisch geprüfter Landwirt“ nennt, ohne dazu berechtigt zu sein, macht sich nach s 360 Nr. 8 des Strafgesetzbuchs strafbar. Es wird aus— drücklich darauf hingewiesen, daß das Bestehen der Diplom⸗ prüfung gemäß der Ordnung vom 260. März / ls. Mai 1909 nicht das Necht mit sich bringt, die Bezeichnung „Diplom— landwirt“ oder „dipl. agr.“ zu führen.
Berlin, den 18. Oktober 1922.
Zugleich im Namen des Ministers für Wissenschaft,
Kunst und Volkabildung. Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Dr. Wendorff.
An den Herrn Rektor der Landwirtschaftlichen Hochschule in ö und Bonn⸗Poppelsdorf, gaft i e , . kurator in Breslau, Göttingen, Halle a. S., Königs⸗ berg i. Pr. und Kiel.
Bekanntmachung.
Der dem Lokomotivführer a. D. Fxi Allen stein, Alte W erteilte Sprengstof wird infolge Einstellun Allenstein, den 17. November 1 Die Stadtpolizeiverwaltung.
tz Kernbach in m 27. Juni 1922
traße 1, a 1 , Muster A,
artenburger Straf ferlaubnisschein Nr.
g des Betriebes zurückgezogen.
A.: Zußler.
Nichtamllich Dentsches Reich. Die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats lege und für innere Verwa r für Haushalt und Rechnungswesen, Verwaltung, für Verkehrswesen, für Reichswehr⸗
für Volks⸗ wirtschaft, für Rechtspf ltung sowie die vereinigten Ausschüsse ür Volkswirtschaft, für innere ür Steuer- und Zollwesen, für Rechtspflege,
angelegenheiten und für Seewesen hielten heute Sitzungen.
verkehrsministerium hat unterm 5. d. M. Anlage C
Das Nähere
Das Reichs einige Aenderungen und Ergänzung en der Verkehrsordnung verfügt.
zur Eisenbahn⸗ Nr. 31 des RGBl. Teil II
geht aus der Verordnung in
gelten ab
Für Haushalt farben (Pckchenfarben) s vedingungen.
265. November neue Aus fuhrmindestpreise und Näheres durch die Außenhandelsstelle Chemie in Berlin W. 10.
Wäsche⸗ und Wirkung vom
Die Ausfuhrmindestpreisliste für Metallhosenknöpfe K. Wm. 2 ist mit 25. November 1922 erschienen und zum Preise von exkl. Porto bei der Außenhandels stoffe und Knöpfe erhältlich. nicht beigefügt ist, können
stelle für Schnitz und Former— Bestellungen, denen der Betrag nur unter Nachnahme ausgeführt
erzeichnisses der mit dem
In Ergänzung des V nhaber⸗
Kontrollstempel v ersehenen ausländischen papiere mit Prämien (vergl. von 1909) wird nachstehend der zeichnis bekanntgegeben. H. Türlei. Ottomanische Prämienanleihe von 1870. (Türkische 3 ½ 400⸗Franken-Lose.) Seiten 259 ff.
Nrn. 53344 609205 Sohh gg 161878 172052 2 216 217306 372663 508521 536841 842 *** 761462 78105
1927557. 1038722 1910162
Nr. 2M des Rei ⸗ 21. Nachtrag zu diesem Ver⸗
4765344 897 649 050 556566 673943 792501 970 v6 G88 S7 7055 960866 1086472 1180232
Dentscher Reichstag. A2. Sitzung vom 23. November (Bericht dee Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)
t die Beratung des Entwurfs einer ort. Die Abstimmung über die
Nachmittags 5 Uhr.
Das Haus setz neuen Geschäfts ordnung Anträge, betreffend Interpe atlonen, bei Beschlußunfähigkeit herausgestellt hatte, wird ausge
53 560 —62 handeln von den kleinen Mitglieder zur Stellung einer kleinen Anfrage Präfidenten schriftlich eingereicht wird. Regierung mit⸗
sez. . Anfragen. Künftig sollen 30 erforderlich sein, die dem Die Anfragen werden vom Präsidenten der die Tagesordnung gesetzt, wenn die Antwort n Tagen schriftlich erfolgt ist.
der Kommunisten will die Bestimmung Ein Antrag
geteilt und auf nicht binnen vierzeh Ein Antrag über vie 30 Mitglieder streichen, Leipzig (Soz.) will die Zahl 30 durch 16 ersetzen. Abg. Kuno (Soz) befürwortet die Annahme des Antrags sucht um Annahme des Antrags seiner
nd belassen, der ohnehin Was für nichtssagende
Abg. Kön en (Komm) er Man solle es bei dem jetzigen Zusta der ganzen Einrichtung nicht i Annhorten bekomme man von der Regierung.
Abg. Geyer Leipzig (Soz. zeit dafür eingetreten, daß jeder von Anfragen berechtigt sei.
