1922 / 286 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 18 Dec 1922 18:00:01 GMT) scan diff

Preußen.

Der Gemeinde Kin heim, Kreis Wittlich, wird hier— durch auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 Gesetzsamml. S. 22I) das Recht verliehen, zur Erweiterung eines Fried⸗ hofs das im Grundhuch von Kinheim Band 1 Blatt 2) unter Nr. 8 eingetragene Grundstück Kartenblatt 2 Parzelle 1192 und das im Grundbuch von Kinheim Band 23 Blatt 665 unter Nr. 26 eingetragene Grundstück Kartenblatt 2 Parzelle 3522 / 1309 im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies aus⸗ reicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten. Auf staatliche Grundstücke und staatliche Rechte an fremden Grund⸗ stücken findet dieses Recht keine Anwendung. Berlin, den 14. Dezember 1922. Das Preußische Staatsministerium. Zugleich für den Minister für Handel und Gewerbe und den Minister für Volkswohlfahrt. Der Minister des Innern. Severing.

Verordnung

über Veränderung der Teuerungszuschläge zu den

Gerichtsgebühren, den Gebühren der Notare und

den landesgefetzlichen Gebühren der Rechtsanwälte und der Gerichsvollzieher.

Vom 15. Dezember 1922.

Veröffentlicht in der am 16. Dezember ausgegebenen Nr. 54 der Pr. Gesetzsamml. S. 445.)

Auf Grund der Ermächtigungen im Artikel N des Ge⸗ setzes vom 28. Oktober 1922, betreffend Abänderung des Preußischen Gerichtskostengesetzes vom 25. Juli 1910 (Gesetz⸗ samml. S. 335), im Artikel 11 des Gesetzes vom 28. Oktober 1922, betreffend Abänderung der Gebührenordnung für Notare vom 25. Juli 1910 (Gesetzsamml. S. 355) und im Artikel UI des Gesetzes vom 28. Oklober 1922, betreffend Ahänderung des Geseßes, enthaltend die landesgesetzlichen Vorschriften über die Gebühren der Rechtsanwälte und der Gerichtsvollzieher, vom 21. März 1910 (Gesetzsamml. S. 3659) wird folgendes verordnet: .

Die im Artikel IV des le. vom 28 Oktober 1922, be⸗ treffend Abänderung des Preußischen Gerichtskostengesetzes vom 25. Juli 1910 (Gesetzsamml! S. 335), im Artikel 11. des Gesetzes vom 28. Oktober 1922, betreffend Abänderung der Gebührenordnung für Notare vom 25. Juli 1910 (Gesetziamml. S. 355), und im Artikel 111 des Gesetzes vom 28. Oktober 1922, betreffend Ab⸗ änderung des Gesetzes, enthaltend die landesgesetzlichen Vorschriften über die Gebühren der Rechtsanwälte und der Gerichtsvollzieher, vom 21 März 1910 (Gejetzlamml. S. 359) vorgesehenen Teuerungs⸗ zuschläge von 400 p, und 650 vH werden auf 600 v und vob vy erhöht.

5 2

Diese Verordnung tritt am 16. Dezember 1922 in Kraft. Die Vorschristen des 5 138 Abs. I des Preußischen Gerichtskostengesetzes vom 28. Oktober 1922 (Gesetzsamml. S. I63, des 5 27 Abi. l der Gebührenordnung jsür Notare vom 28. Oktober 1922 (Gesetzsamml. S. 404) und des Artikels 11 des Gesetzes vom 28. Oktober 1922, betreffend Abänderung des Gesetzes, enthaltend die landesgesetzlichen Vorschristen über die Gebühren der Rechtsanwälte und der Gerichts vollzieher, vom 21. März 1910 (Gesetzlsamml. S. 359) finden ent⸗ sprechende Anwendung.

Berlin, den 15. Dezember 1922.

Das Preußische Staatsministerium. Braun. am Zehn hoff, zugleich sür den Finanzminister.

Preußischer Landtag.

Der Verwaltungsobersekretär Demuth ist zum Landtags⸗ sekretär ernannt worden.

Finanzministerium.

Der Diplomingenieur Quint ist zum zweiten Münz— ingenieur bei der Preußischen Staatsmünze ernannt worden.

Ministerium des Innern.

Der Kreissyndikus Dr. Po mp in Aachen ist zum Re⸗ gierungsrat ernannt worden.

Ju stizministerium. Verordnung über Erhöhung der Schreib- und Rechnungsgebühren des Preußischen Gexrichtskostengesetzes und der Schreibgebühren der Gebührenordnung für Notare.

Vom 11. Dezember 1922.

, in der am 16. Dezember ausgegebenen Nr. 54 der Preuß. Gesetzsamml. S. 445.)

Auf Grund der Ermächtigungen in 8 110 Abs. 1 und 114 Abs. 1 des Preußischen , ,, vom Oktober 1922 (Gesetzsamml. S. 368) und im 5 Abs. 2

der Gebührenordnung i Notare vom 28. Oftober 1922 (Gesetzsamml. S. 404) wird folgendes bestimmt:

.

Die im § 110 Abs. 1 des Preußischen Gerichtskostengesetzes vom 28. Oktober 1922 und im § 20 Abs. 2 der Gebührenordnung für Notare vom 28. Oktober 1922 vorgesebene Schreibgebühr von 10 4A für die Seite wird auf 50 „n für die Seite erhöht.

Die im 5 114 Abs. 1 des 8 Gerichtskostengesetzes pom 28. Oktober 1922 vorgesehene, auf 30 bis 100. bemessene Stunden gebühr wird auf b0 bis 150 4 erhöht.

