Hydrastinnm hydrochloricum
Hvoscyaminum . . f yoscvaminum hydrochlorieum HVoscyaminum sulfuricum. Ichthynat ..
5 * Isopral . w Istizin pro usn veterinario-.
* ** Jodslbacid Jodolen J JJoödoth rin Kalium arsenicicum Kalium arsenicosum Kalium biosalicum Kalium bromicum--. Kalium chloratum. Kalinm chloricumn.
**
** Kalium Kalium
fer ricyanatum ferrocyangatum = * * Kalium nitricurn.- * Kalinm Kalium
Kalium Kalium
2 ö . Kalium sulfuratum purum. Kalinm sulfuricum. Kamala...
phosphoricum salicy licum sulfuratum
* 2 Kaolinum .. Lecithol Lenirenin .
. K Lignum Guajaei
Iignum Quassiae
Lignum Sassafras . Linimentum saponato-camphora Liquor Ammon accetici
Liquor Cresoli saponatus
5* 7* * Liquor kerri subacetiei ; Liquor Formaldehydi saponatus
* 7* Liquor Kalii acetici
5 3. g. Liquor Natrii siliciei
Lithium benzoicum
Lithium bromatum Lithium carbonicum . . Lithium carbonicum effervescens ithium chloratum
ithium citricum
Lithium eitricum effervesren— Lithium jodatum
Lithium salicvlicum -.
Luminal
9. . . Luminal - Vatrium **
Lysoform.
ö. J Mace 6 Magnesia usta--. 5* ** . — 1 Magnesium- Ammonium phosphoricum Magnesium peroxy datum (H o/o)
Magnesium peroxydatum (19 0! . ö . Magnesinm peroxy datum (30 oso)
Magnesium phosphoricum Mesotan . J Methy lium salicylicum-,
Meth lsulfonalum Migrol Mitin.
J Narcophin
, . Nstrinm Aarsenicosum Natrium ben zolcum
* ** —
Natrium bicaröbonicum . *
Natrinm monomethylarsenicicum Natrium sulfo-ricinicum Neohexal Nenrofebrin . Nitrobenzolum , Nitro glycerinum solutum (1 00
23 * . Oleum Absinthi aethereum -. Oleum Amomi-
Oleum Anethi..-.-
Oleum animale foetidum -. Oleum Aurantii Corticis Oleum Cajeputi
Oleum Cajeputi recti
Oleum cant haridatum
Oleum Caryophyllorum
Olcum
Oleum Oleum Oleum Oleum Oleum Oleum Oleum Oleum Oleum
. . Cinnamomi Cassia.“ Citronellae. z Coriandri Erotonis Cubebarum Cupressi.
Eucalypti
Fon iculi
Geranii
Juniperi JJ Juniperi ermpyreumaticum --“ Juniperi Lignii!-· Lavandulae
Oleum Oleum Oleurn Oleum Oleum Oleum
V V Oleum Macidis Oleum Majoranae Oleum Matico .. Oleum Melissse . Oleura Menthae erispae
2. 2 * 3
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22
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1 a 79 g 3 93 93 82 3 82 73 18 J G63 MR
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XD 5 138 97 97 2
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Oleum Menthae piperftae
w w Oleum Nucistae. Origani cretici Pet roselini Pini Pumilionis Pini si Rosas Rutae Sabina e
Oleum Oleum Oleum G0lenm ()eunum Oleum Oleum Oleum Oleum
vestri-
Oleum 8 Oleum Ser
Oleum (Oleum Oleum Oleum
Thymi Vin giberis
Olibanum Optochin basicum Optochin hydrochloricum Optochin tannicum Grexin-Lannat
Ovogal ( 111 Perhydrol.
Phenolphthalernum
Phosphorus
Pix liquid J
Placenta Seminis Lini. 8 . 1
dumbum nitricum
Protargol .
Pulvis aromaticus ⸗ Pulvis Liquiritiae compos
* * Pyoktanin aureum. * * . ö Pyoktanin eaerulenum
9 . Quassinum amorph. Radix Althaeas--
1 *
, ,, esaldo! J . Resina Scammoniae Resorcinum -.
