1923 / 35 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 10 Feb 1923 18:00:01 GMT) scan diff

44 1922. Liebe Attiengesellschaft Feinseifen⸗ und Parfümeriefabrik, Hameln a. Weser.

Geschäftsbetrieb: Parfümerien, ätherische Ole, Seifen, Wasch⸗ und Bleichmittel, Stärke und Stärkepräparate, Farbzusätze zur Wäsche, Flecken⸗ entfernungsmittel, Rostschutzmittel, Putz- und Polier⸗ mittel (ausgenommen für Leder), Schleifmittel.

17.1 1923.

und Parfümerie⸗

L. 24200.

44 1922. Liebe Aktiengesellschaft Feinseifen⸗ und Parfümeriefabrik, Hameln a. Weser.

Geschäftsbetrieb: Parfümerien, ätherische Ole, Seifen, Wasch⸗ und Bleichmittel, Stärke und Stärkepräparate, Farbzusätze zur Wäsche, Flecken= entfernungsmittel, mittel (ausgenommen für Leder), Schleifmittel.

17,1 P28. und Parfümerie⸗

Rostschutzmittel, und Polier⸗

4.4 1922. Liebe Aktien Parfümeriefabrit,

Geschäftsbetrieb: Parfümerien, ätherische Ole, Seifen, Wasch⸗ und Bleichmittel, Stärke und Stärkepräparate, Farbzusätze zur Wäsche, Flecken⸗ Putz- und Polier⸗

gesellschaft Feinseifen⸗ und 171 1923.

und Parfümerie⸗

Hameln a. Feinseifen⸗

entfernungsmittel, Rostschutzmittel,

mittel (ausgenommen für Leder), Schleifmittel.

44 1922. Liebe Altiengesellschaft ,

Parfümeriesabrik, Hameln a. Weser.

Geschäftsbetrieb: Feinseifen- und Parfümerie⸗ Parfümerien, ätherische Ole, Seifen, Wasch⸗ und Bleichmittel, Stärke und Stärkepräparate, Farbzusätze zur Wäsche, Flecken⸗ entfernungsmittel, mittel (ausgenommen für Leder), Schleifmittel.

Rostschutzmittel, und Polier⸗

L. 24212.

Liebe Aktiengesellschaft Feinseifen⸗ und

17,1 1923. und Parfümerie⸗ kosmetische

454 1922. Barfümeriefabrit, Geschäftsbetrieb: Parfümerien, ätherische Ole, Seifen, Wasch⸗ und Bleichmittel, Stärke Farbzusätze zur Wäsche, Flecken⸗ Putz- und Polier⸗ r), Schleifmittel.

und Stärkepräparate, entfernungsmittel, mittel (ausgenommen für Lede

Rostschutzmittel,

J. 21280.

fi ili lztizina⸗

la n

24.11 1922. Farbenfabrilen vorm. Friedr. Bayer

17/1 1923. Fabrikation und Verkauf von Teerfarbstoffen, pharmazeutischen Präparaten und son⸗

stigen chemischen Produkten. medizinische

& Co., Leverkusen b. Köln a. Rh. Geschäftsbetrieb:

Arzneimittel, und hygzgienische Zwecke, pharmazeutische Drogen und Präparate, Pflaster, Verbandstoffe, Tier⸗ und Pflanzenvertilgungsmittel, Des⸗

insektionsmittel und Konservierungsmittel für Lebens⸗

Amschreibungen, Berichtigungen und sonstige Nachträge.

29. 11985, 11094, 12510. umgeschrieben auf Staatliche Porzellan Manufaktur Nymphenburg A. Bäuml, München.

22a. 59966. Wohnsitz: Altkarbe (Neumarh. 26a. 59129,

26e. 119949, 123779, 123844, 123982, 125476, 128299, 141498, 141499, 151497. Umgeschrieben auf: Chemische Fabrik Riba A⸗ tiengesellschaft, Nordenham.

26b. 63498. Weiterer Vertreter: Pat⸗Anw. Dipl.-Ing. W. Massohn, Berlin.

2. 393262, ̃

34. 106997.

Umgeschrieben auf Behringer C Co., Nürnberg. 16a. 126841, 148637, 160629, 1703332, 170333, 200117.

Firma lautet richtig: Königliches Hofbräuhaus, München.

2. 160671, 176870. Umgeschrieben auf: Ge⸗ sellschaft für Seuchenbekämpfung A.-G., Frank⸗ furt a. M.

16. 153369. Umgeschrieben auf Long John Distilleries, Limited, London; Vertreter: Rechts⸗ anwälte Max Friedrich Baerwinkel u. Fritz Hoffmann, Leipzig. . 9b. 129501, 238477, 260542, 260543, 266109. Firma geändert in: Ritterwerk Ernst Pack K Söhne m. b. H., Solingen.

10. 161465. Umgeschrieben auf „Hansa“ Auto⸗ mobil und Fahrzeug⸗Werke A.⸗G., Bremen. 13. 165386. Umgeschrieben auf: Eversin⸗Werk Heinrich Schultz, Hamburg. . 34. 167178. Firma geändert in: Patent Ra⸗ siercreme⸗Fabrik G. m. b. H., Hamburg.

