Dritter erteilt. Für die Befriedigung der Inhaber der Schuld⸗— verschreibungen wird vom Staat nicht gewährleistet.
zum Schutze der Republik vom 21. Juli 1922 (RGBl. S. 585 ff.) wird für den Landesteil Oldenburg der, Jungdeutsche Orden“ mit allen seinen Unterorganisationen aufgelöst.
zum Schutze der Republik bestraft.
des Reichsgesetzblatts Teil enthält
nossenschaflen zum Zwecke der Bodenverbesserung, vom 18. De⸗ zember 1922
*. des Landesverwaltungsgesetzes vom 80. Juli 1886
Vorstehende Genehmigung wird vorbehaltlich der Rechte
Darmstadt, den 2. Dezember 172. Hessisches Gesamtministerium. Ulrich.
Auf Grund der 83 14 Abs. 2 und 17 des Neichsgesetzes
uwiderhandlungen werden nach 5 19 Abs. 2 des Gesetzes
Oldenburg, den 2X2. Dezember 1922.
Staats ministerium. Tantz en.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 8.3
das Gefetz zur Abänderung der Gewerbeordnung, vom
16. Dezember 1922, das Gesetz über die privatrechtlichen Verhältnisse von Ge⸗
das Gesetz, betreffend Aenderung des 58 68 der Reichtz⸗ gewerbeordnung, vom 9. Dezember 1922,
eine zweite Verordnung über Erhöhung von Geldbeträgen in der anf er iter e, vom 16. Dezember 1922, und
eine zweite Verordnung über Erhöhung der Bezüge aus der Unfallfürsorge für Gefangene, vom 16. Dezember 1922.
Berlin, den 22. Dezember 1922.
Gesetzlammlungsamt. Krüer.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 84 des Reichsgesetzblatts Teil 1enthält Die Fernsprechordnung, vom 21. Dezember 1922.
Berlin, den W. Dezember 1922. Gesetzsammlungsamt. Krüer.
Preußen.
Bekanntmachung.
Die 59. ordentliche Generalversammlung der Aktignäre der Preußischen Pfandbrief⸗Vank zu Berlin vom 19. April 1527 hat beschlossen, die 33 4 und h des Statuts der Preußischen Pfandbrief⸗Bant zu Berlin abzuändern und ihnen folgende Fassung zu geben:
5§ 4. Das eingezahlte Grundkapital beträgt 30 O0 oo A, eingeteilt in 20 O00 vollgezahlte, auf den Inhaber lautende Aktien zu 1500 4, welche mit den lausenden Nummern 1– 20 O00 ausgefertigt sind.
8§ 5. Jede Verausgabung neuer Aktien unterlegt der Beschlußfassung
Allenstein zum Stellvertreter des zweiten Mitglieds des Bezirks⸗ ausschusses in Allenstein auf die Dauer seines Hauptamts am
Sitze des Bezirksausschusses, den Regierungsassessor Dr. Trappe in Düsseldorf zum Stellvertreter des ersten Mitglieds
der I. Abteilung, den
IH. Abteilung des Bezirksausschusses in die Dauer ausschusses, den Regierungsrat Maubach in Potsdam zum Stellvertreter des zweiten Mitglieds des Bezirksausschusses in Potsdam auf die Dauer seines Hauptamtes am Sitze des — und den Regierungsassessor Dr. Muench n
auss ö. in Trier auf die Dauer seines Hauptamts am Sitze ez
der Generalversammlung. Diese hat a zu bestimmen, wann und in welchen jeweillgen Beträgen die
neuen Aktien verausgabt werden sollen;
b) das Schema der neuen Aktien, der Gewinnanteilscheine und n,, sowie den Beginn des Gewinnanteilbezugs estzusetzen;
e) den hir di sprels zu normieren, unter dem die Autgabe der
Aktien nicht erfolgen soll. Hierbei kann eine von den Vorschriften des 5 214 Abs. 1 und 2 des Dandelsgesetzbuchs abweichende Gewinnverteilung beschlossen erden. Augweislich des unten aähgedruckten Schreibens des Herrn Reichs, ietschaftsminiflers vom 28. September 1922 hat der Reichsrat die
, der Generalversammlung genehmigt. erner haben nach der gleichfalls unten abgedruckten Genehm⸗ gäurkunde die zuständigen Herren Minister auf Grund der vom Ge chen Staatsministerium erteilten Ermächtigung genehmigt, daß das der Preußischen Pfandbrief · Bank in Berlin erieilte Privileg zur Ausgabe von Inhaberpapieren auch weiterhin in Kraft bleibt.
