ö Abg. Ersing (Gentr) spricht sich für die Entschli— Ausschusses zugunsten der Unterstützung kultureller Vere en und Zusammenfafsüng aller Wohlfahrtsein⸗
indert: wasserfreies flüssiges Ammoniak, Salmiak, Schwefel— natrlum, Hirschhornsalz. Das gleiche gilt betreffs des Hirsch⸗ edi yrnsalzes bei Ausfuhr nach der Tschecho⸗Slowakei, betreff des Schwefelngtriums bei Ausfuhr nach Finnland und den Untervalutaländern. Für Bleimennige sind die Ausfuhrmindest⸗ reise nach Norwegen, Holland, Finnland, Frankreich und BHelgien geändert. Die Mindestpreise für Essigsäure⸗Anhydrid elten fob deutschen und holländischen Häfen, erhöhen sich aber oh belgischen um 10 vH. Näheres durch die Außenhandels— sielle Chemie in Berlin W. 10.
sannna des Sun dert en, , 7 . ö 2 * 3. Blliüng b; nnr ? in Hentignen 20501 ie IJoninalich Hryur ; ö J 1 irn r 1 1 811 Ui
H Formalitäten, we rden
Ministerium für Volkswohlfahrt— Betanntmachung,
betreffend Teuerungszuschlag zu Ler Preuß Gebührenordnung für approbierte Aerzte unde; 5 ärzte vom 10. Dezember 1922 (Volkswohlfahrt Seit 9 Auf Grund des 8 13 der Bekanntmachung, betreßfen Erlaß einer Gebührenordnung für approbierte erzie Zahnärzte vom 19. Dezember 1922 (Volkswohlfahrt Sn l bestimme ich, daß vom 15. Februar 1923 zu den Sãͤhen Gebührenordnung (11 A und B sowie II) ein Tenernm zuschlag von 750 vom Hundert tritt. J. Berlin, den 19. Februar 1923.
Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt.
Hirtsie fer.
Bekanntmachung über die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber. ist
Mit Ministerialentschließung von heute genehmigt worden, daß die Stadtgemeinde Würzburg mit 10 v5 verzinsliche Schuldverschreibungen auf den Inhaber im Gesamt— betrag von 200 Millionen Mark, und zwar Stücke zu 5000, 10 060, 20 000 und 50 000 M, in den Verkehr bringt.
München, den 19. Februar 1923.
Staatsministerium des Innern. J. A.: Graf von Spreti.
— *
Bekanntmachung,
betreffend die Aus gabe von Schuldverschreibungen . durch die Hessische Lande shypothekenbank. Ministerium für Wissenschaft,
Auf Grund der Bekanntmachung des Hessischen Staats⸗ u nd Volt sbilvung, ministeriums vom 17. Januar 1905 (Reg.⸗Bl. S. 23) wird der Der Gerlchtsassessor Block ist bei seiner Uebernahn Hessischen Landeshypothetenbant zu Darmstadt die die Verwaltung der Provinzialschulkollegien zum Regierun Ausgabe von auf den Inhaber lautenden, zu 6 vH verzinslichen assessor ernannt. Als solchem ist ihm eine juristische 5 Kommunalschuldverschreibungen im Gesamibetrage von 20 Mil arbeiterstelle bei dem Provinzialschulkollegium in Bersin n lionen Mark (Reihen 47, 48, 49 und 50) nebst zugehörigen tragen worden. Zinsscheinen genehmigt. Die Stückeeinteilung für jede Reihe Die Wahl des Studienrats Dr. von Wie ki a zu je 5 000 000 M ist folgende: ö Oberrealschule in Berlin⸗Zehlendorf zum Oberstudiemn 150 Stück Buchstabe 6 zu 190090 A — 1 500 9090 derselben Anstalt ist bestätigt worden.
