——
haben sind. Fehlt die Anweisung, so muß der Anleiheschein mittels besonderen Schreibens vorgelegt werden. Die Aus— reichung der Zinsscheine nach auswärts erfolgt unter „Einschreiben“ auf Ge⸗ fahr und Koslen des Einienders der alten Anweisungen. Sollte die Zusendung unter Wertangabe gewünscht werden, so ist dies unter vorheriger Einsendung der Portokosten der Provinzialhauptkasse mit⸗ zuteilen. Stettin, den 8. Februar 1923. Der Landeshauptmann der Provinz Pommern. Sarnow.
UI 28179 Stein ohlengewerkschaft Charioite zu Czernitz 9. G.
109. Anslofung der 4 0, mit 103 0½ rückzahlbaren hypo⸗ thekarisch sichergestellten Teilschuldver⸗ schreibungen von 1909.
Auf Grund der Anleibebedingungen sind am 23. Dezember 1922 folgende am I. April 1923 zur Rückzahlung Hommende Teitschuldverschreibungen ausgeloft worden:
Lit. A à 4 30900900 Nr. 5 24 49 5 127 173 250 265 273 306 316 350 376 396 421 427 477 480 483 4835 544 554
612 625 628.
Lit. ER àX M 1900900 Nr. 758 801 818 S829 897 944 g56 969 1907 1009 1956 1074 10994 1173 1198 1305 1388 1390 1423 14148 1473 1487 1505 1525 1557 1577 1600 1631 1632 1641 1711 1742 1796 1798 1813 1872 1941 1951 1952 20638 2055 2120 2155 2162 2187 2355 2420 2494 2501 25.83 2548 2573 2607 2631 2674 2677 2680 2682 2703 2761 2800 2883 2334 2886 2921 2997 30863 3067 3086 3117 3145 3159 3175 3182 3218 3240 3245. 3249 3256 3332 3350 3358 3372 3373 3393 3428 3439 3449 34534 3481 3483 35135 3531 3538 3544 35566 3651 3743 3744 3745. *
Lit. C à 4 569 Nr. 3751 3808 38319 3829 3943 3945 4025 4063 4081 4092 4093 4114 4119 4132 4190 4205 4243 4255 4269 4233 4324 4353 4354 4361 4373 4374 4399 4449 4461 4469 4490 4535 4624 4627 4659 4672 4805 4818 4914 4915 4918 4919 4949 4959 bogs 522 5d 5160 5189 5197.
Mit dem 1. April 1923 hört die Ver⸗ finlung der genannten Stücke auf. Die Räckzahlung erfolgt bei der
Gewer schaftskase in Czernitz d. S.
Dresdner Bank in Berlin und Beuthen O. S.,
Tarmstädter und Nationalbank KRommanditgeselljchaft auf Aktien in Berlin.
Folgende bereits ausgeloste Obligationen find noch nicht zur Einlösung vorgelegt worden:
Lit. Aà à 4M 300900 Nr. 149 195 197
228 388 401 533 670. Lit. B à 4A 1000 Nr. 832 835 896 1127 1156 1447 1515 1574 1579 1581 1809 1814 2009 2118 2121 2132 2133 2135 2136 2173 2182 2235 2349 2772 2878 2911 3533.
Lit. C à 4 500 Nr. 4058 4131 4133 4726 5097.
26 175
Mit Ermächtigung des Preußischen Staatsm ästeriums erteilen wir hiermit auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Artikels 8 der Ver⸗ orönung zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 16. November 1899 der Stadt Höch. Regierungsbezirk Wiesbaden, die Genehmigung zur Ausgabe von Schu ldven schreibungen anf den Inhaber bis zum Betrage von 466 9909 reh M, in Worten „vie r— hundert Me ldionen Mark“. Der Erlös der Anleihe ist zur Beschaffung der Mirtel sür Wohnungsbanten, Erweiterung von Bezugsrechten auf junge Attien bei der Hessen . Nassauijchen Gas⸗Attiengesellschalt und den Mainkrastwerken fowie Fertig⸗ stellung des Häuferblocks an der FIlaken⸗ steiner Straße bestimmt.
Die Schuldperschreibungen find nach den auliegenden Mustern auszufertigen.
Der jährlicke Zinsfuß darf, wenn die Begebung der Anleihe im Auslande erfolgt, 5õ vH öüährlich nicht überschreiten Ei ocgt die Begebung ün Inande, o muß er un wemastens ? vH hinter dem zur Zeit der Ausgase der Anleihe geltenden Reichs bantoiskontsatz zurückbleiben. Die Tilgung erfolgt nach dem jestgestellten Tilgungsplan mit 4 vH des Anleihe kapitals zuzüglich der durch die fort— schreitende Tilgung ersparten Zinsen darch Ankauf oler Luslosung von Schuldver⸗ schreibungen vom Beginn des auf die Be— gebung der Anleihe oder der einzelnen Anleiheteile folgenden Rechnungsjahres ab.
Der Stadt steht es frei, die Tilgung ganz oder teilweise durch Ansammlung eines besonderen Tilgungestocks zu be⸗ wirken.
Der Stadt steht es ferner frei, die Tilgung, falls die Anleihe im Auslande begeben wird, während der ersten zehn Jahre nach, der Begebung, falls fie im Inlande begeben wid, bis zum 1. April 19383 nach außen nicht auszuführen und statt dessen jährlich mindeftens 4 vH des Anleibe— fapitals zuzüglich der bei einer fort— schreitenden Tilzung zu ersparenden Zinsen dem Tilgungestock zuzuführen. Späsestene vom zehnten Jahre nach der Begebung der Anleihe ab muß sich die Stadt jedoch das Recht der Rückzahlung und Kündigung vorbehalten.
Die NUeberschüsse der werbenden Be⸗ triebe sind zur verstärfkten Tilgung der auf sie ent allenden Anleiheteile zu ver⸗ wenden. Verzinsung und Tilgung der Anleihe darf ni in deutscher Reichs⸗ währung er olgen.
Vorstehende Genehmigung wird vor— behaltlich der Rechte Dritter erteilt.
Für die Befriedigung der Inhaber der Schuldverschieibungen wird eine Gewähr. leistung vom Staate nicht übernommen
Diese Genehmigung ist mit den Anlagen im Deutschen Reichsanzeiger und Preußi⸗ schen Staatsanzeiger bekanntzumachen.