Resorcinum resublimatum
Khizoma Calami
Rhizoma Zingihberis RHiopan Saliformin . Salophen Sandarac.. Sapo medicatus
* 7 Semen Areca Semen Cucurbitae decorticatum. Semen Cynoshati Semen Myristiche Somen Papaveris Semen Stramonü Semen Strophanthi
* * Sidonal Sidonal novum Sirupus Amygdalarum. Sirupus Aurantii Fliorum.. Sirupus Cerasorum Sirupus Mori Sirupus Hibis J Sirupus Rubi Idaei
* 32
* ii 8 Sirupus Senna
Sirupus Sennae cum Manna.
Sophol Species Lignorum
h . . Species marienhadenses Spi osnl ö Succus Liquiritiae puh.
* * * . Succus Liquiritiae depuratus
*. 14 17 Succus Sambuci inspissatus Sulfoform .. . Sullonalum
*
9 Tabulettae:
Chinini hydrochlorici 0,1. Chinini
* * . Chinini hydrochlorici C0. 3.
797 n 9 5 Chinini hydrochlorici 0,5. ö
** ** Ghinini sulfurici 6,
5 5 . Chinini sulfurici 0,325. ** , . 6 Chinini sulfurici 0,5 J. K Chinini sulfurici 0,595)... 6. . . Hexamethylentetramini 0,5 Tannigen Tannyl Terpinolum
Thallin sulfuricum . Thallin taärtaricum .
LTheophy llino- natrium Theophyllino- natrium aceticur-.
* 1 * 1 1 8 2 e 1 2 .
hydrochlorici G. 260
Hexamelhylentetramini 10 ..
Theophyllino- natrium salicylicum .. Theophyllinum.⸗
Therapogen purum . 3 Therapogen teéchnicum. .
* 72 2
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2 . 2 82
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16 Stück:
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— — — C — — — — O — — — — — — —— ? 92 0 G τ c σά : ποί πσί· σοs G2 ς a ds π αάe‚ se n G3 da 63 97 63 d3 3 8 s 3 65 d G Gs s-,
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Thiol liquidum
Thiol siccum . Thiopinolum liqnidum concen Thy molum
Tinctura Ferri composita gthenstaedt. ,,,,
Trichophytinun
Irypaflavin -
Irypaflavin pro injectione
M 9 0 72 08 3 3 G68 C οe φ 3M
Unguentum Cantharidum Unguentum Cantharidum pro usu rinario
CTreabrormnin Uzara Liquor Valofin Vasenol novum Vasolimentum Vasolimentum Vasolimentum Vasolimentum Vasolimenbum Vasolimentum Vasolimentum Vasolimentum Vasolimentum Vasolimentum Vasolimentum Vasolirnentum Vasolimentum Vasolimentum Vasolimentum Vasolimentum Vasolimentum Veratrinum ö Veratrinum sulfuricum Veronal.
Acidi salicylici (290).
KAcidi salicylici (10 0½—‚) . Chloroformii camphoratum. empyreumaticum (29 9υί) . Hydrargyrid.- . Ichthyoli (1900/0). .. jodatum (69/9) jodatum (10 0,ò) - . odaethylatum (609 Jod) . jodaethylatum (106 Jod) . Jodotformii (8 6l 0)
Kreosoti (20. Mentholi (20½) Mentholi (100) . Mentholi (25 υὴ')) .. spissum ⸗‚.
a s a c e a as Ga d da Ga a d Ga d G3 e 3 G3 0s G a G
3
* w Veronal-Natriam.
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* ,
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ö. ; 4 gebromal J . 7zincum permanganicum ..
* * 9. Jincum phosphoricum. . Zincum sultocarbolicum . Zinkperhydrol.
Diese Bekanntmachung zember 1922 in Kraft.
Berlin, den 13. Dezember 1922.
Der Reichsminister des Innern. J. A.: Dammann.