Die Statutenänderung ist am 14 November 19822 in das Handelsregister des Amtegerichts Berlin-Mitte eingetragen worden.
Der Reichsrat hat in seiner Sitzung am 21. September 192 beschlossen, der von der 5h. ordentlichen Generalversamm⸗ lung der Aktionäre der Preußischen Pfandbrief⸗Bank Verlin am 19. April 1922 beschlossenen Satzungsänderung zuzustimmen.
Nerlin, den 28. September 1922.
Der Reichswirtschaftsminister. J. A.: Dr. Reichardt.
Auf Grund der vom Preußischen Staats ministerium unterm eutigen Tage erteilten Ermächtigung genehmigen wir hiermit, aß das der Preußischen Pfandbrief⸗-Bank Berlin erteilte
Privileg zur Ausgabe von Inhaberpapleren auch bei den von ber 55 ordentlichen Generalversammlung der ktionãre der Bank am 19. April 1922 beschlossenen Aenderungen des Bank⸗ statuts in Kraft bleibt, vorausgesetzt daß die Eintragung der Beschlüsse in das Handelsregister erfolgt. Berlin, den 9. Oktober 1922. Im Namen des Preußischen Staats ministeriums. Der Justizminister. Der Finanzminister. Dr. am Zehnhoff. J. A.: Tillmann. Der Minister für Volkswohlfahrt. Hirtsief er. Berlin⸗Schöneberg, den 13. Dezember 1922. Der Polizeipräsident. Abteilung J. J. A.: Nißle.
Finanzminister iu m.
Bei der Preußischen er e ene f ff ef sind die bis⸗ an., Bankobersekretäre Schwarz, Pfeiffer, Müller und chulze zu Bankinspektoren ernannt worden.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Ministerium für Handel und Gewerbe ist der Ministerialkanzleisekretär Schmie decke zum Obersekretär er⸗ nannt worden.
Ministerium des Innern. Das Preußische Staatsministerium hat auf Grund det
Regierungsassessor Dr. Hock ersten Mitglieds, der Düsseldorf auf
Mosi
ebenda zum Stellvertreter des
ihres Hauptamts am Sitze des
—
rier zum Stellvertreter des zweiten Mitglieds des Bezirks⸗
des rksausschusses ernannt.
Ju stẽ izministerium.
AGRat Rücker vom AG. Berlin⸗Mitte ist zum Justizrat ernannt. Zu LéGRäten sind ernannt; Ger Assess. Rudolf Veltman in Elberfeld, die LR. Dr. Richard Lehmann, Dr. Paul Liebmann und AR. Dr. Fritz in Frankfurt a. M., Ger Assess. Dr. Gustav Fried erich in Greifswald. Zu AGRäten sind ernannt die AR. Gadebusch in Lübbenau, Vollmer in Gröningen. Zu StARäten sind ernannt; die St. Weißkopf in Prenzlau, Dr. Feltgen bei der AA. in Crefeld. Der Amtssitz ist angewiesen: den Notaren Dr. Oskar Krause aus Cöpenick im Bezirk des AG. Charlottenburg, Wienecke aus Templin in Zehdenick, Bruno Tschocke aus Striegau in Frankenstein, Dr. Ludwig Daudt aut Braunfels in Wetzlar. Zu Notaren sind ernannt: die RA. Dr. Hugo Charles und Dr. Aloys von Ledersteger⸗-Falkenegg, in Berlin n im Bez. des AG. Berlin-Mitte), Paul Kin dor und
r. Arthur Kosterlitz in Berlin (Amtssitz im Bez. des AG. Berlin-Schöneberg), Dr. Ernst Maretz ki in Berlin (Amtssitz im Bez. des AG. Charlottenburg), Dr. Hermann Abraham⸗ sohn in Charlottenburg, Ernst Valllert in Spandau, Kurt Götze in Northeim, Dr, Friedrich L ünenbürger in Frank— ö Ludwig Schürmann in Münster, Fritz Glien n Heide.
Oberrechnungskammer.
Der bisherige Regierungsobersekretär i. S. Tollas aus Potsdam und der bisherige Regierungsobersekretär a. J. Luh⸗ leich aus Berlin sind zu Revisoren bei der Oberrechnungs⸗ kammer ernannt worden.
Ministerium für Volkswohlfahrt.
