gu gif fer VL .
Die Essigsäuresteuer beträgt vom 16. Januar 19235 ab: a) für Essigsäure, die in Anrechnung auf das Betriebsrecht oder Hilfabetriebsrecht (5 162 des Gesetzes vom 8. April 1922) in der Essigsäure fabrik zur Lieferung abgefertigt wird 118 970 b) für andere Essigsäure, insbesondere auch für aus dem Ausland eingebende Efsigsäure sowie für den aus dem Augland ein. gehenden Essig . 178 4595 4
für den Doppelzentner wasserfreie Säure. Zu Ziffer VII Der Monopolausgleich beträgt vom 16. Januar 1923 ab:
1. lmäßiger Monoyolausgleich . ö. von der Weingeistmenge zu berechnen ist (6 182 des Gesetzes) vorläufig 398 000 4 für 1 hl W.,
b) wenn er von dem Gewichte zu berechnen ist G 183 Abs. 2
dec Gesetzes), J. bei Likören und anderen weingeisthaltigen Erzeugnissen vorläufig 238 800 4A 2. bei Arrak, Rum und Kognak .. 3 3. bei anderem Branntwein 4. bei Aether 5. bei ãtherbaltigen Erzeugnissen ffir 1 Doppelzentner;
2. allgemeiner ermäßigter Monopolausgleich (5 152 in Ver⸗
bindung mit 5 92 Abs. L des Gesetzes): . a) wenn er von der Weingeistmenge zu berechnen ist, 33 000 Æ für 1 hI W.
h) ger e ven dem Gewichte zu berechnen ist (8 155 Abf. 2 des esetzes), 1. bei weingeisthaltigen Erzeugnissen 2. bei Aether 3. bei ätherhaltigen Erzeugnissen
für 1 Doppelzentner; n 3. besonderer ermäßigter Monopolgusgleich (6 152 in Verbindung mit §5 92 Abs. 2 des He g.
aj wenn er von der Weingeistmenge zu berechnen ist, vorläufig 83 000 4 für 1 hI W.
b) wenn er bei weingeisthaltigen Erzeugnissen vom Gewichte zu
berechnen ist (6 1535 Abs. 2 des Gesetzes), ; vorläufig 49 800 4 für 1 dz.
Zu Ziffer VIII.
Die Hektolitereinnahme beträgt vom 16. Januar 12923 ab vor⸗ lãufig 220 000 4KA für 1 hI W.
Berlin, den 13. Januar 1923. Reichs monopolverwaltung für Branntwein. Stein kopff. ö
nebersicht
der Prägungen von Reichs münzen in den deutschen Münzstätten bis Ende November 1922.
C — 1. Im Monat November 1922 sind geprägt , worden in? 9.
47 600 355, -
3 665 001, — 1500000, — 3 62 S827, - 9 143 982 —
5 Te Iss.
2. Vorher waren geprägt 99 282 579, — 3. Gesamtausprãgung 164 754 744, —
SHinsichtlich der äbrigen Münzen hat sich seit der Veröffentlichung im Reichsanzeiger vom 13. Dezember 1922 (Nr. 282) nichts geändert.
Berlin, den 3. Januar 1923. auptbuchhalterei des Reichsfinanzministeriums. 8 J. A.: Rühl.
Muldenhütten .. tuttgart arlsruhe
Hamburg
Bekanntmachung.
AUnter den Bedingungen der Bekanntmachung des Reichs⸗ kohlenverbandes vom 51. Januar 1921 (Reichtsanzeiger Nr. N) dürfen ab 12. Januar 1923 für den
Brennstoffverkauf frei Eisen bahn wagen ab oberrheinischen Umschlagplätzen . Zuschläge je Tonne zu den ab Werk geltenden Ver⸗ aufspreisen erhoben werden:
a) für Brennstoffe aus dem Bezirk des Rheinisch⸗ Westfälischen Kohlensyndikats:
1. Bingen Mainz — Kastel = Gustavs !; Kohlen Koks burg — Gernsheim — Worms — J
afen
2. Frankfurt a. M. —Mainkur — Offen⸗ bach leinschl. Werft⸗ und Main⸗ fanalgebũ hren)
3. Aschaffenburg
4 Karlsruhe — Speyer
5. Kehl
13 859, — 4 14792, — 4
14 991, — 15 741, — 16359, — 19 980, — 6. Lauterburg (frei Schiff) ) .... 50, 15 384. — 7. Kehl — Straßburg (frei Schiff) ) . 17 936 — b) für Braunkohlenbriketts des Rheinischen . Braunkohlensyndikats: 1. Bingen — Kostheim — Weisenau —Frei⸗Weinheim — Mainz = Gustavsburg 11 418. - 4 2. Mannheim — Rheinau — Worms = Ludwigshafen 11 900 — 3. Frankfurt a. M. — Offenbach leinschl. Werft⸗ und Mainkanalgebũhren) 4. Karlsruhe — Speyer = Leopoldshafen 5. Lauterburg (frei Schiff) ) .. 6. Straßburg (frei Schiff) *) Berlin, den 13. Januar 1923.
