Ministerium des Jnnern.
Das Preußische Staatsministerium hat den kommissarischen Polizeidirektor Stühmeyer in Bochum jum Landrat er—⸗ — Ihm ist die Landratsstelle in Bochum übertragen worden.
Der Konsistorialrat Paschasius in Stettin und der Herichtsassessor a. D. Dr. Roediger in Düsseldorf sind zu Regierungsräten ernannt worden.
Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.
Der Privatdozent Dr. Schönfeld in Breslau ist zum ordentlichen Professor in der rechts- und staatswissenschaft⸗ lichen Fakultät der Universität in Königsberg ernannt worden.
Die Wahlen des Studiendirektors von Hanxleden an dem Realgymnasium I1 mit Realschule in Cassel zum Ober— studiendirektor derselben Anstalt und des Studienrats Fricke
an dem Realgymnasium II mit Realschule in Cassel zum Ober⸗
studienrat bei derselben Anstalt sind bestätigt worden.
Ministerium für Volkswohlfahrt. Bekanntmachung.
Auf. Grund des 5 2Wder Verordnung des Herrn Reichs—⸗ arbeitsministers vom 21. Dezember 1922 — RGBl. 1 S. 963 — über Errichtung von Ausschüssen und Kammern für An— gestelltenversicherung wird der örtliche Wirkungskreis der Ausschüsse und Kammern für Angestelltenversiche⸗ rung innerhalb Preußens wie folgt abgegrenzt:
a) Ausschüsse für Angestellten ver ficherung.
Ver sicherungsamt Königsberg für die Provinz Ostpreußen, Versicherungsamt Breslau für die Provinzen Ober- und Niederschlesien, Versicherungsamt Berlin für die Stadt Berlin und die Provinzen Brandenburg und Grenzmark Pofen⸗Westpreußen, Nersicherungsamt Stettin für die Provinz Pommern, Ve sicherungsamt Magdeburg für die Reglerungsbezirke Magde⸗ burg und Merseburg,
Versicherungsamt Hannover für die Provinz Hannover sowle ür Lippe und Schaumhurg⸗Lippe,
Versicherungsamt Keel für die Provinz Schleswig ⸗-Holstein, Ve ächerungs amt Cassel für den Regierungsbezirk Gassel wie jür Waldeck, ;
Tersichermngsamt Frankfurt a. M. für den Regierungsbezirk Wies baden,
Ve icherungs amt Erfurt für den Regierungsbezirk Erfurt, Vergcherungsamt Münster i. W. für die Propinz Westfalen, 2. Versickerungsamt Köln für die Rheinprovinz sowie für Slden⸗ burg, Landesteil Birkenfeld;
b Kammern für Angestelltenversiche rung.
1. Qbewersicherungsamt Königsberg für die Provinz Ostpreußen,
2. Oberversicherungsamt Breslau für die Provinzen Ober- und Nieder i chlesien.
3. Qberve icherunz amt Berlin für die Stadt Berlin und die Provinzen Brandenburg, Pommern, Grenzmark Posen⸗West⸗ 6 und Sachsen mit Ausnahme des Regierungsbezirks
furt,
& o S e, e er.
:
der Staatsbeamten vom 3. Januar 1923 (Gesetzsamml. S. Y),
vom 17. Januar 1923 und unter
Nr. 12450 eine Vergrdnung über das Inkrafttreten der
ss 2 bis 31, 34 bis 36 und 38 des Gesetzes über das
ebammenwesen vom 20. Juli 1922 (Gesetzsamml. S. 179), vom 19. Januar 1923.
Berlin, den 29. Januar 1923.
Gesetzsammlungsamt. Krüer.
Nichtamtliches.
Den tsches Reich.
Der Reichsrat nahm in seiner gestrigen öffentlichen Sitzung laut Bericht des Nachrichten ros des Vereins deutscher Zeitungsverleger den Gesetzent wurf, betreffend die 8. Er— gänzung des Besoldungsgesetzes, an. Die Beamten— gehälter werden dadurch für die zwelte Hälfte des Monals Januar um weitere 25 vH erhöht, die Frauenzulage wird auf 7500 MS bemessen. Angenommen wurde weiterhin der Geseßz⸗ enuourf über die Feststellung eines 10. Nachtragsetats für 1922. In diesem Nachtragsetat sind nicht nur die Mehr⸗ ausgaben für die Beamtenbejoldung enthalten, sondern es wird auch zur Sicherung der Volksernährung ein Betrag von 1500 Milliarden zur Verfügung gestellt. Die Re⸗ gierungsvorlage verlangte 1200 Milliarden. Die Voll⸗ ver'gmmlung des Reichsrats schloß sich der vom Aus⸗ schuß befürworteten Erhöhung an. Weiter enthält der Nachtragsetat 500 Milliarden für das Ruhrgebiet. Es handelt fich dabei um Fürsorge für Vertriebene, für Beamte und Angestellte, für die Kleinrentner und So ialrentner, für gemeinnützige Anstalten, um Mittel zur Kinderspeisung, Unter— stützung des Ruhrgebiels mit Lebensmitteln, Entschädigung für Regquisitionen und Kreditgewänrung an leistungsschwache Ge⸗ meinden. Der Nachtragsetat erhöht, der Geldentmertung ent— sprechend, die 3. Verstärkung der ordentlichen Berrlebs⸗ mittel der Reichshauptkasse zur Versügung gestellten Mittel um 2000 Milliarden. „Wir sind in die Billionen⸗
