1923 / 50 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 28 Feb 1923 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntm a ch ung über die Ausgabe einer II. Serie der Reichsban k⸗ noten zu 10 000 vom 19. Januar 1922. In den nächsten Tagen wird eine II. Serie der Reichs⸗ banknoten zu 10 000 M ausgegeben werden. Diese Serie unterscheidet sich von der bisher umlaufenden J. Serie in folgender Weise:

Der in weinroter Farbe gedruckte Kennbuchstabe auf der Vorderseite ist weggefallen. Der Rückseitendruck besteht aus zwei Seitenguillochen, die oben durch die Worte „Zehntausend Mark“ und unten durch den Strafsatz verbunden sind. In der Mitte befindet sich auf leicht angedeutetem Adlerbilde die große Wertzahl „l0 0900“; darüber stehen die Buchstaben w darunter das Wort „Mark“. Der Druck ist olivgrün. Durch die Mitte geht der deutlich sichtbare orangerote Faserstreifen.

Berlin, den 21. Februar 1923. Reichsbankdirektorlum. Havenstein. v. Glasenapp.

Bekanntmachung

über Aenderung der Branntweinübernahme- und

Verkaufpreise, der Essigsäuresteuer, des Monopol⸗

ausgleichs, der Hektolitéreinnahme und des Brenn— rechts im Betriebsjahre 1922 / 23.

Die in der Bekanntmachung vom 9. Februar 1923 als vorläufig

bezelchneten Preise sind endgültige mit Ausnahme der Essigsäuresteuer. Diese beträgt vom 13. Februar 1923 ab: ua) fär Eszig säure, die in Anrechnung auf das Betriebgrecht oder Hilfsbetriebsrecht (5 162 des Gesetzes vom 8. April 1923) in der Essigsäure sabrit zur Lieferung abgefertigt wird, 265 340 4. ö für andere Essigsäure, ins besondere auch für aus dem Ausland eingehende Elsigsäure sowie für den .

aus dem Ausland eingehenden Essig .. J

für den Doppelzentner wasserfreier Essigsaͤure.

Auf Grund der am 23. Februar 1923 von der Reichs— mongpolverwaltung gemeinschaftlich mit dem Beirat gefaßten Beschlüsse werden in Abänderung der Bekanntmachung vom AN. September, 7. November, 6. 9. und 26. Dezember 1922 und G., 13. und 26. Januar, 2., 7. und 9. Februar 1923 folgende vorläufige Preise bekanntgegeben:

Zu Ziffer II.

Für den bom 1. März 1923 ab hergestellten Branntwein beträgt

der Grundpreis. ... 188 000 M für 1 hl W.

p.

Su 8giffer 1. Der Abzug vom Branntweinaufschlag nach 5 79 des Gesetzes über das Branntweinmongcpol beträgt für den vom J. März 1923 ab hergestellten Branntwein. 30 000 4AÆ für 1 HI W. 8 3it ker n Vom 1. März ab beträgt der regelmäßige Verkaufpreis der besondere ermäßigte Verkaufpreis Unverändert geblieben sind der allgemeine ermäßigte Verkaufpreis von Essigbranntweinpreis von...... Zu Ziffer VII. Der Monopolausgleich beträgt vom 1. März 1923 ab: l. Regelmäßiger Monopolausgleich: a) wenn er von der Weingeistmenge zu berechnen ist (8 162 des Gesetzes) 1 312 000. 4 , ». ö. b) . er von dem Gewicht zu berechnen ist (6 153 Abs. 2 des Besetzes): 1. bei Lifören und anderen weingeisthaltigen Er— w . 2. bei Arrak, Rum und Kognak .. 1049600 . 3. bei anderem Branntwein .... 1312000 dd IL 70565 600 6. bei ätherhaltigen Erzeugnissen . 8Sbh2z 890 , für einen Doppelzentner. 2. Allgemeiner ermäßigter Monopolausgleich G6 152 in Verbindung met 92 Abf. 1 des Gesetzes); a wenn er von der Weingeistmenge zu berechnen ist 72 000 4 für 1 hl W., . . b) wenn er von dem. Gewicht zu berechnen ist (6 153 Abs. 2 des Gesetzesʒꝝ: . 1. bei weingeisthaltigen Erzeugnissen 45 200 4 2. bei Aether d 93 600 3. bei ätherbaltigen Erzeugnissen 46 800 . für einen Doppe sientner. 3. Besonderer ermäßigter Monopolausgleich (6 152 in Verbindung mt S 52 Abs. 2 des Gefetze s) a) wenn er von der Weingeistmenge zu berechnen ist 162 000 . 4 für 1 hl W,. b) wenn er bei weingeisthaltigen Erzeugnissen zu berechnen ist (Gz 153 Abs. 2 des Gesetzes) .. für einen Doppel jentner Zu Ziffer VIII. Die Hektolitereinnahme beträgt vom 1. März 1923 ab

loo 000 für 1 UI W. Das Jahresbrennrecht für das Betriebsjahr 192223 beträgt 100 Hunderfteile des regelmäßigen Brennrechts. Berlin, den 26. Februar 1923. Reichsmonopo verwaltung für Branntwein. Steinkopff.

