5. Im 5 16 Abs. 1 werden die Worte is zu fünfzigtausend Mark“ Durch die Worte „bis zu fünfhunderttausend Mark ersetzt. 813. . Die Geltungsdauer des Gesetzes gegen die Kapitalflucht wird bis zum 31. Dezember 1924 verlängert.
§ 14. Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1923 in Kraft. § 16.
Der Reichsminister der Finanzen wird ermächtigt, den Tert des Gesetzes . die e , vom 24. Dezember 1920 RGBl. 1921 S. 35), wie er sich aus den Aenderungen, die in
dem Gesetze, betreffend Abänderung des Gesetzes gegen die Kapitalflucht vom 4. Juli 1921 RGBl. S. S083), dem Gesetze zur Abänderung des Gesetzes gegen die Kapital flucht vom 22. März 1922 (RGBl. S. 282) enthalten find' sowie aus den Ergänzungen und Abänderungen durch dieses Gesetz ergibt, in fortlaufender Nummernfolge der Paragraphen durch das Reichsgesetzblatt bekanntzumachen. Berlin, den 22. Dezember 1922.
Der Reichspräsident. Ebert.
Der Reichsminister der Finanzen. Dr. Herm es.
Der Reichswirtschaftsminister. Dr. Becker.
Ver ordnung ur Ausführung des Gesetzes zur Ergänzung und 6 des Gesetzes gegen die Kapitalflucht.
Vom 23. Dezember 1922.
Veröffentlicht in der am 30. Dezember ausgegebenen Nr. S6 des RGBl. Teil J1 S. 984.)
Auf Grund der 55 4 und 11 des Gesetzes zur Ergänzung und Abänderung des Gesetzes gegen die Kapitalflucht vom 2X. Dezember 1922 (RGBl. 1 S. 568) wird mit Zustimmung des Reichsrats folgendes bestimmt:
8
*
lnb es, g n, Sine des 5 3 Abs. ! des Gesetzes ist der Beauftragte des Reichs wirtschaftsministers für Depisenprüsung in Berlin W. 15, Kurfüärftendamm 153, 194 (Reichswirtschaftsministerium).
82. ¶
Die zuständige Stelle im Sinne des 3 3 Abs. 1 des Gesetzes
wird vom Beauftragten des Reichswirtschaftsministers für Devisen⸗ prüfung bestimmt.
.
Der Beauftragte des Reichswirtschaftsministers für Devisen⸗ prüfung hat, sobald ihm Tatsachen bekannt werden, die den Verdacht einer im § 3 des Gesetzes bözeichneten Handlung begründen, die nötigen Ermittelungen anzustellen, nach Feststellung des Tatbestandes eine entsprechende Anordnung zu erlassen und die zur Durchführung einer solchen Anordnung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Die Anordnung ist insbesondere unver glich dem für den Beteiligten zu⸗ ständigen Landesfinanzamt mitzuteilen, dem die Benachrichtigung der Zollstellen und Postüberwachungsstellen sowie des Buch⸗ und Betriebs⸗ prũfungsdienstes obliegt. 96
Cine gemäß 83 Abs. 1 des Gesetzes getroffene Angrdnung sowie eine Verfügung, mit der gemäß 5 5 des Gesetzes eine Geldstrafe ver- hängt wird, soll mit Gründen versehen sein und einen Hinweis auf die nach 5 6 des Gesetzes zulässigen Rechtsmittel enthalten.
. 5§ 5.
Die Stelle, bei der gemäß 36 des Gesetzes die Beschwerde ein gelegt wird, hat diese, soweit sie ihr nicht selbst abhilft, unverzüglich mit den Akten an das Reichswirtschaftsgericht abzugeben, .
Dag Reichswirtschaftsgericht entscheidet in der im 5 19 Abs. 2 der Verordnung über das Reichswirtschaftsgericht vom 21. Mai 1920 (RGBl. S. 1167) in der Fassung des z 65 der Entschädigungs⸗ ordnung vom 30. Juli 1921 (RGB. S. 1046) vorgesehenen Zusammen⸗ setzung. Auf das Verfahren vor dem Reichswirtschaftsgericht finden im übrigen die Bestimmungen der vorbezeichneten Verordnung ent— sprechende Anwendung.
Die Beitreibung gemäß 30. Abs. ? des Gesetzes steht dem Beauftragten des Reichswirtschaftsministers für Devisenprüfung zu. 57 Diese Verordnung tritt ul ch 1. Januar 1923 in Kraft. Berlin, den 23. Dezember 1922. Der Reichswirtschaftsminister. Dr. Becker. Der Reichsminister der Finanzen. Dr. Hermes.
Dem Grünwarenhändler Gustav Emil Behner in Reichenau ist wegen erwiesener Unzuverlässigkeit im Handel mit Lebensmitteln auf Grund der §§ 1 und ? der Bundesrats⸗ verordnung vom 23. September 1915 in Verbindung mit der Ver⸗ ordnung des Ministeriums des Innern vom 9. Oktober 1915 der Handel mit Lebensmitteln aller Art für das Gebiet des deutschen Reichs un tersagt worden.
Zittau, am 28. Dezember 1922.
Amtshauptmannschaft. J. A.: Lampert, Regierungsassessor.