einer Kumulation erschwerender Momente die weitere g erhöhung zu ersparen, zu dieser kurzfristigen Stundung **. steuer verstanden. (Zuruf von den Sozialdemokiaten; — Ich komme gleich darauf. Ich will Ibnen die 3j breiten, dann werden Sie es selbst beurteilen j 9 glaube, Sie werden dann doch zu einer anderen * Von der jetzt in der Zeit vom 3. September bia zember 1922 fälligen Kohlensteuer sind insgesamt 21 9 ö. nicht 30 big 0 Milliarden, wie gelier n! I. At geordnete Wels hier bebauptet hat, gestundet Von diesem gestundeten Gesamtbetrag sind bis heute S U von den Kommunisten) — nun, hören Sie doch einmal müssen auch solche Ziffern anhören. die für Sie weniger kz sind! — — 191 Milliarden einbezahlt (hört, hört h, ö. mehr etwa 2,8 Milliarden tatsächlich noch gestundet sind ] gelangen rund 2 Milliarden Ende dieses Monats und der ö. d00 Millionen gegen Ende März dieses Jahres zur Ekinnahun d Zeit, für die Stundung im Einzelsall erfolgt ist, hat in tea mehr als drei Monate betragen. Für einen Betrag von 102 n ist ein Zablungöaufschub nur für drei Wochen tatsächlich ag Mit diesen Maßnahmen ist einerseits der Vollsmwirtschaf ; geblieben, noch größere Kohlenpreiserhöhungen auf sich zu . als sie gegen Ende des vorigen Jahres hingenommen werden 1. und andererseits sind die Zechen in die Lage versetzt worden, j höhten und vorzeitigen Lohnzahlungen leisten zu können. Ih wirklich nicht abzusehen, wie man aus diesem geschilderten nm der Reichsfinanzverwaltung irgendeinen Vorwnrf ableiten lam bin vielmehr der Meinung, daß die Reichsfinanzverwaltung, nen ihre Aufgabe, Steuern und wirtschaftliche Bedürfnisse in Einl bringen, erfüllen wollte, gar nicht anders handeln konnte, in möchte die Bitte aussprechen, daß nach diesen Aufklärungen de Behauptung nicht weiter wiederholt wird.
Ich darf noch hinzufügen, daß nach der Mitteilung dez wirtschaftsministeriums, die mir zugegangen ist, bei der algen Herabdrückung der Preije der Gesichtspunkt der gestundeten 9 steuer berücksichtigt worden ist.
Meine Damen und Herten! Nun noch ein kurzes Wort
der
rechnung hineingeraten, sagte der Berichterstatter Ministerial⸗ dire tor Sachs, ung werden uns daran gewöhnen müssen, vor⸗ läufig damit weiterzurechnen.“ ö
Der Ausschuß des Reichs rats für Volkswirtschaft hielt heute Sitzung.
Deutscher Reichstag. 291. Sitzung vom 26. Januar 1923. Nachtrag. *
Die Rede des Reichsministers der Finanzen Dr. Hermes zum Reichshaushaltsnlan lautet nach dem heute eingegangenen Stenogramm, wie folgt:
Aussührungen des Herrn Abg. Wels über den Antrag der Cg
schaften. Er hat gestern hier ausgeführt, daß ich den Amm Gewerkschaften auf Erhöhung der Es mäßigung heim Steuerahsh gelehnt hätte. Ich habe über diese Frage mit Vertretern der schaften persönlich verhandelt, und dabei hat sich ergeben, dj Gewerkschaften bei ihrem Antrage insofern von nicht ganz ih Voraussetzungen ausgegangen waren, als sie die weitere Hetaif der Ermäßigungen, die durch das Gesetz vom 23. Dezember hest worden waren, nicht entsprechend beräcssichtigt hatten. Ich hah Herren Vertretern der Gewerkschasten vorgestellt, daß di wirkung dieser im Dezember beschlossenen Heraussetzung Mn mäßigungen erst gegen Ende Januar dieses Jahres en würde, und daß es mir daher nicht zweckmäßig es in dieser kurzen Frist eine erneute Aenderung herbei
Rur
Auffassuin i
gegangenen Stenogramm folgenden Wortlaut:
gewesen, der als erster den damals noch kühnen Versuch unter⸗ nommen hat, den Gedanken eines deutschen Jngendgerichtsgesetzes in gesetzliche Formen zu kleiden. Weiter aber ist es mir eine Pflicht, in diesem Augenblick auch allen denen zu danken, die sich in auf⸗ upfernder und entsagungsvoller Tätigkeit dem Ziele gewidmet haben, schon unter den bisherigen unzulänglichen Gesetzen gegen die Kriminalität der Jugendlichen anzukämpfen und an den ge⸗ faährdeten Seelen zu retten, was nur irgend zu retten war. Ihnen allen danken wir, daß die Fragen, die es zu lösen gilt, heute klar und einfach vor uns liegen. Ihnen danken wir ferner, daß wir darauf vertrauen können, daß das Gesetz, das wir heute ver⸗ abschieden, in der rechten Zeit und in rechter Kraft noch wirkliches Leben gewinnen wird. — 22
Der Rechtsausschuß des hohen Hauses hat seine Aufgabe in schneller und fruchtbarer Arbeit erledigt. Parteigegensätze sind hinter dem die Parteien einigenden sachlichen Ziele zurückgeteten. Gewiß sind nicht alle Wünsche erfüllt, gewiß kann man über die Frage, ob nicht noch weitere Fortschritte möglich seien, verschieden urteilen. Darin find wir aber wohl alle einig, daß der Entwurf, so wie er aus dem Ausschuß hervorgegangen ist, eine gewaltige Verbesserung des bisherigen Rechts bedeutet. In diesem Augen⸗ blick, in dem uns die Sorge um unser Land schwerer denn je bedrückt, muß es für uns alle ein Trost und ein Lichtblick sein, daß wir uns ohne Unterschied der Partei in freudiger Arbeit zu dem Ziele zusammenfinden, unsere Jugend, die zugleich unsere Hoffnung für die Befreiung des Vaterlandes bildet, vor Leid, Schuld und Verderben zu bewahren. (Bravo!)
