haben oder nicht. Ich darf vielleicht Herrn Abg. Dr. Hoffmann Münster) frahen, ob er heute im Zusammenhang mit dem Gesetz dewon geredet hat: wenn Sie den bestehenden Besitz zertrümmern wollen — ich darf wohl feststellen, daß dieser Satz in den Aus fũhrungen des Herrn Abg. Dr. Hoffmann heute morgen enthalten war. Dann kann ich mir die Gegenfrage erlauben: wer will durch bieses Gesetz den bestebenden Besitz zertrümmern? Das ist eine der bekannten Uebertreibungen, die gegen dieses Gesetz gemacht werden, die mit dem Inhalt des Gesetzes im allerkrassesten und allerschroffsten Widerspruch stehen. (Sehr richtigh Worum handelt es sich? Es handelt sich nicht darum, ob jemand, der verkaufen will, vom Staat oder der Gemeinde oder irgendeiner Regierungsstelle zum Verkauf gezwungen werden soll, sondern jemand, der verkaufen will, soll zu- nächst ein mal der Geneh migun göpflicht unterworfen werden. Damit sind auch Sie einverstanden? (Widerspruch rechts) — Sie sind auch mit der Genehmigungspflicht nicht einverstanden, aber die Mehr⸗ heit dieses Hauses, darf ich vielleicht sagen; ich will das sofort richtig⸗ stellen. Die Mehrheit des Hauses ist damit einverstanden, daß jemand, der verkaufen will, der Genehmigungsͤpflicht unterworfen werden soll. Wenn nun irgendeiner der im Gesetz vorgesehenen Gründe zur Versagung der Genehmigung vorliegt, dann soll die Ge⸗ meinde das Recht bekommen, an Stelle desjenigen, an den der andere verkaufen will, zu denselben Bedingungen das Grundstück zu über⸗ nehmen. Wie darin eine Zertrümmerung des Besitzes liegen soll, von der Herr Abgeordneter Hoffmann gesprochen hat, das, muß ich allerdings sagen, ist mir sehr unerfindbar, und da darf ich mit Fug und Recht sagen, daß das eine der bekannten Uebertreibungen ist, mit der gegen das Gesetz gearbeitet wird. (Sehr richtig h
Dann haben Sie weiter gesagt, Herr Hoffmann, daß Sie als entscheidenden Punkt bezeichnen — ich bitte um Richtigstellung, wenn es nicht richtig ist — sich durch Versagen der Genehmigung in den Besitz des Hauses zu setzen. Haben Sie nicht gesagt, daß das der entscheidende Punkt ist? Ich glaube, daß ich jetzt wohl richtig zitiert habe. Ich sage: auch da ist wieder genau dieselbe Methode angewandt worden, wie in der ersten Ausführung; denn ich habe bereits vorgestern ausdrücklich festgestellt — darauf ist aber leider niemand von den anderen Herren Rednern eingegangen —, daß die Ge⸗ meinde gar nicht nicht in der Lage ist, allein durch Versagen der Genehmigung sich in den Besitz irgendeines Hauses zu setzen; denn keinem Menschen wird es einfallen, wenn die Gemeinde ihm die Genehmigung zum Verkauf versagt hat und er will verkaufen, dann nicht die im Gesetz vorgesehene Stelle anzurufen, nämlich den Re⸗ gierungspräsidenten, um festzustellen, ob die Gemeinde die Ge⸗ nehmigung mit Recht versagt hat oder nicht. Wie kann dann da die Gemeinde sich durch Nichtgenehmigung in den Besitz des Hauses etzen? (Zuruf rechts) — Das bestreite ich noch einmal ganz ent⸗ schieden. Denn dadurch, daß als Beschwerdeinstanz der Regierungs⸗ präsident eingesetzt ist, eine völlig neutrale Stelle, die gewiß keinen Vorteil davon hat, ob irgendwo ein Stadtkreis oder eine Land⸗
gemeinde sich ein Haus von irgendeinem der bisherigen Eigentümer erwirbt oder nicht, sondern zu dem ich das Vertrauen habe — ich sage es noch einmal — daß er nach Recht und Gerechtigkeit, nach bestem Wissen und Gewissen prüft —, dadurch, daß der Regierungspräsident eingeschaltet ist, ist das, was Sie konstruiert haben, absolut unrichtig. (Sehr richtig) Dann darf ich wohl noch festhalten, daß auf diese Weise, gerade weil das im Gesetz enthalten ist, an sich schon eine Sicherheit gegeben ist. Dann dürfen wir wohl hinzufügen: selbst wenn die Gemeindebehörde die Genehmigung versagt hat, kann doch durchweg wohl in den Gemeinden nur gekauft werden und auch ein Vorkaufsrecht nur mit Zustimmung der Stadtvertretungen ausgeübt werden — so ist es doch wohl in den allermeisten Gemeinden heute rechtens — so daß neben den Stadtverwaltungen und den Regierungs⸗ präsidenten als dritter Faktor noch die Stadtvertretung kommt, die bann erst bei dem Grundstücksankauf zustimmen muß, ehe die Ge⸗ meinde kaufen kann.
