1922 / 281 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 12 Dec 1922 18:00:01 GMT) scan diff

mit gleichzeitiger Ausstopfung des

sernung von Fremdkörpern aus der Nase . 300— 3000 h) Desgleichen mit Aufflappung der Nase 120. a) Kleinere Operationen in der Nase oder Anbringung Aetzmitteln b) Anwendung a) Abtragung von

w ; . . 200 2000 der Galvanokaustik oder Elektrolyse 300 uswüchsen der Nasenscheidewand teilwesse oder vollständige Abtragung von Nasenmuscheln oder Entfernung mehreren Sitzungen, auf jeder Seite reitbasig aufsitzender fibröser Nasen⸗

rachengeschwülste:

750 15 000

1000 - 20 000 mit Voroperation . , Nasenscheidewand 1000-20 000

vom Innern

23. 4) Eröffnung

der Oberkieferhöhle von der Alveole oder Fossa caning aus oder der Stirnhöhle Oberkieferhöhle

Naseninnern und von außen .

b) Ein iache Eröffnung

ö 1500 - 30 000 en derselben Seite in der gleichen J ; f Punktion einer Kieferhöhle mit oder ohne Aus— Wiederholungen die Hälfte. 24 Entfernung von Drüsenwucherungen aus dem Nasen— rachenraum n. . J . 1000— 10000 im Rachen oder an den Gaumen⸗ mandeln einschließlich Aetzung und Galvanokaustik Eiteransammlungen i mandel oder deren Umgebung (Abtragung

b) Eröffnung 00 10000

oder beider Gaumen⸗

; J 750 - 15 000

(Ausschälung mit der Kapsel einer oder J 100020 000

en in den Kehlkopf 200— 2000

innerhalb des

d) Tonsille tomie beider Gaumenmandeln) éGinbringung von Medikament Anwendung des Rehlkopfes ) Intubation oder in den Kehlkopf a) Entfernung von Frem die natürlichen Wege b) Desgleichen durch Eröf 238 a) Endoskopische Untersuchung der zweigungen oder der Speiseröhre b) Endobronchiale Behandlung mit starrem Rohr mit weichem Rohr. Endoskopische Entfernung Euströhre und ihren Verzweigungen röhre, desgleichen endoskopische Operationen in der Lust— hre oder der Speiseröhre a Dperative Eingriffe oder Anwen innerhalb des Kehlkopfes Desgleichen mit Spaltung Anwendung der Schwebe⸗Laryngofskopie 21. Operationen am Tränensacke vom Naseninnern aus 1000-20 000 32. Eröffnung des Türkensattels einschließlich Vor— 000 - 60000 20020 000

Einführung von Dehnungsinstrumenten J 00 5000 dkörpern aus dem Kehlkopf durch JJ 500 10 0090 fnen des Kehlkopfes 1500 30000 uftröhre und ihrer Ver⸗ 1000—10 000 00 —–—10 000 W 100 8 000 von Fremdkörpern aus der oder aus der Speise⸗

ö 9 ooh dung der Galvanokaustik J ; 1000-20000 des Kehlkopfes oder mit 1500-30 000

93 Inhalationen d u,,

EII. Gebühren für Zahnärzte.

A. Allgemeine Verrichtungen.

die Beratung des Zahnkranken Untersuchung des Mundes und etwaiger schriftlicher Ver ordnungen: a) in der Wohnung des Zahnarztes bei Tage bei Nacht (Abends 8 Uhr bis Morgens 8 Uhr) b)in der Wohnung des ,, bei Nacht.. e) durch Fernsprecher . bei Nacht.. d für Besuche, die am

einschließlich

100— 2000 200 4000

200 4 000 400 6000 100— 1000 J Tage auf Verlangen des Kranfen oder dessen Angehörigen sofort oder zu einer gewünschten Stunde gemacht werden, das Doppelte der Sätze von 1p. 2. Bei Behandlungen im Hause des Kranken wird für Zeit— verlust (die Wege einbegriffen) für jede halbe Stunde

ahnkranken

a) am Tage. b) bei Nacht .. 3. Erscheint der Krank ist für Zeitverlust zu berechnen: für jede halbe Stunde hei Tagen.

nicht zur vereinbarten Sitzung, so

4 Zuziehung eines Arztes oder eines anderen Zahnarztes außer der Gebühr für Besuch und Zeitversäumnis (11 A Nr. 2 und Nr. 4; III Nr. I3— b, d, Nr. 3). Im übrigen gelten die allgemeinen Bestimmungen zu La.

B. Besondere zahnärztliche Verrichtungen. a) Allgemeines. 5. Untersuchung des Zahnes mittels des .

6. Röntgengufnah

o) Durchleuchtung d 7. a Allgemeine Betäubung hei einer ing. lich ärztlicher oder zweiter zahnärztlicher Hilfen.

b) Oertliche Betäubung durch Injektion. .. c) Durch Vereisung d) Leitungsanästhesie 8. Massage der Schleimhäute,

zehandlung ausschließ⸗

Pinselung, Aetzung ö. 9. Reinigung

jede Sitzung

b) Zahnärztlich-operative Verrichtungen.