Preußischer Landtag. 205. Sitzung vom 28. Januar 1923.
Nachtrag.
Die Rede des Staats⸗ und Finanzministers Dr. von Richter über den Haushalttznlan für 1923 hat nach dem heute ein⸗
Wenn ich heute dem Landtage namens des Staatsministe riums den Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1923 vorlege, so bin ich mir leider bewußt, daß ich eigentlich nur eine Form erfülle, die uns die Verfassung vorschreibt; denn ich weiß, daß alle die Zahlen, die in diesem Haushaltsplan enthalten sind und die Anfang September des vorigen Jahres aufgestellt worden sind, natürlich von der rauhen Wirklichkeit längst überholt find und einer eingehenden Prüfung weder auf der Einnahme⸗ noch auf der Ausgabeseite irgendwie standhalten. Aber das ist ja das Schicksal aller Etatsentwürfe bei einer derartig fallenden Währung, wie wir sie zurzeit erleben. Der Reichsminister Hermes hat gestern bei der Einbringung des Reichshaushaltsplanes schon mit Recht auf das Wort von Lloyd George hingewiesen, daß man keinen Finanz⸗ minister für einen Haushalt verantwortlich machen kann, wenn zwischen der Zeit, wo er sich hinsetzt, um den Haushaltsplan aufzu=
Mittel für solche Ausgaben und Aufgaben nehmen? Gerabe im Landtag, meine ich, sollte dns, was mir vor einem Jahr ein Herr der sozialdemokratischen Partei — ich glaube, es war Herr Dr. Waentig — zugerufen hat, gelten, der sagte: Herr Finanz⸗ minister, Sie müssen den Mut haben, unpopulär zu sein. Durchaus richtig; aber ich meine, auch der Landtag sollte den Mut haben, diese Unpopularität nicht bloß feinem Finanzminister zu über— lassen, sondern selber ruhig mal in seiner Mehrheit unpopulär zu sein (sehr richtig! rechts), auch aus dem Grunde: wir können das ja doch nur erreichen, wenn die Befürchtung zwischen den einzelnen Parteien, sich gegenseitig den Rang an Popularität oder Unpopu⸗- larität abzulaufen, aufhört. In dem Augenblick, wo sie mehr oder weniger alle gleich unpopulär sind, hört die Gefahr für die einzelne Partei, sich durch Abstimmungen bei den Wählern unbeliebt zu machen, zu einem großen Teil auf. Ich als Finanz⸗ minister kann Ihnen nur dringend raten, zu diesem meiner Mei⸗ nung nach durchaus richtigen und, wie ich glaube, bewährten Rezept bei diesem Haushalt wenigstens so oft wie möglich Zuflucht zu nehmen.
Der Haushalt zeigt zugleich, daß es uns leider noch immer nicht gelungen ist, zu einem befriedigenden Ergebnis der Ver⸗ teilung der Einnahmen und Ausgaben zwischen Reich, Ländern und Gemeinden zu kommen. Ich bin mir vollkommen darüber klar: Wir, das Land Preußen und die Länder überhaupt verglichen mit der finanziellen Lage des Reiches und leider auch der Gemeinden, befinden uns noch immer in einer verhältnismäßig günstigen Lage. Denn, Gott sei Dank, reichen wir an die traurigen Verhältnisse des Reiches, die gestern der Herr Reichsfinanzminister geschildert hat, an die traurigen Verhältnisse, die in vielen Gemeinden herrschen, Gott sei Dank, sage ich, noch nicht heran. Wir haben uns bemüht, endlich einmal zu einer rein⸗ lichen Scheidung der Finanzverhältnisse zwischen dem Reich auf der einen Seite, und Ländern und Gemeinden auf der anderen Seite, bei dem zurzeit dem Reichsrat vorliegenden Gesetz über die Aenderung des Landessteuergesetzes oder, wie es jetzt heißt, des Finanzausgleichsgesetzes unter diesen Gesichtspunkten zu kommen und damit etwas zu erreichen. Wir haben leider wie im Vorjahr den * und außenpolitischen Gründen, die vom Reichsfinanz⸗ miner dazu geltend gemacht wurden, Rechnung tragen müssen. Der Reichsrat hat sich deshalb notgedrungen mit dem Entwurf eines Finanzausgleichsgesetzes einverstanden erklären müssen, obgleich diese reinliche Scheidung noch nicht vorgenommen war.