Wenn Sie alle diese Dinge außer Betracht lassen und dann mit derartigen Sätzen gegen das Gesetz Stellung zu nehmen versuchen, daß Sie sagen: der entscheidende Punkt ist, daß die Gemeinden sich durch Versagen der Genehmigung in den Besitz der Häuser setzen — dann dürfen Sie mir nicht übel nehmen, wenn ich sage: das ist eine unehr⸗ liche Kampfesweise gegenüber dem Gesetz. (Sehr richtig! links. — Widerspruch rechts) — Jawohl; ich komme daran nicht vorbei. Dann hätten Sie zum mindesten den Vorgang, wie er sich bei dem Verkauf nach dem Gesetz abspielt, richtig darstellen müssen. Das haben Sie unter keinen Umständen getan. (Sehr richtigh
Ich möchte auch feststellen — das hat ja Herr Abgeordneter Hoffmann besonders kritisiert, daß wir darauf vorgestern nicht ein gegangen wären; deshalb möchte ich es heute unter allen Umständen nachholen — daß wir nach dem alten Gesetz schon das Recht haben, die Genehmigung bei Verkäufen an ausländische Gesellschaften zu ver⸗ sagen. Da darf ich feststellen, daß das in außerordentlich großem Maße geschehen ift. Ich darf darauf zurückkommen. Am 25. Januar ist bei uns von dem Oberpräsidenten von Schlesien ein Antrag mit einer genauen Liste der Ueberfremdung des Hausbesitzes in der Stadt Görlitz eingegangen. Da ist keine einzige Gesellschaft darunter, sondern es sind in der drei Seiten langen Liste nur Einzelpersonen, und zwar überwiegend Tschecho⸗Slowaken, einige Polen, ein Schweizer und einige andere Nationalitäten. Und dieses Schriftstück des Ober⸗ präsidenten kommt zu dem Ergebnis — ich darf mir gestatten, das vor⸗ zulesen:
Die Provinz Niederschlesien ist somit dringend an der so⸗ fortigen Schaffung von Bestimmungen interessiert, die die Ver⸗ schleuderung deutschen Volksvermögen und die Bedrohung der Grenzgebiete durch die Ueberfremdung in der Weise unmöglich machen, wie sie beispielsweise durch das Gesetz über den Verkehr mit Grundstücken vom 20. November 1920 in Sachsen, wo in dem an die Tschecho⸗ Slowakei angrenzenden Lande die Verhältnisse ähnlich wie in der Provinz Schlesien liegen, schon geschehen ist.
