1922 / 287 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 19 Dec 1922 18:00:01 GMT) scan diff

in Stücken von 500 000 M, 200 000 , 100 000 H, 50 000 S, 30 000 M, 20 000 S und 10 000 ( nach Maß⸗ gabe der Anleihebedingungen ausgibt. Dresden, am 18. Dezember 1922. Ministerium des Innern. Finanzministerium. Lipinski. Heldt.

Bekanntmachung.

Ich habe der Firma Moritz b. (Gesellschafter Moritz und Otto Löb) und dem Metzger Joseph Pauly, beide hier, die Ginfuhr, Verwendung und den Handel aller aus ihrer gemeinsamen Schlachterei in. Gries beim stammenden Teile von Schlachtvieh verboten. Das Verbot ergeht. weil eine den gesetzlichen Bestimmungen ent— sprechende Beschau dieser Schlachtprodukte nicht gewährleistet ist.

Darmstadt, den 12. Dezember 1922.

Der Oberbürgermeister. J. V.: Daub.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung zur Fernhaltung unzuverlässiger . vom Handel vom 23. September 1915 in der Faßlung des rt III der Verordnung vom 27. November 1919 und der Bekannt⸗ machung des Hess. Landesernährungsamts vom 5. November 1919 wird J. dem Althändler Johann Köppler, geb. am 28. August 1881, wohnhaft Offenbach a. M., Mittelseestr. 20 2. dem Althändler Franz Bertsch, geb. am 12. Dezember 1889, wohnhaft Offenbach a. M, Sandgasse 34. 3. dem Alt—⸗ händler Georg Klein, geb. am 6. Mai 1873, wohnhaft Offenbach a. M.. Kleine Marktstr. 1, der Handel mit Altmaterial jeglicher Art untersagt.

Offenbach am Main, den 13. Dezember 1922. Der Oberbürgermeister Stadtwucheramt. Kappu s, Beigeordneter.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 36 bes Reichsgesetzblatts Teil II enthält

das Gesetz über die Feststellung eines achten Nachtrags zum Reichshaushaltsplane für das Rechnungsjahr 1922, vom 15. Dezember 1922,

eine Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf Ausstellungen, vom 12. No⸗ vember 1922,

eine Verordnung, betreffend Aenderung der Verordnung über Beiräte für die Deutsche Reichsbahn vom 24. April 1922, vom 1. Dezember 1922,

eine Verordnung zur Eisenbahnbau⸗ und Betriebsordnung, vom 4 Dezember 1922, und

eine Verordnung zur Anlage O der Eisenbahnverkehrs⸗ ordnung vom 12. Dezember 1922.

Berlin, den 18. Dezember 1922. Gesetzlsammlungsamt. Krüer.

Prenßen.

Ministerium des Innern.

Ver fügung,

betreffend Erhöhung der . im Pfandleih⸗ gewerbe.

Auf Grund der mir durch das Gesetz vom 7. Juli 1920 (Gesetzlamml. S. 87) erteilten Ermächtigung zur Abänderung des Gesetzes, betreffend das Pfandleihergewerbe, vom 17. März 1881 (Gesetzsamml. S. 265) ordne ich unter Aufhebung meines Erlasses vom 31. August 192 II E 606 11 (MBliV. S. 883) folgendes an:

An Stelle der im ! des Gesetzes vom 17. März 1881 zulässigen Zinsen dürsen die Pꝛsndleiher bis auf weiteres sich aus bedingen oder zahlen lassen: a) J für jeden Monat und jede Marf von Darlehnsbeträgen bls zu 30 A, ib) 4 4 für jeden Monat und jede den Betrag von 30 MIa übersteigende Mark.

Die Vorschrift ist auch auf die Pfandleihanstalten der Gemeinden oder weiteren Gemeindeverbände unter der Voraussetzung anwend⸗ bar, daß gemäß 21 oder 22 des Gesetzes vom 17. März 1881 dessen 5 1 ür sie gilt.

Ich ersuche um weitere Bekanntgabe der vorstehenden, auch im Staatsanzeiger veröffentlichten Anordnung.

Insoweit nicht etwa für die Pfandseihanstalten der Gemeinden oder weiteren Gemeindeverbände die 55 1 bis 18 des Gesetzes vom 17. März 1881 bereits jetzt gelten, würde es gemäß § 22 2. a. O. mögsich sein, auf besonderen Antrag eine Zinserhöhung im Sinne vor— stehender Anordnung zuzulassen.

Berlin, den 18. Dezember 1922.

Zugleich für den Finanzminister und den Minister für Handel und Gewerbe. Der Minister des Innern. Severing.

An die Ober⸗ und Regierungspräsidenten und den Polizei⸗ präsidenten, hier.

Verordnung

über das Inkrafttreten des Gesetzes, betreffend

die Wahlen zu den Provinziallandtagen und a den

Kreistagen vom 3. Dezember 1920 (Gesetzsamml.

1921 S. 1), hinsichtlich der Wahlen zu den Kreis—

tagen für die Kreise Neisse, Grottkau und Falken— berg der Provinz Oberschlesien.

Die Verordnung vom 21. Januar 1921 ( Gese ssamm!. S. 118) über die Aussetzung des Inkrafttretens des Gesetzes, betreffend die Wahlen zu den Provinziallandtagen und zu den Kreistagen, wird, soweit sie die Wahlen zu den Kreistagen betrifft, für die Kreise Neisse, Grottkau und Falkenberg in der Provinz Oberschlesien aufgehoben.