Er hat es getan, indem er außerdem eine Entschließung an⸗
genommen hat, die vielleicht auch für Sie Interesse haben wird. Sie lautet: . ö Wenn auch die Regierungsvorlage die finanzielle Notlage
der Länder und Gemeinden mehr als bisher zu berücksichtigen sucht und auch der Reichsrat durch Aenderungen im Entwurf dieser Notlage noch weiter Rechnung getragen hat, so kann doch bei den gegenwärtigen wirtschaftlichen und geldlichen Verhält—
scheidung gefallen ist, die Staatsregierung dann an die Ausführung dieser Bauten gehen kann, anstatt zu warten, bis etwa in dritter Lesung im Ausschuß oder nachher in zweiter und dritter Lesung im Landiag die Entscheidung fällt? Die Entscheidung geht viel leicht bis zu einem gewissen Grade, aber doch nur sehr wenig, auß Kosten der Gründlichkeit, aber ein so guter, oder wenn Sie wollen, ein so schlechter Finanzminister bin ich nun einmal: eine Ent⸗— scheidung, die mir erlaubt, einen guten Bau auszuführen, der billig ist, ist mir lieber als eine Entscheidung bei der der Bau vielleicht ziffernmäßig oder auf dem Papier einige Ersparnisse aufweist, die aber dadurch, daß Monate später erst gebaut wird, durch die Gefd⸗ entwertung längst wieder überholt werden. Sehr richtig! rechts und im Zentrum.) z 169 Also ich darf bitten, daß Sie sich vielleicht diesen Gedanken einmal durch den Kopf gehen lassen. Es wird nachher Zeit sein, darüber im Hauptausschuß noch weiter zu sprechen. 5 Gleichzeitig darf ich den Damen und Herren des Haupf= ausschusses und insbesondere dem verehrten Herrn Vorsitzenden, den ich zu meiner Freude hier vor mir sehe, die Bitte ans Herg legen, die Verhandlungen sowohl im Lantag selbst wie aamentlich im Hauptausschuß so zu fördern, daß wir möglichst bald praktisch mit dem Etat arbeiten können. Sie erweisen damit, wie zie Währung jetzt sinkt, dem Staate vom rein finanziellen Standpunkte aus einen guten, einen großen Dienst. ö Meine Damen und Herren, der Fehlbetrag für das Jahr 1921 wird voraussichtlich rund 22 Milliarden, der für das Rechnungsjahr 1922, soweit sich das zurzeit übersehen läßt, voraussichtlich 1835 Milliarden betragen. Diese Fehlbeträge, namentlich der letztere, brauchen uns aber nicht besonders zu schrecken, weil sie größtenteils daher stammen, daß infolge verspäte ter Veranlagung die Erhebung und Ablieferung der Reichssteue rn, die die weitüberwiegende Mehrzahl unserer Einnahmen bilden, verhältnismäßig langsam vor sich geht. Für die demnächst noch eingehenden Steuern für 19952 haben wir im Haushalt der Allgemeinen Finanzverwaltung bei Kap. 24 Titel 32 einen offenen Titel vorgesehen. ö. Hierbei eine Bemerkung. Es ist ein absolut unnatürlicher, vom Standpunkt der Moral und vom Standpunkt des Stagtz⸗ interesses unmöglich auf die Dauer zu duldender Zustand, daß heutzutage jeder Mensch, der seine Schulden nicht bezahlt, also auch derjenige, der seine Schulden an Steuern an den Staat nicht bezahlt, dadurch im Vorteil ist und daraus Geschäfte macht. (Sehr richtig) Man muß daher unter allen Umständen ver⸗
langen, daß die Steuern rechtzeitig gezahlt werden. Eine Gesek⸗
gebung, die diesem Umstande nicht Rechnung trägt, ist falsch. Das Reich hat nun, wie bekannt, einen Gesetzentwurß vorgelegt, wonach die nicht rechtzeitige Ablieferung der Steuern mit einem nicht unerheblichen Zuschlag — wenn Sie es so nennen wollen — bestraft wird. Ob der Zu⸗ schlag genügt oder nicht, ist eine Sache für sich. Er beträgt nach dem Vorschlag der Reichsregierung 10 vH der Steuer, so daß, wenn jemand, wie es ja vorkommt, 10 Monate mit seinen Steuern
Ich habe aber gleichzeitig meine Bereitwilligkeit ertlärt, die h Erhöhung der Ermäßigungen beim Lohnabjug vom Begsm Monats März an in Aussicht zu nehmen und hierwegen die Prüfung vornehmen zu lassen. Ich habe bei den Verhandlungen den Veriretern der Gewertschasten, mit denen übrigen eine nächstige Ausspra be über das gesamte Gebiet der Steuern vereinbart worden ist, nicht den Eindruck gehabt, daß die h meine Vorstellungen als nicht richtig anerkannt hätten. Ih! dem Reichsrat und dem Steuerausschuß die nötigen Vorlagen in hörigen Zeit zugehen lassen. Nun möchte ich nur noch ein Wort sagen. Die Reicht verwaltung hat harte Zeiten hinter sich und harte Zeiten bot Ich kann für sie in Anspruch nehmen, daß alle Beamten un gestellten, die in ihr arbeiten, in restloser Hingabe bemüht z sind, nicht nur die Steuergesetze rechtzeitig durchzubringen, s auch in der Veranlagung und Erhebung der Steuern das mi
Oberversicherungsamt Hannover für die Provinzen Hannover und Schleswig- Holstein sowie sür Oldenburg (Landesteil Oloenburg). Braunschwesg. Lippe und Schaumburg-Lippe, d. Oberpersichernngsamt Cassel für die Provinz Hessen⸗Nassau und den Regierungsbezirk Ersurt sowie für Anhalt und Wandeck, 6 Oberver sicherungkamt Dortmund für die Provinz Westialen und die Rheinprovinz sowie für Oldenburg, Landesteil Birkenfeld. Berlin, den 27. Januar 1923. Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt. . J. A.: Hoffmann.
nissen nicht überblickt werden, ob die hier geschaffene Grundlage ausreicht, um die Länder und Gemeinden lebensfähig zu erhalten. Zudem konnte auch die im Interesse der Selbständigkeit und Selbstverantwortlichkeit der Länder und Gemeinden grund⸗ sätzlich zu fordernde Wiederherstellung ihrer finanziellen Selbständigkeit mit Rücksicht auf die Zeiwerhältnisse noch nicht verwirklicht werden. Dieses Ziel ist nur zu erreichen durch mög⸗ lichst weitgehende Ueberlassung großer Steuern an Länder und Gemeinden, unbeschadet der veichsvechtlichen Normierung in den Grundsätzen, zur selbständigen und selbstverantwortlichen Aus⸗ schöpfung und indiwwiduellen Anpassung. Wenn der Reichsrat gleichwohl dem vorliegenden Gesetzentwurf seine Zustimmung erteilt, so geschieht dies in der Voraussetzung, daß auch die jetzige Regelung nur als eine vorläufige anzusehen ist und unter dem Vorbehalt der Geltendmachung seiner weitergehenden Forderungen für einen endgültigen Finanzausgleich.