I 5M G00 A für 1 hI W, 350 000 , fůr 1 hI W.

260 000 A und der EZS60 000 A.

* * 1. 6 0

vom Gewicht 97 200 4

Verteilungsbestimmungen

der Reichs m onopolverwaltung für den Bezug von Branntwein zu Trin kzwecken.

auf Lieferung werden nur innerhalb einer besonders hekanntgemachten Frist an—= enommen. Für die Bestellung und Lieferung sind die Bezugs—⸗ bedingungen Aꝗ vom 9g. Februar? 1923 (Reichsanzeiger Nr. 36 vom 12. Februar 1925 maßgebend.

Bestellungen

I. 1. Dle Bestellungen werden auf der Grundlage von monatlichen

Bezugszahlen angenominen.

2. Der Berechnung der Bezugszahlen wird

entweder:

a) die ngch g 216 des Gesetzes über das Branntwein monopol bom 26. Juli 1918 festgesetzte Entschädigungszahl zuzüglich der Literzahl der von der Reichsmonopolperwaltung fur das Betriebsjahr 1921/22 angenommenen Spritbeste lungen, geteilt durch 24, oder

b) die Literzahl der von der? deichsmonopolberwaltung für das Betriebsjahr 1921/22 angenommenen Spritbestellungen, geteilt durch 12 .

Maßgebend ist die groͤßere Zahl.

III. Der jeweils freigegebene Hundertsaßz der Bezuggzahl wöcd be⸗ sönders bekanntgemacht.

zugrunde gelegt

von Branntwein zu Trinkzwecken

IV. Für besondere Fälle behält sich die Reichsmonopolverwaltung eine von den vorstehenden Bestimmungen abweichende Regelung vor.

Berlin, den 26. Februar 1923. Reichsmonopolverwaltung für Branntwein. Steinkopff.

Bestimmungen über die Freigabe von Sprit zur Trinkbranntwein— herstellung.

I. Vom 1. März 1923 ab werden Bestellungen auf Lieferung von Branntwein zu Trin kzwecken angenommen. Bestellung und Zahlung nach Maßgabe der Bezugsbedingungen müssen nachweislich bis zum 20. März 1923 an uns , lein. Der Hundertsatz der Bezugs- zahl Giffer Il der Verteilungsbestimmungen der Reichsmonopolver⸗ waltung für Branntwein vom 26. Februar 19235) beträgt

für eine Bezugszahl bis 2400 Liter 25 vp min destenẽ 300 AUter,

fur zie, eu g abl . auf die ersten 2400 Liter der Bezugs⸗

über 2100 Liter J 29 vo auf den Rest der Bezugszahl, jedoch nicht mehr als 10 009 Liter. II. Es können bestellt werden: A. Großsverkauf.

a) 300 Liter zum regelmäßigen Verkaufspreis (4K 15 000 je Liter W.) b) der 300 Liter übersteigende Teil der freigegebenen Menge aus

den Beständen an Auslandsprit zum Preife von S 16 566 je Liter W.

Die Versendung von Sprit mit Begleitschein gemäß § 91 des Branntweinmonovolgefetzes vom 8. April 1922 gegen vorläufige Entrichtung des Spitzenpreises ist nur für die zum regelmäßigen Verkaufpreis bestellbare Menge von 300 Litern angänmgig., Der Spitzenpreis beträgt S000, die Hektoliter⸗ einnahme 6 7000 je Liter W.

Die genannten Preise gelten für unfiltrierten Primasprit; über Holzkohle filtrierter Weinsprit kestet 100 je Liter W. Weinsprit Marke Kahlbaum A 150 je Liter W. mehr, soweit diese Brannt— weinsorten geliefert werden können.

B. Kleinverkauf.

Mengen bis zu 280 Litern nur bei unmittelbarer Bestellung und Bezahlung bei den zu ständ igen Lieferstellen der Reichsmonopolverwaltung und nur gegen von der Verwertungs⸗ stelle der Reichsmonopolverwaltung ausgestellte B ezugsscheine.

Mit Rücsicht auf die einzuhalten d' Gest ell frist und die für die Erhebungen notwendige Zeit sind Bezugsscheine fofort bei ker Reichsmonopol. verwaltung für Branntwein Abteilung VBer⸗— kauf B = Berlin W. 5. Schellingftr. I4/ 15 abzufordenn.

Die Lieferung erfolgt zu den festgesetzten Klein verkaufspreisen und Bezugsbedingungen B vom 9. Februar 1923 nur an Firmen, die bereits vor dein I95. Oktober 1923 Sprit zu diesem Zwecke bon der Reichsmonopolverwaltung oder einer ihrer Lieferstellen bezogen haben. A uslandssprit wird im Klein- verkauf nicht abgegeben.

Die Kleinverkaufspreise betragen:

von . . 25 Liter W. bis 60 Liter W. 15 800 4 je Liter W. von ühererr w JJ i

ö d 1,

Die genannten Preise gelten für unfiltrierten Primasprit; über Holzkohle filtrierter Weinsprit kostet 160.4 je Liter W., Weinsprit Marke Kahlbaum 150 4 je Liter W. mehr, soweit diese Brannt⸗ weinsorten geliefert werden können.