Aktiengesellschaft Reichs khlenverband. K ppa. Dr. Lintl.
ohne die vom Empfänger zu tragenden Valutazuschläge, die dem Schiffs persona! während des Aufenthalts in den Häfen von Elsaß⸗ Lothringen tarifmäßig zustehen.
J
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 4 des Reichsgesetz blatts Teil enthält
das Gesetz über das Ruhegehalt des Reichspräsidenten vom 31. Dezember 1932,
eine Verordnung über die Steuerkurse und Steuerwerte von Wertpapieren für die erste Veranlagung zur Vermögenssteuer und für die Veranlagung zur Zwangganleihe vom 4. Januar 1923 und . . ;
eine Bekanntmachung über die Anlegung von Mündelgeld vom 9. Januar 1923.
Berlin, den 13. Januar 1923.
Gesetzsammlungsamt. Krüer.
EBren ßen.
Dem Kreise Dannenberg, Regierungsbezirk Lüne⸗ burg, wird hierdurch auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. Dl) das Recht verliehen, das zum Bau von 4 und Niederspannungsleitungen und Ortsnetzen sowie von Drisumspann⸗ und Schaltstationen erforderliche, im Kreise Dannenberg belegene Grundeigentum im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten. Auf staatliche Grund⸗ stücke und staatliche Rechte an fremden Grundstücken findet dieses Recht keine Anwendung. ; * . Gleichzeitig wird auf Grund des 8 1 des Gesetzes üb
. Enteignungs verfahren vom 26. Juli 182 (Gesetzsamml. S. All) bestimmt, daß die Vorschri dieses Gesetzes bei der Ausübung des 3 verliehenen Ent⸗ eignungsrechts Anwendung zu finden haben.
Berlin, den 6. Januar 19233.
Das Preußische Staatsministerium.
Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Jaques.
Ministerium des Innern.
Der Geheime Regierungsrat von Wedel-Parlow in Wiesbaden ist zum Oberregierungsrat ernannt. Ihm ist die Leitung der Finanzabteilung in Angelegenheiten der Domänen⸗ und Forstverwaltung bei der Regierung in Wiesbaden über⸗ tragen worden.
Der württembergische Amtmann Schraermeyer in Stuttgart ist zum preußischen Regierungsrat ernannt worden.
Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.
Der außerordentliche Professor Dr. Fraen kel in Breslau ist zum ordentlichen Professor in der medizinischen Fakultät der Universität in Breslau und
der Dipl.Ing. Krauß in Essen zum ordentlichen Professor an der Technischen Höochschule in Breslau ernannt worden.
Bekanntmachung.
Das Preußische Staatsministerium hat den Branden⸗ burgischen Provinziallandtag zum 19. Februar 1923 nach der Stadt Berlin berufen. Die Eröffnungssitzung findet am 19. Februar 1923, Mittags 12 Uhr, im Landes⸗ hause zu Berlin, Matthäikirchstraße 20 / Al, statt.
Charlottenburg, den 10. Januar 1923.
Der Oberpräsident der Provinz Brandenburg und von Berlin. Dr. Ma ier.
Betanntm achung
der Verleihungsurkunde des Steinkohlenbergwerks Augu te.
Auf Antrag des Preußischen Oberbergamts in Dortmund wird dem Preußischen Staat (Bergfiskus) auf Grund des durch
nehmer Möller in Bochum an den Preußischen Staat ab⸗ getretenen Steinkohlenfundes unter dem Namen ö Au gu ste
das Bergwerkseigentum in dem Felde, das auf dem zu dieser Urkunde gehörigen Situationsrisse mit den Buchstaben A, B, O. D, E, F, G, A bezeichnet ist, einen Flächeninhalt von 9880143 (in Worten neunhundertachtundachtzigtausenddreiund⸗ vierzig Quadratmeter hat und in den Gemeinden Kirchhörde und Annen, Kreis Hörde, Regierungsbezirk Arnsberg, Ober⸗ bergamtsbezirk Dortmund, liegt, zur Aufschließung und Ge⸗ winnung der in dem Felde vorkommenden Steinkohle nach Vorschrift des 5 2 Absa 24. Juni 1865 und des Gesetzes vom 2. Mai 1933 vorbehalt⸗
Vertrag vom 1./4. 26. April 1923 von dem Bergwerksunter⸗
1 des Allgemei nen Berggesetzes vom
8 6 5 dlerin auline Hildemann, ona, . Straße 16 * auf Grund der Verordnung zur Fern- Fastung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Septeinber 1i9i5sz5. November 1919 der Trödelhan de l, insbesondere der Handel mit Metallen, wegen Unzuverlässigkeit un tersagt worden. Altona, den 8. Januar 1923.
Das Polizeiamt. Dr. Lam p'.
ᷣ , , , . .