Die von ö. ab zur Ausgabe gelangende Nummer 86 des Reichsgesetzblatts Teil J enthält
das Gesetz zur Neuregelung der im 3 68 Abs, 1, im 8 74a Abs. 2 Satz 1 und im 5 756 Satz 2 des Handelsgesetzbuchs sowie im 5 1332, h Abs. 1 der Gewerbeordnung vorgesehenen Gehaltsgrenzen vom 22. Dezember 192,
das Gesetz zur Ergänzung und Abänderung des Gesetzes gegen die Kapitalflucht vom 22. Dezember 1922
das Gesetz zur Aenderung des Gesetzes über die Be⸗ schäftigung Schwerbeschädigter vom 23. Dezember 192,
das Gesetz zur Aenderung des Einkommensteuergesetzes vom 2. Dezember 192,
dans Gesetz zur Aenderung des Gesetzes über das Ver⸗
fahren in Versorgungssachen vom 2X2. Dezember 1922,
eine Verordnung, betreffend die bei der Eichung anzu⸗ wendenden Stempel⸗ und Jahreszeichen, vom 23. Dezember 1932,
eine Verordnung über die Zulassung von nichtmetrischen Meßgeräten im eichpflichtigen Verkehr vom 23. Dezember 1922,
eine zweite Verordnung über Erhöhung der Zulagen in der Unfallversicherung vom 23. Dezember 1922,
eine Verorbnung zur Ausführung des Gesetzes zur Er⸗ gänzung und Abänderung des Gesetzes gegen die Kapitalflucht vom 25. Dezember 1922 und
eine Verordnung über Maßnahmen gegen die Kapital⸗ abwanderung in das Saargebiet vom 23. Dezember 1922.
Berlin, den 30. Dezember 1922.
Gesetzlammlungsamt. Krüer.
Ausfütchrungzanweisung vom 14. Dttober i922) erhält die in der An⸗
Nachtrag ö. zu der Preußischen Ausführungsanweisung über die Derforgung mit Zucker im Betriebs jahre 1922/ 23 vom 4. Oktober 1922 (Gesetzsamml. S. 328).
Vom 18. Dezember 1922.
Veröffentlicht in der am 30. Dezember ausgegebenen Nr. 56 der Gesetzsamml. S. 456.)
In Abänderung und Ergänzung der Aus führungsanweisung vom id. Sktober 1522 wird nachstehendes bestimmt:
u g 1 Abs. I
3 a Verpflichtungsschein des Großhändlers). Der Verpflichtungsschein des Großhändlers (Anlage Bl der
lage angegebene neue Fassung. Zu 5 5 (Verkaufsanzeigen)
Die Frist für die Einreichung der Verkaufsanzeigen der Zucker⸗
fabrifen an die Kontrollstelle des betreffenden Bezirks wird auf acht
Tage verlängert. .
. ; Zu 5§§ 8 Abs. J und 9 Abs. IV (uckerkarten).
Der Einzelhändler trennt den einzelnen Abschnitt von der Karte
und fammelt die Äbschnitte. Die Abschnitte sind in einen Umschlag
zu 1 der ,,, Kontrollstelle zu senden ist; der
Umschlag muß folgenden Aufdruck tragen: —.
a ch e nr. hierdurch, daß sich in diesem Umschlag Abschnitte der Zuckerkarte befinden. Ich weiß. daß ich ohne schriftliche Zustimmung der Kontrollstelle nur so viel Mundzucker in abgerundeter Menge wieder beziehen darf, als ich Kartenabschnitte ahgeliefert habe.
Zur Versendung dieses Umschlags dient ein zweiter Umschlag, auf
dem sich der Vordruck befindet:
An die Kontrollstelle . für die Provinz — den Reg. Bezirk — ..
in Die Umschläge werden den Einzelhändlern durch die Kontroll stellen geliefert. Sofort nach Empfang der Kartenabschnitte über⸗ . die . ben Ginzelhändlern eine Empfangs⸗ bescheinigung durch Postkarte: . Sie . nach Ihrer Versicherung Marken der uckerkarte abgeliefert. Die Nachprüfung bleibt vorbehalten. hne schriftliche Genehmigung der Kontxollstelle zu einem Höheren Bezuge dürfen Sie nur so viel Mundzucker in ab⸗ erundeter Menge beziehen, als Sie nach Ihrer Versicherung Cern rr hne, abgeliefert haben zuzüglich der Menge, die Sie durch Empfangsbescheinigung als an Apotheken, Anstalten, Gastwirtschaften, Fremdenheime verkauft nachweisen und die Sie in der zulässigen Grenze für Schwund und Verlust beim Verwiegen anzusetzen befugt sind. -
Die Karte der Kontrollstelle soll für den Kleinhändler bei etwaiger behördlicher Rachprüfung ein Ausweis sein; ihr Ausbleiben soll ihm Anlaß bieten, bei der Kontrollstelle nachzuforschen, ob etwa seine Sendung in Verlust geraten ist. Der Einzelhändler darf nicht mehr Mundzucker einkaufen, als er in vorgeschriebener Weise als verkauft nachgewiesen hat. Er kann die nachgewiesene Menge von jedem ihm genehmen Großhändler wieder kaufen. Der Hroßhändler ist nicht deryflichtet, sich die Empfangsbescheinigung über die abgelieferten Karfenabschnitte abliefern oder vorlegen zu lassen. Die Perant⸗ wortung, daß der Einzelhändler nicht unzulässigerweise mehr Mund⸗ zucker eingekauft hat. trägt er allein. Die Kontrolle über ihn ergibt sich aus der Einzelhändlerkarte, auf der er für die abgelieferten Kartenabschnitte und Belieferungszeugnisse sowie wegen des zuläfsigen Schwundes und Verlustes entlastet wird. 24
Die Kontrollstelle muß eingreifen, sobald sie erkennt, daß der Einzelhändler übermäßige Mengen an Zucker bezieht. Als übermäßige Menge soll es nicht gelten, wenn er in nach oben abgerundeter Menge volle Packungen wieder bezieht.
