1922 / 294 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 29 Dec 1922 18:00:01 GMT) scan diff

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Bekanntmachung

zu dem Gesetz über die Zahlung der Zölle in Gold vom 21. Juli 1919 (MGBl. S. I3861).

Das Goldzollaufgeld beträgt vom 3. bis einschließlich 9. Januar 19233 178 400 (einhundertachtundsiebzigtausendvier⸗ hundert) vH. Berlin, den 28. Dezember 1922. Der Reichsminister der Finanzen. J. V.: Zapf.

Richtpreise für Pferdeluxussteuer.

Gemäß § 794 Nr. 1 der Ausführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz 1922 in der Fassung der Belanntmachung vom 33. September 1922 (Zentralblatt für das Deutsche Reich 1922 S. S97) bestimme ich in Abänderung der Verordnung vom 2. November 1922 („Reichsanzeiger“ Nr. 256 vom 1I. November 1922): .

Für die Zeit vom 1. Januar 19233 bis 31. März 1923 beträgt der Gebrauchsrichtpreis für Pferde 450 000 „, der Luxusrichtpreis 650 000 z.

Berlin, den 2. Dezember 1922.

Der Reichsminister der Finanzen. J. A: Peiffer.

Bekanntmachung.

In Ergänzung der Bekanntmachung vom 2. September 1922 Deutscher Reichsanzeiger Nr. 201) wird auf Grund des § 1 der Bekanntmachung des Reichsministeriums für Wiederaufbau vom V. Juni 1926 (a. a. O. Nr. 141) bekanntgegeben, daß dem Beirat der Hauptstelle des Reichsausgleichs— amts in Berlin ferner angehören als Vertreter der Handels— kammer zu Hagen (Westf.) Heinrich Eduard Osthaus und als Stellvertreter Syndikus Dr. E. Voye.

An die Stelle des von der Handelskammer Dresden he— nannten Stellvertreters Direktor Tr. Thies ist Dr. Schüler, stellvertretender Direktor der Lingner-Werke A.-G., getreten.

Berlin, den 22. Dezember 1922.

Der Präsident des Reichsausgleichsamts. J Vr Grill,

Bekanntmachung.

Am 1. Januar 1923 treten bei der Reichsbank folgende Aenderungen der Niederlegungs-⸗ bedingungen in Kraft:

Nr. 1: Vor dem fettgedruckten Teil von e ist einzuschalten: wenn dazu wenigstens 100 Mark verfügbar sind, und seitens des Berechtigten nicht eine andere Grenze gezogen worden ist.

Hinter F ist als neuer Absatz n ,,,. Bei den End⸗ beträgen der Rechnungen des Kontors für Wertpapiere etwa vor— kommende Pfennigbeträge werden unberüclsichtigt gelassen.

Nr. ? lautet in den geänderten Teilen fortan: Die Gebühren für diese Leistungen werden ohne Rücksicht auf die Dauer der Aufbewahrung und Verwaltung eines Depots jedesmal für ein Kalenderjahr im voraus in Rechnung gestellt. Sie betragen für je angefangene 19000 Mark des Nennwerts jedes einzelnen Depots

a) bei inländischen, festverzinslichen Wertpapieren ein⸗ schließlich der verzinslichen und unverzinslichen Prämien⸗ anleihen 1 Mark,

b) bei ausländischen, festverzinslichen Wertpapieren ein⸗ schließlich der verzinslichen und unverzinslichen Prämien⸗ anleihen, ferner bei in⸗ und ausländischen Aktien und Vorzugsaktien jeder Art 5 Mark (bei nicht vollgezahlten Aktien stets vom vollen Nennwert.

Bei Papieren, deren Wert nicht in einer bestimmten Geld⸗ summe ausgedrückt ist, betragen die Gebühren 109 Mark. Bei Hypotheken⸗ und Grundschuldbriefen werden die Gebühren nach dem Betrage der verbrieften Forderung berechnet, betragen jedoch auch bei Briefen über mehr als 190 0600 Mark, sofern die Ein⸗ zahlung der Zinsen bei der Reichsbank (Nr. 8) unterbleibt, nur 100 Mark jährlich.

Im Dezember errichtete Depots bleiben für diesen Monat gebührenfrei, doch werden darauf sofort volle Gebühren für das folgende Kalenderjahr angerechnet.

Zu diesen Verwaltungsgebühren tritt für jedes einzelne Depot eine einmalige Einrichtungsgebühr und bei seiner Auflösung eine Auflösungsgebühr von je 20 Mark. Hiervon sind die in Nr. 4 d. Bed. bezeichneten Depots ausgenommen.

Für die Einziehung und Auszahlung von baren Geldern bei ausgelosten, gekündigten oder konvertierten Papieren (1b), ferner für Einzahlungen (1) berechnet die Reichsbank außer den Aus⸗ lagen an Porto und dergleichen ein Viertel vom Hundert des ein⸗ zuziehenden oder auszuzahlenden Betrages auf volle Mark nach oben abgerundet, mindestens aber 5 Mark. und für die Aus⸗ ,, von Bezugsrechten die allgemein üblichen Gebühren.

r. 14: Form B ist in Wegfall gekommen.

(Im übrigen inhaltlich unverändert.)

Berlin, den 27. Dezember 1922.

Reichsbank⸗Direktorium. Haven stein. von Glasenapp.

Bekanntmachung,

betreffend Aus gabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber.