Dem Studenten jur. Erich Augsburger, hier, e, . 1, ist auf Grund der Verordnung zur Fernhaltung un- zuverlässiger Personen vom Handel vom 25. Seytember 1915,27. No. vember 1519 der Handel mit Gegenständen des täg. lichen Bedarfs, insbesondere mit Leder u kleidungsgegenständen, wegen Unzuverlässigkeit unter⸗ sagt worden.
Altona, den 8. Januar 1223.
Das Polizeiamt. Dr. SLamp'l.
— —
Bekanntmachung. Dem Kaufmann Hans Stehr, hier, Herder Straße 61,
ist auf Grund der Verordnung . Fernhaltung unzuverlässiger Per⸗
sonen vom Handel vom 253. September 1915/27. November 1919 der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs insbefondere mit Leder und Bekleidungsgegen ständen wegen Unzuverlässigkeit un tersagt worden.
Altona, den 8. Januar 1923. Das Polizeiamt. Dr. SLamp'l.
—
Bekanntmachung. Dem Trödler Ernst Stiel ert, Altona, Lohmühlen⸗ straße 75, Haus 3, ist auf Grund der Verordnung über Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 19165 27. November igl9 der Trödel handel, insbesondere der Handel mit Metallen wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden. Altona, den 8. Januar 1923. Das Polizeiamt. Dr. Lamp“.
pe mmm n n hebe g Dem Trödler Julius Thalberg, wohnhaft in Altona Adickesstraße 3 (Geschäftslokal: Hirne sber Straße 3365 / 39), sst
auf Grund der Verordnung zur Fernhaltung unzuverlaͤssiger Personen vom Handel vom 23. 2 1915s27. November 1919 der
Trödelhan del, insbesondere der Handel mit Metallen wegen Unzuverlässigkeit un tersagt worden. Altona, den 8. Januar 1923. . Das Polizeiamt. Dr. Lam p'l.
Bekanntmachung. . Dem Trödler Karl Voß, Altona, Gr. Rabenstraße lol, ist auf Grund der Verordnung zur Fernhaltung unzuverlässiger Per⸗ sonen vom Handel vom 23. September 1915s27. November [gl der Trödelhandel, insbesondere der Handel mit Metallen, wegen Unzuverlässigkeit un tersagt worden. Altona, den 9. Januar 1923. . . Das Polizeiamt. Dr. Sam p'].
ö Bekannt m ach un g. ö Dem Händler E. Morell, Altona, Funkstraße 19, ist auf Grund der Verordnung zur Fernhaltung unzuverlässiger Pęer⸗ onen vom Handel vom 23. Sptember 1915 / 27. November 18919 der Trödelhandel, insbesondere der Handel mit alten Mo— bilien, wegen Unzuverlässigkeit unte rsagt woꝛ den. ; Altona, den 10. Januar 1923. . Das Polizeiamt. Dr. Lam p'l.
—
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 25. Seplember 1915 (RGBl. S. 668) habe ich der Kohlenhändlerin Auguste Beeskow in Neukölln, Knesebeckstr. 74, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit e, n . des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handels⸗ betrieb un tersagt.
lich der älteren Rechte der überdeckenden Längenfelder „Mit Gott gewagt“ (konsolidiert zu Johanneserbstolln), „Anfang mit Gott“ und „Güldene Sonne“ hierdurch verliehen. Urkundlich ausgefertigt. Berlin, den 4. August 1922. Siegeh Der Minister er Handel und Gewerbe. J. A.: Flemming.
Vorstehende Verleihnngsurkunde wird unter Verweisung auf § 1 Absatz 2 des Gesetzes vom 22. Magi 1922 (Gesetzsamml. S. 118), 38 b Absatz 4 des Allgemeinen in,, in der Fassung des esetzes vom 18. Juni 1967 (Gesetzsamml. S. 119) zur öffentlichen Kenninis gebracht. Dortmund, den 9. Januar 1923.
Preußisches Oberbergamt. Schantz.
Bekanntmachung. .
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fern haltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 25. September 1915 (RGBI. S. 603) in der Fassung der Feroidnung vom 27. November 1919 (RGB. Sf. I909) habe ich durch Verfügung vom heutigen Tage dem Uhrmacher Markus Halter, wohnhaft hier, Kl. Freiheit Nr. 44 den Handel mit Gegenständen des tägkichen Bedarfs, insbesondere mit Mekallen aller Art, 8er gold, Bruchsilber sowie Gold⸗ und Silberwaren, . Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unter?
agt.
Altona, den 29. Dezember 1922.
Das Polizeiamt. Dr. Lam p'l.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 ich zn S. 663) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. November 1915 (GiGBl. S. 18905) hahe ich dem Kohlen händler Franz Geltes, Altona, n n,, 26, durch Verfügung bom heutigen Tage den Handel mit Fegenständen des täglichen Be— darfs, insbesondere mit Feuerungsmateriak (Kohlen, Koks, Briletts und Holz ꝛc) wegen Unzuverlässigkelt in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. ;
Altona, den 8. Januar 1923.
Das Polizeiamt. Dr. Sam p'.