§ 3. Die Verordnung tritt am 16. Dezember 1922 in Kraft. Berlin, den 11. Dezember 1922. Der Justizminister.

am Zehnhoff.

Ministerium für Wissenschaft, Kun st und Volksbildung.

Der bisherige außerordentliche Professor in der philo⸗ sophischen Fakultaͤt der Universität in Göttingen Dr. Kötz ist zum ordentlichen Professor in derselben Fakultät und

der Leiter des Mineralölchemischen Instituts der Gesell⸗ schaft für Braunkohlen⸗ und Mineralölforschung Dr. Frant in Berlin zum Honorarprofessor bei der Till hen ochschule

Die Wahlen des Studienrats Dr. Röhrsch eidt an dem Friedrich⸗Wilhelm⸗Gymnasium in Köln zum Oberstudiendireltor

Berlin ernannt worden.

des Stadtgymnasiums in Halle a. S., des Studienrats Schulze an der städtischen Victoria Luiser ü RVilmersdorf zum Oberstudienrat an dieser Anstalt, des Studienratö Kropp an der städtischen Oberrealschule L in Bochum zum Oberstudienrat an dieser Anstalt und der Studien⸗ tädtichen Pestalozzi-Lyzeum nebst Ober— lenberg zur Oberstudienrätin an dieser

sschule in Berlin⸗

rätin Röhn an dem lyzeum in Berlin⸗-Li Anstalt sind bestätigt worden.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) abe ich dem Kaufmann Paul Löck in Berlin, Madai— straße 15. durch Verfügung mit Gegenständen des

beutigen Tage den täglichen Bedarfs wegen Un—

zuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Berlin, den 8. Dezember 1922. Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: von Philipsborn.

Bekanntmachung.

Schankwirtschaft Schmidt, ist september 1915 die

Der Inhaberin h Groschengasse Nr 40 Frau Anna Kahl auf Grund der Bundeskatsverordnung vom 23. Abgabe von Speisen und Getränken jeder Art wegen Schließung des

Unzuverlässigkeit untersagt

Schankbetriebes angeordnet worden. Breslau, den 13. Dezember 1922. Der Polizeipräsident: J. V.: Dr. Sim on.

Bekanntmachung.

Dem Materialwarenhändler Wilhelm Kramp in Drawehn, Kreis Bublitz, habe i auf Grund der Bekanntmachung über Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) den Handel mit Gegenständen des täglichen mit sämtlichen Material⸗ onial⸗ Tabakwaren, wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handel untersagt.

Bublitz, den 13. Dezember 1922.

Der Landrat. Dr. Mallman n.

durch heutige Verfügung Fernhaltung unzuverlässiger

insbesondere

Bekanntmachung. Dem Rohproduktenhändler Halle, Geiststraße 39, ist auf Grund des 51 der Verordnung des flellvertretenden Reichskanzlers vom 23. September 1915 der Handel mit altem Metallgerät, aller Art Metallbruch und deigleichen wegen Unzuverlässigkeit un tersagt worden. Halle, den 15. Dezember 1922.

Die Polizeiverwaltung.

Willy Voigt

J. A.: Schulte.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger ersonen vom Handel vom 23 September 1915 (RGBl. S 6605) be ich dem Schlächter meister Max Boebel, Nowawes, durch Verfügung vom heutigen Tage den

Kaiser Wilhelm Straße 21 tänden des tägli

Handel mit Gegen . wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unter sagt und seinen Betrieb geschlossen.

Polsdam, den 14. Dezember 1922.

Der Polizeipräsident.

chen Bedarfs

von Zitzewitz.

Bekanntmachung.

Dem Handelsmann Karl Haake aus Drossen wird hiermit auf Grund des § 1 der Befanntmachung zur Fern⸗ baltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 25. September 1915 (RGBl. S 603) wegen Preistseiberei mit Kartoffeln (Ver⸗ gehen gegen die Verordnung vom 8. Mai 1918) der Lebens,. und Futtermitteln und mit für das Gebiet des Deutschen Reichs untersagt.

Reppen, den 13. Dezember 1922. Der Landrat.

andel mit art of feln

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 693) haben wir dem August Winnen in Siegen, Hitschelsbach 31, durch Verfügung vom heutigen Tage den Metallgerät, mit Metallbru wegen Unzuvperlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unter-

andel mit altem o der dergleichen

Siegen, den 6. Dezember 1922.

Die Polizeiverwaltung. J. V.: Dr. Rohde.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RxRGBl. Seite 603) haben wir dem Müller in Unna, Vaersthauser Straße Nr 15, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit gebrauchten Kleidern, gebrauchten Betten oder gebrauchter Wäsche, Klein handel Ilge räte, mit Metallbru ch oder der⸗ gleichen wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Unna, den 13. Dezember 1922.

Die Polizeiverwaltung. Brüller.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Reichsrat versammelte sich heute zu einer Voll⸗ vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Steuer⸗ und Zollwesen, für Volkswirtschaft und für Rechtspflege, der für Rechtspflege sowie die vereinigten Ausschuͤsse für Haushalt und Rechnungswesen, für Volkswirtschaft, für innere Verwaltung, für Verkehrswesen, für Steuer⸗ und Zollwesen, für Rechtspflege, für Neichswehrangelegenheiten und für See⸗ wesen Sitzungen.

Althändler August

mit altem M

Die Ausfuhrmin dest

eise für Steinnuß⸗ und für ornknöpfe werden mit

irkung vom 20. Dezember d. J.