2. 172847. Pat.-⸗Anw. C. Gronert ist in Fort⸗ fall gekommen.

26e. 174459. Sitz: Dresden⸗Mockritz

. 38. 175598. Sitz: Berlin.

. 6. 176169. Umgeschrieben auf Trapp & Münch A.⸗G., Friedberg i / Hessen.

38. 186515, 194653, 196183. Umgeschrieben

auf Max Wagowski, Ulm a. D.

20b. 202637,

26b. 6446, 53560, 61037. Umgeschrieben auf The American Cotton Dil Company, New⸗Hork; Vertreter: Pat.⸗Anw. Dr.-Ing. R. Geißler, Berlin. 26c. 251411. Umgeschrieben auf: Au Planteur de Caiffa, Paris; Vertreter: Pat.⸗Anw. E. Lam⸗ berts, Berlin.

4. 269597. Firma geändert in „Verma“ Ver⸗ einigte Metall⸗ und Stanzwerke G. m. b. H., Berlin.

. 9b. 291348. Umgeschrieben auf Otto Bracke, Remscheid.

26h. 274891, 274892, 274893, 274894, 274895, 280970, 280971, 280972, 264. 299174, 290175, 290178, 290179, 290182, 294600, 296122.

Firma geändert in: Viktoria Brotfabrik Peter Boysen, G. m. b. H., Flensburg.

6. 292024. Sitz: Aachen.

25. 22749, 22815, 22937, 72930, 72931, 86689, 193959, 194466. Umgeschrieben auf: Ernst Kaps, Johann Kuhse, Pianoforte⸗Fabriken, A.⸗G., Dresden.

26a. 61258. Umgeschrieben auf: H. & P. Sauermann A.⸗G., Kulmbach.

. 39. 61539. Firma geändert in: Wurzner Tep⸗ pichfabrik, Aktiengesellschaft, Wurzen.

17. 64854. Firma geändert in: Rudolf Fißler G. m. b. H., Idar a. Nahe.

23. 69329, 72021, 74733. Jetzige Vertreter: Pat-Anwälte R. Schmehlik u. C. Satlow, Berlin.

1. 70047. Vertreter: Pat.⸗Anw. Dipl.Ing. Adolf Münch, Mannheim.

2. 746590, 86450, gg241. Umgeschrieben auf: Sarsa chem. pharm. G. m. b. H, Berlin. 27. 83824. Umgeschrieben auf: Bayerisches Hauptmünzamt, München.

34. 102727, 102728, 143818. Firma be⸗ richtigt in: Barclay & Company, a Delgware corporation, New⸗Jork. ;

38. 153627. Umgeschrieben auf: Fa. Ferdinand Geiger, München. 23. 164675. Umgeschrieben auf: Niederbayer.

Motorenfabrik Josef Kulzer, Velden a. V.

2. 170560. Wohnfitz: Oranienburg, Markgrafen⸗ straße 27. .

38. 175296. Umgeschrieben auf: Cigaretten⸗ fabrik Wallruth Comp. Aktiengesellschaft, Stutt⸗ gart. ;

Zb. 168543. Firma geändert in: Wichert Inc, Brooklyn V. St. A.; Vertreter: Friedrich Weiß⸗ mann, Berlin, Ritterstr. 33.

6. 175608. Umgeschrieben auf: Berliner Gips⸗ werke L. Mundt vorm. H. Kühne, Berlin. 26b. 177259. Firma geändert in: Neumärkische Aktiengesellschaft für Kartoffel Milch⸗ und Fleischverwertung, Lippehne. .

34. 183007. Firma geändert in: E. Wert⸗ heimer et Fils, Paris; Vertr.: Dr. Geert Seelig, Dr. P. Ehlers u. H. Naumann, Hamburg.

13. 190025. Umgeschrieben auf Fa. C. Schuler,

Chemische Fabrik, München.

4. 198472. Vertreter: Pat⸗Anw. Dr. Oskar

Arendt, Berlin. .

2. 198794. Wohnsitz: Küllstedt i / Th.

264. 206287. Umgeschrieben auf: Friedrich

Sauer, Gotha.

16. 218829. Umgeschrieben auf: August Laf⸗

rentz K Co., Kiel.

9b. 255135, 264816. Umgeschrieben auf: Fa. Carl Wilh. Doll, Wermelskirchen.

32. 2779067. Umgeschrieben auf: Zeichenbedarf A.-G., München.

9b. 282118, 282119. Umgeschrieben auf: Da⸗ vid Dominicus E Co., Remscheid⸗Vieringhausen.

25. 284108, 284109, 284110, 284111. Um- geschrieben auf:; Ernst Kaps, Johann. Kuhse, Pianoforte⸗Fabriken A.⸗G., Dresden.

9b. 289436, 299369. Umgeschrieben auf: Klittermann C Moog G. m. b. H., Haan (Rheinl. ).

226. 290026. Umgeschrieben auf: „Werksegen“

. Sb. 296820. Firma geändert in: Paro Tau⸗ 22. 296992. Umgeschrieben auf: Ing. Felix 25. 78003, 78004. Umgeschrieben auf: Gustav 16a. 156952, 159356, 159357, 192416.