Berlin, den 30. Dezember 1922. Der Polizeipräsident. J. V.: Dr. Hinckel.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung vom 23. September 19lb, betreffend die Fern haltung unzuverlässiger Personen vom Handel, habe ich den nachbenannten , Witwe Emilie Fohanna Demel in Es(sen, Wegedisteln 10, wohn⸗ haft und am März 1889 in Mülheim⸗Ruhr geboren, und Ehefrau k Jast row, Marig geborene Ja dnowski, in
[sen, Gänsemarkt 15, wohnhaft und am 18. August 1896 in Lodz geboren, den Trödelhandel wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb untersagt.
Essen, den 6. Januar 1923. Der Polizeipräsident. Dr. Melcher.
—
Bekanntmachung. . Durch Bescheid vom 2. Januar 1923 habe ich dem Händler Friedrich Sau, Essen, Stoppenberger Straße Nr. 1335, den 3. mil sämtlichen Tabakerzeugnissen sowie die ermittlertätigkeit hierfür untersagt. . Essen, den 8. Januar 1923. Der Oberbůrgermeister. J. V.: Richter.
—
Bekanntmachung.
Dem Händler Hermann Wen zel und dessen Ehefrau Elfriede, geb. Pfing st, in Wanne, Molttestraße 2c, wird wegen Unzuverlässigkeit auf Grund des 8 1 der Bekannt, , vom 253. September 15i5 (RGGl. S. Fos) der Handel mi Nahrungs« und Futtermitteln sowie rohen Naturerzeugnissen, Hei ⸗ und Leuchtstoffen, bis auf weiteres untersa gt. Eiwaige Wander, gewerbescheine und Legitimationskarten im Bcfttz verlieren durch dieses Verbot ihre Gültigkeit.
Gelsenkirchen, den 11. Januar 1923.
Der Landrat. J B.: Molt
Bekanntmachung.
Dem Althändler Wilhelm Klein und dessen Ehe⸗ frau Adele, geb. Hermann, aus Höntr op, Chaussee— straße 85s, wird auf Grund der Bekanntmachung vom 25. September 1915, betr. Fernhaltung. unzuverläfsiger Personen vom dane
. S. S603), wegen Unzuverlässigkeit der Handel mit am t ichen n en rn r des täglichen Bedarftz
und Be.
egen ständen des täglichen Bedarfs, insbesondere
beider Personen
ondere Mmatria ien umd Lumpen sowte Nahrungs- und h uttermitteln aller Art, rohen Naturerzeugnissen, Heiz⸗ und LTeucht⸗ offen, mit Wirkung vom heutigen Tage üntersa gt. Gelsenkirchen, den 11. Januar 1923.
Der Landrat. J. V.: Moll
GSekanntmachung.
Dem Althändler Gustav Helmert i n 11 enkerstraße 15, ist auf Grund des § T der Verordnung 23. t. ⸗ Rrtretenden Reichskanzlers vom 23. September 91d die Ausübung 1 , ö Handel mit altem Retallgerät aller Art, Metallbru ĩ . Unzuverlässigkeit un tersagt worden. .
Halle, den 6. Januar 1923.
Die Polizeiverwaltung. Döll tz.
— ——
GSekanntmachnng.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. Seytember 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Perfonen vom Handel iG Bl. S. 6087 habe ich der Gemüsehändlerin, Fhe⸗ rau des Ferdinand Hein, hier felb st Langestraße Nr. 52 vohnbaft, den Handel mlt Gegen ständen dez täglichen Fedarfs, insbesondere mit Ge müßse, durch Verfügung vom heutigen Tage wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handels⸗ betrieb u n ö a9 4 . y, , . n sich auch auf den
bemann der Händlerin, Fabrikarbeiter Ferdinand ĩ ir e Martha Hein. ö Hörde. den 9. Januar 1923.
Wucherstelle der Polizeiverwaltung. Schwa c
— —
Bekanntmachung.
Dem Kaufmann Exnst Stiemer, geboren am 30. Sep— tember 1595 in Königsberg, Pr, wohnhaft hier, , sraße 28, ist durch Verfügung vom heutigen Tage auf Grund des 51 der Bundesratsverordnung zur Fernhaltung unzuverlässiger Perfonen rom Handel vom 23. September 1915 (RGGBl. 6 bos) der handel mit Gegen ständen des täglichen Bedarfs, nebesondere Alt metalsc en, sowie jede mittelbare oder unmittel! bare Beteiligung an einem solchen Handel un tersagt worden.
Königsberg, Pr., den 5. Januar 1923.
Der Polizeipräsident. J. V.: Dr. Lange.
Bekanntmachung.
Dem Arbeiter Friedrich Schwabe, geboren am z Juni 1899 in Jerusgsem, Kreis Königsberg, Pr., . in ,, Pr., , Straße 79, ist durch Ver⸗ sigung vom heutigen Tage duf Grund des § 1 der Bundesrats. berordnung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel bom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) der Handek mit Hegenständen, des täglichen Bedarfs, jnsbesondere Altmetallen, sowie jede mittelbare oder unmittelbare Bete ligung n einem solchen Handel un tersagt worden.
