1922 / 280 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 11 Dec 1922 18:00:01 GMT) scan diff

. . bedingungen für unverarbeiteten Branntwein Verwendung ge— funden hat.

V

Die Hauptzollämter können die ihnen zustehende Befugnis im Bedarfsfalle teilweise auch an Unterstellen übertragen.

Es wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, daß durch die getroffenen Maßnahmen die Belieferung von Apotheken und Krankenhäusern keine Verzögerung erfährt. Die Händler sind mit entsprechender Weisung versehen worden.

Berlin, den 8. Dezember 1922. Reichs monopolverwaltung für Branntwein. Stein kopff.

Bekanntmachung, betreffend die Preise der Patentschriften. Vom 14. Dezember 1922 ab beträgt der Preis einer jeden Patentschrift: a) für das Inland, für Danzig und Oesterreich 200 . b) für das ͤbrige Ausland.... 2000 Berlin, den g9. Dezember 1922. Der Präsident des Reichspatentamts. v. Specht.

1

Bekanntmachung des Eisenwirtschaftsbundes.

Auf Grund der Verordnungen des Reichswirtschaftsministers vom 1. April 1920 und 15. Dezember 1921 über die Regelung der Eisenwirtschaft sind vom Eisenwirtschaftsbund mit Wirkung ab 8. Dezember 1922 folgende Höchstpreise für Roheisen, Ferromangan und Ferrosilizium festgesetzt worden:

Grund⸗

Sorte wpreise die Tonne

in Mark

Frachtgrundlage

r 30] k 159 390 . Oberhausen bein, n 159 370 Siegerländer Zusatzeisen, weiß ... 190 135 = meliert 151 135 . Siegen grau 192 135

Kalterblasenes Zusatzeisen der kleinen

Siegerländer Hütten, weiß 195 351 ; . meliert 106 31 ab Hütte ö . grau 197 351 . Siegerländer Bessemereisen 178 112 ( Puddeleisen . 178 112 Stahleisen, Slegerländer Qualität . 118 112 Kupferarmes Stahleisen JJ Stahleisen mif mar. G2 0,9 Cu... . 178 612 s Siegen Spiegeleisen mit 6— 3 Mangan 187 012 ‚. 8 = 10 0so 187 02 9 10—12 900 ö 187 222 Gießereiroheisen III, Luxemburger . k ö . 4 152 263 ießereiroheisen IV Luxemburger i . . mms, ig ogg ab Grenze Gießereiroheisen V, Luxemburger Qualität J 151 863 Temperroheisen von der Duisburger Kupferhütte. ,. großes Format ͤ ö. . ab Werk erromangan, S0 υg ig. 9320 406 F 9 50 a d 290 548 , Ober hausen

Ferrosikizium, ,, 215 912 ab Werk

————

Mack Ueberpreise . für Tonne bei Hämatit... . 2300, maximal 0, 09 Phosphor 2900, * , 90, 08 960 . 5120, 0, 07 ou S060, O0, 06 o/ i526 -— Oh oy bei Hämatit und Gießerei⸗ J 600 3. 380m Silizium , , 2309 - 445 90 ö 2900. 5 5830 . 3460, 55—6 (o J pro Wagen ohne Unterschied der Lademenge bei allen . Sorten . . 1500, Analysenangabe

Besondere Preisbestim mungen: Die Vergütung für den Handel ist in den Grundpreisen bereits

einbegriffen. . . Die neuen Preise gelten für die Zeit vom 8 bis 15. Dezember

1922 einschließlich.

) Die Preise für Ferromangan basieren auf einem Kurse von 20 000 AM für ein englisches Pfund: sie erhöhen oder ermäßigen

sich um 8.50 M bei Ferromangan 80 0,

1,70 ö n 50 oso für jeden Punkt, um den sich der Durchschnittsgeldkurs für Dezember nach oben oder unten ändert. Düsseldorf, den 6. Dezember 1922. Eisenwirtschaftsbund. E. Poensgen, Vorsitzender.

Bekanntmachung,

betreffend die Ausgabe von Schuldverschreibungen durch die Aktiengesellschaft Badenwerk in Karlsruhe.

Der Aktiengesellschaft „Badenwerk“ in Karls⸗ ruhe wurde durch Entschließung vom Heutigen im Ein⸗ vernehmen mit den Ministerien der Justiz und der Finanzen die Genehmigung erteilt, außer den bis jetzt mit unserer Genehmigung ausgegebenen, mit 5 vs verzinslichen Schuld⸗ verschreibungen auf den Inhaber weitere Urkunden dieser Art bis zum Betrage von 400 Millionen Mark vierhundert Millionen Mark sowie die zugehörigen Zinsscheine auszugeben,

Karlsruhe, den 7. Dezember 1922.

Badisches Ministerium des Innern. Remmele.

Bekanntmachung.