Bie Umschläge und die Bescheinigungskarten werden von der Hauptgeschäftsstelle einheitlich hergestellt und den Kontrollstellen über- sandt. Die Kontrollstellen sollen sich im allgemeinen bei Prüfung der abgelieferten Zuckerkarten auf Stichproben beschränken. Allgemeine Piüsungen chen nur vorgenommen werden, wenn Mißstände oder Beschwerden dazu besondere Veranlassung bieten. Das Hilfsmittel, die abgelieferten Kartenabschnitte zu wiegen, darf benutzt werden.
Zu § 8 Abs. V (Suckerkarten für Rübenanbauer).
Von dem Bezuge von Zuckerkarten mit seinen Haushalts⸗ angehörigen ist nur ausgeschlossen, wer vertragsmäßig für den Anbau von wenigstens 59 Morgen Rüben von Fabriken Anteilzucker zu er⸗ halten hat. Arbeitnehmer, die nicht zum Haushalte des Rüben⸗ anbauers gehören, haben, auch wenn sie Anteilzucker empfangen, An⸗ spruch auf die Zuckerkarte. Das gleiche gilt für die in Zuckerfabriken Beschäftigten.
Die vorstehenden Aenderungen und Ergänzungen treten sofort
in Kraft. ezember 1922.
Berlin, den 18. Der Minister für Landwirtschaft, Der Minister für Handel Domänen und Forsten. und e,
Preußischer Staatskommissar für J. A.: Römhild. Volksernährung. Der . nnern. : Hin sch.
J. V.: Ramm. ö
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Bei der Hauptverwaltung der Staatsschulden ist der Finanzrat Hasse zum Oberfinanzrat und ständigen Mitarbeiter ernannt worden.
Ministerium des Innern.
Das Preußische Staatsministerium hat auf Grund des f 28 des Landes verwaltungsgesetzes vom 30. Juli 1883 Gesetzsamml. S. 1965) den Regierungsassessor Pöhlmann in i n, . ö 5 Mitglieds des Bezirks⸗ ausschusses in Allenstein auf die Dauer seines Hauptamts Sitze des Bezirtsausschusses ernannt. a,
Der Landrat v. Stumpfeldt in Gleiwitz ist z regierungsrat ernannt und in dieser & af . her präsidium der Provinz Oberschlesien zugeteilt worden.
Ministerium für Volkswohlfahrt.
Der Kreisassistenzarzt Dr. Kempa aus Königsberg i zum Kreis medizinalrat und ständigen n . . il gierung in Königsberg und der Kreigassistenzarzt Dr. Rochs in Prenzlau zum Kreismedizinalrat daselbst ernannt worben.
.
Bekanntmachung.
Auf Grund von 5 80 Abs. 1 der Gewerbeordn ür 34 . . 3 6 . (RGBl. S. 4 r 53 bs. 1 un er Reichsversicherungsordn 19. Juli 1911 (RGBl. S. 509) er . . l. Die durch den Reichsratsbeschluß vom 21. Dezember 1922
mehr als 10090
2. Die Apotheker sind berechtigt, auf den nach Nr. 1, 1 biz M, der ie . Beslimmungen berechneten Verkaufspreis einer Arinei also ausgenornmen die nach Nr. 2 der Bestimmungen zu berech⸗ nenden, abgabefertig irn , en — einen Teuerungs⸗
von 20 vo zu erheben. ; n 6 i, Apotheker brauchen den reichsgesetzlichen und knappfchaëtlichen Kranken kassen bei einem monatlichen Rechnungsbetrage bis zu 1000 M keinen AbschLag von den Preisen der Arzneitare zu gewähren. Bei Lieferung von Arineien auf Kosten des Reichs, der reichsgesetzlichen und tnappschaftlichen Krankenkassen, er Berufsgenossenschaslen und der Schutzholizei sowie bei solchen Verordnungen der Beratungsstellen für Geschlechtskranke, deren Kosten von einer Landes versicherungsanstast getragen werden, haben die Apotheker auf monatliche Rechnungsbeträge. von S für die weiteren 4900 M einen bschlag bon 5 vH, für die noch höheren Beträge einen Abschlag von 16 vo zu gewähren. Ebenso sind Rechnungen zu behandeln die Lieferungen für mehrere Krankenkassen enthalten, die in einein Ver⸗ bande zusammengeschlossen sind, wenn die Rechnung auf einem Blatt ohne Trennung der einzelnen Kassen aufgeführt ist. Die Gewährung des Abschlags ist jedoch vorbehaltlich ander. weitiger örtlicher Vereinbarungen davon abhängig, daß die Rechnung innerhalb zwei Wochen nach Eingang hei der Kassenstelle wenigstens u bier Fünsteln beglichen wird; der Rest ist alsbald nach Prüfung, la essen! nach weiteren vier Wochen zu bezahlen. . J. Die höheren Verwaltungsbehörden werden angewiesen, ent⸗ sprechend der durch Nr. 5 meiner Bekanntmachung vom 25. Dezember ef = 1. M. IF 4126 — getroffenen Regelung auch künftig die Preise der Deutschen Arzneitaxe, gegebenenfalls unter Zurechnung des r , ssiehe vorstehend unter Nr. 2) und in Verbindung mit dem Abschlag (siehe vorstehend unter Nr. ö als die nach 5 376 Abf. 2 der Reichsversicherungsordnung festzusetzenden Höchstpreise gelten zu lassen. . . - ; 5. Das Reichsministerium des Innern wird bei einem weiteren Anhalten der derzeitigen auße rordentlichen Preis verhältnisse auf dem Urzneimittelmarkt wie bisher (vergl; meine Bekanntmachung vom 3. September 1922 — J. M. II 3856-5) Abände run en der Pe ez sli der Arzneimittel im „Reichsanzeiger“ veröf entlichen. Die so veröffentlichten Preise gelten als Preisfestsetzungen im Sinne des 8 80 der Reichsgewerbeordnung. . Die amtliche Ausgabe der Deutschen Arzneitaxe 1923 kann durch den Buchhandel zum Preise von 50 H für das Stück bezogen werden. Berlin, den Y. Dezember 1922.
Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt. J. A.: Gottstein.
Ministerium für Wissenschaft, Kun st und Volksbildung. Die Wahl der Studienrätin Schlegel an der städtischen Goethe⸗Schule in Berlin⸗Lichterfelde zur Oberstudienrätin an dieser Anstalt ist bestätigt worden.
8
Bekanntmachung, betr. Bergwerks sprengstoffe.
Die von uns erteilten ö Genehmigungen von Sprengstoffen und Zündmitteln zur Perwendung in den uns
unterstellten Betrieben werden hiermit für das Jahr 1925 verlängert. Bonn, den N. Dezember 192. Preußisches Oberbergamt. Fuchs.
Bekanntmachung.
4. April 1899 in Stein, wohnhaft in Frankfurt a. M., Ziegel⸗ gasse Nr. 7, Geschäftslokal ebenda, wird der Handel mit Gegen⸗ ständen des täglichen Bedarfs wieder gestattet. Frankfurt a. M., den 22. Dezember 1922. Der Polizeipräsident. Ehrler.
— —
Bekanntmachung.
Dem Wirt Ludwig Noll, geboren am 23. Dezember 1897 in Neuenhain i. T,, wohnhaft in Frankfurt a. M., Kronprinzen⸗ straße 37, Geschäftslokal ebenda, wird hierdurch der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wieder ge⸗— statte t.
Frankfurt a. M., den 23. Dezember 1922.
Der Polizeipräsident. Ehrler.
wem,.
— ——
Bekanntmachung.
Dem Inhaber der Schgnkwirtschgft. Taschenstraße Nr. I9, auch Neue Gasse Nr. “, Wladimir Koschin ist auf Grund der Bundesratsberordnung vom 23. September 1915 die Abgabe von Speisen und Getränken jeder Art wegen Unzuverlässigkeit untersagt und die Schließung des Schankbetriebs angeordnet worden.
Breslau, den 30. Dezember 1922.
Der Polizeipräsident. J. V.: Dr. Sim on.
Bekanntmachung. Dem Wirt Peter Zim m er, gehoren gm 28, August 1379 in Differten, Geschäftsbetrieb: Schankwirktschaft, Lage: Schwalbacher Straße 45, wird hierdurch wegen erwiesener Unzuberlässigkeit der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Lebens- und Genußmitteln sowie segliche mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem derartigen Handel untersagt. Frankfurt a. M, den 29. Dezember 1922.
Der Polizeipräsident. Ehrler.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung vom 23. September 1915 in der Fassung vom 27. November 1919, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel habe ich dem Bäcker⸗ meister A dai Keweloh, hier, Lerpoldstraße 42, durch Ver⸗ fügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täg wichen Bedarfs, insbesondere mit Mehl. Brot und
sonstigem Gebäck wegen J in bezug auf diesen Handels⸗
Keweloh. Gelsenkirchen, den 29. Dezember 1922. Der Oberbürgermeister. Sprenger.
. ö Bekanntmachung.
em Produttenhändler Gustav Süß, geboren am 18. Februar 1836 in Neuendorf, wohnhaft in een fr, . Pr. Aberhaberberg 34, ist durch Verfügung vom heutigen Tage auf
sestgesezie Deut sche Arzu eit axe 1923 trit ; lch fee den wier hlche Büenlelellclhn ,
Grund; des 3 1 der Bundesratsverordnung zur Fernhaltung unzu⸗ e r Personen vom Handel vom 23. , 1915 .
bos] der Handel mit Gegen ständen des täglichen,
Dem , Wanderer, geboren am
e 5. Kommanditgesellschaften auf Aktien, Aktiengesellschaften
betrieb un ter sagt. — Die Kosten dieser Bekanntmachung trägt
Bedarfs, inebesondere Altmetallen, sowie jegliche mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem solchen Handel untersagt worden.
Königsberg, Pr., den 23. Dezember 1922. Der Polizeipräsident. J. V.: Dr. Lange.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 56 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter
Nr. 12 409 das Gesetz, betreffend die Bewilligung weiterer Staatsmittel zur Förderung Königsberger Hafenanlagen, vom 14. Dezember 1922, unter Nr. 12 410 das Gesetz über Aenderungen des Beamten⸗ diensteinkommensgesetzes und des Volksschullehrerdienst⸗ einkommensgesetzes vom 22. Dezember 1922, unter
Nr. 12411 das Gesetz wegen Aenderung der Amtsgerichts⸗ bezirke Osterode und Hohenstein vom 24. Dezember 1925, unter
Nr. 12 412 das Gesetz wegen Aenderung der Amtsgerichts⸗ bezirke Kirchberg. Traben⸗Trarbach, Wittlich und Zell a. d. Mosel vom 24. Dezember 1922, unter
Nr. 12413 das Gesetz wegen Aenderung der Amtsgerichts⸗ bezirke Deutsch Krone und Schneidemühl vom 2. Dezember 1922, unter
Nr. 12414 eine Verordnung über die Wahlen zu den Kreistagen der Kreise Neisse, Grottkau und Falkenberg der Provinz Oberschlesien vom 21. Dezember 1922 und unter
Nr. 12 415 einen Nachtrag zu der Preußischen Aus— führungsanweisung über die Versorgung mit Zucker im Betriebs—⸗ jahr 1922 23 vom 14 Oktober 1922 (Gesetzsamml. S. 328) vom 18. Dezember 1922.
