Stůũckkohlen 28 . . * 9 ö 2 ö. 30 375, — * . . tt 59 189.—
ö m;, 50 159,
9. Private Steinkohlenbetriebe in der Gegend von Ibbenbüren: Glücksburg Förderkohlen.. ... . 19 382 — 4
Dickenberg Förderkohlen. ...... . 19 802 — Buchholz Förderkohlen.... .. . 19 414, —
16. Zeche Hammerstein bei Wellingholzhausen (Kreis Melle): ,, 28 62, — II. . Bergwerks⸗Gesellschaft, G. m. b. H. burg: Fördert lob nnn 86 6 12. Sül;jhavner Steinkohlenbergwerk in Sülz⸗ hayn (Südharz): kJ l3. Gewerkschaft Wenzelzeche in Ilfeld: Förderkohlen , i Hannover, den 1. Dezember 1922. Niedersächsisches Kohlensyndikat. Sch lösser. Brust.
1 ö *
Bekanntmachung, betreffend Schwefelsäurepreise.
Gemäß 5 4 der Verordnung über die Regelung der
Schwefelsäurewirtschaft vom 31. Mai 1920 ist mit Genehmigung des Reichswirtschaftsministeriums mit Wirkung ab 1. Dezember 1922 der Erzeugerpreis für 100 1g Schwefelsäure 600 B6 auf 4745 S6 und der Verbraucherpreis für 100 kg 60er Schwefel⸗ säure auf 5245 AM festgesetzt. Die Umlage von 500 S für 100 kg 60er Schwefelsäure ist von den Verbrauchern an den Schwefelsäureausschuß, Geschäftsstelle Berlin W. 35, Genthiner Straße 33, abzuführen. Berlin, den 2. Dezember 1922. Der Ausschuß für Schwefelsäure. Dr. Frank. Dr. So hn.
Preußen. Ministerium für Handel und Gewerbe.
Berg n nit mg chu⸗ ng der Verleihungsurkunde für das Steinkohlen⸗ bergwerk „Weser“.
Auf den Antrag des Oberbergamts Breslau wird dem
Preußischen Staat (Bergfiskus) unter dem Namen „Weser“
auf Grund des Gesetzes über Aufsuchung und Gewinnung von Steinkohle vom 22. Mai 1922 (Gesetzsamml. S. 118) das Bergwerkseigentum in dem Felde, das auf dem angehefteten Situationsrisse mit den umschriebenen Zahlen 1—6 bezeichnet ist, einen Flächeninhalt von 2 220 000 qm (in Worten: Zwei⸗ millionenzweihundertzwanzigtausend Quadratmetern) hat, in dem
Guts bezir! Ziemientzit und in den Gemeindebezirken
Ziemientzitz, Preschlebie und Schwientoschowitz im Kreise Tost—⸗ Gleiwitz, Regierungsbezirk Oppeln, Oberbergamts— bezirk Breslau liegt, zur Aufsuchung und Gewinnung der in dem Felde vorkommenden Steinkohle hierdurch verliehen. Urkundlich ausgefertigt. Berlin, den 27. Oktober 1922. (Siegel Der Minister für Handel und Gewerbe. Siering.
Vorstehende Verleihungsurkunde wird unter Verweisung auf die Vorschrift des 8 38 Abs. 4 des Allgemeinen Berg— gesetzes vom 24. Juni 1865 in der Fassung des Gesetzes vom 18. Juni 1907 (Gesetzsamml. S. 119) zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Breslau, den 17. November 1922.
Oberbe amt. Voelke..
Bekanntmachung
der Verleihungsurkunde für das Steinkohlen— bergwerk „Elbe“.
Auf den Antrag des Oberhergamts Breslau wird dem
Preußischen Staat (Bergfiskus) unter dem Namen
, auf Grund des Gesetzes über Aufsuchung und Gewinnung von Steinkohle vom 22. Mai 1922 (Gesetzsamml. S. 118) das Bergwerkseigentum in dem Felde, das auf dem angehefteten Sitügtionsrisse mit den umschriebenen Zahlen 1—10 bezeichnet ist, einen Flächeninhalt von 3 513 000 qm (in Worten: Drei— millionenfünfhundertdreiundsiebzigtausend Quadratmetern) hat, in den Gutsbezirken Koslow, Long-⸗Lany und in den Ge— meindebezirken Koslow und Lona⸗Lany, im Kreise Tost— Gleiwitz, Regie rungs bezirk Oppeln, Oberbergamts—⸗ bezirk Breslau liegt, zur Aufsuchung und Gewinnung der im Felde vorkommenden
Steinkohle hierdurch verliehen.
Urkundlich ausgefertigt. Berlin, den N. Oktober 1922.
(Siegel Der Minister für Handel und Gewerbe.
Siering.
Vorstehende Verleihungsurkunde wird unter Verweisung auf die Vorschrift des 8 Z8b Abs. 4 des Allgemeinen Berg— gesetzes vom 24. Juni 1865 in der Fassung des Gesetzes vom 18. Juni 1907 Gesetzsamml. S. 119) zur öffentlichen Kenntnis gebracht. .
Breslau, den 17. November 1922.
Oberbergamt. Voelkel.