ä , , ,
a de 2 87 G3 G3 83 8 G63 d M Gd
tritt mit Wirkung vom 18. De⸗
Bekanntmachung über Zuschläge zum Branntweingrundpreis f Melasse. vom 7. November 1922 Ziffer I 3) folgende
für Branntwein aus In Ergänzung der Bekanntmachung werden für Dre e, aus Melasse endgültigen Zuschläge bekanntgegeben: — Für den in der Zeit vom 1 bis einschließlich J. November 1522 innerhalb des Jahresbrennrechts Melassebranntwein beträgt der Zuschlag zum Grund⸗ preis e für den in der Zeit vom; 10. bis 30. November 1922 her⸗ gestellten Branntwein dieser Art!... 3 824. S, für den im Dezember 1922 hergestellten Branntwein dieser Art . 9 . 4 5 ö K 52 040 16 für 1 hl W. Berlin, den 9. Dezember 1922. Reichsmonopolverwaltung für Branntwein. J. V.: Dr. Fischer.
—
Bekanntmachung.
Auf die für das Jahr 1922 festzusetzende Dividende der Reichs bankanteile wird vom 15. d. M. ab eine zweite halbjährliche Abschlag s zahlung von ein und dreiviertel Prozent oder 52 M 50 F für jeden Anteil zu 3000 M und s7 . 50 3 für jeden Anteil zu 1000 ½ gegen den Dividenden⸗ schein Nr. 5 beziehungsweise Nr. 8 bei der Reichsbankhaupt⸗ kasse in Berlin, bei den Neichsbankhauptstellen, Reichsbank⸗ stellen sowie hei sämtlichen Reichsbanknebenstellen mit Kassen⸗ einrichtung erfolgen. JJ
Von den auszuzahlenden Beträgen wird die Kapitalertrag— steuer gekürzt.
Berlin, den 12. Dezember 1922.
Neichsbankdirektorium. von Glasenapp. von Grimm.
Bekanntmachung über Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber. Mit Hinistzrialent ch ligt un von heute ist genehmigt worden, daß die Stadtgemeinde Neustadt a. d. . mit 7 vH verzinsliche Schuldverschreibungen auf den Inhaber im Gesamibetrag von 40 Millionen Mark, und zwar Stücke zu 5000, 10 060, 20 000 und 50 000 c, in den Ver⸗ kehr bringt. München, den 11. Dezember 1922. Staatsministerium des Innern. J. A.: Graf von Spreti.
. Bekanntmachung über Ausgabe von Schuldverschreibun gen auf den Inhaber.
Mit Ministerialentschließung von heute ist genehmigt worden, daß die Stahtgemeinde Selb mite6 oH verzins⸗ liche Schuldverschreibungen auf den Inhaber im Ge⸗ samthetrag von 20 Millionen Mark, und zwar Stücke zu 2000. 5060, 10 000, 20 000, 50 000 und 106 000 , in den Verkehr bringt. ö
München, den 11. Dezember 1922.
Staatsministerium des Innern. J. A.: Graf von Spreti.
—
hergestellten
86
.
Genehmigungsurkunde.
Auf Grund des 8 795 des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Artikels 7 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bürger— lichen Gesetzbuch vom 17. Juli 1899 wird hiermit der Stadt Darmstadt die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber nebst zu= gehörigen Zinsscheinen bis zum Betrage von 15 0900 090 94 — . Millionen Mark — erteilt, um Mittel für Wohnungsbau und zur vorläufigen Deckung laufender Ver— waltungsausgaben zu heschaffen. ; Die Schuldverschreibungen sind mit jährlich 5 vom Hundert fällig in halbjährigen Raten am 1. April und 1. Oktober, zu if und nach dem festgestellten Tilgungsplan durch An⸗ kguf oder Verlosung vom Jahre 1926 ab jährlich mit zwei — 26 des Kapitals unter Zuwachs der ersparten Zinsen zu ti 9. J
orstehende Genehmigung wird vorbehaltlich ; e Dritter erteilt. Die Befriedigung der , . . verschreibungen wird von dem Staate nicht gewährleistet.
Darmstadt, den X. November 1922. Hessisches Gesamtministerium. Ulrich.
Preußen. Finanzministerium. Preußische Staatsbank (Seehandlung.
Bekanntmachung.
