1923 / 10 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 12 Jan 1923 18:00:01 GMT) scan diff

Vetrieb der Zuckerfabriken des deutschen

1. Es sind verarbeitet worden:

Zollgebiets im

Monat

————

November 1922 und

——

in der Zeit vom 1. September bis 30. November 1922.

IH. Es sind gewonnen worden:

Zeitabschnitt. auf welchen die Betriebsergebnisse sich beziehen

Roh⸗ zucker

Ver⸗ brauchs⸗ zucker

Zucke cablãufe

ͤ Hiervon wurden entzuckert mittels

im ganzen

(als Einwurf usw. )

Aus⸗

dung

der Stron⸗ tian⸗ verfahren

Rohzucker aller Art

V

erbrauchszucer

Kristallzucker

granulterter

Zucker

Brotzucker

Platten⸗ Stangen und Würfelzucker

zuckersirups

Melis einschl. des Invert⸗

Krümelzucker gemahlene Raffi⸗

nade gemahlener flüssige Raffinade

Stücken und

zusammen

Speisesirup andere Abläufe

dz rein

40 116106 21 802 243

Im November 1922... In den Vormonaten Zusammen in der Zeit vom 1. September bis 30. November 1922 Dagegen v. 1. Sept. bis 30. November 1921

61 18 34 3 648 17

Im November 1922.. In den Vormonaten .. Zusammen in der Zeit vom 1. September bis 30 November 1922 Dagegen v. 1. Sept. bis 30. November 1921

m November 1922.. den Vormonaten Zusammen in der Zeit vom 1. September bis 30. November 1922 Dagegen v. 1. Seyt. bis 30. November 1921 s56z 648 179

10 116106 21 Soꝛ 243

175713 105 999

281 712 345 728

908 632 389 ho16

1Lä298 148

1459 074

12984345 495 515

pi gis zig 1313 304 706 1 So Soꝛ

172 49

666 4576

1637 4749

6 386 13 033

1809 5 243

17 Sog]

7982 4697

12 679 9 553

449043 do 70ol

134 744 131 813

52 925 dd 398

147 423 141 366

7982 4697 12 679

9553 2. Zucher r

affinerien und Melas

44043 90 701

134 744

7282 4697

12 679 3 553

131813

3. Zucker fabriken

44943 90 701

134 744 131 813

1. Rüben n rr abel ten

4617472 2336 136

b 9ö3 608

383 421 347 316

l 330 737

8 643 o7ʒ

480

3 000

1617472 2 336 616

6b 9h 088

8 646 o75

1125 655

283 000 150 848

433 848

461 121

266 421 498 164

764 585 1è586 776

28 935 48 253

77 188 179 258

135 644 37 864

173 bos

237 737

ũ ber

164 679 86 117

250 696

416 995

seen 10583

14196

25 217 hauvt . und D). 10 583

14196

25 21 HI. Gesamte Herstel lung für die Zeit vom 1. September bis 30. November 1922 in Rohzucker berechnet: 9 024 920 dz, dagegen vom 1. September bis 30. November 1921:

tz

3 613

3 613

71184

8 142 5 650

7184

33 3

14 996 u cke

5273 1735

23 199

57 504 43419

7008 100923

17 114 92877

12 457 1735

S 646 49 069

14 192 134715

116076

32 110

rungsan st

414 293

252 881 124 954

153 601 102 671

57209 26 788

1511 799

52 947 bbb 925

17 252

Io? 377 835

241 471 alqten.

S4 395 18 534

266 275

251 152

83 997 2167 715

1936 205

70 199

4030 96 444 10 946

1343 19 16

2956 hg

172 289 92 690

939 2 405

753 926

675 371 034

5 02

3 715

20 680

102 929 111099

2654 979 3 344

5 o76

20 510 8 a87

1124960 1287 618

5 696 11517

di My zos 410 11m 0 9

3370 1052

357 276 143 488

325 893 195 361

586 148 29 193

1343 19167

2 265 716 1026959

53 62

6 22273 1

lis gz

4422 480 764 521 254 87 341 20 510

8 287

3 22 676 76 zh gez n

22 453. Ig) zo 10 402 / 33 d

24710 352 570 559 562 3 223 823

toi 520

Bei dieser Berechnung sind die unter J angegebenen Einwurfzucker in Abzug gebracht und die Verbrauchszucker im Verhältnis von 9: 10 umgerechnet.

Berlin, den 11. Januar 1923.

Statistisches Reichsamt. Delbrück.

Inlands verkehr mit Zucker im November 1922.

Der ausländische, betreffs der Zuckersteuer gemäß Artikel 11 RGBl. 1 S. 388 und § 17 der Verordnung zur Ausführung dieses

ist mit nautischen Ziffern nachgewiesen.

des Gesetzes zur Abänderung des Zuckersteuergesetzes vom 8. April 1922 Gesetzes von demselben Tage (RGöGBl. 1 S

A449) behandelte Zucker Die Mengen sind in den darüber stehenden Ziffern mitenthalten— . .