2. 194299, 26e. 192884, 216359, 224129, 225190.

26a. 198965, 218390. Uumgeschrieben auf: 42. 248654. Umgeschrieben auf: Koeson Fa⸗

264d. 27775, 27800, 28068, 28837, 42873,

hufeisen G. m. b. H., Berlin⸗Lichtenrade. Käppler G. m. b. H., Freiberg i / Sa. Fiedler A.⸗G., Leipzig.

Umgeschrieben auf: Schloßbrauerei Planegg b. München A.-G., Planegg b / München.

Umgeschrieben auf: Haco⸗-Gesellschaft, Bern; Vertr.: Pat⸗Anw. Dr. Karl Michaelis, Berlin.

Friedrich Fudickar A.-G., Rommerskirchen.

brikations- und Vertriebsgesellschaft m. b. H., München.

52638, 77288, 135971, 146599, 149911, 158399, 162581, 172426, 173963, 257131, 257921, 257922, 269315, 260885, 265973, 265974 268414 283559, 283560 283563, 284517, 284518, 285 0917, 286482, 2864383, 286484, 286824, 289301, 290112, 290113, 291382, 296290. Umgeschrieben auf: Wein⸗ berg A.⸗G., Hamburg.

2. 169372. Das Zeichen bleibt für pharma⸗

27. 175047. Das Zeichen bleibt für Kl. 27:

20h. 166096. Das geichen bleibt für Kl. 13:

20h. 1661092. Das Zeichen bleibt für Kl. 13:

20h. 172135. Das Zeichen bleibt für Kl. 13:

20h. 172825. Das Zeichen bleibt für Kl. 200:

20h. 187459, 187460. Das Zeichen bleibt

. 38. 183308. Für Bier, Porter, Ale, Mineral⸗

16a, 171989, 171990, 171991, 171992,

Bergbau⸗ und Industrie G. m. b. H., München.

Teillöschungen. 26. 1. 1923.

zeutische und therapeutische Präparate für Men⸗ schen und Tiere, Schutz- und Heilstoffe gegen Tuberkulose, Desinfektionsmittel bestehen; für die anderen Waren gelöscht.

Papier, Pappe, Karton, Papier⸗ und Pappwaren, Roh⸗ und Halbstoffe zur Papierfabrikation, Tapeten. Kl. 28.: Photographische und Druckerei⸗ erzeugnisse, Spielkarten, Schilder, Buchstaben, Druckstöcke, Kunstgegenstände. Kl. 32: Schreib⸗, Zeichen⸗, Mal⸗ und Modellierwaren, Billard⸗ und Signierkreide, Büro⸗ und Kontorgeräte (aus- genommen Möbel), Lehrmittel, Radiergummi, Gummibänder bestehen; für die anderen Waren

gelöscht.

Bohnermasse. Kl. 2 0b: Technische Ole und Fette, Schmiermittel. Kl. 200: Kerzen. Kl. 26a: Fischfette. Kl. 26b: Margarine, Speiseöle, Speisefette, gehärtetes Rinderfett, Kunsttalg. Kl. 264: Kakaobutter, Kakaofettmischungen, Kakaobuttersurrogate. Kl. 26e: Futtermittel aus Abfallprodukten der Olbereitung. Kl. 34: Kos⸗ metische Fette, Seifen bestehen; für die anderen Waren gelöscht.

Bohnermasse. Kl. 206: Technische Ole und Fette, Schmiermittel. Kl. 200: Kerzen. Kl. 26a: Fischfette. Kl. 26h: Margarine, Speiseöle, Speisefette, gehärtetes Rinderfett, Kunsttalg. Kl. 264: Kakaobutter, Kakaofettmischungen, Kakaobuttersurrogate. Kl. 34: Kosmetische Fette, Seifen bestehen; für die anderen Waren gelöscht.

Bohnermasse. Kl. 206: Technische Ole und Fette, Schmiermittel. Kl. 20: Kerzen. Kl. 26a: Fischfette. Kl. 26h: Margarine, Speiseöle, Speisefette, gehärtetes Rinderfett, Kunsttalg. Kl. 26d: Kakaobutter, Kakaofettmischungen, Kakaobuttersurrogate. Kl. 26e: Futtermittel aus Abfallprodukten der Hlbereitung bestehen; für die anderen Waren gelöscht. h

Kerzen. Kl. 26h: Margarine, Speiseöle, Speise⸗ fette, gehärtetes Rinderfett. Kl. 264: Kakao⸗ butter, Kakaofettmischungen, Kakaobuttersurrogate. Kl. 26e: Futtermittel aus Abfallprodukten der Olbereitung bestehen; für die anderen Waren

gelöscht.

für Kl. 20h: Künstliches Wachs, Leuchtstoffe, Schmiermittel, Karnaubawachsersatz. Kl. 206: Kerzen. Kl. 26a: Fischfette. Kl. 26h: Mar⸗ garine, Speiseöle, Speisefette, gehärtetes Rinder⸗ fett, Kunsttalg. Kl. 264: Kakaobutter, Kakao⸗ fettmischungen, Kakaobuttersurrogate, Schokolade. Kl. 34: Kosmetische Fette, Seifen, Putzmittel bestehen; für die anderen Waren gelöscht.

wässer, natürliche und künstliche Brunnen⸗ und Badesalze, Fruchtsäfte und Gelees, Essig und Essigessenze, Photographische und Druckereierzeug⸗ nisse, Zündhölzer gelöscht.