Berlin, den 5. Februar 1923.
Zugleich für den Finanzminister.
Der Minister des Innern.
Im Auftrage: v. Falkenh ayn.
Genehmigungsnurkunde.
IVa II 2272. 1E I. 601 F.⸗M.
Pro ninz Negierungsbezirl Sessen . Nassau. Wiesbaden. Schuldverschreibung der Stadt Höchst a. M. .. te Ausgabe Gunnnnee-,,, über . Reiche währung. Ausgefertigt auf Grund der mit Er⸗ mächtigung des Staateministerinms er⸗ teilten Genehmigung der Meinifter der Finanzen und des Innern vom
. 0 2
e n .
genehmigten Beschlüsse der städtischen Körxperschaften vom 10. und 11. Januar 1923 wegen Aufnahme einer Anle he von 1400 000 9000 Æ ((buchstäblich: Rier⸗ hundert Millionen Mark“) belennt sich der Magistrat der Stadt Höchst am Main namens der Stadt Höchst am Main durch diele für jeden Inhaber gültige Schuld= verschreibung zu einer seitens des Gläu⸗ bigets unkündbaren Darlehbensschuld von 6 hach nch, Mark, welche mit Ho (buchfläblich: fünf vom Hundert) jährlich zu verzinsen und zuin Kurse von 100 ½ ((buchstäblich: Hundert vom Hundert) rückahlbar ist Bis zum Jahre .... sind die Schuld verschreibungen seitens der Stadt Höchst am Main un⸗ kündbar.
Zu diesem Zweck wird ein Tilgungesteck gebildet, welchem am 1. Januar 1925 jährlich wenigstens 4 o buchstäblich: Vier vom Hundert) des Anleihe fapitals zuzuführen sind.
Der Termin der Rückzahlung wird öffent⸗ lich bekanntgemacht. Diese Bekann machung erfolgt drei Monate vor dem Zahlungs⸗ termin in dem Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger, dem Amtts⸗ blatt der Regierung zu Wierbaden und dem amtlichen Anzeiger der Stadt Höchst am Main. Geht eins der vor⸗ bezrichneten Blätter ein, so wird an dessen Stehe pon der Stadtgemeinde n. a. M. mit Genehmigung des Herrn Regierungs= präsidenten ein anderes Blatt beslimmt.
Bis zu dem Tage, an welchein hiernach das Kapital zu entrichten ist, würd es in halbjährlichen Terminen, am 1. Januar und 1. Juli, von heute an gerechnet, mit g (buchstäblich: .... vom Hundert) jährlich verzinst.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen Rückgabe der tällig gewordenen Zinascheine bezw. die ser Schuld⸗ berschreibung bei der Stadtstzarkasffe zu
Höchst am Main und den Banken 3. ...
2 2 2 2
—— 9 2 .
und zwar auch in der nach dem Eintritt
eingereichten Schuldverschreibung sind auch die dazugehörigen Zinsscheine der väteren Fälligkei termine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der
Betrag vom Kapital abgezogen.
Der Anfrriuch aus dieser verichreibung erlicht mit dem Ablauf von dreißig Jahren nach dem Rück ablungs«
termin, wenn nicht die Schu dperschreihung
dor dem Ablauf der dreißig Jahre der Stadtgemeinde Höchst am Main zur Ein⸗ lösung vorgelegt wird. Er olgt die Vor⸗ legung, so versährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungg— frist an. Der Vorlegung steht die gericht⸗ liche Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich.
Bei den Zinsscheinen beträgt die Vor⸗ legungssrist vier Jahre. Sie beginnt für die Zinsscheine mit dem Schuß des Jahres. in welchem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintritt.
Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Schuldyerschreibungen erfolgt nach Vor— schrijt der 8§ 1004 ff. der Zivilvrozeßordnung. Zinsscheine können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden. Doch wird mit dem bisherigen Inhaber von Zinkt— scheinen, welcher den Verlust vor dem Ablauf der vierjährigen Vorlegungafrist bei der Stadigemeinde Höchst am Main anzeigt, nach Ablauf dieser Frist der Be⸗ trag der angemelgeten Zinsscheine gegen Quittung auegezablt weiden. Der ÄÜn— pruch ist ausgeschlossen, wenn der ab handengekemmene Schein der städtischen Sparkasse oder den vorgenannten Banken zur Einlösnng vorgelegt oder der Anspruch aus dem Schein gerichtlich geltend ge— macht worden ist. es sei denn das die Vorlegung oder die gerichtliche Geltend— machung nach dem Ablauf der Frift erfolgt ist. Der Anspruch versäbrt in vier Jahren.
Mit dieser Schuldrerschreibung sind bal bjährliche Ziusscheines) bis zum Schluß des Sail r . ausgegeben; die ferneren Zinsscheine) werden sür z
. , ,
ö .. jährige Zeit⸗ räume ausgegeben werden. Die Üusgabe einer neuen Reihe von Zintscheinen ersolgt bej der Stadt huchhalterel der Stadtgemeinde
Höchst am Main und bei vorgenannten
Schuld⸗
Banken gegen Ablieferung des der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Erneuerung scheins, Jofern nicht der Inhaber der Schuld- verschreibung bei dem Magistrat der Stadt Höchst am Main der Ausgabe widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verlust eines Erneuerungescheins werden die Zins—⸗ scheine dem Inhaber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschrei⸗ bung vorlegt.
Zur Sicherbeit der hierdurch ein— gegangenen Verpflichtung haftet die Stadt Höchst am Main mit ihrem Vermögen und ihrer Steuerfraft.
Dessen zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrist erteilt.
Brovinz Regierungsbezir? Sessen⸗Rassau. Wie s baden. i ngi d ein- te Reihe zu der Schul dverschreibung der Stadt Höchst am Main, Anleihe 1923... ... te Ang⸗ gabe, Buchstabe ... Nr. . .... ber , r,, . . Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückjabe in der Jeit vom
Schuldverschreibung für das Halbjahr vom en bis 2 e 29 2 mit
—— 1 811 2
2 0 , 2
Trockenstempel des Stadtsiegels)
Der Anspruch aus diesem Zinsfchein erlischt mit dem Ablauf von vier Jahren vom Schluß des Jahres ab, in welchem der Zincanspruch fällig geworden ist, wenn nicht der Zinsschein vor dem Ablauf dieser Frist der Stadtgemeinde Höchst a. Main zur Einlötung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch innerhalb zwei Jabren nach Ablauf der Vorlegunge frist. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich.