Im Zollgebiet sind in den freien Verkehr gesetzt worden

=

gegen Entrichtung der Zuckersteuer

steuerfrei

Roh⸗

Zeitraum zucher

kristallisierte sowie flůssige

Verbrauchg⸗

andere

Zucker

zucker)

Gesamt⸗ gewicht

zuckerhaltige Waren

Gewicht des darin ent⸗ haltenen Zuckers

und Zu lösung

Erze

Zugerablãufe, Rübensäfte

Mischungen dieser ugnisse *

andere cker · en sowie

Stãrke⸗

zucker

(ohne das

des Ver⸗ 2 gällungtz⸗

sester ucker

Gewicht

mittels);

Zuckerablãufe

a) un

verãnt

b) vergällt (ohne das Gewicht des

mittels)

dz

Im November 1922 7 509

1

Vom 1. Seyt. bis 30. Nso⸗&receeð+pßã' oc?

Im November 1921 bd 030

1 2z00

Vom 1. Sept. bis 30. Nov. 1921 77976 2 400

Berlin, den 11. Januar 1923.

53909

1348 8532

27 762 2707 725 259 214 1583099 3 445

2 869 84l z6 454

S0 742

21 750

44 422 452

453 5 939

15

13 141 49 537

Statistisches Reichs amt.

102 82

228 206

109 105

548 493 Delbrück.

370 586 16799 563 493 44 014 305 287 118

487 725 118

h 537 23 742 5 987

18 626

Verarbeitung von Zuckerrüben auf Zucker im November 1922 und mutma

dandesfinan zãmter

im Vetriebsjahr 1922.23.

w— ——

sliche Ergebnisse

———

Zahl der Zucker⸗ fabriken,

die Rüben

verarbeiten

Verarbeitete Nübenmenge

im November 1922

vom

l. September

bis 30 November 1922

Mutmaßlich bis zum Schluß des Betriebs jahrs noch zu verarbeitende Rübenmenge

Im ganzen werden mutmaßlich verarbeitet

z

Königsberg. Stettin Oppeln Breslau Brandenburg... Mecklenburg⸗Lũbeck ö Schleswig ⸗Holstein und Hannober .. Münster und Cassel

Düsseldorf und Köln

,

Zusammen

; 7 n November waren sämtliche Fabriken, bis zum 30. November die Rübenverarbeitung beendet.

Berlin, den 11. Januar 1923.

ruhe und Darm⸗

9 9 o 2 2 8

To & & Q ,

8 ** O0 c

12

339 895

2 065 609 1266 285 7925241 1911353 1594 088 7 455 285 Dol 874 1608 709 13 202 199 96d 22

2220055

2 1 11 2 1 12

2

403 613 72M 190 4 h91 666 191 469 026 64 418 20 332 752 398 b89 343

zi h 3 1 Li Jas

2522061

ha0 688 1382 995 1147123 52383 491 2 355 409

752 500 3 952163

373 891 1267 000

11 440 883

bh 78 764

3842 800

15 962 495 1126 289 3 856 343

32 938 921 2102912

6371861

) 263

40 116 106

b

18 349

Statistisches Reichzamt. Delbrück.

ö. 33 247 707 die Rüben im Betriebsjahr 1922/23 verarbeiten, in Betrieb. Davon hatten 10 Fabriken

ö 166 066

Die von heute ab

des Reichsgesetzblatts Teil IF enthalt

eine Verordnung 19. Dezember 192,

eine Verordnung V. Dezember 192,

eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung des Militär⸗

tarifs für Eisenbahnen, vom 3. e, e. 1922,

eine Bekanntmachung über Exr

stelle im Scheckverkehr vom A. Dezember 1922,

eine Bekanntmachung über Errichtung einer Abrechnungs=.

zur Ausgabe gelangende Nummer 1

zur Eisenbahnverkehrsordnung vom

jur Eisenbahnverkehrsorbnung vom

chtung einer Abrechnungz⸗

stelle im Scheckverkehr vom 29. Dezember 1922, und

eine Strom⸗ und Schiffahrtspolizeiveror

westdeutschen Kanäle vom 29. Dezember 192.

Berlin, den 12. Januar 1923. Gesetzsammlungs amt.

t

Krüůer.

dnung für die

Die von des Reichs ge eine Verordnun gebühren vom 5. Ja

eine Verorbnung

Funktelegraphendiens

nuar 1923, eine Verordnung zur Aenderun zebühren vom 5. Januar 1923, eine Verordnung zur Aenderun gebühren vom 5. Januar 1923, eine Verordnun 5. Januar 1923, eine Verordnung vom 5. Januar 1923, eine Verordnun vom 5. Januar 19235 und ; zur Aenderung der Anweisung für den t vom 5. Januar 1923.