Abg. Br. Be l (Zentr): Seit den Zeiten der? ich der Anfragen manches wahren Trommelfeuer von werden aber für den Antrag stimmen, die Zahl der Mitglieder, die zur Unterstützung kleiner Anfragen ersorder—⸗
Nichts dient so sehr dazu, den Parla— wie das bei den kleinen Anfragen hier so Bagatellen, deren sich eine Stadt⸗ verordnetenversammlung schämen würde, sind hier in den Anfragen
Abgg. Ledebour Anfragen Miß⸗ ber vorwiegend von deutschnationaler ir den Vorschlag der
bemerkt, das Zentrum sei seiner⸗ einzelne Abgeordnete zur Stellung
ationalversamm⸗ lung hat sich auch bezügl Regierung ist mit einem schüttet worden.
Infragen über⸗
sich ist, auf 15 zu beschränk Abg. Külz: Ü(Dem.):
mentarismus he rabzusetzen,
oft beliebte System.
behandelt worden. weiteren Ausführungen der 1. Soz.), der zugibt, daß mit den kleinen rauch getrieben werde, a Seite, Schm idt-Sachsen (Soz.), der fi Ausschußvorlage eintritt, Dr. Everling (D. Vp.) 5 Mitglieder einverstanden erklärt, wird
der Beschränkung auf 1 bisher zurückgestellten Anträge,
unächst über die
nterpellationen, abgestimmt. Abgelehnt wird der Antrag, nach dem J nur von 15 Mitgliedern unterstützt zu werden brauchen, = dechung bereits von 30 Mit⸗
nterpellationen
der Antrag, wonach die
gliedern beantragt werden 1414. Betreffs der „kleinen Anfragen
Antrag abgelehnt, wona
igen“ wird der kommunistische ch jedes Mitglied Anfragen stellen darf. Angenommen wird dagegen nahezu einstimmig der Antrag Geyer, wonach 15 Mitglieder zur Unterstützung einer „kleinen Anfrage“ nötig sind. Im übrigen bleibt es bezüglich der Inter⸗ pellationen und „kleinen Anfragen“ bei den Vorschlägen des
68-65) beantragt der Vorschrift, daß die
Aue g fe g g ( um nitt „Petitionen“ (88 Abg. Dr. Bell Zentr.) die Streichun Ausschüsse über Eingaben in der Rege schriftlich berichten. Abg. Eichhorn (Komm.) beantragt, die Bestimmung u streichen, daß eine Besprechung von Ausschußanträgen zu etitionen nur stattfindet, wenn sie vom Ausschuß oder von . itgliedern beantragt wird, Außerdem soll bereits ein Mitglied (nach der Vorlage 30) Bespre verlangen dürfen, die für ungeeignet zur werden soll. Abg Külz (Dem.) bekämpft
ung einer Eingabe erhandlung erklärt
ö ; den Antrag Eichhorn und befür⸗ tet einen Au tr ag seiner Partei, eine Bestimnmung des Inhalts
einzufügen, daß die Ausschüsse mit Einstimmigkeit beschlleßen können, daß etwaige Anträge nur auf die Tagesordnung gesetzt, nicht aber im Druck verteilt werden. Man müsse vermeiden, daß der Reichstag durch Querulanten behelligt werde.
Die Abstimmnng über diese Anträge wird ausgesetzt bis zur Erledigung des nächsten Abschnitts „Auskunft der Reichs regierung über Ausführung der Reichs iagsbeschlüsse“ (558 67 bis 68). Hier wendet sich der .
Staatssekretär Freiherr von Welser gegen den Vorschlag,
daß, wenn die Regierung einem Heschluß des Reichstags nicht bei⸗ trüt, fie dem Reichstag Auskunft binnen zwei Wochen nach ihrer Be⸗ schlußfassung geben soll. Besser wäre daß in solchen Fällen der Weg? einer Vereinbarung zwischen Reichstag und Regierung ein⸗ eschlagen würde. ; ohh Sr. Kahl (D. Vp) bemerkt, es sei wohl ein Ueber—⸗ schreiten der Aufgaben der Geschäftsordnung, der Regierung eine Frist zu setzen. Das könne, nur die Versgssung. Der Redner beantragt formell, die Festsetzung einer Frist einer Vereinbarung zu überlassen.
Zum Abschnitt „Petitionen“ wird der kommunistische An⸗ trag abgelehnt, dagegen der demokratische angenommen.
Der Abschnitt „Auskunft der Regier ng“ wird dahin ge⸗ ändert, daß die Festsetzung einer Frist von 14 Tagen gestrichen wird. Es folgt der Abschnitt „Sitzungen des Reichstags“. Hier werden eine Anzahl Paragraphen, zu denen keine Antrãge vorliegen, ohne Aussprache erledigt, worauf sich das Haus vertagt. ; Rächste Sitzung Freitag, 1 Uhr (Entgegennahme einer Erklärung der Reichsregierung).
Schluß 7 Uhr.
Preuß ischer Landtag.
183. Sitzung vom 23. November 1922, Mittags 12 Uhr. (Bericht des Nachcichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger *))
Vizepräsident Dr. Porsch eröffnet die Sitzung um 121 Uhr. ö ;
Die Mitteilung des Finanzministers ü ber den Ein⸗ spruch des Reichsfinanzministers gegen Ziffer 156 der Preußischen Besoldungsvorschriften (betreffend Anrechnung der Anwärterzeit der Stenographen und . beamten beim Preußischen Landtag) geht an den Ausschuß für Beamtenangelegenheiten. .