Zur Erleichterung des Bezuges für solche Abnehmer, die weniger als 300 Liter zu beziehen wünschen, dennoch aber den Großverkaufs⸗ preis genießen wollen, werden Bestellungen mehrerer bezugsberechtigter Abnehmer zum gemeinsfamen Versand der Ware an einen Empfänger unter Berechnung des Großverkaufspreises entgegen⸗ genommen, sofern die Einzelbestellungen auf weniger als 3090 Liter . und die Gesamtmenge der Bestellungen mindestens 300 Liter trägt.

Ven jedem Besteller muß ein besonderer Bestellschein aus= gefertigt werden, in welchem eine gemeinsame Verladeadresse an⸗ gegeben ist. Diese Bestellscheine sind bon der als Empfänger der Ware bestimmten Firma gesammelt an die Reichs- monopolperwaltung für Branntwein, Verwertungsstelle, Abteilung Verkauf BM, Beisin W. H. Schellingstraße 14,15, einzufenden.

Die Zahlung ist auf Grund des geltenden regelmäßigen Verkauf⸗ preises gleichzeitig in einer Sam me l'lüberweisung und unter . Ang abe der auf die ent⸗

allenden Hetrzäge auf dem Kassenghschattt der Einzelbesteilfscheine und auf der Ueberweisungs⸗ mitteilung gan die Kasse der Reicht monopolverwaltung fr Branntwein zu seisten.

Die Verteilung der gelieferten Ware au die Einzelbesteller muß bon der als Empfänger bestimmten Firma vorgenommen werden; alle hiermit zusammenhängenden Kosten und Gefahren sind bon den Bestellern zu tragen.

Berlin, den 26. Februar 1923.

Reichsmonopolverwaltung . Branntwein. Steinkopf

1 2

Bekanntmachung.

Der Stadt Mannheim ist durch Entschließung vom Heutigen im Einvernehmen wit den Herren Ministern der Justiz und der Finanzen die Genehmigung zur Ausgabe von zu 10 verzinslichen Schuldverschreibungen auf den Inhaber im Nennwert ven Millionen Mark sowie zur Ausgabe der zugehörigen Zinsscheine erteilt worden.

Karlsruhe, den 24. Februar 1933.

Der Minister des Innern. Remmele.

Preußen. Ministerium für Handel und Gewerbe.

Bekanntmachung,

betreffend Ungültigkeitserklärung von verloren— gegangenen Sprengstofferlaubnisscheinen.

Die von dem Landrat des Kreises Angermünde für den Pensionär Adolf Schröder in Althüttendorf ausgestellte be⸗ glaubigte Abschrift des Sprengstofferlaubnisscheins Nr. 21, die von dem . in Breslau für den Sprengmeister Paul Warlich in Breslau unter Rr. 10 Muster G, von dem Landrat des Kreises Bunzlau für den Tongrubenarbeiter Karl Hübner in Herzogswaldau unter Nr. 55 Muster A und von dem Landrat des Kreises Görli für den Gutsbesitzer Reinhard Zücker in Markersdorf unter Rr. 43 ausgestellten Sprengstoff⸗ erlaubnisscheine sind verloren gegangen und werden hiermit für ungültig erklärt.

Berlin, den 24. Februar 1923.

Zugleich für den Minister des Innern: Der Minister für Handel und Gewerbe. Jß. A.: von Meyeren.

Ministerium für KVissenschaft, und Volksbildung.

Der bisherige Seminardirektor Wentz in Güters l zum Regierungs- und Schulrat ernannt und vom I. pri

2: *

ab der Regierung in Minden überwiesen worden.

Funs

Evangelischer Oberkirchenrat.

Der Konsistorialassessor Rapm und in Magdeburg ss ] Konsistorialrat ernannt worden. 8 ih

Betanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuberlis Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. 3 habe ich dem Kaufmann Markus Haber in Berl Rosenthaler Straße 52, durch Verfügung vom heutigen Tag,! Sands! i it egen ständen des täglichen Bed . Unzuverlässigkeit in bezug auf diefen Handels betrieß n n agt. Berlin, den J. Februar 1923. Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. B.: Dr.

ai

s Hin ckel U

Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fern haltung unzuberliss Personen vom Handel vom 23. September 1915 (GG BI. 8] habe ich dem Metallhändler Emil Harder in Berli Hiker Straß. 496 durch Verfügung 6 , Tage den Hann mit Gegenständen des täglichen E edar fz wegen sn zuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb u ntersagt. Berlin, den 13. Februar 1923. Der Polizeipräsldent. Abteilung W. J. V.: Dr. Hinckel

——

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fern haltung unzuverliss Personen vom Handel vom 23. Scytember 1915 (RG Bl. 8. habe ich dem Schankwirt Arthur Fürstenberg] Berlin⸗Charlotte nburg, Kantstraße 160, durch Veri vom heutigen Tage den Handel mit Gegen ständen 9j täglichen Bedarfs, soweit es die Abgabe von Speise und Getränken in Gast, Schank⸗ und Sve wirtschaften betrifft, wegen Unzuverlässigkelt in bezug au di Handelsbetrieb untersagt.

Berlin, den 21. Februar 1923.

Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V

Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzlberlis n vem Handel vom 23. September 1916 (RG Bl. S. j jabe ich 1. dem Schankwirt Reinhard Piesker Berlin ⸗Schönebe 19, Hauptstraße 6, bei Kirkt, 2. g Kellner Richard Piesker in. Berlin; Schöneben Kaiser⸗Friedrich⸗Straße 19, durch Verfügung vom heutigen Tae Dandel mit Gegen stän den des täglichen, Bedar wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb n ntel sagt. . Berlin, den 21. Februar 1923. Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.:

8

Dr. Hin ckel K

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fern haltung unzuberlis Personen vom Handel vom 25. September 1915 (NRGSBl. S. hab ich dem Schaukwirt Wilhelm Engfer in Ber! Frankfurter Allee 57, durch Versügung vom heutigen Tage

ande mit, Gegenständen des täglichen Beran wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diefen Handelabenn untersagt.

Berlin, den 22. Fabruar 1923.

Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Dr. Hinckel.

6

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. Se tember s (RGB. S. 603, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Hern vom Handel, habe ich den Eheleuten Karl hne, ii Ardeystraße 114, den Handel mit Le hens⸗ und Jutte mitteln aller Art sowie mit son st igen Geg en ständt des täglichen Bedarfs, wegen Unzuverlässigleit in bezu i diesen Handelsbetrieb un terf ag t.

Dortmund, den 22. Februar 1923.

Der komm. Polizeipräsident Wucherstelle. J. V.: Dr. Kiel horn, Regierungsrat.

Bekanntmachung.

„Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. Septen er l (RGGBl. S. 603), betr. die Fernhgltung unzuperlässiger Peison vom Handel, habe ich den Ehekeuten Siegfried Kau mann, hier, Dudenstraße 4 wohnhaft, den' Handel m Lebens⸗ und Futtermitteln aller Art sopit n sonstigen Gegen ständen des tägl. Bedarfs wegen zuverlässigkeit in bezug auf diesen Handeisbetrseb unt er agt.

Dortmund, den 22. Februar 1923.

Der komm, Polizeipräsident Wucherstelle. J. V.: Dr. Kielhorn, Regierungsrat.

——

Bekanntmachung. Dem Händler Theodor Varenau in Gm hlt habe ich heute auf Grund der Befanntmachung zur Fernhaln unzuverlässiger Perfonen vom Handel vom 23. September ö. (RüGBl. S. 605) den Handel mit Ge g en st n den J ichen Bedarfs, insbesondere mit Butter, Eiern, 39 Geflügel, Obst und Gemüse, wegen Unzuverlässigkeit in bezu diesen Handelsbetrieb unt era gt. Lingen a. d. Ems, den 20. Februar 1923. Der Landrat. Pantenburg.

(Nichtamtliches in der Ersten Bellage.)

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyr ol, Charlotte in

Verantwortlich für den Anzeigen teil: Der Vorsteher der Geschiftest Nechnungsrat Mengerin g in Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Druck der Norddeatschen Buchdruckerei und Verlags antalt Berlin. Wilhel mstr. 32.

Vier Beilagen und Erste, Zweite, Dritte, Vierte und Fülifte Zentral- Handelaregister⸗ Beilage.

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Nr. 50. K.

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Srste Beilage

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nzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

1823

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Reichsrat nahm in seiner gestrigen Sitzung, wie das Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Jellungsverleger meldet, den Gesetzentwurf über die Beschaffung non AMlitteln zur Bildung eines Devifenfonds an. Durch den Gesetzentwurf wird der Finanzminister ermächtigt, fünfzig Millionen Dollars durch Ausgabe von Schatzanweisungen flüssig zu machen. Die näheren Bestimmungen über Ver— insung usw. sollen dem Finanzminister überlassen bleiben. ie einkommenden Beträge sollen zur Bildung eines Devisenfonds dienen, der im Interesse der Stützung de; „Währung verwendet werden soll. Der ont? soll ven einer besonderen Stelle verivaltet werden. In⸗ folgedessen sollen Aus gaben und Einnahmen nicht im Eiat durchlaufen, wohl aber ist vorgesehen, daß über Bestand und Verwendung der Mittel des Fonds dem Rechnungshof des Dentschen Reichs alljährlich Rechnung gelegt werden soll. Be⸗ züglich der formalen Behandlung sollen die Bestimmungen der Reichsschuldenordnung gelten. Das Gesetz soll nach dem Tage seiner Verkündung in Kraft treten“ Wie der Be⸗ richterstatter mitteilte, haben Über die Durchführung der Anleihe bereits Verhandlungen stattgefunden. Die Negierung hat in, den Ausschußberatungen mitgeteilt, daß beabsichtigt sei, die Anleihe auf drei Jahre laufen zu lassen; die Einzahlungen sollen am 15. März, 15. April und 6. Mai gemacht werden. Zinsscheine sollen den Schatz= amwbeisungen nicht beigegeben werden, vielmehr soll wenigstens nach den bis jetzt bestehenden Plänen, bei der Rückzahlung für 100 Dollar ein Betrag von 120 Dollar zurückgezahlt werden, was einer Verzinsung von 6 vH entsprechen würde. Die Reichsbank wird sämtliche Bürgschaften übernehmen, wo⸗

öffentlichen

durch eine starke Sicherheit ih. die Rückzahlung gegeben wird.