Mit der Verkündung dieser Verordnung tritt das Gesetz, betreffend die Wahlen zu den Provinziallandtagen und zu den Kreistagen, hinsichtlich der Wahlen zu den Kreistagen für die Kreise Neisse, Grottfau und Falkenberg in Kraft.

Berlin, den 15. Dezember 1922.

Der Minister des Innern. Siegel.) Severing.

Ju st izm in ist 'r zu m.

CéGRat Wilimzig in Königsberg i. Pr. ist zum O2 GRat daselbst ernannt. .

Zu LGRäten sind ernannt: die LR. Gattermann, Gottschick, Dr. Jo nas, Knauer, Martin Lesser, Dr. Kurt Löwenstein, Felix Tuch, Dr. Vahle und Dr. Wechsel⸗ mann bei dem LSG. L in Berlin, Dr. 2 Fricke. Dr. Graske, Krumrey, Rothen bur g, Johannes Rüdiger,

n. . * . e //

Hans Schultz, StA. Dr. Erich Albrecht sowie die GerAssess. Dr. Hoche und Heinrich Jung bei dem LG. IU in Berlin, StA. Dr. Nebelsieck in Hanau, der IRat im Justiz⸗ ministerium Willers in Essen, RA. Herholz in Allenstein daselbst, die R. Anders und Poschmann in Königsberg i. Pr.

Zu AGRäten sind ernannt: AR. Volckmar in Gladen— bach, LN. Wurmbach in Usingen, AR. Metge in Soltau.

StARat Sperr in Aurich ist zum OStA. daselbst und GerAssess. Dr. Bayer zum St ARat in Gleiwitz ernannt.

Zu Notaren sind ernannt: die RA. Jack Beutler, Dr. Rudolf Byk, Dr. Julian Schachian, Maximilian Wilke und Prof. Dr. Heinrich Wimpfheimer in Berlin (Amtssitz im Bez. des Ach. Berlin-Mitte), Dr. Siegfried Bieb erfeld in Berlin und Ludwig Kochmann in Berlin⸗Schöneberg (Amtssitz im 84 des AG. Berlin⸗Schöneberg), Fritz Klotzsch in Reppen, Dr. Johannes Bartmann in Dortmund, Dr. Emil Pfau in Rastenburg.

Ministe rium für Landwirtschaft, Domänen

und Forsten.

Dem Inhaber der Kreistierarztstelle T in Berlin, Kreis⸗ tierarzt Velerinärrat Bury, ist die Kreistierarztstelle IV in Berlin und dem Inhaber der Kreistierarztstelle IV, Kreistier⸗ arzt Dr. Bach, die Kreistierarztstelle X übertragen worden.

Versetzt sind: der Regierungs- und Baurat Möring (W.) von Schneidemühl nach Driesen als Vorstand des dort errichteten Wasserbauamts, der Regierungs⸗ und Baurat Joachim Ehrenberg (W.) von Hamm i. W. nach Neuhaldensleben als Vorstand des dort errichteten Kanalbauamts.

Die Oberförsterstelle Stepenitz im Regierungsbezirk Stettin ist zum 1. April 1923 zu besetzen. Bewerbungen müssen bis zum 10. Januar 1923 eingehen.

Ministerium für Volkswohlfahrt.

Der Kreisassistenzarzt Dr. Barten in Arnsberg ist zum Kreismedizinalrat und ständigen Hilfsarbeiter bei der Regierung in Arnsberg ernannt.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.

Der Graf von Rothkirch auf Bärsdorf ist durch das Preußische Staatsministerium zum Kurator der Ritterakademie in Liegnitz ernannt worden.

Die Bestellung des Oberstudiendirektors Wächtler an dem städtischen Lyzeum nebst Oberlyzeum in Potsdam zum Oberstudiendirekor des städtischen Lyzeums nebst Oberlyzeum und Studienanstalt i. E. in Potsdam und

die Wahl des Studienrats Jurzke an dem Gymnasium nebst Realschule m Guben zum Oberstudienrat an derselben Anstalt ist bestätigt worden.

Bekanntmachung.

Der Verwaltungsrat der Westpreußischen Landschaft und der Neuen Westpreußischen Landschaft hat in seiner Sitzung am 17. Juni 1922 folgende Aenderun des 8 17 des Statuts der Landschaftlichen Ban der Provinz Westpreußen beschlossen:

In § 17 Satz 1 des Statuts werden zwischen die Worte „Der Landschaftlichen Bank“ und „zu beschließen“ die Worte eingefügt „sowie Bestellung eines Liquidators“.

Die in der Verhandlung des Verwaltungsrats der West—⸗ preußischen Landschatt und der Neuen Westpreußischen Land⸗ schaft vom 17. Juni 1922 beschlossene Aenderung des 8 17 des Statuts der Landschaftlichen Bank der Provinz Wesipreußen wird hiermit genehmigt.

Berlin den 24. Juni 1922.

Das Preußische Staatsministerium. Der Justizminister. Mügel. In Vertretung des Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Ramm.

Vorstehendes wird hiermit veröffentlicht. Marienwerder, den 29. Juni 1922.

Der Staatskommissar für die Westpreußischen Landschaften. Graf Baudissin, Regierungspräsident.

Bekanntmachung.