Berlin, den 30. Dezember 1922.
Gesetzsammlungsamt. Krüůer.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Der Ausfuhrmindestpreis für Zinkweis nach außereuro⸗ päischen Ländern ist geändert. Näheres durch die Außen⸗ handelsstelle Chemie in Berlin W. 10.
Handel und Gewerbe.
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 29. Dezember 1922:
Ruhrrevier Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen
18 549 2432
zurũck⸗ geliefert
18 409 2 432
— r ·· /
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolzytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des. W. T. B.“ am 30. Dezember auf 2448 für 1 kg (am 29. De⸗ zember auf 2448 4K für 1 kg). . . ö.
t — Telegraphische Auszahlung.
2. Januar. 30. Dezember
Geld Brief Geld Brief 2856, 34 2869, 56 2897,73 2912, 27
2718. 18 2731,89 2753, 10 2766, 99
491, 26 49374 488,ů 77 491,23 1356, 60 1363,40 1361, 58 1368, 42 1476, 30 1483, 10 1481,28 1488,72
1940, 13 1949,87 1955,10 1964 99 179,565 180, 45 182,54 183.45 369, 07 370.93 369,07 370.93
33416 25 33583, 75 33915, — 34985, —
7241, 85 7331, 7368, 8ꝰ0 533,66 531, 15 533,84
1371,55 1384,93 1399, 97
1137,15 1150,11 1155,89
3h l.? 3566, 0s 3h83. 94 Sh 7, Sh 872,81 877,19
10,89 10,52 1058 225, 43 231, 42 232, 58
Amsterd.⸗Rotterd. Buenos Aires
(Papierpeso) 8. f. u. Antw. TE hristiania.. Kopenhagen ... Stockholm und
Gothenburg .. Delsingfors ... Mann,, London ..... New Jork. 6 . Schweiz ... Spanien ... k Rio de Janeiro. Wien
ö ugoslawien
(Agram u. Bel⸗ - 74,31 73, 81 74, 19
3,91 3, 3,93 50, 12 49.37 48, 63
k Konstantinopel ..
1. Unter suchungssachen.
2. Aufgebote Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c.
4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
und Deutsche Kolonialgesellschaften.
Ausländische Banknoten vom 2. Fanuar. . Geld Amerikanische Banknoten 1900 5 Doll. .. 7216, 70
J 3 und 1 Doll.. J216 90 Belgische kö 4 Bulgarische . Dãnische Englische
. Französische Holländische Italienische Jugoflawische Norwegische
Oesterreichische Rumãnis che
Schwedische Schweizer Spanische w Tschecho⸗slow. Staatsnot., neue (100 Kr. u. darüber)
. unter 100 Kr. 222, 29 224, 10 Ungarische Banknoten... 2,72 2,74
Die Notiz „Telegraphische Auszahlung“ sowie „Banknoten“ ver⸗ steht sich für e 1 Gulden, Franken, Krone, Finnländische Mark, Lire, Vesetas, Lei. Pfund. Sterling, Dollar, Peso, Men und Milreis und für je 100 österreichische Kronen.
489,75 1 ö 45, 85 2 . w 33466, 10 33633 Abschn. zu 1 u. darunter 33416, 25 HJ 174,55 530, 35 K 2842, 8h J (L Dinar — q Kr) 73,80 J. . neue (1000-500 009 Kr.) 10,275 neue (10 u. 100 Kr.). — 500 u. 1009 Lei. . 41,25 unter 500 Lei — ; 1942,10 1368,55
1137, 15
133, 45 114235 e, 4 15
ö , , e, ,,,
— Die Disconto⸗-Gesellschaft, Berlin, eröffnete laut Meldung des ‚W. T. B.“ am 2. Januar I923 eine Filiale in Dresden, Schossergasse 2. Ecke Altmarkt.
— Die k deutscher Kakao⸗ und Schokoladefabriken G. m. b. H. (Ideka), Dresden, gibt bekannt, daß infolge weiterer Erhöhungen aller Materialien, Löhne, Betriebs⸗ und Handlungeunkosten die Richtpreise für Kakagexrzeungnisse weiter haben erhöht werden müssen. Die neuen Richtpreise stellen sich wie folgt: Kakaopulver stark entölt, Ib00 - 4000 AÆ per 1 kg, Kakaopulver schwach entölt 4600 700.4 per 1 kg, Vanilleschukolade aus fester Masse, 40,60, 3609 — 410 416 per 100g, Fein Vanilleschokolade 0 50 400 -= 450 4A per 100 g, Schmelz⸗ schokolade bo / o 470 — 520. 4 per 100 g, Schmelzschokolade, fin 60 / 0 570-570 4 per 100 g, Milchschokolade 540 – 590 M per 100 g, Nuß⸗ schokolade 5d0— 590 M per 1090 g, Milchnußschokolade 540 = 590.4. per 1lo0 g, Mokkaschokolade 50 sß0 ha0— 90 4A per 100 g, Creme schokolade 300-340 M per 100 g.