Angenommen wurde ferner ein Gesetzentwurf zur Er⸗ haltung leistungsfähiger Krankenkassen é sowie eine Ver— ordnung, worin die Grundlöhne in der Kranken— versicherung abermals erheblich erhöht werden. Der Gesetz⸗ entwurf bringt die wichtige Aenderung, daß statt Sachleistungen bon den Krankenkassen Barleistungen gegeben werden können. Weiterhin wird die Grenze der Versicherungspflicht auf e Millionen Mark erhöht. An dem Nebeneinander bestehen der Ortskrankenkassen, Landkrankenkassen und Betriebskrankenkassen wird grundsätzlich nichts geändert, pohl aber wird die Möglichkeit der Jusammenlegung kleiner leistungsunfähiger Kassen erweitert und die Begründung neuer Betriebskrankenkassen erschwert. In dringlichen Fällen ermächtigt, emen außerordentlichen Grundlohns zu erheben. Diese Not⸗

standsmaßnahme soll mir bis zum 31. September gelten.

Deutscher Reichstag. 307. Sitzung vom 2. Februar 1923, Nachmittags 2 Uhr. Gericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungs verleger.)*)

Die Anleihedentschrift für 1922 wird durch Feuntnisnahme erledigt. Der Gesetzent wurf über Ber wendung von Militärgut wird dem Rechts- ausschuß überwiesen.

Ju erster und zweiter Beratung debattelos erledigt wird der Gesetzentwurf, der die Vorschrift des 5 247 des Bürger= lichen Gesetzbuches einstweilen außer Kraft setzt, wonach der Schuldner, falls ein höherer Zinssatz als 6 Prozent für das ahr vereinbart ist, nach Ablauf von 6 Monaten das Kapital unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten kündigen kann. Das Kündigungsrecht kann nicht durch Ver— trag ausgeschlossen oder , . werden. Die Vorlage wird damit begründet, daß sich diese Bestimmung unter den gegen⸗ wärtigen wirtschaftlichen Verhältnissen nicht rechtfertigen

lißt, Der Gesetzentwürf wich soforkl! auch in dritlet Lestzn genommen.

Ss folgt die Beratung des Einspruchs des Reichsrats vom FJanuar d. J. gegen den Beschluß des Neichstags vom . f J . ö and *r sompit er die L gab gabe in dem Gefetz zur Linderung ber Notlage der Presse von ein Prozent aif zwei rozent erhöht. Abg. Dr, Pipe r⸗-Mecklenburg (D. Vp) beautragt nunmehr, ie Holzabgabe auf anderthalb Prozent sestzusetzen. Jur Begrün⸗ ung führt der Antragsteller aus: Die Angelegenheit ist zur Genüge etannt, so daß es sich erübrigt, nochmals in die Materie selbst inein zisteigen. Der Reichsrat hat geglaubt, nur bis ein Prozent ehen zu können, die Parteien dieses Fauses aber waren unter Än= gung von seiten der Verleger und aus den Reihen der unter— kitzungsbedürftigen Bresse sowohl wie von Handel und Gewerbe man bis zur Höhe von zwei Prozent gehen niüßte. Nunmehr standen sich sowohl dic ut und Reichsregierung 6 auch der Reichstag gegenüber, und zwar der Reichsrat und der eichs tag nur durch die ganze Höhe von einhalb Prozent getrennt. nn kam der Ruhr-Einbruch und es änderte ich die politische lmosphäre, es kamen die sich daran anschließenden Wirtschafts⸗· maßnahmen. Es kam auch zu einem Kompromiß der Parteien, er Reichsregierung und der Länder in dieser Frage, nachdem sich uch die Verleger 6 einverstanden erklärt hatten, daß man mit er halb Prozent guskommen könnte. Nunmehr erübrigt sich noch, i r endgültige Beschluß möglichst einstimmig . damit Wwurch Jengnis davon abgelegt wird, daß auch der? deichstag und das he, Volt in, diefen Lage fest entschlofsen sind, sich das Justru⸗ nent des politischen Meinungskampfes und Meinungsaustausches ! feiner Weise irgendwie verkümmern zu lassen. bg. Dr. Hertz (Soz): Da uns erst heute mitgeteilt worden it daß in der Vorbesprechung ein einmütiges Votum bezüglich der „erthalt Prozent zustande gekommen it! und die soziglde molra⸗ be, Fraktion noch ernste Bebenlen hat, von ihrem früheren Be⸗ j ß abzugehen, so möchte ich beantragen, daß die Vorlage noch-= als dem volkswirtschaftlichen Ausschuß überwiesen wird.

Vorlage wird dem volkswirtschaftlichen Ausschuß nachdem Präsident Löbe den Ausschuß noch um

Die

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lit Aus nah luck hervorgehobenen Meben . teln ahne ber burch Serrdeuck . geh . e WMinister, die im Wonllaute wiedergegeben find.

Monarchisten

Berlin, Mittwoch, den 28. Sebruar

BVeschleunigung der Beratung ersucht hal, damit die Sache bis Freitag erledigt werden könne.