Königsberg, Pr., den 5. Januar 1923.
Der Polizeipräsident. J. V.: Dr. Lange.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlãssiger ,, vom Handel vom 253. September 1515 (JiGXI. S. 603) abe ich dem Produktenhändler Bußler in Potsdam, Waisenstraße I, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel 9 ,, . . wegen nzuverlässigkeit in bezug au jesen Handelsbetrieb un tersa ind seinen Betrieb geschlossen. .
Potsdam, den 3. Januar 1923.
Der Polizeipräsident. von 3itze witz
. e / Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Der Gesandte von Venezuela Revenga hat Berlin ver⸗ kässen. Während seiner Abwesenheit . der Legationssekretã Dr. Pino Pou die Geschäfte der Gefandtschaft.
Dentscher Reichstag. 26. Sitzung vom 15. Januar 1923, Nachmittags 2 Uhr. Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger *).
Am Regierungstische: Reichskanzler Dr. Cuno, der Ninister der auswärtigen Angelegenheiten Dr. von Rosenberg, lteihsminister des Innern Seser und die übrigen Mitglieder
Fabinetts.
Haus und Tribünen sind stark besetzt.
Präsident Löbe eröffnet um 2 Uhr 45 Minuten die Eitzung und erklärt:
Ich eröffne die Sitzung des Reichstages, die Stellung nehmen kl zu dem empörenden militärischen Gewaltakt, der unserem 6 und unserem Volke in diesen Tagen widerfährt. Ohne den verhandlungen dieses Hauses ,, . in denen jede Partei iir sich von ihrem Gesichtspunkte' aus zu dem Attentat auf den rie den , Stellung nehmen wird, möchte ich mir ein bort erlauben an die Landsleute an der Ruhr, die zuerst und am it ten durch diesen Friedensbruch in Not und Leid gebracht orden sind. (Die Abgeordneten erheben sich von den Plähen. 1j die Kommunisten bleiben sitzen) Wir möchten ihnen zurufen: altet Euch so, daß an dem Tage, an dem die nnn cht von uch genommen wird, Ihr vor Euch selbst . könnt, und daß a. Kinder von Euch bekennen können; unsere Väter haben mit e len und Treue, mit Stolz und Würde aufrechtgestanden, als . ö. Schlag geführt wurde. Sie haben weder durch unwürdige . edie nere und Unterwürfigkeit noch durch Unbesonnenheiten . Namen unfe ez Volles 6 Haltet Euch so, daß Ihr, enn auch äußerlich geknechtet, Euch innerlich frei ins Auge sehen
nt. Vor der Welt werden wir diesem Gewaltstreich voll Trauer Hen berstehen, vor der Geschichte aber weisen wir darauf hin, daß . ein Streich geführt wird fenen den Frieden des Landes, gegen ö Freiheit und das Recht seiner Bewohner, der seinen Glen, 1 trägt, nicht nur gegen uns, sondern gegen alle, die eine 3 Entwicklung wollen, und der die verhängnisvollsten Folgen . n allgemeinen Frieden haben muß. (Sehr richtig Wenn fle deutscher Vollsvertreter ein Recht hätte, zum französischen
pu sprechen — dieses Recht haben unser Gegner während
* Krieges in unbeschranktem Maße für sich in Änspruch ge⸗
en — dann würde ich sagen: Prüft! Prüft selbst, ob der
nomm . den eure Machthaber einschlagen, der ist, der euch zu eurem ij
ur euren Ansprüchen, zu Frieden und Ruhe führen kann! I . ob er nicht vielmehr Verbitterung, Haß und Wut en. muß und auch das Unvermögen zur Erfüllung anderer Ihr und wir, eure Nachkommen und die unserigen
. Mit Aus der d Perrdruck hervorgehob Reden ber herren pied n., im Her n, 4 , ö.
werden die furchfbaren Fo zu tragen haben, die dr Drachen- gat entsprießt. (Sehr wa r!) Deshalb macht es 33 das nrecht, das ihr an uns verübt mit all dem anderen der letzten
. ehe es uns und euch verschlingt. (Lebhafter Beifall)
r, Präsident gedenkt darauf des am 7. anuar einem Dungenleiden erlegenen Abg. Weigand e n, Bremen. 2 r tag erhebt sich zu Ehren des Verstorbenen von
Sitzen.
Präsident Löhe fährt darauf fort: In tiefer a Reichstag auch Kenntnis genommen nd 1 unglück, das dieser Tage in Oberschlesien geschehen ist und das vierzig oder mehr Bergleuten tief in der Erdé an . gefahrvollen Arbeitsstätte ein Grab bereitet und zahlreichen Frauen und Kindern den Ernährer genommen hat, Mit dem deutschen Volke steht der Reichstag an der Unglücksstätte und bezeugt den Hinterbliebenen
seine innige Teilnahme. Auf der Tagesordnung steht als einziger Punkt: einer Er klärung der
Entgegennahme , .