Meine Damen und Herren! Zu den gestrigen Ausführungen des Herrn Abg. Wels möchte ich Ihnen einige Bemerkungen unterbreiten. Ich will mir versagen, in diesem Augenblick auf den Gesamtkomplex der von ihm angeschnittenen Fragen einzugehen. Ich darf mir das an anderer Stelle vorbehalten. Aber zu einigen Punkten muß ich mich doch gleich äußern. . — , Zunächst die Frage der Stundung der Kohlensteuer. Herr Abg. Wels hat gestern hier behauptet, ich hätte ohne hinreichenden Grund die Koblensteuer im Belrage von 30 bis 40 Milliarden Mark gestundet. Ich darf hierzu solgendes bemerken: Die Frage der Stundung der Kohlensteuer ist von meinen Vertretern bereits im Haushaltsausschuß eingehend klargeiegt worden, und ich habe auch Veranlassung genommen, in der Presse eine autklärende Mitteilung zu veröffent- lichen. Ich bedaure es, daß trotzdem gestern von dieser Stelle aus eine Darstellung des Sachverhalts gegeben worden ist, die nicht zutreffend ist. (Hört! hört! rechts) Ich bedaure das deshalb, weil
stellen, und der Zeit, wo er wieder aufsteht, nachdem er den Haus⸗ haltsplan beendet hat, die wirtschaftlichen, insbesondere die Wäh⸗ rungsverhältnisse sich so völlig verschoben haben. Der Haushalt, der Ihnen vorgelegt worden ist, schließt mit einem Fehlbetrage von rund 12 Milliarden Mark ab, zu dem- ungefähr noch 233 Milliarden hinzutreten, da das Reich zu den Besoldungserhöhungen nicht, wie wir erwartet hatten, 80 vo der Mehrbesoldung, sondern nur 75 vH zahlt. Das Reich zahlt bekanntlich bis zum 31. März d. J. noch 80 vH, von da aber nur 75 vH. Ich gebe ohne weiteres zu, wie ich eben schon gesagt habe, daß die Höhe dieses Fehlbetrages infolge der Verschiebung der Geldverhältnisse absolut nicht mehr stinimt; aber ich warne davor, in erster Linie die infolge der Verschiebung der Geld⸗ verhältnisse, wie ich ebenfalls gern zugebe, erheblichen Mehr⸗ einnahmen namentlich an Ueberweisungssteuern des Reiches zu
im Rückstande bleibt, dann nochmals 100 vH dazu kommen, so daß er noch einmal die ganze Steuer zu zahlen hat. Das ist Sache des Reiches, des Reichs tages, und ich will mich auf diese einzelnen Dinge, auf die Richtigkeit der 19 vH in keiner Weise festlegen Die Hauptsache ist mur, daß jetzt unter allen Umständen im Wege der Gesetzgebung die Möglichkeit geschaffen wird, daß nicht jeder einzelne auf Kosten des Staates spekuliert, seine eigenen Gelder zurückbehalten kann, mit diesen in der Zwischenzeit Ge= schäfte macht und nachher dem Staate eine um ein vielfaches ge ringere Summe auszahlt, als er ihm eigentlich zu zahlen hat. (Sehr richtig Die Anerkennung dieses Prinzipes in der Stener⸗ gesetzgebung des Reiches erfolgt leider spät. Ich will auch nicht sagen, ob sie in zureichendem Maße erfolgt. Die Hauptsache ist, daß sie endlich erfolgt, und es wird Sache der Reichsinstanzen sein, darüber zu bestimmen, wieweit sie darin gehen wollen.
Betanntmaäachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger zerlonen vom Handel vom 25. Septem er sols (RGB. S. 6653) habe ich der Kolonialwarenhändlerin Juliane Havlick, geborenen Maschak in Berlin, Oprelner Straße Ji, durch Verfügung vom, heutigen Tage den Handel mit Gegenständen dez
täglichen Bedarfs wegen Unzuverläͤssigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unt ersa g]
Berlin, den 16. Januar 1925. Der Polizeipräsident. Abteilung W.
J. V.: Dr. Hin cke(l.
Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 253. Sevtember 1915 e S. 6683) abe ich dem Produktenhändlergebilfen Wil! y Stopf in Berlin, Pappelallee OJ / 54, durch Verfügung vom heutigen. Tage den Handel mit Metallen wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt Berlin, den 19. Januar 1923.
Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Dr. Hinckel.
Bekanntmachung.
Den Eheleuten Steyban Wagner und Mgria geb, Wirspitzki in Wanne habe ich wegen Unzuverlämfigkeit auf Grund der Bekanntmachung vom 23. September 1515 (HGB. S 603), betreffend die Fernhaltung unzuverläfsiger Perfonen vom Handel, den Handel mit Gegenständen des täglichen. PBedanfs, intbesondere mit Nahrungs- und Fultenmitseln aller Art sowie rohen Naturerzeugnissen, Heiz und Leuchtstoffen, Samm« lung von Lumpen, Eisen, Zink. Blei, Knochen und Papier usw., durch Verfügung vom heutigen Tage untersagt. ;
Gelsenkirchen, den 27. Januar 1923.