Die Geschäftsbedingungen der Preußischen tsbank (Seehand lung) Ausgabe ** — werden mit Wirkung vom 1. in 13263 wie folgt geändert bezw. ergänzt: 1 chnitt Allgemeines“ Ziffer 8 Satz 1 lautet: 6. Ein Rechnungsauszug mit Zinsberechnung wird jedem
Konto⸗Inhaber nach Schluß des vom 1. Januar bis
31. Dezember laufenden Geschäftsjahres mit tunlichster
Beschleunigung zugefertigt.
. 2Unter Abschnitt „Allgemeines“ Ziffer 7 wird im letzten
Satz die Zahl. „169 900“ in „1 009 900“ abgeändert.
3. Abschnitt „Allgemeines“ Ziffer 17 lautet:
17. Telegraphische Auftväge zu Sendungen von Wertpapieren, Geld usmw. werden in der Regel nur ausgeführt, wenn es sich um Sendungen an die Kunden selbst handelt.
Die Gefahr unxichtiger oder fälschlich mehrfacher Uebermittlung von Erklärungen auf drahtlichem oder drahtlosem Wege oder durch Fernsprecher zwischen uns und den Kunden sowie an Banken oder nach auswärts im Auftrage Kunden tragen uns gegenüber die Kunden. UÜnsere telegraphischen und telephonischen Mit⸗ teilungen gelten vorbehaltlich brieflicher Bestätigung. Aufträge der Kunden, die nicht schriftlich oder telegraphisch erfolgen, brauchen wir nicht auszuführen; ferner dürfen
Stag . 1917
Tonto belastet, von dem Zinsscheinerlöse gekürzt oder
durch Postnachnahme eingezogen. Wegen der Gebühren
und Auslagen dürfen wir uns ohne gerichtliches Ver— fahren aus dem Depot bezahlt machen.
Abschnitt C II Ziffer 2 lautet:
Die Mietsdauer und die im voraus zu entrichtende, von der Größe des gemieteten Schrankfaches abhängige Miete werden bei Abschluß des Vertrages festgesetzt.
14. Unter Abschnitt D wird in Ziffer 2 die Zahl „4 in „5“
abgeändert.
15. Abschnitt D Ziffer 4 lautet: Für Vorschüsse wird an Zinsen in der Re 11 v5 über dem jeweiligen Wechseldiskontsatz der eg c oder, sofern dieser hinter dem von den Reichsdarlehns⸗ kassen berechneten Zinssatz zurückbleibt, 1 v über dem letzteren mindestens aber 5 vH auf das Jahr berechnet. Außerdem wird eine Vorschußprovision in Höhe von mindestens R vH auf das Jahr berechnet; Vereinbarung einer höheren Provision bleibt vorbehalten.
3. Abschnitt D Ziffer 5 lautet: Die uns in jedem Falle zustehende Konto⸗(Um⸗ aß -) Provision beträgt 16 von der größeren Seste des Kontos. Soweit für einen Ankauf oder Ver⸗ kauf die bedingungsmäßige An- oder Verkaufsprovision berechnet worden ist, bleiben die entsprechenden Beträge in der laufenden Rechnung provisionsfrei. 17. Unter Abschnitt Fa wird in Ziffer 2 die Zahl
„4 abgeändert. . werden zu folgender ammengefaßt:
18. Abschnitt Fh Ziffer 1 zus 4 Die Aufbewahrung und Verwaltung der zu Mündel⸗ vermögen gehörigen Wertpapiere erfolgt nach Maßgabe unserer für die „Aufbewahrung und Verwaltung von Wertpapieren usw.“ geltenden ö (vgl. Ab⸗ schnitt C I). Die jährliche Depotgebühr beträgt jedoch nur 1 M für je angefangene 1000 66 des Nennwertes der hinterlegten Papiere, die Mindestgebühr 10 „.