Ein Antrag Beythien (D. Vp) und Genossen, 1 zurzeit nicht kündbare Pachtrỹerträ— ge, die nicht unter das Pachtschutzgesetz vom J. Juni 1920 fallen und die sich auf gewerbliche Belriebe (Gastwirtschaften, Hotels, Fabriken usw.) beziehen, zur Erzielung eines angemessenen Pachtzinses bei den veränderten Verhältnissen gekündigt werden können, wird an den Wohnungsausschuß überwiesen.

Es folgt die zweite Beratung des Gese tent wurfs zur Abänderung des Gestzes über Notstand s⸗ maßnahmen zur U nterstüß ung von Renten⸗ empfängern der Invaliden und An⸗ gestelltenversicherung, wonach das Reich den Gemeinden 90 vH der von ihnen verauslagten Unter— stützungsbeträge ersetzen soll.

Abg. Meier-Zwickau (Soz.) als Berichterstatter empfiehlt namens des Ausschusses für soziale Angelegenheiten die Ablehnung dieses Gesetzentwurfes, der gegen den Widerspruch der Reichs—= regierung vom Reichsrat vorgelegt worden ist. Die Reichsregierung hält an dem bisherigen Erstattungssatz von 80 vH. fest.

Abg. Malzahn GEomm- spricht sich für die Genehmigung der Reichsratsvorlage aus; weil die Gemeinden in arger Notlage seien und vielfach schon Handel und Gewerbe mit der erhöhten Umsatzsteuer belasten müßten, kämen die Sozialrentner nicht ein⸗ mal in den Genuß dieser 20 Prozent; viele Gemeinden, zum Bei⸗ spiel in Bayern, zahlten nur die 80 Prozent aus, die vom Reich vergütet würden. Wunderbar sei die Haltung der Sozial⸗ demokraten, die an der Lastenverteilung von 80: 20 Prozent fest⸗ hielten. An den Aermsten der Armen dürfe doch eine Arbeiter partei nicht sparen.

Abg. Me ier⸗ Zwickau (Soz) verlangt, daß die Reichs⸗ regierung auf die Gemeinden zur Auszahlung der erhöhten Renten einwirke. Bei der Novelle zur Reichsversicherung müsse diese Lastenverteilung von neuem nachgeprüft werden. Die Vor⸗ würfe des Abg. Malzahn gegen seine Partei seien unbegründet, denn man müsse neben den Sozialrentnern auch an die vielen Leute denken, die rentenlos herumlaufen. Bei 90 Prozent würden die Mißstände der Auszahlung auch nicht beseitigt.

Abg. Malzahn (Komm.) bemerkt nochmals, daß die Ge⸗ meinden tatsächlich die 20 Prozent nicht tragen, weil sie ste in ihrer Finanznot uicht auszahlten. 90 sei mehr als 89. Redner beantragt die Verschärfung der Reichsratsvorlage dahin, daß das Reich 100 Prozent der Kosten übernehme.

Dieser Antrag sowie die Reichs rats vorlage werden abgelehnt, es bleibt also bei den geltenden 86 Prozent zu Lasten des Reichs.

Hierauf wird die Beratung des Etats des Rei chs⸗ wehrminister in ms fortgefeizt.

Abg. Le debour (u. Soz): Die Ausführungen des Mi— nisters waren ein schlagender Beweis ö was dabei heraus⸗ kommt, wenn ein Minister sich nur an den Wortlaut der Ver— fassung hält. In Wirklichkeit bestinimt nicht der Reichskanzler die Politik, sondern das Parlament. Wenn ich auch sonst nicht mit dem Minister übereinftimme, darin gebe ich ihm recht, daß nur ein Verrückter an Krieg mit Frankreich denken kann. In bürger⸗ lichen Kreisen herrscht leider nicht überall diese Anschauung. Auf der Rechten war bei diesen Ausführungen des Ministers eisiges Schweigen. Herr Hergt hat ja in einer Rede in München von , . Widerstand gegen Frankreich gesprochen. Man spekuliert sogar auf die Mithi fe Rußlands. Man möchte an dem gesunden Sinn derer zweifeln, die an einen Kriegszug der So wjet⸗ republik an den Rhein glauben. Ehe es dahin kommt, würden sämtliche deutschen Städte von französischen Bombenflugzeugen ruiniert sein. Zu welchem Zweck unterhält man die Verbindung mit den Organifationen der Orgesch? Wenn man nicht an den Kampf mit einer auswärtigen Macht denkt, dann zielen doch alle diese Machinationen darauf ab, eine Kampfflugtruppe gegen die Arbeiterschaft zu bilden. (Sehr wahr! bei den Kommunisten.) Der „Münchner Post“ sind von Sie , en len Handgranaten in die . eworfen worden, obwohl es sich um ein sehr weit rechtsstehendes e erf iche Organ handelt. Aber die Nationg— listen und ihre faszistischen Hintermänner machen keinen Unten hte zwischen den einzelnen Teilen der Arbeiterschaft, und dem⸗ gegenüber müßte auch das ganze Proletariat einig sein, um einen nenen Kapp⸗Putsch zu verhüten. Nur so wird das vereinigte Proletariat auch dem französischen Imperialismus wide rstehen können. Der Militäretat muß abgelehnt werden, sonst wird uns das Proletariat anderer Länder nicht helfen. (Beifall auf der äußersten Linken.)