Brovinz NRegierungsbezirtł Sessen · Naffau. iesbaden. Erneuerungsschein für die Zinsscheinreihe Nr. . zur Schuld⸗ verschreibung der Stadt Höchst am Main, Anleihe 19,ů. ..... te Ausgabe Buch⸗ mee, mee , Der Inhaber dieses Scheins empfängt gegen dessen Rückgabe zu der obigen Schuld⸗ verschreibung die... te Reihe von Zinsscheinen für die Jahre vom. . ,, 8 5 nebst Erneuerungsschein bei.
sosern nicht der Inbaber der Schusdver.
schreibung der Ausgabe bei dem Magistrat der Sladt Höchst am Main widersprechen bat. In ziesem Falle sowie beim Ver⸗= lust des Erneuerungsscheins werden die Zinescheine dem Inhaber der Schuldver⸗ schreibung ausgehändigt, wenn er die Schul dherschreibung vorlegt.
Pöächst am Main, den.... . Der Magistrat der Stadt Höchst am Main.
—— —— — 8 2 2 9 9 9 2 2
Trockenstempei des Stadtsiegels.)
Provinz Regierungsbezirk Sessen⸗Nassau. Wiesbaden. Nachtrag zu dem Privileg von
4G O OꝘ .A. Schuldverschreibung
der Stadt Höchst am Main, ... te Aus.
gake, Buchner, über w 6 Reichswährung.
Ausgeßtertigt auf Grund der mit Ermächti⸗
gung des Staatsmintsteriums erteilten
Genehmigung der Minister der Finanzen
und des Innern vom
(Deutscher Reichs. und Preuß. i .
(huchstäblich: Vierhundert Millionen Mark“) bekennt sich der Magistrat der Stadt Höchst am Main namens der Stadt Höchst am Main durch diese für jeden In⸗ haber gültige Schuldverschreibung zu einer seitens des Gläubigers unkündbaren Dar—
lehnt t han won, A4 buchstäblich ..... ) welche mit... oso (buchstäblich ..... Prozent) jährlich
zu verzinsen und jum Kurse von 160 0½ (bnehstäblich Einhundert Prozent) rück⸗ zahlbar ist.
Bis zum Jahre 1928 sind die Schuld⸗ verschreibungen seitens der Stadt Höchst am Hain unfündbar. ;
Die ganze Schuld wird nach dem ge⸗ nebmigten Tilgungsplane durch Einlösung auszulosender Schuldverschreibungen oder durch Anfauf von Schuldverschreibungen vom 1. April 1929 ab spätesteng bis zum Schlusse des Jahres 1950 getilgt. Zu diesem Zweck wird ein Tilgungsstock gebildet. nelchem jährlich wenigstens 1 90j0 (buchstäblich Vier Prozent) des ur⸗ sprünglichen Schuldbetrags zuzüglich der durch die fortichreitende Tilgung ersp arten Zinsen zuzusübren sind. .
Die Auslosung geschieht in dem Monat Juni jeden Jahres. Der Stadt Höchst a. M bleibt jedoch das Recht vorbehalten, eine stärkere Tilgung eintreten zu lassen oder
nach dem 1. April 1928 auch samtliche F
noch im Laufe besindlichen Schuldverschrei⸗ bungen auf einmal zu tündigen.
Die ausegeloften sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Be⸗ zeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge sowie des Termins, an
welchem die Rückzahlung erfolgen soll,
85 8 2 1
öffentlich bekanntgemacht. Diese Be⸗ kanntmachung erfolgt drei Monate vor dem Zahlungstermine in dem Deutschen NReichs⸗ und Preuß. Staatsanzeiger, dem Amtsblatt der Regierung zu Wiesbaden und dem amtlichen Anzeiger der Stadt Höchst am Main. Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Schuldver— schreibungen bewirkt. so ist diese unter Angabe des Betrages der angetauften Schuldverschreibungen alsbald nach dem Ankauf in gleicher Weise bekanntzumachen. Geht eines der vorbezeichneten Blätter ein., so wird an dessen Stelle von der Stadtgemeinde Höchst am Main mit Ge⸗ nehmigung des Regierungspräsidenten ein anderes Blatt bestimmt.
Bis zum Tage, an welchem hiernach
das Kapital zu entrichten ist, wird es in
halbjährlichen Terminen am 1. Januar und 1. Juli, von heute an gerechnet, mit ö o/o (buchstäblich. ...) jährlich derzinst.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine bezw. dieser Schuld⸗ verschreibung bei der Stadtsparkasse zu Höchst am Main und den Banken 2)
— 2 2 2 — 2 * 1 2 2
wird der Betrag vom Kapital abgezogen.
Der Ansyruch aus dieser Schuldverschrei⸗ bung erlischt mit dem Ablauf von dreißig Jahren nach dem Rüchablungstermine, wenn nicht die Schuldverschreibung vor dem Ablauf der dreißig Jahre der Stadt gemeinde Höchst am Main zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren bon dem Ende der Vorlegungefrist an. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich.
Bei den Zinsscheinen beträgt die Vor⸗ legungsfrist vier Jahre. Sie beginnt für die Zinsicheine mit dem Schluß des Jahres. in welchem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintritt.
Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vor⸗ schrift der 85 1001 ff. der Zivilprozeß⸗ ordnung.
i scheine können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden. Do wird dem bisherigen Inhaber von Zins⸗ scheinen, welcher den Verlust vor dem Ablauf der vierjährigen Vorlegungsfrist bei der Stadtgemeinde Höchst am Main anzeigt. nach Ablauf dieser Frist der Betrag der angemeldeten Zinsscheine gegen Quittung aufgezahlt werden. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der ab⸗ banden gekommene Schein der städtijchen Svparfkasse oder den vorgenannten Banken zur Ginlöfung vorgeleat oder der Anspruch aus dem Schein gerichtlich geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vor⸗ legung oder die gerichtliche Geltendmachung nach dem Ablauf der Frist erfolgt ist. Der Anspruch veijährt in vier Jahren.
Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährliche Zinsscheine?) bis zum Schluß , ,) 3 ausgegeben; die ferneren Zinsscheine?) werden für werden.
Erneuerungs⸗ scheins, nicht der Inhaber Schuldverschreibung bei dem Magistrat der Stadt Höchst am Main der Ausgabe widersprochen bat. In diesem Falle sowie beim Verlust eines Erneuerungs⸗ scheins werden die Zinsscheine dein In- haber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt.
Zur Sicherheit der hierdurch ein⸗ gegangenen Verpflichtungen haftet die Stadt Höchst am Main mit ihrem Ver⸗ mögen und ihrer Steuerkraft.
Dessen zu Urkunde haben wir diese Aus—⸗ fertigung unter umerer Unterschrift erteilt.
Höchst am Main, den ...... 19 ..
Ausgefertigt: Provinz Regierungsbezirk Sessen⸗Nassau. Wies baden.
Zins ische in. . . . te Reihe zu der Schuldverschteibung der Siadt Höchst am Main, Anleibe 1933, . . te AuE⸗ gabe, Buchstabe ... Nr. über
——
benannten Schuldverschreibung fär das Halbjahr vom... an, iii
—— — — 2
Höchst am Main, den...... 19... Der Magistrat der Stadt Höchst am Main.
t Stadtgemeinde Höchst am Main zur Einlöjung vorgelegt wird. Er⸗— folgt die Vorlegung, so verjährt der An= spruch innerhalb zweier Jahre nach Ab- lauf der Vorleaungsfrist. Der Vorlegung feht die gerichtliche Geltendmachung des ͤ Anspruchs aus der Urkunde gleich.
— —2 .
der
5
Provinz
Sessen⸗Nassau.
Buchstabe
1
verschreibung vorlegt. Höchst am Main, den Der Magistrat der Stadt Höchst an
*
2
Der Inhaber dieses S gegen dessen Rückgabe Schuldverichreibung die. Zinsscheinen für die Jahre vom bis Ende..
8 d geg Wi
Crneuerungsschein für die Zinsscheinreihe Nr Schuldverjchreibung der St Main, Anleihe 19. 3 ö
adt Höchst . Aut gabe,
über
cheins empfän t zu der obigen Neihe von
zur am
ochen m. Verlust die Zine⸗ ? der Schul dverschrer⸗ bung ausgebändigt, wenn er die
Schuld.
19 8 2 Main.
. 6828
1). Ueber die Höhe des Betrages der einzelnen Schuldberschreibungen sollen mit den ausgebenden Banken noch Verhand—
lungen geführt werden.
) Die Namen der ausgebenden Banfen
sind noch nicht bestimmt.
6) Die Zahl der auszugebenden Zins
scheine wird im Be
festgesetzt. 126177
nehmen mit den Banken
Mit Ermächtigung des Preußischen Staatsministeriums erteilen wir hiermit auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Artikels 8 der Ver— ordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 16. November 1899 der Stadt Magdeburg, Regierungsbezirt Magdeburg, die Genehmigung zur Ausgabe von Schulsverschreibungen auf den Inhaber bis zum Betrage von
300 0090 000 4 Millionen Mark.
dreihnndert
Der Erlös der Anleihe ist zur Be—⸗ schaffung der Mittel sär die Erweiterung des Gas⸗ und Elektrizitätswerks fowie für die Verstärkung der Betriebsfonds dieser
Werke zu verwenden.
Die Echusdyerschreibungen sind nach dem
anliegenden Muster auszufertigen.
Der jährliche Zins fuß darf den zur Zeit der Ausgabe der Anleihe geltenden Reichs bankdiskontlatz nicht überschreiten. Tilgung erfolgt nach dem sestgestellten Tilgungsplane mit 33 vH des Anleihe⸗
Die
ch kapitals zuzüglich der durch die sort⸗
schreitende Tilgung ersparten Zinsen durch Ankauf oder Auslosung von Schuldper⸗ schreibungen von Beginn des auf die Be⸗ gebung der Anleihe oder der einzelnen Anleiheteile folgenden Rechnungs jahres ab.
Die Ueberschüsse der
Betriebe sind zut
verstä l len Schuldentilgung zu verwenden.
Der Stadt steht es frei, die Tilgung ganz oder teilweise durch Ansammlung eines besonderen Tilgungẽstocks zu bewirken.
Vorftebende Genehmigung wi k der Rechte Dritter erteilt. ie Befriedigung der Inhaber der
Für
ird vor⸗
Schuldperschreibungen wird eine Gewähr⸗ leistung vom Staat nicht übernommen. Diese Genehmigung ist mit den An— lagen im Deutschen Reichsanzeiger und be kanntzn⸗
Preußischen
machen.
Berlin, den 30. Januar 1923.
Staatsanzeiger
J
Zugleich für den Finanzminister.
Der Minister des Innern.
Im Auftrage: Unterschrift.
Genehmigungsurkunde. IVa. II 2150 / 23. Fin⸗Min. 1 RE 1 249.
Prouinz Negĩierungsbezirł Sachfen. Magdeburg. Schuldverschreivung
der Stadt Magde burg, Anleihe vom
über
ziwãhrung. Ausgejertigt auf Grund der mit
Er⸗
mächtigung der Preußischen Regierung er, ieilten Genehmigung der Ministerien det Innern und der Finanjen vom 30. Januat
1923.
(Deutscher Reichs und Preußischer Staatsanzeiger vom
Gemäß dem am 13. Januar 1923 von dem Bezirksausschuß des Negierunge bezirk
Magdeburg
genehmigten
Beschluß der
städtijchen Behörden vom 11. Januar 192
wegen Aufnabme
einer Anleihe von
300 900 000 4 bekennt sich der Magistrat der Stadt Magdeburg namens der Stadt durch diese für jeden Inhaber gültige Schuldverschreibung zu einer seitens des Gläubigers unkündbaren Darlehnsschuld
von
A4, welche mit... Prozent iährlich zu verzimen ist.
Die ganze Schuld wird nach dem qe nehmigten Tilgungsplan durch Einlösung auszulosender Schu ldverschreivungen oder durch Ankauf von Schuldverschreibungen vom Ablauf des auf die Begebung folgenden Zweck wird ein Tilgunge stock gebildet, welchem jährlich wenigstens 30/0 des Anleibekapitals sowie die Zünsen von den getilaten Schuldper⸗
Jahres ab getilgt.