19. Unter Abschnitt F b werden die bisherigen Ziffern 3 und 4 in Ziffer 2 und 3 abgeändert.
20. Sämtliche mit Bezug auf die Berechnung der Bepotgebühren und die Führung von Kon to⸗ korrentkonten nach Abschnitt D der Geschäfts⸗ bedingungen eingeräumten Vorzugsbedin⸗ gungen treten mit Ablauf des 31. Dezember 1922 außer Bisher provisionsfreie Konto⸗
15. 2
v9
2 M3 „31 in
Ziffer 1 und 2
. korrentkonten werden vom 1 Janunz 183 ab alvͤ verzinsliche Einlagekonten gemäß Abschnitt B 1I2ageführt. Berlin, den 12. Dezember 1922. Preußische Staatsbank (Seehandlung). von Dombois.
Ministerium des Innern.
Auf Grund der 8s§ 21, 8 Ziffer 1 des Gesetzes zum Schutze der Republik vom 21. Juli 192 RGB. 1 S. 5585 — wird hiermit das Erscheinen der „Kom munisti⸗ schen Arbeiterzeitung“, Organ der Kommunistischen Arbeiterpartei Deutschlands, Wirtschaftsbezirk Berlin⸗Branden⸗
wir zur Klarstellung für alle Aufträge vor Ausführung K in der Form einholen, die wir für geboten halten
4. Unter Abschnitt A werden in Ziffer 3 die Worte „mäßig bemessene“ durch das Wort „ange messene“ ersetzt. 3
5. Abschnitt A! erhält folgende Ziffer 4:
4. Für limitierte Aufträge uf. wird die im Ban verkehr kbliche „Vormerkungsgebühr“ berechnet. ĩ
6. Abschnitt A II Ziffer 1 und 2 lauten:
1. Sowohl für den Ankauf als für den Verkauf von Wert⸗
ieren wird, abgesehen von der Mallergebühr, den
tempelgebühren, der Vormerkungsgebühr und den etwa verauslagten Kosten, eine angemessene Vergütung berechnet.
2. Kaufaufträge werden in der Regel erst ausgeführt, wenn wir im Besitze des ungefähren Gegenwertes sind, Verkaufs aufträge in der Regel erst, nachdem die zu verkaufenden Wertpapiere eingeliefert und in Ordnung befunden worden sind.
Börsenaufträge müssen spätestens am Vortage des Börsentages, an dem sie ausgeführt werden sollen, in unserem Besitz sein, da andernfalls eine rechtzeitige Be⸗ arbeitung nicht in Aussicht gestellt werden kann. Eine Gewähr für die Erledigung am nächsten Börsentage kann aber auch dann nicht übernommen werden. Abschnitt AIIl Ziffer 4 lautet:
Wir behalten uns vor, Börsenaufträge Selbsteintritt zu erledigen.
8. Unter Abschnitt BI wird in Ziffer 2a die Zahl „3“ in „4“ und in Ziffer 2b die Zahl „3M in „4M“ abgeändert.
Der letzte Absatz der Ziffer 2 lautet:
Wegen der Verzinsung größerer Geldbeträge (l 000 000 Mark und darüber) sowie wegen der Verzinsung von Heldern, die uns auf längere Zeit belassen werden sollen, bleibt gegebenenfalls besondere Vereinbarung vorbehalten. Beträge unter 1900 M werden nicht verzinst.
3. Abschnitt BI Ziffer 5 Satz 3 lautet:
Wir behalten uns vor, für Einzahlungen von Dritten und Auszahlungen an Dritte eine, angemessene Ab⸗ fertigungsgebühr — mindestens 3 M zu berechnen, wenn durch die gedachten Zahlungen das Konto, nament⸗ lich im Verhältnis zu dessen Durchschnittsguthaben, über⸗ mäßig in Anspruch genommen wird,
10. Unter Abschnitt B II werden in Ziffer 1 die Worte „am 1 April und 1. Oktober“ und das Komma hinter „Zeiträumen“ gestrichen. ö .
11. Abschnitt B II Ziffer 2 erhält folgenden Schlußsatz: Ein⸗ lagen unter 100 „M werden nicht verzinst.
12. Abschnitt CI Ziffer 4 lautet:
1. Für die mit diesen Leistungen verbundene Mühewaltung und Gefahr ist eine Gebühr von 2 für je angefangene 000 M des Nennwertes der Papiere für jedes ange⸗ fangene Geschäftsjahr zu entrichten, in dem sie längere oder kürzere Zeit bei üns aufbewahrt worden sind. Es wird hierbei kein Unterschied gemacht, ob die Stücke mit oder ohne Zinsscheinbogen oder letztere allein eingeliefert worden sind.