27. 1. 1923.

175844. Für Arzneimittel, chemische Pro⸗ dukte für medizinische und hhyaienische Zwecke, pharmazeutische Drogen und Präparate, Pflaster, Verbandstoffe, Tier⸗ und Pflanzen vertilgungs⸗ mittel. Desinfektionsmittel, Konservierungsmittel für Lebensmittel, chemische Produkte für in⸗ dustrielle, wissenschaftliche unb photoaraphische Zwecke. Feuerlöschmittel, Härte⸗ und Lötmittel, Zahnfüllmittel, mineralische Rohprodukte, Dichtungs⸗ und Padunesma'erialien, Wärme'chutz= und Isoliermittel, Asbestfabrikate, Düngemittel, Kerzen, Nachtlichte. Dochte bestehen; für die anderen Waren gelöscht.

171993. 171994, 171995. 72417, 172418. Für Abputzgerste, Hopfen, Bierklär⸗

mittel, Darrstärke, Gerstenkeime, Getreide ge⸗

löscht. . 38. 252004. Für Zigaretten gelöscht. 29. 1. 1923.

2. 187323. Das Zeichen bleibt für chemische Produkte für industrielle Zwecke, Staubbinde⸗ und Imprägniermittel bestehen; für die anderen Wa⸗ ren gelöscht.

Za. 61078. Für Hutschachteln, Hutbürsten, Hut⸗ kisten, Bürstentaschen gelöscht. 4. 170920. Für Armaturen, Spucknäßfe, Klo⸗ setts und Bidets, Frisierscheren, Holz und Me⸗ tallwaren für den Haus⸗ und Küchengebrauch, hauswirtschaftliche Maschinen und deren Teile, Schränke aus Metall, Holz und anderem

Material, Nachtgeschirre, Steckbecken, Pumpen gelöscht.

4.

9. 191520, 191521. Das Zeichen bleih

Kleineisenwaren bestehen; für die anderen J gelöscht.

11. 1706522. Das Zeichen bleibt für Fah

bestehen; für die anderen Waren gelöscht.

20b. 169390. Das Zeichen bleibt für gl

Bohnermasse. Kl. 20h: Technische Ole und; Schmiermittel. Kl. 200: Kerzen. Kl. f Fischfette. Kl. 266: Margarine, Spe Speisefette, gehärtetes Rinderfett, Kun Kl. 264: Kakaobutter, Kakaofettmischun Kakaobuttersurrogate. Kl. 26e: Futtermitle Abfallprodukten der Olbereitung. Kl. 34. ; metische Fette, Seifen bestehen; für die anz Waren gelöscht.

22. 66079. Das Zeichen bleibt für

graphische Utensilien nämlich: Kassetten, Schi Films und Platten und Belichtungsapyn Röntgen- und Lichtheilapparate bestehen, die anderen Waren gelöscht.

23. 176711. Das Zeichen bleibt für

Werkzeuge. Kl. 23: Maschinen, Maschinen⸗ Treibriemen, Schläuche, Automaten, Haus⸗ Küchengeräte, Stall⸗, Garten- und landwirtst liche Geräte bestehen; für die anderen 1

gelöscht.

26a. 62921. Für Zahnstocher gelöscht. 264. 175196, 176624. Für Konserven,

schließlich Fruchtsäfte und Gelees, Kaffee, gn surrogate, Tee, Zucker, Mehl, Gewürze geli

34. 175559. Das Zeichen bleibt für Rosis

mittel, Putz und Poliermittel für edle un edle Metalle bestehen; für die anderen W gelöscht.

41. 177229. Für Gummilösung, Slegbin

Kragensedern, Kragenschoner gelöscht. 30. 1. 1923.

4. 192744. Für Hähne, Zylinder, Lam

schirme gelöscht.

13. 265647. Für Putz- und Poliermittel,

schutzmittel gelöscht.

42. 65204. Das geichen bleibt für Blechtt⸗

Blechgeschirre, Emailletöpfe, ⸗Kummen' y Kannen bestehen; für die anderen Waren löscht.