Mit Beschluß der Amtshauptmannschaft und des Bezirksaus— e, es vom 8. d. M. ist den Händlern Alban Bauerfeind n Obersachsenberg Nr. 2 B, Ad ol Haberzettl in Obersachsen⸗ berg Nr. 4 Paul Kunis in Obersachsenberg Nr. 61, Tritz Meinhold in Obersachsenberg Nr. 3, Hu g o Heer h ei in Ober⸗

Nr. 54 der Handel mit allen Gegenständen des täg— lichen Bedarss auf Grund der Bestimmung in 51 der Ver— ordnung vom 25. September 1915 mit sofortiger Wirkung unter⸗ sagt worden.

Auerbach i. V, den 9. Dezember 1922.

Die Amtshauptmannschaft.

Preußen.

Finanzministerium.

Dem Regierungs- und Baurat Dr. Krencker ist vom 1. Oktober ab die ordentliche Professur für Geschichte der Baukunst an der Technischen Hochschule Berlin verliehen worden.

Verliehen ist ferner: dem Reglerungs⸗ und Baurat Dohmen die Stelle des Vorstands des H. B. A. Koblenz (bisher mit der vertretungsweisen Verwaltung beauftragt), dem Regierungs⸗ und Baurat Rahn bei der Regierung in Allenstein eine Be— förderungsstelle bei derselben Regierung.

Verseßzt sind: der Regierungs- und Baurat Keßler vom

H. B. A. Dt. Eylau als Vorstand an das H. B. A. Wittenberg, der Regierungs-⸗ und Baurat Dr.Ing. Jürgens von der Regierung in Allenstein an die Regierung in Potsdam, der Regierungs- und Baurat Großer von der Regierung in Liegnitz als Vorstand an das H.B. A. Grünberg i. Schles., der Regierungs⸗ und Baurat Bruno Müller vom H. B. A. Sorau N. L. an die Regierung in Breslau unter Verleihung einer Beförderungsstelle, der Regierungs- und Baurat Juppe an das Oberpraäsidium in Charlottenburg, bisher bei den Polizeibauämtern 1 und II in Charlottenburg.

Entlassen auf Antrag ist: der Regierungs- und Baurat Rühl, bisher beurlaubt zur städtischen Verwaltung in Magde— burg.

Ernannt sind: der Regierungs- und Baurat Carl Müller, bisher Vorstand des HBA. Koblenz, zum Oberbaurat bei der Regierung in Koblenz, der Regierungs- und Baurat Bernhard Schmid, bisher Vorstand des HBA. Marienburg, zum Ober⸗ baurat (Baumeister der Marienburg).

Besördert zu Regierungs- und Bauräten sind: die Re⸗ gierungsbaumeister des Hochbaufachs: Lampmann bei der Regierung in Köln a. Ro., Lessing bei der Wasserstraßen— direklion in Hannover, Roseck beim H. B. A. Naugard⸗Stettin unter gleichzeitiger Verleihung der Vorstandsstelle, Dr.-Ing. Claußen bei der Regierung in Magdeburg, Kaßbaum (Franz) beim H. B. A. Schleswig unter gleichzeitiger Verleihung der Vorstandsstelle.

In den Ruhestand getreten

sind: der Oberbaurat Stock bei der Regierung in Koblenz, die Negierungs⸗ und Bauräte, Geh. Baurat von Pentz bei der Regierung in Potsdam, von Bandel bei der Preußischen Bau- und Jinanzdirektion in Berlin, Abeßer beim H. B. A. Wittenberg, Friede beim H. B. A. Grünberg, Nettmann beim Polizeipräsidium in Berlin. Ju stizministerium.

LGRat Pusch aus Danzig ist zum LGDir. in Schneide⸗ mühl ernannt.

Zu AGmRäten sind ernannt: LR. Dr. Fritsche in Oster⸗ feld, Vi. Bo urin in Salzwedel.

StrAnstDir. Bie senthal in Frankfurt a. M.Preunges⸗ heim ist zum Justizrat beim Strafvollzugsamt in Frantfurt a. M. ernannt.

Zu Notaren sind ernannt: die Dorien in Fürstenberg a. O., Dr. Erich Aschersleben, Sstar Pauli in Wernigerode.

RA. IRat Bernhard Hirschfeld in

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Die Oberförsterstelle Göhrde im Regierungsbezirk Lüneburg ist zum 1. Mai 1923 zu besetzen. JZewerbungen müssen bis zum 31. Dezember 1922 eingehen.

Ministerium für Wissenschaft, Kun st und Voltsbildung.

Der ordentliche Prosessor Dr. von Ficker in Graz ist

zum ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der

Universilät in Berlin, . ö der Präparandenanstaltsvorsteher Langer aus Charlotten⸗ burg zum Kreisschulrat in Prechlau, Regierungsbezirk Schneide—

Die Wahl r Wel dem städtischen Lyzeum in Stolberg, Rhld., zum Studiendirektor dieser Anstalt ist bestätigt worden.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundestatsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 609), habe ich den Gheleuten Bäckermeister Gust av Bent mann, Dortmund, Greveler Straße 19, die Herstellung und den Verkauf von Backwaren sowie den Handel mit Lebens- und Futtermitteln aller Art wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Dortmund, den 4. Dezember 1922.

Wucherstelle der Polizeiverwaltung. Dr. Kielhorn, Regierungsrat.

Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (NRGBl. S. 663) haben wir dem Wilhelm Weitz zu Siegen, Bodelschwingh⸗ straße 17, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Altmetall wegen Unzuyerlässigkeit in bezug auf diesen Handels betrieb un tersagt. Siegen, den 1. Dezember 1922. Die Polizeiverwaltung. Bekanntmachung. 6G Bekanntmach zur Fernhalt zuver lãssiger * ; 9 i ! ] Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 19h. (RGBl. S. 603) haben wir dem Kar! Dax zu Siegen, Hitschelsbach 90, durch Ver⸗ sügung vom heutigen Tage den Handel mit Altmetall wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Siegen, den 1. Dezember 1922. Die Polizeiverwaltung.

Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger

sachsenberg Nr. 3 und Emil Trätzschler in Obersachsenberg

Personen vom . vom 23. September 1918 (RGBl. S. 663) haben wir dem Otto Röcher zu Siegen, Altenhof 13, durch Ver⸗

fügung vom beutigen Tage den Handel mit Altmetall wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Siegen, den 1. Dezember 1922. Die Polizeiverwaltung.

Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger s 3. September 1915 (RGBl. S 663)

Personen vom Handel vom 2 haben wir dem Siegfried Röcher zu Siegen, Altenhof 13,

duich Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Alt⸗

metall wegen Unzuverlässigteit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Siegen, den 1. Dezember 1922. Die Polizeiverwaltung.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich. Die hier vom 29. v. M. erwähnten Ausfuhrbeschränkungen

für Ockersorten beziehen sich nur auf Rohware.

Preußischer Staatsrat.

Sitzung vom 9. Dezember 1922. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.) Der Vizepräsident Gräf eröffnete die Vollsitzung gegen 6M Uhr Abends.

Zunächst stand auf der Tagesordnung die Beratung eines Gesetzentwurfs, betreffend die Bewilligung weiterer Staatsmittel für die Erweiterung und Einschleusung des Fischexeihafens in Geestem ünde. Berichterstatter Eberle beantragte

namens des Hauptausschusses die Annahme des Entwurfes. Zu den bereits bewilligten 183 020 000 M wird eine weitere Summe von rund 2 Milliarden Mark zum

Ausbau des Fischereihafens Geestemünde gefordert. Die bisher schon ausgeführten Bauten lassen die Fortsetzung des ganzen Projektes als notwendig erscheinen, sonst würden die bisherigen Arbeiten in die Gefahr des Verfalls geraten. Tas ganze Projekt soll zur Förderung der Hochseefischerei dienen, um das Volk reichlicher mit Seesischnahrung zu versehen.

Das Mitglied Dr. Steiniger (A.⸗G.) sprach sich als alter Finanzmann mit Rücksicht auf unsere augenblicklichen finanziellen Verhaältnisse gegen die Annahme der Vorlage aus. Er wies als Vertreter Berlins und auch im Sinne der Vertreter anderer Großstädte darauf hin, daß mir im wahren Sinne des Wortes verhungerten. Selbst das Pserdesleisch sei allmählich auch un⸗ erschwinglich geworden. In dieser schweren Zeit müßten die Berliner es erleben, daß die gewohnten Fischzüge vollkommen versagten. Der Magistrat von Berlin, der sich alle Mühe ge⸗ geben habe, sei schließlich zu dem öfsentlichen Geständnis ge⸗ zwungen gewesen, daß keine Fische da seien. Nach. Pressemeldungen würden sie nach Tänemark und Holland verkauft. Wir verlangen, fuhr der Redner fort, daß die in preußischen Gewässern gefangenen

Fische in erster Linie der preußischen Großstadtbevölkerung zu⸗

In dieser Beziehung hat die preußische RJe⸗

geführt werden. ha ü ͤ Sie möge das nachholen

gierung bisher ihre Pflicht nicht getan. und auch bei der Reichsregierung darauf hinwirken, das ihrige tue. Auch die Frachten für die Fische müssen auf ein erträgliches Maß herabgesetzt werden. Wir verlangen dringend für die notleidende Bevölkerung des Mittelstandes und für die arbeitende Bevölkerung die Möglichkeit des Fischfleischgenusses.

Dem Gutachten des Ausschusses wird von der großen Mehrheit des Hauses zugestimmt.

Fu einem Antrage des Wirtschaftsaus⸗ schusses, betreffend die Beschränkung der Ausfuhr von Lebensmitteln, Sandes⸗

produkten usw., führte der

Berichterstatter Fegter (Dem) aus: Die Ausfuhr von Lebensmitteln hat in erschreckendem Maße zugenommen, teilweise legitim, teilweise illegitim. Es scheint noch weite Kreise zu geben, die die Not des Volkes noch nicht recht begriffen haben, sonst könnten diese Leute nicht so handeln. Die Ware kommt dann vielfach als Auslandsware zu uns zurück, und wir müssen sie dann mit Auslandspreisen bezahlen.

Dem Antrag des Wirtschaftsausschusses, die Staats⸗ regierung zu bitten, Abwehrmaßnahmen gegen diese die Volksernährung stark schädigende Lebensmittelaussfuhr zu

ergreifen, wurde zugestimmt.