Berlin, den 12. Januar 1923. Gesetzsammlungsamt. Krüer.

heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 3 setzblatts Teil enthält

g zur Aenderung der gesetzlichen Post⸗ 9. der gesetz lichen Postscheck⸗ g der gesetzlichen Telegraphen⸗ g zur Aenderung der Postorhnung vom zur Aenderung der Postscheckordnung

zur Aenderung der Telegraphenordnung

x

Vergãllungs ⸗·

ämter Berlin⸗Mariannenplatz, Beuthen.

Preußen.

Der evangelischen Kirchengemeinde Afferde in Kreise Hameln wird hierdurch auf Grund des Gesetzez won 11. Juni 1874 (Gesetzlamml. S. 221) das Recht ver— liehen zur Erweiterung des Friedhofs einen Teil der in der Gemarkung Afferde belegenen Fläche Kartenblat ) Parzelle 466 / l (Grundbuch Band 5 Blatt 167) im Peg: der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies augteicht mit einer dauernden Beschränkung zu belasten.

Berlin, den 8. Januar 1923. . Das Preußische Staats ministerium.

Zugleich für den Minister für Handel und Gewerbe. . . Der Minister des Innern. ö

Finanzministerium.

Die Rentmeisterstelle bei der staatlichen Kreizhse 6 f , in Franzburg, Regierungsbezirk Stralsund, ist z esetzen.

Ministerium für Handel und Gewerhe

Zum 1. Januar d. J. sind versetzt worden:

der Oberregierungs⸗ und Gewerberat, Geheime Regierungt⸗ rat Dr. Czimatis von Berlin nach Düsseldorf, der Regierung und Gewerberat Wenzel von Köln nach Berlin, der Reg rungs⸗ und Gewerberat Schumacher von Stettin nach Köhn, der Gewerberat Dr. Schürm ann von . a. O. nach Stettin zur Wahrnehmung der Stelle des Regierungs, ind Gewerberats bei den Regierungen in Stettin und Stralsund, der Gewerberat Schalk von Küstrin nach Frankfurt 3. 0 unter Verleihung der Stelle eines gewerbetechnischen git arbeiters bei der Regierung daselbst, der Gewerbeassessor Gut—⸗ mann von Osnabrück nach Küstrin zur Verwaltung des Gewerbeaufsichtsamts dortselbst.

Der Regierungs- und Gewerberat Wenzel in Berlin is zum SOberregierungs⸗ und Gewerberat, der Gewerbettt Dr. Schürm ann in Stettin zum Regierungs- und Gewerherth, der Gewerbeassessor Dr.-Ing. Kremer in Düsseldorf jim Gewerberat ernannt worden.

Zum 1. März d. J. sind versetzt worden: die Gewerberäte Müller von Breslau nach Düsseldorf,

Wittgen von Düsseldorf nach Wiesbaden und Wasmuh von Wiesbaden nach Breslau unter Verleihung der Stellen von gewerbetechnischen n enn bei den Regierungen Düsseldorf, Wiesbaden und Breslau, der Gewerberat Graeft von Forst . Goslar, der Gewerbeassessor Steinert won Breslau nach Görlitz zur Verwaltung des Gewerbeaufssichtsamtz Görlitz I. Zum 1. April d. J. sind versetzt worden:

der Gewerberat Dr. * von Minden e Ber n zur Verwaltung des Gewerbegufsichtgzamts Schneherg-i mersdorf, der Gewerberat 9. von Sangerhausen ö. Wands bet, der Gewerberat ogt von Paderborn na Minden, der Gewerberat Pasch von Berlin-Marlannenplth nach Sppeln unter Verleihung der Stelle eines gewerbe technischen Hilfsarbeiters bei der Regierung in . der Gewerberat Möbius von M. Gladbach nach Paden, born, der Gewerberat Holtmann von. Oppeln mz Recklinghausen sowie die Gewerbeasfessoren Dr. Drae ger won a ngch Berlin, Valentin von Düfseldorf nach Sanger, hausen, Jan ke von Köln nach M. Gladbach und Göhler ber Dortmund nach Beuthen zur Verwaltung der Gewerbeagufsichlt Sangerhausen, M. Glabbach u

Die Gewerbeassessoren Lorenz aus Berlin, Pan nek ch Potsdam und Dr. Becker aus Berlin haben die Gewerbe assessorprüfung bestanden und find den Gewerbeguffichtsämtemn Berlin⸗Am Urban, Potsdam und Pankom⸗ Reinickendorf the

Hilfsarbeiter überwiesen worden.

Ministerium des Innern.

Gesetzes zum Schutze der Republik vom 21.