Gemeinsam werden beraten die Großen Anfragen der Unabhängigen Sozialisten vom 27. April 1922, betueffend die Nichtbestätigung von 12 Berliner Gemeindeschulrektoren durch das Provinzialschulkollegium, und der Kom munisten vom 31. Mai 1932, betreffend die bisher nicht erfolgte Bestätigung der am 1. Sktober 1921 erfolgten Wahl des Studienrats Dr. Lier zum Direktor der Die sterweg⸗Realschule.
Abg. Leid (Soz) begründet die erstgenannte Große Anfrage. Die Versagung der Bestaͤtigung sei ein Mißbrauch des Aufsichts⸗ rechts und eine Verkümmerung des ohnehin schon minimalen kommunalen Selbstverwaltung rechts Seit anderthalb Jahren bestehe nur ein Provisorium. Da es sich durchweg um Angehörige der sozialistischen Partei handle, sei die Angelegenheit eine hoch⸗ politische geworden. Der Minister habe die Wahlen den Bezirks⸗ Imtern' übertragen und sei offenbar durch das Bezirksamt Tier⸗ garten zu diesenm, dem Gesetz nicht entsprechenden Schritte veran- laßt worden. Dann habe das Provinzialschulkollegium zwölf der Gewählten nicht bestätigt, und gegen die Bezirksämter sei der Vor⸗ wurf erhoben worden, sie hätten die Wahlen nach politischen Rück⸗ sichten vollzogen; man habe sie verständigt, daß sie die Gewählten auch nicht einmal provisorisch in das Amt einzuweisen hätten. Eine westere Seltsamkeit sei, daß bei der Prüfung der Wahlen das Hauptgewicht darauf gelegt worden sei, die Gewählten als „un⸗ geeignet“ zu kennzeichnen. Weiter komme in Betracht, daß die Berliner Schuldeputation noch immer in ihrer alten Zusammen⸗ setzung fungiere, obwohl schon vor zwei Jahren die Stadtverord⸗ netenberfammlung neu gewählt worden sei. Bemängelt worden sei gerade diesmal auch noch besonders, daß man dle Meinung der Lehrerkollegien nicht eingeholt habe. Daß ein so wütender Sozialiftenfresser wie der Schulrat Dr. Schepp nicht obiektiv prüfen könne, sei für die Interpellanten selbstverständlich. Man müsse bei der Haltung des Provinzialschulkollegiums auf den Ver— dacht kommen, daß die Religionslosigkeit der Gewählten der Haupt⸗ grund der Nichtbestätigung sei. Nicht sachliche, sondern rein politische Gründe seien für die Versagung der Bestätigung maß⸗ gebend gewesen; den Oberstadtschulrat Paulsen habe man von der Prüfung ausgeschlossen, wie ihm auch noch immer nicht die Schul⸗ aufsicht für ganz Groß Berlin übertragen worden sei. — Der Studienrat Br. Otto Lier, der vom Maghistrat und nachher noch⸗
mals vom Bezirksamt Wedding zum Realschuldirektor gewählt; sei, sei Lommunist und offenbar nur deshalb ebenfalls nicht bestätigt
worden. Solle die unerträgliche Bevormundung der Gemeinden durch die Schulaufsichtshehörden ewig so weitergehen? Die klein⸗ liche Klassenpolitit auf dem Schulgebiet müsse aufhören.
Abg. Scho lem (Komma begründet die kommunistische An⸗ frage. Die Bestätigung oder Nichtbestätigung erfolgt lediglich von politischen Gesichts punkten. Herr Voelitz ist der Gefangene der Reaktion und er ist es gern, Der Fall Dr. Lier gehört zu denen J Die Direktorstelle in der Die sterweg⸗ Realschule ist noch, heute unbesetzt. Das Provinzialschulkollegium hatte Herrn Dr. Lier auf Grund seiner Zeugnisse zur Bestätigung vorgeschlagen., Herr Boelitz hat sich gewunden wie ein Aal. (Große Deiterkeit. Erhebungen bei dem Direktor der Anstalt, an der Dr. Lier tätig war, sind überhaupt nicht erfolgt. Auch die Nicht⸗ bestätigung des Sozialdemokraten Lisserich ruft schärfsten Protest hexvor. Einen Minister, der gegen die Verfassung arbeitet und systematisch die Reaktion unterstützt, lehnen wir ab.
Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung Dr. Boelitz: Meine Da nen und Herren, die Angelegenheit der Nichtbestätigung der Berliner Direktoren hat die Oeffentlichkeit in Berlin vor einigen Monaten auf das lebhafteste beschäftigt. Ich bedauere, daß die Frage, die in meinem Ministerium zur endgültigen Ent— scheidung lange reif ist, bis heute noch nicht abschließend hat erledigt werden können, weil, wie Sie wissen, die sozialdemokratische Fraktion gebeten hatte, keine Entscheidung zu treffen, bevor nicht die Möglich⸗ keit einer Aussprache im Parlament gegeben sei. Die Schuld liegt also nicht an mir und auch nicht am Provinzialschulkollegtum, wie der Herr Abg. Leid soeben betonte, sondern sie liegt an der Geschäfts⸗ lage des Hauses; diese hat es leider nicht zugelassen, daß die vor Pfingsten erhobene Bitte der sozialdemokratischen Fraktion erfüllt werden konnte. Wie Sie wissen, habe ich keine Möglichkeit, auf die Geschäftslage dieses Hauses einzuwirken.