10a) Entfernen eines einwurzligen Zahnes

der Zähne, Entfernung von Zahnsteir

oder seiner

b) Entfernen eines mehrwurzligen Zahnes oder seiner

11. Ausmeißelung eines abgebrochenen oder verlagerten

12. Abtragen des Alve ines Abszestes und einfache blutige Ser ö. en in der Mundhöhle Cysten⸗

stirpation, Il000 - 10000

olarrandes nach dem Entfernen, von 0

13. Eröffnung e in der Mundhöhle .. 14. Größere blutige Operation ; Wurzelspitzenresektion, Re⸗ und Imwplantationen) 15. Nachbehandlung nach blutigen Eingriffen (Tamponade, Ausspülung usw.),, für jede der Operation 16 Stillung der übermäßigen Bluiung . 5 17. Behandlung von Mundkrankheiten, jede Sitzung . 18. Behandlung der Alveolarpyorrhöe d

19. Befestigung loser Zähne ligatur für jeden Zahn. 20. Abfeilen störender Ränder,

durch Seiden oder ö.

für jede Si sung und an . ö. 150 - 1 500

41M. ) Zahnärztlich⸗konservierende Verrichtungen. 21. Ueberkappung oder Betäubung (Druckanästhesie, Ab⸗ ätzung, Amputation oder Extraktion einer Zahnpulpa ein⸗ schließlich des provisorischen Verschlusses. 150 1 500 22. a) Reinigung und antijeptische Behandlung des Wurzel— kanals eines Zahns mit einer Wursel einschließlich pro—

visorischen Verschlusses, für jede Sitzung 150 - 1500 b) der Wurzelkanäle eines Zahns mit mehreren Wurzeln.. ö 200 2000

23. a) Wurzellüllung eines Zah

der Füllung der Pulr

b) eines Zahns mehreren Wurzelkanälen. .. 200 2000 24. Füllung einer Zahnhöhle:

a) mit provisorischem Material .... .. . . 150 1500

b) mit Zinkphosphat und Guttaperchan ..... 2569

ch mit Amalgam je nach Gtöße ...... . 2650 2500

q) Silikatzement⸗ dd e) Porzellanfüllung (gebrannt) (...... . 150015 000 J e . 750 - 7 500 h Gold, gehämmert, je nach der Größe und d 1500 - 15 000 GR,, 150015 000

25. Separiereinlagen d . 26 Auibohren (Trepanation) eines Zahns 150 1 500 27. Behandlung empfindlichen Zahnbeins für jede Sitzung 150— 15300 28. Anlegung von Spanngummi ...... . . 100— 1909 29. Wiedereinsetzen einer Einlagefüllung ..... 2650 2600

N

4. Zahnärztlich⸗technische Verrichtungen.

30. Abtragen einer Zahnkrone für nachfolgenden Ersatz 150— 1500 31. Anfertigung einer Platte aus Kautschuk. ... 00 5 000 32. Für jeden an der Kautschukplatte befestigten Zahn 2590 25090 33. Reparatur einer Kautschukplatte... . . 250— 25909 34. Anfügen eines neuen Zahns.. .. . 260— 2509 35. Für jeden Blockiahn mehr... 300— 3 009 36 Für Zähne mit Schutzplatten mehr..... . 2609 2500

37. Anbringung einer Gummisaugvorrichtung ?... 3060 3009 38. Erneuerung und Anbringung jedes Gummiplättchens 100— 1909 39. Jede Klammer und Einlage... 72h04 3 og 40. Anbringen von Federn und Federträgern .... 1000—- 10 000 41. Anfertigung einer Platte aus Metall.... . 2000 290 909 42. Für jeden an dieser Platte befestigten Zahn... 350— 3 500

a welter und gel ,

b) in Kautschu k.. J

43. Reparatur einer Metallplatte... . . 1250 12500 44. Für jede gelötete Klammer... 600 6 000 45. Beschleifen eines Zahns oder einer Wurzel zur

Nurnghme einer Kron 150 1 500 46. Wurzelaufbau zur Aufnahme einer Krone oder eines

Stiftzahns JJ 47. Für Anfertigung eines Stiftzahns:

,, 12

b) m Mur lrh n 1500– 15 000

c in Porzellan (Logan und Dapvis)) .. .. . . 1260 12 500 48. Reparatur eines Stiftzahns (Erneuerung einer

J .⸗ꝰ) 500 5000 49. Entfernen eines Stiftzahns oder abgebrochenen

Stifts aus einer Wurzel.... .. . .. 260— 2500 50. Herstellen einer Metallvollkrone, gestanzt oder ge⸗

k 51. Entfernen einer Krone 250 2599 52. Wiederbefestigung eines Stiftzahns oder einer Krone 250 2509 53. Brücken aus Metall für jedes Glied? 200020 000 54. Befestigung lockerer Zähne mittels Schiene oder

dergl. unter Anwendung von Edelmetall .... 6000 - 60 000

e. Orthodontische und gesichtsorthopädische

Verrichtungen. 55. Für die Regulierung unregelmäßiger Zahn- und Kieferstellung a) Vorbereitende Maßnahmen dafür, wie Herstellung von Modellen oder Photographien, Vornahme und Messungen und Berechnungen, ÄAufstellung des Behandlungeplanes 1250 12 500 b) Zurichtung und Anlegung der Reguliervorrichtung für J Oo e) Für Aenderung und Neubefestigung der Vorrichtung sowie Reparatur und Ersatz verlorener Teile . 1250 –— 12500 d) Herftellen und Anlegen der Retentionsvorrichtungen für jeden Kieser. . . 12600 12 500

56. Gewaltsame Stellungsberänderung eines Zahnes (Re- J 60h

57. Für Obturatoren in Kautschuk oder Metall, für Gesichts⸗ prothesen (künstliche Nasen und Ohren und sonstige kleinere Prothesen zur Deckung), für Kieferbruchschienungen ist die Festsetzung des zu berechnenden Betrags der freien Verein— barung überlassen.

f Besondere Bestimmungen.