Verwaltung un? Alle diese Bi . e. f sj Alle di Dinge soll itigen l e mi t ; . diese e pol tigen, soll sie mit gutem Willen beseitigen und icht Ressortfan atis mi 14 10 h . gen und nicht Ressor itismus geltend machen, um viel⸗ le ich nen notwendigen schritt zu erschwer ; di . . k endigen Fortschritt zu erschweren. Das sind die Jesichtspunkte, von denen aus wir a iese Di sich te, von dener z wir an diese Dinge herangehen an,, ge herangehe
nd für die einheitliche uf gefressen richtungen aus. . Auf eine wiederholte Anregung des Abg. Meyer— Zwickau erwidert der t Reichsminister des Innern Dr. Oeser: und Herren! Ich würde auch meinerseits
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bitten, die
Frage, zu welchem Ministerium die Regelung der ö Nun, meine Herren, die andere Frage, die der Herr Abgeord⸗ letzten Endes kommen wird, noch enn as zu verschieben; nete Mumm zur Sprache gebracht hat, der Erweiterung der nicht etwa. deshalb, weil ich die Absicht hätte, mich Potstandsattion des Keiches. In der schweren über einen Beschluß des hohen Hauses hinwegzusetzen, sondern Situation, in der sich unser gesamtes öffentliches Leben befindet. lediglich aus sachlichen Erwägungen heraus. Wie Sie wissen, ist ist es naturgemäß, daß bei allen gemeinnützigen Einrichtungen in der Person des Staatsministers a. D. Sämisch eine neue Instanz des Reiches, der Länder und der Städte, die am Zusammenhrechen geschaffen worden mit der Aufgabe, die gesamite Reichs verwaltung scheinen, der Gedanke auftaucht, daß das Reich helfen muß. Eine auf den Gesichtspunkt der Bereinfachung und der Erspar⸗ ungeheure Aufgabe, die finanziell nur zum Teil zu lösen sein nisse hin durchzuprüfen. Ich kann sagen, daß ich für meine wird! Das Reich hat einen erheblichen Teil dieser Aufgabe bereits — fest entschlossen bin, in dieser Arbeit rückhaltlos und ohne , n, , e, ich bin außerordentlich dankbar, daß sowohl die zorbehalt mittätig zu sein, weil ich es selbst als eine Last und als ei zsfinanwwerwaltung wie dieses hohe Haus mir die Möglich einen Nachteil empfinde, wenn übermäßige Instanzen vorhanden eit 6 , verstãrkten Maße einzugreifen, um Güter sind, und wenn die Arbeit, die in einer Stelle vielleicht sachgemäß der Kultur nicht untergehen zu lasfen. Daß wir die Möglichkeit erledigt werden kann, an drei oder vier Stellen verzettelt wird. de, e. Räotgemeinschaft der Wissenschaft auszubauen. daß wir Ich bin der Meinung, daß wir durch organisatorische Umistellungen ö. . für die Kunst einzurichten in der Lage simd, JJ , , , Abst; oder jenem Etat in personeller Hinsicht. Wir . ge wir gleichwohl nicht imstande sind, müssen die gesamte Verwaltung daraufhin durchforschen, ob es .
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Deutscher Neichstag. 3053. Sitzung vom 20. Februar 1923, Nachmlitags 2 Uhr. Bericht des Nachrichten büros des Vereins deulscher Zeitungsverleger)“
Die Beratung des Etats des Ministeriums des Innern wird fortgesetzt. .
Beim Kapitel Bildung und Schule“ führt der Abg. Löwen ste in (Soz.) aus: Die Arbeiterschaft hat der Wissen⸗ shast stets die frß he Hochachtung entgegengebracht. Nachdem an die Stelle des Cbrigteitsstaats der Volksstaat getreten ist, muß auch die Wissenschaft demotratisiert werden. Wir als Vertreter der Krbeiterschaft werden uns mit aller Macht gegen den Abbau der Positionen wenden, die Mittel für Kulturzwecke fordern. Die Volksbildung darf nicht leiden, und wir möchten unsere warnende Stimme Staat und Gemeinden gegenüber erheben, daß sie in
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—
Bekanntmachung.
J. Ziffer 5, 7 und 8 der Bedingungen für die liederlegung und Aufbewahrung nerschlossener Depositen bei der Reichsbank erhalten folgende Fassung:
as Lagergeld für das Jahr beträgt bei Depositen a) bis zu 30 em Breite und Höhe.... J J JJ 24 b) darüber hinaus: . bis zu 60 em Breite und Höhen. ö ,, . 1000 44 K ⸗. e) bei noch größeren: . bis zu 100 em Breite und Höhe ; 100 cm Lè en ls ,, Depositen von mehr als 100 em Länge, Breite und Höhe werden nicht angenommen. Die Versicherungsgebühr beträgt für jedes angefangene Tausend des über 50 000 A hinaus an⸗ gegebenen Wertes 2 00 für das Jahr. Für die Berechnung der Gebühren läuft in beiden Fällen das Jahr vom Tage der Niederlegung ab, diesen eingerechnet. Außerdem werden, wie bisber, auch selche Depositen zu— gelassen, welche zunächst nur für ein Vierteljahr hinterlegt werden sollen. Das Lagergeld für diese Depositen beträgt unter Zug runde⸗ legung der Abmessungen und Gewichte (vgl. Nr. 5), welche eine Jahresgebühr von 500, 1900 oder 1500 4A bedingen, 150, 300 oder 500 .. Die Veriängerung tritt stillschweigend zu Zeitraum zu den vorbezeichneten Sätzen ein. Die Versicherungsgelühr wird auch für diese Depositen stets für ein Jahr berechnet und ist mit dem Lagergeld bei der Niederlegung zu entiichten Für den Fall einer Verlängerung Lagerzeit wird eine neue Versicherungsgebühr erst von inn eines neuen Lagerjahres erhöhen. ; Herausgabe Depositums kann nur gegen Rückgabe quittierten Tevositalscheins oder gegen den Nachweis seiner gerichtlichen Krasjtloserklärung beansprucht werden, gleichviel, ob das Depositum dauernd herausgenommen wird Liefert der Niederleger das Devpositum binnen 14 Werk⸗— tagen wieder ein, so ist nur eine Zuschlaggebühr von 50 4 zu entrichten, jedoch kann jeder Hinterleger sein Depositum einmal im Laufe des Kalendervierteliahres vorübergehend bis zur 8 Werttagen ohne Gebührenzahlung heraus
. II. Ziffer 9 der Bedingungen für die Auf⸗ bewahrung von Mündeldepots bei den Reichsbani— anst alten erhält folgende Fassung:
An Gebühren sind zu entrichten:
1. eine einmalige Gebühr von Mündeldepotbuchs,
2. eine fortlaufende jährliche Verwahrungsgebühr von 1 960 für je angefangene 1 4 des Gesamtnennwerts der jedes mal gleichzeitig eingelieferten oder der zu Anfang jedes neuen Hinterlegnngejahres vorhandenen Papiere.