— Zu den in geipzig befindlichen österreichischen, schweizer und tschecho⸗slowakisthen Meßhäusern wird von der Frühjahrsmesse 1923 ab auch noch eine ungarische Meßausstellung kommen. Bisher haben über 49 ungarxische Firmen ihre Beteiligung zugesagt.
— Die Generalversammlung der Bank für Orientalische Eisenbahnen, Zürich, vom 29. Dezember 1922 hat die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung für 1921522 genehmigt und beschlossen, den ausgewiesenen Passivsaldo von 4979 612,87 Frs. auf neue Rechnung vorzutragen.
Wien, 30. Dezemher. (BV. T. B) Die Goldparität für di ie. vom 1. Januar bis 7. Januar 1923 ist mit 14 250 Kronen estgesetzt worden.
Paris, 28. Dezember. (W. T. B.) Ausweis der Bank von . ankreich vom 28. Dezember (in Klammern Zu- und Abnahme im Vergleich zum Stande am 21. Dezember) in Frank: Gold in den Kassen 3 676 4894 000 (3un. 188 000) Fr., Gold im Ausland 1 864 345 000 (Abn. 320 022 0900) Fr, Barvorrat in Sil ber 289 464 000 (un. 4890 000)
frank, Guthaben im Ausland 600 821 0909 (Zun. 28 123 000) Fr., dom Moratorium nicht betroffene Wechsel 2 491 2535 900 (Zun. 386 672 000) fr gestundete Wechsel 28 707 099 (Abn. 214 000) . e . e auf Wertpapiere 3 066 203 0900 (Abn. 68 467 900) Fr., Vorfschüsfe an den Staat 23 600 000 0090 (Zun. 200 000 090) Fr., Vor⸗ schüsse an Verbündete 4365 009 909 (unverändert) Fr., Noten⸗ umlauf 36 359 236 000 (Zun. 309 771 000) i Schatzguthaben 20 46 oo TZun. 5 266 5) Fr, Privatgulhaben 23 gs Gh (Zun. 1658 836 d00) Fr.
Stockholm, 29. Dezember. (W. T. B.) Wochenausweis der Schwedischen Reichsbank vom 28. Dezember (in Klammern der Stand am 16. Dezember) in Kronen: Metallvorrat 273 986 396 (273 977 562), Ergãnzungsn ten eckung 703 160 523 (635 978 344), davon Wechsel auf Inland 422 305 398 (402357 643), davon Wechsel auf Ausland 33 87 173 (30 780 387), Notenumlauf 547 166 674 (52l 776 390), Notenreserve 125 816917 (151 178 736), Girokonto⸗ zulhaben zZ56 oꝛ 581 (G53 65i Goth.
Speisefette. Berlin, den 30. , 1922. bon Gebr. Gause.) Butter. Die Zufuhren sind äußerst knapp und genügen nicht annühernd. Bedarf zu decken. Die Preise zogen daher scharf an und mußte die sVtierung um 200 M erhöht werden. Die heutige amtliche Notierung ist: L2. Qualität 1450 A, IIa. Qua- sstät 1300 – 1300 A, abfallende — — Margarine. Die Preise zogen infolge der Rohstoffteuerung wieder an und betragen 9l2 bis 1083 4 per Pfund je nach Qualität. — Schmalz. Die Nachfrage, welche nach dem Fest sehr rege einsetzte, ließ später wieder nach, was wohl auf die geringe Unterneh mungslust angesichts des bevorstehenden Jahresschluffes zurückzuführen ist. Die Vorräte sind sehr knapp, so daß die Versorgung des Konsums im Januar schwierig sein wird. Die Tendenz ist daher fest. Die Preise waren nur geringen Schwan⸗ kungen unterworfen. Die heutigen Notierungen sind: Choice Western Steam fehlt, Pure Lard in Tierces 1270 46, Pure Lard, kleinere 8 tet 1285 , Berliner Bratenschmalz 1310 46. — Speck. uhig. Preise nominell.
Bericht
Berlin, 30. Dezember. (W. T. B) Großhandels- preise in Berlin im Verkehrmitdem Einzelhandel,
offtfiell feftgeftellt durch den Landesverband Berlin und Branden⸗
Sffentlicher Anzeiger.