58. Bei allen Behandlungen ist der Wert des verwendeten Medikaments und Materials nicht einbegriffen und den Tagespreisen entsprechend besonders zu berechnen.

59. Soweit vorstehend keine Einzelsätze für Zahnärzte angegeben sind und für die gleichen Leistungen in dem Abschnitt für Aerzte (11) Gebührensätze sestgesetzt sind, gelten diese.

LIV. Gebühren für Zahnärzte bei Krankenkassen.

(II. Buch RVO. und §2 dieser Bekanntmachung.)

1. Beratung eines Kranken einschl Untersuchung und etwaiger schriftlicher Verordnung: Ih⸗ a) in der Wohnung des Zahnarztes (Beratungsgebühr) . 26

Die Berechnung für eine Beratung ist jedoch unzu⸗ lässig, wenn eine Verrichtung berechnet wird,

b) in der Wohnung des Kranken (Besuchsgebühr) ... 45 2. Ausziehen eines Zahnes oder dessen Wurzeln.... 34 3. Oerlliche Betäubung bei chirurg. Eingriffen:

a) durch Injektion für jeden Zahn... 34 b sedoch für jede Kieferhälfte nicht mehr als...... 45 4. Abtötung einer Zahnpulpa (als alleinige Leistun) ; .. 34 5. a) Füllung eines pulpakranken oder toten Zahnes einschl.

vorausgegangener Wurjzelbehandlung .

b) Füllung aus plastischem Material (Silber- oder Kupfer—

amalgam, Zement oder Guttapercha)h). .. . c) Für Silikatrüllung ein Zuschlag von ... 34

(Die Berechnung von Silikatfüllungen ist nur für die 6 oberen und 6 unteren Frontzähne zulässig.) 6. Behandlung von Mundkrankheiten einschl. Zahnsteinent⸗ G , 7. a) Große operative Eingriffe (Wurzelspitzenreseftion, Cysten⸗ erstirpationen, Entfernung von. Tumoren, größere Resek⸗ tionen, plastische Mundoperationen, größere Ausmeiße⸗ lungen verlagerter, tieffrakturierter oder retenierter Zähne, Unterbindungen oder ähnliches.... . 270 b) Mittlere operative Eingriffe spartielle Resektion, der Zahnfortsätze, Exstirpation kleinerer Epuliden, kleinere Ausmeißelungen, plastische Mundoperationen kleineren Umfangs, Aufklappungen, Auskratzungen und ähnliche) 180 c) Kleinere operative Eingriffe (Spaltung und Aus—⸗ kratzung von Fisteln, Eröffnung, von Abizeßhöhlen, Operationswunden, Entfernung kleinerer Sequester und . nn,, d) Nachbehandlung bei größeren operativen Eingriffen für dd . 8. Slillung einer bedrohlichen Nachblutung (bei schwierigen Fällen und größerem Zeitaufwand nach Begründung ent⸗ w , n 46

9g. Für die Behandlung in der Nachtzeit (von Abends sUbhr zis Morgens 38 Uhr) tritt zu den vorgenannten Sätzen ein einmaliger Zuschlag von 80 10 Kommt eine neue Vereinbarung zwischen dem Wirtschaft— lichen Verband deutscher Zahnärzte und den Krankenkassen—⸗ hauptverbänden zustande, so bleibt eine entsprechende Ab⸗ nderung der Gebühren unter Abschnitt IV vorbehalten (siehe auch 52 Abs. 2). Berlin, den 10. Dezember 1922. Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt. Hirtsief er.

Bekanntmachung, etreffend Teuerungszuschlag zu der preußischen ührenordnung für approbierte Aerzte und Zahnärzte. Vom 10. Dezember 1922.

Auf Grund des 5 13 der Bekanntmachung, betreffend den Erlaß einer Gebührenordnung für approbierte Aerzte und Zahnärzte vom 10. Dezember 1922 bestimme ich, daß vom

J Dezember 1922 zu den Sätzen der Gebührenordnung (IIA und B sowie 1M) ein Teuerungszuschlag von 100 vom Hundert tritt. Berlin, den 10. Dezember 1922. Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt. Hirtsiefer.

Ministerium für Wissenschaft, Kun st und Volksbildung.

Die Wahl des Studienrats Dr. Brixius an dem Real⸗ 5 MI

progymnasium in Monschau zum Studiendirektor dieser Anstalt ist bestätigt worden.

Evangelischer Oberkirchenrat.

Der Oberpfarrer Reichmuth an St. Nikolai in Potsdam ist zum Superintendenten ernannt worden.. Als solchem ist ihm das Ephoralamt der Diözese Potsdam J übertragen worden.

Bekanntmachung.

Dem Altwarenhändler Otto Moxitz, Klosterstaße 27, wohnhajt. haben wir auf Grund der Bundesratsperordnung zur Fern⸗ haltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September I5I5 (RGBl. S. 663) den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs durch Verfügung vom heutigen Tage untersagt.

Brandenburg, den 7. Dezember 1922.

Die Polizeiverwaltung. J. V.: Prawitz.

Bekanntmachung. Dem Molkereibesitzer Kurt Wolfgang in Diep⸗

holz habe ich auf Grund der Bekanntmachung vom 23. Septembe 915, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel,

durch Versügung von heute den Handel mir Gegenständen

des'täglichen Bedarfs, insbesondere mit Milch, Butter und Käfe, wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf dief untersagt.