Desgleichen stimmte der Staatsrat dem Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Hebammenwesen vom 20. Juli 1922, zu.

Angenommen wurden sodann auch die Gesetz— entwürfe über die Zahnärztekammern und über d roth eke km mern nnd nen Apothekerausschuß. Bei beiden Gesetzentwürfen handelt es sich, wie der Berichterstatter Dr. Fuchs (Soz.) ausführte, um die Vertretung von Standesinteressen, vor allem um die Regelung der Wahl zu den Kammern: Proportionalwahl und geheime Wahl. Beiden Kammern soll auch das Recht der Umlageerhebung erteilt werden.

Damit war die Tagesordnung erledigt.

Nächste Sitzung Montag, 10 Uhr: Gesetzentwurf über den Verkehr mit Grunobstücken; Gesetzentwurf einer preußischen Städte⸗ und Landgemenideordnung.

Schluß 634 Uhr.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Reichstagsausschuß für Auswärtige An⸗ gelegenheiten setzte vorgestern in seiner Nachmittagssitzung die Aussprache über die allgemeine außenpolitische Lage und die beiden letzten Entente noten fort. Zu Wort kamen dabei der Abg. Dr. Wirth, der Minister der Auswärtigen Angelegenheiten von Rosenherg, die Abgg. Dr. Strese⸗ mann, Müller⸗Franken, Gothein und Koenen.

In der nächsten Woche soll wiederum eine Sitzung des Aus⸗ wärtigen Ausschusses stattfinden, in der voraussichtlich der Reichs⸗ lanzler selbst zur außenpolitischen Lage sprechen wird.

Der sozialpolitische Ausschuß des vorläufigen

Reichswirtschaftsrats nahm vorgestern die Beratung des Gesetzentwurfs über die Arbeitszeit gewerblicher Arbeiter wieder auf. . .

Im Verlauf früherer Verhandlungen war eine Reihe von Paragraphen des Entwurfs bis zur endgültigen Stellungnahme der verschiedenen Gruppen zurückgestellt worden, und zwar handelte es sich um die 55 18 bis 21, die für im einzelnen auf—

gezählte Ausnahmefälle eine Ueberschreitung des Achtstundentages

daß diese d

vorsehen. Diese standen zunächst

n mehrere Anträge der Abteilung 2 B ing ein Vertreter

mit behördlicher Genehmigung zur Erörterung. Hierzu lage Abteilung Arbeitnehmer) vor, zu deren Begründun— der Arbeitnehmer laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger folgendes ausführte: In der Reichsarbeitsgemeinschaft habe über diese Fragen eine Aussprache stattgefunden, ohne daß jedoch eine Verständigung ischen den Gruppen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer erzielt worden sei. Für die Arbeitnehmer sei der Gedanke grundlegend, daß die zu⸗ ständigen Berufsvertretungen die Erförbernisse der Wirtschaft im allgemeinen und ihres Gewerbezweiges im besonderen besser zu übersehen vermöchten als die Verwaltungsbehörden. Es sei daher zweckmäßig, im Gesetz den Achtstundentag prinzipiell festzulegen und Abweichungen davon nur für Arbeiten, die sich bei Unglücks⸗ fällen oder hei Betriebsstörungen infolge von Naturereignissen not⸗ wendig machen, zu gestatten, alle weiteren Ausnahmen aber durch Vereinbarungen zwischen den beteiligten Organifationen im Tarif⸗ vertrag zu regeln. Demgegenüber hätten die Arbeitgeber den Standpunkt zu vertreten, daß der Achtstundentag nicht so schablonen⸗ haft gestaltet werden solle, daß vielmehr im Gesetz alle die Fälle in denen eine Ueberarbeit im Interesse einer Förberung der Pro— duktion nicht zu vermeiden sei, berücksichtigt werden müßten. Die Arbeitnehmer seien nunmehr zu ihren Anträgen zurückgekehrt, die die Möglichkeit tarifvertraglicher Regelung in weitestem Maße offen lassen. Nur auf gütlichem Wege und nicht durch gesetzlichen Zwang sei eine produktive Mehrarbeit zu erreichen. Für die tarif⸗ vertraglichen Bestimmungen sei fernerhin zu fordern, daß sie durch den Reichsarbeitsminister für allgemein verbindlich erklärt werden lönnten. Die Aufstellung einer Mustersatzung werde zu diesem Zwecke in Aussicht genommen. Ueber Anträge auf Zulaffung von Ueberarbeit solle mangels einer vertraglichen Vereinbarung zwischen

lage

den Tarifparteien die zuständige Schlichtungsbehörde, die als pari⸗ tätischer Selbstverwal tungs körper den Verhältnissen am besten gerecht werden könne, entscheiden. Unter Hinweis auf gefetzes—⸗ technische Schwierigkeiten erklärte der Vertreter des Reichs⸗

M

geber im Verhältnis 14: 10 angenommen. Mit dem gleichen Stimmenverhältnis wurden dieselben Abänderungsvorschläge für die 55 16 bis 19a des Entwurfs über die Arbeitszeit der Angestellten gebilligt.

