links), auch gegen mich persönlich. Damit vergiften Sie (nach rechts) auch den Bauernstand, wie die anderen deutschen Stände ichon vergiftet sind. Bei uns liegt unter dem Schnee noch Sommer⸗ getreide, die Bauern kön men es nicht schaffen, der Minister muß dafür sorgen, daß die Ablieferungsfrist wesentlich verlängert wird. Als wir im Sommer die Umlage beschlossen, konnte niemand einen so nassen Sommer und Herbst voraussehen. Auch für Aufklärung des Publikums darüber, daß weder der hohe Brotpreis noch die Qualität des Brotes dem Bauern schuld gegeben werden darf, muß der Minister sorgen. (Beifall bei der Bayerischen Volkspartei.)
Abgeordneter Schmidt-⸗Cöpenick (Soz): Breite Massen der Bevölkerung leiden Not. Dagegen macht die Landwirtschaft noch immer gute Geschäfte. Wir verlangen die Erfüllung der Umlage. Bei freier Wirtschaft wären die Getreidepreise viel höher. Von einer Sozialisierung landwirtschaftlicher Betriebe in Sachsen ist keine Rede, es sind Privatbetriebe unter Staatsaufsicht, die sehr gut bewirtschaftet werden. Wir können die sächsische Regierung in ihrem Bestreben nur ermuntern. Sächsische Arbeiter haben nur unter wirtschaftlichen Drohungen der Arbeitgeber die Umlage be⸗ kämpft. Die Verordnung über Entziehung des Markenbrotes muß auf die Geldentwertung umgestellt werden. Wir werden jede Maß- nahme unterstützen, die die heimische Produktion fördert, um uns bezüglich des Getreides vom Ausland unabhängig zu machen. Die Interessen der Allgemeinheit müssen vorangehen. Ich bin für öffentliche Bewirtschaftung der Lebensmittel. Dem neuen Ernihrungsminister wird der Landbund mehr Schwierigkeiten machen als die Sozialdemokratie. (Beifall bei den Sozial⸗ demokraten.)
Abgeordneter Baumann (Gentr.): Das Umlagegesetz ist da, urd meine Freunde stehen auf dem Standpunkt, daß es durch⸗ geführt werden muß. Das Verteilungsverfahren muß gerecht ge⸗ staltet werden. (Beifall im Zentrum.)
Abgeordneter He pp (D. Vp.) nimmt den Landbund gegen die Angriffe des Abg. Dr. Heim in Schutz.
Hierauf nimmt der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft Dr. Luther das Wort, dessen Rede wegen ver— späteten Eingangs des Stenogramms erst in der nächsten Nummer dieses Blattes im Wortlaut wiedergegeben werden wird.
Abgeordneter Bartz (Komm.): Wieder ertönt das Lied von der Notlage der Landwirtschaft. Ist es denn aber nicht die Land⸗ wirischaft, welche die Notlage der Städter aufs unver— schämteste ausbeutet? Von jeher haben sich die Agrarier treff— lich aufs Schreien verstanden, um für sich Wucherpreise, Wucherzölle, Riesenprofite herauszuschlagen. Die erste Tat auch des neuen Reichsernährungsministers ist eine Riesenkonzession an die Agrarier, ihnen wird eine solche Erhöhung des letzten Drittels des Umlagegetreides hingeworfen, daß eine furchtbare neue Steige⸗ rung des Brotpreises die Folge sein muß. Der Appell an den Gemeinsinn der Agrarier wird wie stets auch diesmal aus unfrucht⸗ baren Boden fallen. Die Arbeiterschaft wird sich das nicht gefallen lassen. Der Minister wird sich mit solchem Vorgehen nur das schärfste Mißtrauen der Arbeiter zuziehen. Was wir von Hebung der Produktion hören, sind Redensarten. Die Landwirtschaft kehrt sich nicht daran, für sie ist einzig die Höhe der Profite ausschlag⸗ ebend. Was wir brauchen ist Zwangswirtschaft zum Anbau und Zwangswirtschaft in der Verteilung; nur dann wird die Masse des Volkes vor dem Verhungern geschützt sein. Die Landwirtschaft denkt nicht daran, Opser zu bringen. Eine solche Politik kann nie und nimmer von der Arbeiterschaft gebilligt werden. Es ist ja bezeichnend, daß die neue Regierung auf die Interpellation über die furchtbare Teuerung nicht sofort Rede und Antwort gestanden hat. Kraut⸗ und Schlotjunker kennen nur ihren Profit und pfeisen auf die Allgemeinhelt. Wirksam kann dem Volf nur geholfen werden, wenn es sich selbst hilft und zwar zunächst durch die Kontrollausschüsse und deren Zusammenschluß, damit dem brutalen Wucher gründlich zu Leibe gegangen werden kann. Kommt es aber zur gewaltsamen Selbsthilfe des hungernden Volkes, so sollen die arheßer seiner Leiden nicht über Plünderungen und Räubereien zetern. Lernt, ihr seid gewarnt!
Der Nachtrag zu diesem Haushalt wird bewilligt, ebenso nimmt das Haus die vom Ausschuß beantragten Ent— schließ ungen und eine Entschließung der Deutschnatio0n alen an, wonach die Bezahlung des Umlagegetreides sofort bei rung erfolgen soll.
Schließlich wird auch der treffend die Feststellung Nachtrags zum Reichshaushalt zweiter Lesung angenommen.
Damit ist die Tagesordnung erledigt; nächste Sitzung Sonnabend, früh 10 Uhr (dritte Lesung des Einkommensteuer⸗ gesetzes, des Zwangsanleihegesetzes).
Schluß gegen 9 Uhr.
der Liefe⸗
Gesetzent wurf, be⸗ eines siebenten für 1922 in
Handel und Gewerbe.
Der Der späte Eingang des Kurszettel⸗Manuskripts verhindert dauernd die rechtzeitige Lieferung des Reichs⸗ und Staatsanzeigers. Vom 1. Januar t. J. ab wird deshalb der Kurszettel der Berliner Börse (Börsen Beilage) erst am Tage nach seiner amtlichen Festsetzung im Reichs- und Staatsanzeiger veiöffent⸗ licht werden. Die „Telegraphischen Auszahlungen“ und „Banknoten“ werden dagegen nach wie vor am Tage ihrer Notierung, und zwar an der Spitze des Handelsteils, Aufnahme finden.