ö. 2 e. 49 osung geschieht in dem Monat... Ber Stadt bleibt jedoch
jedes Jahres.
Auß⸗
3
das Recht vorbehalten, eine stãn ere a,, eintreten zu lassen oder auch sämtliche nog
im Umlauf
bungen auf einmal zu kündigen.
befindliche Schuldverschrei⸗
die
durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen sind ebenfalls dem Tilgungssto
zuzusühien.
Die ausgelosten sowie die
gekündigten Schuldverschreibungen werden ö ö Buchstaben,
Nummern und Beträge sowie des Termins) an welchem die Rückzahlung erf
unter
Bezeichnung
I6öffentlich bekanntgemacht.
olgen so
2 Dq. . .
ö anntmachung erfolgt drei 6 5 dem Zahlungstermin in teu chen Reichse⸗ und Preußischen anzeiger, dem Amtsblatt der Re— wa 8 Magdeburg und in zwei in h e erscheinen den Zeitungen. Wird 1 der Schuld durch Ankauf Ei ul everscereibungen bewirkt, so dies unter Angabe des Betrags der nen Schuldverschreibungen alsbald n Ankauf in gleicher Weise be⸗ wacht. Geht eines der vorbezeich⸗
en iter ein, so wird an dessen don dem Magistrat mit Genehini. eb Renierungspräsidenten ein anderes sestummt, Bis ju dem Tage an um biernach das Kavital zu entrichten edecz in halbjährlichen Terminen. mite Meant
wird ih derzinst. . . Lutzablung der Zinsen und des ma erfolgt gegen Rückgabe der lällig nenen Zins scheine, beziehungeweise m Schuldverschreibung bei der sreskase der Stadt Magdeburg, und aich in der nach dem Eintritt des wieitstermnins lolgenden Zeit. Mit r Empfangnahme des Kapitals ein, ten Schuldverschreibung sind auch mugehörigen Zinsscheine der späteren feitztermine zurückzuliefern. Für die men Zinescheine wird der Betrag pita abgezogen.
Unspruch aus dieser Schuldver⸗ urg erlischt mit dem Ablaufe von g Jahren nach dem Rückzahlungs⸗ m, nenn nicht die Schuldverschreibung hen Ablaufe der dreißig Jahre der nereikasse der Stadt Magdeburg zur Fig vorgelegt wird. Eriolgt die n g, so verjährt der Anspruch in
n
Fihten von dem Ende der Vor⸗ frist an. Der Vorlegung steht die
hiihe Geltendmachung des Anspruchs ker Urkunde gleich
den Zinsscheinen beträgt die Vor⸗ saöfrist vier Jahre. Sie beginnt nscheine mit dem Schlusse des f, in welchem die für die Zahlung unte Zeit eintritt. Das Aufgebot zie Kraftloserklärung abhanden ge— mer oder vernichteter Schuldver⸗
Provinz Sachsen — Re
gabe... Nr.. K c.
ü Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen
höbe in der Zeit vom...... .
w ketbenannten Schuldverschreibung für dat
bis zum Magdeburg. den..
Trockens⸗ lempel des Stadtsiegels.)
n fämmereifasse der Stadt Magdeburg.
schreibungen erfolgt nach Vorschrfft der SS 10045. der Zivilprozeßordnung. Zing⸗ scheine können weder auigeboten noch für kraftlos erklärt werden Doch wird dem bisherigen Inhaber von Zinsscheinen, welcher den Verlust vor dem Ablauf der vierjährigen Vorlegungsfrist bei dem Magistrat anzeigt, nach Ablauf der Frist der Betrag der angemeldeten Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden. Der Anspruch ist ausgeschsossen, wenn der ab— handen gekommene Schein der Kämmerei kasse zur Einlösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem Schein gerichtlich geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vorlegung oder die gerichtliche Geltendmachung nach dem Ablauf der Frist erfolgt ist. Der Anspruch verjährt in vier Jahren.
Mit dieser Schuldverschreibung sind halb⸗ jäbrliche Zinsscheine bis zum ausgegeben, die ferneren Zinsscheine werden für zehnjährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Kämmerei⸗ kasse in Magdeburg gegen Ablieferung des der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Erneuerungsscheins, sofern nicht der In— haber der Schuldverschreibung bei dem Magistrat der Ausgabe widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verlust eines Erneuerungsscheins werden die Zinsscheine dem Inhaber der Schuldverschrelbung aus— gehändigt., wenn er die Schuldverschrei⸗ bung vorlegt.
Zur Sicherheit der hierdurch einge— gangenen Verpflichtungen haftet die Stadt mit ihrem Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.
Dessen zur Urkunde haben wir diese Aussertigung unter unferer Unterschrift erteilt.
n, deen
Der Magistrat der Stadt Magdeburg. (Unterschrift des Magistratsdirigenten und
eines zweiten Magistratsmitglieds.) (Trockenstempel des Stadtsiegels.) Ausgefertigt: (Eigenhändige Unterschrift des damit von dem Magistrat beauftragten Kontroll⸗ beamten.) ;
——
Wortlaut der Zinsscheine. Vorder feirte. i Regierungsbezirk Magdeburg. zuschein, erste Reihe zur Schuldverschreibung der Stadt Magdeburg vom Jahre 1923. . über... 4z zu . . / Zinsen
9 o/o
.... . Zins schein erste Reihe über
die Zinlen . Halbjahr fällig am
M 2 2 2 2 .
K
Der Maglsirat der Stadt Magdeburg. . (Uuterschrift des Magistratsdirigen ten und eines zweiten Magistratsmitglieds)
Rückseite. Der Anspruch aus diesem Zinsschein erlischt mit dem Ablauf von vier Jabren schlusse des Jahres ab, in welchem der Jinsanspruch fällig geworden ist., wenn bet Jinsschein vor dem Ablauf dieler Frist der Kämmereikaffe zur Einlösung
legt wird
Erfolgt die Vorlegung, lo verjährt der Anspruch innerhalb zweier
tiach Ablauf der Vorlegungetrist. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltend⸗ ng des Anspruchs aus der Urkunde gleich. .