Ich möchte numehr auf die hier gegebene Begründung der Inter⸗ pellation der damaligen Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei vom 27. April d. J, die der Herr Abg. Leid soeben hier vorgetragen hat, mit einigen Worten eingehen.
Meine Herren, es ist richtig: am 1. April 1921 gab es in den Gemeindeschulen Alt Berlin 36 freie Stellen für Rektoren,
Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden der Herren Ministex, die im Wortlaute wiedergegeben sind.
—
der betreffenden Anstalt übertragen. Ehe nun die Wahl von dem
einer falschen Interpretation des Gesetzes über die Bildung einer
tretene Interpretation erscheint uns dagegen als die einzig richtige. Ich nehme an, daß dem Herrn Abg. Leid die Stellungnahme des preußischen Kultusministeriums in dieser Angelegenheit bekannt ist. Wir haben unter dem 29. Novemder 1921 in dieser Frage einen Erlaß an das Provinzialschulkollegium in Berlin herausgehen lassen, den ich hier verlesen möchte, um Ihnen die Stellung des Ministeriums in dieser Angelegenheit noch einmal darzulegen. Der Erlaß lautet:
vorzunehmen und von den Bezirksämtern zu voll⸗ ziehen sind. Deshalb hat die Schuldeputation durchaus in
Bezirk VI wurden von sieben zwei gewählt. Im übrigen wurden Persönlichkeiten gewählt, zu denen
genommen hatte (hört! hört! bei der D Dry
Stelle noch) nicht geprüft roorden war. (Hört, hört! bei der D. Vp.) Hierzu kommt noch, daß sofort nach dieser Wahl durch die Bezirks— mter die Lehrerkammer Berlin und eine große Anzahl der beteiligten Lehrkörper Beschwerde gegen diese Wahl eingelegt hatte. (Hört, hört!
bei der D. Vp. — Aha! links.) Das Provinzialschulkollegium stellte nun zunächst fest, daß auf die Lehrkörper keinerlei Rücksicht genommen var, und zwar entgegen einem Erlaß des Herrn Ministers Haenisch hört, hört! bei der D. Vp.), und deshalb ordnete das Provinzial⸗
sich für die vom Bezirksamt getätigte Wahl aussprachen, alle anderen
ungültig zu erklären seien.
zirksämtern in Ue bereinstimm ung mit der Schul—
är Lefker und Lefterinnen von Volkzschulen, und zwar handelt es
und Lehrerinnen auf ihre Eignung zur Leitung von Volksschulen durch die zuständigen Kreisschulräte sorgfältig prüfen lassen und hat dann uch diese 38 Lehrer und Lehrerinnen dem Magistrat zur Wahl vor⸗ zeschlagen. Dabei ging die Schuldeputation von der Annahme aus, daß das Wahlrecht nach dem Volksschulunterhaltungsgesetz nach wie per dem Magistrat zustehe. Schließlich hatte die Schuldeputation diesen Damen und Herren auch bereits vertretungsweise die Leitung
Magistrat vollzogen werden konnte, wurde festgestellt, daß nicht der Magistrat, sondern daß die Bezirksämter zur Vollziehung der Wahl zuständig seien. Der Herr Abg. Leid hat soeben darauf hingewiesen, daß diese Auffassung
neuen Stadtgemeinde Groß Berlin entspringe. Die von uns ver—
Der 5 46 des Gesetzes über die Bildung einer neuen Stadt⸗ gemeinde Berlin vom 2A. April 1920 ordnet allgemein an, daß bie Wahlen der Lehrer und Lehrerinnen einschließlich der Di⸗ rektoren und Rektoren für die höheren Schulen durch den Be⸗ zirksausschuß, für die Volks. und mittleren Schulen durch die Bezirksschuldeputation vorzubereiten sind, während die Wahlen selbst, vorbehaltlich der Rechte der Schulaufsichtsbehörde, durch das betreffende Bezirksamt zu erfolgen haben. Da der 3 58 Ziffer 13 des Gesetzes für den bisherigen Stadt— bezirk Berlin einschließlich des Gutsbezirks Schloß Berlin und der Gemeinde Stralau außer der Abtei, also für die Ver— waltungsbezirke L bis VI, nur die Einrichtung einer einheitlichen Bezirksschuldeputation und eines einheitlichen Bezirksschulausschusses anordnet, ohne daß auch abweichende Bestimmungen über die Zu⸗ ständigkeit für die Wahlen selbst getroffen sind, kann das Gesetz nach allgemeinen Auslegungsgrundsätzen nur dahin ausgelegt werden, daß auch in den Verwaltungsbezirken J bis VI die gedachten Wahlen durch die einzelnen Bezirksämter erfolgen sollen. Der Magistrat hat demnach bei diesen Wahlen nicht mitzuwirken, so⸗ fern das Provinzialschulkollegium nicht dessen Heranziehung auf Grund des S 45 Abs. 3 für angezeigt erachtet. Nach Vorstehendem erscheint der Tert des Gesetzes genügend klar, so daß formelle Schwierigkeiten sich nicht ergeben können. Die Entscheidung darüber, ob etwa für die Zukunft eine Gesetzesänderung erfolgen soll, muß vorbehalten bleiben.