Anzeigenpreis für den Raum einer 5. gespaltenen Einheitszeile 380 4
burg des Reichsverband des Dentschen Nahrungsmfltelgroßhandelg G. V., Berlin. Die Preise verstehen sich für 4 kg ab Lager Berlin. Gerstenflocken, lose —— bis —— M, Gerstengraupen, lose 250, 00 - 276, 00 A, Gerstengrütze, lose 252, 900 — 266,00. 4, Hafer⸗ flocken, lose 340, 00-350, 00 4, Hafergrütze, lose 342, 900 — 344 40 4, ,, lose —— A, Kartoffelstärkemehl 164, 9009 — 182.00 4, Maisflocken, lose — bis —— 4A, Maisgrieß 225, 909 — 227 90 4, Maismehl 220 00 222,00 A, Maispuder, lose 285,00 — 287,90 44, Makkaroni, lose 365, 00 - 400,99 4A, Schnittnudeln, lose 345. 00 bis 350, 00 4Æ. Reis —— bis ——, Burmareis 306,090 bis 312, 90 1A, glas. Tafelreis 316,00 476,90 44, grober Bruch⸗ reis 237.5090 — 269 00 A, Reismehl, lose 256, 900 —58.00 . Reig⸗ grieß, lose 260, 00 - 263,00 A, Ringäpfel, amerit. 1028,00 — 1325,00 4, getr. Aprikosen, cal. 1320, 00 — 2483,00 4A, getr. Birnen, cal. 1644,00 bis 1742, 09 4A, getr. Pfirsiche, cal. 970, 900— 1270,00 4A, getr. Pflaumen 438, 900 — 1270,90 4, Korinthen, 1922 Ernte 1296,00 bis 1384,00 AÆ, Rosinen, kiup. carah, 1922 Ernte 745, 00-915, 00 K, Sultaninen in Kisten, 1922 Ernte 1653, 900 — 2674,00 A, Mandeln, bittere 1178,00 - 19700 4, Mandeln, süße 1890, 0 bis 256000 A, Kaneel 2145,00 4082.00 AÆ, Kümmel 2424 090 bis 2891,00 A, schwarzer Pfeffer 1330, 00—- 1395, 00 *, weißer Pfeffer 1724. 00 —- 1790,90 A. Kaffee prime roh 2715,00 - 2765, 090 4A, Kaffee superior 2675,00 - 2710,00 AK. Röstgerste 230, 00 — 240, 00 4A, Röst⸗ roggen 249, 090 - 250,00 A, Bohnen, weiße 25, 00–— 330 00 4A, Weizenmehl 260,00 293,90 A, Speiseerbsen 310 00–- 39500 4, Weizengrieß 275,00 - 30000 A, Linsen 310,00 425, 00 4, Purelard 1295,00 — 1300, 90 A,. Bratenschmalz 1235,00 — 1360, 00 Æ, Speck, gesalzen, fett 1240, 90 — 1250,00 A, Corned beef 12/6 1b8 per Kifte 22 590090 = 53 0900 A4, Marmelade 223,00 — 325,00 ., Kunsthonig 250,00 - 2965,00 M6, Auslandszucker, raffiniert 450, 00 — 495,900 4 Kernseife —— Az.
Berichte von ausGUwärtigen Devisen⸗ und Wertpapier märkten. Köln, 30. Dezemb ⸗ De g (n
öln, 30. Dezember. (W. T. B. (Amtliche Devisenkurse⸗ Holland 289025 G., 2904,75 B., Frankreich a G. ien 95 Belgien 495, 5 G. 495.25 B. Amerika 7311,67 G. 7348. 33 B., England 33 825,22 G. 33 994.78 B. Schweiz 135652 G., 1393,48 B. Italien 371.56 G., 371 44 B., Dänemark 1606,22 G. 161378 B., Norwegen 1359, 10 G., 1375,90 B., Schweden 2009,96 G., 2020,04 B., Spanien 162,853 G., 1167,92 B. Prag 235,41 G., 236,59 B., Budapest
2,69 9. 2,71 3 e, e . 2 9, 92 B.
Danzig, 30, Dezember. (W. T. B. Noten: Amerikanische 7456,31 G., 7493,59 B., Polnische 41,89 G., 42,11 B. — i graphische Auszahlungen: London 34 264 12 G., 34 453,88 B., Holland 2952 69 G.,, 2963440 B., Paris 538 65 G., „4,35 B., Posen 41,39 G., 41,51 B., Warschau 41,51 G, 41,733 B.
Paris, 30. Dezember. (W. T. B.) Devisentur e. Deutschland G20, Amerika 13799. Belgien 1,90. England 63 53. Holland 543,90, Italien 69.70. Schweiz 259.00. Spanien 215,75, Däne mark Stockholm — —, Bukarest 8,00, Prag — —„ Wien 20, 00.
Zürich, 30. Dezember. (W. T. B.) Devisenkurse. Berlin Oo, 35, Wien 00075, Drag 1650, Holland 209.50, New Jork 5.281, London 2401, Paris 38,59, Italien 26,809, Brüssel 35,35, Kopen—⸗ hagen 108.15, Stockholm 143,0, Christiania 99, 75, Madrid S3, go, Buenos Aires 200,900, Budapest o, 214, Bukarest ——, Agram 1,35.
Warschau O, 063.
Kopenhagen, 30. Dezember. (W. T. B.) London 22,51, New Jort 4.387, Hamburg O07, Paris 35.50, Antwerven z2. 75, Zürich 99,19, Rom 24,75. Amsterdam 19375, Stockholm 1351,59, Christiania gö, 65, Helfingfors 12, 15. Prag 16,30.
Stochh olm, 30. Dezember, (W. T. B.) Dexisenkurse. London 17, 15, Berlin O, 05, 30, Paris 27,10, Brüssel 25,090, schweiz. Plätze 0,25, Amsterdam 146 75, Kopenhagen 7640, Christiania 700, Washington 3,706, Helsingfors 9,23, Prag 11,70.
Chxisti an tra, 30. Dejember. (W. T. B.) Devisenkurse. Londor 24.65, Hamburg Goö8. Paris 39.265. New Jork 5,30. Amsterdam 211,00, Zürich 101,00, Helsingfors 13,50 Antwerpen 6, 25, Stock⸗ bholm 141,00, Kopenhagen 110 00, Prag 17,25.
Lon don, 30. Dezember. (W. T. B.) Silber 310i. Silber an Lieferung 305/93. 2. Wertpapiere.
Wien, 29. Dezember. (W. T. B.) Türkische Lose ——, Maß. rente 1090, Februarrente 2600. Desterreichische Kronenrente 840, Oesterr. Goldrente 24 500, Ungarische Goldrente — —, Ungarische Kronenrente 9190, Anglobank 109 000. Wiener Bankverein 55 900 Oesterreichische Kreditanstalt 44 900, Ungarische Kreditanstalt 293 000, Länderbanf, junge 176 000, Oesterr⸗Ungarische Bank 375 900, Wiener Unionbank 49 000, Lloyd Triestina — — Staatsbahn 947 00, Südbahn 208 000, Südbahnprioritäten 624 0090, Siemens u. Halske 31 500, Alpine Montan 388 9009, Poldihütte 636 000, Prager Eisen 1200000, Rima Murany 371 000, Skoda⸗Werke 816 000, Brüxer Kohlen —— Salgo⸗ Kohlen 1515 000, Daimler 147590, Veitscher Magnesit 15 200 000 Waffenfabrik 40 000 Galizia 9 200 000, Leykamaktien 134 000. Nordbahn 11 1090000.