Ich darf demgegenüber feststellen, daß wir es abgelehnt haben,
ein Gesetz einzubringen, wie es in Sachsen besteht. Ich darf mir gestatten, auf den großen Unterschied hinzuweisen zwischen unserer
Vorlage und dem in Sachsen bestehenden Gesetz. In Sachsen hat
die Gemeinde das Vorkaufsrecht in jedem Falle, ganz gleich ob die
Genehmigung versagt wird oder nicht. Sie ist durchaus nicht an irgend⸗
welche Voraussetzungen gebunden, es sind absolut keine Ein⸗ schränkungen; es ist das uneingeschränkte Genehmigungs- und Vor⸗ kaufsrecht in Sachsen. Deshalb haben wir mit guter Ueberlegung die Abänderung dahin getroffen, daß wir zunächst einmal eine ganze
Reibe von Grundstücksverkäufen zwischen Verwandten und Ver ⸗
schwägerten in auf · und abstei gender Tinie überhaupt freigelassen haben,
und daß wir dann die Versagung der Genehmigung von bestimmten Voraussetzungen abhängig gemacht haben. Wenn Sie diesen großen Unterschied einmal gegenüberstllen und wenn dann nach der amtlichen Auskunft, die wir von Sachsen bekommen haben, trotz des unein- geschränkten Vorkaufsrechtes in Sachsen nur 2 35 der gesamten Grundstücksverkäufe zu einem Vorkaufsrecht geführt haben, dann können Sie nicht mit gutem Gewissen von einer So zialisie rung des Hausbesitzes reden. (Zuruf rechts: Auflage) — Sie hätten die Möglichkeit gehabt — ich erkläre, wir wären gern bereit gewesen, über eine bessere Fassung, wenn Ihnen unsere nicht beliebte, mit uns reden zu lassen; wir haben aber keinerlei Versuche gesehen von den jenigen, die jetzt daran Anstoß nehmen, eine bessere Fassung zu finden entsprechende Anträge zu stellen. Wir können Einzelpersonen die Genehmigung nicht versagen auf Grund des bestehenden Rechtes, das eben nur gegen Gesellschaften angewandt wird, und wir durften auch nach den bestehenden Verträgen kein Ausnahmerecht gegen Ausländer neu schaffen. Das ist den Herren genau so gut bekannt wie mir. Deshalb mußten wir Bestimmungen treffen, die vielleicht nicht so klar und präzise sind (Zuruf rechts) — das ist nie bestritetn worden, Herr Hoffmann, weil wir uns in dieser Lage befinden. Sie behaupten das Gegenteil, trotzdkem Ihnen einwandfrei nachgewiesen ist, daß das auswärtige Amt mitgeteilt hat, daß wir nicht in der Lage sind, gegen Ausländer besondere Gesetze zu machen (erneuter Zuruf rechts) — auch da kann ich nur sagen, wir wären auch da gern bereit gewesen, mit Ihnen darüber zu verhandeln, ob eine bessere Fassung zu finden sei. Sie haben durch Ihren Beschluß vorgestern sogar die eine Bestimmung, die die offenbaren Steuerhinterziehungen treffen wollte, aus dem Gesetz herausgebracht. Daß das eine Verbesserung ist, kann ich beim besten Willen nicht einsehen. (Bravo! links) Wir hätten über jede Verbesserung mit uns reden lassen, wenn der Versuch gemacht worden wäre.
Ich mache keinen Unterschied bei diesem Gesetz zwischen Be⸗ sitzenden und Uabesitzenden. Ich bin der Ansicht, daß auch unter den Besitzenden noch genügend Leute in Preußen sind, die genügend Sinn für Gemeinschaft und Volksgemeinschaft haben, um auseinander⸗ halten zu können, was dem einzelnen und der Gesamtheit dient (quruf⸗ rechts — wenn es eine Illusion ist, werden wir im Laufe der Zeit sehen, wohin wir kommen.
Dann hat Herr Abgeordneter Leidig behauptet, daß lediglich durch die Ungeschicklichkeit des preußischen Ministeriums für Volkswohl⸗ fahrt das Gesetz zu einem Zankapfel der Parteien geworden sei. Ich habe da wohl richtig zitiert, Herr Abgeordneter Leidig? — Gegen⸗ über dieser Behauptung möchte ich doch einmal der Katze die Schelle umhängen. Am 6. Dezember — das ist also anderhalb Monate her, Herr Abgeordneter Leidig — wurde im Siedlungsausschuß des Preußischen Landtages von den Abgeordneten Dr. Grundmann, von Eynern und Stendel, die ja doch wohl zu Ihrer Partei gehören, wenn ich recht im Bilde bin (Heiterkeith, ein Antrag eingebracht, den ich hier doch wörtlich verlesen möchte:
Das Staatsministerium wird aufgefordert, zur Verhinderung der Verschleuderung des ländlichen und städtischen Grundeigentums an ausländische Eigentümer einen Gesetzentwurf vorzulegen, der für jeden Grundstücksverkauf die behördliche Genehmigung vorschreibt und den Gemeinden ein Wvorkaufsrecht zu einem angemessenen Preise gibt. (Lebhafte Rufe: Hört! Hört! links.) Und nun frage ich Sie, meine Damen und Herren, was steht in unserer Gesetzes vorlage anderes drin, als was die Deutsche Volkspartei verlangt hat?! Dieser Antrag deckt sich wörtlich mit den Bestimmungen, die in unserm Gesetzentwuyf drinstehen. (Zustimmung links. — Widerspruch und Zurufe rechts.) Wie dann der Herr Abgeordnete Leidig sich hier auf die Tribüne des Hauses stellen und sagen kann, das wäre die Ungeschicklichkeit des Wohlfahrtsministeriums, dafür habe ich allerdings kein Verständnis. (Sehr richtig! links) Wenn wir genau das Gesetz einbringen, das die Deutsche Volkspartei von uns verlangt hat (Widerspruch bei der Deut⸗ schen Volkspartei, und die Redner der Deutschen Volkspartei sechs Wochen später sich hier hinstellen und das Gesetz in Grund und Boden kritisieren, dann habe ich dafür kein Verständnis. (Lebhafte Zustimmung links) Ich bitte also doch dringend, in Zukunft derartige Angriffe gegen das Ministerium zu unterlassen, wenn man in einem derartigen Glashause sitztj, wie ich es Ihnen doch wohl nach gewiesen habe.