Für die Ausfuhr von Perlmutterknöpfen sind mit Wirkung vom 20. Dezember d. J. und für die Ausfuhr von Holzrollen, Holzspulen mit sofortiger Wirkung Richtlinien fest⸗ gesetzt worden, die sich auf die Fakturierung nach dem nieder⸗ valutarischen Auslande beziehen.

Nähere Auskunft erteilt die Außenhandelsstelle für Schnitz⸗ und Formerstoffe und Knöpfe, Berlin 8W. 68, Schüßtzenstraße 65.

Für Lithopone und Zinkweiß Rotsiegel sowie für Mineral⸗ Wasser und Flaschen sind die Aus fuhrminzestpreise geändert. Näheres durch die Außenhandelstelle Chemie in Berlin W. 10.

Dentscher Reichstag. 282. Sitzung vom 14. Dezember 192. Nachtrag.

Bei der zweiten Beratung der Novelle zum Ein kom men⸗ steuergesetz hat der Reichsminister der Finanzen Dr. Herm es die folgenden Ausführungen gemacht:

Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir zu der zur Erörterung stehenden Vorlage ein kurzes grundsätzliches Wort. Der im 11. Ausschuß beratene Entwurf eines Gesetzes zur Aenderung des Einkommensteuergesetzes hat sich zum Ziele gesetzt, bei der Einkommensteuer die seit der letzten Novelle in außer⸗ gewöhnlichem Maße zugenommene Geldentwertung zu berücksich⸗ tigen. Die Reichsregierung hat zu diesem Zweck vorgeschlagen, den Tarif in mäßigem Umfange auseinanderzuziehen und ins⸗ besondere die Grenze für den Lohnabzug so zu erhöhen, daß die größte Menge der Lohnbezieher mit ihrem Einkommen im Jahre 1922 aus der Veranlagung herausbleibt. Weiter ist für 1923 eine recht starke Erhöhung der Abzüge für Werbungskosten und für Familienstand vorgesehen und der Tarif entsprechend ge⸗ staltet worden.

Im 11. Ausschuß sind an den Vorschlägen der Reichs—⸗ vegierung sehr wesentliche Aenderungen vorgenommen worden. Der Ausschuß ist davon ausgegangen, daß der Grad der Geld- entwertung eine weitere Auseinanderziehung der Tarife und eine Erhöhung der Tarife für 1923 erforderlich mache. Man kann nun gewiß zugeben, daß die Aenderungen, die von Zeit zu Zeit an dem ursprünglichen Einkommensteuertarif vorgenommen werden mußten, an sich niemals ausreichten, einen wirklichen Aus— gleich gegenüber der Geldentwertung herbeizuführen. Man kann durchaus den Satz aussprechen, daß diese zahlenmäßigen Er— mäßigungen batsächlich keine Herabsetzung der Steuerlast, sondern eine ständige Steigerung bedeuteten. (Sehr richtig! vechts) Ich bin aber der Auffassung, daß angesichis unserer Finanzlage und unter Berücksichtigung der so schwierig gewordenen Lage von Ländern und Gemeinden eine schematische Anpassung an die Geld— entwertung überhaupt nicht das Ziel unserer Abänderungsge setze sein kann. Vielmehr gilt es nur, die unzweifelhaften Ueber— lastungen zu beseitigen und ständig nachzuprüfen, welche Steuer staffel unter den wirtschaftlichen Verhältnissen noch irgendwie ver— antwortet werden kann. Gerade im gegenwärtigen Augenblick dürfte bei der Prüfung dieser Frage eine besondere Zurück haltung geboten sein. Sie alle wissen, daß die Einkommensteuer nur zu einem kleinen Teile in die Reichskasse fließt und zum größeren Teile bestimmt ist, Mittel für Länder und Gemeinden zur Verfügung zu stellen. Es liegt Ihnen ja eine Novelle zum Landessteuergesetz vor, die in ihren Vorschriften und in der bei⸗ gegebenen Begründung genugsam beweist, von wie großer Be⸗ deutung für Länder und Gemeinden gerade die Beteiligung an der Einkommensteuer ist.

Bei diesem starken Interesse von Ländern und Gemeinden

muß der Tarif möglichst so gestaltet werden, daß aus der Ein⸗ kommensteuer diejenigen Einnahmen herausgezogen werden können, die irgendwie wirtschaftlich noch zu verantworten sind. Auch nach ernster Abwägung der im Regierungsentwurf ge⸗ machten Vorschläge und der Beschlüsse des Ausschusses möchte ich glauben, daß sich eine unbedingte Notwendigkeit für das Aus— maß der Abänderungen im Steuerausschuß nicht nachweisen läßt. (Hört! Hört! links. Ich möchte vielmehr glauben, daß zum mindesten für die nächste Zeit auch die Vorschriften des Regierungsentwurfs genügen, um eine Ueberlastung zu ver- meiden, und daß es richtig wäre, sich nach Maßgabe der etwa weiter fortschreitenden Geldentwertung und in Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse eine Nachprüfung zur gegebenen Zeit vorzubehalten. Man sollte deshalb nach meiner Auffassung zunächst an dem Tarif festhalten und die nächsten Monate ab⸗ warten, ehe man zu einer endgültigen Stellungnahme kommt. Ich muß nun zugeben, daß der hier im Plenum eingebrachte Antrag Nr. 53898, der eine nicht unwesentliche Abänderung des Beschlusses des 11. Ausschusses, und zwar in der Richtung der Regie rungsvorlage bedeutet, die hier vorgetragenen Bedenken in etwa vermindert, bin aber trotzdem der Meinung, daß sie nicht völlig ausgeräumt sind, und darf daher die Bitte an das hohe Haus richten, den Regierungsentwurf wiederherzustellen. .