Das bisherige wissenschaftliche Mitglied an der Landes⸗ anstalt für Wasserhygiene in Berlin⸗Dahlem, Dr. med. 6 er ist zum Abtellungsleiter an dieser Anstalt ernannt worden.
— —
Auf Grund der 85 1326, 1377 und 1332 der Reichs⸗ versicherungsordnung bestimme ich, daß mit Ablauf des Jahres 1922 die Landes versicherungsanstalten Westpreußen und Posen aufgehoben werden und vom 1, Januar 1925 ab eine be⸗ fondere Versicherungsanstalt für die neue Provinz Grenzmark Posen⸗Westpreußen errichtet wird.
Berlin, den W. Dezember 1922.
Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt. ß J. V.: Scheidt.
Ministerium für Wissenschaft, Kun st und Volksbildung. Das Preußische Staatsministerium hat den Studienrat Lipp . am Gymnaflum in Wandsbek zum Oberstudienrai ernan
—— —
Der Hilfsarbeiter im Preußischen Ministerkum für Wissen⸗ schaft, Kunst und Volksbildung, Oberstudiendirektor Dr. Son dag vom Gymnasium nebst Realschule in Siegburg, ist zum Ober⸗ schulrat ernannt und als solcher dem Provinzialtollegium Berlin überwiesen worden.
Der bisherige Honorarprofessor in der philosophischen er th der Universttät in Köln Dr. Kahl ist zum ordent— ichen Professor in derselben Fakultät ernannt worden.
Bekanntmachung.
habe die „Schlesische Volks stimme“ wegen Verleumdung des früheren Reichskanzlers Dr. Wirth, und des Preußischen Ministertz des Innern Severing für die Dauer von vier Monaten verboten. Breslau, den 21. Dezember 1922. Der Oberpräsident der Provinz Nieder⸗-Schlesien. Zimmer.
Bekanntmachung.
Das gzsen den Händler Johann Ricken aus
Wanne, Schlachthofftraße b, unterm 4. Februgz 12 aus ge⸗
sprochene Handelsver bot hebe ich mit dem Tage der Veröffentlichung wieder auf.
Gelsenkirchen, den 2. Dezember 1922.
Der Landrat. J. V.: Bödeker.
Bekanntmachung.
Die dem Mühlenbesitzer Heinrich Messer in Oberursel, Kreis Obertaunus, unterm 12. Oktober 1922 er⸗ teikte Groß handelserigubnis zum Handel mit Lebens und Futtermitteln wird wegen Unzuverlässigkeit im Gewerbebetriebe hiermit für ungültig erklärt.
Bad Homburg v. d. O., den 21. Dezember 192.
Der Landiat., van Erckelens.
— ——
Bekanntmachung.
Handel mit Gegenstäãnden des tã glichen GSedarfs aller Art, insbesondere mit Lebens und Futtermitteln, wegen Unzu—⸗ verlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb un tersagt.
Bottrop, den 18. Dezember 1922. Staatl. Polizeiamt. Munk, Polizeirat.
—
Bekanntmachung. Auf Grund der Bundesratsperordnung vom 23. September
18d
1915, betr. Fernhaltung unzu verlässiger Personen vom Handel, ist den Produktenhändlern . Bottrop, Kirchhellener Straße 276. Frau Bernhardine Alfers, geb. Quist, in 2 Kirchhellener Straße 276 Adolf Alfers in Bottrop, Kir he
Hedwig Alfers, geb. s Johann Schulte⸗Zweckel in Bottrop, Germaniastr. 81 Wilbelm Ker kenbusch und Oskar Hartig in Bottrop, Fernewaldstr. O6, durch Verfügung vom heutigen Tage der Handel mit Gegen ständen des kläglichen Bedarfs, insbesondere mit Lumpen und MetalTten jeder Art, sowie jede mittelbare oder unmittelbare Be⸗ teiligung an einem solchen Handelsbetriebe un tersagt worden.
Alfers in
Heinrich
llener Straße 175, Fr au
Ruth, in Bottrop, Paßstr. 44,
in Bottrop, Essener Straße 3,
Bottrop, den 21. Dezember 1922. Polizeiamt. Mun k, Polizeirat.
—
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, ist de m Geschäftsführer der chemischen Fabrit᷑ Johannes Weytenther G. m. b. H. und Or og isten Johannes Weyreuther in Bottrop, den tra 26, durch Verfügung dom heutigen Tage der Hande! mit egenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Drogenartikeln, sowie jede mittelbare und unmittelbare Beteiligung an einem solchen Handel un tersagt worden.