Der Landrat. J. V.: Bö decker.
—
Bekanntmachung.
Dem Althändler ,, Finger in Watten⸗ cheid, Hermagnnstr S3, ist auf Grund der Verordnung vom 3 98. 1918 (RGBi. S. 603) wegen Unzuverlässigkeit ie glicher Oandeluntersagt. Gelsenkirchen, den 27. Januar 1923.
Der Landrat. J. V.: Bs decker.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 3 der Preußischen Gesetzsamm lung enthält unter
Ar. 12227 ein Gesetz über phosphorhaltige Mineralien und Gesteine, vom 9. Januar 1923, unter Nr. 12 428 eine Verordnung über die Erhöhung der Be⸗ züge aus der Unfallfürsorge für Gefangene, vom 16. Januar 1923, unter
Nr. 12429 eine Verordnung des Finanzministers, be⸗
der Kohlensteuer ist tatsächlich errolgt. (Rufe links: Na alsoh Ich darf aber gleich bier einschalten, daß die Stundung der Steuer als solche durchaus nichts Ungewöhnlichea ist, daß bei einer Reihe von indirekten Steuern gejetzlich eine solche Stundung aus wirtschaftlichen Gründen vorgesehen ist. (Zuruf auf der äußersten Linken) — Viel⸗ leicht lassen Sie mich mal zu Ende reden — Das Kohlensteuergesetz sieht eine Stundung nicht vor. Das schließt aber — und ich möchte das hier mit aller Klarheit feststellen — nicht aus, daß bei zwingenden wirtscham lichen Stundung vorgenommen werden kann. lagen derartige zwingende wirtschaftliche Gründe zur Stundung der Kohlensteuer tatlächlich vor? Nach meiner Auffassung war das der Fall, (sehr richtig! rechts), und zwar im September vorigen Jahres.
treffend das Inkrafttreten des Gesetzes Über die Jeisekosten
gerade die uns feindlich gesinnte Presse des Auslands jede Gelegenheit
benutzt, um Material gegen die deutsche Regierung zu schmieden
(lehr richtig! rechts) und dieses Material, wenn irgend angängig, aus
Deutschland selbst zu beiiehen. Es wäre durchaus möglich gewesen, diese Frage, wenn noch irgendein Zweifel bestand, im Haushalts- ausschuß oder an anderer Stelle zu erörtern und zu klären, wozu ich selbstverständlich jederzeit bereit gewesen wäre.
war eine neue Vereinbarung zwischen den Zechen und den Berg— arbeitern über eine Abänderung der Zahlungsweise der Lohne dahin erfolgt, daß vom September ab die Bergarbeiter zwei Drittel ihres Lohnes einen Monat früher erhielten. sondere Aufwendungen für die Zechen. Hinzu kam im gleichen Zeit⸗ punkt eine Erhöhung des Lohnes, um 100 c. welche mittel der den einen Monat und es ergab sich nun im September vorigen Jahres das Bild, daß die Einnahmen der Zechen nur noch den halben Wert der im August entstandenen Selbstkosten und der dementsprechend kalkulierten Preile betrugen. Ausgleich für diese momentane Krisis in der Kohlenwirtschaft zu sinden. erhöhung, und es gab den Weg einer anderen Mitwirkung des Reiches, nämlich die kurzfristige Stundung der Kohlensteuer. Wir haben uns Tamals in Würdigung der gesamten wirtschaftlichen Lage,
Zur Sache selbst darf ich folgendes bemerken: Eine Stundung
Anlässen auch bei
der Kohlensteuer eine Die Frage ist nur die:
Wie lagen damals die Dinge? Im September vorigen Jahres
Das bedingte natürlich be⸗
Sie missen, große Preiesteigerung damals für alle Betriebs. erfolgte, und daß das natürlich das Betriebskapital Zechen weiter stark in Anspruch nahm. Es liegt bei Zechen so, daß die Eimnahmen im Durchschnitt etwa später einkommen, als die Selbstkosten erwachsen,
(Hört! hört) Es mußte daher versucht werden, einen
Es gab zwei Wege: es gab den Weg der Kohlenpreis⸗
um der Volkswirtschaft wenigstens in dem Augenblick
zu tun (Zurufe von den Komm), und die Zahlen beweisen el sind mit der Veranlagung auf dem laufenden, und wir haben die große Aufgabe vor uns — und wir haben Raum für gh füllung dieser großen Aufgabe — mit Nachdruck an die Verant der Vermögenssteuer und die Zwangsanleihe hberanzugehen. Ih nutze hier gern die Gelegenbeit, um allen meinen Mitarbeitem m besonderen Dank und meine Anerkennung dafür auszusprechen n möglich war, in hingebender Arbeit den heutigen Stand zu eng (Lebhaster Beifall rechts, im Zentium und bei den D. Dem. auf der äußersten Linken.) ; 292. Sitzung vom VN. Innaar 193. Nachtrag.