285. Sitzung vom 16. Dezember 1922, Vormittags 10 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger *).)

Die Interpellationen der Sozialdemokratie, betreffend ,, in Bayern, und betreffend das Urtei im Harden⸗ prozeß werden laut ,,, Regierung innerhalb der geschäftsordnungsmäßigen Frist beantwortet werden.

Die K über Erhöhung der Zgu⸗ lagen in der Un fallversicherung wird debatlelos dem Ausschuß für Sozialpolitik überwiesen.

Es folgt die zweite Beratung des Gesetz⸗ entwurfs, betreffend Aenderung des Ge— richts kostengesetzes r der Gericht s⸗ kosten und Vorausbezahlung der Kosten als Voraussetzung der Anberaumung eines Termins). Der Ausschuß ha die Vorlage im wesentlichen unverändert angenommen.

Abg. Dr. Herzfeld (Komm): Sonst heißt es: Ferst Ware, dann. Geld“, hier aber umgekehrt: „erst . . 8. Die Justiz soll zur Ware gemacht werden, die voraus bezahlt werden muß. Dabei sollen die Aermsten am meisten, die Reichsten am wenigsten bezahlen. Bei Millionenobjekten werden nur zwei Prozent Kosten gefordert. Es ist selbstverständlich, daß wir soll⸗ 3 ablehnen.

Der Gesetzentwurf wird gegen die Stimmen der Kom munisten in zweiter und gleich danach in dritter Lesung und in der Gesamtabstimmung angenommen.

Es folgt die dritte Lesung der Novelle zum

Einkommensteuergesetz.

) Mit Ausnahme der durch Sverrdruck hervorgehob ö Reden

der Herren Minister. die im Wortlaute

Dre Sozialdemokraten haben ihren Antrag aus zweiter Lesung wiederholt.

Abg. Soldmann-⸗ Franken (SSoz): Im Auftrage der Sozialkemokratischen Fraklien habe ich folgende ,, ab⸗ zugeben: Die jetzige Neuregelung des Einkommensteuergesetzes ist eine wesentliche Verschärfung des Steuerunrechts, das die Geld⸗ ntwertung in Verbindung mit der langsamen Einziehung der Einkommensteuer geschaffen hat. Während die Steuerlast für die Lohn⸗ und Gehaltsempfänger von Monat zu Monat sich absolut und relativ steigert, hat sich die der Veranlagungspflichtigen, ins— besondere der Sachwertbesitzer in demselben Maße verringert. Im Ortober 1927 haben die Lohnsteuerpflichtigen fast 72 3 der ge⸗ samten Einkommensteuer aufgebracht gegenüber 20 25 im Jak? 1920 und 333 im Jahre 1921. Unter diesen Umständen ist die rückwirkende k der Einkommensteuer für die Ver⸗ anlagungspflichtigen durch die Aenderung des Steuertarifs für das Jahr 1922 eine bewußte Bevorzugung gegenüber den 3 und Gehaltsempfängern. Das tritt besonders deutlich hervor, da die Parteien, die für die Veranlagungspflichtigen eine weitgehende Milderung der Steuerpflicht rückwirkend für das Jahr 1922 be⸗ schlossen haben, es für Lohn⸗ und Gehaltsempfänger bei den alten Sätzen beließen. Obwohl die ungerechtfertigte Mehrbelastung für die Monate Oktober, November und Dezember 1922 von nie⸗ mandem abgestritten, ursprünglich sogar von der Deutschen Volks⸗ partei selbst beantragt wurde, fanden die Anträge der sozial⸗ demokratischen Fraktion, dieses Unrecht gutzumachen, keinerlei Unterstützung. Die sozialdemokratische Fraktion lehnt deshalb die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf ab. Sie überläßt die Ver⸗ antwortung für die gewaltige steuerliche Begünstigung der Be⸗ sitzenden, fuͤr die Benachteiligung der Lohn⸗ und Gehaltsempfänger und für den erheblichen Ausfall, den die Ermäßigung der Ein⸗ kommensteuer . das Reich, die Länder und die Gemeinden bedeutet, den bürgerlichen Parteien. Bei dieser Stellungnahme läßt sich die sozialdemokratische Fraktion nicht nur von den Interessen der Lohn- und Gehaltsempfänger leiten, sondern ebenso sehr von der Notwendigkeit, die Gesundung der Finanzen des Reichs, der Länder und der Gemeinden zur obersten Richt⸗ schnur ihrer Finanz- und Steuerpolitik zu machen. Be sonderd im Hinblick auf die schwer um ihre Ezistenz ringenden Gemeinden, die gegen die Beschlüsse des Reichstages auf das schärfste protestiert haben, und denen nun ein wesentlicher Teil ihres Ein⸗ kommens entzogen wird, hält die sozialdemokratische Fraktion die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf für unvereinbar mit ihren rundsãtze n .

Der sozialdemokratische Antrag wird gegen die Stimmen der Antragsteller und der Kommunisten abgelehnt, es bleibt durchweg bei den Beschlüssen zweiter Lesung.

In der Gesamtabstimmung wird die. Vorlage mit den bürgerlichen Stimmen gegen die der Sozialdemokraten und

der Kommunisten angenommen.

Es folgt die dritte Beratung der Novelle zum Gesetz über die Zwangsanleihe.