Auf Grund der S5 14 Abs. 2, 8 Ziff. 1, 7 Ziff. 2 de f nd der 85 Abs. 2, 8 Ziff. . If 10M

Teil! S. 5355) wird der „Nationalverband Rien T Mo cien mit dem Sitz in Berlin für den reußens verboten und für auf ge löst erklärt. den 10. Januar 1923. Der Minister des Innern. Severing.

greuß ische Staatsbank Seehandlung.

Bei der Preuß ischen Staats bank (Seehandlung) sind er⸗ n e n ghersekretir Kerstan zum Bankinspektor, der Hürodiätar Runge zum Bankobersekretär,

die Beamtenanwärter Steinke, Motz kat, hlaurock und Ritter zu Bürodiätaren.

1

Brose,

Ministerium für Volkswohlfahrt. Erlaß

z Nin isters für Volkswohlfahrt, betreffend senderung des Tarifs für die Gebühren der Kreis— rte und des Tarifs für die Gebühren der Chemiker gerichtliche und medizinal⸗polizeiliche Ver⸗ schtun gen (Anlagen 1 und II. des Gesetzes, srreffend, die Gebühren der Medizinalbegmten domi 14. Juli 1909 Gesetzsamml. S. 625.

Vom AN. Dezember 1922.

seröffentlicht in der am 12. Januar 1923 ausgegebenen k an

Auf Grund des § 8 Abs. 2 des Gesetzes, betreffend die gebühren der Medizinalbeamten vom 14. Juli 1909 (Gesetz= nm. S. 625), werden im Einvernehmen mit dem Finanz⸗ mnister und dem Justizminister die in der Anlage J des sesehes angegebenen Sätze des Tarifs für die Gebühren der teigärzte mik Ausnahme der Gebühr 2 Ziffer 102 sowie Ein der Anlage N angegebenen Sätze des Tarifs für die sebühren der Chemiker für gerichtliche und medizinalpolizeiliche serrichtungen mit Wirkung vom 1. Januar 1923 ab durchweg nf das go0 fache erhöht. Gleichzeilig werden die Sätze zu sfer 10a des Tarifs für die Gebühren der Kreisärzte mit

lrkung vom gleichen Tage ab auf das 100 fache erhöht.

Der Erlaß vom 24. November 1922 (Gesetzsamml. S. 443), ckreffend Aenderung des Tarifs für die Gebühren der Kreit⸗ zie usw, wird mit Ablauf des 31. Dezember 1922 aufgehoben.

Berlin, den 27. Dezember 1922.

Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt. J. V.: Scheidt.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernbaltung unzuverlässiger eisonen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 663) hie ich 1. dem Schankwirt Adolf Drasdo in Berlin, it Moabit 133, 2. dem Schankwirt Waldemar Rieß Berlin, Markgrafenstraße 22, durch Verfügung vom heutigen age den Handel mit Gegenständen des täglichen J wegen Unzuverläfsigkeit in bezug auf diefen Handelsbetrieb nter sag t.

Berlin, den 8. Januar 1923.

Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Dr. Hinkel.

1

Bekanntmachung. ;

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger werlonen pom Handel vom 23. September 1915 (RGB. S. 663) hbe ich dem Konditor Gustav Hörner in Berlin, luguststraße 50, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel nit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Un— sderlässigkeit in bezug auf diesen Hand ebstf er untersagt.

Berlin, den 5. Januar 1923.

Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Dr. Hinckel.

Bekanntmachung.

Dem Fuhrmann Friedrich Kelterm ann, Köln⸗Kalk, Riessenstraße 23, wird auf Grund der Verordnung vom 23 September sblö, betr. Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom 6 der dandel mit Brenn⸗, Heiz⸗ und Leuchtstoffen aller int un tersagt. Die Kosten des Verfahrens, insbejondere die⸗ igen für die Veröffentlichung des Handelsuntersagungsbeschlusses, ät Keltermann zu tragen.

Köln, den 28. Dezember 1922.

Der Oberbürgermeister.

Bekanntmachung.

Moch Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. 3h57) sind bekanntgemacht:

L der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 25. No⸗ Inber 123. beirgffend. die Verleihung des n ,,. Hrechts an die uma Chemische Fabrik Buckau-⸗Werk, Ammoniakfodasabrik in Staß⸗ nt für die Ablagerung von Schlammrückständen, durch das Amts⸗ att der Regierung in Magdeburg Rr. 49 S. 367, ausgegeben am 9 ö. De ember IJg22.