. ECinlölungsstellen:
Kämmereikasse der Stadt Magdeburg,
Bankabteilung der Städtischen Sparkasse, Magdeburg,
Girozentrale für Provinz Sachsen, Thüringen, Anhalt,
Magdeburg,
Bankgeschäft: Friedrich Albert, Magdeburg, Gebr. Arnhold, Dresden, Dreyfus C Co. Frankfurt a. M., X. H. Kretzschmar, Berlin, Simon Hirschland, Essen, Ernst Wertheimber C Co, Frankfurt a. M.
Wortlaut der Erneuerungssiche ine.
Provinz Sachsen — Regierungsbezirk ö.
8 — —
Der Magistrat der Stadt Magdeburg.
Trockenstempel 3 Stadtsiegels.)
(Unterschrift des Magistratsdirigenten und eines zweiten Magistratsmitglieds.)
Kommanditge sell⸗ ten auf Aktien, Aktien⸗ lschasten und Dentsche zolonialgejellschaften.
werk Kitzingen Aktiengesell. Hatt Kihingen a. Main.
;. ltionäte unserer Gesellschaft lerdurch zu der am Mittwoch, Es. Februar 1923, Nach J Uhr, im Konserenzzimmer Eujmerks stattfindenden General⸗ mlung eingeladen. z Tagesordnung: ihnunge ablage. i niassuñ über die Erhöhung D Uttienkapitalg. iich der Ausübung des Stimm⸗ . auf S 5 der Satzungen Bezug en und sind die Bezugsscheine n mindestens drei Tage vor nue eralversammlung bei der 5 der Bayer. Distonto A ank A.-G. Filiale Schwein⸗ n binterlegen. lingen, den 24. Januar 1923. Der Aufsichtõrat., iT7ogo)
(1270941 Punkt 1 der Tagesordnung der am 24. Februar 1ñ 323, Mittags 12 uhr, im Weinrestaurant Piller, Köln, Hohen⸗ staufenring 64, stattfindenden au fzer⸗ ordentlichen Generalversammlung wird abgeändert in folgende Fassung: Beschlußfassung über die Erhöhung des Aktien fapitals um bis zu Æ 30 006 000 auf bis zu 4M 60 000000 unter Aus— schluß des gesetzlichen Bezugsrechts der Attionäre. Festsetzung der Ausgabe⸗ bedingungen. Köln, den 14. Februar 1923.
Stahlberg Attiengesellschaft für
Metallwarenerzengung. Der Vorstand. Weinberg. P. E. Hart nack.
Actiengesellschaft ‚Weser“, iti]. PBiemen.
Die außerordentliche Generalversamm⸗ lung der Aktionäre vom 6. Februar 1923 hat beschlossen, den Vorstand zur Ueber⸗ nahme von bisher durch Versicherung ganz oder teilweise gedeckten Risifen durch die Gesellschaft zu ermächtigen.
Bremen, den 12. Februar 1923.
Actien · Gesellscha fi „ Weser !. Stapelfeldt. Keuffel.
(1270544 .
Die neue Serie Dividendenscheine zu unseren Aktien Nr. 1001 — 1400 für die Geschäftsjabre 1923 — 1932 sind erschienen und können gegen Rückgabe der Erneuerungs⸗
W. 56, in Empfang genommen werden. Berlin NW. 40, den 10. Februar 1923.
Aktiengesellschaft Lignose. Der Vorstand. Dr. Gelder mann.
Tross Aachener Thermalwasser „Kaiserbrunnen“ Aktien⸗
gesellschast, Aachen.
Wir bringen hiermit zur Kenntnis unserer Herren Aktionäre, daß gemäß der gesetzlichen Bestimmung folgende Arbeit⸗ nehmer in den Aufsichtsrat unserer Ge— sellschaft gewählt worden sind:
1. Mathias Schreiber, Installateur,
Aachen, Hof 10, 2. Gertrud Brand, Angestellte, Aachen, Blücherplatz 36. Aachen, den 10. Februar 1923. Der Vorstand. Otto GE. Poock.
Stuttgarter Vereins⸗Buchdruckerei 127099 A.⸗G.
Unter Aufhebung der Tagesordnung der in Nr. 35 erschienenen AÄnzeige findet die ordentliche Generalversammlung am Samstag, den 3. März 1923, Nachm. 4 Uhr, im Gustav⸗Siegle⸗Haus in Stuttgart statt. Tagesordnung: 1. Bericht des Vorstands und des Auf⸗ sichtsrats. 2. a) Genehmigung des Nechnungsabschlusses sowie Entlastung des Vorstandz und des Aufsichtsrats. b) Be⸗ schlußfassung über die Verwendung des Reingewinns. c) Bewilligung einer Ent— schädigung für den Aufsichtsrat. 3. Aktien⸗ übertragung laut 8]? der Satzungen. 4. Neujassung der Satzungen und Er⸗ höhung des Grundkapitals. 5. Aufsichts⸗ ratswahlen.
Stuttgart, 12. Februar 1923.
Der Vorstand. H. Maier. C. Stoll. Für den Aufsichtsrat: Fr. Arndts. (127080
Hierdurch laden wir unsere Aktionäre zur ordentlichen Generalversammlung auf den 13. März 1923, 93 uhr, nach unserem Büro mit folgender Tages⸗ ordnung ein:
Beschlußfassung über die Jahresbilanz und Gewinnverteilung. Entlastung des Vorstands und Aussichtsrats, Aufsichtsratswahlen.
Behufs Ausübung des Stimmrechts sind die Aftien bezw. Depotscheine bei der Gesellschaftskasse oder beim Schiesi⸗ ichen Bankverein in Breslau, bei der Darmstädter und Nationalbank in Breslau oder Berlin, bei der Commerz und Privat⸗Bank in Berlin bis 109. März zu hinterlegen.
Breslau, den 10 Februar 1923. Der Auffichtsrat der
Terrain Aftiengesellschaft Klein burg. Eugen Landan.