Diepholz, den 7. Dezember 1922.

Der Landrat.

en Handelsbetrieb

von Wuthenau.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Reichsrat hielt gestern abend laut Beschluß seiner zuständigen Ausschüsse eine Vollsitzung ab, in der lediglich der Antrag Preußens vom 18. November d. J, betreffend einen Gesetzentwurf über Lieferung von Stickstoffdünger für abgeliefertes Getreide, auf der Tagesordnung stand. Die Sitzung wurde geleitet von dem neuen Minister für Ernährung und Landwirtschaft, Dr. Luther⸗Essen, der sich bei dieser Gelegenheit dem Reichsrat mit kurzen Worten vor⸗ tellte. Ueber die Ausschußberatungen berichtete Ministerialdirektor Freiherr v. Imho ff. Die preußische Regierung hat, um die Produktion möglichst zu heben und uns bei der Versorgung mit Brotgetreide vom Ausland unabhängig zu machen, einen Gesetzentwurf eingereicht, wonach das Umlagegetreide teils mit Geld. teils mit Stickstoffdünger bezahlt werden sollte. Die Ausschüsse des Reichsrats haben in eingehenden Beratungen den Entwurf geprüft. Die Mehrzahl der Länder weiß sich zwar mit der Reichsregierung und mit Preußen darin einig, daß alles geschehen muß, um die Produktion zu heben, hat sich aber aus finanzpolitischen und valutarischen Gründen sowie aus Gründen der praktischen Durchführbarkeit nicht in ber Lage gesehen, den Antrag Preußens zu unterstützen. Die Ausschüsse beantragen daher Ablehnung des preußischen An⸗ trag“)... Auf Antrag des Staatssekretärs Göhre wurde namentlich abgestimmt und bei der namentlichen Abstimmmg der Ausschußvorschlag mit 46 gegen 17 Stimmen angenommen. Der Antrag Preußens ist also auch von der Vollversammlung abgelehnt. Außer dem Preußischen Staatsministerium stimmten dafür nur der Vertreter der Stadt Berlin, der Vertreter der Provinz Sachsen und der Vertreter von Mecklenburg⸗Schwerin.

Die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats für Volksz— wirtschaft und für Haushalt und Rechnungswesen sowie die vereinigten Ausschüsse für Volkswirtschaft, für Haushalt und

Rechnungswesen und sür Rechtspflege hielten heute Sitzungen.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage)

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr Tyrol. Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle Rechnungsrat Mengering in Berlin Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin Wilhelmstr. 32.

Sieben Beilagen leinschließlich Warenzeichenbeilage Nr. 107A und B) und Erste, Zweite, Dritte und Vierte Zentral ⸗Handelsregister⸗Beilage,

Erste Beilage

zum Deut ehen Neichs⸗

anzeiger und Bren ßzischen Staatsanzeiger

1522

Nr. 231 Nichtamtliches.

(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)

Deut scher Reichstag. 279. Sitzung vom 11. Dezember 1922, Nachmittags 3 Uhr. Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungver leger.“

Die Interpellationen der Abgg. Dom sch⸗Dresder (D. Nat.) und Genossen, betr. die Steigerung der Lebens⸗ mittel und den Schutz der landwirtschaftlichen Produktion gegen weitere zwangswirtschaftliche Maßnahmen, wird nach der Er⸗ klärung des Oberregierungsrats Heinitz in der geschäfts⸗ ordnungsmäßigen Frist beantwortet werden.

In erster Beratung wird die Novelle zum Ge⸗ richts kostengesetz (Erhöhung der Gebühren) auf Antrag Rie ßer (D. Vp.) dem Rechtsausschuß und der von den Abgg. Morath (D. Vp. und Genossen bean⸗ tragte Gesetzentwurf über Aenderung des Pensionsergänzungsgesetzes dem Beamten⸗ ausschuß überwiesen.

Es folgt die zweite Beratung der Novelle zur Gebührenordnung für Gerichtsvollzieher.

Abg. Brodauf als Berichterstatter befürwortet namens des Rechtsausschusses die Annahme der Vorlage mit einigen gering⸗ fügigen Aenderungen.

Die Vorlage, die eine Erhöhung der Gebühren auf ungefähr das Achtfache der jetzt geltenden und das Vierundzwanzigfache der ursprünglichen Sätze vorsieht, wird mit der Maßgabe angenommen, daß sie eine Woche nach der Ver⸗ kündung in Kraft tritt. Sie wird auch sofort in dritter Beratung endgülitg angenommen.

In zweiter und dritter Beratung wird ferner nach dem Referat der Abg. Frau Pfülf (Soz) der Gesetz⸗ entwurf über die Erhaltung der Krieger⸗ gräber aus dem Weltkrieg angenommen.