(e, der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 29. No⸗ kb 120, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Lberlandzen rale Helmstedt, Aktiengesellschaft in Helmstedt, für den i einer elektrischen Fernleitung von Harbke über Ohlendorf nach er, durch die Amtsblätter . er Regierung in Magdeburg Nr. 50 S. 317, ausgegeben am l6. Dejember 1923, und der Regierung in Hildesheim Nr. 49 S. 24h, ausgegeben am

z d. Dezember 1933 . ubs. h ele, . e er, Staatsministeriums vom 2. De— 3 er 1922, betreffend die Verleihung deg Enteignungsrechts an die in tgem nde Osnabrück für die Ir'fhtn nn einer Flußbadeanstalt . er Nette, durch das Amtsblatt der Regierung in Osnabrück

560 S. Z4h, ausgegeben am 16. Dezember 1922.

,,, Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

sße Mn der gestrigen öffentlichen Sitzung des Reichsrats, i ir dem Vorsitz uf Reichsministers des Innern Oeser ba n, nahm vor Eintritt in die Tagesordnung der Ver— 1enh e ußens, Stagtsfefretär Göhre laut Bericht des „ach—

enbüros des Verein dentscher Jestungsverleger“ das Wort

zu folgender Erklärung, die die Mitglieder des Reichsrats stehend anhörten:

Der Reichsrat als verfassungsmäßige Vertretung der deutschen Länder erhebt in Uebereinstimmung' mit der Reichsre ierung einmütig Prote st gegen die von der re,, . und bel⸗ gischen Regierung durch die Befetzung'eines Teikes des Ruhrgebiets an dem deusschen Volk 'unter Bruch des Vertrags von Versailles begangene Vergewaltigung. Der, Reichsrat bezeugt vor der ganzen Welt, . das deutsche Volk. bemüht gewesen ist, die ihm auferlegten nach dem Urteil erster wirtschaftlicher Autoritäten der Erde untrag⸗ baren Lasten bis zur Grenze seiner Leistungsfähigkeit zu erfüllen, und daß es dazu auch in Zukunft bereit gewesen wäre. Wenn nunmehr durch einen desartigen Ueberfall auf das wehrlose dennsche Volk die Wiedergutmachung unmöglich gemacht, der Frieden Europas erneut gefährdet und das Zusammenleben der Rationen abermals vergiftet wird, so trägt die Schuld daran ausschfießhlich die Gewalt. politik Frankreichs. Gegen eine Politik mit solchen unheilvollen Folgen ruft der Reichsrat das Urteil der rechtlich Dentenden aller Länder an. Die hedrängten Volksgenossen am Rhein und Ruhr aber versichert er seiner tätigen Hife. Er ist gewiß, daß sie in Besonnenheit und Würde ausharren werden bis zum Tage Ter Be— freiung. Beifall.)

Mit der Errichtung einer Abrechnungsstelle im Scheck— perkehr bei der Reichsbankstelle in München⸗Gladbach erklärte sich der Reichsrat einverstanden, ebenso mit der Satzungz— änderung der rheinisch⸗westfälischen Bodenkreditbank in Köhn, wonach der bisherige gemischte Betrieb in den Betrieb einer reinen Hypothekenbank umgeändert wird. Angenommen wurde eine Verordnung, wonach die Zuschläge zu den Eichgebühren auf das Sechshundertfache des Friedensbetrages 6 . werden. Die Regierung hatte in ihrer ursprünglichen Vorlage nur das Dreihundertfache gefordert.

Eine Regierungsvorlage zur Abänderung des Gesetzes über die Erhebung einer Abgabe zur Förderung des Woh— nungsbaues will die bisherige Wohnungsbauabgabe ver— fünfzehnfachen. Von den fünfzehnhundert Prozent des Nutzungs⸗ werts sollen 750 Prozent an die Länder und 750 Prozent an die Gemeinden fallen. Ferner soll künftig immer zu Be— ginn eines neuen , ,. die Reichsregierung im Einvernehmen mit dem Reichsrat und dem zuständigen Ausschuß des Reichstags die Abgabe neu festsetzen, also, wie nach der bisherigen Entwicklung zu erwarten ist, erhöhen können, wodurch der bisherige umständliche Weg der Gesetzgebung vermieden wird. Die Ausschüsse haben sich mit diesen Bestimmungen der Vorlage einverstanden erklärt. Bezüglich des sogenannten Ausgleichs fonds kam ein Kompromiß mit der Reichsregierung dahin zustande, daß die Reichs⸗ regierung sich mit 19 ½ auf den Kopf der Bevölkerung begnügt. Ferner wird bestimmt, daß höhere Zuschläge für Räume erhoben werden können, die nicht Wohnzwecken dienen, e, ,. also auch für Bars und Schankwirtschaften aller Art.

In der Vollsitzung erklärte der bayerische Gesandte von Preger, daß Bavern die Erhöhung der Abgabe in der Höhe der Vorlage für nicht mehr tragbar halte. Er beantragte, im ganzen nur 750 vH einzusetzen. Dieser Antrag fand nicht die genügende Unterstützung. und dasselbe Schicksal hatte ein Untrag Bremens, als 5 lo00 vH zu setzen.