Abg. Dr. Hertz (Soz): Bei der Zwangsanleihe handelt es sich um ein Versprechen durch das Steuerkompromiß, das ein⸗ gelöst werden muß. Unser Antrag auf Exhöhnng des Anleihe⸗ ertrages ist abgelehnt worden. Ein Teil hält sich nicht mehr an das K In dieser Form ist das Gesetz für uns eigentlich unannehmbar. Die Zwangsanleihe sollte die Erfassung der Sachwerte ersetzen; es ist bei weitem nicht das eingekommen, was man im Jult erwartet hatte. Wir beantragen wenigstens die Zahlungstermine früher anzusetzen, und zwar so,v daß der Terniln vom 28. Februar 1923 verlegt wird auf den 31. De⸗ zember 1922, und ferner beantragen wir, um jede Spelulation auszuschließen, die Festsetzung von Verzugszinsen. Diese An⸗ träge werden ein Prüfstein sein für die Bereitwilligkeit, den Besitz heranzuziehen. Der größte Fehler des Gesetzes liegt in den Be—⸗ wertungsgrundsätzen, die nur für die Wertpapiere geändert sind und die Irin e fh sten schonen. Der leistungsfähigste Steuer⸗ träger, der Sachwertebesitz, muß schärfer herangezogen werden. Wer kann im Ausland an Deutschlands Kreditnot glauben in einem Augenblick, wo die Spekulation jeden Kredit erhält? Wenn wir“ trotzdlem dem Gesetz unsere Zustimmung nicht ver- . so folgen wir nur unsern Grundsätzen. Mir nehmen das

esetz an, well es immerhin gegen das bisherige Gesetz eine kleine Verbesserung darstellt.

Abg. Dr. Helfferich (D. Nat): Die ses Zwangsanleihe⸗ gesetz beruht auf einem Kompromiß wie das Einlommensteuer⸗ esetz. Eine Verbesserung wäre ein Versuch an einem untaug— r. Objekt. . haben wir kein Interesse an dem Zu⸗ , des Gesetzes, wir haben nur ein Interesse daran, die Absichten der Sozialdemokraten, dieses Gesetz noch viel schwerer für die deutsche Volkswirtschaft zu machen, abgewehrt werden. Wir haben dieses Interesse aus inneren und äußeren Gründen. Wenn der Abgeordnete Hertz die Kreditnot Deutsch⸗ lands bestreitet, so sieht er die Dinge dieser Welt nicht oder will sie nicht sehen. Die Kreditnot zu leugnen, das kommt mir so vor, wie wenn man leugnen wollte, daß hier elektrische Lampen brennen. Sehen Sie sich nur das letzte Wechselporte⸗ . der Reichsbank an. Angesichts der Steigerung der Wechsel ei der Reichsbank seit Juli auf mehr als 2890 Milliarden Mark lann man die Kreditnot nicht leugnen. Was die Gründe nach außen anbelangt, so hat die „Frankfurter Zeitung“ schon bei Beratung des Zwangsanleihegesetzes mit allem Nachdruck gesagt, daß die Zwangsanleihe die Lösung des Repargtionsproblems em erschwere. Auch wir, die wir nicht die Illusion teilen, daß es mit Anleihen allein zu machen ist, meinen doch, daß bei der Reparation die Anleihen eine wichtige Rolle spielen. Sie erschweren dieses Mittel, wenn Sie jetzt die Zwangsanleihe nach dem Rezept der Sozialdemokraten machen und damit die Situation des deutschen Kapitalmarktes noch weiter herabdrücken. Also aus inneren und äußeren Gründen widersetzen wir uns entschieden diesen Tendenzen, weil wir den Rest des Kapitals nicht weiter zermalmen laffen und die Lösung des Reparationsproblems nicht erschweren wollen.

In der Abstimmung werden die, sozial⸗ demokratischen Abänderungsanträge abge⸗ lehnt und das Gesetz in seinen einzelnen Teilen über— einstimmend mit den Beschlüssen zweiter Lesung angenommen bis auf die Bestimmung, wonach der ; 27 des geltenden Gesetzes gestrichen werden soll. Darin ist bestimmt, daß, je nachdem der tatsächlich gezeichnete Gesamtzwangsanleihehetrag 70 Milliarden um 4 v überschreitet oder um 4 vH hinter ihm zurückbleibt, eine Erstattung oder eine Nachforderung ein⸗ treten soll. Ueber die Streichüng dieser Bestimmung haben die Sozialdemokraten die namentliche Abstimmung beantragt, deren Vornahme der Präsident auf 12 Uhr bestimmt.

Es folgt die zweite Beratung des Gesetz⸗ entwurfs, betreffend das Ruhegehalt des Reichspräsidenten; die Vorlage ist vom Ausschuß zur unveränderten Annahme empfohlen.

Abg. Schul z⸗Bromberg (D. Nat.): Wix sind gegen das Gesetz. Der Reichspräsident ist ein Organ der Staatsgewalt, kein Beamter. Auch Nordamerika und Frankreich haben ihren Brasi⸗ denten niemals ein Ruhegehalt bewilligt; in der Schweiz bezieht der Bundespräsident ein solches nur in seiner Eigenschaft als Bundesratsmitglied. Die Herren auf der Linken stellen doch sonst die Einrichtungen des Westens für uns als Muster hin, warum nicht in diesem Falle?

Der Gesetzentwurf wird darauf in zweiter und sofort auch in dritter Beratung endgültig gegen die Stimmen der Deutschnationalen angenommen.