Präsident Löbe ruft den Abg. Ledebour zur Ordnung, . er dem Reichskanzler Euno vorgeworfen habe, Blödsinn zu reden.

Abg. Kün stler (Soz ); Die Antwort, die der Minister einem Parteigenossen Schöpflin gegeben hat, hat in weiten Kreisen des Volkes nicht befriedigt. Srgesch und Sffiziersbünde treiben militaristische Propaganda. Weh rma htange er g. nehmen an nationalistischen Versammlungen teil, und ein Oberst hat auf eine Beschwerde hin dieses Verfahren seiner Soldaten durchaus gebilligt. Zuwiderhandelnde müßten nicht nur bestraft, sundern aus dem Heere ausgewiesen werden; das verlangt bas Volk Offiziere aus uraltem Adel können in der Reichswehr nicht in republikanischem Sinne erzieherisch wirken. Das Reich mwehr⸗ ministerium hat erklärt, alle Berbin ungen der Faszisten mit der Reichswehr müßten verhindert werden, aber die Wirklichteit sieht anders aus. Der Reichswehr sind Gewehre angeblich gestohlen worden, der Wehrminister sollte nur untersuchen, ob sie nicht ver= schoben sind. Wenn die Reichswehr nicht einmal einen ordentlichen Wachdienst unterhalten kaun, sollte sie fie der Wach⸗ und ö in Verbindung setzen. (Heiterkeit Sinb nicht etwa mit Hilfe von Reichswehrmannschaften und Offizieren Waffen an die Nationalisten verschoben worden? Der verhaftete Banden⸗ führer Heydebreck mußte nach einer Erklärung des Regierungs- präsidenten von Oppeln auf Anweisung aus dem Wehrministerium wieder freigelassen werden. In einer Stettiner Sol datenzeitung Die Wacht“ heißt es, daß der alte preußische Geist wieder in daz Deer einziehen müsse. (Beifall rech ts: Heiterkeit. Das ist monarchistische Stinimungsmache. Die Zeitungen, die den Soldaten in die Hände gegeben werden, müssen in republikanischem Geiste gehalten sein; dafür muß der Minister sorgen. Unser Volt wird von gen egen unverantwortlichen Stellen irregeführt, wie es z. B. in der Zeitung der Arbeitsgemeinschaft für vater? ländische Aufklärung geschieht, die zum Freiheitskampfe des deut⸗ schen Volkes aufreizt; sie schreibt, err . müsse die Furcht vor dem Wiederaufstehen des deutschen Volkes in die schlotternden Knie fahren. Es könne der Moment kommen, wo es wieder losgehe. So schreibt ein Major. Solche Leute können nicht Führer des Volkes sein, sie gehören hinter Schloß und Riegel, wie z. B. auch der Herr General von Watter. Solche systematische Hetze ist aufgezogen, nicht nur die Abwehr gegen den französtschen Mili⸗ tarismus und Imperialismus zu stärken, sondern damit die

Hr Schäfchen ins Trockene bringen können. In

Liner Versammlung des Deuischen Frauenbundes hier in einent Saale des Reichstags hat ein Herr von Bruck zur Gewalt und nochmals zur Gewalt gegen die Franzosen aufgerufen. Diese Ver⸗ bände und alle Organisationen um Wulle usw. sind für dag deutsche Volk ebenso schlimme Feinde wie Poincars. Unser Heer ist doch nicht imstande, auch nur die geringsten militärischen Er⸗ folge gegen die gerüstete Entente zu erzielen. Man will aber gar nicht diesen Kanipf, sondern die Errichtung der Monarchie. Dan n aber wäre es mit der Abwehr der Arbeite rschaft im Ruhgebiet zu Ende. Die rheinisch-westfälischen Arbeiter stehen treu zum Reich, aber nicht um der Wiederherstellung der Monarchie willen wie vor hundert Jahren. Wir verkennen die schwierige Lage Deutsch⸗ lands nicht, aber wir kämpfen ebenso gegen den deutschen wee gegen den französischen Militarismus. Wir und unsere Freunde in Frankreich sind für die französisch deutsche Verständigung. (Lachen rechts.) Das Rindvieh erkennt man am Sa kenkrenz. Nieder mit der monarchistischen Mache.

Hierauf ergreift der Reichswehrminister Dr. Geß len das Wort, dessen Rede nach Eingang des Stenogramms 'ver- öffentlicht werden wird.

Abg. von Gallwitz (D. Nat.): Meine politischen Freunde beabsichtigen nicht, in eine Erörterung des Wehretats einzutreten. Auch die allgemeinen Ausführungen Über die Reichswehr und ihr Verhältnis zu gewissen Organisationen geben uns hierzu leinen Anlaß, da dies Sache des Reichswehrministers ist, der eine aus⸗ reichende Klarstellung bewirkt hat, weiteres Eindringen auch die Gefahr in sich birgt, an gewisser Stelle Mißverständnisse zu er⸗ zeugen. Ich habe lediglich das Wort erbeten, um gegenüber den vielen schiefen Urteilen, Verdächtigungen und Aufforderungen zur Darf ng, die in letzter Zeit gegen die nationalen Verbände und Selbstschutzorganisationen in und außerhalb dieses Hauses erhoben sind, unser tiefes Befremden und Mißfallen zum Ausdruck zu bringen. Wir schätzen die Bedeutung und Ziele unserer nationalen Verbände anders ein und sind überzeugt, daß sie ledig- lich vaterländischen Zwecken und dem Schutz von Besitz und Ord— nung dienen. Dies näher auszuführen behalten wir uns vor für einen Antrag, den wir zu stellen beahsichtigen zu den soge⸗ nannten Schutzgesetzen, die ja dem Boden für die Verfolgung der Verbände abgeben.