Dem Kulturingenieur August Jander von hier, Schnürlingstraße 20, ist von der unterzeichneten Behörde unter dem 9. Februar d. J. ein auf Beschaffung von 3000 Kilo— gramm Sprengstoffe und 2100 Spiengkapseln lautender Sprengstofferlaubnisschein, mit der Nummer 8 versehen, erteilt worden.

Auf diesen Schein hat Jander 1000 Kilogramm Spreng⸗ stoff und 1000 Sprengkapseln bezogen. Diesen Schein hat Jander verloren. Er wird für ungültig erklärt.

Königsberg, Pr., den 30. November 1922.

Der Polizeipräsident. J. A.: Pultke, Polizeirat.

Bekanntmachung.

Dem Schlosser August Laig in Witten, Wannen⸗ straße Nr. W a, welcher bei der Firma Lünenbürger & Franzen⸗ 1ahten) besche tigt l. tt. ber Hür hn ban e hn ausgestelltle Sprengstoff erlaubnis schein Nr. 22 Muster O gültig bis zum 7. März 1923, angeblich durch Diebstahl abhanden gekommen.

Auf Grund der Polizeiverordnung des Herrn Ministers 9 866 und Gewerbe vom 4 Mai 1922 ist dem Laig am

„Oktober 1922 ein neuer Schein (beglaubigte Abschrift) aus gestellt worden.

Witten, den 5. Dezember 1922.

Der k. staatliche Polizeiverwalter. Nienewisch.

Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger org vom Handel vom 23. September 1918 (RöBl. S. 605) abe ich den Obst⸗ und Gemüsehändlern Juliu e

Mosbach und Willy Mosbach von hier, Selhorst= straße 16, durch Verfügung vom beutigen Tage den Handelm it Gegenständen des täglichen Bedarfs insbesondere mit Sbst, Gemüse und Kartoffeln. wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersag Gelsenkirchen, den 14. Dezember 1922. Der Oberbürgermeister. J. V.: Sprenger.

Bekanntmachung.

Den Althändlern Ehefrau Althoff, Friedrich Glas, Chefrau Kamman, Chesrau Luise Heide- mann, Wilhelm Heuwer, Witwe Ernestine Ge⸗ bauer, Ehefrau Uugust Draba, heod gr Krämer und Frau Theodor Krämer, sämtlich aus Eichel, habe sch mit Wirkung vom heutigen Tage den Handel mit Gegen, ständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Althandel und Lumpenhandel, für das ganze Reichsgebiet wegen Unzu⸗ verlässigkeit un tersag'st. Etwaige. Wandergewerbescheine dieser Personen verlieren damit ihre Gültigkeit.

Gelsenkirchen, den 16. Dezember 1922. Der Landrat. J. V. Schröer.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 54 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter

Nr. 123 402 eine Verordnung über Erhöhung der Schreib⸗ und Rechnungsgebühren des Preußischen Gerichts kosten gesetzes und der Schreibgebühren der Gebührenordnung für Notare vom 11. Dezember 1922 und unter ö

Nr. 12403 eine Verordnung über Veränderung. der Teuerungszuschläge zu den Gerichtsgebühren, den Gebühren der Notare und den landesgesetzlichen Gebühren der Rechts- anwälte und der Gerichtsvollzieher vom 15. Dezember 1922.

Berlin, den 16. Dezember 1922. Gesetzsammlungsamt. Krüer.

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Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Reichsrat nahm in seiner ger n öffentlichen Sitzung, die vom Reichsminister des Inneren Dr. Oeser ge⸗ leitet wurde, laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger, den 9. Nachtragsetat für 1922 an, der die Erhöhung der Beamtenbesoldungen und der Frauen⸗ zulage enthält. Weiter wurde der Finanzminister in diesem Nachtragsetat ermächtigt, 6 Milliarden Scha tz⸗ anweisungen flüssig zu machen zur Fortführung der von der Rhein ⸗Neckargesellschaft begonnenen Kanal⸗ bauten. Sodann wurde eine Ausdehnung des 6rt⸗ lichen Sonderzuschlages auf die Beamtengehälter auf weitere Orte des Reichsgebiets ö ins besondere kommt wieder der Westen in Betracht, ferner dag Saarge! et und einige andere Groß⸗ und Hafenstädte. Außerdem 18 die Prozentsätze etwas geändert; bisher betrugen die Zusch! e allgemein 19 vH, jetzt ist für eine Reihe von Orten n niedrigerer Prozentsatz festgesetzt worden und für Hambu g= Altona ein höherer. Bei den Ausschußverhandlungen ist für 25 preußische, 1“ bayerischen und 8 oldenburgis he Orte noch der höchste Satz der Vorlage von 14 9H auf 21 erhöht worden, ferner beschlossen die Ausschüsse, Lübeck und Stettin mit 5 v5., Chemnitz, Vürnberg⸗-Fürth und Kiel mit 14 vH aufzunehmen. Die Vertreter des Freistaats Sachsen, der preußischen Provinz Schleswig- Holstein, Bayerns, Oldenburgs machten einige Vorbehalte, stimmten aber für die Ausschußbeschlüsse, die mit Mehrheit angenommen wurden. Der Reichsrat erklärte sich dann mit einer großen Reihe von Gesetzentwürfen einverstanden, die der Reichstag in der leßzten Woche vor seinen Weihnachtsferien erledigt hat, darunter auch mit dem Gesetz über die Zwangs— anleihe, mit dem Gesetz über das Ruhegehalt des Reichs— präsidenten und dem sogenannten Ausgleichs wischengesetz. Zurückgestellt wurden dagegen noch die Gesetze über die Be⸗ schäftigung Schwergeschädigter und über die Abänderungen des Einkommensteuergesetzez. Da beide Gesetze noch bis zum 1. Januar in Kraft treten müssen, wird im Laufe dieser Woche agoch eine Plenarsitzung des Reichsrats erforderlich. Schließlich erledigte der Reichsrat noch die Ausführungsbestimmungen für die erste Veranlagung zur Vermögenssteuer und für die Veranlagung zur Zwangsanleihe.