In der allgemeinen Besprechung zur dritten Lesung des siebenten Nachtrags zum Reichshaus⸗ haltsetat für 1922 bemerkt der

Abg. Dr Helfferich (D. Nat): Durch diesen Nachtragsetat wächst die Summe unserer Ausgaben auf 1832 Milliarden an, denen nur 442 Milliarden Einnahmen gegenüberstehen; das Defizit beträgt rund 890 Milliarden. Deckt diese Riesensumme alle unsere Verpflichtungen? Der Nachtragsetat verlangt für Flug-

lätze, Kasernenbguten, Bordelle usw. in den besetzten Gebieten des Rheinlandes 25 Milliarden, aber die Soldzahlungen und dergleichen sind darin nicht enthalten. Die Ausgabe für die Okkupation be⸗ rechnet sich jährlich auf 1689 Millionen Goldmark. (Hört, hört) Noch heute ist die ganze Welt voll von dem Getöse über den ver— rufenen deutschen Militarismus. Im letzten Friedensjahr hat die Gesamtausgabe Deutschlands für das Reichsheer und die Marine eine Milliarde Goldmark betragen, heute kostet lediglich die Be⸗ setzung des Rheinlandes 69 vo mehr, als die laufenden Ausgaben für Heer und Marine 1913 betragen haben. (Großer Lärm links.) Soll Deutschland auch künftighin diese ungeheuren Lasten tragen, von denen im Etat kein Pfennig steht? Im Ausschuß ist von einer Summe von 229 Millionen Goldmark die Rede . auf welche die jährlichen ,, reduziert werden sollten. Auch das macht über 400 Milliarden Papiermark aus, eine furchtbare Last. Das Reichsfinanzministerium konnte eine genaue Auskunft darüber nicht geben, was es mit dieser Summe von 220 Millionen auf sich hat. Auch die Kosten für die Kontroll kommissionen sind ungeheuer erhöht worden. Der vorsitzende General einer Kommission bezieht jetzt mehr als 900 009 M mongtlich steuerfreie Zulage. (Hört, hört!) Die Bezüge eines gemeinen Soldaten sind doppelt so hoch als die Diäten eines Reichstagsabgeordneten. Wir verlangen Klarheit darüber, ob die vollen Besatzungskosten zu Lasten Deutschlands gehen. (Zuruf des sozialdemokratischen Abg. Schreck, über den sich auf der Rechten ein Sturm der Entrüstung erhebt, der von der Linken mit stürmischen Gegenrufen erwidert wird.)

Staatssekretär Zapf: Der Reichsfinanzminister ist durch un⸗ aufschiebbare dringende Geschäfte heute hier zu erscheinen ver⸗ hindert. Was die 220 Millionen Goldmark angeht, so haben Frank⸗ reich, Großbritannien, Belgien usw. am 11. März 1922 ein Ab⸗ kommen getroffen, nach dessen Artikel 1 die Besatzungskosten mit Wirkung vom 1. August 1922 auf den jährlichen Höchstsatz von 220 Millionen Goldmark normiert werden. Dieses Abkommen ist durch die Reparationskommission der deutschen Kommission in Paris mitgeteilt worden; wir können uns also darauf berufen, Barzahlungen liegen dem Reich für 1922 nicht ob; allerdings ist dur ,,,, Reparationskommission vom 21. März noch die Leistung von Markvorschüssen gefordert worden. Die Verhand⸗ lungen darüber bei der Reparationskommission schweben noch.

Die vom Ausschuß zu diesem Nachtragsetat beantragten Entschließ ungen werden angenommen, diejenige wegen Abfindung der zu entlassenden ver⸗ heirateten Beamtinnen unter Beseitigung des in dem Antrag festgesetzten Termins.

Gegen den im Nachtrag zum Haushaltdes Reich s⸗ wehrministeriums angeforderten neuen Konteradmiral polemesiert der

Abg. Kuhnt (Soz): Wir setzen dieser Forderung den aller⸗ schärfsten Widerstand entgegen. Nicht weniger als neun Admirale stehen an der Spitze der ganzen uns noch verbliebenen Marine⸗ herrlichkeit. Angeblich will man mit solchen Forderungen das Ansehen der deutschen Offiziere wieder heben. Das ist Unsinn, man wird lediglich den ausländischen Chauvinisten neues, sehr wirksames Agitationsmaterial liefern. Ist es etwa Sparsamkeit, für eine solche Rumpfmarine die Zahl der Admiralstellen zu vermehren?

Die Position für den neuen Konteradmiral wird in namentlicher Abstimmung mit 170 gegen 136 Stimmen ge⸗ nehmigt. Dagegen stimmen die Sozialdemokraten und Kommunisten.

Der Rest der Nachtragsetats wird im einzelnen angenommen, ebenso das Etatsgesetz. Dagegen stimmte auch ein Teil der Sozialdemokraten.

Nunmehr wird die von den Sozialdemokraten beantragte namentliche Abstimmung über 8 27 der Novelle zum Jwangsanleihegesetz vorgenommen, den die Sozial⸗ bemokraten in der Fassung beizubehalten beantragen, daß eine Goldklausel eingefügt wird. Am 1. April 1923 soll . werden, welche Beträge an indirekten Steuern aus der Mehr— belastung infolge des Steuerkompromisses vom 28. Januar 1922 eingegangen sind. Insoweit die Eingänge aus der Zwangsanleihe dem Goldwert nach diese Summe nicht er⸗ reichen, findet eine ,,, an Zwangsanleihe statt, wodurch die Eingänge aus der Anleihe dem Goldwert nach mit den Eingängen aus den neuen indirekten Steuern auf gleiche Höhe gebracht werden. Als Maßstab gilt das durch⸗ schnittliche Goldzollaufgeld des Eingangsmonats der Steuern.