In der zweiten Lesung des Gesetzentwurfs über die Arbeits⸗ zeit gewerblicher Arbeiter lag zu 5 1 ein Antrag von seiten der Arbeitgeber vor, der entgegen dem Beschluß in erster Lesung die um Haushalt beschäftigten Arbeiter aus dem Gesetz herauslassen wollte, da für diese Kategorie von Personen nur eine Arbeitsbereitschaft in Frage komme, eine schematische achtstündige Arbeitszeit für sie aber praktisch undurchführbar sei. Der Ver⸗ treter des Reichsarbeitsministeriums hielt den Antrag für er⸗ wägenswert, da das Gesetz prinzipiell nur auf die gewerblichen Arbeiter Anwendung finden solle. Dagegen erklärten die Arbeit⸗ nehmer und eine Vertreterin der Hausangestellten, daß eine baldige Regelung der Arbeitszeit für diese Personengruppe versprochen worden sei und am zweckmäßigsten in diesem Gesetze vorgenomemn werde. Der Antrag wurde mit 14 zu 9 Stimmen ab⸗ gelehnt und der 5 1 in der Fassung der ersten Lesung angenommen. Dem § 5, der die Grundlage des Gesetzes bildet, waren bei den früheren Beratungen zwei neue Absätze eingeführt worden. Der eine sah Ueberarbeit bis zu zehn Stunden an den beiden letzten Tagen der Woche vor, sosern die Gesamtzahl der wöchentlicher früheren Beratungen zwei neue Absätze eingefügt worden. Der andere wollte die Beschäftigung von Lehrlingen über die acht Stunden hinaus zu Aufräumungs⸗ oder Vorbereitungsarbeiten täglich bis zu einer Stunde zulassen. Ein Antrag von der Arbeit⸗ nehmerseite verlangte aus sozialen Gründen die Streichung dieser Bestimmungen. Vor allem wurde es durch die Praxis nicht als gegeben erachtet, dem Lehrling, der als Jugendlicher eines esonderen Schutzes bedürfe, eine längere Arbeitszeit als allen übrigen Arbeitnehmern aufzuerlegen. Es würden sich dann vor— anssichtlich überhaupt keine Lehrlinge mehr zur Ausbildung bereit⸗ . um so mehr, als schon jetzt materielle Opfer und vielfache Mißstände im Lehrlingswesen viele Jugendliche davon zurück⸗ hielten, in eine Lehre einzutreten. Dazu betonten die Arbeitgeber, daß die Ausführung solcher Vorbereitungsarbeiten in den seltensten Fällen eine volle Stunde in Anspruch nehmen werden. Gegen eine Ausbeutung der Lehrlinge könne außerdem der paritätisch zu⸗ sammengesetzte Lehrlingsausschuß einschreiten. Die Streichung beider gegen die Stimmen aller Arbeit⸗ geber und eines Vertreters der freien Berufe beschlossen. Außer⸗ dem wurde mit 15 gegen 12 Stimmen in dem Abs. 3 eine Ein—⸗ ügung aufgenommen, daß, wenn keine tarifvertragliche Regelung orliegt, der Beginn und das Ende der regelmäßigen Arbeitszeit und der Pausen vom Arbeitgeber unter Mitwirkung der Betriebs⸗ vertretungen festzusetzen ist. Zu § 19 verlangte ein Antrag von Arbeitgeberseite die Ausdehnung der Arbeitszeit der jugend⸗ lichen Arbeiter und Arbeiterinnen in mehrschichtigen zetrieben bis auf 11 Uhr Abends, um auch bei einem Arbeitsbeginn im 7 Uhr morgens eine Doppelschicht zu ermöglichen. Der Antrag wurde mit Stimmengleichheit abgelehnt. Der 512, der auch während der Nacht die Beschäftigung bon männlichen jugendlichen Arbeitern über 16 Jahre in Stein⸗ und Braunkohlengruben, in Eisen⸗ und Stahlwerken, Glashütten, Papierfabriken und Roh⸗ zuckerfabriken zulassen will, war auf Grund der Beschlüsse in erster Lesung gestrichen worden. Seine Wiederherstellung im Wortlaut der Regierungsvorlage wurde von den Arbeitgebern beantragt. Der Vertreter des Reichsarbeitsministeriums wies auf die wirtschaftlichen Gesichtspunkte hin, welche eine an sich wünschenswerte Ausdehnung des Schutzes der Jugendlichen zurzeit als bedenklich erscheinen ließen. Auch Vertreter des preußischen Ministeriums für Handel und Gewerbe erhoben an Hand von

statistischem Zahlenmaterial Bedenken gegen eine grundsätzliche Ausschließung der Jugendlichen von den Nachtschichten. Die