Meine Damen und Herren, es ergibt sich hiermit mit voller Deutlichkeit, daß die se Wahlen von der Sch uldeputation
richtiger Auslegung des Gesetzes die Vorschläge alsbald den Bezirks⸗ ämtern zugeleitet, damit diese dazu Stellung nehmen sollten.
Der Erfolg war nun solgender: in zwei Bezirken, in den Be⸗ sirken 1 und IV, wurden sämtliche von den Schuldeputationen Vor⸗ geschlagenen gewählt; in dem Bezirk J wurde von zwei einer gewählt; im Bezirk III von zehn vier, im Bezirk V von neun zwei und im
die Schuldeputation noch keine Stellungnahme
deren fachliche Eignung (also von der hierzu gesetzlich berufenen
schulkollegium eine Anhörung der Lehrkörper an. Das Provinzialschulkollegium wollte sich vergewissern, wie sich die Lehr⸗ kzrper in den einzelnen Fällen zu diesen Wahlen stellten, und nun ergibt sich, daß nur e i ne Schule und in dieser 15 Lehrer, 9 gegen 6,
Lehrerkollegien lehnten die Wahl der Rektoren und Rektorinnen ab und traten zum Teil mit großer Wärme für die zuerst von den Schuldeputationen Vorgeschlagenen ein. (Hört, hört! bei der D. Vp.)
Meine Damen und Herren, diese ablehnende Haltung der Lehrer⸗ schaft ist an sich zweifellos nicht ausschlaggebend — da trete ich dem Herrn Abgeordneten Leid bei — es können in der Tat Gründe vor⸗ liegen, über die man einfach hinwegsehen muß. Aber hier war es doch ein Grund mehr dafür, in eine sorgfältige Prüfung einzutreten, zumal sich ergab, daß eine Besichtigung dieser Kandidaten auf ihre sachliche Eignung vorher nicht stattgefunden hatte. Ferner sollten doch immerhin tüchtige Männer und Frauen verdrängt werden, denen die Schulleiterstellen vorläufig übertragen waren. Da ist dieser Standpunkt des Provinzialschulkollegiums durchaus berechtigt.
Das Provinzialschulkollegium stellte mehrere Erwägungen an. Zunächst: die Anordnung des Stadtschulrats rückgängig zu machen, nach der die von den Bezirksämtern Gewählten sofort in ihr Amt eintreten sollten, dieser Erwägung gab es Raum. Dann, den mit der vorläufigen Leitung betrauten Lehrern und Lehrerinnen diese Leitung vorläufig zu belassen. Auch dieser Erwägung gab es Raum.
Schließlich trat es in Erwägungen darüber ein, ob nicht die ohne Mitwirkung der Schuldeputation zustande gekommenen Wahlen für
Von dieser dritten Erwägung nahm es Abstand. Das Pro⸗ vinzialschulkolleg i um beschloß, die von den Be—
deputation Gewählten zu bestätigen und bei den übrigen durch Dezernenten des Schulkollegiums durch Besuch und Prüfung fe stzu stellen, ob sie sich ür das Amt eines Leiters einer Schule eignen
oder nicht. Das Ergebnis dieser Besichtigung ist we nig erfreulich ge⸗ wesen. Vier Lehrer und Lehrerinnen erschienen nach ihrem Lehr⸗
Bildung als geeignet, das Amt der Lellung einer Schule zu versehen. Bei den übrigen zeigten sich erbebliche Mängel, ja zum Teil völlige Unzulänglichkeit für die Leitung eines solchen Amts. (Hört, hört! rechts. Zuruf links) Dazu kommt noch, daß acht der von den Bezirksämtern Vorgeschlagenen aus der exangelischen Landeskirche ausgetreten waren. (Hört, hört! links.) Aber auch bei sechs von diesen acht lagen erhebliche Bedenken gegen ihre fachliche Eignung für die Schulleitung vor.
weichung bon den Vorschlägen der Schuldeputation Gewählten vier bestätigt und 13 nicht bestätigt. Ich möchte hinzufügen, daß der Be— schluß des Proinzialschulkollegiums nicht nur in der Volksschulabteilung des Provinzialschulkollegiums gefaßt worden ist, sondern nach ein—⸗ gehender Beratung und Prüfung ein stimmig in der Voll⸗ versammlung des Pro vinzialschulkollegium s. (Hört, hört! rechts) Es ist nicht richtig, was soeben Herr Abg. Leid sagte, daß an diesen Entschließungen kein Sozialist mitgewirkt hat. Auch in der Volksschulabteilung war ein sozialistischer Dezernent, der auch an den Erhebungen teilgenommen hat. (Hört, hört! rechts.) Ich freue mich, daß Herr Abg. Leid soeben dem Leiter der Volks⸗ schulabteilung im Provinzialschulkollegium, Herrn Oberregierungsrat Pretzel, seine vollste Objektivität be zeugt hat; Herr Pretzel ist, wie gesagt, der Leiter dieser Abteilung. Das ausgesprochene Lob erstreckt sich somit auch auf die Entscheidungen, die seine Abteilung in dieser Frage getroffen hat. (Sehr richtig! rechts.)