Bekanntmachung der Verleihungsurkunde für das Steinkohlen— bergwerk „Oder“. Auf den Antrag des Qberbergamts in Breslau wird dem Preußischen Staat . unter dem Namen . Od er
auf Grund des Gesetzes über Aufsuchung und Gewinnung von Steinkohle vom 22. Mai 1922 (Gesetzsamml. Seite 118) das Bergwerkseigentum in dem Felde, das auf dem angehefteten Situagtionsrisse mit den umschriebenen Zahlen 1—10 bezeichnet ist, einen Flächeninhalt von 4 445 000 qm (in Worten: Vier— millionenvierhundertfinfundvierzigtausend Quadratmetern) hat, in den Gutsbezirken Ziemientzitz, Schakanau, Schalscha und in den Gemeindebezirken Ziemientzitz, Schwientoschowitz, Schalscha und Zernik, im Kreise Tost-Gleiwitz, Regierungs- bezirk Oppeln, Oberbergamtsbezirk Breslau liegt, zur Aufsuchung und Gewinnung der in dem Felde vorkommenden
Steinkohle hierdurch verliehen. Urkundlich ausgefertigt. Berlin, den N. Oktober 1922. (Siegel.! Der Minister für Handel und Gewerbe. Siering.
Vorstehende Verleihungsurkunde wird unter Verweisung auf die Vorschrift des 5 386 Abs. 4 des Allgemeinen Berg⸗
33
gesetzes vom 24. Juni 1865 in der Fassung des Gesetzes vom 18. Juni 1907 (Gesetzsamml. S. 119) zur öffentlichen Kenntnis
gebracht. Breslau, den 17. November 1922. Oberbergamt. Voelkel.
Ministerium des Innern.
Der Volksschullehrer Gaertig in Breslau ist zum Re⸗
gierungsrat ernannt worden.
Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.
Der außerplanmäßige Lehrer am Seminar für orientalische Sprachen der Universität Berlin, Professor Dr. Kra use ist zum Lehrer für weltwirtschaftliche Technologie an diesem Seminar
ernannt worden.
Akademie der Künste zu Berlin.
Die in der Genossenschaft der ordentlichen Mitglieder der Akademie der Künste, Sektion für die bildenden Künste, erfolgte Wahl: des Malers g. R. Weiß, Berlin, des Malers lar Pechstein, Berlin, des Bildhauers Wilhelm Gerstel, Berlin, des Bildhauers Ernst Wenck, Berlin, des Architekten Hans Poelzig, Berlin, des Architekten Heinrich Straum er, Berlin, des Graphikers Emil Orlik, Berlin, des Malers Adolf Ober- länder, München, des Malers Th. Th. Heine, München, des Bildhauers Josef Wackerle, München, des Bildhauers Karl Albiker, Dresden, des Architekten Heinrich Tessenow, Dresden, des Malers George Hendrik Breitner-Holland, des Malers Prinz Eugen von Schweden-Schweden, des Malers Joaquin Sorolla y Bastida⸗Spanien, des Malers F. Alvarez de Sotomayor⸗Spanien, des Architekten Hanrath-⸗Holland, des Architekten Jvar Tengbom-Schweden, des Architekten Hans Bernoulli⸗Schweiz ist vom Herrn Minister für
Wissenschaft, Kunst und Volksbildung bestätigt worden.
Bekanntmachung.
Gemäß S 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (G. S. S. 152) wird hiermit zur öffentlichen Kenninis gebracht, daß ein im laufenden Steuerjahre zu den Kommunal— abgaben einschätzbarer Reinertrag aus dem Betriebsjahre 1931522 bei der Nauendorf⸗Gerlebogker Eisenbahn
bezüglich ihrer preußischen Strecke nicht erzielt worden ist. Magdehurg, den 29. November 1922.
Der Eisenbahnkommissar. . V.: Holzbech er.
In Abänderung meiner Verfügung vom 27. November d. J. — 14464. 0. P. — schränke ich auf Grund der mir abgegebenen Erklärung das Verbot des Erscheinens der periodischen Druckschrift „Freie Meinung“ dergestalt ein, daß nur das Erscheinen der am 2. Dezember d. J. fälligen
Nummer verboten wird. Hannover, den 1. Dezember 1922.
Der Oberpräsident. Nos ke.
Bekanntmachung.
Das durch Verfügung vom 29. Oftober 1919 gegen die
Ehefrau Johanna Becker, Milchbhändlerin in Cassel, Frankfurter Straße Nr. 1599, erlasũsene Handels⸗ verbot wird hierdurch aufgehoben.
Cassel, den 27. November 1922.
Der Polizeipräsident. Haack.
Bekanntmachung.
Dem Produktenhändler Heinrich Gans, hier, Küchgarten Nr. 17, haben wir heute auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Sep—⸗ tember 1915 in der Fassung des Artikels 111 der Verordnung vom 27. November 1919 (RGBl. S. 1969) den Handel mit Metallen jeder Art unte rsagt, und zwar auch in der Form mittelbarer oder unmittelbarer Beteiligung an einem solchen Handelsbetriebe anderer.
Harburg, den 29. November 1922.
Die Polizeidirektion. Dr. Behrens.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RG Bl. S. 663) in der Fassung vom 27. Nopember 1919 (RGGBl. S. 1909) habe ich dem Händler Willi Meißner in Vietz (Ostb. durch Verfügung vom 21. Oktober 1522 den Handel mit Kar⸗ tofseln wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handels— betrieb untersagt.
Landsberg a. W., den 30. November 1922.
Der Landrat. J. V.: Hentschel.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Der Reichsrat versammelte sich heute zu einer Voll⸗ sitzung; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Haus⸗ halt und Rechnungswesen, für Volkswirtschaft, für innere Ver⸗ waltung, fur Verkehrswesen, für Steuer- und Zollwesen, für Rechtspflege, für Reichswehrangelegenheiten und für Seewesen eine Sitzung ab.
Die Preise für Pulver sind geändert. die Außenhandelsstelle Chemie in Berlin W. 10.