Der Bayerischen Vereinsbank in München wurde die Genehmigung erteilt, innerhalb der gesetzlichen und satzungs⸗ mäßigen Umiaufsgrenze nachstehende, auf den Inhaber lautende, in Stücke zu 50 009, 10 009 und 5000 M eingeteilte Schuld⸗ verschreibungen in den Verkehr zu bringen:

0 Millionen Mark 409 ige, vom 1. November 192 an innerhalb 70 Jahren im Wege der Kündigung, Verlosung oder des freihändigen Rückkaufs einlösbare, jedoch innerhalb der ersten zehn Jahre, d. i. bis 1. November 1932, im Wege der Verlosung oder Kündigung nicht rückzahlbare Hypothekenpfand⸗ briefe (Folge 137, 138, 139 und 140.

München, den X. Dezember 1922.

Staatsministerium für Handel, Industrie und Gewerbe.

Dr. Lindner.

4 *

Bekanntmachung,

betreffend Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber.

Der Pfälzischen. Hypothekenbant in Ludwigs⸗ hafen a. Rh. wurde die Genehmigung erteilt, innerhalb der gefetzlichen und satzungsZs mäßigen Ümlaufsgrenze nachstehende, auf den Inhaber lautende, in Stücke zu 100 0909, 50 000, 20 000, 10 000 und 5000 M eingeteilte Schuldsverschreibungen in den Verkehr zu bringen: .

40 Millionen Mark 4 prozentige, vor Ablauf von zehn Jahren vom Ausgabetage an seitens der Bant nicht rückzahl⸗ bare, vom Ablauf dieser Frist an in längstens 30 Jahren im Wege der Kündigung oder Verlosung mit mindestens drei⸗ monatiger Frist oder durch freihändigen Rückkauf einlösbare Kommunalschuldverschreibungen (Folge 17 und 18).

München, den 22. Dezember 1922.

Staatsministerium für Handel, Industrie und Gewerbe.

Dr. Lindner.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 85 des Reichsgesetzblatts Teil l enthält ;

das Gesetz zur Aenderung des Gesetzes über die Zwangs— anleihe vom 22. Dezember 1922. .

eine Verfahrensordnung für die Ausschüsse der gestelltenversicherung vom 21. Dezember 1922, .

eine Verfahrensordnung für die Kammern der Angestellten— versicherung vom 21. Dezember 1922,

eine Verorbnung über das Wahlrecht der Wanderver— versicherten vom 21. Dezember 1922,

eine dritte Verordnung über Ausdehnung der Versicherungs—⸗ pflicht in der Angestelltenversicherung, vom 21. Dezember 1922,

eine Verordnung über Errichtung von Ausschüssen und Kammern für Angestelltenversicherung, vom 21. Dezember 1922,

eine Verordnung über die weitere Erhöhung der Unter— stützung für Rentenempfänger der Invaliden und Angestellten⸗ versicherung, vom 21. Dezember 1922,

eine Verordnung über die Steuerbefreiung der Ent— schädigungen zur Abfindung von Liquidationsgläubigern, vom II. Dezember 1922,

eine fünfte Verordnung, betreffend die Gebühren der Rechtsanwälte, vom 21. Dezember 1922 und

eine Bekanntmachnng über die Entschädigung der An⸗ gehörigen Oesterreichs und der Tschecho⸗Slowakischen Republik für unschuldig erlittene Untersuchungshaft, vom 19. Dezember 1922.

Berlin, den 29. Dezember 1922. Gesetzsammlungsamt.

An⸗

Krüůer.

Preußen.

Auf Grund der vom Staatsministerium unter dem heutigen Tage erteilten Ermächtigung genehmigen wir hierdurch der Preußischen Landespfandbriefanstalt in Berlin auf Grund des 8 795 Absatz 2 BGB. und des Artikels 8 der Ausführungsverordnung zum BGB. vom 16. November 1899 (Gesetzsamml. S. 562) die Ausgabe auf den Inhaber lautender Schuldverschreibungen nach Maßgabe der unterm heutigen Tage genehmigten Allgemeinen Bestim— mungen über die Ausgabe von Hypothekenpf andbriefen. Der Zinsfuß der Schuldverschreibungen darf jedoch 6 vom Hundert nicht überschreiten.

Berlin, den 24. Dezember 1922.

(Siegel.) Der Minister für Volkswohlfahrt. Hirtsief er. Der Finanzminister. Der Justizminister. Y M: Geiter. am Zehnhoff.

Allgemeine Bestimmungen der Preußischen Landespfandbriefanstalt über die Ausgabe von Hypothekenpfandbriefen.

1. Die Ausgabe von Hypothekenpfandbriefen erfolgt auf Grund des zu verleihenden Privilegs. Sie richtet sich nach der Satzung der Anstalt und den nachfolgenden Bestimmungen. .

2. Die Pfandbriefe erhalten die Bezeichnung „Pfandbrief der

reußischen Landes pfandbriefanstalt“ und werden nach beiliegendem Muster ausgegeben. ; 3. Die Pfandbriefe lauten auf den Inhaber und sollen zunächst

in Abschnitten von

4K 5009 Buchstabe A

M 10000 Buchstabe B

A 20 000 Buchstabe C

4 Hh0 009 Buchstabe D

AH 100 000 Buchstabe E ; unter fortlaufenden Nummern in deutscher Reichswährung ausgefertigt werden Die Umschreibung der Pfandbriefe auf den Namen des Inhabers oder eines von ihm bezeichneten Dritten kann auf Antrag des berechtigten Inhabers erfolgen.