Die Gebühr wird nach dem Gesamtnennwert der niedergelegten Papiere ohne Rücksicht auf deren Art und *. rechnet. Die Mindestgebühr für jedes angefangene
schäftsjahr beträgt 2 4. Ist die Aufbewahrung und Verwaltung der Depots durch besondere Bedingungen oder Umstände erschwert, so bleibt die Festsetzung erhöhter Ge⸗ bühren vorbehalten.
Bei Sparbüchern wird das eingetragene Spargut⸗ haben. bei Hypotheken-, Grundschuldbriefen und anderen Urkunden der verbriefte Geldbetrag der Depotgebühren⸗ berechnung zugrunde gelegt.
Kuye werden mit dem am Tage der Einlieferung bekannten letzten Kurswert, gegebenenfalls mit ihrem Steuerwert angenommen.
Unverzinsliche Schatzanweisungen des Deutschen Reiches und Preußens werden gebührenfrei aufbewahrt.
Außer den vorstehenden Gebühren werden nur etwaige bare Auslagen, zu denen auch die Kosten für Material kö Briefpapier, Briefumschläge usw.) gehören, be⸗ rechnet.
Gebühren und Auslagen, werden am Schlusse des Geschäastsjahres bezw. bei Rücknahme des Depots auf dem
.
auch durch
burg, auf die Dauer von vier Wochen vom Tage der Zu⸗ stellung ab verboten.
Berlin, den 11. Dezember 1922.
Der Minister des Innern. Severing.
Ministerium für Wissenschaft, Kun st und Volksbildung.
Der Studienrat an der Hauptstelle für den naturwissen⸗ schaftlichen Unterricht Dr. Schoenichen in Berlin ist zum Direktor der Staatlichen Stelle für Naturdenkmalpflege in Preußen ernannt worden. .
Bekanntmachung. Der dem Betriebsführer August Christian aus Homberg⸗Niederrhein unterm 4. November 1921 unter B. Nr. 8803 ausgestellte Sprengstofferlaubnisschein ist, nachdem Inhaber seine Stellung geändert hat, unterm heutigen Tage zurückgezogen worden. Homberg (Niederrhein), den 8. Dezember 1922. Die Polizeiverwaltung. Mendel.
Dem Produktenhändler Siegfried Meyer, hier, Wilhelmstraße 22, haben wir heute auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Sep⸗ tember 1915 in der Fassung des Artikels IL der Verordnung vom 27. November 1919 (RGB. S. 19609) den Trödelhandel, insbesondere den Handel mit Metallen jeder Art, und zwar auch in der Form mittelbarer oder unmittelbarer Beteiligung an einem solchen Handelsbetriebe anderer, untersagt.
Harburg, den 13. Dezember 1922.
Die Polizeidirektion. Dr. Behrens.
Dem Produ ktenhändler Stanislaw Koryciak, hier, Winkelstraße Nr. 2, haben wir heute auf Grund der Bekannt⸗ machung zur Femnhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 in der Fassung des Artikels 1IIJ der Verordnung vom 27. Nobember 1919 (RGB. S. 19809) den Trö de lhandel., insbesondere den Handel mit Metallen jeder Art, und zwar auch in der Form mittelbarer oder unmittelbarer Beteiligung an einem solchen Handelsbetriebe anderer, untersagt. Harburg (Elbe), den 11. Dezember 1922.
Die Polizeidirektion. Dr. Behrens.
— ———— — — ——
Nichtamtliches.
Dentsches Reich.
Der Reichsrat versammelte sich heute zu einer Voll— sitzung; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Steuer⸗ und Zollwesen, für Volkswirtschaft und für Rechtspflege, die vereinigten Ausschüsse für auswärtige Angelegenheiten, für . für innere Verwaltung, für Steuer⸗ und Zoll⸗ wesen und für Rechtspflege, die vereinigten Ausschüsse für Rechtspflege und für Volkswirtschaft, die pereinigten Aus Hu für innere Verwaltung und für Volkswirtschaft sowie se vereinigten Ausschüsse für Volkswirtschaft und für Haushalt und Rechnungswesen Sitzungen.