Bottrop, den 21. Dezember 1922. Polizeiamnt. Munk, Polizeirat.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23 September 1919, betr. Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel ist 1. dem Fouragehändler Michge! de Witt in Dsterfeld, Giesbertstr. “, 2. dem i, Franz Fendrich in Ssterseld, Giesbertstr. 9, durch Verfügung vom heutigen Tage der Handel, mit Ge en ständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Stroh und Futterm itte In, sowie jede mittelbare und unmittelbare Beteiligung an einem solchen Handel untersagt worden.
Bottrop, den 21. Dezember 1922.
Pollzeiamt. Munk, Polizeirat.
— —4
⸗ Bekanntmachung. Auf Grund der Bundesratsberordnung vom 3. September 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger a, rom Handel, ist 1. der Händlerin Frau Luise Hanna, geh. Linnert, 2 der Verkäuferin Anna Hanna, 3. dem Verkäufer Karl Hanna, sämtlich in Bottrop, Rudolfstr. , durch Ver⸗ sügung vom heutigen Tage der Hande! mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Lebens⸗ mitteln? fowle jede mittelbare und unmittelbare Beteiligung an einem solchen Handel un tersagt worden. Bottrop, den 22. Dezember 1922. Polizeiamt. Munk, Polizeirat.
—
Bekanntmachung.
betr. Fernhaltung unzuyerlässiger Personen vom Handel, ist dem Gemüsehändler Franz Engemann hier, Görkenstr. 3, durch Verfügung vom heutigen Tage der Handel mit Gegen⸗ ständen des täglichen Bed ar fs, inébesondere mit Le ben s⸗ mitteln sowie jede mittel bare und unmittelbare Bet e iligung an einen solchen Handel un tersagt worden.
Bottrop, den 22. Dezember 1922.
Polizeiamt. Munk, Polizeirat.
Den Händler Emil Schwartz, Quartelnstraße 4, hier, labe ich wegen Unzuverlässigkeit den Handel mit Edel meta len untersagt.
Crefeld, den 19. Dezember 1922.
. Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermelster. J. V.: Dr. Stepkes.
— —
Bekanntmachung.
Durch Bescheid vom 12. Dezember 1827 habe ich der EChe⸗ frau des Josef Völker, Cssen, Königstraße Nr. 61, den Handel mit Lebens- und uttermitteln aller Art und S* e l rn en des täglichen Bedarfs sowie die Ver⸗ mittlertätigkeit hierfür untersagt.
Essen, den 18. Dezember 1922.
Der Oberbürgermeister. J. V.: Richter.
r
Bekanntmachung.
Dem Kaufmann Sally Gutheim in Gudeng⸗ berg ist wegen Unzuverlässigkeit der Handel mit Kartoffeln auf ein Johr untersagt.
Fritzlat, den 22. Dezember 1922.
Der komm. Landrat. Dr. Usin ger.
J
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung vom 23. Seytember 1915 in der Fasfung vom 2I. November 1819, betreffend die Fernhaltung un⸗ zuverlässiger Personen vom Handel, habe ich dem Händler Eudwig Dopat ka von hier, Heinrichstraße 67, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Fleilch, Wurst⸗ und Fleischwaren, Speck Fett und ähnlichen Erzeug⸗ nifsen wegen Unzuverlässigkest in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersag't. Die Kosten für die Veroffentlichung dieser Bekannt⸗ machung in den amtlich vorgeschriebenen Blättern trägt Dopatka.
Gelsenkirchen, den 20. Dezember 1922. Der Oberbürgermeister. J V.: Sprenger.
Bekanntmachung.
Der Produkten händler Robert Birkner in Stade hat zum Teil von jugendlichen Personen erhebliche Mengen Ton Metallen angekauft, wobon er wissen mußte, daß sie gestoblen waren. Er hat durch diese Handlungen seine Unzuverlässigkeit mit Bezug auf den Handelsbetrieb gen c Die Fortsetzung seines n' der Steffenstwiete Rr. 3 betriebenen, O an de ls gew er bes wird dessalb auf Grund von 8 1 der Bekanntmachung des Reichs⸗ kanzlers zur Fernhaltung unzuderlässiger Personen vom Handel dom 23. September 1915 von Sonnabend, den 28. Dejember 1922, Vor⸗ mittags 8 Uhr, ab verboten.