4. Für die Sicherheit der Pfandbriefe und aller aus ihm ent— springenden Rechte haftet die Anstalt mit ihrem gesamten Vermögen, und zwar vorweg mit ihren Hypothekenforderungen.

5. Die Anstalt darf Hppothekenpfandbriese nur bis zum fünfzehn⸗ fachen Betrage des eingezahlten Grundkapitals und des allgemeinen Reservefonds ausgeben. Der Gesamtbetrag der umlaufenden Piand—⸗ briese dart den Gesamtbetrag derjenigen Hypothekenforderungen von mindestens gleichem Zinsfuße, welcher als Unterlage für die Pfand— briefe dient, zu keiner Zeit übersteigen.

Sind infolge der Rückzahlung von Hypotheken oder aus einem anderen Grunde die vorgeschriebenen Deckungshvpotheken nicht voll— ständig vorhanden und ist weder die Ergänzung durch andere Hyvo—⸗ theken noch die Einziehung eines entsprechenden Betrags von Pfand⸗ briefen sosort ausführbar, so hat die Anstalt die fehlende Hypotheken—⸗ deckung einstweilen durch Schuldvperschreibungen des Reichs oder der Länder oder durch Geld zu ersetzen. Die Schuldverschreibungen dürfen höchstens mit einem Betrage in Ansatz gebracht werden, der um 109019 des Nennwerts unter ihrem jeweiligen Börsenpreise bleibt.

6. Die Anstalt wird die Zulassung der Pfandbriefe zum Handel an der Börse beantragen.

J. Der Zinsfuß der auszugebenden Pfandbriefe wird den jeweiligen Geldmarktverhältnissen entsprechend durch den Ver⸗ waltungsrat festgesetzt. Die Zinsen sind in halbjährlichen Raten zahlbar gegen Einlieferung der entsprechenden Zinsscheine, die jedem Pfandbriefe für einen zehnjährigen Zeitraum beigefügt werden. Die Einlösung der Zinsscheine erfolgt zu den Fälligkeitsterminen an der Kasse der Anstast und den bekanntzumachenden k Einlösungs⸗ stellen. Ebendaselbst werden bei Ablauf der Zinsscheine gegen Ein⸗ lieferung der Erneuerungsscheine neue Zinsscheinbogen für einen zehn⸗ jährigen Zeitraum ausgegeben.

8. Die Pfandbriefe können von den Inbabern nicht gekündigt werden. Die Anstalt darf auf Tas Recht zur Kündigung höchstens für zwanzig Jabre verzichten. Die Einziehung der Pfandbriefe er— folgt durch freihändigen Anfauf oder durch Kündigung mittelst Aus— losung. Die ausgelosten Nummern werden Lurch mindestens einmalige Anzeige im Deutschen Reichsanzeiger jechs Monate vor der Verfall— zeit öffentlich bekanntgemacht.

SI. Die Rückzahlung ersolgt in bar zum Nennwerte durch die Kasse der Anstalt und die bekanntzumachenden sonstigen Einlösungs— stellen. Die Pfandbriefe müssen nebst den noch nicht fälligen Zins⸗ scheinen und Erneuerungsscheinen in kurssähigem Zustande eingeltefert werden. Der Betrag der bei der Einlösung. gekündigter Pfandhriefe . Zinsscheine wird von dem Einlöoͤsungsgegenwert in Abzug gebra

10. Der Nennwert der gekündigten und nicht eingelieferten Pfandbriefe bleibt im Gewahrsam der Anstalt und wird zu deren Gunsten zinsbringend angelegt. Auf den An wruch aus gekündigten und nicht eingereichten Pfandbriesen finden die Ausschuß⸗ und Ver⸗ sährungssristen des 8 801 BGB. Anwendung.

11. Die gekündigten und eingelieferten Pfandbriefe werden vom Treuhänder verwahrt oder in dessen Gegenwart vernichtet.

Vorstehende allgemeine Bestimmungen über die Ausgabe von r n . hh Preußischen Landespfandbriefanstalt sind gemäß 3 5 der Satzung vom Verwaltungsrat genehmigt worden.

Berlin, den 14. Dezember 1922

Der Vorsitzende. Dr. Conze, Ministerialdirektor.

Reichsmändelsicher auf Grund des Reichsrateheschlusses vom 3 und der Bekanntmachung des Reichsjustizministeis vom 28. Oktober 1922 (RGBl. S 833). 0 . . 212 Januar Juli. Preußische Landespfandbriefanstalt Köͤrperschaft des öffentlichen Rechts. Errichtet durch GrlaJ des Preußischen Staatsministeriums

vom 22. Juli 1922. Reihe 1 Buchstabe A ,, Pfand brief der Preußischen Landespfandbriefanstalt

ausgegeben auf Grund des Ministerialerlasses w .

2 .

seiten erfolgter Auslosung, eingelöst. Bern, ,, . Stempelsteuer Preußische Landespfandbriefanstalt. Der Verwaltungsrat. Der Vorstand. (gez) Dr. Con ze. (gez) Ne hring. J Mark.