Die Zinkweißpreise geändert. Näheres durch die Berlin W. 10.
für die Schweiz und Brasilien find Außenhandelsstelle Chemie in
Dentscher Reichstag. 281. Sitzung vom 13. Dezember 1922, Nachmittags 3 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)
Der Aufhebung der Landesversicherungs⸗ anstalten Westpreußen und Posen stimmte der Reichstag zu. Die Novelle zum Gesetz über das Verf ah ren in Ver sorgu 366 sachen (Aenderungen in der Zu⸗ sammensetzung des Reichsversorgungsgerichts), der Gesetzent⸗ wurf zur bänderung der ewerbeordnung (Umwandlung des deutschen Handwerks und Gewerbe⸗ kammertages in eine öffentlich⸗rechtliche Körperschaft), der Gesetzentwurf über Erhebung von Zzuschlägen zur Kraftfahrzeug teuer und der Gesetzentwurf zur Ab⸗— änderung der Reichsabgabenordnung (Ab⸗ grenzung der Bezirke der Landesfinanzämter (wurden in allen drei Lesungen ohne Debatte angenommen.
In erster Beratung wurde der Gesetzentwurf über Aenderung des Zwangsanleihe⸗Gesetzes auf Antrag des Abg. Dr. Rießer (D. Vp.) an den Steuerausschuß überwiesen.
In erster und zweiter Beratung wurde der Gesetzentwurf zur Neuregelung der in 85 68, 74a, 75b des Handelsgesetz⸗ buches und in §r33a der Gewerbeordnung vorgesehenen Gehaltsgrenzen (Erhöhung der Sätze) angenommen.
Es folgte der Nachtragsetat des Reichs⸗ arbeit sministeriums.
Der Ausschuß hat einiges an Personal gestrichen. Weiter ist der Betrag für Wochenhilfe und Wochenfürsorge auf 1960 Millionen Mark erhöht worden; für soziale Rriegs⸗ beschädigten⸗ und Hinterbliebenenfürsorge sind 220 Millionen Mark neu eingesetzt, bei der Erwerbskosenfürsorge für Ver⸗ waltungskosten 6 Millionen Mark statt 3 Millionen Mark der Vorlage, insbesondere zur Bestreitung der Gebührnisse der Kontrolleure.
Abg. Malzahn (Komm) richtete an den Arbeitsminister eine Reihe von Fragen, die sich auf den Abbau des Personals be⸗ ziehen. Hier solle . Sparsamkeit geübt werden. Das eelte besonders für die Tarifabteilung. Redner bekämpfte das in Aus- sicht stehende Arbeitszeitgesetz, das den Arbeitern den Achtstunden⸗ tag nehmen wolle. Warum tue die Sozialdemokratie nichts, und warum verhielten sich die Gewerkschaften untätig in der Frage der Bezirkswirtschaftsräte? Es sei den Arbeitern selbst nichts übrig geblieben, als Kontrollausschüsse zu bilden. Sei das Oppositions⸗ stellung 5 en die Stinnes⸗Regierung, wenn man alles ruhig gehen ke. Redner empfahl eine Entschließung seiner Partei, be⸗ treffend erhöhte Unterstützung der Kleinrentner durch das Reich zur Beschaffung von Lebensmitteln. Eine weitere Entschließung fordere mehr Gesundheitsschutz für die Arbeiter der chemischen Industrie.
Der Etat wurde nach den Ausschußbeschlüssen an⸗ genommen, die Entschließungen der Kommunisten wurden abgelehnt. Angenommen wurden die Entschließungen der Ausschüsse, worin die Regierung ersucht wird, die noch vorhandenen Heeresbestände an Betten, Schränken, Decken, Bettwäsche, Handtüchern usw. den notleidenden gemeinnützigen Wohltätigkeitsanstalten im allgemeinen zum Anschaffungs⸗ preis abzugeben und ferner sofort für eine bessere Unter⸗ stützung der deutschen Kriegsopfer in der Schweiz zu sorgen.