Telegravhische Auszahlung 16. Dezember 15. Dezember Geld Brie Geld Brie
Amsterd.Rotterd. 2538, 83 2551,37 2967,56 2982, 44 Buenos Aires
Papierpeso) 2413,95 2426, 00 2793, 00 2807, 00 . u. Antw. 443, 38 445,62 495,25 497,75 Christiania. 1206 97 1213, 03 1406,47 1413, 53 Kopenhagen ... 1326,67 1333,33 1538, 64 1546, 36 Stockholm und
Gothenburg .. 1710,71 1719 29 1990,00 2000, 00
elsingfors. ... 159 60 160,40 184,53 1865, 47 alen 322,69 324.31 369 07 370, 9g3 London ...... 29426, 25 29573, 75 34513. 50 34686, 50 New Jork ... 6334 12 6365, 88 7406,43 7443, 57
. . 486 28 488,72 538, 65 541, 35 Schweiz ..... 1216,95 1223. 06 1396, 50 1403,50 Spanien ..... 1009,47 1014.53 1152, 11 1157, 89 Japan... 3142, 12 3157 88 3541, 12 3558 88 Rio de Janeiro 78s, M] 781 58 347337 Sõ2 Iʒ i, . 9, 17 923 10594 0, 6h] 96 189, 92 190,48 222, 94 224, 0!
uc oslawien
(Agram u. Bel⸗
grad) . . 66, 33 66, 67 81,29 81, 7j
4 Kr. — 1Dinar 3 Budapxest . . . .. 2, 74 2, 76 3, 09 3,11 J 49.87 80,3 56, 35 56, 65 Konstantinopel .. — — — —
Au.sländische Banknoten vom 16. Dezember.
. Geid Brie Amerikanische Banknoten 1000 Doll. .. 6264, 30 629570 . Z und 1 Doll... 65198. 135 6350 35 Belgische . kN 438,90 411,10 Bulgarische 4 i r 4615 Dãänische 2 JRR 1326,65 1333, 35 Englische 5 Cree, mn , o, gh . 2 Abschn. zu 1 u. darunter 29501, 05 29648 95 Finnische 2. , 154,40 Französische ö RJ 480,77 483,25 Dolländijche 3. JR . 2526,65 2539, 35 Italienische . J n , Jugoflawische ö. (L Dinar = 4 Kr.)... 64,30 64,70 Norwegische 5 w 121695 1223, 05 Desterreichische neue (¶ 000-900 000 Kr.) 9, 15 9,25 . ö 9 neue (10 u. 1099 Kr.). — — Rumãnische J 500 u. 1000 Lei. . 37, 40 37,60 . 3 unter 500 Lei J — — — Schwedische ö . . d Schweizer ö. ö . SEpanische ! J Tschechc low. Staatsnot., neue (100 Kr. u. darüber) 187, — 188, — . . unter 100 Kr. 188, — 189, — k 272 2,74
O Die Roheisenpreise für Lieferungen ab 16. bis 23. Dezember erhöhen sich laut Meldung des . W. T. B.“ infolge der Kursklausel wie folgt Hämatit um 2463 A auf, 182 243 Az, kupferarmes Stahleisen um 2463 4A auf 181 575 4A. Siegerländer Siahleisen um 2463 S auf 480 575 4, Gießereiroheisen ! um 9Iß6 M auf 160 328 A, Gießereiroheisen 11I1 um 938 4. auf 160 258 M, Spiegeleisen 59 vH um 2463 4. auf 189 535 4A, Gießereiroheisen Luxemburger Qualität um 938 4 auf 153 201 4, Temperroheisen um 2463 ½ auf 178 861 „A, Ferro Silicium 10 oH um 2463 AM auf 218 375 4. ö
— Der Verbraucherpreis für gerösteten Kaffee wird dem W. T. B.“ zufolge vom Verein der Kaffee⸗Großröster und Händler, Sitz Hamburg, heute offiziell mit 3700 bis 3940 A für J Kilo je nach Qualität notiert.
n , ren he,, engine rgien (Gießereiverband) in Düsseldorf, erböhte jaut Meldung des „W. T. B. die Preise für Lieferung ab 16 Dezember um 8 vH.
Wien, 15. Dezember. (W. T. B.) Die Goldparität vom 18. bis 24. Dezember d. J. ist 14 330.
Wien, 15. Dezember. (W. T. B) Heute fand die voraus— sichtlich letzt Sitzung des Generalrats der Oester— reichisch⸗-Ungarischen Bank statt, die sich mit den Vor— kehrungen der Ueberleitung der Geschäfte an die ins Leben tretende Nationalbank befaßte. Gouverneur Spitzmüller warf einen Rückblick auf die Tätigkeit des Generalrats und der Bankleitung, die das Bewußtsein habe, die Traditionen der Bank gemäß ihren Pflichten gegen Staat und Volkswirtschaft voll erfüllt zu haben.
Lendon, 14. Dezember. (W. T. B. Wochenausweis der Bank von England vom 14. Dezember (in Klammern Zu⸗ und Abnahme im Vergleich zum Stande am 7. Dezember): Gesamtreserve 22 735 600 Abn. 88 000) Pd. Sterl.,. Notenumlauf 123 161 000 (Zun. 977 000) Pfd. Sterl,, Barvorra 127 446 000 (Abn. 1000) Pfd. Sterl. Wechselbestand 66 123 000 (Zun 292 000) Pfd. Sterl., Guthaben der Pewaten 114 773 000 (Abn. 11 781 000) Pfd. Sterl., Guthaben des Staates 19113 000 (Abn. J O29 900) Pfd. Sterl., Notenreserve 20 909 000 (Abn. 96000) Pfd. Sterl.6, Riegierungssicherheiten 53 927 000 (Abn. 12 965 000) Pfd. Sterl. — Verhältnis der Re—⸗ serven zu den Passiven 18,20 gegen 16,568 vH in der Vorwoche, Elearinghouseumsatz 592 Millionen, gegen die entsprechende Woche des Vorjahrs weniger 142 Millionen.