Zinsschein Nr... ; . zum Pfandbrief der Preußischen Landespfandbriefanstalt in Berlin Reihe Bach laben JJ. über Mark

zu .... Prozent. k ; Inhaber dieses empfängt am ...... die halbjährlichen Zinsen dieses oben bezeichneten Piandbriefes mit .. ..... Mark ... Pf. an der Kasse der unterzeichneten Anstalt. Werl, den 193. Preußische Landespfandbriefanstalt. Unterschriften.

Erneuerungsschein

zu den Zinsscheinbogen des Pfandbrieses der Preußischen Landes⸗ Buchstaben ...... .

hen nene, ,,

Prüfung seiner Berechtigung die sür

Pfandbrief

sosern dagegen seitens des Inhabers des Pfandbrje t nicht vorher schriftlich. Wider- spruch bei der Preußischen Landespfandbrie fanstalt eingereicht ist.

Berl, dein 197. Preußische Landespfandbriefanstalt. Unterschriften.

Jahre, vom

Finanzministerium.

Die Rentmeisterstelle bei der siaatl. Kreiskasse in Cosel, Regierungsbezirk Oppeln, ist zu besetzen.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.

Die Wahl des Studiendirektors Dr. Mentz an dem Alt⸗ städtischen Gymnasium in Königsberg i. Pr. zum Oberstudien⸗ direktor an dem vereinigten Altstädtischen und Kneiphöfischen Ghymugsium in Königsberg i. Pr. sowie die Wahl des Studien⸗ ratz Dr. Fischer an dem Kneiphöfischen Gymnasium in Königsberg i. Pr. zum Oberstudienrat an dem pereinigten Altstädtischen und Kneiphöfischen Gymnasium in Königsberg i. Pr. sind bestätigt worden.

Akademie der Wissenschaften.

Die Preußische Regierung hat durch Erlaß vom 9. De⸗ zember 1922 die Wahl des ordentlichen Professors an der Friedrich⸗Wilhelm⸗Universität in Berlin, Geheimrats Dr. Marcks, zum ordentlichen Mitglied der philosophisch⸗historischen Klasse der Preußischen Akademie der Wissenschaften bestätigt.

Dem Kaufmann Hirsch Goldberg, hier, Rathaus straße 10, haben wir heute auf Grund der Bekanntmachung zur Fern- haltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 in der Fassun des Artikels III der Verordnung vom 27. No- vember 1919 (RGBl. S. 1909) den Handel mit Metallen seder Art, und zwar auch in der Form mittelbarer oder unmittelbarer Beteiligung an einem solchen Handelsbetriebe anderer, unter⸗ sagt. . Harburg, den 27. Dezember 1922.

Die Polizeidirektion. Dr. Behrens.

(Nichtamtliches in der Ersten Beilage.)

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr Tyrol Charlottenburg.

Verantwortlich für den Anzeigenteil Der Vorstehen dem Geschäftsstelle Rechnungstat Mengerina in Berlin Verlag der Geschäftsstelle(Mengering) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt Berlin. Wilbelmstr 32.

Sieben Beilagen

leinschließlich Börsenbeilage und Warenzeichenbeilage Nr. 111 Au. BP) und Erste. Zweite, Dritte Vierte und Fünfte Ferre n, en, Se . Fünfte

Für Ausgaben zur Erfüllung von Zahlungs-

Erste Beilage

zm Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Mr. 294. Nichtamtliches.

Deutsches Reich. Nebersicht über die Geldbewegung bei der Reichs—

hauptkasse. Vom Vom II. Dez. 1. April 1922 bis 1922 bis 260. Dez. 20. Dez. 1922 1922 Tausend Mark Einnahme. All gemeine Finanzverwaltung; * Steuern, Zölle, Abaaben, Gebühren. 32 456 863 324 310 896 6 , , rn ö 2 732 205) e U 8 6 1 o 1 9 12 16 e * 1 . J Fundierte Schuld.... ...... ö . ö. ö Zwangtanleihẽ 709 477 3 650 252

Summe der Einnahme. 188 954 962 1173874734

Au sgabe. Allgemeine Verwaltungsausgaben unter z egenrechnung der Einnahmen.... . 59 885 889 938 62 16 y ,. , ö. ö. ö 3 885 797 ĩ ür die schwebende Schu 4365 86 . Jinsen für die fundierte Schuld ..... 165 35 s 00 2l9 Betriebs vemrwaltungen. *) ö Reichs ⸗Post · und Telegraphenverwaltung: Ablieferung. ..... 24 622 2 Deut sche Reichsbahn: Abhebungen aus der Reichs— hauptkasse ... .. 49130 021 Mithin Abhebungen aus der Reichs⸗ , . . 24507 667 195 377 458

Summe der Ausgabe. . 188 955 O01 1173874635

Die schwe bende Schuld betrug an dis. kontierten Schatzanweisungen am 10. De⸗

nher, 962 0651 627 Es traten hinzu . 317 647162 Es gingen ab . 161 S860 032

Mithin zu . 155 787130 Ergibt. 1117848 7527

Daven: a) mit dreimonatiger Laufzeit (bei der . Reichs bank dis kontiert) 1105 968 847

D) sonstige, mit einer länge⸗ fren Laufzeit ausgegebene Schatzanweisungen .. 11 879 910

verpflichtungen in ausländischer Währung

in Ausführung des Friedensbertrags von

Versailles sind aufgewendet worden... 29 435 602 224 234 742 h. Das tat sächliche Steuern⸗ usw. Aufkommen bis ein—⸗ schließlich Nodember 1922; von da ab das Aufkommen nach Abzug der von den Oberfinanz⸗ und Finanzkassen geleisteten Ausgaben, deren Höhe zwar jetzt noch nicht näher bekannt, immerhin aber recht be— deutend ist. Das tatsächliche Steuern usw. Aufkommen vom 1L. Dezember 1922 ab ist daher wesentlich höher als die Zahlen dieser Uebersicht.