Näheres durch
Preußhischer Landtag.
191 Sitzung vom 2. Dezember 1922, Vormittags 11 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger“))
Präsident Leinert eröffnet die Sitzung nach 111 Uhr.
Der Urantrag der Abgg. Dietrich und Genossen l der Eisenbahnteil⸗ strecke Ritt marshausen — Duder st adt wird ohne Aussprache dem Verkehrsausschuß überwiesen.
In Beantwortung der großen Anfragen der Kom munisten über das mehrfache Verbot der „Roten Fahner, der „We stfälischen Arbeiter⸗ zeitung“ und über die Beschlagnahme eines kommunistischen Flugblatts über die März⸗ vorgänge in Mitteldeutschland erklärt der St ratsregierung: Fahne“ ist am 27. Oktober vom Polizeipräsidenten Richter von Berlin auf 14 Tage verboten worden, ebenso diejenigen Blätter, die als Kopsblätter der „Roten Fahne“ in der Provinz erscheinen. In dieser Nummer war zu einer Versammlung der Eisenbahner zur Besprechung ihrer Einkommensverhältnisse eingeladen worden. In der Einladung hieß es: „Der Hundsfottgeneral Groener will 4 darin eine Verleumdung des
Reichsverkehrsministers und eine Verleumdung der Reichsregie⸗ rung mit Recht erblickt worden. Nach der ganzen Tendenz der Roten Fahne“ war damit zugleich die republikanische Staatsform herabgewürdigt worden. Das Staatsministerium betrachtet danach das Verbot des Polizeipräsidenten als sachlich berechtigt. gleichzeitige Verbot der Kopfblätter beruht auf einem Versehen, welches alsbald wieder ausgeglichen ist, ehe irgendein Schaden ent⸗ standen war. Das Verbot der „Westfälischen Arbeiterzeitung“, das auf zwei Monate ersolgt war, ist vom Minister auf 16 Tage beschränkt worden. Das Verbot selbst ist nachher vom Staats⸗ gerichtshof auf Grund anderweiter Würdigung des Sachverhalts aufgehoben worden. Den Beamten der ersten Instanz ist aber der Amtsverletzung Blätter unterliegen dem Gesetz zum Schutze der Republik, welches sich nicht gegen bestimmte Parteien oder Volkskreise richtet. Beschlagnahme des Flugblatres ist zu Recht erfolgt, weil es nur eden der Kommunisten, nicht aber die Reden und Anträge der anderen Parteien und die Ausführungen der Regierungs⸗ vertreter enthält, also kein wahrheitsgetreuer Verhandlungsbexicht ist, wie es die Verfassung verlangt, sondern eine tendenziöͤse Ent⸗ stellung des tatsächlichen Vorganges.
g. Ho sf m ann-⸗Berlin
sprechung der vier Großen Anfragen. Dafür erheben sich nur die
Kommunisten, die Unterstützung genügt nicht.
den Kommunisten, Rufe: „Einheitsfront der Reaktion!“
Der Ausschuß für Bevölkerungspolitik über die Denkschrift des Ministeriums Volkswohlfahrt,
Gesundheitszeugnissen vor der Eheschließung,
und über den dahin gehenden Antrag der Sozial⸗
demokraten beraten und an das Haus den Antrag ge⸗ möglichst baldige Vor⸗ legung eines Gesetzentwurfs zu ersuchen, wonach der Austausch en vor Eingehung der Ehe vorge⸗— schrieben wird, ferner zu veranlassen, daß in den Schulen und
Forthildungsschulen Belehrung über die gesundheitliche Grund⸗
lage der Ehe ertelt wird, daß an allen Universitäten öffentliche
Vorlesungen über Vererbungslehre gehalten werden und daß
bei der Ausbildung der Aerzte auf Aneignung grundlegender
Kenntnisse in der Vererbungslehre durch Forderung einer
Prüfung Bedacht genommen wird.
Ohne Aussprache werden die Ausschußanträge in allen Punkten zum Beschluß erhoben.
Die Anträge des Landwirlschaftsausschusses zum An⸗ trage der piglobemelrgten betreffend * Kündigungen von Heuerlingspachtverträgen im Regierungsbezirk Osnabrück, gelangen ohne Aussprache zur Annahme.
Der Antrag der Deutschen Volkspartei, bei Reichsregierung dahin vorstellig
werden, daß mit Beschleunigung im Reichs⸗
tag ein Gesetz über die Befriedung des Ber⸗ und gegebenenfalls der
Rathäuser sonstiger Großstädte vorgelegt wird,
ist vom Verfassungsausschuß abgelehnt worden.
Abg. Dr. Leidig (D. Vp): Unser Antrag ist aus Umständen herborgegangen, erleben müssen. Durch wild erregte Mengen, die in das Rathaus eindrangen, sind die Beratungen der Stadtverordnetenversamm⸗ lung verhindert worden, durch den Tumult und die daran an⸗ schließenden Täflichkeiten sind wir genötigt worden, die Beratungen aus den dazu bestimmten Räumen zu verlegen; weil ihre bon Stinkbomben von der Zuhörer
Wir fordern deshalb gesetzliche Vor⸗ schriften zu einer Befriedung des Berliner Rathauses und anderer besonders gefährdeter Rathäuser im Sinne der für die Parlamente gesetzlich vorgeschriebenen Bannmeile.
Ohne weitere Aussprache beschließt das Haus nach dem Ausschußantrage.
Es folgt der Bericht des Verfassungsausschusses über die Anfrage Leid (Soz), betreffend das Straf⸗ ahren wegen der Ermordung von Karl kuecht und Rosa Luxemburg. Der Ausschuß⸗ antrag wünscht Aufklärung der Mordtat.