Seite scharf verurteilt worden. Man hat in der Presse erklärt, und auch heute haben die Herren Leid und Scholem darauf hingewiesen, daß es rein politische Erwägungen gewesen seien, die das Provinzial⸗ schulkollegium geleitet hätten, daß die Sozialisten mit anderm Maß gemessen würden, als andere. Ja, man hat darauf hingewiesen, daß ich überhaupt keinen Sozialisten bestätigen wollte. Das Provinzial⸗ schulkollegium, so sagt man, hätte verhindert, daß die von den Be⸗ zirksämtern Gewählten sofort in ihr Amt eintraten, die von den Dezernenten Besuchten seien Sozialisten, die übrigen seien nicht besucht worden, die Nichtbeslätigten seien fast alle Sozialisten. Demgegenüber möchte ich zunächst bemerken, daß der nicht in Uebereinstimmung mit der Schuldeputation Gewählten zweifellos nötig war. Denn diese waren überhaupt auf ihre sachliche Eignung als Rektor von niemand besichtigt worden, und die fachliche Tüchtigkeit muß feststehen, bevor die vorgesetzte Behörde ihre Genehmigung erteilt. (Sehr richtig! rechts.) Dazu kam, daß Zweifel an der Zugehörigkeit der Lehrer zur evangelischen Landeskirche auf— tauchten und auch Proteste des evangelischen Elternbundes vorlagen. Was den Besuch des sozialistischen Bewerbers angeht, so stand eben bei den zuerst von der Schuldeputation Gewählten fest, daß sie bereits von zwei Stadtschulräten und Kreisschulräten besichtigt waren und äber ihre sachliche und fachliche Eignung kein Zweifel bestand.
Sämtliche Einzelberichte haben mir vorgelegen. Die Nachprüfung ist erfolgt. Bei den Besichtigungen sind die zustãndigen Stadts chul⸗ räte und Schulräte zur Besichtigung zugezogen worden. (Zuruf links.. — Daß Herr Oberstadtschulrat Paulsen damit nicht betraut worden ist, erklärt sich daraus, daß dafür zunächst die Stadt⸗ und Kreisschulräte des betreffenden Bezirks in Betracht kommen. Wenn die zuständigen Stadtschulräte zugezogen wurden, so sind die Instanzen damit bedacht worden, deren Heranziehung auch sonst üblich ist und die die Verantwor tung dasür tragen Im übrigen möchte ich das zünückweisen, was eben von Herrn Abg. Leid oder Herrn Abg. Scholem gesagt worden ist, daß nämlich das Provinzialschulkollegium Herrn Stadtschulrat Paulsen wegen dieser Angelegenheit einen schweren Vorwurf gemacht habe. Das betrifft eine ganz andere Sache. Der Stadtschulrat Paulsen hat, soweit ich mich der Sache entsinne, einen Artikel in einer Zeitung veröffentlicht der nach der Meinung des Pros sinzialschulk ollegtunns sachlich Unrich= tiges enthielt. Daraufhin hat das Provinzialschulkollegium sich mit Herrn Paulsen über diese Angelegenheit auseinandergesetzt.
der Vorwurf der parteipolitischen Vorein⸗ genommenheit des Provinzialschulkollegiums vollkommen hinfällig ist. ECachen und Widerspruch links, Zurufe.) — Ich komme gleich auf die Fälle zu sprechen. Das Pro— pinzialschulkollegium hat sich durch rein sachliche und rechtliche Erwägungen leiten lassen. Für die Objektivität des Provinzialschul⸗ kollegiums spricht schon die Tatsache, daß unter den 23 bestätigten Rektoren fünf Sozialisten sind (hört! hört! rechts — Zurufe links) — vorhin wurde behauptet, es sei überhaupt kein Sozialist bestätigt worden —, und daß unter den vom Provinzialschulkollegium selbst ernannten Rektoren zwei Sozialisten sind. — Das wissen Sie nicht, Herr Abg. Scholem, aber es ist so — Es wäre zweifellos richtiger gewesen, wenn das Provinzialschul⸗ tkollegium sämtlichen Wahlen der Bezirksämter, bei denen die Vorschläge der Schuldeputation unberücksichtigt geblieben waren, die Bestätigung vorläufig versagt und angeordnet hätte, daß die Schuldeputation, der ja die Vorbereitung dieser Wahlen nach dem Gesetze obliegt, zu nächst zu jeder Persönlichkeit, zu der sie noch nicht gehsrt war, Stellung genommen hätte, ber davon abgesehen, kann ich nur billigen, was das Pro⸗ vinzialschulkolleiium getan hat. Es hat die Wahlen sorgfältig nachgeprüft und hat die Bestätigung bei mangelnder Qualifikation versagt. Aus den Nachprüfungen hat sich ergeben, daß die Mängel, die sich bei der Besichtigung herausgestellt hatten, zum Teil ganz erheblich waren, und daß da, wo ältere Berichte vorlagen, die günstiger waren, diese älteren Berichte den neueren Berichten