— —
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 14. Dezember 1922:
Ruhrrepier Oberschlesisches Nevier Anzahl der Wagen Gestellt.. 22 819 2 487 Nicht gestellt . — — Beladen zurück⸗ geliefert. 22 765 2487
—
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolvtfurfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des W. T. B.“ am 18 Tezember auf 2376 4. für 1 Rg (am 14. De⸗ zember auf 2484 4A für 1 kg).
Kartoeffelpreiße der Notierungskommissionen des Deutschen Landwirtschaftsrats. Erzeugerpreise für Speisetartoffeln in Mark je Hentner ab Verladestation:
weiße rote gelbfleisch. Kartoffeln Berlin, 15. Dezember: 500-520 O00- 520 — Stettin, 15. Dezember: 500 490 550 Magdeburg, 14 Dez; 500—- 525 475 —- 500 525 — 550 Hannover, 11. Dezember: 520 470 580 Berlin, 15. Dezember. (W. T. B. Großhandels-
preise in Berlin im Verkehrmit dem Einzelbandel, offiziell festgestellt durch den Landesverband Berlin und Branden⸗ burg des Reichspverbands des Deutschen Nahrungsmittelgroßhandels,
E. V., Berlin. Die Prꝛeise verstehen sich lür g ke ab Lager Berlin. Gerstenflocken, lose —— bis —— A, Gerstengraupen,
lose 2650,00 - 257,90 . M Gerstengrütze, lose 250, 00 —2652, 00 AÆ, Haser⸗ flocken, lose 327,00 — 330, 090 MÆ Hafergrütze, lose 332,00 — 333,00 ., Hafermehl, lose —— M, Kartoffelstärkemehl 172,79 — 192,00 A, Maisflocken, lose — — bis — — „An, Maisgrieß 257, 00 –— 268, 90 4A, Maismehl 220, 00 - 222,00 M Maispuder, lose 288 50 — 290,00 ., Makkaroni, lose 301,00 — 335,900 „SH, Schnittnudeln, lose 363 06
bis 3965,00 M, Reis — — bis — —, Burmareis 299 00 bis 303, 09 A, alas. Tafelreis 309, 00 - 465,00 A4, grober Bruch⸗ reis 233 00 — 25400 „n, Reismehl, lose 250 00 — 253, 00 AÆ, Reis⸗
grieß, lose 254, 00 — 256,900 A, Ringäpsel, amerik. 1200, 00–— 1481, 00 A, getr. Aprikosen, cal. 2071, 00 — 2538,00 4A, getr. Birnen, cal. 1658. 00 bis 1787,00 4A, getr. Pfirsiche, cal. 1184 00— 1612,00 A getr. Pflaumen 384 00 - 887,00 A4, Korinthen, 1922 Ernte 1409, 00 bis
1601,00 A, Rosinen kiup. carab, 1922 Ernte 766, 00 — 1107, 00 A, Sultaninen in Kisten, 1922 Ernte 2144 00— 2701,00 4,
Mandeln,. bittere 1153,00 — 1292 900 M. Mandeln. jüße 1877 06 bis 2197, 0 A, Kaneel 219400 — 3487, 0 A, Kümmel 2929,00 bis 3076, 00 4A, schwarzen Pfeffer 13465, 00 — 399,900 4A, weißer Pfeffer 1767. 00 — 1994,00 AÆ. Kaffee prime roh 2560, 0 - 2620, 00 M, Kaffee superior 2003 00 - 2555, 00 AÆ. Röstgerste 250, 00 — 260, 00 A, Röst⸗ roggen 250,00 - 260,900 n, Bohnen, weiße 292,90 — 340, 00 „, Weizenmehl 258, 00 28400 , Speiseerbsen 35700 —401.00 4A, Weizengrieß 286,00 — 335 00 4M Linsen 320,00 - 415,900 . Purelard 1230 00 — 1250,00 1, Bratenschmalz 1250, 90 — 1300,00 4, Speck, gesalzen, fett 1320,00 — 1350,00 ., Corned beef 12/6 1bs per Kiste 0 000-50 500 4, Marmelade 244,00 325,90 Æ, Kunsthonig 268, 00 - 295,00 4, Auslandszucker raffiniert 446, 00 = 4897,90 A, Kernseife —— .
Berichte von auswärtigen Wertpapier märkten. . Koln, 15 Dezember (W. L. B.. (Amtliche Devnenfurse.) Holland 2932 65 (G6. 2917335 B.. Frankreich 535.15 G. 337. 85 B. Belgien 487,77? G. 490,23 B. Amerika 7316 66 G. 7353 34 B., England 33 989,81 G 34 160,19 B. Schweiz 1394 00 G. 1401,00 B., Italien 366 08 (6. 367 92 B., Dänemarf 151370 G. 1521,30 B., Morwegen 1396 50 G. 14 3.50 B., Schweden 1975,05 G., 1984,95 B., SZvanien 1127,17 G. 1132,83 B. Prag 222,44 G. 223,56 B.. Budapest 2.99 G., 3,01 B. Wien (neue) 10,5050 G., 10,0450 B.
Ham ourg, 15. Dejember. W. TB. (Börsenschl ußkurse.) Deutsch⸗Australische Daäampfjchin⸗Gesellschat 14900, 00 bis 15600 00 bez., Hamburger Packetfahrt S000 00 bis 8850,00 bez., Damburg⸗-Süd⸗ amerika 20 400,900 bis 23 100090 bez., Norddeutscher Llovd 4420.00 bis 4990,00 bez., Veremigte Elbeschiffahr! 9800,00 bis 10 900,00 bez. Schantungbahn 2100,00 bez., Brasilianische Bank 26 000 00 bis 28 000,00 bez, Commerz. und Privat Bant 2340,00 bis 2475,00 bez., Vereins bant 1575,00 bis 1705 00 bez., Alsen Portland. Zement 1650000 bis 17 500 00 bez. Anglo⸗Gontinental 22 000,00 bis 25 000 00 bez., Asbest Calmon 3050,00 bis 3410,00 bez, Tynamit Nobel 7800,00 bis 8750,09 bez., Gerbstoff Renner —— G., Nordd. Zutespinnere — — G., Merck Guano 14 850 060 bis 15 260,00 bez,
Harburg Wiener Gummi S450, 00 bis 9180,00 bez. Kaoko — — G., Sloman Salpeter —— G., — — B., Neuguinea
— — G. — — B., Otavi⸗Minen⸗Aktien —— G.. — — B. Frankfurt a. M., 15. Dezember. (W. T. B.) Desterr. Kredit 1990 00, Badische Anilin 14100, )9 Chem. Griesheim — —, Höchster Farbwerke 6500, 00. Holzverkohlungs-Industrie Konstanz 7I50,00, Deutsche Gold⸗ und Silberscheideanstalt 14450, 00, Adlerwerke Klever 3200490 Hilpert Armaturen 3350 00, Pokorny u. Wittekind ä, 00, Aschaffenburg Zellstoff 10000, 00. Phil. Holzmann 3950 00, Wayß u. Freytag 786 0,9, Lothringer Zement — — Zucker sabrik Waghäusel 13100, 60, 3 o Mexikanische Silberanleihe ——. —
) exflusive Dividende.