Abg. Frölich (Komm.): Erst wenn das Proletariat die

Macht errungen hat und mit dem Kapitalismus aufgeräumt ist, werden auch die Trümmer dieses Staatsgebildegs den Schi ndanger zieren. Abg. Ledebour (U. Soz) bemerkt, daß die Sozialdemokraten ihre Anschauungen sofort gewandelt hätten, sobald sie auf. Minister⸗ sessel stiegen. Deutschland habe jetzt gar keine parlamentarische Regie⸗ rung, sondern eine rein bürokratische mit parlamentarischem Auf putz. Herr Hergt hat auch einmal von einer Perspe tive Rußlands gegen den Westen geschwafelt. (Abg. Hergt D. Nat.: Der Osten mit dem Westen; es gibt auch ein Deutsches Reich, Herr Ledebour. Moskau überlasse ich Ihnen! Heiterkeit, Deshalb freue ich mich, daß auch der Minister diese Perspektive ablehnt. Unsere unglückliche Reichswehr hat überhaupt keine Existenzberechtigung mehr, denn sie kann zur Abwehr nicht dienen. Deshalb bemüht sie sich, sich im Innern gegen die Arbeiterschaft zu betätigen. Daher ihre Verbindung mit den Orgesch. Deshalb sind, wir dafür, daß diese Reichswehr überhaupt abgeschafft wird. Die Arbeiterschaft ft kann dazu dienen, die Ordnung im Innern aufrechtzuerhalten. Die revolutionäre Organisation des Proletariats ist notwendig, um nationalistische Putsche, wie den Kapp Putsch, niederschlagen zu können. Es ist absolut falsch, daß wir unsererseits auf Putsche hinarbeiten.

Damit schließt die Besprechung. Das Ministergehalt wird bewilligt.

Eine Entschließung der Konmunisten fordert die sofortige Entlassung des Generals von Seeckt, die Erhebung der Anklage gegen ihn vor dem Staatsgerichtshof und die Reinigung des Reichswehrministeriums von allen Offizieren und Beamten, die an der Organisation der gegenrevolutio nären Kräfte mitgearbeitet haben, das Verbot und die Entwaffnung aller gegenrevolutionären Organisationen und die Errichtung von Arbeiterwehren. Diese Entschließung wird gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt.

In der Einzelbesprechung macht

Abg. Dr. Mo se s (Soz.) auf die große Zahl der Selb st morde im Heer aufmerksam:; 1922 Selbstmorde 10, normale Todesfälle 137, d. h. siebenmal soviele Selbstmorde wie in der Zivilbevölkerung.

Abg. Dom sch (Dnat. verlangt größeres Entgegenkommen der Remon teämter gegenüber den Wünschen der Landwirt aft. Die Re⸗ montedepots sollten verkleinert werden, damit den Ansiedlern mehn Land zugewiesen werden kann. ; .

6 von Hahn hält das für unmöglich.

Der Haushalt des Wehrministeriums wird erledigt, bis auf den Marineetat.

Nächste Sitzung am Mittwoch, den 28. Februar, 2 Uhr: Marineetat, Devisenfondsverordnung, Weder auf anmini⸗ sterium.

Schluß 6 Uhr.

Preußischer Landtag.

213. Sitzung vom N. Februar 1923, Mittags 12 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger

BVizepräsident Garmich eröffnet die Sitzung um 121. Uhr.

Die zweite Beratung des Staatshaushalts für 1923 wird forigesetzt mit der Einzelbe sprechung des Saushalts der landwirtschaftlichen BVer— waltung.

Abg. Milberg (D. Nat) bemängelt dei den fortdauernden Augaben, daß es in diesem Jahre mit der Bezahlung der Ge treide⸗ umslage außerordentlich haperte. Die Festsetzung der Getreidepreife drohe sich zu einem Monopol gewisser Kreditgesellschaften aus. zuwachsen. In der Abwehr unberechtigter Angriffe der Linken auf die Landwirte hätte der Minister angesichts ihrer Leistungen für das Ruhrrevier die nötige Schärfe vermissen lassen.

Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Dr. dorff: Zunächst einige Worte auf die letzten Ausführungen deg Herrn Milberg. Der Vorwurf, der der Landwirtschaft gemacht ist, als wolle sie gewissermassen ihr Interesse damit wahrnehmen, wenn sie sich angeboten hat, Kinder aus dem Ruhrgebiet aufzunehmen, war mir bisher unbekannt. Hätte ich ihn gekannt, so hätte ich gestern

2 * Wen⸗

Mit Ausnahme der durch Serrdruck hervorgehobenen Reden

der Herren Minister. die im Wortlaute wiedergegeben sind.