Auf Grund der Bekanntmachung zur e rng unzuverlässiger
. vom Handel vom 23. September 1915 (RGl— S. 603) abe ich dem Kaufmann Johann Lankerz in Osterfeld
Bejetzisamml. S. 185) den Regierungsrat von Dewitz in
E. W., Schulenstraße 10 a, durch Verfügung vom heutigen Tage den
Stade, den 22. Dezember 1922. Die Polizeidirektion.
Auf Grund der Bundesrgtsverordnung vom 3. September 1916, *
Der russische Bolschafter Krestinski hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der Betschaftssekretär .
Sekanntmachnng. J blatt der Regiernng r Köln Nr. F S. 401, ausgegeben am 2. De Bratman⸗Brodowski die echt der Botschaft.
zember 1922
4. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 20. No⸗ vember 1922, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Zuckerfabrik Körbisdorf, Aktiengesellschaft in Körbisdorf, für die Er⸗ weiterung der Abraumhalde der ihr gehörigen Braunkohlengrube Otto bei Körbldorf, durch das Amtsblatt der Regierung in Merseburg Nr. 49 S. 273, ausgegeben am 9. Dezember 1922.
Nr. 52 des Ministerialblatts für die Preu⸗ . innere Verwaltung“, herausgegeben im Preußischen
inisterium des Innern am 20. Dezember 1922, bat folgenden Inhalt: Persönliche Angelegenheiten. — Allgemeine Verwaltungs fachen. Vf. 1. 12. 22, Umzugskosten. = Vf. 2. 12. 22, Unterhaltszuschüsse ür Beamte. — VJ. 18. 12. 22, desgl. f. Reg. Ref. — Vf. 17. 12. 22, Deutsches Reich. , 3 Reg. Ref. 5 96 . 22, Veränderung . . J . ö. in den eamtenbezügen. — . ⸗ ö. ‚. Der Reich srat beschäfrtigte sich in seiner öffentlichen Wohnungsbeih. — 2 19. 12. 22. Zuschüsse zu den e , . Sitzung am Sonnabend zunächst mit der Vorlage, betreffend geldern oder Pauschverg Vf. 4 12. 22, Schreibgebühren. — Vf. 9. 12. 22, die Reichshaushaltsordnung, die der Reichstag in einigen ö v. Reden d. Reichskanzlers usw. — Vf. 18. 12. 22. Ge⸗ Punkten abgeändert hat. Die wichtigste vom Reichstag ein ge⸗ schäftsübers. d. Prob. Räte usw. — Vf. 19. 12. 22, Personalbogen fügte Bestimmung ist, daß bei der Veräußerung von Grund- kö, öb. Wermwaftun gehe amte, , heli⸗eirgrallusg. Wu seen dr tiscken, die Eigentum“ des Reicht sind, die . des Polizei. Vf. 30. 11. 22, Radfahrkarte. — Vf 9. 12. 22 Versamml.⸗
Reichstags erforderlich ist, wenn die Grundstücke von erheb⸗ lichem Wert oder von besonderer Bedeutung sind. Während
betrieb untersagt. Wetzlar, den 21. Dezember 1922. Der Landrat. J. V.: Gail, Regierungsassessor.
e r» / ·
Nichtamtliches.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 55 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter
Nr. 12 494 das Gesetz, betreffend Aenderung des Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für das Rechnungs— jahr 1927 vom 4. August 192 (Gesetzsamml. S. 219), vom 16. Dezember 192, unter
Nr. 12 405, eine Verordnung über die Erhöhung der Eisenbahnfahrkosten bei Dienstreisen der Landjägereibeamten,
Polizei. — Vf. 11/18. 12. 22, Zeitungsverbote. — Vf. 11. 12. 22, Gefangenenverpfleg. — Vf. 14. 12. 22. Wucher mit Frischobst. — Vf. 18. 12. 22, ö — Einrichtung, Behörden, Beamte:
von k 4 . betreffend d die Regierung sich mit dieser neuen Besti inverstand
Nr. „eine Verorbnung, betreffend die Wiederherstellung Nel g sich mit dieser neuen Vestimmung einverstanden Siganisation. Vf. 18. L. 22. Neuregel. , Pol.. Besch 8⸗
der gelegentlich bes rufsischen Cin falls zerstörten der abhanden erklärt hatte, stieß diese, wie das Nachrichtenbüro des Vereins wesen. — Kassen; u. Rechnungswesen. Bf. ). 13er nf .
zckonmmenen Irundaklen des Amttzgerichts Golda vom deutscher Zeitungsverleger berichtet, in den Ausschüssen des stärke d. Verw Pol. - Bf., 13. 12. 22, Mongtsbexichte üb.