Die Rede des Reichsministers der Justiz Dr. Hel
um Entwurf eines Jugendgerichtsgesetzes auf Grun
eschlüsse detz ie gane f . die gestern wegen na Eingangs des Stenogramms nicht veröffentlicht werden hb lautet, wie folgt:
Meine Damen und Herren! Ich kann die Beratung dieser kulturell hochbedeutenden Vorlage nicht übergehen lassen, ohne zur Einleitung einige Wort lagen. Den Entwurf des Jugendge richtsgese tes habe mit besonderer Freude von meinem Herrn Amtsvoth übernommen. Der Entwurf verhilft dem Gedanlen jum bruch, daß es bei Straftaten Jugendlicher vor allem darnj kommt, den Jugendlichen auf den rechten Weg zurückzuleiten, daß, solange Erziehungsmaßnahmen einen Erfolg versprechen kriminelle Strafe zurückzutreten hat. Der Entwurf löst den i von den Fesseln, die ihn bisher gebunden haben, er weist jn allen Dingen die Aufgabe zu, dem verirrten Jugendlichen die kehr zu einem rechtschaffenen Leben zu erleichtern.
Welche besondere Bedeutung dieses Gesetz gerade in der wärtigen Zeit hat, deren Nöte die Kriminalität der Juhen, ins Ungeheuerliche hat anschwellen lassen, beweisen die 3 die der Herr Berichterstatter vorgetragen hat. Die Stun der wir an die Verabschiedung eines zeutschen Jugendgericht ö herantreten, dürfen wir nicht vorübergehen lassen, ohne un' zu erinnern, denen wir es zu danken haben, daß wir . Werk vollenden können. Ich nenne an erster Stelle . storbenen Staatsrechtslehrer Dr. v. Lisßt. Neben ihm wü nur noch einen Namen herauszugreifen, Paul Köhnes e, vergessen werden. Er ist es gewesen, der zuerst in Deu das Ideal eines Jugendrichters verwirklicht hat. Er ist es jn
und der Anleihe. Einmal ist das ja an sich eine wirtschaftliche
diese Bestimmung der Preußischen Verfassung vom Standpunkte
Länder, damit auch Preußen, befinden, uns doch bei der Frage
betrachten, auch Mehreinnahmen, die wir ja zweifellos aus eigenen Betrieben haben werden, insbesondere aus den Domänen und vor allen Dingen aus den Forsten. U Vielleicht hat sich der eine oder der andere von Ihnen dar⸗ über gewundert, daß die Staatsregierung Ihnen einen Haushalt vorgelegt hat, der mit einem Fehlbetrag abschließt. Aber nach der Verfassung sind wir nicht in der Lage, das Mittel anzuwenden, das man früher bei derartigen Fällen immer anwendete, daß man nämlich den Fehlbetrag einfach durch eine Anleihe deckte und dann in den Haushalt hineinschrieb: Mehreinnahme an Zinsen aus der
Deckung überhaupt nicht (sehr richtig! bei der D.⸗Nat. Vp.), wenn ich ein Minus, das ich habe, dadurch decke, daß ich neue Schulden aufnehme, ist das natürlich wirtschaftlich überhaupt keine Deckung. Auf der anderen Seite aber ist uns dieser Weg nach Auffassung der Regierung — und ich glaube, man darf sich über die Richtig⸗ keit dieser Auffassung keinem Zweifel hingeben — durch die Be⸗ stimmung der Preußischen Verfassung verschlossen, wonach wir An⸗ leihen nur bei außerordentlichem Bedarf und in der Regel nur für Ausgaben zu werbenden Zwecken aufnehmen sollen. Ich begrüße
einer soliden Finanzgebarung durchaus, und wenn Sie es mir nicht übelnehmen wollen, auch deshalb, weil sie auch dem Landtag in seiner Bewilligungsfreudigkeit doch einigé, wie mir scheint, recht gute Schranken zieht. (Sehr gut! bei der D.⸗Nat. Vp. und der Wirtschaftsp.) Denn, meine Damen und Herren, es ist nicht mehr so einfach, Anleihen aufzunehmen und zu sagen: daraus können ja die Mehrausgaben, die wir, der Landtag, bewilligt haben, gedeckt werden, weil der Landtag nicht in der Lage ist, die Regierung ohne weiteres, ohne Verfassungsverletzung zur Aufnahme dieser Anleihen zu veranlassen.
Ich bin überhaupt der Ansicht — und ich darf das, zumal ich Abgeordneter bin, auch offen aussprechen — wir müssen bei der außerordentlich ernsten Finanzlage, in der sich zweifellos Reich und
der Bewilligungen, bei der Frage, ob wir manches, was dem ein⸗ zelnen von uns lieb und wert ist, erfüllen können oder nicht, eine größere Zurückhaltung auferlegen, als das im allgemeinen in par⸗ lamentarischen Körperschaften der Fall ist. (Sehr richtig! rechts.) Wir müssen alle daran denken, daß es nicht in erster Linie heißt: was wünschen wir zu leisten?, sondern daß in der heutigen Zeit mindestens in demselben, ich möchte sagen, in viel größerem Maße
jedesmal die Frage im Vordergrund steht: woher können wir die
Es ist schade und traurig, daß zurzeit nicht mehr zu erreichen war, weniger vielleicht vom Standpunkt der Länder als vom Stand⸗
punkt der Gemeinden aus; denn es ist gar kein Zweifel, daß unter
der jetzigen Finanzlage, bei der eigentlich sehr wenig Steuern doch den Gemeinden zur eigenen Ausschöpfung überwiesen sind, die Ge⸗ meinden noch viel mehr zu leiden haben als die Länder.