Jugendlichen müßten systematisch angelernt und aus diesem Grunde er Glashütten⸗ und Großeisenindustrie möglichst in jungen Jahren zugeführt werden. Der Antrag wurde mit 11 gegen 5 Stimmen abgelehnt, der 512 ist damit aus dem Gesetz herausgefallen. Ebenso war der 816ß, der das Verhältnis zwischen Arbeitszeit und Forthildungsschulzeit für die Jugendlichen regelt, im Verlaufe der ersten Lesung gestrichen worden. Er wurde nun⸗ mehr ohne weitere Erörterung mit 15 gegen 10 Stimmen nach dem Vorschlage des Arbeitsgusschusses umgestaltet und wieder in das Gesetz aufgenommen. Er schreibt vor, daß die Arbeitszeit und die Unterrichtszeit in der Berufsschule zusammen innerhalb einer Woche 48 Stunden (Regierungsentwurf 54 Stunden) nicht über⸗ schreiten darf; Ausnahmen bis zu 54 Stunden wäöchentlich können jedoch durch die Bezirkswirtschaftsräte zugelassen werden. Ferner wurde zu §26 eine Entschließung von Arbeitnehmerseite mit 14 gegen 3 Stimmen gebilligt, in der es heißt: „Die Frage einer Regelung der Arbeitszeithestim mungen in Bäcke⸗ reien und Konditoreien bedarf dringend und baldigst einer neuen gesetzgeberischen Behanlung. Der bestehende Arbeits ausschuß wird beauftragt, in Form eines Initigtivantrags einen Gesetz⸗ entwurf auszuarbeiten, der als Nebengesetz zu dem Gesetz über die Arbeitszeit gewerblicher Arbeiter dem soziglpolitischen Ausschuß vorzulegen ist. Die Verordnung über die Arbeitszeit in den Bäcke⸗ reien und Konditoreien vom 23. Nobember 1918 und der zurzeit im sozialpolitischen Ausschuß vorliegende Antrag Hoffmann werden dem Arbeitsausschuß als Material überwiesen. Im übrigen blieben außer einigen kleinen Aenderungen die Beschlüsse erster Lesung bestehen. Hierauf wurde der Gesetzentwurf im ganzen mit 14 gegen 12 Stimmen in zweiter Lesung angenommen.

Der Unterausschuß des vorläufigen Reichswirt⸗

am ,, zur wirtschaftlichen Förderung der geistigen Arbeit ielt heute eine Sitzung.

16

Nachrichten über den Stand der Herbftsaaten im Deutschen Reiche Ansang Dezember 1922.

Zusammengestellt im Statistischen Reichsamt.

Aßnfang Dezember war der Anfang Dezember war der Stand der Saaten: Stand der Saaten: Nr. 1 sehr gut, Nr. 2 gut, Nr. 1 sehr gut, Nr. 2 gut, gznder Nr. 3 mittel Qurchschnittlich) 83. Ur. 3 mittel durchschnittlich), Nr. 4 gering, Nr. 5 sehr gering. 3. Nr. 4 gering, Nr. H sehr gering. Lan ö. eil 5 Winterspelz . 2 ö. . 11 5 Winterspelz 5 . e * 2 82 ö = y' lauch mit 5 ,,,, 6 (auch mit * 1 Beim schuun g 6 5 Beimischung 5 * von Roggen * * von Roggen 3 S oder Weizen) 5 3 oder Welzen) 5 re,, Schaumburg ⸗Lippe .... 3.1 3,0 Reg. Bez. Königsberg.... 1 3,2 J 3,5 ; * ö Gumbinnen... 3,1 3, J 1 ö p 34 3, Brgunschweig ö . ö ; J w 1 , ö ö ; 271 . 29 2 *. 0 8 ? h ‚. Potsdam.... 33 3,7 z Frankfurt.. . 3J1 Sachen K 3.3 ö. 33 Kreishauptmannschaft Dresden 3, ; 1 ; Köslin... 5. 34 . gzeipig . 390 238 J Stralsund .. 3.5 3, . Chemnitz. 39 . . . . 4 . 26 ö Schneidemühl ... 31 ö !. Zwickau. 33 3.2 kN 51 23 . Bautzen 30 29 J ,, ö . Landesdurchschnitt. 3 9 J M = 23 kJ 57MM 21 . 9 63 * 2 Magdeburg.... 3,0 . 39 Thüringen ; 31 27 2,9 ö k 35,9 27 3. Erfurt . 34 3,0 Schleswig... J, 3,2 Hessen ö DVannover .... * P 3,0 Provinz Qherhessen 3284 3,9 ö Yildesheim . 35 3.83 dd, 3,4 29 - ö . 31 ; Rheine fen 3 . 239 . S 1 e . . * 8 * 9 . 2. 0 Tandes 5 ur chsch . , k G 2 Og 1 1 2 86 HJ 5,2 86 2,9 n K ö . 39 Ehlchnitt⸗ ; J . 2 . / , 3,0 2, 8 . g Yiünfter 32 JJ z Minden —ᷣ . 31 Reg. Bez. Oberbayern. ö 3 3, 4 29 9 1 1 J 56, 3, p53 3 ĩ Arnsberg 33 . 32 . Niederbayern K 3, ö 35 Tassel 3.4 . 31 ö. Oberpfalz J 3, 3 3,5 2,9 4 Wieshaden 54 31 * Oberfranken 3,3 3,0 3,1 . Wies baden 2 ; 21 Mitt Ifra nk * 2 2 Koblenz.. 3,5 3 3.29 r e n, n . . 372 5341 ; Düsseldorf ... 3,ů0 ö 235 = Unterfranken 3,5 238 235 . 3.2 . 3 r Schwaben 3, 2, 8 3,0 ! , 3,5 35 33 r Pfalz KJ 33 349 29 ( j 2,9 340 2, 9 Landesdurchschnitt!·.·. 333 2,9 759 . Sigmaringen 3,4 37 3,0 d Landesdurchschnitt . 3373 —3J. Württemberg d K WJ 3,1 2.8 Schwarzwaldkreids.... 37 3,5 38 Mecklenburg⸗Schwerin .. 3,5 = 3,8 k 3,4 3.7 Mecklenburg ⸗Strelitz enn, 35 33 3.3 Land Stargard. ö 3,6 . 3,5 Landes , . atze burg J . . . f 3 Landesdurchschnitt. 3,6 ö Baden . Landeskomm. Bez. Konstan; 33 3 2,9 . . ö . Freiburg . 3, 2, 8 2,8 K ö 353 ö Karlsruhe 235 3 235 8 . 2 2 09 1 9 ö 59 246 JJ w Namn bein k 29 ö 3,0 Landesdurchschnitt... 3.7 3, ö Oldenburg k . zandesteil Olbenbi 1 . 2.8 . —̊. . . Landesteil H JJ 9 57 Deutsches Reich im Dezember 1922 5,5 3,2 . ü e 3, Birlen fed 4,5 358 ; Lander durch hn. . K Dagegen im Dezember 1921. 29 29 1 3 = / ö Dezember 1913. 25 21 23