Der Ausschuß des Reichs rats für Volkswirtschaft, die vereinigten Ausschüsse für Volkswirtschaft und für Haushalt und Rechnungswesen sowie der Ausschuß für innere Verwaltung hielten heute Sitzungen.

Der Unterausschuß Gelatine der Außenhandelsstelle Chemie hat die bisherigen Vorsitzenden (Dr. Heinrichs und A. Stamm) wiedergewählt. Die Einfuhr von Ossein ist zulässig, nicht aber wegen mangelnder Deckung des Inlandsbedarfs die Ausfuhr von Hasen⸗ und Kaninnudeln. Für Schwefelnatrium nach Holland und Schweden sowie für Zprengtapseln nach dem niedervalutarischen Ausland sind die Mindestpreise geändert. Näheres durch die Außenhandels— stelle Chemie in Berlin w. 10.

Deutscher Reichstag. 2W4. Sitzung vom 15. Dezember 1922. Nachtrag.

Bei ber Beratung des Nachtrags zum Haushalts— plan des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für das Rechnungsjahr 1922 hat der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft Dr. Luther folgendes ausgeführt:

Meine verehrten Damen und Herren! Nachdem die Inter⸗ pellationen, die den Geschäftsbereich meines Ministeriums be⸗ treffen, heute abgesetzt waren, war ich nicht darauf gefaßt, in längeren Ausführungen Ihnen heute vorzutragen, was ich zu tun und zu lassen beabsichtige. Ich glaube aber, nachdem eine um— fangreiche Erörterung über die Ernährungslage und die Lage der Landwirtschaft sich entwickelt hat, doch vom Regierungstische aus nicht völlig schweigen zu dürfen; denn es darf nicht in der Oeffent⸗ lichkeit der Eindruck entstehen, als wenn die Regierung etwa den schweren Fragen, die hier angeschnitten sind, mit einem gewissen

2 Fegen lberslehe. Dazn ft Fer Ernst ber Tage del zu groß.

Es ist schon von dem Herrn Berichterstatter des Haupt— ausschusses mitgeteilt worden, daß ich im Hauptausschuß darauf hingewiesen habe, ich hoffte, wir würden mit der Brotbereitstellung für die Bevölkerung durch die Not des Winters hindurchkommen. Ich habe dabei hinzugesetzt, daß dies nur möglich sein würde bei Anspannung aller Kräfte; und das ist das Vorzeichen, mit dem ich die Arbeit bei mir im Ministerium übernehme.

Ich will nicht auf die Fragen, die heute gestellt sind, im einzelnen antworten, da ich annehme, daß die Erörterung im Januar Veranlassung dazu geben wird. Ich will immerhin nicht unterlassen, neben der Brotfrage das Wort Milch auszusprechen, meil die Milchversorgung in den Städten heute vielfach einen Zu⸗ stand angenommen hat, der wirklich Gegenstand äußerster Besorgnis sein muß. (Sehr richtig!? Es handelt sich dabei nicht nur um die Menge obwohl selbstverständlich die Menge immer die Grundlage aller Ernährungsfragen ist, sondern es handelt sich im Zustand der Städte auch darum, daß die Bevölkerung in dem gesamten Verarmungszustand, in dem sich ja unser Volk befindet, die bereit⸗ gestellte Menge für die Säuglingsernährung zum Teil nicht mehr abzunehmen imstande ist. Die Hilfsmaßnahmen, die unter diesen Gesichtspunkten erforderlich sind, werden besonders auch demnächst in einer Konferenz mit den Ernährungsministern besprochen werden.

Ich will auch besonders das Wort Dünger aussprechen, weil ich überzeugt bin, daß von seiten der Regierung alles geschehen muß, um der Landwirtschaft den Dünger, den wir ihr bereitstellen können, auch wirklich zuzuführen. Ich weiß auch, daß in diesem Zusammenhang die Kreditfrage für die Landwirtschaft eine sehr große Rolle spielt, die zur schnellsten Lösung drängt.

Nun nur noch ein Wort über die Brotfrage als solche. Daß wir Getreide so schnell wie möglich in die öffentliche Hand bekommen, ist das eine Problem dieses Winters, damit wir in Verbindung mit der Einfuhr aus dem Auslande die Brot⸗ versorgung der Bevölkerung sicherstellen können. Aber gesehen vom Standpunkt der Getreideerzeugung aus, ist das nicht die einzige Frage, sondern hinzu tritt die Fürsorge für die Ernte des nächsten Jahres. Welch schwere Bedenken hier obwalten, ist von einzelnen Rednern dargelegt worden. Die ganze Sachlage nach diesen beiden Richtungen ist so zugespitzt, daß ohne Verzug gehandelt werden muß.