Abg. Schulz-⸗Neukölln (Komm.) nennt die Preußische Re⸗ publik eine Mörderrepublik und wird dafür zur Ordnung gerufen. Der Redner begrüßt einen Antrag, durch welchen der Preußischen Regierung der schärfste Tadel ausgesprochen wird.
Dieser Antrag wird abgelehnt und der Ausschußantrag angenommen.
Es folgt ein weiterer Ausschußbericht über einen Antrag Seid (Soz), betreffend den Waffengebrauch
2 Mil Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehob Reden der Herren Minister, die im Wortlaute kae .
(Zentr.) über den Abbruch
Vertreter
verhungern lassen!“ Es ist
Auch diese
beantragt die
(Großer Lärm bei
Forderung von
das Staatsministerium
von Gesundheitszeugniss
Westf alen
Rathauses
wiederholt
setzung wegen Wexfens tribüne nicht möglich war.
der Schutzpolizei. Da eine neue Verordnung ergangen ist, wonach der Waffengebrauch mit möglichster Schonung er⸗ folgen soll, beantragt der Ausschuß, den Antrag Leid für er⸗ ledigt zu erklären.
Abg. Dr. Kauffmann (D. Nat.) stellt sich auf den Boden des Ausschußantrages. Auch Polizeibeamte sind Menschen und haben das Recht auf menschliche Behandlung. Gerade Vertreter der Liaken sind bei Demonstrationen in unmenschlicher Weise gegen Polizeibeamte vorgegangen.
Abg. Schulz-Neukölln (Komm) behauptet, daß Polizei⸗ offiziere absichtlich Zusammenstöße herbeigeführt haben. Er wirft dem Parlament vor, es sei moralisch verkommen. Er wird zur Ordnung gerufen.
Der Ausschußantrag wird angenommen. Ein Antrag auf Uebernahme der Bestattungskosten für den Kommunisten Sylt auf die Staatskasse wird abgelehnt.
Es folgt die Beratung des Antrags Menzel (Komm.) auf Verweigerung der Auslieferung des ru ssischen Staatsangehörigen Ghezzi⸗ Witezky an die italienische Regierung.
Abg. Charpentier (Komm.) befürwortet den Antrag. Zu Eingang seiner Rede herrscht einige Unruhe. Die Kommunisten machen der Rechten erregte Zurufe, wie: „Machen Sie doch nicht solchen menschenunwürdigen Lärm!“ Als von der Rechten darauf erwidert wird, verüben die Kommunisten, inshesondere die Abgg. Schulz⸗Neukölln, Katz und Scholem solchen Lärm, daß die weiteren Ausführungen des Abg. Charpentier zunächst unverständlich bleiben.
Präsident Leinert ersucht um Ruhe, und als die Kommu⸗ nisten weiter lärmen, bemerkt er: Ich lasse mir das auf die Dauer nicht gefallen! 3
Der Lärm der Kommunisten dauert aber fort. Sie machen beleidigende Zurufe gegen den Präsidenten. Eine Anzahl kommunistischer Abgeordneter, voran der Abg. Schulz⸗ Neukölln, haben ihre Plätze verlassen und sich in der Nähe der Stenographen, zum Teil auch auf der zur Rednertribüne führenden Treppe aufgestellt.
WPräsident Leinert ersucht nochmals um Ruhe und bittet vor allem die Mitglieder der kommunistischen Partei, ihre Plätze einzunehmen.
Der von den Kommunisten verübte Lärm dauert nichts⸗ destoweniger noch eine Weile fort. Als sich die Unruhe gelegt hat, fährt der
Abg. Charpentier (Komm.) fort: Ein Unschuldiger ist der italienischen Regierung ausgeliefert worden. Wenn man uns einwendet, daß Preußen in dieser Sache nichts unternehmen kann gegen das Nesich, so stehen wir auf dem Standpunkt, daß Preußen doch keine bloße Provinz ist, sondern ein eigener Staat mit eigener Autorität, der im Interesse der Menschlichkeit einschreiten sollte, damit das Reich solche Handlungen unterläßt. Beifall bei den Kommunisten.)
Abg. Heilmann (Soz.): Da wir das Material in dieser Sache nicht zur Verfügung haben, so können wir heute keine Eni= scheidung darüber fällen. Diese Frage müssen wir uns gründlich überlegen auch mit Rücksicht auf folgende Umstände: In italie—⸗ nischer Haft befindet sich ein Mann, der unter der Anklage der Teilnahme am Erzberger⸗Mord steht und dessen Auslieferung von der deutschen Regierung beantragt ist. In österreichischer Haft be⸗ findet sich der Fabrikant Küchenmeister, einer der Beteiligten am Rathenau⸗-Mord. Wenn wir eine übereilte Entschließung fassen und die Nichtauslieferung fordern, wo es sich um schwere Ver⸗ gehen handeln kann, so würden wir uns damit auch des Straf- anspruchs berauben gegen deutsche Verbrecher, die sich ins Aus- land geflüchtet haben. Darum muß die Sache gründlich überlegt
werden, und ich beantrage, den Antrag dem Rechtsausschuß
zu überweisen.
Abg. Katz (Komm): Selbst die demokratische „Berliner Volkszeitung“ steht in dieser Frage auf unserem Standpunkt; Herr Heilmann aber, der doch auch Demokrat sein will, entwickelt die
allermerkwürdigste Logik. Und wie kann man die Rathenau⸗
Mörder mit Ghezzi auf eine Stufe stellen? Und die früheren Unabhängigen nehmen das ruhig hin! Seit sieben Monaten hat die italienische Regierung keine Spur von Material gegen Ghezzi beigebracht; nicht einmal der behauptete Besitz einer Handgranate ist erwiesen worden.