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Darmstadt, den 17. Februar 1923.
Hessisches Ministerium der Finanzen. V.: Balser.
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Aufhebung von Vereinsverboten.
Das am 20. Juli v. J. ergangene Verbot des „All⸗
deu t ch en Verbandes“ und des „Stahlhelmes“, Bund
der Frontsoldaten, Ortsgruppe Hamburg, ist vom Staats—⸗
gerichtshof auf gehoben worden. ᷣ
Cuxhaven, den 19. Februar 1923.
; Der Amtspräfident. Dr. Sthamer.
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Der ledigen Frieda Bauer in Heldburg ist die weitere Ausübung des Han dels mit Butter, Eiern, Käse und Seife wegen Unzuperlässigkeit unter sagt worden.
Hildburghausen, den 9. Februar 1923.
Der Thüringische Kreisdirektor.
Bren en. Staatsministeri um.
petenzkonflikte ernannt worden.
Minästerium bes Innern.
Das Preußische Staatsministerium hat auf Grund des § 28 des Landesverwaltungsgesetzes vom 30. Juli 1883 (Gesetzsamml. S. 195) den Regierungsrat Guerten in Wies— baden zum Stellvertreter des zweiten Mitglieds des Bezirks⸗ ausschusses in Wiesbaden auf die Dauer seines Hauptamts am Sitz des Bezirksausschusses, den Regierungsrat Dr. Hasen⸗ jäger in Sigmaringen zum Stellvertreter des Regierungs— präsidenten im Bezirksausschuß zu Sigmaringen, abgesehen vom Vorsitz, und zum Stellvertreter des ersten Mitglieds des Bezirksausschusses, ferner den Regierungsrat Schraermeyer daselbst zum Stellvertreter des zweiten Mitglieds des Bezirks⸗ ausschusses auf die Dauer ihres dortigen Hauptamts ernannt.
Ju stizministerium. Der GRat Dr. Berg mann in Aachen ist zum LGDir. in Elberfeld, . die LR. Dr. Martin Lesser bei dem LSG. 1 in Berlin, Diethelm und Nasedy , , a. O., Dr. Gie ren, August Hirsch, Keppler, Meyer zu Schwabedissen in Essen find zu C GRäten, der BezRev., RRat Bartsch in Meseritz ist zum Justiz⸗ amtmann beim AG. Berlin⸗Schöneberg, die OStA. Dr. Schneider⸗-Neuenburg aus Köln in Düsseldorf, Hohmann aus Hannover in Hamm sind zu GStWA., der SStWl. Clar in Paoerborn ist zum GStA. und zum Präs. des Strafvollzugsamts in Marienwerder ernannt. Die GerAssess. Arens in Bochum und Drüke in Essen sind zu StANäten, der EStWl. Sprickmann⸗-Kerkerinck in Essen zum OStWU. in Paderborn und der StRat Floret in Frank⸗ furt a. M. zum ESt A. daselbst ernannt. Dem Not. IRat Richard Berg, bisher in Berlin, ist ber Amtssitz im Bez. d. AG. Charlottenburg angewiesen. Mit der Löschung des RA. Henning bei dem AG. in Eschwege ist auch sein Amt als Notar erloschen. Der Vermerk, daß ihm als Notar der Amtssitz in Erfurt angewiesen sei, beruht auf einem Irrtum. Die RA. Dr. Josef Münz in Berlin (Amtssitz im Bez. des AG. Berlin⸗Mitte), Siegfried Kuntz in Berlin (Amtssitzʒ im Bez. des AG. Berlin⸗Schöneberg), Dr. Kurt Bromberg in Breslau, Rudolph Steuer in Reichenbach i. Schl., Walter Giersberg in Magdeburg, Dr. Hans Orland in Pyritz sind zu Notaren ernannt.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
von Seidlitz auf Kabendor
n ausländischer Währung werden zur Ermittlung der den seitherigen sesten Sätzen in Reichswährung um-
Berlin, Len 8. Februar 1923.
Neiche bankdirektorium. Havenstein. v. Glasenapp.
—
Zeit von Weihnachten 1922 bis dahin 1928 ist bestätigt.
Die Gebühr für, die Habilitation von Pxivat— dozenten an den Tierärztlichen Hochschulen ist auf
1000 4 erhöht worden.