Meine Damen und Herren, ich könnte Ihnen weiter Abgeordnete dieses Hauses nennen, die vorgestern das Gesetz abgelehnt haben, die mich mündlich und schriftlich mehreremale bekniet haben: wann bringt denn die Regierung endlich das Gesetz gegen Ueberfremdung ein. (Stürmische Rufe links: Hört, hört! und Zuruse.)
Auf berselben Linie liegen die Ausführungen des Herrn Ab- geordnelen Bredt, der im Zusammenhang mit diesem Gesetz von Ver⸗ gesellschaftung des Besitzes geredet hat, von einem Ball, den ich ge⸗ schickt in der Luft aufgegriffen und zurückgeworfen hätte. Ich muß das Kompliment zurückgeben: den Ball, der uns zugeworfen worden ist, haben wir allerdings aufgegriffen, — aber niemand wollte ihn haben, er gehört niemandem, alle haben die Vaterschaft rundweg abgelehnt. (Heiterkeit und Zurufe) Da kann ich nicht anders, als sagen, was hier schon vorhin gesagt worden ist, daß da doch sehr starke Kräfte am Werke gewesen sein müssen, um ein so anderes Ergebnis herbei—⸗ zuführen. (Abgeordneter Dr. Bredt: Sehr richtig! Gott sei Dank! — Zurufe und Hört, hört! links.)
Ich muß auch ganz entschieden dagegen Verwahrung einlegen, daß mir hier unterschoben wird — — (Zurufe links und rechts — Herr Ab⸗ geordneter Bredt, darf ich Sie bitten, einen Augenblick zuzuhören! — Ich muß es entschieden ablehnen, daß ich durch dieses Gesetz von vorn⸗ herein den Gemeinden eine große Einnahmequelle erschließen wollte. Im Gegenteil; ich habe schon vorgestern ausdrücklich erklärt: das würde eine Entwicklung sein, die wir durchaus nicht begrüßen würden. (Hört! Hört! bei den Kommunisten) Wir würden auch gern mit Ihnen gemeinsam daran gearbeitet haben, um eine derartige Aus⸗ nutzung des Gesetzes zu verhindern; aber leider war das im Ausschuß nicht möglich, obwohl unsere Kammissare dazu jederzeit bereit ge⸗ wesen sind. Ich will den ehrsamen Grundbesitz wahrlich darin schützen, sein Eigentum zu behaupten; aber wenn er verkaufen will, dann kann ich allerdings keinen Unterschied darin erblicken, ab dann als der andere Kontrahent in den bereits abgeschlossenen Kaufvertrag anstatt eines inländischen oder ausländischen Schiebers die betreffende Gemeinde eintritt (sehr gut links), darin kann ich wirklich keine Verschlechterung erblicken, sondern ich sehe darin nur die Wahrnehmung der Interessen der Gemeinde. (Sehr gut links) Das möchte ich noch einmal dringend bitten, feststellen zu dürfen. Es handelt sich in jedem Falle, der überhaupt in Betracht kommt, um einen Besitzer, der verkaufen
will, der einen kompletten Kaufvertrag mit ernem anderen ab⸗
. ibernia⸗ von Anfang an Gegner des Vorkaufsrechts. . nn. MJ
geschlossen hal. Dann kann allo nur die Gemeinde daz kommen, nach Prüfung durch den Regierungprãsidenken *] bereits abgeschlossenen Kaufvertrag einzutreten. Wie dag Sozialisierung, eine Vergesellschaftung sein soll, das ist mit nicht ö das kann ich mit dem besten Willen nicht einfehen. (Jurufe 9. Kommunisten: Leider) Ich habe ausdrücklich darüber hinaug se gestern zugesagt, daß ich gern bestrebt sein werde, in den Ausfũh e bestimmungen allen Wünschen, die hier vorgetragen worden sun weitestem Umfange Rechnung zu tragen (hört! hört! bei den g. munisten), um auf diese Weise die Interessen des soliben Sm besitzes wahrzunehmen.