Ein Regierungzvertreter gibt eine Erklärung ab, die aber in dem von den Kommunisten verursachten Lärm zunächst untergeht. Die Entscheidung werde Mitte nächster Woche fallen, so lauge habe die Reichsregierung der italienischen Frist zur Ver⸗ vollständigung ihrer unzureichenden Angaben gegeben.
Abg. Heilmann (Soz) verwahrt sich gegen die Anwürfe des Abg. Katz und hält an seinem Antrage auf Ausschuß⸗ beratung fest.
Abg. Katz (Komm): Herr Heilmann hat den Ausdruck „deutsche Verbrecher“ gebraucht. Die Regierung hat ja gar kein Material, was soll also ein Ausschuß?
Abg. Heilmann (Soz): Meine Anregung rechtfertigt sich durch die Mitteilung des Regierungskommissars.
Abg. Liebknecht (Unab. Soz.): Die Regierung wird sich, das geht aus ihrer Erklärung hervor, an die Stellungnahme des Aus⸗ chu ses nicht kehren, wenn das Haus nicht einen entsprechenden Beschluß faßt.
Der Antrag Heilmann wird angenommen.
Im Anschluß an neue Angriffe des Abg. Katz gegen den Präsidenten stellt der Präsident in Aussicht, dem Aeltestenrat die Frage zu unterbreiten, ob nicht gegen den Abg. Katz wegen seiner fortgesetzten Beleidigungen des Prä⸗ sidenten einzuschreiten sei. (Lebh. Beifall im ganzen Hause.) Das Verlangen des Abg. Kaz (Komm.), den Antrag Heilmann im Sinne der Anregung Liebknecht zu ergänzen, wird vom Präsidenten für verspätet erklärt.
Abg. Katz (Komm.): Wenn Sie glauben, bei dieser Gelegen⸗ heit den Hausknechtsparagraphen anwenden zu sollen, so bin ich darüber sehr erfreut.
Abg. Schulz-⸗Neukölln (Tomm.): Der Präsident geht gegen uns ganz anders und viel schärfer vor als gegen irgendeine andere Partei. Er ist gegen den ungeheuren Lärm, den die heulende Mente rechts während der Rede von Charpentier vollführte, nicht eingeschritten.
Präsident Leinert stellt demgegenüber den Vorgang noch⸗ mals fest; er sei völlig korrekt nach der Geschäftsordnung ver⸗ fahren. Eine Beschimpfung des Präsidenten werde er nicht mehr ulassen.
; ee. Heilmann (Soz): Es hat lediglich mein Antrag auf Verweifung an den Rechtsausschuß vorgelegen. Die Kommunisten haben gerade die Ablehnung ihres Antrages herbeiführen wollen, um wieder einmal einen ihrer Parteifreunde ans Messer zu liefern. (Stürmischer Ausdruck der Entrüstung bei den Kommunisten.)
Abg. Dr. Leidig (D. Vp.) spricht die Ueberzeugung aus. daß die übergroße Mehrheit des Hauses gegenüber diesen unwürdigen Szenen hinter dem Präsidenten steht. (Stürmischer Beifall.)
Abg. Schulz-Neukölln (Komm): Herr Heilmann hat eine freche Verleumdung ausgesprochen. (Ordnungsruf.)
Das Haus erledigt hierauf noch eine lange Reihe von Eingabenberichten nach den Ausschußvorschlägen.
Damit ist die Tagesordnung erschöpft.
Um 116 Uhr vertagt sich das Haus auf 10 Minuten, da der Präsident den Aeltestenvat zu einer sofortigen Be⸗
sprechung zusammenberufen hat.
Um 2is Uhr erscheint Präsident Leinert wieder. Der Vorschlag des Aeltestenrats geht dahin, die nächste Sitzung Montag, dem 11. Dezember, 12 Uhr, abzuhalten; das Haus ist damit einverstanden. Die Festsetzung der Tagesordnung wird dem Präsidenten überlassen.
Parlamentarische Nachrichten.
Der sozialpolitische Ausschuß des vorläufigen Reichs— wirtschaftsrats hält heute und an den folgenden Tagen dieser Woche Sitzungen.
Der Verfassungsausschuß des preußischen Land⸗ tags beriet am Freitag die Regierungsvorlage, betreffend Er⸗ weiterung des Kreises der Beamten, die aus politischen Gründen in den einstweiligen Ruhe⸗ st amd versetzt werden können. Es handelt sich um Ausdehnung des seit 1352 besteheuden Zustandes, bei dem in erster Linie die Ober. regierungsräte als erste Stellvertreter des Qberpräsidenten und der Regierungspläsidenten in Frage kommen. Der Regierungsentwurf hält sich streng an die Entschließung, die der Landtag im Juli d. J. auf Grund einer Vereinbarung der vier Regierungs— parteien beschlossen hatte. Die Deutschdemokratische Partei beantragte eine weitere Ansdehnung des Kreises der politischen Beamten, ins— kesondere auf die ersten Oberregierungsräte der Abteilungen 11 und 111 der Regierungen und den Vizepräsidenten des Provinzialschulkollegiums. Die Deutschnationalen lehnten ab. Die Redner der Deutschen Volks⸗ partei, des Zentrums und der Vereinigten Sozialdemokratischen Partei standen übereinstimmend auf dem Standpunkt, daß eine Bindung ihrer Parteien durch die der Julientschließung vorausgegangene Einigung gegeben sei, während ein Redner der Deutschdemokratischen Partei dies mit dem Hinweis bestritt, daß die Verweisung an den Ver— fassungsausschuß den Fraktionen wieder Handlungsfreiheit gegeben habe. Der Antrag der Demokraten wurde gegen ihre und die Stimmen der Kommunisten bei Stimmenthaltung der Sozialdemokraten abgelehnt und das Gesetz gegen die Stimmen der Deutschnationalen angenommen.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗
*
ma “regeln.