Die Vorlage wurde nach den Ausschußbeschlüssen an⸗ genommen. Die erhöhte Abgabe soll vom 1. Januar 1923 ab bezahlt werden. . 6 .

Der Reichsrat beschäftigte sich hierauf mit der Abänderung des Gesetzes über Maßnahmen gegen die wirtschaft⸗ liche Notlage der Presse. Die Vorlage will die sogenannte inen der Waldbesitzer von 1 vH auf 11 vH erhöhen.

ie Ausschüsse haben die Vorlage angenommen.

Nameng der sächsischen Regierung beantragte Ministerialdirektor Graf von Holtzend or ff, die Holzabgabe zunächst nur auf 1 u erhöhen. Zur Begründung führte er an, daß die Hol jabgabe in . Ertrage vorläufig noch nicht genau übersehen werden könne, aber man könnte damit rechnen, daß es sich um große in die Milliarden gehende Betläge handeln werde. Darum sei Lie sächsische Regierung der Ansicht, daß man sich zunächst mit einer Verdopplung begnügen könne. Der preußische Provinzialvertreter Minister a. D. Trott zu Solz; erklärte im Namen einer Anzahl von Provinzialvertretern die Zustimmung zu dem sächsischen An⸗ trage, weniger aus den vom Vertreter der sächsischen Regierung vorgetragenen Gründen, sondern wegen des Wunsches, daß in nicht allzulanger Zeit eine neue Vorlage über den ganzen Gegenstand gemacht werde. Durch die jetzige Vorlage würde der damit verfolgte Zweck nicht in vollem Maße erreicht, und es gäbe andere Wege, auf denen der Zweck besser erreicht werden könne. Der hessische Ge⸗ sandte von Biegelleben hegte Bedenken wegen der Haltung des Reichstags, der vlelleicht ein ganz anderes Syslsem einführen werde, indem er z. B. die Lieferung von verbilligtem Holz verlange, was für die Waldbesitzer noch viel unangenehmer wäre. Es wäre ihm erwünscht, wenn die Reichsregierung sich darüber äußern würde, ob sie gerade auf ihren Vorschlag mit den 16 vd besonderes Gewicht lege. Ein Vertreter des Reichs wirt schaftsministert ums bat dringend, die Vorlage in der vor gelegten Foöorm anzunehmen und die Frage der Verbilligung des . nichi damit zu verquicken. Es gelte, der Presse möglichst schnell und in möglichst ausreichendem Maße zu helfen, und man würde es in der Presse und in der Oeffentlichkeit nicht verstehen, wenn man die nächst⸗ ltegende Hilf. verweigerte. Nach Ausfassung des Reichs- wirtschaftsministeriums würde eine Erhöhung nur um 4 vo nicht, autzreichen, um der Presse in dem unhedingt not wendigen Maß zu helfen. Der braunschweigische Vertreter Boden erklärte es für irrtümlich, daß diejenigen, die dem säͤchsischen Antrag zustimmten, nicht geneigt wären, der Presse zu helfen. Ueber kurz oder jang werde eine Erweiterung der bisherigen Maßnahmen erforderlich sein, aus der Erwägung hergus, daß nicht ein einzelner Erwerbsstand für die Unterstützung der Presse über ein gewisses Maß hinaus einseitig in Anspruch genommen werden dürfe. Minifter a. D. Trott Fu Solz erklärte, daß gerade durch die

ussimmung ju dem sächsischen Antrag er und eine Anzahl anderer 6, erreichen wollten, daß die Prüsung der Frage der ö, , , beschleunigt werde. Durch die ietzige Vorlage könne, o wiederholte Rifle der Presse nicht in erforderlichem Maße ge⸗ holsen werden, er seJ aber bereit, eine Verdopplung der Holzabgabe zu bewilligen, um wenigstens vorderhand helfen zu können.

Der Antrag Sachsens, die Holzabgabe nur zu verdoppeln, wurde mit 387 gegen 29 Stimmen angenommen. Dagegen stimmten: das Preußische Staatsministerium, die Vertreter von Berlin, Westpreußen⸗Posen, Provinz Sachsen, Wet falen Baben, Hessen, Hamburg, Oldenburg, Bremen, Lippe, Lübeck, Schaumburg⸗Lippe. : Vertreter von Sstyreüßen. Brandenburg, Pommern, Nieder⸗ schlesien, Oberschlesien, Schleswig-Holstein, Hannover, Rhein⸗ provinz, Provinz, Hessen⸗Nassau, Bayern, Freistaat Sachsen, Württemberg, Thürlngen, Mecklenburg-⸗Schwerin, Braunschweig, Inhalt, Mecklenburg⸗-Strelitz, Waldeck. Im übrigen wurde die Vorlage mit der Abänßerung des sächsischen Antrags an— genommen. ; .