Der Senatspräsident beim Kammergericht Leonhard ist zum Mitgliede des Gerichtshofs zur Entscheidung der Kom⸗
Die Wahl des Landschaftsdirektors der Schweidnitz⸗ Jauerschen Fürstentumslandschast, Fideikommißbesitzers Dr. jur. J Kreis Reichenbach i. Schl., zum
Generallandschaftsdirektor der Schlesischen Landschaft für die
Bekanntmachung.
Am Donnerstag, den 22. Februar 1923, Vormüzh 9i/g Uhr, findet gemäß 5 35 des Landetzwahlgesetzes und; der Landeswahlordnung im Sitzungssaale des Prens Statistischen Landesamts, Berlin 8SW. 68, Lindenstraße R Feststellung des Ersatzinanns für den Abgeordneten, Sig minister 4. D. Oskar Hergt des 2. Wahlkreises (Berlin, auf sein Mandat im Preußischen Landtag verzichtet hat, öffentliche Sitzung des Landes wahlausschusses statt Berlin, den 21. Februar 1923. Der Landeswahlleiter. Dr. Saenger.
Ungültigkeitserklärung elnes Sprengstoff— erlaubnis scheines. Die dem in dem Betriebe der Braunkohlengruhe Fun heerd beschäftigten Inspektor Hermann Weiß ng 12. Januar d. J. — Tab. Rr. II. I67 — erteilte Genehmig ur Inbesitznahme, Verwendung und Lagerung von Ew fen (Sprengstofferlaubnisschein Nr. 1 — Muster B)) ich zurückgenommen. Der Schein ist eingezogen worden. Seelow, den 15. Februar 1923. Der Landrat. J. V.: Neumann, Kreissekretär,
* Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuberläs Personen vom Handel vom 23. September 1915 (NGGBl. S. habe ich dem Kausm ann Pasgugle Pighetti Berlin, Belle⸗Alliance⸗Straße 60, durch Verfügung vom hen Tage, den Handel mit Gegenständen des täglich Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Han betrieb untersagt. Berlin, den 31. Januar 1923. Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Dr. Hincke
—
Bekanntmachung. den Dem Händler Markus Herbst, hier, Men. J straße 24 und seiner Ehefrau habe ich wegen Unzupenn keit den Handel mit Edelmetallen untersagt. GCrefeld, den 30. Januar 1923. Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Br. Stepkes.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. Stphhcnhet habe ich dem Wirt Emanuel Graßhoff zu Well! hoferheide den Gast⸗ und Schankwirtschaftsben wegen Unzuverlässigkeit unterlag t. 6. .
Hörde, den 18. Februar 1923. ö Der Landrat. J. V.: B üsch er.
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Bekanntmachung.
Dem Händler Gerhard Hoffmann, gebsth 258. August 1903 in Königsberg, Pr. wohnhaft lacht iga len te t ist durch Verfügung vom heutigen Tage auf Grund des s Bundesrats verordnung zur Fernhaltung. un zuverläsiger 0 vom Handel vom 25. September ihlb , (MRGBl. S. bh Handen mit Gegenständen des täglichen Beda insbesondere mit Altmetallen, sowie jede mittelbare oder mittelbare Beteiligung an einem solchen Handel unten! worden. . Königsberg, Pr., den 12. Februar 1923.
Der Polizeipräsident. J. A.: Dr. Hoppe.
Bekanntmachung.
dorf ift seglicher Handel mit Gegen ständen des lichen Bedarfs untersagt worden. Soltau, den 13. Februar 1923. ; Der Landrat. J. V.: Harder, Kreis sekretär.
Bekanntmachung. Dem Händler Hermann Kohrs aus Nr. Ti ift jeglicher Handel mit Gegenständen det lichen Bedarfs untersagt worden. Soltau, den 17. Februar 1923. . Der Landrat. J. V.: Harder, Kreissekretär.
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Nichtamtliches. Tu trsches Reich. Die Ausfuhrmindesipreise sür Pulver Ce n
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sind geändert. Vei Aussuhr nech anti ch ä lun Luxemburg sind die Mindesipreise sür folgende
Dem Händler Christoph Leverenz aus Bil
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Kulturfragen nicht allzu große Sparfamleit walten lassen. Leider ind für Erziehung, Unterricht und Volksbildung im Etat nur gauze 19 Millionen ausgeworfen. Noch immer ist das Reich⸗ hulgesetz nicht zustande gekommen und ein Lehrerbildungsgefetz st laut Beschluß des Reichskabinetts aus finanziellen Gründen scht nicht zu erwarten. Wir beantragen in einem Nachtragsetat Millionen für die Comenius⸗-Bücherei in Leipzig als Reichs⸗ beitrag einzustellen, Die Lehrmittel sollten auf genossenschaft⸗ chem Wege beschafft werden. In Neukölln haben wir auf diesem
der Arbeiterschaft eine Fahresausgabe von L Millionen
. Beifall links.)