Um sich ein zutreffendes Bild von der Finanzlage Preußens zu machen, wird es nicht genügen, sich mit dem Haushaltplan für das laufende Jahr 1923 zu beschäftigen, sondern es wird auch notwendig sein, einen kurzen Rückblick auf den Ab⸗ schluß der letzten Jahre zu werfen. Mit diesem Abschluß sind wir leider stark im Rückstande, weil, wie Sie selbst wissen, die Ver⸗ abschiedung des Haushalts in diesem hohen Hause immer ver⸗ hältnismäßig spät erfolgt ist, so daß naturgemäß die ganzen auf diesen verhältnismäßig spät verabschiedeten Etats beruhenden Rech nungen erst ebenso spät haben abgeschlossen werden können. Ich freue mich aber, daß in dieser Beziehung — und auch da hoffe ich im Sinne der großen Mehrheit zu sprechen — doch sehr erhebliche Fortschritte im Landtag erzielt worden sind. Ich darf daran erinnern, daß wir den Haushalt für 1921 erst im Dezember 1921, und den Haushalt für 1922 im Juni oder Juli vorigen Jahres verabschiedet haben, und ich darf an das hohe Haus die Bitte richten, den jetzigen Haushaltsplan, wenn irgend möglich, so zu verabschieden, daß er in der Tat mit dem 1. April in Kraft treten kann. (gustimmung rechts und im Zentrum. — Abg. Heilmann: Wenn der Staatsrat etwas schneller arbeitet) — Der Staatsrat kann auch etwas schneller arbeiten, das ist richtig. Aber seien wir einmal offen — ich glaube, wir werden uns alle darüber einig sein, daß gerade bei der ungeheuren Geldentwertung ein möglichst schnelles Arbeiten des Landtags nicht nur aus dem sachlichen Grunde erforderlich ist, sich endlich dem Zustand zu nähern, den die Verfassung vorschreibt, sondern auch aus rein finanziellen Gründen. Die Staatskasse wird außerordentlich schwer geschädigt, wenn der Haushalt erst so viel später in Kraft tritt, weil uns alles, was wir dann erst auf Grund des Haushalts ausführen können, erheb⸗ lich teurer wird, als wenn wir es früher tun können.
Da darf ich hier einen Gedanken einwerfen, den wir im Haupt⸗ ausschuß noch näher werden erörtern müssen. Sie wissen, wie bei unserer katastrophalen Geldentwertung die Verschiebung, sagen wir mal von Bauten, auch nur um einige Wochen zu Buche schlägt. Sollte es nicht möglich sein, daß wir unter diesen Umständen, namentlich bei Bauten, uns dahin verständigen, daß, wenn im Hauptausschuß in zweiter Lesung, oder wie Sie wollen, eine Ent⸗
Soweit die Fehlbeträge der Rechnungsjahre 1921127 auf diesem Wege durch nachträgliche Einnahme der Reichssteuer nicht gedeckt werden, würden sie mit dem etwaigen Fehlbetrage von 1923 in den Haushaltsplan von 1924 aufzunehmen sein, und wir werden uns dann darüber schlüssig werden müssen, in welcher Weise sie zu decken find. 3
Wenn ich nun auf den Haushaltsplan des Jahres 1928 zunächst in formeller Beziehung kurz eingehen darf, so darf ich folgendes sagen. Meine Damen und Herren, Sie haben, wie ich annehme, das Gutachten gelesen, welches der Staatsrat nach, wie ich nicht anders sagen kann, eingehenden Beratungen zum Haushaltsplan abgegeben hat. Die Hauptsache des Gutachtens scheint mir, ohne daß ich mich auf Einzelheiten fest⸗ legen kann, zu sein, daß daraus hervorgeht, wie auch der Staats- rat die finanzielle Lage des Landes Preußen mit dem außer⸗ vrdentlichen Ernste beurteilt, die sie nach Meinung der Regierung in der Tat verdient. Wie gesagt, auf alle Einzelheiten dessen, was der Staatsrat vorgeschlagen hat, hat sich das Staats- ministerium nicht sfestgelegt, es hat sich aber, wie Sie aus der Aeußerung des Staatsministeriums ersehen, grundsätzlich mit der Aeußerung des Staatsrats einverstanden erklärt.
Wir haben im wesentlichen, wie Sie gesehen haben werden, den Haushaltsplan nach den Grundsätzen aufgestellt, die sich. wie mir scheint, im allgemeinen bei uns bewährt haben. Wir haben einem Wunsch des Landtags entsprochen, indem wir Ihnen — und ich darf sagen — mit wirklich außerordentlicher Mühe und ganz außerordentlicher Arbeit Uebersichten über die tatsächliche Beteiligung der einzelnen Ver⸗ waltungen an den Staatseinnahmen und ⸗ausgaben vor⸗ gelegt haben. Sie finden das nach dem Vorbericht in dem Heft über den Staatshaushaltsplan, das Ihnen ja allen zugegangen ist. Seinerzeit ist — das scheint mir ein berechtigter Wunsch zu sein — hier im Landtag wie anderwärts auch schon früber der Wunsch geäußert worden, man solle doch Uebersichten aufstellen, aus denen sich ergebe, was der einzelne Zweig der staatlichen Verwaltung denn eigentlich für den Staat wirtschaftlich bedeute, d. h. was die Einzelverwaltung dem Staat bringe und was die einzelne staatliche Verwaltung dem Staat koste. Wir haben uns bemüht. diesem Wunsch Rechnung zu tragen obgleich das natürlich im großen und ganzen recht schwer ist. Wir sind uns auch dar⸗ über klar, daß ein absolut sicheres Ergebnis diese Nachweisungen nicht bieten, aber auch nach meiner Auffassung nicht bieten können, weil sich im Haushalt ja eine Reihe von Posten findet
— ich erinne ve an Posten der Zentralverwaltung und allgemeine