In der obenstehenden Uebersicht hedeutet ein Strich (—, daß die betreffende Frucht gar nicht oder nur wenig angebaut ist, ein

Punkt (.), daß Angaben fehlen oder nicht vollständig gemacht sind.

Die Saatenstandsnoten sind bei jeder Fruchtart unter Berücksichtigung der Anbaufläche und des Ertrags berechnet worden.

1n g

Bemerkung

24

e n.

Allgemeines. Die Witterung im November war zumeist kühl und naß, wodurch die Feldbestellung und das Wachstum der Wintersaaten stark beein— trächtigt wurden. Zu Beginn des Monats stellten sich in Süddeutsch— land heftige Regen- und Schneefälle ein, die sich auch auf das übrige Deutschland auebreiteten. Um die Mitte des Monats November herrschte unter dem Einfluß östlicher Winde trübes und nebeliges Wetter; Niederschläge kamen aber nur vereinzelt und in geringen Mengen vor. Tie Temperaturen sanken vielfach bedeutend unter den Gefrierpunkt. Sxäter einsetzende Westwinde brachten zunächst leichte, sodann vermehrte Regenfälle und führten überall wieder eine Er— wärmung herbei. Zu Beginn des letzten Monatsdrittels herrschte in ganz Deutschland überwiegend trübes aber ziemlich mildes Wetter; nur im äußersten Süden, in Schlesien und Osipreußen kamen strenge Nachtfröste vor. Das trübe Wetter hielt bis zum Monatsende an mit häufigen Regen-, Schnee- oder Graupelfällen, wobei die Tempera— turen stellenweise bis auf minus 100 C. zurückgingen Von der Kartoffel⸗ und Rübenernte ist der Rest fast überall ein— gebracht; in einigen Gegenden Süddeutschlands befindet sich jedoch ein Teil derselben noch im Boden. Ueber Schädlinge, wie Saat— krähen, Mäuse, Schnecken und Maulwürfe wird besonders in Baden Klage geführt. Auch in einigen preußischen Gebieten wird über Schädigungen durch Krähen und Schnecken getlagt.

Winterung.

Nach den meisten Berichten ist die Aussagt des Wintergetreides, namentlich des Weizens, noch nicht beendet. Der Stand der Saaten

läßt im allgemeinen infolge der späten Aussaatmöglichkeit und der durch die Nässe und Kälte ungünstig beeinflußten Bodenbeschaffenheit zu wünscken übrig. Bei dem andauernd naßtalten Wetter entwickeln sich die Saaten nur langsam. Die spät in den Boden gebrachten Saaten sind größtenteils noch nicht aufgelaufen; die zeitig bestellten haben sich leidlich entwickelt und zeigen einen befriedigenden Stand, sind aber nicht so gut bestockt wie im Vorjahr. ;

Durch die Ungunst der. Witterung und den Leutemengel sind die Bestellungs arbeiten. wie besonders aus dem Freistaat Sachsen, Württemberg und Baden berichtet wird, noch sehr im Räckstande. Es wird dort mehrsach befürchtet, daß, da die Zeit schon zu weit vorgeschritten ist, die Wintersaat nicht mehr ganz zu Ende geführt werden kann und dafür im nächsten Frühjahr eine Bestellung mit Sommerfrucht erfolgen muß. In Pieußen steht der Anbau von Wintergetreide nach Mitteilungen aus fast allen Landesteilen zumeist nicht gegen das Vorjahr zurück.

Aus den eingegangenen Berichten ergeben sich im Reichsdurch— schnitt folgende Bemertungsnoten für Winterweizen 32 (im Vor— monat 3,1), Winterspelz 32 (3,2), Winterroggen 3, 1 (3.1).