Der Reichsrat stimmte dem Gesetzentwurf über die Ein⸗ tragung von Schiffspfandrechten in auz län discher

Währung zu. Es handelt sich dabei, im wesentlichen um

Hypotheken, die von nlederländischen Schiffsbanken hergegeben

Für den . Antrag stimmten die

worden sind und deren Eintragung in Deutschland in fremder Währung erfolgte. Nun schweben mit den niederländischen Banken Verhandlungen über Fragen der Tilgung, Stundung usw. Zur Erleichterung dieser Verhandlungen soll die Möglichkeit gegeben werden, diese Hypotheken in eine andere Währung umzuwandeln, aber nur dann, wenn die Perhandlungen des Schutzvereins, der sich zu diesem Zweck gebildet hat, mit den aus ländischen Banken Erfolg versprechen.

Die Entschädigung der Schöffen, Geschworenen und Vertrauenspersonen wurde den Zeitverhältnissen ent⸗ sprechend zum drittenmal erhöht. Unter anderem wurde die Mindestgrenze des entgangenen Arbeitsverdienstes von 130 auf 425 4A die Stunde heraufgesetzt.

Heute Nachmittag trat der Reichsrat wieder zu einer Vollsitzung zusammen; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Volkswirtschaft, für Rechtspflege und für innere Verwaltung sowie die vereinigten Ausschüsse für Haushalt und Rechnungs⸗ wesen, für Volkswirtschaft, für innere Verwaltung, für Ver⸗ kehrswesen, für Steuer⸗ und Zollwesen, für Rechtspflege, für Reichsweh rangelegenheiten und für Seewesen Sitzungen.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Steuerausschuß des Reichstags faßte laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger in seiner gestrigen Sitzung zu 5 52a des Landessteuer esetzes eine Entschließung, welche die Reichsregierung ersuchte, . die Verhältnisse es irgend gestatten, durch ein Gesetz die Zuschüsse an Länder und Gemeinden auf Grund dieses Paragraphen allmählich herabzusetzen und bei Erlaß der „Ausführungsverordnung auf möglichste Sparsamkeit hinzuwirken. Eine Anzahl weiterer Aende⸗ rungen des Landessteuergesetzes wurde entsprechend der Vorlage nach kurzer Aussprache unverändert angenommen, damit waren die Ab- änderungen des Landessteuergesetzes erledigt.

Es folgte die Beratung der Abänderung der Zuweisungen an die Gemeinden aus der Ein kommen steu er (Art. 11). Die Vorlage sieht vor, daß vom Aufkommen der Einkommensteuer in den Rechnungsiahren 1920 und 1921 die Länder zwei Drittel und 1922 drei Viertel erhalten sollen. Abg. Scholz (D. Vp) bean⸗ tragte, auch schon für 1921 drei Viertel des Aufkommens den Ländern zu überweisen. Ministerialdirektor Popitz wandte sich dagegen, auf diese Weise ein Loch im Haushalt der Länder und Gemeinen, das erst später entstanden ist, zuzustopfen. Der Ausschuß nahm den Antrag Scholz an.

Art. V sieht vor, die Um satz steuer von 2 vo auf 23 vH zu erhöhen. Abg. Kahmann (Soz.) beantragte, diesen Artikel zu streichen und dafür den Gemeinden 19 vo der Kohlensteuer für fest umrissene Zwecke verfügbar zu machen. Abg. Keinath (Dem) erbat von der Regierung zahlenmäßige Unterlagen über die finanziellen Wirkungen des Antrags. Abg. Scholz (D. Vp) wies darauf hin, daß der sozialdemokratische Antrag erbebliche Mittel des. Reichs den Gemeinden zur, Verfügung stellen würde; ob die Reichsfinanzen eine solche , . zuließen, sei eine andere Frage. Reichsfinanzminister Dr. Herm es verneinte diese Frage. Ohne Erhöhung der Umsatzsteuer von 200 auf 260 sei eine solche Ueberweisung nicht möglich, der Reichsetat wärd⸗ einen Fehlbetrag von mintestens 12 bis 1,4 Billionen aufweis so daß weitere Belastungen des Reichsetats ohne neue Mitt nicht möglich wären. Jeßzt würde der Ertrag der Umsatz steuer bei 2oso mit 246 Milliarden angenommen, davon H oso für die Gemeinden, mache 12,8 Milliarden, bei 2Y 00 erziele die Umsatzsteuer 320 Milliarden und 25 960 sür die Gemeinden, gleich 80 Milliarden. 1009 der Kohlensteuer würde 960 Milliarden aug= machen. Die Koblensteuer sei aber in ihren Erträgen so fluktujerend, daß man darauf die Finanzen der Gemeinden nicht aufbauen könne. Nach weiterer Erörterung darüber, ob zugunsten der Ge— meinden die Umsatzsteuer auf 285/09 zu erhöhen sei oder den Ge⸗ meinden 100,0 der Koblensteuer gemäß dem sozialdemokratischen Antrage zu überweisen seien, wurde die Beratung dieser Frage aus= gesetzt, um darüber eine Verständigung zwischen den Parteien und mit der Regierung herbeizuführen. Sodann führte der Ausschuß die erste Lesung der Vorlage zu Ende. .