Reichskanzler Dr. Cuno: Geehrte Damen und Herten! Vor⸗ gestern, am 11. Januar 1923, drangen französische und bel gische Truppen in zwei Hauptkolonnen in freies deutsches Gebiet ein (Pfuirufe), überschritten die Grenzen, die nach Art. 428 des Vertrags von Versailles der Besetzung durch die Truppen der alliierten und assoziierten Mächte gezogen sind, ja sogar die vor⸗ gesehene Grenze des Gebiets, das im Widerspruch mit diesen Be⸗ stimmungen unter dem Namen der Sanktionen seit März 1921 in die Besetzung einbezogen worden ist.
Die Truppen waren kriegs mäßig ausgerüstet cho hörth und führten außer ihren Feldküchen inn , . Gepäck und Lazarettwagen mit sich. (Hört, hört! und Bewegung) An der Spitze marschierten Kavallerieabteilungen mit gezogenem Säbel (erneute Pfuirufe) und Radfahrabteilungen. Auf dem Markt⸗ platz in Essen fuhren Pan zerwagen auf, Maschinen gewehre wurden in Stellung gebracht, der Belagerungszustand verhängt, für jede Ueber⸗ tretung der militärischen Gesetze gerichtliche Bestrafung angedroht. (Erregte Zurufe)
Die Transportbewegungen begannen am 7. Januar. Beteiligt am Vormarsch sind zwei Infanteriedivisionen und eine Kavalleriedivision von seiten Frankreichs und belgische Abteilungen aller Waffengattungen.
. Dieser Vormarsch vollzog sich mit allen kriegsmãßigen Sicherungen einem Lande und einem Volke gegenüber, das die Ent⸗ waffnung durchgeführt hat und friedlicher Arbeit gewidmet ist und das nicht daran denken konnte und nicht daran gedacht hat, der bereit- gestellten Armee französisch⸗belgischer Truppen auch nut ei wen Mann oder ein Gewehr entgegenzustellen.
Der Einleitung dieser Maßnahmen war am 10. Januar die Uebergabe einer Notifizietung durch den fran zösischen Botschafter und den belgischen Geschäftsträger in Berlin an den deutschen Reichsminister des Auswärtigen doran⸗ gegangen, wonach auf Grund der von der Reparationskommission am 9g. Januar — also zwej Tage mach dem Beginn der Ttuppen⸗ bewegungen! Cebhafte Rufe: Hört, hörth — festgestellten Umpoll⸗ ständigkeit der deutschen Erfüllung in Holz und Kohle die franzõsische Regierung beschlossen habe, eine aus Ingenieuren bestehende Kontroll. kommission ins Ruhrrevier zu entsenden, um die genaue Durchführung des Programms sicherzustellen und alle für die Bezahlung der Reparationen notwendigen Maßnahmen zu treffen. Die französische Regierung hat in der Aufzeichnung erklärt, daß sie gegenwärtig nicht daran denke hört, hört! und Rufe: gegenwärtigh, zu einer mili⸗ tärischen Operation oder zu einer Besetzung politischer Art zu schreiten, daß sie von Soldaten nur in beschrän ktem Maße Gebrauch mache, um die Tätigkeit französischer Ingenieure bei den deutschen Industriellen und den Tran sportdienst zu unterstützen. Keine Störung, keine Veränderung in dem normalen Leben der Bevölkerung solle erfolgen Eachen), sie könne in Ruhe und Ordnung reiter arbeiten. Sie hat erklärt, auf den guten Willen der deutschen Re⸗ gierung und allet Behörden zu rechnen, welcher Art sie auch seien.
Diese Note, meine Damen und Herren, und die in solcher Weise angekündigten Maßnahmen werden von der französischen Regierung, gestützt auf den Vertrag von Versailles, jenen Vertrag, der, auf den Tag genau drei Jahre vor Ueberreichung der Note ratifiziert, zum Zwecke geschlossen wurde,
an die Stelle des Krieges einen festen, gerechten und dauerhaften
Frieden treten zu lassen.“
(Lachen.) Sie werden gestützt auf den Vertrag, in dem als wesentlich
bezeichnet wird,
bbestimmte Verpflichtungen zu übernehmen, nicht zum Kriege zu schreiten. . , die Vorschriften des internationalen Rechts, die fürderhin als Richtschnur für das tatsächliche Verhalten der
Regierungen anerkannt sind, genau zu beobachten, die Gerechtigkeit
herrschen zu lassen und alle Vertragsverpflichtungen in den gegen⸗
seitigen Beziehungen der organisierten Völker peinlich zu beachten“. Sie werden gestützt auf den Vertrag, der aus jenem großen Programm der Versöhnung, der Gleichberechtigung, der Selbstbestimmung der Völker abgeleitet wurde, das im Jahre 1918 aufgestellt, Deutschland verheißen und von Deutschland in der Note der deutschen Regierung
vom 3. Oktober 1918 als die Grundlage der Verträge über Waffen⸗
stillstand und Frieden angenommen worden war.