Die Mittel, die zur Verfügung stehen, sind folgende: Selbst⸗ verständlich hat die Regierung vorab dafür zu sorgen, daß das geltende Recht in jeder Hinsicht zur Anwendung kommt; will sagen, daß sicherlich begründete Wünsche hinsichtlich der Menge des abzuliefernden Getreides in ordnungsmäßiger und gerechter Weise gewürdigt werden, aber doch so, daß das Ziel des Gesetzes, das Brotgetreide der Broternährung des Volkes dienstbar zu

achen, nicht aus den Augen verloren wird. Auf der anderen

eite ist es selbstverständlich, daß da, wo unter Verletzung des Gesetzes Versäumnis oder böser Wille obwaltet, auch die Schärfe des Gesetzes in jeder Form zur Anwendung gebracht wird.

Das Zweite, was sofort geschehen muß und geschehen wird, ist bie Festsetzung des neuen Preises für das dritte Sechstel der Um⸗ lage. Die Festsetzung dieses Preises hat durch die Reichsregierung zu erfolgen nach Anhörung des Zwanziger⸗Ausschusses. Der Zwanziger⸗Ausschuß ist angehört worden. Die Aufgabe ist für die Regierung sehr verantwortlich. Die Regierung wird sie so lösen, daß sie nach bestem Wissen einen Preis festsetzt, der den Landwirt in die Lage versetzt, auch für das nächste Jahr die nötige Vorsorge zu treffen und der die Grundlage dafür findet, daß die Ablieferung in diesem Jahre auch gefördert wird. Diese Grenze darf selbst⸗ verständlich in keiner Weise überschritten werden, damit die Be⸗ lastung für die verbrauchende Bevölkerung möglichst gering gehalten wird. Angesichts der ungeheuren Geldentwertung, die sich seit Erlaß des Gesetzes über das Umlagegetreide vollzogen hat, wird es sich auf jeden Fall um eine erhebliche Steigerung des Getreide⸗ preises handeln. (Hört! Hört! links.) Diese erhebliche Steigerung wird sich selbstwerständlich auch im Brotpreis auswirken, aber, wie ich gleich sagen darf, im Brotpreis doch verhältnismäßig weit geringer, als sie im Getreidepreis in Erscheinung tritt, weil der Brotpreis schon wesentlich vom Preis des Auslandsgetreides be⸗ stimmt wird. Die Regierung wird jede Vorsorge treffen, damit diese Brotpreiserhöhung, die überdies erst im neuen Jahre Wirk⸗ lichkeit werden kann, der ganzen Bevölkerung erleichtert wird. Verhandlungen darüber, daß eine ordnungsmäßige Anpassung an das Einkommen der Bevölkerung eintritt, auch in dem Sinne, daß für die sozial Betreuten die nötige Fürsorge getroffen wird, sind alsbald in die Wege geleitet worden. Der Sachverhalt, an dem wir nicht vorübergehen können, ist eben der: wir müssen dafür sorgen, daß unser Volk weder in diesem Winter noch in der Zu⸗ kunft verhungert, und dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn wir die Produktionserhaltung und Produktionssteigerung auf dem Lande möglich machen. (Zustimmung.) Diesem Sachverhalt ist nicht auszuweichen. Aber ebenso große Pflicht der Regierung ist es, dafür zu sorgen, daß die Folgen, die in diesem Notwinter auf unsere Bevölkerung fallen, in eine Form gebracht werden, die sie für die Bevölkerung tragbar machen.

Meine Herren, ich weiß nicht, ob die Landwirtschaft mit dem Preise, der herauskommen wird, ihre Wünsche als voll erfüllt ansehen wird. (Zutufe links: Das werden Sie nie erleben!) Meine Damen und Herren! Wie dem auch sei, auch wenn die Landwirtschaft ihre Wünsche nicht als erfüllt ansieht, so halte ich mich doch für berechtigt und verpflichtet, an sie die Aufforderung zu richten das ist das dritte und letzte Mittel, das wir haben, um die Ernte hereinzubekommen —, sich ihrer Lebensgemeinschaft mit dem ganzen Volke in diesem Zusammenhange wie überhaupt voll hewußt zu bleiben. Nur im engen Zusammenhang von Stadt und Land können wir nach meiner Ueberzeugung durch die Schwierigkeiten, die unze rem Volle auferlegt sind, überhaupt hin⸗ durchkommen. Ich persönlich werde meine Arbeit immer unter dieses Zeichen stellen, und gerade von diesem Gesichtspunkte aus richte ich an die Landwirtschaft die Aufforderung, nachdem die Dinge jetzt so liegen, daß die Ernährung der Städte abhängig ist von den Leistungen der Landwirtschaft, alles zu tun, daß wir gemeinschaftlich, Hand in Hand, durch die Not dieses Winters hindurchkommen. (Beifall in der Mitte und rechts.)

Parlamentarische Nachrichten.

Ganbel nnd Gewerbe.

In dem vom Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungs; De. Der späte Eingang des Kurs zettel ⸗Manustrtpts verhindert

verleger verbreiteten Bericht über die Sitzung des Volkswirt

schaftlichen Ausschusses des Reichstags vom 12. De⸗ zember (Nr. 282 des Reichsanzeigers) befindet sich infolge Fortfalls einiger Worte ein sinnentstellender Fehler. Der Vertreter der Regierung hat bei der Erörterung über die Schaffung des Kartellgesetzes unter Hinweis auf die erfolgreiche Arbeit des Kartellbeirats und der Schlichtungsstelle ausgeführt, daß der bisher beschrittene Weg sehr wohl geeignet sei, vorhandene Mißstände zu beseitigen. Der Vertreter bat daher, den Antrag Schlack auf Schaffung eines Kartellgesetzes abzulehnen.