Gang der gemeingefährlichen Krankheiten. (Nach den ‚Veröffentlichungen des Reichegesundheitsamts“ Nr. 47 vom 22. November 1922.)
Pest.
Spanien. In Barcelona wurden in der Zeit vom 1. bis
21. Oktober 12 Erkrankungsfälle festgestellt, von denen 4 tödlich ver⸗ laufen sind.
Türkei. Vom 10. bis 16. September 2 Erkrankungen und
1 Todesfall in Konstantin opel.
Griechenland. Vom 2. bis 9. Oktober je 2 Erkrankungen in Athen und Piräus.
Persien. Im Juni 2ꝑ1 Erkrankungen in Mohamera.
Aegypten. Vom 22. bis 28. Oktober 6 Erkrankungen (und 3 Todesfälle), dabon in Alepandrien 1 und Suez 1 è (b.
Marokko. Laut Pültteilung vom 23. Oktober sind an mehreren Plätzen der französischen Maroklozone Fälle von
Bubonenpest vorgekommen.
Mexiko. In Tampico wurde in der Woche vom 24. bis
30. September J pestinfizierte Ratte sestgestellt. Cholera.
Persien. Laut Mitteilung vom 25. Juni wurden in Ast ara unter in Quarantäne befindlichen russijschen Reisenden J Erkrankungen, davon 2 mit tödlichem Verlauf, festgestellt.
Britisfch-Ost indien. Vom 8. Juli bis 23. September in Kalkutta 65 Erkrankungen (und 58 Todesfälle), in Bom bay 6 (6), in Madras d (9; vom 8. Juli bis 2. Sep⸗
tember in Rangun 52 (47) und in Bassein 58 (32.
Japan. Nach Mitteilungen vom 4. und 5. Oktober sind in Toklo eine Choleraepidemie und in Hokohama mehrere
Cholerafälle festgestellt worden. Gelbfieber. Mexiko. Am 14. Oktober 1 Erkrankung in Tu rxpam. Pocken.
Deutsches Reich. In der Woche vom 12. bis 18. No⸗ vember wurde 1 Erkrankung in Schillehnen Greis Tilsit⸗Nagnit,
Rege Bez. Gumbinnen) gemeldet. Nachträglich wurde noch
vom 5H. bis 11. November in Odenkirchen (Kreis Gladbach, Reg.-Bez. Düsseldorf] und vom 20. bis 26. August in Beuren
(Kreis Worbis, Reg.⸗Bez. Erfurt).
Ftalien. Vom 1. bis 22. Oktober 19 Erkrankungen, und
zwar in der Stadt Triest 9 und in der Prnvinz Caserta 1.
Schweiz. Vom 29. Oktober bis 4. November 11 Er— krankungen, und zwar in den Kantonen Zürich 7 — davon in
der Stadt Zürich 3 — Bern s3 und Thurgau l.
Spanien. Vom 12. bis 24. September 18 Todesfälle in
Sevilla und vom 1. bis z. August 1 Todesfall in Cadiz.
Pofen. Vom 24 bis 30. September 14 Erkrankungen (und
1 Todesfall), davon in dem Bezirk Warschau6.
Türkei,. Vom 10. bis 16. September 4 Erkrankungen und
1 Todesfall in Kon st antinopel. Fleckfieber.
FItalsien. Vom 16. bis 22. Oktober 1 Erkrankung in der
Stadt Triest. . . Est land. Im Juli und August 15 Fälle.
Polen. Vom 24. bis 30. September 9gö Erkrankungen (und 7 Todesfälle, davon in der Stadt Warschau s, in den Be⸗
zirken Posen 4, Warschau 3 ) und Bigly st ok. 8
Türkei. Vom 10. bis 16. September 3 Erkrankungen in
Konstantinopel.
Griechenland. Vom 1. bis 31. August 1 Erkrankung im
Piräus. ö Aegypten. Vom 27. August bis 9. September ?
15. Juli 20 (165) in Kairo. Verkehrswesen.
Aenderung der Gebühren im Paket⸗ usw. Verkehr nach dem Auskand. Der deutsche Gegenwert des Goldfranken bei der Gebührenerhebung im Auslandpaket⸗ Telegramm und Zeitungs⸗ verkehr ist mit Wirkung vom 4. Dezember an auf 1600 4A sestgesetzt worden. Dieses Umrechnungsverhältnis ist auch für die Wertangabe auf Paketen und Briefen sowie auf Kästchen mit Wertangahe nach dem Ausland maßgebend. Für Feingespräche nach dem Ausland werden ebenfalls entsprechend erhöhte Gebühren erhoben. Nähere
Auskünfte erteilen die Postanstalten.
je 1 Erkrankung mitgeteilt für die Zeit
Erkrankungen (und 4 Todesfälle in Alexandrien und vom 25. Juni bis Frank, Gutha
vom Moratorium nicht betroffene Wechsel 2818 868 000 (Zun.
Handel und Gewerbe.