2 Diese Angaben, die lediglich die bewegung bei der Reichshauptkasse darstellen, laslsen einen Schluß auf das Wirtschaftsergebnis der beteiligten Verwaltungen nicht zu; bei der Post umsassen sie auch fremde Einnahmen und Ausgaben. Die Abhebungen der Deutschen Reichsbahn sind keineswegs als Wirtschafisfehlbetrag anzusprechen, sondern teils fallen sie dem außerordentlichen Haushalt (Vermögengrechnung, werbende Anlagen) zur Last, zum weitaus größeren Teil dienen, sie zur, vorübergehenden Verstärkung der Betriebsmittel der Reichsbahn infolge vierteljährlicher oder monat— licher Voraus zahlung der Gehälter und Ruhegehälter, Gewährung von Frachtstundungen, Vorausbeschaffung von Stoffen u. dergl.

3) Obgleich auch in der Berichtsdekade das Steuern, usw. Auf⸗ kommen infolge der Geldentwertung in erfreulichem Maße zugenommen hat. eilen die Verwaltungsausgaben noch immer sehr stark voraus, weil die volle Wirkung der Geldentwertung auf das Steuern usw. Aufkommen erst später in die Erscheinung treten kann.

Gandel und Gewerbe.

In der gestrigen Sitzung des Zentralans⸗ k der Reichsbank gedachte der Präsident des eichsbankdirektoriums in warmen Worten des verstorbenen Grafen v. Tiele⸗Winckler, der annähernd 18 Jahre hindurch als stellvertretendes Mitglied dem Zentralausschuß angehört hat. Die Anwesenden erhoben sich zu Ehren des ,, von ihren Plätzen. ; er é n, berichtete sodann über die Entwick⸗ lung des Standes der Reichsbank in der Zeit

ram 7. November bis 15. Dezember dieses Jahres.

Er teilte insbesondere mit, daß in dieser Zeit die gesamig Kapitalanlage der Reichsbank von 641.9 Milliarden auf 1139, Milllarden, also um 546,4 Milliarden, gestiegen sei und die Ge. famtfumme der von der Reichsbank und den Darlehnskassen in dieser Zeit gewährten Kredite 668,6 Milliarden Mark und in dem letzten Vierteljahr, vom 15. September bis 15. Dezember, nicht weniger ols 1039 Milliarden, also mehr als eine Billion Mark betragen habe. Der Zahlungsmittelumlauf habe sich allein in den letzten fünf Bankwochen um 453 Milliarden Mark erhöht, und in den letzten Tagen habe auch der Banknotenumlauf die Ziffer von einer Billion Mark erreicht.

Im Anschluß an diesen Bericht führte der Präsident unter

anderem folgendes aus:

Diese Entwicklung des Bankstatus läßt fe Abwehr maßnahmen der Reichsbankleitung unbedingt geboten er- Hheinen, wenn wir auch geglaubt haben, von einer weiteren Er- jöhung des Bankdiskonts einstweilen noch Abstand nehmen zu sollen. Es ist bekannt, daß die Reichsbank bemüht ist, die ihr ein⸗ ereichten Wechsel hinsichtlich des Verwendungszweckes einer strengen Prüfung zu unterwerfen, um die volkswirtschaftlich nicht unbedingt notwendigen Kredite von der Reichsbank abzuhalten und um die im Intereslse der Bolts; er nähhrnng an sie herantrenenden A mach Möglichkeit

'

Geld⸗

Berlin, Freitag, den 29. Dezember

——

befriedigen zu kõnnen. Das Reichsbankdirektorium wird aber ge⸗ ,, ein, in der Kritik des angebotenen Kreditmaterials noch erheblich strenger zu werden als bisher und geeignete Maßnahmen * Beschränkung der Kredite zu ergreifen. Aus dem gleichen

runde hat auch die Hauptverwaltung der Da rlehnskassen schon seit länge rer Zeit dazu übergehen müssen, die an sie

rantre tenden Kreditgesuche rf auf ihren Zweck zu prüfen.

3 geht nicht an und würde unser Geldwesen völlig ruinieren, wenn Handel und Industrie, Länder und Ge⸗ meinden, Hypothekenbanken und Genossenschaften ihre Ver⸗