42. 285372. Für Weine, Spirituosen gel 42. 175775. Für Kl. 1: Ackerbau⸗, zn

wirtschafts⸗, Gärtnerei⸗ und Tierzucht⸗Cn nisse, Ausbeute von Fischfang und Jagd. Al. Kopfbedeckungen, Friseurarbeiten, Puß, künst— Blumen. Kl. 3b: Schuhwaren. Kl. 4 leuchtungs⸗, Heizungs⸗, Koch⸗, Kühl⸗, Troth und Ventilations⸗Apparate und ⸗Geräte, Wa

leitungs-, Bade⸗ und Klosett⸗Anlagen. 1 Borsten, Pinsel, Putzmaterial, Stahlspäne. M1

Chemische Produkte für industrielle, wissensch liche und photographische Zwecke, Feuerlöschmi Härte⸗ und Lötmittel, Abdruckmasse für zahn liche Zwecke, Zahnfüllmittel, mineralische g produkte. Kl. 7: Dichtungs⸗ und Packungen rialien. Wärmeschutz⸗ und Isoliermittel, h fabrikate. Kl. 8: Düngemittel. Kl. 9a: und teilweise bearbeitete unedle Metalle. Kl. Hufeisen, Hufnägel. Kl. 9k: Eisenbahn⸗d baumaterial, Anker, Stahlkugeln, Reit⸗ und R geschirrbeschläge, Rüstungen, Glocken, Schlittsch Geldschränke und Kassetten, gewalzte und gossene Bauteile, Maschinenguß. Kl. 10: Lm Luft⸗ und Wasserfahrzeuge, Automobile,

räder, Automobil⸗ und Fahrrad⸗Zubehör, n zeugteile. Kl. 12: Felle, Häute, Därme, K Pelzwaren. Kl. 13: Firnisse, Lacke, Vel Harze, Klebstoffe, Wichse, Lederputz= und La

konservierungsmittel, Appretur⸗ und Gerbmit Bohnermasse. Kl. 15: Gespinstfasern, Pohb material, Packmaterial. Kl. 162: Bier. Kl. l Weine, Spirituosen. Kl. 1609: Mineralwä alkoholfreie Getränke, Brunnen und Vadest

Kl. 17: Edelmetalle, Gold⸗, Silber- und Ai

waren. Kl. 18: Gummi, Gummiersatzsstosse Waren daraus für technische Zwecke. Kl. Schirme, Stöcke, Reisegeräte. Kl. 20a: gt materialien. Kl. 206: Wachs, Leuchtstoffe, nische Ole und Fette, Schmiermittel, Hen Kl. 200: Kerzen, Nachtlichte, Dochte. . Drechsler Schnitz- und Flechtwaren, Bl rahmen, Figuren für Konfektions⸗ und Fri zweche, Kl. 22h: Physitalische, chem ische, oy geodätische, nautische, elektrotechnische, W

Signal⸗, Kontroll⸗ und photographische Appmn

Instrumente und Geräte, Meßinstrum Kl. 24: Möbel, Spiegel, Polsterwaren, Tant dekorationsmaterialien, Betten, Särge. Musikinstrumente, deren Teile und. En Kl. 26a: Fleisch⸗ und Fischwaren, Fleischerm Konserven, Gemüse, Sbst, Fruchtsäfte, Cet Kl. 26b: Eier, Milch, Butter, Käse, Marhth Speiseöle und Fette. Kl. 26e: Kaffee, s surrogate, Tee, Zucker, Sirup, Honig, y'. und Vorkost, Teigwaren, Gewürze, Saucen,! Senf, Kochsalz. Kl. 264: Kakao, Schehtn Zuderwaren, Bad- und Konditorwaren, ; Backpulver. Kl. 26e: Diätetische Nähmm Malz, Futtermittel, Eis. Kl. 28: Pho phische unb. Druckereierzeugnisse, Spielkb Schilder, Buchstaben, Druckstöcke, Runstgegen ö Kl. 31: Sattler⸗, Riemer⸗, Täschner⸗ und = waren. Kl. 33: Schußwaffen. =. waren, Turn⸗ und Sportgeräte. Kl. 36: ö stofse, Zündwaren, Zündhölzer, Feuerwerl Geschosse, Munition. Kl. 37: Steine, Kun (. Zement, Kalk, Kies, Gips, Pech, Asphalt, Holzkonservierungsmittel, Rohrgewebe, pappen, transportable Häuser, Schorn steint,⸗ materialien. Kl. 39: Teppiche, Matten leum, Wachstuch, Decken, Vorhänge, p Zelte, Segel, Säcke. Kl. 40: Uhren und n teile gelöscht.

Berlin, den 9. Februar 1923.

Neichs patent ant.

Verlag der Expedition (Mengering) in Berlin.

Druck von P. Stankiewicz' Buchdruckerei G. m. 6. 8) Berlin 8Ww. 11, Bernburgerstr. 14.

8 **

ugspreis beträgt monatlich 1509 Mr ten nehmen Bestellung an, ür itungsvertrieden für

Alle Postanstal den Postanstal auch die Geschäftsstelle

Einzelne Nummern ho Tel. Schriftleitung Zentr. 10 9853, h

Berlin außer Selbstabhoĩer Wilhelmstrahe Nr. 32. sten 250 Mh.

eschäftsstelle Zentr. 1573.

Deutscher Reichsanzeiger

Preußischer Ctaatsanzeiger.

Anzeigen nimm an

die Geschäftsstelle des Reichs. und Staats anzeigers

Berlin SW. as, Wilhelmstraße Nr. 82.