— Nach dem Bericht des Berliner Pfandbrief⸗Amtes über das Geschäftssahr 1521 war das Institut bestrebt, sich in den Dienst der Neubautätigkeit, insbesondere auch von Kleinwohnungs⸗ und Siedlungsbauten zu stellen, und schloß sich nach vorbereitenden Arbeisen im) laufenden Jahre einer unter Führung der Landes⸗
verficherungtanstalt Berlin stehenden Arbeitsgemeinschast an, der weiter dag Oberpräͤsidium, das Siedlungsamt der Stadt Berlin,
die Deutsche Girozentrale, Krankenkassen und Berufsgenossen⸗ schaften angehören. Diese Arbeitsgemeinschaft bezweckt die Errichtung und Finanzierung vonzKleinwohnungs und Siedlungs⸗ bauten. er Pfandbriefumlauf betrug Ende 1521 293 588 00 4. (Ende 192. 293 423 309 A), die Hypotheken darlehen 303 5890 500 . Neu angemeldet zur Beleihung sind im Berichtsjahr 197 gegen 132 Grundstücke für 1920. An Zmange ve gte gz un gen war das
Pfandbriefamt im Jahre 1921 mit 12 Grundstücken, an
Zwangeverwaltungen in 12 Fällen beteiligt. Ausfälle an Kapital fanden nicht statt. Das Gewinn⸗ und Verlustkonto schließt mit einem Ueberschuß von 59 942 ½ 47 3 ab.
— Die Roheisenhöchstpreise für Lieferungen ab 1. Dezember erfahren kaut Meldung des W. T. B.“ folgende Er—⸗ höhungen: Hämatit um 43 631 A auf 174460 1A, Gu-armes Stahl⸗ eisen un 43 631 A auf 173 792 A, Gießereiroheisen 1 um 145 900 A auf 156 665 S, Gießereiroheisen III um 48 go00 Æ auf 156 593 A, Siegerländer Stahleisen um 70 758 M auf 172 192 4A, Spiegeleisen 8—- 10 vH um 70 518 S auf 181 52 M, Gießerei⸗ roheisen Luxemburger Qnalität um 46 546 4 auf 149 538 , Temper⸗ Roheisen um 42 609 S6 auf 171 078 AÆ, Ferrosilizium 19 vp um 58 114 4K auf 210 592 HM, Ferromangan um 59 830 M auf 320 4066 A. Ferromangan 50 vp um 75 566 4K auf 290 548 4. Diese Preise gelten für das erste Viertel des Monats Dezember.
— Laut Mitteilung der preußischen Bergwerksdirektion stellen sich laut Meldung des W. T. B.“ aus Hindenburg i. O. S. ab 1. Dezember die Inlandpreise für Flammkohle auf dem staatlichen Steinkohlenbergwerk Königin⸗Lulse⸗Grube einschließlich der Guidogrube und der Delbrückschaͤchte für Stückkohle auf 26 630 bis berabgehend für Staubkohle auf 17464 pro Tonne. Die Preise für Gastohle sind für die in Betracht kommenden Sorten 10 4 pro Tonne höher.
— In der porgestrigen Generalversammlung der Mittel deutschen Kredit⸗Bank, Frankfurt a. M.⸗Berlin, wurde laut Meldung des W. T. B.“ die Ausgabe von 10 Millionen Mark Vorzugsaktien genehmigt, die mit einer 4prozentigen Vorzugs⸗ dividende ohne Nachbezugsrecht ausgestattet sind und 15 faches Stimm- recht in bestimmen Fällen gewähren und jederzeit durch qualifizierten Generalversammlungsbeschluß gegen Erstattung der geleisteten Einzahlung einziehbar sind und keinerlei Vor—⸗ rechte an der Vermögenssubstanz der Gesellschaft, auch nicht im Falle der Liquidation, genießen. Ferner wurde die Aus⸗ gabe bis zu 330 Millionen Mark Stammaktien genehmigt. Es wird beabsichtigt, hiervon 170 Millionen Mark den alten Aktionären im Verhältnis von 3090 alten zu 30090 neuen Aktien zu 300 vH zum Bezuge anzubieten. Die restlichen 160 Mil⸗ lionen Mark sollen zur Verfügung der Verwaltung gehalten und zum überwiegenden Teil als Schutzaktien verwendet werden. In den Aufsichtsrat wurde Ludwig Katzenellenbogen, der Generaldirektor der Interessengemeinschaft Ostwerke, Schultheiß⸗Patzenhofer⸗Kahlbaum in Berlin, neu gewählt.
— Nach dem Jahresbericht des Gußstahlwerk Witten für 1921/27 betrug der Umschlag 116.6 Mill Mark gegen⸗ über 186,4 Mill. Mark. Zur Verfügung der Generalversammlung stehen 4 855 955 „, die sich wie folgt verteilen: 30 vo an die Aktionäre 3 900 000 , Beamtenpensions⸗ Witwen und Waisen⸗ kasse 200 000 A, Unterstützungen 260 000 MÆ. Vortrag auf neue Nechnung 553 955 A.
— Nach dem Jahresbericht der Sondermann & Stier Aktiengesfellschaft, Chemnitz, für 192122 kennzeichnete sich das abgelaufene Jahr trotz der Ungunst der Verhältnisse als ein Zeitabschnitt, in den verschiedene für die günstige Weiterentwicklung des Unternehmens nicht unbedeutsame Fortschritte fallen. U. a. erfuhr die Abteilung für die Herstellung von Textilmaschinen eine außes⸗ ordentliche Ausdehnung; als weiterer Fabrikationszweig wurde die Herstellung von Spindeln für Zwirn⸗ und Spinnmaschinen auf⸗ genommen. Es verbleibt ein Reingewinn von 6901 376 „z, wovon 30 vH verteilt werden. Das Aktienkapital ist inzwischen auf 50 Millionen Mark erhöht worden.