Danzig 15. Dezember. (W. T. B.) Noten: Amerikanische 7381 50 G., 7418,50 B., Polnische 42,54 G., 42436 B. — Tele⸗ graphische Auszahlungen: London 34 26412 G. 34 435, 858 B., Holland 25972, 99 G., 2987 45 B., Paris 538,65 G., 541,35 B., Polen 40,64 G., 40,86 gz. Warschau 40,89 G., 41,11 B.
Wien, 15. Dezember. (W. T. B.) Türkische Lose 570 00, Mai⸗ rente 1509, Februarrente 3400. Desterreichische Kronenrente 1200, Oesterc. Goldrente 23 900, Ungarische Goldrente — —, Ungarische Kronenrente 11 000 Anglobank 8g 000. Wiener Bankverein 33 400, Desterreichische Kreditanstalt 42 500, Ungarische Kreditanstalt 272 000, Länderbant 78 90), Oesterreichisch⸗Ungarische Bank 300 000, Wiener Unionbank 45 000, Lleyd Triestinn — — Staatsbahn 787 000, Südbahn 222 000, Südbahnprioritäten 668 0900, Siemens u. Halske 28 990 Alpine Montan 328 000, Poldihütte 719 000. Prager Eisen 1 500 000 Rima Murany 342 000, Skoda⸗Werte g39 000, Brüxer Kohlen —— Salgo⸗Kohlen 1 2965 000, Daimler Motoren 149 000, Veitscher Magnesit 13 350 C00 Waffenfabrik 36 000, Galizia?7 950 000, Leytamattien 130 900, Nordbahn 10500 000.
Wien, 15. Dezember. (W. T. B.) Notierungen der Devisen—⸗ zentrale. Amsterdam 28 zö0, 00 G., Berlin 9,45 G., Kopen hagen 14 785,00 G., London 328 400,90 G.. Paris H0h4, 00 G., Zürich 13 410,09 G. Martnoten 960 G., Lirenoten 3512,90 G., Jugoslawische Noten 747,909 G. Tschecho⸗Slowakische Noten 2120, 9009 G., Polnische Noten 3,35 G.,, Dollar 70 300,900 G.,
Ungarische Noten 28,0 G.
Prag. 15. Dezember. (W. T. B.) Notierungen der Devisen—⸗ zentrale (Durchschnittskurse)h: Amsterdam 12,98, Berlin 9.454, Christiania 6,23. Kopenhagen 6,88. Stockholm 8, 85, Zürich 6.13, London 1.504, New JYort 33378, Wien (64 75, Marknoten O, 48, Polnische Noten 18.75, Paris —,—.
London, 14. Dezember. (W. T. B.) 4 oo fundierte Kriegs⸗ anleihe 85, 5, H o/ Kriegsanleihe 99, 50, 4 0 / Siegesanleihe 88 50.
London 15. Dejember. W. T. B. Devisenturse. Paris 63, 323, Belgien 69,423, Schwei; 74,49. Holland 1I,604, New Mork 4.6466. Spanien 25,53. Italien 1,62, Deutschland 33 000. Wien 322 500. Bukarest 77000.
London, 15. Dezember. (W. T. B.) Silber 303/ . Silber auf Lieferung 30 / jg. ] *
London, 15. Dezember.
Paris, 15. Dezember. (W. C. B. Devijenturse. 0.181, Amerita 13,50, Belgien 91,76, England 63,58. Holland 549 00, Italien 69 40. Schweiz 260 00, Spanien 215,50, Däne⸗ mart ——, Stockholm 368,25, Bukarest 820,00, Prag 41,80, Wien 20,060.
Zürich, 15 Dezember. (W. T. B.) Devisenkurse. Berlin o 7, Hh, Wien Gocho, Drag is. 15. Holland 21 6M, Jem Jork H. 26, London 24,48, Paris 38,306, Italien 26 60, Brüssel 35,30, Kopen⸗ hagen 110,25, Stockholm 142,00, Christiania 100,50, Madrid 82,80, Buenos Aires 200,00, Budavpest O, 2243. Bukarest —— Agram 1,60. Warschau O, 033.
„msterdam, 165. Dezember. (W. T. B. Devisenkurse. London 11,61, Berlin 0,0341, Paris 18,25, Schweiz 47,423, Wien O0605373ꝶ, Kopenhagen 52 10, Stockholm 67, 30. Christiania 47,50. New Hort 2600,00, Brüel 165773 Madrid 39.20 Italien 12,60, Budapest — — Prag 7,45 bis 7,65, Helsingfols 620 bis 6,40
Am sterda m,. 15. Dezember. (W. T. B., O 0, Niederländische Staatsanleihe von 1918 88 /g. 3 e Niederländische Staats anleihe 621ss. 3 . Deutsche Reichsanleihe Januar-Juli-CEoupon Königlich Niederländ. Petroleum 383.50. Holland-A Amer ika⸗ Linie 114,50, Atchison, Topeka C Santa Fé 103,75, Rock Island — — Southern Pacific 90 /g Southern Railway 24,00, Umon Paeifie 1 4215/ß 16, Anaconda 9853s, United States Steel Corp. 107,00.
— MFulig, Kopenhagen, 15. Dezember. (W. T. B.)
1 1
Devisenkurse.
London 22.26. New York 4,80, Hamburg O07, Paris 35,00, Antwerpen 32,10, Zürich 91 20, Amsterdam 192,00, Stockholm
129 10. Christiania I 00, Helsingfors 12, 10. Prag 14 75.