London, 29. Dezember. (W. T. B.). 4 09 fundierte Kriegs anleihe 86,00, 5 oso Kriegsanleihe 100, 00 4 9 Siegesanleihe S855.
London, 30. Dezember. (W. T. B. Privatdiskont 2.50.
— —
Devisenkurse.
Berichte von auswärtigen Waren märkten.
Liverpool, 29. Dezember. (W. T. B. Baum mwoldhe. Um— satz 4009 Ballen, Einfuhr 11 000 Ballen. Januarlieferung 1473, Februarlieferung 1466, Märzlieferung 1461. — Amer ikanische ,. brasilianische Baumwolle je 13 Punkte, ägyptische 10 Punkte niedriger.
Die Börse bleibt bis Dienstag, den 2. Januar, geschlossen.
Manche ster, 29. Dezember. (W. T. B.! Am Gewebe. und Garnmarkt war das Geschäft äußerst still. Es notierten Garne 30 er Watertwist Bundles unverändert 215 4 je Pfund und Printers Cloth 320126 gleichfalls unverändert 42 s 6 4d per Stück.
i ö 2 Es
6. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften. 7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.
8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 9. Bankausweise.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
11. Privatanzeigen.
a Befriftete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Ginrůckungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. M
10710 Beschlust.
D rer Karl Kuhrau, 2. Esk. Der ) Untersuchungssachen. . Gumbinnen, zurzeit unbe⸗ der Festungskoꝛmmandantur Pillau wird
. Aufenthalts, geb. 29. Dezember für fahnenflüchtig erklärt. (BH. 18 122. in Königsberg i. Pr., wird für
Il07711] Beschlußt.
In der Strafsache gegen Ekeroth. 1901 in ) Der Matrose Nikolay Eleroth, geboren fahnenflüchtig erklärt. am 26. März 1879 in Gotenburg (Schweden), hat sich auf den Antrag der Stgatsanwalt⸗ schaft, die . ihn zur Verschonung mit der Üntersuchungshaft gestellte Sicherheit von , 52 56h für verfallen zu erklären, [1077121 binnen zwei Monaten nach Bekannt⸗
Beschlus.
Reichsanzeiger zu äußern, widrigenfalls die 5. Dezember 19600
Sicherheit für verfallen erklärt wird. gemäß S 21 Hamburg, den 15. November 1922. 23. März 1921 und § 11 Das Landgericht. Strafkammer J. vom 17. August 1921 für
e,. erklärt.
Dr. Fro mm. Bur dor ff. Hoeck.
n, e, , , .
— 6
Das Amtsgericht.
Der Schütze Adolf Sieg vom Ift.⸗
ieser derung im Deutschen Regt. Nr. is in Paderborn, geboren am machung dieser Aufforderung sch g ,,
des Wehrgesetzes vom
aderborn, den 9. Dezember 1922. ö Das Amtẽgericht.
Beschlußz otorschlosser Julius Fischer von platz, werden
10713
Pillau, den 23. Dezember 1922. Das Amtsgericht.
Gumbinnen, den 24. Dezember 1922. NVersteigerungsvermerks, — Maurermeister Gusta Lux) eingetragene
Grundstück
7) Aufgehote, Ver⸗ luft⸗ und Fundfachen, Ʒustellungen n. dergl.
II 714 a, nn,, ,, Im Wege der Zwangspvollstreckung soll lam 26. Februar 1923, Vormittags
latt 31,
des Gesetzes fahnenflüchtig
Straße 13, bestehend aus Vorderwohn⸗ ebäude mit rechtem und linkem Seiten⸗ 6 Quergebäude und Hof, Parzelle 178716. 109, 7 a 61 4m groß, Grundsteuermutterrolle und [108139] Gebäudesteuerrolle Nr. 1089, Nutzungs⸗ wert 12 100 4A. Berlin, den 15. Dejember 1922. lter Mp. Amtsgericht Berlin⸗Wedding. Abteilung 6. Wertpapiere wird hiermit erneuert.
101 uhr, an der Gerichtsstelle, Brunnen⸗ (108137 immer 30, 1 Treppe, versteigert das im Grundbuch von Berlin Reichsschatzanweisung von 1918 Folge VIII (Wedding Band 8 Blatt 170 (einge- Buchst. F Nr. 244 770 über 20 000 4.
tragener Eigentümer am 15. November 1933 dem Tage der Eintragung des Der Polizeipräsident. Abteilung L'. G. B.
Abhanden gekommen: 400 Deutsche
Berlin, den 1. 1. 1923. (Wo. 1/23
der verstorbene loss)
Abhanden gekommen: 4 10000 n , 1 . 1. 19236. (E. 223
er n, en ö. ö e . 8 Karten . Der Polizeiprasident. Abteilung z. 3
Berlin,
Abhanden gekommen: Die Sperre über die im Reichsanzeiger Nr. 1 vom 3. 1. 1921 unter Wp. 521 gesperrten
Berlin, den 1. 1. 1923. (Wp. 3s22) Der Pollzeiprãsdent. Abtellung TF. ö
.