6g. Frau Dr. Matz (D. Vp): Das Beste, was wir haben, st nunsere Jugend. Für die Entwicklung deutscher Kulturwerte ind die einzelnen Länder ausschlaggebend, bei ihnen liegt die ISchulhoheit, aber alles, was Länder und Gemeinden auf dem Schulgebiete tun, kommt letzien Endes doch dem Reiche zugute. Die nationale Einheitsschule muß schließlich doch münden in berschiedene Schultypen. Das Neichsministerium des Innern hat (ber ie Aufgabe, vermittelnd und vereinheitlichend auf die Länder u wirlen, denn wir wollen doch keine geistigen Zollschranken auf— ichten. Die Schule ist der Kinder wegen da, und nicht umgekehrt. Festgelegt ist für das ganze Reich die Schuldauer von 9 Jahren für die höheren Schulen, die Oberschule, die es den Schülern ermöglicht, gewisse Fächer zu bevorzugen usw. Das dier, ninisterium sollte aber dahin streben, die Oberschule in allen ndern anf acht Klassen zu bringen, und zwar mit zwei Sprachen. Lufgabe Unserer Schulen muß die Bildung deutschen Willens sein, un die Schüler auf die deutschen Lebensaufgaben vorzubereiten. lleber dem einzelnen steht die Aufgabe der Deutschheit im ganzen, der deutschen Volksgemeinschaft. Unser Mädchenschulwesen steht eis am Anfang der Entwicklung. Der Reichstag hat eine Denk⸗ schrift über hauswirtschaftliche Erziehung verlangt, sie hat leider loch nicht vorgelegt werden können. In den Lindern und Ge⸗ neinden ist die hauswirtschaftliche Erziehung vielfach aus Mangel an Mitteln eingestellt worden. Deshalb müßte das Reich mehr desür tun. Kein deutsches Mädchen sollte in die Ehe treten dürfen, hne den Nachweis hausmütterlicher Bildung erbracht zu haben. Ter heulige Luxus in ausländischen seidenen und sonstigen kost⸗ baren Kleidungsstücken ist eine Bersündigung an unserem Volk wie der Luxus im Tabak- und Alkaholverbrauch. Die nationalen. Jugendverbende wirken segensreich in der Richtung einer Ver⸗ sändigung und eines gemeinsamen Lebens der Stände. Von großer Wichtigkeit ist die Wahl des Berufs, die Arbeit muß die Lebensaufgabe erfüllen, die richtige Einstellung zum Beruf schafft Lbenssreude. Der Frage des Auslandsdeutschshums muß schon in der Schule Aufmerksamkeit gewidmet werden, um das Zusammen⸗ hängigkeitsgefühl zu fördern. (Beifall.)
Staatssekretär Schulz: Das Berufsschulgesetz liegt jetzt in einer etwas abgeänderten Fassung vor. Die Erziehungsbeihilfen kerden verwendet, daß sie begabten Schülern den Besuch höherer Ehulen ermöglichen. Versuche, die jungen Leute in einem ab⸗ selürzten Verfahren für die höheren Schulen vorzubereiten, sind in Kürttemberg seit zwei Jahren gemacht worden, und die Er⸗ fahrungen sind durchaus ersreulich. Wenn auch andere Länder Flche Bersuche ingchen wollen, wird das Reich sie unte rstützen. De Frage der Berufsberatung ist mehr Sache des Arbeits m nisteriums, aber das Ministerium des Innern wird mitwirken, soweit die Erziehungsfragen dabei Rolle pillen. Die Frage des Auslandsdeutschtums von inz, durchaus gefördert, Für die Lberschule sehe ich az Ziel in der Einsprachigkeit, bei der sich diese eue Schulform beffer wird auswirken können. Im Reichs⸗ wnlausschuß ist auch sozusagen die Eineinhalbsprachigkeit in Aus— icht genommen, bei der eine Sprache nur fakultativ gelehrt wird. im Mädchenschulwesen hat der Reichsschulausschuß in seiner litztön Sitzung noch keine endgültige Stellung genommen, aber es it der Wunsch geäußert worden, daß eine Vereinbarung darüber elt wird. Ich hoffe, daß sie in der nächsten Sitzung erzielt werden kann, damit die Freizügigkeit ermöglicht wird.