Stockholm, 15. Dezember. (W. T. B.“ Vevisenkurse. London 1727, Berlin 0, 0525, Paris 27, 10, Brüssel 25,10, schweiz. Plätze 70,60, Amsterdam 149 960, Kopenhagen 77, 60, Ehristiania 76,6, Washington 3,72 Helsingsors 9,31, Prag 11,60.
Lotistian ca, 15. Dezember. (W. T. B.) Devisenkurse. London 24,50 Hamburg 0,08 Paris 38,25, New Hork 5, 30,00, Amsterdam 213,06, Zürich 100,560, Helsing sors 13,40, Antwerpen 34,50, Stock— holm 142,50. Kopenhagen 111,00. Prag 16,78.
Berichte von auswärtigen Warenmärkten.
London, 14. Dezember. (W. T. B.) Die an der heutigen Wollguktron angebotene Menge bezifferte sich auf 10 300 Ballen, die bei lebhaftem und allgemeinem Wettbewerb zu den voll behaupteten letzten Preisen vollständig geräumt wurden.
LrIperpool 14. Dezember. (W. T. B. Baumwolle. Um⸗ satz 5000 Ballen, Einfuhr 5570 Ballen. Dezemberlie erung 1416, Januarlieserung 14 07, Februarlieserung 13,98. — Amerikanische um ,, Baumwolle je 11 Punkte höher, ägyptische unver⸗ ändert.
Bradford, 14. Dezember. (W. T. B. Das Geschäft am Wollmarkt bewegte sich in engen Grenzen. Die Pieise für Garne waren behauptet.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr Tyrol Charlottenburg.
Verantwortlich für den Anzeigenteil Der Vorstehem dei Geschaftsstelle Rechnungsrat Mengering in Berlin
Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin Wilhelmstr. 32.
Vier Beilagen und Erste, Zweite und Dritte Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage.
(W. T. B) Privat diskont 20; Deutsch land
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Standpunkt, daß sie von Fall zu Fall bereit seien, auf Grund
zum Dent schen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Nr. 285.
Erste Beilage
Verlin, Sonnabend, den 16. Dezember
1922
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Nichtamtliches.
(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)
Vorlãufiger Reichs wirtschaftsrat. 49. Sitzung vom 15. Dezember 192. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger)
Der Vorsitzende Urban eröffnete die Sitzung um 10 Uhr 50 Minuten.
Die Einzelberatung des Arbeitszeitgesetzes für gewerbliche Arbeiter wurde beim Kapitel „Aus⸗ nahmen“ fortgesetzt, bei dem sich eine recht ausgedehnte Aus⸗ sprache entwickelte. Von den Arbeitgebern wurde gegenüber der Ausschußfassung eine erhebliche Erweiterung der Umstände beantragt, unter denen eine Verlängerung der Arbeitszeit notwendig ist. Weiter wurde beantragt, daß die Tarif⸗ verträge grundsätzliche Bestimmungen uͤber die Zu⸗ lässigkeit und den Umfang der zu leistenden Ueberarbeit zu enthalten haben. Sie müßten der Gesamtkonjunktur des Landes, der allgemeinen wirtschaftlichen Lage sowie allen Anforderungen des Betriebes angepaßt sein. Die Tarif⸗ verträge sollen weitere Bestimmungen enthalten über die Arbeitszeit solcher Arbeiter, bei denen regelmäßig und in er⸗ heblichem Umfange bloße Arbeitsbereitschaft vorliegt. Bei außergewöhnsicher Häufung der Arbeit und in Gewerben, in denen regelmäßig zu gewissen Zeiten des Jahres ein vermehrtes Arbeitsbedürfnis eintritt, kann nach einem weiteren Arbeit⸗ geberantrag mangels tariflicher Vereinbarung auf Antrag des Unternehmers eine von der gewöhnlichen abweichende Arbeitszeit an 60 Tagen im Jahr von den Gewerbe⸗ oder Bergaufsichtsbeamten widerruflich zugelassen werden. Die Stellen der Regierungsvorlage, die den Arbeitsminister unter gewissen Umständen zur Verlängerung der gesetzlichen Arbeits— zeit ermächtigen, und die im Ausschusse gestrichen wurden, wollen die Arbeitgeber wiederherstellen.
Die Vertreter der Arbeitgeber erklärten im Laufe der Debatte, daß sie weder zur Arbeiterschaft noch zu den freien Tarifverträgen das Vertrauen hätten, daß diese sich freiwillig in die erforderliche Mehrarbeit fügen würden, und daß sie deshalb auf gesetzlicher Festlegung der Fälle, bestehen müßten, in denen diese
ehrarbeit geleistet werden müsse. ;
Die Vertreter der Arbeitnehmer standen auf dem
ö. Vereinbarung Mehrarbeit zu leisten. Die Annahme der Inträge der Arbeitgeber sei jedoch gleichbedeutend damit, daß die Festsetzung der Mehrarbeitsfälle von dem Gutdünken der Arbeit- geber abhänge.
Reichsminister a. D. Wissell protestierte gegen die Dar⸗ stellung, als ob der Rückgang der deutschen Produktion die Folge des Achtstundentages sei. Wenn sich die Produktion der deutschen Industrie trotz der im Verhältnis zu den Weltmarktpreisen billigen Töhne und Kosten nicht als konkurrenzfähig erweise, liege die Schuld nicht ö. dem Achtstundentag, sondern an technisch organisierten
ngeln.
Geh. Rat Bücher (Industrie) bestritt die Richtigleit dieser Ausführungen, die er glelchzeitig für bedauerlich erklärte. Die Exportfrage müsse von uns mit anderen Augen angesehen werden als z. B. von Amerika, und deshalb könne Herr Wissell bei beiden Ländern nicht von der gleichen Grundlage ausgehen. Deutschland müsse eben, um leben zu können, um jeden Preis exportieren; das sei der Grund, weshalb der Export nicht lohne.