Der Ausschuß für Bildungswesen beantragt zur Not⸗

lage der Studienassessoren und Zung⸗ lehrer folgende Entschließung:

„Die Reichsregierung zu ersuchen: 1. wegen Herabsetzung der Söchftbesetzung vom Klassen der höheren Schulen und Voltsschulen sich mit den Ländern ins Benehmen zu setzen; 2. stellenlose Studien⸗ assessoren und Junglehrer im Dienst der Reichsverwaltung zu ver⸗ wenden und Maßnahmen zugunsten der Unterbringung in andere geeignete Berufe zu erwägen sowie Ländern und Gemeinden der⸗ artige Maßnahmen zu empfehlen; 3. sich mit den Ländern ins Benehmen zu setzen, um, soweit es nicht möglich ist, in den Ländern Flüchtlingslehver unterzubringen, einer der Zahl der in Preußen bereits untergebrachten Flüchtklingslehrer entsprechenden Zahl von preußischen Schul amtsbewerbern im Schuldienst anderer Länder Aufnahme zu verschaffen; 4. wegen Anrechnung der Zeit umer⸗ schuldeter Stellenlosigkeit auf die Dienstzeit sich mit den Ländern ins Benehmen zu setzen.“

Abg. Weiß . als Berichterstatter schildert eingehend die Notlage, in welcher sich die Studie nassesso ren und Junglehrer infolge der Stellenlofigkeit befänden. Ohne die Hilfe des Reiches könnten die Länder dieser Notlage nicht abhelfen, aber das Reich lehne die Verpflichtung hierzu ab, weil diese Landessache sei. Das Reich müsse sich aber mindestens der Flüchtlingslehrer annehmen und sich mit den Ländern ins Benehmen setzen, um Stellen für Flüchtliugslehrer zu beschaffen. Es handele sich nicht um Schaffung neuer Stellen, sondern darum, Versäumnisse aus früherer Zeit wieder gutzumachen und die große Zahl der fliegenden Klassen zu beseitigen. Die Schulklassen seien noch vielfach überfüllt. Aller⸗ dings ließen sich nicht alle stellenlosen Studie nassesso en im Schul⸗ dienst unterbringen, sie müßten deshalb in den Reichsdienst oder in andere Berufe überführt werden.

Darauf wird die zweite Beratung des siebenten Nachtragsetats für 122 bei dem Etat des Reichswirtschaftsministeri ums fort⸗ gesetzt. Abg. Bruhn (D. Nat.) lenkt erneut die Aufmerksamkeit der Regierung auf die große Notlage der Presse. Seit dem Erlaß des Gesetzes, das eine Verbilligung des Papierholzes herbeiführen sollte, sei der Papierpreis für das Kilogramm auf 405 M gestiegen. Große Teile der Bevölkerung könnten sich keine Zeitung mehr halten, und das treffe alle Parteien in gleichem Maße. Es müsse deshalb staatlicherseits eingegriffen werden und nach dem Wunsch des Zeitungsverlegervereins genügend Papierholz zwangsweise für die Presse bereitgestellt werden. Der Papierholzpreis bedeute einen hohen Gewinn. Das Reich und die Länder müßten jetzt alle Rettungsmöglichkeiten für die Presse im allgemeinen Interesse ergreifen.

Reichswirtschaftsminister Dr. Becker erkennt die Notlage der Presse an. Die Reichsregierung habe sich nach Kräften gegen diese Not bemüht, diese sei neuerdings wieder weiter gestiegen. Es sei jetzt beabsichtigt, die Holzabgabe auf das Dreifache zu steigern, um wenigstens etwas zu helfen. Aber wir hefänden uns eben in einer chweren allgemeinen wirtschaftlichen Notlage. Das Reichswirt⸗ Haftsministerium werde sich weiter noch Kräften bemühen, der Bresse zu helfen. Das sei eine politische, wirtschaftliche und kul⸗ , Aufgabe, den Rückgang der Presse nach aller Möglichkeit zu verlangsamen.

Der Nachtragsetat für das Reichswirtschaftsministe rium wird bewilligt.

Beim Nachtragsetat für das ReichsUwehrministe⸗ rium wirft der

Abg. Künstler (Soz) die Frage auf, ob die Reichswehr wirklich ein verfassungstreues Inftrument der republikanischen Regierung sei. Es müsse endlich mit allen alten faiserlichen Tra⸗ ditionen und mit den monarchistisch gesinnten Offizieren in der Reichswehr aufgeräumt werden. Im Jahre 1913 habe der del 2 vH aller Offizierstellen innegehabt, 1921 noch immer 21,2 vH; bei den kommandierenden Generälen sei die Hälfte adlig, obwohl der Adel nur ? vH der Bevölkerung ausmache. Es müsse mit der Bevorzugung des Adels ein für allemal vorbei sein. Viele Mannschaften seien in menschenunwürdiger Weise untergebracht, für die Obersten dagegen gebe es große Wohnungen. Die alten Veteranen aus den Kriegen von 64, 66 und 70/571 müßten eine aus⸗ kümmliche Unterstützung erhal ten, es gebe da noch Pensionen von 12 M monatlich.

Abg. Thomas Gomm) wendet sich dagegen, daß noch Menschenquälerei in der Reichswehr zugelassen werde; die Menschenquälerei sei ein Verbrechen, und deshalb müsse ein Unter⸗ gebener das Recht haben, einen Besehl nicht auszuführen, wenn er

) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.

des Rathenau⸗Mordes politisiert habe. Klagen über die Behandlung der Soldaten in den Kasernen; der Ma

12 =

eine Menschenguälerei darstelle. In Bayern herrsche ja ein herz hafter Ton, diesem Ton entspreche es nur, wenn ein Soldat in

Straubing, wie er schreibe, von einem Offizier „republikanische u“ genannt worden sei. (Heiterkeit, In Magdeburg habe ein oldat drei Tage Mittelarrest bekommen, weil er durch eine Kritik n Es bestünden noch immer

Reichswehrsoldat müsse aber als Staatsbürger behandelt werden wie jeder andere Staatsbürger, und doch werde auch heute noch Kadabergehorsam verlangt. Die Reichswehrsoldaten müßten daher zur Selbsthilfe dagegen aufgefordert werden. Die Uebel der Kasernierung seien bekannt, sie bestünden fort. Die monarchistischen Offiziere hätten ebenso wie früher Gelegenheit genug, die Sol⸗ daten politisch zu beeinflussen. Die Soldaten müßten sich zur Wahrnehmung ihrer Interessen zusammenschließen und sich durch Vertrauensleute vertreten lassen, die sich in enger Beziehung zu den Betriebsräten halten müßten. Wenn sie dies nicht auf legalem Wege tun könnten, müßten sie es auf illegalem Wege tun. Redner beschwert sich über veaktionäre Umtriebe in der Reichswehr.