. Dezember 1922, unter Reichsrats auf Widerstand. Es handle sich hier um eine Ein⸗ Iststãrken. — Bf. 18. 19. 27, Zuschlage u. Kinderbeih. — in Verwaltungsangelegenheiten. Bf. 19. 15 Defekte b. d. Schu pol. . Gebührnisse.
mischung des Parlaments Außerdem würden praktische Schwierigkeiten eintreten, und es sei nicht ausgeschlossen, daß politische Gesichtspuntte sich ein⸗
Vf. 8. 12. 22. Beförd. v. Landjãgern. - Vs. 10. 12. 22, Eisenbahn⸗ fahrkosten d. Landjägerei. — Vf. 19. 12. 22, Dienstaufwandsentschäd. d. Landsägerei. = Vf. 12. 12. 22, Unterstützungsanträge d. Schutz
Nr. 12 40 eine Verordnung über das Inkrafttreten des Gesetzes, betreffend die Wahlen zu den Provinziallandtagen
und zu den Kreistagen, vom 3. Dezember 1920 (Gesetzlsamml. J h ö ö ;
1921 S. I) hinsichtlich der Wahlen zu den Kreistagen für die drängten. Die Ausschüsse sprachen sich aber schließlich mit voltzei, — Verpflegung, Hekleidung, Unterkhnft. Vf. 11. 12. 2
Kreise Neisse, Grottkan und Falkenberg der Provinz Ober— Mehrheit, für die neue Hestimmung aut, und auch die Voll⸗ Vrotportion f. d. Schutzyol. — f 16. 12. 22, Veryfleg. 2.
schleflen, vom 15. Dezember 1933, unter versammlung des Reichsrats nahm von den Reichstags⸗ Schutzpol. — Vf. 12. 12. 22, Stiefelsohlen für die beschlüssen Kenntnis, ohne Einspruch zu erheben. Schuß pol. — V. 11. 12. 24 11. 22, Unterkünfte d. Schutzpolizei.
Nr. 12408 eine Bekanntmachung des Ministers hi Land⸗ w
vrt ch Domänen und Forsten über Veröffentlichung der Anlaß gab r
Zu großen Bedenken — zweite Verordnung über die Er⸗
g — Aerztliche Angelegenheiten. Vf. 11. 12. 22, Polizeiärztl. eugnisse. Teil des Reichsrats die 6
Bf. I2. 12. 22. Stellenbesetz. Listen d. Aerzte usw. b. d. Schutzpol. — Pf. 19. 12. , ; Pol. Beamten 6.
Unterbring. v. in Lungen⸗
966 ,. , ö . ,, höhung der Zulagen in der Unfallversich erung
er Verordnungen vom 28. Apr über die Bildung von nung Zulafe n . 9 Ten liten = . , zen
Betriebsvertretungen nach dem Betriebsrätegesetz und über das Tiese serordnnng entspricht cinem Veschluß des ö 16. — n err en, . a 1. 3 i , Sozialpolitischen Autschusses des Reichstags, der die eigent⸗ . Netzte u. Apotheker. — Staagtzange hörigfest. Haß nm Gremten
Schlichtungswesen im Bereiche der Wasserbauverwaltung, vom 7. Dezember 1922 und
eine Bekanntmachung der nach dem Gesetze vom 10. April 1872 durch die Regierungsamtsblätter veröffentlichten Erlasse, Urkunden usw., S. 449.
Berlin, den 23. Dezember 1922.
Gesetzsammlungsamt.