Der sozialdemokralische Antrag wird mit 183 gegen 135 Stimmen (Sozialdemokraten und Kommunisten) abgelehnt. Zwei Stimmkarten waren ungültig. In der Gesamt⸗ abstimmung wird das Zwangsanleihegesetz gegen die Stimmen der Kommunisten angenommen.

Abg. Hermann Müller (Soz.) erklärt, daß bei der Abstimmung über den Etat ein Teil seiner Parteifreunde ver⸗ sehendlich gegen den Etat gestimmt habe, Die Fraktion beabsichtigt sedoch, für den Etat zu stimmen; im anderen Falle wäre sonst eine Erklärung der Fraktion ,,,, worden.

Abg. Hofmann-⸗Ludwigshafen (Z3entr.) befürwortet nun⸗ mehr den Antrag, die Reichsregierung möge das Verkehrß⸗ ministerium anweisen, den Kirchengemeinden, die im Krieg die Glocken abliefern mußten, bei Rückerwerb oder Beschaffung eine Glocken-Frachtfreiheit zu gewähren und die für e. Zwecke vereinnahmten Frachten den Kirchengemeinden zurückzu⸗ erstatten.

Abg. D. Mumm (D. Nat.) unterstützt den Antrag. Er würde sich freuen, wenn der Antrag möglichst einstimmig angenommen würde, auch von den Sozialdemokraten, die doch y, , ,, wieder erklärt hätten, nicht religionsfeindlich zu sein. ogen die Verhandlungen mit einem weihnachtlichen Klang schließen!

Der Äntrag wird gegen die Stimmen der Sozial⸗ demokraten und TKommunisten angenommen.

Nach dem Antrag des 33. Ausschusses wird die zum Reichshaushaltsplan für das Reichsver⸗ kehrsministerium, Abteilung für Wasser⸗ straßen und für Luft⸗ und Kraftfahr⸗ wesen, beantragte Entschließ ung „die Reichs- vegierung zu ersuchen, die Reichsbeihilfe für die dem regel⸗ mäßigen öffentlichen Verkehr dienenden Luftfahrtunter⸗ nehmungen nur solchen Unternehmungen zu gewähren, die sich verpflichten, einen öffentlichen Luftverkehr zu erhalten und auf ihren Flügen Post bis zu 100 Kilo ohne Vergütung zu befördern, und denen die Luftpostbeförderung von der Post⸗ verwaltung übertragen wird“, der Reichsvegierung zur Erwägung überwiesen. .

Der Antrag des Ausschusses für Volkswirtschaft, die Reichsregierung wolle umgehend die Verordnung über den Verkehr mit Zucker im Betriebsjahr 192223 im Sinne einer zentralen Verein⸗ fachung und Verbilligung so umgestalten, daß der Bevölkerung eine genügende Menge Mundzucker zu erschwinglichen Preisen ge⸗ liefert wird, gelang! ohne Aussprache zur Annabme.

Abg Dauch Gayer Vp.) erstattet namens des 24. Au- schusses Bericht über den Gesetzentwurf zur vorläufigen Regelung ver Zahlungen auf Grund des Ram gn ausgleichsgesetzes (Ausgleichszwischengeset⸗. Der Ausschuß hat die Vorlage in abgeänderter Fassung zut Annahme empfohlen; der Vorschlag der Reichsregierung, ihm rückwirkende Kraft zu ver leihen, ist . worden, das Fese⸗ soll am Tage nach seiner Ver- kündung in Kraft treten. Nach der Aeußerung des Berxichterstatters ist keine Partei, auch die Regierung nicht, von den Ausschußbeschlüssen voll befriedit, es habe sich eine Lösung nur im Sinne der Annahme des kleineren Uebels finden lassen.

Staatssekretär Müller (Reichsministerium für Wieder aufbau) stellt fest, daß auch die Reichsregierung sich nur sehr ungern entschlossen hat, auf den Boden der Ausschußvorschläge zu treten; die Regierung bitte aber, besonders im Hinblick darauf, daß es sich hieß nur um ein Provisorium handle, auch ihrerseits das Haus, den Ausschußanträgen zuzustimmen.

Nach einer Erklärung des Abg. Dr. Levi (Soz.), daß seine 2 gegen das r , werde, und nach einer kurzen

egenbemerkung des Abg. Rießer (D. Vp.) wird der Entwurf nach den Ausschußvorschlägen in zweiter Lesung und sofort auch in dritter Lesung angenommen.

Der 13. Ausschuß bringt an das Haus eine Ent-⸗ schließ ung, wonach die Reichsregierung ersucht werden soll:

a) auf die Länder und Gemeinden einzuwirken, den gemein⸗ nützigen Wohnungsbau durch verbilligte Bereitstellung von Bau⸗ 6 aus staatlichen, kommunalen und privaten Waldungen zu fördern;

b) die Prxeisfestsetzung für die übrigen Baustoffe (Zement, Kalk, Ziegel, Glas usw.) durch zweckmäßige Maßnahmen gemäß den Beschlüssen des Wohnungsausschusses zu beeinflussen, um deren erbilligung baldigst herbeizuführen. Im , einer einigermaßen ausreichenden Wirkung hält der Reichstag für ge⸗ boten, daß ein fester ö etwa das Hundertfache des Friedenspreises für 5 des olzeinschlags, zugrunde gelegt werde, zumal die Anfuhr und Ausarbeitung des Holzes eine weitere Steigerung des Bauholzpreises nach sich zieht, die das ö des Friedenspreises wahrscheinlich übersteigen wird.