— Verhandlungen mit den Verbänden der Fabrikanten für Damenkonfektion, die von Seiten des Einzelhandels wegen Abänderung der im Oktober abgeschlossenen Lieferungs⸗ und Zahlungsbeding ungen eingeleitet waren, sind einer Mit⸗ teilung des W. T. B.“ zufolge gescheitert. Wie die Zeitschrift „Deutsche Konfektion“ mitteilt, haben die Gruppe Rheinland und Westfalen sowie die meisten anderen Ortsgruppen des Reichsverbandes für Damen- und Mädchenkleidung beschlossen, von ihrem Verbot des Einkaufs auf Grundlage der Anlehnung an eine fremde Währung (kursgesicherte Mark) nicht abzugehen. Die in Berlin anwesenden Einkäufer werden daher von der Verbandsleitung aufgefordert, obige Beschlüsse zur Kenntnis zu nehmen und sich danach zu richten.
Wien, 30. November. (B. T. B. Außerordentlicher Stand der Oesterreichisch-Ungarischen Bank (österr. Geschäfts⸗ führung vom 23. November (in Klammern Zunahme und Abnahme im Vergleich zum Stande am 18. November) in tausend Kronen: Metallschatz: Goldmünzen (der Kronenwährung, dann Gold in Barren, in ausländischen und Handelsmünzen, das Kilo fein zu Kr. 5,949 ge— rechnet) 45, Goldwechsel (auf auswärtige Plätze und ausländische Noten, gerechnet die Dollarwährung nach der Münzparität, die übrigen Währungen nach dem kursmäßigen Verhältnis zur Dollarwährung) 353. Silberkurant und Teilmünzen 7, zufammen 405 (Sun. 17), Ausländische Guthaben und Gold (gesperrt zugunsten der künftigen Oesterr. Nationalbank, und zwar Guthaben: jr. Fr. 25 000 000, ital. Lire 68 000 000, Gold: er. 15 421 850) (Abn. 644 (027 750), Aus- ländische Guthaben und Gold (erlegt von der Regierung und verfügbar unter Gegenzeichnung der Delegation des Völkerbundes) 639 390 439 (Zun. 349 689), Kriegsdarlehnskassenscheine 108 711 (Abn. 216), Eskomptierte Wechse!, Warrants und Effekten 826 4833 601 (Ahn. 38 897 645), Darlehen 764 446 (Abn. 22 749), Effekten 5621 (Abn. 19 895), Oesterreichische Staatsschatzscheine 2 560 844 939 (Ahn. 1000050), Oenerreichisch⸗ Ungarische Bank Eigquidationsmasse) 7687 684 (unverandert),B andere Aktiva 226 828 979 (Zun. 7 357 100), Banknotenumlauf 3 133 276 346 (Abn. 28 349 426), , 1L1656977 (Abn. 194 001), Giroguthaben 342 136921 (Nn. 21 904 814), Guthaben der Oesterreichisch⸗-Ungarischen Bank (Liqui dationsmasse) 1 146 414 (Abn. 30 952), Guthaben der österreichischen Negierung 639 390 439 (3un. 349 689), sonstige Passiva 145 007 737 Gun. 17 900 765).
Paris, 30. November. W. T. B.) Ausweis der Bank von Frankreich vom 30. November lin Klammern Zu⸗ und Abnahme im Vergleich zum Stande am 23. November) in Frank: Gold in den Kassen 3 655 954 000 (Zun. 184 000 Fr. Gold im Ausland 1 897 967 000 unverändert) hi Barvorrat in Silber 288 39 000 (Zun. 17 000)
en im Ausland 573 969 090 (Zun. 2 383 000) Fr.,
Izö 253 906) Fr., gestundete Wechsel 30 208 000 (Abn. 337 990) Fr., . auf Wertpapiere 2 145 784 9000 (Abn. 889 900) Fr., Vorschüsse an den Staat 2 Joo 900 Ho0 (Jun. z00 oö obs) Fr. Vor⸗ schüsse an Verbündete 4331 000 009 (unverändert Fr., Noten— umlau] 36 89 281 O00 (unverändert) Fr, — 62 336 000 (unverändert) Fr, Privatguthaben 2 116042 000 (Abn. 106 089 0000 Fr.
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Berlin, 2. Dezember. (W. T. B.; Großhandels. preise in Berlin im Verkehr mit dem Einzelhandel, offiziell festgestellt durch den Landesverband. Berlin und Branden⸗ burg des Reichsverbands des Deutschen Nahrungsmittelgroßhandels, C. V. Berlin. Die Preise verstehen sich sür kg. ab Lager Berlin. Gerstenflocken, lose —— bis — — A, Gerstengraupen, lose 247, 49 255,75 A., Gerstengrütze, lose 247,75 — 249, 20 , Hafer⸗ flocken, lofe 327, 00 330,090 4A. ,, lose 332,50 – 333,B 50 4,
asermehl, lose —— „M, Kartoffelstärkemehl 145,90 — 157.50 4, Maisflocken lose — bis — — , Maisgrieß 249,775 — 243,75 4, Maismehl 235, 5 —— 238,50 S6. Maßspuder, lose 309 256 — 311,25 4, Makkaroni, lose 355,00 — 360,00 6, Schnittnudeln, lose 280. 06 bis 319,00 Æ4,. Reis — — bis ——,. Burmareis 318, 00 bis
32000 A, glas. Tafelreis 342, 00-494, 00 4A, grober Bruch⸗ reis 266, 00 N65, 00 , Reismehl, lose 264.0 - 268,00 4, Reis⸗
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