e der Regierung zurückgestellt hat, die eine Bestimmung enthielt, wonach die Zulage künftig nur bei nachgewiesener Bedürftigkeit gewährt werden soll. Der ursprünglichen Gesetzesvorlage war ein großes Material bei⸗ gefügt, welches schlagend beweist, daß zurzeit eine erhebliche ö Anzahl von Unfallrentnern Zulagen bezieht, ohne bedürftig Krüer. zu sein, da sie ihre Arbeitskraft noch gut verwerten können. Der Reichsrat war mit der Regierung damit ein—⸗ verstanden, daß eine Prüfung der Bedürftigkeit stattfinden müsse. Dagegen hat sich der Sozialpolitische Aus chuß des Reichs⸗ tags unter k der Gesetzesvorlage bis zum Januar der neuen Verordnung angeschlossen, die eine Einschränkung im Sinne einer Prüfung der Bedürftigkeit nicht enthãlt. Die Reichsregierung hat sich vorläufig auch zu diesem Standpunkt bekehrt, aber die Ausschüsse des Reichsrats die Ver⸗ ordnung abgelehnt. Damit soll die Notwendigkeit von Zulagen an Ünfallrentner überhaupt natürlich nicht bestritten werden. In der Vollversammlung wurde der Ausschußantrag in nament⸗ licher Abstimmung mit 39 gegen 23 Stimmen abgelehnt, es
polizei. Zusammenstell. 1. 12. 22, Oplionsbehörden. — Vf. 6. 12. 22, Paßwesen. = Vf. 13. 12. 2. Gebühren, in Staatsgngehörigkeitz sachen. — Kriegsübergangswirtschaft. Vf. 11. 4 12. 22, Sach⸗ verständigengebühren nach d. Kriegsleistungsges. — Vf. 16. 12. 22. Familienunterstütz. Bau u. Verkehrswesen. we D 1 Kraftfahrzeuge. — Steuern. Vf. 14 6. 12. 22, Steuerabzug bei Behörden. — Handel u. Gewerbe. Vf. 18. 12. 22. Zinssätze im Pfandleihgewerbe. — Neuerscheinungen auf dem Büũchermarkt.
liche Gesetzesorlage
f ö
Nr. 50 ber Versffentlichungen des Reichs⸗ gesundheitsamts vom 13. Dezember 1922 hat folgenden Inhalt: Gang der gemeingefährlichen Krankheiten. — Zeitweilige
Taßregeln gegen gemeingefährliche Krankheiten. Gesetzgebung usw. Deutsches Reich). k der Weine 1922. — Deutsche Arzneitare, siebenter Nachtrag zur elften abgeänderten Ausgabe 1922. — (Preußen). Deutsche Arzneitaxe, Aenderung der Allgemeinen Be⸗ stimmungen der elften abgeãnderten Ausgabe 1922, Teuerungszuschlag auf Armneien. (Schweiz Kant. Wallis). Kinderkrankenkassen. — Tierseuchen im Deutschen Reiche, 30. Nobember. — Geschenkliste. — Monatstabelle über die Geburts, und Sterblichkeitsverhältnisse in den
Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. S. 357) sind bekanntgz macht;
J. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 23. Oktober 1922, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadt Gssen für die Anlegung eines Friedhofs in der Gemarkung ,, ; durch das Amtsblatt der Regierung in Düsseldorf Nr. 47 S. 496, ausgegeben am 25. November 1922
3 der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 10. No⸗ vember 1922, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an das Rheinisch⸗Westfälische Elektrizttätswerk in EsFsen für den Bau einer
60 Oob-Volt-Leitung von Brauweiler im Landkreise Köln nach dem bleibt alfo bei der Verorbnung, die eine Prüfung der Be⸗ 330 ͤ ; , k,, . Amtsblatt der Fegierung in Köln Nr. 43 S. 401, ausgegeben am Bie nächfte Vollsitzung detz Reichsrats soll am 11. Januar tabelle über die Geburt, und Sterblichkeitsverhältnisse in den
46 deutschen Orten mit 190 000 und mehr Einwohnern. — Desgleichen in einigen größeren Städten des Auslandes. — Erkrantungen an übertragbaren Kranfhelten in deutschen und außerzéntschen Ländern. — Witterung. — Grundpasserstanꝰ in Berlin und München, Boden⸗ wärme in Berlin, August.
2. Dezember 1922
3. der Erlaß des . Staatsministeriums vom 11. No- vember 1922, betreffend die zerleihung des Enteignungsrechts an res Fheinisch⸗Westfälische Glektrizitätswerk, Aktiengesellschaft in Essen, jür den Bau einer 109 Gob⸗Volt⸗Le&itung vom Goldenbergwerk in Knapfack bei Köln nach dem Wasserwerke Kierdorf, durch das Amts⸗
stattfinden. .
Der amerikanische Botschafter Houghton ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Botschaft wieder über⸗ nommen.
Kohlenproduktion des Deutschen Reichs im Monat November 1922.