Der , , für Beam ten⸗ angelegenheiten beschäftigte sich gestern mit einer Anzahl von Ergänzungen der Besoldungsvorschriften.

Im Wohnungsausschuß des Reichstags wurden gestern zunächst die Maßnahmen zur Verbilligung der Bau-— st o f fe besprochen. Es handelte sich um den seinerzeitigen Bejchluß des Wohnungsausschusses vom Dezember vorigen Jahres, in dem die Reichsregierung ersucht worden war, auf die Länder und Gemeinden einzuwirken, den gemeinnützigen Wohnungsbau durch verbilligte Be⸗ reitstellung von Baubolz aus staatlichen, kommunalen und privaten Waldungen zu fördern und die Preisfestsetzung für die übrigen Bau— stoffe (Zement, Kalk, Ziegel, Glas usw.) durch zweckmäßige Maß⸗ namen zu beeinflussen. ; J. . .

Der Vertreter der Reichsregierung führte aus, daß das Reich zwecks Verständigung über die vom Reichstagsausschuß beabsichtigten Maßnahmen mit den Landesregierungen dauernd in Verbindung geblieben sei. Mecklenburg- Schwerin habe mitgeteilt. daß für 1823 für Bauholz 7009 Festmeter zum Satze von 59 vH eines monatlich festzustellenden mäßigen Marktpreises zur Verfügung gestellt werde. Das Land Walded erklärte sich ebenfalls bereit, Bau⸗ holz für die Zwecke des Wohnungsbaues zur Verfügung zu stellen und auf Antrag eine Ermäßigung bis zu 20 vo im Preise zu gewähren. Thüringen versprach nach Peibringung des Nachweises Bauholz für 1500 bis 20500 4 je Festmeter und im Höchstsall 25 Festmeter für den Bau von ö mit einer Wohnung abzugeben. Zur Er⸗ leichterung der Einfuhr von Holz sei Ende Dezember der autonome Zolltarif auf den vertraglichen Satz zurückgeführt worden. Damit werde die Einfuhr von Schnittholz voraussichtlich eine weitere Er= böhung erfahren. Auch auf dem Gebiete der Tarifpolitik ließe sich event eine Verbilligung des Holzes erreichen. Aus der Mitte des Ausschusses wurde verschiedentlich betont, daß diese Maßnahmen keinesfalls ausreichen, um der ungeheuren Wohnungsnot steuern zu können. Abg. Obermeyer ö. verlangte Einsetzung eines Kommissars, dem die betreffenden Ministerialressorts unterstellt werden sollten. Abg. Behr (Dem.) warnte vor der Schaffung eines neuen bürofratischen Apparats. Der Vertreter des Reichswirtichaftsminäisterium s gab folgende Er— klärung ab: Um noch vor der Bauperiode zu einem greifbaren Resultat zu kommen, sei das Reichswirtschaftsministerium über die Verbilligung der Baustoffe in direkte Verhandlung mit den betr. Industriezweigen eingetreten. Ueber die Verhandlungen in Zement und Kalk hoffe das Reichswirtschaftsministerium näheres bereits in nächster Zeit, vielleicht schon in kommender Woche im Auesschuß bekanntgeben zu können. Hinsichtlich der Ziegelindustrie sei in der

leichen Frage eine Sitzung auf den 3. Februar in Berlin an—⸗ er n worden, an der sowohl die Länder, Bezirkswohnungs— kommissare die e selbst beteiligt sind. In dieser Sitzung werde sowobl die Preisfrage wie die mengenmäßige Verteilung und die Kohlenzuteilung kee d e, werden. Eine Ver⸗ knüpfung dieser Verhandlungspunkte sei absichtlich herbeigeführt worden. Eine frühere Anberaumung dieser Sitzung sei nicht möglich gewesen, da, um ein Rejultat in diesen Verhandlungen zu erzielen, ein ungefährer Ueberblick über den künftigen Baumarkt. bereits gegeben sein müsse. Die Verhandlungen über die Wohnungg⸗ abgabe würden ju diesem ,, w. wohl so. weit ge⸗ fördert sein, daß dieser Ueberblick vorliege. Das Reichswirtschafts= ministerium sei bemüht, diese Verhandlungen in der kürzesten Frist zu führen und zu einem Abschluß zu bringen. Abg. Korthaus (3.) erklärte, daß in den letzten Jahren versucht worden sei, den Wohnungsmangel durch Zwangsmaßnahmen zu heben. Auf die Herstellung nener Wohnungen sei nicht genügend Gewicht

wie Ziegelindustrie