Königsmwusterhausen⸗Mittenwalde⸗ Töpchiner Kleinbahn⸗Gesellschaft,
(127055 Verlin. Bilanz am 31. März 1922. Vermögen. A 3 1. Bahn anlage... . 141176175 2. Hausgrundstũck. ... 79 250 — 3. Anschlußgleise . ... 475319 4. Effektenkonto .... 277250 5. Kaution devot... 55 000 — 6. Effekten des Erneue⸗ rungsfondzz.... 32 286 20 7. Effekten des Spezial⸗ reservefonds ... 459625 8. Kontokorrentkonto: DVebit onn 35 16123 g. Vorrãtekonto .. 6 629 10. Kento der Betriebs⸗ ö 80 677 14 1712 887 29 Schulden. 1. Aktienkapital... 500 000 — 2. Erneuerungsfondskonto 1 9 82683 3. Erneuerungsfonde konto II 52 727 — 4. Spezialreservefonds.. 671918 5. Bilan zreservefonds. .. 30 280 90 . ,, 55 000 — . 1000 — 8. Hypothekenschuldenkonto 57 000 — k 3338
. 1712 88729 Gewinn und Verlust.
Soll. 4 3 1. Verlustvortrag aus ,,, S6 869 68 2. Betriebsausgaben... 16081 853601 3. Verwaltungskosten der Direktion... ö. 7 40837 ß J 3 884 55 h. Erneuerung fondsrůck⸗ ß 22 760 - 6. Erneuerungsfondsrück⸗ lage 11 J 38 000 - d 33 38 1241 10299 Saben. 1. Betriebseinnahmen.. 1209 43470 2. Kursgewinne... 3650 3. Gewinn aus Vorräten. 3161779 1241 108 99
Laut Beschluß der Generalversammlung vom 5. Februar 1923 besteht der Anf⸗ sichtsrat aus folgenden sechs Mitgliedern: den Herren Baumeister Becker, Direftor Blitzner, Spndifus Poehlmann, Direktor Kühn, fämtlich Berlin, Bürgermeister Dr. Wirth, Zossen, Ratmann Bergmann,
Mittenwalde
scheine bei der Dresdner Bank, Berlin
1274111 Die Tagesordnung der außerordent⸗ lichen Generalversammlung vom
6. März 1923 ist wie folgt ergänzt: 4. Satzungsänderung zu 5 32 (Gewinn⸗
verteilung). Berlin, den 14. Februar 1923.
Thüringer Eleltricilãts⸗ Lieserungs⸗Gesellschaft Akttienge ellschaft.
Der Aufsichtsrat. Dr. Mamroth, Vorsitzender.
eros) Lomberg Söhne Attien⸗
Hierdurch geben wir
sellschaft in München⸗Gladbach
Verkehrsschwierigkeiten nicht stattfindet.
Der Vorstand. Otto Lomberg.
gesellschaft, München ⸗ Gladbach. unseren Herren Aktionären bekannt, daß die für Sonn abend, 17. Februar 1923, Nach⸗ mittags 4 Uhr. im Büro unferer Ge⸗ anbe⸗ raumte ordentliche Generalversamm⸗ lung wegen der augenblicklich herrschenden
Lomberg Söhne Attiengesellschaft.
iir o )
Hierdurch berufen wir eine
2 Uhr, in den Geschäftsräumen Notars Dr. Bruno Sänger, Berlin C. Königstraße 45, ein.
Tagesordnung:
0
in Vorzugsaktien Lit. A.
gemäß 5 275 Abf. 3 H.⸗G.⸗B. 3. Beschlußfassung über
Wahlen.
Ziff. 1 und 2 der Tagesordnung. SsS§S 21 und 22 der Satzungen.
anderen Gesellschasten. 7. Beschlußfassung über das §z 37 der Satzungen. 8. Verschiedenes.
Satzungen nicht. Bertin, den 11. Februar 1923.
Rußhlandsyndit at. E. R. 6.
Der Vorstand. Dr. Kirschberg.
ö auszer⸗ ordentliche Generalversammlung auf den 17. März 1923, Nachmittags des
2
1. Beschlußaffung über die Erhöhung des Grundkapikals und die Modali— täten der Aftienausgabe, insbesondere der teilweisen Ausschließung des ge— setzlichen Bezugsrechts der Aktionäre. Umwandlung der Stammaktien Lit. Dafür getrennte Absttimmung der Aktien Lit. A
Erweiterung des Vorstands und des Au fsichtsrats.
4. Beschlußfassung über Aenderung der sz 6 und 7 der Satzung gemäß
5. Beschtußsassung über Aenderung der 6. Beschlußfassung über Beteiligung an weitere
Inkraftbleiben der Bestimmungen des
Einer Hinterlegung der Aktien bedarf es gemäß 5 24 Abs. 3 Satz 3 der
Attiengesellschaff Europãisches
B
ier sõ)j
saktur Attiengesellschaft, ldenburg i. 8.
1823, Sitzungszimmer
Nachmittags 4 uhr, der Gewerbe⸗
Generalversammlung eingeladen. Tagesordnung:
schäfts jahr 1922.
Gewinnverteilung.
ersten Aufsichtsrat 4. Neuwahl des Gesamtaufssichtsrats.
neuen Attien unter Ausschluß gesetzlichen
für die neuen Aftien.
EV
Gesellichatsvertrags.
Fassung erhalten:
kann die Generalversammlung
schließen: 1.
dation des Geschäfts “
Hinterlegungsbescheiniguüng
Dandelsbank e. G. m. b. G.
Oldenburg hinterlegt haben Oldenburg, den 13. Februar 1923. ꝛ Der Aufsichtsrat.
Ernst Ey, Vorsitzender.
Nordweftdeutsche Glasmanu⸗
eren, /
Bayerische Vereinsbank. Die Tagesordnung der am 1. März 1923, Vormittags i1l' uhr, im großen Sitzungssaale des Bankgebäudes, Maffei⸗ straße 5 in München stattfindenden außer⸗ ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre der Baverischen Vereinsbank wird in Ziff. 2 (Statutenänderungen) wie folgt ergänzt:
§ 3 (Fassung entsprechend Beschlüssen zu 1; Einziehbarkeit eines Teiles der neuen Stammaktien; zur Einziehung von Vorzugsaktien nöfige Mehrheit).
München und Nürnberg, den 12. Fe⸗
brnar 1923 Die Direktion.
Film⸗Herstellungs⸗ und Vertriebs⸗ Attiengesellschast, Mercator *.
Hiermit berufen wir für Donnerstag,
den 27. Februar, 12 uhr Mittags,
eine auserordentliche Generalver⸗ sammlung in den Geschäftsräumen
unferer Gesellschaft, Berlin NW. 6,
Schiff bauerdamm 33, ein.