Hierauf nimmt der Reichswehrminister Dr. Geßler das Wort, dessen Rede wegen verspäteten Eingangs des Steno⸗ gramms erst in der nächsten Nummer dieses Blattes im Wort— laut wiedergegeben werden wird.

Abg. Thomas (Komm) bleibt dem Minister gegenüber bei seinen Ausführungen. Man muüsse unterscheiden zwischen der Reichswehr und dem Reichswehrsoldaten. Letzterer sei ein armer Proletarier, die Reichswehr aber sei ein reaktionäres Instrument. Wenn wir die Reichswehr verneinen, so werde damit nicht der Reichswehrsoldat verneint. Dieselben Töne wie heute Herr Geßler

habe seinerzeit auch Herr Noske angeschlagen, nur wirkungsvoller. Wenn das Lesen der kommunistischen Presse die Soldaten gegen den Kommunismus immun mache, dann könnte doch der Minister allen Soldaten die Rote . tis liefern. (Minister De. Geßler: Gern, wenn Sie l Der Nachtragsetat R 58 wird genehmigt; auf Antrag des Haus haltsausschusses wird die Entschließung angen ie Reichsregie⸗ rung zu ersuchen, zu Hilsf ist ungen durch nicht⸗ beamtete Kräfte beim Heer und bei der Marine Junglehrer und Studienassesso ven in größt möglichem Maße zu beschäftigen. Schluß 6 Uhr. Nächste Sitzung, Dienstag 3 Uhr (kleinere Vorlagen, Ge⸗ schäftsordnung, Fortsetzung der Beratung des Nachtragsetats).

7

gung stellen !)

S8 j

1 5

Prenßischer Staatsrat. Sitzung vom 11. Dezember 1922.

(Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)

Der Staatsrat beriet am Montagvormittag unter dem Vorsitz des Bürgermeisters Gräf (Frankfurt a. Main) zunächst einen Gesetzent wurf über den Verkehr mit Grundstücken. Nach dem Vorbild der reichs⸗ gesetzlichen Genehmigungspflicht für den Kauf und Verkauf landwirtschaftlicher Grund⸗ stücke soll durch das neue Gesetz auch eine solche für den Kauf und Verkauf von Hausgrundstücken

eingeführt werden. Die Verkaufsgenehmigung liegt den Gemeinden ob, die Gemeinden sollen außerdem ein Vorkaufs⸗

ka vecht erhalten. Die Verkaufsgenehmigung darf nur aus be⸗ stimmten Gründen versagt werden. Der Ausschuß hat einige Aenderungen vorgenommen und empfiehlt eine Ent⸗ schließung, die die Reichsregierung ersucht, die untere Wert⸗ grenze für die Genehmigungspflicht bei landwirtschaftlichen Grundstücken fallen zu lassen.

Zweckverbandsdirektor a. D. Dr. Steiniger (Arb. ⸗Gem.) beantragtze, solche Hausberkäufe nicht mehr unter das Gesetz fallen zu lassen, welche vor dem 1. Dezember 1922 abgeschlossen worden sind, und bekämpfte die den Gemeinden durch das Gesetz zugesprochenen Rechte, da die Gemeinden Interessenten seien. Das Gesetz sei ein bewußter Schritt in der Richtung der Kommu⸗ nalisierung und biete nicht einmal Sicherheit für die Erhaltung der Gebäude.

Ministerialldirektor a. D. Graf v. Keyserlingk (A.⸗G.) beantragte, die vom Ausschuß gestrichene untere Grenze für die Anwendung des Gesetzes (1606 Mark Gebäudesteuernutzungs⸗ wert oder 200 Quadratmeter) in der Höhe von 500 Mark oder 1009 Quadratmetern wieder einzuführen.