Land⸗ und Forstwirtschaft.

Der Saatenstand in Preußen zu Anfang Dezember 1922.

Vor Beginn der eigentlichen Winterszeit wird alljährlich seit 1911 nochmals über den Stand der jungen Feldfrüchte berichtet, um noch einen Anhalt für die mehr oder weniger guten Aussichten ihrer Ueberwinterung und ihrer weiteren Entwicklungsfähig keit zu gewinnen. Auch in diesem Herbst hat sich recht frühzeitig winter—⸗ liches Wetter, ähnlich wie in den letzten vier Vorjahren, nur etwas weniger heftig und anhaltend, eingestellt; schon Ende Oktober traten fast im ganzen Lande Nachtfröste und Schneefälle auf, die jedoch nur kurze Zeit anhielten. Im Verlauf des Novembers blieb die Witterung zunächst durchweg kühl und meist sehr naß; von Beginn des letzten Drittels an wiederholten sich aber die Schneefälle und Nachtfröste in verstärktem Maße, besonders in den Tagen am 26. und 27. November, wobei die Temperatur stellenweise bis auf 100 0 herunterging. Die vorwiegend sehr veränderliche, meist naßkalte Witterung der letzten sechs Wochen war für die Erledigung der Feldarbeiten wenig förderlich, so daß jetzt noch hier und dort Reste von Kartoffeln und vielfach noch größere Schläge von Rüben, besonders Zuckerrüben, draußen sind. Durch die Nachtfröste im Ok⸗ tober, die zumeist als Kahlfröste auftraten, sind, wie nachträglich fest⸗ gestellt worden ist, ziemlich erhebliche Mengen an Kartoffeln, vor allem an Lesekartoffeln, und noch weit größere Mengen an Runkelrüben be⸗ schädigt worden; erstere mußten daher unmittelbar den Stärkefabriken und Brennereien zugeführt, letztere eingesäuert werden, um sie ver⸗ werten zu können. Aber auch die Bestellung der e ben als Fruchtfolge nach Kartoffeln und Rüben ist in vielen Gegenden noch im Rückstande, weil die Aberntung der Felder sich sehr hinzog und der zumeist stark aufgeweichte Boden nicht bestellt werden konnte; das Einrillen der Saat war oftmals völlig unmöglich. Besonders aus den Regierungsbezirken Merseburg, Erfurt. Hildesheim sowie aus Teilen von Westjsalen, Hessen⸗Nassau und der Rheinprovinz wird hierüber geklagt; sofern das Wetter noch einige Zeit offen bleibt, glaubt man jedoch alles erledigen zu können.

Nach der Uebersicht über den Saatenstand in den Regierungs—⸗ bezirken und dem ganzen preußischen Staate zu Anfang des Monats Dezember d. J., die das Statistische Landesamt auf Grund der Be⸗ richte der landwirtschaftlichen Vertrauensmänner in der Statistischen Korrespondenz“ veröffentlicht und der auch die vorstehenden Bemerkungen entnommen sind, ergaben sich als Staatsdurch⸗ chnitt für den Stand der Wintersaten die folgenden Begutachtungsziffern, wenn 1 „sehr gut“, 2 „gut“, 3 mitte (durchschnittlich!“, 4 „gering“, 5 „sehr gering“ bedeutet: Weizen 3,2 (gegen 3,1 zu Anfang November d. J. und 29 zu Anfang Dezember 1921), Spelz (Dinkel), auch mit Beimischung von Weizen oder Roggen, 3.7 (gegen 3,3 in beiden Ver- , Roggen 3,1 (gegen 3,1 bezw. 2,2), Gerste 89 gegen 29 bezw. 2, ,), Gemenge aus diesen Getreidearten 3,2 (gegen 3,1 zu Anfang November d. J.), Raps und RübsFen 2.9 (gegen 2, zu Anfang des Vormonats und 29 zu Anfang Dezember 1931), junger Klee, auch mit Beimischung von Gräsern, 2,7 (gegen 2.6 bezw. 3,5).

Aus diesen Zahlen für Anfang Dezember, die aus 3456 Berichten der landwirtschaftlichen Vertrauensmänner errechnet worden sind, ist zu ersehen, wie der Herbstverlauf auf die Entwicklung der Saaten gewirkt hat. Eine Verbesserung der Staatsnoten ist nur bei dem in der Rheinprovinz geringfügig angebauten Spelz von 3,8 des Vor⸗ monats auf 3,2 eingetreten; bei Noggen ist der Stand unperändert geblieben, und Weizen, Gerste, Gemenge, Raps sowie der junge Klee haben eine Verschlechterung um je O,! zu verzeichnen. Nur Roggen und die beiden letztgenannten Fruchtarten werden als mittel! und etwas besser, die übrigen geringer bewertet. Bei der Beurteilung dieser Noten ist jedoch nicht zu ver⸗ kennen, daß die Saaten zum großen Teil jetzt nech nicht aufgelaufen, um Teil noch nicht einmal in der Erde sind und daß daher die Noten nur einen beschränkten Unhalt für die zu erwartende Ent⸗ wicklung der Wintersrüchte im kommenden Frühling und Sommer geben können. Als Beispiel hierfür kann man den vorjährigen Stand des Weizens und Roggens sowie der Gerste zu Ansang Dezember anführen, der mit 2,7 bis 2,9 recht leidlich, im Frühjahr und Sommer dann aber infolge des schweren Winters sehr mäßig war. Wichtig sind dagegen die Mitteilungen aus fast allen Landes— teilen, daß der Anbau an Wintergetreide zumeist nicht gegen das Vorjahr zurücksteht.