Das Haus tritt dem Ausschußvorschlag ohne Debatte bei und nimm! gleichzeitig noch eine weitere Entschließung des Wohnungs-Ausschusses, betreffend Be⸗ reitstellung von Mitteln zur Fertigstellung gemeinnütziger Wohnungsbauten an.

Es 6 die Beratung des Antrags der Abgg. Hergt (D. Nat) und Genossen, die Reichsregierung zu er⸗ suchen, schleunigst einen Gesetzentwurf vorzulegen, wonach vom 1. Januar 1923 der Ankauf von Edelmetallen und Juwelen sowie von Altmetallen der Erlaubnis bedarf und K lungen mit empfindlichen Freiheitsstrafen und hohen Geld⸗ bußen zu ahnden sind.

Abg. Hammer (D. Nat) begründet den Antrag mit dem Himpeis auf die großen Mißstände, die auf diesem Gebjete ein- gerissen seien. Zur Abhilfe bedürfe es schleunigst eines Gesetzes. In allen Betrieben werde massenhaft Metall gestohlen. In Ham⸗ burg habe man bereits die Konzessionierung des Altmetallhandels, aber sie stehe auf dem Papier, weil die Händler nicht geprüft seien. Von jedem Metallverkäufer müsse man einen Ausweis ver⸗ langen, Kinder müßten überhaupt ausgeschlossen sein. Die Za⸗ stände schrieen jetzt zum Himmel. Vlele Mittelstandsfamelen müßten ihren Ech hlud verkaufen und würden dabei ausgebeutet. Er selbst habe eine Probe gemacht und einem Schieber geschäft neun österreichische Silberkronen angeboten. Dafür seien ihm, als sie gewogen waren, nur 1930 A geboten worden. Die Aufkäufer 4 fast durchweg Juden aus Rußland und Galizien, die sich in der Grenadierstraße angesiedelt haben. Eachen bei den Kommunisten) Diese Aufkäufer würden noch durch die Reichs⸗ bank unterstützt, 2 das Zwanzigmarkstück nur 20 000 M gebe statt des regulären Preises von 380 000 A.

Abg. Most (D. V) erklärt, daß seine Partei den Antrag unterstüße; sich des näheren zu äußern, könne man bis zur Vor⸗ lage des bereits in Ausarbeitung befindlichen Gesetzes verschieben. Der Antrag sollte aber nicht den bestimmten Termin vom 1. Ja⸗ . ö und statt „Ankauf“ müßte gesagt werden „Klein andel“.

Regierungsrat Walter: Im Reichswirtschaftsministerium ist bereits ein Entwurf fertiggestellt, der empfindliche Freiheits⸗ und Geldstrafen vorsieht. . Entwurf bezieht sich auf alle, auch auf die bereits bestehenden Gewerhe und wird dem Reichstag alsbald im . zugehen.

lbg. Gothein (Dem.): Selbstverständlich treten wir dem Antrag bei in der vom Abg. Most ö Fassung. Aber durch Gesetz allein kann man solche Mißstände nicht aus der Welt schaffen. Die Reichsbank und ihre Ankaufsstellen leisten jenem ungesunden Treiben Vorschub, indem sie Gold und Silber mit wenig über die Hälfte des Wertes bezahlen. Dem muß ein Ende gemacht werden.

Der Antrag wird in der Fassung angenommen, daß der Termin des 1. Januar beseitigt und statt „Ankauf“ „Klein⸗ handel.) gesetzt wird.

Ein von allen Parteien unterstützter Antrag des Abg. Dr; Höfle (Zenter), der bestimmte Richtlinien für die Zahl— meisterlaufbahn aufstellt, wird ohne Erörterung angenommen.

Von der Denkschrift über die selbsttätig glei⸗ tende Gehalts- und Lohnskala nimmt der Reichs⸗ tag endlich mit dem Ersuchen an die eichsregierung, die Drage der gleitenden Gehaltsstala für Beamte und ihre Entwicklung dauernd im Auge zu behalten, Kenntnis.

Nach . einer großen Reihe von Petitionen ge— . . Anträgen der Ausschuͤsse ist die Tagesordnung er⸗

pst.

Bräsident Löbe erbittet im Einvernehmen mit dem Aeltesten⸗ rat vom Hause die , die nächste Sitzung selbst anzu⸗ beraumen und die Tagesordnung festzusetzen. In Aussicht genommen sei, daß diese Sitzung zwischen dem 109. und 17. Januar festgesetzt werde, je nachdem die Gesetzgebungsarbeit der Regierung fort⸗ rtf oder die internationale Lage eine Sitzung . Der

räsident wünscht schließlich den Mitgliedern, soweit es in diesen trüben Zeiten möglich sei, ein frohes Fest.

Schluß nach 1 Uhr.

Nach Schluß der Sitzung echebt sich ein gutgekleideter Mann auf der Tribüne des Publikums und ruft: Herr Präsi⸗ dent, ist es gestattet, daß hier ein Mann aus dem Volte ein paar Worte an den Reichstag richtet? Der Präsident läutet, und ein Diener weist sofort den Rufer von der Tribüne.

Vorlãufiger Reichs wirtschafisrat. 50. Sitzung vom 16. Dezember 1922. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger)

Vorsitzender Edler von Braun eröffnete die Sitzung um 10 Uhr 20 Minuten. Man trat zunächst in die Beratung der Novelle zum Hausarbeitsgesetz (Heimarbeiterlohngesetz) ein. err Grünfeld (Vertreter des Einzelhandels) erklärte, daß tatsächlich in der Heimarbeit in den letzten Jahren ein Aufschwung in verieichnen sel, der das neue Gesetz im Augenblick nicht für not⸗