Wenn dann Herr Dr. Bredt sagkt, kleine Schreiber ind gestellte könnten doch schließlich nicht darüber befinden, ob ein 9e kaufsrecht ausgeübt werden sollte: wie kann man so etwas sagen, in irgendeiner Stadtgemeinde — (Aba. Dr. Bredt: Die Geng
.
Das sind auch nicht kleine Schreiber und Angestellte, die die Gescht
Grundbesitzes, daran denkt kein Mensch Gurufe bei den Komm 3 4 zulegen und auszuführen; ich bin fest überzeugt, dann wird ch
Grundbesitzes in Preußen, das Sie ja immer verlangt haben; in
kein Hausbesitzer gezwungen ist, sein Haus zu verkaufen. (Sehr
die Ueberfremdung bekommen. Sie können nicht behaupten, dh
London 8.
Verkauf längst und wünschen, sie hätten es noch einmal in der h ** Etcchßonm und wenn wir da ein zetardierendes Moment in die Dinge hin bekommen, dann liegt das meiner Meinung nach im Interese
Börsen⸗Beilage
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gungh ja, die Genehmigung auch nicht; denn die Genehmigung wi ll K
ss nachher legat banö den Nehierunechäüenin, eechenee bn setge te e U e. Sung. Altenburg.
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machen, sondern die Referenten. Also auch das ist eine unmõgl i mn, Flle ner eh 6 Konstruktion, das ist absolut ausgeschlossen. i. ib; rr tlcheß. . . , n, fen, w.
Es handelt sich also durchaus nicht um eine Sozialisi e ler frank. tone — 1.130 6. i gtubel alt ; sich als gialiietuig n .
lt sich baͤrum, bas Ge bi , d, , re, . . dar 4 ollar — 4. . nisten: Leider), sondern es handelt sich darum, das Gesetz richtig n 19 ö
vit elnem Papter beigefügte Bezeichnung besagt
einem guten Instrument gegen die Ueberfremdung des stähtsch( *in mie urn mern ber Serlen der detr. en sleterbar find.
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1918 unk. 80
du. 1806 S. 16
bo. Stadt syn. v9. og, 12 4
Bielefeld 1896. 1909, 1902, 1903 4 Bingen a. Rh. 1803
. ö inter einem Wertpapter besin 53 werden wir in der Lage sein, die Ueberfremdung des Grundbesthen e are, rene e f ä e .
weitestem Umfange hintan zuhalten. Ich habe ausdrücklich betm n 6 bereitder ö . ö z 4 e ben Altten in der zwetten Spalte bet é möchte das auch in diesem Zusammenhange noch einmal sagn:;: ler dd e. , werde vor wie nach bestrebt sein, das, was dem Hauebesihzer ( i gms ebten . ; 2 3 . Grund der Miekengesehgebung usw. zukommt, so zu gesteltn— . rottesten Geschäftfa
6iweige Druckledler in den hen
Sess. Ade. SGyp. för. S. 100, 1 — 29
bo. Rom. S. 26 — 28 do. Ser. 6 — 14 r Au tzschtittung ge⸗ do. h. S. 18 28 nur cen Gewinn- dg. da. S. 1 — * Sächs. Idw. Pf. b. S. 28
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da. 1202, 1908 3 16883 Vraubenburg a. 9. 01 bo. 19019
1891 3 Bromberg. .. 18902, o9 4
YDurg. .. ..... 1900 M
und Händeklatschen bei der Wirtschaftspartei ) Aber wenn Sie n ßen wer? n am nächsten Börtentage in ber Spalte die Interessen des soliden Hausbesitzes wahrnehmen wollen, l r Kur berichtigt werden,; Irttamleche, wär sorgen Sie mit uns dafür, daß wir ein brauchbares Instrument gn an dee Kuränetie ig ais. Berichtigung ming eie nn.
Brandenburg. Komm.
Deutsche Komm. 1918
Hausbesitzer nur aus Not verkauft haben; sehr viele haben mm Bank viskont. e Krebii J
ker lockenden Dollars und Gulden verkauft. Lebhafte Zustinn en e (donbard 131. Amsterdan 6. Grgtfsel az.
links) Sehr viele sind übers Ohr gehauen worden und bereuen h z. Helsingfors 6. Italien 6g. Kopen.