Einem Antrag auf Schluß der Debatte wurde zuge⸗ stimmt. S 18 wurde nunmehr in der Fassung des Arbeit— geberantrages, der die Umstände erweitert, unter denen Mehr⸗ arbeit erforderlich ist, angenommen. Auch die übrigen Para⸗ graphen des Kapitels „Ausnahmen“ wurden, teilweise im Hammelsprung, gemäß den Anträgen der Arbeitgeber gegen eine große Minderheit angenommen. Annahme fand auch noch ein weiterer Antrag, die Bestimmung über die fünf⸗ undzwanzigprozentige Mehrbezahlung der Ueber⸗ st unden zu streichen. Der Paragraph über die Einsetzung eines besonderen Schiedsgerichts in besonderen Fällen wurde gestrichen. —
Beim Kapitel „Aufsicht“ wurde auf Antrag der Arbeitgeber die Bestimmung über das Aussichtsrecht der Ge⸗ werbe⸗ oder Bergaufsichtsbeamten gemeinsam mit der Be⸗ triebsvertretung gestrichen. Das Kapitel Strafbe sstim⸗ mungen“ wurde ohne wesentliche Aenderungen ange⸗ nommen.
Bei den Ausführungs- und Schlußbestimmungen wurde für das Bau- und Baunebengewerbe die Arbeitszeit vorbehaltlich notwendiger Ueberstunden für acht Monate des Jahres auf neun Stunden täglich festgesetzt.
Ein zum Schluß noch eingegangener Antrag Dr. Heyde (von der Reichsregierung ernannt), die Nacht⸗ arbeit Jugendlicher bis zu 18 Jahren in Bergbau, Eisen⸗ und Stahlwerken, Glashütten, Papierfabriken und
4. Verlosung 2c. von Wertpapieren. ; b. Fommanditgesell schaften auf Aktien, Aktiengesellschaften und Deutsche Kolonialgesellschaften.
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aeg, PBefriftete Anzeigen müffen drei Tage
. Unter uchungs sachen. 2 . . 2. Aufgebote Verlust⸗ u. Fundlachen, Zustellungen u. dergl. 3. Y erkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛe. Cn 1 1261
Anzeigenyreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 300 4
Rohjzuckerfabriken ab 1. Januar 1928, in den andern Ge⸗ werben ab 1. Januar 1925 zu verbieten, wird abgelehnt.
Damit war die Beratung des Arbeitszeitgesetzes für ge⸗ werbliche Arbeiter erledigt. Auch in der Gesamtabstimmung wurde darauf dem Gesetzentwurf mit den beschlossenen Ab⸗ änderungen gegen eine große Minderheit zugestimmt.
Herr Baltrusch (Arbeitnehmer) erklärte, daß die Arbeit⸗ nehmer auf eine weitere Lesung verzichten, da eine ,, Aenderung der Beschlüsse nicht zu erwarten sei. Dies geschehe jedoch nur unter der Voraussetzung, daß die Vorlage des Sozial⸗ politijchen Ausschusses der Regierung als Minderheitsgutachten des Plenums und als Mehrheitsgutachten des Ausschusses mit— übe rwiesen werde. Diesem Antrag wurde stattgegeben.
Das Haus trat sodann in die Erörterung des Arbeitszeitgesetzes für die Angestellten ein. Besonderes Interesse erweckle der vom Ausschüß im § 4 gestrichene Absatz, daß Angestellte mit „höherer geistiger Tätigkeit“ nicht unter das Gesetz fallen sollen. Die Arbeitgeber beantragten Wiedereinfügung dieses Absatzes. In der Debatte sprachen die Angestelltenvertreter von der Unmöglichkeit, den Begriff „höhere geistige Tätigkeit“ zu definieren. Die Bestimmung sei praktisch unhaltbar. Ebenso stieß bei 5 5 die Nichtanrechnung der Arbeits⸗ bereitschaft auf heftige Opposition, da dieser Begriff für die Angestellten ebenfalls noch nicht definiert sei. Die Arbeit⸗ geber betonten, daß im Tarispertrag mit den Organisationen Vereinbarungen über die Feststellung dessen, was als Arbeits⸗ bereitschaft zu gelten habe, getroffen werden sollen, wie das aus § 17 hervorgehe. Da die Gegensätze in der stellenweise sehr stürmischen Charakter annehmenden Debatte nicht aus⸗ geglichen werden konnten, beantragte schließlich Geheimrat Dr. Bücher, diese Punkte erst noch einmal untereinander zu besprechen und die Plenarverhandlung deshalb auf den 8. Januar zu vertagen. Der Antrag wurde angenommen.
Nächste Sitzung Sonnabendvormittag: Hausarbeitsgesetz, Zwangsanleihe und kleinere Vorlagen.
Schluß gegen 6 Uhr.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Haushalts aus schuß des Reichstags bewilligte gestern zunächst die Erhöhung der Bezüge der Be⸗ am ten, Angestellten und Arbeiter, wie sie zwischen der Regierung und den Spitze norganisatio nen vereinbart worden war. Es folgte die Beratung des Gesetzentwurfs über das Ruhe⸗ gehalt des Reichspräsidenten. Da der Reichs— präsident nicht Reichsbeamter, sondern oberstes Organ des Reiches und sein völkerrechtlicher Vertreter ist, fällt seine Stellung nicht unter die pensionsrechtlichen Vorschriften des Reichsbeamtengesetzes; ebenso wenig gilt für seine Hinterbliebenen das Beamtenhinter⸗ bliebenengesetz. Die Reichsregierung ging ihrer Begründung ge⸗ mäß bei der Vorlage des Gesetzentwurfs davon aus, daß der Reichspräsident während der Dauer seines Amtes nicht in die Lage versetzt werden dürfe, bei seinen der Vertretung des deutschen Volkes dienenden Ausgaben auf die Zeit nach seinem Ausscheiden Rücksicht zu nehmen, da jeder Gedanke daran, daß die wirtschaft⸗ liche Zukunft des Reichspräsidenten seine Handlungen beeinflussen könnte, dem Ansehen des Staatsoberhauptes abträglich wäre. Abg. Dr. Pachnicke (Dem) sprach für das Ruhegehalt mit Rücksicht darauf, daß die Stellung des Reichspräsidenten so würdig wie möglich ausgestaltet und daß es auch Minderbemittelten ermöglicht werden müsse, sie z bekleiden, ohne nachher in Bedürftigkeit zurückzufallen. Die Verhältnisse in anderen Staaten seien nicht vergleichbar. In zustimmendem Sinne äußerten sich auch die Abgg. Dr. Qugaatz (D. Vp.) und Hoch (Soz.). Der Gesetz⸗ entwurf wurde darauf vom Ausschuß angenommen. In der Hauptsache bestimmt der Entwurf, daß für den Fall des Aus⸗ scheidens des Reichspräsidenten mit Ablauf seiner Amtsdauer oder vorher infolge von Dienstunfähigkeit oder aus politischen Gründen die Dienstbezüge mit Ausnahme der Aufwandsgelder noch bis zum Ablauf des Vierteljahres, das auf den Monat des Ausscheidens folgt, weiter bezahlt werden. Von diesem Zeitpunkt an erhält der ehemalige Reichspräsident als Uebergangsgeld für die Dauer eines Jahres drei Vierteile und von da ab als Ehrensold die Hälfte der jeweiligen Bezüge des Reichspräsidenten mit Ausnahme der Aufwandsgelder.