In jenem Vertrag von Versailles, meine Damen und Herren, haben wir schwerste Verpflichtungen zum Ersatz der Kriegs⸗ schäden übernommen, Verpflichtungen, die uns entgegen dem Vor⸗ vertrage vom 5. November 1918 auferlegt worden waren. (Sehr richtig) So schwer die Last ist, so gewährt der Vertrag immerhin Deutschland das unverbrüchliche Recht, daß die ihm auferlegten Leistungen nach den Hilfsmitteln und der Leistungsfähigkeit Deutschlands zu bemessen sind (lebhafte Zustimmung); weiter das Recht, von der Reparationskommission mit allen Gründen und Beweisen hinsichtlich seiner Zahlungsfähigkeit gehört zu werden. (Sehr richtig) Mehr als einmal hat die deutsche Regierung im Laufe der letzten drei Jahre erfahren müssen, daß diese Rechte Teutschlands nicht in ausreichendem Maße beachtet wurden. (Leb⸗ hafte Zustimmung) Gleichwohl hat sich das deutsche Volk ehrlich bemüht, bis zu den Grenzen seiner Leistungsfähigkeit und des eigenen notwendigen Lebensbedarfs die Wirtschaftsschäden der Gegner aus- zugleichen. Es hat ehrlichen und aufrichtigen Herzens die Politik der wirtschaftlichen Reparationen bettieben. Fast seine ganze Handelsflotte hat es dahingegeben, Binnenschiffe in großer Zahl, Lokomotiven und Wagen bis zur Wirkung langdauernder Lähmung des deutschen Verkehrswesens (sehr richtig), seine Kolonien, in denen es seinen Beruf zu wirtschaftlicher und kultureller Aufbau⸗
arbeit wahrhaftig nicht schlechter erwiesen hatte als irgendein andereg
Volk ehbhafte Jufttmmmngr; es bel die Saargruben dahlngegeben größte Werte an Staatseigen tum in den abgetretenen Gebieten; es hat das deutsche Eigentum im Ausland, den Ertrag der Arbeit vor Generationen, den Gegnern übereignet, hat Kohle und Koks geliefert
Farbstoffe, Vieh, Maschinen, Baustoffe, alles Leistungen, die viel viel grõßer waren, als die Rücksicht auf die eigene Wirtschaft je es zu⸗ gelassen hätte. (Lebhafte Zustimmung) Seine Arbeitgeber und Arbeitnehmer waren einig nicht nur in der Bereitschaft, sondern in dem dringenden Wunsche, ihre Kraft an den Wiederaufbau der zer⸗ stõrten Gebiete Nordfrankreichs setzen zu können. Aber gerade auf die Seranziehung zu solch produktivster Arbeit hatten wir zu warten, immer wieder zu warten. Andere Lasten aber wurden uns auferlegt, weit über unsere Kräfte, bis zu dem Verfall unserer Wirtschaft, wie er heute vor aller Augen steht.
Ich frage die Welt, ob jemals ein Volk mehr geleistet hat un? mehr hat leisten können, das ganze vier Jahre hindurch durch Ab⸗ sperrung vom Weltverkehr, Verlust des Krieges, Hunger und Ent— behrung aller Art entnervt und entkrãftet war. (Sehr richtig) Und da dem nicht so ist, wie kann Herr Poincars in seiner Kammerrere erklãren er könne nicht mehr auf die falschen Versprechungen Deutsck lands zählen und sich durch sie läͤuschen lasfen! Wie kann cr Ke lleberzeugung Ausdruck geben, daß Deutschland keinerlei Anstrengun machen wird, seine Verpflichtungen zu erfüllen, ohne daß er Zwan ausübe. Wie läßt sich vor aller Welt diese Behauptung aufrecht; erhalten, wenn es Tatsache ist, daß die deutsche Regierung nicht nur durch Erklãrungen, sondern auch durch ihre Vorschlãge und Maß⸗ nahmen die dösung des Reparationsproblems in einer auch für Frank⸗ reich befriedigenden Weise selbst dann noch zu betreiben bemüht war, nachdem durch das Urteil aller Sachverstãndigen der internationalen Finanzwelt wie der Sachverständigen der Gläubigerstaaten und auch durch die Reparationskommission selbst die gegenwärtige Zahlun g 6⸗ unfähigkeit Deutschlands festgestellt war? (Sehr guth
Meine Damen und Herren, die Note meines Herrn Amis vorgängers vom 14 November 1922 hat ein vorläufiges Pre gramm der Reparationen umschrieben, ein endgültiges vorbereitet. Mit Ihrer einhelligen Zustimmung hat die Regierung die Arbeit für die endgültige Lösung auf dem Boden dieser Note aufgenommen. Das Problem stellte sich uns, vom Standpunkt des Vertragsgegners aus gesehen, unter drei Gesichtspunkten bar. Finanziell handelte es sich darum, Frankreich bei den unbestreitbaren Schwierigkeiten in seinem Staatshaushalt sofort greifbare Mittel zu schaffen. Wirtschaftlich war davon auszugehen, daß die deutsche und französische Wirtschaft in wichtigen Beziehungen auf⸗ einander angewiesen sind, und es war ein Weg zu suchen, um diese wechselseitige Belange ohne Zerstörung des deutschen Wirtschaftslebens auszugleichen. Politisch standen wir der Tatsache gegenüber daß Frankreich die Unentbehrlichkeit seiner Stellung am Rhein ,,, se, kriegerischer Absichten Dertsch⸗