, d, Kom m.⸗ Madrid 58. Parte 5. ö
1160, ob
dentsche Staatsanleihen. Anleihen verstaatlichter Gisenbahnen.
wollen, dann werden wir durch das Gesetz wirklich ein Instrm
reellen Haubesizes. Wenn Sie deswegen diesen Weg mit beschn —
— * — Vergisch Marth . Woriger 53 3 3
Magbebg. Witten bge. z
bekommen, das in der Lage ist, die Ueberfremdung des stãdisst Grundbesitzes in Preußen hintanzuhalten. Damit würde der w Zweck des Gesetzes erfüllt werden. (Bravo! links.) .
Abg. Winckler (D. Nat) legt Verwahrung ein, de; * ,, Min *! scinem Fraktionsfreund Höffmann unehrliche Kam H weise vorgeworfen habe. 9
Abg. Ste ö. el . 23 ö. ö ; en en n, Augenblick gestellt, als no ie Möglichkeit bestand, ein g En einl. en . die Ausländer zu schaffen (Großes Gelächter i,, Zurufe: Schieber!h. Als das nicht mehr der Fall war, waren bi El 1E. 36
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Abg. Haas (Soz) beantragt, zunächst über den sozialt K tanz. int..
kratischen Antrag abzustimmen, d ig de kaufsrechts verlängt. Die Abstimmung soll namentlich sein Das Haus ist einverstanden.
b. 1. c. 68 ab 8h d. bo.
bo. 1 halt. Staa: 1919...
herstellung, Abg. Dr. Leidig (D. Vp.) dagegen tro i692, 1h Ausführungen des Ministers die Ablehnung empfohlen j , in namentlicher Abstimmung mit 185 gegen 152 Stim abermals verworfen. (Bravo rechts; Pfuirufe bei den Kon. §z 1 gelangt in der Fassung zweiter Lesung zur Annahme,. . . ' 3 2 wird der sozialdemokratische Antrag, die Genehmj nb, bi. auch in den nicht kreisfreien Gemeinden von über Ii er e.
Einwohnern dem Gemeindevorstand zu übertragen, mi nner. gegen 166 Stimmen abgelehnt. Der Antrag der er , 63 bemokraten, den Ausschuß wieder zu beseitigen, an des l . mn, stimmung die Entscheidung gebunden sein soll und an, h imindestens zur Hälfte aus Grundbesitzern zu bestehen is, Le fällt mit 167 gegen 15609 Stimmen. §z 2 wird mit einn n, ente, trag Dr. Höpker⸗Aschhoff (Dem) angenommen, 3 rr ert. wonach die Genehmigung nur versagt werden darf, wem i in fir, wichtige Allgemeininteressen es erfordern, liegt der een r en,
der Deutschnationalen wieder vor: lp. cpi iz. va. 1olt cz. 86.
„Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn ban, , z. S3. oa Wohl des Staates oder der Wirtschaft 6 pin allen he. lor n besondere dann, wenn als Käufer eing im usland mol r, 6
uta den Kaufvertrag zu einem unangemessenen rt ii. tion 50s geschlossen hat.“
Abg. Bäcker-Verlin (d. Nat) befürwortet den g unter Polemik gegen die Ausführungen des Ministers und an
die vier Bedingungen in f der Vorlage, die schließlich nich Stur Schutz gegen Ausländer, sondern eine Bevorzugun der Au 9 Ut Fokge haben würden. Dem Verlangen nach utz gesn =
uskänder werde nur die Fasfung des Antrages gerecht, (bh
Leinert ersucht den Redner, bei seiner Darlegung. nicht
Heneraldiskussion zurückzuverfallen. ) Aus dem erwähnten . Antrage der entf olkspartei in der Vorlage ist ein . 6
balg geworden. Gegen die Fassung des Antrags und . re, less,
Wortkaut seien begründete Einwendungen nicht hu erheben. eie d nn !
den Antrag ablehne, vermehre nur die Notlage des ohnehin nb Sonn 155. hut. n. z. zi. 3. h
Mecklendurg. Friedr.
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(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)
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Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlott
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Preußische Rentenbriefe
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Deutsche Sitadtanleihen.
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Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in er ,
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagbanßn ,,
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Vier Beilagen !:
seinschließlich Börsenbeilage) vu de tin.
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Di sseldors 18989, 1990, 1206 L, M. 19607 bis
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Ausländische Staatsanleihen.
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