Alsdann wurde der Verordnungsentwurf über die weitere Erhöhung der Unterstützung für Renten⸗ empfänger der Invaliden⸗ und Angestellten⸗ versicherung behandelt. Von seiten der Regierung wurde der Entwurf damit begründet, daß wegen der Geldentwertung und der damit verbundenen sprunghaften Steigerung sämtlicher ö stände des täglichen Bedarfs in den letzten Wochen die Unter⸗ stützungen um 100 vH ihres gegenwärtigen Betrages erhöht werden. Eine weitere Erleichterung sollen den Sozialrentnern die Vorschriften dieses Entwurfs bringen, wonach die für das Gesamtjahveseinkommen anzurechnende Grenze im Falle des Vor⸗ handenseins von Kindern um 1000 AM erhöht wird, und ferner die Grenzen, innerhalb deren bei der Festsetzung der Unterstützung das Arbeitseinkommen anrechnungsfrei ist, auf das Doppelte ihres bisherigen Betrages erweitert werden. Der einzige Artikel der neuen Vorlage verändert den Paragaph 2 des Gesetzes über Not⸗
standssmaßnahmen und der Verordnung über die Erhöhung der Unterstützung für Rentenempfänger folgendermaßen: ö Die Unterstützung ist in der Invalidenversicherung nach den Umständen und im Höchstbetrage so zu bemessen, daß das Gesamtjahreseinkommen des Empfängers einer Invaliden⸗ oder Altersrente den Betrag von 43200 M, einer Wir en⸗ oder itwerrente den Betrag von 34 200 , einer Waisenrente den Betrag von 19200 M erreicht. Entsprechende Unterstützungen sind an Empfänger von Ruhegeld oder Hinterbliebenenrente aus ver Angestelltenversicherung zu gewähren, an Witwen jedoch nur, wenn sie invalide im Sinne der Invalidenversicherung sind.“ Is folgen darin noch Bestimungen für den Fall, daß der Empfänger Kinder unter 15 Jahren hat u. a.
Der Ausschuß nahm den Verordnungsentwurf an und wandte sich dann dem Entwurf einer fünften Verordnung über die Er⸗ höhung der Teuerungszuschüsse und der Ein⸗ kom mensgrenze im Gesetz über Teuerungsmaß⸗ nahmen für Militärrentner zu. Dieser Entwurf trägt wie die früheren Verordnungen der fortschreitenden Teuerung Rechnung und gründet sich auf das Gesetz über Teuerungsmaß— nahmen für Militärrentner. Die R
Rei zregierung schlug eine Er⸗ höhung der Sätze um rund 20 vo, jür den be onderen Kinder⸗ zuschuß für Schwerbeschädigte um 25 vH vor. Die Mehrbeträge sollen noch vor Weihnach ten nachbezahlt werden. In diesem Sinne beschloß auch der Ausschuß.
— Im Rechtsausschuß des Reichstags wurde in der gestrigen Sitzung zunächst eine von allen Parteien unterstützte Entschließung des Abg. Dr. Bell (3entr. angenommen, in der die Reichsregierung ersucht wird, baldigst den Entwurf eines Gesetzes zur organischen Aenderung der Gebührenordnung für Rechtsanwälte vorzulegen. Weiter wurde der Gesetzentwurf zur Aenderung des Gerichskostengesetzes behandelt. Insbesondere bildete den Gegenstand der Diskussion der 5 81 des Entwurfs, der die Kostenzahlung und den Kostenvor⸗ schuß regelt. Nach der Regierungsvorlage soll in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und im Konkursverfahren die Gebühr mit Stellung des Antrags fällig werden, durch den das Verfahren bedingt ist; soweit die Gebühr eine Entscheidung oder sonstige ge⸗ richtliche Handlung voraussetzt, soll sie mit dieser fällig werden. Ihr Termin zur mündlichen Verhandlung soll auf Grund der Klage erst nach Zahlung der erforderten Prozeßgebühr bestimmt werden. Das gleiche gilt im Mahnverfahren bei dem Antrag des Gläubigers auf Bestimmung eines Termins zur mündlichen Ver⸗ handlung nach Erhebung des Widerspruchs oder nach Erlaß eines Vollstreckungsbefehls unter Vorbehalt der Geltendmachung der Rechte des Beklagten. Auch ein Zahlungsbefehl soll erst nach Zahlung der Gebühren erlassen werden. Die Vorschriften sollen keine An⸗ wendung finden, soweit dem Kläger das Armenrecht bewilligt oder wenn ihm Gebührenfreiheit zusteht, ferner, wenn glaubhaft ge⸗ macht wird, daß die Verzögerung ihm einen nicht oder nur schwer zu ersetzenden Schaden bringen würde. Von seiten der Abgg. Dr. Rosenfeld (Soz) und Herzfeld (Komm.) wurde betont, daß damit denjenigen Leuten, die nicht imstande seien, die Gebühren für einen bürgerlichen Rechtsstreit im voraus zu bezahlen, der Rechtsweg sehr erschwert sei. Es werde damit einem ethischen Grundsatze widersprochen, denn die Rechtsprechung müsse allen gleichmäßig dienen, gleichviel ob sie arm oder reich seien. Dem gegenüber wurde aus der Mitte des Ausschusses betont, daß den bedürftigen Personen das Armenrecht ungeschmälert zur Verfügung stehe. Angenommen wurde eine Entschließung, wonach die ä=schriften dann keine Anwendung finden sollen, wenn dem Ker das Armenrecht bewilligt ist oder wenn ihm Gebührenfreiheit zusteht; ferner, wenn glaubhaft gemacht wird, daß ihm die als—⸗ baldige Zahlung mit Rücksicht auf seine Vermögenslage Schwierig- keiten bereiten würde. Das gleiche soll gelten, wenn glaubhaft gemacht wird, daß eine Verzögerung dem Kläger einen nicht oder nur schwer zu ersetzenden Schaden bringen würde; zur Glaubhaft— machung genügt in diesem Falle die Erklärung des zum Prozeß⸗ bevollmächtigten bestellten Rechtsanwalts. Nach weiterer aus- giebiger Diskussion wurde der Gesetzentwurf vom Ausschuß angenommen.