Dieser letzte Antrag wurde mit 29 gegen 27 Stimmen

der Linken und eines Teiles des Zentrums, der Antrag Steiniger mit 30 gegen 29 Stimmen angenommen. Im übrigen behielt der Entwurf im allgemeinen die Ausschuß⸗ fassung. Auch die Entschließung fand Annahme. Nunmehr begann die Beratung der preußischen Verwaltungsreform (Städte⸗ und Land⸗ gemeindeordnung). Den Ausschußbericht erstattete Rechtsanwalt Dr. Rumpf (A.⸗G.): Die Anspannung an die republikanische Staatsform machte dem Ausschuß wenig Schwierigkeiten, weil in der kommunalen Verfassung bereits Frei⸗ herr vom Stein den modenen Staatsgedanken eingeführt hatte: Die Gewalt geht vom Volke aus. Es blieb als wichtigstes die Kodifizierung des Gemeindeverfassungs- und -verwaltungsrechtes. Auch die Modernisierung der Verwaltung besteht hauptsächlich in einer Zusammenfassung. Widerspruch erhob der gil ig u ß gegen die Auffassung, daß die Gemeinden nur Ausfluß der Staats⸗ gewalt seien. Er hat deshalb eine neue Fassung der einleitenden Paragraphen vorgeschlagen, die das Eigenleben der Gemeinden an— erkennen sollen. Dazu muß finanzielle Selbständigkeit treten; hierfür empfiehlt der Ausschuß eine Entschließung, die den Grund⸗ gedanken der von den großen Gemeindeorganisationen vorgelegten Forderungen folgt. Die Staatsaufsickst muß sich weise beschränken. Fg 97 statuiert das Recht des Staates zur Einsichtnahme in die städtische Verwaltung. Der Ausschuß folgte den Vorschlägen des Preußischen Städtetages, die einzelnen Aufsichtsgebiete voran⸗ nn und dann erft zu sagen: Der Staat kann zu diesem Zweck Finsicht nehmen. In der Frage der Magistrats- oder Bürger⸗ meifterverfassung bevorzugt der Entwurf die Bürgermeister⸗ verfassung. Im Ausschuß überwog die Meinung, es sei eine Personenfrage, ein tüchtiger Bürgermeister setze sich immer durch; aber das historisch gewordene Wertvolle müsse erhalten werden. Darum hat der Ausschuß beide Verfassungen als gleichberechtigt hingestellt. Der Ausschuß war gegen eine allgemeine Einführung von Landbürgermeistereien. Wo ein reges Gemeindeleben ist, sind Landbürgermeister unnötig. Der Ausschuß hat beschlossen, die Entscheidung den Provinzen zu überlassen. Daß die Landbürger⸗ meister Gutes gewirkt haben, soll damit nicht verkannt werden.

Die Kostenfrage hat bei unseren Beratungen auch eine erhebliche Rolle gespielt. Eine alte Frage ist die der Auflösung der Guts⸗ bezirke. Es fragt sich da besonders, was an deren Stelle gesetzt werden soll. Gutsbezirke mit geringer Einwohnerzahl, die ganz vereinzelt liegen, müssen anders beurteilt und behandelt werden als solche in Gemeindelage. Wir dürfen nicht lediglich zerstören, sondern müssen Besseres aufbauen. Die Ausschußmehrheit hat diesen Gedanken entsprochen. Es ist unwahr zu behaupten, daß sie sich gegen die Auflösung der Gutsbezirke überhaupt ablehnend verhalten hat. Eingemeindungen wollten wir tunlichst erleichtern. Wenn eine Aenderung der Provinzgrenzen dabei in Frage kommt, soll nach unseren Beschlüssen das Gesetz entscheiden, sonst soll ein Beschluß der Beschlußbehörde genügen, vorausgesetzt, daß das Gemeinde—⸗ wohl nicht gefährdet wird. In diesem Falle sollen Staat und Ge⸗ meinde zusainmen entscheiden. Der Erwerb des Bürgerrechts soll an einen zwölfmonatigen Wohnsitz geknüpft sein. Vom Magistrat ausgeschlossen fein sollen Bürger, deren wirtschaftliche Interessen mit denen der Gemeinde kollidieren. Die Titulatur wird vereinfacht, es soll nur Bürgermeister und Stadträte geben, der Titel „Ober⸗ bürgermeister“ wird abgeschafft. Techniker sollen in die Verwal⸗ tungsdeputationen hineinkommen. Einer weiteren Kommunali⸗ sierung von Betrieben soll keineswegs Vorschub geleistet werden. Die Kosten von Auftragsangelegenheiten soll grundsätzlich der auf⸗ traggebende Staat tragen. Der leitende Grandsatz für uns war, bestehendes Gutes nicht zu zerstören. Der Ausschuß hat nicht nur leißig gearbeitet, sondern auch Gutes geschaffen für die Grund⸗ er des Staates, die Gemeinden. (Beifall.)

Staatssekretär Dr. Freund: Die Uebertreibung der Selbst⸗ verwaltung würde zum Auseinanderfallen des Staates führen.

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ist von Wert, weil leistungsschwache Ge ff verden dürfen. Im 51 will der Ausschuß des Staates für die Auftragsangelegenheiten be⸗

wollte hier die Verantwortung der auftrag⸗

(Zuruf: Aber die Kosten tragen die

r Entwurf zuschieben.

e zust e Ferner ist unannehmbar die Bestimmung, daß * 126 Einwohnern aus dem Kreis ausscheiden kann. Sie würde in die Kreisordnung gehören und überdies den Kreis sprengen, weil sie ihm die Leistungsfähigsten entzieht. Der

den 5 75, nach dem die Gemeinde ver⸗ usw. so zu führen, daß das öffentliche

Auch hier soll also der Stagt die Auf⸗ bisher nach der künstlichen Scheidung des Aberverwaltungsgerichts, die Polizei. Man könne die staatliche Genehmigung z. B. nicht entbehren, wenn eine Gemeinde eine Bäckerei gründet und den Bürger verpflichtet, bei ihr sein Brot in Eingriff in das Kommunalisierungsproblem, eine eiches, lag, fährt der Redner fort, der Regierung fern.