egrũn ach diesen drei ichzeitig die Tätigkeit des Kabinetts . w J
Der erste Schritt war das Schreiben vom 9. Dezember an den englischen Premierminister Bonar Law zur Konferenz von London, in dem ich einen Vorschlag machte, der für die nãchsten Jahre vorsorgen und die Brücke zu einer endgũltigen Tõsung sein sollte. Dem dringenden französischen Geldbedarf eine dorlãufige . ,,. . sichern, war der leitende Gedanke dieses hauptsãchlich inanziell gedachten ersten Vorschlags. bei , schlags Der Erfolg der Arbeit
Dann arbeiteten wir Vorschläge für bie Pariser Konferen⸗ aus. In meiner Hamburger Rede habe ich das Wesen dieser finanziellen und wirtschaftlichen Vorsch lãge so deut lich gezeichnet, daß auch die Oeffentlichkeit der Ententeländer klar Ziele und Wege dieses Lösungsversuchs sah. (Sehr xichtigl bei den Deutschen Demokraten) Der Plan war unter eingehender und gründ- licher Prüfung mit fachlich hierzu geeigneten Kräften des deutschen Wirtschaftslebens aufgestellt worden. Er entsprach wiederum dem Bedürfnis Frankreichs nach einer festen ersten Summe. Nach dem einhelligen Urteil der Sachverständigen konnten wir zwar eine feste Summe aus eigener Tasche nicht bieten. Wir haben aber erklärt daß wir bereit sind, eine feste Summe als erste Rate zu bieten die durch Anleihe auf dem Weltmarkt placiert werden konnte. Es am dann weiter darauf an, weitere Zahlun gen gemäß einer künftigen besseren Entwicklung unserer Wirtschaft zu bieten. Das geschah, indem wir bis zu einer bestimmten Grenze uns verpflichteten, weitere Anleihen nach Maßgabe unseres Kredits aufzunehmen. Zu einem ahnlichen Gedanken des englischen Vorschlags hat Herr Poincars nach den Pressemeldungen über seine letzte Rede — der amtliche Wortlaut liegt mir leider noch nicht vor — gesagt, er habe keine Lust dazu, internationale Bankiers als Schieds⸗ richter über die Rechte Frankreichs anzuerkennen. (Hört, hört) Aber welchen anderen und besseren unparteiischen und rein wirtschaftlichen Maßstab gibt es für die Abschätzung späterer Erholung der Wirt⸗ schafts und Finanzkraft, als den Kredit? (Sehr richtigh
. Endlich kam es darauf an, für die Einlösung der deutschen Ver pflichtungen die Kraft der deutschen Wirtschaft einzusetzen Ich habe erklären können, daß die deutsche Wirtschaft, namentlich die Industrie. und Bankwelt, bereit waren, die Regierung bei der Durch- fũhrung ihrer Vorschläge zu unterstützen und über die geeignete Art einer von ihr zu übernehmenden Garantie zu verhandeln. — Un ser Vorschlag ist nicht angenommen.
; Nach der wirtschaftlichen Seite haben wir dem fran⸗ zösischen Ministerpräsidenten angeboten, eine Kom⸗ mission von Vertretern der Industrie und Bankwelt nach Paris zu entsenden, die mit den maßgebenden Vertretern des franzõsischen Erwerbslebens im Einvernehmen mit Frankreichs Alliierten über eine J derhandeln sollte. (JZurufe von den Kom- munisten. err oincars hat di . h diesen Vorschlag
Um politische Hemmnisse einer rein wirtschaftlichen Regelung zu beseitigen, traten wir durch Vermittlung einer dritten Macht an die franzõsische Regierung heran und boten ihr einen durch das demo⸗ kratische Mittel der Volksabstimmung gesicherten Rheinlandepakt an, der alle französischen Sorgen wegen eines militärischen Auftretens Deutschlands aus dem Wege räumen sollte. Herr Poinecars hat die sen Vorschlag abgelehnt. (Hört, hört h
Keiner dieser Vorschläge, meine Damen und Herren, war starr und unbeweglich gestellt, jeder vielmehr so, daß er Raum für Ver⸗ handlungen und Vereinbarungen, über Ausführung und Ausfüllung bot. Die Grundgedanken unserer Vorschläge waren denen verwandt, die aus den Kreisen der Alliierten selbst gemacht worden fink MWareichungen in der Größenorbnung. jn sagar erhebliche