Abg. Dr. Luther (D. Vp.) weist darauf hin, daß die aka⸗ demische Jugend mit Recht an vielem, gutem Alten festhalte. Die jzialdemokratie habe gerade an großen Persönlichkeiten eine zer⸗ chende Krit geübt. Im Kampfe der Weltanschauungen sollte sede Schroffheit vermieden werden. Die akademische Jugend berde inimer auf der Seite derer sein, die kerndeutsch find, absolute zornehmheit zeigen und den größten Idealismus zeigen. Abg. Me yer⸗Zwickau (Soz) befürwortet die vom Ausschuß borzes hlagene Entschließung, die Reichsregierung zu ersuchen, in ene Prüfung der Notlage kultureller und genieinnütziger Ver⸗ nigungen einzutreten, deren Erhaltung im Sinne des Reiches hegi, und in den Nachtragsetat eine entsprechende Summe einzu⸗ bellen. Notwendig sei ein einheitliches Reichswohlfahrtsgesetz, mit die Kompelenzstreitigkeiten unter den Ministerien auf⸗ . Das Arbeitsministerium könne sehr wohl den ganzen miang der Wohlfahrtspflege übernehmen. Geifall links.) gi ts tz gt eta Freiherr von Selser; Die Verteilung der n auf die Ressorts ist zunächst Sache des Reichspräsidenten. . NLinisterium des Innern hat erwogen, ob gie ne nfürsrge im Gegensatz zur Armenpolizei vom Mi⸗ (ertum abgetrennt werden kaun. Die Grenzen sind aber hier 6. schwer zu ziehen, B. beim AUnterstützungswohnsitz. knee l, betreut das Arbeitsministerium allerdings mehr Fürsorge⸗ er ige als das Ministerium des Innern, wir sind der Ueber⸗ . daß das Reichswohlfahrtsgesetz sehr wohl erlassen werden len , daß man die eigentlichen Armen hinein nimmt. Aus geben 6 Verhandlungen hat sich keine Na mwendigleit er⸗ en err e söltmen sachen mit den sozialpolitischen Maßnahmen, wie
r erg, usw., zu verbinden. 2 . iihen J. D. dumm (D. Nat) macht auf die Notlage der Geist⸗ krennshh merksam. Selbst ein sozialdemokratischer Minister in iu , hat diese Notlage anerkannt. In vielen Pfarr⸗ en. . die Not zu Hause, Hier müßte das Reich eingreifen, ite e h hier handelt es sich um kulturelle Aufgaben. Daruni ü er um Annahme der Entschließung des Ausschusses.
39
eine wird
Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Rede net der en Mini fler, dia ien Wort laute wjedergegeben find. 5 9
möglich ist, zu vereinfachen, sachgemäßer zu arbeiten und somit zu verbilligen. Wir haben mit dieser Arbeit angefangen, haben sie im kleinen gemacht, haben z. B. eine Briefablagestelle eingerichtet, wo sämtliche Ministerien ihre Briefe ablegen und die ander y Ministerien sie holen, damit das Hin⸗ und Herschicken durch Boten vermieden wird. Wir werden die gesamten Verordnungen, die für die Ministerien erlassen worden sind und die zum großen Tenl aus der Gründungszeit des Reiches stammen, einer genauen Durch⸗ sicht unterziehen. Wir hoffen, daß wir aus Bänden, die in Lexikonsormat vorhanden sind, ganz kleine übersichtliche An⸗ weisungen herausgeben werden, die als Mustersatzung für jedes Ministerium dienen und zu denen dann die einzelnen Ressorts ihre Ergänzungen geben werden. Wir werden dann untersuchen müssen, wo, in den Ministerien eine Doppelarbeit vorhanden ist, und dann prüfen müssen, wo diese Arbeit sachgemäß am! besten er⸗ ledigt werden kann. Wenn sich bei dieser Prüfung herausstellen
sollte, daß das gesamte Armenwesen, nicht nur das auf der sozialen
Versicherung beruhende, zum Reichsarbeitsministerium gehört würde ich der letzte sein, der dagegen Widerspruch erhebt. . ber meine Damen und Herren, daß dagegen in unserem Ministerium gewisse Bedenken vorhanden sind, das muß ebenfalls ausgesprochen werden. Es sind Bedenken, die dahingehen, daß doch eine Trennung zwischen der Sozialfürsorge, die einen Rechts— anspruch auf Grund von Versicherungsgesetzen ergibt, und der sozialen Fürsorge, der kein Rechtsanspruch gegenübersteht, die ledig⸗ lich einen Ausfluß der Gemeinbetätigkeit darstellt, vorhanden ist. Die Gemeindepolitik liegt im Reichsministerium des Innern. Auch die Jugendwohlfahrt liegt im Ministerium des Innern. Alle diese Dinge hängen sehr eng zusammen. Es muß also ernsthaft und genau geprüft werden, wie man es am besten macht und ob sich in Tat daraus die erwartete Vereinfachung ergeben wird, wenn alles in ein einzelnes Ministerium gegeben wird, und ob sich dann die Hoffnung erfüllt, daß die Arbeit dort ohne eine Mehreinstellung von Personal mitgeleistet werden kann. Denn dadurch, daß wir Ziffern gegeneinanderstellen und sagen, auf Grund der So zial⸗ gesetze und der sozialen Fürsorge werden in dem einen Ministerium so und so viele Millionen, in dem anderen Ministerium so und so viele Hunderttausende betreut, kommen wir nicht weiter. Mein