Inhalt des autlichen Teiles: Deut s ches Reich.

der Fassung des Gesetzes gegen die Kapital⸗ sicherungspflicht in der Angestellten⸗

sennungen ꝛc. fanntmachung

ere Verordnung über Ver versicherung.

händerung Ter Satzung des Reich chastlichen Förderung der deutschen asse, betreffend die Auflösung de legnitz und der Versor kanntmachung, fanntmachung, betreffend es Ausschusses für Schwefelsäure. tanntmachung, betreffend Brenn lanntmachung zur Aenderun ichting von Beiträgen nd die Verbilligung von B fanntmachungen, betreffend heken⸗ und Wechselbank in her Stadt Eßlingen.

zeigen, betreffend die Ausgabe der Nu esetzblatts Teil L' und

skuratoriums zur wissen⸗ Textilindustrie. n Hauptversorgungsamts 1gungsämter Jauer und Brandenburg. betreffend Schwefelsan - Aenderung der Lieferungsbedingungen stoffverkaufspreise.

g der Bekanntmachung über Ent⸗ r den Bergarbeiterwohnungsbau ergarbeiterlebensmitteln. Anleihen der Bayerischen der Stadt Leipzig und

des ichs⸗

der Nummer 5 Teil II. r 66 Erste Beilage.

gen der Filmoberprüfstelle und der Filmprüfstelle

Breußen.

Per onalveränderungen. r ig des Enteignungsrechts. ng, betreffend eine Anleihe der Stadt Köslin.

Erste Beilage.

lengungen und sonstige nde über Verleihung

dels verbote.

Amtliches. Deutsches Reich. Dr. von Ren

Der Legationsrat the⸗Fink ist zum Ge⸗

hischaftsrat ernannt

Konsulatssekretůär Urbanek n Konfulat in Lodz ernannt

Der kommi

ssarische Kanzler, zum Kanzler f den.

bei dem deutsche

Bekanntmachung ung des Gesetzes gegen die Kapitalflucht. Vom 26. Januar 1923. er am 9. Februar RGBl. S. 91.) 15 des Gesetzes gegen die Ka S. 968) wird

öffentlicht in d ausgegebenen Nr. 9 des

Auf Grund des 8 ndeiung des 22 (9) CB. bes gegen die Kapitalf erlin, den 26. Janua Der Reichsminister der Finanzen.

Dr. Hermes.

Gesetz gegen die Kapitalflucht. 81.

3 zur Ergänzung und pitalflucht vom 22. De⸗ er Wortlaut des ucht nachstehend betannigemacht.

V ert dai 6. . * babe und ändische Währung lautende

lung von Banken nach dem

auf in⸗ oder ausl nur duich Vermitt dt oder überbracht werden. m Sinne dieses Gese eisungen des Rei

rbriest ist. j

; ungemittel im

tzes sind a

uch die unverzins⸗ chés oder der L

änder, Zins, und durch welche die Beteiligung an owie Sppothelen⸗ Grundschuld⸗ und

beg sind außer Geldiorten, nweisungen, Schecke

ntemeh men ve ldbriese.

Sinne dieses Gese leichen auch A

dieses Gesetzes gelten auch Schuldbuch⸗ alle Personen und Unter⸗ oder Bankiergeschäfte betreiben. n unter diese Vorschrift fallen. ligten der Neichsminister der Landes zentralbehörde

Gesetzes gegen die Kapitasflu . en Entscheidungen

ken im Sinne wie weiter

ö. , ge der Betei ine ne men mit der

als Entscheidungen im vorstehenden

danken důrfen

Auftrage ven ufträge von welche nicht gewerbs«

einschlie hnlich des Portos

——————6snnT–eeeeeepi—

abgegeben.

Stückekonto guigeschrieben,

von Wertpapieren oder Zahlungsmitteln

auf einen solchen übertragen werden sollen.

zufügen

Vermer

Eingang des Antrags, zu treffen.

2

wert, Stückzahl) enthalten.

zubewahren.

Eine Bank, weiche

ihr zahlbar gestellten Urkunden zu Nichtbankiers einlöst oder

Ban kiergeschafte betreiben (Nichtbant erco), wonach

7 Die Anlage ist hier nicht abgedruckt.

w Wertpapiere nach dem Ausland versandt . überbracht, einen Ausländer in Verwahrung genommen oder . ,

2. n n, Ausland ver der lür einen Ausländer in Verwahrung aenor 3. Geldhetraͤge mittelbar oder , n . lãändischer Währung einem Inländer oder Auslände land oder einem Ausländer im Inland zur V (Auszahlungen, Akkreditibe) oder gutgeschrieben werden sollen, nur auslühren, wenn der Auftrag nach dem Muster der Aulage 1 *) beim Ve

sandt oder überbracht

erfügung gestellt

ggeber eine Erklaͤrung renden oder Ueberbringen ohhbelter Ausfertigung ein leicht. Schuldbuchbe Erklärung auch anzufordern vor ö. Aus wanach Schuldbuchfot derungen für einen Au

rwaltungen haben die hrung von Aufträgen, Sländer begründet oder

Die Banken haben in allen ällen eine Ausfertigun r Er⸗ klärung binnen einer Woche an ö. für ihre ir g 6 niederlassung) zustãndige Fmanzamt weiterzugeben un Aue sertigung oder eine Abschrift derselben drei Jahr bewahren. Beim Versenden oder lieberbringen Don oder Zahlungsmitteln Iist die dritte Ausfertigung der

ssung (Zweig d die zweite e lang aufzu⸗ Wertpapieren Sendung bei⸗

Wird stragten Bank nicht selbst aus— k weitergegeben, so ist die Er⸗ Bank einzureichen, welche gemäß

Werden W oder Zahlungemitt Bank i eigenen Namen 66 , fee *

6 e e 3 n nn, m,,

zogener Zettel mit dem k beizuf Ertolgt die Versendung oder Ueberbrin Bank, so ist ein— . der

ch vollzogener Zettel mit dem Vermerk

3.