— Der Steuerausschuß des Reichstags beriet gestern über den Gesetzentwurf zur Aenderung des Gesetzes über . die Zwangsanleihe. Der Entwurf wurde im wesentlichen 4 nach den Vorschlägen der Regierungsvorlage angenommen.
Eine 1 besonders lebhafte Debatte entspann sich bei der Bewertung
der Wertpapiere. Die sozialistischen Parteien hatten einen Antrag gestellt, daß Wertpapiere mit drei Viertel des Kurses vom . 8. Dezember 1922 bewertet werden sollen. Der Antrag wurde .
abgelehnt. Wertpapiere sind demnach mit Durchschnittskursen zu bewerten, die aus den Kursen am Ende Juni 1920, 1921, 1922 einerseits und den Kursen vom 3. Oktober 1922 andererseits er⸗ mittelt werden. Dem Ausmaß der Erhöhung des Wertes der Wertpapiere gegenüber dem bisherigen Recht entsprechend werden . auch die Bewertungsrichtlinien für die übrigen Vermögensgegen⸗ . stände (Grund- und Betriebsvermögen) erhöht werden. ö. Ferner war der Antrag gestellt, daß die in den Monaten Juli Sep⸗ kember 1922 voransgezeichneten Beträge mit einem erhöhten Wert
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in Ansatz gebrach werden sollen, weil sie in einem besse ven Gelde — gezahlt sind. Auch dieser Antrag wurde abgelehnt. Angenommen ö. wurde die Befreiung der landschaftlichen Kredit⸗ ö. institute von der Zwangsanleihe. Die sonstigen wesentlichen . Aenderungen des Entwurfs betreffen die Aufhebung der Be 4
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grenzung der Zwangsanleihe auf 70 Milliarden., die Erhöhung des Zeichnungspreifes vom März 1923 ab um 10 vH für jeden Monat, die Angleichung des Tarifs an die Geldentwertung durch Ver⸗ doppelung der Vermögensstufen und die Verdoppelung der Frei⸗ grenzen. In allen diesen Punkten wurde der Entwurf ange⸗ nommen.
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nzeiger.
vor dem Ginrlickungstermin bei der Geschäftsftelle eingegangen sein. Ma
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tz. Erwerbs und Wirtschaftsgenossenschaften. ö 7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. . 8. Unfall⸗ und Invaliditäts. ꝛc. Versicherung. . 2. Bankausweise. . 19. Verschiedene Bekanntmachungen. .
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11. Privatanzeigen.
IN) Untersuchungs⸗ sachen.
Kreis Iburg, 3. Eskadron Reiterreg. 15, wird für fahnenflüchtig erklärt.
Münster i. W. den 5 Dezember 1922 Das Amtsgericht
103 uhr, an der Gerichtsstelle, Brunnen⸗ vlatz. Zimmer Nr. 360, 1 Treppe, ver⸗ steigert werden das im Grundbuche von Berlin (Wedding! Band 108 Blatt 2207 eingetragener Eigentümer am 15. April
IM 413)
Wel ecgen den Gefreiten Fritz Klei Auf Per⸗ . 99 . . or 2 U gebote, er nil e r Gericht von 13. April Id23 ist luft⸗ und Fundsachen,
Goslar, den 7. Dezember 1922. Das Amtsgericht. 2.
lola Der Oberreiter Bernhard Im Walle, geboren am 14. April 1809 zu Glane,
Im
Zustellungen u. dergl.
89516) Zmwangsnersteigerung. Wege der Zwangsvollstreckung soll am S. Jannar 18923, Vormittags
922, dem Tage der Eintragung des Ver⸗ steigerungsvermerks: Rentier Marcus Cohn in Berlin⸗Schöneberg) eingetragene Grund⸗ stück in Berlin, Zechlinerstraße 2, enthaltend Vorderwohnhaus mit linkem Seitenflügel Quergebäude und zwei Höfen, Karten⸗ blatt 24, Parzelle 1748/2765 ꝛc.ů 7 a 70 m groß. Grundsteuermutterrolle und Gebäude⸗ steuerrolle Nr. 5620, Nutzungswert 9180 .. Berlin, den 17. Oktober 1922. Amtsgericht Berlin-Wedding. Abteilung 6.
werden das
Grundstück:
(1014151 Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 7. Februar 1923, Vormittags 10 Uhr, an der Gerichtsstelle Berlin, Neue Friedrichstraße 13/15, drittes Stock⸗ werk, Zimmer Nr. 159 / 160, versteigert
1. = in Berlin, Königsberger blatt 44, Parzellen 2078 / so0 und 207 9g / 150, Straße 5/6, belegene, im Grundbuche von zusammen 26 a 78 gm groß, Grund⸗
der Königstadt Band 48 Blatt Nr. 2835 eingetragener Eigentümer am 7. März 1922, dem Tage der Eintragung des Ver⸗ steigerungsvermerks: Friedrich Taboreck zu Berlin) eingetragene a) Vorderwohnhaus n rechtem und linkem Seitenflügel und vier Höfen, b) erstes Doppelquerwohngebäude
mit rechtem und linkem Anbau im ersten Hof und rechtem und linkem Seitenflügel im zweiten Hof, c) zweites Doppelquer⸗ wohngebäude mit rechtem und 1imnkem Seitenflügel und drittem Dovpvpelquer⸗ wohngebäude Gemarkung Berlin, Karten⸗
steuermutterrolle Art. 778, Nutzungswert 42 300 M, Gebäudesteuerrolle Nr. 2241. — 86. K. 22. 22. — z
Beriin, den 11. Dezember 1922. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 85.
Architekt Eduard
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