Ministerium betreut nicht zahlenmäßig irgendwelche Armen, sondern wir haben grundsätzliche Fragen zu regeln und in Gemeinschaft mit den Ländern zu ordnen. Bei uns kommt es also nicht auf die einzelne Zahl an, sondern auf die sachliche Zuständigkeit, und des⸗ halb ist dieser Weg an und für sich abwegig. Aber wie gesagt, das sind Sachen, die man nach Maßgabe der vorhandenen Tätigkeit und der vorhandenen Kräfte prüfen muß. Wo sich das eine und das andere als pichtig herausstellt, werden wir es machen. Nur wehre ich mich mit aller Entschiedenheit dagegen, daß man willkürlich, ohne genaue Prüfung der Einzelheiten vorgeht. Ich wehre mich auch dagegen, daß man experimentiert in einem Zeitpunkt, wo wir daran sind systematisch die ganze Verwaltung durchzu⸗ arbeiten und zu sehen, wie wir sparen können. Innerhalb dieser
8 Del
Systematik muß es gemacht werden, es kann nicht willkürlich das eine oder das andere herausgegriffen werden. Ich darf Sie z. B. an das Unterstützungswoh nsitz⸗
gesetz erinnern. Es ist zweifellos, meine Damen und Herren, daß das ganze Gesetz wegen des Unterstützungswohnsitzes heute eine größere Last als Vorteil darstellt. Hier in Berlin sitzen, so⸗ weit ich unterrichtet bin, 21 Assessoren, die Tag für Tag feststellen, wo in einem Armenfall der Unterstützungswohnsitz der betreffenden Persönlichkeit zu finden ist. Ich habe in meiner Provinzial⸗ verwaltung ein Büro von sechs Mann gehabt, die tagtäglich die⸗ selbe Arbeit zu verrichten hatten, festzustellen, wo etwa ein Geistes⸗ kranker, der in eine Irrenanstalt eingewiesen werden sollte, nun seinen Unterstützungswohnsitz hatte. Wenn dann der Unter— stützungswohnsitz einigermaßen richtig festgestellt zu sein scheint, bestreitet die verpflichtete Gemeinde, daß der Mann da seinen Unterstützungswohnsitz hat. Dann entsteht eine Serie von Pro— zessen daraus, und es handelt sich vielleicht um ein paar hundert Mark, die auf diesem Wege von der Gemeinde erhoben werden sollten; aber has Schreibwerk, die Beamten, die Porti, die Prozeß⸗ kosten machen viel mehr aus als schließlich bei der ganzen Sache herauskommt. (Zurufe von den Sozialdemokraten: Wenn der Betreffende dann noch lebt!) — Das ist ganz egal! Die Ver— pflichtung der Gemeinde besteht doch. Sie muß auch noch zahlen, wenn der Unterstätzte bereits verstorben ist.
Demgegenüber, meine Damen und Herren, muß man aller— dings die ernste Frage aufwerfen: sind wir in einer Zeit wie der gegemwärtigen noch berechtigt, derartige Formalitäten durch⸗ zuführen (sehr wahr!) oder müssen wir diese Formalitäten nicht so schnell wie möglich aus der Rechtssphäre herausbringen? Von diesem Gesichtspunkt aus wird man die Frage der Reorganisation der Verwaltung in Angriff nehmen. Wir sind an der Arbeit und werden Ihnen dieses abgeänderte Unterstützumgswohnsitzgesetz mög⸗ lichst bald vorlegen. Auf dem Gebiete gibt es eine ganze Reihe von Dingen, in denen. wenn man ihnen nachgeht, vielleicht
]
Das Reich erfüllt hier in der Tat eine Ehrenpflicht allerersten ganges. und das, was ich im Hauptausschuß gesagt habe, möchte: ich hier wiederholen, daß unsere deutsche Wissenschaft der Welt so nnendlich viel gegeben hat, einen solchen Reichtum an Gedanken an praktischen Werten, an ethischen Werten, daß es nur gerecht: fertigt ist, wenn die Welt auch unserer Wissenschaft etwas von dem Dant erstattet, den sie ihr schuldig ist. Daß das in veyschiedener Form geschehen ist, werden wir freudig anerkennen. Daß die
Rockefeller ⸗Stiftung uns für eine Reihe von Jahren mit
hilft, daß aus Japan erhebliche Beträge gekommen sind, die wir mit verwalten dürfen, ist ein Trost in der schweren Situation, in . find. Bravo Wir sind dafür aufrichtigen Dderzens dankbar in der Ueberzeugung, daß die deutsche Wissen⸗ ö und Kunst auch in Zukunft von ihrem unendlichen Reich— um der Welt geben werden. Denn wir haben wahrhaftig die Welt nicht arm gemacht (sehr richtig!, wir , , . leer wir an Gedanken und Ideen, großen Errungenschaften der Wissen⸗ schaft hatten, sie beschenkt und bereichert, ohne bisher erheblichen Dank dafür gefunden zu haben. Wir wollen gern auf diesem Weg sortschreiten. werden den Beschluß des Hauptausschusses zu Kapitel 3 Titel 18 in Uebereinstimmung mit der Reichs inanz
verwaltung durchzuführen versuchen, nämlich in eine Prüfung der Notlage kultureller und gemeinnütziger Vereinigungen einzutretem deren Erhaltung im Interesse des Reiches liegt, und Mittel dafür zu gewinnen. Es ist ja auch auf diesem Gebiete verschiedenes schon geschehen. Große Fonds sind schon zur Verfügung gestellt und ausgeschüttet.