geschick, nach ihrer Teistung und nach ihrer gesamtpadagogischen
Das Provinzialschulkollegium hat deshalb von den 17 in Ab⸗
Dieses Verfahren des Provinzialschulkollegiums ist von sozialistischer
die Prüfung
Die ganze Angelegenheit ist mir persönlich vorgetragen worden. 89
9
Nach eingehender Prüfung dieser Vorgänge stelle ich fest, daß
gegenüber nicht mehr ins Gewicht fallen konnten. In einem Fall zeigte sich in der Tat eine erhebliche Differenz zwischen der früheren und der jetzigen Beurteilung. Ich habe darauf veranlaßt, daß der Voisitzende des Provinzialschulkollegiums, Herr Oberregierungsrat Pretzel, persönlich in eine erneute Nachprüfung eintrat, und zwar in Gegenwart des Kreisschul⸗ rats, der früher einen besseren Bericht ausgestellt hatte. Bei dieser Revision hat der zuständige Kreisschulrat zu⸗ gegeben, daß er seinen früheren Bericht nicht aufrechterhal ten könne, und hat dem Bericht des Oberregierungsrats Pretzel zu⸗ gestimmt. (Hört, hört! rechts Ich glaube, es liegt kein Grund vor, an der sachlichen Beurteilung der Dezernenten des Provinzial⸗ schulkollegiums zu zweifeln. Eine nochmalige Besichtigung der Nichtbestätigten durch M inisterialreferen ten
Noch ein Wort zu den Fällen, wo die Michtbeftãfigung aus gesprochen ist, weil die Betreffenden nicht mehr zur evange⸗ lischen Landeskirche gehört hatten. Ich glaube, daß das Provinzialschulkollegium nicht nur berechtigt, sondern auch ver— pflichtet war, diese Frage zu prüfen, denn einmal lagen Proteste der Elternschaft vor, und ich meine, daß solche Proteste geprüft werden müssen. Zweitens aber war es die Sorge für die ihm unterstellten Schulen, die das Provbinzialschulkollegium zwang, in eine Prüfung der Angelegenheit einzutreten.
Es ist richtig, daß der Artikel 136 Absatz 2 der Reichs verfassung besagt, daß die Zulassung zu 5ffentlichen Aemtern pon dem religissen Bekenntnis unabhängig ist (hört! hört! links), d. h. daß die Stellung des Menschen zur Religion — ob überhaupt und zu welcher Religion er sich belennt — für seine Stellung als Staatsbürger völlig belanglos ist. Dazu kommt aber der Artikel 136 Absatz 3. Dieser Artikel sagt ausdrücklich, daß die Behörden in soweit das Recht haben, nach der Zu⸗— gehörig keit einer Religionsgesellschaft zu fragen, als davon Rechte und Pflichten abhängen. Also für die Ausübung gewisser Rechte und Pflichten ist die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religionsgesellschaft zweifellos Bedingung. (Zurufe und Widerspruch links. Solche Rechte und Pflichten sind ohne Zweifel mit der Leitung einer Schule verbunden, die gesetzlich als Schule eines bestimmten Bekenntnisses sestgelegt ist. (Sehr wahr! bei der D. Vp. — Zurufe und Unruhe links.) Der Entwurf des Reichsgesetzes zu Artikel 146 Absatz 2 des Reichsschulgesetzes⸗ der augenblicklich bem Reichs tage vorliegt, sagt deshalb ganz folgerichtig, daß an Schulen eines bestimmten Bekenntnisses nur Lehrer dieses Bekenntnisses wirken können. (Sehr richtig! b. d. D. Vp.) Es ist zweifellos, daß diese Interpretation von dem Herrn Reichsminister des Innern und von dem zuständigen Staatssekretär, der, soviel ich weiß, der Urheber dieses Entwurfs ist, geteilt wird. Es ist also rechtlich unzulässig, nicht der evangelischen Kirche an⸗ gehörige Lehrer als Leiter von evangelischen Schulen anzustellen. (Widerspruch b. d. V. Soz. Dem. P. und b. d. Komm.) Die in Frage kommenden Berliner Schulen sind konfessionelle edangelische Schulen; daran ändert auch der Umstand nichts, daß jüdische Kinder und Kinder von Dissidenten an diesen Schulen untergebracht sind. (Sehr richtig! b. d. D. Vp. — Widerspruch links.)
Die Unterrichtsverwaltung hat in den letzten Jahren seit der Umwälzung vereinzelt Rektoren und Lehrer, die aus der Kirche aus—⸗ getreten sind, vorläufig möglichst in ihren Stellen gelassen, denn sie erwartete — (Zuruf des Abg. Scholem) — Reden Sie doch nicht immer dazwischen. (Abg. Scholem: Wenn Sie hier solche Phrasen loslassen, dann muß man dazwischen rufen! — Glocke des Prãsidenten.)