haben, nicht, wie

Die Streichung dieser Bestimmung durch tat ist unmöglich. Wir brauchen die Energie und Ver— antwortung der Polizei heute mehr denn je. Der Ausschuß will die Auflösung einer Stadtverordnetenversammlung nur dann zu⸗ lassen, wenn die geordnete Führung der Geschäfte unmöglich ist. Das würde zu eng sein, es umfaßt z. B. nicht den Fall, daß eine Minderheit ihre Mandate niederlegt und eine Partei, die die Mehrheit hat, allein weiterregiert. Zum mindesten müßte man sagen: eine „ungestörte“ Führung. Weiter will der Ausschuß als Beschlußbehörde für Berlin nicht den Oberpräsidenten, sondern die Abteilung J des Bezirksausschusses unter dem Vorsitz des Ober⸗ bürgermeisters bestimmen. Die Regierung bittet diese Bestimmung zu streichen. Die Ausführung des Gesetzes muß der Minister des Innern haben, nicht, wie der Ausschuß will, das Staatsministe rium. Das würde ein Mißtrauensvotum für den Minister des Innern bedeuten. Bei der Landgemeindeordnung müssen wir uns gegen

akultative Einsetzung des Landbürgermeisters durch die Pro⸗ vinzialvertretungen aussprechen. Das würde zu einer neuen Bunt⸗ ckigkeit de: Verwaltung führen. Auch polizeilich wäre das von eutung, wenn neben dem Bürgermeister als Träger der Polizei⸗— gewalt der Amtsvorsteher in anderen Gemeinden bliebe. Es muß eine Vereinigung des Unterbaues stattfinden, wir brauchen die Landbürgermeisterei als die Regel. Der Ausschuß will die Guts⸗ bezirke noch bestehen lassen, wenn ihr. Gebiet ganz oder zum großen Teil im Eigentum eines Besitzers ist. Das würde den Grund⸗— gedanken durchbrechen, daß wir die Gutsbezirke aufheben wollen. Andere Aenderungen des Ausschusses erkennt die Regierung jedoch als Verbesserungen durchaus an.

Oberbürgermeister Dr. Jarres⸗Duisburg (A—-G.): Der Augenblick ist für die Reform schlecht gewählt. Unser Volk kämpft um seine Existenz. Da darf man nicht Hunderte von Köpfen mit solchen Entwürfen beschäftigen. Wirklich neuen Geist bringen sie ja nicht in die Gemeindeverfassung. Das wesentlichste hat das Wahlgesetz bereits vorweggenommen; ob es ein Segen war, lasse ich dahingestellt. Das bisherige ist in Glück und Unglück erprobt. Allerdings ist die Vorbereitung so weit gediehen, daß die Fraktion der Verabschiedung nicht widersprechen will. Dazu kommt der Wunsch der Bevölkerung nach Neuwahlen. Zum mindesten hätte die Regierung die auch zu dieser Reform gehörenden Kommunal⸗ gesetze mitvorlegen müssen. Wir beantragen deshalb erneut, diese Gesetze nur gemeinsam zu behandeln. Die Arbeitsgemein— schaft ist der Auffassung, daß sowohl Magistrats⸗ wie Bürger⸗ meistereiverfassung sich bewährt haben. Deshalb verwirft sie die ein⸗ seitige Bevorzugung der Bürgermeisterei in dem Entwurf und empfiehlt die Gleichstellung der Verfassungsformen. Das sozial— demokratische Einkörpersystem mit kollegialer Spitze lehnen wir ab, weil es keine Berantwortungsfrische und Stoßkraft besitzen würde. Wir begrüßen die Einschränkung und Abgrenzung der Staatsauf— sicht. Die Selbstverwaltung muß sich natürlich dem Staat ein⸗ ordnen, wir wollen ihm deshalb das Beamtenbestätigungsrecht lassen. Wir beanstanden nur die Ausgestaltung im einzelnen. Eine befriedigende Lösung des Umgemeindungsrechtes ist umnög— lich, sie berlangt aber dringend einer Regelung durch Sondergesetz. Dies hat der Ausschuß beschlossen, die Staatsregierung aber ab— gelehnt. Das Territoialprinzip des Entwurfs war sehr bedenklich, wir freuen uns, daß der Staatssekretär das Kompromiß zwischen Ausschuß und Regierung offenbar für eine Verbesserung hält. Aber die Stadtverwaltung ist kraftlos ohne finanzielle Selbständig⸗ keit. Die Abhängigkeit vom Gnadenbrote des Staates und Reiches führt zur Sorglosigkeit. Die Gemeinden dürfen nicht Schmarotzer am Staat werden. Wir begrüßen es deshalb, daß der Ausschuß sich dem Notschrei der Gemeinden angeschlossen hat. Bedauern müssen wir, die Ablehnung des Ehrenbürgerrechts. Die Abschaffung des Oberbürgermeistertitels ist erfreulich. Die Arbeiter und An— gestellten gehören nicht in die Städteordnung, Das „Unannehm⸗ bar“ des Staatssekretärs gegen die neue Einleitung zeigt, daß die Kreisordnung gleichzeitig vorgelegt werden müßte, dann wäre die Aenderung nicht notwendig gewesen. Einem Teil der anderen Be⸗ denken der Regierung könnten wir entgegenkommen.

9. i . tritt um 11s. Uhr eine einstündige Mittags use ein.

In der Nachmirtagssitzung polemisierte der Redakteur Berten (Soz.) gegen die Arbeitsgememnschaft. Die preußische Vorkriegsgesetzgebung habe den modernen Staatsgedanken in der Stein⸗Hardenbergschen Reform verhunzt. Vier Jahre nach der Revolution sei es endlich Zeit für die jetzigen bescheidenen An⸗

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