Banken dürfen die im 82 go bezeichneten Auftrã , . die von dem lustrgac cer ö ; ggf n an nem Genehmigungsvermerke des sür den Auftraggeber zuständigen Finanzamts ber sehen ist. Die Entscheidung des e nl ist 1 Ferzüglich, spätestens innerhalb eine Frist von einer Woche nach

zureichende Erklärung mit

Der Genehmigungsvermerk des Finanzamts ist nicht erforderli wenn der Auftrag von einer Person oder r, nf . ist, welcher die zuständige Han delskammer eine Bescheinigung darüber ausgestellt hat, daß ihr Gewerbebetrieb regelmäßig Geschäfte mit sich hringt, zu deren Abwicklung Zahlungen nach dem Ausland notwendig

ie genannten Personen oder Per jonenvereinigun von der Befreiung von dein Gen ehmigungsvermerke des . nur für solche Zahlungen Gebrauch machen, welche innerhalb ihres regelmäßigen Geschaftsbetriebs getätigt werden. f finden die Vorjchrizien des 5 3 Abs. 3 bis 6 d Vertehr mit ausländischen Zahlungemitteln vom NGBl. S i go) ent sprechende Anwendung. Die oberste Landeg⸗ behörde kann den Dandele kammern Weisungen über die Ausstellung und die Einziehung der Bescheinigung er feilen. Die Entziehung kann durch die oberste Landesbehörde angeordnet werden, w bräuchliche Ausnutzung der Bescheinigung nachgewiesen

Im Falle des Abs. 2 ist der beauftragten Bank die Bescheint⸗ ung der Handelstammer in Ürschrijt oder in einer vön einem

irsmzamt, (inem Gericht, einer Handelskammer ober einem Jtolar heglaubigten Abschrift vorzulegen. Die Bank hat auf sämtlichen Ausfertigungen, der von dem Auftraggeber nach 5? Abs. 1 einzu⸗ Hhichenden Erklärung die Einsichtnahme“ der Bescheinigung durch den Vermerk Handelskammerbescheinigung eingesehen“ zu bestätigen.

Auf die Bescheinigung es Gesetzes über den 2. Februar 1922

enn eine miß—

; k

Liefern Banken ausländische Wertpapiere im Inland an Per⸗ sonen aus, welche nicht gewerbsmäßig Bank⸗ betreiben (Nichtbanklers und nicht ihre Kunde Neichtabgabenordnung) sind, so haben sie von Empangsescheinigung in zweifacher Ausfertig eine Ausfertigung an das für ihre Niederlassun zuständige Finanzamt unverzüglich weiterzugeben. Geht die Empfangs⸗

oder Bankiergeschäfte n (6 189 Abj. 3 der den Empfängern eine ung einzusordern und g (Zweigniederlassung)

bescheinigung bei der Bank nicht spätestens innerhalb eines Monats eit Auelicserung der Wertwapiere ein, fo ist die Vank veryflichtet, dem jür ihre Niederlassung n eigniederlassung) zuständigen Finanz⸗ amt über die Aus lieserung der Wertpapiere Anzeige zu machen.

Die Empfangebescheinigung oder die Anzeil⸗ müssen Namen und Wohnung des Empfängert sowie die Bezeichnung der Wertpapiere nach ihren wesentlichen Unterscheidungsmerkmalen (Gattung., Nenn⸗

Eine Ausfertigung der Empfangsbesch

Abschr gung. einigung oder Abfschtüt der Anzeige ist von der Bank br gung eine

ei Jahre lang auf⸗

5. Erhält eine Bank aus dem Ausland Wechsel, Schecke, An⸗ weisungen, Quittungen oder sonstige Urkunden zum Einzug , so hat sie dieselben mit dem Vermerk aus dem Ausland in roter Farbe zu versehen.

1. eine der im Abs. 1 bezeichneten, auf sie abgegebenen oder bei Lasten eines inländischen

2. guf eine derartige Urkunde Zahlung in bar oder in anderer Weine von einem inländischen Richtbankier erhält, ;

hat im Falle der giffer 1ẽ von dem, zu dessen Lasten di i im . on dem, e Urkund gelöst ist, und im . der Ziffer 2 von dem, der auf die ih ern, gezahlt ht, eine Erklärung nach dem Mußter der Anlage 2*) in err e e n. e,, und eine Ausfertigung an dat müiederlassung (3weigniederlassung) zuständi ĩ wre c e ren . sung) J ö . cht die Erklärung bei der Bank ni t spätestens eines Monats Jeit Hin fung oder Zahlung ö. if 6 . pflichtet. dem für ihre Niederla fun) ( weigniederlaffung) zuständigen Finanzamt über die Einlösung oder den Zahlungsempfang unter An⸗ gabe des Betrags sowie des Namens und der Wohnung des Kunden (Ggiffer 1) oder des Zahlenden (Ziffer 2) Anzeige zu machen.