waltung und Wirtschaft im großen Umfange mit dem Kredit der Reichsban! und der Darlehnskassen, d. h. durch Beschaffung von fiktivem Gelde zu betreiben suchen. Auch die Darlehnskassen haben heute Notenbankpolitik zu treiben, alle Kreditanträge, die auf den Kapitalmarkt gehören, dorthin zu verweisen und überall auf unbedingte. Kurzfristigkeit und tatsächliche Abdeckung der Kredite zu halten. Man hat der Reichsbank zwar vorgehalten, daß angesichts der Erhöhung des Preisniveaus und des Tief⸗ standes der Mark die von ihr insgesamt gewährten Kredite unter Berücksichtigung des eingetretenen Rückganges in Produktion und Warenumsatz im Vergleich zur Vorkriegszeit so niedrig seien, daß zu einschränkenden Maßnahmen keine Veranlassung vorliege. Hieran ist doch nur so viel richtig, daß der gesamte gegenwärtige Wechselbestand der Reichsbank von 357 Milliarden Mark, an der inneren Kaufkraft der Mark gemessen, allerdings noch kaum die Hälfte ihres Wechselbestandes vor dem Kriege erreicht. Aber während vor dem Kriege kaum ein Achtel des gesamten Wechselumlaufs sich bei der Reichsbank befand, hat sie heute fast die Hälfte des gesamten Wechselumlaufs in ihrem Portefeuille, und der Andrang von Wechselmaterial zur Reichsbank ist in weiterer stürmischer Aufwärtsbewegung begriffen. Im übrigen darf nicht vergessen werden, daß heute nicht nur das Portefeuille an Wechseln, sondern auch das Schatzanweisungskonte der Reichs bank und der Darlehnsbestand der Darlehnskassen in die Betrachtung einbezogen werden mäüssen. Nach Lage der Dinge kommen auch diese Kredite zu einem erbeblichen Teil der privaten Wirtschaft zugute, und bedeuten auch sie eine Unterstützung der privaten Wirtschaft durch die Reichsbank. Und schließlich dürften die vorher genannten beiden Ziffern daß die Reichsbank fast die Hälfte des gesamten Wechselumlaufs Deutsch⸗ lands in ihrem Besitz hat, und daß sie in einem einzigen Viertel⸗ jahr mehr als eine Billion Mark Kredite gewährt hat, davon ein starkes Drittel unmittelbar durch Wechsel und Darlehnskassen⸗ lombard an den privatwirtschaftlichen Verkehr als Beweis dafür genügen, daß die Reichsbank unter voller Ausnutzung ihrer Aktionskraft weitherzig den Bedürfnissen der deutschen Wirtschaft gerecht zu werden sucht, soweit sich das mit den Aufgaben und den Grenzen der Politik einer Zentralnotenbank überhaupt verträgt. Gewiß liegt bei diesem Kapitalmangel die Möglichkeit vor, daß einzelne Betriebe oder Unternehmungen eingeschränkt oder gar stillgelegt werden oder unterbleiben müssen. Geschieht das aber, so ist das die Folge der Verarmung Deutschlands an umlaufendem Kapital, die aber nicht durch schrankenlose Vermehrung der In⸗ flation abgewendet werden kann oder darf.

Es versteht sich von selbst, daß bei dieser Kapitalarmut die an Reichsbank und Darlehnskassen herandrängenden Ansprüche nicht allein durch Diskonterhöhungen, wenn diese nicht sehr viel weiter greifen sollen als bisher, in den richtigen Grenzen ge⸗ halten werden können. Unsere bisherigen Dis konterhöhungen, die nur vorsichtig und in erheblichem Abstande den Sätzen des

allen Kreisen des In- und Auslandes zu zeigen, in welcher Not⸗ lage die deutsche Volkswirtschaft sich zurzeit befindet und welcher Verarmungsprozeß im Leutschen Geld⸗ und Kapitalmarkt vor sig , , ist. Diese Warnungen müssen auch heute wiederholt werden.

Es ist in der gegenwärtigen Situation Deutschlands die größt⸗ mögliche Beschränkung und Sparsam keit auch auf dem Gebiet der Kreditinanspruchnahme unbedingt notwendig. Es kann nicht geleugnet werden, daß unter den gegen⸗ wärtigen Verhältnissen auch die volkswirtschaftlich als wünschens⸗ wert erkannten Kredite die Tendenz haben, die Inflation in Deutschland zu verstärken, daß also der Kampf gegen die Kredit⸗ inanspruchnahme zugleich ein Kampf gegen die ö. ist. Diese Bestrebungen der Reichsbank, die auch im Sinne der tote vom 15. November an die Reparationskommission liegen, können nur Erfolg haben, wenn sie von allen Seiten unterstützt werden, und es muß gerade deshalb an die Herren Vertreter der Banken sowohl wie der anderen im Zentralausschuß vertretenen großen Wirtschaftsgruppen die Bitte gerichtet werden, sich der Ge⸗

fahren unserer kreditwirtschaftlichen Lage bewußt zu sein und auch

ihrerseis die notwendigen Maßnahmen zu treffen, wenn verhindert werden soll, daß der deutsche Kreditapparat eines Tages versagt.

Für die Zeit vom 3. bis einschließlich 3. Januar 1923 beträgt laut Meldung des. W. T. B.“ das Goldzollaufag eld 178 400 vY. Der Börsen vorstand in Berlin beschloß laut Meldung des .W. T. B., in der ersten Woche des Monats Januar nur am Mittwoch und Freitag Wertpapierbörsen stattsinden zu lassen und im übrigen die bisherigen Bestimmungen aufrechtzuerbalten. .

Aenderung des 5sterreichischen Zolltarifs. Die österreichische Bundesregierung hat auf Grund des Gesetzes vom 27. November 18322 eine Aenderung der Zölle für einige Waren des Finanzzolltarifs vorgenommen. So wurde der ,. u. a. erhöht für Kaffee, Tee, Zucker, Bier, Erdöle, Parafssin, Schmierfette. Taschenuhren, Parfümeriewaren usw. Die neuen Zollsätze sind am 265. d. M. in Kraft getreten. Interessenten erfahren Näheres bei der zsterreichischen Abteilung des e ,, ,,, Wirtschaftsverbandes, Berlin V., Am Karlsbad 16. Anfragen ist Rückporto beizufügen.