Tagesordnung:
1. Antrag auf Abänderung des Statuts §5 6, Absatz O und § 8, Absatz 3 und 4.
2. Antrag auf Erhöhung des Aktien⸗ kapitals um 7 Millionen.
3. Verschiedenes.
Stimmberechtigt ist jeder Aktionär, der
seine Aktien spätestens am Tage vor
der Versammtung bei der Gesellschaft oder einem Notar hinterlegt hat.
Der BVorstand. 127165
(127081 Deutsch⸗Norbische Handelsbank, Aktiengesellschast, Berlin.
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Sonnabend, den 109. März 1923, Mittags 12 uhr, in den Ge⸗ schäflsräumen der Deutsch⸗Rordischen Han= delebank A.-G. zu Berlin W. 8, Tauben⸗ straße 8 / , statifindenden außerordent⸗ lichen Generalverfsammlung ein.
Tagesordnung:
1. Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 189 Millionen Mark auf bis zu 210 Millionen Mark durch Ausgabe pon bis zu 180 000 Stück neuen auf den Inhaber lautenden Aktien zum Nennwerte von 1000 4 unter Aus⸗= schluß des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre jowie Beschlußfassung über die Einzelheiten der Aktienausgabe.
2. Aenderung des Gesellschaftsvertrags in 5 5 (Grundkapital) entsprechend dem Beschluß zu 1.
Zur Teilnahme an der Generalver—⸗ sammlung sind die Aktionäre berechtigt, die spätestens am fünften Tage vor der Generalverammlung innerhalb der üblichen Geschäßtszeit bei der Ge ell⸗ scha ftskasse oder bei einem deutschen Notar ein Nummernverzeichnis dei zur Teilnahme bestimmten Aktien oder die
Die Aktionäre unserer Gefellschaft werden hiermit zu der am G6. März
im und Handelsbank e. G. m. b. H., Oldenburg i. O., stattfindenden ersten ordentlichen
1. Vorlegung und Genehmigung des Geschäͤftsberichts über das erste Ge⸗
2. Beschlußfassung über die Genehmi⸗ gung der Jahresbilanz und über die
3. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie über die Vergütung an den
5. Beschlußfassung über die Erhöhung des Grundtapitals um 1 Millionen Mark auf 5 Millionen Mark; Be⸗ schlußfassung über die Begebung der
des
Bezugsrechts der Aktio⸗
näre; Festsetzung des Ausgabepreises
Entsprechende Aenderung des §6 des
7. Sonstige Aenderungen des Gesell⸗ schaftsvert;ags: . a) 5 17 Absatz 1 soll folgende
Die Mitglieder des Aufsichtsrats beziehen außer dem Ersatz der baren Auslagen eine Tantieme von je 185 0ꝭ des jährlichen Reingewinns, der Vor⸗ sitzende außerdem ein weiteres Prozent.“
b) Nach § 21 soll ein neuer 8 212
in folgender Fassung eingeschaitet werden: . . Ueber folgende Angelegenheiten
nur mit einer Majorität von mindestens drei Vierteilen des bei der Beschluß⸗ fassung vertretenen Grundkapitals be⸗ Die Abänderung des 14 des Gesellschaftsvertrags 2. den erkauf von Grundstücken, 3. Liqui⸗
Zur Teilnahme an der Generalversamm⸗ lung sind die Aktionäre berechtigt, die ihre Attien oder im Falle der Hinterlegung der Aktien bei einem deutschen Notar dessen mit Nummernverzeichnis versehene spätestens am dritten Tage vor der General⸗ versammlung bei der Gewerbe⸗ und
in
darüber lautenden Hinterlegungsscheine hinterlegen. Berlin, den 12. Februar 1923. Der Au fsichtsrat. Curt Kallmann, Vorsitzender.
127100
Daimler Motoren Gefellschaft,
Berlin, Stuttgart⸗Untertürkheim. Die Aktionäre unserer Geselschaft werden zu der am Samstag, den 19. März 1823, Vormittags 10 uhr, im Sitzungssaal der Württembergischen Vereinsbank zu Stuttgart stattfindenden 41. (außerordentlichen) General⸗ versammlung eingeladen. Tagesordnung: 1. Beschlußfassung über die Erhöhung des Stammaktienkapitals um bis zu M 200 Millionen und des Voizugs—⸗ aktienkapitals um bis zu K 8 Millionen.
2. Aenderung der Satzung:
In § 4 sind die Ziffern richtig⸗ zu fstellen.
In § 23 Satz 1 werden hinter dem Worte „enthaltenen“ eingeschaltet die Worte zwingenden anderweitigen“; der letzte Satz wird gestrichen.
Neben dem Beschluß der General⸗ versammlung hat eine gesonderte Ab⸗ stimmung sowohl der Stammaftionäre als der Vorzugsaktionäre stattzufinden.
Zur Ausübung des Stimmrechts in der Generalversammlung sind nur diejenigen Stammaktionäre berechtigt, welche ihre Aktien bei den Kaffen unferer Gesell⸗ schaft in Stuttgart⸗ Untertürkheim und Marienfelde oder bei der Württ. Ver⸗ einsbank in Sinttgart oder bei der Deut ichen Bank in Berlin und deren Filialen in Frankfurt a. Main und München oder der Deutschen Vereins⸗ bank in Frankfurt a. Main oder der Direction der Disconto⸗Gesellschaft in Berlin oder der Bank für Sandel und Industrie in Berlin oder — so⸗ weit Mitglied des Giroeffektendepots — bei der Bank des Berliner Kassen⸗ vereins in Berlin oder bei einem Notar spätestens mit Ablauf des vierten Werktages vor der Generalver⸗ sammlung hinterlegt haben. Im Falle der. Hinterlegung bei einem Notar ist gleichzeitig mit dieser, spätestens mit Ablauf der Hinterlegungsfrist, bei dem Vorstand der Geseslschaft ein genaues Nummernverzeichnis der hinter⸗ legten Aktien einzureichen. Die Vorzugs⸗ aktionäre legitimieren sich durch einen schrijtlichen Ausweis der Gesellschaft.
Zur Vertretung in der Generalversamm⸗ lung ist schriftliche Vollmacht erforderlich und genügend.
Berlin⸗ Stuttgart ⸗ Untertürkheim, den 13. Febr. 1923.
Daimler Motoren Gesellschaft.
l
Der Vorstand. *.