Die Unterrichts verwaltung hat also, wo nicht besondere Schwierig⸗ keiten bestanden, Lehrer und Rektoren, die aus der Kirche ausgetreten waren, vorläufig möglichst in ihren Stellen gelassen, denn sie er⸗ warteten ja das Reichsschulgesetz, das klare Verhältnisse in dieser Hinsicht schaffen muß; natürlich wollte die Unterrichtsverwaltung auch nicht ohne Not Nachforschungen über die Zugehörigkeit zur Kirche anstellen. Es handelt sich hier lediglich darum, Härten zu glãts en. die eingetreten waren. Nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen kann es jedoch die Unterrichtsperwaltung nicht zulassen, daß Lehrern, die nicht mehr zur evangelischen Kirche gehören, die Leitung evange⸗ lischer Schulen übertragen wird. (Sehr wahr! bei der D. Vp. — Gegenrufe bei der V. Soz Dem. P. und bei den Komm.) Ich bedaure außerordentlich, daß unter den acht dissidentischen Lehrern zwei anscheinend sehr tüchtige Lehrer nicht haben bestätigt werden können, weil sie eben der Landeskirche nicht angehörten; die übrigen sechs wären für die Bestätigung nicht in Frage gekommen. Ich hoffe. daß wir bald ein Reichsschulgesetz bekommen und daß uns dann durch die weltlichen Schulen die Möglichkeit gegeben wird, auch derartigen Lehrern die Leitung solcher Schulen zu übertragen. Es ist beute so viel von der Verfassungstreue geredet worden und daß man die Verfassung beachten solle. (Lebhafte Unruhe und Zurufe bei der V. Soz. Dem. P.)
Meine Damen und Herren, es steht im Artikel 174 der Ver⸗ fassung: bis zum Erlaß des in Artikel 146 Absatz 2 vorgesehenen Reichsgesetzes bleibt es bei der be⸗ stehenden Rechtslage.“ Auch in diesem Punkte ist die Ver⸗ fassung zu achten (Sehr richtig! bei der D. Volksp.) und dafür zu sorgen, daß es bei der bestehenden Nechtslage bleibt. Meine Herren von der Sozialdemokratie, Sie kennen doch die Schwierigkeiten, die gerade dieser Artikel gemacht hat. Sie wissen doch, daß Herr Haenisch sein Amt damals zur Verfügung gestellt hat, weil er diesem Artikel nicht zustimmen konnte, und Sie haben ihn gebeten, sein Amt weiter zu verwalten. Herr Minister Haenisch hat damals die Schwierigkeiten genau erkoant, die Sie jetzt nicht erkennen wollen. (Zuruf bei ber Ver. Soz⸗Dem. P.: Und die Präambel zur Kirchenverfassung!) Das ist eine andere Frage, auf die wir vielleicht in einsm anderen Zusammenhange einmal eingehen werden. Hier handelt es sich um eine rechtliche Frage, deren Lösung uns nach der Verfassung und nach den bestehenden Gesetzen möglich ist.
Herr Kollege Leid hat soeben im Zusammenhang mit dieser An⸗
gelegenheit auf das Wort eines Politikers hingewiesen, das aus dem Jahre 18609 stammt. Dieser Politiker — ich glaube, er heißt Spindler — habe auf einen Konsistorialerlaß vom Jahre 1799 ver⸗ wiesen, in dem davon gesprochen sei, daß es besser sei, wenn der Religionsunterricht nicht mit der Schule verbunden wäre Perr Kollege Leid braucht sich nicht auf Spindler und den Konsistorial⸗ erlaß zu berufen, dasselbe hat auch Schleiermacher ausgesprochen. Aber es sind seitdem andere Verhältnisse eingetreten. Und nicht alles, was selbst kluge Männer der Vergangenheit gesagt haben, trifft ohne
nicht alles das, was z. B. in der Vergangenheit gegen die Sozial⸗ demokratie gesagt worden ist, jetzt als richtig und erstrebenswert be⸗ zeichnen. Warum stellen Sie jetzt als erstrebenswert hin, was im Jahre 1799 über die Frage gesprochen worden ist? (Zurufe und
doch das Volksschulunterhaltungsgesetz vom Jahre 1906 ge⸗ kommen, das ist für mich und meine Verwaltung maßgebend. (Abg. Dr. Weyl: Das beweist, wie rücktändig Ihre Auffassung ist). Herr Dr. Weyl, ich bin doch an die Gesetze gebunden, genau so wie
kommt man nicht mit parteipolitischen Reden hinweg. Das sind Gesetze und diese Gesetze sind durchzuführen. (Unruhe und Zu⸗ ruse links.)
vorzunehmen, halte ich uicht für erforderlich.
' schränken, folgendes zu erklären. Die Bestätigung der Wahl des
weiteres auf die Gegenwart zu. Herr Kollege Leid, Sie werden auch
Unruhe bei der Ver. Soz-Dem. Partei) Inzwischen ist aber
Sie. Wir haben das Gesetz vom Jahre 1906 durchzuführen, darüber
Was die große Anfrage Nr. 130 der Abgeordneten Scholem und Genossen vom 31. Mai d. J. angeht, so kann ich mich darauf be⸗