Wien, 28. Dezember. (W. T. B) Im November betrug die Steigerung der Geldleinlagen bei der Postsparkasse, den Spar⸗ kassen und den Banken nahezu 22 Milliarden Kronen gegenüber 145 Milliarden Kronen im Oktober. Der Bestand der Einlagen bezifferte sich Ende November auf über 60 Milliarden Kronen.

Paris, 28. Dezember. (W. T. B. Die französische Börse wird nach den letzt getroffenen Bestimmungen während der Monate Mai, Juni, Juli, August. September und Oftober im Jahre 1923 an allen Sonnabenden geschlossen bleiben. Als Feier⸗ tage werden ferner der 30. und 31. März, der 24. und 31. Dezember 1923 festgesetzt.

Wagengestellung für Koble, Koks und Briketts am 2. Dezember 1922:

Ruhrrevier Dberschlesisches Revier Anzahl der Wagen .

Gestellt .. 20 868 2131 Nicht gestellt. Beladen zurũck⸗

geliefert. zo 66 3 007

Geldmarktes folgten und auch wohl noch nicht abgeschlossen sein werden, hatten aber auch den Zweck, Warnungssignale zu sein und

l

Italien 377 05 G., 378.92 B.,

1922

Die Elektrelytkupsernotierunng der Vereinigung für deutsche Elektrolvtkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des W. T. B.“ am 28. Dezember auf 2644 4 für 1 Eg (am 27. De- jember auf —— „4A für 1 kg).

Berlin, 28. Dezember. (W. T. B) Großbandels. preise in Berlin im Verkehr mitdem Einzelbandel, offiziell festgestellt durch den Landesverband. Berlin und Branden⸗ burg des Reichsverbands des Deutschen Nahrungsmittelgroßhandels, G. ., Berlin. Die Preise verstehen sich für 3 ke ab Lager Berlin. Gersten locken, lose —— bis —— *., Gerstengraupen, lose 250, 0 275 00 46. Gerstengrüͤtze, lose 252 90 256, 00 66, Haser⸗ flocken, lose 340, 00 350,09 4. Hafergrütze, lose 342, 09 344, 960 4A,

afermehl, lose —— , Kartoffelstãrkemehl 167, 90 182.00 4A,

kaisflocken lole bis M. Maisgrieß 225. 009 —– 27090 4, Maismehl 22000-22200 . Maispuder, lose 287, 00- 292 099 4, Maktaroni, lose 365,00 400909 AÆ, Schnittnudeln, lose 345.00 bis 350,0 4Æ, Reis bis ——. Burmareis 315.00 bis 320,00 41, glas. Tafelreis 325, 00 —=490 090 A,. grober Bruch- reis 245 00 267. 00 4, Reismebl, lose 262 00 —265, 900 Æ. Reis⸗ grieß, lose 2657, 00 270,00 46, Ringäpfel, amerik. 1017,00 1340, 00 4, getr. Apritosen, cal. 1318,90 2501,00 4A, getr. Birnen, cal. 1641. 06 bis 1739,00 A, getr. Pfirsiche, cal. 975,00 1278,00 A, getr. Pflaumen 439,909 1286,00 4K, Korinthen, 1922 Ernte 1309.00 bis 1400,00 AÆ, Rosinen, fiup. carab, 1922 Ernte 753, 00-8325, 00 4, Sultaninen in Kisten, 1922 Ernte 1664.00 2706,00 , Mandeln, bittere 1195,00 21700 t Mandeln, süße 1923,06 bis 2607, 079 AM,. Kaneel 2180 00 4138,00 Æ. Kümmel 2469. 00 bis 2905,00 z, schwarzer Pfeffer 1347, 90 = 1361,00 4A, weißer Pseffer 1739. 00 —– 1807,00 ½ Kaffee prime roh 2809, 00 —– 2850, 00 1, Kaffee superior 2740 00 - 2790, 00 A, Röstgerste 230, 0- 240 00 , Röst⸗ roggen 240,00 250,09 4, Bohnen, weiße 275, 0900 330, 00 4A, Weizenmeh! 263, C0 —- 295 00 M, Speiseerbsen 310 00 = 395,00 4, Weizengrieß 275, 00 5300.00 4A Linsen 310,090 = 425,00 A. Purelard 1355,00 1360,00 , Bratenschmalz 1355,00 1360.00 4, Speck, gesalzen, fett 1249, 00 = 1250, 0 46. Corned bee 12565 1bs ver Kiste 53 500-54 009 Æ,, Marmelade 225, 09 - 325,09 . Kunsthonig 260,00 295,00 A, Auslandszucker, raffiniert 462, 00 10,00 4A, Kernseife —— 4.

Berichte von auswärtigen Wertpapiermärkten.

Köln, 28. Dezember. (W. T. B. Amtliche Devijenkurse) . 298222 (G., 2997.48 B., Frankreich 538 65 G. 541,30 B., Belgien 495.25 G. 497,72 B. Amerika 7558. 58 G. 7596 45 B., England 35 G62 57 G. 35 257 35 G. Schwein i433, 30 G. 1441,10 B. . Dänemarf 1546 12 G. 1553 88 B., Norwegen 142642 G. 1433 358 B. Schweden 2924392 G., 2035, 0s B.. Spanien 118452 G., 1190. 47 B. Prag 242, 19 G. 243, 90 B. Budayest . K y,, 6 16 B.

anzig 28. Dezember. (W. T. B.) Noten: Amerikanis 7331,62 G., 7363,38 B., Polnische 4164 G.. 4186 B. 1 graphische Auszahlungen: London 3451350 G., 34 686, 50 B., Holland . * i nn,. B., Paris 543 63 G., 546,37 B., Polen 4151 G., 416734 B. Warjichau 42,14 G.., 4236 B.