Für die Weide und Futterverhältnisse war der Herhst nicht un⸗ lt da der Ertrag an Rübenblättern sowie an Stoppelklee, Serradella usw,. besonders reichlich ausgefallen ist Wenn auch das Vieh zumeist Ende Oktober infolge der kurzen Frost. und Schnee⸗ periode eingestallt werden mußte, so konnte es hinterher bis spät in den Nobember hinein am Tage ausgetrieben werden und fand im Stall sowohl wie auf der Weide ausreichende Grünfütterung. Jung⸗ vieh und Schafe sind vielfach jetzt noch draußen.

Ueber Schädlinge wird im ganzen wenig geklagt. Mäuse waren schon den Sommer über wenig vorhanden; jetzt sind sie durch die an⸗ haltende Nässe noch seltener geworden. Schnecken und Krähen werden dagegen öfter genannt. Wildschaden wird nur vereinzelt erwähnt.

Hiermit, schließt die diesjährige Berichterstattung über den Saaten⸗ stand; die nächstjährige beginnt Anfang April.

Nr. 49 der ‚Veröffentlichungen des Reichs gesundheitsamts“ vom 6. Dezember 1922 hat folgenden Inhalt: Gang der gemeingeährlichen Krankheiten. . Maßregeln egen gemeingesährliche Krankheiten. Gesetzgebung usw. (Deutsches Reich Gebührenordnung für die Untersuchung von Fleisch. Einfuhr von Schafen. Deutsche Arzneitaxe, fünfter Nachtrag zur ersten abgeänderten Ausgabe 1922. Desgleichen, sechster Nachtrag jur elsten abgeänderten Ausgabe 1922. (Preußen.) Tuberkulose⸗ bekämpfung. Prüsung von technischen Assistenten Preise für Cholera⸗ und Typhus impfstoff. Desinfektoren. (Bayern.) Unter⸗ suchungsanstalt für Nahrungs⸗ und Genußmittel in Augsburg. (Hessen. Einschleypung der Maul- und Klauenseuche. Verhand⸗ lungen von gesetzgebenden Körperschaften, Vereinen, Kongressen usw. , Fortbildungskursus für praktische Aerzte. (Cuba.) Sechster Panamerikanischer Aerztekongreß. Vermischtes. (Deutsches Reich.) Beratungsstellen für Geschlechtskranke, 1921. Kurs über Kinderernährung und, Kinderkrankheiten. Leitfaden der Krüppel⸗ fürsorge. Geschenkliste. Wochentabelle über die Geburts, und Sterblichkeit verhaltnisse in den 46 deutschen Orten mit 100 000 und mehr Einwohnern. Desgleichen in einigen größeren Städten des Auslands. Erkrankungen an Übertragbaren Krankheiten in deutschen und außerdeutschen Ländern. Witterung. Beilage A, Bd. X: Auszüge aus gerichtlichen Entscheidungen, betr. den Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genußmitteln und Gebrauchsgegenständen (Wein).

Nr. 57 des Reichsverkehrsblatts“, herausgegeben im Reichsverkehrsministerium am 109. Dezember 1922, hat folgenden Inhalt; Bekanntmachung vom 21. November 1922, betr. Aenderung des Militaͤrtarifs für Eisenbahnen. Erlaß vom G6. Dezember 1922, betr. Abnahme für Dritte. Erlaß vom J. Dezember 1622, betr. Dienstanweisungen für Abnahmewagenmeister und Abnahmelokomotiv— führer. = Nachrichten.

dauernd die rechtzeitige Lieferung des Reichs⸗ und Staatganzeigers. Vom 1. Januar k. J. ab wird deshalb der Kurszettel der

Berliner Börse (Börsen⸗Beilage) erst am Tage nach seiner

amtlichen Festsetz ung im Reichs⸗ und Staatsanzeiger veröffent⸗ licht werden. Die „Telegraphischen Auszahlungen“ und „Ban knoten“ werden dagegen nach wie vor am Tage ihrer Notierung, und zwar an der Spitze des Handelsteils, Aufnahme finden.

ü

Telegraphische Anszahlung.

19. Dezember 18. Dezember Geld Brief Geld Brief

Amsterd.⸗Rotterd. 2922, h7 2937, 33 2448, 86s 2461, 14 Buenos Aires

Papierpeso) 2763, 07 2776,93 2304.20 2315, 80 Brüssel u. Antw. 496, 25 498, 75 423,93 426,07 Christiania.. .. 1386,52 1393,48 1162, 098 1167,92 Kopenhagen. 1521,18 1528,82 1271,81 1278, 19 Stockholm und

Gothenburg .. 1955,10 196490 1635,90 1644, 10

elsingfors.. .. 182 54 1833.46 153, 11 153,89 , 374,06 375, 94 30922 310578 gendoun 33915, 34085, 28428 75 28571, 25 New Jork... 7294.21 7330,79 6084,75 5115,25

HJ 538, 65 541,35 466, 33 468,57

chweiz . 1394. 1401, 1157,10 1162,90 , 1157,10 1162,90 962,58 967,42 k 3007, 465 3022 54 Rio de Janeiro 877, 80 388220 723,18 726, 82 11 10,47 1053 8,87 8, 93 ,, 208,47 209,53 172,56 173,44 Jugoslawlen

(Agram u. Bel⸗

k 029 80571 zl. 84 2 16

I Kr. 1Dinar Budapest .... 3,1 3.13 2,59 251 k 4. S6 b. ij 47 53 47 87 Konstantinopel ..