Nedem ber. Sanna bis Rerenber 3 Preßkohlen aus — Preßkohl us . Preßkohlen blos Preßlohlen Neß ohlen a Erhebungsbezirke Steinkohlen Braunkohlen Koks; nut ( , Steinkohlen Braunkohlen Koks 2 e 9 Steinkohlen eh Steinkohlen stench 6 . . 6 6 1 1. 6 1 . Oberbergamts bezirk: Bresen, Tilederschlestin ..... 9133 64 1 z6 323 iu 383 ga 7166 5037 49 6893 89 203 385 s ss 1, 034 499 J Freglau, Dberschlefen ...... is 3 1565 1385 766 355 — . 6 is gzs z5⸗ 13 255 . 1355 14 H 2135 873 — ö,, w 1363 9 8 8h oh ö 38515 1225 93 1 iL, de sos gig 69 ö is 1s e 156 — lausthal ) JJ 1 ol5 * 17d Ss 3472 6555 5367 4563 6665 1 566 gz6 zo ond i 0s lo 24 Dortmund?. dd — 2131 721 71 337 — 6 362 127 . 20 zi 6oö5 ] 3 316 255 ö Bong ghne Gagrekie 2 80 32118 60d 114 353 1360 sil zig 8 3 333 39516 C0 166 dis 10 n 8 83980 Preußen ohne Saargebiet ?... . 10 100 096 9 785 871 2 494778 416 480 1940468 116205479 102737 287 26 709 003 4393 923 21 875 977 Vorjahr ohne Saargebiet u. einschl. Polnisch Oberschlesien 11 325 006 8 699 115 9 316407 105 170 1595 398 119 540 987 92 102 3453 285 186 319 4698 695 21 087 258 Berginspektionsbeʒirk: ünchen. .. . 85 909 . . . — 3 958 768 — — — Han rentthi. 6 353 148 639 — — 19 843 67 672 5) 1483 43 — — 177 675 nnen / J. 1252 — — — — 8711 — — ä. 4 Bayern ohne Saargebiet ... , 7 605 234 548 — — 19 843 76 333 5) 2442 201 — — 177 676 Vorjahr obne Saargeblets⸗. ... 7360 215 755 — — 16 269 74 470 2 994 115 — — 157 060 Berginspektionsbezirk: . k 44 167 239 — 17 200 931 — 1899199 — 179 904 10 651 — tollberg i. E. J , , 139 264 e. . 7 an 1586 666 — — — — Temp ig linkoelbijch . — 60 bio . — 151 185 — 8 534 gad — — 215 S845 Sachsen ... J J 334 906 7öh 454 17 200 931 196 564 3 848 845 8 292 284 179 904 10 651 2301 464 Voraßtr-. , 564 467 669 207 15814 1017 169 870 41124275 7 457 256 I164 251 7666 92077 267 Baden . ö . 2 U . . ) 62130 . 66 . k. ) 602 199 — w — 58 hh — 10190 3 215 — 561 299 — 83 725 37 841 Braunschweig .... — 32073 — — 3421 — 3 246 122 — — 6hh 34 Zachsen⸗AÄstenburg und Reuß s.. — 34 3d . 6. 165 396 . 5 833 ih 3 . 1863149 J J — 105 968 — — 112654 — 1137 528 — . 148 3894 Uebriges DTeutschlandðꝛꝛ 13 424 — 17567 1115 — 149 001 — 208 653 12 535 — Deutsches Reich ohne Saargebiet. 10 456 oz 11 895 989 2 529 545 490 846 2 3917564 20 279 3038 j tz5 302 66 27097 560 59 5 ioz 4 27 066 126 Deutsches Neich ohne Saargebiet: , 11 707 767 10 475 574 2 3441 249 4161 779 92344449 124 286 668 111 967 488 25 501 140 6 263 997 265 958 078 Davon Polnisch ö J . 2165719 — 108 263 23 111 — 20 2090 105 — 1081̃296 151 895 ö. Deutsches Reich ohne Els.Losthringen und Saargebiet: 1913 15 955 5235 7117559 2 469 460 163 575 7299 253 159 512 654 79741 8965 77 56 2935 6 589 167 19 684 5359 Deutsches Reich überhaupt: 1915... , 5 329 59] 7417559 2 608 3.70 165 573 79 38353 ] 175 45 469 79 741 82 2047 168 683682 16, 16 684 359
Die Produktion des Obernkirchener Werkes ist zur Lälfte, unter „Uebriges Deutschland. nachgewiesen. Die Förderung der im Juni an Polen abgetretenen Werke ist für die Zeit vom Januar bis Mai mitgerechnet. 17 Davon entfallen auf das eigentliche Ruhrrevier 8 203 499 t. 9 Savon aus ünksrheinischen Zechen 333 320 t. h FPavon aus Gruben links der Elbe 3 351 461 t. Ein Betrieb ist geschätzt. 8 Einschl. der Berichtigungen aus dem Vormonat.
Berlin, den 28. Dezember 1922.
Statistisches Neichsamt. Delbrück.