Einen Zweifel habe ich allerdings, ob wir genan in der Rich⸗ tung vorgehen können, die der Herr Abgeordnete D. Mumm dar— gestellt hat, ob wir nämlich vom Reiche aus Pflichten hinsichtlich ͤ übernehmen können, die den Ländern ob- liegen. Ich gebe dem Herrn Abgeordneten D. Mumm durchaus recht, daß die Situation der Kirchendiener in verschiedenen Ländern außerordentlich beklagenswert ist (fehr wahr!), da sie mit ihren Bezigen nicht auf der Basis der heutigen, sondern einer längst nicht mehr existierenden Währung abgegolten werden; daß daraus schwere Notstände entstanden sind, ist durchaus zuzugestehen. Würde aber das Reich den Ländern die Pflichten abnehmen, die fie den Kirchendienern gegenüber haben, so wäre die naturgemäße Folge die, daß die Länder immer mehr versuchen würden, Pflichten, die sie ihrer Beamtenschaft oder irgendeiner Kategorie gegenüber haben, von sich abzuwälzen und dem Reiche zuzuschieben. Ich glaube nicht, daß es angebracht ist, so in die So mpe tenzen und Zuständigkeiten der Länder hineinzugehen. Da nun auch der Herr Abgeordnete D. Mumm der Meinung ist, es liege in Inter—⸗ esse der Selbständig?eit Kirchen, sich nicht dauernd durch Zu⸗ schüsse vom Reich abhängig zu machen, so wird er den Standpunkt der Reichsregierung jedenfalls verständlich finden. Wenn es sich darum handelt, durch Zuhilfenahme des Reiches, die von den
Ländern nachgesucht wird, eine Linderung herbeizuführen, dann würde ich bereit sein, bei der Reichsfinanzverwaltung zu ver⸗ mitteln, daß auch in dieser Richtung eine Unterstützung zuteil wird. Im übrigen darf ich dem Herrn Abgeordneten P. Mumm jagen, daß seinem Wunsche, der Reichsminister des Innern möge sich in dieser ?
befinden.
. Miy Wir
der Kirchendiener
XNos* der
Angelegenheit mit den Ländern in Verbindung setzen,
bereits Rechnung getragen ist. Ich habe mich mit den Ländern
in Verbindung gesetzt, ihnen die Sachlage vorgestellt, und würde
glücklich sein, wenn die Länder meinem Wunsche Folge leisten
wollten. (Bravo!) ö der
„Eine Entschließung auf Antrag der Sozialdemo kraten in einem Nachtragsetat fünf Millionen Mart für die Comenius⸗Bücherei in Leipzig einzustellen und die Ent⸗ schließung des Ausschusses auf Förderung der kulturellen Einrichtungen werden angenommen; desgfeichen ein Antrag auf stärkere Berücksichtigung der englischen und spanischen Sprache auf Kosten der französischen.
Bei den Forderungen für das Gesundheitswesen gibt der BPräsident des Reichsgesundheitsamtes Dr. Bu mm ein Bild bon den Gesundheitsverhaltnissen des deutschen Volkes. Nach der Umfrage bei den Ländern geht es in Deutschland damit seider abwärts (Hört, hört!), namentlich in der Massenbe völkerung der Städte verschlimmern sich die Verhältnisse sortgesetzt, besonders unter der Wirkung der Teuerung für Lebensmittel und Körper yflege. Der Fleischgenuß ist für viele sehr felten geworden. Die Wohnungen entsprechen vielsach nicht den besche idensten hygienischen Ansorderungen, es fehlt an Leibwäsche. Die Ste rblich ler iaz fer ist von 1920 auf 1921 von 12,3 auf 13,4 auf Tausend gestiegen Aus vielen Teilen des Reiches wird über die Zunahme der Selbftinorde berichtet. Die dautkrantheiten haben durch den Mangel an Neinigung zugenommen, Säuglingsheime müssen ihre Pforten schließen, weil es an Milch fehlt; die Ziffer der Säuglingssterblich⸗ keit schnellt in die Höhe. Die Ernähr inder wstdei
it se n die rnährung der Kinder wstd immer dürftiger. Die Kinderheime müssen schließen. Durch den Wegfall von Schulspeisungen hat sich herausgeftellt, daß S vS der Kinder unterernährt sind. Den Kindern fehlt es vielfach an Leibwäsche und Uonstiger Kleidung, namentlich an Strümpfen und Schuhen Scharlach und Masern sind auffälligerweise zurückgegangen, aber der große Würgeengel der Kinder, die Tuberkulose, rafft um so mehr die Kinder dahin. Die Tuberkulose wird wesentlich gefördert durch das enge Zusammenpferchen der Menschen in den uherfüllten
Däusern. Mverschuldei werden diese traurigen Zustände durch din