Schluß 41, Uhr. Nächste Sitzung Donnerstag, 2 Uhr (kleinere Vorlagen; Aenderung des Einkommensteuergesetzes und des Kapitalfluchtgesetzes. Reichs haushaltsordnung;
Nachtragsetat für das Finanzministerium und das Aus wärtige Amt).
Vorläufiger Reichswirtschaftsrat. Sitzung vom 13. Dezember 1922. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger)
Der bisherige erste stellvertwetende Vorsitzende Adolf Cohen hat sein Amt aus Gesundheitsrücksichten niedergelegt. Statt seiner wurde der Vorsitzende des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes Leipart zum ersten stell vertretenden Vorsitzenden gewählt. Der Vorsitzende Edler v. Braun dankte Herrn Cohen für seine aufopfernde zweijährige Tätigkeit.
Dem Entwurf eines Gesetzes zur Aenderung der Gewerbe—⸗ ordnung, betreffend den Deutschen Handwerks⸗ und Gewerbekammertag, wurde zugestimmt als iner Notstandsmaßnahme bis zum Erlaß eines endgültigen Gesetzes über die Berufsorganisation des deutschen Handwerks, in dem auch die Arbeitnehmer berücksichtigt werden sollen. Bericht⸗ erstatter Herrmann sprach bei dieser Gelegenheit dem früheren Reichskanzler Dr. Wirth und dem früheren Reichswirtschaftsminister Schmidt seinen Dank für die Förderung des Handwerks aus.
Ein Regierungsvertreter kündigte die Einbrin⸗ gung des endgültigen Gesetzes über das deutsche Handwerk noch bis Ende dieses Winters an.
Es folgte darauf die gemeinsame Beratung der Gesetz⸗ entwürfe über die Arbeitszeit gewerblicher Arbeiter und der Angestellte n. Der Sozialpolitische Ausschuß hat sich eingehend mit den Vorlagen beschäftigt und sein Gutachten mit 14 gegen 12 Stimmen angenommen. Danach wird im allgemeinen die 484Stunden⸗Woche aus⸗ schließlich der Pausen gesetzlich festgelegt; Ueberarbeit kann, wenn eine vertragliche Vereinbarung nicht zustande kommt, von der mi Schlichtungsbehörde bestimmt werden, in besonderen Fällen kann das Reichsarbeitsministerium ein besonde ves Schiedsgericht einsetzen. .
In der Generaldehatte erklärte zunächst Max Cohen, er sei ein grundsätzlicher Gegner des Achtstundentages in der bis⸗ herigen Form; allerdings sei im Augenblick die vom Ausschuß gefundene Lösung die beste. Unsere deutsche Wirtschaft sei seit 1914 in einer Weise heruntergebracht worden, daß man ebenso von einer inneren wie von einer äußeren Reparation sprechen müsse; die innere unterscheide sich von der äußeren nur darin, daß wir sie selbst bis zum letzten durchführen müssen. Dazu sei natürlich vor allem eine Produktionssteigerung notwendig. Völlig Hit sei das Argument von einer Absatzkrise, da wir ja im
egenteil unter dem Mangel an Kaufkraft litten. Für gute Produkte finde sich immer Absatz. Natürlich sei die Verlängerung der Arbeitszeit nicht das einzige Mittel zur Hebung der Pro⸗ duktion, aber zweifellos das Mittel, das am schnellsten wirke, und äußerste Schnelligkeit sei geboten. Allerdings müsse die
Verlängerung aus der Einsicht der Arbeiter in die Not der Zeit
herauskommen. (Lebhafter Beifall.)
Herr Dr. Habersbrunner (Arbeitgeber der Industrie): An⸗ gesichts der zunehmenden Not in allen Bevölkerungsschichten müsse man sich darüber klar sein, daß nur eine ern , der Pro⸗ duktion uns helfen könne. Zweifellos seien Verbesserung der Maschinen und größere Intensttät in der Arbeitsleistun ittel zu einer Besserung, vor allem aber könne das Mittel einer