Ausländische Banknoten vom 19. Dezember.

Geld Brief

Amerikanische Banknoten 1000 Doll. ö 7291,70 7328 30 ( . 2 und 1 Doll. ö. 7271,75 7308. 25 Belgische . . 492,75 495,25 Bulgarische . J 50. 8h 51. 15 Dänische . J ö 1518,15 1525,85 Englische ö großhe. . . 33915. 34085, ö i Abschn. zu 1 u. darunter 33905 34075, Finnische ö ;; 179, 95 180, 45 Französische . HN 535, 65 538, 35 olländische ö PJ 29 D 69 talienische , . 373,05 374 95 Jugoslawische ö. Dinar = 4 Kr.). 73. 80 74, 20 Norwegische . . 1381 50 1388,50 Desterreichische neue (1000-500 000 Kr.) 10,15 16025 ö . neue (10 u. 100 Kr.). —— Rumãänische ; , 42, 65 ö unter ho00 Lei 33 90 34,10 Schwedische . J Schweizer ö JJ 1391,50 1398, 50 Spanische = w 1 Tschecho⸗slow. Staatsnot., neue (100 Kr. u. darüber) 205,95 207, 05 ö . unter 100 Kr. . 206, 55 Ungarisch; Banknoten 2, 96 2.97

Nach dem Geschäftsbericht des Vorstands der Landes- versicherungsanstalt Hannover für 1921 liefen am Schlusse des Berichtsjahres 14421 Altersrenten, 46 194 Invaliden⸗ renten, 1731 Krankenrenten, 3196 Witwen⸗ und Witwerrenten, tz Witwenkrankenrenten und 25 137 Waisenrenten. Die Zahl der im Berichtsjahre eingegangenen Anträge in Invaliden-, Alters« und Hinterbliebenenversicherungssachen betrug 15 246, insgesamt zu ve⸗ arbeiten waren 16 228, anerkannt wurden 13 933. Die eigene Gesamt⸗ leistung der Anstalt für Krankensürsorge beträgt nach Abzug der Einnohmen 4 642 656 M. Die Zahl der Behandlungsfälle betrug 6571 (1920: 6864). Von der beabsichtigten Erweiterung der Kinderfürsorge mußte mit Rücksicht auf die Mittel und die freizumachenden Plätze abge⸗ sehen werden. Es wurden verpflegt im Genesungshause Schwarzen⸗ bach in drei Kurzeiten 71 Mädchen und 142 Knaben an zusammen 115380 Tagen, im Genesungshause Liebrechtsborn in vier Kurzeiten 83 Mädchen an 5397 Tagen. Die Gesamtkosten betrugen 428 128 .. Darauf wurden erstattet 39 432 4A, mithin betrug hie Reinausgabe 338 696 4 Nach der Uebersicht über die Einnahmen und Ausgaben der Anstalt im Jahre 1921 betrugen die Beiträge 82,37 Mill. Mark, während die Rentenleistungen 60 3 Mill. Mark erforderten.

Nach dem Jabresbericht der Berliner Mascchinenbau⸗ Actien⸗Geselllchaft vormals L. Schwartz kopff über das Geschäftsiahr vom 1. Juli 1921 bis 30. Juni 1922 betrug einschließlich des Vortrags in Höhe von 2510344 * der Rein⸗ gewinn 67186 381 A, wovon 6 vy auf die Vorzugsaktien und 665 vd auf die Stammaktien verteilt werden Für verschiedene Wohlfahrts⸗ einrichtungen wurden 16 Millionen Mark zurückgestellt. Vorgetragen auf 1922123 wurden 5112 057 4A. Der Auftragsbestand der Gesell⸗ schaft gewährleistet in den wichtigsten Werkstätten volle Beschäftigung für den größten Teil des laufenden Geschäftsjahrs, in einzelnen Werk stätten weit darüber hinausgehende Beschäftignng. Die Tochter- gesellschast, Maffei⸗Schwartzkopff Werke G. m. b. H., nimmt weiterhin eine günstige Entwicklung.

Wagengestellung für Kohle, Koks und Brikettzg ——

Ruhrrevier Oberschlesisches Nevier Anzahl der Wagen am 16. Dezember 1922: Gestellt. . 23 700 3 130 Nicht gestellt . Beladen zurück⸗ geliefert. 23 465 3 053 am 17. Dezember 1922: Gestellt.. h 887 333 Nicht gestellt. . Beladen zurͤck⸗ geliesert ö b 769 266 am 18. Dezember 1922: Gestellt.. . 22 930 2 352 . gestellt. 2 Beladen zurück⸗ geliefert. 22 802 2 333

Die Glektrelytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des W. T. B.“ am 189. Dezember auf 1963 4 für 1 Rg (am 16. De- zember auf All für 1 CR

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