Da ein großer Teil der Wintersaaten noch nicht sichtbar ist, und außerdem noch die Berichterstattung vielfach Lücken aufweist, sind die Begutachtungsziffern indes nicht als vollgültige Bewertungsnoten an— zusehen.

Mit diesem Bericht schließt die diesjährige Saatenstandsbericht⸗ erstattung. Der nächste Bericht wird erst wieder Anfang April 1933 herausgegeben.

Berlin, den 9. Dezember 1922.

Gesundheitsmesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ masv,regeln. ö G ist ö Erlöschen der Maul-— un hauen seuche vom Schlachtviehhose in Leipzig am 8. Dezember 1922 gemeldet worden. .

Verkehrswesen.

Die wesentlichsten Gebühren, die vom 15. De— zember 1922 an im Post , Postscheck⸗ und Tele- graphenverkehr innerhalb Deutschlands gelten, sind folgende:

Für Pest karten im Orts verkehr 5 4, im Fern⸗ verkehr 18 ; für Briefe im Ortsverkehr bs 209 10 4K, über 20 bis 100 g 15 44, über 100 bis 250 x 25 4; ür Briefe im Fernverkehr bis 20 g 25 4A, über 20 bis 100 g 35 M über 1090 bis 250 g 45 M (für nicht- oder unzureichend sreigemachte Postkarten und Briefe wird das Doppelte des Fehl—

betrags, mindestens aber ein Betrag von 50 nacherhoben); für Drucksachen bis 20 g 5 A, über 25 bis 50 g 10 4A, über

0 bjs 1099 8 18 2, über 100 bis 250 g 25 A, über 250 bis 500 g

35 A, über 500 g bis 1 kg 45 43, über 1 bis 2 kg (nur für einzeln verjandte, ungeteilte Druckbände zulässig 90 4;

für Ansichts karten, auf deren Vorderseite Grüße oder ähnliche Höflichkeitsformeln mit höchstens fünf Worten niedergeschrieben sind, 5 », (Ansichtstarten, die weitergehende schrijstliche Mitteilungen ent— halten oder bei denen sich Mitteilungen auf der Rückseite befinden, unterliegen der Postkartengebühr); für Geschäftspapiere und Mischsendungen bis 209 g 25 4, über 250 bis bö0 g 35 4, über 500 g bis 1 Eg 45 A; für Warenproben bis 250 828 .,

Statistisches Reichsamt. Delb rück. über 250 bis 500 g 35 M nicht freigemachte Drucksachen, Geschäftspapiere und, Warenproben werden nicht befördert; für unzureichend freigemachte Sendungen dieser Arten wird das Doppelte des Fehlbetrags, mindestens aber ein Betrag von bo. nacherhoben ; für Päckchen bis 1 kg 60 4,

für Pakete bis 5 kg Nabzone 125 6, Fernzone 260 6, über 5/ bis 6 kg Nahzone 150 „, Fernzone 300 , über 6 bis 7 kg Nah— zone 175 , Fernzone 300 „M, über 7 bis 8 kg Nahzone 200 4A, Fernzone, 400 , über 8 bis 9 kg Nahzone 225. M. Fernzone 4590 Htz, über 9 bis 10 kg Nahzone 2600 A, Fernzone 500 „, über 10 bis 11 kg. Nahzone 310 A. Fernzone 620 K, über 11 bis 12 kg Nah⸗ zone 370 , Fernzone 740 „, über 12 bis 13 kg Nahzone 736 Iz, Fernzene z60 „n, über 13 bis 14 kg Nahzone 490 , Fernzone g80 „6, über 14 bis 15 kg Nahione 550 M. Fernzone 1100.4, über 15 bis 16 kg Nahzene 610 „, Fernzone 1220 4, über 16 bis 17 kg. Nahzone 670 A. Fernzone 1340 M, über 17 bis 18 kg Nah— zone 150 M, Fernzone 1460 „, über 18 bis 19 kg Nahzonee 790 4A, Fernzone 1580 M, über 19 bis 20 kg Nahzone Sb0 „zn Fernzone 170046, Zeitungspafete bis 5 kg Nahzone 660.6, Fernzone 125 A; für Wertsen dungen (Wertbriefe und Wertpakete) die Gebühr füt eine gleichartige eingeschriebene Sendung und die Versicherungegebühr, die beträgt für je 3000 M 20 ; für Po stan weisungen bis 100 M 12 4A, über 100 bis 206 4 20 , über 200 bis 500 Ss 30 A, über 500 bis 1000 4A 40 A, über 1000 bis 7000 A 50 A,

über 2090 bis 5000 4M 60 A, über 5000 bis 20000 b 9 6 (Meistbetrag ist von 10000 4 auf 20 000 4 erhöht); für Rohrpostsendungen:; a) wenn Ausgabeort und Be⸗ stimmungsort innerhalb. des Geltungsbereichs der Ortsbrief⸗ gebühr von. Groß Berlin liegen, sür die Rohrpoft—⸗ karte 40 , für den Rohrpostbrief 50 4A wenn der