Wien, 28. Dezember. (W. T. B.) Türkische Lose 590 000. Mai- cente 11509. Februarrente 2000 DOesterreichische Kronenrente 820, Desterr. Goldrente 24 000. Ungarische Goldrtente 70 000, Ungarische Kronenrente 9800. Anglobank 93 800 Wiener Bankverein 34 600, Desterreichische Kreditanstalt 43 700. Ungarische Kreditanstalt Länderbank, junge 179 900, Oesterr.Ungarische Bank 338 000. Wiener Unionbank 148 00, Lloyd Triestinn Staatsbahn 900 000, Sädbahn 205 009, Südbahnprioritäten 6l0 000, Siemens u. Halske

Q

4.

28 200 Alpine Montan 381 500, Poldibütte 615 000, Prager Eisen

1265 000 Rima Murany 357 000. Sktoda⸗Werke 80l 500, Brürxer Kohlen 1 450 0090 Salgo Kohlen 1 435 000, Daimler 14 100, Veitscher Magnesit 19 005 000 Waffenlabrik 39 500. Galizia devta mattien ieh . dre tatn ii Go g. j

Fon don, 27. Dezember. (W. T. B.) 4 9 fundierte Kriegs. anleihe S57ss, 50/0 Kriegsanleihe 95/4, 4060 Siegesanleihe .

London, 28. Dezember. (W. T. B. Silber 3156. Silber auf Lieferung 30s / g

London, 25. Dezember. (W. T. B) Privatdiskont 2u /.

Loadon,. 28. Dezember. W. C. B.) Devisenturse. Paris 64, 09, Belgien 7000. Schweiz 24.30, Holland 11,683, New Jork 46443, Svanien 29,52. Italien gl, zh, Deutschland 30 750, Wien 322 b00, Bukarest 4 .

Paris, 28. Dezember. (W. T. B.) Devisenkurse. Deutschland O.lI8t. Amerika 13906. Belgien 91 80. England 64. 55 ien . . 53 5 Spanien 219,25, Däne mark —, ockhol m „O), Bukarest 8,00, Prag 43, k 6 J

ürich, 28. Dejember. (W. T. B.) Devisenkurse. Berlin O. o6, 80, Wien 0075, Prag 1645, Holland 209.78. New Jork 5.273, London 24.49, Paris 37,85, Italien 26.67, Brüssel 34,85, Kopen. hagen 10325, Stockholm 142,90, Christiania 190,20. Madrid S3, 00, Buenos Aires 200, 00, Budapest 0, 223, Bukarest —— Agram 1,45, Warschau O, 03. 5

Un sterdam, 28. Dezember. (W. T. B.) Devisenkurse. London 1I.684, Berlin O03, 35, Paris 18,12, Schweiz 47, 653. Wien O 00373. Kopenhagen 52.20, Stockholm 67, un. Christiania 47, 88. New vort 251,75, Brüssel 1662. Madrid 398.50 Italien 12.70, Budapeft Prag 7.85 8, 00. Helsingfors 6. 20 6, 40.

Anm ste r dam. 28. Dezember. (W. T. B.. O o Niederländische Staatsanleihe von 1918 S654, 5s g Niederländische Staats. anleihe 62.09, 3 o. Deutsche deichsanlelhe Januar Juli Couvon = . Königlich Niederländ. Petroleum 40400, Holland Amerika Linie 117.00, Atchison, Topeka Santa Fs Rock Igland 8l.50. Southern Pacisie 31g, Southern Railway —, Unton Pacifie 143,00, Anaconda 98! / 1, United States Steel Corp. 108, 90

. de, , 6 openhagen, 28. Dezember. . B.) Devisenk London 22.44, New Jork 455, Hamburg 693) Sen 6 Antwerpen 32.19, Zürich. 91,72. Rom 24,75, Amsterdam 19250, Stockholm 130, 30, Christiania 92.00, Helsingsors 12.15. Prag 15,35.

Stockholm. 28. Dezember. (W. T. B.) Devisenfurse. London 17.27, Berlin O, ., Paris 26 90, Brüssel 24,90, schweig. ie 0 db0, AÄAmsterdam 148.25. Kopenhagen 77. 20. Cbristiania 70,75, Washington 3.72. Helsing fors 9,31, Prag 11.80 .

Christian! g, 28. Dezember. (W. T. B.) Devisenkurse. London 24,45, Damburg O, 07. Paris 38.00. New Jort 5,27, Amsterdam 210, 0, Zürich 100, 09, Helsingfors 13,20. Antwerpen 35, 00, Stock holm 142, 00, Kopenhagen 1089, 50, Prag 16,75.

Berichte von auswärtigen Warenmärkten.

Liverpool 2I. Dezember. (W. T. B. Baum wolle. Um⸗ az 4009 Ballen, Einfuhr 11 050 Ballen. Dez emberlieferung 1499, Januatrlięferung 14376, Februarlieferung 1466. Ameritanische i, md Baumwolle je 44 Punkte, ägyptische 20 Punkte