Ausländer im Sinne dieses Hefetzes sind Personen, die im Aus= land ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt haben, und 6 nehmungen, soweit sie im Ausland ihren Sitz haben. Bei Ünter⸗ nehmungen ist, maßgebend, ob die Daupt⸗ oder Zweigniederlassung, deren Betrieb im einzelnen Falle in Frage steht, im Ausland liegt.

ö § 7.

Die vorstehenden Vorschriften finden keine Anwendung

1. auf den Geschäftsberkehr der Neichs⸗ um Staatsbehörden, ausgenommen die Schuldhuchyerwal ungen;

2. auf den Postanweisungs. Postscheck, Postnachnahme und Post⸗ guftragg verkehr. Die Poftscheckäm ter haben den Finanzämtern Auskunft über mittelbare und unmittelbare Zahlungen und ieberwelsungen int. Auland zu erteilen. Die Reichsregierung wird ermã 1c mit Zustimmung des Reichsrats und eines Reichs tagsaues usseg den i e e, soweit angãngig⸗ nach ben Vorschrijten tim 5 2 einzuschtänken;

Ful die Ausführung bon Aufträgen eines Ausländers, die auf hrieflichem oder telegraphischem Wege bei der Bank aus dem Ausland eingegangen sind; bei Versendungen hat die Bank der Sendung einen von ihr unterschriftlich vollzogenen Jetter

mit dem Vermerk Auslandsauftrag beizufügen;

auf. die Versendung von Zahlungsmittein fowte auf Gut⸗

schriften (Auszahlungen, Afkredit ive) zugunsten einer und der⸗

selben im Auslaud gnsässigen Person oder Firma, wenn der

Gegenstand des Geschäfts im Einzelfalle den Betrag von

dreitausend Mark oder den nach dem Tageskurse zu .

, dieses Betrags in ausländischer Währung nicht

irsteigt. . Auf Aufträge zu wiederkehrenden Leistungen in bestimmten

Zeitabschnitten und auf solche Fälle, in . nach den en tänden angenommen werden muß, daß durch Teilung unter

Mißbrauch der Fieigrenze größere Beträge nach dem Ausland

vderschoben werden follen, findet diese Ausnahme vorschrift keine

. 3;

auf, die persönliche Mitnahme von Zahlungsmitteln nach dem

Ausland in Beträgen von höchstens K Ddder dem nach dem Tagegkurse zu berechnenden Werte die ses Betrags in ausländischer Währung innerhalb eines Kalender, angnatg. Im kleinen Grenzverkehr wird der für die persönliche Mitnahme von Zahlungsmitteln beim jedesmaligen Üieber⸗ schreiten der Grenze zulässige Betrag durch die Landesfinanz⸗ ämter nach f des örtlichen kel fe ss⸗ mit der Ein⸗ schränkung seftgeftellt, daß innerhasb eines Kalendermonat höchstens der Betrag von zwanzigtausend Mark oder der nach dem Tages kurse zu berechnende . dieses Betrags in aus lanzischer Währung mitgenommen werden darf.

. Der Reichsminister der Finanzen wird ermächtigt. diefe

Betrage Futsprechend der Veränderung des Geidwerts zu

ö. n, i . nen nt ermächtigt, den im

̃ zes vorhergehenden Absatzes festgese 6

9. n zu erhöhen; J ö

wenn zbertpapiere nur zum Bezuge von Zins- oder Gewinn⸗ iteilscheinen, zum Austausch oder zur f e bei Kon⸗

Versionen oder ähnlichen Anlässen oder nur zur Ausübung von

Stimm- und Bezugsrechten nach dem Ausland versandt oder

überbracht werden.

assemꝰer Reichsminister der Finanzen kann weitere Ausnahmen zu⸗

58. Alle Geschäfte, Verabredungen und sonstigen Handlangen, die dazu bestimmt sind, die durch die vorstehenden Vorschriften keen Kenntnis der Steuerbehörde über das Verbringen von Vermõögens⸗ werten in das Ausland zu verhindern, sind verboten.

ö 5 Einer im Ausland ansässigen Reichswährung lautender Gelbtredi bank eingeräumt werden. längerun über MRGBl.

Finanzen kann Erl

Bis zum 31.

geschäfte (55

betrieben werden,

Inkrafttretens der zweiten Verordnung i

Kapitalflucht vom 14. Januar 1929 (

inen auf die Anschaffung und D Gewerbebetrieb unterhalten haben. Der Reichsminifser der Finanzen kann den Depot. und Depo.

sttengeschästen soiche Geschäjte gleichttellen nd; wirtschastlich dieselben

Zwecke verfolgen. Die Geschäfte sind im einzelnen zu bezeichnen. ——

Die Anlage ist hier nicht abgedruckt.